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8 11a1A1“ iker 2 8— ee„ Sachsen⸗Anhalt, Artiengesellschaft in Hall 8 b Wss. “ 1 b 8 amt Cham, mit 4 voH verzinsliche Schuldverschreibungen, au Sachverständige vom 20. Mai 1898 in ihrer jeweils 4 „Artikel 2. . 8 tswerke Sachsen⸗Anhalt, Aktiengesellschaft in Halle a. S., für der Fraktion meine herzliche, aufrichtige Teilnahme an dem schweren] Medschlis, die Neubildung des Heeres auf der Grundlage den Inhaber im Gesamtbekrage * 280eche un 8 geltenden Fesun⸗ in den vor die ordentlichen Gerichte Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in 2 Bau von Hochspanmung vom Umspannwerk bei venni⸗ Verlust mit der Versicherung auszudrücken, daß wir alle dem Dahin⸗ sozialer Reformen, eine innere AHeßhee die Aufrechterhaltung Stücke zu 2000 ℳ, 1000 ℳ, 500 ℳ und 200 ℳ in den ggehörigen Rechtssachen gewährt werden kann. Kraft. Sie findet Anwendung auf alle zur Zeit ihres Inkrafttretens ₰ reis Kalbe, bis zur an F. chen Grenze an der Straze geschiedenen ein treues Andenken bewahren werden. der Ffcutreirnt und endlich gute Beziehungen zu allen Nach⸗ Vertehr bringt. 9) Be I ehungabehmmten soneanen, 11. S Pst kostenpflichtien Maßregeln im Mahn⸗ un 1b b e Umdevom “ 1,21 E; 2 vnheanaschss der Betriebsräte sowie die drei barn. Die vor kurzem nach Persien verlegte Russische Bank S . ; 1““ andere mit der Vornahme einzelner Vo 1 eitreibungsverfahren. einem in der Be. . 1 „sozialistischen Parteien in München haben gestern abend den wird als Staatsbank Persien mit igstellen i 1921. 1“ . 1 “ 1— blätter 1 5 . 1 g — wird als Staatsbank von rsien mit Zweigstellen in den “ B — e 6 v4“ 5) Bgcgebcbertrar Pegeth nan Uah zffentliche Bekannt 88 b 7 e. Thenerung in Maadeburg Nr. 17 S. 146, ausgegeben am Generalstreik beschlossen, der Mitternacht 12 Uhr beginnen Provinzen eingerichtet werden. taatsministerium 2 Innernr. — 8 . 1 und für die Pfändung von Forderungen und An⸗ Die zur Ausführung dieser Verordnung rfordeüer Anordnungen 23. April 1921, und und bis Montag, den 13. Juni dauern so J. A.: Graf von Spreti. 1 JEL oder Leistung beweglicher Sachen haben die beteiligten Minister gemeinschaftlich zu er 8 der Regierung, in Merseburg Nr. 19 S. 117, ausgegeben am 3 eas 1 und von anderen I 7. ö . Be den 29. April 1921. 8 6 v2. 87 qreußischen Fweiteastheriemms vom 18 Abrir . ziehungsbeamten, sondern der Kasse der Vollstreckungs⸗ Das Preußische Staatsministerriuium. 4 der Erlaßz des Entei „ M .“ ö“ “ Vorläufi Reichswi at. 1I1I1¾m1qpX“X“ behörde zu. 11 — .“ , betreffend die Verleihunag es ehssang rachth an die Montan⸗ Oesterreich. orläufiger Reichswirtschaftsr — 1 nde Rofti ina v Stegerwald. Fischbeck. am Zehnhoff. Becker. 2u, vsellscheft Heimann & Co. in Halle a. S. zur Aufschließung der 5 3 Dem Kaufmann Hermann. Hugo Finheisen in Vorseens⸗ v. Cnden eeeweneg “ 8 Dominicus. Warmbold. Saemisch. wa gfelschaf Zembschener Braunkohlenablagerungen Wemebscbener „Gestern fand im Bundesministerium für Aeußeres 19. Sitzung vom 10. Juni, Vormittags 9 ½ Uhr. Chemnitz, Altchemnitzer Straße 22, und dem Kaufmann Zwangsvollstreckung durch e erichtsvollz 9 ihr gehörig das Amtsblatt der Re in —eh ““ b p 2 1 n v Berner Sa din herente fma,, urch 1 mssölftth 5 Recterung in Merseburg geschcn, enc h s eaclegn S. Vi nsg b72 belgischen (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger) 8 1 88 Penr . . v1““ 1.