1921 / 153 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 04 Jul 1921 18:00:01 GMT) scan diff

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wangsauflösungsverordnung vom 19. No⸗] veräußert werden, bei der Wertb ücksichti 8 öö“ 8 1 8 bbvQvQvbn]; (Gefegsamml. S. 497) wird bestmmt, haß diess erfahreg ber wia essecgtcgfepitdenen —e dnen ünne ministerium, was folgt: 17 der eehen anesberordnunch. . Se ihtesbeen e erigen Hetefligien da . n allen ee a. eher gveepesang⸗ 44 88 dem von den Landkreisen Cassel, Fritzlar, Hofgeismar, Hem⸗ iit unsofft vebegest wurden 2 —2 57 nr Hrgee 2⁄ 4. 5 8 Pütta sen e EeEogret ß Bekühr nicht erhoben. en e die landesgesetzlichen Vorschri ten über die Ge⸗ 1ae Seeifugsgen ash eih ahaege, s helen e gjirke Cassel, Elesigen Triumph des deutschen ag ihren L finden. Die

Die Berechnung der Gebühren und Ausl § 10. 8 1 1 . d 8 her vor den veric uncseheden 27, 42 3 en ha verg ferfahne s 5,9 S Brfhng useölusgsg⸗bülhr wirß dos Vierfacht des ü1¹02. 8 ehn der Rechtsanwälte und der Gerichtsvollzicher, die bezirke Hildesheim, den Landkreisen Höxter und Pechuns 8 Oberschlester baben durch sore Abstimmung mit zberwüitigender Nehr.

V 8 8 Preußischen Gerichtskostengesetzes bestimmten Gebühren⸗ Auf di b von Auslagen sind die Vor en der 3 Rechtsanwã 1 ühren⸗ ; 1 2

8. nectend ne esesensenes 5 er ghes satzes B nach . . es beacsees er oben. I üeh. 88 112 fone (hedngha- Preußischen bee histoften ecghes ent. enfednna en und vechtzerwätig, Bezn 8-C.ne⸗92 Regierungsbezirk Minden auszuführenden, durch Allerhöchsten stimmung des 20. März war ein Treubekenntnis zum Deutschtum,

Vergütung fͤr die Rechtsanwälte, Verichtsvollzieher, B dih, gesamne 1“ F während der Sperr⸗ sprechend ünzuwenden; soweit Gebühren nach den Vorst iften des ng (Bestimmungen des Preußischen Verichiskosiengesetzes vom Erlaß vom 2. Oktober 1913 ve 89. . aus⸗ wie es schöner nicht erwartet werden konnte. Nun heißt es für uns:

Sachverständigen in diesem Verfahren bestimmt sich ausschließlich Der chan ie e erfolgende Bildung von Wald⸗, Deutschen Gerichtskostengesetzes zu erheben sind, gilt für die Be⸗ Jult 1910 (Gesetzjamml. S. 184), des Deutschen Gerichtskosten⸗ gestatteten Unternehmen für die Fortleitung und Vertei Pn des Treue um Treue! Fetzt ist es an uns, unseren oberschlesischen

nach den Vorschriften dieser Verordnung. auflöf⸗ 888 8 andgütern (§8 12 bis 16 der Zwangs⸗ rechnung des Pauschsatzes der § 80 b des Deutschen Gerichtskosten⸗ der Fafsung der Bekanntmachung vom 20. Mai 1898 zur Versorgung des eigenen Kreisgebietes aus den staatlichen Brüdern zu danken für ihre Standhaftigkeit und für ihr ausdrucks⸗ g ungsverordnung) und von Stiftungen 32 Abs. 2 a. a. O.), gesetzes jinngemäß. Im Falle des § 115 des Preußischen Gerichts⸗ bl. S. 659), des Gesetzes, enthaltend die landesgesetz⸗ Kraftwerken im oberen Quellgebiete der Weser bezogenen volles Bekenntnis zum Deutschen Reiche

3 I. Abschnitt. die Maßnahmen, betreffend die gemeinnützigen Anstalten und kostengesetzes gelten für die Tagegelder und Fahrkosten die Bestim⸗ ichs⸗ ien über die Gebühren der Rechtsanwälte und der 2. Die Regierung kann diese ihre Dankespflicht nicht besser erfüllen, Leistungen 17 a. a. O.), die 8 ten übeh Fte 3 elektrischen Stromes Anwendung findet. als wenn sie sich dem Hilfswerk, zu dem heute ganz Deutschland auf⸗

Sicherstellung von Gläubigern ungen über die Reisekasten in Staatsdienstangelegenheiten. Die n 5 kannt⸗ 8 8

Allgemeine Bestim F a.n ꝓ* über 9 erfahrens⸗ (58 22 bis 24, 4, 7, 11, 20 und 21 1 4 O.)und die Sicherns Mitzg ieder der aftgelstggstener beziehen die 8— der Sehunoe⸗ kri 6 E15 E ssens der 78 Ge⸗ Berlin, den 22. Juni 1921. gerufen wird, von ganzem Herzen anschließt.

