1921 / 72 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 29 Mar 1921 18:00:01 GMT) scan diff

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Demokreten und die unabhängigen Sczialisten haben gegen die Ein⸗ berufung Widerspruch erhoben. Infolgedessen wird der Präsident von der Einberufung zum 31. März absehen. Der Veorschlag, den Ständigen Ausschuß einzuberufen, ist von allen Parteien abgelehnt worden; der Ausschuß wird deshalb auch nicht zusammengerufen werden. 3

Der vom Reichskabinett in Aussicht gestellte Entwurfeines Gesetzes über die Arbeitszeit im Steinkohlen⸗ bergbau ist, wie „W. T. B.“ berichtet, nunmehr dem vorläufigen Reichswirtscha ftsrat vorgelegt worden. Mit dem Schieds⸗ spruch, der am 11. März zur Regelung der Ueberschichten⸗ und Lohn⸗ frage für das Ruhrgebiet ergangen ist, wird sich in diesen Tagen die Zentralarbeitsgemeinschaft industrieller Arbeitgeber und Arbeitnehmer beschäftigen. Das Reichsarbeitsministerium hat mit Rücksicht darauf feine weitere Stellungnahme in dieser Frage sich zunächst

Wohlfahrtspflege. 1

Wie die „Kölnische Helrmeftung. meldet, hat der Papst dem Kardinalerzbischof D. Schulte in

s

In die Summe von einer Million Lire für die deutschen Kinder angewiesen. Der Kardinal hat von diesem Betrag bereits einen erheblichen Teil für die Kölner Kinder bereitgestellt. 8 Verkehrswesen.

Im Laufe der Sitzung der Verkehrskonferenz in Baree⸗ lona am 23. März wies der französische Delegierte Si zille hin⸗ sichtlich der Beziehungen der Transportve reinigungen zum Friedensvertrag darauf hin, daß die Bestimmungen des Friedensvertrags von Versailles Deutschland Verpflichtungen auferlegen ohne Gegenseitigkeit, wenn diese Verpflichtungen nicht durch ein allgemeines Abkommen aufgehoben würden.

m Laufe der Nachmittagssitzung erklärte der deutsche

elegierte Seeliger mit Bezug auf die Vereinbarungen über die Schiffahrtswege, daß die deutsche Regieruna mit Genugtunng auf die Aufforderung des Völkerbundes, Prüfung dieses Problems, eingehe, dem sie große Bedeutung beimesse. Betreffend eventuelle Streitfragen, erklärte Seeliger, 8 trotz der besten Ab⸗ ichten, den Friedensvertrag, den man unter chrieben habe, auszu⸗ sicbten. sich doch Meinungsverschiedenheiten in seiner Auslegung er⸗ geben könnten.

Postscheckverkehr. Vom 1. April 1921 ab erteilen die Postscheckämter auf teng göhe schriftliche Bestätigung über die Höhe des beim Abschluß eines Buchungstags vorhanden gewesenen Konto⸗ guthabens gegen eine Gebühr von eine Mark, die der Antragsteller durch Aufkleben von Freimarken auf dem Antrag zu entrichten hat. An der 1 daß den Postscheckkunden von jeder Be⸗ wegung auf dem Konto durch einen gebühren freien Konto⸗ auszug Kenntnis gegeben wird, ändert sich nichts. Rückforderung einer Ueberweisung oder eines Schecks, in dem der Name des Zahlungsempfängers angegeben ist, beträgt die Gebühr 50 Pf. Hat das Postscheckamt die Ueberweisung oder den Scheck bereits abgesandt, so treten bei brieflicher Uebermittelung die Gebühr für den einfachen Einschreibbrief, bei telegraphischer Ueber⸗ mittelung die Gebühren für das Telegramm hinzu. Für postlagernde Zahlungsanweisungen ist ein Zuschlag von 10 Pf. zu entrichten, den der Auftraggeber vor der Einsendung des Schecks an das Postscheck⸗ amt durch Aufkleben einer Freimarke auf die Rückseite des Schecks oder auf die Zahlungsanweisung zu entrichten hat.

„Die neuen Gebühren im Telegrammverkehr. Vom 1. April ab sind im Zusammenhange mit der Erhöhung der Telegraphengebühr im innerdeutschen Verkehr auf 30 für das Wort, mindestens 3 für ein Telegramm, zum Teil auch die Tele⸗ graphennebengebühren erhöht worden. Danach kostet die Seh; und Anwendung einer abgekürzten Telegrammanschrift jährlich 180. ℳ. Für die Eilbestellung von Telegrammen nach Orten ohne Telegraphen⸗ anstalt sind bei Vorausbezahlung 3 zu entrichten. Neueingeführt ist eine Lagergebühr von 30 für jedes post⸗, telegraphen⸗ und bahn⸗ hoflagernde Telegramm. Der Absender eines Telegramms hat künftig stets Namen und feine Wohnung auf der Telegrammurschrift anzugeben.

Für die

——

Nach einer Mitteilung der Postdirektion in Metz werden zahlreiche Pakete aus Deutschland von der französischen Zollbehörde beanstandet, weil die unzureichend

ausgefüllt sind oder der Paketinhalt den Einfuhrvorschriften nicht entspricht. Den Absendern von Paketen nach Frankreich wird daher dringend empfohlen, sich bei den Postanstalten vor der Auflieferun

der Sendungen ü;ber die betreffenden Vorschriften zu unterrichten un

sie genau zu beachten.

Briefpostbeförderung nach Amerika im April.

1 Im Monat April werden folgende Dampfer zur Postbeförderung

nach Nord⸗ und Südamerika benutzt:

1. Dampfer „Harwy Luckenbach“, „Hawaiian“, „Mongolia“,

F. J. Luckenbach“, „Minnekahda“, „Mount Clay“ und „Mount el“ nach New York von mburg am 2., 5., 6., 15., 20., 21.

und 28. April, Postschluß beim Postamt 1 in Hamburg am 1., 4., 5.,

14., 19., 20. und 27. April, 12 Uhr Mittags, für Einschreibbriefe

und 10 Uhr Abends für andere Sendungen.

