1921 / 81 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 08 Apr 1921 18:00:01 GMT) scan diff

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1. Bei Frgengniff en des Ackerbaues und der Viehzucht von den⸗] Austern, bis zum Gewicht von 2 ⅛⅞ kg jedes Lebensmittels ohne Be⸗ sie gegen Rezepte approbierter ö“ br 8 4 üis gaexrr

fenigen im diesseitigen Grenzbezirk 8 enen Grundstücken, die von schränkung der Gesamtmenge zum Verbrauch im eigenen Haushalt. des Grenzbezirks gekauft sind. ü8. Ausgleich ir ollgemein Bei de er Hersteglung von 8 2 He tannt ebs 9. 41 688 2 e 2 2 b

kenseits der Zollgrenze befindlichen Wohn⸗ und Wirtschaftsgebäuden Schokolade und Kakao dürfen im Reisegut bis zum Gewicht von je 10. Bei Gegenständen, die Bewohner des jenseitigen Gren Superphesphat Füsewsozeten mea . . 42 889 betreffend Abänderung der Ausführungsbestim⸗ Lg; 1. der erkaufsvereinigung einischer Hocho enhe⸗

ans bewirtschaftet werden. 6 8 1 kg, Wein his zur Menge von 1 1 für jede Person enthalten sein. bezirks für ihren eigenen Bedarf von Handwerkern im diesseitige Einfuhr von 2—29492 ; 8* 8 „mungen zur Verordnung über den Verkehr mit fettt. Berc zchstpreis 1. März 1921 ab 2

Diese Vergünstigung kann nur gewährt werden, wenn: das vor- c) Für Personen, die aus sonstiger Veranlassung die Grenze 53 verarbeiten oder vervollkommnen lassen wollen, beschränd semiscken Phosphatge ns losen Wasch⸗ und Reinigungsmitteln vom 5. Ok-⸗; Iruses kom ir K bi⸗ n chöb⸗ 814

genannte Bewirtschaftungsverhältnis auf Grund eines Eigentums⸗ oder überschreiten, die Einfuhr von mitgeführten Lebensmitteln, aus⸗ auf: Zeugstoffe zu Kleidungsstücken, Leder zu Fußbekleidungen, Eise Ersatze . g üen der Einfu tober 1916 (RGBl. S. 1130) /21. Juni 1917 (RGBI. bae. uschlag 88 Koblenfrachterhobush 8 exEbebdeee hücherabein lacken sowie zum S. 544) vom 11. Mai 1918 (NGBl. S. 405). Sochstpreis vom 1. April 1921 b .

Pactherhälmvisses bereits bei Veröffentlichung dieser Bekanntmachung genommen Ananas, Safran, Vanille, Kaviar, Hevicreree zu che von F 4 Festand oder wenn es durch Erbfall entstanden ist. Von diesen Kaviarlake, Langusten, Hummern und Austern, dis zum Gewicht von Häute zum Gerben, Garne zum Weben, Garne und. Stoffe zu von Thomasphotphatmehl und emeae T 6 letzteren E“ können die zuständigen Landesfinanzämter im 1 kg jedes Lebensmittels, ferner Weine bis zur Menge von 1 1. Fen. Bedrucken oder Bleichen, Getreide oder Oelsaat 88 ich für allgemein bei der Herstellung von boma 8 Vom 31. März 1921. c) Im Gebiete des Süddeutschen Zement⸗Verbandes: alle eines oͤrtlichen Bedürfnisses ausnahmsweise in einzelnen Fällen Die Gesamtmenge darf jedoch für jede Person 10 kg und 1 Liter Mählen oder Schlagen, in allen diesen⸗Fällen unter der E hetnche Ee enene Herteussefcte. rfteltung 8 b 8 Höchstpreis vom 1. März 1921 ab 3200 dingung der Ausfuhr der Fertigwaren, des Mahlguts oder zum usgleich für allgeme i der He von Auf Grund des § 1 der Verordnung über den Verkehr neuer Zuschlag für Kohlenpreiserhöhung... b. nochenmehl eintretende Perteuerungen sowie zur Forderung mit feitlosen Wasch⸗ und Reinigungsmitteln vom 5. Oktober neuer Zuschlag für Kohlenfrachterhöhung ..

Lee. ie adlehege ngeschaft in fenfeitigen Grenbestck 7. Bteigfezuhr von Postvak Lebensmittel 8 ur Bewir ung von im jenseitigen Grenzbezirk 1 infuhr von Postpaketen mit Lebensmitteln, ausgenommen wonnenen Oels. 1 8 8K Einfuhr von Rohstoffen für die Knochenmehlinduftri, 1916 (NeBl. S. 1130)/ 21. Juni 1917 (RGBl. S. 544) Höchstpreis vom 1. April 1921 ab . .

gelegenen Grundstücken nötigen Sämereien, Düngemitteln, Gespannen Ananas, Safran, Vanille, Kaviar, Kavigrersatzstoffe, Kaviarlake, 11. Bei Gegenständen des persönlichen Bedarfs oder landwirk der 9 1 8 5 h, gn. er landw und wirtschaftlichen Förderung der Kunft⸗ ,2die IfnaFj b . schaftlichen Gebrauchs aus dem jenseitigen Grenzbezirk, die im d technischen 5 b mwerden die Ausführungsbestimmungen zu dieser Verordnung B. Für Lieferungen an die Staatsverwaltungen für Staatsbauten

