der Entwurf nach Annahme unserer Anträg nochmals an den Ausschuß zurückverwiesen und dann eingehend und gewissenhaft im Plenum beraten wird. Nach Annahme unserer Anträge haben wir nichts dagegen, daß die nochmalige Ausschußberatung durch den gegenwärtigen Landtag erfolgt. Von dem Ausschuß für Be⸗ völkerungspolitik des nächsten Landtages erhoffe ich, daß er mit demselben guten Willen arbeiten wird. 8
Abg. Dr. Weyl (U. Soz.): Die Botschaft des Ministers höre ich wohl, allein mir fehlt der Glaube. Er schloß zwar mit dem Wunsch, daß noch die Landesversammlung das Gesetz verabschieden, seine vorhergehenden Ausführungen aber klangen ganz anders. Ganz unberechtigt ist der Vorwurf, daß unsere Beratungen im Aus⸗ schuß das Gesetz unnötig verzögert hätten. Die Gewerkschaft der Hebammen besteht erst zwei oder drei Monate. Sie wurde erst gegründet, als die alte Organisation der Hebammen vernünftig genug war, sich auch mit den Sozialisten in Verbindung zu setzen. Es ist kein Wunder, daß Geheimrat Krohne mit der Neugründung
Verbindung gebracht wird. Er ist ein ausgesprochen deutsch⸗ nationaler Politiker. (Große Unruhe rechts.) Ich klage vor dem Lande die Geheimräte des Wohlfahrtsministeriums an, daß sie im Ausschuß und anderenteils durch eine passive Resistenz, für die über⸗ haupt die Bureaukratie unserer Ministerien viel übsig hat, das Zu⸗ standekommen dieses Gesetzentwurfs oder unbewußt sabotiert haben. (Große Unruhe rechts. — Beifall bei den Sozialdemokraten.) Auch die Hebammen tragen einen Teil der Schuld, weil sie viel zu lange sich auf die Herren im Ministerium verlassen haben, jetzt sind sie aber schlau geworden, und nun kommen die Parteien der Rechten mit der neugegründeten Gewerkschaft, um so an die Hebammen heranzuklommen. Sie haben richtig erkannt, wer die Hebammen 8. sich hat, hat auch die Bevölterung für sich. (Lebhaftes Händeklatschen der Hebammen auf den Tribünen. — Präsident Leinert: Ich muß mir jede Kundgebung auf den Tribünen verbitten, und wenn das noch einmal geschieht, werde ich die Tribünen räumen lassen. Bei⸗ fall rechts.) Unseren Parteiinteressen wäre ja am besten damit gedient, wenn durch die Schuld der Rechten und des Zentrums das Gesetz zu Fall kommt, aber wir stellen die Sache über die Partei und wollen, daß das Gesetz noch in dieser Session verabschiedet wird, weil dadurch Hunderttausenden von Müttern und Kindern geholfen wird und Tausende von Hebammen zu ihrem Recht kommen. Nie⸗ mand ist begeistert für diesen Entwurf, aber der Landtag ist nicht dazu da, alle Ideale zu erfüllen. Es handelt sich um eine Ab⸗
lagszahlung, und wir begrüßen es, daß durch die Vorlage jeder Frau in Preußen der Hebammendienst gewährleistet wird. Wer behauptet, daß die Freiheit in der Wahl der Hebammen behalten werden muß, treibt Laienspiel. Wo hat denn eine arme Frau⸗ die Wahl? Es ist wie mit der freien Arztwahl, die auch für die reichen Leute besteht. Wir verlangen, daß die Hebammen durch eine gut⸗ geleitete Schule gehen, dann wird es auch in Zukunft nur gute Hebammen geben. Ein großer Teil der Aerzte kennt das Gesetz nicht einmal, gegen das er sich wendet. Zu einer Sozialisierung des Heilwesens wird es unter dem Minister Stegerwald sicherlich nicht kommen. Die Einwände der Aerzte aus zünftlerischen Gründen können für uns nicht maßgebend sein. Daß die Herren von rechts und vom Zentrum sich hier als Beauftragte der Mütter des Volkes aufspielen, ist verwunderlich, denn schließlich haben doch auch wir Mütter des Volkes in unseren Reihen. Entweder haben wir das Interesse, das Gesetz zu verabschieden, daun sollte weniger geredet und mehr gehandelt werden, oder aber es soll hier nur geredet werden, nachher beantragt dann jemand von Ihnen namentliche Abstimmung und Sie gehen hinaus. Darauf werden Ihnen die Wähler und Wählerinnen die Antwort geben. Wir stimmen dem Gesetze zu, trotz aller Bedenken, weil es ein kleiner Schritt vorwärts ist. (Beifall bei den Unabhängigen Sozialdemokraten.)
