1920 / 291 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 22 Dec 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Evangelischer Oberkirchenrat.

Dcer bisherige Pfarrer Lic. Greeven in Werden a. d. Ruhr ist zum Konsistorialrat ernannt. Ihm ist die erledigte haupt⸗ amtliche geistliche Ratsstelle bei dem Konsistorium der Rhein⸗

provinz verliehen worden.

Bekanntmachung.

Dem Schankwirt Karl Wenker, geboren am 13. Ja⸗ nuar 1890 zu Erfurt, wohnhaft zu Frankfurt a. M, Ecken⸗ heimer Landstraße 65, Geschäftslokal „Biedermeierklause“, Gr. Kornmarkt 9, wird hierdurch der Handel mit Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarfs, insbesondere

Nahrungsmittelnaller Art, sowie jegliche mittel⸗

bare oder unmittelbare Beteiligung an einem

solchen Handel wieder gestattet. Wenker darf den Betrieb

der „Biedermeierklause“ wieder aufnehmen. Frrankfurt a. M., den 17. Dezember 1920. Der Polizeipräsident. J. V.: Hammacher.

Bekanntmachun

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915,

betreffend Fernhaltung unzuverlässiger b vom Handel, wird der Firma Schaller & Cp. G. m. b. H. Inhaber Hermann Schaller und Fritz Mettendorf, Köln⸗Ehrenfeld, Chamissostraße 1, sowie den Kaufleuten Hermann Schaller, Köln, Ohmstraße 2, und Fritz Mettendorf, Köln⸗Ehrenfeld. Chamissostraße 1, persönlich der Handel mit sämtlichen Gegenständen destäglichen Bedarfs, insbesondere Lebens⸗ und Futtermitteln aller Art, Landesprodukten, Brennstoffen, Baustoffen usw, untersagt. Unter diese Untersagung fällt auch dig- Tätigkeit als Ange⸗

in einem den Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln betreffenden Geschäfte. Die durch

das Verfahren verursachten baren Auslagen, insbesondere die Kosten

Perfonfn vom Handel vom 23. September 1915 6

für die Veröffentlichung des Handelsuntersagungsbeschlusses, sind von den Beteiligten zu tragen. Köln, den 15. Dezember 1920. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Billstein.

——

1“ B ekanntmachung. 8 Auf Grund der Bekanntmachung zur sernbaltung unzuverlässiger dGBl. S. 603 abe ich dem Händler Gustav Lohde aus Baltz b. Vie a. Ostbahn durch Verfügung vom heutigen Tage den Hande mit Lebens⸗ und Futtermitteln wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. 8

Landsberg a. W., den 17. Dezember 1920.

Der Landrat. Graf Clairon d'Haussonville. 8

Nichtamtliches.

Deutsches Reich. Das Reichskabinett beschäftigte sich in seiner vor⸗

gestrigen Sitzung mit einer Reihe von Vorschlägen, die der

skommissar für die Vereinfachung und Verein⸗

heitlichung der Reichsverwaltung in Verfolg des ihm

erteilten Auftrags Sengeka hatte. Die Reichskommissar im einzelr „Wolffschen

gefaßte

Vorschläge, die der nen begründete, beziehen sich dem Telegraphenbüro“ zufolge insbesondere auf die vom Kabinett bereits seit längerer set ins Auge

Verminderung der Zahl der Ministerien, auf die Zentralbehörden von solchen Geschäften, die

Entlastung der nachgeordneten Behörden wahrgenommen

sachgewäß von

werden können, auf die Abgrenzung der Kompetenzen wischen den verschiedenen Reichsbehörden und zwischen den Reichs⸗ und

Landesbehörden. Der Reichskommissar betonte, daß die Flut

der Anträge auf Bewilligungen von Reichsmitteln für kulturelle,

wirtschaftliche und selbst soziale Zwecke entschieden eingedämmt

werden müßte.

Der Reichsminister des Innern brachte sodann in einem Korreferat unter weitgehender Würdigung der vorgetragenen Grundgedanken auch diejenigen Momente zur Geltung, denen bei aller Sparsamkeit im Interesse der Gesundung unseres gesamten taatlichen Lebens Rechnung zu tragen ist. Er legte dar, welche der urch die AZ dem Reich zugewiesenen Aufgaben nach Lage der Verhältnisse keinen Aufschub vertrügen und welche neuen und umfangreichen Arbeiten der Verwaltung in

wi tschaftlicher und politischer Beziehung durch den

eeec. und die Kriegsfolgen auferlegt werden. Er e

Frist darüber zu veranlassen, wie die Ge

erinnerte an übermäßige Belastung der Arbeitskraft der

Ministerien durch die vermehrte Tätigkeit, die der Reichs⸗

tag, der Reichswirtschaftsrat und der Reichsrat erfordern, und bezeichnete es als notwendig, eine Reform der Arbeits⸗ weise dieser Stellen in die Erörterung einzubeziehen. Der Minister betonte, daß es im Interesse unserer wirtschaft⸗ lichen Leistungsfähigkeit nicht angehe, die Aufgaben auf dem Gebiete der Wissenschaft, Kultur und Sojialpolitik unter⸗ schiedslos zu unterdrücken. Den Schwerpunkt der Reformen sieht der Minister in einer weitgehenden Dezentralisation aller Arbeit, die nicht im Interesse unserer außen⸗ und innen⸗ volitischen Einheitlichkeit unter der unmittelbaren politischen Verantwortung der Reichsregierung geleistet werden muß, durch Abgabe an die den Reichsministerien nachgeordneten Stellen, Landesregierungen und Gemeinden.

Das Kabinett beschloß, bei der Wichtigkeit und Schwierig⸗ keit der Materie die Minister zu sheiflichen Voten 88 bunar der Spar⸗

p er ö“ Eingang dieser Voten wird das vmbi hehmeanamn

samkeit und der notwendigen Erfüllun zu vereinigen sind. Nach ett alsbald weitere

d1““ 88 8 Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für Steuer⸗ und Zollwesen und für Volkswirtschaft die si. then.

Ausschise

2 für innere Verwaltung und für Steuer⸗ und Zoll⸗ besen hie

ten heute Sitzungen.

