1921 / 157 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 08 Jul 1921 18:00:01 GMT) scan diff

Masse gehören. Vielfach wird es auf die Auslegung der Be⸗ timmungen durch die Personen in den Behörden ankommen. Das teichswirtschaftsgericht ist in manchen Fällen schon über das hinausgegangen, was diese Gesetze bestimmen. Im Augenblick der großen Arbeitsnot müssen wir Gesetze ablehnen, die einigen Besitzenden 89 Entschädigungssummen in den Schoß werfen. Viele Deutsche sind durch die elenden Zustände in Schoßhwe⸗ in das Ausland getrieben worden und haben beim Ausbruch des Krieges nicht rechtzeitig zurückkommen können. Die Summen, die der Industrie Fegeben werden, werden nicht zum Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft, sondern zu persönlichen Profiten ver⸗ wendet werden. ir werden das Kolonialschädengesetz ablehnen und das Verdrängungsschädengesetz annehmen. Die Auslands⸗ deutschen werden durch dieses Gesetz nicht befriedigt werden, wenn sie sehen, daß es nur einigen wenigen Großen Nutzen bringen wird. Den Auslandsdeutschen wird es nicht dienen, wenn hier mit dem Säbel gerasselt wird. Eine Menge Menschen wird von Land zu Land getrieben, weil sie nur eine andere Sprache sprechen.

Abg. Fries (Komm.): Die Großindustrie ist mit hohen Summen entschädigt worden, und bei den Auslandsdeutschen hat uns das Reichswirtschaftsgericht gezeigt, wie es gemacht wird. Aber trotz der Mängel werden wir dem Verdrängungsschädengesetz zustimmen. Aber beim Kolonialschäden⸗ und Auslandsschäden⸗ gesetz werden nur die Besitzenden bevorzugt werden. Wir werden dagegen stimmen. Der Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft mit Hiffe der Entschädigungsmilliarden trifft nur in geringem Maße zu, denn die Arbeiter leiden nach wie vor Not.

Damit schließt die allgemeine Besprechung. Ohne weitere Erörterung wird das Verdrängungsschädengesetz nach den Ausschußbeschlüssen angenommen, jedoch mit einem Abänderungsantrag des Abg. Ledebour (U. Soz.), der mit geringer Mehrheit angenommen wird.

Im § 24 ist bestimmt, daß eine Entschädigung zu versagen ist, wenn u. a. der Geschädigte wegen einer Straftat flüchtig gewesen und rechtskräftig verurteilt worden ist, oder wenn ein solches Strafverfahren wegen Mangels an Beweisen nicht er⸗ Ledebour fügt hier hinzu: oder wenn

olgen kann. Der Antra 8 rlaß einer Amnestie nicht erfolgen

das Verfahren durch ann.

Zu diesem Gesetz wird eine Entschließung des Abg. Dr. Fleischer (SZentr.) mit Unterstützung aller Parteien ange⸗ nommen, wonach auch für Beschlagnahmungen im polnischen Korridor vorläufige Entschädigung aus Reichsmitteln mit der Maßnahme gewährt werden soll, daß sie im Falle der Ersatz⸗ leistung durch die polnische Regierung an das Reich zurückzu⸗ zahlen ist. Ferner werden Entschließungen des Ausschusses angenommen wegen Vorlegung eines Planes über die Ent⸗

g der aus dem Saarland verdrängten Deutschen, wegen Erhaltung der Bezüge der deutschen Pensionäre und Rentenempfänger in den abgetretenen Ostgebieten und wegen Unterstützung der Verdrängten aus den abgetretenen Ostge⸗ bieten, die durch Entwertung von Hypotheken, Sparguthaben, Wertpapieren u. dergl. in Not geraten sind.

Das Kolonialschädengesetz und das Auslands⸗ schädengesetz werden unverändert angenommen, wobei der gleiche Antrag Ledebour zu beiden Gesetzen diesmal gegen die Stimmen der drei sozialistischen Parteien abgelehnt wird, da inzwischen die Mitglieder der übrigen Parteien im Saale in größerer Anzahl anwesend sind.

Fum Auslandsschädengesetz wird eine Entschlie ßung der Rechten angenommen, worin die Regierung um Vor⸗ schläge über den Ersatz derjenigen im Kriege an Ladungen der bö“ entstandenen Schäden ersucht wird, die im Aus⸗ lan sschädengesetz ihre Regelung nicht gefunden haben; sowie Entschließungen des Ausschusses, wonach die Verdrängten, Ko⸗ lonial⸗ und Auslandsdeutschen Schuldurkunden des Reichs zur Steuerzahlung verwenden dürfen, und ferner Unterstützungen erhalten sollen, wenn sie durch die Valutaverhältnisse in Not geraten sind.

Die Entschädigungsordnung wird nach den Ausschuß⸗ beschlüssen angenommen, jegoch mit einer vom Abg. Dr. Cur⸗ tius 8 V.) beantragten Aenderung, wonach nicht nur der Geschädigte, sondern auch sein Rechtsnachfolger auf Entschädi⸗ gung antragen kann. Ferner werden Entschließungen des Ausschusses angenommen, wonach zur Beschleunigung der Entschädigungen das Reichswirtschaftsgericht verstärkt und mit den bestbefähigten Kräften besetzt werden soll, und wonach der Rechtsschutz auf wirtschaftlichem Gebiet besser als bisher ge⸗ sichert und der Rechtszug auf allen Rechtsgebieten, einschließ⸗ lich Wirtschafts⸗ und Verwaltungsrecht, vereinheitlicht und vereinfacht werden soll.

In der sofort sich anschließenden dritten Beratung werden sämtliche vier Gesetze ohne weitere Erörterung angenommen. Hierbei wird der zum Verdrängungsschädengesetz ange⸗ nommene Antrag Ledebour wieder beseitigt, und zwar, da bei der Abstimmung Probe und Gegenprobe zweifelhaft bleiben, durch Hammelsprung mit 137 gegen 126 Stimmen.

Nunmehr wird unter Ablehnung der inzwischen einge⸗ brachten Anträge Agnes der Gesetzentwurf über Wochenhilfe und Wochenfürsorge in dritter Lesung angenommen.

