1921 / 162 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 14 Jul 1921 18:00:01 GMT) scan diff

Verordnung

über die auf Grund des deutsch⸗österreichischen Uebereinkommens zur Regelung gewisser finanzieller Fragen vom 1. September 1920 (Reichsanzeiger Nr. 206) abzugebenden Versicherungen an EidesStatt.

Aluf Grund des § 1 des Gesetzes vom 5. Februar 1921 über die Abgabe von Versicherungen an Eides Statt zur Geltend⸗ machung von Rechten und Interessen im Auslande (RGBl.

S. 167) wird bestimmt: 8

Für die Abnahme der gemäß Ziffer 1/1 sowie Ziffer V/2 des zur Regelung gewisser finanzieller Fragen vom 1. September 1920 (Reichsanzeiger Nr. 206) abzugebenden Versicherungen an Eides Statt sind, unbeschadet der bestehenden landesrechtlichen Vorschriften über die Abnahme solcher

deutsch⸗österreichischen Uebereinkommens

Versicherungen, die Finanzämter zuständig.

Hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit der Finanzämter finden Reichsabgabenordnung vom 13. Dezember 1919

die §§ 51 ff. der (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1993) entsprechende Anwendung.

§ 2. Die eidesstattlichen Versicherungen sind schriftlich in doppelter

Aussertigung dem zuständigen Finanzamt einzureichen.

Die erste Ausfertigung muß mit gerichtlich, notariell polizeilich beglaubigter Unterschrift versehen sein. Der Beglaubigung bedarf es nicht, wenn der Antragsteller die Ausfertigungen der eides⸗ stattlichen Versicherung dem Finanzamt persönlich überreicht und sich über seine Person genügend ausweist.

„Die zweite Ausfertigung erhält der Antragsteller mit dem Be⸗ stätigungsvermerk des Finanzamts versehen zurück. Beerlin, den 4. Mai 1921.

Der Reichswirtschaftsminister.

Dr. Scholz. Der Reichsminister der Finanzen.

Dr. Wirth.

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1

Bekanntmachung, betreffend Ein⸗ und Wiederausfuhr von Waren, die für die im August 1921 in Königsberg i. Pr. statt⸗ findende Deutsche Ostmesse bestimmt sind.

Die Zollstellen werden ermächtigt, die Ein⸗ und Wieder⸗ sfuhr von Waren, die zur Ausstellung auf der vom 14. bis zum 19. August 1921 in Königsberg i. Pr. stattfindenden Deutschen Ostmesse bestimmt und als solche in den Be⸗ gleitpapieren bezeichnet sind, unter der Bedingung ohne Ein⸗ bezw. Ausfuhrbewilligung zuzulassen, daß sie unter Zollkontrolle auf ein Königsberger Zollamt abgefertigt werden, während ihres Verbleibs in Deutschland im Vormerkverfahren unter Zoll⸗ kontrolle bleiben und binnen vier Wochen nach Schluß der Messe wiederausgeführt werden. Die Wiederausfuhr muß der betreffenden Zollstelle gegenüber sichergestellt werd

Berlin, den 12. Juli 1921. Der Reichswirtschaftsminister. S. W:. Wienele,

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 70 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter Nr. 8194 das Gesetz, betreffend das Abkommen zwischen dem Deutschen Reiche und den alliierten Hauptmächten über die Festsetzung einiger Abschnitte der Grenzen des Saargebiets, vom 29. Juni 1921, unter Nr. 8195 das Gesetz, betreffend das Hutschefranza che Abkommen über die Erstattung der von Elsaß⸗Lothringen geleisteten außer⸗ ordentlichen Kriegsausgaben, vom 27. Juni 1921, unter Nr. 8196 das Gebührengesetz für die Auslandsbehörden nebst Tarif, vom 1. Juli 1921, unter Nr. 8197 eine Verordnung über künstliche Düngemittel, vom 5. Juli 1921, unter Nr. 8198 eine Verordnung, betreffend Abänderung der Verordnung über Maßnahmen gegen die Kapitalabwanderung in das Saarbeckengebiet, vom 22. März 1921 (RCBl. S. 441), vom 6. Juli 1921, und unter Nr. 8199 eine Verordnung, betreffend Abänderung der Vorschriften zur Durchführung des Gesetzes über die Regelung der Kaliwirtschaft, vom 18. Juli 1919 (RGBl. S. 663), vom 4. Juli 1921. Berlin W., den 12. Juli 1921. Postzeitungsamt. Krüer.

Preußen. .4““

Den Westfalen Stahlwerken, Aktiengesellschaft⸗ in Bochum, denen unterm 2. Januar d. J. die Genehmigung zur Aenderung und Erweiterung ihres Privatanschlußgleises an den Bahnhof Bochum erteilt worden ist, wird auf ihren Antrag hiermit das Enteignungsrecht zur Entziehung und zur dauernden Beschränkung desjenigen Grundeigentums ver⸗ liehen, das für diese Anlage aus den im Grundbuche der emeinde Weitmar Flur 18 Parzellen 310/3, 160/3, 2, 1 und 66 als Eigentum des Landwirts Friedrich Wienken ein⸗ getragenen Grundstücken erforderlich ist. Berlin, den 2. Juli 1921. b“ Im Namen des Preußischen Staatsministeriums. J. V.: Dönhoff.

