Boereogbhun3
über Erleichterung des Vergütungsverfahrens nach § 4 des neser ensr h, vom 24. Dezember 1919 (=RGBl. S. 2157).
Auf Grund des § 108 Abs. 2 der Reichsabgabenordnung vom 13. Dezember 1919 (RGBl. S. 1993) bestimme ich mit Zustimmung des Reichsrats was folgt:
In den Fällen des § 4 des Umsatzsteuergesetzes ist der Unter⸗ nehmer befugt, an Stelle des dort ger eelten Vergütungsanspruchs eine Vergütung von 0,75 vH oder 7,7 g. des vereinnahmten Ver⸗ kaufspreises geltend zu machen, je nachdem der von ihm ausgeführte Gegenstand der allgemeinen Umsatzsteuer nach § 13 oder der Luxus⸗ teuer nach § 15 des Gesetzes unterlegen hat.
§ 2.
Der Unternehmer hat spätestens bei Beantragung der Vergütun zu erklären, ob er von der Befugnis des § 1 Gebrauch machen will. Die Erklärung kann nur für alle Vergütungsfälle eines Steuer⸗ abschnitts oder des gemas § 17 Nr. 3 Abs. 1 der Ausführungs⸗ bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes gewählten kürzeren Zeitabschnitts gemeinsam abgegeben werden.
§ 3. (1) Der Antragsteller hat darzutun: 1. daß und wann er die Gegenstände in das Auesland geliefert hat, daß er sie im Inland erworben hat oder, bei Luxusgegenständen, sie Fegen. x der Luxussteuer aus dem Ausland ein⸗ geführt hat, daß er die Gegenstände, sofern sie lediglich der allgemeinen Umsatzsteuer unterliegen, nicht aus einem Zollausschluß oder einem diesem nach § 11 Nr. 3 der Ausführungsbestimmungen gleichgestellten Gebietsteil oder von einem Unternehmer er⸗ worben hat, der die Gegenstände aus dem Ausland ein⸗ geführt hat,
welches Entgelt er bei der Lieferung in das Ausland verein⸗
nahmt hat. Ist das Entgelt in ausländischer Währung ver⸗ einbart, so gilt als vereinnahmtes Entgelt der Fakturenbetrag. Für die Umrechnung in Reichsmark 6g der Kurs des Tages zugrunde zu legen, an dem die Lieferung in die Bücher des An⸗ tragstellers eingetragen worden ist, bei Zielgeschäften unter Abzu
von 1 vH für jeden vollen Monat bis zur Fälligkeit; ledos darf der Gesamtabzug die Höhe des Reichsbankdiskonts am Tage der Buchung nicht übersteigen:
sofern eine Vergütung von 7,5 vH. beantragt wird, daß es sich
um Luxusgegenstände handelte.
(2) Für die Nachweise zu 1 bis 3 genügt die nach bestem Wissen und Gewissen abgegebene Erklärung des Antragstellers. Zu 4 sind die Höhe des in die Bücher eingestellten Betrags und der Kurs der ausländischen Währung am Tage der Eintragung, bei Ziel⸗ geschäften außerdem der Fälligkeitstag anzugeben. Der Antrag⸗ steller ist berechtigt, den Kurs der Börsen zu Berlin, Hamburg, Frankfurt a. M., München, Köln, Königsberg i. Pr. oder Breslau zu wählen. Nachträgliche Aenderungen in der Höhe des Entgelts sind bei der Festsezuns der Vergütung für den Zeitabschnitt, in den die Aenderungen fallen, unter entsprechender Anwendung des § 34 des Gesetzes zu berücksichtigen. Für die Berechnung bleiben dabei die Grundsätze im Abs. 1 Nr. 4 maßgebend. Der Antragsteller hat die Aenderungen in seinem Vergütungsantrage besonders hervorzuheben. Aenderungen, die nach Ablauf eines Jahres nach Ausstellung der Faktura eintreten, werden nicht berücksichtigt. Wegen des Nachweises 880 5 kann sich der Ausfuhrhändler auf die Erklärung seines Lieferers berufen, daß seine Lieferung oder eine vorhergehende Lieferung luxus⸗ steuerpflichtig gewesen sei. Die Befugnis des Umsatzsteueramts zu weiteren Ermittlungen bleibt vorbehalten. v
16““ “
Diese Verordnung tritt mit dem 1. Juli 1921 mit der Maßgabe in Kraft, daß die Befugnis des § 1 auch für solche Anträge besteht, die sich auf einen mit diesem Tage oder später abschließenden Zeit⸗
chnitt be⸗ nr
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zu § 21 Abs. 1 Nr. 2 des Umsatzsteuergesetzes in der
assung der Novelle vom 18. August 1920 (Reichs⸗
tzbl. S. 1607) auf Grund der §§ 16 und 21
des Umsatzsteuergesetzes vom 24. Dezember 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 2157).
unmittelbar
§ 1.
(1) Die Lieferung von Originalwerken der Plastik, Malerei und Graphik deutscher lebender Künstler oder deutscher innerhalb der letzten fünf Jahre verstorbener Künstler wird von der Luxussteuer befreit und unterliegt lediglich der allgemeinen Umsatzsteuer, wenn
1. die Lieferung innerbalb einer Ausstellung der nach Abs. 2 und 3 anerkannten Ausstellungsunternehmen erfolgt,
das Ausstellungsunternehmen das Originalwerk unmittelbar von dem Künstker oder nach seinem Tode von seinem Ehe⸗ gatten, seinen Abkömmlingen oder seinen Eltern erworben hat oder als Vermittler für diese Person auftritt und
. das Originalwerk in einem Verzeichnis aufgeführt ist, das das Ausstellungsunternehmen vor Beginn der Ausstellung dem Finanzamt einreicht. Die Ausstellung eines neuen Verzeich⸗ nisses ist nur nach Ablauf von mindestens vier Wochen nach Eröffnung der Ausstellung zulässig.
