1921 / 40 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 17 Feb 1921 18:00:01 GMT) scan diff

4 der 822 8c der Bewerber einen b * ang in der sozialen ene an einer sozial oder Düsseldorf Megihs⸗

kademien Breslau, 0.

aig gale hat, 6 der Be lorisch

. der Nachweis, daß der werber einen pathologisch⸗anato⸗ mischen, einen hogienisch⸗bakteriologischen, gericht lich· medizinischen Kursus, jeden von mindestens dreimomati ger Dauer, in einem Universitätsinstitut des Deutschen Reichs durchgemacht sowie eine wenigstens dreimonatige Tätigkeit als Hilfsassistent an einer psvchiatrischen Klinik abgeleistet hat. Der pathologisch⸗anatomische, hygienisch⸗bakteriologische und der gerichtlich⸗medizinische Kursus können auch an einer der genannten sozialhvgienischen Akademien oder an der medizinischen Akademie in Düsseldorf abgeleistet werden. Der hygienisch⸗bakteriologische Kursus kann a im Institut für Infektionskrank „Robert Koch“ in abgeleistet werden.

Die Nachweise werden durch die Zeugnisse der Fachlehrer, des Akademievorstands und der eer der Kurse erbracht. Ausnahmsweise kann auch der Nachweis einer auf anderem

Wege erlangten Ausbildung zu 4 und 5 als vorschriftsmäßig erachtet werden, wenn der Prüfungsausschuß diese Ausbildung als gleichwertig und die Gründe für den anderweiten Bildungs⸗ gang als triftig anerkannt hat. Ein eigenhändig geschriebener Lebenslauf, in dem der Gang der Universitätsstudien und die Beschäftigung nach Erlangung der Approbation (siehe § 3 Abs. 3) darzulegen ist.

Der Zulassungsverfügung wird ein Abdruck dieser Prüfungs⸗

ordnung beigefügt.

§ 5. Die Prüfung zerfällt in einen schriftlichen und einen praktisch⸗ vendiichen Teik. chriftlich praktisch

„Zum Zweche der schriftlichen Prüfung hat der Prüfling zwei wissenschaftliche Ausarbeitungen und die Bearbeitung eines erdachten gerichtlichen Falles zu liefern. Die Aufgaben werden von dem Prüfungsausschuß gestellt und von dem Minister dem Prüfling zu⸗

gleich mit der Zungssnn sverfügung übersandt. 8

. Auf Grund wissenschaftlich erprobter Leistungen auf den hier in Betracht kommenden Gebieten können dem Prüfling ausnahmsweise ine oder beide wissenschaftliche Ausarbeitungen erlassen werden.

Ebenso kann in besonderen Fällen auch die Bearbeitung des erdachten

gerichtlichen Falles erlassen werden. Auf dahingehende Anträge ent⸗ cheidet der Minister nach Anhörung des Prüfungsausschusses.

§ 7.

Von den Aufgaben für die wissenschaftlichen Ausarbeitungen ist ine aus dem Gebiete der öffentlichen Gesundheitspflege oder der sozialen Hygiene, die andere aus dem Gebiete der gerichtlichen oder ver versicherungsgerichtlichen Medizin oder der gerichtlichen Psychiatrie u entnehmen. Bei der Bearbeitung des erdachten gerichtlichen Falles ist die vollständige Niederschrift über eine Leichenöffnung mit be⸗

ründetem Gutachten zu liefern.*)

§ 8. b Die wissenschaftlichen Ausarbeitungen sind nach den Vorschriften für die Anfertigung der schriftlichen Ausarbeitungen in der Kreisarzt⸗ rüfung vom 20. August 1920 (siehe Anhang) zu fertigen.

§ 9. . Die wissenschaftlichen Ausarbeitungen und die Bearbeitung des erdachten gerichtlichen Falles sind spätestens sechs Monate nach Empfang der Aufgaben portofrei dem Minister einzureichen. Aus dringlichen Gründen kann dem Prüfling auf seinen durch

en zuständigen Regierungspräsidenten (Polizeipräsidenten in Berlin), bei denjenigen Prüflingen, die außerbalb Preußens ihren Wohnsitz haben, unmittelbar an den Minister einzureichenden und gehörig be⸗ gründeten Antrag von dem Minister eine Nachfrist bis zu drei Monaten bewilligt werden. Eine weitere Nachfrist kann nur unter ganz besonderen Ver⸗ hältnissen gewährt werden. 8 MNach Ablauf der sechsmonatigen Frist und der etwa bewilligten

Nachfrist werden die Probearbeiten nicht mehr zur Zensur an⸗ genommen. Neue Aufgaben dürfen nicht vor Ablauf eines Jahres erbeten werden.

§ 10. Die Beurteilung der Probearbeiten erfolgt durch den Prüfungs⸗ ausschuß für Kreisärzte. b Genügen die Probearbeiten den Anforderungen, so wird der Kandidat zu den übrigen Prüfungsabschnitten 1 elassen Wird auch nur eine der beiden wissenschaftlichen Ausarbeitungen als „ungenügend“ befunden, so gilt die schriftliche Prüfung in der Regel als nicht bestanden. Ausnahmsweise kann der Prüfungsausschuß eine mit „gut“ oder „sehr gut“ beurteilte Ausarbeitung annehmen, auch wenn die andere Arbeit die Note „ungenügend“ erhalten hat. Ist nur die Bearbeitung des erdachten gerichtlichen Falles „unge⸗ nügend“ befunden, während die wissenschaftlichen Ausarbeitungen ge⸗ nügen, so ist nur jene zu wiederholen. Neue Aufgaben dürfen nicht vor Ablauf von drei Monaten und müssen vor Ablauf von zwei Jahren erbeten werden. Die Dauer der Frist bestimmt in jedem Falle der Minister. Er bestimmt zugleich den Zeitpunkt, bis zu dem spätestens die neuen Aufgaben erbeten werden müssen. Eine zweite Wiederholung der Prüfung ist nicht gestattet.

