1920 / 297 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 30 Dec 1920 18:00:01 GMT) scan diff

vereinfachtes

S. 437) wird bestimmt, daß das vereinfachte Enteignungs⸗ Ausübung des Enteignungsrechts, das der Harpener Bergbau⸗ triebs der Drahtseilbahn von der im Eigentume der Aktien⸗

gefellschaft stehenden Zeche Scharnhorst bei Dortmund nach der der Aktiengesellschaft für Bergbau und Hüttenbetrieb Phönix

8

rung des Tarifs für die Gebühren der Kreisärzte

außer Kraft.

gerichtliche und medizinalpolizeiliche Verrichtungen

8“

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1921 in Kraft.

8 (2) Die Vorschrift des Artikel I Nr. 1 findet Anwendung auf alle zur Zeit des Inkrafttretens des Gesetzes noch nicht beendigten Geschäfte; die Vorschriften des Artikel I Nr. 2 und 4 finden An⸗ wendung auf alle zur Zeit des Inkrafttretens des Gesetzes noch nicht fällig gewordenen Gerichtskosten.

(3) Mit dem Ablaufe des 31. Dezember 1921 tritt das Gesetz

Die Gebühren und Pauschsätze für die vor dem Tage

des Außerkrafttretens erteilten Aufträge und die vor diesem Tage bereits

fällig gewordenen Gerichtskosten sind nach Vorschriften des

Artikel I zu berechnen.

Berlin, den 10. Dezember 1920. M

Die Preußische Staatsregierung.

Braun. Fischbeck. am Zehnhoff. 8 Stegerwald. Lüd

9

Verordnung—* über die Wahlen zum Preußischen Landtag. Vom 29. Dezember 1920. Auf Grund der §88 6, 38 des Gesetzes über die Wahlen

zum Preußischen Landtag (Landeswahlgesetz) vom 3. Dezember 1920 (Ges.⸗S. S. 559) wird folgendes verordnet:

§ 1. Die Hauptwahlen zum Preußischen Landtag finden am 20. Fe⸗ bruar 1921 statt. CA1I“

Im Wahlkreise Nr. 9 (Oberschlesien) sowie in dem nach dem Friedensvertrag der Abstimmung unterliegenden Teile des Kreises Namslau werden die Wahlen aufgeschoben. Die Bestimmung des Wahltags für diese Landesteile bleibt vorbehalten. . Die Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft.

Berlin, den 29. Dezember 1920. Das Staatsministerium. Fischbeck. Oeser. Severing.

Braun. Lüdemann.

Erlaß

der Minister für Handel und Gewerbe, der öffent⸗

lichen Arbeiten und des Innern, betreffend An⸗

wendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens

zugunsten der der Harpener Bergbau⸗Aktiengesell⸗

schaft in Dortmund gehörigen Zeche Scharnhorst bei Dortmund.

Vom 7. Dezember 1920.

Auf Grund des § 1 der Verordnung, betreffend ein

t Enteignungsderfahren, vom 11. September

1914 (Gesetzsamml. S. 159) in der Fassung der Verordnungen vom 27. März 1915 (Gesetzsamml. S. 57) und vom 15. August 1918 (Gesetzsamml. S. 144) sowie des Gesetzes vom 21. September 1920 (Gesetzsamml.

6

verfahren nach den Vorschriften dieser Verordnung bei der

Aktiengesellschast in Dortmund zur Aufrechterhaltung des Be⸗

in Hörde gehörigen Zeche Schleswig durch Erlaß der Preußischen

Staatsregierung vom heutigen Tage verliehen ist, Anwendung

zu finden hat. Berlin, den 7. Dezember 1920.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Althans. G

Der Minister der öffentlichen Arbeiten J. A.: Bredow. G Der Minister des Innern J. A.: Meister.

Ministerium des Innern.

Der Landrat Freiherr Löw von und zu Steinfurth aus Schleswig ist zum Regierungsrat ernannt und der Regierung in Stettin überwiesen worden.

Ministerium für Volkswohlfahrt.

Der Oberstabsarzt a. D. Dr. Noetel in Breslau ist zum Abteilunggsvorsteher bei dem Hygienischen Institut in Landsberg a. W. ernannt. 1““

hes Ministers für Volkswohlfahrt, betref fend Aende⸗ owie des Tarifs für die Gebühren der Chemiker für

Anlagen I und II des Gesetzes über die Gebühren der Medizinalbeamten vom 14. Juli 1909 Gesetzsamml. S. 625).

Vom 20. Dezember 1920.

„Auf Grund des § 8 Abs. 2 des Gesetzes, betreffend die Gebühren der Medizinalbeamten, vom 14. Juli 1909 (Gesetz⸗ amml. S. 625) werden im Einvernehmen mit dem Finanz⸗ minister und dem Justizminister die in den Anlagen I und II des Gesetzes angegebenen Sätze des Tarifs für die Gebühren der Kreisärzte sowie des Tarifs für die Gebühren der Chemiker für gerichtliche und medizinalpolizeiliche Verrichtungen mit Wirkung vom 1. Januar 1921 ab durchweg um 300 v erhöht Der Erlaß vom 11. März 1920 (Gesetzsamml. S. 78) hetreffend Aenderung des Tarifs für die Gebuhren der Kreis⸗ ärzte sowie des Tarifs für die Gebühren der Chemiker für erichtliche und medizinalpolizeiliche Verrichtungen, wird mit em Ablauf des 31. Dezember 1920 aufgehoben. 6

Berlin, den 20. Dezember 1920. Der Minister für Volkswohlfahrt. Stegerwald.