E L-. dern 2 den ees, eben gheits Rehin ngrezer den feng [ 88 8—h Fess⸗ seitigen Grenzbezirk 8 der instandgesetz t. ip zun dung in der Landweirlscha iedereinführ), sofern die Grüundstücke von diesseits der Zollgrenze halt der Einführenden, bis zum Rohgewicht von 5 kg. In biesen seitigen Grenzbezirk ausgebessert oder instandgesetzt werden geranwendung 1 2 i 1 Bl. S. eändert: 2 4 gelegenen Wohn⸗ und Wirtschaftsgebäuden aus bewirtschaftet werden. Hosthafften dürfen Margarine, Zuckerwerk und andere Waren der unter der Bedingung der Wiederattsfuhr. Res solln Vewaligngeraf gibt sich eine Teics beneabene. Rei vom 11. Mai 1918 ( 8 S 405) wie folgt g erl Im G vve. folgende veen. 22 3. Bei Saatgut, Düngemitteln und Futtermitteln, die Be⸗ olltarifnummer 202, ferner Schokolade und Kakao nur bis zum Ge⸗ 12. Bei Gegenständen des notwendigen täglichen persönlichen Beschlüssen des Verwaltungsrats hat der Reichs⸗ Artikel I. a) Im Gebiete des eg SFent⸗Verben 2 SSe.5 wohnern des fenseitigen Grenzbezirks zur Verwendung in ihren eigenen wicht von je 1 kg enthalten sei. 1 Bedarfs, die nicht unter Ziffer 1—11 fallen, für die Bewohner de n für Ernährung und + ft ein Encrraferebe § 2. Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung: b) Im Gebiete des Rbeinisch⸗Weftfällschen; eS- 1“*“ Wirtschaftsbetrieben im jenseitigen Grenzbezirk dienen. 8“ 8. a) Die Einfuhr von zur Personen⸗ oder Warenbeförderung diesseitigen Grenzbezirks, sofern diese Waren ausschließlich 38 Verwaltungsrat hat das Recht, jederze 8 insich 1n die ie Verschrift findet auf Kristallsoda, bei deren Herstellung der ) Im, vug 22930 189 50 S 3150 „Bei Vieh, das zur Weide, zum Schneiden, Belegen, zur ärzt⸗ dienenden Fahrzeugen aller Art einschließlich der zugehörigen Aus⸗ Verbrauch innerhalb des eigenen Hausstandes bestimmt sind. Fena vehmen. Er bestimmt e Fgehen. a ace mäßige Kristallisattonslauge technisch eisenfreies Natriumsulfat, bis zu 5 vH ) Im Gebt . Sävdeutschen Sene. t.. 88 5 lichen Behandlung in den jenseitigen Grenzbezirk verbracht wird, unter rüstungsgegenstände und Betriebsmittel, wenn sie nur aus dieser Ver⸗ bei Gegenständen des gewerblichen Bedarfs der für die Versorgun llen der Kasse vornimmt, gr. 88 üvethche 8 vaf zu⸗ bezvgen auf die angewandte Menge kalzinierter Soda, zugesett sein 8v 88 3130 ₰+ 5980 Zerdan 59 = 3433 er Bedingung der Wiedeteinfuhr. Seee anlassung eingeführt werden, unter der Bedingung der Wiederausfuhr⸗ des Grenzbezirks arbeitenden Handwerker6.3838 1 zu machen sind. Außerordentl che 28 onen mn auf darf, sowie auf Feinsoda, kalzinierke und kaustische Soda und auf rohe 2 88. 6 5. Bei Vieh aus dem senseitigen Grenzbezirk, das von der oder wenn sie nachweislich aus dieser Veranlassung ausgeführt worden Uurtfrir II. mnnneier Mitglieder vorgenommen werden. und gereinigie Pottasche, der fremde Stoffe nicht zugesetzt sind, keine In Zukunft eintretende Kohlenpreiserhshungen bedingen eine 8— W“ rtike 8 9 4 Anwendung⸗ Erhöhung der Zementpreise derart, daß jede Kohlenpreiserhöhung für 000 kg mit 55 vH in Anre ve . bringen und den in

Weide im diesseitigen Grenzbezirk oder nach Schneiden, Belegen oder waren. Diese Bekanntmach tritt mit dem 20. Aptil 1921 8 iese anntmachung tritt mit dem 20. April ; ve9: Lrti 1 1 2 es n Krat lung der Preisverhältnisse der phospborsäure⸗ Artikel n. Zementpreisen zuzuschlagen ist. Hierbei die vom Reichskohlen⸗-

Fielicher Behandlung zurückgebracht wird, sofern die Nämlichkeit 8 b) Pe. Finsgör, ban vaht und anderen einschließlich Fözu dem Erlaß der nach 8 3⸗ den Landevin b Fege eststeht. eer zugehörigen Geschirre und Pecken, wenn sie als Reittiere, z Bis der nach § 3ℳ den Landesfinanzämtern über . 1 ie § 6 Abs. 2 und 3 . f 1 irt ini äli 6. Bei Lebens⸗ und Genußmltteln von Fahrzeugen 8e Ar u“] Bzeriön tragenen Anordnungen gelten 8 die Einfuhr von Gegenstenteden Thn emittel erforderlichen Mittel werden im Wege einer Die 88 3 und 4 sowie § 6 Abs. 2 und 3 treten außer Kraft. berband für den Bezirt des Rheinisch⸗Westfälischen Kohlen vndikats und nur aus dieser Veranlassung die Grenze überschreiten, unter der Warenverkehr zwischen den beiderseitigen Grenzbezirken die bisherige aufg ü werden phosphorscurahalligs Düngena Artikel UI. heer . 1. festoxsatzten „Höchstpreise (einschließlich

f 2811“ r Um 8 mittel Dief limmungen it dem T änd ’1 en⸗ und Umsatzsteuer) zugrunde zu legen. 8 ² Hef 2r Rreten crit Hess Tage der Deslenerang e ft auf den deutschen Reichseisenbahnen eintretende