8 82 8 8 üii. von Gegenständen von künstlerischem, wissenschaftlichem oder gruppe XII und die des Landesamts die Sätze der Besoldungs⸗ nung für echtsanwälte in der Faffung der Bekannt⸗ g Der Minister für Handel und Gewerbe. 8 9 „Sie wendet sich daher an das deutsche Volk, an alle, ohne Unter⸗

(t) Zur Zahlung der Kosten des Verfahrens ist, soweit nicht Eeee ger e ,hn 6, de. ehenfüsben nicht sr h. 2* b- düee.rnc. 45E chung vom EWö nan 18 8 ö“ 8 1s scd de⸗ Staaden; 8 vvh 89121, nn.

ein anderes bestimmt ist, der Besitzer W“ auf den (2) Die Gebühr wird bei Samtfideikommissen 10 der Zwangs⸗ b 111“ vbührenordnung für V Sechherönh ce omtnma 8 8 89 tond 2 Abftinmmungsge 5221 Mäöge 8 eee

sichtnehecen Für Pöffen Gfigafcht er n vie auf 1r E“ 82 88 bei 8. eldeideitam⸗ Im 1 do heran 5 hichang her aneee Kosßen Reshs,hesc ne gs⸗esetht, Fa gehg e allen Abänderun⸗ 1“ Ministerium des Innerr. fem sein, ser - 22 Reg ernng, 5— b Linsprüche,

8 1 82 könlich. rissen ( a. a. O.) von jeweilig freiwerdenden Teile des sinngemäß die Bestimmungen im 20. M 1 en 8 4 1 anz dem Werk des wirtschaftlichen und kulturellen eraufbaus

(2) Hat die eseege de einem anderen als dem Besitzer Vermögens erhoben; im Falle bes Pͤerrufs 8 Abs. 3 a. a. O.) 1 der § 6 Abs. 2, §§ 7 bis 18, 81 n 2, zg 4 2 nn, die diese Gesetze bisher erfahren haben oder noch erfahr Der Polizeiobersekretär Ze rbel in Berlin ist zum Polizeirat sich gens hai c EC11“ 399 i⸗

heit den Willen kundgegeben, mit uns vereint zu bleiben. Die Ab⸗

8 4 . 8 1“ 2 Kiaeareäfeagseh. 5 Sese gestehnnsgnc her Bäccerta en d 9 ee d) bant se nt im Müs-h. , h cseih nn Üiii.“ m übrigen finden die Vorschriften der 88 2, 4, 5 des 3) Bei Begi ist ist ei Deck 8 icht Se e Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 1921 in 7185 8 g 8 *

Preußischen Gerichtskosten Fesne und daneben bei streitigen Ver⸗ E“ 1““ 2 5 und vene s eee 2 die Bestimm Dese oweit nach Uebergangsvorschriften noch Geschäfte vor⸗ Ministerium für Landw irtschaft, Domänen Berlin, den 3. Suli legt, zsident. Chert,

ne8 eengen,e. e. riften der §§ 86 Abs. 2, 87 bis 89, 92 Gebührenvorschuß zu erheben. Schon vorher kann in Anrechnung der §§ 3, 28, 46, 47, 48, 8 93, 11 8i 2 1 und 2, zmmen, für welche in diesem agen keine ge⸗ und Forsten. Der Reichskanzler. Dr. Wirth.

een Ger scchts ko S. sinngemäße Anwendung. 66 die wangsauflögs h ühr Fetg güene er⸗ 88 97, 98, 99 und 101 des Deutschen Gerich kostengesetzes ffen find, bleiben die 1.“ orschriften maßgebend. Die Oberförsterstellen Dalheim im Regierungs⸗ 8 1b 1 hoben werden, wenn Anträge auf Bildung eines Wald⸗, Deich⸗, 1“ .“ § 24. 1 ’1 . 8 4 1 s

(1) Die Gebühren werden, soweit nicht etwas anderes bestimmt BWein⸗ oder Landguts (§§ 14 bis 16 der Bh eneueösbes 888 III. Abschnitt. der Justizminister kann nähere Vorschriften, insbesondere zur bezirk Minden und vre e pes 06 18 Die 88 Ausschüsse des Reichsrats für Verkehrs⸗ ist, nach dem Werte des Gegenstandes, auf den sich das Geschäft be⸗ nung) vor Beginn der Sperrfrist gestellt werden. Gebüpren und Auslagen der Rechtsanwälte, zührung dieser Verordnung, erlassen. rung sbezirk S neidemühl sind zum 1. September 1921, unter wesen und für Rechtspflege hielten heute Sitzung. senht berchnes. Betrifft das Geschäft das Recht an einer Sache, so ist (4) Bei der Wertberechnung ist das Notopfer czuseßen, Im der Gerichtsvollzieher und der Zeugen und Sach⸗ EI den 18. Juni 1921. EAqPö161 g. i. a 5 zu besetzen; Bewerbungen müssen bis Aps a⸗ beFbeMigen Das Preußische Staatsministerium. Aenn Juli eingehen