Geheimrat Krohne: Der Vorredner hat es für geschmack⸗ voll gehalten, meine Person in einer mindestens sehr ungewöhn⸗ lichen Form in die Debatte zu ziehen. Er hat gerufen, daß hinter der Eingabe der betreffenden Gewerkschaft der Geheimrat Krohne srecke. Das hat der Herr Minister bereits auf das richtige Maß nrückgeführt. Ergänzend bemerke ich, daß ich zusammen mit Minislerialdirektor Gottstein und Herrn von Tschammer erst gestern Vertreter und Vertreterinnen jener Gewerkschaft empfangen abe, da der Minister selber verhindert war, und dabei habe ich zum allerersten Male Kenntnis von der Eingabe der Gewerkschaft be⸗ kommen. Im Lause der letzten Monate sind vielfach Hebammen bei mir gewesen, und vor etwa 14 Tagen sagte mir eine Hebamme, die eine führende Stellung einnimmt, ich sollte mit Entschiedenheit gegen die jetzige Fassung des Entwurfes vorgehen. Ich habe ihr erwidert, daß der Entwurf sich in einem Stadium befände, wo ich gar nichts tun könne, sie sollte ihre und Beschwerden zu Vapier bringen und d Landesversammlung übermitteln. Herr Dr. Weyl hat es für gut befunden, meine politische Gesinnung zum Gegenstand seiner Ausführungen ausgerechnet beim Heb⸗ ammengesetz zu machen. Ich habe ihn schon bei früheren Ge⸗ legenheiten darauf aufmerksam gemacht, daß meine politische Ueberzeugung doch wahrhaftig nichts mit diesem Gesetze zu tun hat. (Lebhafte Zustimmung rechts.) Herr Dr. Weyl hat ferner eine höchst ungewöhnliche Aktion unternommen, indem er sich darüber beklagt hat, daß die Geheimräte des Ministeriums durch ihre langen Reden im Ausschuß das Gesetz sabotierten. Mllerdings haben wir im Ausschuß viel reden und viel Zeit darauf verwenden müssen, um das Resultat zu erzielen, das gestern plötzlich in die Erscheinung trat in Gestalt der Zugeständnisse der Mehrheits⸗ sozialdemokratie, der Unabhängigen und der Demokraten. Gegen den uns vom Abg. Dr. Weyl gemachten Vorwurf der Sabotage habe ich im Namen der Regierungsvertreter entschiedenen Ein⸗ spruch erhoben. (Zuruf Dr. Weyls: Die Regierungsvertreter haben nicht das Recht, Verhandlungen zu sabotieren! —. Zurufe und Unruhe rechts.) Der Vorwurf der Sabotage ist. völlig aus der Luft gegriffen, ich muß ihn auch an dieser Stelle mit aller Ent⸗ schiedenheit zurückweisen. Mein tiefstes Bedauern muß ich dar⸗ über zum Ausdruck bringen, daß die Parteien der Linken sich erst heute zu ihren Zugeständnissen entschlossen haben, denn unser langes Reden im Ausschuß galt ja der Frage, ob die Ausführung des Gesetzes den Provinzen oder den Kreisen übertragen werden sollte. Wir bedauern lebhaft, daß dieses Resultat nicht schon vor zwei Monaten erzielt worden ist. Hinweisen möchte ich noch dar⸗ auf, daß Herr Dr. Weyl in der ersten Sitzung von dem Regierungs⸗ gesetzentmwurf wörtlich erklärt hat: Wenn ich mir den Entwurf an⸗ sehe, muß ich sagen: Was lange dauert, wird gut! (Hört! Hört! rechts.) Nicht richtig ist es auch, daß seitens der Regierungs⸗ vertreter seinerzeit die Erklärung abgegeben worden ist, daß das Inkrafttreten des Gesetzes nicht so schnell, wie die Parteien es wünschen, möglich ist. Wir haben keinesfalls erklärt, daß das Gesetz erst am 1. April nächsten Jahres in Kraft treten werde. Richtig ist allerdings, daß ich erklärt habe, die Ausführung des Ausschußgesetzentwurfes sei so schwierig, daß das Gesetz wahrschein⸗ lich erst am 1. April in Wirksamkeit treten könne. Ein leichtes wäre es, nachzuweisen, daß der Regierungsentwurf die Hebammen günstiger stellt, als der Entwurf des Ausschusses. Die Medizinal⸗ verwaltung war seit Jahren bestrebt, die Not der Hebammen zu lindern, und sie wird sich auch nicht davon abhalten lassen, diese Bestrebungen weiter zu verfolgen. (Lebhafte Bravo!⸗Rufe rechts — Zischen links.) 1
Abg. Frau Arendsee (Komm.) spricht sich für die Anträge der Unabhängigen aus.
Ein Antrag auf Schluß der Debatte wird angenommen. Persönlich bemerkt
Abg. Frau Garnich (D. Vp.): Herr Schloßmann hat gegen mich Vorwürfe erhoben, die sachlich unbegründet sind. Ich muß aber sagen, daß die Art und Weise, wie er Vorwürfe gegen eine Kollegin erhoben hat, in der guten Gesellschaft unter gebildeten Leuten nicht üblich ist.
Abg. Dr. Weyl: Der Regierungskommissar hat sich erlaubt, mich hier wie einen Schulbuben abzukanzeln. Ich bin nicht emp⸗ findlich gegen Anwürfe, aber ich muß diese Art im Interesse der Würde des Hanses zurückweisen. (Stürmische Oho!⸗Rufe rechts.)
Abg. Dr. Schloßmann bält seine Vorwürfe gegen die 8 ich gufrecht 8
Abg. Fran 6
ffahrt Stegerwald: Ich h ts Krohne nicht mitangehört. Zustimmung dazu gebeten, Große Unruhe. hätten ihn beauftragt!) Lesung zu vertagen,
f die Er⸗
Minister für Volkswoh Ausführungen des Geheimra mich vor meinem Weggang um die sachliche Richtigstellungen machen rufe bei den Soz.: Hier hat er ge⸗ die Angelegenheit bis zur dritten ischen das Stenogramm nachlesen kann. Präsident Leinert eröffnet mit Rücksicht au Debatte von neuem und zum Wort gemeldet hat.
im Schlußwort, daß der parlamentarischen ußverhandlungen mit⸗ Sie sind nicht Debatte⸗ Berichterstatter i zu schützen. ter auf die gegen ihn ngeht, ersucht ihn Präsident Leinert, im atte neu aufzurollen. en die 8§ 1 und 4 des Aus⸗ u § 5 liegen Anträge des nationalen vor auf n und Wie 1 s zur Bildung der Heb⸗ und Landkreisen übertragen wird. g der Deutschnationalen. r Kenntnis des öffent⸗ bgrenzung vorzunehmen. Deutschnationalen wird der
Ich bitte Sie, damit ich inz
es Ministers die sie wieder, da sich niemand
Abg. Schloßman verschiedene Redner Gepflogenheit geteilt haben.