Im Reichswirtschaftsministerium fand gestern unter dem Vorötz des Staatssekretärs Dr. Hirsch 8 r Aussprache zwischen Vertretern der verschiedenen Ministerien und einer Abordnung der Technischen Kommission über schwebende Fragen des Ruhrkohlen⸗ bergbaues statt. Die Technische Kommission, die bei

8* 8

Abschluß des Spaa⸗Vertrages aus Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer des Bergbaues auf Anregungen des Reichs⸗ tags und des Reichswirtschaftsrats begründet worden war, um betrieds⸗ und bergtechnische Fragen mit dem Ziel einer Steigerung der Kohlenförderung zu erörtern, hat ihre Arbeiten an Hand von Fragebogen, durch Beratungen und zahlreiche Befahrungen der Gruben gefördert; sie hat in allen Bergbau⸗ kreisen Verständnis und Entgegenkommen gefunden und das bisherige Ergebnis ihrer Arbeiten nunmehr vorgelegt. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, wurden gestern insbesondere Vorberichte erstattet über folgende Punkte:

1. Stand der technischen Einrichtungen der Gruben, ihre Mängel und die Aussichten einer Verbesserung.

2. Die Qualität der geförderten und versandten Kohle.

3. Die Frage der Verkehrserleichterung für die fernab den Zechen wohnenden, dem Bergbau zugewanderten Arbeiter.

4. Die Frage der beschleunigten Unterbringung der gegen das Friedensmaß um fast 150 000 Mann vermehrten Ruhrbergleute und deren Familien.

5. Die Frage, wie das jetzige Mißverhältnis zwischen gelernten und ungelernten Bergarbeitern im Interesse der Fördersteigerung zu beseitigen sei.

Insbesondere zu der letzteren, äußerst wichtigen Frage hoben die Arbeiten der Kommission interessante Vorschläge

Einrichtung von Lehrkameradschaften und S ulschichgeeh ge⸗

zeitigt, die unter allseitiger Unterstützung bereits bei verschiedenen

sechen Fingang in die Praxis gefunden haben. Die Technische ommissio

8

fortsetzen.

in wird ihre durchaus Erfolg versprechenden Arbeiten

Chemie (Vorsitz: Generaldirektor Dr. Plieninger, Frank⸗ fur⸗ 9 M.) in Berlin am 24. November 1920 wurde be⸗ ossen:

1. Die Lieferwerksbescheinigung kann bei den Erzeugnissen der chemischen 8 mit Rücksicht auf eine ausreichende und billige Inlandsverforgung, die die erste Bedingung für einen Lohnabhau sei, nicht fallen gelassen werden, solle aber nicht unnstig bestehen bleiben. Die Beschlußfassung über die L. W. B. bei den einzelnen Warengruppen ist Sache der zuständigen Ausschüsse. Bei einer dauernden Angleichung der luslands⸗ an die Inlands⸗ preise soll die Lieferwerksbescheinigung nach Möglichkeit abgebaut werden. 2. Bezüglich der auf Anregung der Zentralarbeits⸗ gemeinschaft eingeführten Ausfuhrabgabe wird die Forderung erhoben, daß die eingenommenen Mittel ihrer ursprünglichen Bestimmung zu⸗ geführt und auch tatsäͤchlich für soziale Zwecke verwendet werden. 3. Die derzeitigen Bearbeitungsgebühren bleiben bestehen. Der Ge⸗ schäftsleitung wird die Entlastung erteilt. 4. Der Heupeene ch wird in der Weise ergänzt, daß die Erzeuger 6, der Handel 3, die Verbraucher 1 Sitz und die Arbeitnehmer ins⸗ esamt 10 Sitze erhalten, dazu die entsprechenden Stellver⸗ reter. 5. Der Reichsbevollmächtigte und seine Stellvertreter dürfen ausnahmsweise, in besonders dringenden Fällen, Ent⸗ scheidungen treffen, für die nachträglich die Genehmigung des zu⸗ ständigen Ausschusses einzuholen ist. 6. Die Uebertragung von Be⸗ willigungen ist nicht zulässig; der Handel mit Ausfu rbewilligungen muß unter allen Umständen verhindert werden. 7. Die Veröffent⸗ lichung der Ausschußbeschlüsse erfolgt künftighin im „Reichsanzeiger“.

Der Unterausschuß für „Bunt⸗ und Chrom⸗ ser hin. hat am 11. Dezember d. J. die Wiedereinführung er für alle chemischen Buntfarben beschlossen. 8

Der Unterausschuß für „Erdfarben“ hat am 11. Dezember d. J. die Wiebereinführung der Lieferwerks⸗ bescheinigung für alle Erdfarben beschlossen.

Der Unterausschuß für „Kobaltpräparate“ hat am 14. Dezember d. J. die Einführung der Lieferwerks⸗ bescheinigung für Cobaltoxyd und Cobaltsalze unter gleich⸗ jeitig er Kontingentierung der erzeugenden Firmen und die e ung von Ausfuhrmindestpreisen beschlossen; es darf in

er oder ausländischer Währung verkauft werden.

deu

Die Nebenstelle „Stickstoffdünger“ hat in ihrer Sitzung vom 16. Dezember 1920 Ausfuhrkontingente über Ammonsulfatsalpeter und Kalkstickstoff sowie über stickstoffhaltige Düngemittel für das Jahr 1921 festgesetzt. Bei der Ausfuhr soll bezüglich der einzelnen Düngersorten Rücksicht auf die Be⸗ dürfnisse der deutschen Landwirtschaft genommen werden.

Der Unterausschuß „Pottasche“ hat in seiner Gründungssitzung vom 17. Dezember 1920 die Beibringung einer Lieferwerksbescheinigung für die Erteilun der Ausfuhr⸗ erlaubnis zur Bedingung gemacht und Ausfahemindestprelse festgesetzt. Die Ausfuhr von Schlempekohle’ und Wollschweiß⸗ afche nur insoweit stattfinden, als es der Inlandsbedarf gestattet.

