1921 / 158 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 Jul 1921 18:00:01 GMT) scan diff

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 68 des Reichs⸗Geseblatts enthält unter

v 5* gleite v 8 8 an die Stelle der Worte „1 Mark' die Worte „3 Mark⸗ Bekanntmachung führung der Bestimmungen des § 10 Absatz 1 der Nr. 8185 das Gesetz über die Beschränkung des Luft⸗

Die Ausschüsse bestehen aus dem Abstimmungsleiter als Vor⸗ Von der Beibringung der Unterschriften von fünftausend L 1“ r Besti 1 3 e hen nns! b b Faacs. ncsticae Stimmoberechtigten kang abgesehen werden, wenn die Vorstand⸗ W1“ „2 Mark 40 L Worte An E1121 T eschlagnahme von Ur⸗ Anlage zu Artikel 298 des Friedensvertrags. beruft. Sie beschließen mit Stimmenmehrheit. schaft einer Vereinigung den Antrag stellt und glaubhaft macht, 0 Ff. 8 kunden und Wertpapieren aus Anlaß der Durch⸗ Auf Grund der §§ 1, 2, 5, 6 d Rei ;2„ 1 . 82 11“ daß ihn hunderttausend ihrer semaberechtigen Mitglieder unter⸗ „4 Mark 6 führung der 8 hen 4 5 Fe, es 42 19 Abs. 1 der für Wiederaufbau im Einvernehmen 8 Fgn⸗ Rei —— fahrzeugbaues, vom 29. Juni 1921, unter 9 nngzeangg gshandlung und die Ermittlung des Ergeb⸗ stützen. 5 28 „7 Mark 50 maie Vorte 86 1. 8— 19 9 “”] ber Finan en erlassenen Be enn wachang vom 12. Mai 1920 1hif 4 das Gesetz über den Volksentscheid, vom 27. Juni nisses sind öffentlich. Der Volksentscheid über ein Gesetz, dessen Verkündung aus⸗ ark⸗ uf Gru . 5 des Gesetzes über Ent⸗ üͤber die Anmeldung und Beschlagnahme von Urkunden und 3 b 3 1 esetzt iüt, muß nhscedc 2ghen nach dem Tage begntragt „11 Mark“ die Worte „30 Mark⸗ ignungen und Entschädigungen aus Anlaß des Friedensver⸗ Wertpapieren aus Anlaß der Purchführung der Bestimmungen Nr. 8187 das Gesetz, betreffend Aenderung des Gerichts⸗ Abstimmen kann nur, wer in eine Stimmliste oder Stimm⸗ fein⸗ an dem im Reichstag die Aussetzung verlangt worden ist. 75 8 trags zwischen Deuts land und den alliierten und assoziierten des § 10 Absatz 1 der Anlage zu Artikel 298 des Friedens⸗ ostengesetzes, vom 29. Juni 1921, unter 1 1 kartei eingetragen ist oder einen Stimmschein hat. § 29. -30 Mäüchten vom 31. August 1919 (NGBl. S. 1527) wird im vertrags (Reichsanzeiger Nr. 102) wird im Anschluß an die Nr. 8188 eine Verordnung über die Errichtung eines § 12. 8 Anträge auf Zulassung eines Volksbegehrens zugunsten eines ,70 Einvernehmen mit dem Reichsminister der Finanzen folgendes Ausführungsanweisungen der unterzeichneten Stelle vom 12. Mai chcnafchn 2 . im Korbmachereigewerbe im Ein Stimmberechtigter, der in eine Stimmliste oder Stimm⸗ ausgearbeiteten Gesetzentwurfs können erst nach Ablauf eines 85 bestimmt: 1920, vom 28. September 1920 und vom 29. Dezember 1920 egierungsbezirk berfran en, vom 22. Juni 1921, unter kartei eingetragen ist, ist auf Antrag mit einem Stimmschein zu. Jahres von neuem gestellt werden. ,100 § 1. folgendes bestimmt: Nr. 8189 die 2. Bekanntmachung über die Abgabe eides⸗ Deutsche Reichsangehörige, einschließlich der in Deutschland an⸗ stattlicher Versicherungen und die Abstempelung tschecho⸗ sässigen juristischen Personen und Gesellschaften, haben in der Zeit slowakischer Wertpapiere zum Zwecke der Einlösung der Fällig⸗ vom 15. bis 31. Juli 1921 folgende in ihrem Eigentum stehende keiten und der Ausreichung neuer Zins⸗ und Dividendenschsin⸗ Gegenstände anzumelden: Wertpapiere, Zertifikate, Gesellschafts⸗ bogen gemäß dem mit der tschecho⸗slowakischen Regierung ge⸗ verträge und sonstige rechtserhebliche Urkunden, die sich auf Güter, troffenen Wirtschaftsabkommen vom 29. Juni 1920, vom Rechte und Interessen in dem Gebiete der Republik Liberia beziehen, eaa gie hs 9 30. Juni 1921, unter einschließlich Aktien, Schuldverschreibungen und sonstiger Wertpapiere, b) am 1. Juli 1921 fällige Zinsscheine der Nr. 8190 eine Verordnung über die Herstellung von