1 2. Dampfer „Antigone“ und „Susquehanna“ nach New York von Bremerhaven am 11. und 30. April, Postschluß beim Postamt 1 in

Bremen am 10. und 29. April, 10 Uhr Abends, für Einschreibbriese und am 11. und 30. April, 3 Uhr Vormittags, für andere Sendungen, beim Postamt 1 in Hamburg am 10. und 29. April, 12 ÜUhr

Mittags, für alle Sendungen und beim Postamt 2 in Emmerich am

. und 28. April, 12 Uhr Mittags, für Einschreibbriefe, 5 Uhr Nachmittags für andere Sendungen. 1 Dampfer „Olympic“, „Imperator“, „Adriatic“, „Aquitania“

„Mauretania“ nach New York von Southampton am 6., 16., 20, 23. und 30. April, Postschluß beim Ffant 2 in Emmerich am 3., 13., 17., 20. und 27. April, 5 Uhr Nachmittags, für Einschreib⸗ briefe und am 4., 14., 18., 21. und 28. April, 8,30 Uhr Vormittags, für andere Sendungen, beim Postamt 1 in Hamburg am 3., 18., 17. 20. und 27. April, 12 Uhr Mittags, für Einschreibbriefe und 10 Uhr Abends für andere Sendungen. 4. Dampfer „Ryndam“, „Nieuw Amsterdam“, „Noordam“ und

„Rotterdam“ nach New York von Rotterdam am 5., 13., 20. April

beim Postamt 2 in Emmerich am 3., 11.,

dan. 5 Uhr Nachmittags, für Einschreibbriefe und 1 1 ). April und 2. Mai, 1 Uhr Vormittags, für andere Sendungen, beim 25—— 1 in Hamburg am 2., 10., 17. und 30. April, 12 Uhr Mittags, für Einschreibbriefe und 10 Uhr Abends für andere Sendungen.

5. Dampfer „Hellig Olav“, „Oscar II.“ und „United States“ nach New York von Kopenhagen am 8., 22. und 29. April, Post⸗ schluß beim Postamt 1 in Hamburg am 6., 20. und 27. April,

2 8 Mittags, für Einschreibbriefe und 10 Uhr Abends für andere

endungen.

.5. Dampfer „Avon“ und „Arlanza“ nach Pernambuco, Bahia, Rio de Janeiro, Santos, Monteviden und Buenos Aites von Southampton am 15. und 29. April, Postschluß beim Postamt 2 in Emmerich am 12. und 26. April, 5 Uhr Nachmittags, für Einschreib⸗ briefe und am 13. und 27. April, 8,30 Uhr Vormittags, für andere Sendungen beim Postamt 1,. in Hena⸗ am 12. und 26. April, 12 Uhr Mittags, für Einschriebbriefe und 10 Uhr Abends für andere eisiass en.

1DMampfer „Demerara“ nach Rio de Janeiro usw. und Royal Mail Dampfer (Name noch nicht bekannt nach Buenos Aires von Liverpool am 8. und 22. April, Postschluß beim Postamt 2 in

briese und am 6. und 20. April, 8,30 Uhr Vormiztags, für andere Sendungen, beim Postamt 1 in Hamburg am 5. und 19. April, 12 Uhr Mittags, für Einschreibbriefe und 10 Uhr Abends für andere

Sendungen. . 8. Hampfer „Gelria“ und „Limburgia“ nach Rio de. Janeiro usw. von Amsterdam am 6. und 27. Ayril, Postschluß beim Post⸗ amt, 2 in Emmerich am 4. und 25. April 5 Uhr Nachmittags, für Einschreibbriefe und am 5. und 26. April, 1 Uhr Vormittags. für andere Sendungen, beim Postamt 1 in Hamburg am 3. und 24. April, 8 Uhr Mittags, für Einschreibebriefe und 10 Uhr Abends für andere sendungen. 9. Ham fer „Re Vittorio“ nach Ris de Janeiro usw. von Genua am 21. April, Postschluß beim Postamt 9 in Frankfurt (Main) am 18. April, 12 Uhr Nachts, beim Postamt 1 in Hamburg am 17. April, 12 Uhr Nachts. Den Dampfern „Ryndam“, „Oscar II.“, „United States“ und „Mount Carrel“ sind nur Sendungen mit Leitvermerk zu⸗ uführen. Ferner sind zur Beförderung von Briefsendungen mit Leitvermerk nach Südamerika zu benutzen: ½2) Dampfer, ermoor nach Rio de Janeiro und Buenos Aires von Hamburg am 4. April, Postschluß beim Postamt! in Hamburg am 3. April, 12 Uhr Mittags, für Einschreibbriefe und 10 Abends für andere Sendungen; b) Dampfer „Argentina“ nach Rio de Janeiro. Sao Francisco, Rio Grande do Sul, Pelotas, Porto Alegre, Montevider und Buenog Aires von Hamburg am 20. April, Postschluß beim Postamt 1 in Hamburg am 19. April, 12 Uhr Mittags, für Einschreibbriefe und 10 Uhr Abends für andere Sendungen.

Im Opernhause wird morgen, Mittwoch, Richard Strauß dramatische Tanzhandlung „Josephs⸗Legende“ wiederholt. Die Be⸗ setzung lautet: die Frau des Potiphar: Tilla Durieux, Joseph: Hein⸗ 8 Kröller, Potiphar: Toni Zimmerer, Erzengel: Otto Sommerstorff.

ervorragend beschäftigt sind ferner die Damen Berghoff, Sydow, Lucia, Geisel, Schröder, Bowitz, Gageicke und die Herren Hoffmann, Eckert, Molkow; außerdem wirkt das gesamte Ballettpersonal mit. Hierauf werden „Tanzszenen“, eine Tanzreihe von Moden und Farben, erdacht von Albert Günther, und anschließend daran „Silhouetten“ degse fhrt Die Musikalische Leitung der drei Ballette hat Otto Urack. Anfang 6 Uhr.

Im Schauspielhaufe wird morgen „Othello“ mit Theodor Becker in der Titelrolle aufgeführt. v; 7 Uhr. 8

Als nächste Erstaufführung des Deutschen Theaters wird Büchners „Wozzeck’ unter der Spielleitung Max Reinhardts mit Eugen Klöyfer als Wozzeck gespielt werden. Für diese Auf⸗ führung sind die von Witkowski neugefundenen Texte mitbenutzt worden, so daß einige bisher unbekannte Szenen zum ersten Mal auf der Buͤhne erscheinen.

Gesellschaft für Volksbildung. Morgen, Mittwoch, Abends 7 ½ Uhr, spricht der Kapellmeister Ed. Mörike im Großen Hörsaal des Kunstgewerbemuseums „Lohengrin“’ mit Erläuterungen am Klavier.

Geor

Mannigfaltiges.