8) für Bewohner des jenseitigen Grenzhezirks für den eigenen 8 1 Besti 8 8 gr. b3 zurcGch⸗ en. —vö’ üefee ger Le 4 7 1 Bedarf, in kleinen Menge Bedingung der Wiederausfuhr, oder, wenn sie in das Inland zurück⸗ immung * wnaag eigener Erzeugung als Düngemittel abgesetzt In Zukun Kraft. V Kohlenfrachterhöhungen sollen ebenfalls eine Erhöhung der Zement⸗

b) für Arbeiter, die zum Zwecke des Aufsuchens ihrer Arbeits⸗ kehren, nachdem sie beim Ausgang in der angegebenen Weise ver⸗ Berlin, den 5. April 1921. oweit sie aus stätten die Grenze überschreiten und nach Tages⸗ oder Wochen⸗ wendet worden sind; auch von Pferden und anderen Tieren, qo; amirt : igenen Betrieh verwendet werden. 1 ee 4 9 11““ 5 G 8 Eilaß wicher wh den diesfeitigen Grenbbair, zurüctehren, sür sie done becämnni sa. eh,ven Peadeage der TWaren in dis Aas.... 88 Feiserischa hther 5 Pülung der Umlnge ist der Erzeuger vechfüchttt, cün, den 31. März 192T2Tt. breise bedingen, die auf ähnliche Weise berechnet wird. . dicjenige Menge die 13 nrt sich sen der zon enren 2nh. ens. Heenürsen 89 Le der .n-geng’”n” 5. b. Ke⸗ Dr. Hirich. . . § 5. Der Reichswirtschaftsministtr. Zu A wird bemerkt: gehörigen zußetragen erhalten, um sie waͤhr r uf⸗ .,9. Die Einsuhr von Futter, das zum Unterwegsverbrauch zurẽ— dttuiicra ö werden folgende Umlagebeträge festgesenzt: 1I1¹“] . r. 111“ 12.2 verbände ür i ivatkund fi h EETSETET 1114141414A4X2* . AvAe . Men Aüeö 5 h. he. 8 3 ch.h . . ver d g i c† sphatmelll . 72 “; tatsächlichen oder den Durchschnittsfrachten bemessen sind. Von der EEEEö has ee eee eee v h⸗asrene, Eersseen 452 Schutzdecken und betreffend zeitweise Aussetzung der Erheb ung de üir 1 Kilsgranm ongsümeneans, Feef. z x8 9 8 Reichsstelle für Zement werden diese Stationsfrankopreisberechnungen Lohnes erhalten (Devutat), sofern die Mengen das übliche, nach dem anderen Verpackungsmittel Wehebn ubdecken und Verke rssteuer für Beförderungen im Bi phorsäure (P.O) im Thomasphosphatmehl 85 Ceʒh Se . vor ihrem Inkrafttreten auf die Zulässigkeit der angewandten Be⸗ Bedarf 8* eigenen Wirtschaft bemeffene Maß nicht ükerschretten. vecereund Fergfenhee bh S 1”” schiffsverkehr. 3 à für] Kilogramm zitratlösliche Phosphorsäure beireffend Aenderung der Eif enbahnverkehrgord⸗ rechnungsarten geprüft. 4. Bei Arzneimitteln für den 9 Verbrauch von Bewohnern Feülbrt oder, nachdem sie nachweislich zur Warenausfuhr gedient Auf Grund des Gesetzes, betreffend zeitweise A 8 Lorheim Süpermbeefat ge iar; 5 nung vom 23. Dezember 1908 (RSBl. 1909 S. 93 f..). Berlin, den 7. April 19221. des jensestigen Grenzbezirkg; bei nicht zum Handverkauf zugelassenen haben, aus dem Ausland wieder zurückgebracht werden. der E heb der Verkeh jeuer si disen weise Aussetzun 3. für 03 incsen ochenmehl 5 Vom 31. März 19221. Der Reichskommissar für Zement. gacs Vn, saem sow d5 8 n; HkanF1ns eha. ecstemn, * 192 Passerstraßens 8 5 Menseneg, für n, 8 Pevenuns af ; sir 1 wgranm Stickstoff (N) im Knochen⸗ 8 1. 111“XA““ Wessig, Ministerialrat. Brenz uft sin eit sie nicht nur zum C 6 s , unt 8 . S. . 8 54 8 8 w. 1 10. Bei⸗ Gegenständen, die Bewohner des diesseitigen Grenz. Bedingung der Wiederausfuhr. Diese Bedmgang entsane. ”8 er folgendes verordnet: 1 mehl. ˙⁶ vv . . 300 Die durch Bekanntmachungen des Reichseisenbahnamts 32* 1“ bezirks für ihren eigenen Bedarf von Handwerkern im jenseitigen Muster und Proben dazu bestimmt sind, zur Beurteilung ihrer Eigen Die Erhebung der Verkehrssteuer auf Grund des Gesege 1 im 8 5 jen Art ugt, hat der vom 27. Dezember 1917 (R Bl. S. 1127) und vom 12. Aprilil .8 zu E Ferseben beten 8 89 Üü Schneiden oder zu Tüichlerwrbeiten 3. Die Einsuhr von rng äänd the Fr0a hangibr encbinpet 8. Aprit 1917 (GBl. S. 120, wird für Besrderungen in kofäche bestimmten Stelle bis zum 15. jedes Monats, bahnverkehrsordnung erlassenen Bestimmungen über die vo⸗ Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 41 Hen VLe ne Herqecgles esn e ges sung * 185 Binnenschiffsverkehr mit Ablauf des 20. April 1921 bis a r ser 2. 