n (Dem.) bedauert Rechten entgegen heiten aus den Auss (Lärm und Zurufe rechts: ern Berichterstatter.) Der
en Indiskretione
Pflicht, den Ausschuß ge Ris erichterstatter wei
richtig! links.) erhobenen Angriffe ei Schlußwort uiht die Deb
Bei der Abstimmung werd vurfes angenommen. Zentrums und der Deutsch Beseitigung der Provinzialinstanze Bestimmung, wonach ammenbezirke den Stadt⸗
Abg. Wernerb Nur die Kreise seien in der Lage, lichen Bedürfnisses heraus die A
Gegen die Stimmen der Antrag des Zentrums angenommen. Ausschußentwur verbände die Bezirkshebamme au
Ein Antrag des Zentrums ve ellungsbefugnis den Sta d diesen auch die Befugnis irkshebamme zu bestimme
ederherstellung der die Befugni
rfürwortet den Antra⸗
fs haben die Provinzial⸗ Dienstvertrag anzustellen. rlangt, daß durch den und Landkreisen über⸗ zustehen soll, den Wohn⸗ Den der Geburts⸗ freie Wahl unter den
Nach § 6 des
tragen un sitz der Bez hilfe bedürftigen Frauen solle die Hebammen zustehen.
Abg. Frau Heßberger beantragt getrennte Abstim⸗ mung über die beiden Abschnitte des Antrages.
Ein Antrag der Deutschnationalen lautet:
Die Stadt⸗ und Landkreise en die unter Anweisung des Wohnsitzes stattfindenden Anstellungen ist Wohnsitz Rücksicht zu nehmen.
Den Antrag begründet die Abg. Frau Spo hr. Ablehnung der Anträge der Ausschußfassung ange⸗
stellen die notwendigen Bezirks⸗ Bei den am
ebammen 8 ; hebamn auf den bisherigen
1. April 1922
§ 6 wird unter nationalen und des Zentrums in der
7 wird ein deutschnationaler Antrag ange⸗ r Hebammen nur mit Vereinbarung erfolgen Fassung des Ausschusses. ür das Kündigungsrecht nach Ablehnung aller
nommen, wonach eine Versetzung de ihrem Einverständnis nach gütlicher kann. Im übrigen bleibt es bei der § 8, der die Voraussetzungen der Bezirkshebammen aufführt, wird Aenderungsanträge in der Ausschußfassung angenommen. Die 88 9—12, die die Bestimmungen über die Pflichten der Bezirkshebammen enthalten, werden zassung des Auss as Wort „Provinzialverbände
angenommen. chusses mit der Maß⸗ “ durch die Worte ersetzt wird, unter Ablehnung ent⸗ ntrums und der Deutsch⸗
Anahme erfolgt in der „Stadt⸗ und Landkreise“ gegenstehender Anträge des Ze nationalen.
Nach § 13 setzt sich das D ammen auf 3600 ℳ Grundgehalt und aus Zus 100 Prozent zusammen, deren Arbeitsverhältnissen richtet, die 31. und jede folgende hebamme innerhalb Vergütung soll bis zur 75. Geburt darüber hinaus 20 ℳ betragen. Ein will die Vergütung auf 20 ℳ innerhalb eines Jahres und fü Geburt auf 10 ℳ festgesetzt wi Geburten angerechnet werden, anzuzeigen sind. Grundgehalts auf 6000 ℳ un gütung beantragt.
13 wird mit dem des Antrages der Kommunisten angenommen. § 14—28 des Gesetzentwurfes werden mit den dur ßfassung zu § 5 sich ergebenden Aenderungen na schußvorschlägen angenommen. S 29 — 33 treffen Bestimmung über Erhebung von Ge⸗ bühren für Geburten. 29 ist für jede dem Standesamt a ebühr zu zahlen. 8 soll nach § 30 der Minister für Volkswohlfahrt im Verord⸗ Die Kommunisten beantragen, die reichen und die Kosten für Gehälter und sonstige Aufwendungen dem Staat aufzuerlegen.
§ 29 wird nach den Ausschußbeschlüssen anzenommen, ebenso §§ 30 — 83, desgleichen die Uebergangs⸗, Straf Schlußbestimmungen, 8§ 34 — 41.
Damit ist nach 348 Uhr die zweite Lesung des Heb⸗ ammengesetzentwurfs zum Abschluß gebracht.
Das Haus erledigt darauf noch in zweiter und dritter Beratung ohne Erörterung die Gesetzentwür 2 Kriegswohl ausgaben der Gemeinden und Gemeindever⸗ bände, zur Aenderung des Gesetzes, betreffend die Besteuerung des Gewerbebetriebes im Umherziehen, über die Bereitstellung weite⸗ rer Geldmittel für die Regelung der Hoch⸗ wasser⸗, Deich⸗ und Vorflutverhältnisse an der oberen und mittleren Oder, über die staat⸗ Königsber Deckung von 2
iensteinkommen der Bezirksheb⸗ chlägen bis zu Höhe sich nach den Lebens⸗ und sowie aus einer Vergütung für bei welcher die Bezirks⸗ Jahres Hilfe geleistet hat. burt 30 ℳ, für jede Geburt Antrag des Zentrums für jede Geburt bis r jede darüber hinausgehende Es sollen nur diejenigen die nach dem Zivilstandsgesetz en haben die Erhöhung des
die Beseitigung der Ver⸗
Die Kommuni
entrumsantrag unter Ablehnung
die Besch
uzeigende Ge⸗
burt eine Die Höhe der Geburtengebühr nungswege festsetzen.
Geburtengebühr zu st
e über
weitere Beihilfen
Hafen⸗ usgaben im Rechnungsjahre
Förderun anlagen, über die Staatshaushalt 1914 bis 1918 und über die Bergschulvereine. Bei der Gesamtabstimmung wird die Novelle zum fend die Besteuerung des Hausier⸗ gelehnt, die übrigen Gesetzentwürfe werden
ag, 11 Uhr. Kultusetat,
Gesetze, betre betriebes, a endgültig angenommen.