Der Polizeipräsident gibt nach „W. T. B.“ folgendes bekannt: Verbrecherische Elemente haben in letzter Zeit zu wieder⸗ holten Malen Versammlungen unter freiem Himmel und Straßen⸗ demonstrationen dazu benutzt, um zum Aufruhr gegen die Staatsautorität, zu Angriffen auf Fabriken und öffentliche Gebäude und zur Enfrrafktune der Schutzvolizei aufzuhetzen. Ich verbiete daher wegen unmittelbarer Gefahr für die öffentliche Sicherheit auf Grund des Artikels 123 der Reichsverfassung bis auf weiteres alle Versammlungen unter freiem Himmel und Straßendemonstrakionen.

(Bemerkung des „W. T. B.“: Da die Vertreter der Berliner Gewerkschaftskommissionen, der S. P. D. und U. S. P. D., dem Polizeipräsidenten persönlich erklärt haben, daß in der nächsten Zeit

ersammlungen unter freiem Himmel und Straßenumzüge nicht ge⸗ plant wären, richtet sich obiges Verbot lediglich gegen das verfassungs⸗ widrige Treiben gewissenloser Aufwiegler.)

. In der Nacht zum Ostersonntag erfolgte „W. T. B.“ in einer Bedürfnisanstalt neben der Eisenbahn⸗ brücke an der Holtzendorffstraße nahe dem Bahn⸗ hof Charlottenburyg eine gewaltige Explosion, durch die die Bedürfnisanstalt zerstört, viele Fensterscheiben zertrümmert und mehrere Häuser stark beschädigt wurden. Menschenleben sind, soweit bisher bekannt, nicht zu beklagen. Anscheinend hatte das Attentat den Zweck, die Eisenbahnbrücke zu zerstören, was jedoch nicht gelungen ist. Ein anderer Versuch, Eisen⸗ bahnanlagen zu beschädigen, hat am Sonntagabend gegen 10 Uhr am Bahnhof Tegel stattgefunden. Dort hatten, wie die hiesigen Zeitungen melden, unbekannte Täter die Drä htevon zwei Einfahrtssignalen durchschnitten, um so einen Zugzusammenstv AAHSs rhn hren. Zum Glück wurde der Schaden rechtzeitig beme und ausgebessert, ehe es 2 einem Unglücksfall kam. Ein dritter ver⸗ brecherischer nschlag wurde den Blättern zufolge in der Nacht zum Ostermontag auf dem Grundstüc des Elektrizitätswerks „Unterspree“ in Spandau⸗ Ruhleben verübt, wo etwa zwölf junge Burschen gewalt⸗ sam in den Raum eindrangen, wo sich das Hauptschaltwerk befindet, an die Anlage drei Handgranaten und eine mit Sprengstoff gefüllte Büchse legten und sich schleunigst entfernten. Zum Glück erplodierte nur eine Fhn Fe2 sen s. so daß der Schaden nur gering ist. Der Rest der prengstoffe wurde von herbeigerufenen Schutzpolizisten bes⸗ chlagnahmt. Die mit der Unter⸗ suchung beauftragten Sachverständigen versichern, daß bei Explosion sämtlicher Sprengkörper das Werk mindestens auf ein Jahr stillgelegt worden wäre. Auch hier fehlt von den Tätern jede Spur.

Im Osten Berlins, am Petersbur er Platz, kam es hiesigen Blaͤttern zufolge am Sonnabendnachmittag zu einem Zu⸗ sammenstoß zwischen demonstrierenden Kommunisten und einer Streife der Schutzpolizei. Die Kundgebenden versuchten die Polizei zu entwaffnen, die darauf von der Schuß⸗ waffe Gebrauch machte, wodurch zwei Demonstranten getötet und vier verwundet wurden.

Die Deutsch⸗Schwedische Vereinigung veranstaltet im Sommerhalbjahr schwedische Unterrichtgkurse für Anfänger und Vorgeschrittene (Erwachsene). Sie sinden statt: im Berliner Gymnasium zum Grauen Kloste r. C. 2 Klosterstraße 74, im Gymnasium in Steglitz, Heesestraße, und in Charlottenburg, Gemeindeschule, Joachimsthaler Straße 32. Der Preis beträgt für 10 Doppelstunden 30 ℳ. Anfang: Mitte April. Anmeldungen, denen eine freigemachte Postkarte mit deutlicher Anschrift beizufuͤgen ist, werden bis 10. April an Professor Kühne, NW. 21, Dortmunder Straße 14, erbeten.

In der Reihe der von der „Vereinigung zur Förderung des Interesses für märkische Natur und Heimat“ veranstafteten märkischen Vorträge wird Oskar Bolle am Sonn⸗ abend, den 2. April, Abends 38 ½ Uhr, im Saale des Kunst⸗ gewerbemuseums (Prinz⸗Albrecht⸗Straße 8) auf einer von 115 Lichtbildermm in natürlichen Farben degleiteten Frühlings⸗ wanderung durch die „Märkische Schweiz“ und die Neu⸗ mark, die nach den Idvllen von Buckow und Freienwalde führt, vornehmlich die reizvollen Flußtäler und die Städtchen des Oder⸗

zufolge

trittskarten sind an den Konzertkassen von Wertheim, Bote u. Bock

Emmerich am 5. und 19. April, 5 Uhr Nachmittags, für Einschreib⸗

und Warthewinkels mit ihren Se eh, Bauten zeigen. Ein⸗ und an der Abendkasse känflich. 1-

über

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Verschmelzungsbestrebungen in der Kriegs⸗ beschädigtenbeweg ung. Von beteiligter Seite er üt „W. T. B.” folgende Mitteilung: In der deutschen Kriegsveschädigt, 1 und Kriegshinterbliebenenbewegung sind neuerdings Zusammenf luß. bestrebungen im Gange, an denen die größeren parteipolitisch neutralen Organisationen, und zwar der Zentralverband deutscher Kriegsbeschädigter und Kriegehigtfrbliebener Sit Herlin No. 18, der inheitsverband deutscher Kriegsbeschädigter und Kriegg. hinterbliebener, Sitz Leipzig, und von den kleineren Dr⸗

eschädigter, Sitz Hamburg, beteiligt sind. Die aus dieser Verschmelzung entstehende neue Reichsorganisation soll ihren Sitz in der Reichshauptstadt Berlin haben. Cs ist zu en warten daß die Verhandlungen bereits in allernächster Zeit zum Ab. schluß gelangen. Eine Miteinbeziehung von Organisationen, deren parteipolitische Neutralität umstritten ist oder die in Beziehungen zur „Internationalen Liga der Kriegsopfer“ stehen, kommt nicht in Frage.