Der Unterausschuß „Salzsäure“ hat in seiner Sitzung vom 17. Dezember 1920 den früher gefaßten Beschluß hehnhtch Sperrung der Einfuhr aufgehoben. Die Einfuhr⸗ erlaubnis wird nur an Selbstverbraucher oder an Händler, die im Auftrage eines Selbstverbrauchers einführen

Bayern.

Ausbau der Grszaafstie Pite zugegangen, der die Staatsregierung ermächtigt, die Bürgschaft für die Verzinsung und Heimzahlung der Schuldverschreibungen zu übernehmen, die von den zu gründenden Aktiengesellschaften „Walchensee⸗ werk“ und „Mittlere Isar“ ausgegeben werden. Die Aktien⸗ gesanschaften werden Schuldverschreibungen ausgehen, für welche neben ihrem Vermögen die im Ausbau befindlichen Werke Sicherheit bieten sollen. Braunschweig. In der gestrigen Sitzung der Landesversammlung machte das Staatsminist erium Mitteilung von den Forderungen, die das Herzogshaus an ben Braun⸗ schwer ischen Staat gestellt hat. Wie die „Braun⸗ Fweigischen Neuesten Nachrichten“ melden, haben diese Forde⸗ rungen einen Vermögenswert von zusammen 250 Millionen Mark. Das. macht w auf das gesamte braunschweigische Kammergut (Bergwerke, Forsten und Do⸗ mänen) geltend. Gefordert werden u. a. 8634 ha Staats⸗ orst, 3412 ha Domänen das ist der fünfte Teil der ge⸗ amten Staatsbomänen —, der Ertrag aus den Domänen eit 1. Juli 1919, das Sala Blankenburg im Harz, Gestüt von Harzburg, die Bibliothek in olffenbated. das Landesmuseum in Braunschweig, sämtliches Mobiliar in Schlössern und Hofstaatsgebäuden und, soweit dies verkauft wurde, der Geldwert in Goldmark. Das Herzogshaus erklärt, zu einem Vergleiche bereit zu sein, indessen einen Rechtsstreit

das

In der Hauptausschußs tjung der Außenhandelsstelle

wollen, erteilt.

Dem Landtage ist ein Gesetzentwurf über den

mit aller S ba durchführen zu wollen, wenn die braun⸗ schweigische Regierung diese Forderungen ablehnt. Das

52 I 88 2 geteilt, daß es nicht in der Lage sei, diese Forderungen zum Frute na von Verhandlungen zu machen.

1] 18

Oesterreich. 3

Die Landeshauptleute der Bundesländer leisteten gestern die nach der Verfassung vorgeschriebene Angelobung in die Hände des Bundespräsidenten Hainisch, der hierbei eine Ansprache hielt, in der er die Notwendigkeit eines engen, von gegenseitigem Vertrauen erfüllten Zusammenarbeitens des Bundes und der Länder betonte. Der Landeshauptmann Dr. Rintelen, der Obmann der Landeshauptleute, erwiderte, das wichtigste einigende Moment, das gegenwärtig alle zusammenführe, sei das Bestreben, den Staat zu retten und wiederaufzubauen. Die Aufgabe des Bundespräsidenten werde es sein, darauf hin⸗ zuwirken, daß die Hilfe von außen, ohne die eine Rettung nicht möglich sei, erfolge, ehe es zu spät sei.

Großbritannien und Irland.

Der Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten, der von den Regierungsparteien des Unterhauses gebildet wurde, hat vorgestern Plgenhe Entschließung angenommen:

Der Ausschuß lenkt die Aufmerksamkeit des Premierministers auf die Lage in der Türkei und besteht darauf, daß Maß⸗ nahmen ergriffen werden, den Vertrag von dvres ab⸗ zuändern, sobald sich eine Gelegenheit dazu bietet, um der Türke eine gesicherte Regierung zu vSHhe und die türkischen Nationalisten von ihrem Bündnis mit den Bolschewisten loszulösen.

Blättermeldungen zufolge hat der oberste Befehlshaber der Truppen in Irland in einem Befehl an die Truppen bekanntgegeben, daß jedes ungesetzliche Vorgehen gegen Leben und Eigentum der Bevölkerung entsprechend dem Belagerungs⸗ zustand mit dem Tode bestraft wird.

Wie „Echo de Paris“ aus London meldet, haben die britischen Truppen die Araninsel östlich von Galway Nachts umzingelt und sieben gesuchte Sinnfeiner verhaftet.

m Verlaufe des sich entspinnenden Gefechts wurden zwei

ivilisten getötet, drei andere verletzt. Bei Nullinahone in der Grafschaft Tipperary fand ein heftiger Kampf zwischen Regierungstruppen und Sinnfeinern statt. 40 Freiwillige wurden gefangen genommen, 10 getötet und mehrere verletzt; die Regierungstruppen hatten 8 Tote.

Frankreich.

Nach einer Meldung des „Petit Parisien“ hat ein fran⸗ zösischer Zerstörer im Schwarzen Meer bei Poti das russische Schiff „Zainabi“ beschossen.

Der Senat senehmigte gestern den Amnestieent⸗ wurf und lehnte es ab, die Amnestie auch für die Aufrührer der Schwarze Meer⸗Flotte zu gewähren.

Bei der Beratung über die Frage der Arbeits⸗ losigkeit in Frankreich und über die Einschränkung der Einfuhr erklärte der Handelsminister Isaac. in der Kammer laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros“:

Das Fehlen des Schutzzolles sei nicht die Hauptursache der Krise. Unter den gegebenen Umständer würden Zollmaßnahmen die allgemeine wirtschaftliche Lage nur perschlechtern. In den ersten zehn Monaten dieses Jahres habe sich die Einfuhr um 26 vH erhöht, die Ausfuhr dagegen sei gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres um 240 vH gestiegen. Die Lage sei also vertrauenerweckend.

Die Kammer nahm mit 475 gegen 66 Stimmen eine Vertrauenstagesordnung an, in der erklärt wird, sie habe die Zuversicht, daß die Regierung die erforderlichen Maßnahmen

m Schutze der Feänzäsischen Industrie treffen und für die

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intreten werde.

