1921 / 1 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 03 Jan 1921 18:00:01 GMT) scan diff

2 Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 36 Me. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zettungsvertrieben für Selbstabholer auch bie Geschäftsstelle SW 48, Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Nummern kosten 1 Mk.

Senatsbiblletheb 6 Berlin

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Anzeigenpreis für den Naum einer 5 gespaltenen Einheits⸗

zeile 2 Mk., einer e Einheitszeile 3,50 Mk.

Außerdem wird auf ben Anzeigenpreis ein Teuerungs⸗

zuschlag von 80 v. H. erhoben. Anzeigen nimmt an:

ie . des Reichs⸗ und Staatsanzeigers. 8

erlin SW 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

8 Nr. 1. Reichebantgtrotonto.

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Berlin, Montag, den 3. Fannar, Abends.

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Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages

einschließlich des Portos abgegeben.

Inhalt des amtlichen Teiles: W Deutsches Reich. Ernennungen ꝛc.

Bekanntmachung zu der Verordnung vom 10. März 1920 über weitere Ermäßigungen der Tabaksteuer.

Verfügung des Leiters der Entschädigungsstelle im Reichs⸗ ministerium für Kolonial⸗Zentralverwaltung,

über Zustellungen im Auslande ushw.

6. Ausführungsanweisung zur Bekanntmachung vom 12. Mai v. J. über die Anmeldung und Beschlagnahme von Urkunden und Wertpapieren aus Anlaß der Durchführung der Be⸗ stimmungen des § 10 Abs. 1 der Anlage zu Artikel 298 des Friedensvertrages.

Bekanntmachung, betreffend Zuschlag zum Branntweingrund⸗ preis für den im Januar 1921 abgefertigten Branntwein aus Mais.

Bekanntmachung, betreffend Versuchsanstalten und öffentliche

Handelschemiker, die zur Ausführung von Kalisalzanalysen

zugelassen worden sind.

Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Mitgliedern des Gaskokssyndikats in Köln. ö

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Berfassung des Frristaats Preußen.

Gesetz über die Errichtung neuer Landeskulturämter.

Gesetz, beireffend Einführung einer Altersgrenze

Anweisung zur Ausführung des Gesetzes vom 8. Juli 1920, betreffend die Abänderung des § 34 des Fell⸗ und Forst⸗ polizeigesetzes vom 1. April 1880.

Bekanntmachung, betreffend die Kosten für Neuausfertigung von Weripapieren an Stelle beschädigter, vernichteter oder

für kraftlos erklärter Schuldverschreibungen usw. b

Der Kaufmann Erling Rönneberg ist zum Pizekonsul des Reichs in Moß (Norwegen) ernannt worden.

Die Regierungsräte im Reichswirtschaftsministerium Reinshagen, Dr. Müller, Dr. Willecke, Gallenbeck und Reinicke sind zu Oberregierungsräten ernannt worden.

Bei der Reichsbank sind ernannt: 8 die Reichsbankkassiere Bornhardt in Schmölln un Haaf in Biedenkopf zu Reichsbankräten;

die Reichsbankinpektoren venbach in Mannheim, Martin Schulze in Greiz, Rhumbler in Harburg, Back⸗ haus in Gotha, Bloluzewski in Iserlohn, Jakob Will in Offenbach a. Main und Friedrich Fischer in Hindenburg zu Reichsbankkassieren.

Bekanntmachung

8 3 . zu der Verordnung von 10. März 1920 über weitere Ermäßigungen der Tabaksteuer.

Die Ermäßigung der Tabaksteuer wird für die Zeit vom 1. April bis zum 30. Septéenber 1921 für Zigarren auf 65 vH, für Zigaretten in den üs tächsen Steuerklassen auf 30 vH und für feingeschnittenen Nuchtabak in den beiden obersten Steuerklassen auf 10 vH der vollen Tabaksteuersätze festgesetzt. Die Tabaksteuer für Zigareten wird jedoch nicht unter den Betrag von 87 für tausend Stück, für fein geschnittenen Rauchtabak nicht unter den Hetrag von 32 für ein Kilo⸗ gramm ermäßigt. 1 Berlin, den 27. Dezember [920. 38 Der Reichsministze Dr. W

11A1XA4X“X“X“ des Leiters der vntrztrr Pea im Reichs⸗ ministerium für Wiederaufbau), Kolonial⸗Zentral⸗

Vom 14. Dezembr 920.

