1921 / 52 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 03 Mar 1921 18:00:01 GMT) scan diff

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Abg. Geyer⸗Sachsen (Komm.): Es handelt sich doch um vrlagen, die im wesentlichen durchaus den Hau angehen. Eine derartige Behandlung könnte zu Differenzen zwischen den beiden Ausschüssen führen. ““ 8 dent Löbe: Es liegt gewig in unserem Interesse, solche Bffferenzen zu vermeiden. Diesmal aber geht die Anregung zur eung eines besonderen Ausschusses von dem Vorsitzenden des eus Haltsausschusses elbst aus. . Abg. Schultz⸗Brom erg (D. Nat.): Man sollte doch wenigstens den Versuch machen, ob nicht der Haushaltsausschuß doch mit den Vorlagen zu befassen wäre. Findet er keine Geé⸗ logenheit, sie rasch zu erledigen, 8 könnte ja nochmals eine Ent⸗ scheidung des Plenums herbeigeführt werden. Abg. Dr. Pachnicke: Der Haushaltsausschuß bekommt ja auch noch sämtliche Etats für 1921 überwiesen, die auch noch in oller Eile von uns beraten werden sollen. Es wäre also physisch ng. eine sachgemäße Behandlung der Vorlagen zu er⸗ * Reichspostminister Gresberts: Jeder Monat, der uns verloren geht, kostet uns 50 Millionen. Möglichst schnelle Arbeit ist also geboten. Ist der Haushaltsausschuß überlaftet, so wäre gegen eine besondere Kommission nichts einzuwenden. 82—: G Abg. Bruhn (D. Nat.): Wir haben keine Veranlassung, uns vor die Vorlagen der Regierung zu spannen, die so schwerwiegende Erhöhungen der Gebühren rorschlagen. Die Gefahr von Kolli⸗ stonen besteht jedenfalls. . zus min Abg. Schultz⸗Bromberg: Vorlagen von solcher weittragen⸗ den Bederntung bfdürfen doch gründlichster Beratung. Schon c8 arbeiten 26 Ausschüsse nebeneinander, an denen vfast alle Mit⸗ 3 beteiligt sind. Es dürfte sehr schwer haltén, noch einen neuen Ausschuß zu bilden. EE““ Abg. Morath (D. 89. Wir haben das größte Interesse daran, die Vorlage möglichst schnell und gründlich zu, bergien. Ax V188 Vorlage sind auch weitere Kreise beteiligt und Mit⸗ des Hauses, die nicht im Harrpttn seh sitzen. Wir sind ür Beratung in einem befonderen Aus chuß. .595v11 g. Adolf Hoffmann (Komm.): Es geht nicht an, daß de ge Vorlagen im letzten Augenblick. eingebracht verden. Der Reichstag ist doch kein Zirkus. Heiterkeit.) Diese

glieder des Reichsta

orlage ist nicht nur tief einschneidend für das Publitum, sondern guch für die Postverwaltung selbst. an kann sehr wohl der Meinung sein, daß durch diese Vorlage der ganze Postbetrieb auf den Heß bracht wird. Eine Schnelligkeit nicht vereinbaren. im Hauptausschuß. Reichspostminister Giesberts: ffmann muß ich zurückweisen. Die Reichspostverwaltung war müht, die Vorlage nach Möglichkeit zu beemnthen. Auf eine möglichst schnelle Verabschtedung lege ich größten Wert, da jeder verlorene Monat der Reichspostverwaltung einen sehr erheblichen Abg. Marx (Zentr.): Die Ausführungen des Abg. Hoff⸗ mann sprechen gera 89 en sein Verlangen. Diese Vorläage is von so einschneidender eutung, daß es wünschenswert ist, daß besgahchl weite Kreise, vor allem auch der Wirtschaft, sich damit ‚be B

ir wünschen daher Beratung

äftigen. Es liegt nur im Sinne der Regierung, daß an der eratung der Vorlage auch solche Mitglieder des Hauses teil⸗ nehmen, die nicht im Hauptauss sitzen. Aus diesem Grunde empfehlt sich Beratung in einem esonderen Ausschuß. Abg. Dr. Pachnicke (Dem.): Der Haupiausschuß, muß und will dahin streben, den Etat für 1921 so wchtaeihg fertio⸗ zustellen, daß er noch vor Beginn der Ferien hier zur Abstimmung gelangen kann. Soll das aber möglich sein, dann erscheint es aus⸗

FEtossen, den Haushaltsausschuß noch mit besonderen Vorlagen n Schultz⸗Bromberg (D. Nat.) zieht hierauf namens

Wahl eines Sonder⸗ Mit⸗

raktion den Einspruch gegen die

seiner Einsetzung in Stärke von 21

ausschusses zurück, dessen gliedern beschlossen wird. 1“ Es folgt die zweite Beratung des Gesetze wurfs zur Entlastung der Gerichte. Es liege hierzu Abänderungsankräge der Unabhän⸗ der drei sozialistischen Parteien und der bürger lichen Parteien vor. 8 1 Die sozialistischen Anträg Hesonb .z Abg. Dr. Kosenfeld (II. Soz.): Unser Antrag verlangte die Erneiterung der Zuständigkeit der Schöffengerichte. Die Er⸗ öffnung des Hauptverfahrens vor dem Sehn ens eüch sofl nur dann beantragt werden, wenn keine schwerere Strafe als Gefäng⸗ nis vder Festungshaft von einem Jahre oder Geldstrafe allein oder neben Haft oder in Verbindung miteinander oder mit Neber 8 und keine hee Buße als 10 000 Mark zu erwarten ist. Für öffentliche Klagen seitens der Verwaltungsbehörden wegen Zu⸗ widerhandlungen gegen die Vors 5 b öͤffen. licher Abgaben soll die Verwaltungsbehörde bere sist Fetse in Eerfer Weise die Zuständigkeit des Schöffengerichts gründen wie die Staatsanwaltschaft. Das riht soll ermächtigt sein, für den Fall, daß es nac der Ver⸗ Fün

