39 Schatzanweisungen und Wechsel können wiederholt ausgegeben wer
(5) Die Mittel zur Einlösung von und Wechseln können durch Ausgabe von tanweisungen und Wechseln 6. Schuldverschreibungen in dem erforderlichen Nennbetrage
t werden. 1
(6) Schuldverschreibungen, und Wechsel, die zur Einlösung fällig werdender Schatzanweisungen oder Wechsel bestimmt sind, hat die Hauptverwaltung der Staatsschulden auf An⸗ ordnung des Finanzministers vierzehn Tage vor der Fälligkeit zur Verfügung zu halten. Die Verzinsung oder Umlaufszeit der neuen Schuldpapiere darf nicht vor dem beginnen, mit dem die Verzinsung oder Umlaufeszeit der einzulösenden Schatzanweisungen oder Wechsel aufhört.
(7) Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem Zins⸗ oder Diskontsatze, zu welchen Bedingungen der Kündi⸗ ung oder mit welcher Umlaufszeit sowie zu welchen Kursen die chuldverschreibungen, Schatzanweisungen und Wechsel ausgegeben werden sollen, bestimmt der Finanzminister. Ebenso bleibt ihm im Falle des Abs. 3 die Festsetzung des Wertverhältnisses sowie der näheren Bedingungen für Zahlungen im Auslande überlassen. G
(8) Im brigen sind Verwaltung und Tilgung der An⸗ leihe die Vorschriften des Gesetzes vom 19. Dezember 1869 (Gesetz⸗ samml. S. 1197), des Gesetzes vom 8. März 1897 (Gesetzsamml. S. 43) und des Gesetzes vom 3. Mai 1903 (Gesetzsamml. S. 155) anzuwenden.
Die Ausführung dieses Gesetzes erfolgt durch die zuständigen Minister.
Berlin, den 14. Januar 1921.
Das Preußische Staatsministerium. E16161“ Braun. . am Zehnhoff. Oeser. 8 tegerwald. Lüdemann. 8
““ avn eneer
Gesetz
ur Aenderung des Gesetzes vom 27. Februar 1880, etreffend die Besteuerung des Wanderlagerbetriebs.
Vom 14. Januar 1921.
„ Die verfassunggebende Preußische Landesversammlung hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird: ArtikelI. 1 Das Gesetz, betreffend die Besteunerung des Wanderlagerbetr iebs, vom 27. Februar 1880 (Gesetzsamml. S. 174) wird dahin geändert: 1. § 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung: F. Die Steuer beträgt für jede Woche der Dauer des Wander⸗ lagerbetriebs 1 o11“ . . 600 Mark, im übrigen in Orten mit mehr als 500 000 Einwohnern 500 „ in Orten mit mehr als 100 000 bis 500 000 Ein⸗ 144*“ in Orten mit mehr als 50 000 bis 100 000 Ein⸗ in Orten mit mehr als 10 000 bis 50000 CEinwohnern 200 „ in Orten bis zu 10 000 Einwohnern. ““ sofern der Betrieb von einer Person versehen wird; sie erhöht sich für jede weitere im Betriebe tätige Person (Mitunter⸗ nehmer oder Anzgestellter um den gleichen Betrag, für einen nur mechanische Dienstleistungen verrichtenden Gehilfen (Haus⸗ diener, Kutscher, Laufburschen oder ⸗mädchen und dergleichen) um je den halben Betrag. 2. § 5 erbält e affung: ießt
Die Steuer b sttattfindet. Nach Beendigung des Betriebs ist der Kommunal⸗ aufsichtsbehörde nach besonderer Anweisung der Aufsichtsminister Anzeige zu erstatten. Artikel 2.
Die Gemeinden sind berechtigt, zu den im Artikel 1 festgesetzten Steuersätzen Füalag zu erheben, die in Orten bis zu 100 000 Ein⸗ wohnern 25 vH, in Orten mit mehr als 100 000 Einwohnern 50 vH nicht übersteigen dürfen.
Die betreffenden Beschlüsse der Gemeinden unterliegen nicht der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
Artikel 3.
Die Steuersätze des Artikel 1 Nr. 1 finden keine Anwendung, wenn der Zeitabschnitt, für welchen die Steuer zu entrichten ist, bei Inkrafttreten dieses Gesetzes bereits begonnen hat.
Berlin, den 14. Januar 1921. Das Preußische Staatsministerrium.
Braun. 8 Stegerwald. Lüdemann.
Verordnung
zwecks Berichtigung des Beamten⸗Diensteinkommens⸗ ge
S. 135*.
Vom 8. Februar 1921.
ninisterium hat auf Grund des der Verfassung des Freistaats Preußen vom 30. November 1920 in Uebereinstimmung mit dem im Artikel 26 der Ferfaffung vorgesehenen Stünbigen Ausschuß der Landesversammlung folgende Verordnung mit Gesetzeskraft erlassen: Die Besoldungsordnung (Anlage I des Beamten⸗Diensteinkommens⸗ gesetzes vom 17. Dezember 1920) wird wie folgt berichtigt. 1. Abschnitt I. 1. A. A) Gruppe 8. “ Ansiedlungskommission. a) Zeile
Statt „Regierungsobersekretäre (bisher Sekretäre) als Bäro⸗
vorsteher“ muß es heißen: „Obersekretäre (bisher Sekretäre) als Bürovorsteher.“ b) Zeile 3.
