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Der ugspreis beträgt viertellährlich 36 Mr.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 zeile 2 Mtk., einer 3 gespaltenen Einheitszeile 3,50 Mt. uf den Anzeigenpreis ein Teuerungs⸗ schlag von 80 v. erhoben. — Anzelgen nimmt an: le Seschaftsstele es Reichs⸗ and
Alle Postanstalten nehmen Bestellung an: für Berlin außer den Postanstalten und Settungsvertrieben für Selbstabholer auch die Geschaftsstelle SW 48. Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne Nummern kosten 1 Me.
ußerdem wird a
Nr. 20. Reichsbankgirotonto. —
erlin SW 48, Wilhelmstraße
Berlin, Diensta ends.
1 8 “
— —
Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbez
ahlung oder vorheri einschließlich des Portos
abgegeben.
—
Inhalt des amtlichen Teiles:
Botschafters.
Mitteilung, betreffend eine Ermächtigung zur Vornahme von
Ieondatten.
Sckanntmachung, betreffend Vertretung des Reichs in Reichs⸗ wasserschutzangelegenheiten durch das Reichsministerium des
Innern. 3 Hekanntmachung, betreffend Darlehnskassenscheine.
Getreide.
eingegangenen Petitionen.
8 8 * 8
1 *
Gesetzblatts.
(Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. 8 Aushebungen von Handelsverboten. — Handelsverbot.
72
Amtliches.
geglaubigungsschreibens empfangen. Der Reichsminister des luswärtigen Dr. Simons war bei dem Empfange zugegen.
8 Dem deutschen Geschäftsträger Sommer in Teheran ist muf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Ver⸗ lnndung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für das lebiet von Persien und für die Dauer seiner Geschäftsführung se Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Ehe⸗
ließungen von Reichsangehörigen und S utzgenossen ein⸗
ließlich der unter deutschem Schutze befindlichen Schweizer vrzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von üblchen zu beurkunden. “
Bekanntmachung. 1 Das Deutsche Reich wird in allen Angelegenheiten, für dren Erledigung der Reichswasserschutz zuständig ist, durch ias Reichsministerium des Innern, Abteilung. Reichs⸗ nasserschutz, in Berlin NW. 40, Am Königsplatz 6, gerichtlich vertreten. 1111“ 8
Berlin, den 17. Januar 1921.
8
Der Reichsminister des JI JZ. V.: Lewald.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 18 Abs. 4 des Darlehnskassengesetzes dom 4. August 1914 (RGBl. Seite 340) wird hiermit zur all⸗ lemeinen Kenntnis gebracht, daß am 31. Dezember 1920 darlehnskassenscheine im Betrage von 35 526 000 000 ℳ dusgegeben waren. Hiervon befanden sich 11 975 307 000 ℳ in freien Verkehr.
Berlin, den 19. Januar 1921.
Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Brückner.
Verordnung r die Preise für Sommerungssaatgut von 1M“ Getreide. Vom 20. Januar 1921.
Auf Grund des 8§ 4 der Verordnung über die Preise für bhrärf aus der erct 1920 vom 14. Juli 1920 (NGBl. 56) sowie auf Grund der Verordnung über Kriegs⸗
nahmen zur Sicherung der Volksernährung vom 22. Mai
88 GBl. S. 401)/18. August 1917 (NBl. S. 823) wird mmt: 1.
Die im § 8 der Ausführungsbestimmungen über die Höchstpreise sir Getreide 88 26. Vuli 1920 (RGBl. S. 1473) für Saatgut gesten Höchstpreise werden, soweit es sich um Sommergetreide elt wie folgt geändert: “ 1 ür anerkanntes Sommerungssaatgut hetragen die Höchstpreise bei Weizen, Spelz, (Dinkel, Fesen), Emer und Einkorm — 9 sür die erste Absaat...... 99 „ „ zweite „ 6s9,sk6 . 24 2
¹
bei Roggen für he erste Absaat
Miteilung über den Empfang des neuernannten japanischen
für die erste
für die Tonne.