Nachdem die Wochenmenge des für Haushaltszwecke abgegebene amerikanischen Weizenmehls (Kochmehls) von ve Reichsministerium für Ernährung und Landwirt⸗ schaft im Februar auf 200 5 erhöht worden ist, wird nunmehr, wie „W. T. B.“ erfährt, mit Wirkung vom 16. März 1921 ab die Ausmalung dieses Mehls auf 70 vH herabgesetzt. Gleich⸗ zeitig wird die Reichsgetreidestelle infolge ünstigerer Ein⸗ käufe in der Lage sein, den Preis des amerikanischen Weizenmehls den Kommunalverbänden mit nur 6,25 für das kg zu berechnen. Die Kommunalverbände sind angewiesen, die Zuschläge zur Deckung ihrer Unkosten und für den Kleinhändler auf das Notwendigste zu be⸗ schränken, damit der Verbraucher für ein Weizenmehls möglichst nicht mehr als 3,50 zu zahlen hat. Es darf gehofft werden, de die Hausfrauen, wenn sie für einen so niedrigen Preis einwandfreies, weißes Mehl für Haushaltszwecke

werden.

Frankfurt a. M., 28. März. (W. T. B.) In der Nacht um Ostermontag wurden durch Wächter im Kulissenhaus des pernhauses an zwei Stellen Brandherde entdeckt. An der einen Stelle hatten die Täter, die die Fenster zertrümmert hatten, Zündstoffe in einen Raum geworfen und dadurch mehrere Gegenstände in Brand gesetzt. 1 b An der zweiten Stelle fand man Zündschnüre, die unter einer eisernen Tür in das Haus geschoben worden waren, wo sie abbrannten, ehe sie die in unmittelbarer Nähe befindlichen Kulissen ergreifen konnten.

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Sealzburg, 28. März. (W. T. B.) In den Waldunge zwischen Salzburg und Taenneck brachen vorgestern an fün Stellen Waldbrände aus, die eine Fläche von 2 km Läng und 1 km Breite ergriffen. Durch die Zusammenarbeit der Eise bahnarbeiter, der Bevölkerung und der Feuerwehren der Umgeb

Brand eingedämmt und gelöscht werden. Der Schade ist sehr groß. Die Ursache des Brandes ist bisher unbekannt.

London, 26. März. (W. T. B.) Nach einer amtlichen Meldung aus Indien entw ichen gestern aus dem Haupt efängnis von Raishahi in Bengalensechshunder äftliuge, nachdem sie Waffen und Schießbedarf an sich ge nommen hatten, die den Wachmannschaften gehörten. Es wird für möglich gehalten, daß die organisiert wor den ist.

London, 27. März. (W. T. B.) In der hergen genen Naa

stadt von London, vernichtet. Eine Menge Oel wurde in der Nähe vorgefunden. Eine Anzahl von Bränden auf Güter

wird auch aus der Gegend von St. Albans gemeldet. „Llovde News' berichtet, daß in der Umgebung von Newcastle⸗on

Tyne mehrere Feuersbrünste auf Gütern ausbrachen. Der Schaden wird auf einige Tausend Pfund Sterling geschätzt.

Rom, 27. März. (W. T. B.) Um Brandstiftunge auf Gütern zu vergelten, begaben sich die Fascisten vos Piacenza nach Fiano und äscherten die dortige Arbeits kammerein. In Perosa wurden alle sozialistischen Führen

Arbeitskammer zu flüchten. Die Versammlungslokale der Sozialisten wurden verwüstet. Die Stadt trägt Flaggen schmuck. In den Straßen finden patriotische Umzüge statt.

Mailand, 28. März. (W. T. B.) Die Beerdigung der Opfer des Bombenanschlags vor dem Diana theater hat in feierlichster Weise auf Staatskosten stattgefund Der Graf von Turin war mit der Vertretung de Königs beauftragt. Zu Zwischenfällen ist es nicht gekommen.

W1““ 8 4 ,

Opernhaus. (unter den Linden.) Mittwoch: 77. Daner bezugsvorstellung. Josephs⸗Legende. Tanzszenen. Sil⸗ houetten. Anfang 6 Uhr.

Donnerstag: Aida. Anfang 5 8 Uhr.

Schau pielhaus. (Am Gendarmenmarkt.) Mittwoch: 75. Dauer 5 ung. Othello, der Mohr von Venedig. Anfan

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Donnerstag: Torquato Tasso. Anfang 7 Uhr.

Faäamiliennachrichten. Geboren: Ein Sohn: Hrn. Reichsbankrat Heyroth (Marg

grabowa). Gestorben: Hr. Kammerherr und Landrat a. D. Clemenb von, Korff gen. Schmising (Münster). H

August Grafen Hofrat Professor Heinrich Ordenstein (Karlsruhe i. B.).

Verantweortlicher Schriftleiter: Direktor Dr Tyrol Charlottenburz.

Verantwortlich für den Anzeigenteil Der Vorsteher der Geschäftsstelle Rechnungsrat Mengerinag in Berlin

Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin

Druck der Notbdegis sen Buchdruckerei und Verlagsanstal Berlin Wilhelmstr. 32.

Sieben Beilagen (einschließlich Börsenbeilage und Warenzeichenbeilage Nr. 25 A und 2

und Erste, Zweite, Dritte und Vierte Zentral⸗Handelsregister⸗Beilaoe

r I örtlicher Bedeutung der Bund deutscher Kri eg8⸗

Pfund amerikanischen

erhalten, auch das teuere Schleichhandelsmehl nicht mehr beziehen

Die Flammen konnten rechtzeitig gelöscht werden.

sowie infolge des gestern eingetretenen heftigen Regens konnte deh

Verschwörung durch politische Hãftlinga

wurden vier große Heuschober in Newcarnet, einer Vor⸗

durch Vergeltungsmaßnahmen der Fascisten gezwungen, sich in dis

8

anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Verlin, Dienstag, den 29. März

192¹

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Nichtamtliches.

(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)

Statistit und Volkswirtschaft.

Die Ernteflächen in Preußen im Jahre 1920, verglichen mit denen der Voriahre.