Seee Reichzanzeiger t Begi Ende der Einkragungs 2* in di ie Zahl „20' er Gefellschaften ausgegeben sind, die zur Zei 5 % Anleihe der Hruschauer T briken v. 1912 77 b ger und setzt dabei Beginn und Ende der Eintragungs⸗ „10“ durch die Zahl „20“ ersetz. n sie von Gefellschaften ausgegeben sind, die zur Zeit des In⸗ 8 0 eihe de zuschauer Tonwarenfabriken v. 1912 5 5 8 g Im § 8 Abs. 3 wird die Zahl 8 1 se retens des Friedensvertrages gegenüber Liberia ihren Sitz in wird aufgehoben. 12ae und

brcchens 25 Bem verzerühben gehendert in ven keit 58 Im § 10 werden die Zahlen „2000“ und „50 000“ durch di kaftt rechens in seiner Bewegungsfähigkeit behindert ist un je rist beai 8 3 zwe; Woc -5 3. Im werden die Zahlen. rch die zaftt. emäß dem Recht di 3 2. Die Beschlagnahme der 1921 fi i 8 1 . burcheen Slimmschein die Moöglichteit erhält, einen für Die Frist beginnt frühestens zwei Wochen nach Veröffentlichung Zahlen „5000˙, und „500 000 ersetzt. Iberis batten nnd amaß demn sich nbeeeHssen wanm. ur Fih 1e⸗ kash oe⸗ r hos, Jahr 192 külgungeplanmäßig lagegetreide aus der Ernte 1921, vom 4. Juli 1921. 8 v günstiger gelegenen Abstintmungsraum aufzusuchen der Zulassung; sie soll in der Regel vierzehn Tage umfassen. Jn § 23 wird folgende Vorschrift Die Anme 8 1 hefftteh ich 889 899 ertpapiere, aus denen 5 Aufft Tepützer Releften, Tgil Uhnqverschrei ungen der Anleihen nn W., d .. 13. N der Veröffentl 82 her Hulaskunasatt 8 Wird ein Rechtsstreit vor Erlaß des erstinstanzlichen Lgec eörverscaften tals Schüldner Paften eefete 1 1. zu 3 ½ % von 1896. Post E8 samt. Krüer 1 Stimmberechtigte, deren Namen in eine Stimmliste oder lach it Nsseie Ablon 1“ ggf 25* 1a Nrteils durch einen vor Gericht zabgeschlossenen oder dem Die Anmeldepflicht erstreckt sich nicht auf Gegenstände, die sich 2. zu 3 ½ % von 1905, 1 8 8 Stimmkartei nicht eingetragen oder gestrichen worden sind, sind 88 G“ 8 ne 8f 11“ eff 8 Sge Vüeer Zeiützedint seriea e ee x... ur Zeit des Enkraftir ene des Fieden pertrnges gegenüber Liberia in vwird a faehob 3. zu 4 % von 1909, auf Antrag mit einem Stimmschein zu versehen, 8 1u““ B mitgeteilten Vergleich gt, v Berichts⸗ era oder in dem Gebiet einer der alliierten und assoziierten usgehoben. ü1s 1 1.esn sie wegen Fargsche 8es Bellehere chis oder wegen vEö gebühren nur zur Hälfte erhoben; übersteigt, der Streit⸗ düeig ssowie ferner nicht auf Gegenstände, die venae vehte 3. Jeder Eigentümer einer der zu 2 bezeichneten Schuldver⸗ Behinderung in seiner vusübung sPitrichen r nüct stellt hat, abgegeben ist 42 itrag g. vext richt einhundert Mark, so werden die Gerichtsgebühren punkt aus Fefegfs h übergegangen sind. süresbnncen bt be⸗ 31 Ge de. Feeaniten cung, U. Reiche 1“ Preußen. eingetragen waren, der Grund hierfür aber nachträgli 7 1 11 nicht erhoben. Friedensvertrag ist gegenüber Liberia am 30. Juni 1920 i ters für Wiederaufbau vom 12. Ma und der Ausführungs⸗ Ministerin 5 1“ ve eec slan ist; 8 Eintragungsberechtigt ist ““ Tage der Eintragung zum 5. Im § 41 Abs. 1 treten an die Stelle der Worte „drei Zehn⸗ 1 1— . 8 88 anweisung der unterzeichneten Stelle vonügleicheg Tage ases Ministerium 8 8 8 chaft, Domänen 2. wenn sie Auslandsdeutsche waren und ihren Wohnort Reichstag wählen kann 4 8 3 teile“ die Worte „zwei Zehnteile“. Soweit im Ausland befindliche Gegenstände anzumelden sind, ist Anmeldung bei der für die Anmeldung früher in Anspruch genommenen 8 nach Ablauf der Frist zur Auslegung der Stimmlisten 1 § 34. 6. Im § 49 Abs. 1 treten an die Stelle der Aufbewahrungsort anzugeben. Einreichungsstelle entsprechend zu berichtigen. Der Regierungs⸗ und Baurat Schonk in Hannover ist Erfolgt die Anmeldung nicht durch den Eigentümer, so ist dessen Berlin, den 7. Juli 1921. zum Vorstand des Kanalbauamts daselbst ernannt und der Regierungs⸗ und Baurat Wellmann in Geestemünde

und Stimmkarteien in das Inland verlegt haben; Die Gemeindebehörden müssen den Eintra 3b ; 8 EE1ö fie mojs 8 Se I16u86’u gungsberechtigten Viertel“ die Worte „die Hälfte“. wenn sie nachweisen, daß sie ohne ihr Verschulden die während der Eintragungsfrist Gelegenheit geben, sich in die vor⸗ Der § 49 Abs. 2 fällt fort. 1““ Name und Wohnort anzugeben. Reichsfinanzministerium, Stelle für ausländische Wertpapiere. 1 vpon Krosigk. 8 tateene an die Regierung in Arnsberg versetzt worden.

