1921 / 2 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 04 Jan 1921 18:00:01 GMT) scan diff

Die Einsicht der Liste der Genossen ist während der Dienststunden des unterzeich⸗ neten Amtsgerichts jedem gestattet. Amtsgericht Oelsnitz i. V.,

den 22. Dezember 1920.

Rastatt. [99560] In das Genossenschaftsregister Band II wurde heute unter O.⸗Z. 26 die durch Statut vom 26. Januar 1920 errichtete landwirtschaftliche Ein⸗ und Ver⸗ kaufsgenossenschaft Hügelsheim, e. G. m. b. H., eingetragen: Gegenstand des Unternehmens ist der gemeinschaftliche Einkauf von Verbrauchsstoffen und Gegenständen des landwirtschaftlichen Be⸗ triebs sowie der gemeinschaftliche Ver⸗ keauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Be⸗ keanntmachungen der Genossenschaft er⸗ folgen unter der Firma derselben im Bad. landwirtschaftl. Genossenschaftsblatt. Das Geschäftsijahr ist das Kalenderiahr. Haftsumme 300 ℳ, höchste Zahl der Geschäftsanteile 10. Der Vorstand besteht us dem Eö1 dem Rechner und zwei weiteren Mitgliedern; derzeitige Vor⸗ tandsmitglieder sind: Josef Diebold I., Vorstand, Josef Leppert, stellvertretender Vorstand, Augustin Rösinger, Rechner, nd Lorenz Leppert, alle in Hügelsheim. Willenserklärungen erfolgen durch min⸗ estens zwei Vorstandsmitglieder in der Weise, daß die Zeichnenden zu der Firma der Genossenschaft ihre Namensunterschrift beifügen. Die Einsicht der Genossenliste st während der Dienststunden des Gerichts jedem gestattet. : Rastatt, den 18. Dezember 1920. Das Amtsgericht.

Ratibor. [99561] Im Genossenschaftsregister wurde am 7. Dezember 1920 bei Nr. 35, Babitzer Spar⸗ und Darlehnskassenverein, . G. m. u. H. zu Babitz, eingetragen: Der Häusler Johann Cyran ist gestorben nd an seiner Stelle der Häusler Kon⸗ tantin Siedlaczek in den Vorstand gewählt. Amtsgericht Ratibor.

Ratzeburg, Lauenb. [99564] In das Genossenschaftsregister wurde heute die durch Satzung vom 15. Dezem⸗ ber 1920 errichtete Gemeinnützige Bau⸗ enossenschaft Ratzeburg und Um⸗ egend, Eingetragene Genossenschaft mnit beschränkter Haftpflicht, ein⸗ etragen. Gegenstand des Unternehmens ist die Erbauung von Häusern zum Vermieten der zum Verkauf an minderbemittelte Familien oder Personen. Die von der eenossenschaft ausgehenden Bekannt⸗ jachungen erfolgen unter der Firma der Genossenschaft in der Lauenburgischen Zeitung. Das Geschäftsjahr ist das Ka⸗ enderjahr. Die Höhe der Haftsumme eträgt 600 ℳ; die höchste Zahl der Ge⸗ chäftsanteile ist auf 10 festgesetzt. Der Jorstand besteht aus 3 Mitgliedern: Dr. lrich Molsen, Ratzeburg; Karl Jessen, aselbst; Marius Röschmann, daselbst. Die Willenserklärungen des Vorstandes erfolgen durch mindestens zwei Mitglieder; ie Zeichnung geschieht, indem zwei Mit⸗ lieder zu der Firma der Genossenschaft hre Namensunterschrift beifügen. Die Einsicht der Liste der Genossen ist während der Dienststunden des Gerichts jedem estattet. Ratzeburg, den 21. Dezember 1920. Das Amtsgericht.

Reichelsheim., Odenwald. [99565] In unser Genossenschaftsregister wurde eute eingetragen: Die Satzung vom August 1920 mit Abänderungen vom 7. September 1920 der „Gemein⸗ ützigen Heimstätten⸗Baugenossen⸗

schaft, eingetragene Genossenschaft nit beschränkter Haftpflicht“ mit dem itz in Fränkisch⸗Crumbach. Gegenstand des Unternehmens ist die

Beschaffung von gesunden und zweckmäßig

eingerichteten Wohnungen mittels gemein⸗ chaftlichen Geschäftsbetriebs und billiger

Ueberlassung zur Miete oder zu Eigentum m minderbemittelte Mitglieder, aus⸗ sahmsweise auch an minderbemittelte ichtmitglieder. Die von der Genossen⸗

schaft ausgehenden öffentlichen Bekannt⸗ achungen geschehen unter der Firma der

Genossenschaft, gezeichnet von dem Vor⸗ tzenden und einem weiteren Vorstands⸗

mitglied. Die von dem Aufsichtsrat aus⸗

gehenden Bekanntmachungen werden unter tennung desselben von dem Vorsitzenden nterzeichnet. Sie erfolgen im Oden⸗ välder Boten (Dieburger Kreisblatt). die Willenserklärungen des Vorstands üssen durch den Vorsitzenden und ein weites Vorstandsmitglied erfolgen, wenn

sie Dritten gegenüber Rechtsverbindlichkeit

haben sollen.

8 Der Vorstand besteht aus: Ludwig Hotz,

Georg Born, Wilhelm Martin Klinger II.,

sämtlich in Fränkisch⸗Crumbach.

Die Haftsumme beträgt 200 für

jeden Geschäftsanteil. Die Höchstzahl der

Geschäftsanteile beträgt 50.

Die Einsicht der Liste der Genossen st während der Dienststunden des Gerichts edem gestattet.

