1921 / 145 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 24 Jun 1921 18:00:01 GMT) scan diff

r Wifsenschaßt, K KFsIIin g.

8 ordentliche Professor an der Universität i Zürich, Dr. Unger ist zum ordentlichen Professor * vrüh sophischen Fakultät zu Königsberg ernannt wo

Ministerium

Der bisherige

Bekanntmachung. m 25. Mai 1921 gegen die Pensionsinhaberin Friedel St eee eeeev“ ene Handelsverbot mit Gegenständen des täglichen EbI 8 der I.eecg⸗ b uch fernerhin die abe von Speisen und Getränk wirtschaften verboten ieah Berlin, den 18. Juni 1921.

Der Polizeiprästdent. Abteilung W. J. V.: Dr. Hülsberg

Bekanntmachung.

8 Der Frau Hedwig Bergemann, geb. Dittrich, in Berxlin, Kurfürstenstraße 145, habe ich die Wiederaufn 8 des durch Verfügung vom 11. November 1920 (R.⸗A. Nr. 266) Amts⸗ ten Handels mit Gegenständen des s auf Grund des § 2 Abs. 2 der Bundes⸗ ratsverordnung vom 23. September 1915 (-RGBl. S. 603) Verfügung vom heutigen Tage gestattet.

Berlin, den 20. Juni 1921.

Der Polizeipräsident. Abteil

blatt Stück 47, untersa täglichen Bedar

ung W. J. V.: Dr. Hülsberg.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ich 1. dem Geschäftsführer Herbert Hebke in Berlin, Elsasser Straße 45, 2. dem Schankwirt Joseph Vanberg in Cspenick, Stubenrauchstraße 5, durch Verfügung vom heutigen egenständen des täglichen bezug auf diesen Handelsbetrieb

Tage den Handel mit G Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in untersagt.

Berlin, den 15. Juni 1921.

Der Polizeipräsident. Abteil

Sung W. J. V.: Dr. Hülsberg

Bekanntmachung.

nd der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässige Personen vom Handel vom 23. September 1915 (-RGBl. S. 603) ch dem Kellermeister Franz Kratochwil in Berlin, Luisenstraße 48, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglich zuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin, den 18. Juni 1921.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Hülsberg.

en Bedarfs wegen Un⸗

Bekanntmachung.

4 6* 88. 8.s f b und zur aãmp es Kettenhandel⸗ vom 24. Juni 1916 (RGBl. S. 581) ist durch Beschluß e. mission zur Entscheidung über die Erteilung und die Entziehung der Erlaubnis zum Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln vom 18. März 1921 1. die dem Jacob Klasen in Niederemmel am 8. Ja⸗ nuar 1919 erteilte Erlaubnis zum Handel mit Wein, 2. die der Ehefrau Jacob Clasen in Niederemmel am 23. tember 1916 erteilte Erlaubnis

und⸗⸗Gemeüösße wegen Unzuverlässig

Auf Grund des Handel mit

Lebens⸗ und Futtermitt

um Handel mit eit im Handel entzogen

Berncastel⸗Cues, den 21. Juni 1921. Der Landrat. Dr. von Naffe.

Deutsches Reich.

Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats pflege, für innere d für Haushalt nungswesen hielten heute eine Sitzung.

„Entgegen unzutreffenden kriegsverträge mit französis die Frist für die Erhebun Entschädigung auf Grund Versailles nach gierung am 30. Telegraphenbüro“ zufolge von zust solches Abkommen nicht Der deutsch⸗französische gemis

Paris hat vielmehr durch Plenarbes Frist 1-S. 15. Juli d. J. verlängert. (Reichsgesetzblatt 1921—

eitungsnachrichten über Vor⸗ en Abnehmern, wonach Zubilligung einer Ls k⸗ n . . des Veerege 88 einem omemern r französischen Re⸗ Juni d. J. ablaufe, wird dem , iger Stelle gewiesen, daß eschlossen worden dsgerichtshof in vom 12. April diese

Das während des Krieges in Deutschland als 5 e von 4 1 ereinigten Staaten von Amerika ist ebenso wie das übrige feindliche Eigentum nach Ratifi⸗ 1 ho worden. Da jedoch immerhin eine Möglichkeit bestand, gewisse Barbeträge und Gutha 8 Verfahrens zu verrechnen sein würden, Staaten sich entschließen sollten, ein solches hat eine Auszahlung solcher Beträge stattgefunden. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, bedeutet ch ein Hindernis für die Wiederanb amerikanischen Wirtschaftsbeziehungen und st persönliche Härten für die Betroffenen dar. Aus diesen Gründen die deutsche Regierung entschlossen, in fo Anwendung des von ihr stets vertretenen Grund Unverletzlichkeit des Privat einbehaltenen Rest des b mögens den Eigentümern au

vorübergehend beschl angehörigen der

Versailles freigegeben

ben im Wege des Clearing⸗ falls die Vereinigten ahren ein⸗

entums im Kriege den b lagnahmten amerikanischen Ver⸗

trag herauszugeben. Ant auf Herausgabe solchen Eigentums sind an vr nhancge

für das feindliche Vermögen in Berlin zu richten.

Preußzen. rschlesischen

Die Lage im obe Meldungen des „Wolffschen Tel wie vor unverändert ernst. nehmen die Polen Neuformierungen und Umgruppierungen ihrer

In verschiedenen Gegenden, so um Rybnik

ndustriegebiet * zufolge, na zuverlässigen Mitteilungen

Streitkräfte vor. herum, werden von den

Insurgenten Schützengra gehohen, wasn Irh Deyssche vergngeen n

1darunter auch 50 Frauen aus Czerwionkau. Die Angriffs⸗

absichten der Insurgenten auf die großen Städte des Industrie⸗ bezirks, die noch immer von ihnen eingeschlossen sind, bestehen weiter. Die Verzweiflung der Bevölkerung dieser Städte ist kaum noch zu schildern. Im Rücken der Insurgenten bilden sich kommunistische Banden, die Angriffsabsichten zeigen. Kampfhandlungen haben nur in kleinerem Umfange bei Nachow stattgefunden, wo ein kleiner Angriff der Infurgenten abgeschlagen wurde.

