r. Preußen. 238
bis zum 1. April 1921 durch die Rentenbanken erzielten Ergebnisse.
8 8
—
Bis 1. April 1921 (einschl.) sind an Renten übernommen
Die Berechtigten haben dafür Abfindungen erhalten An
Die Kapitalien, welche von den
zu 9/10 des Betrages der vollen Rente (4 ½ %)
Summe zu 97¹0 des Betrages der vollen Rente (4 ½ %)
Provinzen von den Ver⸗ pflichteten
— “
agabelt zu eba
in Rentenbriefen
Summe 8₰ b)
sämtlicher (Kapital⸗
für die
Renten S¶Staats⸗ spitzen)
8
rente
dem ls fachen Betrage der
Rente an die Staatskasse
eingezahlt sind und wofür die Berechtigten findungen in JVMRentenbriefen 8 verlangt haben, 8 betragen
Die bis 31. März 1921 (einschl.) aus⸗ gelosten Renten⸗ briefe betragen
Renten⸗ ablösungs⸗ kapitalien sind bis 31. März der 1921 (einschl.) gekündigt oder eingezahlt
ℳ 131 ℳ
wMeedet ves eenen
“
— 1. April Summe
1921 sind noch unverlost im Umlauf Abfindungen gewesen
4) Ablösungsrenten. 1 [Ost⸗ u. Westpreußen Schlesien.. Brandenburg ... Sachsen 289 013 Hannover 70 929 Westf. u. Rheinprov. 681 472 essen⸗Nassau 11 821 1G“ 3 222
ommern. .. 31 836 Schleswig⸗Holstein
2 607 477 4 930 858 3 653 930 2 679 318
191 476
2 595 169ʃ10 4 813 044 8 3 542 530/7 2 390 305,—
120 547 [20
770 775 301 452 247
245 444 50% y257 265 2 372 382 70 2 375 605 1 985 014 90 2 016 851 1 790 798 10 1 871 704
12 307 117 813 111 399
ℳ ℳ 4 ℳ ℳ
63 564 5 50 315 70 170 178740 376 120 80 92 697 60 246 173/80 34 441 10 105 063 70]% 2 480 668 85 53 115— 247 878 70
273 105 58 401 375 58 674 480 2 611 1857107 747 535 110 358 720 2 475 540 81 639 525 84 115 065 3 055 43920 6 422 520 60 158 760 66 581 280
284 17380 1 578 540% 4 512 960, 6 091 500 1 698 321 68 ½15 119 925] 21 773 895 36 893 820
291 70688 280 625, 6 047 175] 6 307 800 71 610 54 553 875 V 54 625 485
2671 041 56 4 981 174 32 %
3 824 108/40 486 947 28
299 831 05 98 039 35 267 014 555 707 475 44 899 140] 45 606 615
2 069 966/27. 1 797 915] 44 663 535 46 461 450
2 119 58297 89 552 32
540 744 668 % 222 230 11 ½6 7110 580 950
481 544 888% 17 478 66 %
274 602 22 %¾
246 159 20 2 356 27650 2 227 986—
38 806 680 19 867 800 9 319 155 56 106 597 6950 3 761 025 9 535 601 94 63 418 3051 20 696 760 10 494 877 52 914 015] 13 667 265 5 780 268—
511 470 3 552 075] 2 539 425 1 418 580— 4 786 051 54 33 574 995 3 318 825113 629 45150 2 790 817 4 526 025 1 781 775]⁄ 236 425 50 6 444 318 45 49 339 189 5 286 3000% 64 449— 4 189 779 27 34 494 525] 11 112 090% ꝙ636 72750 6 961 213 23, 29 495 250] 116 966 200]11 618 12350
50 887 006 57 716 718 750] 98 997 465 28 214 4407
59 215 224 4 850 781 84 602 012 67 062 824 6 108 978 37 193 651 6 405 839 54 892 499 45 881 217 46 551 002
80 80g 199
Summe A. [1 410 722 20 626 012 30]22 036 734 Außerdem sind an 1
Rente übernommen “ “
und haben die Be⸗
rechtigten dafür an 1 8 8
Schuldverschrei⸗
bungen bezw. Renten⸗ 8
briefen erhalten
B) von der Pader⸗
borner Tilgungs⸗
1
8
1239 2 30 55 476 183 95 51 318 440 484 397 7758515 716 215
243 1543
2 777 985 11 %
518 494 200
6 098 936 1 016 352 3116090 000
lasse ...
C) von der Eichsfeld⸗ schen Tilgungs⸗
128 970,3 3 437 745
3 437 745
3 437 745 500 347
E11““ — — — - 8.) 4 % ige aus Ost⸗ u. Westpreußen 11“ Brandenburg. Sachsen
1Snn s Westf. u. Rheinprov. Hessen⸗Nassau.. .
Pommern.. Schleswig⸗Holstein.