Reichelsheim (Odenwald),

14. Dezember 1920.

8 Hessisches Amtsgericht.

Rendsburg. [99566] In das Genossenschaftsregister wurde heute die Schleswig⸗Holsteinische land⸗

irtschaftliche auptgenossenschaft,

ingetragene Genossenschaft mit be⸗ chränkter Haftpflicht, Kiel, Zweig⸗ niederlassung in Rendsburg, eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist: 1. ge⸗ meinschaftlicher Einkauf von Verbrauchs⸗ stoffen und Gegenständen des landwirt⸗ schaftlichen Betriebs, 2. gemeinschaftlicher Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse.

den

11“ 8 .

Die Satzung ist am 21. Mai 1919 er⸗ richtet. Die Willenserklärungen erfolgen durch zwei Vorstandsmitglieder; die Zeich⸗ nung geschieht, indem zwei Vorstandsmit⸗ glieder zu dem Namen der Genossenschaft ihre Namensunterschrift hinzufügen. Be⸗ kanntmachungen erfolgen unter dem Namen der Genossenschaft, gezeichnet von Vorstandsmitgliedern, in dem Landwirt⸗ schaftlichen Wochenblatt für Schleswig⸗ Holstein (Kiel). Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Haftsumme für jeden erworbenen Geschäftsanteil beträgt 4000 ℳ, die Höchstzahl der Geschäftsanteile, auf welche ein Genosse sich beteiligen darf, ist auf 50 festgesetzt. Der Vorstand besteht aus den Herren Dr. phil. Carl Becker, Marx Esselsgroth, Gottfried George und Max von Gartzen, sämtlich in Kiel. Ein⸗ sicht in die Liste der Genossen ist jedem während der Dienststunden gestattet.

Rendsburg, den 13. Dezember 1920.

Das Amtsgericht.

Reppen. 99567]

In unser Genossenschaftsregister ist folgendes eingetragen worden:

Nr. 27: Elektrizitätsgenossenschaft, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht zu Groß Lüb⸗

bichow.

Nr. 28: Elektrizitätsverwertungs⸗ genossenschaft, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht in Laubow. 1

Gegenstand eines jeden Unternehmens ist: Der Bezug, die Benutzung und Ver⸗ teilung von elektrischer Energie, die Be⸗ schaffung und Unterhaltung eines elektrischen Verteilungsnetzes, bei Nr. 28 auch die gemeinschaftliche Anlage.

Der Geschäftsanteil beträgt bei Nr. 27: 200 ℳ, bei Nr. 28: 50 ℳ, die höchste Zahl der Geschäftsanteile ist in beiden Fällen 100, die Haftsumme heträgt 400 bezw. 200 für jeden Geschäftsanteil.

Die Satzung ist am 24. November bezw. 2. Dezember 1920 festgestellt.

Die von den Genossenschaften ausgehenden öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen unter der Firma der Genossenschaft, ge⸗ zeichnet von zwei Vorstandsmitgliedern, die von dem Aufsichtsrat ausgehenden, unter Benennung desselben, von dem Präsidenten unterzeichnet. Sie sind in der „Landwirt⸗ schaftlichen Genossenschaftszeitung für die Provinz Brandenburg zu Berlin“ auf⸗ zunehmen. Bei Eingehen dieses Blattes tritt an dessen Stelle bis zur nächsten Generalversammlung, in welcher ein anderes Veröffentlichungsblatt zu bestimmen ist, der „Deutsche Reichsanzeiger“. Vorstandsmitglieder sind: bei Nr. 27: Heinrich Berger, Stellmachermeister, Jo⸗ hann Noack, Landwirt, Paul Noack, Land⸗ wirt, Karl Bloch, Landwirt, Franz Waldow, Landwirt, sämtlich in Groß Lübbichow; bei Nr. 28: Julius Walper, Gutsbesitzer, Franz Doebis, Lehnguts⸗ besitzer, Gustav Fröhlich, Landwirt, Richard Schmidt, Landwirt, Paul Dallmann, Schmiedemeister, sämtlich in Laubow.

Die Willenserklärungen und die Zeich⸗ nung für die Genossenschaften erfolgen durch 2 Vorstandsmitglieder in der Weise, daß die Zeichnenden zu der Firma der Genossenschaft ihre Namensunterschrift bei⸗ fügen. Die Einsicht der Listen der Genossen ist während der Dienststunden des Gerichts jedem gestattet.

Reppen, den 22. Dezember 1920.

Das Amtsgericht.

Rotenburg. Hann. [99570] In das hiesige Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 34 der Kartoffel⸗ saatbauverein für Hemslingen und umgegend, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht in Hemslingen, eingetragen worden.

Zweck der Genossenschaft ist die Förde⸗ Z

rung und Erzeugung anerkannten Pflanz⸗ guts durch Züchtung und Nachbau. Die Haftsumme beträgt 1000 für jeden er⸗ worbenen Geschäftsanteil. Das Statut ist am 6. November 1920 festgelegt. Die Bekanntmachungen erfolgen unter der Firma der Genossenschaft, gezeichnet von zwei Vorstandsmitgliedern, im Roten⸗ burger Anzeiger. Die Willenserklärungen des Vorstands erfolgen durch mindestens zwei Mitglieder. Die Zeichnung geschieht, indem zwei Mitglieder ihre Namens⸗ unterschrift der Firma der Genossenschaft beifügen. Das Geschäftsjahr läuft vom 1. August bis 31. Juli.

Notenburg i. Hann., den 22. Dezember

Das Amtsgericht.