reses Rechtes maßgebend. Auf die Bemessung des übrigen findet ein Schuldenabzug nicht statt. Der § 9 Wertes finden die Vorschriften des § 19 Abs. 3, 88 20, 21 8 des gilt sinngemäß. b Preußischen bösangtesenaeeres und bei streitigen Vermö asehs . § 11 2 1 Id. Fischbeck. am Zehnhoff. Becker. Die Forstrentmeisterstelle bei henbülo! milteilt, dem Answärtigen Amt“ d Mig⸗ 1 b vchrr gens⸗ . 712. 1 . 1) Der Rechtsanwalt erhält für die Vertretung ers tegerwald. 66 1 . Pear graphenbüro“ mitte em Auswärtigen Amt davon Mit⸗ b Ie e ö der 88 Lcbis 15 des Deutschen Gerichts⸗ 8 8 0 doe eg arheebien virge,eg bir 88 Flfe ciphübr 8 in 8 Veplgge vor den Auflssangsbahecisen 888.,F der 889 ominicus. Warmbold. Saemisch. Shone secen Beee,Schn afmeühh, it ne an vonf teilung gemacht, daß sie auch für den Fal, daß Deutschland o er sir e Verrchmmm den n sotzegiic ““ küan Srsne. v8 veeea. hea; 8 Sperrfrist E 22 Abs. 1 S. 1 der Zwangsa ungsverordnung), 8 „—. eingehen. 8 versasich seinen Verpflichtungen nicht nachkomme, nicht es la 8 für die Berechnung der Gebühren der Rechlsname. te vnhingig gemachte Nesrench⸗ In den Fällen des eht siah hes S 18 8 s Leen. g- h br Nachdem die Met sc cge S 1eb tize, def rund J G v 12. Her hnsndsanfrbonssdewordmung ist sis man dn erhebenr demn lichen Vorschriften über die Gebühren der Rechtsanw t beschränkter Haftung zu Striegau, auf Grund des Vertrag t § 4. das Vermögen auf Antrag für frei erklärt oder das Verlangen des gesetli eah d910 (Gesetzjamml. S. 261). eckt eceg; nüe⸗ 8 Miovember 1920 von dem Zweckverband Ueberland⸗ Bekanntmachung. deutscher Staatsangehöriger mit Beschlag zu be⸗ 0 ör rner Sesgh 2 0 Eshe, sseles den ITTö das Vermögen für gebunden zu erklären, abgelehnt sich dabei on he gecreßcc 880 Fr, gg 9 ä SS 1 sa Mittelschleften b - 882 17 (6 sesn- Fetn. 8e v 18h vingp.1h6 8 8 fich asgeans H; M. nef 2 ea rag. 1 nn. Di ff bv. en. po. ivr ir e ; . tilgungs⸗, Sicherungs⸗ oder e erfahren 3 en Erlaß vom 8. Apri . esetzsamml. S. r 1 1 er. - 8n Fe Fh ecrng,un ken c EE1.— pena hed adedse cchos 18 88 2 Femenen FFespr. der Zwangsau läfungsverordnun ober im Verfahren der Bildung eelschaft, dunges verliehene Enteignungsrecht in den Satzungen der Landwirtschaftskammer für die Pro⸗ 98 schles ausdrücklich Bankkonten sowie Waren, die basec; 8“ 8 vfütftngzbehörde im visihtzmweg⸗ ge⸗ 88 pruch durch Vergleich, Anerkenntnis oder Wald⸗, .8e 9 8 eees. v. der 1. ens Schweidnit (Land), Striegau, Neumarkt, Fes dha⸗ vinzen Niederschlesien un chles le a ö“ de ce2o8d scbche hee deechif b oder in Konsignation Auflöfungsbehörde ngen ist. (3) Für die Zurückweisung des Einspruchs im Falle des § 27 Uebertragung des Vermögens einer gememmtzigen un⸗ 1 inden Schiedlagwitz, Krieblowitz, Woigwitz im Kreise dem Beschlusse der Vollversammlung vom 11. Jun ent⸗ . 1 ergangen is 7 sp F 8 bis 18 a. a. O.), so kann die Gebühr bei besonderer 1 3 Faenh 85 veereanten G ränan, Klein Kniegniz,] sprechend, wie folgt, geändert werden:

(2) Ueber Erinnerungen des Zahlungspflichtigen gegen die Abs. 5 der Zwangsauflösungsverordnung wird ein Zehntel der 95 1 Vertfeftsetzung oder den v-en. ; eiiceber sofern nücht der Anspruchsgebühr erhoben. Das Auflösungsamt kann indessen aus 8 vngemesien, echeht pergen, 15 8 8 cöhnau, Rankau, Prschiedrowitz, Strachau im Kreise Nimptsch Der 8, 3 hat zu lauten: „Wäͤhlbar zu Mitgliedern der Landwirt,

Schriftführer die Erinnerung für indet erachtet und felbst Billigkeitsgründen anordnen, daß von der Erhebung dieser Gebühr —. 1 ; ie d Kreise auer und

888 2 2 1 59 . cht übersteigen. jerungsbezirks Breslau sowie dem Kreise n scaftskammer sind die im §7 des Gesetzes in der Faffung 88