§ 11.

. Die praktisch⸗müͤndliche Prüfung hat der Prüfling in der Regel binnen 6 Monaten nach Empfang der Mitteilung, daß er die schrift⸗ liche Prüfung bestanden hat, abzulegen.

Die Festsetzung eines ihm genehmen Prüfungstermins hat der Prüfling rechtzeitig bei dem Minister zu erbitten. Wird die sechsmonatige Frist ohne dringliche Gründe versäumt, so gilt die schriftliche Prüfung als nicht bestanden.

Die praktisch⸗mündliche Prüfung findet vor je 4 Mitgliedern des Prüfungsausschusses statt. Einem dieser Mitglieder kann die Leitung der Prüfung von dent Vorsitzenden des Prüfungsausschusses über⸗ tragen werden, falls er nicht selbst an der Prüfung teilnimmt. Die Prüfung ist in der Regel an drei aufeinanderfolgenden Tagen zu er⸗ ledigen. Sie umfaßt folgende Abschnitte: vo

1. Medizinalgesetzgebung und Medizinalv II. Oeffentliche Gesundheitspflege, III. Soziale Hygiene. 1 IVY. Gerichtliche Medizin. 88 V. Gerichtliche Psychiatrie. 13

In einem Prüfungzabschnitt sollen im allgemeinen nicht mehr als vier Kandidaten gleichzeitig geprüft werden.

Die Prüfungsabschnitte werden von je einem Prüfer abgehalten. Der Leiter des Prüfungsausschusses ist berechtigt, allen Teilen der Prüfung beizuwohnen.

Er bestimmt auch die Reihenfolge, in der die Abschnitte der Prüfung zurückzulegen sind.

Fuüͤr die Prüfung in der Medizinalgesetzgebung und dedizinalverwaltung hat der Prüfling: 58 1. in Klausur innerhalb einer Frist von drei Stunden eine praktische Aufgabe aus dem Gebiete der Medizinal⸗ oder Sanitätsvolizei, wenn möglich auf Grund von Akten, schriftlich zu lösen;

/ in einer mündlichen Prüfung darzutun, daß er mit der Draani⸗ satien der Medizinalverwalfung, mit der Dienstanweisung fuüͤr die Kreisärzte, dem Apothekenwesen, Hebammenwesen und den geltenden medizingl⸗ und sanitätspolizeilichen gesetzlichen Be⸗ stimmungen und Verordnungen sowie auch mit den für den

*) Wegen dieses Gutachtens vergleiche § 29 der Vorschristen für

das 7'. der Gerichtsärzte bei den Fensen Untersuchungen menschlicher Leichen vom 17. Oktober 1904/4. Januar 1905 (Min.⸗Bl. f. Med. Ang. 1905⸗S. 67 ff). Neue Vorschriflen sind in VB

8*

ereitung.

2. die Prüfung in der öffentlichen Gesundheits⸗ 112ne . der Fogienischen Hakteriologie bat der

8: 1t 1. unter Aufsicht des Stunden je eine einfa hygienischen und der b. 88 zu lösen und den Unthsuchungen mündlich Hesfflür die Prüfung in der sozialen Hygiene rüfling: b 1 1. in Klausur unter Pufsicht des Eenee innerhalb einer Frist von 3 Stunden eine praktische aus dem Gebiet der sozialen Hygiene (Besundheitsfü 2 fürsorge, Medizinalstatistik) se in einer mündlichen Prü sation und Gese

„Aufgabe aus dem Gebiete der erogischen Untersuchungsmethoden sowie das Ergebnis der

2.

zu bearbeiten; 2.

der Wobhlfahrtspflege und

pwie mit der Medizinalstatistik ausreichend vertraut ist. Für die Prüfung in der gerichtlichen Medizin hat der 8s.

1. den Zustand einet Verletzten zu untersuchen und alsdann in 8 den fr innerhalb —2 Stunde einen begründeten Bericht über den Befund unter Berücksichtigung der hierfür geltenden Bestimmungen zu erstatten; 2 1 an einer Leiche die vollständige gerichtliche Oeffnung mindestens einer der drei Haupthöhlen zu machen und den Befund nebst erlüufiden G lofort vorschriftsmäßig zu Protokoll zu iktieren; Leichenteile zur mikroskopischen Untersuchung vorzubereiten, mit dem Mikroskop genau 5 untersuchen und dem Prüfer mündlich zu erläutern; doch steht es dem Prüfer frei, dem Prüfling auch einen anderen geeigneten Gegenstand zur mikroskopischen Untersuchung vorzulegen; „in einer mündlichen Prüfung die für einen Gerichtsarzt er⸗ forderlichen Kenntnisse in der gerichtlichen Medizin und Toxikologie darzutun. .

§ 18. . 8 Prüfung in der gerichtlichen Psychiatrie hat er Prüfling: 9 1. an Se. Geisteskranken seine Fähigkeit zur 1e krankhafter Geisteszustände darzutun und in Klausur innerhal einer Stunde ein schriftliches Gutachten über den Befund zu einem von dem Prüfer zu bestimmenden Zwecke zu erstatten;

2. in einer mündlichen Prüfung seine Kenntnisse in der gericht⸗

lichen Pfychiatrie sowie in den einschlägigen gesetzlichen Be⸗ stimmungen und Verordnungen darzutun.

Ueber die gesamte Prüfung jedes Prüflings wird eine Nieder⸗ schrift aufgenommen, in das die Prüfungsgegenstände und die erteilten Zensuren, bei der Zensur „ungenügend“ unter kurzer Angabe der Gründe, von den Prüfern unter Beifügung ibres Namens eingetragen Die Niederschrift wird von dem Leiter der Prüfung unter⸗

rieben.