(2) Eine Ausstellung im Sinne des Abs. 1 liegt vor, wenn in dazu hergerichteten Räumen Originalwerke nicht nur zum Verkauf, sondern auch zum Kunstgenusse dargeboten werden und die Besichti⸗ gung jedermann in bestimmten Besuchsstunden gegen Entrichtung eines Entgelts freisteht. Die folgenden Arten von Ausstellungs⸗ unternehmen sind für die Lieferungen innerhalb der von ihnen ver⸗ anstalteten Ausstellungen unter den gegebenen Voraussetzungen als zur luxussteuerfreien Lieferung berechtigt anzuerkennen:
1. Künstlerverbände. Voraussetzung ist, daß die Ausstellungen des Verbandes in erster Linie für die Werke der Mitglieder bestimmt sind und dem Verband überwiegend Künstler angehören;
2. Vereinigungen (z. B. sog. Kunst⸗ oder Museumsvereine) sowie Behörden, die Ausstellungen veranstalten, sofern die Aus⸗ stellungen ausschließlich zur Förderung der Kunst bestimmt sind und ein Erwerbszweck mit ihnen nicht verfolgt wird;
3. Kunsthändler, die in ihren Geschäftsräumen oder in besonders — hbierzu gemieteten Räumen geordnete Ausstellungen veranstalten.
(3) Für die Anerkennung ist das Landesfinanzamt zuständig. Sie erfolgt auf Widerruf. Das Landesfinanzamt hat die zuständige Landesbehörde vor der Entscheidung zu vören.
§ 2. Die Bestimmungen des § 1 treten am 1. Juli 1921 in Kraft. b III Verorduunungg, betreffend die Umsatzsteuerpflicht (§ 1 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes vom 24. Dezember 1919, RGBl. S. 2157)) der sogenannten Wein⸗ und Hopfen⸗; kom missionäre in den Wein⸗ und Hopfenbaugebieten
Auf Grund des § 108 Abs. 2 der Reichsabgabenordnung vom 13. Dezember 1919 (RGBl. S. 1993) bestimme ich mit Zustimmung des Reichsrats, was folgt: 8
Die sogenannten Wein⸗ und Hopfenkommissionäre in und Hopfengebieten sind befugt, der Berechnung der Umsatzsteuer lediggich die Vermittlungsgebühren zugrunde zu legen, sofern sie auch bei eigentlichen Kommissionsgeschäften für den gleichen Steuerabschnitt von dem Vorrecht des § 7 des Umsatzsteuergesetzes vom 24.
1919 (-RSBl. S. 2157) keinen Gebrauch machen.
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„ Ddiese Verordnung tritt u Wirkung vom 1. J. in Kratt. I 1
Verordnung, betreffend Aenderung des § 42 F VIII der Aus⸗ führungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetze vom 24. Dezember 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 2157).
Auf Grund des § 45 des Umsatzsteuergesetzes vom 24. Dezember 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 2157) ändere ich mit Zustimmung des Reichsrats den § 42 F VIII der Ausführungs⸗ bestimmungen zu biesem Gesetz in der Fassung der Bekannt⸗ machung vom 10. März 1921. (Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 187) wie folgt: VIII. Gegenstände der Oberbekleidung aus Leder sind luxussteuer⸗ pflichtig. Ausgenommen sind Uniformen und Ausrüstungs⸗ gegenstände für Heeresangehörige und Beamte, soweit sie sich im Rahmen der einfachsten vorgeschriebenen Ausführung halten. Ausgenommen sind ferner sonstige Berufsbekleidungsstücke (z. B. Anzüge, Hosen, Joppen, Mäntel, Umhänge) für Land⸗ leute, Bergwerksarbeiter, Kraftwagenführer, Holzknechte, Jäger, Schornsteinfeger usw. Die Bestimmungen in § 42 0 I und II, D I und II, F VII. und § 77 III Nr. 1 werden hierdurch nicht berührt.
Berlin, den 30. Juni 1921. Der Reichsminister der Finanzen. ⅔& N. Zapf.
I. W.
Verordnung über künstliche Düngemittel Vom 5. Juli 1921.
Auf Grund der Verordnung über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der Volksernährung vom 22. Mai 1916 (RGBl. S. 401)/18. August 1917 (RGBl. S. 823) und der §§ 7, 10 der Verordnung über künstliche Düngemittel vom 3. August 1918 (RGBl. S. 999) wird verordnet:
Artikel I.
In der Verordnung über künstliche Düngemittel vom 25. Mai 1921 (RGBl. S. 713) wird im Artikel I unter A. Superphosphate folgende Vorschrift als Abs. 2 eingefügt:
ür die Bestände an Superphosphat mit zitratlöslicher Phos⸗ phorsäure beträgt der Preis für 1 Kilogrammprozent zitratlösliche Phosphorsäure 575 Pfennig. Die Lieferung darf nur in Säcken mit der Bezeichnung der Phosphorsäure als zitratlöslicher Phosphorsäure
erfolgen. Artikel II.
Die Vorschriften der Bekanntmachung zu der Verordnung des Bundesrats über künstliche Düngemittel vom 29. März 1920 (-RGBl. S. 385) / 8. Februar 1921 (RGBl. S. 164) werden aufgehoben und durch folgende Vorschriften ersetzt:
71.
Die gewerbsmäßige Herstellung von Mischungen aus Super⸗ phosphat mit schwefelsaurem Ammoniak, salzsaurem Ammoniak, Ammonsulfatsalpeter und Kali wird mit der Maßgabe gestattet, daß die fertige Mischung mindestens 4 vom Hundert wasserlösliche Phos⸗ phorsäure und höchstens 10 vom Hundert Kali enthält.
§ 2.