Statt „Regierungsobersekretäre (bisher Sekretäre)“*)“ muß es heißen: „Kassenobersekretäre (bisher Buchhalter) *), Obersekretäre
bisher Sekretäre) *)“. ) Gruppe 12. Ministerium 79 Wissenschaft, Kunst und
Lolksbildung.
Die letzte Zeile muß heißen: torinnen 2 einschließli 1 Steglitz und der Taubstummenanstalt in Neukölln.“
2. Abschnitt II.
Die Grupre 6 ist zu streichen, statt dessen ist in Gruppe 7 Zeile 2 in der Klammer hinter Botenmeister einzufügen: „sowie
vaäusn pektoren“. 3. Schlußbemerkungen. 8 C) Rebenbezüge. Dor be a ist Büesger De Zi 7 ‧h wird eine be⸗ a. zu . iffer w
sonbere Fesce deren Eingang wie folgt zu lauten hat⸗
———
*) Reichs⸗
taatsanzeiger Nr. 34.
8 ““ “
1 v. 8— 82 8 „ 2 der eingangs genannten Bezü
en Gemeinden zu, in denen der Bekrieb
setzes vom 17. Dezember 1920 (Gesetzsamml. 1921
Artikel. 55
Seminardirektoren und irek⸗ der Direktoren der Blindenanstalt in
PEEIEA1
„Bei der Verwaltung des Ministeriums für Wissenschaft, Kunst
und Volksbildung, bei der Berg⸗, Hütten⸗ und Salinenverwaltung und bei der landwirtschaftlichen Verwaltung erhalten die eeen und Abteilungsvorsteher an den wissenschaftlichen Hochschulen
die Direktoren der Forstakademien die für ihre Vorlesungen (usw. wie bisher)“. — 8. „5oöö
owie
Ziffer 8 und Ziffer 9 erhalten die Nummern 9 und 10. Berlin, den 8. Februar 1921. “ Das Preußische Staatsminsterium.
Braun. Fischbeck. Haenisch. am Zehnh Siegerwald. Lüdemann. über die rung von Notzuschlägen zum Grund⸗
gehalt, zur Grundvergütung und 8 Ortszuschlag derjenigen Staatsbeamten und Lehrpersonen, deren
Bezüge durch das Beamten⸗Diensteinkommensgesetz
vom 17. Dezember 1920, das Gesetz über das Dienst⸗ einkommen der Leiter und Lehrer an nichtstaatlichen höheren Lehranstalten vom 17. Dezember 1920, das Volksschullehrer⸗Diensteinkommensgesetz vom 17. De⸗
ö“ 1920, das Mittelschullehrer⸗Dienstein⸗
166“ vom 14. Januar 1921 und das Ge⸗ werbe⸗ und Handelslehrer⸗Diensteinkommensgesetz vom 14. Januar 1921 geregelt sind.
0 Vom 8. Februar 1921. 5.
Das Staatsministerium hat auf Grund des Artikel 55 der Verfassung des Freistaats Preußen vom 30. November 1920 in Uebereinstimmung mit dem im Artikel 26 der efasbe vor⸗ gesehenen Ständigen Ausschuß der Landesversammlung folgende Verordnung mit Geseßeskrafl erlassen:
Einziger Paragraph.
(1) Zum Grundgebhalt, zur Grundvergütung und zum Orts⸗ zuschlag der Staatsbeamten und Lehrpersonen, deren Bezüge durch das Beamten⸗Diensteinkommensgeset vom 17. Dezember 1920, das Gesetz über das Diensteinkommen der Leiter und Lehrer an nicht⸗ stäatlichen höheren Lebranstalten vom 17. Dezember 1920, das Volks⸗ schullehrer⸗Diensteinkommensgesetz vom 17. Dezember 1920, das Mittelschullehrer⸗Diensteinkommensgesetz vom 14. Januar 1921 und das Gewerbe⸗ und Handelslehrer⸗Diensteinkommensgesetz vom 14. Ja⸗ nuar 192! geregelt find, wird bis zur nächsten anderweiten Festsetzung des Ausgleichszuschlags durch den Staatshaushaltsplan mit Wirfung vom 1 Jannar 1921 neben dem bisber geltenden Ausgleichszuschlag ein Notzuschlag gewährt, der in den Orten .
EEEqEö6eö6ö“ 4 “ 2 vom Hundert
9 8
ge beträgt.
(2) Entsprechend erhöht sich gemäß § 23 Abs. 2 und 3 des Be⸗ amten⸗Diensteinkommengesetzes vom 17. Dezember 1920 der Ver⸗ Ergungszuschlag der Wartegeldempfänger, Ruhegehaltsempfänger und
Vitwen.
(3) Für die Höbe des Notzuschlags ist bei den im Amt befind⸗
lichen Staatsbeamfen und Lehrpersonen der dienstliche Wohnsitz, bei den Wartegeldempfängern Ruhegehaltsempfängern und Witwen der Wohnsitz der zum Empfang der Versorgungsbezüge Berechtigten maßgebend. “ 8
Berlin, den 8. Februar 1921. “ Das Preußische Staatsministerium.
Fischbeck. Haenisch. am Zehnhoff.
Braun. Stegerwald. Lüdemann.