Ueber den Ausfall der Prüfung in jedem Teile eines Prüfungs⸗ abschnitts wird eine besondere Zensur unter Nunge⸗ dhec g seür gut“ (1), „gut“ (2), „genügend“ (3) und „ungenügend“

erte .

Ein Prüfungsabschnitt, für den auch nur in einem Teil die . „ungenügend“ erteilt ist, gilt als nicht bestanden und muß w

holt werden.

Die Frist, nach der die Wiederholun eprüfung frühestens erfolgen darf, wird von dem Leiter nach Henehmen mit dem Prüfer sahsege Abschnitt einheitlich bestimmt. In gleicher Weise wird der Zeitpunkt festgesetzt, bis zu dem spätestens die Meldung zur Wiederholungs⸗ prüfung in einem nicht bestandenen Abschnitt . muß. Wird diese letztere Frist ohne triftige Gründe nicht innegehalten, so muß die ganze Prüfung wiederholt werden.

Eine zweite Wiederholung der Prüfung ist nicht gestattet.

§ 22.

„Hat der Prüfling die sämtlichen Abschnitte der praktisch⸗münd⸗ lichen Prüfung bestanden, so wird aus den für die drei Teile der schriftlichen und die einzelnen Teile der praktisch⸗-mündlichen Prüfung erteilten Zensuren die Gesamtzensur in der Weise ermittelt, daß die Zahlenwerte der Zensuren für die schriftlichen wissenschaftlichen Aus⸗ arbeitungen je doppelt und die Bearbeitung des erdachten gerichtlichen Falles sowie die einzelnen Teile der Abschnitte der praktisch⸗münd⸗ lichen Prüfung je einfach gerechnet, zusammengezählt und durch 17 getfilt 8.. 8 bei 8 1 88 werden iese, wenn sie über 0,5 betragen, als ein Ganzes gerechnet, andern⸗ falle hleiben ste unberücksichtige

23.

Der Leiter überreicht sogleich nach Abschluß der Prüfung die Prüfungsakten bei bestandener Prüfung dem Minister Vächfung Er⸗ teilung des Befähigungszeugnisses.

Die mit dem Zulassungsgesuche eingereichten Zeugnisse erhält der Prüfling bei Aushändigung des Befähiaungszeugnisses oder beim Nichtbestehen der Prüfung mit der Mitteilung hierüber zurück.

§ 24. 1 Die Bestimmung, wonach die Bestallung als Kreisarzt die Aus⸗ übung einer fünsjäͤgrsgen selbständigen praktschen Tätigkeit als nas; nach der Approbation erfordert (vergl. § 2 Ziffer 4 des Gesetzes, be⸗ treffend die Dienststellung des Kreisarztes usw. vom 16. September 1899 Gesetzsamml. 1899 S. 172 und 8 3 Ziffer 4 der Dienst⸗ anweisung für Kreisärzte vom 1. September 1909), wird durch die Vorschriften dieser Prüfungsordnung nicht berührt. § 25. Die Gebühren für die gesamte Prüfung betragen ℳ. Bei Wiederbolungen werden außer 2en Fesgge. ng. den be⸗ treffenden Abschnitt oder Teil eines Abschnitts noch 21 Sonder⸗ gehühten hoben⸗ Prüfen Se in Wer von der Prüfung zurücktritt, erhält die Gebühren für die noch nicht begonnenen Prüfungsabschnitte ganz, die Gebühren sächliche und Verwaltungskosten nach Verhältnig zurück. b fe

26. Diese Prüfungsordnung nit am 1. Oktober 1921 in Kraft. Mit diesem Zeitpunkte tritt die fungs isã veneeo fr ven ta Prüfungsordnung für Kreisärzte

Berlin, den 9. Februar 1921. 8 Der Minister für Volkswohlfahrt.

Stegerwalb. vVorsüriften für die Anfertigung der r arbeitungen in der Kreisarztprüfung. -Vom 20. August 120.

Die Arbeiten müssen auf Fe Fefstene⸗ Bogen sauber und leserlich geschrieben sein. Lassen die Pruüflinge die Reinschri einen Z.g800 schreiben, so bülsce sie b vebennvoriise sgrit dufch

änlichen Beruf wichtigen Abschnitten der Reichsversicherungs⸗ —— gründlich F. 5 15 Prüfers innerhalb einer Frist von drei

llen anderen —— 5 ½ Dsbesondere der Seuchenbekämpfnag, gründ-

bat er

„Kranken, und Siechen⸗ „daß er mit der Organi.

besonders der Fürsorge, mit den eitzelnen Zweigen der sozial⸗bygienischen Füee und mit der praktischen Arbeit auf diesem Gebiete

Arbeiten, werden ohne weiter . 8 und erst, wenn 1. lei un en.

Huz in piesee Han. Unnen.

2 di Arbeiten nach ihrem Inhalt beurteilt.

nicht meht zur Zensur.

9 2. Die Prüflinge

Abbanblungen kein, sondern selbständigt wenigstens in förmlicher Heltahung darstellen.

mmenhängende Ausfüh nden zn auch als

8 See. 8 weiden dis

t zu ht vo

des Prüflings

5. is der 28 ist am

zusammenzustellen.

Das scharf sorgfältig zu beachten.

sind auch im Text mit Angabe der

angeführte Hilfe angefertigt hat. 85

§ 10.

zur Ergänzung des Flanbt und nach

nsur angenommen.

Ministerium fuüͤr Wissen

und

8

Breslau, Berlin und Hannover sind zu ernannt worden.

dem Proflin Wiedereinsendung Fall binnen längstentz vier Wochen erfolgen,

he haben sich an die Aufgabe

und st Ah der Hearbentmha ds hochte üauh

h erdachten Vorschriften über das Vfaßten bei gerichen 82₰

8. Der Namenbunterschrift ist K. Versicherung vora Prüfling die Arbeit ohne irgendwelche andere

Jede Ausarbeitung ist in einem steifen Deckel bunden und mit fortlaufender Seitenzahl versehen ei

4 1 ilt ‚Haben sich daher edrängten Kürze zu befleißigen, ohne wesentliches zu übergeh rbei sollen nicht nur Auszüge oder

auf seine rieben wie

rholung aftlich

der

werden nicht nach ihrem 1e Umfange,

ngen in den

ster ange

eine

sehen.