IBIIIIIII PEPE8b88“
I111I
143 459/75 6 909 66 5 33255 2 542 67
50 171 325 9 222 435 15 343 695 4 502 955 5 280 840% 12 207,14 8 547 630 28 74708 428 730 126 — 13 488 060% 33 941,17 75 928 875 23 464 96 21 325 935 31 473 63
2 048 603 372 098 631 713 183 578 217 850 344 851
17 468 550 716
3 133 435
880 006
1l
11111114
9 190 275 40 981 250 3 417 210% ꝙ5 805 225 1 699 740 13 643 955
453 030/ 4 049 925
846 210°% 4 434 630 2 166 255/ 6 381 375
344 730 84 000 3 589 980/ 9 898 080 9 309 240 66 619 635 6 581 970]1) 14 743 965
50 314 784775 1 976 841 9 229 344 66 2 113 228 15 349 02755 581 210 4 505 497 67 171 867 5 293 047 14 390 712 8 576 377708 1 338 637 428 856— 336 093
13 522 001 17 1 203 744 75 952 339 96 1 286 261 21 357 408 63 4 902 347
-
v““
IEE“]
D) auf Grund des
501240 8—288 204 61
8 380 324
201528681 61 17 300 922 715397 598 670 166 641 840
Gesetzees vom) Summe a.. 7. Juli 18911 b) 4 ½ % ige (Rentenguts⸗ aus Ost⸗ u. Westpreußen renten) Schlesien.. “ Brandenburg.. 1 Sachsen 6 Hannover Westf. u. Rheinprov. Hessen⸗Nassau... Posen
Pommern..
111
V
20 149 125 4 908 825 12 098 895 2 801 22 15 629 92050 3 750 72 ‧⁄0 1 846 500% 8 024/79 746 100 14 704 440% 1 651,84 8 970 030 20073
917 518 224 768 555 029 708 542 172 403 83 592 2 384 33 690 686 013 410 564
ElikIAI
35 179 44 ⅓ 3 537 98 %
76 ½ 15 636 08176 % 98 %
55 %
1
518 550 19 630 575 293 475 4 615 350 219 885¹ 11 879 19 855 285 14 774 640 235 845 3 514 875 252 450/ 1 594 050 525 52 275
41 775 704 310
87 630 195 388 95 357 574 409 128 496
20 184 304 44 % 4 912 362 98 % 12 101 696 22
U
-
3 756 452 98 % 1 854 524 79 193 717 52 982 23 —
748 675 55 % 7911 14 706 091 84 7108 39 5 981 2307723 1 059 627
U
E111114
354 930 14 349 510. 1 294 095] 7 675 935
Schleswig⸗Holstein.
Summe b. 1 Summe a. —
IIiIIIIIIII
EEIIE
82 857 350 204 240 480
FItIIIiHIIIII
3792 507
8 380 324 288 204 61
1
—
12 174 831 7097 840
775AS5
365 2728 15,287780SS5vA559
4 066 81578 790 545 37 598 6401166 641 840 41 665 4551245 432 385
—
2 349 646 14 300 944
204 528 684 61
üuüummuuam
CEEö1“ . Brandenburg b 58 Sachsen Gesetzes vom 8. Juni Hannover 896 (Erbabfindungsrente 2 (eeg 8) Hessen⸗Nassau IW Pommern..
*2,„ , 9an,1b. 2 ve vsr. *„brr Hes'emahs evn, üw v, ⸗fcbh e.
Summe
A. B. C.. D.. E.
8 5 1786
MNiichtamtliches.
Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)
Deutscher Reichstag. 132. Sitzung vom 6. Juli 1921.
“ Nachtrag. Bei der Besprechung des Haushaltsplans für das Reichsarbeitsministerium gab in Erwiderung auf Aus⸗ führungen des Abg. Karsten (Unabh. Soz.), der eine umfassende
Arbeiterinvalidenfürsorge neben der Versorgung durch die
Sozialversicherungsrenten gemäß einem Antrage seiner Partei befürwortete, der Reichsarbeitsminister Dr. Brauns die
folgende Erklärung ab:
Meine Damen und Herren! Die Reichsregierung steht dem Grundgedanken des Antrags Frau Agnes unter Nr. 2470 nicht grund⸗ sätzlich ablehnend gegenüber. Das Reichsversorgungsgesetz sieht bereits neben den Renten auch eine Fürsorge für die Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen vor. Der Gedanke liegt nun nahe, ähnlich auch bei der Sozialversicherung zu verfahren. Ich habe auf diese Zu⸗ sammenhänge schon vor Monaten im Haushaltsausschuß hingewiesen. Indessen ist die Frage von so großer grundsätzlicher und finanzieller
Tragweite, daß sie eingehend geprüft werden muß, insbesondere auch
n der Richtung, wie die finanzielle Deckung zu beschaffen ist. Diese
Fragen lassen sich aber nur lösen im Zusammenhang mit der gesamten Reform unserer Sozialversicherung, und darum möchte ich bitten, daß Sie vorläufig von der Annahme der vorgeschlagenen Resolution Abstand nehmen.
Es kann sich nur darum handeln, in einen künftigen Etat eine derartige Summe hineinzubringen. Das bedarf der Vorbereitung, die bei diesem Etat nicht mehr möglich w
1“
8
aus Ost- und Westpreußen .
Westfalen u. Rheinprovinz. 120
Schleswig⸗Holstein.
142 2 595
220
2 850 51 675 4 275
8 241 135
1 950 450 3 975 615 6 975 49
229 351
IIiIII IiIEIIII
IHIUii EIII
750 v 3 675 48 000 8 4 275
2 858 51 916 4 410
s
D1“
75 1875
600 3 375 450 6 525
2 400
4 590 7 024
—
1
1
IIELHE
1II11
IIIIHIILII
111 1
Summe E..