Der Aktiengesellschaft Lauchhammer in Lauch⸗ hammer, Kreis Liebenwerda, wird hiermit das Recht ver⸗ liehen, die Parzellen Geee Naundorf im genannten Kreise Kartenblatt 1 Nr. 131, 132, 133, 812/127, 813/127, 814/126, 809/126, 810/127, 811/127, 522/123, 523/124, 517/120, 518/121, 257/112, 258/113, 261/114, 929/102, 404/101, 403/100, 928/102, 401/101, 402/100, 927/101 usw. und 398/100, soweit sie zum Kohlenabbau im Anschluß an das der Aktiengesellschaft gehörige Braunkohlenbergwerk Lauch⸗ hammer III bei Lauchhammer und Naundorf erforderlich sind, auf Grund des Gesetzes über die Eanteigtnerg von Grund⸗ eigentum vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221) im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten.
Berlin, den 16. Februar 1921. es Im Namen des Preußischen Staatsministeriums. Der Minister für Handel und Gewerbe. 1.“ J. A.: Voelkel. Der Minister der öffentlichen Arbeiten. J. A.: Krohne.
Der Minister des Innern. J. A.: Meister.
Bekanntmachung.
Die verfassunggebende Preußische Landesversammlung hat am 14. Januar d. J. auf Antrag des Ausschusses für das Unterrichtswesen, Drucksache Nr. 3766, beschlossen: ““
1. Die Eingaben: 2 v8
a) betreffend Erhaltung und Förderung der christlichen bezw. konfessionellen Schufe und 8 behaltung des christlichen bezw. konfessionellen Religions⸗ unterrichts in der Schule, 2
b) betreffend Einsprüche gegen den konfessionellen Religions⸗ unterricht,
0) gegen den § 5 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Staatsgewalt in Preußen und für die Uebertragun landes⸗ herrlichen Kirchenrechte auf den Evangelischen Oberkirchenrat und den Generalsynodalvorstand, — b 1
d) betreffkend Forderungen im Falle der Durchführung der Trennung von Kirche und Staat: Anerkennung der evangelischen Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts, ihre finanzielle Sicherstellung. Einzelwünsche für die künftige Verfassung der evangelischen Kirche,
e) gegen die politische and kirchliche Abtrennung der Rheinlande von Preußen, für die Erhaltung der preußischen Landeskirche und die fortdauernde Zugehörigkeit dee evangelischen Kirche der Rheinprovinz zu derselben, 2 1111“
der Staatsregierung als Material zu überweisen. . 2. Die Eingaben: s 1e 1
8) für Beibehaltung der Aufnahme des Religionsbekenntnisses in die Personenstandsregister,
b) um Beseitigung des Stimmrechts der Geistlichen in den Schul⸗ deputationan, Schulvorständen und Schulkommissiogen,
1111“ 11“
Negierungsrat we
wendung überwiesen worden.
[1
414
rziehung, insbesondere uan Bei⸗
Munition zu, die auf der weit ausged
¹) betreffend Einspruch gegen den Erlaß des Ministers sür Wissenschafft, Kunst und Volkshildung pom 1. Januas 191g
über den Religionsunterricht in den Lehrersemina
für erledigt zu erklären. “ Eine weitere Benachrichtigung erfolgt ni Berlin, den 19. Februar 1921. 8 Direktor bei der Preuzischen Lan
4
Ministerium des Innern.
Das Preußische Staatsministerium hat auf Grund des 28 des Landesverwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1883
(Gesetzsam nl. S. 195) den Regierungsassessor Werneburgi G Erfira zum Stellvertreter des ersten Mitglieds des Bezsten
ausschusses in Erfurt auf die Dauer seines Hauptamts am Sitze des Bezirksausschusses ernannt.
Der Landrat z. D. Dr. Knoll aus Greifswald ist alz
1. in die allgemeine Staatzverwaltung über⸗
nommen und der Regierung in Breslau zur dienstlichen Ver⸗
E16* 27.
h 5 - 4 . 260 8
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen
und Forsten. 8
Die Oberförsterstelle Reinhausen im Regerae
bezirk Hildesheim ist zum 1. April 1921, zu besetzen. Pe⸗ werbungen müssen bis zum 10. Mürz eingehen.
MNinisterium für Volkswohlfahrt.
Der Regierungsrat Dr. Weber von der Eisenbahn⸗ direktion in Hannover ist zum Oberregierungsrat im Mini⸗ sterium für Volkswohlfahrt ernannt worden.
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„.—
b Bekanntmachung. Dem Praoduktenhändler Heinrich Toll, Dier. Lange vee. Nr. 4, haben wir heute auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverläfsiger Personen vom Handel vom 23. Zep⸗ tember 1915 den Handel mit Metallen aller Art untersagt. “ Harburg, den 18. Februar 1921. Die Polizeidirektion.
öö6 E1“
Dr. Behrens.
. 88
„4
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 19 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter Nr. 12078 das Gseetz, betreffend die Fheenung eines Nachtrags zum Staatshaushalt für das Rechnungsjahr 1920, vom 13. Januar 1921, unter 8 Nr. 12079 das Gesetz, betreffend die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Staatshaushalt für das Rechnungs⸗ jahr 1920, vom 13. Januar 1921, unter . 3 Nr. 12 080 das Gesetz, betreffend die Feststellung eines dritten Nachtrags zum Staatshaushalt für das Rechnungsjahr 1920, vom 13. Januar 1921 und unter Nr. 12 081 einen Beschluß des Preußischen Stnaats⸗ ministeriums über die Zuteilung von Gebietsteilen an die Landeskulturämter in Frankfurt a. O. und Merseburg, vom 28. Januar 1921. 8 1 Berlin NW. 40, den 23. Februar 1921. Gesetzsammlungsamt. Krüer.