45. April 1921 für Monat März 1921 schriftlich übergehende Verkleinerung des Frachtbriefmusters und über den“ des veceHretzlatts enthält unter 1. Färben, Bedruden oder Bleichen, Getreide oder Oelsaat zum Maßlen zur Ausführung von Lieferungsaufträgen ausländischer Besteller g. weiteres ausgesetzt. Beförderungen, die vor diesem Zeitpunt 274- ihr festgesetzten Vordruck anzumelden, wieviel Dünge⸗ Aufdruck dieses Musters (vgl. zje Zufätze zu den 88§ 55 Abs. (1) Nr. 8065 das Gesetz über Abänderung des § 11 Abs. 2 vOder Schlagen, in allen diesen Fällen unter der Bedingung der Ein⸗ dienen, und deren Uebersendung ohne Berechnung erfolgt. begonnen worden sind, unterliegen noch der Steuer. der einzelnen Arten er im vorhergebenden Monat abgesetzt und 56 Abs. (5) und (8) der Ei enbahnverkehrsordnung) werden der Reichsabgabenordnung, vom 24. März 1921, unter fuhr ger Mhiagparen ddes T. sg.e, e 2enexae. dels. 6 1 Hih geiafuhe ven v5 Erne gncsn, dis auf estellung, Berlin, den 31. März 1921. V/I— ]j küenen Beteiche vereeden Ji. 8 Lerbes s ger Lübes mit der Maßgabe aufgehoben, daß die nach diesem Phaster her⸗ B 853 806 N hrchfüßenns 2 211. Bei Gegenständen des persönlichen Bedarfs oder landwirt⸗ zum Kommissionsverkauf, zur Ansicht, zur öffentlichen Ausstell v ichsmini 8 11““ tickstoff, sowei h bi D 2 2 2, und? es Friedensvertrags, vom 26. März 192 schaftlichen aus dem diesseitigen Grenzbezirk, die im zum vorübergehenden Gebrauch na Püglses Sae 1“ 3 Neehe * Finanzen. .“ 1 Pesersian anzugeben, bei letzterer getrennt nach Ge⸗ gestellten Necheefhe noch bis zum 31. Dezember 19 1 n 898. 1 1.n. * . 1 1 jen eit er Grenzbezirk ausgebessert oder instandgesetzt werden sollen, waren und pon dort zurückkommen (Rückwarenverkehr). h“ h. vosphorsäure, e.g sa. traclhaliches Pbee,bersänrs wendet we 1 Nr. 8067 eine Verordnung auf Grund des § 25 des unter ger ef Tegan se;,n eeeWes täglichen persöͤnlichen nnsstnen Verieai. S.e r 11“ SH V II en die Fehiia petchausgen der Ac Auf Grund der 1- beireffend Ernächgnng des 829 88 hetrecand Eajge⸗ ung brs Hlltärgerichts n zon⸗ 1 Bedarfs, die nicht unter die Ziffern 1—11 fallen, für die Bewohner 15. Die Einfuhr von Arten und Manuskripten der Nr. 674 Bekanntma ch un ichtigen einzusehen. Ta. rr . Nonhe⸗ . Augu 2 . S. 1579), vom 30. März 1921, F die Ae C kten V 1— Mttchtig eichsverkehrsministers zur selbständigen Ergänzung und Aende⸗ vbbbbbbbbebeebbeebebbeee eenhenhehnises, sosen se Lewes Eammd. ¹²2 gper ig Aenderung der Preise für Kleie. IW, Preisausgleichsstolle Sbä; auf Erund der Anmeldungen deg der Verordmungen, die den Bau, den Betrieh und den untern g038 ine Belanntmachung, beireffend den Beiteitt Bei Gegenständen des gewerblichen Bedarfs der im jenseitigen Grenz⸗ 16. Die Einfuhr von Särgen mit Leichen und von Urnen mit 8 Vom 31. März 1921 In dem Erzeuger mit, wieviel er als Umlage zi Ver 18 der Eisenbahnen regeln, vom 29. Oktober 1920 der Tschecho⸗Slowakei zur revidierten Berner internatlo⸗ bezirt wobnenden Hondwerker in leinen Mengen nach Mazgabe ihrer Asche verdrannter Leichen einschließlich der Kränze und ähnlicher ser 1“” E1“ en hat. . AoSF. S. 1859) wird die Eisenbahnverkehrsordnung ferner nalen Ürheberrechtzübereinkunft vom 18. November 1908 und A.“ dhergen 2 Weeene arderung dienenden Fahr Gecenflan 16 v1111“*“ Getrabe en, 1., 2 9. ves ger⸗ Fühhls EBen geen 8 Ereogs - Fn d . 18 ühhas venfgegec nen S8e . am oberen Rande der Frachtbriefmuster er- Zussdeeseee Cobeeintunft vom. 90 März zeugen aller iuschließlich 3 Lor⸗ i, een . 6 E WwW (AGZl. rier Wochen nach den im „2½neees ..9 Ihn bar 28 8 Fern⸗. en 1914, vom 29. März „unter 1 werden. unter der Bedingung der Wiedereinfußr oder 2. fie nach⸗ 1 Die Einfuhr 18 wice ntcheserschen Periser ment saher si . ri“ ngrascnge De —2, 5. frfon 8 Höhe veon Eö“ Frachtbrsef⸗ Einschaltung dürfen Preise für Kleie, vom 31. März 1921, unter .— 5 weislich aus dieser Veranlassung eingeführt worden waten. s für öffentliche Sammlungen oder öffentliche Lehr⸗ vder Forschu⸗ 62 8 10 Abf. 1 der Vergydnung üͤber Kleie aus Geinitt nc 888 10; 85 5 ins u der Reichshank zu zahlen noch bis San 31, Dezember 1921 verwendet werden. Nr. 8070 eine Verordnung, betreffend seitweise Aus⸗ 8 1“ 1 .senrnc Fegre eder⸗Berschanse! vom 19. Pezember 191 (Nsl. 8. 2¹9), in der Fassitag der Pe⸗ heegc. eilacgen werhen c den für die Beitreibung b) Im § 66 Abs. 61) treten folgende Aenderungen ein: setzung der Erhehung der Verkehrssteuer für Beförderungen Diese Bekanntmachung jritt mit dem 20. April 1921 in Kraft. 19. Die Einfuhr von Gegenständen des täglichen Bedarfs, die senntrwochgm 828 20. August 1920 (RcBl. S. 1593) erhält g e im Binnenschiffsverkehre, vom 31. März 1921, unter 8 gerfolgt bis auf weiteres nach den für die 1 8 soeder der Stuͤckzahbl einer Sendung oder des Ladegewi

