1921 / 17 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 21 Jan 1921 18:00:01 GMT) scan diff

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geges deren Wählbarkeit Bedenken vorliegen.

auch die Zurücknahme von Wahlvorschlägen, sind hiernach nicht mehr

und teilt mit, ob sie von dem Wa worstande zugelassen sind.

Wahlurne.

geschlossen erklärt hat.

vorstand. trachtet.

Stellvertreter auf die Wahlvorschläge wird die Summe der auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenden Stimmen nacheinander durch 1, 2, 3, 4 usw. geteilt, bis von den sich hierbei ergebenden Teilzahlen so viele Höchstzahlen der Größe nach ausgesondert werden können, wie Mitglieder zu wählen sind. viele Mitglieder und Stellvertreter entfallen. W Wahlvorschläge zugleich entfällt, so entscheidet das vom Vorsitzenden zu ziehende Los.

Ergebnis der 11 Wahlvorschläge entfallenen gültigen Stimmen sowie die Namen der Gewählten.

zunehmen, die von allen Mitgliedern des Wahlvorstandes unterschrieben werden foll. 1 8

mündlich, andernfalls schriftlich von der auf sie gefallenen Wahl sofort ofort, im Falle der A

vorschläge bei der vom Staatskommissar (Oberpräsidenten) bezeich. ten Stelle bis zu einem bestimmten Zeitpunkt einzureichen.

§ 3. 11) Für jedes Mitglied des Staatsrats wird im gleichen Wahl⸗ gang ein Stellvertreter gewählt.

(2) Stellvertreter des an erster (zweiter, dritter usw.) Stelle se⸗ er

wählten Mitglieds ist der den gewählten Mitgliedern an erst Heeea. dritter usw.) Stelle auf demselben Wahlvorschlage folgende Bewerber.

(3) Bei vorübergehender Behinderung des Mitglieds ist der

Stellvertreter zur Teilnahme an den Verhandlungen des Staatsrats auch ohne besondere Einladung berufen. (4) Scheidet ein Mitglied dauernd aus, so tritt an seine Stelle sein Stellvertreter und an dessen Stelle derjenige Ersatzmann, der hinter dem an letzter Stelle zum Stellvertreter Gewählten als nächster auf dem Wahlvorschlage steht. (5) Das Ausscheiden eines Mitglieds wird durch Beschluß des Staatsrats festgestellt. In dem Beschlusse wird gleichzeitig festgestellt, wer als Mitglied und als Stellvertreter nachrückt. Gegen den Be⸗ schluß steht jedem Mitgliede des Staatsrats sowie demjenigen, dessen Ausscheiden durch den Beschluß festgestellt ist, binnen zweier Wochen die Klage beim Oberverwaltungsgerichte zu. Der Beschluß wird erst mit der Rechtskraft wirksam. 8 (6) Bis zum Beginne der Sitzung des Staatsrats, in der über das Ausscheiden eines Mitglieds Beschluß gefaßt werden soll, kann der Vertrauensmann 5) an Stelle des nach dem Wahlvorschlag an erster Stelle zum Nachrücken bestimmten Ersatzmanns (Abs. 4) einen der anderen auf demselben Wahlvorschlage benannten Bewerber für die freigewordene Stelle als Stellvertreter bezeichnen. (7) Dem endgültigen Ausscheiden eines Mitglieds steht der Fall der Ablehnung der Wahl gleich. In den Wahlvorschlägen sind die Bewerber nach Zu⸗ und Vor⸗ namen, Stand oder Beruf, Wohnort und Wohnung in erkennbarer Reihenfolge aufzuführen. 58

2

(1) Die Wahlvorschläge müssen von mindestens drei Mitgliedern des Wahlkörpers unterzeichnet sein. Der erste Unterzeichner gilt als Vertrauensmann, wenn nicht ein anderer als solcher bezeichnet ist. Der Vertrauensmann ist zur Aenderung und Rücknahme des Wahl⸗ vorschlass hefugt. 1

2) Mit den Wahlvorschlägen ist die Erklärung der Bewerber einzureichen, daß sie der Aufnahme ihrer Namen in den Wahl⸗ vorschlag zustimmen.

6 6. Der Name des ersten Bewerbers auf jedem Wahlvorschlage dient als Bezeichnung des ganzen Wahlvorschlags. § 7

Eine Verbindung von Wahlvorschlägen findet nicht stctt.

2

Die Wahlvorschläge mit den im § 5 Abs. 2 genannten Er⸗

klärungen müssen spätestens vierundzwanzig Stunden vor der fest⸗

gesetzten Wahlzeit bei dem Staatskommissar (Oberpräsidenten) oder

der von ihm bezeichneten Stelle eingegangen sein.

Wahlvorschläge dürfen nicht berücksichtigt werden. § 9.

Den Wahlvorstand bilden der Vorsitzende und zwei von ihm als

Beisitzer zu benennende Mitglieder des Wahlkörpers. Der Vor⸗

sitzende bestellt einen der Beiseter zum Schriftführer. 8 § 10.

(1) Vor Beginn der Wahl prüft der Wahlvorstand die Wahl⸗

vorschläge; er veranlaßt nötigenfalls die Vertrauensmänner zur Be⸗

seitigung von Mängeln, insbesondere zur Ersetzung von Bewerbern,

2) Bewerber sind zu streichen; 1 1. wenn sie nicht wählbar sind; 8 2. wenn ihre Persönlichkeit nicht einwandfrei feststehht; 3. wenn sie in verschiedenen Wahlvorschlägen benannt sind und sich nicht rechtzeitig für einen bestimmten Wahlvorschlag er⸗ klären, nachdem der Vorsitzende den Vertrauensmann darauf aufmerksam gemacht hat; .“ 8 wenn die nach § 5 Abf. 2 erforderlichen Erklärungen

fehlen. (3) Nach Abschluß der Prüfung entscheidet der Wahlvorstand über die Zulassung der Wahlvorschläge. Aenderungen, insbesondere

zulässig.

§ 11. Die Wahl findet in öffentlicher Sitzung des Wahlkörpers ohne Ausfprache statt. .