Stallupönen. [99573]

In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 14 der Wareneinkaufsverein, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht, in Stallupönen, eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist gemeinschaftlicher Einkauf von Waren zum Betriebe des Kolonialwaren⸗ und Lebensmittelhandels und der Ablaß an die Mitglieder. Die Haftsumme beträgt 5000 ℳ, die Zahl der Geschäftsanteile 3. Die Kaufleute Franz Keßler, Matthes Ehmer und Otto Schmidt, sämtlich in Stallupönen, sind Vorstandsmitglieder. Das Statut datiert vom 11. Dezember 1920. Bekanntmachungen erfolgen unter der Firma im „Ostdeutschen Grenzboten“ und „Stallupöner Tageblatt“. Die Willens⸗ erklärungen des Vorstands erfolgen durch mindestens zwei Mitglieder. Die Zeichnung spschieht, indem zwei Mitglieber der Firma hre Namensunterschrift beifügen. Die Einsicht der Liste der Genossen ist in den Dienststunden des Gerichts jedem gestattet.

Amtsgericht Stallupönen, den 16. Dezember 1920.

Stettin. [99581] In das Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 143 eingetragen: „Viehver⸗

zwei

1 wertungs⸗Genossenschaft Kreis Ran⸗ dow eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht“ mit dem Sitz in Stettin. Gegenstand des Unter⸗ nehmens ist gemeinschaftlicher An⸗ und Verkauf von Zucht⸗, Mager⸗ und Fett⸗ vieh. Das Statut ist vom 16. November 1920. Die Bekanntmachungen erfolgen unter der Firma der Genossenschaft, ge⸗ zeichnet von zwei Vorstandsmitgliedern, im „Pommerschen Genossenschaftsblatte“, beim Eingehen dieses Blattes bis zur nächsten Generalversammlung im Deut⸗ schen RNeichsanzeiger. Willenserklärung und Zeichnung für die Genossenschaft muß durch zwei Vorstandsmitglieder erfolgen, die Zeichnung geschieht, indem die Zeich⸗ nenden zu der Firma der Genossenschaft ihre Namensunterschrift beifügen. Die Haftsumme eines jeden Genossen beträgt 100 für jeden Geschäftsanteil. Die höchste Zahl der Geschäftsanteile eines jeden Genossen beträgt 1000. Als Vor⸗ standsmitglieder sind bestellt: Richard Meyer in Cunow, Uno Karow in Retzin und Bruno Rehm in Stettin. (Die Einsicht der Liste der Genossen ist während der Dienststunden des Gerichts jedem gestattet.) u““

Stettin, den 17. Dezember 1920. Das Amtsgericht. Abteilung 5.

Swinemünde. 99584] In das Genossenschaftsregister ist unter Nr. 69 die Genossenschaft: Brennstoff⸗ Versorgungs⸗Genossenschaft zu Swinemünde e. G. m. b. H. mit dem Sitz in Swinemünde eingetragen: Das Statut ist am 8. April 1920 fest⸗ gestellt. Gegenstand des Unternehmens ist die gemeinschaftliche Beschaffung von Brenn⸗ stoff und der Ablaß an die Mitglieder. Die Haftsumme des Genossen für jeden erworbenen Geschäftsanteil beträgt 150 ℳ, die Höchstzahl der Geschäftsanteile ist 25. Vorstandsmitglieder sind: Emanuel Wodicka, Ernst Schulz, Wladislaus Skrzypezak, sämtlich in Swinemünde. Bekanntmachungen erfolgen unter der von zwei Vorstandsmitgliedern unterzeich⸗ neten Firma der Genossenschaft in der „Swinemünder Zeitung“. Willenserklärungen des Vorstands er⸗ folgen durch zwei Vorstandsmitglieder, welche der Firma der Genossenschaft ihre Namensunterschrift beifügen. 8 Die Einsicht der Liste der Genossen ist während der Dienststunden des Gerichts jedem gestattet. Swinemünde, den 29. April 1920.

Tost. [99585] In unser Genossenschaftsregister wurde heute auf Grund des Statuts vom 31. Ok⸗ tober 1920 die „Land wirtschaftliche An⸗ und Verkaufsgenossenschaft des Kreiswirtschaftsverbandes (Tost⸗ Gleiwitz) eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht“ mit dem Sitze in Tost, O. Schl., einge⸗ tragen. Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung des Erwerbs und der Wirt⸗ schaft der Mitglieder durch gemeinschaft⸗ lichen Einkauf von Verbrauchsstoffen und Gegenständen des landwirtschaftlichen Be⸗ triebs sowie gemeinschaftlichen Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Die von der Genossenschaft ausgehenden öffentlichen Bekanntmachungen sind unter der Firma der Genossenschaft, gezeichnet von zwei Vorstandsmitgliedern, in der Zeitschrift „Der Oberschlesische Landbund’ aufzu⸗ nehmen. Die Willenserklärung und Zeich⸗ nung für die Genossenschaft muß durch zwei Vorstandsmitglieder, von denen einer der 1. Vorsitzende (Direktor) oder der Ge⸗ schäftsführer sein muß, erfolgen. Die Zeichnung geschieht in der Weise, daß die eichnenden zu der Firma der Genossen⸗ schaft ihre Namensunterschrift beifügen. Der Vorstand besteht aus dem Kaufmann Johann Kowollik, I. Vorsitzender (Di⸗ rektor), Fuhrwerksbesitzer Josef Fuchs und dem Kaufmann Fritz Rosenthal als Ge⸗ schäftsführer, sämtlich in Tost, und dem Häusler Alexander Rollnik in Kottlischo⸗ witz. Die Haftsumme der einzelnen Ge⸗ nossen beträgt für je einen Geschäftsanteil 1000 ℳ. Die höchste Zahl der Geschäfts⸗ anteile, auf welche ein Genosse sich be⸗ teiligen kann, beträgt 25. Die Einsicht der Liste der Gen. . ist während der Dienststunden des Gerichts jedem gestattet. Amtsgericht Tost, (4 Gn.⸗R. 12.) den 16. Dezember 1920.