ö § 4.

Längere Einleitungen zu der Bearbeitung der Aufgabe überflüssig zu vermeiden, da es sich nur darum handelt, die schaftliche Selbständigkeit f dem ihm dereinst zu übertragenden Amte nachzuweisen.

Befähi

sen fri e Leister

Kosten zurönldes

eder eingere

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zu halten. . Arbeid

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§ 7. V der Arbeit ist ein vollständiges B. i9 der 8— Ferdn de . geen ge cg aeniglae hden senns

Falles snd, enuntersuchrmge

9

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Wird eine oder die andere der Vorschriften 88 H—g aht. achtet gefunden, so wird die Arbeit dem Pruüfling guf seine 1e ehlenden binnen längstens vierze

dhcgadennnnena ngsäfns Felsehn dagn

nicht meir

schaft, K solksbildung. S”

Die Regierungsräte Georg Pietsch, Dr. Martin Fi und Dr. Hans Meolat bei den Provin ialschulkolegen

Oberregierungstat

Bekanntmachn

(7RGBl. S. 603), haben wir den

Max

diesen Handelsbetrieb untersagt.

sind von den Betroffenen zu tragen. Dortmund, den 10. Februar 1921.

betreffend die MSr. S. 603), haben wir den E

em per in Dortmund, Zinkstraße 3 heutigen Tage den Handel mit Le

untersagt.

Kosten der amtlichen Bekanntmachung dieser

und im amtlichen Kreisblatt sind agen.

Dortmund, den 11. Februax 1921.

Bekanntmachu

betreffend die (RGBl. S. 6

mann in Dortmund,

eernhaltung unzuverlässiger 89 haben wir den Kau

Verfügung vom heutigen Tage den H

des täglichen Bedarfs Handelsbetrieb untersagt.

ügun

den Betroffenen zu tragen.

Dortmund, den 11. Februar 1921.

Aluf Anordnung des ße Mühle des Fchrrweisgees Paul Hei wegen Unzuverlẽ

lassen. Lüben, den 14. Februar 19221. Der Landrat. Frhr. yon S

Nichtamtliches

Deutsches Reich.

Der Reichsrat trat heute zu einer

ür innere Verwaltung, für ollwesen, für Nechtspstege, ür Seewesen Sitzungen.

Die Verhand lungen, die in

mit Vertretern der tsch

fehler. Unleserlich geschriebene, oder, sei es wegen schlecht nd⸗ schrift, sei es wegen Verwendung von lehes Tinte, 1 Tesrlich⸗

des Staatssokretärs im tschecho⸗flowalischen

* 89

vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für und ser Haushalt und Rechnungswesen sowie die vereinigten sat e für Haushalt und Fehungetaesen, für

ehrswesen, für Reichswehrangeleg

o⸗flowakischen egteang

n g.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. Sepiem ernhaltung vennweredissr Personen vom Hmn heleuten Franz

Gegenstaände dteg n is

ecssexcagxes

Auf Grund der Bundesratsvevordnung vom 23. September 1) betreffend die Fernhalkung 1e“ vom Huß eleuten

½ Wendriner in Doxrtmund, Rosenthal Nr. 12. Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Leheg mitteln aller Art sowie mit sonstigen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässt Die Untersagung wirkt Reichsgebiet. Die Kosten der amtlichen Bekanntmachung he Verfügung im Deutschen Reichsanzeiger“ und im amtlichen Kreibbi

sa

Mucherstelle der Polizeivervaltung. Schwarz

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durch Verfügung he

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Tage 1 ensmitteln aͤll Art sowie mit sonstigen Gegenständen des täglich Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Kandelsben Die Untersagung wirkt für das Reichsgebiet. 9 im „Neich

offenen

WMucherstelle der Polizeiverwaltung. Schwar

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. Septemhber

ersonen vom Hanl

negen Unzuverlässigkeit in bezug ie Untersagung wirkt für das 85 Die Kosten der amtlichen Bekanntmachung dieser N

im „Reichsanzeiger“ und im amtlichen Kreisblatt sid d

Bekanntm a chun g. rrn Regierungspräsiden

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gkeit des Müllers auf unbestimmte

fleuten Adolf Linh b 1 Staufenstraße Nr. 64, und Dt Lindemann in Dortmund, Paulinenstraße Nr. 35, dmm 1 andel mit Lebeng mitteln aller Art sowie mit sonstigen Ge

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Mucherstelle der Polizeiverwaltung. Schwart

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zußerorbentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers er Schuster über die Ausführung des lewakischen Wirtschaftsabkommens vom . Juni eigen Jahres stattgefunden haben, sind laut Meldung des Wolffschen Telegraphenbüros“ vorgestern zum Abschl ge⸗ gocct worden. Zur Regelung gelangten gewisse Fragen des neerseitigen Warenaustausches insbesondere auf dem or Chemikalien, Knöpfe, yclenmengen, die nach dem Kohlenabkommen -n auszu⸗ wichen sind, wurden um ein geringes erhöht. Auch wurde ur Verlängerung dieses Abkommens bereits bis e Juni Lussicht genommen. Die Verhandlungen, die gleichzeitig in Reichsfinanzministerium über den Abschluß eines Vertrags 7 Fenban her Oepelb⸗seern sowie Rechtsschutzes uh der Rechtshilfe in Steuersachen statigefunden haben

iw Aufstellung eines vorläu Enkwurss auf diesen Gebieten eäbrt. Alle Zweifelsfragen konnten hier allerdings noch nicht heültig erledigt werden. Der Entwurf wurde daher zunächst eberseitig als unverbindlich erklärt. Nach dem Gange der

erhandlungen steht aber zu erwarten, daß in naher Zeit der nogültige Vertragsabschluß auch hier erfolgen wird. 89 .