Aasfheung der wirtschaftlichen Klauseln des Friedensvertrags

von Versai

Die russisch⸗polnischen Friedens verhand lungen in Riga sind, wie „Politiken“ meldet, auf ernste Schwierig⸗ keiten in der Frage der Verteilung bes russischen Goldfonds und der Entschädigung für die seit 1914 in Polen beschlag⸗ nahmten Waren und Werte Isestoßen; Die „Iswestija schreibt: Polen verlangt 300 Millionen Rubel vom oldfonds und über eine Milliarde Goldrubel für die requirierten Werte, was unter den jetzigen Verhältnissen für die Sowjetrepublik vollkommen unerfüllbar ist. Die Erfüllung derartiger Forde⸗ rungen würde den Untergang Sowjetrußlands bedeuten.

Bei den Wahlen zum allrussischen Räte⸗ kongreß siegte in Moskau und dem umliegenden Gebiet die äußerste Linke.

Das Revolutionsgericht in Sewastopol gibt, wie die „Berlingske Tidende“ meldet, in dem offiziellen Organ der Stabt die Namen von 1684 Personen bekannt, die durch Erschießen hingerichtet worden sind. Unter den Hingerichteten waren 278 Bauern. Zwei Tage später veröffentlichte die Zeitung eine neue Liste von 1202 Hingerichteten, darunter 88 Bauern.

Italien.

Da dAnnunzio nicht die Absicht geäußert hat, sich dem Willen Italiens zu unterwerfen, hat ihm General Caviglia vorgestern ein Ultimatum überreichen lassen, das dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge drei Bedin⸗ gungen enihält: lI. RNäumung von Veglia, Arbe und den kleinen Ortschaften, die Purch den Vertrag von Rapallo Südflawien zugesprochen sind; 2. Möglichkeit für die italienischen Kriegsschiffe, den Hafen von Fiume zu verlassen und Rückgabe der Schiffe und Panzeraufos, die nach der Blockade nach Fiume gekommen sind; 3. Auflösung der Truppen, soweit es sich nicht um Bürger von Fiume handelt. Wie Caviglia hinzufügte, läßt er Unterhandlungen nur in

dezug auf Einzelheiten der Ausführung dieser drei Punkte zu.

man sich nach müsse; diese der Ausführung

Er wies d'Annunzio darauf hin, daß der Stimmung der. Einheimischen richten hätten sich zu entscheiden, ob sie für den des Vertrags vorhergehenden Zeitraum sich unter den Schutz der italienischen Truppen stellen oder die schwer⸗ wiegenden Folgen auf sich nssa wollen, die sich aus den von Italien vorgesehenen Maßnahmen ergeben würden.

Der General Caviglia hat dem Truppenbefehlshaber der Regentschaft des Quarnero A italienischen Regierung mitgeteilt, daß der König den Ver trag von Rapallo ratifiziert hat.

Belgien. Die Besprechungen zwischen den Vertretern der Alliserten und den deutschen Sachverständigen wurden gestern den ganzen Tag über fortgesetzt, und besonders die

vporlage der Verträge von Trianon,

im Auftrage der⸗

1. 116““ 55 Frage des deutschen Eigentums im Auslande sowie die Aus⸗

leichsfrage dabei behandelt. Die nächste Vollsitzung der Konferenz findet heute vormittag statt. Man nimmt an, daß sich nach Sitzung die Konferenz über Weihnachten ver⸗ tagen wird.

b Gestern nachmittag hielten die Alliierten eine Sitzung unter einander ab und hörten ihre Sachverständigen über ver⸗ schiedene Punkte. Eine weitere Sitzung der Alliierten unter einander findet heute nachmittag statt.

Havas⸗Reuter meldet, daß die Konferenz nach der Ver⸗ tagung ihre Arbeiten am Montag, den 10. Januar, wieder aufnehmen wirir.

Schweiz.

Der Bundespräsident Motta erstattete gestern im Bundesrat Bericht über die Völkerbundstagung in Genf. Der Bundesrat dankte dem Chef des politischen Departements sowie den übrigen schweizerischen Delegierten für ihre Tätigkeit in Genf und sprach der Delegation für die dort eingenommene Haltung die volle Zustimmung und Anerkennung aus

.

Tschecho⸗Slowakei.

Der Senat hat gestern in erster Lesung die Ratifikations⸗ Neuilly und

Sdvres angenommen. Griechenland.

Der Ministerpräsident Rhallis hat dem König die De⸗ nission des Kabinetts überreicht. Der König hat Rhallis zebeten, mit dem Ministerium bis zum Zusammentritt der zummer im Amte zu bleiben.

3 Amerika.

8 Der sin antaussqußs des amerikanischen Re⸗ präsentantenhauses hat, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, eine Gesetzesvorlage über die Einführung erhöhter Einfuhrzölle auf Wolle und Baumwolle, Kartoffeln, Fleisch und lebendes Vieh endgültig angenommen. Der Ausschuß hat an das Haus das Ersuchen gerichtet, alles Erforderliche zu tun, damit die Vorlage noch vor Weihnachten Gesetzeskraft

erlange. Asien.

Nach einer Meldung der „Times“ aus Tokio haben die koreanischen Revolutionäre an Japan den Krieg er⸗ klärt. Eine vorläufige Regierung dieser Revolutionäre hat sich in Schanghai gebildet.

Parlamentarische Nachrichten. b

Der Entwurf eines Gesetzes zur Aenderung des Ein⸗ kommensteuergesetzes vom 29. März 1920

ist nebst Begründung dem Reichstag zur Beschlußfassung zu⸗ gegangen. Mit dem vorgeschlagenen neuen Gesetze werden in erster Linie die Beseitigung der zweimaligen Besteue⸗ rung des im Kalenderjahre 1920 erzielten Ein⸗ kommens und daneben noch einige weniger wichtige Ab⸗ änderungen bezweckt.