Bavern.

Im Landtage stand gestern die Interpellation der Deutschen Demokratischen Partei wegen Mißhandlung deutscher Frisee. zur Be prechung.

Der gg, Dr. Iler (Dem.), der die In erpellation be⸗ gründete, verlangte laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros“ Sammlung, Sichtung und Verbreitung des Materials über die und Kriegsverbrechen der Entente, die Verletzungen des Versailler Vertrags und die nach Abschluß des Vertrags begangenen Greuel. Die Greuel in Oberschlesien zwingen dazu, daß die Reichsregierung sich an die gonge Welt wendet. Der Redner forderte weiter Freigabe der letzten Kriegsgefangenen auch aus Frankreich, und legte schärfsten Protest ein gegen die Behandlung des Reichsgerichts durch die Entente. Der Gipfelpunkt der Scheußlichkeiten bleibe die schwarze Schmach. (Lebhafte Zustimmung.) Der Sozialminister Oswald erklärte in Beantwortung der Interpellation, daß die Fälle von völkerrechtswidriger Behandlung der deutschen Kriegsgefangenen zu den Akten genommen seien. Das vorliegende Material sei ziemlich umfangreich. Eine eigene Stelle für Bayern zur Prüfung und Sich⸗ tung des Materials zu schaffen, sei nicht notwendig, da die Reichs⸗ re 8 hereits über umfangreiches Material verfüge und es ver⸗ arbeite e.

Im Laufe der Aussprache gab der Abg. Gierl (Bavyer. Volkspartei) eine Erklärung bekannt, die von den FnEenen. der bayerischen Volkspartei, Mittelpartei, Demokraten, des Bauernbundes und der Mehrheitssozialisten schon früher be⸗ schlossen wurde und nunmehr der Oe entlichkeit übergeben wird. In heißt es: n

„Der bayerische Landtag erachtet es als gebieterische, sittli Pflicht, zu der großen Fülle von Einsprucherhebungen, sce 1 ve drückende schwarze Schmach in den besetzten Gebieten des deutschen Vaterlandes sich wenden, auch seinerseits ein lautes Zeugnis tiefster Entrüstung zu fügen. Die Verwendung farbiger, völlig wesensfremder Besatzungstruppen ist ein trauriges Denkmal rücksichtsloser Sieger⸗ brutalität und ein kulturschändendes Verbrechen. Namens der Kultur wenden wir uns an das Kulturgewissen der gesamten Welt, das zu ees 1 88 ver chiedenen en i Ländern sich

e urschande zu regen innt und mit uns i Bunde die druͤckenden Ketten zu serigen, Fewetfen möge.

Der Geschäfts ordnungsausschuß des Landtags hat gestern den Antrag der U. S. P. D. anf Haftentlassung der Abgeordneten Toller, Niekisch, Eisenberger, Sauber, Hage⸗ meister und Schmidt mit den Stimmen der bürgerlichen gegen die Stimmen der sozialistischen Parteien abgelehnt. Der Abgeordnete Dr. Hilpert (Mittelpartei) betonte dabei, daß der Landtag sich selbst aufgeben würde, wenn er diese Leute, die dem Parlament das Lebenslicht ausblasen wollten, in die Möglichkeit versetzen würde, ihre verbrecherische Tätigkeit fort⸗

zusetzen.

Der Vorstand

„Der Vorsta in Stuttgart tagenden Deutschen Städtetages legte gestern folgende deeih gh Aenesche

„Der Städtetag erkennt die dringende Notwendigkeit weitgehender Einschränkun aller Gemeindeverwaltungen an. Er warnt seine Mitglieder eindringlich vor verhängnisvoller Anleihewirtschaft. Die Einnahmemöglichkeiten sind auf das stärkste auszunutzen. Reich und Land müssen aber die Einnahmequellen den Gemeinden belassen und henehisn deren sie zur Erfüllung unabweisbarer Kulturaufgaben be⸗ ürfen.

Ueber diese Entschließung entspanu sich, wie „Wol Telegrap büro“ mitteilt, eine heftige a.nsch. Der Fouffe meister Fre und⸗Nuürnberg verlas als Vertreter der Unab⸗ hängigen eine Erklärung, in der sich die Unabhängigen gegen die Patschließung wenden und ihre Zustimmung verweigern. Auch die Kommunisten gaben eine Erklärung gegen die Ent⸗ schließung ab. Dabei kam es zu lebhaftem Widerspruch, der sich noch steigerte, als die Unabhängigen eine bereits am Vor⸗ mittag angenommene Entschließung über Oberschlesien durch eine Erklärung unwirksam machen wollten. Der Oberbürger⸗ meister Boeß⸗Berlin bedauerte, daß in einer Frage wie der oberschlesischen überhaupt eine Erklärung vorgelegt werden konnte. chließlich wurde die Entschließung des Vorstands mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der Kommunisten und Unabhängigen angenommen.

Ueber den Verlauf der votaestrigen Sitzung des National⸗ rats, in der der Bundeskanzler Schober das Regierungs⸗ berichtet, Wolffs Telegraphenbüro“, wie folgt: 1 er Abg. Seitz (Soz.) erklärte, daß die neue Beamtenregie nichts anderes sei als eine christlich⸗soziale Regierung mit zwe 1 deutschen auensmännern. Er erwarte von der Loyalität der bürgerlichen Parteien, daß sie die Verantwortung für diese Regierung übernähmen. (Beifall.) er Abg. Seipel (Christlichsoz.) trat den Sas. des Abgeordneten Seitz entgegen. r er⸗ klärte, die hristlichsozialen hätten sich nie der Verant⸗ wortung entzogen. Er begrüße den neuen Bundeskanzler als treuen Arbeiter für das lil des Volkes und die Zu⸗ kunft Oesterreichs. (Beifall bei den Christlichsos.) Der Abg. Straßner (Großd.) erklärte, Aufgabe der Regierung müsse es sein, im Namen des Völkerbunds das Selbsthestimmungsrecht für Deutsch⸗Oesterreich zu verlangen. Die Großdeutschen würden die Regierung unterstützen, solange sie sich treu auf den Boden der republikanischen Verfassung stelle, im Rahmen der Volksgemeinschaft die Rettung des Staates suche und das große Ziel nicht aus dem Auge lasse, das Oesterreich wirtschestlic retten könne: den Anschlu an das große Deutsche Reich. (Beifall bei den Grende nsch u Der Abg. Großbauer sprach namens der deutschen Bauernpartei dem Bundeskanzler das Vertrauen aus und gab der Ueberzeugung Ausdruck, nur die Vereini ung mit dem geschlossenen Ujrüsbehe L8- r ge bessere Zakunft blete.