*

ung eine andere oder höhere Strafe für verwirkt erachtet,

e Sache durch Beschluß an die Strafkammer zu verweisen. Ferner veulangen wir Streichung der Bestimmungen des Gesetz⸗ entwurfs, wonach Strafsachen an werden können. Es könnte leicht vorkommen, daß Anklagen, Angehörige bestimmter Parteien an als besonders „scharf kannte Richter überwiesen werden. d rur satze festhalten, daß die Aburteilung vor dem Gericht des Wohn⸗ ortes zu erfolgen hat. Ein weiterer Antrag, der er reulicherweise luch die Seene der kommunistischen Paxteien und der ozsalbemokraten gesunden hat, bezweckt die Abschaffung der Ord⸗ nungsstrafen en Rechtsanwälte. Kommt man gegen Richter und Staatsanwälte ohne derartige Strafen aus, so sollte dies auch Phesernach der Anwälte möglich sein, denen man eine gxrößere reiheit als bisher zugestehen muß, zumal der Angeklagte sich in ußt fühlen kann, wenn er anzunehmen

egen Zegen

der Verteidigung beeinf

Verünkafsung hat, daß sein Verteidiger nicht mit voller Offenheit

Demokratie und Deutsche Volkspartei Abgeordneten Junk, Ablaß und Antrag bereits vor Jahren gestellt

rechen darf. Zentrum, ollten sich entsinnen, daß die 8 einen dahingehenden Präsident Löbe: Es ist ein weiterer vntrag aaeber und Geno sen (Komm.) eingegangen, den § 31 des Gerichts⸗ verfaffungsgesetzes dahin zu ändern: „Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. 8 u deutscher Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. Die bürgerlichen Parteien beantragen noch einige Aenderungen, insbesondere dem 8 266 der Strafprozeßordnung anzufügen: . „Verzichten alle zur Anfechtung Berechtigten innerhalb dreier Tage nach Verkündung des Urtefls auf ? echtsmittel, so genügt 88 Angabe der für erwiesen erachteten Tatsachen, in welchen die gesetzlichen d b Ee ur Anwendung gebrachten Strafgesetzes; hierbei kann auf den Eröffnungsbeschluß Bszug genommen werden. Abg. Leutheußer (D. V.): Die Richtlinien des Entwurfs find⸗Vereinfachung und Verbilligung des Gerichtswesens. Die Motive des Frele⸗ begrüßen wir. Das Gesetz soll nur vor⸗ läufige Bedeutung haben. Widersprechen müssen wir, daß nun vaic berfucht win, doch noch grundsätzliche Aendexungen in den Entwurf hineinzubringen, wie es durch die Anträge der Linken geschieht. Wir wollan eine Entlastung der Gerichte herbeiführen ünd alles das fördern, was damit zusammenhängt. eitergehen⸗ ds müssen wir aber abkehnen. Es darf nicht so weitergehen, wie es bei den von dex Nationalversammlung vera schiedeten Gesetzen vielfach geschehen ist, daß weit über das Ziel hinaus sehende Neue⸗ rungen und Aenderungen in die Vorlagen hineingebracht werden. Auc Jiaias Geiet nicht zum Sammelbecen für alle möalichen

e Arbeit läßt sich mit

Den Vorwurf, des Abg.

Nebenstrafen,

riften über die Erhebung öffent⸗

chts zu Schöffen⸗

besondere Gerichte verwiesen

Wir wollen an dem Grund⸗

Dasselbe kann nur von Männern und Frauen

Merkmale der strafbasen Handlung gefunden werden

b11““

Sarseage. werden. Zu diesen gehört auch das Verlangen Beseitigung der Ordnungsstrafen für Anwälte, so sehr wir au gleichem Standpunkt mit den Antragstellern materiell stehen und meinen, daß 4uf die Dauer sich die alten Bestimmungen nicht werden aufrechterhalten lassen. Im hHat Dr. Kahyl dieséen Standpunkt klar zum Ausdruck gebracht. icherlich ist auch die Ver⸗ hängung einer Ordnungsstrafe praktischer als eine stundenlange Auseinandersetzung zwischen Richter und Rechtsanwalt, ob eine Un⸗ ebühr vorliegt oder nicht. Die Klage, daß die Lehrer durch den

usschluß vom Schöffenamt minderen Rechtes wären, ist nicht be⸗ rechtigt, auch sonstigen Beanitenkategorien geht es ebenso. Die in der Prcass orgesehene Berufungsgrenze muß aufrechterhalten hleiben. les, was über die Zwecke der Entlastung der Gerichte hinausgeht, lehnen wir bei dieser Gelegenheit ab, hofsentlich kommt aber bald die in Aussicht gestellte Justizresorm. Den Entschlie⸗ ßungen aa8g die einen Gesetzentwurf zur Regelung des Güteverfahrens verlangen und fordern, daß bei der kommenden