Frist zur Einlegung eines Einspru hs gegen die Stimm⸗ chriftsmäßigen Eintragungslisten, die ihnen von den Antrag⸗ c. Aps 88 oder Stimmkartei versäumt haben. scüttn einzutragen. 1 1 dretegt L. der Zahl „5“ die Zahl

§ 14. Erklärt ein Eintragungsberechtigter, daß er nicht schreiben 10“ Stimmberechtigte können nur in dem Stimmbezirk abstimmen, kann, so wird seine Unterschrift dur die Feststellung dieser Er⸗ 8 in dessen Stimmliste oder Stimmkartei sie eingetragen sind. In⸗ klärung ersetzt. I11“ w“ haber von Stimmscheinen können in jedem beliebigen Stimm⸗ 1 § 35. u“ 8 Die Eintragung 34) muß enthalten 1.“

3 bezirk abstimmen. öe“ . ““ 4 8 1. Vor⸗ und Zunamen, bei verheirateten oder verheiratet 7 2 8

9

17

2 2 828

10 11 12 13

„115 „130 „145 .160 „180

1. Die Beschlagnahme folgender Zinsscheine: 8 a) am 30. Juni 1921 fällige Zinsscheine er 3 ½ % Anleihe der Aussig⸗Teplitzer Eisenbahn⸗Ges. v. 1896, 3 ½ % Anleihe der Aussig⸗Teplitzer Eisenbahn⸗Ges. v. 1905, 4 % Anleihe der Aussig⸗Teplitzer Eisenbahn⸗Ges. v. 1909,

versehen, 8 § 30

1. wenn er am Abstimmungstag außerhalb seines Wohnorts Der Reichsminister des Sn er 8 1 n . - t 2 V prüft, ob die Voraussetzungen

sich aufhält oder ihn so frühzeitig verlassen muß oder an der h2s bis 26 erfäült sud. Er entscheibet über den Antrag auf 14.

1 .

anaaaasu½ 2 2

9 8 38 86.

8

ihn so spät zurückkehrt, daß er innerhalb der Ab⸗ Zulasfung. b § 31. 16

stimmungszeit dort nicht mehr abstimmen kann; Wird dem Zulassungsantrag stattgegeben, so veröffentlicht ihn 8 11

naàa àA bla2 ba 1 . 5 b 2

asSauas u a n

wenn er nach Ablauf der Frist zur Auslegung der Stimm⸗ :200 liste oder Stimmkartei seine Wohnung in einen andern der Reichsminister des Innern in der zugelassenen Form im ““ .220

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b eb an ½2 o e —*+½ *

§ 2.

Die Anmeldung der in § 1 bezeichneten Wertpapiere hat beim „102 Reichsfinanzministerium, Stelle für ausländische Wertpapiere, Berlin W., .20 pyotdamer Straße⸗ 88 n Tö“ Ffr hrigin nan 1 be⸗ Bekanntmachung. eeichneten Gegenstände bei dem Neichskommissar für Auslandsschäden, zu der Verordnung über weitere Ermäßi Inkundenanmeldestelle in Berlin⸗Zehlendorf⸗Mitte, Am Urban, zu er⸗ Trhafsener vom 10. März Vga tden folgen.