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Gestern vormitiag sprach der Keichsminister des Aeußern dr Simons in Karlsruhe vor einer zahlreichen Versamm⸗ ing geladener Gäste im Kleinen Festsaal. Es waren er⸗ jijenen die Mivister, die Landtagsabgeordneten, Vertreter staat⸗ ter und städtischer Behörden, Vertreter von Handel, In⸗ rie und Gewerhe aus Karlsruhe und anderen badischen ocen, Vertreter der Beamtenschaft, Arbeitgeher und Paitnehmer. Der Staatspräsident Trunk dankte dem Püister für sein Erscheimen und sprach sodann in ingeren Ausführungen üder die ungeheuren Lasten, die as durch die Pariser Konferenz auferlegt worden sind und e unsere physische und wirtschaftliche Existenz untergraben rirden. Zum Schlusse versicherte der Staatspräsident dem Minister, daß das deutsche Volk geschlossen und entschlossen dater ihm stehe, ein einig Volk und ein Wille!

Der Reichsminister Dr. Simons dankte dem Staats⸗ grisdenten für die Worte der Ermunterung und des Ver⸗ emens, die er gesprochen habe, und rte dann dem Polffschen Telegraphenbüro“ zufolge aug:

er jetzt für das deutsche Volk Außenpolitik mache, der könne gricht mehr tun als ein auf seine Regierung gestellter Beamter, der vise sich getragen fühlen von dem Willen des Volkes. Und um sich se diesem Gefühl, von diesem Willen überzeugen zu können, stehe gheute vor ihnen. Und wenn er hierhex komme und frage: Wie sen Sie darüber?2, dann wisse er, daß er zu Männern komme, se erfüllt sid von den heißen Sorgen, die man hier an den Außen⸗ sosen des Reiches mehr als anderswo gegenüber den Pariser Gechlüssen empfinde. In keinem Teil des Reiches würden die Folgen stärker als hier empfunden, die eintreten wünden, wenn wir g Pariser Forderungen nicht nachkommen. Die sogenannten eenkionen, die Besetzung deutschen Gebiets, würden für Suddeutsch⸗ knd, und insbesondere für Baden von größter, schwerwiegender Be⸗ eütng sein. Wichtig sei es ihm, zu erfahren, ob die 8 litik, die eim Reiche vertrete, im badischen Volte Anklang finde. Das hatshce Polk wisse, daß es seinen Krieg als este däghagzeres gfüctt habe. Es zeige sich jetzt, daß ohne Mitatbeit des atsche Volkes die Regelung der ungeheuren Probleme, die der Fiedensvertrag mit sich bringe, nicht möglich sei. Wir diren auf gutem Weg, wenn wir den esseie Weg gengen wären. Man habe diesen Weg reclassen und desc den Eig des Diktates vorgeschlagen; was sei denn die Pariser Konferenz unders? Die Entente greise weit über das hinaus, was wir * lisen vermöchten. Es sei unsere Aufgabe, den Franzosen nach⸗ uareisen, daß es ihnen auf dem von ihnen betretenen Weg nicht ge⸗ ingen werde, ihre schwierige Lage zu erleichtern. Wir müßten verz fuchen die schwebenden Fragen zu lösen und mit Vorschlägen an die eandoner Konferenz herangehen, die innerl durcführbar seien. Der Minister sieht de Londoner Konferenz nit wenig Optimismus entgegen. Wenn wir sest nach London mit Gegenvorschlägen gehen, so sah er fort, wird die öffentliche Meinung in England in Lüflcer Weise revoltieren, wie die deutsche öffentliche Meinung gegen die Pariser Beschlüsse reyvoltiert hat. Darüber müssen ar uns klar sein. Es ist möglich, es ist sogar wahrscheinlich, daß se ondoner Konferenz in ihren ersten Versuchen kein Ergebnis der Jaständigung haben wird. ch in London über die neuen Methoden zu einigen. Eine pein⸗ iche Lücke des Friedensvertrages ist, daß man dem deutsch en geste nicht gesagt hat, was man eigentlich von ihm ver⸗ sangt, und wenn man uns jetzt 1“ macht, daß wir iict selbst Vorschläge gemacht haben, so müssen wir erwidern, daß se Unsicherheit bei uns zu groß gewesen ist, um Vorschläge machen kinnen. Wenn wir jetzt Vorschläge machen, so können wir sie in aus unserer Unsicherheit heraus machen. Die Gegner ꝛochnen sant daß wir in wenigen Jahren wieder zu großer Büte lngen. Um diese Summen zahlen zu können, müßten wir aber n einer wirtschaftlichen Blüte gelangen, die unsere wirt⸗ steitiche Blüte von 1913 und 1914 bei weitem über⸗ shnitet. Und dennoch sollen wir uns zu solchen Leistungen ves⸗ glchten. Das wäre eine katastrophale Politik. amit das deutsche alk mit Hoffnung auf Erfolg sich aus dieser elenden Lage heraus⸗ uleiten kann, gebrauchen wir Ruhe und Verständnis unserer Lage. Ueser Weg biete wenigstens Anssicht auf Heilung. Dann müßten ni festhalten an dem Wenigen, was wir aus dem Zusammenbruch feret . Zu dem Wenigen gehöre die Unversehrtheit des eichegedankens, Er wisse, es gebe kein Land im Deutschen Reiche, do dieser Reichsgedanke lebendiger sei, als in Baden. Der inster hob sodann die Unversehrtheit der Reichsversassung