fs r gestrigen Sitzung des steiermärkischen Landtags wurde Professor dn Rintelen zum ann und Dr. Ahrer zum Stellvertretenden Landes⸗ a . Ferens ege

In der voraufgegangenen längeren Debatte hob der Landesrat pf sch gh 1nnnn ß die zn deceostale Partei nach wie vor auf dem Standpunkt des Anschlusses Oesterreichs an Deutschland stehe. Die unüberwindlichen Hindernisse, die sich der Durchführung der ü-eenee- Artscgenstegen⸗ und die Sorge um das Wohl und die 5* dung der wirtschaftlichen Verhältnisse in Oesterreich bestimmten jedoch die Partei, derzeit von einer Abstim mung über den An⸗ schluß Abstand zu nehmen. Der Vertreter der Sozialdemo⸗ kraten erklärte, die Sozialdemokraten, die von jeher der Ueber⸗

g; ö“

auf Erneuerung des Abstimmungsbeschlusses abzufin

des Klubs der Bauernbündler wurde die Erüfaden anen daß für sie angesichts der Erei nisse in der lat Zeit fesbegea vorliege, von ihrer bisherigen Haltung in der Abstinimungsfrazke zugehen, weshalb sie den Erneuerungsantrag ablehnen. Der Gg. d. des Klubs der Großdeutschen Partei erklärte, daß wce für die länderweise Abstimmung eingetreten sei, weil eine dieser Abstimmung nicht erreichbar sei und weil erwiesen werden sollte auch jene österreichischen Länder, die nicht unmittelbar an land grenzen, sehnsüchtig des Tages harren, der ihnen den Ans⸗ an Deutschland bringe. Da die Partei des Redners den 8 antrag als gegen den Anschluß gerichtet betrachte, werde sie ihn stimmen. gegern

Der Erneuerungsantrag wurde schließlich mi 29 Stimmen der Christlich⸗Sozialen gegen 19 Stimmen 2 Großdeutschen und des Bauernbundes angenommen.

Ungarn.

Bei der Vorlegung des Staatsvoranschlages 1921 5h 1922 gab der Finanzminister Hegdüs ein ausfü rel posé uͤber die Finan lags. 5

Laut Vericht des olffschen Telegraphenbüros betonte der Finanzminister, daß der gegenwärtige Voranschlag den ersten ord lichen Haushaltsplan seit sieben Jahren darstellt. Von den Stvar⸗ betrieben werden nur die gewinnbringenden aufrechterhalten Jleite Der Postbetrieb weist 679 Millionen Kronen Einnahmen und ün Millionen Ausgaben auf, der Etat der Staatsbahnen 3414 Millio Einnahmen und 4600 Millionen Ausgaben, von denen jedoch 500 Na onen zur PVersorgung der E’ und Waggonbewohner dienen, so daß das Defizit im Grunde nur 500 Millionen betrig Der Etat der Landesverteidigung ist gegenüber dem Vorjahre 8 6 Milliarden auf 3600 Mi ionen bebeseebt Die Ausgaben Volkswohlfahrtsministeriums sind hingegen um 343 Millionen erhäht, Das Kultusbudget ist um 395 Millionen erhöht und erreicht fef 1. Milliarde Kronen. Zur Deckung der Ausgaben wurden re eingeführt, die 3 Milliarden abwerfen dürften. Unter den Anlagen erwähnte der Minister 75 Millionen zur Regulierung des Donauaraen bei Bndapest. Das gesamte Defizit wurde gegenüber dem Vorjahre iis auf die Hälfte herabgedrückt. Da hiervon 2 Milliarden auf Anlagen entfallen, so beträgt das Defizit im Grunde nur 4500 Millionen Der Minister erklärte, daß er den von zwei L angebotenen Kredit von 1 Milliarde Kronen einstweilen ebensowenig in UAnipns nehmen werde, wie Auslandskredit. Das Defizit könne nur hbe Besserung der Valuta verschwinden, was jedoch lediglich von der Entente abhänge. Ungarn, das stets bereit sei, an dem friedlichen Wettbewerb der Völker teilzunehmen, habe für die Begleichung der Auslandsschulden bereits sein ganzes Hab und Gut hingegeben. Wemn jetzt die Reparationskommission mit unerfüllbaren Forderungen komme, so müsse alles bisher Erbaute zusammenstürzen. Wenn die Entente Ungarns Untergang besiegle, werde Ungarn auch andere Länder mitreißen.

schlu Ernenerungs

Großbritannien und Irland.

Der deutsche Botschafter Sthamer hatte vorgestern ene Unterredung mit Lord Curzon. ue

Die britische Reichskonferenz wurde gestern durch eine Mitteilung Lord Curzons über die allgemeine aus⸗ wärtige Politik in Anspruch genommen, doch werden, we die „Times“ melden, die A schruggen Lord Curzons, in denen auch die oberschlesische Frage behandelt wurde, nicht ver⸗ öffentlicht werden. Winston Churchill machte Mitteilungen über die englischen Kolonien und ihre wirtschaftliche und politische Entwicklung.

„Bezüglich des Gebiets von Tanganjika, das durch den Friedensvertrag unter englische Aufsicht gekommen ist, erklärte Churchill dem Wolffschen Telegrap enbüro“ zufolge, in diesem Gebiet sei

kommen neue Verwaltung eingefuͤbrt werden mußte. Großbritannien habe sich bemüht, zu erreichen, daß diese Verwaltung der früͤheren deutschen Verwaltung nicht nachstehe, infolgedessen habe sich im 8uf des Jahres ein beträchtliches Defizit ergeben. Die vom britis Parlament verlangten Kredite reichten nicht aus. Daher sei zu fürchten, daß während eines oder zweier Jahre die Verwaltung des Gebiets von Tanganjika dem Gebiet nicht die gleiche Wohl⸗ fahrt werde geben können, wie sie zur Zeit der deutschen Herrschaft bestanden habe.