Schluß 4 ¼ U (Stempelsteuernotgesetz, Nachtragsetat, Etatsgesetz, kleine Vorlagen.)
r. Nächste Sitzung Donnerst Landessteuernotgesetz,
Parlamentarische Nachrichten.
Der preußischen Landesversammlung ist der Entw eines Gesetzes über die Bereitstellung weiteꝛr Geldmittel zur Durchführung des Gesetz es, betreffenn Maßnahmen zur Verhütung von Hochmasser⸗ gefahren in der Provinz Schlesien, vom 3. Juli 190- nebst Begründung zur Beschlußfassung zugegangen.
Danach sollen zur Durchführung des Gesetzes, betreffend M nahmen zur Verbütung von Hochwassergefghren in der Provir; Schlesien, vom 3. Juli 1900 dem Provinzia verbande von Schlesie außer den bisher zu diesem Zwecke überwiesenen Mitteln weite 10 Millionen Markunter der Voraussetzung zur Verfügunggestellt werden daß der Provinzialverband von Schlesien einen gleichen Beitrag leiste Insoweit die allgemeine wirtschaftliche Lage Notstandsarbeiten 8 forderlich macht, soll der Finanzminister ermächtigt werden, dee sir das Rechnungsjahr 1921 erforderlichen Beträge aus lausenden Mitteln herzustellen. Werden durch den Provinzialverband fir einzelne Bauvorhaben die Mittel der produktiven Erwerbälosen fürsorge in Anspruch genommen, so sind diese Mittel zu Cläth Teilen dem Staate und dem Provinzialverband anzurechnen.
In der beigegebenen Begründung wird u. a. ausgeführt:
Zur Verhütung der schweren wirtschaftlichen Schäden, welz⸗ ständig durch die Hochrässer der linksseitigen Zuflüsse der Oer (Lausitzer Neisse, Bober, Katzbach, Weistritz, Glatzer Neisse und Hotzenplotz) innerhalb Schlesiens verursacht wurden und die sch allein im Jahre 1897 auf über 20 Millionen Mark beliefen, it das Hochwasserschutzgesetz für Schlesien vom 3. Juli 1900 ergangen Es hat dem Provinzialverbande von Schlesien zum Zwecke de Flußausbaues und der Anlegung von Sammelbecken im Gebiet dieer Zuflüsse den Betrag von 39 140 000 ℳ zur Verfügung gestell wovon ⅛⁄ mit 31 312 000 ℳ vom Staat und 11 mit 7 828 000 % vom Provinzialverband zu tragen waren (§ 28 des Gesetzes). Diesr Betrag genügte indes nicht, um den Zweck des Gesetzes zu erreichen Es waren deshalb Nachbewilligungen erforderlich. So wurden in da Etatsjahren 1908 bis 1911 für die Erweiterung und Vermehnug der Staubecken im Gebiete des Bobers insgesamt 2 Millicm Mark bewilligt, die zu ⅛ mit 1,6 Millionen vom Staat, zu 1⁄ nit 0,4 Millionen vom Provinzialverbande aufgebracht wurden. Ferme wurden im Jahre 1913 (vgl. Haushaltsplan für 1913, Emn der landwirtschaftlichen Verwaltung Kapitel 29, Titel 13 nund Erläuterungen zu Titel 13) 8 Millionen bereitgestellt, von dene auf den Staat 4 750 000 ℳ, auf die Provinz 3 250 000 ℳ entfielen. Schließlich wurden für den den Vorschriften de Hochwasserschutzgesetzes entsprechenden Ergänzungsausbau der Epre 240 000 ℳ, und zwar je zur Hälfte von Staat und Provinz aif⸗ gebracht. Außerdem hat der Provinzialverband allein aus den E⸗ trägen des Elektrizitätswerks des Provinzialverbandes zur Deckung eines Fehlbetrags beim Bau der Talsperre Mauer 670 000 ℳ mn. für den Bau einer Talsperre in Breitenhain 2 200 000 ℳ bereitgestelt Insgesamt sind somit 52 250 000 ℳ für die Zwecke des Hochwasser, schutzes zur Verfügung gestellt worden.
Während zu Beginn des Krieges noch erhofft werden konnte daß mit den zur Verfügung gestellten Mitteln der Zweck des Gr wenigstens bis zu einem gewissen Grade erreicht werden würde, hr sich dies infolge der durch den langandauernden Kriegszustand eing⸗ tretenen Störung der Ausbau⸗ und Unterhaltungsarbeiten, infolge des Hochwassers im Jahre 1917, vor allem aber infolge de Steigerung der Arbeitslöhne und der Preise der Baumaterialien i den letzten Jahren als unmöglich herausgestellt. Wenn zum Teil auch für einige Arbeiten durch die Provinzialverwaltung Notstandsbeihille erwirkt werden konnten, so spielen die dadurch ersparten Beträge dcch für den Gesamtbedarf an Mitteln keine Rolle, und es steht de Provinzialverband jetzt vor der Notwendigkeit, seine Arbeiten an der linksseitigen Zuflüssen der Oder gänzlich einzustellen, wenn ihm rict weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden. Es ist n Betrag nach Friedenspreisen von 2 100 000 ℳ erforderlich, de heute einem Betrage von etwa 20 Millionen Mark entspricht m die vorgesehenen Ausbauarbeiten zu einem einigermaßen befriedigender Abschlusse zu bringen.
