m, die vom Vor⸗
ist eine Niederschrpe aufzunehme ffichtsbehörde zu
sitzenden vollzogen wird. Abschrift ist der Au
Der Vorstand ist beschlußfähig bei Anwesenheit von drei Mit⸗ edern, einschließlich des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters. faßt seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. gleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Ueber die Beschlüsse des Vorstandes ist eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Vorsitzenden vollzogen wird. J auch ohne Versammlung der Vorstandsmitglieder auf chriftlichem Wege eine Beschlußfassun des Vorsitzenden an die
Versammlu
Bei Stimmen⸗
in dringenden Fällen kann
herbeigeführt werden. Die Zuschrift orstandsmitglieder muß auch in diesem Falle in eingeschriebenem Brief erfolgen. Von den Niederschriften sind Abschriften an die Aufsichtsbehörde zu geben
8 Vorstand.
Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden, einem vertretenden Vorsitzenden, welche beide nicht Mitglieder des und drei Mitgliedern als Beisitzende. den Vorstand der christliche Gewerk⸗ die drei übrigen Vorstands⸗ von denen zwei nicht Mitglieder des Gewerkvereins werden von der Mitgliederversammlung gewählt und Den Vorsitzenden und den t die Mitgliederversammlung Die Amtsdauer beträgt
pandes zu sein brauchen, Zwei Mitglieder wählt in verein der oberländischen Kanalschiffer, mitglieder, sein dürfen, durch die Aufsichtsbehörde ernannt stellvertretenden Vorsitzenden wän! aus der Reihe der Vorstandsmitglieder. 1 Das Amt des Vorsitzenden und der anderen Mit⸗ es ist ein Ehrenamt. baren Unkosten sind zu ersetzen. Vorstands⸗ sie nicht Mitglieder des Verbandes sind, lung kein Stimmrecht.
ein Jahr. glieder des Vorstand führung entstehenden mitglieder haben, sofern in der Mitgliederversamm vertritt den Verband Stellung eines gesetzli
Die aus der Amts⸗
Der Vorstand erichtlich und außergerichtlich. Er hat die
en Vertreters.
Befugnisse. Dem Vorstande liegen insbesondere ob: 1“ „die Aufstellung und laufende Führung eines Verzeichnis der Mitglieder des die Aufstellung der
Verbandes;
Jahresrectnung und die Erstattung des Rechenschaftsberichtes an die Aufsichtsbehörde und die Geschäftsführers und sonstiger Verbands⸗
rversamm⸗
gliederversammlun die Anstellung des angestellten; 1 die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliede lung und der Anordnungen der Behörden, soweit der Betriebsverband damit betraut ist, sowie die Ueberwachung der Beobachtung dieser Beschlüsse und der Befolgung dieser Anordnungen bei den Mitgliedern; 5. die Verhängung von Ordnungsstrafen; die Vorbereitung der auf die Tagesordnung der Mitglieder⸗ versammlung zu setzenden Angelegenheiten; alle übrigen Geschäfte, soweit sie nicht durch die Satzung der Mitaliederversammlung oder dem Geschäftsführer über⸗
r Vorstand tritt zusammen, so oft der Vorsitzende dieses für erforderlich hält, mindestens jedoch einmal in jedem Kalender⸗ Der Vorsitzende ist verpflichtet, unverzüglich eine Sitzung des Vorstandes einzuberufen, wenn diese von der Auf⸗ sichtsbehörde oder mindestens zwei Vorstandsmitgliedern schriftlich unter Angabe des Zweckes und Grundes beantragt ist. Vorstandssitzungen hat der Vorsitzende die Aufsichtsbehörden und die Vorstandsmitglieder durch eingeschriebenen Brief einzuladen.
vierteljahr.
Zeichnungen.
Schriftliche Erklärungen des Vorstandes, die den Verband verpflichten sollen, sind von dem Vorsitzenden und einem Mitgliede des Vorstandes zu unterzeichnen. berechtigt, dem Geschäftsführer Zeichnungsbefugnis zu erteilen.
Im übrigen ist der Vorstand,
tsführer.
Zur Führung der laufenden Geschäfte werden von dem Vor⸗ stande ein oder mehrere Geschäftsführer bestellt. und der mit der Geschäftsführung zu schließende Anstellungs⸗ vertrag bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Diese gilt als erteilt, wenn nicht binnen 10 Tagen seit Zugang des Ge⸗ nehmigungsantrages Einspruch erhoben wird.
Der Geschäftsführer besorgt den gesamten Geschäfts⸗, ins⸗ besondere Schriftverkehr des Verbandes, soweit er nicht dem Vor⸗ stande vorbehalten ist, und erledigt die ihm sonst vom Vorstande Die Bestellung ist jederzeit widerruflich,
Die Bestellung
überwiesenen Geschäfte. unbeschadet der dem Geschäftsführer auf Grund
es Anstellungs⸗ vertrages zustehenden Rechte. ““
Verpflichtungen der Mitglieder.
ie Mitgalieder sind verpflichtet: 8 1. die Zwecke des Verbandes nach jeder Richtung hin zu 2. alle zur Erhaltung der Aufgaben des Verbandes getroffenen
nordnungen des Vorstandes, insbesondere auch diejenigen über das Meldewesen genau zu befolgen und jede von dem rstand zur Erreichung der Verbandszwecke für notwendig chtete Auskunft zu geben, soweit erforderlich
unter Vor⸗ g darauf bezüglicher Schriftstücke und uU de
Auflösung und Liquidation.
§ 16. Der Betriebsverband wird aufgelöst durch Verfügung der Auf⸗ sichtsbehörde.
Die Liquidation erfolgt durch den Geschäftsführer, sofern nicht der Vorstand andere Personen dazu bestimmt. wendung des nach Deckung der Verbindlichkeiten verbleibenden ie letzte Mitgliederversammlung.