Reform des Strafprozesses eine Erweiterung des § 435 der Straf⸗

prozeßordnung in dem Sinne vorgenommen werde, daß auch Ver⸗ wandten des Verletzten das Recht zum Anschluß als Nebenkläger gegeben wird, stimmen pir zu. Moöge diese Reform bald das Licht der Welt erblicen! . . Abg. Dr. Radbruch (Soz.): Der eae bedeutet freilich eine Entlastung der Gerichte, aber doch nur insofern, als die Last von den landgerichtlichen Schultern abgenommen und den amtsgerichtlichen Schultern auferlegt wird. Ein Mittel zu einer wesentlichen Entlastung der deutschen Gerichtsbarkeit wäre das Güteverfahren gewesen, wovon man nicht nur eine Entlastung der Gerichte, sondern auch eine Erneuerung unseres ganzen Rechts⸗ wesens sich versprechen darf. Durch das Güteverfahren wird das Volk wieder mit dem Recht in Verhindung gebra t und die verhängnisvolle Entfremdung von Recht und Volk überwunden werden. Das Güteverfahren wäre eine Vorbedingung für ein noeues Billigkeitsrecht. Die vom Ausschuß vorgeschlagene Ent⸗ schließung⸗ bedeutet nur eine lahme Empfehlung. 8 persönlich würde einer möglichst schnellen Einführung des Güteverfahrens durch ein besonderes Gesetz außerholh der Zivilprozeßordnung den Vorzug geben. Natürlich stimmen wir der Entschliezung zu. Wir freuen uns auch, daß es uns gslungen 89 in das Gesetz die Be⸗ stimmung hineinzubringen, die auch den olksschullehrern in Zu⸗ kunft den Zutritt, zum Schöffen⸗ und Geschworenenamt erlaubt. Ez wird damit eine jahrzehntelange Erwartung des Volksschul⸗ lehrerstandes erfüllt und eine beschämende Zurücksetzung endlich be⸗ 18— t, auch ein Stück Reichsve Ffaßung ZZE1 Nit Unrecht wird gegen unsern Antrag auf Beseitigung des § 1 des Gerichtsperfassungsgesetzes und die Aufhebung der Ungebühr⸗ stzxien gegen Rechtsanwalte geltend gemacht, daß eine solche Be⸗ chlußfassung in dieses Entlastungsgesetz nicht hineingehört. Das Geses ist ja Earg. kein technisches sauberes Kunstwerk, sondern büpz ein Sammel ecken für alle möglichen Notstandsbestimmungen. Sein Zustandekommen wird durch die Annahme unseres Antrages auch nicht im geringsten verzögert. Die Voraussetzung eines Wert⸗ unterschiedes von Talt und Anstand heim Richtertum und der Staatsanwaltschaft einerseits und bei der Rechtsanwaltschaft anderseits ist innerlich absolut unberechtigt und muß verschwinden. Auch dem Antrag der Kummunisten, der den Frauen den Zugang zum Schöffen⸗ und Geschworenenamt werden wir timmen, ohne Rücksicht darauf, daß auch er nicht in den Ent⸗ astungsgedanken hineingehört; denn auf die große: Justizresorm werden wir leider noch ziemlich lange warten müssen. 86 Abg. Marx (Zeutr.): Der Abg. Dr. Radbruch hat gewiß Recht, wenn er das Güteperfahren möglichst bald gesetzlich ge⸗ regelt wissen will. Dem steht aber auch die Fassung der Ent⸗ schließung 8 nicht entgegen, denn sie t es durchaus offen, ob diese Regelung bei Gelegenheit der Freßen Justizreform oder durch besonderes Geset ersolgen soll. Auch ich halte die Ein⸗ Flichtung für durchaus wünschenswert. Im übxigen haadelt es sich hier um ein Notgesetz, in das Vorschriften grundsätzlicher Natur nur unter ganz besonderen Umständen und in Ausnahme⸗ fäͤllen dringendster Natur⸗ Aufnahme finden sollten. Von diesem Gesichtspunkt aus sind auch für mich die von den U. Soz. bean⸗ tragten Abänderungen unannehmbar Dahin gehört insbesundere der Antrag auf Abänderung der 27 und 29 des Gerichtsver⸗ assungsgesetzes. Die im 8 27 bei Diebstahlsverbrechen pezbgene Vertgrenze von 3000 ist ja auch mißlich; aber eine solche Be⸗ stimmung war nicht zu umgehen, wenn hier eine Entlastung er⸗ zeicht werden sollie. Wenn ferner der Staatsanwalt die Er⸗ öffnung des Haunptverfahrens vor dem Schöffengericht für Ver⸗ gehen, die zur Zuständigkeit, ver Strafkammer gehören, nur dann zu beantragen befugt sein soll, wenn leine schreszsre Freihzitsstrafe als ein Jahr und keine höhere als 10 000 zu erwarijen ist, 3 sind g⸗ Aenderungen grundsätzlicher Natur, die unmöglich bei dieser Gelegenheit in unser Strafverfahren eingeführt werden können. Die Verhängung von Ordnungsstrafen wegen Ungebühr egen Rechtsanwälte ist ja für jedes Gericht dine äußerst pein⸗ iche und unangenehme Sache und hat schon oft zu Auseinander⸗ ketzungen geführt, die im Interesse des Ansehens der Gerichte esser unterblieben wären, aber dieser Gegenstand kann aus der Strafprozeßordnung nicht einseitig herausgenommen werden; hier kommen grundsätzliche Erwägungen in rags. Ich kann nur wünschen, daß ¹ 180 möglichst wenig zur Anwendung kommt, aber ganz verschwinden darf er nicht. Ich würde es außerordentlich begrüßen, wenn die berufene Vertretung des Anwaltstandes, wenn der Deutsche Anwoltverein sich in einem Gutachten über die Frage äußern wollte. Für den Wegfall des Ausschlusses der Volksschul⸗ lehrer vom Amte des Schöffen und Geschworenen stehen solche grundsätzlichen Bedenken nicht im Wege; es werden sich daraus keinerlei Ungelegenheiten ergeben. . ’8 Abg. Gräf (D. Nat.): Eine verchaen⸗ ende Entlastung der Gerichte im Sinne des Abg. Dr. Radbr hätte auch i9 ge⸗ wünscht; ein Güte⸗ und Sühneverfahren wäre bedeutend wirkungs⸗ voller als diese Summe von halben Maßnahmen. Auch Dr. Rad⸗ bruch sollte wissen, daß gerade die Rechte schon 1915 dem Sühne⸗ verfahren das Wort hier geredet hat. Aber auch das Sühne⸗ und Güteverfahren muß vor die ordentlichen Richter kommen, sonst würde aus der Krone des Richters der koftbarste Edelstein aus⸗ werden, denn richten und schlichten gehört zusammen. Mit. dem Abbau der Kollegialgerichte geschieht in der Vorlage der erste Schritt. Nach unserer Auffassung gehört die Zukunft bei der großen Justizreform dem Einzelrichter. Bei dieser Vorlage muß alles abgelehnt werden, was nicht direkt der Entlastung der Ge⸗ richte dient. So ist der Antrag auf Aöschaffung der Ungebühr⸗ strafe heute wirklich nicht zeitgemäß. Die Krimina rozesse nament⸗ lich der letzten drei Jahre in der Reichshauptstabt 2 erlin haben gezeigt, daß eine unglaubliche Verwilderung der Sitten eingetreten ist, es geht in manchen 1eee Berlins nicht anders zu wie im Reichstagssitzungssaal. (Großer Lärm links; Rufe: Helfferich!) Dr. Rosenfeld hat ja einen gax nicht üblen Witz gemacht, wenn er auch die Fhet süph des 8.180 für eine Enktäemig der Gerichte erklärte. Mit demselben Rechte könnte er die Abschaffung der Strafen Fiee. verlangen, denn das wäre die wixksamste Ent⸗ lastung. Fällt diese letzte so würden die Zustände noch viel schlimmer werden; sie muß 3 Vorbeugungsmittel erhalten bleiben. Aus demselben Grund widersetzen wir uns dem Antrag Hoffmann. Wir lassen mit uns durchaus darüber reden, ob Frauen auch Schöffen oder Geschworene sein dürfen; aber die Frage muß gründlich überlegt und darf nicht so en hier erledigt werden. Dagegen sind wir damit einverstanden, daß man Volks⸗ schullehrer als Schöffen und Geschworene zuläßt. Die neuen Auf⸗ gaben der Schöffengerichte auf dem Gebiet der erbrechen erfordern eine große Anzahl Perfonen, die gna. Aufgaben achsen sein geht vor allen Dingen nicht an, daß ein Staatsanwalt na Abg. Brodauf (Dem.): Wir stimmen der Entschließung

müssen, und da sehen wir in der Lehrerschaft becan rs geeignete ubjektiven Erwägungen, wie er sie anstellen müßte, wenn § des Ausschusses zu, sind cCber hinsichtlich der Wirkungen des