anstalten bestimmt sind. 8 8 Vorschriften beigetrieben. Die Bei⸗ 1. Der Eingang wird gefaßt: 8 Marz 192 8. Bis zu dem Erlaß der nach § 2 den Landesfnanzämtern übertragenen aus dem Ausland nachweislich unentgeltlich zum eigenen Ge⸗ oder D ; vdem ble 11 S. E e 22 11) Be un oer Anggbe des Fabald. den weeeen; Nr. 1e. b guns musz Aübar dg, Srhag aehes, en Anoronungen getten für die Ausfuhr von Gegenständen im Waren⸗ Verbrauch der inländischen Empfänger eingeben. bns vef 1n. Flole von der Bezugsvereinsoug. kabgaben geltenden Vorschriften. 4 en 1 ih ausgleichsstelle für phosphorsäurehaltige Düngemittel, vom verkeßr zwischen den beiderseitigen Grenzbezirken die bisherigen Be⸗ 20. Die Einfuhr von Schiffspropiant für den eigenen Bedarf Leefer vns g 8 1 e⸗ 728 f 11d. abzugeßen ist, darf he 5 8 sdes verwendeten Wagens, bei Wa znüberlastung L 1 ei 31. März 1921, unter EE stimmungen. 8 Seee der Schiffkfe. Pr . Feserung in lofer Schüttnnas un vereeneunes Manl b 1 8 8 1 8 Aluße rachtlassung der Sicherheitsvor chriften der Anlage O usw. Nr. 8072 eine Bekanntmachung, betreffend Abändexung Berlin, den 5. April 92 A. b 21. Die Einfuhr von Dienstgegenständen aller Art für die diplo⸗ enss Pfen nig für die Tonne (1000 Kilogramm) nicht über zeim Verkauf der im § 5 bezeichneten Düngemittel darf die vie bisher. der Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über den n,, ges. 9 S.-.ee 8 matischen und konsularischen Vertreter fremder Regierungen. kcixeiten. 11. ge dem Höchstpreis zugeschlagen werden, auch wenn dadurch er 2 Unter ² werden die Worte 111“ * it feitlosen Wasch⸗ und Reinigungsmitteln vom Der Reichewirtschaftom inister. 1 22. Die Einfuhr von Gesandtschaftsgut im Sinne von Teil II 1 Artikel 2. preis überschritten wird. . 838* „12 Mark“ durch .30 Mark,k, Verkehr mn. . 1. S. 1130)/21. Juni 81917 RGBl C 11 9 und 22 der Anseitung für die Zollabfertigung und von Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündun § 9. ö Wart Huach H. Marlhö 5. Oktober 1916 (NGBl. S. 72 ½. Juni .. 5 Lebensmitteln, Kleidungsstücken und sonstigen Gegenständen des täg⸗ in Kraft. ie Umlagebeträge Superphosphat, für Thomasphosphat⸗ 1. + Mark“ durch 2 811““ 1— S. 544) vom 11. Mai 1918 (REBl. S. 405), vom 31. März 8 lichen Bedarfs für die im Deutschen Reich zugelassenen Berufs⸗ Berlin, den 31. März 1921. and für Fpbehäge er sind getrennt zu verwalten und vorzugs⸗ und unter b die Worte 1111“ 1 8 8 1921, und unter 4 Fchens Bekanntmachung konsuln fremder Regierungen, für ihre Familienangehörigen und für Der Reichsmin ster für Ernährung und Landwirtschaft für Zwecke derjenigen Industrie zu verwenden, von der sie ab⸗ 8 Perf 6 8 S r. gr M „Fsgn Nr. S- e gh g Sne A Aarderaca der Fr 1 * b ge di 8 Frachtbrief“ und 8 . Fn rdnung vom 23. Deze (0¶Bl. K tworden sind. Die Umlagebeträge dienen in erster Linie: 1 x „Mindestens werden 3 Mark erhoben 18 Füsdenas ünea ang Tühe 1921. egember 19

Pn 1 . ihr ausländisches Personal. 8 8 lenderung der Bekanntmachung vom 22. März Die erforderlichen Ueberwachungsmaßnahmen sind von den Landes⸗ 18“ ¹ü) zum Ersatze des Ausfalls von Frachtvorteilen und zum B Postzeitungsamt. Krüer.

1920 (RG Bl. S. 337) zur Ausführung der Verord⸗ sinanza erneebean. e. . . b hrung de Pinanzämtem anzuordnen. 888 e 3 Ausalei ie de rwerken durch 1 8 nung über die Regelung der ee set vom 16. Ja⸗ .“ Ausgleich der Frachtnachteile, die den Erzeugerwerken dur EI FEingang wie folgt gefaßt: 8 § 32. die Lieferung von Thomasphosphatmehl außerhalb ihrer 3. ai 4 nrh. ne.Aencens vn Cngt ge⸗ 8.. des Gewichts

nuar 1917 (8GBl. S. 41) in der Faffung der Ver⸗ Die 2 . 8 9r hsf . ordnung vom närz 1920 (⁴ , 6. e Landesfinanzamter sind ermächtigt, nach Prüfung des ört⸗ 1 Verordnung Absatzgebiete auf Grund des § 2 der Absatzbestimmungen— b dung oder bei unrichtiger TEehh eräctessainct en 71 rn 880 Seaihe Feseheraldeiee is de eaeztte hehah cg

Vom 5. April 1921. ordnung der erforderlichen Ueberwachungsma d en⸗ . 2 4 8 jaefü r Meeen Auf Grund Ab V ü ze verkehr aus dem jenseits der Bollarenge IILg. phosphorsäurehaltige Düngemittel. Grund von Verfügungen der Ueberwachungsstelle ürx68— v 6 Frrechsverküzung⸗ berbeigeführt werden Ss.