Ueber die V Verbandsvermögens beschließt d Schlußbestimmung.
r und Geschäft t das Kalenderjahr.
r jedes verflossene Geschäftsjahr in den ersten beiden Monaten
s darauf folgenden Jahres eine Bilanz sowie eine Gewinn⸗ und Verlustrechnung aufzustellen und diese nebst einem, den Ver⸗ mögensstand und die Verhältnisse des Verbandes darstellenden Be⸗ richt (Jahresbericht) der Mitgliederversammlung und der Aufsichts⸗ Die Prüfung und Abnahme de durch die V
Geschäfts
Das Geschäftsja Der Vorstand hat
behörde vor
Jahresrech⸗ nung erfolg
Bekanntmachungen.
Heffentliche Bekanntmachungen erfolgen, soweit ein
an Stellen, die den Mitgliedern zugänglich sind, nicht genügt, in
den vom Vorstande zu bestimmendan Tagesblättern oder durch besondere Zuschriften an die Mitglieder. 9
Ordnungsstrafen.
ung, der Anordnungen örden, soweit der
betraut ist, kann der V des Verbandes fließende
netzmen, wel
Wegen schuldhafter Verletzu der Verbandsorgane oder der triebsverband mit ein Mitglied
eer Durchfühun eine in die sstrafe von 10 bis 1000 Ma
ves Verwaltungszwangsverfahrens beitreibbar ist. inrichtungen des Verbandes ausgeschlossen werden.
Zugang die Beschwerde an die Aufsichtsbehörde statt.
Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluß dem Vor⸗ stand die Befugnis erteilen, das im Absatz I bestimmte Strafmaß bis zu einer von ihr festzusetzenden Höchstgrenze wieder herabzu⸗
tc der Mitgliederversammlung sind
setzen. Diesbezügliche Beschlü gemäß § 18 dieser Satzung ö entlich bekannt zu geben. .
Uebergangsvorschriften.
1n“
Vorstehende Satzung tritt mit dem von der Aufsichtsbehörde Bis zu demselben bleiben die estimmungen der Satzung des Betriebsverbandes der oberländi⸗
zu bestimmenden Tage in Kraft.
schen Kanalschiffer vom 30. März 1918 in Geltung. Berlin, den 6. Juni 1921. eer Reichsverkehrsminister. Kirschstein.
Im Wieder⸗ en falle kann das Mitglied für eine bestimmte Zeit von den Gegen die
Entscheidung des Vorstandes findet innerhalb zweier Wochen seit
Preuten.
“ .“ 16“ Ministerium des Innern.
.EA3
Das Preußische Staatsministerium hat auf Grund des § 28 des Landesverwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1883 (G.⸗S. S. 195) den Regierungsrat Dr. jur. Lobe in Breslau zum Mitglied des Bezirksausschusses in Allenstein und zum Stellvertreter des Regierungspräsidenten im Vorsitz dieser Behörde mit der Amtsbezeichnung „Verwaltungsgerichtsdirektor“
ernannt.
Das Preußische Staatsministerium hat den Oberregierungs⸗ und Schulrat Dr. Maskus in Köln zum Oberregierungsrat ernannt. Ihm ist die Stelle des ersten Dirigenten der Kirchen⸗ und Schulabteilung bei der Regierung in Oppeln übertragen
worben. 1288e 1 Justizministerium..
RA., IRat Dr. von Velsen in Düsseldorf ist zum
KGRat ernannt.
LGRat Dr. Werr in Neuwied ist infolge seiner Er⸗ nennung zum Ministerialrat im preußischen Finanzministerium
aus dem Justizdienste geschieden.
Dem AGRat, GIRat Kirschstein in Eilenburg ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Ruhegehalt, dem AGRat Roehrig in Siegen und dem M. Riefer die nachgesuchte
Dienstentlassung erteilt.
Zu LCRäten sind ernannt: die GerAssess. Dr. Cranz in Landsberg a. W. und Dr. Kurt Meyer in Beuthen i. O. Schl.
AGRat Kramer in Itzehoe ist gestorben.
Der Divisionspfarrer a. W. D.Dr. Martin Brückner ist zum evangelischen Strafanstaltspfarrer beim Untersuchungsgefängnis
in Berlin ernannt.
Zu Notaren sind ernannt: L26Dir., Geh. IRat Dr. Hiek⸗ mann vom LG. III in Berlin in demjenigen Teile der Stadt Berlin, der zum Bezirke des AG. Berlin⸗Mitte gehört, die RA. Ernst Büge in Senftenberg, Willy Püschel in Pitschen, Dr. Viktor Friedberg in Hannover ausschließlich der früheren Stadtgemeinde Linden, Dr. Julius Riese in Magdeburg und
Ludwig Krieghoff in Suhl.
In der Liste der NA. sind gelöscht die RA.: Dr. Thoß bei dem OLG. in Frankfurt a. M., IRat Preußler in Berlin⸗Pankow bei den LG. I, II und III in Berlin, Rhein⸗ hold bei dem LG. I in Berlin, Dr. Kerber bei dem AG. in
Ohligs und Hagen bei dem AG. in St., Goar. In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen:
I1. folgende bei dem LG. I zugelassene Rechtsanwälte zu⸗ gleich bei dem LG. II und III in Berlin: Kurt Bauchwitz, Sally Cheim, Dr. Otto Cohn, Dr. Fritz w Franz GBlogauer, Dr. Fritz Glaser, Dr. Karl Goldschmidt, Franz Hen⸗ ning, Hans Gerd Haase, IRat Samuel Jarecki, Dr. Karl Johanny, Oskar Montag, Konrad Müller, Dr. Kurt
Fabian, Dr. Hans Friedeberg, Richard
Sachs, Dr. Willy Wollenzien und Dr. Kurt Zencke,
II. folgende bei dem LG. II zugelassene Rechtsanwälte zu⸗ gleich bei den LG. I und III in Berlin: Dr. Walter Asch, Dr. Robert Max
III. folgende bei dem LG. III zugelassene Nochtaewie olz, IRat Paul
In die Liste der Rechtsanwälte sind ferner eingetragen: LGDir., GehIJRat Dr. Hiekmann vom LG. III bei dem LG. I in Berlin, Notar Dr. Schönith in Kastellaun bei dem AG. daselbst, die RA.: Dr. Kerber aus Ohligs bei dem LG. in Düsseldorf, IRat Löwenhagen, Dr. Bielenberg, Dr.