Krafte. Auch die Anträge der Unabhängigen lehnen wir a 9 88 so 1 29 im Sinne des Antrags geändert wird, entscheiden soll. Sühneverfahrens nicht

der Frauen zum Schöffenamt. Aber diest Frage ist für dieses Jahr ja bereits geregelt. Wir erwarten daß die kommende Strafprozebordnungsreform, im Herbst uns vorgelegt wird, diesem Wunsche, der der Ver⸗ fassung entspricht, Rechnung trägt. Dem unabhängigen Antpege können wir nicht zustimmen. eine EEö“ gegenüber der Regierungsvorlage. Wem auch die in der Vorlage gezogene Grenze für die Schöffengericht gewisse Härten mit sich bringt, so muß doch nun einmal eine be⸗ stimmte Grenze bestehen. für die Anwälte wird seit langem von den Anwälten gefordert Der überwiegende Teil der Rechtsanwälte empfindet die em. Ehrchr h⸗ fesetzesbestimmung als eine Durchbrechung des rundsatzes, uoch welchem in der Rechtsprechun die Anwält⸗ den Richtern und Staatsanwälten gleichberechtigt sein sollen. Eine Verwilderung der Sitten befürcsten wir von der Aufhebung der Ordnungsstrafen nicht. Die vex v ee.- um Schöffem und Geschworenenamt empfinden die Volksschulbehrer als eire Zurücksetzung. Wir fveuen uns daher, daß die Regierungsvorlage mit dieser Zurücksetzung ein Ende macht. Wir werden für de Vorlage in der Ausschußfassung und gegen alle Abänderungs anträge stimmen. Abg. Dr. Herzfeld (Komm.): Die Rovelle der Regie rungsparteien will die Ueberarbeit der Gerichte beseitigen. Cz sollen aber nach der Vorlage nur die werden, obwohl in der Begrüͤndung der Novelle zugegeben wird, daß auch die Zivilgerichte mit Arbeit überlastet sind, bei denen die Zahl der anhängigen Prozeßsachen wieder den Stand von 1918 exrreicht hat. Man benutzt aber das Entlastungsgesetz alz Mittel dazu, um die Grundlage des Schutzes der Angeklagten gegenüber dem jetzigen Zustande einzuschränken; während bisher das einzige Schußmitter darin bestand, daß der Angaklagte den Umfang der Beweisaufnahme bestimmen konnte, sollen in Zu⸗ kunft die Schöffengerichte den Umfang der Berücksichtigung der angebotenen Beweismitte hestimmen. Von größter Bedeutung ist, daß die Bestimmung der

lich für die Zulassung

für die Erledigung einer Strafsache ausersehen wird, fällt. Diee Ordnungsstrafe für die Anwälte muß fallen. Es sind gerah die untüchtigsten Richter, die die meisten Ordnungsstvafen ver hängen. Es muß ausdrücklich bestimmt werden, daß auch die Frauen und besonders die Dienstboten Schöffen werder können. Selbstverständlich treten wir auch für die Zulassung de Volksschullehrer als Schöffen und Geschworene ein. Vizepräsident im Reichsministerium und Reichsjustizministe Dr. Helnze: Ich bin den Herren Vorrednern dankbar dafür, die sie den Charakter der Vorlage als einer solchen, die die Entlastum

Charakter im wesentlichen Rechnung getragen haben.

Es sind allerdings gewisse Anregungen gegeben worden, ih Materien betreffen, welche noch in den Gesetzentwurf hätten herei gezogen werden sollen. Es ist bemängelt worden, daß der Entwun zu wenig bietet. Meine Herren, wenn wir Ihnen nur wenig biete können, so bedauert das niemand mehr als die Reichsjustizverwaltu selbst, die gern viel energischer durchgegriffen hätte. Aber wenn ma schnell die Gerichte entlasten will, so muß man sich eben auf gewist Maßnahmen beschränken, die an der Oberfläche liegen.

Der Herr Abg. Graef hat darauf hingewiesen, man hätte de Güteverfabren zu einer Entlastung der Kollegialgerichte und ein sstärkeren Hebung des Einzelrichterstandes qusgestalten können. Wen man diese Fragen in die Novelle hätte hereinnehmen wollen, so war man mehr oder weniger zu einer neuen Prozeßordnung gekommer Das Güteverfahren, die Frage der Entlastung der Kollegialgerich und der Hebung des Einzelrichterstandes sind Dinge, die in das Syster des gesamten Zivilprozesses aufs tiefste eingreifen. Ich will nur mit eing Wort auf das Güteverfahren eingehen, weil der Herr Abg. Radbruch si⸗ über dieses näher ausgelassen hat. Wenn jemand die große L. deutung des Güteverfahrens anerkennt, so bin ich es. Ich habe nes vor kurzer Zeit mit dem Referenten im Neichsjustizministerium ei gehend darüber gesprochen; wir sind dabei überein gekommen, daß b der künftigen Reform der Zivilprozeßordnung gerade auf die A gestaltung des Güteverfahrens ganz wesentliches Gewicht zu leg⸗

das Güteverfahren hätte eingeführt werden können, liegt die Sai nicht. Die heutige Debatte liefert den Beweis dafür. Die Herm Abgg. Radbruch und Graef und ich selbst erwarten außerordentlich die von der Ausgestaltung des Güteverfahrens. Dem steht die A verfahren mit einem gewissen Rechte fkeptisch gegenübersteht. 0 handelt sich hier um Fragen, die weiter geklärt werden müssen. A⸗ die Anhänger des Gütegedankens, die Herren Abgeordneten Radbru und Graef, sind bezüglich der Ausgestaltung des Verfahrens durchan verschiedener Anficht. Der eine hat gemeint, man solle das Hamu⸗ gewicht auf die privaten Korporationen legen und ihnen das Güt verfahren übertragen. Der Herr Abgeordnete Graef ist dagegen Ansicht gewesen, man solle den Schwerpunkt auf die Gerichte leg Wir im Reichsiustizministerium sind überzeugt, daß, wenn das Git verfahren mit Wirksamkeit ausgestattet werden soll, jedenfalls! Anlehnung an die ordentlichen. Gerichte in weitem Umfang nicht umgehen ist. Damit wird natürlich die Frage der Organisation Gerichte und die der Gestaltung des gesamten Prozeßverfahr aufgerollt.