Auf Grund des § 25 der Richthͤnier für die Gewährung von Vorschüssen, Beihilfen und Untersützingen für Schäden in den deutschen Schutzgebieten aus Anlaß des Krieges vom

15. Januar 1920 ( 51 ff.)

8

verwaltung, über Zustellungen im Auslande usw.

Hat der Antragsteller seinen Wohnsitz nicht im Deutschen Reich, so kann ihn der Vorsitzende der Spruchkommission auffordern, inner⸗ halb einer bvon vüe zu Fall festzusetzenden angemessenen Frist eine im Deutschen Reich wohnende Person zum Empfang der fuür ihn be⸗ stimmten Schriftstücke zu bevollmächtigen. Geschieht dies nicht, so können alle späteren Zustellungen bis zur nachträglichen Benennung in der Art bewirkt werden, daß das zu übergebende Schriftstück unter der Adresse des Antragstellers nach seinem Wohnort zur Post ge⸗ geben wird. Die Zustellung wird mit der Aufgabe zur Post als v angesehen, selbst wenn die Sendung als unbestellbar zurück⸗ ommt.

Ist der Aufenthalt des Zustellungsempfängers unbekannt, so er⸗ folgt die Zustellung durch zweiwöchigen Aushang in den Geschäfts⸗ räumen der Spruchkommission. Mit Ablauf der Frist gilt die Zu⸗ stellung als bewirkt.

„Hat der Antragsteller einen Vertreter oder Zustellungsbevoll⸗ mächtigten bestellt, so erfolgt die Zustellung an diesen. 88 Berlin, den 14. Dezember 1920.

Der Leiter der Entschädigungsstelle im Reichsministerium

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für Wiederaufbau, Kolonial⸗Zentralverwaltung. Brill.

Sechste Aus führungsanweisung des Reichsfinanzministeriums Stelle für aus⸗ ländische Wertpapiere, zu der anntmachung des Reichsministers für Wiederaufbau vom 12. Mai 1920 über die Anmeldung üynd Beschlagnahme von Urkunden und Wertpapieren us Anlaß der Durch⸗ führung der Bestimmungen des § 10 Absatz 1 der Anlage zu Artikel 298 des Friedensvertrages.

Auf Grund der §§ 1, 2, 5, 6 der vom Reichsminister für Wiederaufbau im Einvernehmen mit dem Reichsminister der Finanzen erlassenen Bekanntmachung vom 12. Mai 1920 über die Anmeldung und Beschlagnahme von Urkunden und Wertpapieren aus Anlaß der Durchführung der Bestimmungen des § 10 Absatz 1 der Anlage zu Artikel 298 des Friedens⸗ vertrags („Reichsanzeiger“ Nr. 102) wird im Anschluß an die Ausführungsanweisungen der unterzeichneten Stelle vom 12. Mai 1920, vom 14. Juni 1920, vom 28. September 1920 und vom 12. Oktober 1920 („Reichsanzeiger“ Nr. 102, 130, 222 und 233) folgendes bestimmt: be 1. Die Beschlagnahme der am 31. Dezember 1920 fälligen Zins⸗

eine der

3 ½ % Anleihe der Aussig⸗Teplitzer Eisenbahngesellschaft von 1896,

3 ½ % 82 82 89 89 1905,

4 % .1.“ 4 3 3 1909 wird aufgehoben. 1 sch 2 Die Beschlagnahme der am 2. Januar 1921 fälligen Zins⸗

eine der 3

5 % Anleihe der Hruschauer Tonwarenfabriken von 1912 wird aufgehoben.

Berlin, den 29. Dezember 1920. Reichsfinanzministeriumm, Stelle für ausländische Wertpapiere.

Dr. Lippert. 8

Bekanntmachung.

Für den im Monat Januar 1921 abgefertigten Branntwein aus Mais des freien Verkehrs wird ein Zuschlag zum Branntweingrundpreis von 760,— für den im Monat Janugr 1921 abgefertigten Branntwein aus neuer Melasse ein Zuschlag zum Branntweingrundpreis von 180,— festgesetzt.

Berlin, den 31. Dezember 1920. Reichsmonopolamt für Branntwein. Steinkopff.

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Bekanntmachung. 8

Außer den in der Bekanntmachung vom 9. Dezember 1920 (Nr. 281 des „Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers“ für 1920) namhast gemachten Versuchs⸗ anstalten und öffentlichen Handelschemikern sind noch für die Zeit vom 1. Januar 1921 bis einschließlich 31. De⸗ zember 1921 zur Ausführung von Ka Jelscnalgfan gemäß der Bekanntmachung vom 16. Februar 1920, betreffend Beiträge zu den Kosten von Probeuntersuchungen (Nr. 42 des Deutschen bena en und Preußischen Staatsanzeigers“

für 1920), zugelassen worden.