8— 88 Bekanntmachnung. Gemäß 8.46 des Kommunalabgabengesetzes pom 14. Juli 1898 (Gesetzsamml. S. 152) wird abeneehtn gen Kenntnig gebracht, daß das im Steuerjahr kommunalabgaben⸗ pflichtige Reineinkommen der Greifswald⸗Grimmener

festgesetzt worden ist. Stettin, den 27. Dezember 1920. 8 Der Eisenbahnkommissar. 83. V.: Skambke.

Bekanntmechung. f Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ich 1. der Lokalinhaberin Marie Risch in Berlin, Friedrichstr. 112 b, 2. dem Kellner Fritz Leitsch in Berlin, Büschingstr. 15, 3. dem Humoristen und Kellner Josef Haslinger, Schöneberg, Ludwigskirch⸗ straße 3, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Un⸗ zuverlässigkeit in bezug auf diesen Handels⸗ betrieb untersagt. Berlin den 15. Dezember 1920. b Der Polizeipräsident. Abteilung W.

J. V.: Froitzheim.

1B12118

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverläfsiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (R7GBl. S. 603) habe ich dem Schankwirt August Happe in Berlin, Wilhelmstraße 42, und dem Kellner Paul Skowron in Charlottenburg, Mindener Straße 2, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täg⸗ lichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin, den 21. Dezember 1920.

Der Poltzeipräsident. Abteilung W. FJ. V. :

E1111““

8

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 53

der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter

Nr. 11 998 das Gesetz, betreffend die Die nststrafgewalt über die in den Reichsdienst nicht übernommenen Beamten der früheren preußischen Verwaltung der Zölle und indirekten Steuern, vom 16. November 1920, unter

Nr. 11 999 das Gesetz, betreffend Aendernng des Gesetzes über Teuerungszuschläge zu den Gebühren der Notare, Rechts⸗ anwälte und Gerichtsvollzieher und zu den Gerichtskosten vom 29. April 1920 (Gesetzsamml. S. 155), vom 10. Dezember 1920, unter

Nr. 12 000 das Gesetz, batreffend das Gemeindewahlrecht in Helgoland, vom 11. Dezember 1920, unter

Nr. 12 001 einen Erlaß der Minister für Handel und

Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens zugunsten der der Harvener Bergbau⸗Aktiengesellschaft in Dortmund ge⸗ hörigen Zeche Scharnhorst bei Dortmund, vom 7. Dezember 1920, und unter

Nr. 12002 einen Erlaß des Ministers für Volkswohl⸗ fahrt, betreffend Aenderung des Tarifs für die Gebühren der Kreisärzte sowie des Tarifs für die Gebühren der Chemiker für gerichtliche und medizinalpolizeiliche Verrichtungen (An⸗ lagen I und II des Gesetzes über die Gebühren der Medizinal⸗ beamten vom 14. Juli 1909 Gesetzsamml. S. 625), vom 20. Dezember 1920.

Berlin W. 9, den 29. Dezember 1920. Gesetzsammlungsamt. Krüer.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Am 7. Dezember wurden auf Veranlassung des Vor⸗ sitzenden der Interalliierten Schiffahrtskommisston in Köln, des französischen Obersten Dumont, zwei Polizeiboote der Rheinstrombauverwaltung (in Bingerbrück und St. Goar) von den Franzosen requiriert. Dem zuständigen deutschen Vertreter erklärte der Oberst Dumoant dem „Wolff⸗ schen Telegraphenbüro“ zufolge einige Tage später, er habe den Auftrag, die gesamte Schiffahrts⸗ und Strompolizei sowie die kriminelle Polizei auf dem Rhein innerhalb der französischen Zone zu übernehmen. Er würde dafür sämtliche Polizeiboote der Rheinstrombauverwaltung in Beschlag nehmen und sie seinerseits zur Ausübung der Schiffahrts⸗ und allge⸗ meinen Polizei in Dienst stellen. Mit der Polizeiaufsicht zu Lande sowohl wie zu Wasser würden französische Offiziere be⸗ auftragt werden. Die Wasserbaubehörden müßten unter völliger Kontrolle der Interalliierten Schiffahrtskommission ihren Dienst verrichten. Die Polizeiboote hätten die Flagge der Schiff⸗ fahrtskommission zu führen, und die Angestellten der Wasser⸗ baubehörden würden mit der Armbinde der Kommission ver⸗ sehen sein. Im Falle der Weigerung solle die Auflösung der bestehenden Behördenorganisationen erfolgen. Nach weiteren Nachrichten ist es anscheinend inzwischen dem französischen Ein⸗ fluß gelungen, die Interalliierte Schiffahrtskommission zu Be⸗ schlüssen zu veranlassen, die auf die Uebernahme der gesamten Polizeigewalt auf dem Rhein innerhalb sämtlicher vier Be⸗ satzungszonen durch die alliierten Militärbehörden abzielen.

Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ hört, sind von den deut⸗ schen amtlichen Stellen alsbald nach dem Bekanntwerden der gegnerischen Absichten, die bezwecken, Deutschland den letzten Rest seiner schon duͤrch den Vertrag von Versailles auf das äußerste eingeschränkten Hoheitsrechte guf dem deutschen Rheinstrom zu rauben, energische Schritte unternommen worden, um eine Zurücknahme der getroffenen Anord⸗ nungen zu erreichen und weiteren Maßnahmen ähnlicher Art vorzubeugen. Insbefondere wird auch darauf gerechnet werden können, daß den beteiligten Beamten der Rheinstrombau⸗ verwaltung gegenüber etwaigen Millkürakten der Besatzungs⸗ behörden ein wirksamer Schutz zuteil werden wird.

88

Eisenbahn gus dem Betriebsjahr 1919 wuf 35 386 97 3

Gewerbe, der öffentlichen Arbeiten und des Innern, betreffend

Das deutsch⸗schweizerlsche Luftfahrtabkommen

ist, dem ebuhlch Telegraphenbüro“ zufolge, ratifiziert worden. einer Sitzung des Großen Ausschusses des

Reichs kohlenrates und des Reichskohlenverhandes wurde über die seit einiger Zeit wiederholt beantragten Kohlenpreiserhöhungen beraten. Wie „Wolffs Tele⸗ graphenbüro“ berichtet, wurden die Preiserhöhungen teilweise

en den Widerspruch der Regierung heschlossen. Der Staats⸗ keüt Professor Hirsch erklärte daraufhin im Auftrage der Re⸗

Trerng Stellungnahme der. Reichsregierung den Forderungen auf Kobhlenpreiserhöhungen gegenüber sei im Grundsatz unperändert. Esz werde nicht verkannt, daß die Gesamtrentabilität des Bergbaues nicht allgemein günstig sei, lasse die allgemeine Wirtschafts⸗ lage eine allgemeine Kohlenpreiserhöhung als erträglich nicht erscheinen. Eine Aenderung der Preispolitik sei aber auch deshalb nicht zweckmäßig, weil die gesamte Weltmarktlage durch Absatzstockung beeinträchtigt sei. Die in Brüssel geführten Ver⸗ handlungen könnten Aenderungen der gesamten Wirtschaftslage herbei⸗ führen, insbesondere vielleicht die Folge baäben. daß auch Deutschland an dem Preisabbau in der ganzen elt teilnehmen werde. Auch aus diesem Grunde erscheine der gegenwärtige Augenblick nicht ge⸗ eignet, die Kohlenpreise zu verändern. Wenn trotzdem für einige der Nebenreviere Preiserhöhungen nicht beanstandet würden, so bedeute das keine ung der allgemeinen Preispolitik der Regierung. Hier handele es sich um Ausgleichungen, die aus örtlichen Gründen notwendig geworden sind und für die allgemeine Preislage keine er⸗ hebliche Bedeutung haben. 8

Demzufolge beanstandete die Regierung die Preiserhöhungs⸗ beschlüsse für Rheinland⸗Westfalen, Niedersachsen, Mittel⸗ deutschland und Ostelbien, Eingegen erfolgte zum Ausgleich be⸗ reits zurückliegender, die Selbstkosten stark belastender Aus⸗ gaben eine Beanstandung nicht oder nur teilweise für die sächsischen Steinkohlenreviere und für Braunkohle aus den Re⸗ vieren Frankfurt a. O., Görlitz, Cassel, für bayerische Fett⸗ kohle und für rheinische Braunkohlenbriketts.⸗

über die Finanzgebarung des

8 8

Reiche.

Vom 11. De⸗ zember 1920 bis 20. De⸗ zember 1920

Tausend Mark

Einnahme. Allgemeine Finanzverwaltung: Steuern, Zölle, Abgaben, Ge⸗ (darunter Reichsnotopfer). Schwebende Schuld.. Fundierte Schuld..

16 950 934 (1425619) 58 927775

Summe der Einnahmen 1 1 75 828 709

Ausgabe. Allgemeine Verwaltungsaus⸗ gaͤben unter Gegenrechnung der Einnahmen Fundierte Schuld. . ... 8 en für die schwebende Schuldenzinsen für die fundierte

Schuld..

1 636 369 58 508 71; 110 969 282 273 85 000 1 2 003 642

Betriebsverwaltungen. G

Reichs⸗Post⸗ und Telegraphen⸗

203 716

verwaltung: Ablieferung..

Reichseisenbahnverwaltung: Zu⸗ schuß.. 1130 755 F

927 039 10 952 990

2 930 681 75 878 806 Die schwebende Schuld be⸗ trug ne diskontierten 2 8 anweisungen am De⸗ E zember 1989 1““ 148 070 330 Es traten hinzu. 20 703 841 Es gingen ab 18 372 991 mühin zut. 2 330 850 ergibt. 150 401 180 . *) Diefe Zahl enthält nur die durch Vermitklung von Reichs⸗ bankanstalten usw. der Reichshauptkasse zugeführten Beträge.)

9 2 0

Mithin Zuschuß.

