1921 / 164 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 16 Jul 1921 18:00:01 GMT) scan diff

88

Montag bis Freitag: Die Weber. Sonnabend,“7 Uhr: Danton.

anders abaegrenzt werden.

anstaltun

können die steuerpflichtigen Veranstaltungen zu Gruppen zusammen⸗

handlung und weitere Verwendung nicht ausgegebener Karten er⸗ lassen werden.

erlassen werden. Dabei dürfen die Steuersätze nicht unterschritten werden.

anstaltungen die Zahl der zugelassenen Plätze oder ein anderer Maß⸗

anderen Gruppen zusammengefaßt, die Flächengrößen anders bestimmt und die Steuersätze erhöht werden.

des Artikels II, die in den vorstehenden §§ 2 bis 11 nicht vorgesehen

sind, so bedarf der Beschluß zu seiner Gültigkeit außer

ncmigung der Landesregierung der Zustimmung des Reichsministers der Finanzen oder der von ihm beauftragten Reichsbehörde.

Aichung im Reichs⸗Gesetzblatt in Kraft.

des ländis des Reichsministers für W 1920 über die Anmeldung und Beschlagnahme von

Operet tdn⸗Gastspiel. (Leitung: Gustaf Bergman.) Tie Strohwitwe.

markt.)

7 ½ Uhr: Potasch und Perlmutter. Montag bis Sonnabend: Potasch und Perlmutter.

er die Maulschellen kriegt. Montag

der die Maulschellen kriegt.

Am Zirkus —Karlstraße —Schiffbauerdamm.

§ 24

8

Strafen.

„Die Hinterziehung der Steuer 359 der Reichsabgabenordnung)

wird mit einer Geldstrafe bis zum zwanzigfachen Betrage der binter⸗

zogenen Steuer bestraft. Somweit der Betrag der hinterzogenen

Steuer nicht festgestellt werden kann, ist auf eine Geldstrafe von zwonzig bis zwanzigtausend Mark zu erkennen. 8

Geltung des Landesrechts oder der Re ichs⸗ abgabenordnung.

Seweit diese Steuerordnung nichts anderes bestimmt, finden die Vorschoiften des Landesrechts über Gemeindeabgaben Anwendung. Soweit und sFrnge eine landesrechtliche Regelung nicht besteht, sfinden die Vorschriften der Reichsabgabenordnung sinngemäß An⸗

wendung. Artikel III.

§ 1 „MNiit Genehmigung der Landesregierung oder der von ihr beauf⸗ tragten Becörden können die Gemeinden besondere Steuerordnungen erlassen. Dabei darf von der Steuerordnung des Artikels II nur im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen abgewichen werden. Unter den gleichen Beschränkungen können zu der gemäß Artikel II geltenden Steuerordnung einzelne Abweichungen von den Gemeinden beschlossen werden.

§ 2.

Zu Artikel II § 1 Abs. 2 können die steuerpflichtigen Ver⸗ anstaltungen im einzelnen noch näher bezeichnet werden. § 3. Zu Artikel II § 2 kann der Kreis cor steuerfreien Veranstaltungen Dabei müssen die zu 1, 3 bis 5 be⸗ zeichneten Veranstaltungen steuerfrei bleiben. § 4. 1 Zu Artikel II § 3 Abs. 1 bis 3 können abweichende Bestimmungen erlassen werden. 98

8 11“ 11.“*“ ““

““

8 EE“

* 1) Zu Artikel II Eintrittskarten verpflichtet werden, wenn die Teilnahme an der Ver⸗ von der Zahlung eines Entgelts abhängig gemacht wird. u § 5 Satz 2 können abweichende Bestimmungen erlassen

1

2)

85

beveichende Gefttennungen

§ 7. Zu Artikel II §8 können die Steuersätze erhöht werden. Dabei

8*

gefaßt und verschieden Pethauert werden.

Zu Artikel II 8 9 können abweichende Bestimmungen über die Beschaffenheit der Karten erlassen werden. Auch kann die aus⸗ schließliche Verwendung von amtlich hergestellten Karten vorgeschrieben werden, die der Unternehmer gegen Erstattung der Unkosten zu ent⸗ nehmen hat. § 9.

§ 11 können besondere Bestimmungen über die mer zu führende Nachweisung sowie über die Be⸗

Zu Artike von dem Unte

§ 10. Zu Artikel II §§ 15 bis 17 können abweichende Bestimmungen

§ 11. Zu Artikel II § 18.

(1) Zu Abs. 1 kann die Berechnung der Raumflächen anders vorgeschrieben, auch kann der Steuerberechnung für bestimmte Ver⸗

stab zugrunde gelegt werden. (2) Zu Abs. 2 können die steuerpflichtigen Veranstaltungen zu

(3) Zu Abs. 3 können abweichende Bestimmungen erlassen werden.