8 8 2

Bekanntmachung. . S. 8. hier, Goldstraße 3, ist auf 775, WE“ Die Ermäßigung der Tabaksteuer wird für die Zeit 8 Hander v 23, v“ 1 2 100, Jedermann ist auf Erfordern des Reichskommissars für Auslands⸗ vom 1. Oktober 1921 ab bis auf weiteres für Zigarren auf Lebensmitteln wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden. ömlässig. 18 3. Bezeichnung der Wohnung. .“ 5 8 . shägen oder der bezeichneten Stelle für ausländische Wertpapiere ver, 50 vH der im 8 5 Abs. 1 Abt. A des Tabaksteuergesetzes vom Bielefeld, den 4. Juli 1921. Abgestimmt wird mit Eebaneh etnain in amtlich gestempelten § 36. v F. -300“ 8 pflichtet, g ven elen egse ge ge feist e Cösrugg 12. September 1919 vorgesehenen Sätze ohne Beschränkung Ddie Polizeiverwaltung. J. V.: Heitkamp Umschlögen Zur Eintragung ist nur zuzulassen, Im § 62 Abs. 2 wird die Zahl „: durch die Zait 18 un dufhe 58 Eöö“ Erhiarung ober An nefruerdenflich 8 einen bestimmten Höchstbetrag festgesetzt. Für Zigaretten 8 Die Landesregierungen liefern die Stimmzettel von weißem oder a) wer in die zuletzt abgeschlossene Wählerliste (Stimmliste) die Zahl ,45“ hee bie Zahl „500“ erjetzt. 3 nihere Auskunft zu ergänzen. und feingeschnittenen Rauchtabak wird vom 1. Oktober 1 weißlichem Papiere mng dem im Reichsanzeiger veröffentlichten oder Wahlkartei (Stimmkartei) eingetragen ist, es sei die Zahr „25 uu“ b i Zehnteile“ d 1921 ab eine Ermäßigung der Tabaksteuer nicht mehr gewährt. Aufdruck und lassen sie in den Abstimmungsräumen in aus⸗ denn, daß das Wahl⸗ oder Stimmrecht inzwischen verloren 8. Im § 63 werden im Abs. 1 die Worte „zwei Zehnteile, urch Die bei den in § 2 bezeich ten Stellen täti 1 Berlin, den 4. Juli 1921 G reichender Zahl bereithalten gegangen ist oder während der Eintragungsfrist ruht, ‚fünf Zehnteile“ und im Abs. 2 die Worte „vier Zehnteile“ durch se bei 28 m. cal 1gs Be scht st ktn 5 Fg 1b sind Verlin, Zult 1921. 1 8 17 b) wer einen Eintragungsschein hat. „acht Zehnteile“ ersetzt. b vnfesesttich ger verpfli 9 benn EA“ ere ser ani von Der Reichsminister der Finanzen. Die Abstimmenden tragen in die Stimmzettel das Wort Ja § 37. 1 2, 1.,Im § 68 Abs. 1 tritt an die Stelle der Zahl „l“ die hs; Geschäftsverhältnisse 129 Beteirig 88 Dr. Wirth. 85 118 Bie 88 en 52 für Na 1. 188 88 Für die Fintragungsscene gürgen 58 Heht 79 3 § 69 Abs. 1 tret 1“ veschmiegenheit ü eg gacfgh e sind fena FFrpehate8 88 auf 3 veaehs 88 Nichtamtliches gedruckten Vierecke oder streichen eines der vorgedruckten Worte Ja schrifken der §§ 12 und 13 entsprechend. Ein Eintragungsschein Im §. . 1 treten e- 1“ ihre Tätigkeit bezüglichen Aufzeichnungen un riften bei Beendi - 9 . an die Stelle der Zahl „20. die Zahl 750. gung ihrer Tätigkeit an den Reichskommissar für Auslandsschäden. 111A16164“

und Nein. 1 ist ferner auszustellen, wenn der Eintragungsberechtigte nachweist, 6 1 3 8 Abwesende können sich weder vertreten lassen noch sonst an der daß er erst nach der zuletzt stattgefundenen Wahl oder Abstimmung X“ „150,⸗ uszuhändigen. zur Verordnung über die Preise für das Umlage Deutsches Reich.

v“ 100“ 300 getreide aus der Ernte 1921. 8 8

Die derees che Knesg des Reichsrats für

2 4 5

8

8

; BW ewesenen Frauen auch den Geburtsnamen, Die Stimme lautet nur auf Ja oder auf Nein; Zusätze sind un 2. Stand, Beruf oder Gewerbe,

anaus a za*ͤ a2 anuasszsasss2 2gLass a 2 2 La lU a ux 2a2 a S

Abstimmung teilnehmen. stimmberechtigt geworden ist. u6“ 8 e1“ § 5 S 2 ri * 2 4 8 2 2 2 0. 2 . .

An die Stelle des § 69 Abs. 3 Satz 2 tritt als Abs. 4 fol „Die nach § 1 anzumeldenden Gegenstände, die Wertpapiere ein⸗ Auf Grund des § 3 der Verordnung über die Preise für Rechtspflege und für Volkswirtschaft, der Ausschuß für Volks⸗ sülieglich der noch nicht füen Zins⸗ und Gewinnanteilscheine das Umlagegetreide aus der Ernte 1921 vom 4. Juli 1921 wirtschaft, die vereinigten Ausschüsse für Volkswirtschaft und ShneIeh et a ie eberer. de ber eer (REBl. S. 804) wird bestimmt: für Fabahät 86s Uihan Fühgsen vnreügigten

8 schüsse für Volkswirtschaft, für Verkehrswesen und für Haushalt

Inkrafttreten dieser Bekanntmachung ausgelost worden sind. §1. 10 ℳ, Die Beschlagnahme hat die Wirkung, daß die Vornahme von Der Preis für zusammengewachsenes Gemenge richtet sich nach und Rechnungswesen hielten heute Sitzung.