Die gewerbsmäßige Herstellung dieser Mischungen ist nur den Personen gegrattet, die schon vor dem 1. August 1914 gewerbsmäßig Mischungen aus schwefelsaurem Ammoniak mit Superphosphat oder mit Superphosphat und Kali hergestellt haben.
§ 3.
Der Höchstpreis für wasserlösliche Phosphorsäure in diesen Mischungen beträgt 710 ₰, der Höchstpreis für Stickstoff 1565 ₰ für das Kilogramm. Für das Kilogramm Kali in diesen Mischungen darf außer dem jeweiligen Preise für 20 prozentiges Kalidüngesalz ab Frachtausgangsbahnhof ein Zuschlag von 100 ₰ berechnet werden.
Außerdem darf ein Mischlohn von 5 ℳ für 100 kg der Mischung berechnet werden.
Artikel III.
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juni 1921 in Kraft. Berlin, den 5. Juli 1921. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. V.: Dr. Hoffmann.
Verordnung, betreffend Abänderung der Verordnung über Maß⸗ nahmen gegen die Kapitalabwanderung in das Saar⸗ beckengebiet vom 22. März 1921 (RGCBl. S. 441).
Vom 6. Juli 1921.
Auf. Grund des § 14 des Gesetzes gegen die Kapitalflucht vom 24. Dezember 1920 (RGBl. 1921 S. 33) in Verbindung mit dem Gesetz, betreffend Abänderung des Gesetzes gegen die Kapitalflucht vom 4. Juli 1921 (RGBl. S. 808), wird hiermit im Einvernehmen mit dem Reichswirtschaftsminister und mit Zustimmung des vom Reichstag gewählten Ausschusses von 10 Mitgliedern folgendes bestimmt:
Artikel I. Die Verordnung über Maßnahmen gegen die “
in das Saarbeckengebiet vom 22. März 1921 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 441. wird wie folgt geändert: 1. Im § 5 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung sind hinter einem Punkte folgende Zusätze einzufügen: Die Postscheckämter haben den Finanzämtern über mittel⸗ bare und unmittelbare Zahlungen und Ueberweisungen in das Saarbeckengebiet Auskunft zu erteilen. Die Reichs⸗ regierung wird ermächtigt, mit Zustimmung des Reichsrats und eines Reichstagsausschusses den Postscheckverkehr, soweit angängig, nach den Vorschriften des § 2 der Verordnung einzuschränken; 2. Der § 13 Abs. 2 erhält folgende Fassung: Sie tritt am 1. Januar 1922 außer Kraft.
Artikel II. Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1921 in Kraft. Berlin, den 6. Juli 1921. 6 Der Reichsminister der Finanzen.
Dr. Wirth.
Druckfehlerberichtigungen. 6
1. In dem am 4. Juli 1921 im RGBl. Nr. 67 (Reichs⸗ anzeiger Nr. 154) als Anlage zu dem Gesetze, betreffend das deutsch⸗britische Abkommen über die Durchführung des Ab⸗ schnitts IV im Teil X des Friedensvertrags vom 25. Juni 1921 veröffentlichten deutschen Texte des Abkommens, muß im Artikel 11 Abs. 1 statt „500 Lire“ und „400 Lire“ „500 Pfund“ und „400 Pfund“ gesetzt werden.
2. Die im RGBl. Nr. 64 S. 760 (Reichsanzeiger Nr. 144) veröffentlichte Verordnung, betreffend Verlängerung der im § 47 Abs. 1 des Reichsausgleichsgesetzes vom 24. April 1920 (RSBl. S. 597) bestimmten Frist, trägt d.
1921“, nicht „21. Juli 1921“. 1
Preußen. Finanzministerium.
Die Stelle eines Regierungs⸗ und Steuerra bei der Regierung in Münster i. W. ist zu besetzen.
Ministerium für Handel und Gewerbe,⸗
Im Ministerium für Handel und Gewerbe sind der Ober⸗ bergrat, Geheimer Bergrat Sattig und der Oberregierungsrat Dr. Frielinghaus zu Ministerialräten ernannt worden.
Ministerium des Innern.
In den unserem Runderlasse vom 15. Juli 1910 beige⸗ igten „Grundzügen für eine vereinfachte Geschäftsordnung der Regierungen“ (Min. Bl. f. d. i. Verw. von 1910 S. 251) war zu⸗ gelassen worden, daß einfache Bescheide und Schreiben von den Expedienten beglaubigt abgesandt werden durften. Der Zwech war, auch die mittleren Beamten zu selbständigerer und ver⸗ antwortlicher Mitarbeit heranzuziehen. Von dieser Ermächtigung ist bisher in zu wenigen Fällen Gebrauch gemacht worden Im Interesse der Vereinfachung und Beschleunigung des Ge⸗ schäftsganges und zur Hebung des Verantwortlichkeitsgefühle und der Dienstfreudigkeit der Beamten ermächtigen wir Sie hierdurch, geeigneten Bürobeamten in möglichst weit⸗ gehendem Umfange die selbständige Bearbeitung und Zeichnung laufender Geschäftssachen von nicht grundsätzlicher Bedeutung zu übertragen. Da Ihnen selbstverständlich die Verantwortung für den ordnungsmäaͤßt en Geschäftsgang verbleiben muß, sehen wir davon ab 81 einzelne gehende allgemeine Bestimmungen hierüber eraus⸗ zugeben, überlassen es vielmehr Ihnen, je 5 der Art der Arbeitsgebiete, Bürobeamte, die sich längere Zeit hervorragend bewährt haben und gegen deren ersönlichkeit keine Bedenken bestehen, mit der selbständigen Erledigung und Zeichnung widerruflich zu betrauen. In Betracht kommen grundsätzlich nur planmäßig angestellte Beamte (Regierungsobersekretäre). Hierbei kann es sich entweder um ganze Arbeitsgebiete einfacher Art oder um bestimmte Ge⸗ schäftssachen aus einzelnen Referaten handeln. Es wird in jedem Falle insbesondere auch zu prüfen sein, inwieweit nach den gesetzlichen Bestimmungen (z. B. den Bestimmungen über das Verwaltungsstreitverfahren, über das Verfahren vor dem Oberversicherungsamt und Militärversorgungsgericht, über die kollegialen Beschlüsse der Abteilungen usw.) überhaupt eine Uebertragung an die Bürobeamten möglich ist.