8

Finaagagagagaa Die Rentmeisterstellen bei den Kreiskassen 1. in Kyritz, Rogierungsbezirk Frankfurt a. O., 2. in St. Goarshausen, e iesbaden, und 3. in Burgsteinfurt, Re⸗ gierungsbezirk Münster, sämtlich Besoldungsgruppe 8 mit Aufrückung in Gruppe 9 nach dem Dienstalter, sind zum 1. Oktober 1921 zu besetzen.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der Volksschullehrer Woneczyk ist zum Fachschullehrer an der staatlichen Fachschule fun die Bergische Kleineisen⸗ und Stahlwarenindustrie in Remscheid ernannt woren.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

h““ Fsa eish. Veterinärrat Völkel in Lüchow (Be⸗ zirk Lüneburg) ist worden.

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oder

die Kreistierarztstelle in Kiel versetzt

Dem Landstallmeister von Senden in Neu⸗ stadt a. Dosse ist zum 1. A Landgestüts Kreuz bei Halle a. S. und dem Gestütsdirektor von Henninges in Kreuz bei Halle a. S. zum gleichen hen. punkt die Verwaltung des Haupt⸗ und Landgestüts Neustadt a. Dosse übertragen worden.

4 3

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.

Die Wahl des Studienrats Dr. Warmbier an der Hohenzollernschule (Gymnasium nebst Realgymnasium) in Berlin⸗ Schöneberg zum Direktor dieser Anstalt und die Wahl des Studienrats Woeste am städtischen Lyzeum und Oberlyzeum in Geestemünde zum Studiendirektor dieser Anstalt ist namens des preußischen Staatsministeriums bestätigt worden.

hen Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur 81 unzuverlässiger ersonen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) abe ich dem Kaufmann Robert Bauck in Berlin, Kurfürsten⸗

straße 150, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuver⸗ lässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin, den 6. Juli 1921.

Der Polizeipräsident Abteilung W. J. V.: Froitzheim.

SBekanntmwmachn us. E“ Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603), haben wir den Eheleuten Milchhändler Justus Gies in Dortmund, Zimmerstraße Nr. 27, durch Verfügung vom beutigen Tage den Handel mit Lebens⸗ mitteln aller Art sowie mit sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Die Untersagung wirkt für das Reichsgebiet. Dortmund, den 8. Juli 1921. Wucherstelle der Polizeiverwaltung. J. A.: Schwarz.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603), haben wir den Eheleuten Arnold Bön⸗ ninger in Dortmund, Missundestraße Nr. 6, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Lebensmitteln aller Art sowie mit sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb

Dortmund, den 8. Juli 1921.

Wucherftelle der Polizeiverwaltung. J. A.: Sch war z.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Reichsrat trat heute zu einer Vollsitzung zusammen, vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für innere Verwaltung und für Seewesen, der Ausschuß für Haushalt und Rech⸗ nungswesen sowie die vereinigten Ausschüsse für v ebehr. angelegenheiten, für Seewesen, für Haushalt und Rechnungs⸗ wesen, für innere Verwaltung und für Rechtspflege Sitzung.

Der Präsident des Preußischen Landesmesseramts Dr.

Holtz ist auf

rlaub abgereist. 8

des Internationalen Roten Kreuzes in Oberschlesien ins Werk gesetzte Austausch von Inter⸗ nierten und Gefangenen wird mit dem 14. d. M. einst⸗ weilen beendet sein. Es muß jedoch damit gerechnet werden, daß eine Anzahl der von den Insurgenten internierten oder verschleppten Deutschen noch nicht in ihre Heimat zurückgekehrt ist. Um sofort Füehsörichiesges nach diesen Persönlichkeiten einleiten zu können, sind die erforderlichen Unterlagen unter Angabe von Namen, Vornamen, aus welcher Gemeinde, Tag und Ort und nähere Umstände der Internierung oder Ver⸗ schleppung sowie etwaige Anhaltspunkte über den augenblicklichen

zufenthaltsort und sonstige zweckdienliche Mitteilungen bald⸗ möglichst an die Delegation des Deutschen Roten Kreuzes bei der Kommission des Internationalen Roten Kreuzes, Oppeln, Oberrealschule, einzusenden.

Wie vom Polizeipräsidium in Kattowitz mitgeteilt wird, haben vorgestern 68 Polizeibeamte einen Ausweisungs⸗ befehl der Interalliierten Kommission erhalten. Die Beamten haben bis zum 15. Juli das Abstimmungsgebiet zu 5e. Ein erheblicher Teil von ihnen ist in Oberschlesien geboren.

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Bayern. 1

ur Ermordung des Abgeordneten Gareis teilte

im Finanzausschuß des Landtags auf eine Anfrage der Unabhängigen, wie sich die Staatsregierung zu einer Ent⸗ schädigung der Witwe Gareis stelle, der Fin anzminister laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ mit, für das Gesamtministerium könne er diese Frage nicht beantworten, persönlich sei er aber der Auffassung, daß eine Parallele frischen dem früheren Minister Auer, auf den seinerzeit im andtag ein Attentat verübt wurde, und dem Abgeordneten Gareis nicht gezogen werden könne. Es sei fraglich, ob der Mordanschlag dem Abgeordneten gegolten habe, da die Tat noch völlig unaufgeklärt sei.

vI 11144*“* Der Nationalrat hat ein Gesetz, betreffend das Recht der Vögeerung zur Aufnahme aus ländischer Kredite und ein Gesetz, betreffend die Erhöhung der Effektenumsatz⸗ steuer angenommen. Die neue Steuer, die die bisherigen Sätze verdoppelt, soll einen Mehrertrag von 170 Millionen ergeben. . Der Finanzausschuß beriet gestern das Vorkriegs schuldengesetz gemäß Artikel 248 des Staatsvertrages von St. Germain. Der Bundesfinanzminister Grimm führte dem Wolffschen Telegraphenbüro zufolge im Laufe der Beratung hierbei aus:

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ugust 1921 die Verwaltung des

geprüft.

wichtigen Regelung

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Was die durch das Gesetz zu gewärtigende Belastung des Staats betreffe, so stünden einem Schuldenstande von zweiundsiebzig Milliarden Kronen an das Ausland Forderungen von ungefähr siebenundvierzig Milliarden gegenüber. Wenn der österreichische Staat dieses Saldo von fünfundzwanzig Milliarden tragen müßte, so würde dies eine geradezu verhängnisvolle Vermehrung des Notenumlaufs zur Folge haben. Infolge der Möglichkeiten eines Vergleichs mit den Gläubigern würde sich dieses Saldo aber auf eine wesentlich niedrigere Summe stellen. Für die aus der Erfüllung des Friedensvertrags erwachsenden Aufgaben sollen entsprechende Beträge alljährlich in das Budget ein⸗

gestellt werden und auch das bisherige Halbjahrsbudget weise hierfür

zwei Milliarden aus. u“ Ungarn. 8

in der Nationalversammlung bb 1 Ministerpräsident, Abgeordneter Nla. ein Manifest an sämtliche Parlamente der Welt zu richten im Interesse der Befreiung der in Rußland zurückgehaltenen 60 000 ungarischen Kriegsgefangenen. Das Manifest betont, wie das „Ungarische Telegraphen⸗Korrespondenzbüro“ mitteilt, daß Ungarn in den ersten Wochen nach dem Waffenstil⸗ stand 310 000 russische Kriegsgefangene entlassen hat, während die Sowjetregierung die ungarischen Gefangenen zurückhält. Diese schmachten in Kerkern und Konzentrationslagern und sterben zu Hunderten und Tausenden infolge von Mißhandlung, Ent⸗ behrungen und Epidemien. Die ungarische Regierung ver⸗ handelt mit Rußland über die Befreiung der Gefangenen und ist bereit, alle Bedingungen anzunehmen, die sich mit den Landesinteressen vereinbaren lassen. Der Ministerpräsident

Graf Bethlen sprach die Hoffnung aus, daß diese Maßnahme

der Aktion der Regierung einen entsprechenden moralischen Nachdruck verleihen werde. Der Antrag wurde auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gesetzt.

Der Führer der Sozialdemokraten, der frühere Minister Karl Payer, erklärte in einer Rede vor Bergarbeitern in Tatabanya, obiger Quelle zufolge:

Der Ministerpräsident Graf Bethlen trete für ein Zusammen⸗ wirken aller Klassen der Gesellschaft ein. Die Arbeiterschaft werde dieses Zusammenwirken stets fördern. Er betone dies gegenwärtig mit besonderem Nachdruck, da die bevorstehende Durchführung des Trianonfriedens den traurigsten Abschnitt der Ge⸗ schichte Ungarns eröffnen werde. Die Entente werde die Durchführung aller Bestimmungen des Friedensvertrags unnachgiebig fordern, die sozialdemokratische Partei stehe jedoch auf der Grundlage des Selbst⸗ bestimmungsrechts der Völker und werde den Gewaltfrieden niemals anerkennen.

Großbritannien und Irland.

In der gestrigen Sitzung der Reichskonferenz wurde die Frage der Vertretung der englischen Regierung und der Regierungen der Dominions auf der Washingtoner Kon⸗ ferenz inoffiziell erörtert. Der „Times“ zufolge wird eine Anregung, daß ein vorläufiger Gedankenaustausch über die politischen Fragen, betreffend den Stillen Ozean, in London abgehalten werden möchte, bevor die Premierminister der Dominions abreisen, gegenwärtig vom Präsidenten Harding

Der äg büische Premierminister Adly Pascha hat gestern seine Ee onferenz mit Lord Curzon über die ägyptische Frage gehabt.

Im Unterhaus fragte gestern ein Abgeordneter den Staatssekretär des Auswärtigen, ob er in der Lage sei, jetzt das Haus zu verständigen, ob die französische Regierung ihre Vertreter in Leipzig wegen der Urteile gegen die ‚Kriegs⸗ verbrecher“ abberufen habe. Der „Agence Havas“ zufolge antwortete Harmsworth, daß die französische Regierung in der Tat diesen Beschluß gefaßt habe. Der Abgeordnete fragte weiter, ob es in der Absicht der britischen Regierung liege, sich diesem Vorgehen der französischen Regierung anzuschließen und darauf zu bestehen, daß diese „Kriegsverbrecher“ vor einem alliierten Gericht abgeurteilt werden? Harmsworth sagte, daß er auf diese Frage nicht antworten könne, bevor er Instruktionen

erhalten habe. Frankreich.

Auf der Tagesordnung der gestern unter dem Vorsitz von Jules Cambon abgehaltenen Sitzung der Botschafter⸗ konferenz stand die Ausführung der militärischen Bestimmungen des Friedensvertrags von Neuilly durch Bulgarien. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, wurden die Maßnahmen geprüft, um die völlige Durchführung dieser Bestimmungen zu beschleunigen. Ebenso gewisse vorbereitende Schritte zur Beratung, mit Hilfe deren der Ver⸗ trag von Trianon mit Ungarn zur Durchführung gelangen sol.

Das zwischen Italien und Deutschland getroffene Abkommen, demzufolge 8 gewisse Gegenstände, deren Resti⸗ tution im eigentlichen Sinne des Wortes der Friedensvertrag vorsieht, von Deutschland nur einfach Ersatz geleistet werden sone ist gestern von der Reparationskommission gutgeheißen worden.