Wir erkennen also sehr wohl an, daß die jetzige Novelle nit allzuviel bietet; aber, wie die Dinge liegen, ist jede weitergeben Reform mit tiefgehenden Eingriffen in die Gerichtsverfassung und das Prozeßverfahren verbunden. Wir sind dabei, an dieser 8

Gesetze in dieser Richtung vorlegen. Im Augenblick handelt es um einen Nolbau, und ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie diesen A bau mit mir zu zimmern sich bemühen.

Ganz so schlecht, wie der Herr Abg. Herzfeld die Novelle b. stellt, ist sie nun doch nicht. Einer der Haupteinwürfe des Herrn Abgecl neten ging dahin, daß die Angeklagten bezüglich des Beweises in Novelle viel schlechter gestellt würden als im jetzigen Verfahne er wies darauf hin, daß nach § 244 Abf. 2 der Strafprozeßordm die Schöffengerichte den Umfang des Beweises zu bestimmen hättt und daß infolgedessen der Angeklagte in der Führung des Berreh beschränkt werde. Das ist bezüglich der Schöffengerichte richtig. L. Herr Abg. Herzfeld hat aber vergessen hinzufügen, daß bei allen dies schöffengerichtlichen Verfahren die Berufungsinstanz darüberste

rufungsinstanz der § 244 Abs. 1 der Strafprozeßordnung gilt und ne dessen Absatz 2 (sehr gut! bei der Deutschen Volksvartei), se d letzten Endes die Angeklagten in ihren Beweisen durch die Rore⸗ nicht verkürzt werden.

Wenn ich mich nun zu den einzelnen Anträgen wende, so n ich den Antrag Aderhold Ziffer 1 und 2 nicht eingehend behande”

optimnistisch. Grundfätzlich sind wir walür.

Scortsebung in der Zweiten Beilage)

die hoffentlich

Er bedeutet in seinem ersten Teil

Die Beseitigung der Ordnungsstrafen

Strafgerichte entlaste

Ausdehnung der Beweisaufnahme un,

Vurlage, wonach innerhalb eines Bezirks ein bestimmtes Gerichht

Landesjustizverwaltung auch schon jetzt den Amtsrichter zu bestimmen daß in Zukun

zulehnen. der Gerichte anstrebt, richtig erkannt und auch in ihren Reden diesen

verzichtet werden kann.

blicklich scheint mir die Frage noch nicht spruchreif. Sie gehört auch

Deutschen Volkspartei.) Ich bitte daher, den Antrag abzulehnen.

ganz erheblich. Im übrigen würde sich dadurch,

der Novelle

sein wird. Aber so klar, daß jetzt schon bei der Entlastungsnovel

fassung des Herrn Abgeordneten Brodauf entgegen, der dem

gehenden Reform zu arbeiten, und werden Ihnen neue weitgeben

(sehr richtig! bei der Deutschen Volkspartel) und daß bei der 9.

8

zum Deutschen N Nr. 52.

(Fortsetzung aus der Ersten Beilage.)

Wenn ich den Unterschied zwischen der Novelle und dem Antrag Aderhold eingehend darlegen wollte, würde ich sehr intrikate juristische Ausführungen hier vor dem Hause machen müssen. Die Herren Vor⸗ redner haben mich aber dessen überhoben. Ich stimme den Herren, die gegen die Anträge 11 und 2 gesprochen haben, durchaus zu und beschränke mich darauf, das hohe Haus zu bitten, diese Anträge abzu⸗ lehnen.

Auch bezüglich des Antrags I Ziffer 3, der eine Bestimmung aus der Novelle streichen will, nach welcher durch Anordnung der Landes⸗ justizverwaltung die Bezirke mehrerer Amtsgerichte in Strafsachen zusammengelegt werden können, kann ich mich im wesentlichen auf die Ausführungen derjenigen Herren beziehen, die für die Ablehnung dieses Antrags gesprochen haben. Der Herr Abg. Herzfeld hat ganz besonders diese in den Entwurf eingefügte Bestimmung be⸗ mängelt. Er meint, dadurch würde der Landesjustizverwaltung Gelegenheit gegeben, nunmehr die Strafsachen bestimmten Richtern zuzuweisen und dadurch einen Einfluß auf die Strafjustiz auszuüben. Ich möchte den Herrn Abg. Herzfeld darauf hinweisen, daß weitaus die Mehrzahl der schöffengerichtlichen Strafsachen auf die großen Amtsgerichte entfällt und daß bezüglich dieser Gerichte doch die

hat, der die Strafsachen aburteilt. Da sonach in weitgehendem Umfang schon jetzt die Person des Strafrichters, und zwar ganz konkret, durch die Landeszustizverwaltung bestimmt wird, scheint mir die in der Novelle vorgesehene Bestimmung nicht gefährlich zu sein. Ich bitte also auch den Antrag auf Streichung der Ziffer 6 ab⸗

Weiter liegt ein Antrag vor, den § 180 des Gerichtsverfassungs⸗ gesetzes zu streichen, nach welchem die Richter befugt sind, Ordnungs⸗ strafen gegen Anwälte zu verhängen. Die Frage ist außerordentlich bestritten. Die Reichsjustizverwaltung ist der Ansicht, daß bei dem kommenden Gesetzgebungswerk auf diese Bestimmung (Hört, hört! bei den Sozialdemokraten.) Aber, meine Herren, zunächst müssen wir uns mit den Landesjustiz⸗ verwaltungen in Verbindung setzen, die sich bisher zu dieser Frage noch nicht geäußert haben. Auch die Anwaltskreise müssen noch ein⸗ gehender gehört werden, als das bisher der Fall gewesen ist. Augen⸗

nicht in den Rahmen dieses Gesetzes hinein. (Sehr richtig! bei der

Schließlich liegt noch ein Antrag vor, der dahin geht, durch diese Novelle die Frauen zum Schöffen⸗ und Geschworenendienst zuzulassen. Auch dieser Antrag überschreitet den der Novelle gezogenen Rahmen daß diese in der Form der hier vorliegenden Anträge im Rahmen 1 gelöst würde, im einzelnen eine Menge von Schwierigkeiten ergeben. Die Vorschriften über die Aus⸗ wahl der Schöffen und Geschworenen sind so verwickelt, daß die Frage nicht einfach durch Einfügung der wenigen Worte gelöst werden kann. Im übrigen kann die Frage doch auch nicht schematisch behandelt werden. Ich weise beispielsweise auf den Entwurf zum Gerichtsverfassungsgesetze hin, den mein Vorgänger im Reichsjustizministerium, der Herr Abg. Schiffer, dem Reichsrat vor⸗ gelegt hat und ⸗in dem die Frage in außerordentlich komplizierter Weise behandelt worden ist, aber in einer Weise, die den Einzelfällen

nd auch der Stellung der Frauen gerecht wird. Ich glaube also, dah die Stellung der Frau nicht richtig gewürdigt wird, wenn jetzt

fach diese Anträge angenomme. verden. Ich bitte Sie daher, auch diese abzulehnen. (Beifall rechts).