111““ EEE“
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 2 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter Nr. 12 082 das Gesetz zur Aenderung des Gesetzes vom 27. Februar 1880, betreffend die Besteuerung des Wanderlager⸗ betriebs, vom 14. Januar 1921, unter 1 Nr. 12 083 eine Verordnung zwecks Berichtigung des Beamten⸗Diensteinkommensgesetzes vom 17. Dezember 1920 (Gesetzsamml. 1921 S. 135), vom 8. Februar 1921 und unter r. 12 084 eine Verordnung über die Gewährung von Notzuschlägen zum Grundgehalt, zur Grundvergütung und zum Ortszuschlag derjenigen Staatsbeamten und Lehrpersonen, deren Bezüge durch das hLee 17. De⸗ zember 1920, das Gesetz über das Diensteinkommen der Leiter und Lehrer an nichtstaatlichen höheren Lehranstalten vom 17. Dezember 1920, das Volksschullehrerdiensteinkommensgesetz vom 17. , 1920, das Mittelschullehrerdiensteinkommens⸗ gesetz vom 14. Januar 1921 und das Gewerbe⸗ und Handels⸗ lehrerdienstkommensgesetz vom 14. Januar 1921 geregelt sind, vom 8. Fehruar 1921. Berlin NW. 40, den 23. Februar 1921. Gesetzsammlungsamt. Krüer.
1““
3
NRicchhtamtliches.
Deutsches Reich.
Der Reichsrat trat heute zu einer Vollsitzung zusammen: ür innere Ver⸗
vorher hatten die vereinigten Ausschüsse waltung, für Rechtspflege und für Haushalt und Rechnungs⸗ wesen eine Sitzung.
Der belgische Gesandte Comte della Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung wieder übernommen.
* 8 9
„Die Ententestaaten haben wiederholt den Vorwurf erhoben, die deutsche Regierung liefere nicht alle vorhandenen Be⸗ 8 an Munition ab, sondern verheimliche große Mengen. UAnser Hinweis darauf, daß die deutschen Truppen bönn ns ran aben liegen lassen müssen, ist bisher stets un⸗ Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, einem Bericht „Le Peuple“ der Minister für nationale Ver⸗ hebveze anläßlich einer Interpellation mitgeteilt, eere hätten auf den belgischen Schlacht⸗
Muntion zurück⸗
zuge estände in und Belgien hese geblieben. Wie t nun in der bel ischen Kammer nach der Zeitun teidigung die deutschen feldern 125 Millionen Kilo elassen, wovon sich noch 22 fänden. Diese amtliche Erklärun
im Fenn 1918 bedeutende
ramm lllionen Kilogramm im La
assen einen Schlu daͤnde der AMierten gefallen sind.
1“
313215151515
ille ist nach de ejanbescha
jation schon
sseben.
ist, so bemerkt das oben
nante Büro, für uns sehr wertvo. Die mitgeteilten abian über die r---eg an Material und
ehnteren Front in Fronk⸗
der Interalliierten Kommission in Oppeln ch mitgeteilt, daß durch Vor chrift der Interalliierten umgs⸗ und Plebiszitkommission für Oberschlefien vom Fehruar 1921 die Volksabstimmung für alle Urberechtigten am Sonntag, den 20. März 1921,
ladet.
je aus Verhandlungen des vorläufigen Reichswirtschafts⸗ ekannt geworden ist, beabsichtigt der Reichsarbeitsminister grvordnung über die Freimachung von Arbeitsstellen r Zeit wesentlich einzuschränken. Aus dem Reichs⸗ e hertum wird mitgeteilt, daß zunächst geplant war, die gristen dieser Verordnung, durch die die Freizügigkeit der mehmer beeinträchtigt wird, völlig aufzuheben. Im awirtschaftsrat sowohl wie von der Vertretung der gen Städte ist aber darauf hingewiesen worden, daß hroßstädte mit besonders großer Arbeitslosigkeit, wie „ Hamburg usw., bei der gegenwätigen Lage des marktes bis au 2 gfremder Arbeitskräfte geschützt werden müßten. Es wird b nunmehr daran gedacht, die Beschränkung der Frei⸗ it ih den Großstädten mit besonders ungünstigem Arbeits⸗ enoch fortbestehen zu lassen, zugleich aber auch die übrigen umungen der Verordnung nur auf diese Zentren der tblosigkeit zu beschränken und für das übrige Reich die Lerordnung aufzuheben. Die Regierungen der Länder, eerttetungen der Städte und die Vereinigungen der Arbeit⸗ vmd Arbeitnehmer sowie der vorläufige Reichswirtschafte⸗ ind gebeten worden, zu diesem neuen Vorschlage Stellung men. Sobald ihre Erklärung vorliegt, wird die end⸗ Entscheidung getroffen werden.
n amtli
9 2 Batern. E111X“X“ 11““ 8888 8
die Konferenz der Ernährungsminister hat ihre tendlungen am Mittwoch zu Ende geführt.