17
8
8 23 476 183 .. 243 154 .. 128 970 . . 112 174 831 3 659
8515 716 215
6 090 000 8 936 (04 287 097 840 71 700
11
Gefamtsumme
EE“
36 026 800
Bei der Besprechung des Haushaltsplans für das Reichsjustizministerium führte in Erwiderung auf Be⸗ merkungen des Abg. Dr. Rosenfeld (Unabhäng. Soz.) der Reichsjustizminister Schiffer aus:
Ich bin immer gewohnt, klare Antworten zu geben, muß aber sagen, es ist doch ein eigentümliches Beginnen, jetzt auf einmal in diese Sache die Kappangelegenheit, die hier bereits früher ganz aus⸗ führlich erörtert worden ist, hineinzuziehen. Ich verweise auf diese Erörterungen. Dem Herrn Abg. Rosenfeld ist übrigens ein kleines Malheur passiert. Er hat nämlich selbst aus dem Zettel vorgelesen, daß die Fraktionsvorstände sich eingesetzt hätten für die Amnestie, die gewährt werden sollte. (Abg. Dr. Rosenfeld: Erstens!) Auf den Punkt 1 bezieht sich gerade Punkt 2. Ich war dabei nicht be⸗ teiligt. Die Sachen sind ja längst abgehandelt worden, und ich glaube, sie vollständig klargestellt zu haben. Es sind Zeugen auch dafür vorhanden, was es mit dem Zettel für eine Bewandnis hatte.
Nun das angeblich neue Material. Ich kann es sehr einfach er⸗ ledigen. Es hat in der Tat eine Unterredung stattgefunden, und zwar eine Unterredung, von der ich selbst sehr viel erzählt habe, weil sie charakteristisch für einen Mann war, der an ihr teilnahm, das war der Kapitänleutnant Ehrhardt. Am Vormittag des 17. März er⸗ schienen bei mir Herr Oberst Bauer und nach meiner Erinnerung General von Oven sowie Kapitänleutnant Ehrhardt. Es ist möglich, daß noch ein anderer Herr dabei war. Es wurde davon gesprochen, welchem General für den Fall, daß General Lüttwitz zurücktrete, die Truppen übergeben werden sollten. Während dieser Aussprache, an der Herr Ehrhardt zunächst nicht teilnahm, ergriff er plötzlich das Wort und sagte: Ob er sich dem fügen würde, wenn ein solches Ab⸗ komemen zustande komme, wisse er nicht; aber wenn es gescheben würde, dann unter einer Bedingung. — Ich sagte, daß ich mich auf Bedingungen überhaupt nicht einlassen könne. Da sagte er: Ja,
eine Bedingung, über die l mit mir reden lassen würde. E b““ 8 .“ 9 1 8
15 S
—
1298—
Zusammenstellung. 1 2 777 985[11 ⅛518 494 200711 ¼ 59 884 066,57]416 718 750] 98 997 465
3437 75 — — 365 248 15 7⁄287 463 088 15 ¼ 16 650 591 24] 41 665 455,245 432 385
498 — — — n. J2I5O3153 607 30.S15 507187 307278 D5 357791579T175001577 190 00O28 2I4 08
5 5500 66 150
198
6 090 000 — 3 437 745 —
1 016 352 31 500 347 67
6 098 936 04 3 437 745 —
73 198 — 5 550 66 150 2
nämlich — nicht Bauer, sondern Ehrhardt — würde unter keine Umständen dulden, daß ihm gegenüber von Amnestie die Rede sei denn wer eine Amnestie auch nur annehme, der bekenne 8ch schuldig; er aber müsse für seine Leute behaupten, daß se weil sie nur seinen Befehlen gehorcht hätten, in keinen Falle haftbar wären, und er vertrete das, was er sellst getan habe, weil er sich irgendeiner Schuld nicht bewußt sei. Er würde also auch, wenn andere die Amnestie annehmen würden, enne solche Amnestie nicht annehmen. Ich habe darauf noch lächelnd die anderen Herren gefragt, wie sie darüber dächten. b Das hat Herr Ehrhardt gesagt. Im übrigen sprachen wir über das Wesen der Amnestie. Dabei mag auch die Wendung gefalen sein, daß der einzelne eine Amnestie weder annehmen noch ablehnen könne, und Ehrhardt bemerkte, er würde lieber einen Richtersprch vorziehen. Ich habe aber weder Bauer noch Ehrhardt, noch einen anderen Teilnehmer die Gewährung der Amnestie versprochen und zugesagt, war auch gar nicht dazu in der Lage. (Hört! hört!)
Auf weitere Bemerkungen des Abg. Dr. Rosenfeld em gegnete der Reichsjustizminister Schiffer:
Es ist eine nach meiner Meinung unerhörte Art und Weise daß, wenn man etwas, was richtig ist, zugibt, daraus geschlossen vith daß das, was bestritten wird, auch richtig ist. (Heiterkeit.) 2 habe selbst angegeben, was Herr Ehrhardt gesagt hat. Was in übrigen Herr Ehrhardt gesagt haben soll, daß ich Herrn Bauer 3 Amnestie sogar ausdrücklich zugestanden hätte, ist einfach falsch⸗ We Herr Ehrhardt zu dieser Behauptung kommt, weiß ich nicht; 6 der Brief echt ist, was ich natürlich nicht sagen kann, so liegt an seiner Seite ein unzweifelhafter Irrtum vor. Ich kann im übrigen nur darauf hinweisen, daß der Schlußakt der ganzen Sache klih und klar erwiesen hat, daß ich sogar ausdrücklich abgelehnt habe, die
Entlassung des Herrn von Lüttwitz unter irgendeiner
“ 8
dingung oder Zusage, besonders bezüglich der Amnestie, anzunehmen Damit ist vollständig klargestellt, daß ich nach dieser Richtung auch
nicht die mindeste mich bindende Zusage erteilt habe. Was meine
wirklichen Aeußerungen über Amnestie und den Zettel betrifft, so ver⸗ weise ich auf die früheren Verhandlungen. Sie ergeben den wahren Zusammenhang. Es ist unwiderleglich dargetan, wie dieser Zettel entstanden ist, und daß er für mich keinerlei Bedeutung mehr hatte Auf die übrigen Fragen des Herrn Abg. Dr. Rosenfeld wird mein Kommissar antworten.