Die 6528 und die französischen Vertreter, die in Paris über die Sachlieferungen verhandeln, haben gestern in einer Vollsitzung ihre Beratungen fortgesetzt und vorläufig zu Ende ve. Eine Anzahl von Einzelpunkten bleibt noch zu lösen; sie sollen durch den Staatssekretär Bergmann und Dr. Guggenheimer, die nach Berlin reisen, mit den zü⸗ ständigen Stellen erörtert werden.

. Das zwischen den Sachverständigen der Reparations⸗ kommission und dem Reichskohlenrat vereinbarte Programm für die Lieferung der deutschen Kohle im Au gust d. J. ist von der Reparationskommission genehmigt worden. Die Lieferungen belaufen sich für August auf 2 200 000 Tonnen.

Wie der „Temps“ mitteilt, ist mit Rücksicht auf die Einladung des Präsidentsn Harding zu einer Abrüstungs⸗ konferenz die für den 16. Juli in Paris beabsichtigte Tagung der gemischten Kommission des Völkerbundes für Ab⸗ rüstungsfragen abgesagt worden.

11 Dänemark.

Der König und die Königin sind am Sonntag in Grönland angekommen und am Montag in der Kolonie Godthgab an Land gegangen. Es ist dies der erste Besuch eines dänischen Königspaares auf Grönland.

Im Verlaufe der W Verhand⸗ lungen, die am 23. Mai d. J. ihren Anfang genommen haben, sind sämtliche Fragen, die in dem beiderseits ange⸗ nommenen Verhandlungsprogramm enthalten waren, besprochen worden. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, ist in bezug auf eine größere Anzahl wesenzlicher Punkte Einigung erzie worden. Dieses gilt namentlich von der Regelung des auf dem Vertrag von Versailles beruhenden Optionsrechts, von der Ergänzung der Bestimmungen über erleichterte Paß⸗ vorschriften im Verkehr der Grenzbewohner und über den sogenannten kleinen Grenzverkehr, ferner von der besonden der Wasser⸗ und Deichverhältnisse an

eantragte der frühere

erner ist eine Kommission eingesetzt worden, welche

1 ensauseinandersetzung öffentlich⸗rechtlicher Verbände mägverbände, Zweckverbände, kirchliche und wasserrecht⸗ ns Landwirtschaftskammer und kriegswirtschaftliche

fendgültig regeln soll. Ebenso sind ein Abkommen, be⸗ iüt icherstelung des Grenzzuges und die d, Dder Katasterunterlagen, sowie je ein Abkommen be geinandersetzung der Post⸗, der Telegraphen⸗ und de verhältnisse abgeschlossen worden. Für andere Ver⸗ rrehe enstände sind Entwürfe aufgestellt worden, die dnnsg Prüfung durch die Behörden der beiden snerliegen. Zur Vornahme dieser Prüfung und zur zaung weiterer Unterlagen für die⸗Verhandlungen ist in gfmg Bause eingetreten, die voraussichtlich meember dauern wird.

Litanen.

-nister des Aeußern Dr. Puryckis hat sich nach 1eae. Besprechungen zwischen den Ministern drvärtigen Angelegenheiten Litauens, Lettlands und Est⸗ iatfinden.

1 die Litauische Telegraphenagentur“ meldet, wurde Cnno eine eindrucksvolle Kundgebung gegen die er Vorschläge des Völkerbundrats veranstaltet, an der 9000 Personen beteiligten. v

Portugal. ch einer Meldung der „Havasagentur“ haben in der wählten Kammer die Anhänger der Regierung 65, emoftaten 57, die Monarchisten 5 und die Katholiken jmsgaßerdem sind in der Kammer noch fünf andere 2 vertreten. Das Parlament wird Anfang August zu⸗

eteten. Türkei.

ijner Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ dch Zefeylshaber der nationalistischen Truppen nid der Pforte eine Note zur Uebermittlung an die ten, in der es heißt, er werde sich genötigt sehen, die minopeler neutrale Zone nicht länger zu respektieren, e Griechen fortfahren, Konstantinopel als Stützpunkt

nutzen.

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2

Amerika. de Präsident Harding hat in einer Mitteilung an den de⸗büiefchu der gesetzgeberischen Maßnahmen de Entschädigung für Kriegsveteranen vorgeschlagen. geuter“ meldet, erklärt er, die Bewilligung dieser Grati⸗ rvürde das finanzielle Gleichgewicht des Landes in hohem egefihrden. Er sei sich der Pflicht des Landes gegen rikeren Kämpfer bewußt, aber um geordnete Verhältnisse Fuführen, seien drei Dinge erforderlich: eine Repision und inderung der Steuern, Fundierung der Kriegsschulden des s und Ausgleichung seiner ausmwärtigen Anleihen. Es nenkbar, ein Wiederaufleben der Geschäfte zu erwarten, de Steuerlasten auf derselben Grundlage blieben, wie ind des Krieges. —Die Antworten der englischen und der italie⸗ ben Regierung auf die Einladung zur Konferenz i Mashington eingetroffen. Die italienische Regierung en Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge die Einladung wonmen. Die englische Antwort ist noch nicht veröffent⸗ vorden, es steht aber nach den Erklärungen Lloyd Georges ineechause außer Zweifel, daß sie zustimmend lauten wird. sdie japanische Regierung hat die Einladung an⸗ immen. Der Senat hat seinen Kampf für den Bau von greugmutterschiffen und die Errichtung von Marinestütz⸗ sien an der Küste des Stillen Ozeans aufgegeben und den cht über die Marinekreditvorlage, der schon vom tisentantenhaufe angenommen wurde, ebenfalls ange⸗ men. Einer Exchangemeldung zufolge hat der Präsident ding vorgestern die Marinebill unterzeichnet.