.“ 8 i waschlun ; § 12 Ma 9) Vercgehat sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts während 3 Ngha Jenkau im Kreise Liegnitz (Land) des Regie⸗ 88 16. ge 1920 glessemml 1921 S. 41) be⸗ Die Vereini ten deutschen Parteien und Gewerk⸗

güter steht dem Zahlungspflichtigen . Etar hrasfs Whcern. Als Beschwerdegebühr wird erhoben die volle Gebühr des 8 des Sbexefrih 8 1g.,Sgte aag 1. vescgers 8 be 8g 88 ngsbeüirks Riegnit enn auf deehcehs aler. JI Pigegne Pen. statt „ordentlichen“ zu setzen: „in den schaften Oberschlestens haben der EE“

schwerde an das Landesamt für Familiengüter zu, wenn der Wert des Deutschen Gerichtskostengesetzes für die Entscheidung Saeäea 88 der ahfeg Gebühr vers rtitkel 3 hes Fesetzes, enha vnh eberlandzentrale Mittelschlesien ““ 8 Paßibentrted zu lenden“. 86 Kommission laut Meldung des eWolffsc en Telegraphen⸗ 1 G“ Satz 1 ist das Wort ordentlichen“ durch büros“ folgende Erk lärung übermitteln lassen:

1 b 5 1 8 8 i erdei des Beschwerdegegenstandes den Betrag von 2000 übersteigt. ᷓk4““ die Vorschriften über die Gebühren der Rechts⸗ agen. 1 Im 8 5. be. n die Interalliierte Kommission in eln.

Die Beschwerde ist bei dem Auflösungsamt einzureichen. Die wenn die Beschwerde zurückgewiesen wird oder die Kosten des Ver⸗ ä ͤ 1 ͤ 8 i 1921 äͤhlten“ 1b 3 s ein 1 chen anwälte und der Gerichtsvollzieher; in schwierigen Fällen kann diese Berlin, den 8. Jun 8 8 8 „gewählten“ zu ersetzen. e“ Berngn 80 1 m Namen des Preußischen Staatsministerumcg. Im 8.,6 ist das Wort „außerordentlichen⸗ und Die Interallierte Kommission glaubt den polnischen Aufstand