Vreden, Bz. Münster. 99589]

In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 12 folgendes eingetragen: „Vreden⸗Ammeloer Spar⸗ und Dar⸗ lehnskassenverein eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht Vreden.“ G“ des Unter⸗ nehmens ist der Betrieb einer Spar⸗ und Darlehnskasse zur Pflege des Geld⸗ und Kreditverkehrs sowie zur Förderung des Sparsinns. Mitglieder des Vorstands sind: 1. Landwirt Heinrich Anton Siehoff zu Ellewick, 2. Geschäftsführer Josef Lösing zu Vreden, 3. Landwirt Heinrich Lentfort gen. Boing zu Wennevwick, 4. Landwirt Heinrich Wolfering zu Köckel⸗ wick. Statut vom 27. Oktober 1920. Bekanntmachungen sind vom Vereins⸗ vorsteher oder dessen Stellvertreter und mindestens einem Beisitzer zu unterzeichnen und durch die „Westfälische Genossen⸗ schaftszeitung“ zu Münster i. W. zu ver⸗ öffentlichen. Zeitdauer unbeschränkt. Ge⸗ schäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Willenserklärungen der Genossenschaft er⸗ folgen durch mindestens zwei Vorstands⸗ mitglieder, die Zeichnung geschieht, indem zwei Vorstandsmitglieder der Firma ihre Namensunterschrift beifügen.

Die Ge⸗

nossenschaft wird durch den Vorstand ge⸗ richtlich und außergerichtlich vertreten. Die

Einsicht der Liste der Sereser ist inner⸗ halb der Geschäftsstunden jedem gestattet. Vreden, den 18. Dezember 1920.

Preußisches Amtsgericht.

Vreden, Bz. Münster. ([99590]

In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 13 eingetragen: „Ge⸗ werbebank eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht zu Vreden“. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Bankgeschäften zum Zwecke der Beschaffung der für das Ge⸗ werbe und die Wirtschaft der Mitglieder nötigen Geldmittel. Die Haftsumme be⸗ trägt 1000 ℳ, die höchste Zahl der Ge⸗ schäftsanteile fünf. Mitglieder des Vor⸗ stands sind: Bankbeamter Alfons Stroet⸗ mann, Wirt und Kaufmann Heinrich Mümken, Fabrikbesitzert Josef Terbrack, sämtlich in Vreden. Satut vom 26. Ok⸗ tober 1920. Bekanntmachungen erfolgen unter der Firma im „Deutschen Genossen⸗ schaftsblatt“. Zeitdauer: unbeschränkt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Willenserklärungen der Genossenschaft er⸗ folgen durch mindestens zwei Vorstands⸗ mitglieder; die Zeichnung geschieht, indem zwei Vorstandsmitglieder zu der Firma der Genossenschaft ihre Namensunterschrift hinzufügen. Der Vorstand vertritt die Genossenschaft gerichtlich und außergericht⸗ lich. Die Einsicht in die Liste der Ge⸗ nossen ist jedem gestattet.

Vreden, den 20. Dezember 1920.

Preußisches Amtsgericht.

Wadern, Bz. Trier. [99588]

In das Genossenschaftsregister ist heute eingetragen die durch Statut vom 24. Ok⸗ tober 1920 errichtete Waderner Volks⸗ bank, e. G. m. u. H. zu Wadern (Bez. Trier). Gegenstand des Unter⸗ nehmens: Verbesserung der materiellen und sittlichen Lage seiner Mitglieder, ins⸗ besondere durch Gewährung von Darlehn unter gemeinschaftlicher Garantie, An⸗ nahme und Verzinsung von Geldern. Be⸗ kanntmachungen erfolgen, von zwei Vor⸗ standsmitgliedern, darunter Vorsteher oder Stellvertreter, unterzeichnet, in den, Bauern⸗ stimmen“, Trier. Willenserklärung und Zeichnung von zwei Mitgliedern des Vor⸗ stands, darunter Vereinsvorsteher oderStell⸗ vertreter, Zeichnung durch Beifügung der Namensunterschrift der Zeichnenden zur Firma. Vorstandsmitglieder sind: Peter Biegel zu Niederlöstern (Vorsteher), Jo⸗ hann Veauthier zu Wedern (Stellvertreter), Jakob Weber zu Noswendel, Peter Bechtel zu Wadern, Mathias Schwarz zu Wedern.

Die Einsicht der Liste der Genossen ist während der Dienststunden des Gerichts jedem gestattet.

Wadern, den 10. Dezember 1920.

Das Amtsgericht.

Wallmerod. [99592] In das hiesige Genossenschaftsregister wurde am 18. Dezember 1920 eingetragen: Landwirtschaftliche Bezugs⸗ & Ab⸗ satz⸗Genossenschaft, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht in Bilkheim. Das Statut ist vom 2. Dezember 1920. 3 Gegenstand des Unternehmens ist: 1. ge⸗ meinschaftlicher Einkauf von Verbrauchs⸗

stoffen und Gegenständen des landwirt⸗

schaftlichen Betriebs, 2. gemeinschaftlicher Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse.

Die Bekanntmachungen erfolgen unter der Firma der Genossenschaft, gezeichnet von zwei Vorstandsmitgliedern, im Nassaui⸗ schen Genossenschaftsblatt in Wiesbaden.