Im Unterhause erklärte gestern der General⸗ taatsanwalt in Beantwortung einer Anfrage bezüglich der

einzig er Prozesse:

s bestehe nicht die Absicht, dem Hause den vom Generalstaatz anwalt erstatteten Bericht darüber vorzulegen. Dieser sei lediglich zur Information des Kabinetts bestimmt. Sobald die ge⸗ enwärtig laufende Reihe von Pagese abgeschlossen sei, werde das Haus Ge⸗ legenheit erhalten, darüber zu reden, wenn der allgemeine Wunsch seiner Mitglieder dahin gehe. Aber es sei von Wichtigkeit, daß vor⸗ zeitige Meinungsäußerungen vermieden würden, insbesondere, weil e sich hier um einen Gegenstand bandle, bei dem die Alliierten jesge vorgehen müßten. Weiter teilte der Generalstaatsanwalt mit, 8 mehrere englische Zeugen aus d Leipziger Prozessen bei der englischen Regierun Vorstellungen betig⸗ lich der Art erhoben hätten, in der ihre Bekundungen behandel worden seien. Sobald die gegenwärtige Reihe der Leipziger Prozese zum Abschluß gelangt sei, sei beabsichtigt, mit den anderen Mächten in Erwägungen über das weitere Vorgehen bezüglich der Krieg. beschuldigten einzutreten; indessen sei einstweilen noch nicht geplan⸗ bei der deutschen Regierung Vorstellungen zu erheben.

Darauf machte Chamberlain über die Lansenn Lord Curzons mit dem französischen Ministerpräsidenten Briand dem „Reuterschen Büro“ zufolge nachstehende teilungen:

Die Lage in Oberschlesien sei erschöpfend geprüft wordan dem Plane, der eine progressive Zurückziehung der Insurgenten s- des deutschen Serhs aus dem strittigen Gebiet vorsehh zugestimmt worden. ie alliierten Streitkräfte, die annd he 20 000 Mann zählen, sollen für die Aufrechterhaltung 15 Ordnung in dem geräumten Gebiete solange verantwortlic 6 als die Entscheidung des Obersten Rates über die e künftigen Grenzen noch in der Schwebe sei. 6 schlosseen worden, den alliierten Kommissionen schlesien jede mögliche Unterstützung sowohl am Orte selbf durch Vorstellungen bei den Regierungen in Berlin und zu gewähren. Um die endgültige Lösung zu beschleunigen, beschlossen worden, die Kommission zu fragen, ob sie nicht mi⸗ sicht auf die geänderten Verhältnisse innerhalb Zeit einen gemeinsamen Bericht an Stelle Wochen 1eFene Teilberichte erstatten könnte. ftützung durch technische Beamte gewünscht werde, zur Verfügung gestellt. Falls keiner dieser Wege als prn oder angängig angesehen werde, seien die a bereit, die Angelegenheit einem in London oder Paris cjeine technischen Ausschuß zu überweisen, um dem Obersten Rat bef mns endgültigen Entscheidung behilflich zu sein. Es sei dem utestag worden, daß der Oberste Rat im nächsten Monat in Vovedg wo dieser und andere Gegenstände behandelt ngasi ollen. Die Pariser Unterhandlungen seien durchaus vonäche größter Freundschaftlichkeit getragen gewesen; der Wunsch der im engsten Zusammenwirken vorzugehen, sei aufs neue zum gekommen. Bezüglich des griechisch⸗türkischen Kon erklärte Chamberlain, wenn die griechische Regierung nicht b den erteilten Ratschlägen Gehör zu geben, so müßten Mächte ihr die Verantwortung für die Fortsetzung d

zeugung waren, daß die Anschlußfrage Bundessache sei, überlasse es i den hmeaüchen Dorteien des Tapkoges, sich wit dem Antrage

6 s

keiten überlassen. Falls die griechische Regierung eine . der togms te annehme⸗ sohen die Alliierten bereit, die

während des Krieges eine derartige Umwälzung erfolgt, daß eine voll

erbamg zu einer sofortigen Waffenruhe und zum Beginn von

erhandlungen aufzufordern.

Frezeng

veug auf zandels:

he gemals könne die Wohlfahrt, die vor dem Kriege bestand, erreicht „hm, wenn die zu Boden geworfene Nation nicht in die Lage ver⸗ 85 wieder eine Rolle zu übernehmen, die sie zu einem sseen Teilhaber am Wiederaufbau der Welt mache. (Beifall.) ¹ dem die schuldigen Nationen bestraft worden seien, sei in der Zeit, ohne Rachsucht den Handel wieder aufzunehmen. vom könne nicht eine große Nation zwingen, eine ungeheure Ent⸗ digung zu zahlen, wenn dieser Nation die Möglichkeit und die tel vorenthalten würden, um die Industrie fortzuführen, die sie

die Was die der Entschädigung anbetreffe, so wolle niemand das

vürde,

gädigung in in den Stand setze, die Entschädigung zu bezahlen.

zblungsweise füveh der Schuldnernationen erhalten.

Fraukreich. Der Finanzausschuß der

9

ge Militärgesetz zu beantragen.

9p

varnis erzielt werden. Belgien.

In der Kammer erklärte der Justizminister bei der geranmg des Justizbudgets im Hinblick auf die Leipziger geichsgerichtsprozes e, wie die „Agence Belge“ mitteeilt, nhoffe, daß die Alliierten, mit denen Belgien sich zum Zwecke gr Verfolgung einer gemeinsamen Politik ins Einvernehmen die Aburteilung aller Beschuldigten verlangen nirden, insbesondere derjenigen, auf deren Anordnung die emusamkeiten (1) von Löwen, Andenne und Grammont zurück⸗

sen werde,

gführen seien. Schweiz.