Abg. Rosenfeld (UI. Soz.): Die ersten beiden Teile unseres Antrages (Zuständigkeitserweiterung der Schöffengerichte und Hauptverfahren vor dem Schöffengericht) ziehen wir zurück, nicht aber denjenigen, der sich mit der Ueberweisung von Strafsachen an bestimmte Gerichte befaßt. Wenn auch an einzelnen Gerichten mehrere Richter tätig sind, so kommt es in der Praxis doch darauf hinaus, 829 einem bestimmten Richter diese Fälle zugewiesen werden. Gewisse Schwierigkeiten, die natürlich vorhanden sind, sind zu überwinden. Ich würde es begrüßen, wenn endlich die Heer Schullehrer und Dienstboten, die noch nicht zum Amt eines Schöffen und Geschworenen zugelassen werden, fallen würde. Den Antrag, Frauen zu diesen Aemtern zuzulassen, hitte ich dringend, anzunehmen. Der Antrag Brodauf will uns auf das nächste Jahr vertröften, weil jetzt die Listen bereits auf⸗ gestellt seien und im nächsten Jahre die große Justizreform komme.

a beneide ich ihn um seinen Glauben an die Schnelligkeit der Justizreform.

Vizepräsident Dr. Bell: Es ist eine Entschließung Brodauf eingegangen, die Regierung zu ersuchen, einen Gesetzentwurf ein⸗ zubringen, durch den es ermöglicht wird, daß für das Jahr 1922 noch als Schöffen und werden.

Abg. Marx (Zentr.) wendet sich entschieden gegen diesen Antrag, der nicht einmal im Ausschuß vorberaten sei. Es ent⸗ spreche nicht der Gepflogenheit des Hauses, in zweiter Lesung so weittragende Anträge einzubringen.

Abg. Brodauf (Dem.): Ich habe als erster im Ausschuß einen nach diefer Richtung gehenden Antrag eingebracht. Die Annahme des Antrages Hoffmann⸗Rosenfeld, auch für dieses Jahr

chon die Frauen für das Amt als Schöffen und Geschworene zuzulassen, würde eine weitgehende Umänderung der Strasprozeß⸗ ordnung bedeuten.

Vizepräsident im Reichsministerium und Reichsjustizminister dr. Heinze: Ich möchte Sie im Namen der Reichsjustizverwaltung zitten, die Resolution des Herrn Abg. Brodauf nicht anzunehmen und die Reichsregierung nicht auf bestimmte Termine festzulegen. bg. Dr. Rosenfeld: Sie sind also für meinen Antrag?) tein, für Ihren Antrag spreche ich ganz gewiß nicht.

Meine Herren! Es wird in den nächsten Zeiten dem Hause das Jugendgerichtsgesetz zugehen. In diesem wird bereits die Frage, in⸗

Frage

ichs

Entwurfs vor.

wieweit die Frauen Schöffen in Jugendgerichtssachen sein können, geregelt. Auch in dem dem Reichsrat vorliegenden Entwurf zum Gerichtsverfassungsgesetz ist die Angelegenbeit geregelt. Wann wir zu einer dauernden Regelung der Frage kommen können, läßt sich noch nicht absehen. Die Frage wird aber auf das eingehendste erwogen. Darum bitte ich, die Reichsregierung nicht auf bestimmte Termine stzulegen, die unter Umständen mit den großen Justizreformen

89 wei te Beila anzeiger und Preußische

8

Berlin, Donnerstag, den 3. März

kollidieren können. (Abg. Hoffmann (Berlin): Bis dahin wird See in die Altersrentenklasse versetzt sein!)

Frau Zretz (U. Soz.): Ich kann nicht verstehen, wi man sich gegen den Antrag wenden kar Schöffen und Cechgrenen nze. Ne iun, auch Frauen zu Schöffen

erden! it dem alten Unrecht den F ü 2 geräumt werden. Es eae sgriche t chn e ee Wochen ist auch beschlossen worden,

zuzulassen. ständlich.

Abg. Frau Pfülf (Soz.): Die Rechtsprechung ist nicht me Geheimwissenschaft der Männer. Sie 8 F;. b Frauenbewegung doch nicht au halten. unser Recht beanspruchen. E ten Lesun 1 . werden. rau Dransfeld (Zentr.): Grundsätzlich stehen wir auf dem Boden, daß die Frauen zum 8.S Ich möchte mich aber hinter die Erklärun . Zentrumsredners stellen, daß wir aus formalen Antrag nicht zustimmen können. (Hört, hört! links.) Vor allen Dingen möchten wir auch dafür eintreten, daß dieser Antrag erst im Ausschuß noch nach jeder Richtung durchberaten werde, denn durch ihn würde eine große Umwälzung in unsere Rechtspflege hineingetragen werden. Von der Mitarbeit der 1 richtertum verspreche ich mir eine wesentliche

Abg. sind.

Justiz.

anzunehmen.

Die Abgg. Frau Wackwitz (Komm.) und Wurm (. Soz.) treten gleichfalls für die Zulassung der Frauen als Schöffen ein, die letztere bemängelt nur, daß der Antrag Brodauf zu bescheiden ist, da er erst von 1922 ab gelten soll.

Vizepräsident

minister Dr. Heinze: Derartige Anträge müssen eingehend be⸗ arbeitet werden, es ist ganz unmöglich, in letzter Minute ein solches Gesetz zu machen, wo man die zahlreichen Gegengründe nicht her⸗ vorheben kann. Solche Anträge führen zu einer ganz mechanischen Gleichmachung von Mann und Frau. ,8. Gerichtsverfassungsgesetz vor, wo auch diese Frage behandelt ist, z. B. bei den hinzugezogen werden. Den Interessen der Frauen wird man aber durch Annahme eines solchen Antrages nicht gerecht.

Mit einigen Ausführungen des Abgeordneten Rosen⸗ andn die bei dem außerordentlich unruhigen Hause unver⸗ tändlich bleiben, schließt die Aussprache.

Die Anträge der Unabhängigen zu 88 27 und 29 des Gerichtsverfassungsgesetzes sind zurück⸗

ein 8es

gezogen.