“ 188 M. 8 b ¼ ’5 Erlaß des g Staatsministeriums vom 29. April der Austausch der Nantge den altischen, 8 Die Sitzung wird vom Vorsitzenden Adolf Cohen nach ln 8s d jede Beteilig ung daran wegen Unzuperfäffig⸗ 3 mehr als mehr als mehr als 1971, verefend die Vfrlsihufg J“ öö 4. Oktober 1920 in Brüssel unterzeichneten Ueberein⸗ 9 % 888 12. — ung der Beratung über den neuen Ent⸗ keit in bezug auf einen derartigen Gewerbebetrieb unter Auferlegung 8 50 ℳ bis 200 ℳ bis 500 ℳ biss anW. einigte Kohlen Aeis erfeburg) zur Erweiterung ihres Braunkohkene kommens zwischen der österreichischen und belgischen wurf eines 21. betreffend das Branntwein⸗ der Kosten des Verfahrens im Reichsgebiet verboten. .“ bis 50 ℳ 200 ℳ 500 ℳ 1000 ℳ gefangenen Höchstsatz ir Dberbeue Ober⸗ und Niederbeena und zur Ankegung einer Regierung über die Abtragung der privaten Vorkriegs⸗ 1 Beri Chemnitz, den 9. Juni 1921. ein⸗ ein⸗ ein⸗ 1000 ℳ tag durch das Amtsblatt der Regierung in Merseb schulden statt monopol, richtet der Berichterstatter Der Rat der Stadt Cheumtz 1 schließlich schließlich schließlich h zumhalde, dur 1141414*“* erseburg Kommerzienrat Untucht an die Vertreter der Regierung eine .“ Dr Hs rg Bürgermeister mehr Nr. 1 S. 18 “ Staate E1“ Mat Frankreich. Anzahl von Fragen, die die Spirituswirtschaft im besetzten Gebiet “ “ — 24 4 2 2*. — 6. b die Verleihung des Enteignungsrechts an die Der japanische Kronprinz hat gestern mittag Paris des Westens betreffen. Die Fragen geben dahin, ob die Monopol⸗ 11u1“ . bes Gute Hoffnung in Groß Kayna im Kreise Weißenfels verlassen und sich nach Brüssel begeben 4 dort ü ch e11e 11“ Erfolgt die Mahnung durch Aufgabe zur Post, so wird nur sde f segierung in Merseburg Nr. 22 S. 12 1z . r 2 1 3 II 5 Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 60 Half “ sie durchozfentliche ““ so wird ein Antähleth er g seburg 1 135, ausgegeben — Die Regierung hat von dem russischen Volkskommissar stände der Monopolverwaltung beschlagnahmt worden sind, des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter Fünftel der Gebühren entrichtet. 38 8 . an 2. 66 für auswärtige Angelegenheiten Tschitscherin eine Note er⸗ ob tatsächlich im 1“ 8 1- Spiritus⸗ Nr 8145 eine Verordnung, betreffend die Einkommens⸗ Die Gebührenpflicht entsteht, sobald dem Vollziehungsbeamten 8 8 faalten, in der Japan angeklagt wird, daß es die Absicht habe, interessenten versucht worden ist, unter Billigung der Entente ein grenzen im Reichsverforgungsgesetze, vom 31. Mai 1921, unte ein schriftlicher Auftrag 25 Mahnung erteilt, eine schriftliche 11A1X““ Sibirien zu erobern, und behauptet wird, daß Frankreich und raneebgeinmeamopol asghafn, des 2, 1 SSaeebte. Ehtbhe b gungse 1 Mahnung zur Post aufgegeben worden oder die Bekanntmachung der die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 38 England Japan dabei begünstigten. Man habe Beweise, daß die Mergen bon Branntöein in das bejetee Gebiet Se vvn5 srenhsftlche Regierung in ihrer unversöhnlichen Feindschaft gegen damit vielleicht zu erreichen, daß beim Fallen der Zollschranke diese
Nr. 8146 eine Bekanntmachung, betreffend die Anwendung . 1 8 S 1 1 : Ir. 1“ 8 1 öffentlichen Mahnung erfolgt ist. 1““ 1 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter
des Artikels 291 des Friedensvertrags zwischen Deutschland .Für die Pfändung körperlicher Sachen sowie für die Wegnahme der b“ 8 b 8 12 142 eine “ wegen Abänderung der Ver⸗ die Macht der Arbeiter und Bauern in Rußland beharre und diesen Bestände nachher von der deutschen Monopolverwaltung üͤbernommen
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und den alliierten und assoziierten Mächten gegenüber Frank⸗ betreffend das Verwaltungs⸗ neuen Interventionsfeldzug tätig fördere. Sowjetrußland müsse werden müssen. die Mächte der Entente moralisch verantwortlich machen für diese neue Kundgebung des Interventionssystems. Was die englische Regierung anbetreffe, so verletze ihre feindselige Haltung den englisch⸗russischen Vertrag.