Entscheidung des Landesamts ist endgültig. Der § 26 des Preußi i 3 8 ; g. 7 Das Landes ka . on. igkeitsari 58 Vergütung auf den Betrag der vollen Gebühr er hht werden. 8 ichen ü 1 1b te friedl ů́C—————““ zeichneten Beschwerdeverfahren steht dem Rechnungsdire ior des § 13 —s högür de Vertretung des Besczers oger, dücntafcgt, din n. 8 V 8 1 1 .e S Ili 9. 15. 1 ür die Vertretung des Besitzers oder eines anderen Be⸗ 1 . ir z . fad in 5 his 13 ummmandeln. Fei der negen Nr. 7 Hst des die er Ansstand nicht, der lehte isen Din dor nctionen Seeneeh Lee. . be c,s ehs. zu. 11) Außer den im § 8 bezeichneten Gebühren werden erhoben: ““ Verfahren ber frczeschigen Auflösung 38 der Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten: Wort „außerordentlichen“ zu streichen. der Aufständischen gehen bewaffnet und geschlossen zurück und werden SDie mmitels Besgt Sae vec. 1 Be ch afse des Auflösungs⸗ ʒfür die Aufnahme von Familienschlüssen oder Pelchtätst. Zwangsauflösungsverordnung) erhöht der Rechtsanwalt, wenn sich b J. A.: Abicht. Im § 9 Buchstabe d sowie Satz 2 und Satz 3 ist anstaett mit ihrem Kriegsgerät nach Polen transportiert, soweit sie 10 eer 1 1 nx 97 11““ setzes; des Artikel 3 des Gesetzes, enthaltend die landesgesetzlichen . 1 ahe cn tatt n 1 ehehentlic nssceriend zolnscher Spre barche pehaiche Pwfse schr ve gen gelte sthentigen Verfahren dem betrifft der Familienschluß jedoch die freiwillige Auflösung schriften über die Gehähren der Rechtsanwälte n ber Vericts qAe6““ secZeien rer Figth, ebecis eeheg Feenigten aa eitebeüen; 85 vgel 8 E der C. 5 .S. E“ vollzieher. In besonders schwierigen Fällen kann diese Gebühr Berlin, den 29. Juni 1921. schon jetzt 85 neuen 1 1 59 88 ngr 88 nosemnirebenanag rean nc h. Serl. 8 Hrn 8 der vdes regchs der Gebuhr des b78 890 Pleußif veh auf 8 hae ecegnns 8 E“ soweit es sich nicht Ministerium für Handel und Gewerbe. Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. deleel Hlesliche Wegweiserg⸗ vom 1. Julf. In den am 29. Juni Satz er findet Anwendung. 8 herichtsesstengesetes; n Stiftungen in den Fällen des § 10 um die Vertretung im Verfahren über einen streitigen Anspruch Erlaß, Warmbold. 8 1 E1“ ves die Febner derunter Naehrere 1lch Eine Erhebung von Stempeln und anderen Abgaben Abs. 8 und 9, §8 14 bis 16 und 21 der Zwangsauflösungs⸗ bangelt. 1129 (ee ehce ac hhtr. 98 Ndeicc henes enae 899 hetreffend Anwendung des vereinfachten Enteig- 1 Oberki Beiß Wir dee eer de e des Nufstandes als neben den Gebuͤhren findet nicht statt. Der § 2 Abs. 2 und 3 1 verordnung und für die Aenderung von azungen in die landesgesetzlichen Vorschri ten über die Gebühren der Rechts⸗ ungsverfahrens beim Bau einer neuen Werrabrücke Evangelischer er irchenra 1 2 „sjeeine Pause vor neuen schweren Ereignissen. des Deus chen Gerichtskostengesetzes gilt entsprechend⸗ 8 e bE“ 8 § 33 8 anwälte und der Gerichtsvollzieher. Neben den allgemeinen durch die Landgemeinde Großburschla. Der Konsistorialrat Gruhl, bisher bei dem Konsistorium Unsere Besorgnis vor der Fsena wird verstärkt durch die von 1 8 ) I. x. 8 8 n 8 dvm 1 end SPatzet venden vac ver 8 8 gesetes; 1 Henafche eng. 1- 88 bühren un Ab 1 8,3 erhält 2 indesse vnn die Sondergebüchren Vom 2. Juni 1921 in Danzig, ist in Eigenschaft cr. Konsistorium in be hencsches hn ee ghen se R“ Heccht 88 en Die 1 30 löfunas vFse 1 1 er Artikel 10 un a. a. O. mit der Maßgabe, daß ihm c 8 8 Interaht Lnm veiieeee“ Beic erden, wolche die Gestieromng de zar die Snngeieüenmnn gesetes. Soweit die Errichtung einer Stiftung auf Grund. Gebühr nicht zusteht., Erhöhung der Gebül enfächtes Enteignungsverfahren, vom 11. September 191141 Kesrafen zon 1I. emnen uh ergedee eee me hcheng sne maßgebenden Wertes oder den Linsat von Stempelbeträgen be⸗ eines Familienschlusses erfolgt, wird eine besondere Ge⸗ bis 1 2 Mcheibe redie Alcflö mngsbehö brn ge 88b 18. sene 3 ö ber g Beeenemher 1““ 8 ö“ s 8 bühr für die Errichtung der Frftung neben der Gebühr 8 8 18 1 öö 15 ung e Sen gn. 1u 8 nt 27. März 1915 (Gesetzsamml. S. 57), vom 25. September 1915 Bekanntmachung. Aber so wenig wir Vergeltungsmaßnahmen gegen die große 96. sür dh Uefbahme Vogcgernschant wigh Snhebenge. boggkbe 9 19sanrte sichtehun, F 1— sh Abe chn 1 FSSenn 55 Gesetzsamml. S. 141), vom 10, hene nf schiscle anc vmsr Dei Aantk on 88 Feer. 5 Waäis 89 Masse des Vithsetäeten . Förten N8 1 vbb 8 B umme 5. August esetzsamml. S. in Wiesbaden, wohnhaft in Frankfurt a. M.,. fordern wir mit allem Nachdruck, daß die für den Aufstand Verant⸗ 1b . 1 fin vie Liete ging, emnen Nägecschett infchat hh 8e ge. Beschwerde an das Landesamt 8 hennhh Peann. 2* st September 1920 (Gesetzsamml. straße 24, wird von heute ab der Handel mit Gegenständen sordee,n und die im Aufstand an verantwortlicher Stelle tätig ge⸗ insbesondere Nahrungs⸗ und weesenen Personen zur Rechenschaft gezogen werden, weil sie die

teller für jede Instanz ein Gebührenvorschuß zu zahlen. Der 15 8 1 Vorschuß beträgt soviel wie die höchste Gebühr wvach. für die Fwangzaufsungsvervordenng, § 3 Abs. 4 der Verordnung D 1 aächti 8 8 437) wird bestimmt, daß das vereinfachte Enteignungsver⸗ des täglichen Bedarfs 2. güter) die Gebühr des § 33 des Preußischen Dem als Bevollmächtigten einer Partei in einem vor dem ö.437) wird bestimmt, 1. 1 8 t itteln aller Art, ferner rohen Naturer⸗ tragen, das an Ob verübt Instanz zum Ansatze kommen kann. Die Vorschriften der §8 81, Gerichtskostengesetzes. Die gleiche Gebühr wird auch Auflösungsamt ehängigen Streit über einen Anspruch bestellten ahren nach den Vorschriften dieser Verordnung und des Ge⸗ Flten. Heiz⸗ und Leuchtstoffen wieder ge⸗ S fl den I Rechtzbewußtsein E1“

85 und 90 des Deutschen Gerichtskostengesetzes gelten im übrigen erhoben für die Bestellung ei R 1 d Geschäftsbetri f 8. inde Großb 1 f 8 gesetzes rhobe g eines Pflegers aus Anlaß der echtsanwalte steht für den Geschäftsbetrieb einschließlich der setes bei der Ausübung des der Landgemeinde Großburschla hattet. tie Uicht fallen: tung eah. Einleitung einer gaathägeascas sofern der düsheer Information die Hälfte der Sätze des § 9 der Gebührenordnung durch die Urkunde vom heutigen Tage zur Herstellung der für Frankfurt a. M., den 30. Juni 1921. G 8 - Plebiszitkommissar Korfanty und die Mitglieder