Willenserklärungen und Zeichnung für die Genossenschaft erfolgen durch zwei Vorstandsmitglieder. Die Zeichnung ge⸗ schieht in der Weise, daß die Zeichnenden zu der Firma der Genossenschaft ihre Namensunterschrift beifügen.

Die Mitglieder des Vorstands sind: 1. Johann Dillmann, 2. Johann Fasel II., 3. Johann Josef Wieser, 4. Johann Fasel 5., 5. Johann Hannappel, alle Land⸗ wirte in Bilkheim.

Die Einsicht der Liste der Genossen ist in den Dienststunden jedem gestattet.

Wallmernd, den 18. Dezember 1920.

Das Amtsgericht.

9) Musterregister.

(Die ausländischen Muster werden unter Leipzig veröffentlicht.) Bruchsal. [100711]

Im Musterregister Band I S. 19 ist eingetragen: Firma Orientalische Tabak⸗ u. Zigarettenfabrik Caovi G. m. b. H. in Bruchsal, ein Briefumschlag, ver⸗ siegelt, mit Mustern von Packungen für Tabak, Zigarren, Zigaretten, Zigarrillos, sonstigen Tabakfabrikaten und zu Reklame⸗ zwecken, Fabriknummer 998 —1001, Flächen⸗ muster, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet 19. Dezember 1920, Vormittags ½10 Uhr.

Bruchsal, den 21. Dezember 1920.

Das Amtsgericht.

Schirgiswalde. [100712]

In das Musterregister ist eingetragen worden:

Die Firma C. T. Hünlich in Wilthen hat für das Muster Nr. 58, Likörflasche mit der Geschäftsnummer 103, die Ver⸗ sängerung der Schutzfrist um weitere fünf Jahre, mithin insgesamt auf 15 Jahre, angemeldet.

Amtsgericht Schirgiswalde, den 29. Dezember 1920.

Konkursfe.

[100716] achlaß des am 4. Mai 1919 ösen verstorbenen Anstalts⸗

8

larztes Dr. med. Friedrich Alfred

Tauscher wird heute, am 28. Dezember 1920, Mittags 12 ¾ Uhr, das Konkursver⸗ fahren eröffnet. Verwalter: Kaufmann Max Tippmann in Leipzig, Ferdinand⸗ Rhode⸗Straße 23. Anmeldefri bis zum 17. Januar 1921. Wahl⸗ und Prüfungs⸗ termin am 28. Januar 1921, Vor⸗ mittags 10 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 24. Januar 1921. Das Amtsgericht Feiri8. Abt. I. den 28. Dezember 1920.

Scheibenberg.

Ueber das Vermögen des at tember 1920 in Crottendorf gestorbenen, daselbst wohnhaft gewesenen Handels⸗ manns Friedrich Pügner in Crotten⸗ dorf wird heute, am 28. Dezember 1920, Vormittags 11 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter: Herr Rechts⸗ anwalt Grunert in Scheibenberg. An⸗ meldefrist bis zum 14. Januar 1921. Wahl⸗ und Prüfungstermin am 27. Ja⸗ nuar 1921, Vormittags 10 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 12. Januar 1921. K. 2/20.

Scheibenberg, den 28. Dezember 1920.

Das Amtsgericht.

Wernigerode.

Ueber das Vermögen des Kaufmg⸗ Willy Bretthauer in Ilsenburha. H. wird heute, am 29. Dezember 1920, Mittags 12 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet, da der Gemeinschuldner seine Zahlungen eingestellt hat und zahlungs⸗ unfähig ist. Der Kaufmann Willy Herms⸗ dorf in Wernigerode⸗Hasserode, Lüttgenfeld⸗ straße 33, wird zum Konkursverwalter er⸗ nannt. Konkursforderungen sind bis zum 19. Februar1921 bei dem Gericht anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibe⸗ haltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Be⸗ stellung eines Gläubigerausschusses und ein⸗ tretendenfalls über die im § 132 der Kon⸗ kursordnung bezeichneten Gegenstände auf den 20. Januar 1921, Vormittags 10 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 17. März 1921, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird auf⸗ gegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflich⸗ tung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursver⸗ walter bis zum 19. Februar 1921 Anzeige zu machen.

Wernigerode, den 29. Dezember 1920.

Preußisches Amtsgericht. Abteilung 3.

Breslau.

In dem Konykursverfahren Vermögen des Ingenieurs Kauf⸗ manns Hans Illner vor hier, in Firma Illner & Breslau, Dickhutstraße 2, wir Stelle des Rechtsanwalts Eylenburg II. der Kauf⸗ maunn Otto Krayse in Breslau, Hum⸗ merei 52/53, zuẽr⸗ Konkursverwalter bestellt.

Breslau, den 28. Dezember 1920.

Das Amtsgericht.

Wehlan. [100721] In dem Konkursverfahren über / das Vermögen des Kaufmanns Groß in Wehlau ist infolge dem Abwesenheitspfleger des Gemein⸗ schuldners gemachten Vorschlags zu einem Zwangsvergleiche Vergleichstermin auf den 26. Januar 19 Vormittags 11 Uhr, vor dem Artsgericht in Wehlau, Zimmer Nr. 29, AEnberaumt. Der Ver⸗ gleichsvorschlagund die Erklärung des Gläubigerausschusses sind auf der Gerichts⸗ Konkursgerichts zur Einsicht Iten niedergelegt. iu, den 28. Dezember 1920. Nim ke, Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

Wehlau.

mögen der Frau Hulda Groß, geb. Klein, in Wehlau ist infolg? eines von der Gemeinschuldnerin gewecch Vor⸗ schlags zu einem Zwangsbergleiche Ver⸗ gleichstermin auf den 267 Januar 1921, Vormittags 11 Uhr, vor dem Amtsge⸗ richt in Wehlau, Zimmer Nr. 29, an⸗ beraumt. Der Vergleichsvorschlag und die Erklärung des mösiter asschuses sind auf der Geyrchtsschreiberei des Konkurs⸗ Einsicht der Beteiligten

au, den 28. Dezember 1920. * e, Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

12) Tarif⸗ und Fahrplanbekannt⸗ machungen der Eisenbahnen.