— Der „Temps’stellt fest, daß die KReparationskommission sich über gewisse Fragen, die den Artikel 235 des Friedens⸗ vertrags betreffen, nicht hat einigen können. Es handelt sich außer um die Festsetzung des Preises der von Deutschland auf dem Wasserwege gelieferten Kohlen, um die Festsetzung des Be⸗ trags der belgischen Kriegsschuld und ferner um die Verteilung der deutschen Zahlungen unter die Kleinstaaten. Die Repa⸗ rationskommission hat nunmehr die alliierten Regierungen er⸗ sucht, sich zunächst untereinander zu einigen. Infolgedessen seien zwischen Frankreich, England, Italien und Belgien Verhand⸗ lungen eingeleitet worden.
— Die Kammer hat die Marinevorlage mit 468 gegen 128 Stimmen angenommen. Der Abgeordnete II brachte in der Kammer eine Interpellation ein, in der der Kriegsminister ersucht wird mitzuteilen, welche Haltung er ein⸗ zunehmen gedenke angesichts der Tatsache, daß die Regierung von Angora sich weigere, die französischen Kriegsgefangenen freizugeben.
— Im Kammerausschuß für auswärtige Ange⸗ legenheiten erstattete der Abg. Paul Eskudier Bericht über die Unterredung, die die Abordnung des Ausschusses mit dem Ministerpräsidenten Briand über das Orientproblem und die obers Ftetsche Frage hatte. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“
anach Briand bezüglich des Orients u. a. gesagt,
reich, vom 3. Juni 1921, unter
Nr. 8147 eine Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über die Prüfung und Beglaubigung der Fieberthermometer vom 2. Mai 1921, vom 6. Juni 1921, unter
Nr. 8148 eine Bekanntmachung, betreffend Gebühren für seemännische Prüfungen, vom 6. Juni 1921, unter
Nr. 8149 eine Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der Herbstmesse in Frankfurt a. Main, vom 3. Juni 1921, unter
Nr. 8150 eine Bekanntmachung, betreffend den Inter⸗ nationalen Verband zum Schutze des gewerblichen Eigentums, vom 3. Juni 1921 und unter
Nr. 8151 eine Verordnung des Reichspräsidenten auf Grund des Artikels 48 Abs. 2 der Reichsverfassung, betreffend die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ord⸗
nung nötigen Maßnahmen, vom 3. Juni 1921.
Berlin W., den 10. Juni 1921. 8 Postzeitungsamt. Krüer.
Verordnung
8 wegen Abänderung der Verordnung vom 15. No⸗ vember 1899, betreffend das Verwaltungszwangs⸗
vom Schuldner herauszugebenden ÜUrkunden einschließlich der durch die Pfändung und Wegnahme der Urkunden veranlaßten Zustellungen
Wenn der Schuldner die Pfändung abwendet (§ 13), wird nur die Hälfte der Gebühren entrichtet. 3 Für die öffentliche Bekanntmachung der Versteigerung durch Aus⸗
hang und Ausruf . ..
Für die Versteigerung sowie für den freihändigen Verkauf der ge⸗ pfändeten Sachen einschließlich der hierdurch verxanlaßten Zustellungen Wenn der Schuldner die Versteigerung abwendet (§ 27 Abs. 3), wird nur die Hälfte der Gebühren entrichtet. Pfändungs⸗ und Versteigerungskosten im Sinne der Bestimmungen zu Nr. 2 Abs. 2 und zu Nr. 4 Abs. 2 dürfen nur dann gefordert werden, wenn der Vollziehungsbeamte behufs Vornahme der Pfändung oder Versteigerung sich an Ort und Stelle begeben hat oder wenn der Auftrag schon vorher durch Leistung an den Vollziehungsbeamten
erledigt worden ist.
. Für die Pfändung von Forderungen, Ansprüchen auf Herausgabe oder Leistung beweglicher Sachen und von anderen Vermögensrechten..
Bei mehrfacher Pfändung wegen derselben Grundforderung komnit
die Gebühr nur einmal zur Erhebung. 1 “ Die Gebührenpflicht entsteht, sobald die Pfändung verfügt ist.
. Für jede Abschrift einer Nieverschriit . . . Pde Aösche Abschrift mehr als 2 Seiten, so ist neben dieser
Gebühr für jede weitere Seite eine Gebühr von 1 ℳ zu entrichten. Für jede im Zwangsverfahren erforderliche Zustellung durch den Vollziehungsbeamten, welche nicht nach den Bestimmungen unter Nr. 2 und 4 unentgeltlich zu leisten ist.