Vorgestern fand in Dresden die dritte Konferenz der R. der Reichs eisenbahnen unter Leitung des eichsverkehrsministers Groener statt. Außer einer Reihe rein laufender Verwaltungsangelegenheiten wurde die wirtschaftliche und velbtsche Lage der Eisenbahnen besprochen. Laut Be⸗ des „Wolffschen Telegraphenbüros“ wurde darauf hingewiesen, daß ein beginnendes Wiedererstarken des ganzen Apparats und ein wachsendes Interesse des Personals an den Leistungen der Eisenbahnen festgestellt werden könne. Beides werde allerdings durch die ernste Bewegung in der Beamtenschaft und die Versuche,

e zu unüberlegten Beschlüssen zu verleiten, gefährdet. Die

räscbenten erkannten einmuütig die Notlage der Beamten in weiten Teilen des Reiches an. Der Minister wies darauf hin, daß Reichsregierung und Parlament die Notlage der Beamten ebenfalls durchaus anerkannt und durch die im Dezember ge⸗ 1223 Masmahmen begonnen hätten, ihr abzuhelfen. Di 8 ichsrezierung werde an dem der Kundgebuug vom 17. b. M. enthaltenen Standpunkt gegenüber dem Beamten⸗

ik unerschü sthal Die vom Minister in der hene 1 a saftgehnan enen Richtlinien wurden den

egeschärft⸗ Die Beratung dauerte bis zum

der Wahl des Benbespeäsdenten ibermittell

Anläßli der valasn Gesandte Torretta dem Bundespräsidenten Hsnte ch ein Telegramm des italienischen Ministers des

ßern Grafen Sforza mit herzlichen Glückwünschen. Im Auftrage des Bundespräsidenten ersuchte der Bundeskanzler Dr. Manr Torretta, den Dank für die Glückwünsche an den Grafen Sforza zu übermitteln. Der Bundespräsident drückte in der Antwort die Hoffnung aus, daß die angebahnten Be⸗

res.

lien und Oesterreich sich immer mehr in

se der heiden Staaten entwickeln möchten.

auf Anordn

gestern den Gesetzentwurf

Die Kammer hat ange⸗

nommen, durch den die Bestimmungen über die Kriegsschäden

auf Elsaß⸗Lothringen Anwendung finden sollen.

Die Kammerkommission für auswärtige An⸗ FCege ittt e durch ihren Werfürn dan Barkhons gestern

i„ Ministerpräsidenten Leygues auffordern lassen, sich erneut über die Entwaffnung Deutschlands und die fvanzösische Politik im Orient auszusprechen. Der Ministerpräsident wird heute oder morgen vor dem Ausschuß erscheinen.

Auf dem sozialistischen Parteitag in Tours haben sich gestern nach Beendigung der Debatte über den Anschluß an die Dritte Internationale 3252 Mandate von 4763 für den Anschluß an die kommunistische Internationale aus⸗ gesprochen. Für die mittlere Richtung Longuet erklärten sich 1022 Mandate. Die Tagesordnung Blum, die für die Zweite Internationale eintritt, wurde zurückgezogen; ihre Anhänger, 397, haben sich der Abstimmung enthalten. 5

8 Rußland,

Der Kommissar für auswärtige Angelegenheiten Tschi⸗ ischerin hat den bolschewistischen Geschäftsträger in New York, Martens, der von der amerikanischen Regierung ausgewiesen worden ist, in einem Telegramm ersucht mit Rücksicht darauf, daß infolge der feindseligen Haltung der amerikanischen Regierung eine wirtschaftliche Zusammenarbeit unmöglich geworden sei, sofort mit seinem Personal nach Ruß⸗ land hurückzukehreu und alle mit amerikanischen Firmen eingegangenen Verträge gemäß den Instruk⸗ tionen des Volkskommissariats für Außenhandel für nichtig zu erklären.

—. Auf dem allrussischen Rätekongreß haben die kriegerisch gestimmten Elemente nach einer Meldung des Blattes „Politiken“ eine Niederlage erlitten. Lenins Plan für eine positive Wirtschaftspolitik wurde mit großer Mehrheit an⸗ genommen. Der allrussische Zentralrat der Arbeiterorgani⸗ sationen beschloß, alle politischen Abteilungen innerhalb der Arbeiterorganisationen mit 14tägiger Frist aufzulösen. Man befürchtet, daß diese Abteilungen, die die Beherrschung der Arbeiter erleichtern sollten, bei der wachsenden Unzufriedenheit unter den Arbeitern zu einer Sammelstelle der oppositionellen Elemente werden könnten. 9 8

Italien.-

Nach der vorgestern nachmittag von den Fiumer Unter⸗ händlern dem General Ferrario gegenüber abgegebenen Er⸗ klärung hat d'Annunzio, dem Wunsche des Regentschafts⸗ rats von Fiume folgend, jeden Widerstaͤnd aufgegeben und der Entwaffnung der Legionäre zugestimmt. Wie General Ca⸗ riglia durch Ferrario mitteilen ließ, ist er nur unter der Be⸗ dingung zur Entgegennahme der Erklärung der Unterhändler bereit, daß man Gewißheit über die Absichten d'Annunzios habe. Er verlangte darum, daß d'Annunzio, der dem „Corriere della Sera“ zufolge seine Vollmachten in die Hände des Fiumer Stadtrats zurückgelegt hat, die Erklärung Unterzeichne.