Daß dies geschieht, liegt einmal im Interesse der Flußanliege. denen das Hochwasserschutzgesetz für Schlesien Schutz gegen die Ge fahren des Hochwassers verheißen hat, indem es ihnen gleichzeitig de Verpflichtung auferlegt, die dem Provinzialverbande durch die Fhui⸗ unterhaltung erwachsenen Kosten diesem zu erstatten. Es liegt sodanr aber auch im allgemeinen volkswirtschaftichen Interesse; denn 6 werden dadurch Ländereien und Baulichkeiten geschützt, deren Be deutung für die Volkswirtschaft um so mehr wächst, je mehr unse iwirtschaftliches Leben auf Zufuhren vom Auslande angewiesen ist, und es wird außerdem in den gegenwärtigen und kommendan Zeiten den Arbeitslosen Gelegenheit zu kulturfördernder Arben . schaffen. In Würdigung dieser Sachlage hat der 58. Provinzia-
—
landtag Schlesiens unterm 13. April 1920 beschlossen, für den 9 daß der Staat mit Rücksicht auf die gegenwärtige wirtschaftlihege lage weitere Mittel zum Ausbau der bezeichneten Flußläufe inrj 8 fügung stellen sollte, einen Kostenanteil von 11 oder äußerstenfe 1 zu übernehmen. Ein derartiger Beitrag der Provinz kann jedoch 5 augenblicklichen finanziellen Notlage des Staates nicht als ausreichen angesehen werden. Es muß vielmehr erwartet werden, daß die an⸗ zuwerfenden Kosten vom Staat und von der Provinz, je zur⸗— getragen werden. Nur unter dieser Voraussetzung ist eine Bete h des Staats möglich. Da der nächste Provinzial andtag erst im⸗ 8 1921 zusammentritt, soll die Zustimmung, des Provinziallandtags ne träglich eingeholt werden, damit mit den Ausbauarbeiten im fir Frühjahr sofort begonnen werden kann und ihre Inangriffnahme unliebsame Verzögerung erleidet.
8
Der Aeltestenausschuß der preußischen Landin⸗ versammlung hat nach einer Meldung von „W. T. B. Bfut beschlossen, daß am heutigen Donnerstag zwei Vollsitzungen dir finden. Die erste Sitzung soll bis 6 Uhr anhalten. Nach Finsümäc Pause soll dann um 7 Uhr rine Abendsitzung folgen. Am 88 1 will man unter allen Umständen Schluß machen. Die Phanm 8 die Landesversammlung dann aufgelöst wird oder bis zum Zu 68 ij tritt des neuen Landtages als vertagt zu gelten hat, soll noch 9. werden. 3
—
Nr. 69 des Zentralhlatts für das Deutsche Reit herausgegeben im Reichsministerium des Innern, am 31. ah 1920, hat folgenden Inhalt: 1. Konsulatwesen: (renu Ermächtigung zur Vornahme von Zivilstandshandlungen. rerhenie erteilungen. — 2. Bankwesen: Status der deutschen Noten Ve- Ende November 1920. — 3. Allgemeine Verwaltungssachen, dg ordnung, betreffend Aenderung der Verordnung zur Ausführinem Gesetzes über die Versorgungsbehörden. — 4. Justiswesen; Neree der Grundsätze, welche bei dem Vollzuge gerichtlich erkannter wend strafen bis zu weiterer gemeinsamer Regelung zur. rbeböten kommen. Abänderung der Bekanntmachung der Strafregisteidten Inj — 5. Steuer⸗ und Zollwesen: Julassung von weiteren Mitte⸗ lch unvollständigen Vergällung von Branntwein. Verordnung ber A Inkrafttreten der Verordnung, betreffend Abänderung e⸗ 1910 führungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz vom 24. Deg vtopfet Vorzugskurse für Kriegsanleihen bei Entrichtung des Reichan 60 Ffth ung des Annahmewerts selbstgezeichneter Kriegsan 1 Entrichtung des Reichsnotopfers. — 6. Medizinal⸗ und, M wesen: Erscheinen der Deutschen Arzneitare 1921. wesen: Aufhebung der Ungültigkeitserklärung von — scheinen. — 8. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern ane⸗ Reichsgebiet. 8
um Deut Nr. 10.
Zweite
schen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Berlin, Donnerstag, den 13. Januar
uchungssachen.
Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. ufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
4 Verlosung ꝛc. Wertpapieren.
5. Kommanditgese
Offentlicher Anzeiger.
llschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften. vseeisenene. für den Ranm einer 5 gespaltenen Einheitszeile 2 ℳ. Außer⸗
em wird anuf den Anzeigenpreis ein Teuerungszuschlag von 80 v. H. erhoben.
2☛ Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor d
Erwerbs⸗ und Wirtscha
„Niederlassung ꝛc. von? eehaalehet Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. o. Bankausweise.
Verschiedene Bekanntmachungen. 11. Prrgatanzeigen.
em Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. l
Die Zahlungssperre über anleihe Nr. 10 013 873 über 200 ℳ ist aufgehoben. Amtsgericht Berlin⸗
) Aufgebote, Ver⸗ list⸗und Fundfachen, Zustellungen n. dergl.
ntrag des Eigentümers Julius Koben, Ober Schlesien, durch den wig Hayn, Berlin W. 8,
Die Zahlungssperre vom 1919 wird hinsichtlich anleihen Nr. 88 536 630/ bis 15 536 634
1 84/154. F. 1264. 19. Berlin, den 6. Amtsgericht Berli
12e⸗ 492 Scharberth II in J. fgehoben. Freis Leobschütz, Rechtsanwalt Ludwi Friedrichstr. 182, wird der berwaltung in Berlin, betre en gekommen der 5 prozeltigen Kriegs⸗ schs Nr. 1 264 578 ℳ, Nr. 7 457 975
„Die Zahlungssperre vom über die Schuldverschreibung Anleihe des Deutschen Lit. P Nr. 4 867 801 Lit. G Nr. 6 539 167/ über 100 ℳ ist aufgehoben. — 81. F/ 290. 17.
mtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 81.
geblich abhand Schuldver⸗ des Deutschen Re 861264 580 über je 20 lber 1000 ℳ, Nr. 5 768 070 über 500 ℳ, Nr. 5801 263 über 500 ℳ, Nr. 6 238 071 028 390 über 100 ℳ, r 1000 ℳ, Nr. 7 499 768 .7770 319 über 500 ℳ, gr 29über 100 ℳ, Nr. 12 753 805 7r. 12 753 806 über 100 ℳ, 2 über 200 ℳ, Nr. 15 968 012 0 über 200 ℳ an einen anderen Inhaber als genannten Antragsteller eine zu bewirken, insbesondere neue zins eine oder einen Erneuerungsschein
iber 200 ℳ, Nr.