Wie in der Begründung zum vorgelegten Gesetzentwurf mit⸗

geteilt wird, hat die Nationalversammlung in zweiter und dritter Wung des Reichseinkommensteuergesetzes beschlossen, der Veranlagung iin das Rechnungsjahr 1920 nicht das Einkommen des voraus⸗ gegangenen Jahres 1919, sondern das des Jahres 1920 zu⸗ grunde zu segen. Es wurde dabei von der Erwägung aus⸗ geungen, daß sich die Verhältnisse gerade für das Jahr 1920 uiern grundlegend ändern, als die Steuerpflichtigen durch die Gesetze über eine Kriegsabgabe vom Vermögenszuwachs und über das Niichsnotopfer einen erheblichen Teil ihres Vermögens und ihres Finkommens verlieren werden, so daß es nicht erträglich erscheine, das bisherige Einkommen der Besteuerung im Jahre 1920 zugrunde zu legen. So vermischt das Reichseinkommensteuergesetz für die Ueber⸗ gangszeit zwei verschiedene Prinzipien der Einkommensteuerveran⸗ lagung: Es stellt im § 58 für das Uebergangsjahr 1920 den Grundsatz auf, daß der Veranlagung für dieses erste Rechnungsjahr das Einkommen, das in dem im wesentlichen mit diesem Uebergangssahr zusammenfallenden Kalenderjahr 1920 erzielt wurde, die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer bilden soll; man hält aber für die folgenden Jabre an diesem Grundsatz nicht fest, will vielmehr nach § 29 in Zukunft bei der Veranlagung für ein Rechnungsjahr nicht das Einkommen des im vesentlichen mit diesem zusammenfallenden Kalenderjahrs, sondern das Einkommen des dem Rechnungsjahre vorausgegangenen Kalenderjahrs der Veranlagung zur Einkommensteuer zugrunde gelegt haben. Das Gesetz führt somit für das erste Jahr im vesent⸗ lichen den Grundsatz der Veranlagung nach dem tatsächlichen Ein⸗ kommen dieses Jahres und für die folgenden Jahre den Grundsatz der Veranlagung nach dem tatsächlichen Einkommen des vorausgegangenen Jahres durch. Allerdings war man sich in der Nationalversamm⸗ lung darüber klar, daß die doppelte Besteuerung des Jahres 1920 zu Härten führen kann. Diesen Härten sollte durch die Vorschrift des § 59 des Einkommensteuergesetzes begegnet werden, nach der bei der Ver⸗ anlagung für das Rechnungsjahr 192v1 außerordentliche Einnahmen, die im Laufe des Kalenderjahrs 1920 bezogen wurden, insoweit außer Ansatz zu lassen sind, als sie für das Rechnungsjahr 1920 bereits der Einkommensteuer unterlegen haben. Von seiten der Regierung wurde insbesondere bei der dritten Lesung des Einkommensteuergesetzes dabei ausdrücklich anerkannt, daß die zweimalige Besteuerung des Einkommens des Jahres 1920 sehr mißlich sei und zu un⸗ gewollten Härten führen könne, daß aber die Reichsregierung bestrebt sein werde, mit allen Mitteln darauf hinzuwirken, daß bei der Aus⸗ fübrung dieser Vorschrift die Härten, die sich aus der zweimaligen Besteuerung des Jahres 1920 ergeben, tunlichst vermieden und be⸗ seitigt werden.

Einen Ausgleich dieser Härten im Verwaltungswege auf Grund der Vorschrift des § 59 des Einkommensteuergesetzes etwa in Ver⸗ bindung mit § 108 der Reichsabgabenordnung herbeizuführen, erschien jedoch nicht sachgemäß. Man könnte daran denken, als außerordent⸗ liche Einnahmen im Sinne des § 59 des Gesetzes den Betrag anzusehen, um den das Einkommen des Jahres 1920 das

linkommen des Jahres 1921 übersteigt und demgemäß am Schlusse des Jahres 1921 die für das Rechnungs⸗ jahr 1921 zu entrichtende Einkommensteuer nach dem in diesem Jahre tatsächlich erzielten Einkommen zu ermäßigen, falls dieses Peüücher ist als das des Jahres 1920. Dies würde aber tatsächlich edeuten, daß die Möglichkeit der zu vermeidenden Härten um ein Jahr linausgescho een wird; denn da das Einkommen des Jahres 1921 der Veranlagung für das Jahr 1922 zugrunde zu legen ist, würde dieses Einkommen alsdann sowohl der Veranlagung für das Jahr 1921 wie der für das Jahr 1922 zugrunde gelegt werden, und es würden sich in den Fällen, in denen das Einkommen des Jahres 1922 geringer ist als das des Jahres 1921, die jetzt vermiedenen Härten wieder er⸗ geben. Man könnte weiter daran denken, auf Antrag des Steuerpflichtigen züzulassen, daß die Einkommensteuer für das Rechnungsjahr 1920 isprechend dem Durchschnittseinkommen der Jahre 1918, 1919 und 889 oder entsprechend dem Einkommen des Jahres 1919 ermäßigt 8d. Eine derartige Maßnahme würde aber fatsächlich dazu führen, on zahlreichen Fällen eine Veranlagung für das Rechnungsjahr ö8 nach dem Durchschnittseinkommen der Jahre 1918, 1919 und 1920 nach dem Einkommen des Jahres 1919 neben der Veranlagung nach

8 88 8 1 dem Einkommen des Jahres 1920 zu erfolgen hätte,

lastung der Finanzämter unmöglich durchgeführt werden kann. Hinzu⸗ kommt, daß dei einem derartigen Verfabten die Veranlagung nach den Ergebnissen der Vorjahre in allen den Fällen erfolgen würde, in denen das Einkommen der Vorjahre geringer war als das Einkommen des Jahres 1920, daß dagegen in den Fällen, in welchen das Ein⸗ kommen des Jahres 1920 geringer ist als das der Vorjahre, aus⸗ schließlich das geringere Einkommen des Jahres 1920 zugrunde zu legen wäre.