ie Besprechung über die künftige Getreidebewirt⸗ stung hatte laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros“ kmebnis, daß eine Umlage bis zu einem Durchschnitt von etwa depvelzentnern für den Hektar der Gesamtanbaufläche von Weizen, Gerste und Hafer auferlegt werden soll. Im weiteren Ver⸗ r Konferenz wurde die Verordnung über die Errichtung [FPreisprüfungsstellen und die Versorgungs⸗ ung vom 25. Dezember 1915 besvrochen. Es ergab sich dabei istimmung in der Auffassung, daß der Zeitpunkt noch nicht ge⸗ nsei, in dem die Absatzbeschränkungen und Höchstpreisfestsenungen irder und der Kommunalverbände über Erzeugnisse, für die das die zffentliche Bewirtschaftung aufgehoben hat, vollkommen tönnen. Den Ländern, nicht auch den Kommunalverbänden, soll ahngnis gegeben werden, im Einverständnis mit dem Reichs⸗ erium für Ernährung und Landwirtschaft zur Behebung von inden Maßnahmen in diesem Sinne zu treffen. Als Ziel muß gee behalten werden, in absehbarer Zeit solche Beschränkungen In beseitigen. Bei der Besprechung über die Fleisch⸗ eraung zeigte sich, daß eine Ansdehnung der Verordnung
h. September 1920 hinsichtlich des T für
hiehverkehr und des Konzessionszwanges für den Fleisch⸗ wie sie von verschiedenen Landesregierungen vorgeschlagen war, weckmähig erscheint. Die durch Verteilung von verbilligtem wnmehr ermöglichte Schweinemästung auf vertraglicher Grund⸗ sol unverzüglich durchgeführt werden. Bezüglie Relversorgung im kommenden Wirtschaftsjahr wurde von fensegenden Mehrheit der Versammlung völlige Freigabe ent⸗ ih dem Vorschlag der Reichskartoffelstelle empfohlen. Be⸗ eimgen sollen nur bei befonderen Notständen mit Zustimmung schsministeriums zulässig sein. Anschließend erfolgte eine ein⸗ e Aussprache über die gegenwärtige Lage der Milchzwangs⸗ saft und die zur Ver Lefase der gegenwärtigen Lage not⸗ 2 Fehralber. Die Aussprache hatte aber zunächst nur vor⸗ inden Charakter, da auf der nächsten Konferenz der Ernährungs⸗ se die Frage der Neuregelung der Milchzwangswirtschaft einer lgen Beratung unterzogen werden soll. Es bestand Einver⸗ darüber, daß alle Mittel angewandt werden müssen, um zu
Steigerung der Milchproduktion und zu einer besseren Beliefe⸗
ier Verbrauchszentren mit Milch zu gelangen. der Reichsminister Dr. Hermes schloß die Konferenz
Vorten herzlichen Dankes an die bayerische Regierung
imn den bayerischen Landwirtschaftsminister für die der frenz zuteil gewordene Aufnahme und für die sachliche rreitung der Konferenz. nosminister findet Ende März in Bremen statt.
Oesterreich.
har Frage der Ostjuden in Oesterreich, die seitens fulnischen Regierung vor den Völkerbund gebracht wurde, de „Politische Korrespondenz“ den Standpunkt der greichischen Regierung dar. üs e whar des Umstands, der Staat auf die eingeführten Lebensmittel große Be⸗ daraufzahlen müsse, ergebe sich die Notwendigkeit, Vor⸗ len zu treffen, daß in Oesterreich nicht heimatberechtigten nen der weitere Aufenthalt nicht mehr gestattet werde. grißte Teil der polnischen Flüchtlinge, der aus Juden be⸗ habe keinerlei Anstalten zum Verlassen des Staats⸗ b getroffken. Es kämen rund 70 000 Personen in Be⸗
Die „Politische Korrespondenz“ stellt fest, daß dersonen von der Polizei außer Landes geschafft seien. ver polnischen Juden häͤtten sich der Preistreiberei, des shhandels und Valutaschiebungen schuldig gemacht. Der Note der polnischen Delegation beim Völkerbund er⸗ Vorwurf der Massenausweisung sei demnach voll⸗ smnbenrünbet. Die Ausweisungsaktion müsse weiter⸗ in werden. h
— Der offiziöse Vertreter der amerikanischen Dele⸗ in in der österreichischen Sektion der Reparations⸗ mnission in Wien, Colonel Smith, verlas in der vor⸗ gen Sitzung der Sektion, wie Wiener Blätter melden,
ärung, in der er darauf hinwies, daß die amerikanische bisher nur offiziösen Charakter hatte, und seiner Regierun in geziemend erscheine, auch diesen offiziösen Charakter e Er habe daher von seiner Regierung den Auftrag 8 die Delegation aus der Wiener Sektion der rationskommission Eö Nach feier⸗
PLerabschiedung verließ die amerikanische Delegation den Mangssaal.