Die Besprechungen zwischen Vertretern der deutschen und schweizerischen Regierung über die künftige Regelung

de bedderseitigen Handels beziehungen haben laut Meldung ds „Wolffschen Telegraphenbüros“ zu folgendem Ergebnis führt: Im Laufe einer eingehenden Aussprache bei der die für die Handelspolitik der beiden Länder maß⸗ chtspunkte zur Erörterung gelangten, wurde fest⸗ ceiell, daß auf deutscher wie auf schweizerischer Seite der. unter Wahrung der zwingenden Lebens⸗ einem Einvernehmen zu großen durch die allgemeine Wirt⸗ bedingten Schwierigkeiten, im Wege frundschaftlicher Verständigung zu beseitigen. Dementsprechend zunächst dahin, den Text des deutsch⸗ söweizerischen Handelsvertrags auch weiterhin unver⸗ Beide Länder werden sich auch i Zukunft das Recht der Meistbegünstigung gewähren. Af der Aufrechterhaltung des Vertragstertes ist auch der Firtbestand der Bestimmungen über den sogenannten kleinen Grenzverkehr gesichert. Die Frage der von beiden Seiten eilssenen ESinfuhrverbote bezw. Einfuhrbeschränkungen Eine beüondere Kommission ist mit der weiteren Prüfung der An⸗

d- vesentlichsten gebenden Gesi

Punsch besteht, interesen beider gelngen und die söeftslage in beiden Ländern se sich dem angestrebten Ziele entgegenstellen,

Länder zu

wnigie man sich

indert bestehen zu lassen.

vurde einer eingehenden Besprechung unterzogen.

gelegenheit beauftragt worden. Nach der vereinbarten

sitigung der Vertragstarife,

von Versailles bedingten Aenderungen, stze der Meistbegünstigung auch für haben, berücksichtigt.

hefreiungen und Zollermäßigungen.

Der Völkerbundsrat hat obiger Quelle zufolge be⸗ Waffen, Jagdgewehre ein⸗ benrifen, in Danzig unverzüglich eingestellt werden soll. In r Frage der freien Durchfahrt für Polen 5 danziger Gebiet wurde zwischen dem polnischen Vertreter un Der Hafenrat nitd der polnischen Regierung außerhalb der Stadt an der das als Uerschlac la sha

olen gestattet ist, zur Ausübung der notwendigen e

stlossen, daß jede Fabrikation von

den Vertreter von Danzig Einigung erzielt.

weichsel ein Gelände zuweisen, wvsnisches Kriegsmaterial dienen soll und auf dem den uöhmen bewaffnete uniformierte Mannschaften zu halten.

Amerika.

Der amerikanische Senat hat dem von dem Re⸗ zuge⸗ fimmt, nach dem die Stärke des Heeres vom 1. Oktober d§. ab nur noch 150 000 Mann betragen soll. Bis zu dem

gäsentantenhaus bereits angenommenen Gesetzentwurf

tmnannten Tage sind demnach 50 000 Mann zu entlassen.

Asien.

Nach einem Kabeltelegramm der „Chicago Tribune“ aus 3 japanische Truppen in der Nähe von Nikolajewsk in Ostsibirien von Bolschewisten mgegriffßen wurden und ernste Kämpfe sich entsponnen haben. gen

Tofio wird amtlich bestätigt, daß

de Bolschewisten sollen auch

Ochotsk am gleichna See besetzt haben. 9 8 ;

In einer in Manchester gehaltenen Rede erklärte der vrdkanzler, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ berichtet, mit 8 die Anzeichen der Erneuerung des deutschen

b Deputiertenkammer zit vorgestern beschlossen, die Vertagung der Debatte über das

1 Nach Ansicht des Aus⸗ siuses würde durch das neue Gesetz keine wesentliche Er⸗

die mit dem 1. Juli d. J. in Forffall kommen, wird die Schweiz ihren Gebrauchstarif vom eJmi 1921, Deutschland seinen Gebrauchszolltarif anwenden. In deutschen Gebrauchszolltarife sind die durch den Vertrag die gemäß dem Grund⸗

die Schweiz Geltung Die Schweiz bleibt selbstverständlich auch in Mitgenuß der jeweils geltenden vorübergehenden Zoll⸗

Deutscher Reichstag.

Nl. Situng vom 23. Juni 1921, Nachmittags 2 Uhr.

8' r.; 8 . 9„ . 4 9 ricct des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger“).) Eingegangen ist ein Schreiben des Ministeriums des Aus⸗

Polen verschleppten Abg. Bias zu erreichen.

„Einem Beschluß der Geschäftsordnungskommission gemäß er

(u. Soz.)

6g die Genehmigung zur strafrechtlichen Verfolgung nh. Dr. M arepky (D. Vp.) und Vogtherr. Privatklagesachen wegen Beleidigung nicht erteilt. Der Entwurf eines Gesetzes,

lhne Erörterung dem Steuerausschuß überwiesen. de Nach diesem Gesetzentwurf werden die bisheri

Arbeitslohn 10

gahen ersetzt: Der Arbeitgeber hat vom Bei f

Ür die Sl⸗ 8 b 4 t die Steuer des Arbeitnehmers einzubehalten.

veschäftig

8 *) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden

Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind. 8 8

ürigen, nach dem es gelungen ist, die Freilassung des von

Sie e betreffend ie Einkommensteuer vom Arbeitslohn, wird

ten Bestimmungen

en Lohnabzug zum Zweck der Fen die nengbesteuerung folgender⸗ rozent

1 ö6

ung oder Anstellung ermäßigt jedoch dieser Betrag sich für

T114X“

den Steuewflichtigen und seine Ehefrau beim Vapfloha um p 40 lahlich beim Wochenlohn um je 2,40 wöchentli beim Monats⸗ lohn um je 10 mongtlich; für jedes minderjährige Kind beim Tagelohn um 60 täglich, beim Wochenlohn um 3,60 wöchent⸗ lich, beim Monatslohn um 15 monatlich. Kinder von über 14 Jahren mit eigenem Arbeitseinkommen werden nicht gerechnet. Der einzubehaltende Betrag von 10 Prozent ermäßigt sich ferner zur Abgeltung der zulässigen Abzüge vom Steuereinkommen Werbungskosten, Schuldzinsen Verzicherungsbeiträge usw.) beim Tagelohn 60 täglich, beim Wochenlohn um 3,60 wöchentlich, beim Monatslohn um 15 monatlich. Bei nichtständiger Beschäftigung oder Anstellung tritt an Stelle dieser Ermäßigungen eine F. rrmäßigung von 3 Prozent des Arbeitslohns; es sind also stets 10 —3 = 7 Prozent des Arbeitslohns ein ubehalten. Bis zu dem gesamten steuerbaren Einkommen von 24 gilt mit dem Lohnabzug in dieser Art die Steuer überhaupt als getilgt, es bedarf in diesen Fällen einer Veranlagung also nicht mehr. Bei Einkommen über 24 000 findet nach den allgemeinen Ffeblichen Vorschriften noch die Veranlagung statt mit der Maß⸗ gabe, daß der Steuerpflichtige den Steuerbetra nachzuahlen hat, um den seine S. ee. den Lohnabzug übersteigt. Unter Um⸗ können auch Steuerpflichtige mit Fimkene bis 8 24 000