Die Bürobeamten zeichnen die Entwürfe und Reinschriften in den ihnen zur selbständigen Erledigung überwiesenen Sachen „Im Auftrage“.
Wir ermächtigen Sie ferner, die Vertretung der Re⸗ ferenten im Falle ihrer Verhinderung besonders befähigten und durch langjährige Bearbeitung der Sachen diensterfahrenen Bürobeamten zu übertragen. — Die aus der Stellung und bisherigen Tätigkeit der Bürobeamten sich ergebenden Ppfüchre werden durch diesen Erlaß in keiner Weise berührt.
Nach Jahresfrist erwarten wir Bericht über die Aus⸗ führung dieses Erlasses, insbesondere auch darüber, wie die getroffenen Maßnahmen sich bewährt haben.
Beerlin, den 30. Juni 1921. Zugleich im Namen des Finanzministers. Der Minister des Innern. 8 Dominicus. 5
An die Herren Regierungspräsidenten.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen
G und Forsten.
Der Kreistierarzt a. W., Veterinärrat Krüger, früher in Kruschwitz (Polen), jetzt in Milkow, Kreis Dt. Krone, ist in die Kreistierarztstelle in Lüchow (Regierungsbezirk Lüneburg) versetzt worden.
Ministerium für Wi
3 und Volksb Der Dr. Bestelmeyer in Frankfurt a. M. ist zum Honorarprofessor in der naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität in Frankfurt a. M. ernannt worden.
ssenschaft, Kunst ildung.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Die Reichsbank teilt dem „Wolffschen Telegraphenbürd” mit, daß es ihr gelungen sei, durch Vermittelung des Hauses Mendelssohn u. Co., Amsterdam, sich einen Kredit von⸗ 150 Millionen Goldmark zu beschaffen, und daß Verhandlungen über weitere Kredite gleicher Art schweben. Die von der Ke⸗ gierung getroffenen Maßnahmen werden durch diese Kredi⸗ operation so ergänzt, daß die Erfüllung der am 31. August fälligen Reparationsverpflichtung als gesichert an⸗ zusehen ist. Weitere E1“ sind alsdann während
9
des Jahres 1921 in Devisen nicht mehr zu leist
Preußen.
Nach ussagen von Flüchtlingen nimmt der Terror der polnischen Insurgenten in den Kreisen Rybnik und Plez von Tag zu Tag an Umfang zu. In den Orten ziehen 9. Tage polnische Banden umher, die mit Revolvern bewaßnt sind, während sie nachts als Waffe den Karabiner tragen. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, wird durch die Insurgenlen bekannt, daß der vierte Aufstand schon am 117. Juli be⸗ ginnen solle. Ihre Führer fordern die deutsche Einwohnen schaft auf, die Gegend bis zum 15. Juli zu räumen. Tr diesem Räumungsbefehl nicht nachkomme, werde über 4 Grenze nach Polen verschleppt. Diese Androhung hat n Massenflucht der Deutschen zur Folge. In der doriie Gegend scheinen die Vorbereitungen der Polen für den vierte Aufstand vollkommeu beendet zu sein. n
Wie der „Oberschlesische Kurier“ meldet, wurden Grabowka bei Lubom deutsche Arbeiter von V32 überfallen. Die Deutschen setzten sich zur Wehr, konne aber gegen die große Uebermacht nichts ausrichten. O wurden von den Polen mit einem Maschinengewehr auf2 38 Entfernung beschossen. Fünf Deutsche sind tot, 7. wurde schwer verwundet: dieser schleppte sich noch 528
die Oder, wo er von den Polen, die den Blutspur gingen, erschlagen wurde.
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setion der Höferarmee getan.
of, Kreis Ratibor, fand gestern früh gegen 4 Uhr
t der Polen mit der deutschen Ortswehr
ünf Polen erschossen wurden. Nach Meldungen
ollten die Ortschaften Olsau, Odrau und
nacht von den Insurgenten besetzt werden.
Nikolai, Pleß und Czerwionka sind gegen
in Ratibor eingetroffen, die infolge des Terrors flüchten mußten.
70 Flü debnichen
r Premierminister Lloyd George erklärte in seiner
de 2 1
Fzoe’den englisch⸗japanischen Vertrag im Unter⸗ gede lber d Wolffs L.Uapaneschen. berichtet, noch, es sei
nsch sowohl 8 britischen Reiches als auch Japans,
¹ das Abkommen völlige Uebereinstimmung mit den cca- rbundsatzungen gebracht werde und daß, sofern die lerbundsatzungen und der Vertrag miteinander in Konflikt 2 en, die Bestimmungen der Völkerbundsatzungen maßgebend Hmnägen. Im weiteren Verlauf der Sitzung erklärte Lloyd borge auf eine Anfrage betreffs der Zukunft Ober⸗ hercs ns, er hoffe, daß auf der nächsten Zusammenkunft des bssen Rates eine Lösung gefunden werde. Das Datum jser Konferenz sei noch nicht festgesetzt.
an Beantwortung der von dem Abgeordneten Bottomley
die Regierung gerichteten Frage, ob Frankreich sich von in Leipziger Prozessen ohne jede Fühlungnahme mit erbritischen Regierung zurückgezogen habe, und ob England Eöt das gleiche könne, erwiderte der Generalstaatsanwalt, az auch immer Frankreich in dieser Angelegenheit getan Püoe babe es, soweit er unterrichtet sei, ohne irgend eine Fühlung⸗ ahme getan. Er selbst se nicht unterrichtet, ob eine Zurück⸗ icung erwogen werde oder durchgeführt sei. Auf eine andere Vrfrge erklärte der Generalstaatsanwalt, daß einzelne Teile ter Prozeßberichte eingetroffen seien und den Mitgliedern des dnfes zugänglich gemacht werden würden. Sobald das Haus e vinsche, werde es Gelegenheit zur Aussprache erhalten.