§ 12. Beschließt eine Gemeinde Abweichungen von der Steuerordnung

Artikel IY. Diese Bestimmungen treten zwei Monate nach ihrer Veröffent⸗

2. Ausführungsanweisung Reichsfinanzministeriums, Stelle für aus⸗ che Wertpapiere, su der Bekanntmachung

ederaufbau vom 12. Mai

Sperre über die nachstehend aufgeführten mit dem Kohlen⸗ handel befaßten Firmen verhängt. Nach 8 3 der Bekannt⸗ machung des Reichskohlenrats vom 30. März 1921 („Reichs⸗ vuf gen Nr. 76) dar

mitteln. seiner zur Vermittlung von Verträgen über Brennstoffe zu bedienen:

A111“““ 1

Urkunden und Wertpapieren aus Anlaß der Durch⸗ führung der Bestimmungen des § 10 Absatz 1 der Anlage zu Artikel 298 des Friedensvertrags.

Auf Grund der 88 1, 2, 5, 6 der vom Reichsminister für Wiederaufbau im Einvernehmen mit dem Reichsminister der Finanzen erlassenen Bekanntmachung vom 12. Mai 1920 über die Anmeldung und Beschlagnahme von Urkunden und Wertpapieren aus Anlaß der Durchführung der Bestimmungen des § 10 Pöseh 1 der Anlage zu Artikel 298 des Friedens⸗ vertrags („Reichsanzeiger“ Nr. 809 wird folgendes bestimmt:

Die Beschlagnahme der Dividendenscheine für das Ge⸗ schäftsjahr 1919 von Dux⸗Bodenbacher Eisenbahnaktien wird aufgehoben. ö““

Berlin, den 15. Juli 1921.

Reichsfinanzministerium. Stelle für ausländische Wertpapiere. von Krosigk.

betreffend die Zusammenlegung der Versorgungs⸗

.“ ämter I und I Essen.

Die Versorgungsämter I und II Essen werden mit dem

1. August 1921 unter der Bezeichnung „Versorgungsamt Essen“

zu einem Amte vereinigt. ““ 8 Berlin, den⸗15. Juli 1921.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Gaßner.

8 C11“

8 Bekanntmachung. 8 Ab 15. Juli 1921 gelten für Steinkohlenbriketts folgende Verkaufspreise je Tonne einschließlich Kohlen⸗ und Umsatzsteuer: I. Sächsisches Steinkohlensyndikat: Steinkohlenbriketts O. Försterr. . .480 70 8 ab Zeche Morgenster 480,70 II. Niederschlesisches Steinkohlensyndikat: Stteeinkohlenbriketts (Hansheinrich & Wenceslaus) 400,—

Diee in den vom 28. April 1920 (Reichsanzeiger Nr. 91) und vom 29. September 1920 (Reichsanzeiger Nr. 222) ent⸗ haltenen allgemeinen und Sonderbestimmungen gelten Brennstoffverkaufspreise. 1..“

Berlin, den 14. Juli 192ç. Aktiengesellschaft Reichskohlenverband.

sür diese

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 2 Abs. 2 der Verordnung über Misch⸗ futter vom 8. April 1920 (REBl. S. 491) ist am 13. Juli 1921 J.⸗Nr. V/3. M. 99821 die Herstellung folgender Mischfutterart genehmigt worden:

Bezeichnung: fertec ereratt mit Trockentreber (Lactomel⸗ Nährstoffgehalt: 11,40 % Wasser, b 19,90 % Protein, 42,30 % fee 12,30 % Rohfaser, 10,00 % Asche, - 12,30 % Milchzucker. Handelsübliche ei. ee. der Gemengteile: olkenextrakt, n 88 8 6 3 b ame des Herstellers: Faexovis G. m. b. H. in Lilienftraße 20. 9 ö Berlin, den 13. Juli 1921.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.

vLeee

Bekanntmachung. Infolge nachgewiesener Unzuverlässigkeit habe ich die

ein gesperrter Händler keinen Brenn⸗ handel treiben und keine Verträge über Brennstoffe ver⸗ Es ist verboten, ihm Brennstoffe zu liefern oder sich

ermann Berends,

Karl bert, uees arl Neubert

Bremen,

aufgehoben: .

Die über folgende Firmen verhängte Sperre wurde

8,4

Wilh. Boysen, Flensburg, perde, Walter Jost, Labach.

Berlin, den 13. Juli 1921. Der Reichskommissar für die Kohlenverleithe IZ. AX: Dr. Kauffmann. 1