Wis der „Idea Nazionale“ gemeldet wird, sind die von dem Fiumer Syndikus vorgeschlagenen Waffenstillstands⸗ bedingungen folgende: Zurückziehung der regulären Truppen jenseits der alten Grenze der Regentschaft, dagegen Zuge⸗ sändnis der Regentschaft, Arbe und Veglia zu räumen und die regulären Schiffe zurückzugeben. Die italienische Regierung soll sich um die militörische Organisation der Regentschaft nicht kümmern und die Anweseuheit der Legionäre auf dem Gebiet des sogenannten corpus separatum einschließlich des Deltas und Hafens von Barros gestatten. Endlich soll eine Fiumer Delegation zu der Kommission zugelaffen werden, die die Lösung der Frage des Hafens von Barros behandelt.

Auf eine Interpellation im Senat wegen der Er⸗ eignisse bei Fiume erklärte der Ministerpräsident Giolitti, er nehme die Interpellation an, glaube aber nicht, daß sie in

diesem Augenblicke besprochen werden könne. Uebrigens lasse

die Regierung alle Nachrichten über Fiume sofort veröffentlichen. Die Besprechung der Interpellation wurde darauf vertagt.

Belgien. 6

Der Ministerrat beschäftigte sich vorgestern mit den Bedingungen, unter denen die Frage der Liquidation der Untertanen feindlicher Länder gehörenden Güter dem Parlament vorgelegt werden soll. Wie der „Petit Parisien“ meldet, hat der Ministerrat beschlossen, den Artikel 18 Anhang 2 des Friedensvertrages in der gleichen Weise wie die englische Re⸗ gierung auszulegen. 1 Polen.

Ddie polnisch⸗russischen Verhandlungen werden laut Meldung des Blattes „Politiken“ fortgesetzt und man hofft polnischerseits, daß sie im Januar abgeschlossen werden. In bnns Joffe überreichten Note der polnischen Delegation eißt es:

Die zwischen Sowjetrußland und dem von Zeligowski besetzten Gebiet stehenden regulären polnischen Trupypen genügen zur Abwehr jedes Einfalls, von welcher Seite er auch komme. Es ist der pol⸗ nischen Regierung genau bekannt, daß keine eee eeeehen unter Zeligowski steht und daß Zeligowski selbst seine Streitkräfte

der Kontrollkommüsston des Völkerbundes demobili

Die lettische Regierung hat dem Völkerbund den Text der mit Litauen, Estland, Deutschland und der Soͤwjet⸗ regierung abgeschlossenen Verträge übermittelt. Die Ver⸗ träge mit den ersten beiden Ländern sind Schiedsgerichts⸗ verträge zur Festschng der Grenzen. Das mit Deutschland abgeschlossene provisorische Abkommen regelt die Wieder⸗ me der Beziehungen zwischen beiden Staaten. Es ist seinerzeit dem Deutschen Reichstag vorgelegt worden. Der Vertrag mit der Sowjetregierung enthält Bestimmungen wie Festsetzung der Grenzen, Sefangen üahatanseh usw. Die Verträge

werden gemäß Artikel 18 des Völkerbundpaktes vom Sekretariat

vom Völkerbund veröffentlicht werden.

registriert Türkei.

lungen zwischen der armenischen Regierung und den Anhängern Mustafa Kemal Paschas im Gange. Auch zwei Vertreter der Sowjetregierung sollen an den Verhand⸗ lungen teilnehmen. Sie haben das Verlangen gestellt, die bei fa zusammengezogenen Roten Truppen sollten in Armenien

8 ——

8. ien) veuentdeckungen hat

einmarschieren. Die armenische Regierung hat sich diesem Ver⸗

langen widersetzt. Nach einer weiteren ; ist in Tiflis eine arke Mission von Mustafa Kemal Pascha eingetroffen, eren Aufgabe es ist, sich mit der bolschewistischen Mission über alle den Kaukasus betreffenden Fragen zu verständigen.

8 8 11“

8— Amerika. Wie die „Chicago Tribune“ aus Washington erfährt, be⸗

schäftigt sich der Budgetausschuß des Repräsentanten⸗

hauses gegenwärtig mit einem Gesetzentwurf, der den Bau von Forts und Küstenbefestigungen am Panama⸗ kanal vorsieht. Die Verteidigungswerke sollen mit der stärksten Artillerie der Welt ausgerüstet werden.

Statistik und Volkswirtschaft. .

Der unterirdische Reichtum in den neuentdeckten Höhlenkomplexren des salzburgischen Gebietes.

Galten die bisher bekannten Höhlenregionen in Amerika, Mittel⸗ und b8, S nur als interessante Ausflugsorte, in denen merk⸗ würdige Tropfsteinvorkommen zu bewundern waren, so gewinnt neuer⸗ dings die Höhlenkunde höchste volkswirtschaftliche und verkehrs⸗ politische Bedeutung. Dies ist vor allem den Neuentdeckungen zu danken, die in Oesterreich, und zwar in Salzburg während der Kriegsjahre gemacht wurden; durch sie ist das größte überhaupt bekannte Höhlengebiet erschlossen worden, dessen wissen⸗ schaftliche und volkzwirtschaftliche Bedeutung in einem in der Frank⸗ furter Wochenschrift „Die Umschau“ veröffentlichten Auf⸗ satz über „Neuland unter der Erde“ von Edgar Vilnay