Das Ziel, die durch die doppelte Besteuerung des Jahres 1920 möglichen Härten auszuschließen, kann nur in der Weise erfolgen, daß allgemein die Benutzung des Einkommens des Jahres 1920 als Be⸗ messungsgrundlage bei der Veranlagung für zwei Rechnungsjahre be⸗ seitigt und daß an Stelle der im Einkommensteuergesetz vorge⸗ nommenen Mischung zweier Veranlagungsgrundsätze ausschließlich der eine oder der andere Grundsatz soweit überhaupt möglich durchgeführt wird. Dies bedeutet aber eine Aenderung des Gesetzes selbst, die denn auch von der Reichsregierung in dem vorliegenden Gesetzentwurfe vorgeschlagen wird.

„Niach den Ausführungen der amtlichen Begründung bleiht nur übrig, die Doppelbesteuerung des im Kalenderjahr 1920 erzielten Einkommens dadurch zu beseitigen, daß das im Einkommensteuergesetz vor⸗ gesehene Veranlagungsverfahren selbst dahin cändert wird, daß das Einkommen eines Kalenderjahrs in jedem Falle nur einmal, un zwar möglichst in dem Kalendersahr versteuert wird, in dem es erzielt wurde. Eine derartige Aenderung des Verfahrens würde folgerichtig dahin gehen, daß die Veranlagung nach der Ver⸗ gangenheit zwar grundsätzli z aufrechterhalten, daß aber das in einem Kalenderjahr erzielte Einkommen auch für dieses Kalender⸗ jahr versteuert wird. Die Veranlagung würde daher nicht mehr wie seither für ein Rechnungsjahr, sondern für ein Kalenderjahr zu er⸗ folgen haben, so daß sich der für die Feststellung des Einkommens maßgebende Zeitraum regelmäßig mit dem Zeitraum deckt, für welches die auf dieses Einkommen entfallende Steuer zu entrichten ist. Da das Einkommen eines Kalenderjahres erst nach dessen Ablauf festgestellt werden kann, müßte die Veranlagung nicht mehr vor Beginn dieses Zeitraums, für das sie erfolgt, sondern nach dessen Ablauf vorgenommen werden. Bis zur erfolgten Veranlagung für ein Kalenderjahr sind Abschlagszahlungen nach Maßgabe der jeweilig letzten Veranlagung zu entrichten. Die Veranlagung für ein Kalenderjahr hätte also doppelte Bedeutung; sie stellt in erster Linie die eergttise Steuerschuld für dieses Kalenderjahr und ie stellt weiter die vorläufige Steuerschuld für das folgende Kalender⸗ jahr fest, die sich grundsätzlich in ihrer Höhe mit der endgültigen Steuerschuld für das vorausgegangene Kalenderjahr deckt und in vierteljährlichen Raten fällig wird. Nach Maßgabe des jeweils letzten Steuerbescheids wären vierteljährliche Abschla 8⸗ zahlungen zu leisten, die auf die vorläufige Steuerschuld, soweit sie bereits fällig geworden ist, und damit auf die endgültige Steuerschuld angerechnet werden. Dieses Verfahren hat derart wesentliche Vorteile, . es im vorliegenden Entwurf zur Einführung vorgeschlagen wird. Es führt einerseits den Grundsatz durch, daß nur das tatsächlich bezogene Einkommen für die Bemessung der Einkommensteuer maßgebend ist, verhindert aber gleichzeitig, daß dieses tatsächlich bezogene Einkommen zweimal die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer bilden kann, und rückt weiter die endgültige Entrichtung der Steuer so nahe wie überhaupt möglich an den Zeitpunkt heran, in dem das Einkommen eines Jahres bezogen wurde und festgestellt werden kann. Es bewirkt weiter, daß die regelmäßige Fortzahlung der Steuer nicht unter⸗ brochen werden muß, wenn der Steuerbescheid erst in verhältnismäßig vor⸗ erückter Zeit zugestellt wird, und es hat ferner den wesentlichen Porteil daß es die Möglichkeit gibt, die im Laufe eines Jahres zu entrichtenden Abschlagszahlungen dem wahrscheinlichen Betrage des für dieses Jahr steuerbaren Einkommens anzupassen. Hierzu kommt, daß das Verfahren auch eine Veranlagung herbeiführt, die in Ueber⸗ einstimmung mit dem Steuerabzuge vom Arbeitslohne steht, der gleichfalls nur eine Abschlagszahlung ist und bemessen wird nach dem 1X“ das der Arbeitnehmer im Laufe des Jahres selbst ezie .

Zur Erläuterung des Verfahrens diene folgendes Beispiel: Ein Steuerpflichtiger erhält im April 1921 einen Steuerbescheid, durch den die für das Rechnungsjahr 1920 endgültig zu entrichtende Einkommen⸗ steuer nach dem Einkommen des Kalenderjahrs 1920 auf 5000 festgesetzt wird. Er soll bis dahin an vorläufiger Einkommensteuer 4000 gezahlt haben; er muß demgemäß nunmehr auf Grund des Steuerbescheides 1000 —ℳ an endgültiger Steuer für 1920 nachentrichten. Er hat sodann weiterhin im Mai 1921 und sodann alle drei Monate an vorläufiger Einkommensteuer den Betrag von 1250 zu zahlen, bis ihm ein neuer Steuerbescheid zugeht. Erhält er im April 1922 nun⸗ mehr einen Steuerbescheid für 1921, durch welchen die für dieses Rechnungs⸗ jahr endgültig zu entrichtende Steuer nach dem Einkommen des Kalender⸗ jahrs 1921 auf 4000 festgesetzt wird, so ist diese endgültige Steuerschuld bereits getilgt, da er bis dahin an vorläufiger Einkommensteuer 5000 ℳ, naͤmlich viermal 1250 ℳ, gezahlt hat; er erhält somit 1000 als zuviel gezahlt zurück. Demnächst hat er im Mai 1922 und sodann alle drei Monate den Betrag von 1000 so lange zu entrichten, bis ihm wiederum ein neuer Steuerbescheid nach dem Ein⸗ kommen des Kalenderjahrs 1922 zugegangen ist. b