19
133. Sitzung vom 7. Juli 1921, Vormittags 10 uhr. Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger“).)
Die Gesetzentwürfe über Verlängerung der Frist zur Anmeldung von Forderungen im Ausgleichsverfahren, über die Metall⸗ reserven der Privatnotenbanken (Verbot des Goldverkaufs) und das deutsch⸗Xrussische Ergänzungsabkommen über Heimschaffung der beiderseitigen Kriegsgefangenen und Zivilinternierten werden in zweiter und dritter Lesung ohne Erörterung erledigt.
Es folgt die zweite Beratung des Gesetzent⸗ wurfs, der die Bekanntmachung des Bundesrats vom 18. August 1917 überdie Errichtungvon Betriebs⸗ verbänden in der Binnenschiffahrt aufhebt und bestimmt, daß durch Entscheidung der Mehrheit der Stimmberechtigtenöffentlich⸗ rechtliche Kleinschifferverbändeals Zwangs⸗ organisationerrichtet werden können.
Abg. Kuhnt (U. Soz.) beantragt, die Vorlage, die vom Ausschuß unverändert angenommen ist, dahin abzuändern, daß nur die Bundesratsverordnung aufgehoben wird und außerdem eine Urabstimmung über die Errichtung der Verbände festgesetzt wird. Redner bemerkt zur Begründung seines Antrages: Es cht nicht einfach so mit der Gesetzesmacherei, daß das Verkehrs⸗ ministerium in letzter Stunde diesen Entwurf einbringt. Wir sind damit einverstanden, daß so schnell wie möglich eine Urab⸗ stimmung vorgenommen wird. Wir können aber erst das Resuitat dieser Abstimmung abwarten und uns dann im Oktober oder November in aller Ruhe über die Sache aussprechen. Ich bean⸗ trage, daß alle diejenigen stimmberechtigt sind, die nach den
Satzungen der bisherigen Verbände zur Mitgliedschaft verpflichtet
waren und ihre Beiträge entrichtet haben.
Geheimrat König: Mit der Tendenz des Antrages ist die Regierung einverstanden, und wir sind bereit, bei der Abstimmung so zu verfahren. Gleichwohl bitte ich, dem Antrag jetzt nicht zuzu⸗ stimmen, weil dann eine dritte Lesung nicht möglich sein würde. Die Reichsregierung hat aber das größte Interesse daran, daß die Vorlage noch heute verabschiedet wird.
Der Antrag Kuhnt wird abgelehnt und die Vorlage in zweiter Lesung unverändert angenommen. — Gegen die Vor⸗ nahme der dritten Lesung erhebt Abg. Kuhnt Widerspruch, so daß die dritte Lesung heute nicht erfolgen kann.
In der dritten Beratung des Gesetzent⸗ wurfs über die anderweite Festsetzung der Leistungen und der Beiträge in der Inva⸗ lidenversicherung beantragen die Unabhängigen Sozialisten, zu § 1287 RVO., welcher eine Erhöhung der Leistungen bei den Invaliden⸗, Alters⸗, Witwen⸗ und Witwerrenten um jährlich 600 ℳ, bei den Waisenrenten um jährlich 300 ℳ vorsieht, eine Erhöhung dieser Sätze auf 1200 ℳ und 450 ℳ. 1
Abg. Karsten (U. Soz.): Gestern hat der Reichstag unsere Anträge auf Erhöhung bis 2400 Mark bzw. 600 Mark abgelehnt. Wir beantragen heute, wenigstens 1200 Mark bzw. 450 Mark zu gewähren. Damit würden die Invalidenrentner jährlich wenigstens 1800 Mark, monatlich also 150 Mark, erhalten. Könnte jemand hier wagen. den Invaliden diese kärgliche Summe vorzuenthalten? Kurz vor Weihnachten sind im Reichstag den Invalidenrentnern Versprechungen auf Besserstellung gemacht worden, aber jetzt nach einem halben Jahr wird uns noch immer kein Weg gezeigt, der den Invalidenrentnern die Lebensmöglichkeit geben würde. Wenn Sie unsern Antrag ablehnen, tun Sie den Invalidenrentnern bitteres Unrecht.
Ministerialdirektor Siefart warnt dringend davor, im letzten Augenblick noch Beschlüsse nach diesem Antrag zu fassen, wodurch nur neue Schwierigkeiten entstehen würden.
Der Antrag wird abgelehnt und § 1287 mit den Sätzen der Vorlage angenommen.
„Nach der Vorlage sollen die Rentner, die schon vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes eine Rente bezogen haben, eine Erhöhung der Rente erhalten von monatlich 70 ℳ bei der Invaliden⸗ 2der Altersrente, von 55 ℳ bei der Witwen⸗ oder Witwerrente und 30 ℳ bei der Waisenrente.
Die Unabhängigen Sozialisten beantragen, diese Sätze zu erhöhen auf 130 ℳ, 100 ℳ und 55 ℳ.