„Nr. 6 238 07 f 100,
Verlin, den 10. Januar 1921.
Aufgebot. Der Versicherungsschein der Margot Sofie Stein i abhanden gekommen. Inhaber des Scheins sich sofort bei uns falls der Schein fü eine neue Ausf Berlin, den Januar 1921.
L. zu Berlin Alle
tech, Generald
1105373] Volieenausgebo. amen des Herrn Fritz Reulecke in Berlin⸗St Heren He Versicherungspolice Nr. 4 Verlust geraten. der Versi
losem Ablauf einer naten nach dem Ers die genannte Poli
Aufgebot. Frau Marie hier, Sonnenbergstraße 5 B, ver durch die Rechtsanwälte Dres. S Kiefe IIL und Sönning hier, hat / bas Auf⸗ gebot bezüglich folgender Urk nagt: 1. Aktien der Württe Hypothekenbank in Stuttgrt: Nummer 13 081, 13 082, 13 085, 13 086, 13 093 je 1000 ℳ, ausgestel 2. Aktien der Deutschen Verla gart: Nummey
8. Aktien des
im April 1911. ellschaft.
stellt am 1. Juli 1881. futtgarter Immobilien⸗ in Stuttgart: a) Serie 405, 406, 407, 408, 409, 0, 1261, 1267, 8 46, 1547, 1972, 1973, 1974, 1975 /über je 300 ℳ, ausgestellt ember 1879, b) Serie I C
und 146 über je 1000 ℳ, wusgestellt‚ am 31. Dezember 1900. Die Papiere bb auf den “
amen umgeschrieben. Der Jhaber der Urkun 85 fordert/ spätestens in d
erungsbedingu kanntgemacht/
ausgefertigt w
inden erd Isge em auf Samstag, Angust 1921, Vorm. 10 ½ use. nterzeichneten Gericht, Archiv⸗ 15, I. Stock, Zimmer 28, anbe⸗ Aufgebotstermine seine onzmelden und die U rrigenfalls die Kr Uerfunden erfolgen wir Den 5. Januar 1921. Amtsgericht Stuttgart Stadt. Landgerichtsrat Schoffer.
Alufgebot.
. Hansa Transport A
in Berlin, Französische Straße 21, ver⸗ treten durch die Rechtsanwälte Justizrat Berlin, Fran⸗ ⸗Straße 21, hat das Aufgebot der angeblich abhanden gekomm Commerz⸗ und Disconto⸗?
Reichsbank
rkunden vorzulegen,
aftloserklärung der Dr. Naue in
Graul und fen, von der ank in Berlin 5. Fehruar 1920 Festellten Schecks ℳ und . r 57 250 ℳ bean⸗ Der Inhgber der Urkunden wird estens in dem auf den 1, Vormittags 10 Uhr, Friedrichstraße 3. — anberaumten Aufgebots⸗ termine sejüie Rechte anzumelden und die sdi vorzulegen, widrigenfalls die rklärung der Urkunden erfolgen wi
83. F. 803. 20. Beclin, den 7. Januar 1921. hericht Berlin⸗
kommenda
Der Professor Dr. G 1 Rel⸗ chuldirektor a. D. in Len2 beber, Ffer. hat das Aufgebyt fol⸗ fe der Rheinis 3
Lit. C Seri Hüe 38 98 C Serie 1 r. 9 Lit. über 500 **⁸ 9 Nr. 05 759 Lit. C über 500 ℳ, N. 06 507 Lir⸗ über 500 ℳ,
fordert, spc
peitekenbank, M 23. März 1 Nr. 06 34
O,Serie 101, 3 ½00; ig, itte. Abteilung 83.
1 — — Der Kaufmann recte Mahler, in Neu durch den Rechtsanwalt Dr. Weißmann in Beuthen O. S., hat das Aufgebot des angeblich abhanden gekomm Nr. 37 984 über 10 000 ℳ, Bank Filiale Kattowitz auf Bank in Berlin beantragt. der Urkunde wird aufgefordert, spätestens sin dem auf den 28. Januar 1921, o. r, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht,⸗Berlin, Neue Friedrich⸗ straße 13/14,
seine Rechte vorzulegen,
osef v Sten 976 über 100 ℳ, Sar eßzmamn 77 über 100 ℳ Der Inhaber testens in dem auf Donn ör, vor dem unterzeich⸗ Stock, Zimmer 114, termine seine Rechte 8 vig fcenden voruulegen aftloserklãä - ärung der
.28. Dezember 1920. richt. B.⸗G. 9.
Lit E Nr./09
Schecks
er Dresdner die Dresdner Der Inhaber
Voxmittags 10
Stockwerk, kaumten Aufgebotstermine unzumelden und die Urkunde
widrigenfalls die Urkunde erfolgen wird. den 11. November 1920. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 154.
Aufgebot.
Der Kaufmann Ostas Stieglitz/in Krakau bei Nartel, vertreten durch anwalt Justizrat Gerber hat das Aufgebot des an gekommenen, von der L & Industrie Niederlassuümg Kattow
Kraftlos⸗
ℳqæ FE : berhi. Frau Hedwi
am 23/ Dezember 191 über die Reichs⸗ 43 174 über 200 ℳ en Rechts⸗ Kattowitz,
lich abhanden nk für Handel H
verlin, den 16.
trale in
5 % Kriegs⸗
5 % Kriegs⸗
itte. Abteilung 84.
2. Juli 1917 en der 5 % igen beichs von 1916 er 200 ℳ und
7 559 657 Schwetz ist gegenwärtige i rd aufgefordert, zu melden, widrigen⸗ und
für kraftlos erklärt und an Stelle delselben eine neue Police
1 11. Januar 1921. riedrich Wilhelm essicherungs⸗Aktiengesellschaft.