Art. 1 wird in seinen 8 Nummern nach den Ausschußvor⸗

Da wäre die Ablehnung dieses Antrages unver⸗

Abg. Frau Baum (Dem.): Wir Frauen werden für den An⸗ trag stimmen, hoffentlich tun es auch recht viele demokratische Männer. (Heiterkeit rechts.) Ich halte es für richtig, den Antrag

des

schlägen angenommen. Kommunisten un

demokraten auf Amte des Schöffen und Geschworenen vor. In namentlicher Abstimmung wird 1ge Antrag mit 170 gegen 126 Stimmen bei 7 Stimmenthaltungen ange⸗ (Lebhafter Beifall der Mehrheit.)

soll nach dem Antrag Radbruch (Soz.) die § 180 des Gerichtsverfassungs⸗

nommen.

Als Ziffer 10 Aufhebungd

gesetzes (Ungebührstafen gegen Artikel 1 angefügt werden. eifelhaft bleibt, Frfei 8 Antrages mit gänzten Fassung gelangt Art. 1 zur Annahme.

e 8

Die Bekanntmachun

erichte in de

für die Herifung

Fes von 50 iese eine

ein Urteil, ge nicht zulässigist, nur ve

in vollständiger Form abgefaßt ist. Dr. Rosenfeld 88 h.a. gegen

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gegen amtsgerichtliche Urteile eine Wert⸗ festgesetzt. Wertgrenze auf 500 Erhöhung auf 300 vorgeschlagen. Von den Unabhängigen Sozialdemokraten ist die völlige Beseitigung der Wertgrenze, also die Wieder⸗ einführung der u 1 1 gegen die Amtsgerichtsurteile beantragt. Ein Antrag Brodauf, unterstützt von den Regierungs⸗

arteien und den Deutschnationalen, geht dahin b gen welches die Berufung nur verkündet werden darf, wenn es

22 der Arbeiterschaft und der

durch den Auss

Abg. Brodau

gründen den von i Abg. rufungsgrenze aus. zeugt, da eheure

sie aber

Abg. rFen

Der Ausschußvors Rücksicht darauf, o begüterten gehöre.

Vizepräsident des Reichsministeriums und Feainftigrtraster Dr. Heinze: Ich möchte dringend bitten, den Ausschußvorsch

liegt eine der wesentlichen Be Stets wird von uns eine vereinfachte beschleunigte rdert, bringen wir aber praktische Vorschläge, wieder Widerstände auf.

anzunehmen. Hier

Rechtsprechung gefo dann treten immer

Kaufmannsgerichte arbeiten auch deswe lichen Gerichte, weil sie eine erhebliche Gegen die Heraufsetzung

rufung haben.

besteht gar kein Bedenken: 300 sind dasselbe wie noch vor einem Jahre.

die Möglichkeit, mit einer Instanz auszukommen, Gerichte und auch die Parteien vor einer Unmenge von

eld (Komm.): Das Verfahren vor den och dasselbe und wird nicht beschleunigt,

Sie die Weiterungen.

Abg. Dr. wohl aber werden zweifelhaft die ie Berf höher als der Prozesse bleibt

schlechterung des Entwurfs ab und

Wert

7

8 erzf Amtsgerichten bleibt d

ußvorschlag eintreten werde. f (Dem.) hm beantragten Zusatz. Dr. Radbruch spricht sich Man habe sich au es wünschenswert sei, enge von zft n an ganz serin e Bagatellen verschwendet werde. Zurzeit könnten

ür die Erhöhung nicht stimmen. entr.) tritt dem Abg. Dr. Rosenfeld entgegen.

Geld,

ag sei b die

die A

Prpese viel länger dauern a 8 nbemittelten, besonders wenn ihnen auch noch 85 acgeschnitteg wird.

ie Bequemlichkeit der Richter.

unter 300 zurück. Wir lehnen diese Ver⸗

Zulassun

41 gegen

(Zuruf rechts: Sie sollens ja

er Verfassung. Vor wenigen die Frauen zum Richteramt

Wir werden endlich inzelheiten können noch bis zur drit⸗

des offiziellen ründen diesem

Fenn im Laien⸗ ebung unserer

Reichsministeriums und Reichsjustiz⸗

Im Reichsrat liegt ja

Jugendgerichten sollen Frauen

Als Ziffer 9 liegt der Antrag der d Unabhängigen Sozial⸗ der Frauen zum

Rechtsanwälte) dem

Da die Abstimmung Auszählung; diese ergibt die Annahme 137 Stimmen. In der so er⸗

zur Entlastung der Amts⸗ Se vom 18. Mai 1916 hat

Nach Artikel 2 der Vorlage sollte

erhöht werden; der Ausschuß hat

nbeschränkten Berufung

die Benachteiligung

minderbemittelten Bevölkerung, wie sie

kurz mit Billigkeits⸗ rundsätzlich 89 eine Be⸗ 3 in seiner Partei über⸗

zu verhindern, daß eine un⸗ von Arbeits⸗ und Richterkraft unnütz

empfiehlt

völlig unparteiisch gefaßt worden ohne Partei zu den begüterten oder nicht⸗

ag timmungen des

Die Gewerbe⸗ und en besser als die ordent⸗ Beschränkung der Be⸗ der Grenze auf 300 ja heute lange nicht mehr Geben Sie den Gerichten so bewahren

mtsgerichte überlastet werden und die s bisher. Den Schaden haben un⸗

Die Findung des Rechts stehr Die große Mehrzahl

ge

Der Antrag der Unabhängigen Soziald kraten wird abgelehnt, Art. 2 mit de 8 Firx. E 8 b im Zuseß Brodauf

Art. 3 enthält die zur Entlastung der Gerichte vo la⸗ genen Aenderungen der Strafprozeßordnung. Er den Ausschußvorschlägen mit einigen Emendements Brodauf unter Ablehnung der weitergehenden Anträge der Unab⸗ hängigen hö““ a 8 genommen, ebenso Art. IV b und Art. VII, wonach das Gesetz am 1. il in Kraft treten soll. A1“

Es folgt die zweite Beratung des Gesetzent⸗ wurfs über eine erhöhte ö während des Krieges zurückgelegten Dienst⸗ ze it. Die Regierungsvorlage wollte den im Heimatsdienst beschäftigten Beamten und Heeresangehörigen die Kriegs⸗ dienstzeit zum anderthalbfachen Betrage anrechnen. Der Ausschuß für soziale Angelegenheiten hat die Vorlage selbst abgelehnt und schlägt eine Resolution vor, die die Reichs⸗ regierung ersucht, bei der bevorstehenden Neuregelung der Invaliden⸗ und Ange⸗ stelltenversicherung eine ähnliche Berück⸗ sichtigung der in Front⸗ und Heimatdienst verbrachten Kriegszeit der Angestellten und Arbeiter, wie sie für die Beamten gesetzlich festgelegt ist, vorzusehen und zusammen mit dem Entwurf eines derartigen Gesetzes für die Beamten dem Reichstag vorzulegen.