Der Antrag Dr. Curtius (D. V.), der einen Gesetz⸗ entwurf über das Reichswirtschaftsgericht enthält, wird dem Rechtsausschuß überwiesen.

Es folgt der Bericht des Ausschusses für Volkswirtschaft über die Anträge betr. Erwerbslosenfürsorge.

Der Ausschuß (Berichterstatter Abg. Brandes) schlägt vor, zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zu verfahren nach Grundsätzen der planmäßigen Umschichtung der Bevölkerung, der Arbeitsbeschaffung, der Arbeitsvermittlung und allgemeiner volkswirtschafllicher Maßnahmen. Im einzelnen ist zu er⸗ wähnen neben der Anerkennung der Notwendigkeit finanzieller Unterstützung die Empfehlung einer guten Siedlungspolitik, Anlernung städtischer Arbeiter für Landwirtschaft und Garten⸗ bau, Förderung der Meliorationen, Moorkultur unter mög⸗ lichster Berücksichtigung des Naturschutzes; Förderung des Bau⸗ gewerbes, Bekämpfung ungesund hoher Preise der Baustoffe, Förderung von Kanal⸗ und Talsperrenbauten und überhaupt sofortige Inangriffnahme öffentlicher Arbeiten im weitesten Umfang. Die Zahl der ausländischen Arbeiter ist nach Mög⸗ lichkeit zu vermindern. Die in Aussicht stehende Verteuerung des Brotes, der Mieten und der Kohlen sowie die neuen Steuerbelastungen erforderten den Ueberganag zu einer ge⸗ sunden Preis⸗ und Gewinnpolitik und die Ablehnung unge⸗ sund hoher Gewinne. Die Regierung soll Vorschläge zu fort⸗ laufender Beobachtung des Gebarens der Kartelle in Industrie und Handel machen. Der Reichstag tritt der Regierungserklärung bei bezüglich erhöhter Unterstützung der Kurzarbeiter und Erhöhung der Erwerbslosenunterstützung in Höhe von 20 25 %ᷣ der jetzigen Sätze vom 1. August an.

Abg. Plettner (Komm.): Die Arbeitslosigkeit ist eine Folge des kapitalistischen Systems. Die hier vorgeschlagenen Maßnahmen werden keineswegs ausreichen zur Beseitigung des Notstandes. Die Krisis kann nur beseitigt werden, wenn das ganze System ge⸗ ündert wird. Der Kapitalismus braucht die Reserve der Arbeits⸗

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losen, um die Löhne drücken zu können. Dieser Reichstag, der für notleidende Agrarier und für allerhand kapitalistische Zwecke Milliarden verausgabt, hat für die Arbeitslosen nichts übrig. Sie 88n weiter hungern. Alles, was den Arbeitslosen versprochen wird, ist nur weiße Salbe. Die Schlichtungsausschüsse sind meist nur Stützen des Kapitalismus, in dessen Betrieben zahlreiche Arbeiter aus nichtigen Gründen auf die Straße gesetzt werden. Sie (nach rechts) sind nur dazu da, um den Geldsack der Besitzen⸗ den noch mehr zu füllen, Sie arbeiten für den Profit einer gewissen Klasse. Der Arbeiter soll aufs Knie gezwungen werden, um sich anz von den Kapitalisten beherrschen zu kassen. Die vom Aus⸗ 1 empfohlene Gewinnkontrolle ist nur ein magerer Trost für die Arbeiter; wenn die Industriekonzerne erklären, sie brauchten 60 Prozent Gewinne zur Aufrechterhaltung der Wirtschaft, dann wird sich die Kontrolle damit abfinden. Diese Kontrolle ist nur eine Phrase und nicht wirksam durchzuführen ohne Mitwirkung des Proletariats. Alle dieh nichtssagenden Vorschläge werden nur gemacht, um die Erwerbslosen 8 beruhigen. Wir fordern dem⸗ egenüber das Proletariat zum Kampfe gegen das korrupte kapita⸗ istische System auf. Die 10 Punkte, die die Gewerkschaften vor⸗ geschlagen haben, sind vom Ausschuß nicht genügend beachtet worden. Das einzige Positive in den Vorschlägen des Ausschusses ist die Erhöhung der Erwerbslosenunterstützung um 20 bis 25 Prozent. Es ist bemerkenswert, daß die Mehrheitssozialdemokraten sich mit diesem Konglemerat von Nichts in den Ausschußvorschlägen be⸗ gnügen wollen. Brot⸗ und Kartoffelpreise werden so steigen, daß die Erwerbslosen auch mit den neuen Unterstützungssätzen nicht auskommen können; sie sollen der Armenpflege anheimfallen. Wenn die Sozialdemokraten und die Gewerkschaften die zehn Grundforderungen, die die Gewerkschaften selbst aufgestellt haben, nicht vertreten wollen, müssen die Arbeiter einmütig über die Köpfe dieser Führer hinweggehen und den Kampf ohne diese ührer aufnehmen. (Lachen und Rufe rechts: Demagogen!) Meine erren auf der Rechten, Sie sind doch die abgefeimtesten Dema⸗ gpogen⸗ (Präsident Löbe ruft den Redner zur Ordnung.) Die apitalistische Gesellschaftsordnung muß unterstützt werden. Abg. Dißmann (U. Soz.): Bei der vorgerückten Stunde ist das Problem nicht mehr erschöpfend zu behandeln. Ich möchte aber die Aufmerksamkeit der Regierung auf die Lage der Werft⸗ arbeiter lenken. Die Reeder verwenden die Entschädigungssumme nicht dazu, heimische Werftarbeiter zu beschäftigen, sondern kaufen für die zwölf bewilligten Milliarden Schiffe im Ausland. Die Forderung der Arbeiter der Elbinger Schichauwerft nach Auf⸗ besserung ihrer Hungerlöhne erfuhr eine glatte Ablehnung, und dann kam die Aussperung. Wenn die Kommunisten den Reichstag benutzen wollen zur Schürung des Bruderzwists unter Pro⸗ letariern, dann folgen wir ihnen darin nicht. (Lärm bei den Kommunisten.) Sie (zu den Kommunisten) lachen über die Not der Arbeitslosen, um Ihr Parteisüppchen daran zu kochen. (Lärm bei den Kommunisten.) Draußen im Lande treffen wir uns wieder. Sie scheinen gar nichts für die Arbeitslosen tun zu wollen, wir aber erachten jeden Groschen mehr, den die Arbeits⸗ losen erhalten, als einen Gewinn für diese. Mit Zustimmung u den Vhaesa n e hrge geben wir nichts von unseren An⸗ frei. Der Vertreter der kommunistischen Fraktion hat fost im Ausschuß gefehlt. (Hört! Hört!) Wir blieben bei zwei nträgen in der Minderheit, weil der Kommunist nicht zur Stelle war. (Hört! Hört!) Die ““ berücksichtigen die Forderungen der Gewerkschaften. Wenn wir die acht Millionen Arbeiter mobil machen, so tun wir es gegen ihre natürlichen Gegner, aber nicht um Gewerkschaftshäuser zu demolieren. Lassen Sie (zu den Kommunisten) ab von diesem wüsten Treiben, ver⸗ suchen wir, uns näherzukommen, dann werden die Arbeiter triumphieren. (Beifall bei den U. Soz.)