Versuchsanstalten: 8 Landwirtschaftliche Versuchsstation der Landwirtschaftskammer für die sͤwirtschacthe a in Münster (W tf.), Südstraße 72/74, Landwirtschaftliche Kreisversuchsstation für den Regierungsbezirk Unter⸗ franken und Aschaffenburg in Würzburg, b Landwirtschaftliche Versuchsstation der Württembergischen Landes⸗ versuchsanstalt für landw. Chemie in Hohenheim, Versuchs⸗ und Kontrollstation der Landwirtschaftskammer für Olden⸗ burg in Oldenburg. .

5 8

Dr. phil. Hubert Pfeiffer in Dortmund,

Handelschemiker:

Dr. Robert Creydt in Magdeburg, Bahnhofstraße 10,

Dr. Albert Schöne in Magdeburg, Bahnhofstraße 10, angestellt für den Bezirk der Handelskammer zu ve. 8

Märkische Straße 92, ange⸗ stellt für den Bezirk der Handelskammer zu Dortmund,

Prstesas. Pr. Eduard Freise in Braunschweig, Am alten Petri⸗ ore I.

Dr. Werner Freise in Braunschweig, Fevehn nf 8, Fürch an⸗ gestellter Sachverständiger für Kali und andere Salze als Vertreter des Handelschemikers Professor Dr. Eduard Freise in Braunschweig,

Ferdinand von Morgenstern in Braunschweig, Friedrich⸗Wilhelm⸗ Straße 35,

Dr. W. Rossée in Braunschweig, Friedrich⸗Wilhelm⸗Straße 35, an⸗ gestellt für den Bezirk der Handelskammer zu Braunschweig.

Die Befugnis dieser Versuchsanstalten und öffentlichen Handels⸗ chemiker zur Ausführung von Kalisalzanalysen im Sinne der eingangs erwähnten Vorschriften erstreckt sich auf das ganze Reichsgebiet.

Berlin, den 30. Dezember 1920. Der Vorsitzende des Reichskalirats:

Auf Grund der §§ 5 und 18 der Ausführungsbestim⸗ mungen zum Gesetz über die Regelung der Kohlenwirtschaft vom 21. August 1919 (RGBl. S. 149) bestimme ich:

Stadtgemeinde Allenstein, ö FIlumberg in Bavyern, Bead Dürkhein, Blaubeuren, Küstrin, Frankenstein in Schlesien, Glückstadt, Dreitenbess in Pommern, Heide in Holstein, Helmstedt, Hörter, Kirchheim unter Teck, Kronach, Kulmbach, Landeshut in Schlesien, Lötzen in Ostpreußen, Lvyck in Ostpreußen, Malchin, Marktredwitz,

8

Nürnberg,

Oederan in Sachsen, Offenbach am Main, Oelsnitz im Vogtland,

yritz, Regensburg, 1“ Reppen, Provinz Brandenb Schivelbein in Pommern, chwabach, 1G Schwedt an der Oder, Schwetzingen, Sensburg,

Starhante Süch eln, Teterow, AUeeckermünde in P Uelzen in Wernigerode, Zerbst, 8 Züllichau, 1 Gemeinde Baierfeld im Erzgebirge, b Bensheim an der Bergstraße, Bernsbach im Erzgebirge, Cronenberg, 3 Gonsenheim, Kreis Mainz, Griesheim, Kreis Mainz, Haßloch, b Königswusterhausen, 3 1 Obertshausen, Kreis Offenbach am Main, Reodewisch im eegnd. 8 Weisenau, Kreis Mainz, Firma Heinrich Theuerkauf, Zentrale für Licht⸗ und Wasser⸗ werke in Bremen, 88 3 b Kee Verbands⸗Elektrizitätswerk Aktiengesellschaft in ortmund, Firma Portland⸗Zementfabrik Stern in Finkenwalde in ommern, 1t Firma Paul Grube in Grevesmühlen in Mecklenburg, 60. Firma Gebr. Klenke in Hemelingen, 1 61. Direktion der Thüringer Gasgesellschaft in Leipzig, sind mit Wirkung vom 1. Januar 1921 ab Mitglieder des Gaskokssyndikats i In gemäß dem Syndikatsvertrag

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