Grund des § 4 Abs. 3 der Verordnung über die dem diesseitigen G bezirk zu besti , 8 Büesn. 9 d horsäurebalti mittel aann, der Frachtzuschlag usw. wie bisher. Negpem der Einfuhr vom 16. Januar 1917 (NGBl. S. 41) bewilligung ncch bebarf. vb111A1“ ü8 Vom 31. März 1921. nehegeenge⸗ 1“ von Fracht. 4 ünter e wird der zweite Saß gefaßt: . IA“ Preußen. in Fassung der Verordnung vom 22. März 1920 (NGBl. 1. Bei Erzeu vfhl des Ackerbaues und der Vi G Auf Grund der Verordnung über Kriegsmaßnahmen ürf vorteilen in den Fällen, in denen die Lieferung von Thomas⸗ Trifft unrichtige Inhaltsangabe, die * ender 3 S. 334) wird bestimmt: fen en im jen eiisgen Grenzbenser . M. EFrun 1sesn 89 de. Sicherung der Volksernährung vom 22. Mai 1916 (NGbl pbosphatmehl nach Orten südlich der Linie Lengeler - ngg serbecs gSn I 2 18 8 4 Ministerium des Innern. 6 Artikel I. sesseits der Zollgrenze befindlichen Wohn⸗ und Wirtschaftsgebäꝛuden S. 401),/18. August 1912 (RGBl. S. 823) wird verordnet: Prüm —Gerolstein.-Maven. Andernach-obles.Igechen gewichte des verwendeten Wagens zusammen und handelt Der Hilfslektor Dr. jur. Jakob ist zum Lektor im? Der § 3 der Bekanntmachung zur Ansführung der Verordnung aus bewirtschaftet werden; ferner bei Erzeugnissen der Waldwirtschaft 1. Nacbadenle deegon vn 89 Glauchau 2. es sich nicht um Gegenstände der im § 54 Abs. (1) und nisterium des Innern ernannt woreen. über die Regelung der Einfuhr vom 16. Januar 1917 (7GBl. S. 41) von im jenseitigen Grenzbezirk gelegenen Wäldern, sofern diese ein Zur Regelung der veiabe hi nisse der phosphorsäurebalte —na- isenbens-rossen⸗Zeihe n 26 Piisch west⸗ Kb. (2) A genannten Art, so beträgt der Frachtzuschlag v“

8 der, Foßhang aeTegaczauns 9 89 Hrs2 1 899 2 a S. 334), Fetehör su diesfeüs der Zollgrenze gelegenen und verwalteten Grund⸗ Süncenfe wird 85 „Frehderdirmise für oßesszetmeag Sür rrn 1 8 das . ö“ wischen Fcgeec n. 8 Ministerium für Volls woh lfah rt. om 22, Märxz S. wi urch folgende r E“ 1 üngemittel“ errichtet. Sie unterstel ich 12à 2 F 3 benen Inhalt und die angegebene Stückzahl, das an- väb gpn schriften ersetzt: 52 8 Vo hezir 59b 1 de. arsbnirt hafng bben im eclettigen (Sregn. mini 8 fir Frnaäbrung 2raee. vnck v sas gch 1Se 8 1. bmneins kei ac 2. egehene Fenae eden das nchalene Lehssenatzeiz xsest ꝛDer Kreisassistenzarzt Dr. Benkwitz aus Bielefeld ist zum 1 8 8 9. . 8 3 . ötige ämereien, Düngemitteln, Ge⸗ ie auf Grund d d b 8 1 1— 6 d der Fracht für den ermittelten Inhalt 2 W 3 8 Keiner Einfuhrbewilligung bedarf: e denaet und Gerssen Atei den teiden lezien ämnten er Beri gung egigchesele, sin Edomscgbebelcmmet en derheneh hs ., eecemnehl decrege,de Berzenehncgen heten, Thewwes⸗- . Aa cst. cchag kas fönittele Gewicht sder das -. Kreitacht in Schleusgigen eänanat worte, , be, der gandes⸗ 1. Die Einfuhr von gebrauchten Kleidungsstücken und Wäsche, der Wiederausfuhr), sofern die Grundstücke von jenseits der Zollgrenze (RBl. S. 1422) in der Fassung der Verordnungen vom 28 Januer⸗ * zur Förderung der Einfuhr von Rohphoap R ffen mittelte Ladegewicht anderseits. 11““¹“ er bisherig ün Berlin⸗Dahl jst zum Büro⸗ die nicht zum Perkauf oder zur gewerblichen Verwendung eingeben. gelegenen Wohn⸗ und Wirtschaftsgebäuden aus bewirtschaftet werden. 10. und 13, Februar 1920 (RGBl. S. 98, 204 und 237), af Füessbeseech und Thomasschlacken sowie ven gn 1 härz 1921 1X“X“ anstalt für Wasserhygiene in Ber in⸗Dah⸗ An Ft zumn üre 2. Die Einfuhr von gebrauchten Gegenständen von Anziehenden wvr.⸗a2)Zei, Gespannen und Geräten, die von Bewohnern des Grund der Verordnung über die Bildung einer Preisausg eichestl 9) Für Phecetwenran erh. Phosphatgewinnung. Lerlin, den 31. März 1921. 1““ sekretär ebendaselbst ernannt worden. 11“ zur eigenen Benutzung, ferner von allen als Ausstattungsgegenstände, dies eitiben Grenzbezirks wieder Fappfübs werden, nachdem sis nach⸗ füͤr Superphosphat vom 29. März 1920 (ReBl. S. 386) sowie a Die Umtg r 8 er sin l 2 ir echnischen und wirtschaft⸗ . Der Reichsverkehrsminister. See 16“ Braut⸗ und Hochzeitsgeschenke eingehenden neuen Sachen, soen sie 2. nn Smed der Bewirtschaftung ihrer im jenseitigen Grenz. Grund der Verordnung üͤber die Bildung einer Preisausgfeichesele Fürderund der cn sädün mnmmendun in der Landwirtscheaft * Groener. vä“ ezirk gelegenen Grundstücke ausgeführt worden waren. für Knochenmehl vom 29. März 1920 (RGBl. S. 388) errichteter e vur De üng * Angesingegon pnag, ieigassene b ööö 1“ 5 b 8 Bekanntmachung.