Reichsarbeitsminister Dr. Brauns: Der Herr Vorredner hat die Regierung gefragt, welche Stellung sie einnehme zu den neuesten Vorgängen auf der Schichau⸗Werft in Elbing.

Die Regierung bedauert mit dem Herrn Vorredner, daß der Schiedsspruch von der Arbeitgeberseite nicht angenommen worden ist. Die Arbeitnehmer haben nun ihrerseits die Verbindlichkeitserklärung beantragt. Wir werden, wie das immer in solchen Fällen geschieht, ehe wir die Verbindlichkeitserklärung beschließen, nochmals mit den Parteien Fühlung nehmen und durch Rücksprache mit ihnen auf friedlichem Wege die ganze Sache zu erledigen suchen.

Sollte das nicht gelingen, dann wäre allerdings zu prüfen, ob hier nicht ein grundsätzlicher Widerstand des Unternehmers gegen den im Schlichtungsverfahren verkörperten Einigungsgedanken als solchen vorliegt. Einen solchen Widerstand mit allen gesetzlichen Mitteln zu brechen, halte ich allerdings für meine Pflicht. (Sehr richtig! bei den Soz. und D. D.) Dabei würde insbesondere zu prüfen sein, ob nicht schon bei der Vergebung von Staatsaufträgen, wie sie auch die Schichauwerft in nicht unerheblichem Umfange erhalten hat, ent⸗ sprechende Sicherungen getroffen werden müssen. Die Regierung muß von Unternehmern, die Staatsaufträge erhalten, erwarten und nachdrücklichst verlangen, daß sie den auf gesetzlichen Anordnungen beruhenden sozialen Einrichtungen keinen Widerstand entgegenstellen. (Zustimmung.)

Abg. Plettner 8“ bestreitet die Richtigkeit der Dar⸗ stellung Dißmanns von den Vorgängen im Ausschuß. Warum werden die Anträge nicht im Plenum wieder eingebracht? Wenn Sie, Herr Dißmann, nicht nur Theaterreden halten wollen (große eiterkeit), dann müssen Sie den Mut haben, auch draußen zur at 8 schreiten, um die Massen zum Sturz des Kapitalismus aufzufordern.

Abg. Simon⸗Franken (u. Soz.) stellt fest, daß die Kommunisten sich in den Ausschußsitzungen fast niemals hätten blicken lassen. Es sei ihm nicht gelungen, die Herren zur Teil⸗ nahme zu bewegen. Hier im Hause wird die Arbeit zum Fenster hinaus geleistet. Wir stellen ebenso wie Sie unsere Forde um en auf und suchen die Massen aufzuklären und zu gewinnen. Das Pinge schneller, wenn Sie nicht den Bruderkampf führen würden.

s ist falsch, daß wir Ihre Anträge abgelehnt hätten, einen Ihrer Anträge haben wir durchgesetzt, ohne daß Sie dabei waren.

Abg. Eckardt (Komm.): Bei dieser überhetzten Arbeit der letzten Tage konnten wir nicht in allen Ausschüssen anwesend sein.

Die Ausschußanträge werden angenommen.

Ein Antrag Schultz⸗Bromberg (D. Nat.), anstatt des Ausschußantrages, wonach bei öffentlichen Vergebungen der Unternehmergewinn auf ein angemessenes Höchstmaß zu be⸗ grenzen ist, zu sagen, daß die Vergebungsstellen auf möglichst den Marktverhältnissen entsprechende Preise halten sollen, wird gegen die Stimmen der beiden Rechtsparteien abgelehnt. Ein Antrag Müller⸗Franken (Soz.), daß durch gesetz⸗ liche Bestimmungen den arbeitslos gewordenen Arbeitern und Angestellten der verlorengegangene Arbeitslohn von den In⸗ dustriekartellen und Konventionen ersetzt werden soll, die durch Verhängung der Materialsperre die Stillegung von Fabriken und Werkstätten herbeiführen, wird durch Hammelsprung mit 129 gegen 108 der drei sozialistischen Parteien abgelehnt. Eine Reihe von Anträgen der Kommunisten, die weit über die Vorschläge des Ausschusses hinausgehen, wird gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt.

Die von allen Parteien beantragte Aenderung des Diätengesetzes für den NReichstag wird ohne Erörterung in allen drei Lesungen angenommen. Danach er⸗ halten die Abgeordneten 5 Aufwandsentschädigung von mo⸗ monatlich 1500 einen Teuerungszuschlag von 1000 ℳ, zum Tagegeld für Ausschußsitzungen von 50 einen Zuschlag von

E11616 92 EEEE . LE111“

35 ℳ. Bei den in Ber

1““ 14“ 1“ 2 1u““ lin wohnenden Abgeordneten beträgt Auch der Abzug für Versäum⸗ nisse wird entsprechend erhöht. Ein Antrag des Abg. Dr. Pfeiffer (Zentr.) auf Beseitigung der Differenzierung für die Berliner Abgeordneten ist vor der Abstimmung zurück⸗ gezogen worden.