8

8

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2

2 1

.

1100713]

8

Durchgehende Abfertigung von Personen und Reisegepäck im Ver⸗ kehr zwischen Berlin, Leipzig, Dresden und Wien über die Tschechoslowakei. Am 10. Januar 1921 tritt ein vorläufiger Tarif für den obenbezeichneten Verkehr in Kraft. Nähere Auskunft erteilen die genannten Stationen und die Verkehrskontrolle I in Dresden⸗A., Strehlener Straße 1.

Dresden, am 30. Dezember 1920.

Eisenbahn⸗Generaldirektion,

als geschäftsführende Verwaltung.

Der Bezugspreis beträgt viertellährlich 36 M. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postonstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW 48. Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Nummern kosten 1 Mr.

] ESSee

zeile

8 Anzeigenpreis für den Naum einer 5 gespaltenen Einheits⸗ Mk., einer 1 Einheitszeile 3,50 Mk. Außerdem wird auf ,uschlag von 80 v. H. erhoben. Anzeigen nimmt an: ie Geschäftsstelle des

en Anzeigenpreis ein Teuerungs⸗

eichs⸗ und Staatsanzeigers,.

Berlin SW 48, Wilhelmftraße Nr. 32.

Verlin, Dienstag, den 4. Fannar, Abends.

Poftschecktontoꝛ Berlin 41821. 1921

Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages

einschließlich des Portos abgegeben.

Deutsches Reich.

Mitteilung über die Abschiedsaudienz des italienischen Botschafters.

Gesetz zur Ergänzung des § 47 des Reichsausgleichsgesetzes vom 24. April 1920. 18 5

Gesetz über eine außerordentliche Beihilfe für Empfänger von Renten aus der Invalidenversicherung.

Gesetz, betreffend die Erstattung der von den Ländern und Gemeinden den Beamten in den besetzten Gebieten gezahlten E

Gesetz zur Ausfü vom 23. Januar 1912.

Verordnung über die Beurkundung des Personenstandes in bezug auf Militärpersonen.

Verordnung, betreffend den Uebergang der Bearbeitung von Militärpensions⸗ und versorgungsangelegenheiten auf den Reichsminister des Innern.

Bekanntmachung, betreffend Aufhebung der Verordnung über An⸗

issteteh zins Beschlagnahme von Kesselwagen, vom 25. No⸗ vember 8

Verordnung, betreffend Verlängerung der im § 47 Abs. 1 des

Reichsausgleichsgesetzes bestimmten Frist. G Bekanntmachung, betreffend die Feßfüun uesenn des Beirats des Reichsausgleichsamts, Zweigstelle Lübeck. Bestimmungen für die Beglaubigung von Elektrizitätszählern. Handelsverbot. Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummern 241, 242 und 243

sowie der Nummer 1 des Reichs⸗Gesetzblatts. Preußen. Ergen

en und sonstige Personalveränderungen. Urkunde, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an das Rheinisch⸗Westfälische Elektrizitätswerk, A.⸗G. in Essen. Bekanntmachung, betreffend die Ziehung der 1. 8 der 17. Preußisch⸗Süddeutschen (243. zren sher) Klassenlotterie. e Anordnung, betreffend Maßregeln gegen die inderpest. Aufhebungen von Handelsverboten. Handelsverbote. Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummern 56, 57 und 58 der Preußischen Gesetzsammlung.

Erste Beilage. 8 Gesetz über die Wahlen zum Preußischen Landtag (Landes⸗

8*

Amliches. Deutsches Reich.

Der Herr Reichspräsident hat am Sonntag den bisherigen Königlich Italienischen außerordentlichen und bevollmächtigten Botschaster de Martino zur Entgegennahme seines Ab⸗ berufungsschreibens empfangen. Der Staatssekretär im Aus⸗ wärtigen Amt von Haniel war bei dem Empfange zugegen.

Gesetz ur Ergänzung des 8 47 des Reichsausgleichs gesetzes vom 24. April 1920 (REBl. S. 597). Vom 30. Dezember 1920. Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung bes Rescherats hiermit verkündet wird: Artikel I.

§ 47 des Reichsausgleichsgesetzes vom 24. April 1920 —Se S. 597) wird hinter Abf. 1 folgender Satz als Abf. 2 ein⸗ geschoben:

Der Reichsminister für Wiederaufbau wird ermächtigt, die im Abs. 1 für die Geltendmachung der Ansprüche festgesetzte Frist zu verlängern.

Artikel II. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Berlin, den 30. Dezember 1920. 6 Der Reichspräsident. 5 Ebert. 1

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Heinze.

Gesetz

Im

von Renten aus der Invalidenversicherung.

über eine Z Beihilfe für Empfänger

Zustimmung des

Vom 26. Dezember 1920.

hat das falgende Gesetz beschlossen, das mit

Der Reichsta eichsrats hiermit verkündet wird

rung des internationalen Opiumabkommens

§ 1.