el, bisher bei dem AG. in Blankenese, auch bei dem LG. in Altona, Dr. Lemke, bisher . 3 b auch bei dem AG. Berlin⸗Schöneberg, Püschel aus Glogau bei dem AG. in Pitschen, Hagen aus St. Goar bei dem AG. in Wallmerod, Ewers aus Sonderburg bei dem AG. in Eckernförde, die früheren RA.: GehRegRat Hackelöer⸗Köbbinghoff bei dem KG., Schuchardt bei dem AG. in Grottkau, die 1 G Frankfurt a. M., Gripp bei dem AG. in Meldorf, die früheren GerAssess.: . dem AG. und dem LG. in Görlitz, Lenzberg bei dem AG. und dem LG. in Hannover und
Dr. Felix Herrnberg, Walter Hoepffner, Müller, Dr. Hans Neufeld, Lothar Peisach, Rumpel und Dr. Bernhard Steinrück,
zugleich bei den LG. I und II in Berlin: Dr. Leonhard
Dr. Wilhelm Michaeli, Wilhelm Müller, Schulz und Dr. Kurt Werthauer.
Kröger, Kuckuck und Dr. Seyd bei den LG. I, II und III in Berlin
GerAssess.: Otto Ludwig bei dem LG. in Dr. Otto Jaeckel bei Komorowski bei dem AG. in Muskau in O. L.
Zu GerAssess. sind ernannt ⸗ Bach, Walter Steinberg, Karl Hollefreund,
des KG., Felix Siebler, Dr.
busch, Dr. Heinrich Mohrien, Dr. Georg
Köln, Ernst Dreyer, Dr. Lothar Nieswandt,
Knoll, Albert Stettin.
GerAssess. Mende ist infolge seiner Ernennung zum
Reg.⸗Assessor aus dem Justizdienste geschieden.
Den GerAssess. Dr. Bitter, Dr. Hillemann, Kleine, teinbock, Stumpe und Troost ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Justiz⸗
Nacken, Dr. Walter Schulz, Dr. dienste erteilt.
die Referendare 117 ri Schulz, Dr. Fern eiehennt. Dr. Walter Wetzel im Bich
. l . Franz Staub, Joachim
Jende, Dr. Martin Jüttner im Bez. des OLG. Breslau, Dr. Kurt Rjeger im Bez. des OLG. Celle, Füehtich Eicken⸗ umpe im Bez.
des OLG. Hamm, Dr. Friedrich Peine im Bez. des OLG. Kiel, Dr. Georg Blancke, Otto Becker im Bez. des OLG. ri Slomma, Dr. Alfred Petzall im Bez. des OLG. Ksdns berg i. Pr., Fri reitenstein, Dr. jur. et rer. pol. Ernst othe im Bez. des OLG. Naumburg a. S.,
Dr. Kurt Schleiffer und Kurt Becker im Bez. des OLG.
Ministerium für Wissenschaft, Kunst⸗ tei Ses e eiilta n 85
Der Rektor Völker aus Osnabrück ist zum Kreis in Papenburg, Regierungsbezirk Osnabrück, ernannt 8-
Der chuß des Reichsrats
für Verfassung un Geschäftsordnung hielt heute Stzung. g 8
Gemäß Artikel IIa des Zahlungsplanes des Reparations⸗ ausschusses vom 5. Mai d. J. ist Deutschland verpflichtet, dem Ausschuß bis zum 1. Juli Schuldverschreibungen ür einen Betrag von 12 Milliarden Goldmark als Ersatz ür die Schuldverschreibungen, welche auf Grund des § 120 er Anlage II von Teil VIII “ des Vertrags von Versailles bereits übergeben sind oder no übergeben werden müßten, auszuhändigen. In Erfüllung dieser Verpflichtung ist dem Reparationsausschuß zum 1. Juli durch die Kriegs⸗ lastenkommission eine Schuldverschreibung übergeben worden, deren wichtigste Bestimmungen laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ die folgenden sind: 1
Das Deutsche Reich schuldet dem Inhaber dieser Schuld⸗ verschreibung den Betrag von 12 Milliarden Mark Gold von dem am 1. Januar 1914 gesetzlich bestimmt gewesenen Gewicht und Fein⸗ ehalt. Diese E11 wird in Mark Gold vom 18 Mai 1921 ab mit 5 vH ihres gesamten Nennbetrages verzinst und vom 1. Mai 1921 ab jährlich mit 1 % unter Zuwachs der durch die Tilgung ersparten Zinsen durch Rückzahlung zum Nennwerte getilgt. Unbeschadet der Bestimmungen 248 und 251 des Vertrages von Versailles haften für die Schuldverschreibung der gesamte Besitz und alle Einnahmequellen des Deutschen Reiches zund der deutschen Staaten an erster Stelle. Insbesondere ist der Zins⸗ und Tilgungs⸗ dienst durch die jährlich von Deutschland gemäß Artikel IV des Zahlungsplanes zu bewirkenden Zahlungen sichergestellt.
R Als Sicheret an diese Zahlungen bestimmt die deutsche ierung an erster Stelle 8 die Erträgnisse aller deutschen See⸗ und Landzölle und ins⸗ besondere aller Aus⸗ und Einfuhrabgaben,
b) die Erträgnisse einer Abgabe von 25 vH auf den Wert aller deutschen Ausfuhr, die nicht bereits einer anderweit auferlegten gleichen oder höheren Abgabe unterworfen ist,
c) die Erträgnisse derjenigen direkten oder indirekten Steuem oder irgendwelcher sonstigen Fonds, die von der deutschen Regierung vorgeschlagen und von dem emäß Artikel IV des Zahlungsplanez gebüdeten Garantiekomitee in Ergänzung oder als Ersatz für die oben unter a und b genannten Fonds angenommen werden.