3 ktiengesellschaft
Stock,
Frledigung. im Reichsanzeiger 7. Dezember 1920 unter Wp. 303/20 gesperrten Türk. 400 Fr.⸗Lose nebst den im Reichsanzeiger 292 vom 11. Dezember 1920 berichtigten Nummern derselben Lose sind ermittelt. Berlin, den 11. Januar 1921. Der Polizeipräsident. ung IV. Erkennungsdienst. Wertpapiersperrstelle. Wp. 303/20.
[103721]1 Bekanntmachung⸗ Unter Bezugnahme auf die Bestim⸗ see mungen im § 367 des Handelsgesetzbuchs vom 10. Mai 1897 (RGBl. S. 219) wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß nachstehendes Wertpapier: 5 % Reichzanleihe von 1915 über ℳ 500 Lit. D. Nr. 1 161 513 abhanden ge⸗ kommen ist. Hannover, den 6. Januar 1921. Das Polizeipräsidium.
Gestohlen!
— 5 % Tehuantepec⸗Anleihe Nr. 18859, 17454 16700, 16041, 19360
ℳ 3600,— Vadische Anilin⸗ & Sodafabrik⸗Aktien
Nr. 107157/8, 103531/2, 142839/40, 3/1200 er.
Vor Ankauf wird
278 vom
ausen geborene Schriftse
den Familiennamen Blumenthal i. Fann., den 6. Januar Dombrowski, gbor in am
Das Amtsgericht.
Dem Bergmann örnig, Berkelstraße 53 mächtigung erteilt, „Kalthoff“ zu führ des Familiennamens
eb. 11. Juni 18
über 60 000 ℳ beantragt.
Vormittags 10 ¼ uh zeichneten Gericht, B straße 13/14, III. S anberaumten Au anzumelden u
in, Neue Friedri ockwerk, Zimmer 105,
zotstermine seine Rechte Fdie Urkunde vorzulegen,
die Kraftloserkl Urkunde epfolgen wird.
den 13. November 1920.
ee, den 5. Januar Amtsgeticht Berlin⸗Mitte. Abteilung 154. 5
Amtsgericht.
1 Der Metzgermeister Oskar Keilbart; vertreten durch den eber in Stenda
zustizminister hat den 1 ct jas Arnold Wielhhüchter ⸗frü big eb. am 9. Dezember 1891 9u Bergrath Schpelder zu Zürich,
Neustadt b. Cbg Kaufmann Otto das Aufgebot des angeblich verloren ge⸗ genen, von ihm auf Karl K. Zonneberg gezogenen, tierten und am 21. Jauu gewesenen Wechsels vom? ber 135 ℳ beantragt. Urkunde wird aufgef imm auf den 21. September 1921, vor dem unter⸗
bei Eschweiler, Wolfbachstraße 15, des Familiennamens den Familiennan Düren, den Das Amtsgericht. 4.
22 Bekannimachung. Erkelenz in Düsseldorf,
ist ermächtigt worden, Vornamens Fra
1910 fällig Oktober 1909 eer Inhaber der spätestens in
Vormittags 9 Beichneten Gericht / anberaumten Aufgebots⸗ te anzumelden und die „widrigenfalls die Kraft⸗ Urkunde erfolgt. Sonneherg, den 7. Jamuar 1921. Das Amtsgerichts. Abteilung I.
Aufgebot. Der Kaufmann und Schiffseigner Heuer aus Schnackenburg hat das / Auf
bot des Schiffsbriefs des An Lüchow vom 4. Januar 19. im Binnenschiffsregister d Lüchow unter Nr. 51 eing
Inhaber der sätestens in
Urkunde vorzu loserklärun
Ermächtigung ministers ist auf G der Preußischen Staatsregierung, betreffend See⸗ die Aenderungen von Familiennamen, / vo 3. November 1919 — Gesetzsamml. & — den nachstehenden Personen dig Der rung des Familiennamens 1. Adolf Friedrich Du born in „Kraunse“, Gesch.
2. Feiedrich Paul Krisse Meiderich in „Götte“, a een Richard/ Hugo 2
3. ur Ri go 2 in bg.⸗Meiderich in Berger“ meds Nr. 6 X a 985 —
rund der Verordnu
auf Anntsgerichts n ee estattet worden: aufgefordert, den . April
ags 11 Uhr, vor dem Gericht anberaumten Auf⸗ seine Rechte anzumelden und⸗ vorzulegen, widrigenfalls die erfolgen
den 21. Dezember 1920. Das Amtsgericht. Aufgebot.
Der Geheime Regier Hackelöer⸗Köbbinghoff in berg hat das Aufgebot zum Ausschließung des Eigentüme zellen Kartenblatt 5 614/13 Gemarkung Menz Forst B. G.⸗B. beantragt. wird aufgefordert, spä 5 s. April r, vor de anberaumten anzumelden,
erski und dessen Ehe⸗ hanne Jörgens in Ham⸗ 5. Aloisius Czapiewski und dessen Ehe⸗ frau Kuniguyba Walter in Hamborn in , Gesch.⸗Nr. 6X a 858 — 20. ski und dessen Ehe⸗
minderjährigen Abkömmlinge Chabowski, welche seinen bis⸗ 88 „Karbs“,
rlin⸗Schöne⸗
8 „Kappmann 15/135 der
pätestens in dem auf
Vormittags
unterzeichneten Gericht fgebotstermine seine Rechte
widrigenfalls seine
rfolgen wird.
erg (Mark), den 6. Januar
Das Amtsgericht.
7 Karoline Frickel in Dbg.⸗Meiderich
opie diejenigen minderjährigen Abkömm⸗
kyjige des “ 8. seinen
sherigen Namen tra in isburg⸗ rt,
zember 1920.