ewürdigt wird. Die wissenschaftliche Bedeutung der

88 zur Errichtung eines Höhlen⸗

museums, einer Höhlenausstellung im Salzburger Mirabellschloß und zur Einberufung eines Kongresses gegeben, an dem Vertreter der wissenschaftlichen Forschungsanstalten des In⸗ und Auslandes teil⸗ nahmen. Aber so wichtig die neuentdeckten Höhlengebiete auch für die wissenschaftliche Forschung, für Paläontologie und Geologie, sein mögen, ihre größere Bedeutung liegt doch auf wirtschaftlichem Gebiet. Nicht nur, daß die einzig dastehende Rieseneiswelt aus aller Herren Ländern Besucher anlocken wird, die fremde Valuten mitbringen, es liegt auch ein anderer, unmittelbarer Wirt⸗ schaftswert im Höhlenboden des Dachsteins und Tennengebirges, nämlich der Höhlendünger. Erst vor kurzem hat, wie Vilnay berichtet, die österreichische Regierung ein Gesetz im Parlament eingebracht, das sogenannte „Höhlendüngergesetz“, das die gesamten Vorkommen an diesem wertvollen Material für Staatseigentum erklärt und eine eigene Behörde für Höhlenfragen einsetzt: die staatliche Höhlenkommission. Doch ist das Staats⸗ monopol, im Grunde genommen, dadurch bereits durchbrochen, daß Teile der düngerführenden Unterwelt einer Interessentengruppe für 20 Jahre verpachtet wurden, die zwar nur einen sehr bescheidenen Pachtschilling zu zahlen hat, dafür aber verpflichtet ist, verschiedene Maßnahmen zur Förderung des Fremdenverkehrs in den Höhlengebieten 8 treffen. Doch wird auch der Nutzen des regsten Fremdenbesuches im österreichischen Höhlengebiete bei weitem nicht den volkswirt⸗ schaftlichen Wert der Höhlendüngergewinnung erreichen. In bescheidenem Maße wurde diese übrigens schon bei der Peggauer Höhle in Steiermark aufgenommen, während der großzügige Abbau des Düngers im neuentdeckten salzburgischen Gebiet erst vorbereitet wird. Fast alle diese Höhlen besitzen nach dem Bericht von Vilnay einen geradezu unerschöpflichen Reichtum an prähistorischen Fäkalien und Knochenablagerungen, die meist unter meterhohen Schichten

jahrhundertealten Fledermausguanos begraben liegen; doch auch

die Muttererde in den umliegenden Schichten weist beträchtlichen Gehalt an leicht löslicher Phosphorsäure auf. Für die chemischen, mikrofkopischen und mechanischen Unterfuchungen steht eine staatliche Spezialanstalt, das Höhlenlaboratorium von Peggau, zur Verfügung.

Ein zahlenmäßiger Ueberblick über das zu erwartende Ergebnis des Höhlendüngerabbaues kann noch nicht gegeben werden, weil die Unterweltgebiete in ihrer ungeheuren Ausdehnung noch bei weitem nicht gänzlich durchforscht werden konnten und es recht gut möglich bleibt, daß die Entdeckung neuer Lager auch die von kühnsten Erwartungen geleiteten Vorberechnungen weit hinter der tatsächlichen Aus⸗ beute zurücstehen läßt. Vilnay gibt der Ansicht Ausdruck, daß auch bei

anz bescheidener Einschätzung schon die Törderung eines geringen Bruchteils des im Höhlengebiete liegenden Düngers hinreichen werde, um die gesamten Kriegsschulden Oesterreichs zu decken. Als Beispiel erwähnt er, daß eine einzige Höhle von mäßigem Umfange, die Drachenhöhle bei Mirnitz in Steiermark, allein einen Ertrag von mehr als 7 ½ Millionen Kilogramm reiner Phosphorsäure im Werte von mindesten 225 Millionen Kronen ecr⸗ warten läßt, dies nach vorsichtigen Berechnungen; sobald die Aus⸗ räumungsarbeiten weiter fortgeschritten sind, erhöht sich die förderbare Menge auf das Doppelte: eine halbe Milliarde also schon aus einer Einzelhöhle! Dazu wird bemerkt, daß in Oesterreich weit mehr als tausend Höhlen, größere und kleinere, schon entdeckt und begangen sind, nicht gerechnet die unzähligen noch unerforschten Sub⸗ terrangebiete des Alpenlandes. Die Werte, die von den ausgedehnten Höhlenkomplexen des salzburgischen Gebietes allein gewonnen werden können, sind wohl nicht einzuschätzen.

Phosphorsäure, führt Vilnay weiter aus, ist neben Stickstoff und Kali der „Kernnährstoff“ für alles vegetabilische Gedeihen. Der Weltbedarf an Phosphorsäure beträgt gegenwärtig 3,9 Millionen Tonnen im Jahre, während die Weltförderung nur 2,2 Millionen Tonnen im gleichen Zeitraum liefern kann. Das Riesendefizit an Phosphorsäure mit eine Ursache der heutigen Wirtschaftsnot wird durch die neuen Höhlendüngerstoffe beträchtlich verringert werden können. Abgesehen von den allgemeinen polkswirtschaftlichen Folgeerscheinungen, wird diese Tatsache neue Ausfuhrmöglichkeiten und Valutahoffnungen mit sich bringen. Es wird auch die Möglichkeit der Zuführung genügender Dungmittel an den hungernden Boden neu gegeben. Die Wirkung auf Ernteausfall und Ertragsfähigkeit des Ackerbodens wäre wohl für den Ernährungszustand und die Arbeitsfähigkeit des gesamten Volkes von rettendem Einfluß. Uebrigens zeigt auch die Reparationskommission, wie nicht anders zu erwarten war, für die Neuentdeckung im österreichischen Subterran⸗ gebiet großes Interesse. Erst vor kurzem hat ein Vertreter dieser Feeeht Oberst Causey, längere Zeit in den Höhlenregionen verbracht.