§ 12. Der Vorsitzende gibt bei Beginn der Wahl die eingereichten Wahlvorschläge unter Hervorhebung ihrer Bezeichnung 6) bekannt

§ 13. 6 (1) Gewählt wird mit verdeckten Stimmzetteln.

(2) Die Wähler werden in der Buchstabenfolge E“ Jeder aufgerufene Wähler legt den Stimmzettel zusammengefaltet in die

14. Der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe jedes Wählers nebst dessen Namen in der Liste.

Jeder Wäͤhler kann stimmen, bis der Vorsitzende die Wahl für

§ 16. Ungültig sind Stimmzettel, die 86

1. mit einem Kennzeichen versehen sind, keinen Namen oder keine Angabe enthalten, aus der die Bezeichnung des Wahlvorschlags oder die Person mindestens eines Bewerbers unzweifelhaft zu erkennen ist.

weine Verwahrung oder einen Vorbehalt enthalten, die Bezeichnung verschiedener Wahlvorschläge oder Namen aus verschiedenen Wahlvorschlägen enthalten,

. ausschließlich auf Personen lauten, die in den zugelassenen Wahlvorschlägen 12) nicht aufgeführt sind.

§ 17. Ueber die Gültigkeit der Stimmzettel entscheidet der Wahl⸗ Ungültige Stimmzettel werden als nicht abgegeben be⸗

§ 18. Zwecks Verteilung der Mitglieder des Staatsrats und ihrer

Von jedem Wahlvorschlag sind so 1 ewählt, wie auf ihn Höchstzahlen Wenn die an letzter Stelle stehende Höchstzahl auf mehrere

§ 19. Der Vorsitzende verkündet das vom Wahlvorstande festgestellte ahl unter Angabe der Zahl der auf die einzelnen

Ueber die Wahlhandlung (§§ 9 bis 19) ist eine Niederschrift auf⸗

Der Vorsitzende hat die Gewählten, soweit sie anwesend sind,

Später eingehende

der Nachricht über die Annahme der Wahl zu erklären. oder Annahme unter Vorbehalt gilt als Nliehna wird nach § 3 Abs. 4 und 6 verfahren.

22.

und über die Ermittlun bn Minister des Innern zur Vorlage an den Staatsrat einzureichen.

I § 23.

rat untereinander. geschriebenen Erklärungen.

durch den Vorsitzenden durch Zuruf. (1) Das Ergebnis der Wahlen ist öffentlich bekanntzumachen.

Wahlen pon Amts wegen.

waltungsgericht zu. Die Klage hat erklärung einer Wahl anfschiebende Wirkung.

Hältsteahl hüepihle worden war, folgende Bestimmungen:

des Wahlkörpers eine Nachwahl statt. worden, so gilt § 3 Abs. 4 und 6.

18; 19; 23 keine Anwendun dagegen erhebt.

zetteln gewählt.

Stellvertreter benannt wird. (5) Ungültig sind Stimmzettel, die

a) mit einem Kennzeichen versehen sind, 8

treters unzweifelhaft zu erkennen ist, 3 die Namen nicht wählbarer Personen enthalten, d) eine Verwahrung oder einen Vorbehalt enthalten.

Erge

entfallenen gültigen Stimmen.

wahl, wenn eine Wahl für ungültig erklärt worden ist 24).

§ 26.

Amt des Stellvertreters wird alsdann im Wege der Nachwah 8 S—s e . i ege der Nachwahl gemäß § 27.

Die Kosten der Wahlen fallen den Provinzialverbänden (der Stadt Berlin, dem Landeskommunalverband Hohenzollern) sowie in der Grenzmark Posen⸗Westpreußen den beiden beteiligten Provinzial⸗ verbänden nach dem Maßstabe der Einwohnerzahl zur Last. § 28. Für die erste Wahl der Vertreter der Grenzmark Posen⸗ Westpreußen wird ein Wahlkörper von dreißig Mitgliedern gebildet, der in unmittelbarer, geheimer, gleicher Wahl nach den für die Wahlen zu den Provinziallandtagen geltenden Bestimmungen von der Be⸗ völkerung des Regierungsbezirks Schneidemühl gewählt wird. § 29. Für Berlin und die Hohenzollernschen Lande wird der Zeitpunkt der ersten Wahl durch das Staatsministerium festgesetzt. § 30. Der Minister des Innern erläßt die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Vorschriften.

4 3 § 31. Das Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Berlin, den 16. Dezember 1920.

„Die Preußische Staatsregierung. Braun. Fischbeck. Haenisch. am Zehnhoff. Stegerwald. Severing. Lüdemann.

81

Oeser.

v1“

fir Ergänzung des Gesetzes über die Landwirtschafts⸗ ammern vom 30. Juni 1894 (Gesetzsamml. S. 126).

Vom 16. Dezember 1920.

Die verfassunggebende Preußische Landesversammlun at folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird: 4

Einziger Paragraph. Die Neuwahlen für die durch Beschluß des Staatsministeriums vom 26. April 1920 (Gesetzsamml. S. 283) aufgelösten Landwirt⸗ schaftskammern der Provinzen Westpreußen und Posen können bis nach dem Inkrafttreten des in Vorbereitung befindlichen neuen Land⸗ wirtschaftskammergesetzes ausgesetzt werden. Bis dahin behalten die auf Grund des § 22 Abs. 2 des Gesetzes vom 30. Juni 1894 (Gesetzsamml. S. 126) getroffenen Anordnungen über die zwischen⸗ seitliche Geschäftsführung und Vermögensverwaltung der aufgelösten Landwirtschaftskammern ihre Gültigkeit.

Berlin, den 16. Dezember 1920. 8 Die Preußische Staatsregierung Fischbeck. Haenisch. Oeser. Severing. Lüdemann.

Braun.