Es folgen die Ausführungsbestimmungen zum Besoldungs⸗ esetz. . Abg. Morath (D. V.) gibt namens seiner Partei folgende Erklärung ab: Unter den Aus ührungsbestimmungen befinden sich solche, die dem Gesetz durchaus zuwiderlaufen, zu denen der Finan⸗ minister sich aber in Ausnahmefällen ermächtigt glaubt. Wir sind nicht der Ansicht, daß er p berechtigt ist. Einzelne Beamten⸗ kategorien werden schwer ge chädigt. Es wäre aber Shenae. in diesem Augenblick noch Anträge zu stellen, zumal die Bestimmungen schon in Kraft sind.

Die Ausführungsbestimmungen werden nach den Be⸗ schlüssen des Ausschusses angenommen.

Der Antrag auf Gleichstellung der Frauen in der Justiz, den der Ausschuß abgelehnt hat, wird auf Vorschlag der Be⸗ richterstatterin Abg. Frau Wurm (U. Soz.), der nach Rück⸗ sprache mit sämtlichen Parteien gemacht wird, von der Tages⸗ ordnung abgesetzt.

Eine große Reihe von Petitionen wird ohne Er⸗ örterung nach den Anträgen der verschiedenen Ausschüsse er⸗

ledigt.

Daß danach auf der Tagesordnung stehende Gesetz über das Branntweinmonopol wird auf Vorschlag des Präsidenten von der Tagesordnung abgesetzt.

Für das endlich auf der Tagesordnung stehende Schul⸗ gesetz zur Ausführung des Artikels 146, 2 der Reichsver⸗ fassung schlägt der Präsident die Ueberweisung an den Bil⸗ dungsausschuß vor.

Abg. Kopsch (Dem.) wünscht dagegen die Absetzung von der Tagesordnung, damit nach dem Wiederzusammentritt des Reichs⸗ tags vor der Ueberweisung an die Kommission eine erste Lesung vorgenommen wird, um den Parteien zur grundsätzlichen Stellung⸗

nahme Gelegenheit zu geben. 1

h Abg. DSMh D. Nat.) erinnert daran, daß dieses Gesetz schon einmal auf Wunsch der Demokraten von der Tagesordnung abgesetzt worden ist; die sofortige Ueberweisung an den Bildungs⸗ ausschuß würde die Erledigung des Gesetzes fördern.

Nach weiterer kurzer Geschäftsordnungsdebatte erklärt jedoch der Abg. Schultz⸗Bromberg (D. Nat.), dem Wunsche der Demokraten entgegenkommen zu wollen.

Das Gesetz wird demgemäß von der Tagesordnung abgesetzt.

Präsident Löbe teilt mit, daß während der Tagung vielleicht ein . wegen Stillegung der Kaliwerke notwendig sein könnte, und der Reichstag ermächtigt den fünften Ausschuß, an der Erledigung eines solchen Gesetzes mitzuwirken.

Präsident Löbe: Der Aeltestenausschuß schlägt den Wieder⸗ zusammentritt am Dienstag, den 6 September, na zmittags 3 Uhr, zur Beratung der Steuergesetze vor, bittet aber, falls die Steuer⸗ gesetze bis dahin nicht vorliegen, den Tag ändern zu können und auch weitere Gegenstände auf die Tagesordnung setzen zu dürfen, sowie den Präsidenten zu ermächtigen, auch früher den Reichstag zu berufen, wenn außenpolitische oder innenpolitische Ereignisse es notwendig machen. In der Zeit der Vertagun wird voraus⸗ sichtlich die endliche Entscheidung für das Schicksal Oberschlesiens Furchtbare Leiden haben unsere Landsleute dort durch⸗ gemacht. Wir wünschen alle von Herzen, daß diesen Leiden ein

ide gemacht wird. (Beifall.) Wir Sefen. daß diese Entscheidung fällt auf Grund des Rechts, das die oberschlesische Abstimmung vor aller Welt dargetan hat (die veftPelees des Hauses erheben sich), und daß nach der völkerrechtlichen Selbstbestimmung der Völker Oberschlesien beim Deutschen Neiche bleibt. (Lebhafter Beifall.) Wir haben heute eine Anzahl Gesetze angenommen, die die Wunden des Krieges heilen sollen. Wir wünschen, daß den vertriebenen, den gefluͤchteten, den ausgewiesenen Landsleuten es möglich sein möge, sich eine neue Existenz zu gründen und daß ihre Arbeit der deutschen Volksgemeinschaft zugute kommen moge. (Lebhafter Beifall.) Damit sind unsere Arbeiten erledigt. Ich schließe die Sitzung und wünsche Ihnen gute Erholung (Beifall

Schluß 5 Uhr.

8

der Zuschlag 500 bzw. 20. .

ch fallen.

1

Preußischer Landtag. 33. Sitzung vom 5. Juli 1921. Nachtrag. 1 Bei der zweiten Beratung über den Haushaltsplan

für die Domänenverwaltung führte der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Warmbold aus:

Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir ein paar kuͤrze Bemerkungen zu verschiedenen Punkten, die im Laufe der Debatte hier vorgetragen worden sind, zunächst zu der Frage der Pacht⸗ schutzordnung. Der Herr Abgeordnete Dr. Kaufhold hat meinem Herrn Amtsvorgänger einen Vorwurf daraus gemacht, daß er die grund⸗ legende Verordnung vom 24. März 1921, die die Grundlage für die Anwendung der Pachtschutzordnung für die Domänen abgibt, in dieser Form hat hinausgehen lassen. Es ist ein Gebot der Loyalität, wenn ich erkläre, daß die Grundzüge dieser Verordnung in der Domänen⸗ abteilung des Preußischen Landwirtschaftsministeriums ausgearbeitet und konzipiert und von der Domänenabteilung nachher dem Herm Minister Braun zur Unterschrift vorgelegt worden sind.