Veränderungen an den von der Beschlagnahme betroffenen Gegen⸗ der Art des Getreides und seiner Zusammensetzung. sänden verboten ist und daß rechtsgeschäftliche Verfügungen über fie 8 ohne Zustimmung der nach § 2 für die Entgegennahme der An⸗

18 § 88. Ungültig sind Stimmzetten 8 Gegen die Ablehnung der Zulassung zur Eintragung oder gende Vorschrift: 5 1. die nicht amtlich geliefert sind; egen die Versagung eines Eintragungsscheins ist Einspruch zu⸗ „Erfolgt nach eröffnetem Hauptverfahren die Ein⸗ 8 se sig. Gibt' die Gemeindebehörde dem Einspruch nicht alsbald stellung des Verfahrens wegen Zurücknahme deszjenigen An⸗

2. die keine Eintragung enthalten; 8 8 2 Sor. · 5 3. aus deren Inhakt der Wille des Abstimmenden nicht un⸗ statt, so entscheidet ihre Aufsichtsbehörde binnen einer Woche. trags, durch welchen dasselbe bedingt war,

vorisecheht nn 118 b § 39. so beträgt die h bühr⸗ Uebertret handelt 4. die außer den Worten Ja oder Nein einen Zusatz ent⸗ ü ind die Eintragungen, die 1 wenn es sich um eine Uebertretung handelt. halten; G Ig Finhnenben nicht zweifelsfrei erkennen wenn es sich um ein Vergehen handelt.. § 2. ZAAXA“ . lassen, vW“ 8 Als Getreide von mindestens mittlerer Art und Güte gilt Ge⸗ Ne 4 1 h 6 ne6 ö zeick 3 2. von nicht eintragungsberechtigen Personen herrühren, 11. Im § 70 Abs. 1 treten meldung zuständigen Stelle verboten und nichtig sind. Den rechts⸗ treide nur, wenn die Feuchtigkeit bei Lieferungen vor dem 1. Oktober der D eutschen Botschaft in Paris, laut Meldung des ehrere in einem Umsch 2 enthaltene Stimmzettel gelten u5 er Zwangsvollstreckung oder Arrestvollziehung erfolgen. nicht übersteigt, und wenn es gut und gesund ist, auch FFlchuc übersandt: 1 seiner sonstigen Eigenschaften der Durchschnittsbeschaffenheit der b Unter dem 30. Juni hat Herr Mayer dem Präsidenten der Bot⸗ 5 schafterkonferenz mitteilen lassen, daß die polnischen Be hörden

als eine Stimme, wenn sie gleichlautend sind oder wenn nur einer 8 § 40. f 1 von il ine Ei ält; 3 sind si ülti Nach Ablauf der Eintragungsfrist beurkunden die Gemeinde⸗ § 6. on ihnen eine Eintragung enthält; andernfalls sind sie ungültig. ) f gung die näheren Bestimmungen über die Ausfübrung dieser Ver⸗ treffenden Getreideact in der Abladegegend entspricht. b serenz; daß die ln ordnung werden für die in § 1 bezeichneten Wertrapiere von der im Begriff wären, am 1. Juli mit der Vertreibung der

behörden a den Etntaguzgslitten, 8. 68 E“ 5 8 F Tage der Eintragung eintragungsberechtigt waren und in der ; a 6 . 1 3. 1 8 en ebc 8 1. in den Fällen des § 66 Nr. 1, 2, 3 und des § 67 sowie Stelle für ausländische Wertpapiere, für die übrigen in § 1 be⸗ Für die Bewertung des Getreides ist seine Beschaffenheit bei Pächter der ehemaligen preußischen Domänen in

§ 19.

Ueber die Gültigkeit der Stimmzettel entscheidet der Abstim⸗ Gemeinde ihren Wohnsitz oder Aufenthalt hatten oder Ein⸗ 2

nasvostn mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit tragun Lscheihe übergeben haben. bei Zurückweisung von Beschwerden gegen die im g 66 echneten Gegenstände vom Reichskommissar für Auslandsschäden der Ankunft an dem von dem Erwerber bezeichneten Bestimmungsorte den an Polen abgetretenen Gebieten zu beginnen, eine

gibk der Abstimmungsvorsteher den Ausschlag. 818 gilt entsprechend. 1““ 8 1 Nr. I, 2, 3 bezeichneten Entscheidungen, bei Zurückweisung erlassen. maßgebend. Frage, die bereits mit Schreiben Nr. 6352 vom 4. Juni vam

8 20. 1“ 8 einer Privatklage und einer I“ über 87 . §4. She Botschaften, der W11“ zur Prüfung

Im Stimmkreis stellt der Abstimmungsausschuß zur Er⸗ Der Abstimmungsausschuß stellt fest, wieviel Eintragungs⸗ Zurückweisung einer Privatklage Zuwiderhandlungen gegen §§ 1 bis 3 und gegen § 5 werden Die Preise gelten für Lieferung ohne Sack. Die näheren Be⸗ worden war. Herr ayer hat die Konferenz ersucht, ohne Verzug

mittlung des Abstimmungsergebnisses fest, wiegiel ashas timmen berechtigte im Stimmkreis sich für den Antrag oder das Begehren 2. in den Fällen des gemis § 10, 11 . Chüen gc vabisg ;; gege August 1919 stimmungen für leihweise neheriagarh von Säcken, insbesondere über s Le“ 18 X“ sn

abgegeben sind und wieviel auf Ja und auf Nein lauten. ültig eingetragen haben. Das Ergebnis wird dem Reichswahl⸗ zu erheben. 1 8 RBl. S. 1527) bei Vorsatz, sofern nicht nach allgemeinen Straf⸗ die Leihgebühren und über die Preise der Säcke, trifft die Reichs⸗ vh e Mitteilung ö Bans h

Das Gesamtergebnis stellt der Reichswahlausschuß fest. eiter mitgeteilt. 8 13. Im § 72 tritt an die Stelle der Zahl „2“ die Zahl „5 8 gefeten eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Gefängnis bis zu einem getreidestelle jeweils durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs⸗ 1 der daß Herr Alphand, der mit der Berichterstattung in deeer