Martha Di n⸗Tempel⸗
Die minde treten durch mann Arthur Dietze zu hof, Schulenburgring 5,er gemäß der Verord Aenderungen vo 3. November 1 Verbindung
d der Verfügung des Herrn Justizministers vom 13. Arbeiter Hermaun Dombrowski in Gelsenkirchen, Oswaldftraße 11, geboren am 1. September 186 Kreis Osterode, die
Auf Grun
amiliennamen, st der Allgem. Verfüg. des izministers vom 21. ⸗Bl. S. 166) die Ermächti⸗
zu Bärenwinkel, sie Ermächtigung erteilt, an Stelle des Famihennamens Dombrowski Domberg zu führen.
h. . den Namen Erika als/ Rufnamen zu erstreckt sich auf seine Ehefrau, auf seinen
Berlin, den 7. J. Amtsgericht Berlin⸗Tem (Uhferschri
volljährigen Sohn Paul P tto Domb in Gelsenkirchen, Kro nprinzenst
zhof Abt. 12. geboren am 14. Sex tember
Biesseln, Kreis Osterod e, un frau und seines min’ zerjä auf seinen volljährigen,Sohn Albert Max
aul Itto “ beu Gel) v Oswald⸗ n in Blumenthal (H. traße 11, geboren ar April 1898 zu vahrhin Frfin 2 dennicf Roggenhausen, Stayl jesamt Gr. Schläfken,
rkholz zu führen. und seine volljäcri ge Tochter Martha
2. November
1899 zu Walgersha ssen, Standesamt Gr. Schläfken, püd die jenigen minderjährigen Abkömmliyge des A cbeiters Hermann Dom⸗ browski, welche se ünen bisherigen Namen
in tragen.
ist die Er⸗ Gessenkirchen, den 20. Dezember 1920. Familiennamen Das Amtsgericht.
Diese Aenderung 8 —— eckt sich auf seine (1105378.
Castrop, den . Dezember 1920. Amtsgericht.
[104470]/ Bekanntmachung. 1 e 1. Der Geh. Sanitätsrat Prof. Dr.med. Gelsenkirchen, üchtigung erteilt, iedrich Karl Bessel Hagen, Januar 1856 zu Berlin, efrau, 2. der Dr. phil Werner Bessel Hagen, ge 1898 zu Charlottenbu
Durch Verfügung des Herrn J ministers vom 14. Dezember 1920 Bergmann Ru polf Franz Fost zz
kirchen, Busehweg 44,
23. August 18 endorf, jetzt
an Stelle den Familjennamens Fost den Familiennamen Fo k zu führen. Diese Aenderung des Fämiliennamens erstreckt sich auf die Fhefrau und diejenigen Ab⸗
„ 3. die Jugend⸗ kömmlinge deß/ Bergmanns Rudolf Fran leiterin Anna Johanta Dorothea Hüger, Fost, wel seinen bisherigen Namen zu Worms, säͤmtlich tragen. %
Kurfürstendamm 200, Gelseykir chen, den 21. Dezember 1920.
2 unter Streichung des Das Amtsgericht. en Famillenna 1 ⸗8 1 üncmen Bessel⸗Hagen zus Durch Verfögung des Herrn 2 lottenburg, den 31. Dezember 1920 nisters vom 13. Dezember 1929/1
Das Amtsgericht.
mpner ISjohann Makowski Wanne, Grenzstraße 5, geboren am 8. Februar 1883 zu Werrtenburg, Krejs Allenstein, die E gung erteilt, an Stelle des
* hat ki in Schrotz Familienna mens Mgecwski den Familien⸗ Familiennamens namen Riehter zu führen. Diese Aende⸗
8 1 rung des Familieghamens erstreckt sich auf die Ehefran und / diejenigen minderjährigen Abkömmlirige/ des Johann Makowoki, die jen Namen tragen.
sr1osaso) Durch Verfügung des Herrn ministers vom 28. Dezember 1920 3932 — find ermächtigt: 1. kauenwärter Julius Bogus Hörde i. W., Düppelstraße 18. November 1859 zu D Graudenz, Boguslawski in Hörte i. W., Duͤppel⸗ 7, geboren qmi 18. Juni 1899 zu erghofen, Kreis, Hörde, an Stelle des Familiennamens/ Boguslawski den Fa⸗ . Bogener zu führen. Diese es Familiennamens erstreckt hefrau und diejenigen ährigen Abkömmlinge des Wasch⸗ kauenwäxkers Julius Boguslawski, welche seinen Fsherigen Namen tragen. Höede, den 6. Januar 1921.
79. Das Amtsgericht.
105381
Durch Verfügung des ustiz⸗
ministers vom 28. Dezembe? 1920, IIId 35, ist der Arbeiter ZFosef Falkowski
in Hörde i. W., Hintecer Remberg 1 a,
Febeden am 8. Februge 1894 zu M
Kreis Graudenz, nächtigt, an Stelle
des Familiennamels Falkowski den Fa⸗
miliennamen zu führen.
Januar 1921.
Amtsgericht. 1105382]
Durch Verfügung des ministers vom 6. Dezember TIII —— 8 nung Preußi S regierung, betreffend die Aenderungen von Femgilien, namen, vom 3. Novezber 1919 (Gesetz⸗ jamml. S. 172) dem Arbeiter Herrn E. Sehneppe in Neukölln, am 13. August 1887 Neukölln, die ächti⸗ vorden, an Stelle des Schneppe den Familien⸗ nar zu führen. i, den 15. Dezember 1920. Amtsgericht. Abteilung 17.
f105383]
Der Herr Justizminister Erlaß vom 20. .eeüeee 1
Farbeiter Franz Alfred
Karnkewitz, geboren am X. Oktober 1893
ein Dirschau, ermächtigt, an Stelle des Familiennamens Piernstowski den Familien⸗
namen Pahnke zu ühren. Zanow, den 4./Januar 1921. Das Amtsgericht.
1e8880-. uf —— 8 1
r Kaufmann Hinri eden in Elmshorn als Pfleger für den Ischim Hermann Stoltzenberg, umbekannten Auf⸗ enthalts, hat beantragt/ den verschollenen
ihrem Vornamen Mar des Familiennamens
[Jochim Hermann Stülbenbern, geborem