Der Herr Abgeordnete Kaufhold hat sich dann weiter dagegen gewandt, daß in dieser Verfügung vom 24. März 1921 die Domänen⸗ pächter zu den vollen Sätzen auch in den Fällen herangezogen werden sollen, in denen sie nach einer Verfügung aus dem Jahre 1920 mit besonderen Bauzinsen und Meliorationszinsen sozusagen vorbelastet seien. Diese Angabe des Herrn Abgeordneten Kaufhold beruht auf einem Irrtum. In der Verfügung vom 24. März 1921 ist ganz ausdrücklich hervorgehoben worden, daß diejenigen Domänenpächter, die durch Bauzinsen und Meliorationszinsen auf Grund der Ver⸗ fügung vom Juli 1920 vorbelastet sind, diese Vorbelastungen auf die etwaigen Pachtzinserhöhungen zu zwei Dritteln angerechnet kommen, die sich durch die Anwendung der Pachtschutzordnung er⸗ geben, so daß sie also nur das letzte Drittel zu zahlen haben.

Der Herr Abgeordnete Kaufhold hat dann weiter bemängelt, daß von den Domänenpächtern ein Zuschlag verlangt worden ist für die Zeit vom 1. April 1921 bis zum 1. April 1923, also für zwer Jahre, während die Pachtschutzordnung am 30. Mai 1922 außer Kraft trete. Aus dem Umstande, daß die Pachtschutzordnung zurzeit nur bis zum 30. Mai 1922 gilt, leitet der Herr Abgeordnete Kauf⸗ hold die Auffassung her, daß es unzulässig sei, über diesen Termin hinaus schon jetzt Zuschläge zu erheben. Ich glaube, es liegt auch hier ein Irrtum des Herrn Abgeordneten Kaufhold 1

(Fortsetzung in der Zweiten Beilage.)

Mdhunkt eingehen, der einen außerordentlich großen Umfang in der Aus⸗

8

ge

8 &

ila

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staat

Nr. 157.

Berlin, Freitag, den 8. Fuli

(Fortsetzung aus der Ersten Beilage.)

kctig, daß die Pachteinigungsämter nur bis zum 30. Mai 1922 grrüche fällen können, sie haben aber das Recht, Sprüche mit Wir⸗

8 auch über die Geltungsdauer der Pachtschutzordnung hinaus zu

fällen.

dehin, 8 2 8 der unter Umständen wesentlich über den 30. Mai 1922 hinausreicht,

pachszuschläge festzusetzen.

* Nun noch eine kurze Bemerkung zu der Anwendung der Pacht⸗ satordnung im allgemeinen. Die Sätze, welche als Zuschläge zu den laufenden Pachtverträgen der Domänenpächter und Parzellen⸗

Ficter in Aussicht genommen sind, sind von verschiedenen Seiten als

nj hoch bezeichnet worden. 8 Infolgedessen ist eine Rundfrage bei sintlicen Regierungen darüber veranstaltet, in welcher Höhe die Pacteinigungsämter in den letzten sechs Monaten die Pachtsätze so⸗ wohl für Parzellen wie für geschlossene Güter mit Gebäuden festgesetzt haben. Wir werden es von der Zusammenstellung dieses Materials mit abhängig machen, welche Stellung wir zu einer etwaigen Ver⸗ inderung der in Aussicht genommenen Zuschläge werden einnehmen können. Ich kann heute eine bindende Erklärung hierzu noch nicht

cbgeben.

Ich möchte dann ganz kurz auf einige Ausführungen des Herrn Abgeordneten Weber eingehen. Der Herr Abgeordnete Weber hat besenders bemängelt, daß bei Afterverpachtung von Domänen⸗ land außerordentlich hohe Preise von den Domänenpächtern genommen worden sinnd. Die Domänenverwaltung hat es sich angelegen sein losen, auf die Domänenpächter immer in dem Sinne einzuwirken, ucß sie bei Afterverpachtung keine unangemessen hohen Preise nehmen. Nach den zahlreichen Nachrichten, die uns zugegangen lisir, sind die Domänenpächter in der Regel dieser Anregung gefolgt. leber das, was angemessen ist, gehen die Meinungen hier und da aukeinander. Bei den Vergleichen, die zwischen den Preisen für after⸗ vewachtetes Land und Domänenpachtzins angestellt werden, wird meistns außer acht gelassen, daß es sich bei Afterverpachtung um geüngtes und bearbeitetes Land handelt, daß außerdem die Gebäude⸗ mterhaltungskosten, die allgemeinen Abgaben, die Generalunkosten, die jeder Betrieb mit sich bringt, vom Domänenpächter getragen werdeen müssen. Wenn man diese Beträge der Domänenpacht hinzu⸗ vchnet, stellt sich das Bild ganz anders dar, als wenn man ohne eine ollche Ueberlegung die Preise nebeneinanderstellt. Ich möchte darauf hinweisen, daß diejenigen Afterpächter, die meinen, daß sie zu viel bezahlen, jederzeit die Möglichkeit haben, sich an die Pachteinigungs⸗ imter zu wenden und von ihnen die Pacht anderweitig festsetzen zu lasen. Nach unserer Kenntnis der Dinge ist das außerordentlich selten geschehen; das ist wohl ein Hinweis darauf, daß die After⸗ pocht nicht unangemessen hoch empfunden wird.

Was nun die Frage angeht, daß die Domänenverwaltung über diese Afterverpachtungen eine Kontrolle ausüben soll, so möchte ich dazu folgendes sagen. Nach den geltenden Bestimmungen der Pacht⸗ vertrdige sind Domänenpächter befugt, ohne Genehmigung der Regie⸗ nng und des Ministeriums bis zu 10 Prozent der beackerten Fläche us eigener Machtvollkommenheit unterzuverpachten. Wir sind nicht chne weiteres in der Lage, eine weitgehende Kontrolle auszuüben. Alerdings kann es in besonderen Fällen wünschenswert erscheinen, eine gewisse Kontrolle der Afterverpachtungen auszuüben. Deshalb ist bei der Neuredaktion der allgemeinen Pachtbestimmungen, die zurzeit in Vorbereitung ist, vorgesehen, in Zukunft den Regierungen das Ge⸗ nhmigungsrecht für alle Afterpachtungen vorzubehalten.