Außerdem sind noch folgende Abänderungen des Reichs⸗ einkommensteuergesetzes vorgesehen: Die Vorschrift des 5 13 Nr. 7, wonach Beiträge an gemeinnützige und politische Vereinigungen bis zum Gesamtbetrage von 10 % des Einkommens steuerfrei bleiben, soll beseitigt werden, ebenso die Bestimmung des § 39, die eine Steuer⸗ erklärung von den Steuerpflichtigen mit einem Ein⸗ kommen von mehr als 3000 fordert. Statt dessen sollen auf be⸗ sondere Aufforderung hin die einzelnen Steuerpflichtigen ohne Rück⸗ sicht auf die Höhe ihres Einkommens zur Abgabe einer Steuer⸗ erklärung verpflichtet werden können. Durch Einführung eines Steuerausweises und dergl. soll die richtige Erfassung sämt⸗ licher steuerpflichtigen“ Personen ermöglicht werden. In bezug auf die Anrechnung „und Erstattung der Kapitalertrags⸗ steuer der Kleinrentner, Ruhegehaltsemp⸗ fänger usw. werden weitere Exleichterungen gewährt. End⸗ lich ist eine Erhöhung der steuerfreien Einkommens⸗ teile, jedoch nur für verheiratete Steuerpflichtige und zunächst nur für die Rechnungsjahre 1920 und 1921 in Aussicht genommen, und zwar von 500 auf 1000 für jede zur Haushaltung des Steuerpflichtigen zählende Person. Entsprechend erhöhen sich die steuerfreien Einkommensteile beim Steuerabug um 3,50 täglich, 20 wöchentlich, 85 monatlich, so daß von dem dem Steuerabzug unterworfenen Einkommen der Arbeitnehmer 8,50 täglich, 50 wöchentlich, 210 monatlich in Abzug zu bringen sind.

Wohlfahrtspflege.

Ein Komitee chilenischer Damen hat, wie „W. T. B.⸗ berichtet, für unsere Kriegswaisen die Summe von 150 000 esammelt und durch den chilenischen Gesandten in Berlin der ben Simons, der Gattin des Reichsministers des Hewärtigen. zur

erteilung zu Weihnachten übermitteln lassen. Die deutsche Re⸗ jerung hat den hochherzigen Spenderinnen ihren besten Dank aus⸗ sprechen lassen und die Verteilung im Sinne der Geber bereits vor⸗ genommen.

Der Deutsche Zentralausschuß für Auslandshilfe teilt mit: Das holländische Zentralkomitee zur Linderung der Nahrungs⸗ und Kleidernotin Deutschland (Sitz im Hna) hat dem Deutschen Zentralausschuß für die Auslands⸗

ilfe in erlin als der zentralen rganisation aller mit von ausländischen Liebesgaben in Deutsch⸗ Vereine und Verbände mitgeteilt, daß es beträchtliche Spenden für Deutschland zur Verfügun stelle und weiter Liebesgaben zu senden beabsichtige. Es handelt si zunächst um fünf Waggons Kartoffeln aus der holländischen Provinz Prenthe, über deren Verteilung die Holländer noch nähere Mit⸗

der Verteilung land beschäftigten

teilung 82 werden. Kleidung aller 1 usw. Außerdem hat das holländische Zentralkomitee dem Ausschuß westfälischen Industriegebiet zur Verfügung einen besonderen Waggon enthält vor allem Reis, Seife, unterlagen und Sauger. Central⸗Relief⸗Comitee, 6 erika englischen Quäkern dem Deutschen Zentralausschuß für die Auslands⸗ hilfe angeschlossen und benutzt diesen Apparat zur Verteilung seiner im Hinblick auf unsere Not dankbarst begrüßten Liebesgaben.

öffentlicht „Osservatore Romano“ eine 1 8 wendung der für die französischen Kinder und die notleidenden Kinder Mitteleuropas in der Zeit vom 28. Dezember 1919 bis zum 20. Dezember 1920 dem Papst ee Summen, die sich, ert der Kleidungsstücke 1 Deutschland erhielt 4 100 689, Oesterreich 3 654 317, Polen 2 052 000, Ungarn 1 291 000 Lire. Die anderen Länder erhielten ge⸗ ringere Beträge, so Nordfrankreich 200 000, Norstwestitalien 265 000, Südflawien 105 000 Lire. verteilt worden, in denen die Zinsen der dem Papst zugegangenen Summen und der von ihm persönlich gestifteten 100 000 begriffen sind.

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Sitten und Gebräuche der europäischen Welt 1450 1600“, sechste und letzte Band der Geschichte der Geselligkeit in Europa, die Alexander von Gleichen⸗Rußwurm im Verlage

über die man sehr gut anderer Meinung sein kann. zu der Hoffnung berechtigt, daß der künstlerische Drang und der

hefte“

Angekündigt sind ferner: 14 Säcke mit er Art und 20 Kisten mit kondensierter Milch, Reis

für Sicherung der Milchversorgung im rheinisch⸗

unächst 1500 holländische Gulden estellt. bür Sachsen hat das Komitee aggon Liebesgaben aller Art übersandt. Der utter, Kakao, Zucker, Hafermehl, Milch, Lebertran, Knabenanzüge, Kautschuk⸗ Das Komitee hat sich endlich gleich dem New York, und den amerikanischen und

kondensierte

Einer Meldung von „W. T. B.“ aus Rom zufolge ver⸗ einen Bericht über die Ver⸗

dem eingegangenen

abgesehen von t auf 15 292 461 Lire

und Lebensmittel, elaaufen.

Bis jetzt sind vom Papst 167 476 048 Lire

Lire

Literatur.