— Wie Reuter meldet, wird de Valera an der am „, d. M. in London stattfindenden Besprechung mit Lloyd george teilnehmen. Nach amtlichen Meldungen sind in der rigen Woche bei den Unruhen in Belfast 40 Personen zttet, 102 verwundet, 82 Häuser durch Feuer vollständig und um Teil zerstört worden.
Ffrrankreich.
In der gestrigen Sitzung der Deputiertenkammer falte der Ministerpräsident Briand mit, daß der Geschäfts⸗ tiger der Vereinigten Staaten der französischen Regierun nen Vorschlag des Präsidenten Harding übermittelt jae, der die Einberufung einer Konferenz der alliierten nd assoziierten Mächte in Washington bezwecke, aeren Aufgabe es sein werde, die besten Bedingungen festzu⸗ selen, die ins Auge zu fassen seien, um den Frieden im iillen Ozean zu sichern und zu gleicher Zeit die Ein⸗ sränkung der Rüstungen zu Wasser und zu Lande dn erörtern. Briand erklärte laut Bericht des „Wolffschen Relegraphenbüros“:
Er glaube sich zum Dolmetsch der Gefühle der Kammer zu nocen, wenn er dem amerikanischen Staatsoberhaupte danke, daß er gesen edlen Schritt unternommen und sogleich daran gedacht habe, Frankreich daran teilnehmen zu lassen, dessen friedliche Gefühle er ef diese Weise geehrt habe. Er habe wohl nicht nötig zu sagen, ah die französische Regierung die Einladung besonders gern annehme. Ei sehe darin die Möglichkeit, an den Vereinbarungen über den Siilen Ozean teilzunehmen, die Fennerf nicht gleichgültig lassen Pnnten in Anbetracht der großen nteressen, die es dort habe. Die anzösische Regierung sehe darin weiter die Möglichkeit, noch ein⸗ mel zu beweisen, daß Frankreich aus tiefstem Herzen und mit llübendster Begeisterung der Sache des Friedens ergeben sei, der sie lon so viel geopfert habe. Die Regierung werde sehr loyal und ine Hintergedanken mit allen Alliierten vorgehen, sie empfinde be⸗ serdere Befriedigung darüber, daß die Konferenz unter dem Vorsitz Präsidenten Harding abgehalten werden soll. „Sie wird“, sagte Griand, „alle Mittel suchen, die wee angetan sind, die Rüstungen en beschränken und die schreckliche Last 5 erleichtern, die auf alle gisker drückt, wohlverstanden jedoch unter Wahrung aller Vor⸗ aingungen für die nationale Sicherheit. Vielleicht werden wir eger eine neue Gelegenheit finden, Verständigungen zu suchen, die z erlauben könnten, das von allen Völkern gewünschte Ziel zu michen.“ Briand erklärte, er sei unter diesen Umständen überzeugt, 8 Kammer werde der Regierung darin beistimmen, daß sie dem alen Rufe der amerikanischen Regierung unverzüglich geantwortet kabe. Die Regierung hoffe mit der Kammer, daß die Konferenz der Welt den endgültigen Frieden verleihen und dabei Freaglench die Sccherheiten geben werde, auf die es ein Recht habe. (Lebhafter und znhaltender Beifall auf allen Bänken.)
„In der Nachmittagssitzung der Kammer kam die ober⸗ hlesische Frage und die Besetzung des Ruhrgebiets kar Erörterung.
Der Abgeordnete André Lefzvre führte über die Aufgabe ee Fontrollkommission für die Entwaffnung Deutschlands aus, keusche Truppen (2) seien nach Oberschlesien äangen und ausreichend keraffnet gewesen. Die deutsche Regierung ha alles für die Orga⸗ - Es werde gesagt, die Kommission siclet habe ihre Rolle erfüllt. Demgegenüber stehe die Tatsache, aj die deutsche Regierung imstande sei, von heute auf morgen ein terts von 40 000 Mann aufzustellen. Bei der Besprechung der Uwonisation des Freikorps Hsfer sagte der Abgeordnete, er zweifle scht an der Aufrichtigkeit des Reichskanzlers Wirth, wohl aber an ir Macht. Alsdann sprach er von der Volksabstimmung nDberschlesien und betonte, er sehe nicht ein, warum man keebnupt zu einer Abstimmung geschritten sei. Er befürchte, daß bei ener Teilung Oberschlesiens den Polen der wichtige Bahnhof von füwit geraubt werde. Er hoffe, daß man der Kommission Nollet 88 werde, daß sie ihre hochwichtige Tätigkeit fortsetze zur 5 sobeit aller Allijerten. Ein Peesagse wolle keine Handbreit nüschen Gebietes, er glaube jedoch, daß man im Falle einer ah deutschen Verfehlung das Ruhrgebiet besetzen nse. Besetzung sei nicht Annexion, die Okkupation sei tütteinfoche Sicherheitsbandlung, und wenn Frankreich das Ruhr⸗ aft besetze, dann kontrolliere es die Kohlen, und wenn es die hhnjen kontrolliere, verhindere es Deutschland, einen Krieg zu führen. Münift äußerte schließlich seine Befriedigung darüber, daß der gcenterpräͤsdent Briand den Gedanken einer Besetzung des Ruhr⸗ Pers nicht vollkommen aufgegeben habe. Der Ministerpräsident 5”; erklärte, er vertraue auf Foch, Weygand und General misfi Wenn sie vertrauensvoll selen, sei er es auch. Die si aon Nollet habe greifbare Ergehnisse erzielt, ihre Aufgahe 1 be noch nicht hbeendet. Die Beziehungen zwischen Frankreich⸗ Nat eutschland könnten so lange nicht normal werden, als diese
von dem Revanchegedanken geleitet sei. Deshalb jede französische Regierung die Notwendigkeit, die
zu halten. Die Besetzung des Ruhrgebiets für unnötig. Er fragte, ob Deutschland das Ruhr⸗ Kriegszeiten ausbeuten könne, wenn die französischen Truppe wo sie jetzt seien. Es hänge nur von Deutschland ab, Sanktionen nicht mehr in Geltung bleiben. Bis jetzt habe
man den Beweis der argctten Müätzigung gegeben. Es handele sich darum, ob Deutschland Wort halten könne. Briand sagte zum Schluß, wenn das deutsche Volk immer ein Element der Beunruhigung
in der Welt bleibe, dann habe Frankreich in seiner Stellung, in seinem Willen und in seinem Patriotismus die Kraft, die es brauche. Ein Land, das sich in diesen Verhältnissen befinde, könne mit Sicherheit
in die Zukunft blicken.