Erfolgt die Zustellung durch die Post oder durch Aufgabe zur
Post, so wird nur die Hälfte der Gebühren entrichtet.
*) Für Mitteilung von Gerichtskostenrechnungen wird die Gebühr nicht entrichtet.
Bekanntmachung.
ordnung vom 15. November 189
zwangzverfahren wegen Beitreibung von Geldbeträgen, vom
29. Ayril 1921. 8 Berlin W., den 11. Juni 1921. 8 Gesetzsammlungsamt. Krüer.
(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)
Deutsches Reich.
Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für Steuer⸗
und Zollwesen, für Volkswirtschaft und für Rechtspflege hielten heute eine Sitzung.
Der Schweizerische Gesandte Dr. von Planta ist nach Verlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.
Mit dem 9. Juni ist die von der interalliierten Kontroll⸗ kommission gesetzte Frist zur “ der schweren und eines Teiles der leichten Waffen der Einwohnerwehren abgelaufen. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, läßt sich
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Ein Vertreter des Reichsfinanzministers erklärt, auf diese Fragen eine erschöpfende Antwort nicht geben zu können, da keine amtlichen Berichte vorlägen und auch das Finanzamt in Köln auf telephonische Anfrage nicht in der Lage gewesen sei, hin⸗ reichende Auskunft zu geben. Das erforderliche Material werde mit rößter Beschleunigung gesammelt und ein eingehender Bericht er⸗ statker werden. Daß ein eigenes Monopol für das besetzte Gebiet geplant sei, habe bisher nur in der Presse verlautet. Der Versuch, erhebliche Mengen Branntwein in das besetzte Gebiet hineinzubringen, sei leider Tatsache. .
EA“ der Monopolverwaltung bestätigt, daß die Brenner durch die Anforderungen der Entente gezwungen sind, Steuern in einem Umfange zu entrichten, wie sie vom Reiche nicht gefordert werden. Die Brenner würden dadurch zur Einstellung der Betriebe genstigt. Ebenso sei die Monopolverwaltung an der Belieferung der Kundschaft behindert.
Der Herichterstatter Untucht sieht durch diese amtlichen Aus⸗ künfte seine Befürchtungen bestätigt und fordert die Regierung auf, sich der Angelegenheit anzunehmen. Die Aufgabe, die eigenen Ein⸗ nahmen des Reichs angesichts der neuen Lasten des Reichs zu erhöhen sei durch diese Maßnahmen erschwert, und die Entente habe schließlich selbst den Schaden.
Zu dem Abschnitt des Entwurfs, die Ver⸗ brauchsabgabe der Essigessenz⸗ bezw. Gärungsessig⸗ industrie, wird ein Antrag angenommen, durch den der Vor⸗ schlag des Sonderausschusses, die ““ und die Ver⸗ brauchsabgabe auf Essigsäure so zu bilden, daß dabei die Efstgessen⸗ im Wettbewerb unterliegt, abgelehnt und auf das bestehende Gesetz wieder duach gorsssen, wonach die Preise für Alkohol zu Gärungsessig und die Besteuerung der sigecsens so gebildet werden sollen, daß sie des gleichen Wettbewerbs fähig sind:
verfahren wegen Beitreibung von Geldbeträgen. 8 68 v nasn irij “ ““ ; Dem Kaufmann Arnold Rose in Berlin, Bessel⸗ sär lerhie b Sfchegüs üpersehen, daß es — namentlich im 8 habe h ; 2 . ““ mwe ezerdnange n sginduns ns enhel gefeger Aersching J. Hes bretüshe Stwatamgnigertum hat hen Negserungorus “ wird verordnet, was folgt: Sberregierungsrat ernannt und als solchen demselben Ober⸗ “ g6 Gegenständen des täglichen Bedar 8 8 sich, 85 Autorität her Interalllierten ummis ionwieder⸗ sein, aus dieser Entschließung für die endgültige Formulierung usses.