ark eine Veranlagung beantragen. Das Inkrafttreten des neuen Gesetzes soll vom Finanzminister bestimmt werden. Die bis dahin geleisteten Lohnabzüge seit dem 1. April 1921 werden in ent⸗ sprechender Weise auf die Steuerschuld des Jahres 1921 angerechnet.

Es folgt die zweite Lesung der Vorlage über Abänderung des Gerichtskostengesetzes. Die Vorlage enthält eine durchgängige Erhöhung der Ge⸗

bührensätze.

Abg. M 6 (Zentr.) berichtet über die Ausschußverhandlungen. Der. Ausschuß hal das Gesetz im wesentlichen unverändert an⸗ genommen. Er hat eine Vorschrift hinzugefügt, wonach, wenn nach eröffnetem Hauptverfahren die 8 des Verfahrens wegen Zurücknahme des Strafantrages er olgt, bei Uebertretungen die Gebühr 10 ℳ, bei Vergehen 25 ℳ, bei Verbrechen 50 beträgt. Der Ausschuß hat außerdem folgende Entschließung angenommen: Die Reichsregierung zu ersuchen, die baldige Einbringung eines Sonder⸗

gesetzes über ein obligatorisches und unentgeltliches Güteverfahren zu erwägen.

Abg. Dr. Rosenfeld (U. Soz.): Wir können dem Gesetz nicht zustimmen. Wenn es sich um Proesje handelt, die von zahlungs⸗ fähigen Leuten geführt werden, will ich von der Erhöhung der Ge⸗ bührensätze nichts sagen Aber eine generelle und ziemlich gleichmäßige Erhöhung der Gebühren von den höchsten bis zu den geringsten würde die Wirkung ausüben, daß vor allem die nbemittelten ge⸗ troffen werden. Auf der anderen Seite unterbleibt aber jede durch⸗ hessende Reform der Justizgesetzgebung. Wegen der schädlichen Wir⸗ vor allen Dingen für den minderbemittelten Teil der Be⸗ völkerung lehnen wir die Vorlage ab. 8

Abg. Radbruch Sonh⸗ Wir stimmen der Vorlage nicht ohne Bedenken zu. Wir sind der Meinung, daß ein billigerer und eventuell

11.1“ 11“”;

ein unentgeltlicher Rechtsgang geschaffen werden nunß⸗ Wir freuen Ausschu

uns, aus der Erklärung des Justizministers im ß. gesehen zu haben, daß das Reichsjustizministerium dem Gedanken näßer eüete ist, noch vor der allgemeinen Justizreform eine Regelung des Güte⸗ verfahrens vorzunehmen. Ein solches G99 darf nicht dufdse en bleiben bis zur Reform der allgemeinen 8 ivilprozeßordnung, sondern muß gußerhalb des Rahmens des ivilproze es geregelt werden.

Abg. Dr. Rosenfeld (U. Soz.): Auch wir sehen in der Ein⸗ führung eines unentgeltlichen Güteversahrens eine große Erleichterung er Rechtspflege, aber diese Zukunftsaussicht mit diesem Gerichts⸗ kostengesetz in Zusammenhang zu bringen, geht doch nicht an. Wir können nur dringend davor warnen, gesetzlichen veeee Vorschub welche das Gegenteil von unentgelt icher Rechtspflege edeuten.

Abg. Dr. Herzfeld (Komm,.): Die Entschließung, der wir natürlich auch zustimmen, fordert ja die Regierung nur zu Er⸗ wägungen auf. Die Vorlage ist das Gegenteil einer billigen Rechts⸗ pflege. Die Arbeiterschaft hält an der Programmforderung der Un⸗ entgeltlichkeit der Rechtspflege fest.

Hiebraf wird die Vorlage in ihren drei Artikeln in der Ausschußfassung mit der Maßgabe angenommen, daß als Termin des E1“ der 1. August d. J. gilt. Auch die Entschließung gelangt zur Annahme.

In der sofort darauf vorgenommenen dritten Lesung gelangt das Gesetz im ganzen gegen Unabhängige Sozialdemo⸗ kraten und Kommunisten endgültig zur Annahme.

Es folgt die zweite Beratung des Entwurfs eines neuen Gebührengesetzes für die Aus⸗ landsbehörden nebst Tarif.

Das Konfulatsgebühvengeses⸗ von 1910 hat durch das Ergänzungsgesetz vom 1. Apri 1920 eine dreifache Erhöhung der Gebüßvensä e, bei den Paßgebühren eine noch darüber hinausgehende Erhöhung erfahren. Die neue Vorlage bringt bezüglich der Handelsauskunftsgebühr und der Paßgebühren zum Teil erhebliche Ermäßigungen. Der Haushaltsausschuß hat den Tarif mit einigen weiteren Abmilderungen für be⸗ sonders einfache Auskünfte, für die Beglaubigung von Unter⸗ schriften von Zeugnissen für Angestellte und Arbeiter und für Bescheinigungen für den kleinen Grenzverkehr angenommen. Berichterstatter ist der Abg. Dr. Hötz sch (D. Nat.).

Ohne Erörterung wird die Vorlage nebst dem Tarif in zweiter und sofort auch in dritter Lesung endgültig ange⸗ nommen.