1 bezeichneten Art nach Inkraft⸗ rund eines vorher abgeschlossenen Ver⸗ erkäufer an Stelle des Vertragspreises eis verlangen, sofern nicht der Käufer g des Verlangens durch den Verkäufer Preises ablehnt. erhöhten Preifes ab, so ist der Vertrag so einem ihm zustehenden Rechte
Soweit Saatgetreide der im § treten dieser Verordnung auf trags zu liefern ist, kann der § 1 sich ergebenden Pr⸗ unverzüglich nach Stellun erklärt, daß er die Zahlung des erhöhten Käufer die Zahlung des anzusehen, als ob
perordnung über die Preise für Sommerungssaatgut von getanntmachung, betreffend Erledigung von beim Neichstag
Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 9 des Neicht⸗ der Fäufer gevuß 8 insoweit vom Vertrage zurückgetreten ife
eb Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in 8 “ 2
Berlin, den 20. Januar 1921. Der Reichs minister
für Ernährung und Landwirts Dr. Hermes.
sstag hat beschlossen, die Petit öhung der Teuerun Beschlußfassung über den Entwurf eine weitere vorläufige Regelung des Rechnungsjahr 1920, für erledi Benachrichtigung erfolgt nicht. i 21. Ja
a 8 Der Rei Der Herr Reichspräsident hat am 22. d. M. den neu⸗ . — menannten kaiserlich japanischen außerordentlichen und bevoll⸗ treffend Fr
maunächtigten Botschafter Eki Hioki zur Entgegennahme seines
ngszulagen, durch die eines Gesetzes, betreffend Reichshaushalts für das gt öb Eine w schafter Sei
nuar 1921.
Jungheim, Direktor bin Reichstag
Die von heute ab zur Aus des Reichs⸗Gesetzblatts enthäl Nr. 7950 das Gesetz, betr Regelung des Reichshaushalts anuar 1921, und unter
Nr. 7951 eine Verordnung über die saatgut von Getreide, vom 20. Januar 1921.
den 24. Januar 1921. Gesetzsammlungsamt. Krüer.
gabe gelangende Nummer 9
effend eine weitere
vorläufige ür das Rechnungsjahr 1920,
für Sommerungs⸗
Der Ministerialrat im Preußischen Finanzministeriu
heime Finanzrat Hientzsch ist zum Mitglied der Hauptver⸗ mögen. waltung der Staatsschulden, 88 1 1 der bisherige Finanzrat Fimmen ist zum Ministerialrat im Preußischen Finanzministerium G
8 zustizobersekretär Klemt und der Regierung sekretär Ließke sind zu Ministerialsekretären im Preuf
Finanzministerium ernannt worden.
Ministerium für Handel und Gewerb
Dem Ministerialdirektor im Ministerium für Gewerbe Bail ist der stellvertretende Vorsitz in der Deputation für Gewerbe übertragen worden.
andel und
echnischen
yDekanntimeachnng.. Schankwirtin Johanna Walkowiak
En be in Berlin, Krausenstraße 14, habe ich die Wieder⸗
aufnahme des durch
wirtschaft und für Haushal eine Sitzung. .
Verfügung vom 1. Dezember 1920
untersagten Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs durch Verfügung vom heutigen Tage gestattet.
Berlin, den 14. Januar 1921.
Der Polizeiprä
sident. Abteilung W.
e nach ihrem
111A1“”“ 1A“ n den Händler W. Mitte in Schnever⸗ Juli 1920
dingen iene Handelsverbot vom — L. 6157 — wird hierdurch aufgehoben.
Soltau, den 15. Januar 1921.
gespaltenen Einheits⸗
taatsanzeigers. ——
““ 41821. 1921 ——
s8 Betrages
ge Einsendung de
————
Handelsbetrieb untexsagt.
Der neuernannte Kaiserli hat beim Empfange durch
gehalten:
harmonische Entwicklung der
Ausführung seiner Bestimmungen Regelung aller sich aus ihm ergebe 39 hege das Vertrauen, daß i gehen, die neuen Beziehungen entwickeln, auf die aufrichtige
Ich hege mit Ihnen
Dabei gebe ich
„ 9 ritte 90 99 bhb11111111595959 2700 9
IIIIZ1I1““
“
Der Landrat. Harder,
1“] LE1ö1“ 8
Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltu Personen vom Handel vom 23. Septem habe ich 1. dem Kaufmann Berlin, Landsberger Straße 385, dekorateur Erich Witzke Wittenbergplatz 3, 3. dem Kra Schilling in Charlotte 4. der Frau Frieda Schill Charlottenburg, Courbierestr heutigen Tage den Handel m täglichen Bedarfs wegen Unzuverläf
ber 1915 ( Paulö Gros 2. dem Scha
ufenster⸗ Charlottenburg, nführer Richard
Courbièrestraße 13, geb. Schneider, in aße 13, durch Verfügung vom Gegenständen sigkeit in bezug auf diesen
Berlin, den 14. Januar 1921. 8— Der Polizeipräsident. Abteilung W.