Stegerwald.

u benachrichtigen und 8 aufzufordern, sich im Falle der Anwesenheit wesenheit binnen einer Woche nach Zustellung

Schweigen ng. In diesem Falle

§ 22 Der Vorsitzende hat die gesamten Verhandlungen über die Wahl des Wahlergebnisses unverzüglich dem

(1) Auf einstimmigen Beschluß des Wahlkörpers kann an Stelle der Einreichung von Wahlvorschlägen und der Wahl mit verdeckten Stimmzetteln nach folgendem vereinfachtem Verfahren gewählt werden.

(2) Die Richtungen oder Gruppen des Wahlkörpers vereinbaren die Verteilung der auf den Wahlkörper entfallenden Sitze im Staats⸗ Sie überreichen dem Vorsitzenden die Namen der von ihnen zu benennenden Mitglieder und Stellvertreter sowie der für den Fall des Ausscheidens oder Nachrückens eines Stellvertreters berufenen Ersatzmänner 3 Abs. 4 und 6) unter Angabe von Stand oder Beruf, Wohnort und Wohnung nebst den im § 5 Abs. 2 vor⸗ Sie benennen ferner die zur Abgabe von Erklärungen gemäß § 3 Abf. 6 bevollmächtigten Vertrauensmänner.

(3) Der Wahlvorstand stellt die Wählbarkeit der Vorgeschlagenen fest und veranlaßt erforderlichenfalls ihre Ersetzung. Die Wahl der Vorgeschlagenen erfolgt sodann nach Bekanntgabe der Vorschläge

(2) Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jedes Mitglied des Wahlkörpers binnen zweier Wochen nach der Bekanntmachung Ein⸗ spruch beim E18“ erheben. Ueber den Einspruch beschließt der Staatsrat. Auch im übrigen prüft der Staatsrat die Gültigkeit der 8 Gegen den Beschluß des Staatsrats steht dem, der den Einspruch erhoben hat, und dem, dessen Wahl für un⸗ gültig erklärt ist, binnen zweier Wochen die Klage beim Oberver⸗ im Falle der Ungültigkeits⸗

(3) Wird die Ungültigkeitserklärung im Verwaltungsstreitver⸗ fahren bestätigt, so gelten, wenn nach den Grundsätzen der Ver⸗

die ganze Wahl oder ein ganzer Wa lvorschlag für ungültig erklärt worden, so findet bei der nächsten Tagung

2. Ist die Wahl nur eines oder einzelner Mitglieder des Staatsrats unter Aufrechterhaltung der Wahl der übrigen in demselben Wahlgang Gewählten für ungültig erklärt

§ 25. (1) Auf die Wahl des Vertreters der Hohenzollernschen Lande finden die §§ 2 Abs. 4; 3 Abs. 2, 4, 6; 4 bis 8; 10; 12; 13; 16;

(2) Gewählt wird de Zuruf, wenn sich kein Widerspruch (3) Wird Widerspruch erhoben, so wird mit verdeckten Stimm⸗

(4) Der Stimmzettel muß die Bewerber nach Zu⸗ und Vor⸗ namen, Stand oder Beruf, Wohnort und Wohnung genau bezeichnen und erkennen lassen, wer als Mitglied des Staatsrats und wer als

b) keinen Namen oder keine Angabe enthalten, aus der die Person des Mitglieds des Staatsrats und des Stellver⸗

(6) Gewählt ist, wer mehr agls die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Ergibt sich beim ersten Wablgang keine solche Stimmenmehrheit, so wird zu einer engeren Wahl zwischen den beiden als Mitglieder (Stellvertreter) benannten Be⸗ werbern geschritten, welche die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Vorsitzenden zu ziehende Los. 80) Der Vorsitzende verkündet das vom Wahlvorstand festgestellte rgebnis der Wahl unter Angabe des Namens des gewählten Mit⸗ glieds des Staatsrats und seines Stellvertreters sowie im Falle der Wahl durch Stimmzettel der Zahl der auf die einzelnen Bewerber

(8) Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für die Nach⸗

Scheidet der Vertreter der Hohenzollernschen Lande dauernd aus dem Staatsrat aus, so tritt an seine Stelle sein Stellvertreter. Das

der Preußischen Staatsregierung zur Eraz der Preußi 10 der Königlichen Verordngünzune Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

16. November 1899 (Gesetzsamml. S. 562). von Vom 29. Dezember 1920.

Der Justizminister kann die Zuständigkeit zur Eri⸗z der Befreiung von der Vorschrift, daß eine Che hellm gegangen werden darf zwischen einem wegen Ehebrug 8 schiedenen Ehegatten und demjenigen, mit welchem der geschiede Ehegatte den Ehebruch begangen hat, wenn dieser Ehebru 5 dem Scheidungsurteile als Grund der Scheidung festgeuh - (S§ 1312, 1322 des Bürgerlichen Gesetzbuches), den Lan gerichtspräsidenten übertragen. 2

Berlin, den 29. Dezember 1920.

Die Preußische Staatsregierung.

Braun. Fischbeck. Haenisch. am Zehnhoff

Oeser. Stegerwald. Severing. Lü⸗

der Minister für Handel und Gewerbe, für Latz wirtschaft, Domänen und Forsten, der öffentlich Arbeiten und des Innern, betreffend Anwendun des vereinfachten Enteignungsverfahrens bei En⸗ eignungen durch das Rheinische Elektrizitätswen im Braunkohlenrevier, Aktiengesellschaft in Kirn

21

Vom 5. Januar 1921.

Auf Grund des § 1 der Verordnung, betreffend en ve einfachtes Enteignungsverfahren, vom 11. September 197 (Gesetzsamml. S. 159) in der Fassung der Verordnung 7 15. August 1918 (Gesetzsamml. S. 144) und des Gesetzes von 21. September 1920, (Gesetzsamml. S. 437) wird bestimn daß das vereinfachte Enteignungsverfahren nach den Va schriften dieser Verordnung beim Bau eines zweiten Kraftverz bei der Braunkohlengrube Fortuna im Kreise Bergheim a.d, Anwendung findet, nachdem dem Rheinischen Elektrizitätswe im Braunkohlenrevier, Aktiengesellschaft in Köln, das Ell eignungsrecht durch den Erlaß vom heutigen Tage verliehe worden ist. 1b

Berlin, den 5. Januar 1921.