ückliche Herr Dr. Keinath (Arbeitgebervertreter des ”
—ö——
Die Verordnung vom 15. November 1899, betreffend das Ver⸗ 3 v1I111““ 18 stattet je I ge 1 gehaltenen Sitzung die Ausfuhrmindestpreise, die Kontingen⸗ Regierungen im Gange befindlichen Verhandlungen g
b Sen . Bettreibung Geldbeträgen, Berlin, den 6. Juni 1921 i d esetzsamml. S. 545) wird abgeändert wie folgt: “ 1114“ erlin, den 6. Juni . 1 erung und die Lieferwerksbescheinigung für Cobalto 1 1b 9— 3 Der Gebührentarif wird durch den anliegenden Tarif Ministerium fü 8 vö 8 aft, Domänen Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Froitzheim. Eebalzalhe nge sehe G dsen ese.dhhehlcgee eööö“ bäge. .“ u Z..f.““ etzt. .“ . 1 m 81 ni. 1 ordnung fü Reichswirtschaftsrat. z Bekanntmachung. lüre denke, ihn zu verletzen. Der Ministerpräsident erklärte, Nach “ Aussprache 18 8 mit einigen er müsse ggesichts des gegenwärtigen Standes der Dinge um von den Mitgljedern Leipart, Umbreit und Aufhäuser
ev, bL2à v.a4ene.’
“ We u“ ind nach dem angehängten Bekanntmachnun g. Preuß hng G 8 V irt ; ußen. 1 1 — — Tarif unter Beachtung der nachstehenden näheren Bestim⸗ „Auf Grund des 8 8 des Gesetzes über Landeskultur⸗ Das gegen den Fleischer Willi Ramm, hier, Kleine 3 einen Aufschub von einigen Tagen bitten, bevor er sich vor 4 mungen zu berechnen: behörden vom 3. Juni 1919 (Gesetzsamml. S. 19 werden in e 88. hin ht 58 Fl heovembfr. S.Zes ut Iee. 8 Nach einer von „Wolffs Telegraphenbüro“ verbreiteten dem Ausschuß über die beiden fraglichen Punkte äußern könne. vfanshagfen Eö“ bühe 1“ 8) Die Wertklasse wird bei der Ausführung einer Versteigerung Abänderung meiner Bekanntmachung vom 1. Oktober 1919 Be†bo vber 19n . Seen. gde imtchen Mitteilung hat die Kampftätigkeit der Auf⸗ die Befugnis dieser Unterausschüsse ausdrücklich f die Vor⸗ 2 8 jchg⸗ iger“ Nr. 224 Ministerialblatt der Vieh ist wieder aufgehoben. rührer in Oberschlesi 3 Sch 2 g ¹ sdru auf die Vor⸗ durch den Erlös der versteigerten Gegenstände, in allen („Reichs⸗ und Staatsanzeiger”“ Nr —2, — 8 ere t Juni 1921 1 8 schlesien gestern allgemein nachgelassen. hweiz. beratung bestimmter Fragen beschränkt. anderen Fällen durch die Summe der von jedem einzelnen landwirtschaftlichen Verwaltung“ 1919 S. 303) die Bezirke Stettin, den 8. Juni 1921. Ler gembowitz nahmen die Polen erneuk Sprengungen vor. Das Välkerb “ 1g EEöö1“ b “ Schuldner einzuziehenden Geldbeträge einschließlich der rück., der Kulturämter im Bezirk des Landeskulturamts Deerr Polizeipräsident. J. A.: Rechenbach. Im Kreise Oppeln wurden die deutschen Stellungen und der as Pölkerbundsekretariat teilt mit, daß die aus London Die Geschäftsordnung im ganzen wird sodann einstimmig ständigen Kosten bestimmt. für die Provinzen Brandenburg und Pommern in 8 Lahnhof Kandrzin von den Aufstänbischen erneut See kommende Maldung, wonach die 8 chlichtung des polnisch⸗ angenommen. 1 b) Bei der Pfändung körperlicher Sachen sowie bei deren Ver⸗ Frankfurt (Oder) in folgender Weise geändert: b 8 die Artillerietätigkeit der Polen bei Ratibor ist schwächer litauischen Konflikts durch S. ledsspruch beabsichtigt sei, „ Es folgt der Bericht des finanzpolitischen Ausschusses zu teigerung ist der Anspruch auf Gebühren begründet, sobald 1. Der deutschbleibende Rest des Landkreises Neustadt (Westpr.) seworden. Die Olsauer Brücke wurde von den polnischen jeder Begründung entbehrt. Die beiden Parteien haben sich einem Antrag Bernhard, betreffend Abänderung des er Vollziehungsbeamte die Ausführung des entsprechenden ffrüher zum Kulturamt Danzig gehörig) wird dem Kulturamt X“ anden erneut gesprengt. Bei Studzienna kleinere Schießereien auf Empfehlung des Völkerbundarats nur basu bereit erklärt, § 45 des Dabaksteuergesetzes. Der Antrag Bernhard Auftrags begonnen hat. Die Gebühr für die Pfändung in Lauenburg zugelegt. Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzamml⸗ Die Bevölkerung 18 Industriegebiet keibet ten 54 er meir unter dem Vorsitz eines Mitglieds des Völkerbundsrats direkt lautet: körperlicher Sachen wird auch dann erhoben, wenn bereits .In Schneidemühl wird ein neues Kulturamt „Grenzmark“ S. 357) sind bekanntgemacht: unter der Nahrungsmittelknap heit. Mehl, Milch, Zucker Iüsizen der s Piebatsäl. X“ ⸗Der 8 45 des Tabaksteuergesetzs ist dahin zu ändern, daß der gepfändete Sachen im Anschluß gepfändet werden, ebenso, errichtet mit dem einstweiligen Sitz und der einstweiligen Ver⸗ 1. der Erlaß der Preußischen Staatsregierung vom 9. August Kartoffeln und Gemüse fehl gänzlich. Di sur 8 2 8 8 versteuerte Banderolepreis nicht länger Mindestverkaufspreis für wenn eine versuchte Pfändung ohne Erfolg geblieben ist, waltung in Frankfurt a. O. Fiesem Kulturamt „Grenzmark“ 1920, betreffend die Genehmigung des XI. Nachtrags zu den statutari⸗ ühren weiterhin 88 fes en äst gänz e Die Insurgenten Türkei. Zigarren und Zigaretten bleibt.“ well Ffänsbare Gesgesftemne nicht 1 “ 8 dier falgenden ganz oder zum Teil deutsch bleibenden schen Beitimmungen des Neuen Brandenburgischen Kredit⸗Institutz, solen aus groze Mengen der geförderten Kohle näch Der neue Kommissar für auswärtige Angelegenheiten in 82 bö 2 “ Der 848 I eise zugelegt: die tsblätt 3 er 8 9 8 5 es Tabatsteuergesetzes legt auf Grund der Banderole sowohl e) Die Gebühren müssen, auch wenn der Vollziehungsbeamte Gae. Flatow, Deutsch Krone (früher zum Kulturamt 19 8n ee Füheh. in Potsdam und der Stadt Berlin Nr. 37 li 8 polnischen Truppen an der deutschen Grenze wurden ssh I s Angorg⸗ Zussuf Köneeh 88 8 v. Höchst⸗ als auch 68 Mindestverkaufspreis für Iiggarren mehrere Zwangsmaßregeln in derselben Gemeinde an dem⸗ in Danzig gehörig), Schneidemühl, Kolmar i. Posen, Czarnikau, S. 448, am 18. September 1920, letzter Tagen durch sogenannte Zollbataillone ersetzt. 18 g g 11“ egraphenbüros“, aß Die fest. Diese Preisstaffelungen sind sehr merkwürdig; bei den igaretten selben Tage vollstreckt hat, von jedem Schuldner besonders Filehne, Schwerin a. W., Meseritz, Bomst, Fraustadt (früher der Regierung in Frankfurt a. d. Oder Nr. 39 S. 243, aus⸗ 8 g Regierung von Anqöra gern jede und zweckdienliche macht der Preis von einer zur anderen Sorte immer einen Sprun utrichtet werden. „Die Kosten für die öffentliche Bekannt⸗ zum Kulturamt Glogau gehörig). gegeben am 2. Oktober 1920, Intervention zulassen wolle. Die Regierung von Angora von 10 ₰, bei teuenan Figarren wird die Preisdifferenz noch erheblich achung und für die Versteigerung sind jedoch, wenn mehrere Die vorstehenden Aenderungen treten am 1. Juli 1921 in der Regierung in Magdeburg Nr. 35 S. 262, ausgegeben am 1 “ nanle 88 Krieg nicht einen Tag länger als unbedingt nötig Ler “ socfnd gengct engatgee 8
Massen zusammengenommen werden, nur einmal nach der 3 1920, Gesamtsumme zu entrichten und unter die beteiligten Kraft. 8 81h ücüber Stettin Nr. 35 S. 273, ausgegeben am Die ;. dom Nap lerss Der Minister fü tionale Verteidi i enommen werden, weil unter dem Banderolenpreis nicht verka eg isg 1 b „ ausgeg Staatsregierung gibt, dem „Wolffschen Tele⸗ inister für nationale Verteidigung in Angora hat Perden darf. Der Ausschuß war daher der Arnficht daß der St 8