Asien. das neue persische Parlament hat der „Times“ zufolge von der Mehrheit seiner Mitglieder unterzeichnetes ment veröffentlicht, das eine Anzahl von Anklagen en die englische Politik enthält. Das Dokument ist umt „zur Information der ausländischen öffentlichen nung und des Völkerbundes“.

do. Sitzung vom 13. Juli 1921, Mittags 12 Uhr. öt des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger“).)

luf der Tagesordnung steht zunächst die zweite Be⸗ ung des Gesetzentwurfes zur Aenderung Kommunal abgaben gesetzes sowie des eis⸗ und Provinzialabgabengesetzes und get sonstiger Vorschriften des kommunalen Abgabenrechts. her Ausschuß hat die Regierungsvorlage, deren Haupt⸗ die Bestimmung ist, daß fortan von den Gemeindever⸗ den sowie von den Kreisen und Provinzen auch Gebühren en werden können, in einigen Punkten abgeändert. Ge⸗ fufstei foll der mündliche Verkehr bleiben. In den zu senden Gebührenordnungen müssen die einzelnen Hand⸗ den, für deren Vornahme eine Gebühr erhoben werden soll, 66 und Inhalt der Tätigkeit bezeichnet werden. Die ihrn sollen so bemessen werden, daß ihr Aufkommen die zn des bezüglichen Verwaltungszweiges nicht übersteigt. 168 Bau von Kleinwohnungen werden die tgeber herangezogen, welche mehr als dreißig Arbeiter Die Arbeitgeber können zu Beitragsgemein⸗ sin vereinigt werden. Zur Förderung der nungsbeschaffung und der Siedlung soll smneinden das Recht gegeben werden, eine Wohnungs⸗ gabl e zu erheben von Wohnungen, die im Verhältnis ühe der Bewohner oder zur Zweckbestimmung der Räume nmng sie⸗ anzusehen sind. Befreit von dieser Steuer bleiben Ume fr dienstliche, berufliche oder gewerbliche Zwecke oder Erledigung ehrenamtlicher öffentlicher Tätigkeit Die Steuer darf nach den vnn cg er des

nmses den Betrag der auf den steuerpflichtigen Teil der en. gentfallenden Miete oder des Mietswerts nicht über⸗ foräsch be efbehung, von Zuschlägen über 500 Prozent ern in veranlagten Realsteuern bedarf der Genehmigung. i.oeh e Gemeinde die Realsteuern nach besonderen 8 888 . mit veränderlichen Steuersätzen erhoben

reußischer Landtag.

*) 8 ge snahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden inister, die im ann wi roeceben sind.

werden, veshes die Beschlüsse, durch welche die Steuersätze für das Haushaltsjahr festgesetzt werden, der Genehmigung. Diese Vorschrift findet nach dem Ausschußbeschluß auch auf die Betriebssteuer entsprechende Anwendung. Die Ver⸗ tretungen der Steuerpflichtigen sind vor Fassung des Umlage⸗ beschlusses zu hören. Der Einspruch gegen die Veranlagung ist binnen einer Frist von vier Wochen einzulegen. Für die Erteilung der in dem Gesetz vorbehaltenen Genehmigung sind die Minister des Innern und der Finanzen zuständig. Die Genehmigung gilt als an dem Tage erteilt, an welchem der zu genehmigende Gemeindebeschluß gefaßt ist, indes können die Genehmigungsbehörden einen späteren Zeitpunkt hierfür festsezen. In Abgabeordnungen können Strafen wegen Zu⸗ widerhandlungen bis zur Höhe von 1000 Mark angedroht werden. .

Der Ausschuß schlägt eine Entschließung vor, worin das Ministerium ersucht wird, dem Landtag mit Beschleunigung einen Gesetzentwurf über die Neuregelung des gesamten Kommunal⸗ abgabenwesens nach Maßgabe der durch die Veränderung der Rechtslage und der wirt⸗ schaftlichen Verhältnisse eingetretenen Bedürfnisse vorzulegen. Die vorgelegte Novelle vermag der Landtag keineswegs als eine abschließende Reform des Kommunalabgabenrechts zu betrachten und hat sich daher bei der Durchberatung auf einzelne besonders dringende Punkte beschränkt. Die unerledigt gebliebenen Anträge und Eingaben sowie die gutachtlichen Aeußerungen und Ent⸗ schließungen des Staatsrats werden dem Ministerium als Material überwiesen. Das Staatsministerium wird ferner dringend ersucht, dahin zu wirken, daß bei Neuordnung der Reichssteuern eine Beteiligung der Gemeinden an deren Er⸗ trägnissen nach Maßgabe der wirtschaftlichen Bedeutung der Gemeinden herbeigeführt wird. Die Notlage der Gemeinden erfordert außerdem die Unterstellung der Reichsbetriebe unter die Kommunalabgabenpflicht.

Abg. v. Eynern (D. V.) berichtet über die Ausschußver⸗ handlungen, wobei er hervorhebt, daß die Regierung auf be⸗ schleunigte Verabschiedung des Gesetzes gedrungen habe.