(2) Auf die orderung von Auslagenvorschüssen findet der 1 b 3 1 a ü ie gelei 1 f 8 n vorbereitenden M für Rechtsanwälte zu (Prozeßgebühr). Die gele Gebühr 2 1 8§8 6 Abs. 1 des penrseschen richtskostengesetzes entsprechende An⸗ Abf. 1 8. E1“ iheod, C. 2 erhält er für die drnrhliche; Ver Gerha ie et Jauw eese leeher 8 8 Der Polizeipräsident. Ehrler des Feg ten von Formationen der Aufständischen, die wendung. . für das S eangaguslsange ahren 96 der Zwangs⸗ gebühr), für die Mitwirkung bei einem zur Beilegung des erweiterungen verliehenen ö“ 1 3 Orts⸗ d Keiko maebonten auf deren Befehl und unter deren 1 . 161 laͤauflösungsverordnung) sowie ser das 8 ldenpflegschafts⸗ Rechtsstreits abgeschlossenen Vergleich (Vergleichsgebühr) finden hat. 8 t Ve 8 ch d Vergehen verübt worden sind 9 SPbe 9,b v 888 nnc aisseg vvS. verfahren 26 Abf⸗ 5 a. a. O.) die halbe Bebühr des un für die Vertretung im Beweisaufnahmeverfahren (Beweis⸗ Berlin, den 2. Juni 1921. 8 E“ 8 8 S Lier. Grken ; E1“ Ben b 5 vele dees 2 Auf⸗ 8 7 D s G 8 1 8 2 29„ 4 I 2 89 e 1 8 7 8 2 8 8 g 2 8 2 4 den für die Bevechnung und Einziehung der Gerichtskosten maß⸗ des 8S2 edesche, fchchescgsun slesten § 18. Zugleich für den Minister für Handel und Gewerbe⸗ straße 19 ist wegen Unzuverlässigkeit des Inhabers vom 2. Juli 1921 ständischen, die sich richterliche Gewalt über Leib und Feben der gebenden Vorschriften. Isspprechend anzuwenden. Auf die Gebühr für das Schulden⸗ (1) Die Gebührensätze des § 17 gelten auch im Seschir ; Der Minister des Innern. ab geschlossen. Ferner t dem Feih Hrer S.r iFen hchse eg elr an emaßt büben. Personen, die widerrechtlich . Abschn 3 pflegschaftsverfahren it die Gebühr zu Nr. 3 Satz 2 an⸗ versahren vor dem Landesamte, wenn ein stüreitiger Anspruch 8. Mulert. mit Lebens⸗ und, Futte e⸗ lloroig mit , en 4. Alle Teilnehmer des Aufstands, die am 3. Mai 1921 Beamte

Die einzelnen Verfahrensgebühren. urechnen. Für das Schuldentilgungsverfahren im Falle Gegenstand der Beschwerde ist. 8 “““ ständen des täglichen Bed i 8 is⸗ 8 8. es 8 12 Abs. 4 der eeeb11““ (harg dernen sonverdn Tälen erhält der Rechtzanmal 8 kve eeahhh de sahen en Warbas Betroffene hat der Interaliierten omnisfion gepesen sinc Cig0e endere Ssgerde⸗ Als Verfahrensgebühren werden erhoben: 88 sns heaer nicht en; 42 1n imn Ieschcrerd⸗hetfahnen, dren Intellze zer 8 e Erlaß, die Kosten der 88 tragen. poliaen 1. die Aufsichtsgebühr: 5. im Verfahren einer Sequestration ( 28 Abs. 12 der bes Artikel 3 des heschen, entha tend, die ün dengeseich,s hege⸗ betreffend Anwendung des vereinfachten Ent⸗ Hamborn, den 30. Juni 1921. 5. Alle diejenigen Personen ohne Unterschied der Nationalität, die 5 8 b 85 mhangssafleangsoepshr 6 6 1 veragfis nngsbe 8 rpnungh für jedfs Jahr süng Zehn⸗ (Srifthe über 8 eschen eETöö“ eig 1öö beiber rweiterung des Fischerei⸗ Der Oberbürgermeister. J. V.: Der Beigeordnete Rau. Verbrechen 8 sgen Her gegen das Leben und das Eigentum be⸗ 3. die An ebühr; 1 6 be . ö 1 ü 11““ 3“ C 111.““ 1 4. die Vrsruchgsnacge. 1 geesetzes. Die Bestimmungen der §§ 130, 131 des Preußi⸗ ( „Für die eeh Verfahren über den Einspruch hafens in Heeewün be 8 8 gangeneh S- dem Augustaufstande erlassene Amnestie vom 29. No⸗ (1) Als Aufsichtsgebühr werden jährlich nach dem Betrage des ““ r gesamten Aufsicht über ein Waldgut, 1 vereits 9 1 8 iehhändler Fri gasche, früher Budwethen, jetzt von vornherein Straffreiheit genießen. Sie behaupten⸗und verbreiten 19 hehsgech 8 F .eeh. clch, de Me ,68.8 .— ... 1 E114“ gererben bee⸗send ein get Nen-en 2 vr. van nit, wohnhaft, ist die v 9 beute 58 daß fraffreih die Aufstande begangenen Taten