— In Senat gab der Ministerpräsident Briand gestern zu dem Vorschlag des Präsidenten Harding unter ein⸗ stimmigem Sefa die gleichen Erklärungen wie in der Kammer ab. Der Kredit für Syrien wurde, wie von der Kammer, auch vom Senat angenommen.
— Die Verhandlungen zwischen den deutschen
und den französischen Vertretern über die Repa⸗ rationsfrage, die vorgestern wieder aufgenommen sind, sind esters in den Unterkommissionen weitergeführt worden. In er Hauptsache ist die Frage der Ablösung der Restitution durch Substitution erörtert worden. Heute findet wiederum eine Vollsitzung statt, in der diejenigen Punkte, über die noch keine Einigung besteht, geregelt werden sollen.
Belgien.
In Beantwortung einer Anfrage des sozialistischen Ab⸗ geordneten Pierard, der die Aufgabe der Zollinie am Rhein und der Besetzung von Düss donf Ruhrort und Duisburg ge⸗ fordert hatte, erklärte der Minister des Auswärtigen Jaspar in der Kammer, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, er habe über diesen Gegenstand nichts mitzuteilen. Die Sanktionen seien kraft interalliierter Entscheidungen getroffen worden. Die Alliierten würden sich demnächst zusammenfinden, um bestimmte Fragen zu erörtern; die Frage der Rhein⸗ Sanktionen werde dabei ihre ganz besondere Aufmerksamkeit auf sich zihen. y116“
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Der Völkerbund ist von der britischen und der japanischen Regierung in einer gemeinsamen Erklä⸗ rung vom 7. Juli 1921 davon unterrichtet worden, daß, wenn der EEEEE Bündnisvertrag über den Juli 1921 hinaus in Kraft bleiben wird, die beiden Regierungen srundsäßlich anerkennen, daß gegebenenfalls dem vom Völker⸗
undpakt vorgesehenen Verfahren der Vorrang gebührt, wenn das im Bündnisvertrag vorgeschriebene etsahren mit dem
Völkerbundpakt in Widerspruch stehen sollte.
Türkei.
Wie „Wolffs Seece gccg- meldet, besagen aus Smyrna eingelaufene Nachrichten, daß die griechischen Truppen die Offensive begonnen haben, indem sie auf vier Stellen der Front vorgegangen sind.
Parlamentarische Nachrichten. .
Dem preußischen Landtag ist der Seneun⸗ eines Staatsvertrags, betreffend den Uebergang der Wasser⸗ straßen von den Ländern auf das Reich, in der vom Reichstag angenommenen sassbns nebst Begründung zu möglichst baldiger Beschlußfassung zugegangen.
Statistik und Volkswirtschaft.
Die deutschen Sparkassen im Monat Mai 1921.
Nach der neuesten Monatsstatistik der deutschen Sparkassen, die der Generaldirektor der Landesbank der Provinz Westfalen H. Reusch in der Zeitschrift „Sparkasse“ (Hefte 1003, 1004 und 1007) ver⸗ öffentlicht, hat die Zurückhaltung, die seit dem Ende des ersten Viertel⸗ jahrs die Sparer erfaßt hat, im Mai sich verschärft. Hatte der Monat April noch einen kleinen Einlagezuwachs von 50 Millionen Mark gebracht, so ist im Mai der Abfluß der Spar⸗ guthaben e gewesen als der Zugang. Um Millionen Mark haben die Spareinlagen im Monat Mai abgenommen, während im vorigen Jahre das zweite Vierteljahr einen gewaltigen Zuwachs gebracht hatte. Diese Erscheinung ist deshalb besonders bedauerlich, weil sie zweifellos nicht ihre Ursache in einem Aufschwung von Ge⸗ werbe und Handel hat. Die Sparkassen schreiben, wie Reusch mit⸗ teilt, die Schuld an ihr hauptsächlich den schweren Steuerlasten und der Aufhebung des ö zu. Diese Gründe mögen, obwohl sie schon seit Ende vorigen Jahres gegeben waren, immerhin einen Teil der Abnahmen erklären. Aber der Uebergang aus der geldflüssigen Zeit der ersten drei Monate ist zu plötzlich und zu all⸗ gemein eingetreten, als daß sie allein durchschlagend gewesen sein könnten. Auch die politischen Verhältnisse, die Uebernahme der ge⸗ waltigen Lasten für den Feindbund müssen dazu beigetragen haben, daß der Umschwung ganz plötzlich um den letzten Vierteljahrswechsel figiratf es handelt sich um eine Panik, deren Dauer nicht abzu⸗ sehen ist.