Sodann ist von verschiedenen Seiten über den Zustand Klage seührt worden, in dem sich die Arbeiterwohnungen auf Domänen befinden sollen. Insbesondere haben zwei der Herren Vor⸗ wamer den Ausdruck gebraucht, daß ein erheblicher Teil oder gar alle Ubeiterwvohnungen auf Domänen sich in einem Zustande befänden, den man als menschenunwürdig bezeichnen müsse. Ich kann diese Vor⸗ ritfe in dieser Verallgemeinerung hier nicht unwidersprochen lassen. Ich muß darauf hinweisen, daß sich die Domänenverwaltung schon seit ohrjehnten es hat angelegen sein lassen, nach Maßgabe der zur Ver⸗ figung stehenden Mittel alles zu tun, um die Arbeiterwohnungen zu nebessern. Es ist zuzugeben, daß auf einer Reihe von Domänen die raunlichen und die hygienischen Anforderungen, die man nach den deutigen Zeitauffassungen an Arbeiterwohnungen stellen muß, nicht in dalen Fällen erfüllt sind. Sobald die Mittel zur Verfügung stehen, vird die Domänenverwaltung alles tun, um den Rest der Arbeiter⸗ vohnungen, der heute noch nicht allen Anforderungen entspricht, in men Zustand zu bringen, daß Klagen darüber nicht mehr vorgetragen werden können.

Meine Damen und Herren, dann darf ich noch auf einen anderen

becche über den Domänenhaushalt eingenommen hat. Das ist die Frage der Domänenpachtzinse und die Frage ob es über⸗ üaupt für den Staat ein zweckmäßiges und rentables Geschäft sei, Land 8 Domänen zu besitzen. Insbesondete hat Herr Abgeordneter 2. Wendorff im Ausschuß wie auch hier im Plenum dieser Frage 6 breiten Raum gewidmet. Es scheint mir erforderlich, auf diese viage etwas näher einzugehen. Ich habe schon im Ausschuß darauf iäcmiksen, daß dem früheren preußischen Abgeordnetenhause auf einen Wunsch eine Zusammenstellung darüber vorgelegt ist, in welcher 8. die geschlossenen Domänenvorwerke das in ihnen steckende Kapital 88 die Pachten, und zwar durch die reinen Pachten, nach Abzug ün Vewaltungsunkosten persönlicher und sächlicher Art —, tat⸗ scchich verzinsen. Diese Berechnungen, die in den Drucksachen des Hauses vorliegen, haben ergeben es handelt sich um zwei ver⸗

Die Spruchpraxis der Einigungsämter geht schon heute unter Umständen für die ganze Dauer eines Pachtvertrages,

iene Gutachten —, daß das Kapital der sämtlichen geschlossenen vomͤnenvorwerke aus den Pachten, nach Abzug aller sächlichen und Fesönlichen Verwaltungsunkosten, sich nach der einen Berechnung mit 88 226 Prozent, nach der anderen Berechnung mit etwa 2,76 Prozent Cgs Das ist ein Prozentsatz, der zunächst niedrig erscheinen 8 er gibt aber kaum ein wirkliches Bild der Verzinsung durch erpachtung. Wenn man sich die wirkliche Verzinsung klarmachen 7. errechnen will, muß man den Wertzuwachs, den der Staat an

seinen Domänen erhäͤlt, und der in den Pachtpreisen erst nach und nach in Erscheinung tritt, hinzurechnen. Genaue Untersuchungen haben ergeben, daß aus dem Wertzuwachs seit der Veranlagung der Grundsteuer vom Jahre 1861 bis zum Jahre 1913 eine sozusagen stillschweigende Verzinsung von etwa 2,2 Prozent geflossen ist. So ergibt sich das Bild, daß die geschlossenen Domänenvorwerke sich tat⸗ sächlich mit etwa 4 ¼ bis 4 ¾¼ Prozent verzinst haben. Das ist bei einer so sicheren Anlage, die dem Staat überdies die Möglichkeit gibt, auf die Landeskultur günstig einzuwirken, eine Verzinsung, die als durchaus befriedigend angesehen werden muß.

Der Herr Abgeordnete Dr. Wendorff hat die Domänenpachtzinse bemängelt. Es ist dem Hohen Hause die Drucksache Nr. 439 zu⸗ gegangen. Darin sind alle die Domänen aufgeführt, die in den Jahren 1920 und 1921 pachtfrei geworden sind. Meine Damen und Herren, Domänen, die im Jahre 1920 pachtfrei werden, werden aber im ordnungsmäßigen Geschäftsgang mindestens ein Jahr im voraus verpachtet, sind also spätestens 1919 verpachtet worden. Während des Krieges mußten die Domänen aber unter den damals vorliegenden besonderen Verhältnissen und Schwierigkeiten bis zu drei Jahren im voraus verpachtet werden. In dieser Nachweisung (Drucksache Nr. 439) über Domänen, die 1920 und 1921 pachtfrei werden, befinden sich nur drei Domänen ich habe das auch im Ausschuß ganz besonders betont —, die nach dem 1. Mai 1919 verpachtet sind. Alle anderen Domänen sind also während des Krieges und vor der Revolution ver⸗ pachtet. Die Pachtpreise der Nachweisung Nr. 439 beruhen also auf dem damaligen Geldwert und der damaligen Konjunktur, das muß ausdrücklich hervorgehoben werden. Damit entfällt sodann der Teil der Ausführungen des Herrn Abgeordneten Wendorff, der Kritik an der gegenwärtigen Angemessenheit der Pachtzinse übte.

Es entfällt aber noch ein weiterer Teil der Ausstellungen des Herrn Abgeordneten Wendorff, die sich darauf bezogen, daß damals Domänen auf einen langen Zeitraum verpachtet sind. Er hat be⸗ sonders die Domäne Trankwitz genannt. Das ist eine der drei Domänen, die nach dem 1. Mai 1919 freihändig verpachtet worden sind. Aber wie lagen die Verhältnisse? Die Domäne lag damals im westpreußischen Abstimmungsgebiet, und niemand wußte, was mit diesem Gebiet werden würde. Diese Unsicherheit hatte natur⸗ gemäß ein weniger günstiges Pachtangebot zur Folge, das die Ver⸗ waltung annehmen mußte, da Selbstbewirtschaftung in einem solchen Gebiet nicht in Frage kommen konnte.