Vermobgens fünfzehn Zehnteile der vollen Gebühr des § 33 des 11I1 8 wamng. s - t 5 ; ; 8 1 1 1 8 flösungsverordnung vorkommenden Geschäfte, jährlich teile der in dem § 17 bestimmten Gebühren, in allen andern einfachtes Enteignungsverfahren, vom ; 5 vr, 8 5 8 6 11A*“ Die Gebüͤ 8 Uen . Die Gebühr ent⸗ Eee v. e e zesetzsamml. S. . . 8 vi d begünstigen. 8 der Recht⸗ Hecneicptgungh eg erz ebsrde Aom Vafchme aß. 1e soweit 18 ö hr aus § 9 dieser Ver⸗ Rechtsanwälte und der Gerichtsvollzieher. (Gesezsamxml, 8.- dar und 15. August 1918 (Gesetzsamml. Königsberg, Pr., ECö begünf gen. Nach 8 2 Lechen, 1 r. lösung bis zum Freiwerden des Vermögens (88 1, 3, 8 10 Abs. 4 berechnung im 8 9*d. 1 5 äbö ““ 1 übrigen fi 8 39 66.144) sowie des Gesetzes vom 21. September 1920 (Gesetz⸗ Der Oberpräsident. J. N.: Dr. 8 WViederherstellung ihrer Autorität, daß sie gegen die Hauptschuldigen g .5 gilt sinngemäß. 1) Im übrigen finden unbeschadet der Bestimmungen im samml. S. 437) wird bestimmt, daß dieses Verfahren bei dem 8 nach den Grundsh en verfährt, die sie in ihrer feierlichen Bekannt⸗

2, § 11 Abs. 1 Satz 8 der Zwangsauflösungsverordnun 8 TS 1 1 8 Satz 8 t Zwang g. 9), (2) Es kommen ferner zur entsprechenden Anwendung: Abs. 2 für die Vertretung im Ferlcre über streitige ücamch. PMon der Staatsbauverwaltung auszuführenden, durch Erla machung vom 11. März 1920 verkündet hat.

oweit nicht für einzelne Geschäfte besondere ühren vorgesehen 1. die Vorschriften der §§ 86 bis 88, 90 des P ; II 1 b 8 8 reußischen und für die Vertretung eines Gläubigers im Fideikommiß⸗ - ins 1 8 zisetz des Amtlichen in der Ersten Beilage. Bekanntlich ist die befürchtete Amnestie erlassen worden. Die b des Preußischen Staatsministeriums vom heutigen Tage mit TFortsetzung Phentsech ühg 82) Fvpoorstehende, ehe abgegebene Erklärung der deutschen Parteien und

sind 13). 8 Gerichtskostengesetzes für das Auseinandersetzun (2) Sofern eine Zwangsauflösung nicht⸗erfolgt, sowie für die fahren über die Anteile eines Samrfcse endershbnr Feres vnatspensah 8.ööö L“ em Enteignungsrecht ausgestatteten Unternehmen zur. E Gewerkschaften Oberschlesiens schiebt der Interalliierten Kommission

Zeit Vöhas. 85c 8. aübrücht d 2 8iceecg5 88. Brahge ghsch eigs vere ds e. Anwendung 6 Maßgabe, daß Jan Stelle der vollen Sätz weiterung des Fischereihafens in Geestemünde Anwendung 1 5 8n g; ausdrücklich, die Verantwortung dafür zu, I des volle Gebühr des § 33 des Preußischen Gerichtskostengesetzes er⸗ Fensschen erichtskostengesetzes im süeüt verdtarg⸗ 808e,5 Sätze als ühencFemüng 18Ja. echtsanwälte fünf Zehnteile Berlin, den 22. Juni 1921. 8 letzten Aufstandes umfassende JoEoZ“ u

der Forstkasse in Die japanische Regierung hat, wie „Wolffs Tele⸗

andguts, einer

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Aufstand hervorrufen muß.

hoben. Für das Jahr, in dem die Zwangsauflösung beginnt verfahren 26 Abs. 6 der Zwan 5 ; 8

1gaen; 1 SB . 6 G 1 gsauflösungsverordnung); 2 8

vma ngesen die Begähr dn Aag, 1 jus Cehehan , ., ds Vorscriten des, 106 des Peeahisgen Gerichaivsen⸗ üübr nrdunds ie hech hen Süle entgchelden die Nastbhaengebe.