sär Auslaͤnder oder im Ausland wohnhaft gewesene Inlander bestimmt E sind, die aus Anlaß der Verheiratung mit einer im Inland wohn⸗ 3. Bei Saatgut, Düngemitteln und Futtermitteln, die für Be Preisausgleichsstellen für Thomasphesphatmehl, Superphosphat ind kaften Person ihren Wohnsitz nach dem Inland verlegen. wohner des diesfeitigen Grenzbezirks zur Verwendung in ihren eigenen Knochenmehl gehen mit ihren Forderungen A auf § 10. 8 über Höchstpreise für Zement. Dem früheren Geschäftsführer Starzengruber orsäurehalti Zuwiderhandlungen gegen die Vorschr iften im § 6 Abs. I dieser Bekanntmachung über Höchstpr. 1 in Berlin. Bülowstraße 60, habe ich die Wicderaufnahme

8 4 529- Einfuhr von gebrauchten Gegenständen, die nachweislich Wirtschaftsbetrieben im diesseitigen Grenzbezirk dienen. [die neu, errichtete Preisausgleichsstelle für phosp ag Er Fbaftegus eingehen. 8s orrnung werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Auf Grund des § 1 der Bundesratsverordnung vom des durch Verfügung vom 1. Ottober 1919 (R.⸗A. Nr. 228) Amts⸗ blatt Stück 41 untersagten Handels mit Gegenständen des

sgut 4. Bei Vieh, das zur Weide, zum Schneiden, Belegen, zur ärzt⸗ Düngemittel über. 4. a) Die Einfuhr von Gebrauchsgegenständen aller Art, auch lichen Behandlung in den diesfeitigen Grenzbezirk e t 8 B § 2. ostrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen 1917 (RSGBl. S. 74) wird bestimmt: 1 Die Preisausgleichsstelle wird durch den Vorsitzenden, in deste b . Janvar. 17 nt 8 des Reichskommissars für Zement täglichen Bedarfs auf Grund des 2 Abs. 2 der Bundesratsverordnung Dis durch Bekanntmachung taats⸗ vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) durch Verfügung vom

von neuen, welche Reisende, Fubrleute, Schiffer und Schiffs⸗ unter der Bedingung der Wiederausfuhr. mannschaften, Lufischiffer und Personal der öffentlichen Verkehrs⸗ 5. Bei Vich aus dem diesseitigen Grenzbezirk, das von der Behinderung durch den Geschäftsführer vertreten. Der Peggie. 4 11. 2 3 1. „Deutscher Reichs⸗ und Preußischen für die in vom 1. Marg 1921 (vergl. Deu 1 ten Preise werden mit heutigen Tage gestattet.