Abg. Karsten (U. Soz.): Es handelt sich hier um die gleiche Angelegenheit, nur für die Altrentner. Den Mehrheitssozialisten, die jetzt gegen unsere Anträge sind, sage ich, daß wir es mit den Invalidenrentnern ernst meinen. (Zwischenruf eines Arbeiter⸗ sekretärs unter den Mehrheitssozialisten.) Wollen Sie als Arbeiter⸗ sekretär nicht, daß die Invalidenrentner aufgebessert werden? (Unruhe bei den Sozialdemokraten.) Die Mehrheitssozialisten haben sich früher immer entrüstet, wenn bei ihren Anträgen die Bürgerlichen schwiegen. Heute schweigen die Mehrheitssozialisten ei unserm Antrag. In einer solchen Situation wie heute hat niemand Lust, sich eingehend mit solchen Fragen zu beschäftigen, aber das Zentrum und der Arbeitsminister betonen doch sonst immer die christliche Nächstenliebe. Wenn der Regierungsvertreter meint, es könnten solche wichtigen Beschlüsse nicht mehr gefaßt werden, so war doch Zeit genug. denn mir haben diese Anträge chon im Ausschuß gestellt. Die Regierung legt uns solche Gesetz⸗ entwürfe zu spät vor, aber bei dieser Methode kann das Arbeits⸗ ministerium die Vorlagen so durchbringen, wie es will. Die Invalidenrentner mögen ja hungern, wenn nur die Interessen 1 Kapitalisten gewahrt werden. Ich rufe den Invaliden zu, aß sie sich zu einer Macht zusammenschließen, um ihre Forde⸗ rungen durchzusetzen.
Abg. Hoch (Soz.): Wenn wir uns schon parteipolitisch aus⸗ einandersetzen, so könnten wir es doch wenigstens in anständigen Formen tun. Es steht fest, daß es unmöglich ist, für die beantragten weiteren Erhöhungen die Deckungsmittel zu beschaffen. Die Bei⸗ träge haben wir verdoppeln müssen und jetzt zetern die Kommu⸗ nisten darüber. Wie kann man hier im Parlament, wo das Reich ich jetzt in einer so furchtbaren Finanznot befindet, von der Re⸗ Perung verlangen, daß sie Millionen in unbegrenzter Zahl zur erfügung stellt. Sie haben ja schon bei der Wochenhilfe einen dhnlichen Borstoß gemacht und wiederholen das jetzt bei der In⸗ validenrente. Bei der Kürze der Zeit ist es nicht möglich gewesen, ie Invalidenversicherung so auszubauen, wie es durchaus not⸗ wendig erscheint. Wir haben auch hier vor der Frage gestanden, ob daran die ganze Reform scheitern soll, ob man die Landesver⸗ scherungsanftalten wirklich der Gefahr aussetzen soll, daß selbst as Heilverfahren eingestellt werden muß, und da sind wir zu der —
de *) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden r Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.
Erhöhung der Beiträge geschritten nachdem wir nicht nur mit den
Unabhängigen, sondern auch mit den bürgerlichen Parteien darüber verhandelt hatten. Es ist doch nicht zu verantworten, daß wir die unglücklichen Arbeiter, die von der Schwindsucht bedroht sind und in den Heilanstalten Besserung erfahren können, ihrem Schicksal überlassen. Einen Teil der bezüglichen Anträge haben wir ja im Ausschuß gemeinsam mit den Unabhängigen formuliert. In lang⸗ wierigen Verhan 1 die wir speziell auch mit dem Kollegen Aufhäuser von den Unabhängigen Feführt haben und wo wir Hand in Hand gearbeitet haben, sind die Ausschußbeschlüsse zustande gekommen, und jetzt kommen dieselben Herren und fallen über uns in dieser unglaublichen Weise her, als wenn wir aus bösem Willen nichts für die Invaliden tun wollen. Das ist ein Vorgehen, das ich unter aufgeklärten Arbeitern noch nicht gefunden habe.
Abg. Bartz (Komm.): Es muß doch gesagt werden, daß noch bei keiner 8be eine Partei, die sich als Schützer und Schirmer der Arbeiterinteressen ausgibt, so versagt hat wie jetzt die Mehrheitssozialisten. Sie halten uns entgegen, daß die Re⸗ gierung jetzt keine Mittel zur Verfügung stellen kann. Wird das im Herbst etwa anders sein? Bei der Wehrmachtsversorgung und bei vielen anderen Gelegenheiten hat die Regierung Geld in Hülle und Fülle zur Verfügung gestellt, hier aber soll es ein Ding der Unmöglichkeit sein, und ausgesucht bei dieser Gelegenheit gehen die Mehrheitssozialisten mit den Bürgerlichen! Die Arbeiter sollen höhere Beiträge zahlen, ohne daß den Invaliden irgendetwas ge⸗ währt wird. Opfer sollen gebracht werden, aber die Renten will man um keinen Heller erhöhen. Es wird behauptet, die Existenz der Landesversicherungsanstalten sei gefährdet, selbst das Heilver⸗ fahren müsse eingestellt werden. Ja, zum Teufel, ist denn die Re⸗
gierung so tief gesunken, daß sie nicht einmal für die Hebung der
Volksgesundheit etwas übrig hat? Die bürgerlichen Parteien sind es doch gewesen, die mit der Regierung durch die unendlichen Kriegsanleihen usw. diese Notlage des Volkes herbeigeführt haben. Es wäre von der Regierung geradezu eine Gewissenlosigkeit, wenn sie sich jetzt weigern sollte, die Mittel für die Fortführung des Heilverfahrens vorzuschießen.