Großbritannien und Irland.
lach dem amtlichen Konferenzbericht hen, französischen, iialienischen und japanischen Delegierten z vormittag im. St. Jamespalaft zusammen, um die nen Delegierten anzuhoren. Nachdem die türkischen 8 gen von. Konstantinopel und Angora ein⸗ n waren, legten Jzzet Pascha und Bekir Sami Bei die mnen Grundsätze dar, unter denen der Friede im Orient
1“
aber noch
auf weiteres noch vor dem Zuzug
der Kar⸗
die Vereinigten Staaten
Die nächste Konferenz der Er⸗
8 gleicher Heit unterhalten. 8
aus Rücksicht auf den künftigen Prä⸗
traten die
diesen Vorschlag
wiederhergestellt werden könnte. Die Konferenz forderte die türkischen Delegierten auf, ihre Ansichten über die Punkte des Vertrages von Ssyres, deren Abänderung sie wünschten, klar darzulegen. Die nächste Versammlung wurde auf heute vor⸗ mittag festgesetzt, um diese Darlegungen anzuhören. ꝛ—— Im Unterhause wurde auf eine v von seiten der Regierung erklärt, daß die von der englischen Regierung Oesterreich bewilligten Kredite sich bisher auf über 10 Millionen Pfund Sterling beliefen. Eine endgültige Besse⸗ rung der Lage in Oesterreich könne nur nach Maßgabe der allmählichen Wiederaufrichtung dieses Landes erreicht werden. Die alliierten Regierungen Sin diese Frage, hätten keine endgültige Entscheidung getroffen. Auf eine andere Frage wurde mitgeteilt, daß die gegen⸗ wärtige Stärke der englischen Truppen in Meso⸗ potamien und Nordwest⸗Persien im ganzen 104 000 Mann betrage. Davon gehörten 17 000 Mann zur britischen und 87 000 Mann zur indischen Armee. In Erwiderung einer weiteren Anfrage 8 Chamberlain, die Schuld Groß⸗ britanniens bei den Vereinigten Staaten r sich ohne Zinsen, berechnet vom 31. Mai 1919, auf 4197 Millionen Dollar. Die von Großbritannien den Alliierten gewährten Darlehen betrügen insgesamt 1725 Millionen Pfund. 1 Frankreich. 21h Nach einer Havasmeldung heißt es in dem von dem amerikanischen Botschafter Wallace dem Präsidenten des Völkerbundsrates übersandten Schreiben, das eine Mitteilung der amerikanischen eee in der Mandatsfrage an⸗ kündigt, u. a.: „Ich habe die Ehre, im Namen meiner Re⸗
G *†
gierung darum zu ersuchen, daß keine endgültige Ent⸗
scheidung über irgendeinen Punkt in der Frage der Mandate etroffen wird, bevor Sie die erwähnte Mitteilung erhalten haben, die Ihnen spätestens am Mittwoch zugehen wird.“ Der Präsident des Völkerbundsrats da Cunha sagte in seinem Antwortbrief, entsprechend dem geäußerten Wunsche werde jede endgültige Enischeibung über die Pläne, betreffend die Mandate, die gegenwärtig in Behandlung seien, bis nach Eintreffen der amerikanischen Mitteilun eüfgeschaben werden. Die gegenwärtig zur Beratung stehenden Mandats⸗ entwürfe bezögen fch 89 leinasien und Zentralafrika. Der Präsident des Völkerbundrats wies noch darauf hin, daß die Beschlüsse, betreffend die Mandate über die Inseln des Stillen Ozeans und das vormalige Deutsch⸗Südwestafrika, seit über zwei Monaten endgültig gefaßt und veröffentlicht seien. Der Völkerbundsrat hat den Wortlaut des Antwort⸗ schreibens auf die deutsche Mitteilung bezüglich Eüupens und Malmedys festgestellt. Die Antwort erinnert, obiger Quelle zufolge, an die frühere Entscheidung des Rats, welche den
endgültigen Uebergang dieses Gebiets anerkennt.
— Der Kriegsminister Barthou hat vorgestern mit dem Kammerausschuß für Heeresangelegenheiten beraten und die Entwürfe seines Vorgängers André Leféèvre über die Neu⸗ gestaltung des Henre”⸗ besonders über die Dauer der Dienstzeit, aufrechterhalten.