5 21 Der Reichswahlausschuß stellt das Eintragungsergebnis im 14. Im § 75 tritt an die Stelle der Zahl „5“ die Zahl „15*. Jahre und mit Geldstrafe bis zu hunderttausend Mark oder mit anzeiger. en. Zasd F wonserens .ecuseramt wotden wur, aut eigener Inbtzatid

Sb Reiche fest. Das Gefamtergebnis wird vom Reichswahlleiter im iner dieser S ässigkeit mi . Stellt der Verkäufer Säcke nur bis zur Verladestelle des Ortes, Frage von der Konferenz beauftragt worden war, aus eigener enrendce

Die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen entscheidet 5 1 Reichsminister des 15. Im § 79 Abs. 1 werden 1 3 einer dieser Strafen, bei Fahrlässigkeit mit Geldstrafe bis zu zehn⸗ 1 9 ; „bei der polnischen Delegation intervenierte, worauf diese sofort die

1 Ein Beschluß des Reichstags kann durch einen Volksentscheid gal ger veröffentlicht und dem Reichsminister des Innern der Nir. 1 satasa. . a gesaat 19 een 85 § 12 des Ent nI vite der Hahn der 8. E“ zur polnische Regierung aufgefordert hat, die in Aussicht genommenen nur dann außer Kraft gesetzt werden, wenn sich die Mehrheit der § 42 sowie für Ausfertigungen und Abschriften aller Art, Zuwiderhandlungen gegen 4 werden gemaß 8 16b G 1 Vertreibungen einzustellen.

Stimmberechtigten der Absti ili 2,. 5. S6. 1 1“ ; 884 2 eignungsgesetzss vom 31. August 1919 (NGBl. S. 1527) mit Ge⸗ § 5. D ayer ausgedrückte Wunsch ist demnach erfüllt

1 umberechtigten an der Abstimmung beteiligt (Artikel 75 der Als Zahl der sämtlichen Stimmberechtigten ist die amtlich 1 98 soweit in den Fällen der persönlichen und sachlichen fängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu fünfzehn⸗ Die Preise gelten für Barzahlung binnen 15 Tagen nach Ab⸗ 116“ d. an⸗ dölcs gtstsfesas; 1b

Reichsverfassun ; ; ; Pozchsyrasz 84 sihr : 289 689 3 8 8 hsverfass ermittelte Zahl bei der letzten Reichstags⸗ oder Reichspräsidenten⸗ 8 E disen . tausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. lieferung. Wird der Kaufpreis länger gestundet, so dürfen bis auf Grund der verlangten Informationen in dieser Frage treffen wird.

Das Generalsekretariat der Botschafterkonferenz hat

9 2 9 9 9 9 9 uu 9

9 3 2 n „20“ 9 9 „F-.

12. Der § 71 erhält folgende Fassung: „In dem Verfahren auf erhobene Privatklage sind

Soll auf Voltsbegehren durch Volksentscheid eine wahl oder allgemeinen Volksabstimmung maßgebend.

änderung beschlossen werden, so ist die Zustimmung der Mehrheit

der Stimmberechtigten erforderlich (Artikel 76 Abs. 1 Satz 4 der

Reichsverfassung).

Bei Gleichheit der Stimmen für die Bejahung und für die

Verneinung einer Frage gilt die Frage als verneint. Bei Gleich⸗ heit der Stimmen für die Bejahung zweier Fragen entscheidet das

Los, das der Reichswahlleiter zieht.

§ 22. 8 Nach der Feststellung durch den Reichswahlausschuß prüft das Wahlprüfungsgericht beim Reichstag das Abstimmungsergebnis.

§ 23. Wird die ganze Abstimmung für ungültig erklärt, so findet eine neue Abstüimnung statt. so finde § 24

Ist in einzelnen Stimmbezirken die Abstimmung nicht ord⸗ nungsgemäß vorgenommen worden, so kann das Wahlprüfungs⸗ gericht dort die Wiederholung der EiSHe. beschließen. Der 3 8

eichsminister des Innern hat den Beschluß alsbald auszuführen.

43. Dem Antrag auf Volksen scheid nach § 1 Nr. 2 ist Folge zu eben, wenn ein Zwanzigstel der Stimmberechtigten gültige Unter⸗ schristen dafür abgegeben hat, daß ein Gesetz, dessen Verkündung ausgesetzt ist, dem Volksentscheide zu unterbreiten sei.

Das Begehren nach § 1 Nr. 3 ist zustande gekommen, wenn ein Zehntel der Stimmberechtigten gültige Unterschriften dafür abgegeben hat, daß ein ausgearbeiteter Gesetzentwurf dem Reichs⸗ tag unterbreitet werde.

Die Reichsregierung hat unverzüglich in den Fällen des Abs. 1 einen Volksentscheid nach § 4 einzuleiten, in den Fällen des Abs. 2 den begehrten Gesetzentwurf einzubringen.

§ 44.

Für die Verteilung der Kosten des Zulassungs⸗ und Ein⸗ ePncgseseegregs, soweit sie nicht den Antragstellern zur Last seein sowie der Kosten des Volksentscheids gelten die Vorschriften es Reichswahlgesetzes entsprechend.