Auf Vorschlag des Vizepräsidenten Dr. Bell wird nun⸗ mehr der Gegenstand dem Hauptausschuß zur nochmaligen Be⸗ ratung überwiesen.

Damit ist die Tagesordnung erledigt.

Nächste Sitzung Donnerstag 1 Uhr (Gesetzentwurf über vorläufige Zahlungen auf die Körperschaftöstener⸗ Rechnungs⸗ sachen; zweite Lesung des Gesetzentwurfs über Kontrolle der Kriegsrechnungen; Berichte des Ausschusses für soziale An⸗

„gelegenheiten über das Wahlrecht der Frauen zu den Kauf⸗ B“ E1“] 8 des Ausschusses für ölkerungspolitik, u. a. über gesetzliche Bekämpfung Trunksucht). Schluß 534 Uhr. 1“

Handel und Gewerbe.

Nach der Wochenübersicht der Reichsb

23. Februar 1921 betrugen (in Klam im Verglei mit der Vorwoche) 1 11“ uu“ die Aktiva: 1920 Metallbestand) 1 099 1 2* 1 114 596 000 252 000) (+ 1 999 000) 1 720 000 darunter Gold. G 1 091 Se. b9e. 1 090 995 000 2 247 372 000 1 - 142 000) (— 7 Rei . n. Darlehns⸗ JC h.b— 2 174 000) kassenscheine 21 815 132 000 12 325 976 000 5 786 252 000 (s— 1484575000) (245 804 000) (— 25 362 000) 2 060 000 4 205 000 4 816 000 (+ 3396 000) (+ 1056 000) (◻ 538 000)

1919 Aℳ 2 268 239 000

Noten and. Banken

Wechsel, Schecks u. diskontierte Reichs⸗ 3 schatzanweisungen. 50 999 874 000 37 912 438 000 24 920 403 000

(+ 245 042 000) (+‿ 24 105 000) (s—1759202000)

27 004 000 10 812 000 9 225 000

(+ 14 326 000) (s— 3 217 000) (+ 2 521 000)

184 276 000 251 948 000 141 372 000 (+ 9 506 000) (+ 56 876 000), ( 6 383 000) . 9 030 117 000 3 309 781 000 2 448 935 000 (s— 311 142 000) (+ 713 745 000) (361 860 000)

—. 180 000 000 180 000 000 180 000 000 E“ (unverändert) (unverändert) 104 258 99 496 000 94 828 000 (unverändert) (unverändert) (unverändert) 65 519 877 000 39 520 197 000 23 747 102 000 (s—413 927 000) (+ 741 534 000) (— 13 594 000)

13 729 893 000 11 840 001 000 9 893 828 000 (s— 1112647000, (s— 115 622 000) (s—2100854000) 3 623 544 000] 3 290 062 000 1 663 484 000

(†£ 3279 000) (+ 414 456 000) (1— 37 020 000)

9) Bestand an kursfähigem deutschen Gelde und an Gold in Barren oder ausländischen Münzen, das Kilogramm fein zu 2784 berechnet.

Lombardforderungen Effekten sonstige Aktiven.

die Passiva: Grundkapital.

Reservefonds... umlaufende Noten.

sonstige tägl. fällige Weebindlichkesten 8

sonstige Passicva..

Zur Verkehrslage im Rubrrevier teilt „W. T. B.⸗

aus Essen mit: Der Eisenbahnbetrieb hat sich im Ruhrkohlenbezirk

in der vergangenen Woche im allgemeinen gut abgewickelt, so daß die Verhältnisse am Schlusse der Woche als bezeichnet konnten. Die hohe Umlaufszeit der Wagen, mit denen die vom Rhein auf die Eisenbahn übergegangenen Frachten befördert werden, hat aber eine geringe Wagenknappheit erzeugt, sodaß zur gleich⸗ mäßigen Verteilung der vorhandenen offenen Wagen Teil⸗ deckung angeordnet werden mußte. Die durchschnittliche Wagen⸗ gestellung war jedoch 58 Wum etwa 1000 Wagen täglich besser als in der Vorwoche. Für beschleunigte weiterer Wagen ist gesorgt. Für Kohlen, Koks und Briketts wurden in der ver⸗ gangenen Woche im arbeitstäglichen Durchschnitt 26 326 Wagen ege⸗ rechnet zu je 10 Tonnen) angefordert. Gestellt wurden aber durch⸗ schnittlich 22,501 Wagen (Höchstgestellung am 22. Februar 23 823). In dem gleichen Zeitraum des Vorjahres betrug die durchschnittliche Wagengestellung 17 287. Die Brennstofflagerbestände haben keine wesentliche Aenderung erfahren. Sie betrugen am 26. Februar 972 800 Tonuen. Der Wasserstand des Rheins geht anhaltend weiter znrück. Der Wasserspiegel des Bodensees ist im Februar sogar um x20 Meter gefallen. Wann eine Besserung in diesen Ver⸗ bältnissen eintreten wird, ist noch nicht abzusehen. Infolgedessen sind weitere erhebliche Einschränkungen in der Abladung erforderlich. Die Anzahl der Kähne, welche auf der Fahrt nach dem Obgrrhein zur Leichterung gezwungen sind, hat erheblich zugenommen, so da Kahnraum und Schleppkähne täglich knapper werden. Die Rich wirkung dieser Verhältnisse zeigt sich auch in der Umschlagsleistung in den Duisburg⸗Rubrorter Häfen, die von 33 131 Tonnen auf 28 573 Tonnen arbeitstäglich zurückging. Die Kohlenknappheit macht sich neuerdings auch im Kanalverkehr bemerkbar, da ein Teil der Kähne im Rheinverkehr mitverwendet werden mußte. Der Umschlag in den eenhäfen der Kanäle bezifferte sich auf 30 558 Tonnen (32 270 8 i bst

Zur letzten Herbstmesse waren laut Meldung des B.“ xund 5 85 Ausländer als Einkäufer in Leip 1 er⸗

„W. T.

verlangen die Beseitigung

I11AX“

chicnen. Nach den Meldungen der ehrenamtlichen Vertreter des Mef⸗