Schuldner nach Verhältnis des aus jeder Masse gewonnenen Berlin, den 7. Juni 1921. 28. Augu graphenbürd“ — 8 1m Anwei b ibi Schr 1, 1 .I 8 zufol 3 1 Anweisungen gegeben, um die Verteidigungsmaßnahmen 8 “ ‚der Ansich 8 ” dha g “ verursachten baren Aus.=†— Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. der eeg gg. hcberm Nr. 6f G 169, eg .. tter ne 11“ bobe“ im Küstengebiet des Schwarzen Meeres zubper. “ 8e. “ agen sins bom dem e nlone 80 evsehen 8 J. A.: Articus. h U.. in Liegnitz Nr. 2 S. 10, ausgegeben am 8. Ja⸗ üseis zum Opfer gefallen ist. Sie bedauert auf⸗ stärken. eIagn sich schon verteuern, und aus diesem Grunde ist auch der wirt⸗ 8 8* “ 8 8 1921, 8 Tan8, dnß Sr 8 sebot⸗ Geistesgaben Eenggegetchneie Amerika. schaftspolitisce —8 .. des Fnfea.e⸗s bei⸗ 5 ech⸗ T X“ ini 1 g er Regierung in Marienwerder Nr. . 257, ausgege ie ruchlose Tat eines gewissenlosen “ w etreten. 2 er Fachpresse egen den finanzpoliti . 1 1- she a hftethäze vetongnaehmg “ ö“ nr11 z1buae 1 am 28. dngus 1920, und n 8⸗ shen Menschen so plötzlich aus ben ebref gerissen einer Ffölben Fi aeüsche, Srenat, hat ih vorgesten nach lhusschu wie auch gegen mich veifön lich “ 2 durch die Eergcamg n öffentliche Blätter, entstehen. Hierzu Der wissenschaftliche Hilfsarbeiter bei den Staatlichen der “ Nr. 41 S. 186, au ihre nh vhe sprcch dem Seh und den Hinterbliebenen für ein stehendes Heer von 150006 Mann ausge⸗ v es “ ““ ch 8.S dnenben 8 der Mahnung entstehenden Auslagen; — diesen Museen ernannt worden. “ 1“ 1920, betreffend die Genehmigung der von der Generalversammlung vufzuklären. Zu diesen Zweck hat die Polizeiverwaltung bereils ein Antrag auf Erhöhung der Armeestärke auf 170 000 Mann wir vermögen aber nicht einzusehen, daß man durch solche Sonder⸗ die Entschädt d Oeff der Tü d Behältni 1 sdsdes Neuen Brandenburgischen Kredit⸗Instituts in der Sitzun c8 älle Maßnahmen gekro san 1 8 loc 8000 angenommen worden, der jedoch mit Rücksicht auf das Votum bestimmungen zugunsten des Handels dem Verbraucher noch übermäßige „ die 8 n 2 Persg er bien ggof 1. B sörbe un ehä 8 sse V . 38 b 8 “ 1 8 28. Mai 1920 kechtaseren Aenderungen der statutarischen est ion, für die Ermittlun d fe und eine elo nun von 5 d ℳ des Repräsentantenhauses wieder fallen gelassen wurde. Lasten au erlegt. Wenn dagegen Klage erhoben wurde, daß zwar 1““ 22 e09, 8 ¼ er ghf Feencenunng 8 1n i Prsus schen Se reiee h ist die mungen. 8 Neuen Brandenburgischen Kredit⸗Instituts, durch die ichtet bei diesem änia; äters G t. LDheee actasst eh — 8 amerikanische Arbeitsdepartement teilt mit, daß “ ige der “ 1 rsinh sr 98 Handels gehört fländen, der Aberntung gepfändeter Früchte und der Erhaltung i 4 5 1 Se 8 vr, eg 8 de Fen v der ie ierung in Potsd d der Stadt Berlin Nr. 39 eansteste Mahnun R dund B öö 85 te der Arbelkssekretär Vo macht habe, in gewissen Ausnahme⸗ industriellen Lregserqhandelhe nneh aus den g in 885 g gepfändeter Tiere; 8n 1”z. Ham Har zum irekter 1G Anstalt bestätigt S. 464 1eggeg ben 8 2. Dktober 1920 8 8 in bersahchgrhn 2 Uchrenduna 88 fällen Ein wanderer über die esetzlich festgelegte ahl hinaus aus einer Eingabe der Mannheimer Handelskammer den 3 nün anc; die Gerichtsgebühren. eths. 1“ 8 der Regierung in Frankfurt a. d. Oder Nr. 39 S. 244, aus⸗ tzen. “ 8 Peulafshe. Fa b .6 epna nesses en phta 888 Frschnen 8. Beize sc, se e eee ebrau gemna werden, der so zugelassene Ueberschuß werde ichtspunkte zutage getreten. Es läßt si echterdings nicht ver⸗ „ die n