„Die Sonne Renaissance,

ist der

Unter dem Titel der

von Julius Hoffmann in Stuttgart herausgibt, erschienen 8 Halb⸗ leinen 60 ℳ, in Halbleder etwa 80 ℳ) und damit ein erk

abgeschlossen, in dem ein gewaltiges Stoffgebiet in systematischer

Durcharbeitung dargestellt wurde. In Anordnung und Dar⸗ stellungsweise schließt sich der letzte Band seinen Vorgängern an. Der Verfasser hat auch in ihm ein überaus teiches, aus Quellenstudien geschöpftes Wissen in lebendiger und fesselnder Form in einem großen Ku turgemälde zusammengefaßt und wiederum dies Gemälde nicht in knapper, die Höhepunkte festhaltender Zeichuung, sondern in mosaikartig die Einzel erscheinungen, aneinander reihender Gestaltung ausgeführt. A. farbensatten, buntbewegten Bildern ist ja gerade die Renaissancezeit überreich. Welch ein glanzvolles, an edelsten Kunstschöpfungen reiches Leben pulsierte damals an den Höfen, in den Klöstern und den auf⸗ blühenden Städten, welche Fülle großer und eigenartiger Persönlich⸗ keiten hat sie als Träger dieser reichen Kultur und wie mannigfach sind die Auswirkungen dieser Blütezeit innerhalb der verschiedenen Nationen! Die Darstellung dieses nach Schönheit strebenden und in Schönheit schwelgenden kraftstrotzenden Zeitalters scheint dem Verfasser besonders am Herzen gelegen zu haben, und so ist ihm ein Zeitbild gelungen, das sich als würdiges Glied in seine Gesamtdarstellung einfügt. „Nicht ohne Wehmut', schreibt er in der Einleitung, „scheide ich von diesem Lebenswerk, das die schaffens⸗ freudigsten Jahre, die einem Einzeldasein vergönnt sind, in Anspruch nahm. Nicht ohne Wehmut, weil wir unsere Schöpfung nie so weit fördern und vollenden können, als es der Traum gewollt und vor gezeichnet. Aber besonders deshalb nicht ohne Wehmut, weil de Kranz, den ich frohen Mutes, fast spielend einst zu winden began: nun, da ich ihm die Stirnblume verleihe, so traurig duftet, als wäre er ein Totenkranz.“ Wir möchten mit dem Verfasser aber an der Hoffnung festhalten, daß der gegenwärtige Niederbruch der europäischen Kultur nicht ihren Tod bedeute, daß sie vielmehr zu neuem Leben und neuer Schönheit sich durchringen werde.

Karl Giellerup: „Madonna della lagunal. Eine venetianische Künstlergeschichte. (Geb. 14. Verlag von Quelle u. Meyer in Leipzig, 1920.) Venedigs Zauber und die launische Ungebundenheit italienischen Künstlerlebens werden uns in dieser Novelle reizvoll vor Augen geführt. Alle Gestalten sind voll Leben und charakteristisch dargestellt. Uebermut und Humor, ver⸗ bunden mit echten Herzenstönen machen das Buch lesenswert.

Wilhelm Hagen: „Das ewige Sehnen“. Der Roman eines Künstlerlebens. (Geb. 25, geh. 18. Heinrich Dieckmann, Verlagsbuchhandlung, Halle, Saale.) Der Held des Buches ist ein Künstler, der vom bis zum ge⸗ feierten Sänger aufsteigt, und von einem Erleben zum anderen stürmt, bis er schließlich durch eigne tragische Schuld zusammen⸗ bricht, noch einmal aufflammt, und dann seinem Leben selbst ein Ende setzt mit seinem Schicksal, das weit über dem Alltäglichen steht, ausgesöhnt. Das Buch ist fesselnd geschrieben und reich an buntem Geschehen und charakteristisch geschilderten Gestalten, die mehr oder weniger gut durchgeführt werden. Der Stil ist klar und fließend, dech fehlt ihm das Hinreißende, das man sich für dieses Thema mitunter wünschen möchte. Das Buch enthält freie und kühne Gedanken und bringt dem Leser Begriffe nahe, die als das Recht de

außergewöhnlich begabten Menschen angesehen werden, zugleich aber wird der Beweis geführt, daß auch in solchen 1 Leidenschaften, die nicht im Zaum gehalten werden, Verderben bringend wirken.

Elisabeth Schucht: ‚Die von uns geboren“., Die Geschichte einer Erfüllung. (Geb. 12,50, Heinrich Dieckmann, Verlagsbuchhandlung, Halle, Saale.) Vor allem spricht aus diesem Buch ein edles Frauenherz, das in der Mutterschaft sein Bestes sieht, und dem kein Opfer zu groß ist, um es den Kindern zu bringen. Der Stil erhebt sich stellenweise zu künstlerischer Schönheit, aber das

allzu subjektive Ergeben das hier geboten wird, wirkt hemmend auf

die Darstellung. Die Vollkommenheit der Heldin rückt sie dem Leser menschlich nicht nahe genug, und die Verfasserin vertritt Ansichten, Man ist aber

Empfindungsreichtum, die aus diesem Buche sprechen, sich noch reife und vertiefter in späteren Schriften der Verfasserin offenbaren werden.

Das jüngst erschienene Heft der, Süddeutschen Monats trägt den Titel „Unsere Ernährung“ und enthält u. a wertvolle Aufsätze von den Professoren Max von Gruber, Theodo Paul, Franz Fischler, Paul Ehrenberg und von dem Handelsminister Fduard

Kurze Anzeigen

neu erschienener Schriften, deren Besprechung vorbehalten bleibt. Einsendungen sind nur an die Schriftleitung, Wil⸗ helmstr. 32, zu richten. Rücksendung findet in keinem Falle statt.

Der König. Weg und Wende. Von Karl Rosner. Geh. 10 ℳ. Geb. 18 ℳ. Stuttgart und Berlin. Verlag der J. G. Cottaschen Buchhandlung Nachf.

Geheiligte Sünde. Roman von Kißling⸗Valentir Geh. 7,50 ℳ. Geb. 12 ℳ. Berlin SW. 68. Dr. Eysler & Co Verlagsbuchhandlung. 3

Die neuen Linden. Roman aus dem Berliner Leben von Leo Leipziger. Geb. 20 ℳ. Brosch. 14 ℳ. Berlin W. 3 Verlag „Budeju“, Buchverlag der Junggesellen, G. m. b. H.

Theater und Musik.

Das Opernhaus bhleibt morgen, Donnerstag, wegen der Vo bereitungen zu Schrekers Oper „Die Gezeichneten“ geschlossen. 1 Im Schauspielhause geht morgen „Peer Gynt“ mit Gustav May in der Titelrolle und Margarete Schön als Solveig in Szene. Anfang 6 ½ Uhr. 8

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