Empfänger von Renten, denen auf Grund des Gesetzes über Abänderung der Leistungen und der Beiträge in der Invaliden⸗ versicherung vom 20. Mai 1920 (RGBl. S. 1091) eine Zulage ge⸗ währt wird, erhalten vom 1. Januar 1921 ab bis auf weiteres eine

Beihilfe.

Die Beihilfe steht nicht zu Personen, die auf Grund des Reichs⸗ versorgungsgesetzes vom 12. Mai 1920 (RGBl. S. 989) oder anderer Militärversorgungsgesetze eine Versorgung erhalten.

Die ea beträgt für Empfänger einer Invaliden⸗, Alters⸗, Witwen⸗ oder Witwerrente monatlich vierzig Mark, für Empfänger einer Waisenrente monatlich zwanzig Mark. G

Die Beihilfe wird monatlich im voraus gezahlt. Sie wird im vollen Betrage gezahlt, auch wenn der Empfänger nur einen Bruch⸗ teil der Rente erhält.

Die Beihilfe wird nicht länger als drei Monate rückwärts, jedoch nicht für Zeiten, die vor dem 1. Januar 1921 liegen, gewährt.

§4. Die Beihilfe wird durch die Post ansgeabr Die oberste Postbehörde bestimmt das Nähere. 8 Leistet eine Sonderanstalt ihre Zahlungen ohne Vermittlung der Post, so hat sie auch die Beihilfe auszuzahlen.

§ 5. .

„Zur Deckung der Aufwendungen für die Beihilfe werden die Beiträge zur Inyalidenversicherung 1392 der Reichsversicherungs⸗ 8 in der Fassung des Prtikels II des Gesetzes über Abänderung der Leistungen und der Beiträge in der Inpalidenversicherung vom 20. Mai 1920 HAe- S. 1091) zum doppelten Geldwert berechnet.

Die Vorschriften der Reichsversicherungsordnung über die Ent⸗

richtung der Beiträge durch die Arbeitgeber (§§ 1426 ff.) finden ent⸗

sprechende Anwendung. Zusatzmarken 1472 der Reichsversicherungsordnung) werden,

wie bisher, zum Nennwert verkauft.

§ 6. Bei Erstattung und Umtausch von Beiträgen wird lediglich der einfache Geldwert zugrunde gelegt. 8

§ 7.

Bis zum Eingang der erhöhten Beiträge leistet das Reich Vor⸗ schüsse für die Zahlung der Beihilfe. Die Vorschüsse werden aus den eingegangenen Beiträgen erstattet.

§ 8.

Binnen 15 Tagen nach Ablauf jedes Monats teilen die obersten Hefht een den Versicherungsträgern für den vorangegangenen Monat mit, welche Einnahmen aus der Erhöhung der Beiträge er⸗ zielt und welche Aufwendungen für die Beihilfen gemacht sind.

§ 9. Die Vorschrift des § 5 tritt mit Wirkung vom 20. Dezember 1920, die übrigen Vorschriften treten mit dem 1. Januar 1921 in Kraft.

Berlin, den 26. Dezember 1920. 8 Der Reichspräsident. Für den Reichsarbeitsminister

Gesetz, betreffend die Erstattung der von den Ländern und Gemeinden den Beamten in den besetzten Gebieten

. gezahlten Wirtschaftsbeihilfen.

Vom 23. Dezember 1920.

Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Reichsrats hiermit vegtn ler vüospne

Das Reich zahlt den Län und Gemeinden (Gemeinde⸗ verbänden) zu den von diesen an ihre Beamten, Lehrer, Lohn⸗ angestellten und Lohnempfänger in den besetzten Gebieten gezahlten oder noch zu zahlenden besonderen Wirtschaftsbeihilfen einen Zuschuß von 80 vH, soweit die Wirtschaftsbeihilfen den Sätzen der vom Reiche für seine Beamten, Lohnangestellten und Lohnempfänger unter dem 16. April 1920, 17. Mai 1920 und 5. Juli 1920 bewilligten Wirt⸗ schaftsbeihilfen entsprechen oder in ihrem Gesamtbetrage den Gesamt⸗ betrag nicht übersteigen, auf den sie sich beziffert haben würden, wenn sie nach den vom Reiche Fheö bewilligt worden wären.

Ebenso zahlt das Reich den Ländern zu den von diesen den Geistlichen in den besetzten Gebieten gezahlten oder noch zu zahlenden besonderen Wirtschaftsbeihilfen einen Zuschuß von 80 vom Hundert, soweit diese Wirtschaftsbeihilfen den im Abs. 1 erwähnten Grund⸗ sätzen entsprechen.

2. Auf die Birhf ichtung des finden die Bestimmungen im § 59 Abs. 3 bis 6 des Landessteuergesetzes vom 30. März 1920

(RGBl. S. 402) Anwendung.

Berlin, den 23. Dezember 1920. Der Reichspräfident. Ebert. Der Reichsminister der Finanzen. Dr. Wirth.

zur Ausführung des internationalen Opium⸗ bkommens vom 23. Januar 1912.

Vom 30. Dezember 1920.

Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird:

1 § 1. Rohopium, Opium für medizinische Zwecke, Morphin, Kokain und Diacetylmorphin (Heroin), desglei alle Salze des Morphins, des Kokains und des Diacetylmorphins (Heroins) sowie alle Zu⸗ bereitungen, die mehr als 0,2 vom Hundert Morphin oder mehr als 0,1 vom Hundert Kokain oder mehr als 0,1 vom Hundert Diacetyl⸗ morphin (Heroin) enthalten, unterliegen hinsichtlich der Einfuhr und Ausfuhr, der Herstellung und Verarbeitung sowie des Verkehrs 11 eeecgechrn Aufsicht, die durch das Reichsgesundheitsamt aus⸗ geübt wird.