Das große Werk wird, wie Vilnay berichtet, mit aller Sorgfalt und all dem Eifer betrieben, den seine Bedeutung erfordert. Neben der staatlichen Höhlenkommission nimmt das Staatsamt für Land⸗ wirtschaft Einfluß auf seinen Fortgang. Die wissenschaftliche Gründ⸗ lichkeit, mit der bei der Ausbeutung der Phosphatvorkommen vor⸗ gegangen wird, bietet die Gewähr dafür, daß ein zielbewußter und zweckmäßiger Abbau und kein Raubbau an dem unterirdischen Reich⸗ tum getrieben wird.

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8*

1lnestreitlgkeiten. 2 Nach einer von W. T. B.“ übermittelten Meldung der Pariser Ausgabe der en Zeitung „Daily Mail“ haben die 40 000 Bergleute im Rhondda⸗Bezirk die Arbeitwieder⸗ aufgenommen; der Ausstand hatte eine Woche gedauert. e Die städtischen Arbeiter des Gas⸗, Elektri,

zitäts⸗ und Wasserwerks in Riga sind, wie „W. X. B. meldet, in den Ausstand getreten. K1 die ziriche ea⸗ zulage, wie sie die Staatsbeamten erhalten haben. Die Stadt⸗ hat die Lohnerhöhung abgelehnt. Der Betrieb des Gas⸗, Elektrizitäts⸗ und Wasserwerks wird durch Soldaten aufrechterhalten.

Einer New Porker Meldung der „Chicago Tribune“ zufolge ist falls nicht im setzten AÄugenblick eine Einigung erreicht wird, am 1. Januar ein Ausstand von 11 000 Hafenarbeitern von New York zu erwarten.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

Das Deutsche Zentralkomitee zur Bekämpfung der Tuberkulofe veranstaltet zur Feier seines 25 jährigen Be⸗ stehens im Jahre 1921 in der Pfingstwoche einen deutschen Tuberkulosekongreß, dessen Dauer auf drei Tage bemessen ist. Zuschriften und Anfragen sind an die Geschäftsstelle, Berlin W. 9, Königin Augusta⸗Straße 7, zu richten. 1

Kunst und Wissenschaft.

Rektor und Senat der Technischen Hochschule Danzig haben zu EChrenmitgliedern ernannt: den Ministerialdirektor Dr.⸗Ing. Naumann (diefen in Gemeinschaft mit den übrigen preußischen Technischen Hochschulen), ferner den Oberverwaltungs⸗ gerichtsrat Bodenstein in Berlin und den Generaldirektor Dr.⸗Ing. Vögler in Dortmund.

Literatur.

Die Verfassung Preußens. Die durch die Landesver⸗ sammlung angenommene preußische Fheesässuns führt die Bezeichnung „Verfassung des Freistaates Preußen vom 30. No⸗ vember 1920“. Eine handliche lsiss gabe mit dem genau nachgeprüften Wortlaut und einem sorgfältig durchgearbeiteten Sach⸗ register ist soeben in Carl Heymanns Verlag in Berlin W. 8, M uerstraße 44, zum Preise von 2 erschienden.

„Telepathie und Falis, hen⸗e Versuche und Be⸗ trachtungen über ungewöhnliche seelische Fähigeeiten von Waldemar von Wasielenski (mit mehreren Abbildungen). Verlag von Karl Marhold, Halle a. S. Preis geh. 24 ℳ, geb. 30 ℳ. Die Schriften, die das Ergebnis streng wissenschaftlich unternommener Versuche zur Erforschung bisher von den Gelehrten wenig oder über⸗ haupt nicht betretener Gebiete der Seelenkunde darstellen, mehren sich erfreulicherweise, denn sie sind geeignet, die Nebelschwaden des Aber⸗ glaubens zu zerteilen, die über diesen Dingen ausgebreitet liegen. Obwohl die ernst zu nehmende Literatur über exakt beobachtete Er⸗ scheinungen psychischer und psychophysischer Natur schon recht reich⸗ haltig ist erinnert sei nur an die in neuerer Zeit beschriebenen, mit allen wissenschaftlichen Hilfsmitteln aesseshtes Versuche des Münchener Psychiaters Dr. Frhrn. von Schrenck⸗Notzing sowie an solche des vor einigen Jahren verstorbenen namhaften polnischen Gelehrten Dr. Julian Ochorowicz so werden sie doch nicht ihrer grund⸗ legenden Bedeutung entsprechend allgemein Fnsgens beachtet. Die vorliegende interessante Schrift W. von Wasielewskis vermehrt diese Literatur um ein bemerkenswertes Werk. Der Verfasser schildert darin gewissenhaft alle Einzelheiten der von ihm methodisch und mit allen erdenklichen Vorsichtsmaßregeln angestellten Experimente mit einer und derselben Versuchsperson, die zu fast unglaubhaft er⸗ scheinenden Ergebnissen (Fernsehen über weite Länderstrecken, Hell⸗ sehen mikroskopisch kleiner Gegenstände, Hellsehen in die Vergangen⸗ heit, anscheinend sogar in die Zukunft) führten. Es werden etwa 140 zum Teil außerordentlich fessecnde und neuartige Fälle beschriehen, bei denen der Einwand des Betrugs und der Täuschung ausgeschlossen erscheint. Der Schlußteil des Buches ist der Erklärung und Be⸗ deutung des Beobachteten nach naturwissenschaftlichen und philo⸗ sophischen Gesichtspunkten gewidmet.