Der Minister für Handel Der Minister für Landwirtschaf und Gewerbe. Domänen und Forsten.

J. A.: Abicht. Der Minister des Inern.

J. A.: Stölzel.

̈

J. A.: von Meyeren.

Der Minister der öffentlichen Arbeiten.

J. A.: Krohne.

Ministerium für Handel und Gevwerbe.

8 Die Bergassessoren Heyer bei der Badeverwaltung Heynhausen und Versé bei dem Bergrevier Aachen sind; Bergmeistern ernannt worden.

Ministerium des Inn des Staatsministeriums, betreffend Festsetzung de Wahltags für die Wahlen zu den Provinziallats tagen und zu den Kreistagen. 4

Vom 8. Januar 1921.

Auf Grund der §§ 1 und 21. Abs. 2 des Gesetzes, b. treffend die Wahlen zu den Provinziallandtagen und zu de Kreistagen, vom 3. Dezember 1920 (Gesetzsamml. 1921 S.] wird bestimmt, daß die Wahlen zu den Provinziallandtagen,; den Kommunallandtagen der Bezirksverbände Cassel und Wie baden und zu den Kreistagen sowie zu dem Wahlkörper de Grenzmark Posen⸗Westpreußen 28 des Gesetzes iber de Wahlen zum Staatsrat vom 16. Dezember 1920) am Som tag, den 20. Februar 1921, stattzufinden haben.

Berlin, den 8. Januar 1921. Namens des Staatsministeriums. Der Minister des Innern. Severing.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst

und Volksbildung. Im Namen des Preußischen Staatsministeriums is d Wahl des Studienrats Billen an dem städtischen Gymnafiun und Realgymnasium in Köln zum Direktor des Gymnasun in Boppard bestätigt worden. Die Wahl des Studienrats Haenicke am siddäische Lyzeum in Haspe zum Direktor dieser Anstalt ist namens d Preußischen Staatsministeriums bestätigt worden.

Bekanntmachung. 18

Der Witfrau Maria Pilz in Reinerz hiesigen Kreis habe ich die Wiederaufnahme des durch Verfügung dor 27. September d. J. Tgb.⸗Nr. 10 320 untersag g Handels mit Gegenständen des täglichen Bedat insbesondere mit Nahrungs⸗ und Futtermitte! aller Art sowie rohen Naturerzeugnissen, Hein und Leuchtstoffen, auf Grund des § 2 Absatz 2 der N. ratsverordnung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 60 Verfügung vom heutigen Tage gestattet. Glatz, den 27. Dezember 1920. .““

Der Landrat. Dr. Peucker.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Ddie vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für Feut und Rechnungswesen, für Volkswirtschaft, für innere dah waltung, für Verkehrswesen, für Steuer⸗ und Zollwesen, 1 Rechtspflege, für Reichswehrangelegenheiten und für Seeme

hielten heute eine Sitzung.

Vorgestern abend hat der französische Ministerrüften Briand den deutschen Botschafter in Paris Mayer auj 9 1 und mit ihm die Frage der Beziehungen Frankreichs2e

Deutschland und die der Repagration besprochen. 2e.

zut

pafter hat bei dieser Gelegenheit, dem „Wolffschen Tele⸗ boischagro⸗ fufolge⸗ ausgeführt, daß Deutschland bisher immer vmn festgehalten habe, daß seine Gesamtschuld festgeseßt werden 1, Wenn man eine Lösung nur für etwa fünf Jahre treffe, nühc dies insofern mißlich, als das deutsche Volk dann noch so kein Ende absehe und fürchten würde, um so mehr zahlen zu im en, je mehr es arbeite. Trotzdem habe die deutsche Re⸗ müssen, sich auf Wunsch der Gegenseite unter gewissen Vor⸗ luzsetzungen, die in Brüssel zur Kenntnis der Alliierten ge⸗ wee worden sind, bereit erklärt, über eine Lösung des roblems zunächst nur auf eine Reihe von Jahren zu ver⸗ Der Botschafter betonte, daß Deutschland nach seiner Aasicht nicht imstande se werde, in den nächsten Jahren äischließlich der Kohlenlieferungen mehr als einen Teil der emeuns verlangten Summe und anders als in natura zu bisen. Der Ministerpräsident Briand gab darauf seiner boffnung Ausdruck, in der Reparationsfrage bald eine Ver⸗

findigung zu finden.

Aus der deutschen Antwort auf die den deutschen Sach⸗ vertündigen in Brüssel von der Entente vorgelegten Fragen vird weiter folgendes bekanntgegeben:

u der Frage 26, in welchem Maße die anormalen Wieder⸗ jerstellungskosten zum Defizit der Eisenbahnen feigetragen haben, werden diese auf insgesamt 12,9 Milliarden Mark gechnet. brccha der Frage 27 wurde eine Aufstellung des rollenden Nakerials in bezug auf Menge und Beschaffenheit im Vergleich nit den Jahren 1919 und. 1913 gewünscht. In der Antwort wird ie Fahrzeugbestand angegeben für 1; April 1913 an Lokomotiven auf 8 896, für 1. April 1919 auf 36 500, für 1. Oktober 1920 auf 30 000. in Personen⸗ und Gepäckwagen werden für die drei Termine mgegeben 85 000 bezw. 81 000 bezw. 60 000, an Güterwagen 660 9501 bezw. 739 600 bezw. 546 800. Die Anzahl der aus⸗ bsserungsbedürftigen Fahrzeuge für die drei Stichtage wird vie folgt angegeben: Lokomotiven 5125 bezw. 11 500 bezw. 11 315, personen⸗ und Gepäckwagen 5000 bezw. 10 800 bezw. 9000, Güter⸗ ungen 22 500 bezw. 60 500 bezw. 75 000. Die betreffenden Zahlen —ir die betriebsfähigen Fahrzeuge sind: Lokomotiven 24 771 bezw. 5000 bezw. 18 685, Personen⸗ und Gepäckwagen 80 000 bezw. 70 200 lew. 51,000, Güterwagen 638 451 bezw. 679 100 bezw. 471 800. Hierzu wird in der Antwort bemerkt: Alle Zahlen, die sich auf den 1 April 1919 beziehen, enthalten noch diejenigen Fahrzeuge, jie in Verlauf des Jahres 1919 an die Entente oder anderweitig ahgegeben oder durch den Krieg in Verlust geraten sind. Die Zahlen, diesich auf den 1. Oktober 1920 beziehen, enthalten nicht die Anzahl der Fahrzeuge, welche noch für die abgetretenen Gebiete, außer den bereiis dorthin abgegebenen, außerdem etwa abzugeben sind. Peiter werden in der Antwort die Gründe für die jetzt sehr große gahl der ausbesserungsbedürftigen Fahrzeuge und die Wirkungen des meingen Bestands betriebsfähiger Fahrzeuge auf den Eisenbahnbetrieb engehend dargelegt.