§ 45.

Zahl „5“ durch die Zahl „75“.

werden

bühren auf Grund des Gesetzes vom 21. Juni 1916 (RGBl. S. 577) zu erhebenden Reichsabgabe“ ge⸗

strichen;

der Nr. 7 die Worte an „Tieren und Sachen

owie der Ver

wahrung von Sachen

und der Verwahrung und Fütterung von Tieren.“

16. Im § 80 treten an die Stelle der Worte die Worte „zweiunddreißig Zeilen“, der Worte „zwölf Worte „fünfzehn Silben“, der Worte „zwanzig Pfennig“ die Worte „zwei Mark“. 1t 17. Der § 80b fällt fort.

18. Im § 83 wird die Zahl .10“ ahl „15“ ersetzt.

„zwanzig Zeilen“ f Silben“ die

durch die Zahl „30“ und die

19. Im § 85 Abf tritt an die St lle der Zahl ,30* die

d.

1I1“

Soweit in Reichsgesetzen od des Gerichtskostengesetzes verwiese treten vorbehaltlich anderweitiger land

er in Landesgesetzen auf Vorschriften n ist, die durch dieses Gesetz geändert esgesetzlicher Regelung,

§ 8. 8 Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung in raft.

Berlin, den 2. Juli 1921. 8 Der Reichsminister für Wiederaufbau.

Ausführungsanweisung des Reichsfinanzministeriums, Stelle für aus⸗ ländische Wertpapiere, und des Reichskommissars für Auslandsschäden zu der Bekanntmachung des Keichsministers für Wiederaufbau vom 2. Juli- 1921 über die Anmeldung und Beschlagnahme von Wert⸗ wapieren und Urkunden der Republik Liberia aus Anlaß der Durchführung der Bestimmungen des 8 10 Absatz 1 der Anlage zu Artikel 298 des

2 vH Jahreszinsen über Reichsbankdiskont zugeschlagen werden. Berlin, den 5. Juli 1921.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. 8. A: Dy Heinriebt.

Auf Grund des § 8 der Verordnung über künstliche Dünge⸗ mittel vom 3. August 1918 (RGBl. S. 999) ist die ge⸗ werbsmäßige Herstellung und der Absatz des nach⸗

stehenden künstlichen Düngemittels zu dem angeführten

Preise von mir genehmigt worden: 1 Antragsteller: Gesellschaft für landwirtschaftlichen Bedarf G. m. b. H., München.. 1 Bezeichnung: 12 % Stickstoff enthaltendes Düngegaswasser. Gehalt: 12 % Ammoniakstickstoff. u.““ B Preis: 7,50 für das Kilogramm Stickstoff frachtfrei Station des Empfängers, einschließlich der Kosten für leihweise Her⸗

Bis zum 15. Juni 1921 sind der Entente 10753 EEEEööö“ zurückgegeben worden, und zwar: an eee 3151 Staatsbahnwagen und 311 Privatwagen, an

elgien 7185 Staatsbahnwagen und 106 Privatwagen.

Am 30. Juni d. J. hielt der Unterausschuß für Ernährungsgesellschaften (Ausschuß zur Prüfung der Kriegsorganisationen) eine seiner in der Regel allmonatlich stattfindenden Sitzungen ab, in der, wie gewöhnlich, die Frage des Abbaues der dem Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft unterstellten Kriegsorganisationen ein⸗ gehend purchsespegchen wurde. Laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros“ konnte festgestellt werden, daß der Personal⸗ bestand der Kriegsorganisationen vom 31. Mai d. 8. gegenüber dem Stand vom 31. Dezember v. J. eine Ab⸗

oehe der ertörderlichen Behälter, Versicherung und Rücksendung nahme um 943 Köpfe und gegenüber dem Stande vom 4 e sowie der Analysenkosten. 1. April v. J. eine Abnahme um 5937 Köpfe aufweist. Berlin, den 4. Juli 1921. Der den Vorsitz führende Vertreter des Reichsministeriums

Der Recchemirise, für Ernährung und Landwirtschaft 8 für Ernährung und P e h; erklärte, daß sich in der

Ist die Verhinderung der ordnungsgemä Absti KEgs gr s. 8 8 einzeinen Stimmbezirten Fpeffelsfrei fe ssgenness 894 72 rRe 5 Der Reichsminister des Innern erläßt mit Zustimmung des di 1 1 I 1 9 189 Reichsrats die Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes die entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes an ihre Stelle. w uün 5 5 8 4 8 1 bes. 1 Artikel III. ministeriums, Stelle für ausländische Wertpapiere, und des

1 Stimmtreises und mit Zustimmung des Reichswahlausschusses dort Berlin, den 27. Juni 1921. die Wiederholung der Abstimmung anordnen. SDerr Reichspräsident. (SDidiieeses Gesetz tritt mit dem 1. August 1921 in Kraft. Gleich. eicskommissars für Auslandsschäden vom 12. Mai 1920 ““] zeitig treten der § 6 Abs. 1 der Verordnung des Bundesrats über die Reichsanzeiger Nr. 102) enthaltenen Bestimmungen finden auf