Die Schuldverschreibung ist jetzt und in Zukunft befreit von allen deutschen Steuern und Lasten aller Art. Das Deutsche Reich wird auf Verlangen des Inhabers oder des Reparationsausschusses im Umtausch gegen diese Schuldverschreibung kostenlos mit Zins⸗ scheinen ausgestattete Teilschuldverschreibungen von gleichem Gesamt⸗ nennwert abzüglich etwa schon getilgter Beträge ausgeben. Form, Inhalt, Betrag und Zahlungsort, sowie die Währung, in der die
Zahlungen zu erfolgen haben, werden vom Reparationsausschaß
bestimmt.
Bis zum 30. Juni 1921 sind der Entente 12 090 Beute⸗
fahrzeuge zurückgegeben, und zwar an Frankreich 3503 Staatsbahnwagen und 361 Privatwagen, an Belgien 8111 Staatsbahnwagen und 115 Privatwagen. 88
DPDesterrech.
Der Bun gegen den Geseststeschnn des Nationalrats zur Durch⸗ führung einer Volksbefragung und einen an den Nat des Völkerbundes auf Grund des Artikels 88 des Friedens⸗ vertrages zu stellenden Antrag keinen Einspruch zu erheben.
In seinem Bericht bezeichnete Berichterstatter Dr. Hartmann, dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge, das Gesetz als eine der vielen Etappen auf dem Wege zum Anschluß an das Deutsche Reich. Jeder Versuch, den Ausdruck des Wunsche der öͤsterreichischen Bevölkerung zu verhindern, sei eigentlich das Zeichen eines bösen Gewissens, das nicht wolle, daß die Absicht der Deutschösterreicher vor aller Welt kund werde, das Selbstbestimmungs⸗ recht im Sinne des Anschlusses an Deutschland ausüben zu wollen. Trotz aller Not von außen und von innen wolle auch Oesterreich seine geheiligten Grenzen haben, die aber nicht auf strategische Not⸗ wendigkeiten und auf den sacro egoismo zurückgingen, sondern au das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Der großdeutsche Bundesrat Bierbaumer begrüßte gleichfalls das Gesetz, wenn er auch den Mangel der Festsetzung eines Termins für die Befragung bedauerte
— Der Hauptausschuß genehmigte in seiner gestrigen Sitzung gegen die Stimmen der Sozialdemokraten die Ver⸗ ordnung der Bundesregierung, betreffend Neaseisehhgg der Gebühren für die Beförderung von Pos endungen. Die Verordnung erhöht die gegenwärtigen Postgebühren um 100 vH. Die Briefpostgebüͤhren im Ortsverkehr werden 3 Kronen, im Fernverkehr 4 Kronen, die Gebühr für eine Postkarte 2 Kronen betragen. Im Wel ostvereinsverkehr wird die Briefgebühr 10 Kronen, die Gebühr für eine Postkard 6 Kronen betragen. LX“X“ 8
Großbritannien und Irland. Die amerikanische Botschaft in London teilt bezüglih der vom Präsidenten Harding ergriffenen Initiative in der b⸗ rüstungsfrage folgende, vom Staatsdepartement in Wasting⸗ ton ausgegebene Erklärung mit: 8
Im Hinblick auf die weitreichende Bedeutung der Frage der
Beschränkung der Rüstungen hat der Präsident bei Groß⸗ britannien, Frankreich, Italien und Japan a,⸗ efragt, ob sie an einer Konferenz zur Besprechung dieser Angelesen, eit in Washington zu einem gegenseitig vereinbarten Zeitpunkt 2 nehmen würden. Der Präsident hat vorgeschlagen, daß die Problem⸗ des Stillen Ozeans und des Fernen Ostens, die mit der Abrüstunge frage in enger Verbindung stehen, gleichfalls auf dieser Konfereng bhen sprochen werden, um eine allgemeine Verständigung über die politi 9. Grundsätze im Fernen Osten herbeizuführen. China ist eingeladan worden, an der Besprechung, betreffend den Fernen Osten, ter zunehmen. . b der — In der gestrigen Sitzung des Unterhaufes ga über Premierminister Lloyd George eine längere Erklärung tu den englisch⸗japanischen Vertrag und die an Englands im Fernen Osten und im Stillen Oze ab. Er sagte dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge: Zwischen der britischen Regierung einerseits und Amerika, Faha und China habe ein eingehender Meinungsaustausch stattge vlung Die Vereinigten Staaten ebenso wie China hätten eine Stech⸗ eingenommen, die den Wünschen Englands entspreche. durf Japan liege noch keine endgültige Aeußerung vor, doch man hoffen, daß auch sie in günstigem Sinne ergehen lelrt Mit den Vereinigten Staaten seien Verhandlungen eingele
srat hat in seiner gestrigen Sitzung beschlossen
eurden jahlreiche Haussuchungen vorgenommen.
Es müßten V
erringerung der Rüstungen im Stillen Ozean re af na Sewehes⸗ ob der englisch⸗ japanische Vertrag hielten digt zu betrachten sei, seien durch den Lordkanzler in 2 ge ung mit den Kronjuristen in dem Sinne behoben worden, abne Kündigung nicht vorliege. Der Vertrag bleibe sonach noch Bfimmongte, nachdem eine Kündigung ausgesprochen werden würde, nem Was die Politik im Fernen Osten und im Stillen Ozean n em behalte die britische Reichsleitung den Grundsatz im Auge. la bhaftlicher Fühlung mit den Vereinigten Staaten vorzugehen. h. Japan wünsche die Reichsregierung ebenfalls enge Freundschaft zu si nda biervon das Gedeihen des hritischen Reiches ebenso wie des 2* Ostens abhänge. Nach wie vor halte die britische Reichsregierung sfe⸗ vblitik der offenen Tür in China fest. Die Herbeiführung ner Konferenz zur Erörterung agen des Fernen Ostens und veetilen Ozeans sei auf bestem Wege. Die Konferenz über die underung der Rüstungen solle demnächst in Washington statt⸗ Diese Anregung ebenso wie die weitere Anregung des Prä⸗ wantn Harding, in einer Vorkonferenz die Fragen des Stillen Ozeans 9 des Fernen Ostens zu erörtern, würden im ganzen britischen Reich it gtißter Genugtuung aufgenommen.