In der Antwort auf die Frage 34, betreffend die Arbeits⸗ losigkeit in Deutschland, wird unter anderem ausgeführt: Die Ewerbslosigkeit in Deutschland war nach Abschluß des Waffen⸗ fillstandes außerordentlich hoch, ging vom Februar 1919 ab bis Anfang Juni 1920 aber ständig zurück. Von da an bis zum Herbst 1920 hat sie zugenommen, um nach einer etwa drei Monate an⸗ altenden Senkung neuerdings wieder zu steigen. Die deutsche Erwerbs⸗ lsigkeit mit derjenigen anderer Länder zu vergleichen, ist außerordentlich schwierig, weil die Grundlagen der Statistik in den einzelnen Ländern durchaus verschieden sind. In Deutschland werden statistisch sdiglich diejenigen Erwerbslosen festgestellt, die auf Grund der Reichsverordnung über Erwerbslosenfürsorge Unterstützung erhalten. Die Zahl der, unterstützten Erwerbslosen in Deutschland, die sich in den letzten Monaten um die Ziffer von 400 000 bewegt hat, stellt nur einen Ausschnitt aus der Zahl der Erwerbslosen überhaupt dar, die nach übereinstimmender Schätzung der Sachverständigen mindestens dovpelt so hoch angenommen werden muß. Neben dieser völligen Erweibslosigkeit besteht, und zwar in unzweifelhaft noch größerem Umfange, eine teilweise, die sogenannte „Kurzarbeit“. Die Zahl der

Kurzarbeiter“ in Deutschland läßt sich statistisch sehr schwer erfassen,

aa sie fortwährendem Wechsel unterworfen ist, sie beträgt aber nach übereinstimmenden Schätzungen zurzeit etwa zwei Millionen. Ohne die angeordnete Arbeitsstreckung würde also die Zahl der Erwerbs⸗

losen weiter um mindestens eine Million anwachsen.

Auf die Frage nach der vergleichsweisen Zusammensetzung der gesamten deutschen Einfuhr uh vährend des Jahres 1920, des Jahres 1919 und im Durchschnitt der drei letzten Jahre vor dem Kriege wurde geantwortet: In 1000 Tonnen betrug die Einfuhr im Durchschnitt der Jahre 1911/13 70 689, die Ausfuhr 66 155, im Jahre 1919 die Einsuhr 9924, die Lusfuhr 12 085, im ersten’ Halbjahr 1920 die Einfuhr 8408, die Ausfuhr 13 018. Die Werte stellen sich in Millionen Mark bei der Eirfuhr im Durchschnitt der Jahre 1911/13 auf Goldmark 10 389, die Ausfuhr auf Goldmark 9053, im Jahre 1919 bei der Einfuhr auf Papiermark 82 651 und Gold⸗ mark 6802, bei der Ausfuhr auf Papiermark 9974 und Gold⸗ nark 2078, im ersten Halbjahr 1920 auf Papiermark 60 000 und Gold⸗ mark 4138, bei der Ausfuhr auf Papiermark 25 600 und Goldmark 1770. Hierbei wurde für das Jahr 1919 eine Goldmark gleich 48 Papiermark und im Jahre 1920 1 Goldmark gleich 14,5 Pavier⸗ mark gerechnet. Für das erste Halbjahr 1920 ergibt sich ein Passiv⸗ seldo der deutschen Handelsbilanz von rund 35 Milliarden Papier⸗ mark oder rund 6 G In weitgehenden Ausführungen wird hierzu nachgewiesen, daß ins⸗

lkesondere die Angaben über die Einfuhr in der Hauptsache auf

Schätzungen beruhen, und daß ferner eine weitere Fehlerquelle für die Einfuhrstatistik die fehlenden Anmeldungen bilden. Namentlich trifft dies für das Jahr 1919 zu, da keine der Zollstellen an der Grenze gegen Elsaß⸗Lothringen und das Saargebiet vorhanden waren.

Wie bereits der Oeffentlichkeit mitgeteilt ist, hatte das Nechsausgleichsamt Anfang Dezember 1920 die Bar⸗ seluhlung der deutschen Debetsalden im Aus⸗ glei sverfahren mit Rücksicht auf die schweren Gefahren, die dem deutschen Wirtschaftsleben aus der fortgesetzten sarken Inanspruchnahme des Devisenmarktes für diese Zahlungen drohten, einstweilen eingestellt. Auf Einladung der gegnerischen Regierungen haben nun im Anschluß an die Brüsseler Sachverständigenkonferenz in der Zeit vom 5. bis 8 Januar d. J. in Paris Verhandlungen zwischen den

eitern der gegnerischen Ausgleichsämter und deut⸗

en, unter der Führung des Direktors der Deutschen Bank.

von Stauß stehenden Sachverständigen über eine ander⸗ wetige, für Khandenng erträglichere Fagelung des Schulden⸗ wusgleichsverfahrens stattgefunden. Der Eintritt in diese erhandlungen wurde, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteill, von gegnerischer Seite zunächst davon abhängig gemacht, daß deutscherseits eine Nachzahlung der rück⸗ sündigen Beträge erfolgte, wobei sich der Vertreter Englands sürit erklaͤrte, auf den für November 1920 entstandenen deut⸗ hen Passivsaldo gegenüber England den Aktivsaldo, der sich mterdessen aus der Dezemberabrechnung mit England zu⸗ zunsten Deutschlands ergeben hatte, zu verrechnen. Um den meg für eine den deutschen Interessen förderliche Regelung des zatünftigen Verfahrens frei zu machen, hat die deutsche Re⸗ jerung unter diesen Umständen die als rückständig geforderten eträge bezahlt.

und Ausfuhr

illiarden Papiermark im Monatsdurchschnitt.