Abg. Karsten (U. Soz.): Es ist uns bitter ernst damit, daß der Invalidenrentner das bekommt, was er braucht, damit er leben kann. Das will ich dem Kollegen Hoch in aller Gemüts⸗ ruhe gesagt haben. Unser neuer Antrag würde etwa 1,2 Mil⸗ liarden 8 Wenn die Summen nicht aus der Invaliden⸗ versicherung gewonnen werden können, müssen sie aus der Reichs⸗ kasse aufgebracht werden. Für Leute, die völlig gesund vom Militär entlassen werden, legt man 300 Millionen zurück; wenn man die den Invalidenrentnern zugute kommen ließe, würde jede Rente mongtlich um 25 ℳ erhöht werden können. Sie (zu den Sozialdemokraten) haben gar keinen Versuch unternommen, die Lage der Invalidenrentner zu verbessern, während wir in der Kom⸗ mission durchaus unsere Pflicht getan und uns gleichzeitig in jeder Richtung beschränkt haben. Sie sind allerdings zuerst im Ausschuß mit uns zusammengegangen, nachher aber haben Sie sich von uns getrennt, und zum Schluß haben Sie sich mit den Bürgerlichen vereinigt. Sie sind ja auch von den Regierungs⸗ parteien viel zu Sie können gar nicht mit den Un⸗ abhängigen Sozialdemokraten zusammengehen. Was Sie jetzt treiben, ist eine ganz elende Agitationsmache.
Abg. Schwarzer (Bayer. V.): Die Art und Weise, wie gerade der Abg. Karsten seine Anträge zu begründen beliebt hat, ist gar nichts anderes gewesen als eine ganz elende Agitations⸗ mache. Die sämtlichen Fragen sind im Ausschuß viel gründlicher als hier besprochen worden, und es ist die allgemeine Ueberzeugung gewesen, daß, solange nicht ausreichende Mittel für die Sanierung der Landesversicherungsanstalten vorhanden sind, den Anträgen Karsten nicht entgegengekommen werden kann. Wir haben für die Invaliden ein mindestens so gutes Herz wie Sie. Wenn Herr Karsten von der christlichen Nächstenliebe spricht, so redet er von Dingen, die er nicht versteht. (Großer Lärm und Gelächter links.) Wer sorgt denn für die armen alten Invaliden? Vielleicht die Schwestern Ihrer Parteien, oder vielmehr die Schwestern, die ihr ganzes Leben in den Kranken⸗, Siechen⸗ und Armenhäusern im Dienste der christlichen Nächstenliebe aufopfern? (Andquernder Lärm bei den Unabhängigen Sozialdemokraten und Kommunisten.) Sie sind zu einem Ürteil darüber am allerletzten berechtigt. Es ist lächerlich, die hier in Rede stehenden 88 hen mit der christlichen Nächstenliebe in Verbindung zu setzen. s Vandelt sich um die Be⸗ schaffung der Mittel, die nötig sind, um zu leisten, was in den An⸗ trägen verlangt wird. Weisen Sie uns die Möglichkeit der Be⸗ schaffung nach, und es wird sich über Ihre Anträge reden lassen.
Abg. Mumm (D. Nat.): Der Rechten wird vorgeworfen, daß sie an der Beratung über diese wichtigen Fragen nicht ge⸗ bührend Anteil nehme. Es genügt, demgegenüber zu sagen, daß in die Kommission Frau Behm als Mitarbeiterin entsandt ist. Wir sind in einer so ernsten Lage, daß wir alles tun müssen, um dasjenige, was wir den Invaliden zusichern, ihnen auch dauernd zu geben. Es ist sinnlos und liegt nicht im Interesse der In⸗ validen, ihnen etwas zu bewilligen, was durch die Versicherungs⸗ anstalten in kurzer Zeit nicht mehr gewährt werden kann. In den Zeiten der beginnenden Arbeiterversicherung haben die Mehrheits⸗ sozialisten auch die Uebertrumpfungspolitik getrieben, und sie werden heute damit gestraft, womit sie einst gesündigt haben, mit der Uebertrumpfungspolitik, die nicht nach dem fragte, was mög⸗ lich ist. Die deutsche Invalidenversicherung ist gegen die Linke durchgeführt worden auf Grund der christlich⸗sozialen Gedanken, wie Fürst Bismarck damals sagte, und auf diesem Gebiete weiter in allem Ernst zu arbeiten, ist der Wille meiner Partei, die keine Klassenpartei, sondern eine Volkspartei ist. (Beifall rechts, Lärm auf der äußersten Linken.)
Abg. Karsten (U. Soz.): Die Anstalten der Kirche beruhen nur auf Eigennutz und Selbstsucht, um die Kirche zusammenzu⸗ Ffrten Die Schwestern, die Sie mit den Mitteln der christlichen Religion für ihre Zwecke benutzen, kommen oft in Not und müssen sich hilfesuchend an die Oeffentlichkeit wenden.
8 Abg. Fries ö Wenn es a ö b die ngehörigen der besitzenden Klassen Gelder zu bewilligen, dann wird nicht danach gefragt, wo das Geld Die Mehr⸗
heitssozialisten sollten sich an der Einigkeit der bürgerlichen Klassen
ein Beispiel nehmen. 18 Der Antrag der Unabhängigen Sozialisten wird abgelehnt, die Sätze der Vorlage werden angenommen.