Abg. Müller⸗Hameln Se); ir haben uns redlich be⸗ müht, aus diesem Gesetz etwas Vollständiges zu machen; leider ist uns das nicht in dem Maße gelungen, wie wir es dringend gewünscht hätten und für unbedingt nötig gehalten haben. Bei der Kürze der Zeit und bei dem Widerstand der Ausschußmehrheit, die weitere neue Gesichtspunkte, als die Novelle schon enthielt, nicht mehr hineingebracht wissen wollte, haben wir uns bescheiden müssen, und so ist es uns zu unserem besonderen Leidwesen nicht möglich gewesen, für eine wirkliche Nusgeslerüng der Gemeinde⸗ finanzen in der Vorlage zu sorgen. Die Not der Gemeinden wird als sehr groß von allen Seiten, auch von der Regierung anerkannt und Abhilfe für dringend nötig erklärt. Wir müssen daher erwarten, daß die Regierung nun auch wirklich mit Be⸗ schleunigung einen umfassenden Reformentwurf dem Landtage vorlege. Die Novelle bringt den Gemeinden sehr wenig, und auch von dem wenigen haben die Anträge und die Beschlüsse der Aus⸗ schußmehrheit noch manches abgebrochen. Den Hauptbestandteil der Novelle bilden der Paragraph ga, betreffend den Bau von Kleinwohnungen, und der Paragraph 16a, der eine Wohnungs⸗ luxussteuer enthält. Auch hier hat sich die Rechte im Ausschuß mit Erfolg bemüht, das wenige, was die Vorlage bot, annähernd in ein Nichts zu verwandeln. Der Bau von Arbeiterwohnungen ist zurzeit eine der allerwichtigsten Gemeindeaufgaben, und wir sind deshalb mit dem Grundgedanken, daß den Gemeinden durch den Paragraph 92 für diesen Zweck Mittel an die Hand gegeben werden sollen, durchaus einverstanden. Wir sind aber nicht damit einverstanden, daß die Grenze für die Befreiung der Arbeitgeber von der Beisteuer bei dreißig Arbeitern gezogen wird,. Dann möchte das Gesetz in einer großen Anzahl von Gemeinden gänzlich wirkungslos bleiben, und auch auf deni platten Lande ist eine wirksame Heranziehung der landwirtschaftlichen Arbeitgeber nur bei ganz wesentlicher Herabsetzung dieser Ziffer wahrscheinlich. Jedenfalls kommen wir im Sinne des Entzwurfs erheblich weiter, wenn nach unserem Antrage die Grenze bei zehn Arbeitern ge⸗ zogen wird. In Paragraph 16a hat nach den Anträgen der Rechten die Ausschußmehrheit Steuerfreiheit für die Räume be⸗ schlossen, die für dienstliche, berufliche oder gewerbliche Zwecke oder für ehrenamtliche öffentliche Tätigkeit ’. sind. Außer⸗ dem soll nach einem weiteren Beschluß des Ausschusses die Steuer den Betrag der auf den stenerpflichtigen Teil der Wohnung ent⸗ fallenden Miete nicht übersteigen. Wir beantragen, diese Ein⸗ schränkungen wieder zu beseitigen, wir haben namentlich die rößten Bedenken gegen den Begriff der ehrenamtlichen Tätig⸗ beit. Es gibt Leute, die zehn Ehrenämter haben und eventuell für die Wahrnehmung jedes dieser Ehrenämter einen besonderen Raum gebrauchen. (Lachen rechts.) Wir dürfen auch der Er⸗ wägung der Reichsregierung in dieser Richtung nicht vorgreifen. Den Antrag der Deutschen Volkspartei, Arbeitgeber von der Beitragspflicht auszunehmen, die in angemessenem Verhältnis zur Zahl ihrer Arbeitnehmer für Wohngelegenheit sorgen, lehnen wir als viel zu weitgehend ab. Ebenso halten wir den Antrag der Deutschen Volkspartei für unannehmbar, der auch Amtsvorsteher, Amtsmänner und Landbürgermeister als Veranlagungsstellen für einzelne Steuerarten zulassen will. Dieser Antrag erscheint uns mit dem Prinzip der kommunalen hAscktäcbe- nicht ver⸗ einbar. Nach reiflicher Ueberlegung wollen wir dem Gesetz, so wenig es bringt, unsere. Zustimmung geben. Wir gehen dabei aber von der bestimmten Erwartung aus, daß die Regierung möglichst bald ein Gesetz uns zur Beratung vorlegt, wodurch wir dem Fünensren der Gemeinden wirksam entgegenarbeiten können.

g. Dr. Hoffmann⸗Münster (D. Nat.): Wir haben die schwersten Bedenken gegen die Regierungsvorlage wie gegen die Ausschußbeschlüsse, und wenn unsere Abänderungsanträge nicht angenommen werden, können wir dem Entwurf nicht zustimmen. Für die Ausschußberatung über diese tiefgreifende Materie standen nur sieben Tage zur Verfügung; das ist eine Gesetzesmacherei, die der Würde des Hauses nicht entspricht. sich die Mut der Anträge überstürzt. Allerdings muß den finan⸗ ziellen Nöten der Gemeinden abgeholfen werden, aber darum können wir nicht den Gemeinden Rechte geben, die sie unter Umständen zum Schaden der Bürger ausüben könnten. Wer hat denn die Verschuldung der Gemeinden zu verantworten? Es herrscht eine Bewilligungsfre digkeit, die mit den städtischen Finanzen in keinem Verhältnis steyt. Wir haben mit verschiedenen Gemeinden gegen solche Luxusausgaben gestimmt, aber andere fragten nicht, wie die Ausgaben gedeckt werden sollen. (Zwischen⸗ rufe links.) Auch die Aufsichtsbehörde hätte sich mehr um die Dinge kümmern sollen. r Bau von neeeeeengen kann allerdings nicht durchgeführt werden, wenn die Arbeitgeber sich nicht beteiligen. Von der Großindustrie sind aber längst dafür Beiträge gezahlt worden. Aber hier sollen wir den Gemeinden ein ziemlich unbeschränktes Recht geben, die Industriellen heran⸗ zuziehen, sobald die Gemeinden neue Arbeiterwohnungen haben wollen. Die Gemeinden entscheiden also darüber und die