Im Verlauf der Verhandlungen stellte sich auf beiden Seiten das Bedürfnis heraus, das von den beteiligten Aus⸗ gleichsämtern vorgelegte Zahlenmaterial, das als Unterlage für eine Schätzung des Gesamtbetrags der am Ausgleichs⸗ verfahren teilnehmenden deutschen Forderungen und Schulden gegenüber den gegnerischen Ländern dienen soll, einer erneuten Prüfung zu unterziehen, sowie weitere Instruktionen von den beteiligten Regierungen einzuholen. Die Verhandlungen wurden daher zu diesem Zwecke unterbrochen; ihre Wiederaufnahme wird voraussichtlich um den 25. Januar d. J. in Brüssel erfolgen.

Der Reichsregierung sind aus allen Teilen des Reichs von den verschiedensten Behörden, Körperschaften, Vereinigungen und Gemeindevertretungen Protesterklärungen gegen die Ablieferung von Milchkühen un tragenden Dieren an die Entente in so großer Zahl zugegangen, daß eine Einzelbeantwortung unmöglich ist. Wie „Wolffs Tele⸗ graphenbüro“ mitteilt, geben alle Erklärungen übereinstimmend ihrer ungeheuren Sorge und Befürchtung Ausdruck, die im ganzen deutschen Volk einstimmig gehegt wird, gegenüber den seitens der Entente angemeldeten hohen Forderungen auf Ab⸗ lieferung von Tieren. Ganz besonders werden die großen Gefahren hervorgehoben, die für die Gesundheit des Volkes aus der Ablieferung von Milchkühen und tragenden Tieren entstehen werden. Die Reichsregierung teilt durchaus die in den Erklärungen niedergelegte Auffassung; sie hält es für ihre höchste Pflicht, alles zu tun, um das deutsche Volk vor den drohenden Gefahren zu bewahren.

In den Verhandlungen, die in Paris vor der Reparations⸗

e über diese Viehablieferungen stattgefunden haben, hat die

deutsche Regierung durch eine Fachkommission, der namhafte Sachverständige auf dem Gebiete der Land⸗ wirtschaft, Volkswirtschaft und Volksgesundheitspflege an⸗ gehörten, in nachdrücklicher Weise in mehrtägigen Verhand⸗ lungen die deutschen Interessen vertreten. Wenn die deutsche Regierung am Ende der sachlichen Verhandlungen sich hat entschließen müssen, einem vorläufigen, der Oeffentlichkeit mitgeteilten Abkommen zuzustimmen, das die endgültige Entscheidung über die Frage zeitlich zurückstellt, so war sie dabei von der Ueberzeugung geleitet, daß nach Lage der Ver⸗ hältnisse ein günstigeres Ergebnis derzeit msgeschlossen sei. Das vorläufige Abkommen verlangt von dem deutschen Volke schwere Opfer. Es liegt im allgemeinen Interesse der Nation, den ehrlichen Versuch zu machen, das Opfer zu bringen.

——

Zwischen Bevollmächtigten der deutschen und der polnischen Regierung haben in diesen Tagen in Berlin Verhandlungen über einen Ergänzungsvertrag zum deutsch⸗pol⸗ nischen Amnestievertrag vom 1. Oktober 1919 statt⸗ gefunden. In den Verhandlungen wurde laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ Uebereinstimmung in der beiderseitigen Auffassung erzielt, so daß der endgültige Abschluß des Vertrags in allernächster Zeit erfolgen wird.

Wie amtlicherseilts durch „Wolffs Telegraphenbüro“ mit⸗ geteilt wird, sind vorgestern sieben Führer der kommunisti⸗ schen illegalen Kampforganisation in West⸗Deutsch⸗ land festgenommen worden, unter ihnen der wegen seiner kommunistischen aufhetzenden Tätigkeit bekannte Bergmann Schröer. Bei den Durchsuchungen wurde reiches Material über die Bildung einer Roten Armee in West⸗Deutsch⸗ land gefunden. Die Organisation baute sich in Bezirks⸗, Unter⸗ bezirks⸗ und Ortsstäben unter einer Oberleitung mit dem Sitz in Essen auf. Aus den vorgefundenen Papieren und aus dem Ge⸗ ständnis des Schröer ist festgestellt, daß der Plan auf den gewaltsamen Sturz der Regierung und der Verfassung und die Aufrichtung der Diktatur des Proletariats ab⸗ zielte, sowie daß die V. K. P. D. als politische Partei den Aufbau unmittelbar unterstützt hat. Die sieben Festgenom⸗ menen, die größtenteils geständig sind, sind nach Soest gebracht und dem Staatsanwalt des Außerordentlichen Gerichts vor⸗ geführt worden.