Es folgt die dritte Beratung des Gesetz⸗ entwurfs über Wochenhilfen und Wochen⸗ fürsorge.
Abg. Frau Agnes (u. Soz.) befürwortet erneut ihre in zweiter Lesung dem Ausschuß überwiesenen Anträge über Erhöhung des Wochengeldes und des Stillgeldes. Die finanziellen Gründe gegen die Anträge, so sagt Rednerin, sind nicht durchschlagend. Für die Reeder, die Landwirte und die Reichswehr hat man immer Geld übrig, lehnt aber einen tatkräftigen Schutz für die Wöchnerinnen ab. Das tun auch die Mehrheitssozialisten, die schon in der Nationalversammlung in Verbindung mit den bür⸗ gerlichen Parteien unsere Anträge abgelehnt haben. Auch wir wollen nicht, daß die Krankenkassen zusammenbrechen, sondern wir verlangen, daß das Reich die Lasten trägt. Wenn auch unsere Anträge abgelehnt weren, so wird uns das nicht abhalten, draußen zu sagen, was sich hier abgespielt hat.
ih Schröder (Soz.): Ich bedaure außerordentlich diesen Mißklang und das Schauspiel des Kampfes zwischen den sozialistischen Parteien, den sich die Rechte zunutze macht. Wir konnten hier gar nicht anders handeln. In einer interfraktio⸗ nellen 8e—rechung ist von allen Parteien, auch von den Unab⸗ hängigen und Kommunisten, ausgesprochen worden, daß im Prinzip Einigkeit über die zu stellenden Anträge herrsche, und in der Ausschußberatung haben sich die Vertreterinnen der Kom⸗ munistischen Fraktion überhaupt nicht geäußert, der Vertreter der Unabhängigen aber hat ausdrücklich erklärt, daß er keine weiter⸗ ”ve Anträge stellen wolle (Hört, hört! bei den Soz.), um
§ Inkrafttreten des Gesetzes nicht zu verzögern. (Hört, hört!
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Danach konnten wir die Anträge der Frau Agnes nicht erwarten. (Sehr wahr! bei den Soz.) Frau Agnes selbst hat an den Vorberatungen und im Ausschuß nicht teilgennommen. Es handelt sich nicht darum, daß das Reich das
bei den Sozialdemokraten.)
Geld nicht aufbringen kann, sondern den Krakenkassen können wir 8
diese Kosten nicht aufbürden. Wir sind uns ja einig, daß die Forderungen der Unabhängigen erfüllt werden b57 aber wir müssen erst mal beraten, auf welchem Wege das möglich ist. (Ruf bei den U. 3275 Aber! Aber!) Ich wundere mich, daß Frau Agnes sich 8 sesem Vorgehen gebrauchen läßt. Das Gesetz ist im Ausschuß einstimmig angenommen worden. Das Inkraft⸗ treten können wir nicht schon nach dem Antrag der Unab⸗ hängigen am 1. Oktober bestimmen, sondern müssen es dem Minister überlassen, weil erst noch die Verhandlungen mit den Aerzten und Krankenkassen über die ärztliche Behandlung ge⸗ bflogen werden müssen. Wir wollen doch die Anträge der Frau gnes dem Ausschuß überweisen, damit sie dort gründlich beraten werden können. Dann schicken Sie (zu den U. Soz.) aber Leute in den Ausschuß, die davon etwas verstehen. Sie betreiben jetzt nur Agitationspolitik. (Große Unruhe auf der äußersten Linken.) „Präsident Löbe bemerkt, daß zur dritten Beratung Anträge überhaupt noch nicht gestellt seien. Abg. Frau Wurm (U. Soz.): Ioch nehme unsere Anträge wieder zur dritten Beratung auf. uch nach einer Ausschuß⸗ beratung können noch Verbesserungsanträge gestellt werden, das ist jedem Abgeordneten unbenommen. Frau Schröder wird wohl auch die Beschlüsse des Reichswirtschaftsrats gelesen haben, die in⸗ vag gekommen sind und über unsere Ausschußbeschlüsse hinausgehen. Frau Schröder sagt selbst, daß alle einig sind, daß unsere Forderungen erfüllt werden müssen, die Einwendungen richten sich also nur gegen das Formale, nicht gegen das Sach⸗ liche. Bis zum Oktober hat das Arbeitsministerium Zeit genug, die Anträge durchzuführen. Bei für kapitalistische Unternehmungen geht es immer sehr schnell. Abg. Frau Teusch (Zentr.): Die Hauptsachen über die Ausschußberatung hat bereits Frau Schröder ausgeführt. Wir sind alle einig, daß die Frage der Wochenfürsorge noch einer ein⸗ gehenderen Prüfung unterzogen werden muß. Es handelt sich aber nicht nur um die Aufbürdung von Milllardenlasten, sondern auch um eine Vergrößerung des Kreises, dem die Wochenfürsorge zuteil werden soll. Auch manche Mittelstandsfrau wäre heute in besserer Lage, wenn die Wochenfürsorge für sie eintreten könnte. Im Laufe der Wintertagung werden wir auf Grund dieser An⸗ täge und besonders der Anträge des Reichswirtschaftsrats im Aus⸗ sch⸗ diese Frage beraten. ir können hier nur Leistungen be⸗ chließen, die von den Krankenkassen getragen werden können.
Nach einer kurzen Erwiderung der Abg. Frau Agnes wird die Abstimmung ausgesetzt, bis die Anträge der Unab⸗ hängigen gedruckt vorliegen.