meinte; Solange wir die Reichsverfassung haben

slenge wollen wir sie auch verteidigen gegen wh innen und außen. Die Pariser Beschlüsse würden in hren Vigen eine Unversehrtheit der deutschen Reichsverfassung nicht ge⸗ ahren. Dagegen müßten wir uns wehren. Die Pariser Beschlüsse 2 hinaus auf einen Füsanmenbräh alles dessen, was sich das tatshe Volk auf geistigem und wirtschaftlichem Gebiet erobert nte. Wenn wir die Pariser Beschlüsse nicht annehmen, so neien die Sanktionen in Kraft, die ebenfalls hinausgehen auf eine Trennung des Deutschen Reiches. Jede Bestrebung in außen, die dahin geht, das deutsche Stammgebier aus⸗ shanderzureißen, hebeutet ein Altentat gesen die Reiche⸗ Ulasung. Der Minister betonte, daß er auf seiner Reiss durch ülddeutschland das erhebende Gefühl gehabt babe, daß dieses Attentat den einmütigen Widerstand des ganzen deutschen Volkes stoßen ene. Er gehe nach London mit dem Gefühl, daß dieser Einheits⸗ fäanke aus dem ganzen deutschen Volke nicht herausgerissen werden une. Dieses Gefühl werde ihm Kraft geben, den Unannehmbaren vhrangen gegenüberzutreten.é Er hoffe, das Vertrauen, das ihm ebra

unhallender Beifall.)

Nachdem auch Vertreter der 5 Wari ergriffen hatten, dankte der „oie Anregungen, die er erhalten habe, ich auf das Deutsche Vaterland, in das keitert einstimmten.

verschiedenen Herufsstände Reichsminister he. Simons

und schloß mit einem die Anwesenden be⸗

1 iete aschinen und des Malzes. Die

weiter

ich durchdacht und praktisch.

Es wird außerordentlich schwer sein,

nehmen werden.

Angriff

cht werde, in London wahrzumachen. (Lebhafter, lang-

tägi 8 die Norm der Versorgung d.

Oesterreich. 88 fecgusehen. Diese Ralionen

MWie die „Politische Korrespondenz“ exführt hat die Bot⸗ Gafterkonferenz die Einstellung der Arbeiten der mili⸗ tärischen und der Luftschiffahrtskommission mit dem 20, Februar verfügt, um durch diesen Beschluß eine schwere güepiele Belastung Oesterreichs aufzuheben. Diese Ent⸗ chließung dürfte in keiner Weise die volle Durchführung der aus dem Friedenspertrgg von St. Germain sich ergebenden militärischen und Luftschiffahrtsbestimmungen gefährden. Sollte diese Bedingung bis 20. Februar nicht erfüllt sein, so werde bis zur Durchführung ein Liquidationsorgan mit möglichst hebtngem Personalbestande die Vertragserfüllung zu überwachen em 1

Der ungarische Minister des Aeußern Gratz hatte gestern mit dem Bundeskanzler Dr. Mayr eine längere Unter⸗ redung über Westungarn. Für die nächste Woche wurde eine Aussprache der beiderseitigen Referenten in Wien ver⸗ einbart, nach deren Abschluß eine neue Besprechung zwischen Gratz und Dr. Mayr stattfinden wird.

. Großbritannien und Irland.

5 111“ „Im Untethause stand gestern die Frage der Arbeits⸗ losigkeit zur Erörterung. b.8 8 3

Der Führer der Arbeiterpartei Clynes führte laut Mel⸗ dung des „Wolffschen Felegenphenbaes⸗ aus: Die Lage sei seit Dezember schlimmer geworden. Die Arbeiterpartei Füeee für die Arbeitslosen entweder Arbeit vder hinreichende Unter⸗ stützung. Bevor die Fünge der Erwerbslosigkeit nicht gelöst sei, könne in England kein Friede 28 Er frage die Regierung, welche Versuche sie zur Wiederherstellung eines wirklichen Friedens und zur Schaffung von Hefregeedeen unternommen habe. Es verbalte sich nicht so, daß die Regierung die Frage nicht lösen könne, sondern daß sie sich davor fürchte, in Fwiit eiten mit dem feltbegründeten Besitz zu kommen. Er mache keinerlei Vorschläge zur Aenderung des kgpita sjchen Systems; wenn jedoch die Regierung die Vorschläge der Arbeiter nicht annehme, dann solle 8 doch etwas

e

Besseres vorschlagen. Er wolle keineswegs die Klassendiktatur in eu faa verteidigen, aber Arbeitzlosigkeit scheine in Rußland nicht zu herrschen. Der Redner trat für die Wiederaufnahme des inter⸗ nationalen Handels und der Handeltben ebvnge zu Rußland ein. venrgegenüte stellte Me Namara in de, daß es von seiten der Regferung an Vorbereitungen für die Lage gefehlt habe. Er sagte, ein Manifest veröffentlichen und tagtäglich eine praktische Politik ausarheiten, sei zweierlei. Die Bah der Erwerbslosen sei von 350,000 im Oktober vorigen Jahres auf 1 039 000 am 11. Februar gestiegen. Nicht einbegriffen seien hierbei etwa 600 000 Arbeiker, die eine systematisch verkürzte Arbeitszeit haben. Unter den 1 039 000 Erwerbslosen befänden sich leider auch 368 000 Kriegsteilnehmer. Das Arbeitsministerium tue sein Aeußerstes, um die britische Industrie wiederherzustellen. Im weiteren Verlaufe ver Debatte erklärte Barnes, den Mitgliedern der Arbeiker⸗ partei sei es nicht gelungen, irgendeinen praktischen Vor⸗ schlag für die augenblickliche Lige zu bieten. Es sei Peeungec auf Rußland als Retter aus der augenblicklichen age zu. blicken. Mit Bezug auf die Forderung, daß der Staat für eine angemessene Unterstützung der Erwerbslosen sorgen müsse, erklärte Barnes, es dürfe nichts unter⸗ nommen werden, um den Ansporn zur Arbeit 8 verringern. Der W nach Arhett müsse vermehrt und nicht vermindert werden. Er wolle nicht die augenblickliche Gesellschafts⸗ und Industrieordnung verteidigen, aber er glaube, man werde keine hbessere Welt aßfen, wenn man die Welt, in der man jetzt lebe, nicht besser ausgestalte. Die Regierung niüsse die Unternehmungen tatkräftig unterstützen, die ärmeren Ländern behilflich sein wollen, eng⸗ lische Waren zu kaufen. Eine der Ursachen der augenblick⸗ lichen Krise sei der Mangel an Vertrauen, der aus den Gewerbe⸗ streitigkeiten entstehe. Er werde den von der Arbeiterpartei ein⸗ ebrachten Abänderungsantrag nicht unterstützen und boffe, die Regierung werde 118 mit dem, was hisher untersommen worden sei, nicht begnügen. 1 Glauben, daß die Löfung des Problems in der ⸗Wiederaufnahme des Handels mit Nußsanh liege. Dem Volke den Glauben beizubringen, daß in Rußland überfluͤssige Lebensmittel vorhanden seien, käme einem Verbrechen 2. bert trat für freie Handelsbezjehungen mit anderen Völkern ein und sagte, das englische Volk müsse die Wahr⸗ heit erkennen, daß es nicht ohne Auslandshandel leben könne.