Infolge der seit 1915 eingetretenen Se en9.. . von Jahr zu Jahr durch die sehr verringerte oder teilweise ganz nterbundene Einfuhr fühlbarer wurden, mußte die Regierung be⸗ indere Maßnahmen treffen, um die Feststellung und Erfassung der örmteerträge des eigenen Landes zu sichern. Zu diesem zrece war es unbedingt erforderlich, die Ernteflächen je wichtigsten Feldfrüchte so genau wie irgendmöglich zu mitteln. Seit 1878 war die Feststellung der Anbau⸗ und Ernte⸗ sichen alljährlich gemeindeweise durch die Ortsvorsteher u kinzuziehung von sachverständigen und mit den örtlichen Anbau⸗ rhältnissen vertrauten Personen ausgeführt worden. Die durch⸗ dnittlich alle 10 Jahre, zuletzt 1913, mommenen Bodenbenutzungserhebungen hatten die genannten rmittlungen der Anbau⸗ und Ernteflächen noch ergänzt und twissermaßen auf Richtigkeit kontrollierr. Obwohl demnach die brgebnisse dieser Erhebungen im allgemeinen als zuverlässig an⸗ isehen waren, follten sie doch nicht ohne weiteres als Grund⸗ ge für die Errechnung der Erntemengen zum Zwecke der zwangs⸗ weisen Ablieferung v werden, da sie nur Schätzungsangaben sarstelten. Im Jahre 1915 wurde daher neben dieser gemeinde⸗ weisen Erhebung noch eine besondere Befragung jedes einzelnen land⸗ ririschaftlichen Betriebsinhabers nach dem Umfange seines Anbaues iun Halmfrüchten und Kartoffeln angestellt. Die letztere Art der öärmittlung wurde in den folgenden Jahren immer mehr ausgebaut ind ausgedehnt, so daß in den Jahren 1918 und 1919 die gesamte nutzbare Fläche in dieser Weise festgestellt wurde. Da jedoch hiermit ine sehr starke Beanspruchung der landwirtschaftlichen Kreise und üßerdem hohe Kosten verbunden waren, wurde 1920 wieder auf die irt der hbis zum Jahre 1915 durchgeführten gemeindeweisen Anbau⸗ sächenerhebung zurückgegriffen und nebenher nur eine Einzelbefragung eer landwirtschaftlichen Betriebsinhaber nach den Getreide⸗ und Kar⸗ vffelanbauflächen angeordnet.

Die Ergebnisse, die in den einzelnen Probinzen und im ganzen Staate die beiden Erhebungen gehabt haben, werden jetzt in einer Veröffentlichung des Statistischen Landesamts „Statistische Lorrespondenz’ vom 12. März d. J. für die wichtigsten Frucht⸗ irten mitgeteilt. Zum Vergleich sind den Angaben die entsprechenden zahlen des Vorjahrs und der Erhebung über die Bodenbenutzung von 1913 gegenübergestellt. Die Abtretungsgebiete, das Saargebiet sowie die Kreise Eupen und Malmedy sind in den Ergebnissen nicht inbegriffen. Insgesamt ergaben die Erhebungen für den preußischen Staat ohne die geräumten Gebiete die folgenden Getreide⸗ und Kartoffelflächen in Hektaren:

Anbau⸗ flächen⸗ er⸗ hebung 1920

Anbauflächen⸗

erhebung

egen gegen oden⸗ 1920 mehr(†.) oder weniger

vH

1920

weniger

ha he. (— b5

Vinter⸗ weizen. Sommer⸗ weizen.. Spelz (Dinkel). Winter⸗ roggen.. Sommer⸗ roggen.. Wintergerste 85677 Sommer⸗ gerste 508150 Hafer 1781710 Gemenge aus Ge⸗ treide aller 1 Art . 1447093 283672] +2 57,6 251565 + 8,0 193571 +. 30,0 Kartoffeln. 11374019 1469130 —- 6,1635390 11,21892737,— 13,

Das Statistische Landesamt bemerkt zu seiner vergleichenden bebersicht, aus der hier die Gesamtzahlen für den Staat wieder⸗ jegeben sind, folgendes:

Wie die Vergleiche ergeben, hat die Einzelerhebung im Jahre 1920. zegen die vorjährige fast urchweg erheblich geringere Zahlen aufzu⸗ veisen, und zwar b ganzen nur 7 613 571 ha gegen 8 202 042, fomit 588 471 ha oder 7,2 vH weniger. Bei den wichtigen Brotfrucht⸗ erten Weizen, Spelz, Roggen wurden nur 3 416 922 ha gegen 3925 627 ha festgestellt, so daß ein Rückgang von 508 705 ha oder 1350 vH vorhanden ist, obwohl Sommerweizen und Sommerroggen twas größere Zahlen aufweisen. Den Hauptanteil an diesem Ausfall hat Winterroggen mit allein 465 794 ha, was besonders schwer ins Ge⸗ vicht fällt, da gech auf diese Getreideart meist die ganze Sracersorfem stützt. Die Hauptursache dieser großen Verminderung ist auf den früh⸗ eeitigen Eintritt des strengen Winterwetters gegen Ende Oktober 1919 zurückzuführen. Weite Flächen, deren Bestellung mit Wintergetreide

608566 12,4 620706 98823 + 23,⸗ 135130 6546 10,2 10844 3159222/ 14,7 3093910

52470 + 18⸗ 68493 93899 8,8 80981

534956 5,0 592369 1894758 6,0 2112168

896140 30, 135746— 0, 14052 22, 3911768 +— 20,

46146 32895

674743

532898 122470

5880 2693428

62246 + 48,4

+ 146,2 12,2

beabsichtigt war, mußten unbestellt liegen bleiben; dazu kam, 185 ein

rcheblicher Teil der bereits bestellten vinterung und Mäuseschäden im Frühjahr umgeackert werden mußte. Luch die Anbaufläche für Kartoffeln ist um 95 111 ha geringer an⸗ gegeben worden als im Vorjahr; doch sind nach Mitteilung vieler Freisbehörden die Kartoffelflächen im Kleinanbau Siedelungen, Schrebergärten, Deputate usw. nicht aufgeführt, sodaß der wirk⸗ liche Kartoffelanbau jedenfalls etwas zugenommen hat, da bei den Städten, größeren Ortschaften und überhaupt in den Industriegebieten weite Strecken mit dieser Frucht bestellt vea. Niss 8 „In Anbetracht des ungewöhnlich großen Rückganges an Ernte⸗ flächen für Bürracht den⸗. mußte wegen der beschriebenen Ursachen als vahrscheinlich angenommen werden, daß die Frühjahrsbestellungen mit Sommergetreide eine diesem Rück ange annähernd entsprechende teigerung erfahren würden. Diese konnte jedoch leider nicht fest⸗ gestelt werden, da der Abnahme an Fläche bei Winterweizen und Vinterroggen um 541 452 has nur eine Zunahme des gesamten Sommergetreideanbaus um 56 990 ha oder 10, gegenübersteht. Aus dem ganzen Ergebnis gewinnt man den Eindruck, daß die Ungaben der Einzelbefragung der Landwirte für 1920 81a sart hinter der Wirklichkeit zurückgeblieben sind, was zweifellos auf ie große Abneigung der Landwirtschaft gegen die für sie sehr lästige Zwangswirtschaft zurückgeführt werden muß. Diese Ansicht findet eine Stütze durch den Vergleich mit dem Ergebnis der gemeindeweisen