Das Reichsgesundheitsamt ist berechtigt, die Oertlichkeiten, in denen die im Abs. 1 genannten Stoffe und Zubereitungen hergestellt, verarbeitet, aufbewahrt, feilgehalten oder abgegeben werden, zu be⸗ sichtigen. Auf Verlangen ist ihm über Ort, Zeit und Menge der Ein⸗ und Ausfuhr, über die Person des Lieferers oder Empfängers sowie über alle den Verkehr mit diesen Stoffen und Zubereitungen betreffenden Fürhen Auskunft zu erteilen und Einsicht in die geschäft⸗ lichen Aufzeichnungen und Bücher zu gewähren.

ur Durchführung der dem Reichsgesundheitsamt obliegenden Aufsicht über Ein⸗ und Ausfuhr können auch die Zollabfertigungs⸗ papiere sowie die Ausfuhranmeldescheine benutzt werden.

Die den Landesregierungen zustehenden gesundheitspolizeilichen Befugnisse bleiben unberührt.

Die Einfuhr und Ausfuhr der im 8 1 genannten Stoffe und Zubereitungen, ihre gewerbsmäßige Herstellung und Verarbeitung, der Handel mit ihnen sowie ihr Erwerb und ihre Veräußerung ist nur den Personen gestattet, denen hierzu die Erlaubnis erteilt worden ist. Die Erteilung der Erlaubnis erfolgt, gegebenenfalls nach Anhörun der für den Ort der Niederlassung zuständigen Handelskammer, dur die Landeszentralbehörden im Einvernehmen mit dem Reichsministerium des Innern. In der Erlaubnis sind die Oertlichkeiten, für die sie erteilt wird, zu bezeichnen.

Die Erlaubnis kann auf bestimmte Mengen oder auf eine be⸗ stimmte Zeit beschränkt werden. „Die Erlaubnis kann versagt werden, wenn Bedenken des Ge⸗ sundheitsschutzes oder persönliche Gründe ihrer Erteilung entgegen⸗ stehen. Die erteilte Erlaubnis kann aus den gleichen Gründen widerrufen werden, 1b

In den Apotheken dürfen diese Stoffe und Zubereitungen ohne die im Abs. 1 bezeichnete Erlaubnis, jedoch nur als Heilmittel, er⸗ worben, hergestellt, verarbeitet oder abgegeben werden. 8

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§ 3. 2

Die Abgabe der im § 1 bezeichneten Stoffe und Zubereitungen an Personen, die eine Erlaubnis gemäß § 2 besitzen, sowie an Apotheken ist nur zulässig auf Grund eines auf den Namen des Er⸗ werbers lautenden Bezugsscheins, in dem Art und Menge der abzu⸗ gebenden Stoffe oder Zubereitungen genau zu bezeichnen sind. Der Bezugsschein wird von der der Aufsicht des Reichsgesundheitsamts unterstehenden Opiumstelle auf Antrag ausgestellt. 8 dem Antrag sind auch der noch vorhandene Bestand und der Lieferer, bei dem die Gegenstände bezogen werden sollen, anzugeben. .

Die beabsichtigte Ein⸗ und Ausfuhr ist dem Reichsgesundheitsamt anzumelden, die 8.5 Ein⸗ und Ausfuhr ist ihm nachzuweisen.

§ 4. „Wer eine Erlaubnis gemäß § 2 erhalten hat, ist verpflichtet, ein Lagerbuch zu führen, in dem der Bestand, der Ein⸗ und Ausgang sowie die Verarbeitung im eigenen Betriebe für jeden der im § 1 Heeneefn Stoffe und Zubereitungen einzeln und nach Tag und Menge 8— zu vermerken sind. Aus den Eintragungen über Ein⸗ und Ausgang müssen auch Name und Wohnort der Lieferer oder Empfänger ersichtlich sein. Durch eine mit Zustimmung des Reichsrats ergehende Ver⸗ ordnung kann bestimmt werden, inwieweit die Vorschriften des Abs. 1 auch auf Apotheken Anwendung . sollen.

Die Ein, und Ausfuhr der im § 1 bezeichneten Stoffe und Zu⸗ bereitungen ist nur uüͤber bestimmte Orte zulässig. Der Reichsminist des Innern bestimmt diese Orte sowie die Bedingungen, unter denen die Ein⸗ und Ausfuhr erfolgen darf. Die Ausfuhr nach den Ländern, Besitzungen, Kolonien und Feüegeötn der Mächte, die dem internationalen Opiumabkommen eigetreten sind, ist nur unter Beachtung der Bestimmungen zulässig, die von dem Einfuhrlande für die Einfuhr dieser Stoffe erlassen sind.

öIö Die Bestimmungen dieses Zesebes können durch eine mit Zu⸗ stimmung des Reichsrats ergehende Verordnung ausgedehnt werden auf jeden neuen Abkömmling des Morphins, des Kokains oder ihrer Salze oder 8 jedes andere Alkaloid des Opiums, die nach wissen⸗ Feststellung die gleichen schädigenden Wirkungen ausüben önnen.

Inverkehrbringen von zubereitetem Opium (Rauchopium) ist verboten. Unter das Verbot des Abs. 1 fallen auch der sogenannte Droß und alle anderen Rückstände von Rauchopium. 1

§ 8. Mit Gefängnis bis zu sechs Monaten und mit Geldstrafe big m zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird, sofern

Die Einfuhr und Ausfuls die Herstellung sowie jegliches N& q