Nichtamtliches. Deutsches Reich. ch japanische Botschafter Hioki
n Reichspräsidenten zur gungsschreibens dem „Wolff⸗
den Herrn 9 Entgegennahme seines Beglaubi
schen Telegraphenbüro“ zufolge nachstehende Ansp rache
Herr Reichspräsident! Ich habe die Ehre, Euerer Exzellenz das Handschreiben Seiner Mafestät des Kaisers von reichen, das mich als Außerordentlichen und Bevo Seiner Majestät bei der Reg beglaubigt. Indem ich den mir übertra statte ich mir der Ueberzeugung Ausd
Japan zu über⸗ Umächtigten Bot⸗ ierung der Deutschen Republir genen Posten antrete, ge⸗
Beziehungen, eine korrekte und ehrliche und durch die gerechte und billige uden Fragen gesichert werden kann. in meinen Bemühungen, die dahin zum besten Vorteil beider Länder zu Mitarbeit Curer Erzellenz sowie der Regierung der Deutschen Republik rechnen darf Gestatten Sie mir, Herr Präsident, nutzen, um meinen aufrichti
Friedensvertrag hergestellt hat, durch
und wirksame
tt, diese Gelegenheit zu be⸗ an gen Wünschen für das persönliche Wohl 88. Exzellenz wie für das Gedeihen der Republik Ausdruck zu geben.
Der Herr Reichspräsident erwiderte:
Herr Botschafter! Ich habe die Ehre, au Exzellenz das Schreiben Seiner Majestät des entgegenzunehmen, durch welches Sie als Botschaft werden. Es ist mir in hohem Grade erfreulich, diplomatischen Beziehungen gestellt zu sehen. Ich heiße
s den Händen Euerer Kaisers von Japan er bei mir beglaabigt 3 hierdurch die vollen zwischen Deutschland und Japan wiederher⸗ in Ihnen einen Vertreter Ihrer willkommen, der bereits von früherer amtlicher Tätigkeit he⸗ land kennt, und freue mich, sage durch den bisherigen Herrn Ges bereitet ist. . — Beziehungen zwischen unseren beiden Ländern
Pas deutsche Volk, das durch den Krie hat, als das Ausland wei Willens erbracht, die har reiche der Möglich
r Deutsch⸗ n zu können, daß Ihre chäftsträger in gl den lebhaften Wunsch, daß sich die harmonisch entwickeln 8 viel mehr gelitten ß, hat schon zahlreiche Beweise seines ernsten en Friedensbedingungen, soweit dies im Be⸗ keit liegt, ehrlich zu erfüllen. das gegenseitige Verhältnis zum Nu stalten, werden Sie der aufrichtigen Mit jederzeit begegnen. es im wohlverstandenen gemeinsa Japans liegt, die
In Ihrem Bestreben zen beider Lander günstig zu ge⸗ wirkung der Deutschen Regierun
der Ueberzeugun beinsamen Interesse früheren geistigen und wirtschaftlichen Bezieh zwischen beiden Ländern auf dem Boden gegenseitigen Verstän und Vertrauens wiederherz 7b sowie meiner P richtigst sowohl für das für das Gedeihen Ihres Landes.
Ausdruck, daß heutschlands und
ustellen und auszubauen. err Botschafter, für die Wünsche, die Sie dem Woh erson gewidmet haben, und persönliche Wohlergehen Eu
ch danke Ihnen, ergehen Deutsch⸗ erwidere sie auf⸗ rer Erzellenz wie
Die vereinigten S- des Reichsrats für Volks⸗ und Rechnungswesen hielten heute
eichministerium werden mit Rück⸗ narktes Ausfuhr⸗ che Seefische und frische nicht mehr erteilt. willigungen, die bereits erteilt sind, verlieren, soweit
ihre Gültigteit m
3 1 8 Wie „Wolffs Delegraphenbüro“ für Ernährung und Landwirtschaft erfährt, sicht auf die augenblickliche Lage des Fischm genehmigungen für fris be ringe bis auf weiteres
mnhalt schon vorher a Wirkung ab 10. Januar 1921.