In der Mitteilung der Vereinigten Staaten, von der der
Völkerbundsrat Kenntnis genommen hat, heißt es, obiger
Quelle zufolge: Die Regierung der Vereinigten Staaten benutze die Gelegenheit,
dem Völkerbundsrat die Abschrift einer an Lord Curzon gerichteten
Note vom 20. November v. J. zu übersenden, in der die Ansichten
der Vereinigten Staaten über die Natur der Verantwortlichkeiten der Eine Abschrift
Mandatsmächte im einzelnen dargelegt werden. dieser Note sei damals an die französische und die italienische Regierung geschickt worden. Die Regierung der Vereinigten Staaten lenke die Aufmerksamkeit des Völkerbundsrats auf die in der er⸗ wähnten Note vorgebrachte Forderung, daß man ihr die Pläne betreffs der Mandate, die dem Völkerbund überlassen werden sollten, mitteilen möchte, bevor sie dem Völkerbund unterbreitet werden würden, damit der letztere genaue Angaben über die Grundsätze besitze, von denen ihre Zustimmung abhängig machen würden. Die amerikanische Regierung habe den Text des Mandates über die vormals deutschen Inseln im Stillen Ozean nördlich des Aequators, das dem Kaiser von Japan üÜberlassen worden sei, erhalten. Dieser Text sei vom Völkerbundsrat in der Sitzung vom 17. Dezember v. J. genebmigt worden. Die Regierung der Vereinigten Staaten erklärt, sie habe niemals ihre Seftagnn⸗ dazu gegeben, daß die Insel Sg⸗ unter die dem japanischen Mandat zugewiesenen Gebiete falle. ie erinnere daran, daß sie bereits die englische, die französische, die hateeiden Regierung davon benachrichtigt
zur Kenntnis gegeben habe, daß diese Vorbehalte auf die Ansichten stützten, daß die Insel ap notwendigerweise bei jedem Plan oder jedem praktif n ystem für Kabelverbindungen im Stillen Ozean in Frage komme, und bdaß keine Macht die freie Benutzung solcher Verbindungen beschränken oder kontrollieren dürfe, S-ee sehe sich die Regierung der Vereinigten Staaten veranlaßt, höflichst zu er⸗ klären, daß sie sich durch die Bestimmung des erwähnten Mandats
italienische und die habe, indem 15 ihnen si
nicht für gebunden erachten könne und daß sie Wert darauf lege, daß
man von ihrem Protest gegen die am 17. Dezember in dieser Frage
vom Völkerbundsrat getroffenen Entscheide Kenntnis nehme. Sie bitte
gleichzeitig den Rat, dessen Vorgehen offenbar auf eine ungenaue
Auslegung der Tatsachen zurückzuführen sei, die Frage einer neuen
Frahen zu unterziehen, die die Vorbedingung einer gerechten egelung sei. —
— In der gestrigen Sitzung der Kammer stellte der ehe⸗ malige Kriegsminister Lefévre bei Beratung des Marine⸗ budgets den Antrag, den Kredit um 20 Millionen her⸗ abzusetzen und die Mannschaften der Marine auf 45 000 zu permindern. Im Laufe der Debatte erklärte Lefsvre, Frankreich hätte in Zukunft große Forde⸗ rungen einzuziehen, und es müsse Vorbereitungen treffen, damit es bseße nötigenfalls durch Zwang sicherstellen könne. Aber eine starke Flotte und eine starke Armee könne es nicht — Das Hauptinteresse müsse auf
Heer gelegt werden. Der Marineminister Guist⸗Hau wies den Antrag des ehemaligen Kriegsministers zurück. Als die Sozialisten den Antrag Lefsvre als den ersten Schritt zur Entwaffnung deuteten, zog er ihn zurück, weil er nicht wollte, daß ihm eine solche Bedeutung gegeben werde. Die Sozialisten nahmen ihn darauf wieder auf, er wurde aber von der Kammer abgelehnt. b ““
b11¹“ L11ö1“ “ „H
Der russische Vertreter in Georgien hat Anweisung erhalten, die guten Dienste Rußlands zur Vermittlung in den b“ Streitigkeiten mit Armenien und Aserbeidschan anzubieten. In der betreffenden Instruktion heißt es dem „Wolffschen Eaedeeee. zufvlge:
Uns wurde mitgeteilt, daß die Regierung Georgiens die Missionen von Armenien und Aserbeidschan in Tiflis verhaftet habe. Der russische bevollmächtigte Vertreter in Tiflis Scheimann erklärte sich bereit, persönlich mit einem Vertreter der Regierung von Georgien in das aufständische Gebiet zu fahren, um den Konflikt mit den Aufständischen beizulegen. Die Regierung von Georgien hat urückgewiesen Nich i
1“
russische Regierung noch die 12972 durch Verhandlungen aller am Konflikt. Beteiligten eine friedliche Lösung
diesem Zwecke bietet sie ihre Dienste sowohl der Georgien, als auch den Regierungen von Armenien und
an, und wenn die interessierten 1 klären, ist sie bereit, einen außerordentlichen, mit weitgehenden Voll⸗
machten ausgerüsteten Bevoll mächtigten nach Tiflis † schicken, der ndie Verhandlungen mit den Parteien führt, um den ihnen beizulegen.
Kammerausschüssen heiten und F. Meda gerichtete Mitteilung, die Ausschüsse seien fast stimmig e Prozentsatz an der Entschädigungssumme, namentlich im Hinblick auf die reich führt ferner aus, es sei in wirtschaftlicher, politischer und moralischer Hinsicht notwendig, eine Schuldenregelung unter
den Alliierten in Erwägung zu ziehen, und macht einige Ne⸗ 8— merkungen über die zwölfprozentige Taxe auf die deutsche Ausfuhr. Ferner wird in der Mitteilung verlangt, daß die
italienischen Interessen gewahrt würden. X““
31. März ablaufende Rechnungsjahr 810 Millionen Pesetas auf.
„Wolffschen Telegraphenbüro“
Aemtern verblieben seien.
auch der offizielle Text der Beschlüsse über die Mandate,
vor dem Waffenstillstand geliehen hat.
berbeizuführen. Zu ierung von
serbeidschan
arteien sich damit einverstanden er⸗
onflikt zwischen 8
1 Italien. Die Kammer hat den Gesetzentwurf, der eine Erhöhung
des Brotpreises sowie gewisse Steuern festsetzt, mit 254 gegen 58 Stimmen angenommen.
— Blättermeldungen zufolge beiont eine von den
für Se g⸗ Angelegen⸗ inanzen an die Minister Grafen Sforza und der Ansicht, daß der Italien zugesprochene von Oester⸗
Zahlungsunfähigkeit Mitteilung
und Ungarn, unzureichend sei. Die
Spanien. “
Nach Mitteilung des Finanzministers ein Defizit
weist das am von
— Die von der Regierung beschlossene Verlängerung
der Rückzahlungsfrist für die Frankreich gewährte
Anleihe wird von der spanischen Presse aller Nichtungen als unangebrachte Nachgiebigkeit scharf kritisiert und der Regierung Planlosigkeit vorgeworfen. 3
Schweiz.