Im vorigen Jahre ist bei der Beratung des Domänenhaushalts von verschiedenen Herren darüber Klage geführt, daß die Neu⸗ verpachtung der Domänen des Jahres 1920 zu hohe Pachtzinsen ergeben hätten. Es ist der Domänenverwaltung sogar ein Vorwurf daraus gemacht worden, daß die Neuverpachtungen zum Teil so außerordentlich hohe Pachtpreise ergaben. Daß dies in einigen Fällen zutrifft, möchte ich sogleich mit einigen Daten belegen. Die Domänenverwaltung steht auf dem Standpunkt, daß sie alles tun muß, um einen angemessenen Pachtzins zu bekommen. Sie hat aber kein Interesse daran, Pachtzinse zu bekommen die die Existenz tüchtiger Pächter in Frage stellen. Die Verpachtungen haben in letzter Zeit etwa bis zum Siebenfachen des alten Pacht⸗ zinses erbracht, zum Teil ist noch etwas mehr gezahlt. Nur in zwei Fällen, wo es sich um Objekte handelte, die zum Teil in Ueber⸗ schwemmungsgebieten großer Flüsse liegen, sind niedrigere Pacht⸗ preise herausgekommen. Ich glaube, man wird nicht behaupten können, daß eine solche Pachtpreissteigerung und eine solche Pacht pro Hektar, wie sie sich hier ergeben hat, unzureichend sei. Ich meine, daß diese Pachtpreise auch ausreichen, um Grund und Boden und Gebäuden den gestiegenen Werten entsprechend zu verzinsen.

Dann hat Herr Abgeordneter Wendorff ganz besonders auf die Domäne Burghasungen im Regierungsbezirk Cassel exempliziert, die nicht, wie Herr Dr. Wendorff annahm, freihändig, sondern öffentlich meistbietend verpachtet ist. Bei der Domäne Burg⸗ hasungen ist der Zuschlag erteilt worden innerhalb der drei Höchst⸗ gebote. Es ist ein alter Modus der Domänenverwaltung, der sich durchaus bewährt hat, daß bei öffentlich meistbietender Verpachtung die Domänenverwaltung sich das Recht sichert, zwischen den drei Höchstbietenden zu wählen. In diesem Falle war der alte Pächter, der die Wirtschaft gut im Gang hatte, der Zweithöchstbietende, und die Domänenverwaltung hat diesem zu etwa Siebenfachem des alten Pachtzinses den Zuschlag gegeben. Der Domänenverwaltung kann wohl kaum emn Vorwurf gemacht werden, sie habe das fiskalische Interesse nicht genügend gewahrt.

Dann gestatten Sie mir noch eine kurze Bemerkung über die Frage der öffentlich⸗meistbietenden und freihändigen Verpachtung. Ich habe schon im Ausschuß bemerkt, daß die Domänenverwaltung grundsätzlich für die öffentlich⸗meistbietende Verpachtung eintritt, es sei denn, daß besondere Umstände ihr angezeigt erscheinen lassen, zur freihändigen Verpachtung zu schreiten. Im Falle der öffentlich⸗ meistbietenden Verpachtung wird die Domänenverwaltung den alten Pächter, wenn er die Wirtschaft gut geführt hat, persönliche Ein⸗ wände irgendwelcher Art gegen ihn nicht vorliegen und sein Pacht⸗ angebot nicht zu weit hinter dem Höchstbietenden zurückbleibt, in der Pacht zu halten bemüht sein. Daß unter besonderen Verhältnissen der Grundsatz öffentlich⸗meistbietender Verpachtung vorübergehend zurückgestellt werden muß, ist im vorigen Jahre durch Annahme eines diesbezüglichen Antrages vom hohen Hause besonders aner⸗ kannt worden.

Dann nur ein kurzes Wort zu dem Reichssiedlungs⸗ gesetz. Die Ausführungen des Herrn Abgeordneten Dr. Wendorff über die Abgabe von Domänen für Siedlungszwecke erledigen sich zum Teil durch den Hinweis darauf, daß die Nachweisung Drucksache Nr. 439 Domänen enthält, über die schon verfügt war, als das Reichssiedlungsgesetz in Kraft trat. Der Herr Abgeordnete Wendorff scheint davon ausgegangen zu sein, daß die Domänenverwaltung noch imstande gewesen wäre, über die in dieser Nachweisung aufgeführten

Domänen zu verfügen, als das Reichssiedlungsgesetz in Kraft trat.

Das ist nicht der Fall. Mit Ausnahme von drei sind diese Domänen, was ich ausdrücklich betone, vor dem 1. Mai 1919 verpachtet worden; die Domänenverwaltung konnte also über diese Domänen nicht mehr

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verfügen, als das Reichssiedlungsgesetz in Kraft trat. Ich betone, daaz

die Domänenverwaltung selbstverständlich bestrebt ist, in den Be⸗ zirken, in denen sie einen besonders großen Besitz hat, und in denen auch die Grundbesitzverteilung besonders ungünstig ist, Domänen in reichem Maße zur Verfügung zu stellen. Ich möchte gerade auf den Regierungsbezirk Stralsund hinweisen, der ja in Preußen die schlechteste Grundbesitzverteilung hat, da in ihm etwa 70 % des Grund und Bodens auf Güter über 100 Hektar Größe entfallen. In diesem Regierungsbezirk sind in letzter Zeit zwei Domänen zur Be⸗ siedlung freigegeben worden, bei drei weiteren schweben die Verhand⸗ lungen über die Freigabe und nur eine einzige Domäne, die für die Besiedlung nicht besonders günstig ist, ist für die Verpachtung in Aussicht genommen. Sie wollen daraus entnehmen, daß wir von sechs Domänen nur eine einzige für die Verpachtung in Aussicht nehmen, dagegen fünf für die Besiedlung, daß wir bestrebt sind, der dortigen ungünstigen Grundbesitzverteilung in weitestem Umfange Rechnung zu tragen.