ee wegen starker Aus⸗

Unbauflächenerhebung für 1920, nach dem sämtliche Fruchtarten außer vertreter die

in gleicher Weise vor⸗.

personen

2596726 18,

Wintergerste und Gemenge aus Getreide aller Art höhere, zum Teil V sogar bedeutend höhere Zahlen aufweisen, die für Winterroggen allein 400 482 ha oder 12,„ vH, für das ganze Brotgetreide 512 161 ha oder 13,1 8 ausmachen. Auch bei dem Getreide für Nähr⸗ mittel erste, Hafer und Gemenge aus Getreide aller Art ist ein Mehr von 214 453 ha oder 7,3 und bei Kartoffeln ein Mehr von 261 371 ha oder 1603 ermittelt worden. Daß den Ergebnissen der gemeindeweisen Anbauflächen⸗ erhebungen ein gutes Maß von Fuverfässigkeitg beigemessen werden kann, dafür Hericht auch, daß die Angaben von 1920 zu ent⸗ sprechenden Zahlen der Erhebung von 1919 in einem nach Lage der Verhältnisse ziemlich wahrscheinlichen Verhältnis stehen. Um er⸗ sichtlich zu machen, wie sich die Ergebnisse der Erhebungen von 1920 und 1919 zu denen der Vorkriegszeit verhalten, hat das Statistische Landesamt in seiner vergleichenden Uebersicht noch die Zahlen der Bodenbenutzung vom Jahre 1913 angefügt. Die Unterschiede zwischen letzteren Angaben und denen der Anbauerhebung von 1920 sind zum Teil sehr groß und zeigen besonders beim Winterweizen und Winterroggen einen starken Rückgang. Für Getreide und Kartoffeln zusammen betrug 1913 der Anbau 1 792 968 ha oder 17,2 vH mehr also 1920, wovon auf Winterweizen und Winterroggen allein 1 093 292 ha oder 61,0 vH entfallen. Aber auch die Haferfläche ist um fast ½ Million ha seit 1913 kleiner geworden, während die Ab⸗ nahme des Kartoffelanbaus etwa ½ Million ha beträgt. Die ÜUr⸗ sachen dieses Rückganges sind der ständig vermehrte Anbau von Futterpflanzen infolge des großen Mangels an Hartfutter und der von Legominosen als Ersatz für die knappen Düngemittel, ferner aber 8 die Zunahme der Brachflächen, Ackerweiden, Kleinsiedlungen und schließlich der große Mangel an Hand⸗ und Spannkräften wie über⸗ haupt an allen Betriebsmitteln während der langzn Kriegszeit.

Arbeitsstreitigkeiten.

in Oberhessen „Der Antrag des vom

Schiedsstelle für den Bergbau folgenden Schiedsspruch gefällt hat: Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands,

hältnisse, entsprechend dem Schreiben des Verbandes an den

eintreten zu lassen, wird abgelehnt. ag der in Betracht kommenden Industrie müßte im Falle der Bewilli⸗ gung der geforderten Lohnerhöhung zu Betriebseinschränkungen und Entlassung von Arbeitern geschritten werden, wodurch auch die Arbeit⸗ nehmer geschädigt wären.“

Wie „W. T. B.“ aus London erfährt, befassen sich dort alle Blätter mit dem drohenden allgemeinen Ausstand der Arbeiter in den b beginnen soll. Ein Mitglied des Vol arbeiter erklärte, der einzige Weg, um einen Ausstand zu vermeiden, sei das Eingreifen der Regierung durch Gewährung der zur Fort⸗ führung der Kohlenindustrie notwendigen Mittel. Die Bergwerks⸗ besitzer könnten infolge der Verluste, die sie erleid nachgeben. 89

Literatur.

Gesetz über die Versorgung der Militär⸗ und ihrer Hinterbliebenen bei Dienstbeschädigung (Reichsversorgungsgese tz) vom 12. ai 19. nebst Ausführungsbestimmungen, erläutert von Landesrat Seelmann in Oldenburg i. O. VIII und 295 Seiten. Stephan Geibels ersc. Altenburg, S.⸗A. Ge⸗ bunden 27 ℳ. Die Versorgung der Militärpersonen beim Vorliegen einer Dienstbeschädigung und die Versorgung T oder an den Folgen einer Dienstbeschädigung verstorbener Militär⸗ ersonen war früher im wesentlichen nach dem Mannschaftsver⸗ iir scs ss. E. und dem Offizierspensionsgesetz vom 31. Mai 1906 und nach dem Militärhinterbliebenengesetz vom 17. Mai 1907 ge⸗ regelt. Wenn diese Gesetze auch bei Ausbruch des Krieges noch nicht sehr alt waren, so zeigte sich doch bald, daß sie für eine ent⸗ sprechende Versorgung der Kriegsopfer nicht ausreichten. Trotzdem wurde während des Krieges, wohl im Hinblick auf die Unabseh⸗ barkeit der finanziellen Tragweite eines neuen Versorgungsgesetzes, nur mit kleineren Gesetzen, den für Mannschaften und Offiziere aus den Jahren 1916 und 1918, dem Gesetz über die Fürsorge für Kriegsgefangene vom 15. Au ust 1917, und mit Ausführungsverordnungen eine notdürftige Abhilfe ver⸗ ucht. Die Neugestaltung des Versorgungswesens ist erst nach m Kriegsende in Angriff genommen worden. Das neue Gesetz vom 12. Mai 1920 weicht in Aernssaäeechen Punkten von den üheren Gesetzen ab. Zum ersten Male in der deutschen Ver⸗ etbazatnet gebung ist ein Anspruch auf Heilbehandlung gesetzlich estgelegt. eiterhin hat das Gesetz eine stichmäßige Regelung für Mannschaften und Offiziere ohne Unterscheidung nach Dienst⸗ 1 oder Rang gebracht und den Unterschied beschädigung und Kriegsdienstbeschädigung, zwi meinen Versorgung und der Kriegsversorgung f