Bei Verteilung der Transportkosten und anderer baren 1 gegeben am 2. Oktober 1920, am Der Mini 2 Mün idi 1b der Regierung in Magdeburg Nr. 39 S. 306, ausgegeben löwesend Ministerpräsident von Kahr, der zurzeit von chen aber von der Zahl für Juli abgezogen. teidigen, daß eine 8. ige 2⸗Mark⸗Zigarre eine Steuer von 4 15 u tragen haben wird, nicht zu 2,15 ℳ, sondern zu 2,50 ℳ
uslagen, welche mehrere Schuldner gemeinschaftlich zu Evangelischer Oberkirchenrat. 2 tragen haben, ist auf die besonderen Umstände, namentlich T e g, ;e Sktober 1920, dbenachricht eund von der Ermordung des Abgeordneten Gareis “ 8 . — deen Wert, den Umfang und das Gewicht der Gegenstände, Diõ EETööö * 6 üller dheden der Regierung in Stettin Nr. 39 S. 303, ausgegeben am Aund rrihtigt worden ist, hat an den Präsidenten des Landtags eine Erldeunn hs ch. v Aeußern at verkauft wird. Ich bitte um Annahme des Antrags. billige Rücksicht zu nehmen. Der Vollstreckungsschuldner z Fqu, unsh⸗ zastor Deu mann in Mallmitz, 25. September 1920, lund 5 Witwe des Ermordeten telegraphische Beileids⸗ 8 ig abgegeben, die den schluß eines Handels⸗ Herr Friedrich Lange (Vertreter des Handels) wendet sich gegen Regierungsbezirk Liegnitz, sind zu Superintendenten ernannt der Regierung in Köslin Nr. 39 S. 194, ausgegeben am gebungen gerichtet. vertrages mit den Vereinigten Staaten in Aussicht den Antrag; es hätten im Ausschuß auch unbedingt Sachverständige 1 stellt und hinzufügt, daß der Präsident von Mexiko nicht das des Handels gehört werden müssen. Er beantragt Zurückverweisun
muß die entstandenen Auslagen auch dann ersetzen, wenn 25. September 1920, b Der Präsident d 2 3„ 3,6 es an es Landtags Königsbauer hat anläßlich Recht habe, einen politischen Vertrag abzuschließen, wie ihn das des Antrags an den nan poltelben und erlchefachegedtsche⸗ Ausschu V dels.
8 7 vach gerlaß ver 1“ die Schuld ganz - e “ Müll Landeck 8 der Reat 8 Nr. 39 S. 381 5 dder teilweise bezahlt. em Superintendenten üller in Landeck ist das er Regierung in Liegni r. . 331, ausgegeben am 8 itisc 1 Fuaktion im Abgeordneten Gareis verübten Mordes der letzte Memorandum der Vereinigten Staaten vorschlage. zur Anhörung der Sachverständigen des Tabakhandels Herr Fürstenberg (Arbeitnehmervertreier der Banken spricht
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*) Neben den Gebühren findet der Ansatz von Reise⸗- und Ephoralamt der Diözese Schlochau und dem Superintendenten 29. Setener 1 er Zehrungskosten für den Volliehungsbenrtten nicht statt. Deutschmann in Mallmitz das Ephoralamt der Diezese der EE Nr. 39 S. 278, ausgegeben bhbendes Soreen abhängigen “ Pgen die Zurückerweisung des Antrages an den Ausschuß. Die . 8 Sachverständigen hätten Belegenheit zu ausführlichen Aeuße ngen
f) Zeugen und Sachverständigen ist auf Antrag eine Ent- Sprottau übertragen worden. ber Uieen C [Die Nachricht Far⸗ 2 uge 1 — 8 18 Regierungsstelle in Schneidemühl Nr. 40 S. 177, au g. des plötzlichen Ablebens unseres se ten 8 schädigung zu gewähren. Die Entschädigung darf die Ge⸗ 114“ gegeben am 9. Oktober 1920; b bn, des Herrn 82 Reuter erfährt, daß der neue persische Premier⸗ vor den Ausschüssen gehabt. e
bühr einschließlich der Teuerungszuschläge nicht übersteigen .“ 86 “ 3. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 5 April nhaften Mordes geworden ist, hat mi ine Prok ss ä ö nicht 86 8 . 5. 88 „bhat mich und alle Kollegen minister eine Proklamation erlassen hat, in der er erklärt, Der Antrag au 1 die auf Grund der Gebührenordnung für Zeugen und 4 8 1921, betreffend die Verkatbasch des Enteignungsrechts an die Glet⸗; e erbittert. Len Namen des Landtages beehre ich m das Programm der Reglerung umfase die Eröffnung der! Vorlage .. 1.⸗. urückverweifung wird abgelehnt und die