nteressenten werden nicht gehört. Dann können der Industrie asten auferlegt werden, die sie nicht tragen kann. Auch darüber, ob eine große Wohnungsnot besteht, entscheiden die Gemeinden. Industrielle haben bereits erklärt, penn die Gemeinden uns das Leben schwer machen, wandern wir einfach nach anderen Ge⸗ meinden aus. (Lachen links.) Solche Abwanderungen sind schon vorgekommen. Irgendeine Grenze der Arbeiterzahl muß gezogen werden, und wenn wir dreißig Arbeiter bestimmen, so wollen wir die kleine Industrie schützen und nur die Werke heranziehen, durch deren Arbeiter der größte Wohnungsbedarf entsteht. Die Wohnungsluxussteuer ist ein Schlag ins Wasser, auch die

Im Ausschuß hat

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In wird man wenig Luxuswohnungen finden, also nicht viel Steuer berensg er⸗ und in Villenkolonien ist Luxus vorhanden, aber kein Anlaß für Arbeiterwohnungen. Der Begriff der übergroßen Wohnungen ist ein Kautschukbegriff und in den einzelnen Gemeinden verschieden. Wenn jedem Einwohner eine bestimmte Quadratfläche Wohnung zugemessen wird, dann haben wir den Kommunismus. (Lachen links.) Die Zuschläge zu den Realsteuern sind für den Stadt⸗ kämmerer recht bequem, aber sie treffen das Kapital in Gewerbe, Hne ee und Kerfmgnnestand, we 29 22 ie Abwälzung der Zuschläge auf die Konsumenten i einem beschrünkten Teil des Gewerbes möglich. Der Hausbesitz in den Gemeinden steht vor dem Zusammenbruch und kann keine weiteren Lasten tragen. In Breslau sind 23 Millionen in den Etat eingestellt worden, um die Häuser vor dem Verfall zu schützen, weil der Hausbesitz nichts mehr leisten kann. Bei Erhöhung der Kommunalsteuern müssen wenigstens die Interessenten gehört werden. enn die Städte die Steuern einfach dekretieren können,

Regierung traut ihr nicht recht.

kann der Mittelstand nicht mehr leben. Man treibt hier ein ge⸗

fährliches Spiel, in einigen Jahren kann der Mittelstand auch zum Proletariat geworden sein. Ohne unsere Anträge können wir trotz der großen Not der Gemeinden das Gesetz nicht annehmen.

Abg. Sprenger (Ztr.): Wenn wir dem Entwurf unsere Zustimmung geben, so leitet uns das Bestreben, die Gemeinden und Gemeindeverbände aus dem Elend zu retten, in dem sich zur Zeit ihre Finanzen befinden. Das Gesetz soll ja auch nur ein vorläufiges sein. Wenn der Vorredner über die Bewilligungs⸗ Hende der Gemeinden sich beschwerte, so meine ich, wenn die

gewilligungsfreudigkeit in der Vorkriegszeit eine etwas größere gewesen wäre, dann brauchten die jetzigen Stadtverwaltungen manches nicht zu beschließen. Gerade in den Industriegemeinden haben diejenigen, die heute Zeter und Mordio schreien, früher, als sie die Macht in den Gemeinden hatten, ihre Pflicht der Gemeinde gegenüber nicht erfüllt. Das Ausgabebudget wurde immer aufs niedrigste bemessen, weil die Steuerzahler meist diejenigen waren, die über die Macht in den Gemeindeverbänden verfügten. Ueberall, wo die Großindustrie dominierte, wurde namentlich bei der Ver⸗ anlagung zur Grundsteuer mur der mittlere und der kleinere Besitz herangezogen, während die Großindustrie sich drückte. (Wider⸗ spruch rechts.) Im einzelnen möchte ich zu § 9a bei der Heran⸗ ziehung der Arbeitgeber zu Beiträgen für den Bau von Arbeiter⸗ wohnungen bemerken, daß mir die Grenze von dreißig Arbeit⸗ nehmern hart und bedenklich erscheint. Wenn z. B. ein Herae werksmeister 32 Gehilfen beschäftigt und von diesen vielleicht 20 Junggesellen sind, so kommt hier die Wohnungsnot nicht so in Frage, wie in anderen Betrieben mit 25 bis 29 Verheirateten. Mir wäre es viel sympathischer, wenn wir überhaupt keine Grenze fest⸗ setzten und den Gemeinden die Regelung überließen. Zu § 16 (Wohnungsluxussteuer) können wir nicht für den Antrag Müller⸗Hameln stimmen, wonach auch die Wohnräume steuer⸗

pflichtig sein sollen, in denen eine ehrenamtliche Tätigkeit statt⸗

findet. Schon heute fällt es den Gemeinden schwer, geeignete Personen für eine ehrenamtliche Tätigkeit zu finden, insbesondere für das Schiedsrichteramt. Dagegen sind wir für die Streichung der vom Ausschuß beschlossenen Bestimmung, wonach die Steuer den Mietswert des einzelnen Zimmers nicht übersteigen darf. Dann würde die ganze Vorlage in dieser Hinsicht ein Messer ohne Heft und Klinge sein. Gerade durch eine Steuer auf Luxus⸗ räume können die Inhaber solcher Wohnungen zur Abgabe von Zimmern an die Wohnungsämter bewogen werden, wie wir es in einer Reihe von Städten des westlichen Industrie⸗ gebiets erlebt haben. Ein großer Vorzug der Ausschußbéäschlüsse ist. daß vor der Festsebung von Zuschlägen zur Gewerbesteuer usw. die Steuerzahler gehört werden sollen. Hinsichtlich der Ge⸗ nehmigung der Gemeindebeschlüsse beantragen wir, es bei dem bis⸗ herigen Gesetz bewenden zu lassen und nur den Kommissions⸗ beschluß anzunehmen, wonach die Genehmigung als an dem Tage erteilt gilt, ab welchem der Beschluß in der Gemeinde gefaßt ist. (Beifall im Zentrum.)