en der allge⸗ en lassen, und

es vereinigt, soweit tunlich, die der Beschädigten und e

Cgenne Dienst⸗

die ihrer Hinterbliebenen. Landesrat elmann, durch seine Werke über die soziale Versicherung, insbesondere als Mitheraus⸗ eber eines großen Kommentars zur Reichsversicherungsodnung hestens bekannt, bietet in seinem vorliegenden Buche eine kürzer gefaßte Erläuterung des Gesetzes, die bereits die im November und Dezember 1920 ergangenen, viele noch verbliebene Zweifels⸗ fragen klarstellenden Ausführungsbestimmungen v Bei der Bearbeitung ist ihm seine genaue Kenntnis des hsver sicherungsrechts, dessen Grundsätze in vielen Punkten auch für die Reichsversorgung der Militärpersonen gelten, sehr zustatten ge⸗ kommen. Es sind die Rechtsgrundsätze verwertet, die ei den zahl⸗ reichen gleichen oder ähnlichen Bestimmungen der Reichsversiche⸗

Mit Sorgfalt ist in den Erläuterungen der Zusammenhang zwischen den einzelnen Teilen des Gesetzes hergestellt, insbesondere überall auf die an anderer Stelle stehenden Ausnahmen und Uebergangsbestimmungen hingewiesen. Ein Abdruck des Wort⸗ lauts der unfangrerchen Ausführungsvorschriften und ein diese mitumfassendes, ausführliches Sachregister beschließen das Werk, das Krankenkassen, Versorgungsämtern, Fürsorgestellen, Versiche⸗ rungsanstalten und ⸗ämtern sowie den rts ppen der Kriegs⸗ beschädigten⸗ und Krie zhinterbliebenenorganisationen als sicherer Wegweiser zur praktischen Durchführung des Gesetzes wertvolle Dienste zu leisten vermag. Wie der Verfasser mitteilt, haben wir nach statistischen Erhebungen, die durch Schätzungen ergänzt wor⸗ den sind, mit annähernd 1 ½6 Million Kriegsbeschädigten zu

rechnen. Die Zahl der Kriegerwitwen wird auf 520 000, die der Waisen auf 1 130 000 geschätzt. Hierzu kommt noch die Ver⸗ orgung von ungefähr 164 000 Eltern der Gefallenen. Wenn man erücksichtigt, daß an der Rente der Kriegsbeschädigten noch die Familiten beteiligt sind, so ergibt sich, daß rund 5 Millionen unseres Volles von dem 8,8x, sgesetz unmittelbar berührt werden. Zur Erledigung der Versorgungsansprüche beständen zur Zeit der Beratung des Gesetzes sFauziverseegungzamee und 308 Versorgungsämter mit rund 45 Beamten und An⸗ gestellten. Bei der Beratung des Gesetzes gab ein Regierungs⸗ jährlichen Kosten für die den Kriegsbeschädigten und

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sachen; u. a.

Aus Darmstadt wird dem „W. T. B.“ gemeldet, daß die

wichtigen Tatbestandes des Einzelfalles an 1. Februar 1921 an eine anderweitige Regelung der Lohnver⸗

Arbeitgeberverband der Industrie in Oberhessen vom 27. Januar 1921, Infolge der derzeitigen Lage

Kohlenbergwerken, der am 1. April; ollzugsausschusses der Berg⸗

rden, nicht

eichsver⸗

rungsordnung durch die Rechtsprechung aufgestellt worden sind.

Feersüebwen zu gewährenden Leistungen auf rund 5 Milliarden ark für die nächiten Jahre an. Entscheidungen des Bundesamts r das eimatwesen, im Auftrage der Mitglieder bearbeitet und erausgegeben von P. A. Baath, Geheimem Regierungsrat, itglied des Bundesamts für das Heimatwesen. Band 56, ent⸗ haltend die in der Zeit vom 31. Mai 1919 bis zum 30. April 1920 ergangenen wichtigeren Entscheidungen (mit einem die Bände 51 bis 56 umfassenden alphabetischen Sachregister). VIII und 133 Seiten. Berlin, Verlag von Franz Vahlen. Geb. 15 Mark. In diesem Bande treten zum ersten Male die Entscheidungen, welche die durch den Krieg geschaffenen Verhältnisse betreffen, wieder etwas zurück. Andere Urteile behandeln das Verhältnis der Armenpflege zur Erwerbslosenunterstützung, den Einfluß der esetzten Gebiet und den von Straßenkämpsen auf die Rechtzeitigkeit der Berufung, die vom Bundesamt verneinte Frsße⸗ o ce⸗ Landarmenverbände verpflichtet sind, für eisteskranke zu sorgen, die hauptsächlich wegen Gemeingefährlich⸗ keit interniert sind, aber in der sich selbst durchzubringen imstande gewesen wären, betres een die Voraussetzungen für die älter⸗ eines Landarmenverbandes und bieten eine Kasuistik von