In den einzelnen Monaten seit Jahresbeginn betrug im Vergleich mit den Feststellungen für die entsprechende Zeit der beiden Vor⸗ jahre 1920 und 1919 die Zunahme (+) bezw. Abnahme (—) der Spareinlagen bei den gesamten deutschen Sparkassen:
im ECTW 1920 1919 Millionen Mark 1600 — 110 + 1250 400 — 300 + 800 800 + 50 + 400 wor. . b + 50 + 1000 —+ 700 WM5 .— 200 + 1100 + 100 zusammen. 289550 +— 177250 +— 250.
Auch das Ergebnis des Sparverkehrs in Groß Berlin im Monat Mai ist sehr ungünstig. Während der Mai des Vorjahrs hier einen Einlagezuwachs von nicht weniger als 56 Millionen Mark gebracht hatte, mußten die Sparkassen für den Mai des laufenden Jahres einen Abfluß in Höhe von 34 Millionen Mark feststellen. Diese rückläufige Bewegung hat nahezu alle Sparkassen von Groß Berlin gleichmäßig betroffen; 15 Sparkassen hatten einen Abfluß, 2 (die Be⸗ zirkssparkassen Berlin⸗Schöneberg und Cöpenick) einen ganz geringen Zugang zu verzeichnen. tr.
Arbeitsstreitigkeiten.
Zum Tarifkampf im Szesen. rhe teilt der Deutsche Bankbeamtenverein mit, daß die von ihm beantragten Nachverhand⸗ fungen über die Verlängerung der Geltungsdauer des Reichstarifs am Freitag, dem 15. d. M., im Reichsarbeitsministerium unter der Leitung von Ministerialdirektor Sitzler stattfinden werden. In diesen Verhandlungen soll der Versuch gemacht werden, einen Nusgleich zwischen den Parteien in besrx Fa die verschiedene Stellungnahme zu dem am 24. Juni gefällten iedsspruch zu finden.
Nach einer Meldung von „W. T. B.“ aus Nordhausen sind dort 270, Terxtilarbeiter und arbeiterinnen wegen Lohnstreitigkeiten in den Ausstand getreten.
Aus Kobhe meldet, wie dem genannten Büro aus Paris berichtet wird, die „Chicago Tribune“ einen Streik von 20000 Werft⸗ arxbeitern. Sie seien am 9. d. M. durch die Stadt gezogen und
tten rote Fahnen und Plakate mit der schrift „Nieder mit dem üeeeeEIIVII“”
Januar .+ ebruar. + März +
Wohrfahrtspfrgec.
Vom 17. bis 24. Juli werden in allen Bädern eutsch⸗ lands Sammlungen für das Oberschlesier⸗Hilfs⸗ werk veranstaltet werden. Fast alle größeren Bäder Deutschlands haben sich bereits in den Dienst der Ee gestellt und beabsichtigen, mit verschiedenen Veranstaltungen die Sammeltätigkeit aufzunehmen, sodaß gehofft werden kann, daß erhebliche Summen zusammenkommen. Kurdirektionen und Badeleitungen, die sich nicht dem Oberschlesier⸗ Hilfswerk angeschlossen haben, werden gebeten, sich telegraphisch an das X“ Berlin NW 7, Unter den Linden 78, zu wenden.
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Eine neuentdeckte deutsche Altsteinzeitsiedlung. Der Besitzer des E Sangerhausen G. A. Spengler fand vor einiger Zeit, wie die „Umschau“ mitteilt, in Sangerhausen einige Feuersteine mit altsteinzeitlichem Charakter. Da in der gan
e Vorkommen ähnlicher Funde nicht zu konstatieren war, ging Spengler der Sache nach, und so wurde schließlich festgestellt, daß die Steine aus einer bei Halle gelegenen Grube stammten, aus der seit über zehn Jahren Schottermaterial entnommen und überall in der Provinz Sachsen verwendet worden war. Leider ist der größte Teil der Grube im Laufe der Jahre abgetragen und der für die Urgeschichte Deutsch⸗ lands außerordentlich vihtie Inhalt verloren. Die geologischen Untersuchungen der Fundstelle bei Halle durch Regierungsrat, Professor Dr. Emil Werth ergab, daß die bearbeiteten Feuersteine der vorletzten Eiszeit entstammen und daß wir in dieser Halleschen Fundstelle wohl die interessanteste altsteinzeitliche Siedlung Deutschlands vor uns haben
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Literatur.
Die Deutsche Revue, herausgegeben von Richard Fleischer (Deutsche Verlags⸗Anstalt, Leipzig und Stuttgart) bringt in ihrem Juliheft folgende Aufsätze: Aus den Erinnerungen des Generalfeld⸗ marschalls Grafen Waldersee. Kaiser und Kaiserin Friedrich. Mit⸗ geteilt von Heinrich Otto Meisner; Wirkl. Geh. Rat Friedrich Edler v. Braun, Präsident des Reichswirtschaftsratz: Wort und Tat in der Politik; Dr. h. c. Freiherr v. Freytag⸗Loringhoven, General der Infanterie a. D.: Das Glück im Kriege; Univer⸗ sitätsprofessor Dr. J. Grober Fena⸗ Die Wissenschaft der arzneilosen Krankheitsbehandlung; Professor Dr. Richard Meyer (Braunschweig): Alchemie und Alchemisten; Paul Wentzke: Aus dem Lager der Besiegten. Briefe — v. Roggenbachs aus den Herbsttagen der ersten deutschen Einheitsbawegung; Geheimrat Professor Dr. Ludwig Klein (Karlsruhe): Ueber die Bedeutung der pilze für die Volksernährung und die „restlose 2 * der Pilz⸗ chätze unserer Heimat; üleso Dr. Otto Münch (Darmstadt): Jugoslawien; Briefe von Friedr. Engels an Mutter und Geschwister. Mitgeteilt von Gustav Mayer (Fortsetzung); Professor Dr. Gerhard Budde (Hannover): Das höhere Schulwesen im Lichte der Wandlung des Bildungsideals; Arnold Winkler, Professor der neueren Geschichte an der Universität Freiburg in der Schweiz: Oesterreich. Ein Ge⸗ heimbericht an die k. k. Regierung über die kritische Lage der Habs⸗ burger Monarchie um die Jahreswende 1866/67 (Fortsetzung).