Die Anordnung des Reichsministers unterliegt im Prüfungs⸗ verfahren der Nachprüfung durch das Wahlprüfungsgericht. 1 Ebert. ichtliche Bewilli B⸗ spe 8 Reichsminister des Innern b“; Se. zuc⸗ 8* WE“ 1 die Anmeldung liberianischer Wertpapiere und Urkunden ent⸗

Die Wiederholung der Abstimmung darf nicht später als sechs Wochen nach der Fethtabstheaerg stattfinden. Dr. Gradn auer. dr. Fesex Hunses. S L“ Erc⸗ Verlin, den 2. Juli 1921 8 f v“ 8 stheken, Grundschulden und Rentenschulden vom 8. Juni 19. Berlin, den 2. Juli 1921. ie der Firma M. Meier, Fabrik für Nährmittel chem. ihren bewirtschaftenden Aufgaben befreit seien. Auch bei der 4826Z35u4u4J14X“ Jechsfinanzministerium, Stelle für ausländische Wertpapiere. E1““ Fes Hect Cün ahennng Erla Fetg eraehess werde infolge der Umstellung der Getreide⸗ § 25. 8 nderung des Gerichtskostengesetzes. 18. Dezember 1919 (RGBl. S. 2115) außer Kraft. 3 von Krosigk. svspom 11. Mai 1921 V/6. M. 528 erteilte Genehmigung wirtschaft demnächst eine sehr bedeutende Verminderung kes Der Reichsminister des Innern veröffentlicht nach Abschluß Die Vorschriften der Artikel 1 und II finden auf die vor dem Der Reichskommissar für Auslandsschaden. zur Herstellung der Mischung „Gewürzter kohlen⸗ Personals eintreten. Bemängelt wurde die bei mehreren Ge⸗ des Prüfungsverfahrens das Abstimmungsergebnis im Reichs⸗ 2 Vom 29. Juni 1921. Inkrafttreten dieses Gesetzes anhängig gewordenen Rechtssachen An⸗ chierschke. sauree Fatlerfalk, Marke „Casanta“ veröffentlicht sellschaften vorhandene, noch unverhältnismäßig hohe Anzahl anzeiger. 8 u. Hetag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit wendung soweit nicht die Instanz vor dem Tage des Inkrafttretens vercgäts 8 1 im Deutschen Reichsanzeiger Nahrgang 1921 Nr. 118 wird gewerblichen Personals. Im Einvernehmen mit dem Reichs⸗ Anträge und Begehren 78 §1 Nr. 2 und 3 unterliegen einem Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird: beendigt war. n 8 Iiinfolge Abänderung der herstellenden Firma in „Emil Meier, ernährungsministerium murde b.Seer. die Zurückführung der

1 Ffü 18 des gewerblichen Person t ötigen besonderen Zulassungs⸗ und Eintragungsverfahren. Artikel I. Berlin, den 29. Juni 1921. 11. Ausführungsanweisung Fehr s 115 d18 EEE“ Zahl g Personals auf den unbedingt nötig

Das Gerichtskostengesetz (RGBl. 1898 S. 659, 1909 S. 475, 8 8 Der Reichspräsident. 8 8 des Reichsfinan zministeriums, Stelle für aus⸗ Stand unverzüglich herbeizuführen. 86 Der Zulassungsantrag ist schriftlich an den Reichsminister des 1910 S. 767, 1916 S. 1263) wird wie folgt geändert: 1“ Ebert. 8 8 sändische EE“ wkweuns . 8 Berlin, den 5. Juli 1 6 Innern zu richten. Er bedarf der Unterschriften von fünftausend 1. Der 8 Abs. 1 erhält folgende Fassun i Der Reichsminister der Justiz. 8 1 Reichsminist ers für Wiederaufbau vom 12. Mai Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Schiffer. 1 1920 ü J. A.: Hoffmann.

Friedensvertrags. Die in den Ausführungsanweisungen des Reichsfinanz⸗

. N eit vom 1. Juni bis 1. Oktober noch weiterhin ein sehr .A.: Dr. Hoffmann. boedeutender Abbau vollziehen werde, da nunmehr sämtliche prechende Anwendun enceaengageseechschen mit Ausnahme der der Getreide⸗ Bei der Wiederholung der Abstimmung wird auf Grund der⸗ SGeekanntmsh. n g. üad Hudkerbewirtschaftung vienenden Ererganesetianen von

selben Stimmlisten oder Stimmkarteien abgestimmt wie bei der 1 Hauptabstimmung.

Die Minenräumarbeiten in der Nordsee sind, dank der unermüdlichen Tätigkeit der Minensu flottillen, beendet. Die ganze Nordsee ist minenfrei. ie „Wolffs

g: Stimmberechtigten. Dabei ist das Stimmrecht der Unterzeichner „Der Mindestbetrag einer Gebühr 89 unbeschadet der Vor⸗ üb ie I d B. l hme von des Antrags eine Bestätigung der Gemeindebehörde ihres schrift des § 59 Abs. 3 Satz 2, drei Mark“. b 9 er die Anmeldung und Beschlagnah b Se Ie. ““ vers 88. 2. Wrfft 8 12 .nn atz 2, drei Mark“ 1.“ uUͤrkunden und Wertpapieren aus Anlaß der Durch⸗