Einer Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ folge hat de Valera eine Pro lamation an seine Mit⸗ irer gerichtet, in der er sie auffordert, während der Waffen⸗ he strengste Disziplin zu wahren, und erklärt, daß die irische dlegation bei den bevorstehenden Verhandlungen ihr Aeußerstes enewürde, um eine gerechte und friedliche Lösung herbei⸗ fähren. Aber die Geschichte, besonders Irlands, warne vor nelügem Vertrauen. „Wenn wiederum (Gewalt gegen unsere waion angewendet werden soll,“ so schließt die Proklamation, um müssen wir bereit sein, noch einmal Widerstand zu leisten. allin werden wir es dazu bringen, daß auf die Gewalt drilkig verzichtet wird und daß Gerechtigkeit und Vernunft chebsrichter anerkannt ““
die deutschen und die französischen Sachver⸗ indigen traten gestern im Mnisterium des Aeußern unter en Vorstz des Ministers Loucheur zusammen. Der deutsche seichskommissar Dr. Guggenh eimer brachte die Antwort der eutschen Regierung auf die französischen Vorschläge betreffs er Reparationen zur Kenntnis, insbesondere betreffs der jeferungen, die auf die deutsche Schuld während einer gewissen jerie angerechnet werden sollen. Die Modalit ten der Aus⸗ hrung des Programms werden im Laufe von mweiteren Unter⸗ dungen zwischen den Sachverständigen beider Länder fest⸗ gjezt werden. Die Unterredungen scheinen, wie der⸗ avasbericht ac, zu einem günstigen Ergebnis gelangen zu ollen. Die herechungen haben gestern nachmittag sofort nach Schluß der golsizung begonnen. Außer Loucheur waren die französischen zachverständigen Seydoux, Cheysson und Petsch zugegen, die auch Hon an früheren Sitzungen teilgenommen haben. Die deutschen gertreter brachten den Wunsch der Berliner Regierung zum Aus⸗ c, rasch zu einer Regelung der Frage der Lieferungen in arers zu gelangen. Loucheur erklärte, er teile diesen Stand⸗ nn, die neuen deutschen Vorschläge müßten aber erst geprüft hereen. Die Sachverständigen, die mit dieser Arbeit betraut herden, werden sich direkt mit den deutschen Delegierten, jeder ber ein bestimmtes Thema, beraten.
— Die Kam mer beriet gestern die Zusatzkredite. In heantwortung verschiedener Anfragen sprach der Münister räsient Briand sodann über die cilicische und syrische
rage.
Laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros“ erinnerte er amn, daß die Unterhandlungen über das Abkommen vom Jahre Hi6 den berechtigten Anspruch Frankreichs befriedigt haben. Infolge ener Abmachungen handelt es sich nun darum, die Politik Frankreichs bärfer festzulegen und die Frage der Abänderung des Vertrags von zores über den Abschluß des Friedens mit der Türkei zu lösen, die ir den gesamten Verband eine gemeinsame ist. Wir können Cilicien icht riumen, sagte Briand, ohne dort sichere Zustände hergestellt zu ahben. Die Kämpfe sind aber eingestellt worden, und wir haben diese Weise kostbares französisches Blut gespart. Es wird nun⸗ eör Sache der Nationalisten sein, Frankreich die nötigen Bürg⸗ haften zu geben, und Frankreich wird dann nicht daran denken, irgend elche Eingriffe
greifen. Was Sprien anbelangt, so handelt es sich nicht darum, eses Land zu folonisieren oder dort irgendein Protektorat zu errichten. ie örtliche Verwaltung wird eine Versöhnung der verschiedenen brupven und Richtungen der Bevölkerung sichern müssen. Aber rankresch wird feinen Ueberlieferungen nicht untreu werden. Es wird n Syrien bleiben und sein Werk nicht im Stich lassen.