Auf Antrag des Geschäftsordnungsausschusses wird die Genehmigung zur strafrechtlichen Verfolgung des Abg. Höl⸗ lein (Komm.) wegen Vergehens gegen § 130 des Strafgesetz⸗ buchs und gegen den Abg. Körner (D. Nat.) wegen Beleidi⸗ gung nicht erteilt.
Es folgt darauf gemeinsam die zweite Beratun des Gesetzentwurfs über den Ersatz der 8n die Abtretung deutscher Reichsgebiete ent⸗ standenen Schäden (Verdrängungsschäden⸗ gese tz), des Gesetzentwurfsüber den Ersatz von Kriegsschäden in den ehemaligen deutschen Schutzgebieten (Kolonialschädengese tz, Gesetzentwurfs über den Ersatz von Krieg schäden im Ausland (Auslandsschädengese tz) und des Gesetzentwurfs über die Verfassung und das Verfahren der Behörden zur Fest⸗ setzung von Entschädigungen und Ver⸗ gütungen für Schäden aus Anlaß des Krieges und des Friedensschlusses (Entschädigungs⸗ ordnung).
Die Entschädigungsordnung regelt Organisation und Ver⸗ fahren bei der Bewilligung der Entschädigungen. Das Ver⸗ drängungsschädengesetz gewährt Entschädigungen denjenigen, die durch Ausweisungsbefehle einer fremden Macht das ab⸗ getretene Gebiet verlassen haben oder denen durch andere Maßnahmen der Aufenthalt dort unmöglich gemacht ist, aber nicht infolge des allgemeinen Verfalles des Wirtschaftslebens in dem abgetretenen Gebiet. Entschädigt wird vor allem der Verlust an Erwerbseinkommen, an verlorenen oder beschä⸗ digten Sachen, und endlich wird eine bescheidene Pauschsumme als Verlust der Grundlage der Existenz (sog. Fonds de commerce) gewährt. Nach dem 31. Dezember 1920 gibt es eine Entschädigung für Erwerbsverlust nicht mehr. Ersetzt wird der Wert, den die verlorene Sache am 25. Juli 1914 hatte. Der Ausschuß hat aber für Hausrat und Kleidungs⸗ stücke die Wiederherstellungskosten bis zum Höchstbetrage von 100 000 ℳ eingesetzt und Gebrauchsgegenstände für den Beruf unbeschränkt ersetzt.
Beim Auslands⸗ und Kolonialschädengesetz wird Ersatz für Erwerbsverlust nicht gewährt, auch nicht für den Verlust der Grundlage des Erwerbs, wohl aber sonstige Mehrausgaben, Unterhaltskosten, Transport⸗ und Reiseaufwendungen. Die Entschädigungsordnung setzt als erste Instanz Spruchkammern und als zweite Instanz das Reichswirtschaftsgericht ein. Die Lasten des Reichs aus den Entschädigungsgesetzen werden auf rund 10 Milliarden Papiermark angenommen. Die bis jetzt angemeldeten Liquiadtionsschäden der Deutschen betragen außerdem nahezu 18 Milliarden Goldmark.
„Abg. Dietrich⸗Baden (Dem.) berichtet über das Var⸗ drängungsschädengesetz, schäd gsetdr. Gildemeister (D. Vp.) über das Kolonial⸗ hädengesetz,
Abg. Dr. Curtius (D. Pp.) über das Gesetz betreffend die Entschädigungsordnung.
Abg. Riedmiller (Soz.) gibt namens aller Parteien mit Aus⸗ nahme der Unabhängigen Sozialisten und Kommunisten folgende Erklärung ab: Die Entschädigungsfragen lassen sich nur auf einer mittleren Linie regeln, die einerseits den Geschädigten gerecht wird und andererseits der ungeheuren Not des deutschen Volkes Rechnung trägt. Alle Parteien haben an der Lösung mitgearbeitet. Der Ausschuß hat die Rgierungsvorlage abgeändert, aber in voller An⸗ erkennung der Tatsache, daß die Finanzlage des Reiches es nicht ermöglicht, allen an sich berechtigten Forderungen gerecht zu werden. In den Beschlüssen des Ausschusses ist auch der soziale Gedanke zu seinem Recht gekommen. Die Parteien geben der Hoffnun Ausdruck, daß diese Gesetze segensreich wirken werden. (Beifall. Abg. Schwarz⸗Baden (U. Soz.); Wir erkennen an, daß ein Teil der Flüchtlinge sich in großer Notlage befindet, können aber trotzdem den Gesetzentwürfen in ihrer Gesamtheit nicht zustimmen. Das Verdrängungsschädengesetz gibt auch denen, die nicht bedürfti sind. Auch dieses Gesetz soll nur dazu dienen, den Besitzenden 8 Kosten der Allgemeinheit Mittel zuzuführen. Für Luxusgegen⸗ stände sollte schon im Vorentschädigungsverfahren kein Ersatz ge⸗ geben werden. Nun hat man aber Spiegel bei Arbeitern als Luxusgegenstände bezeichnet und die Entschädigung verweigert. Andererseits ist der Schwerindustrie im Westen, z. B. den Loth⸗ ringer Hüttenwerken, eine bedeutende Entschädigung in bar gezahlt worden. Wir nehmen also zu diesem Gesetz eine etwas skeptische Haltung ein. Auch beim Auslandsschädengesetz wird es wieder dahin kommen, daß neun Zehntel den besitzenden Klassen zu⸗ fließen und nur ein Zehntel den Geschädigten, die zur großen