Der Vollzugsausschuß des nationalen Ver⸗ bandes der Eisenbahner hielt gestern eine Sitzung ab, um über die Antwort Lloyd Georges auf die Forderung nach einer Untersuchung der Schießerei von Mallow zu beraten. Nach der Sitzung, auf der beschlossen wurde, die weitere Ent⸗ wicklung dieser Frage im Unterhaus 8 bevor man über die zu ergreifenden Maßnahmen Beschluß faßt, erklärte der Arbeiterführer Cramp, die von Lloyd George vorgeschlagene Untersuchung des Vorfalls durch die Militärbehörde sei un⸗ annehmbar.

Der Parlamentsausschuß des Gewerkschafts⸗ kongresses hat auf seiner gestern in London abgehaltenen

Sitzung eine scharfe Entschließung an Lloyd George und den Staatssekretär von Irland abgesandt, in der eine öffentliche Unteksuchung des Vorfalls von Mallow gefordert wird. Heute

wird eine gemeinsame Konferenz zur weiteren Beratung der An⸗ elegenhan stattfinden, an der der Parlamentsausschuß der Arbettetpartei und die parlamentarische Arbeiterpartei teil⸗

Frankreich.

7 Fao der Igene⸗ Leone⸗ ea gsedas Mr teilung belaufen sich die deutschen Kohlensendungen für den Monat Fanu ar auf 1 89 96g Tonnen, davon 1 060 482,5 Tonnen Kohlen, 398 575,8 Tonnen Koks (was 524 767,7 Tonnen Kohlen entspricht) und 96 666 Tonnen Braunkohlen⸗ briketts. Von diesen Mengen wurden 1 069 075,5 Tonnen rankreich zugeteilt, 209 012 Tonnen Italien, 274 596 Tonnen lgien und 130 18 Tonnen Luxem urg; Die Flsgeaen. kommission 17 am 29. Januar eine längere Ausführung über die wierigkeiten geschickt, auf die die deutsche Regierung bel Durchführung der Kahlenlieferungen stößt. Diese Ausführung unterliegt zurzeit einer genauen Prüfung durch das Kohlengmt der Kommission. Die eutschen werden von der Kommission angehört werden, sobald das genannte Amt seinen Bericht zu Ends gekührt hat. Piese Dernehmung, die wahrscheinlich in den ersten Tagen des Monats März statt⸗ udet, wird sich jedoch nur mit der Fesisetzung der von Deutsch⸗ kand im Monat April 1921 zu leistenden Kohlenlieferungen

befassen, während feinerlei Aenderungen der für Februar und

1X1X1X“” Der Rat ber Volks kommissare erachtet et für not⸗ wendig, alle Arten von sonderen Verpflegungs⸗ rationen einzuschränken und entschiedene Maßnahmen zu treffen. Wie „Wolfte Telegraphenbürd“ berichtet, beschloß er mit der deesrnche für die Versorgung der Arbeiter

Män seigesehien Jahl in Fioge kommen.

bei fommissar für Versorgungswesen eine drei⸗ bei dem Volkskomm gung e-N., N ans

obert erklärte, die Arbeiter wären in dem irrigen.8—

pebeige Versammlung der Republik des fernen v-

dürfen die Norm der Arbeiter⸗

versorgung nicht übersteigen. Die erhöhten Normen der Verpflegungsrationen für die Angestellten einzelner Be⸗ hörden und Unternehmungen sollen geä werden. Der entralkommission wird befohlen, über die tatsächlich Durchführun Bestimmungen des Rates der Volks⸗ kommissare, über die Ablösung ivilegierten Rationen für einzelne Kategorien von Sowjetangestellten und über die Auf hebung der Front⸗ und i der Roten Armee und sämtliche militärischen und behördlichen Rationen äußern. Der Moskauer Sowjet soll im Laufe einer Woch der Arbeiter⸗ und Bauerninspektion nicht weniger als 100 Mi glieder des Sowjets zur Verfügung siel Ausgabe von Verpflegungsrationen in allen Behörden ohne Ausnahme auf Ungesetzlichkeiten zu unterfuchen. Die Kammer hat gestern die Generaldebatte über di Erhöhung des Brotpreises hn 21 Der Ueber⸗ gang 2 Erörterung der einzelnen Artikel wurde mit 8 gegen 66 Stimmen angenommen. 2 1 Die Presse gibt einstimmig ihrer Freude über diesen Er⸗ folg der Regierung Ausdruck. Die Annahme dieses Gesetzes wird das Budget um etwa sechs Milliarden Lire jährlich lasten und dadurch zur Gesundung der italienischen Finanzen erheblich beitragen. Der Budgetausschuß der Kammer hat vorgestern beschlossen, die von der Regierung vorgeschlagenen Abände⸗ rungen anzunehmen; die sozialistische Kammerfraktion beschloß. die Obstruktion mit dem Vorbehalt aufzugeben, sie gegebenenfalls während der Erörterung der verschiedenen Artikel wiederaufzunehmen. v11X“““