für

ällen, in denen nach Ansicht des Bundesamts Erwerb oder Ver⸗ ust des Unterstützungswohnsitzes eingetreten oder nicht anzunehmen, von Fällen, in denen ein Erstattungsanspruch der Armenverbände gegeben oder nicht gegeben ist. Meitere Entscheidungen beziehen sich auͤf die Höhe der Erstattungsforderungen nach den unterm 28. Oktober 1919 erhöhten Sätzen des Tarifs der von den Armenverbänden zu erftattenden rmenpflegekosten vom 30. November 1910 und auf das Verfahren in Armenstreit⸗ ist hier ausgesprochen, daß das preußische Kriegs⸗ Füles zur Vereinfachung der Verwaltung vom 13. Mai 1918 auch ür Armenstreitsachen gilt. Im ganzen sind 35 Entscheidungen wiedergegeben, nach der Reihenfolge der Paragraphen des Reichs⸗ gesetzes über den Unterstützungswohnsitz geordnet. die hauptsächlich urch sie erläutert werden. Die Urteilsgründe sind meist aus⸗ ühmlich und nur da, wo es ohne Beeinträchtigung des Verständ⸗ nisses des gerade im armenrechtlichen Streitverfahren besonders ängig war, gekürzt mit⸗ geteilt. Ein die Bände 51 bis 56 umfassendes Sachverzeichnis sewährt in Verbindung mit dem im 50. Bande enthaltenen Ge⸗ amtregister für den 1. bis 50. Band der Entscheidungen einen Ueberblick über die ganze bundesamtliche Rechtsprechung. Wohlfahrtsämter. Beiträge von K. Blaum, E. G. Dresel, A. Gottstein, E. Gräf, A. Heinen, M. Kröhne, E. Levi, H. Link, H. Maier, B. Schmittmann und A. Ste erwald, heraus⸗ egeben von Professor Dr. Chr. Klumker, ilhelmsbad bei sgmnen, und Professor Dr. B. Schmittmann, Köln a. Rh. Schriften der Deutschen Gesellschaft für soziales Recht, heraus⸗ gecehe von Dr. jur. B. Schmittmann, o. ö. Professor der Sozial⸗ politik an der Universität Köln a. Rh., 6. Heft.) VI und 142 Seiten. Verlag von Ferdinand Enke in Stuttgart. Preis 25 Mark. Die in dieser Schrift vereinigten Beiträge zu dem jetzt in starker Entwicklung begriffenen Problem der Wohlfahrtsämter bieten nicht ein abschließendes System, sondern beleuchten nur die Frage von ver⸗ schiedenen Seiten und bahnen so einer Klärung des Urteils den Weg. Zunächst verbreitet sich der preußische Minister für Volks⸗ wohlfahrt A. Stegerwald über den Arbeitsgeist der Wohlfahrtsämter, die die Mittelpunkte des Iineren Volks⸗ aufbaues in den kommenden Jahrzehnten daxstellen sollen, den Geist der persönlichen Hingabe, von dem die Arbeitsgedanken und die Arbeitspraxis der Wohlfahrtsämter getragen sein, und den leichen starken Geist der warmen Nächstenliebe, den die von der Woh fofetevflene Betreuten und Beschützten empfinden sollen. Dann schildert Magistratsassessor Dr. Hans Mater, Frankfurt a. M., die Entwicklung des städtischen Unterstützungs⸗ und Für⸗ sorgewesens sn organisierten Wohlfahrtsämtern, die Beweggründe, die dazu geführt, und die Aufgaben, denen sie zu dienen haben, Universitätsprofessor Dr. Schmittmann die Organisation des Wohlfahrtsamts im Landkreise und die ihm gestellten Aufgaben. Weitere Beiträge von Ministerialdirektor, Professor Dr. A. Gottstein (Charlottenburg), Dr. M. Kröhne Berlin), Regierungsrat Dr. K. Blaum (Stuttgart), Direktor H. Lin! G „Amtsgerichtsrat Dr. E. Levi (Frankfurt a. M.) und Staatssekretär a. D., Bürgermeister E. Gräf (Frankfurt a. M.) behandeln das Wohlfahrtsamt als Träger der esundheits⸗ ö“ der Wohnungsfürsorge, der öffentlichen rbeitsvermittlung (als Arbeitsamt) und der Er⸗ 11“ der gemeinnützigen Rechtsauskunft, der 8 riegsfolgenhilfe und der Sozialversicheru 1. Der gewaltige Umfang der den Wohl⸗ ner gestellten Aufgaben bedingt weitgehende Speziali⸗ jerung der Arbeitskräfte, erfordert aber auch nach einheitlichen Grundsätzen geleitete Ausbildung und straffes Zusammenfassen aller Arbeitskräfte. Hierüber verbreiten sich Privatdozent Dr. med. et phil. E. G. Dresel (Heidelberg) und Direktor A. Heinen von der Volksvereinszentrale in M.⸗Gladbach, und zwar ersterer über die Ausbildung der Wohlfahrtsbeamten, letzte⸗ rer über ethische Grundlinien in der Ausbildung der Wohlfahrts⸗ beamtinnen. Die Reihe der Beiträge beschließt eine von Professor Dr. Schmittmann (Köln) gegebene Darlegung der Zukunftsaufgaben der Wohlfahrtsämter, denen über die Aufgabe der lokalen Zusammenfassung hinaus die Mission erwachse, die zentralistische Wohlfahrtspflege des Staates umzu⸗ wandeln in eine persönlich⸗anteilnehmende Fürsorge für den Ein⸗ zelnen. Bei aller Verschiedenheit der Auffa sungen tritt in den Beiträgen immer der Gesichtspunkt in den Vordergrund, daß im verarmten Deutschland dem Wohlfahrtsamt die Aufgabe zufällt, die Familie als Trägerin der Kultur und des Staatswohles im Ge⸗ samtkomplex ihrer Bedürfnisse zu erfassen; es muß der Wohl⸗ fahrtsgesetzgebung das pulsierende Leben geben durch die Ein⸗ schaltung warmherziger Persönlichkeiten zwischen Gesetz und Volk, muß die staatliche Sozialpolitik dadurch wirksamer gestalten, daß es die notwendige Organisation und das harmonische Zusammen⸗ szirten der zersplitterten Einzelkräfte zu wirksamer Kleinarbeit afft. 8

Heandel und Gewerbe.

In Altena (Westfalen) ist laut Meldung des „W. die „Selve⸗Aktiengesellschaft * errichtet worden. Gegen⸗ stand des Unternehmens ist die Herstellung von Metallwaren aller Art aus Eisen, Stahl, Aluminium, Kupfer, Nickel, Neusilber, Tom⸗ bak, Bronze und dergl. in Walzwerken. Draht, Stangen⸗ und Rohr⸗ ziehereien, ““ und Schmieden, die Fabrikation von Sprengkapseln, Zündhütchen, Jagd⸗ und Metallpatronen und ähnlichen Erzeugnissen, der Bau von Motoren und Automobilen und die Vornahme aller Geschäfte, die sich in irgendeiner Weise auf diese und verwandte Herstellungen beziehen. Das Grundkapital beträgt 16 Millionen Mark und ist in Inhaberaktien über je 1000 zerlegt, die zum Nennwert ausgegeben werden. Gründer der Gesellschaft, die sämtliche Aktien übernommen haben, sind die Gesellschaften mit beschränkter Haftung Basse & Selve in Altena, die Metallwerke in Bärenstein, Basse & Fischer in Aüdenscheid, Rbeinische Sprengkapsel⸗ und Zündhütchenfabrit in Küppersteg, Braun & Blvem in Düsseldorf, die offene Handels⸗ gesellschaft Selve & Cv., Frau Geheimer mmerzienrat

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