Dettmar H. Sarnetzki: Wanderer und Gefährte. Fb einfach gebunden ℳ 20,—, in Halbleinen gebunden ℳ 26,—.) erlag von Quelle u. Meyer in Leipzig, 1921. — Außergewöhnliche Schicksale werden in diesen Novellen phantastisch, in schöner, poetischer Sprache geschildert. Eine feine, dem Mystischen und Symbolischen zugeneigte Kultur spricht aus dieses Dichters Träumen.
Verkehrswesen.
Eilbriefsendungen nach dem Ausland müssen völlig freigemacht werden, weil sie sonst in den fremden Ländern auf dem vewahnlichen Wege bestellt werden. Das Publikum tut daher gut, auf die erhöhte Eilbestellgebühr zu achten. Diese beträgt jetzt im Verkehr mit dem Ausland 2 ℳ 40 4. Der Satz von 1 ℳ 50 ₰ gilt nur für den Verkehr nach dem Gebiet der Freien Stadt Derzig. dem Memelgebiet, Luxemburg, Oesterreich, Ungarn und
estpolen.
Den Dienststellen, die den Verkehr mit dem Ausland vermitteln, gehen täglich aus allen Gegenden des Reichs zahlreiche, durch Eilboten zu bestellende Briefsendungen nach Spanien zu, obgleich in Spanien kein Eilbestelldienst besteht, die Eilgebühr also zwecklos verrechnet worden ist. 8 8 8
Nach einer Mitteilung der Türkischen Postverwaltung sind Briefsendungenjeder Art, also auch Drucksachen, nach der asiatischen Türkei fortan nur in türkischer oder französischeꝛ Sprache zulässig.
Am 14. Juli wird der Flugpostpaketverkehr mit den Niederlanden eröffnet (über Gebühren und Versendungs⸗ bedingungen Auskunft am Schalter). Zur Annahme von Flugpoft⸗ paketen sind für Groß Berlin die Postämter Berlin C. 1 (Spandauer Straße), N. 4 (Stettiner Bahnhof), W. 9 (Potsdamer Bahnhol), 80. 36 (Görlitzer Bahnhof), NW. 40 (Lehrter Bahnhof), SW. 68 30), SW. 77 (Luckenwalder Straße 4—5), Berlin⸗Schöne⸗ erg 1 und Charlottenburg 2 (Goethestr.) ermächtigt. Diese Poft⸗ akete auch außerhalb der Schalterdienststunden gegen Zahlung der besonderen Einlieferungsgebühr an. Zweckmäßigste Auflieferung unmittelbar beim Postamt Berlin C. 1 (Spandauer Straße). Hier Schlußzeit 9 Uhr Abends vor dem Absendungstage.
ämter nehmen solche P
Theater und Musik. Deutsches Theater (Kammerspiele).
„Der Herr, der die Maulschellen kriegt“ nennt sich ein Spiel in vier Aufzügen von Leonid Andreiew, das am Dienstag zum ersten Male in den Kammerspielen des Deutschen Theaters zur Aufführung gelangte. Zunächst sind es Maulschellen im übertragenen Sinne, die der Titelheld in dem Stücke, der darin kurzweg „Der“ heißt, vom Schicksal erhielt, als ein treuloser Freund ihn um sein Lebensglück betrog, indem er seine besten Ideen für eigene Zwecke ausbeutete und obendrein sein eheliches Glück vernichtete. Dieses Schicksal soll nun die pspchologische Voraussetzung dafür sein, daß er sich einem Zirkusdirektor verdingt, um sich als Clown im Sinne des Titels des Stückes öffentlich zu produzieren, während er seine zweite Aufgabe darin sieht, eine Kunstreiterin in dem Zirkus, Consuella, für die er selbst eine Neigung empfindet, vor der Heirat mit einem Baron Regnard erst zu warnen, dann ihr ein nahes Ende weissagt und diese Voraussagung selbst ver⸗ wirklicht, indem er sich zum Schluß mit ihr vergiftet. Dies in kurzen Strichen der Inhalt des Stückes, der das Unwahr⸗ scheinliche der Handlung ohne weiteres erkennbar macht. Im übrigen ist für das Stück das Bestreben des Verfassers, den Dialog über Gebühr, d. h. über das durch den Stoff selbst gerechtfertigte Me aus⸗ zudehnen, kennzeichnend. Die Schauspieler taten ihr 8— um dem Stücke zu einem Erfolge zu verhelfen, doch kam im besonderen die Natur des Clowns bei der schwerfälligen der Darstellung der DTitelrolle durch Eugen Klöpfer nicht recht zur Geltung. Eine sehr —— Kunstreiterin, die auch schicklich zu sterben wußte, war Margarethe Schlegel. Eine ausgezeichnete Leiftung war ferner Arthur Menzels würdiger Zirkusdirektor. Auch die übrigen Mitwirkenden waren mit anerkennenswertem Erfolge bemüht, ihre Rollen mit Leben zu erfüllen; zu erwähnen sind besonders Ernst Gronau als 2——
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etwas Art
Vater der Consuella, Georg Schnell als Jockey, Wilhelm Voel als salscher Freund, Hermine Sterler als Löwenbändigerin. Spielleitung sorgte für ein einheitliches ,öö sowie für nhen. eine dse 1 2 die für Zuschauer unsichtbaren Vorgänge im selbst. Beifall des Publikums mischte sich dereinzelt auch Widerspruch. b. “
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