5 Finnland.

Der Reichstag hat die Regierungsvorlage, betreffend die Aufnahme einer Staatsanleihe von 250 Millivnen finnischer Mark, in dritter Lesung mit 95 gegen 83 Stimmen angenommen. Die Regierungsvorlage, betreffend die Ein⸗ führung einer besonderen SBeen der Restaurants und Kaffees, deren Betrag auf 10 Millionen finnischer Mart berechnet war, wurde in zweiter Lesung abgelehnt. 1

Der Oberkommandierende der litauischen Armee General Shukowski und der General Kasche sind am 10. Februar in Riga angekommen, um an den Arbeiten der 572—. setzungskommission teilzunehmen. Wie „Wolffs Telegraphen⸗ büro“ meldet, ist die Festsetzung der lettisch⸗litauischen Grenze gelungen. Man hofft, daß Ende Februar das durch die Unterkommission bearbeitete Material dem Professor Simpson, dem Präsidenten der Grenzfestsetzungskommission, übergeben wird. 1

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Schweden. 1“ Der frühere Ministerpräsident Branting erklärte gestern dem König, daß er die Regierungsbildung nicht 2 könne. Feranf forderte der König den Führer der Konser⸗ vativen, Admiral Lindmann zur Kabinettsbildung auf, unb, da dieser ebenfalls ablehnte, wandte er sich an den Führer der liberalen Partei, Landeshauptmann Eden, der auch ortlärte, den Auftrag nicht übernehmen zu können. Die Zeitungen äußern, daß, nachdem die drei großen Parteien sich geweigert haben, die Verantwortung für die Regierung zu übernehmen, nur ein Kabinett von höheren Beamten in Betracht kommen

8 Asien. 1 Die „Agence Havas“ meldet aus Tschita, daß die gesetz⸗

nwesenheit von 351 Abgeordneten eröffnet worden sei. Di Regierung von Tschita erklärte durch ihren Präsidenten Kras noschekom daß sie nunmehr die Regierungsgewalt in die Hände

der gesetzgebenden Versammlung lege.

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Reichstag ist einer Entschließung der Deutschen Nationalversammlung vom 29. April 1920 gemäß eine Denk⸗ schrift über den Umfang und die finanzielle deutung des Verkehrs in vr lla Hkien Dienst⸗ sachen S Vorschläge über die Neuregelung dieser Einrichtung zugegangen. 3 2 Statistik und Volkswirtschaft.

Arbeitsstreitigkeiten. 1 1

Die Vertreter der Vorstände folgender Postfachverbände: Reichsverband Deutscher Post⸗ und Telegraphenbeamten, Verban Deutscher Post⸗ und Telegraphenbeamten, Verband der Deutschen Reichspost⸗ und Telegraphenbeamtinnen, Bund geprüfter Sekretäre und Obersekretäre der Reichspost, und Telegraphenverwaltung, Gewerkschaft Bund

*

Deutscher Post⸗ und Telegrapbenbeamten, Deutscher Post⸗ und Telegraphenassistenten und⸗Anwärter sind, wi „W. T. B.“ mitteilt, nach eingehenrer Durchberatung von Richtlinien als Grundlage für den künftigen Satzungsentwurf üͤbereingekommen, unter Vorbehalt der Zustimmung der satzungsmäßigen Hehene die Grändung einer Reichsgewerkschaft der Post⸗ un Lesabhenbeamten mit Beschleunigung zu vollziehen. E sofort gebildeter engerer Ausschuß, in dem diese Verbände vertreten sind, hat den Nuftta⸗ erhalten, alle notwendigen Vorarbeiten für den geptanten Zufammenschluß sogleich in Angriff zu nehmen. An den Arbeiten dieses Ausschusses beteiligt sich auch die Vereinigung de höheren Reichspost⸗ und Telegraphenbeamten. Aus Essen wird dem „W. T. B.“ telegraphiert: In einer Zusammenkunft der Vorstände der vier Bergarheiter⸗ verbände wurde gestern beschlossen, das Ueberschichten abkommen für den Rubhrbergbau zu kündigen, so daß vom 13, März an keine Ueberschichten mehr verfahren werden, vor⸗ behaltlich weiterer Verhandlungen.

Die Straßenbahnangestellten im rheinisch, v5* Industriesebiet baben, wie „W. T. B.“ erfährt, den Ausstand begonnen. Der Betrieb ruht überall. 8

In Leiphig sind gestern, wie „W. T. B.“ meldet, hei alben

auarbeiten für die hevorstehende Frühjahrsmesse die

immexrleute in den Ausstand getreten trotz der bestehenden Taxisverträge und obwohl das Mehamt für die Mustermesse den Arbeitern g auf Grund früberer Vereinbarungen eine Sonder⸗ von 80 C über den tariflichen Stundenlohn von 6,70 hina zugestanden und gezahlt hatte. Durch den Ausstand soll eine Stunden⸗ lohnzulage von 2 erhwungen werden. 8b Aus London wird dem „W. T. B.“ gemeldet, das sozialistische Blatt „Daily Herald“ berichte, die Grubenbesitz 1 r 5 Uv England hätten sich entschlossen, Aussperrungen voͤrzu⸗ nehmen, um die Löhne der Bergarbeiter dem Kohlenpreis entsprechend zu verringern.

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