Abg. Freund (U. Soz.): Der Sprecher der Deutschnationalen hat es nicht unterlassen können, auch bei dieser Gelegenheit das abgedroschene Thema wieder zu behandeln, daß die Finanzyot der Gemeinden auf die allzu große Bewilligungsfreudigkeit dar sozialistischen Parteien in den kommunalen Vertretungen zurück⸗ zuführen ist. Es lohnt sich nicht der Mühe, eine ernstliche Wider⸗ legung zu versuchen. Schuld an der Finanznot der Gemeinden sind die durch den Krieg geschaffenen Verhältnisse, die die finanzzelle Belastung der Gemeinden ins Unerträgliche gesteigert vaben. Gerade im Gegensatz zu den Bürgerlichen sind es heute die Sozial⸗ demokraten, die den Finanznöten der Gemeinden abzuhelfen be⸗ strebt sind. Wenn man im Ausschuß die von uns gewiesenen Wege gegangen wäre, so hätte etwas Ersprießliches herauskommen können. Hätte man bei den Realsteuern die alte Steuerordnung aufgehoben und das Prinzip der Besteuerung nach dem gemeinen Wert eingeführt, so wäre ein großer Fortschritt gemacht worden. Aber dagegen hat sich im Ausschuß ein heftiger Widerstand erhoben und zum Schluß hat man sich auf die vorgeschlagene Entschließung zurückgezogen. Damit ist die Ausschußarbeit zu einer Flick⸗ schusterei herabgedrückt worden. Nach § 6 will man jetzt Verwal⸗ tungsmaßnahmen besteuern, wenn man das vor 20 Jahren einem Kommunalpolitiker gesagt hätte! In so kleinlicher, erbärmlicher Weise sucht man sich heute zu helfen, indem man einige Bettel⸗ pfennige einzieht. Die zum § 9a und 16a von der Rechten gestell⸗ ten Abänderungsanträge sind ebenso wie die von der Rechten her⸗ rührenden Ausschußanträge erhebliche Einschränkungen der Selbst⸗ verwaltung, wir lehnen diese Anträge sämtlich ab. Besonders die Wohnungsluxussteuer würde dadurch illusorisch werden, und weniger einbringen als ihre Veranlagung und Einziehung kosten würde. Die Tendenz aller dieser Anträge läuft darauf hinaus, die Besitzenden zu schonen oder ganz zu vertreiben, die anderen aber aufs äußerste heranzuziehen, obwohl ihnen auch auf Grund des neuen Reichsmietengesetzes noch manches blühen wird, woran sie

genügend zu tragen haben werden. Warum wird denn nicht endlich

gegen die Schieber und Kriegsgewinner losgezogen? Den Aus⸗ schußvorschlag, daß die Wohnungsluxussteuer den Betrag der Miete für den betreffenden Raum nicht übersteigen darf, lehnen wir un⸗ bedingt ab und machen von der Ablehnung die Zustimmung zu dem Gesetz abhängig.

Abg. König⸗Weißenfels (Komm.): Die Ausschußarbeit hat nur eine Verböserung des Entwurfs geliefert. Im Ausschuß hat man acht⸗ bis zehnstündige Sitzungen abgehalten und die Flut der Anträge ist bis auf 60 angeschwollen. An jedem kleinen Arbeiter⸗ verein, der Statuten berät, hätten sich die Ausschußmitglieder ein Muster nehmen können, wie sachliche Arbeit geleistet wird. (Gelächter rechts.) Die Kommission hat nur Interessenarbeit für eine Klasse geleistet. Wir lehnen die vnsschußvorschläge und die Vorlage ab und nehmen nur die Entschließung an. Würde das Reich seine Schulden an die Gemeinden bezahlen, so wäre diesen schon zum großen Teil geholfen. Der § 6 statuiert eine neue Steuer für die minder Bemittelten, denn jede Gemeinde wird nach diesem Strohhalm greifen, um die Not des Augenblicks etwas zu mildern. Die Staatsmaschinerie und die Maschinerie der Kommunalverwal⸗ tungen wird durch die Steuer der Bürger erhalten, und es geht nicht an, daß für Auskunftserteilung noch einmal 848. Steuern eingezogen werden. Der Antrag der Deutschen Volks⸗ partei zum § 9a läuft in der Praxis darauf hinaus, die ganze Be⸗ stimmung unwirksam zu machen. Wenn die Beiträge der Arbeit⸗ geber als Darlehn betrachtet werden sollen, so kommt die Gemeinde dabei zu kurz, denn mit dem Bau von Arbeiterwohnungen machen die Herren ja noch Geschäfte und wehe dem streikenden Arbeiter, der in einer solchen Arbeiterwohnung untergebracht ist! Er fliegt aus der Wohnung heraus. (Unruhe rechts). Ebenso steht es mit § 16 a. Bleibt es bei den Ausschußvorschlägen, so kostet die Ver⸗ anlagung mehr Geld, als die ganze Wohnungsluxussteuer ein⸗ bringt. Diese Steuer erreicht nur dann ihren Zweck, wenn sie mög⸗ lichst nichts einbringt, sondern die Inhaber großer Wohnungen veranlaßt, eine Anzahl von Räumen ahzugehen. d