Was die Domäne Neudorf im Kreise Greifs⸗ wald betrifft, von der hier die Rede war, so hat die Domänen⸗ verwaltung schon im vorigen Jahre auf Grund von Klagen, die ihr zugegangen waren, eine Prüfung vorgenommen. Es hat sich damals keine Möglichkeit ergeben, dieses Objekt schon jetzt für die Besiedlung freizumachen. Wir sind aber bereit, nochmals eine Prüfung vor⸗ zunehmen, um zu sehen, ob sich jetzt nicht ein günstigeres Ergebnis wird erzielen lassen.

Ueber die Frage der Naturalverpachtungen habe ich schon im Ausschuß einige Bemerkungen gemacht. Die Domänen⸗ verwaltung hat die Erfahrung gemacht, daß die Verpachtung nach Naturalien, also nach einem beweglichen Pachtzinse, von den Pächtern zurzeit vorgezogen wird gegenüber der Verpachtung zu einem festen Geldzinse, weil die Pächter die Auffassung haben, daß dadurch das Risiko verringert wird. Ich bin deshalb gern bereit, derartigen Pacht⸗ angeboten näher zu treten. Dieses Verfahren hat sich bisher durchaus bewährt, soweit sich bei der kurzen Zeit ein Urteil darüber abgeben läßt. Bei der Verpachtung nach Naturalien ist nach den bisherigen Erfahrungen die Einstellung auf Roggen und Weizen ausreichend, und es wird weiter danach verfahren werden. Ob das Verfahren der Ver⸗ pachtung nach Naturalien allgemein zugrunde zu legen sein wird, muß von weiteren Erfahrungen abhängen.

Die Domänenverwaltung ist sich der Pflichten bewußt, die ihr durch das Reichssiedlungsgesetz erwachsen. Sie wird sich selbst⸗ verständlich auch in Zukunft auf den Boden dieses Gesetzes stellen, wie sie es bisher getan hat. (Zuruf des Abg. Dr. Wendorff.) Niemand denkt daran, das Reichsgesetz außer acht zu lassen oder nicht so an⸗ zuwenden, wie es ursprünglich gedacht war. (Bravo!l rechts.)

Die Domänenverwaltung steht aber weiter auf dem Standpunkt und hat diesen Standpunkt bei ihrem Vorgehen auch Rechnung ge⸗ tragen, daß die Domänen, die im Staatsbesitze bleiben, vorbildlich bewirtschaftet werden sollen. Auf diesen Punkt darf ich besonders in dem Zusammenhange hinweisen, daß in diesem Hause Klagen darüber erhoben worden sind, daß die Domänenpächter schlecht wirtschafteten, und zwar auch in den letzten Pachtjahren. Der Herr Abgeordnete Weber hat darauf hingewiesen, daß viele Pächter in den letzten Jahren absichtlich den Zustand des Pachtobjektes verschlechterten, um eine billigere Pacht zu bekommen. Wir kontrollieren die Domänen auf ihren Zustand sehr häufig und sorgfältig, und zwar nicht nur von den Regierungen aus, sondern neuerdings auch von der Zentral⸗ instanz aus. Die Berichte darüber, die ich sämtlich persönlich ge⸗ lesen habe, lassen mich aber zu der Ueberzeugung kommen, daß es doch ein sehr kleiner Prozentsatz von Domänen ist, die sich nicht in einem Zustande der Bewirtschaftung befinden. Die Mehrzahl der Pächter wirtschaftet mustergültig und vorbildlich. Die Kontrollen des letzten Jahres haben gezeigt, daß viele Kriegsschäden, die auch auf Domänen vorhanden waren, schon fast vollständig ausgemerzt sind. Ich bin auch der Meinung, daß es für einen Domänenpächter, der ein tüchtiger Landwirt ist, ein sehr schlechtes Geschäft ist, wenn er in den letzten Jahren seiner Bewirtschaftung schlecht wirtschaften wollte. (Sehr richtig! rechts.) Er würde dadurch die Gewinne, die er vielleicht früher gemacht hat, zum großen Teil wieder aufs Spiel setzen (erneute Zustimmung rechts), und tüchtige Landwirte werden sich dieser Gefahr natürlich nicht aussetzen. Man kann es ihnen auch gar nicht zutrauen. Ich glaube deshalb, daß die Domänen, die in den letzten Pachtjahren schlecht bewirtschaftet sind, durchaus zu den Aus⸗ nahmen gehören. e

Die Domänenverwaltung ist aber bestrebt, die Anforderungen, die sie an die Domänenpächter hinsichtlich ihrer Wirtschaftsweise stellt, noch weiter zu erhöhen. Wir sind der Meinung, daß der Domänen⸗ pächterstand als solcher imstande ist, auch diesen höheren An⸗ forderungen zu genügen. In den neuen Pachtverträgen wird bestimmt, daß Domänenpächter, die nach dem Urteil zweier Sachverständiger, die die Landwirtschaftskammer zu bezeichnen hat, im Klagefalle nicht mustergültig gewirtschaftet haben, der Vertrag gekündigt werden kann. Damit habe ich ein Mittel gegeben, auf eine tadellose und mustergültige Bewirtschaftung der Domänen noch mehr als bisher einzuwirken. Im berechtigten Bewußtsein ihrer Tüchtigkeit hat dieser neue Passus der Pachtverträge bei den Domänenpächtern zu Besorg⸗ nissen keinerlei Anlaß gegeben.

Auf einige der gestellten Anträge werde ich im Laufe der Debatte noch zurückkommen.

Auf Ausführungen des Abg. Jürgensen (Unabhäng. Soz.) erwiderte der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Warmbold:

Meine Damen und FKerren, nur einige kurze Bemerkungen zu den Anträgen. Zunächst zu dem Antrage des Hauptausschusses in Kap. 1 der Einnahme, die Titel 3, 3 a, 4, 4a und 4 b irs⸗ gesamt um 10 Millionen Mark zu erhöhen. Ich habe nir schon bei den Beratungen des Hauptausschusses erlaubt, darauf sin⸗ zuweisen, daß die Einnahmen von der Domänenverwaltung so ver⸗ anschlagt worden sind, wie es dem voraussichtlichen Aufkonmen entspricht. Die Domänenverwaltung kann aber keine Gewähr zafür übernehmen, daß die 10 Millionen, die nach dem Antrage des Kupt⸗ ausschusses diesen Einnahmetiteln hinzugesetzt werden sollen auch