Mecklenburg⸗Schwerin

In der gestrigen Vormittagssitzung des Landtags ga der Ministerpräsident Stelling die angekündigte programma⸗ tische Regierungserklärung üb, in der er sich u. a. scharf für ein Verbot der Selbstschutzorganisationen aussprach. Hierauf stellte der Abgeordnete Knebus ch (Deutsch⸗Natl.) den Antrag auf Auflösung des Landtags, der von den Kommunisten unter⸗ stützt wurde. Der Landtag vertagte sich sodann auf den Nach⸗

Oesterreich. Die Konferenz zur Prüfung von Maßnahmen für den

Preisabbau hielt gestern ihre Schlußsitzung ab, in welcher eine Kundgebung angenommen wurde, auf

die sich alle Die Kundgebung verweist dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge darauf, daß die Republik Oesterreich, durch den arten Friedensvertrag, dessen Abänderung mit aller Kraft angestrebt werden müsse, zu unhaltbarer Selbständigkeit verurteilt, seit ihrem Be⸗ stande schwersten wirtschaftlichen Erschütterungen preisgegeben ist. Die Regierung müsse in letzter Stunde mit allen verfüg⸗ baren Mitteln und mit unbeugsamem Willen den Weg zu einer Besserung der Lage beschreiten. Die Vertreter aller Berufs⸗ stände Oesterreichs rufen den Ententemächten die eindringliche Mahnung zu, die seit langem in Aussicht gestellten Kredite unverzüglich und ausgiebig zu gewähren. Jede Verzögerung würde unabsehbate wirtschaftliche und soziale Folgen für Oesterreich haben. In einer angeschlossenen Entschließung werden Maß⸗ nahmen zur Einschränkung der Noteninflation, zur Hebung der landwirtschaftlichen und industriellen Produktion und zur Bekämpfung des Luxus und des Wuchers, sowie die vor⸗ läufige Beibehaltung der Bewirtschaftung unentbehrlicher Lebens⸗ mittel verlangt. Der Bundeskanzler Mayr begrüßte die Entschließung der Konferenz, die für die Regierung ein wichtiges Programm darstelle. Die Regierung werde mit aller Energie an die Durchführung der ihr gestellten Aufgaben herantreten. Es gehe nicht länger an,

Gruppen geeinigt hatten.

daß ein so verdienst⸗ liches, wenn auch kleines Volk mitten in Europa infolge der schlechten Valuta von einer Hungerblockade umgeben sei, die härter sei, als sie im Kriege gewesen wäre. 8

Frankreich.

In der Regierungserklärung, die gestern nachmittag vom Ministerpräsidenten Briand in der Kammer und vom Minister des Innern Marraud im Senat verlesen wurde, heißt es laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros“ u. a.:

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Die Regierung erkennt die Größe der Schwierigkeiten und erklärt sich bereit, ihnen die Stirn zu bieten. Aber sie weiß, daß diese Schwierigkeiten unüberwindlich wären, wenn sie nicht das vollste Ver⸗ trauen und die engste Zusammenarbeit der beiden Kammern genießt. Wir haben einen Friedensdertrag mit Deutschland, aber wir haben noch nicht den Frieden, den wahren Frieden, den einzigen, der dauerhaft und von Bestand sein kann, den Frieden der Herzlichkeit und der Moral, der die wirtschaftlichen Rechte Frankreichs bestätigen und die Sicherheit Frank⸗ reichs befestigen wird. Wir werden diese Sicherheit nur erlangen, wenn Deutschland entwaffnet ist. Das ist für unser Land eine Lebeusfrage, die der Regierung die erste und feierlichste ihrer Pflichten vorschreibt. Wir werden uns dieser Pflicht nicht entziehen. Der Wiederaufbau unseres verwüsteten Bodens, unserer zerstörten Industrien und das Gleichgewicht unserer Finanzen ist nur möglich, wenn Deutsch⸗ land die Reparation leistet, die der Friedensvertrag ihm auferlegte. In dieser Hinsicht werden die Alliierten uns ihre Unterstützung gewähren. ir verlangen das im Namen des Rechtes und der Gerechtigkeit, für die wir gekämpft und für die wir gesiegt haben. Die Bölker sehnen sich nach der Wiederaufnahme des Warcnaustausches. Aber die Rückkehr zu normalen Beziehungen ist nur dann möglich, und das Unbehagen, das auf der Welt lastet, kann nur dann zer⸗ streut werden, wenn die fürchterliche Ungerechtigkeit von gestern wieder gut gemacht wird. Deutschland ist besiegt, aber keine seiner Fabriken ist zerstört; seine produktiven Kräfte sind ganz geblieben, und selbst die Bewegung des Wechselkurses, wie sie ihm die Niederlage auferlegt hat, öffnet ihm im weitesten Maße die Hoffnung auf wirt⸗ schaftliche Ausdehnung. Es ist nötig, Deutschlands schnelle Wieder⸗ erhebung vorauszusehen. Fern liegt uns der Gedanke, ihm Hinder⸗ nisse zu bereiten, aber der Widerspruch zwischen dem Wohlergehen des Volkes, das der Angreifer war, nach seiner Niederlage und dem Ruin des Volkes, das den Sieg davongetragen hat, ist eine Heraus⸗ forderung der elementarsten Gefühle, die Frankreich nicht annehmen kann. Wir haben die Gewalt. Wir könnten und wir würden es verstehen, uns ihrer zu bedienen, wenn es nötig wäre, ihm den Respekt vor allen unterschriebenen Verpflichtungen aufzuzwingen. Aber das republikanische Frankreich ist seinem Wesen nach friedlich, und in Frieden wollen wir Deutschland zur Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen bringen. Frankreich verlangt alles, was ihm zusteht. Es ist vernünftig; es verlangt nicht, was unmöglich ist. Aber was jetzt geschehen muß, das ist, daß alle Möglichkeiten der Bezahlung seitens des Schuldners in Geld, in naturag und in Beteiligungen aller Art zum Vorteile des Gläubigers durchgeführt werden. Das ist nur Gerechtigkeit.

Es ist unsere Ansicht, daß dieses Ziel nur durch eine enge Ein⸗ tracht zwischen den Verbündeten erreicht werden kann. Diese Eintracht ist die grundlegende Bedingung für die Regelung aller Fragen, die die tatfächliche Wiederherstellung des Friedens auf⸗ halten. Wir werden alles tun, um diese Freundschaft aufrecht⸗ zuerhalten und weiter zu entwickeln, und haben die feste Zuversicht, daß unser greßer Freund und Verbündeter, England, uns darin mit allen Kräften unterstützen wird. In der Tat kann nichts mehr die Beziehungen der beiden großen Länder trüben, die gelernt haben, sich besser zu verstehen und sich zu schätzen in den schweren Kämpfen, wo sie gemeinsam ihr Blut vergossen haben. Ihre herzliche Verbindung ist es, die den Frieden der Welt sichert, mag es sich handeln um die Ausführung des Versailler Friedensvertrags, um die Regelung der Orientfrage, um die Aufrechterhaltung des durch die Verträge mit Mitteleuropa geschaffenen Friedens oder um die Beziehungen, die mit den Völkern im Osten Europas zu unterhalten sind. Das enge Bündnis mit England ist die Grundlage unserer auswärtigen Politik.