In Beantwortung verschiedener Anfragen über die äußere 8 aügst im allgemeinen erklärte der Ministerpräsident Briand odann:
Wenn ich zu hoffnungsvolle Worte aussprechen wollte, so könnte nan sie vielleicht als übertrieben verdächtigen. Aber die Erklärung, aß die Lage Frankreichs keineswegs beunruhigend ist, hält sich weit on einem übertriebenen Optimismus entfernt. Frankreich Füft zur Labrung seiner Interessen und seiner Würde die nötige Kraft, wo auch sei. Die öffentliche Meinung in Deutschland mag weiterhin 9 dem alten Geist der Alldeutschen vergiftet bleiben (1), sie mag ilehnen, aus den Ereignissen die richtige Lehre zu ziehen und den emgkratischen Errungenschaffen zum Siege zu verhelfen, sie mag 8 t von einem Rachefeldzug sprechen, der jedoch unmöglich eine Tatsache bleibt nichtsdestoweniger bestehen: Frankreich steht in Rhein und kann nicht zugeben, daß Deutschland so umgestaltet tene, daß es eine Drohung für Frankreich darstellen könnte. Bei er Erörterung der Ereignisse in Oberschlesien erklärte Briand, aß die französischen Truppen mitunter in eine äußerst schwierige age geraten waren, die zu ernstem Blutvergießen hätte führen können. iter die Regierung hat, unter Billigung der Kammer alles getan, im es zu vermeiden, daß das Land in eine Abenteuerpolitik gezerrt terde General Le Rond hat seine Pflicht in bewunderns⸗ terer Weise erfüllt (7) unter den allerungünstigsten Bedingungen, 9 so undankbar wie nur möglich waren, denn Ober⸗ sülesien sieht nicht unter deutscher Oberboheit, sondern bird von den Oberkommissaren der Verbandsmächte verwaltet. düend sprach sodann über die Ermordung des Majors Weeneegsgef. 8 9. Creignis nicht in einem Gebiet unter deutscher Oberhoheit brekommen ist, war es die Aufgabe unseres Oberkommisfars, die
gebungen anzustellen und den ganzen Fall zu übernehmen. Es Dagegen war der güfnin des deutschen Außenministers Dr. Rosen nur ein reiner
enichfeitsakt. () Briand trug nunmehr von neuem den französi⸗ en Standpunkt in der oberschlesischen Frage vor. Die Prrüsche Regierung halte sich nur an den Friedensvertrag. Tatsachen schienen zugunsten Polens zu prechen, und
in müßten schon zwingende Beweisgründe gebacht werden, 18 sn anderen Ergebnissen, zu kommen. Die Verbandsmächte seien ü be ertreter der Gerechtigkeit. Sie wollten nichis anderes als Frjee rliche und genaue Durchführung der Bestimmungen des baledenevertrages, der eine Abstimmung nach Gemeinden vorgesehen unter gerechter Berücksichtigung der geographischen Verhältnisse. nage gien Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden. Briand ging fur nd boben Aburteilung der Krergsbeschuldigten über päbn hervor, daß diese Frage in dem Ultimatum besonders er⸗ ung Fneden sei. Deutschland täte so, als wolle es diese Aburtei⸗ hauemenehmen, aber die französische Regierung müßte zu ihrem Be⸗ feststellen, daß die Anwesenheit der französischen Abordnung vollt cklos sei, da es sich ja doch nur um ein
Polen verlangt wir
in das Nationalitätenprinzip vorzunehmen oder onstwie in die berechtigten wirtschaftlichen Interessen der Türkei ein⸗
krankungen und 2
Briand saßte die gegenwärtige äußere Politik nochmals . sammen und sagte, er habe ein militärisches bnce 2n. vermeiden gesucht. Wenn aber unglücklicherweise die Alldeutschen die Uebermacht gewinnen sollten, wenn es ihnen gelingen sollte, das Ministerium Wirth n vertreiben und SDeaahen wieder in eine Politik zu stürzen, die für Frankreich gefährlich werden könnte, dann möge ein jeder wissen: „Frankreich besitzt alles, was es braucht, um die Lage wiederherzustellen. Nur ein abrgang wurde unter die Waffen gerufen, obwohl von gewisser Seite die Einbe⸗ rufung etlicher Jahrgänge gefordert worden war. Die Kammer hat die Haltung des Ministeriums gebilligt. Die Kontroll⸗ kommission in Deutschland hat in allen Punkten vollste Genugtuung erhalten. Die Lücke in unserem Heer, welche durch die Entlassung des Jahrgangs 1919 entstanden war, 1. ausgefüllt. Wir sind im Vollbesitz unserer Macht. Wir haben die Fwang eraßmahmen ergreifen müssen 1. angesichts der deutschen Weigerung, die 8 rationspflichten 8 erfüllen, 2. wegen der nichterfolgten Bestrafung der Kriegsbeschuldigten, 3. 42 der mangelhaften Entwaffnung Deutschlands. Deutschland hat Ultimatum angenommen. Wenn die Frage der Kriegsbeschuldigten vor die Verbandsregierungen kommen wird, so werde sie Deutschland exn. Habt Ihr sie verurteilt? Wenn Wirth auch alles mögliche getann hat, um sein Versprechen zu erfüllen, so genügt das doch nicht, um Frankreich lauben, auf die Sanktionen zu verzich ist unmöglich. Aber es ist für Deutschland wünschenswert, denn wenn später Regierung ähnlich unannehmbare Handlungen so wäre das noch etwas ganz anderes. Die eine Tatsache bleibt doch bestehen, daß Deutschland geschlagen und besiegt ist. Es ist nichts anderes möglich, als daß es seine Verpflichtungen erfüllt.“ Briand schloß mit den Worten: „Wir haben es fertig gebracht, unseren Staatshaushalt ins Gleichgewicht zu bringen. Frankreich wird in einer nahen Zukunft aus seinem Sieg Nutzen ziehen und eine besondere Stellung einnehmen. Dazu ist es aber nötig, daß das ganze Land den Eindruck gewinnt, auf gefe igter Grundlage arbeiten zu können 8 Ueeeren wie in finanzieller Beziehung.“ (Beifall auf allen änken.
— Der Senat hat den Vertrag von Trianon und das Protokoll über die Minderheiten angenommen.
— Im Namen der parlamentarischen Kammer⸗ gruppe der Freunde Polens haben die Abgeordneten Marin, Refaud und Saget dem Ministerpräsidenten Briand eine Petition mit 650 000 polnischen Unterschriften, haupt⸗ sächlich aus intellektuellen Kreisen, überreicht, in der die Zu⸗ teilung des 11ou* von Oberschlesien an
zu er⸗ ten. Das — nicht einmal einmal eine alldeutsche begehen sollte,
Litanen. 8 B
In der Sitzung der verfassunggebenden Versamm⸗ lung erläuterte der Minister des Aeußern Dr. Puryckis die Stellungnahme der Regierung zum Brüsseler Projekt und zum Vorschlage des Völkerbundrats von Genf. Wie die „Litauische Telegraphenagentur“ meldet, wird das Brüsseler Projekt litauis er⸗ seits nicht angenommen. Es ist lediglich zugestimmt worden, in Er⸗ örterungen einzutreten und Verhandlungsbereitschaft zu zeigen. Der Vorschlag des Völkerbundrats wird nicht angenommen. Die Erfüllung des dee. von Suwalki wird entschieden verlangt und über weitere Verhandlungen ein neuer Vorschlag des Völkerbundrats erwartet. Einstimmig wurde mit Ein 8 der Opposition folgende Entschließung angenommen: „Na Anhörung der Stellungnahme der Regierung gibt die ver⸗ fasungge ende Versammlung ihre Zustimmung zur Weiter⸗ ührung der Verhandlungen mit Polen und geht zur Tages⸗ ordnung über.“ 8 “
Nach ziemlich langer Ministerkrise ist die neue Re⸗ gierung, wie „Politiken“ meldet, jetzt gebildet worden. Sie ist ein Koalitionsministerium, in dem alle Farteien mit Aus⸗ nahme der äußersten Rechten und der äußersten Linken, ver⸗ treten sind. Von den zwölf Ministern gehören acht den bürgerlichen Parteien an, während vier Minister Sozial⸗ demokraten sind, die der zweiten Internationale angehören. Ministerpräsident ist der bisherige Minister des Aeußern Meierowitsch.