Das Budget des Völkerbundes für 1921, das von der Völkerbundsversammlung genehmigt wurde, weist dem zufolge Ausgabeposten von 21 250 000 Goldfranken auf, die zur Deckung der gesamten Organisationskosten ausreichen sollen. Durch eine Note vom 1. Februar sind die 48 Mitglieder des Völkerbundes über die von ihnen zu bezahlenden Beträge unterrichtet worden. Finn⸗ land, das erst kürzlich aufgenommen wurde, hat als erste Macht die Note beantwortet und mitgeteilt, daß es dem Se⸗ kretariat seinen Beitrag in Höhe von 80 000 amerikanischen Dollars zur Verfügung stellt. v“ ““
Schwed n. “ Der König hat gestern einer Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ zufalge das Rücktrittsgesuch des Minister⸗
präsidenten Louis de Geer und des Finanzministers Tamm genehmigt.
Zum Ministerpräsidenten wurde der Landeshaupt⸗ mann Oscar von Sydow und zum Finanzminister der Direktor Tö“ Beskow ernannt. Die übrigen Kabinettsmitglieder haben sich auf Wunsch des Königs bereit
Perklärt, in ihren Aemtern zu bleiben.
Auf, eine Anfrage des „Svenska Telegrambyran“ erklärte der Ministerpräsident von Sydow, daß sein Eintritt in die
„Regierung unter den jetzigen politischen Verhältnissen keine Aenderung des Programms bedeute, nach dem die vorig Regierung gearbeitet habe.
. Dies sei um so deutlicher, als, ab⸗ 8 gesehen von dem Finanzminister, fämtliche Ressortchefs in ihren
Amerfla.
Nach einer Meldung der „Agence Havas“ beschäftigt sich das amerikanische Staatsdepartement mit der Tatsache, daß nicht nur die Protestnote des Staatssekretärs Colby ohne Antwort geblieben ist, sondern daß den Vereinigten Staaten
.
von denen sie Kenntnis zu haben wünschten, bevor der Völker⸗ bund sie annehme, nicht mitgeteilt worden ist. 8 — Wie die „Agence Havas“ mitteilt, beläuft sich der Betrag der belgischen Schuld, der durch deutsche Schatz⸗ bons gedeckt werden soll, auf 171 780 000 Dollars. Die Ge⸗ samtschuld Belgiens bei den Vereinigten Staaten beträgt 343 445 000 Dollars. Es handelt sich hierbei um ein Ab⸗ kommen, das die Regierung der Vereinigten Staaten mit Belgien am 16. Juni 1919 in Paris gleichzeitig mit den Regierungen von Frankreich und England abgeschlossen hat. Nach diesem Abkommen sollten deutsche Obligationen der Reparationskommission überwiesen werden, und zwar in Höhe der Summe, die Belgien bei England, Frankreich und Amerika
2* 8 88 8 88 3“
westfälischen Industriegebiets ist, wie „W. T. B.“ erfährt, gestern beigelegt worden. allen Gebieten des Streikgebiets wieder aufgenommen werden. Die ewerh ergab eine große Mehrheit für die Wiederaufnahme
er
vormittag Straßenbahn ruht.
Eine von den gro nämlich dem Deutschen Eisenbahnerverband, der Gewerkschaft deutscher Eisenbahner und dem allgemeinen Eisenbahnerverband, einberufene, “ stürmisch verlaufene Versammlun g faßte am
kommission sofort die Cinführung zu fordern. In dieser Frage ist die Eisenbahnerschaft des Saargebiets in zwei entgegengesetzte Lager gespalten.
Beamten des
weil der vom Kabinettsrat an die Staatsbeamten bewilligte Vor⸗ 28 2900 Kronen trotz vieler Grinnerungen bisher nicht aus⸗ eza
gestern die
Statistik und Volkswirtschaft. Arbeitsstreitigkeiten. Der Ausstand der Straßenbahner des rheinisch⸗
Die Arheit sollte heute in
Arbeit.
Die Erfurter Straßenbahner stellten gestern die Arbeit ein, so daß der Betrieb der Erfurter Der Grund des Ausstands besteht „W. T. B.“
zufolge darin, daß die Straßenbahner den in den Tarifverhandlungen gefällten Shcdeß fverhandlung
pruch nicht anerkennen.
Aus Saarbrüͤcken wird dem „W. T. B.“
telegraphiert: OQrganisationen der 8.
Eisenbahner,
d. M. einstimmig die Entschliehung, bei der Regierungs⸗
der Frankenwährung
„W. T. B.“ meldet, die
In Wien traten gestern, wie Postsparkassenamts in den Auestand,
st wurde.
Nach einer Meldung des „W. T. B.⸗ aus London sollte sich
2 nationale Arbeiterkonferenz mit Ent⸗
chlie hungen befassen, worin die Politik der bexen in der und die Wähler
Frage der Arbeitslosigkeit verurteilt wird werden, alle 8. — e du machen
9 gungen zu machen, um die Koalitions⸗ ndidaten bei dem Ersaßwahlen zu bekämpfen. — Wis femme. de⸗