Was Italien betrifft, so werden unsere Interessen dahin gehen, die Bande, die der Krieg zwischen den beiden lateinischen Völkern so glücklich begründete, noch fester zu gestalten. Wir baben das Vertrauen, daß wir für die Lösung der Fragen, die uns inter⸗ essieren, in Rom dieselte freundschaftliche Stimmung finden, die Italien für die Regelung der Adriafrage in 22 gefunden hat.

Die Jahrhunderte alte Freundschaft zwischen Frankreich und den Vereinigten Staaten, die unvergänglichen unserer gemeinsamen Geschichte, die dazu geführt haben, g unsere Soldaten auf den Schlachtfeldern der Freiheit gemeinsam ihr Blut vergossen haben, und die dazu führen werden, daß sie es auch in Zukunft tun werden, wenn es nötig werden sollte, sind eine Bürg⸗ schaft unserer Einigkeit im Frieden wie im Kriege. Wir sind dessen sicher, daß unsere amerikanischen Freunde uns bei der Reparation unserer Schäden dieselbe unschätzbare Unterstützung werden angedeiben lassen, wie in dem großen Kriege, in dem wir zusammen die Sache der Zivilisation verteidigt haben, die den Sieg entschieden hat. Wir respektieren die Ansichten, welche die Vereinigten Staaten zu Bedenken geführt haben gegenüber der ursprünglichen Form, die dem Völkerbund gegeben werden sollte, deren edelmütige und wohlwollende Grundsätze wir übrigens niemals in Zweifel ge⸗ zogen haben. 8 1

Die unbestreitbaren Interessen, die uns dazu geführt haben, uns mit den edlen Belgiern zu einer gemeinsamen Verteidigung durch ein Militärabkommen zu verbünden, haben trotz der Verschiedenartig⸗ keit der beiderseitigen Volkssysteme den Abschluß einer wirtschaftlichen Vereinbarung vorbereitet. Die Einigkeit zwischen Franzosen und Belgiern, die durch ihre Opfer fest begründet ist, ist ebenso wünschens⸗ wert für die wirtschaftliche Notwendigkeit der beiden Länder wie für ihre gemeinsame Sicherheit. Unsere Beziehungen zu unseren Freunden und Verbündeten in Mitteleuropa werden weiter beseelt sein von den Gefühlen wahren Vertrauens, wie sie während des Krieges eut⸗ standen sind. 8

Wir werden auch nicht die strikte Durchführung der Friedensverträge zzwischen allen den Staaten, die aus dem Zerfall des österreichisch⸗ungarischen Reichs entstanden sind, vernachlässigen und die Abmachungen durch⸗ führen, die es jedem dieser Länder ermöglichen, seinen wirtschaftlichen Wiederaufbau zu beleben. Die Lage im Orient nimmt in immer steigendem Maße unsere Aufmerksamkeit in Anspruch, und es ist dringend nötig, daß der Friede mit der Türkei verwirklicht werde.

Die Opfer, die die große russische Nation zu Beginn des Krieges für die Freiheit der Welt gebracht hat, haben wir nicht ver⸗ essen. Wir werden ihr dafür unwandelbare Dankbarkeit bewahren. Aber unter den gegenwärtigen Umständen werden wir ebenso wenig wie unsere Vorgänger die Sowjetregierung anerkennen, solange in Moskau kein Regime besteht, das in Wirklichkeit das russische Volk darstellt, und das bereit ist, die Ver⸗ pflichtungen zu halten, die die frühere Regierung dieses Landes übernommen hat. Der Bolschewismus in H muß auf seine Grenzen beschränkt bleiben. Wir haben nicht das Recht, in Rußland zu intervenieren, aber es ist uns unmöglich, zuzulassen, daß die Sowjetarmee unsere Ver⸗ bündeten angreift. Schließlich liegt der Regierung der Republik die Verpflichtung ob, überall da, wo die großen internationalen Interessen in Frage kommen, für die Interessen unseres Landes Vorsorge zu treffen. Das ist das Programm der auswärtigen Politik, das wir Ihrer Billigung unterbreiten. 86

Um auch gegenüber den Regierungen, mit denen der Frieden noch nicht wiederhergestellt ist, uns stark zu halten, und um unsere Inter⸗ essen zu verteidigen und sie zum Siege zu führen, ist es nötig, das wir sgark sind und stark bleiben. Wir werden uns hüten unsere militärische Macht zu schwächen. Aber das ist eine schwere Last für das Land, und sie muß deshalb auf das streng notwendige Maß beschränkt werden. Wir werden daran gehen, sobald als möglich die der Kammer vorliegenden Gesetzentwürfe zur Abstimmung zu bringen, durch die eine Herabsetzung der Militär⸗ dienstzeit und eine Organisation unserer Armee beabsichtigt ist, die dem modernen Gedanken des nationalen Lebens besser angepaßt ist. Um stark zu sein, muß Frankreich auch gesunde Finanzen haben. Das erfordert von den Bürgern eine beträchtliche Anstrengung; aber wenn die finanziellen Lasten nicht den Gang des Lebens beein⸗ trächtigen sollen, müssen sie auf das notwendigste beschränkt bleiben. Die Regierung ist fest entschlossen, die Finanzen gesund zu erhalten. Sie hat besonders vor, an die rasche Liquidierung der im Zusammenhang mit dem Kriege entstandenen Organisationen zu gehen. Andererseits ist es notwendig, das Gleichgewicht zwischen den Ausgaben und den Ein⸗ nahmen des Landes herzustellen. Der vollständige Ertrag dieser