Türkei. .
Nach einer Havasmeldung haben die Griechen den Ver⸗ such gemacht, aus Isnik vorzurücken. Jedoch hat die Be⸗ völkerung der Stadt, die von türkischen Truppenabteilungen verstärkt worden war, 20 km vor der Stadt einen Hinterhalt vorbereitet. Die Griechen konnten umzingelt werden und verloren in dreistündigem Kampf mehr als 400 Tote und Verwundete. Die nationalistischen Abteilungen konnten viele Waffen, Munition, Zugtiere und Lebensmittel erbeuten. Nach dieser Niederlage haben die Griechen die Gegend von Isnik geräumt.
Parlamentarische Nachrichten.
Dem preußischen Landtag ist die Ausführungs⸗ anweisung zu dem Volksschullehrerdienst⸗ einkommensgesetz vom 17. Dezember 1920 zur Nach⸗
prüfung zugegangen. ““
Statistik und Volkswirtschaft.
Arbeitsstreitigkeiten. 8 G Die belgischen Metallarbeiter des Beckens von Charleroi haben, nach einer Meldung von „W. T. B.“ aus Brüssel, eine H5* bö uge des Stundenlohns um 10 Cen⸗ times für Erwachsene und 5 Centimes für die jugendlichen Arbeiter mit Stimmenmehrheit angenommen. Der neue Lohntarif trat am 11. Juli in Kraft. Aus Columbus meldet die „Chicago Tribune“, daß 35 000. Zinnarbeiter sich mit einer 10 prozentigen Lohn erab⸗ setzung einverstanden erklärt haben.
hlfahrtspflege.
Die Bürgerschaft der Stadt Hamburg hat auf Antrag des Senats 500 000 ℳ für das Oterslslie,Heflenn; gestiftet. Die Sammlungen in Hamburg haben außer dieser Stiftung bereits über 1 100 000 ℳ gebracht.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln. Gang der gemeingefährlichen Krankheiten. Nach den „Veröffentlichungen des Reichsgesundheitsamts“, g Nr. 27 vom 6. Juli 1921) Pest. Marokko. Laut Mitteilung vom 25. April herrschte in Tanger die Pest. bis 28. Februar
Uruguavy. In Montevideo vom 1. 1 Erkrankung und 1 Todesfall. Ecuador. In Guayaquil vom 1. bis 15
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I 1161“
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eutsches Reich. In der Woche vom 26. Juni bis 2. Juli wurde 1 Erkrankung in Zarnewan Mecklenburg⸗Schwerin) mitgekeilt “
Fleckfieber. b r FFFt n, defe. 25. Februar je 1 Erkrankung in Kairo und Port Said.
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Dem Reichsgesundheitsamt ist das Exlöschen der Maul⸗ und Klauenseuche vom hkast rgo s5 Dresden am 9. Juli gemeldet worden.
Nr. 26 der „Veröffentlichungen des Reichs⸗ Pesundheits amt6⸗ vom 29. Juni 1921 Lrt g. enden Sic⸗g⸗ ug der Uneno-hn.er Krankheiten. — ses ung usw. (Deutsches Reich.) Berufstrachten, Berufsabzeichen in Kranken⸗ ge. — Fieberthermometer. — (Preußen.) Dienstfreimarken. — ad⸗Jo. — Bletarbeiter. — Kinder als Diphtheriebazillenträger in Schulen. — Approbation der Kandidaten der Med usw. — Influenza und Schlafkrankheit (Encephalitis lethargica). — Krüppel. — Ehrenpreise für Leibesübungen treibende Verbände. — (Oldenburg.) Kranken UFe e. Säuglingspflegerinnen. — (Schweiz.) Gemeingefaͤ rliche Epidemien. — Tierseuchen im Deutschen Reiche, 15. Juni. — Vermischtes. (Deutsches Reich.) Pilze. — (Preußen.) Medizinische und vöfemcterci ch⸗ Hauptprüfungen, 1912 bis 1919. — (Frankreich.) Geisteskrankheit und Alkohol. — Wochen⸗ tabelle über die Geburts⸗ und Seerseeteng ber elre in den 49 deutschen Orten mit 100 000 und mehr Einwohnern. — Desgleichen in einigen größeren Städten des Auslandes. — Erkrankungen an übertragbaren Krankheiten in deutschen und außerdeutschen Ländern. “ ire ewe henneft Cn ge centsches Reich.) Geburts⸗ . keitsverhältnisse in deutschen Orten mit 15 000
mehr Einwohnern, 1914 bis 1918. öai
Theater und Musik.