anstalten, zum persönlichen Gebrauch oder zur Ausübung ihres Berufs Weide im jenseitigen Grenzbezirk oder nach Belegen, Schneiden oder und der Geschäftsführer werden vom Reichsmini ü 1 4 Utalten, ersöng 1 Weis 1 8 X Be 1 nister für Ernährung Di jes 1 98 g; 311 fest vührens der de⸗ J..h sase. Pis berane v2 9, Fegn wenn shlicher Behandlung zurückgebracht wird, sofern die Nämlichkeit und veozega⸗ Aeheien. 6 1“ 8 de g perfehe beng Befinerr, hee, gecsa rehantoe Ferhen . 192‧ S21) sghioesefen, infolge der ab Berlin, den 31. März 1921 8 zu die 8 . eerden. eht. 1 Der Preisau 8 Wirkun 82 8 1 d Hulch 88n b . . 1e““ 3a Pn s Nehr gen sebenden Tieeng dse don riüenden Künsem d Per Hebeng. und Geußmisehg. Kn gleichsstene 88 Verwaltungerat beigeordne varnn § 12. 1. pah Pü1 eingesaftanen Koptensrachtechözung und, Kohlengreh. Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. B.: Froitzheim. 8 hr. erufs oder zur Schaustellung benutzt werden. a) für Bewohner des diesseitige renzbezirks i 6 8 2759. Bge. , . L e. t. 22 b . 8s rteurung in nachstehend angegebener Weiss e 3 8 6. h8 EEEEE11“ 9) Fi Einfuhr von Edeifteinen ober echten Fens Bedarf in delner ee renzbezirks für den Der Veregetungfsat besteht aus se einem Vertreter Der Reichsminister füͤr Ernährung und Landesbet eboft kann en. 1 10 000 Fement ab Werk ohne Verpacing vnde hr sie 1 111X4“ mit Exelsteinen oder echten Perlen besetzten oder sonst verbundenen b) für Arbeiter, die zum Zweck des Aufsuchens ihrer Arbeits. 86 Rer sminifteriums für Ernährung und Landwirtschast men von den Vorschriften dieser Ver ordnung zulassen. Febien sämtlicher Deutschen Zementverbände un 16191 5e r EEETII1I16“ Bekanntma e e Gegenständen, fofern nicht der zurücktehrende Inländer diese Gegen⸗ stätten die Grenze überschreiten und nach Tages⸗ oder Wochen. des ¹ eichswirtschaftsministeriums, 885 8 5 13 im Sinne des Höchftpreisgesetss von 8 Faornf 17. 8 ber Auf Erund der Bekanntmachung zur Fernhaltung uhuvexlasg 89 stände enst auf der letzten Reise im Ausland erworben hat, um sie sEluß wieder in den jenfeitigen Gzrenzbetitt zurückkehren, füir - des mrehisten an,disteriurns sor Landwirtschaft., Lenöm Hos. erordnum tritt mit dem 10. Aveil 1921 in Hefe. Nt . 829) in der, Fastuns,der Bekonnanachung dom 1 ,enber personen vom Handel vom 2. Seytemben 618 (6Bl. S. 803) 88 das Inland mitzubringen, oder der anfommende Ausländer diese 8 Höernige Menge, die sie mit sich führen oder von ihren An⸗ b Forsten für die norddeutschen Landesregierungen leichen Je Seern 3s: mit 5 . über bie B einer 1918. Fe8 22. März 1917 und der FFrrhh bem 8 ergs abe ich I. der Hotelbesitzerin Minng Lange, eb. egenstände einführen will, um sie im Inland zu verkaufen. gehörigen zugetragen erhaften, um sie während ihres Auf. un 8 Bagyerischen Staatsministeriums für Landwittsch sausgse Rehen . 8 eanpe. Zeng g 9 1320 GGl. 1914 S. 516, 1917:S. 80, .h. 8 verlanbe Nack, in Berlin, Mittelstraße 35, 2. dem Sels⸗; il⸗ Loffes, KigeEüghwhr aus dem Ausland zurückkommender gebrauchier enthaltes an ihren Arbeitsftätten zu verbrauchen. sowie aus ir die sötdeutschen Landesmegiercnngen 1 e. G. laheß ser der hastenh ese Bereedgemen ven —. Ze. Sime dese ekennmoZuna find Hartlandemente ischpogand. hein, Bouklet in Verling Afttleriesahe 128. 8. 8 69 Zerens nehe 2 5 und sonstigen Reisegeräte, wenn darin gebrauchte 7. Bei Brenn⸗ und Nutzholz, das für Bewohner des diesseitikleg Zwei von der S hosphatindustrie 8 10. und 13. Februar 889 A Bl. S. 98, 204 und 234), die zement, Hochofenzement. Schla grg; Se.s he erbeneng guch Kellner Karl mpf i 8 2. 8* 8 9 0 2 * e 22, 2) Für 9 . 711c Fesbacht h .; x zumn ; I“ in 8— Metlchaßt oder im hand.. Zwei von 8 Fhontasphoephanublirdust rie, ehh vchanng über die Bildung einer Preisausgleichs telle S va Pmesfeftiatent mehr als 140 kg/qcm haben. Die r. 17 2. 1rnige 2 Sr. 8 2 ünzuverlässigteft 8 Schiffsmannschaften, Luftsch iffer oder Personal der öf 5 1 aßzigen Betrieb dient, in beschränkten Mengen. leeeinem von der Knoche lindustrie,; .“ ephat vom 29. März 1920 (-GBl. S. 386) und die Verordnung „„M jf itenthalten. 8 diesen Handelsbetriebh untersagt. Der Frau Lange 2 28 b er öffentlichen Ver⸗ 8. Bei Lebensmitteln, d K je i seitt 2 der Knochenmehlindustrie, 8 r die Bi 1 5 ÜUmsatzsteuer ist in den Preisen miter 1 bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Der Frau Lang 3M“““ . Fes vestunten atvivas Zewenehwehae:. Ren st Aboae des Esen Fröztüct an dee Hescöse ·e 8 er R rten Mundvorrats. . eil des Lohnes erhalte t), sofern di 2 übri— Z11“ 8 Se 1 5b 8 er 1 Verbandes: 8- . Einfnbrün Hergher⸗ die als Nalfende die Grenze überschreiten, die nach dem Bedarf der dencd gatatschase dernese Naönacg de enige⸗ rtketung ist in. Behin rungsfällen eqamn 3 2 Verlin, den 31. März 1921. *) In d.1e deresescgen nn.Seber . 3109, Berlin, den 30. März 1921. ““ Fetein, ausgenommen Ananas, Safran, Vanille, 9. Bei Arzneimitteln für den eigenen Verbrauch her Bemobhner hbesetzung und bei der Fessetzung nes Hond 8 12 2 Peilhe J. V. Dr. Huber. neuen Zuschlag für Kohlenfrachterhöhung. nee sind 8 e⸗ Höchstpreis vom 1. April 1921 ab3 3410,— 16“

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334). lichen Bedürfnisses und der wirtschaftli eckma 1 b 12 * 8 ürfnisses und der wirtschaftlichen Hwsens igkeit unter An⸗ über die Bildung einer AI für RFeeee. Nr. 66 vom 19. März 1921) oder auf 8 dierburche Heri wenn hierdur

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Kaviarerfatzstoffe, Kaviarlake, L 8 iesseiti S fe, Langusten, Humm 1gg des diesseitigen Grenzbezirks; bei nicht zum Handverkauf zugelassenen] Er befchießt über die Höße der B träge die zu bewilligen

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