Das Haus geht über zur dritten Lesungdes Ent⸗ wurfs über den Waffengebrauch des Grenz⸗ aufsichtspersonals der Reichsfinanzver⸗ waltung. Die Beschlüsse des Rechtsausschusses waren gestern unverändert angenommen worden. Zur heutigen dritten Lesung hat die sozialdemokratische Fraktion ihre gestern abgelehnten Abänderungsanträge wieder eingebracht. Die Unabhängigen Sozialdemokraten beantragen auch heute wieder die Streichung des dritten Absatzes des § 1, worin der Waffen⸗ gebrauch bei Fluchtversuch ausdrücklich vorgeschrieben wird.

Die Anträge der Sozialdemokraten gehen dahin:

1. Bei erkennbar geringfügigen Verfehlungen darf von der Waffe nicht Gebrauch gemacht werden; 2. gegen Festgenommene, die sich der Festnahme durch die Flucht entziehen, ist der Waffen⸗ gebrauch nur zulä sig, wenn er dem Festgenommenen für den Fall eines Fluchtversuchs angedroht worden ist; 3. der Waffengebrauch ist nur zulässig, wenn und soweit es zur Erreichung des gesetzlichen

weckes erfgrdersich ist. 1— 1

Abg. Dr. Radbruch (Soz.); Gerade die sclechtesten Be⸗ stimmungen des geltenden Rechts will man in das neue Gesetz über⸗ nehmen. Gestern hat das Haus, offenbar wohl weil die sonst ge⸗ spannte und lautlose Aufmerksamkeit nicht vorhanden war, alle unsere Abmilderungsanträge verworfen. Wir bringen sie deshalb wieder ein. Das Gren aufsichtspersonal besteht vüclfac. aus Militäranwärtern, für die der Grundsatz gilt, daß das Recht 15 Waffengebrauch auch eine Pflicht zum affengebrauch bedeutet. Das ist ein barbarischer Rechtszustand, dem ein Riegel vorges oben werden muß. Durch die Fassung der Vorlage wird das bestehende Recht sogar sün Teil noch hinter den Rechtszustand von 1914 8S. geschraub uch wenn unsere Anträge angenommen werden, können wir dem Gese nur mit oßen Bedenken zustimmen.

Abg. Rista u (U. Soz.): Der dritte Absatz des § 1 macht uns das Gesetz völlig unannehmbar; hier wird das „Auf⸗der⸗Flucht⸗ erschossen⸗werden“ gesetzlich sanktioniert. Dieses brutale Verfahren hat uns den Abscheu der gesemte gesitteten Welt eingebracht. In keinem zivilisierten de der Welt wird so wie bei uns auf

chen win guf Frei

in Zwilkleidung sind für di Grenbevöͤlkerung und für alle, die di

Grenze passieren, eine ganz besondere Gefahr. Jeder Grenzer wird dadurch zum Herrn über Leben und Tod gemacht und kann das ganze Strafrecht außer Kraft setzen. Soziale Uebel kann man nicht mit dem Schießprügel beseitigen. Die Anträge Radbruch haben nur akademischen Wert. Wir wollen nicht dem Morde, sondern der

Kultur dienen. 1“] 1 Abg. Fries (Komm.): Das Gesetz üt ein Gesetz gegen die arme Bevölkerung. Auch hier will man bloß die kleinen Sünder bestrafen, die großen gehen frei aus, ein Eitel⸗Friedrich z. B. wird von der Schärfe dieses Gesetzes niemals betroffen werden, ebenso ew die großen Schmuggler und Pascher. Auf die Heuchelei, die die bürgerlichen Parteien, namentlich die Rechte, auch bei dieser gesetzgeberischen Maßnahme betreiben, wird ihnen das revolutionäre Proletariat die Antwort geben. (Präsident Löbe: Ich nehme an, zaß Sie mit dieser Wendung kein Mitglied des Hauses gemeint

n.

hh- Brodauf (Dem.): Diese sämtlichen Anträge sind schon im Ausschuß eingehend erörtert worden. Wir haben manches darin der Erwägung wert gefunden, sind aber schließlich zu der Auffassung gekommen, daß die überwiegenden Gründe für den Wortlaut des Entwurfes sprechen. Wir können nicht zugeben, daß damit ein leicht⸗ fertiges Spiel mit Menschenleben getrieben wird.

Nach Ablehnung sämtlicher Abänderungsanträge wird der Entwurf in der Fassung zweiter Lesung und schließlich in der Gesamtabstimmung gegen die Stimmen der drei sozialistischen Parteien endgültg genehmigt.

Es folgt die zweite Lesung des Entwurfs eines Nachtrags zum Reichshaushalts⸗ plan 1921.

Beim Haushalt des Reichspräsidenten führt Abg. Dr. Geyer (Komm.) aus: Wir lehnen den Etat d Reichspräsidenten ab, weil wir wissen, da dieser Reichspräsident eine unmögliche, unnötige und unnütze Einrichtung ist. Diese Institution ist ein Mittel für die Klassenpolitik und Klassenherrschaft gegenüber der Arbeiterschaft. Alle Anordnungen des Reichspräsidenten über Ausnahmezustand, Sondergerichte usw. sollen nur dazu dienen, ein Ausnahmerecht gegen die Arbeiterschaft durchzuführen. An⸗ gesichts dieser Wirksamkeit des Reichspräfidenten in Deutschland haben wir keinen Zweifel, daß er lediglich eine gegenrevolutionäre Institution ist. Aus diesem Gesichtspunkt heraus lehnen wir den

Etat ab. G Es handelt sich nur um einen Nachtrags⸗

Präsident Löbe: etat! (Heiterkeit.)

Abg. Berichterstatter Ersing (Zentr.) macht darauf aufmerk⸗ sam, daß die erwünschte Aussprache über die gesamte Finanzlage des Reiches, besonders hinsichtlich des Reparationsproblems, am besten beim Etat der allgemeinen Finanzverwaltung erörtert werde.

Der Nachtrag zum Haushalt des Reichsministeriums, des Reichskanzlers, der Reichskanzlei, des Reichsfinanz⸗ ministeriums, des allgemeinen Pensionsfonds und des Rechnungshofes werden ohne Aussprache bewilligt.