Das Deutsche Opernhaus, bei dem 10. Juli die Ferien begonnen haben, hat während der verflossenen ee dat die am 22. August 1920 ihren Anfang nahm, insgesamt 392 Opern⸗ vorstellungen gegeben, von denen 335 Abend⸗ und 57 Nach⸗ mittagsvorstellungen waren. Unter diesen waren 277 deutschen Komponisten gewidmet, von denen Richard Wagner mit 74 Auf⸗ führungen weit an der Spitze steht. Die böchste 5 erreichte „Tannhäuser“ mit 15 Darbietungen, dann folgen „Lohengrin“ und „Die Meistersinger von Nürnberg“ mit 12; SWie Walküre“ wurde 8 mal, „Rheingold“ 7 mal und ebenso oft „Parsifal“ gegeben. An zweiter Stelle steht mit 32 Aufführungen Flotow, dessen „Stradella“ nicht weniger als 22 mal in Szene ging, an dritter Stelle Johann Strauß mit 28 Aufführungen, an vierter Lortzigg mit 24 und an fünfter Stelle Mozart und Beet⸗ hoven mit 21 Aufführungen. Carl Maria von Weber und Eugen d'Albert halten sich mit je 20 Vorstellungen die Wagschale. — Nach den Aufführungen deutscher Opern wurden am meisten die italienischen gespielt. Verdis Opern erreichten die Zahl von 26 Aufführungen, während die „Tosca“ Pucceinis allein an 23 Abenden gegeben werden konnte. Die et lcten Komponisten brachten es auf 38 Vor⸗ stellungen (an Abenden „Carmen“). Von russischen Komponisten stand Tschaikowsky mit seinem „Eugen Onegin“ 2 mal auf dem Spielplan. An Neuauffübrungen sah die verflossene Spielzeit — nach Flotows „Alessandro Stradella“ — „Die Revolutionshochzeit, d'Alberts, die es auf 5 Auf⸗ führungen brachte, dann Rossinis „Wilhelm Tell“ in Georg Hart⸗ manns Neubearbeitung mit 9 Vorstellungen, Gounods „Mar⸗ grete“, die 15 Wiederholungen erlebte, gegen Ende der Saison Richard Wagners „Götterdämmerung“, die nach der Premiere nur einmal noch als Abschluß des nunmehr zum ersten Male vollständig egebenen „Ring“⸗Zyklus zur Aufführung kommen konnte. Die eueinstudierung der Wagnerschen Oper „Der fliegende Holländer“ mußte aus technischen Gründen, wegen eines dazu erforderlichen Umbaus der Bühne, der jetzt während der Ferien vorgenommen wird, auf die nächste Spielzeit verschoben merden. Diese beginnt am Sonntag, dem 14. August.
Handel und Gewerbe.
Den Schluß der Tagungen der Raiffeisen⸗Organi⸗ sationen, die in der Zeit vom 5. bis 7. Juli in Würzburg stattfanden, bildete die Generalversammlun der Landwirtschaftlichen I für Deutschland am Donnerstag. Der Generaldirektor, Geheimer Justizrat Dietrich, Vizepräsident des Neiceta⸗ erstattete namens des Vorstands den Jahresbericht; er wies in seinen Ausführungen auf die gewaltige Entwicklung der Landwirtschaftlichen Zentral⸗ darlehnskasse hin, die bei einem Gesamtumsatze von 22,7 Milliarden Mark eine erhebliche Zunahme der Guthaben der Vereine zeigte, die sich im Berichtsjahre auf mehr als 1 ½ Milliarden Mark belaufen, und begründete damit gleichzeitig den Antra der Verwaltungsorgane auf Erhöhung des Aktienkapitals von 40 au 100 Millionen Mark. Er ging auf die von der Zentraldarlehnskasse im Interesse der Vereine eingeleitete Aktion ein, durch die die an⸗ geschlossenen Genossenschaften von ihrem Kriegsanleihebesitz durch Uebernahme auf die Zentraldarlehnskasse zu einem äußerst vorteil⸗ haften Kurse befreit werden. Des weiteren wies der Generaldirektor auf die Bestrebungen wirtschaftlicher Organisationen hin, die dahin gehen, unter dem Namen der Se einer Einheitsfront unter Beiseiteschiebung der von ihnen als veraltet bezeichneten, festgefügten und bewährten Genossenschaftsorganisation die Gelder der Landwirte an sich heranzuziehen und ihren wirtschaft lich⸗politischen Bestrebungen dienstbar zu machen. Peecserüces wollen die genossenschaftlichen Organisationen an dem Grundsatz der politischen Neutralität unbedingt festbalten. Die Beschlußfassung üher die Erhöhung des Aktienkapitals konnte deshalb nicht erfolgen, weil infolge der Verteilung der Aktionäre über das ganze Reich die erforderliche Stimmenzahl nicht vertreten war; sie muß deshalb einer zu diesem Zweck zu berufenden außer⸗ ordentlichen Generalversammlung, die ohne Kücksicht auf die Stimmen⸗ zahl beschlußfähig ist, vorbehalten bleiben. Die Beeeie enanß gab aber in einer Entschließung dem einmütigen Willen Ausdruck, daß die außerordentliche Generalversammlung die von den Ver⸗ waltungsorganen vorgeschlagene Erhöhung auf 100 Millionen Mark beschließen möge. ie vorgelegte Bilanz und die Gewinn⸗ und Verlustrechnung wurden unter Entlastung des Vorstands uvnd Aufsichtsrats einstimmig genehmigt. Von dem Gewinn wird den Aktionären die höchste sährnh henns zulässige Dividende von 5 vH gewährt; dem Reservefonds werden 1 067 390 ℳ zugeschrieben; die gesetzliche Reserve erreicht damit die er von annähernd 5 Millionen Mark. Ueber die Revision der Filialen berichtete das Mitglied des Aufsichtsrats Pfarrer Oertel⸗Neuerkirch (Hunsrück). Das von ihm entwickelte Bild zeigt in allen Teilen des Betriebes bei der Zentrale und den Filialen befriedigende Ergebnisse. Die Neuwahl des Aufsichtsrats erfolgte gemäß den von den einzelnen Verbandsbezirken gemachten Vorschlägen. Nachdem noch verschiedene Redner zu der Geschäftstätigkeit der Zentraldarlehnskasse sich geäußert hatten und insbesondere auch von den Vertretern aus den besetzten und den Abstimmungsgebieten dem Bekenntnis ihrer deutschen Ge⸗ shnang Ausdruck gegeben worden war, wurde die Versammlung ge⸗