Jahrbuch des Norddeutschen Lloyd 1 919/20. (Die deutsche Seeschiffahrt unter besonderer Berücksichtigung des Norddeutschen Lloyd und die Folgen des Krieges.) Bremen 1920. Kommissionsverlag Franz Leuwer, Buchhandlung. 24 Bildertafeln, mehrere Pläne und graphische Darstellungen. Preis 60 ein⸗ schließlich Teuerungszuschlag.

ie diesjährige Ausgabe des Jahrbuchs des Norddeutschen Lloyd enthält wieder eine Fülle interessanten Materials zur Geschichte der deutschen Seeschiffahrt und der schwerwiegenden Folgen des Versailler Friedensvertrags. Der Generaldirektor Heincken eröffnet die Reihe der wissenschaftlichen Abhandlungen mit einem Auf⸗ satz über „Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft der deutschen Seeschiffahrt“. Der Geschäftsführer des Bremer Kanalvereins Dr. Flügel betont die Notwendigkeit der Herstellung eines Schiffahrts⸗ weges von Rheinland⸗Westfalen nach Bremen und Hamburg über Bramsche und Stade. Der Direktor des im Laufe dieses Jahres ge⸗ gründeten Lloyd⸗Luftdienstes F. W. Jordan unterzieht die für die künftigen Verkehrsverhältnisse wichtigen Fragen des Luftverkehrs einer wissenschaftlichen Untersuchung und zeigt an Hand einer Reihe von Karten und Skizzen, welche Aussichten sich in dieser Hinsicht künftig für Deutschland bieten. Die Lohnverhältnisse der deutschen Seeleute im letzten Jahre be⸗ handelt der Syndikus des Bremer Reedervereins Th. Kränzlin, während der Pressechef des Landesbürgerrats Nordwestdeutschlands Dr. O. L. Strack die Notwendigkeit der Schaffung eines bremischen Presseamts von wirtschaftlichen Gesichtspunkten aus beleuchtet. Die Schicksale deutscher Kriegsgefangenen in Australien und Amerika schildern zwei Aufsätze von M. Horstmann und O. Schnarr, während Bruno Walter eine Darstellung seiner Erlebnisse während des Krieges in der deutschen Südsee gibt. Der zweite Teil des Buches führt den Leser in den Betrieb des Norddeutschen Lloyd, der nach Ablieferung der deutschen Handelsflotte zurzeit in neue Bahnen geleitet wird. Die Mitteilungen „Aus dem Lloyd⸗ betriebe 1919/20“ lassen erkennen, daß, wenn auch zunächst noch in sehr bescheidenem Umfange, „neues Leben aus den Ruinen” zu blühen beginnt, das, wie zu hoffen ist, im Laufe des kommenden Jahres eine weitere Stärkung durch den Vertrag erhalten wird, den der Norddeutsche Lloyd mit der United States Mail Steamship Company in New PYork abgeschlossen hat. Die wichtigsten Angaben über die Entstehung und den Inhalt dieses Vertrags sind im Jahr⸗ buch wiedergegeben. Personalangaben beschließen das Buch, dessen reicher Inhalt durch wohlgelungene Kupferdrucke trefflich illustriert wird

Theater und Musik.

Im Overnhause wird morgen, Freitag. „Der Barbier vo Sevilla“ mit Frau von Scheele⸗Müller und den Herren Nos, Ziegler, Schützendorf, Stock, Krasa, Lücke besetzt, aufgeführt. Musikalische Leiter ist der Kapellmeister Otto Urack. Anfang 6 ¼ Uhr.

Im Schauspielhause werden morgen Die Journalisten“ mit Dagny Servaes als Adelheid und Hermann Bvettcher als Bolz gegeben. Anfang 6 Uhr. Als nächste Erstaufführung im Staat lichen Schauspielhause wird am Freitag, den 7. Januar, Hans Müllers Drama in vier Akten „Die Sterne“ in Szene gehen. Spielleiter is Dr. Reinhard Bruck.

1“ Mannigfaltiges.

Bei der Landesversicherungsanstalt Berlin gehen seit einiger Tagen in größerem Umfange Anfragen über die neue Beitrag? leistung zur Invalidenversicherung ein. Zur Auf⸗ klärung des Publikums wird folgendes von der genannten Anstalt be⸗ merkt: G 8 Der Reichstag hat in einer seiner letzten Sitzungen vor Weih⸗ nachten beschlossen, den Rentenempfängern eine besondere Zulage zr gewähren und die erheblichen Mittel hierfür dadurch aufzubringen,

daß die Beitragsmarken zur Invalidenversicherung zum doppelken 8