Beim Nachtragsetat für das Reichsjustizministerium bedauert

Abg. Rosenfeld (U. Soz., daß die Reichsjustizverwaltung nach wie vor so wenig energisch die Justizreform betreibe. Wir haben, fährt Redner fort, gestern bereits die Regierung gefragt, welche wir in dert Zeit zu er⸗ warten haben. u unserem Bedauern haben wir hören müssen, daß außer einigen kleinen Vorlagen geringfügiger Natur größere Vorlagen in absehbarer Zeit nicht zu erwarten sind. Wir verlangen eitigung der Ausnahmegerichte. Der Ausschu hat eine Statistik über diese Gerichte einzufordern, damit der Reichstag Gelegenheit hat, die Urteile nachzuprüfen. Dabei wollen wir auch die bayrischen Volksgerichte nicht vereessen die heute nichts anderes sind, als ein Instrument gegen die bayrische Arbeiter⸗ schaft. Daraus erwächst für das Reichsjustizmimisterium die Not⸗ wendigkeit, zu prüfen, ob diese Ausnahmegerichte überhaupt mit der Verfassung vereinbar sind. Ich gebe zu, daß dazu immerhin ein ge⸗ wisser Mut erforderlich ist und ich will unentschieden lassen, ob der jetzige Instimm ünister den Mut dazu besitzt. Sein Parteifreund Haas vertritt ja die Ansicht, daß die bayrischen Volksgerichte gegen die Reichsverfassung verstoßen. Ich hoffe, daß ein Demokrat, der Minister wird, deshalb nicht aufhört, Demokrat zu sein und sich nicht mit den Auffassungen seiner Freunde in Widerspruch setzen wird. Der Straf⸗ vollzug muß von Reichs wegen geordnet werden, zumal da heute bei der gewaltigen Zunahme der Kriminalität auch die Zahl der. Insassen der Strafanstalten sich vermehrt hat, auch eine Begleiterscheinung des Krieges. Das moralische Stahlbad des Krieges, von dem man ge⸗ sprochen hat, erweist sich nicht gevade als vorhanden. In Preußen hat der Justizminister den Strafvollzug rückwärts revidiert, es ist z. B. die Verfügung aus der Revolutionszeit beseitigt worden, wo⸗ nach Strafgefangene Seemen lesen durften. Die Amnestie ist leider auch auf die Mordbuben des Aulockkorps angewendet worden, das in Breslau ungeheure Brutalitäten beging. Eine Breslauer Straf⸗ kammer stellte fest, daß die Verhafteten bis zur Bewußtlosigkeit ge schlagen worden sind, und wenn die Unglücklichen kaum wieder zum Bewußtsein gekommen waren, die Schlägerei wieder von neuem los⸗ ging, und daß in der Folter eer eine große Blutlache vorhanden war, die Zeugnis t von den gangenen Bestialitäten. Pfuiruf bei den Unabhängi 2 Obwohl den brutalen Roheits delikten die Amnestie ausgeschlossen sein soll, hat das Reichsgericht sie doch auch diesen Aulockmördern zugebilligt, was auch in weiten Kreisen des Bürgertums Empörung erregt hat. Da kann man sich nicht wundern, daß das Reichsgericht au den Regierungspräsidenten Traugott von Jagow amnestierte, der beim Kapp⸗Putsch eine führend Rolle spielte. Bei den Urteilen des Reichsgerichts gegen die soge⸗ nannten Kriegsverbrecher ist wieder einmal die Gelegenheit ver säumt worden, im Auslande moralische Eroberungen zu maochen. Die Empörung über diese ÜUrteile ist nicht nur in der deutschen Arbeiter⸗ schaft Pesten, Hebeen auch im Ausland. Das deutsche Volk hätte selbst sofort nach der Revolution diese Kriegsverbrecher anklagen müssen. Erstaunlich ist, daß Herr von Fransecki als Sachverständiger fungierte, in dem der alte ilitarismus leibhaftig wieder erstanden ist. Er erkärte, wenn mehrere Gefangene sich krank melden, liege eine Meuterei vor (Hört, hört! links). Ueber die Verhandlungen in Leipzig ist die ausländische Presse viel ausführlicher informiert gewesen als die deutsche Presse, die vielleicht von Berlin aus beein⸗ flußt war. Nach den belgischen Zeitungen, hat der Oberleutnant H. Neumann das Hospitalschiff „Dover Castle“ in den Grund gebohrt, ohne vorher den Versuch einer Untersuchung zu machen, und nach der Versenkung ist er mit seinem Unterseeboot an Ort und Stelle ge⸗ blieben, nicht um Ueberlebende zu retten, sondern um im er treibende Gegenstände des versenkten Schiffes als Beute zu nehmen, und dieser Sberleutnant Neumann ist freigesprochen worden, weil, er auf Befehl der Vorgesetzten gehandelt habe. Warum werden diese Vüsgese nicht verurteilt? Die kleinen Kriegsverbrecher hängt man, die großen läßt man laufen. Wo bleiben die Anklagen gegen Männer, die Befehl gegeben gemse Landstriche zu verwüsten und Bergwerke zu vernichten? Das deutsche Volk wird nicht, auf⸗ hören, die Bestrafung der Kriegsverbrecher zu fordern (Beifall links).

Hierauf nimmt der Reichsjustizminister Schiffer das Wort, dessen Rede wegen verspäteten Eingangs des Steno⸗ gramms erst in der nächsten Nummer d. Bl. im Wortlaut

wiedergegeben werden wird. 1

Abg. Dr. Herzfeld (Komm.): Die Zucht äuser und Gefäng⸗ nisse sind mit Proletariern 13 dagegen die Aulockmordbuben in berner vom

Der Redakteur Ruͤhr Echo“ ist mit zwei Jahren Zuchthaus bestraft worden, nur weil er einen Parteiaufruf abdruckte, was seine Pflicht war, worin der Anschluß an Sowjet⸗ rußland enwfohlen wurde (Hört, hört!). War so etwas. jemals in einem zivilisierten Staat erhört? Die Revolution hat nichts getan, was ihre Pllicht war, lich das genze geltende Gerichtssystem zu

tigen. den heutigen R kann man keine anderen Ur⸗

näm

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