15 ä ie FPor ve Gebühr neben lÜüösungsverordnung); Für di übren zlage 1 äsident hat ilfst

8 2 1 ; Für die Gebühren und Auslagen der Gerichtsvollzieher gelten 8 rlaß, Der Herr Reichspräsident hat zum 9 ag

der Gebüchr Fe n.6.2 8 8es sechj 8 ju eee Fesigeegcn. ü29 Vestimmungen 8* Ss 19 üt 8 Gasebe⸗ berc gflen. Mbetreffend Anwendung des vereinfachten Leg. Ce⸗scge laut Meldung des „Wolffschen Telegraphen⸗ Die Einrichtung der polnischen Ortswehren darf als ie landesgesetzlichen Vorschriften über die Gebühren der Rechts⸗ verfahrens bei dem Bau der Anlagen gen Fort⸗ büros“ folgenden Aufruf erlassen: nahezu abgeschlossen gelten. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“

4 der Ge- Der Minister für Handel und Gewerbe. 1 t zwar schon lange mit den Verbrechern gemeinsame Sache ge⸗ 1 2. bhr Krohne. 1 bat jetzt 88 8 für die ganze Interalsierte Kommission das DSeutsches Reich. Goethewort: Der Richter, der nicht strafen kann, gesellt sich endlich

sür dem Verbrecher.

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Familiengüter in der Fassung vom 30. Dezember 1920 (Gesetz⸗ 8 Zwangsauflösungsverordnung; in den Fällen des § 10 8 1 1 8 1

tengüter, in. e . G g; Fällen de anwälte und der Gerichtsvollzieher, vom 21. März 1910 (Gesetz⸗ le ichen Kraft⸗ Aufstand hat während zweier Monate lhes⸗ 3 8 ä 823 B fia h Für bie bi vom Freiwerden des Vermögens bis zur ker diudedis Sarfa 86 g 8 denscna bsungenefshen sürmn un E. 309 , us W guclgen 589 Hengen 88. Kafer anengosches deß vanhiscefe baftg Elend über Oberschlesien gebracht. mitteilt, sind die Mitglieder zwar nicht offiziell mit Pistolen 8 chung der Fidelkommizeigenischaft (Sperrfrist) sind für die Be⸗ 1 Gerschtstostengesetes 8 de. es 8 es Deutschen und Sachverständigen die Bestimmungen der Gebührenordnung füür- lim 9 eren ektrif en Stromes. Tausende unserer deutschen Brüder und Schwestern mußten, um den und Handgranaten bewaffnet, verfügen aber über eine ge⸗ au sichtigung neben der vegen schafträsanes fschr (g 0) die Ge⸗ 5. die Vorschrift des 8 50 des Preußischen Gerichtskosten⸗ Zeugen und Sachverständige nach Maßgabe dieser Verordnung 8 1921 Bedrohungen 8s Mi bengagen der frühves scer Bande 8. nug e Weng, Fnde . Fäsehzabes v 28 I Br 19. 84 bufrzut 8 Faeages 98 gesetzes auf die Aufnahme von Berantesverfeichnislen, ““ IV. Abschnitt. Vom 22. Juni 8 bemt 22 . beutscher Oberschlesier Fafb⸗ e - en; Se. rstn e. Ziffer 3 des Preußischen Gerichtskostensesetzes Fr enun⸗ findet ehcmü beschaft voht der Ahlscessefasg e Eeif es. 11“ 9 Schlußbe stimmungen. ‚Auf Grund des 8 1 der Verordnung, betreffend ein haben ihre Beschäftigung verloren. Ueberaus groß ist auch die Zahl Wn. immer wieder verf ert wird Feeün dae Fiftes des ee LAAAA“ .““ vereinfachtes Enteignungsverfahren, vom 11. September 1914 derer, die unter Plünderungen und Raub zu leiden hatten. gemngfeznde i ä 4 bni s der Betrag des Vermögens nach Abzug der Schulden zugrunde zu 6. die Vorschriften des Deutschen Gerichtskostengesetzes im 1t § 21. (Gesetsamml. S. 159) in d stung der Verordnungen vom derer, die unter Hlüpder ge Cgrfurcht der Toten, die Opfer dieses Waffenbestände in den Wäldern der Kreise Rybnik und Pleß iegen. Der Wert von Gegenständen, die einen besonderen künstle⸗ Vollstreckungsversahren 28 Ziffer 12 der Zwangsauf⸗ Vorschriften dieser Verordnung sind auch dann anwend⸗ . Feitschte S. in der Fassung 25. Se t b „Wir gedenken in kieser hrfur imat⸗ vergraben, um beim Ausbruch des vierten polnischen 2 rischen, wissenschaftlichen oder geschichtlichen Wert haben 18 der lösungsverodnung), soweit keine besondee Gebühr ange⸗ bar, wenn in den durch die Verordnung getroffenen Angelegen⸗ Whi Märg 1915 (Gesetzsamml. 8 50. 21915 (Ges —ae ”ndeg, n 8 88 bapejen Lann fehte Behne asdes m in

Zwangsauflösungsverordnung) ist, solauge ste nicht gegen Knagelt 1 erdnet ist (Abs. 1 Ziffex 5, Abl. 2 Ziffer 3 e heiten an Stelle der Auflölungsbehörden ein Gexicht tätig mird. e ligas EEEEn dr. säen ee 82 n 4 emsn Getgs 281181838 1.,81. Lstesr.

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