Ferdinand Jo st, B 8

des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter Nr. 8200 das Gesetz über eine erhöhte Anrechnung h während des Krieges zurückgelegten Dienstzeit, vom 1999 1921; unge01 das Geset, betreffend d 8 r. as Gesetz, betreffend die patentamtl bühren, vom 6. Juli 1681, unter p Ummtlichen ge Nr. 8202 das Gesetz zur Sicherung von gewerblih Schutzrechten deutscher Reichsangehöriger im Ausland; . 6. Juli 1921, unter 8 do Nr. 8203 das Gesetz, betreffend die deutsch⸗chinesisch Vereinbarungen über die Wiederherstellung des Feiedes zustandes, vom 5. Juli 1921, unter Irledene Nr. 8204 eine Bekanntmachung, betr. die Ratifikation n das Inkrafttreten des am 20. Mai 1921 in Peking 8 schlossenen deutsch⸗chinesischen Uebereinkommens über i- GGn des Friedenszustandes, vom 7. Juli 1921 unter Nr. 8205 das Gesetz zur Abänderung der Gesetze üher z⸗ Reichsnotopfer und die Kriegsabgabe vom Perncteiss ben vom 6. Juli 1921, unter Ms Nr. 8206 eine Verordnung, betreffend Aufhebung de Bekanntmachung über die Zusammenlegung von Bralere betrieben, vom 5. Juli 1921 und unter Nr. 8207 eine veern chang. betreffend die Begründum Erhaltung oder Wiederherstellung von gewerblichen Scha⸗ rechten der Angehörigen der Vereinigten Staaten von Anerst vom 6. Juli 1921. *2,8 Berlin W., den 14. Juli 1921. * Tostzeitungsamt. Krüer.

*

1u“ 20

E

EFortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

Nr. 49 des „Zentralblatts für das Deutsche Reich⸗ herausgegeben im Reichsministerium des Innern, vom 8. Juli 197 hat folgenden Inhalt: 1. Konsulatwesen: Ermächtigung zur Ver⸗ nahme von Zivilstandshandlungen. Ernennungen. Crequatun erteilungen. 2. Bankwesen: Bekanntmachung über die Einreichung der ungestempelten Noten der Oesterreichisch⸗Ungarischen Bank (al Kronennoten) vom 28. Juni 1921. Steuer⸗ und Zollwesen: Be kanntmachung über Verordnungen in Umsatzsteuersachen. Nachweism über Branntweinerzeugung un Branntweinverbrauch im ersten bi. zweiten Viertel des Betriebsjahrs 1920/21. Bekanntmachung übe Branntweingrundpreise. Bekanntmachung über den Preis für Bram wein zu Treib⸗(motorischen) Zwecken.

1 8 s. „289

Nr. 55 des „Zentralblatts der Bauverwaltung“ herausgegeben im preußischen vom 9. Juli 1971 hat folgenden Inhalt: Amtliches: Dienstnachrichten. Mihtamt liches: Das Statut von Barcelona über die Rechtsverhältnisse der internationalen Wasserstraßen. Hoch⸗ und Flachbau. Eine nen Anwendung des Prinzips der kleinsten Formänderungsarbeit. (Schlu. Vermischtes: Reichskunstwart. Nachträge zum Entwuif des

Aeronautisches Observatorium. 8

Lindenberg, Kr. Beeskow. B 15. Juli 1921. Drachenaufstieg von 5 a bis 6 8.

Wind

1 Geschwind. Richtung

Relative

S Temperatur C0 Fenchi ei

Seehöhe Sekund⸗ Meter

. unten

122 754,5 170 750 300 739 460 735 1000 679 1800 613

NNO N;O NzO

4 1. 2 . 8 L Jr. SüSeeüiH, -, Fv, 2.e,n F. n. 9,ꝗ 25 F

4 48 v

(Nichtamtliches in der Ersten und Zweiten Beilage)

——.

—.—

¶hnemn u⸗——N—ee

Fyoheater. 8 Opernhaus. (uUnter den Linden.) Montag bis

Milliarden⸗Souper.

Sonntag, Abends 7 ½ Uhr: Montag bis onnabend: Die Strohwitwe.

Schauspielhaus. (Am Gendarmen⸗ eschlossen. Seimat.

Deutsches Theater. Sonntag, Abends

Kammerspiele.

Komödi Sonntag, Abends 7 ½ Uhr: Der Herr,

bis Sonnabend: Der Herr,

Großes Schauspielhaus. SoRntag, Abends 8 Uhr: Die Weber.

JVerteidiger. 1q

Berliner Theater. Sonntag, Abends Das Milliarden⸗Souper. Sonnabend:

Theater in der Königgrätzer Straße. Gastspiel der Exl⸗Bühne. Sonntag, Abends 7 ½ Uhr: Glaube und Montag und Donnerstag: Die Kreuzelschreiber. Föhn. Mittwoch: Zum ersten Male: Der G'wissenswurm. Freitag: Der G'wissenswurm. Sonnabend: Zum ersten Male: Das Gnadenbild.

eenhaus. Sonntag, Abends 7 ½ Uhr: Operetten⸗Gastspiel: Der blonde Engel. Montag bis Sonn⸗ abend: Der blonde Engel.

Deutsches Künstlertheater. Sonn⸗ tag, Abends 7 ½ Uhr: Geständnis. Montag: Geständnis. Dienstag: Zum ersten Male: Der Herr Verteidiger. Mittwoch bis Sonnabend: Der Herr

Leffimgtheater. Sonntag, Abends 7 ½ Uhr: Die Ballerina des Königs. Montag bis Sonnabend: Die Ballerina des Königs.

Volksbühne. (Theater am Bülow⸗ platz.) Sonntag (3 Uhr): Cavalleria rusticana. Bajazzi. Abends 7 Uhr: Der Kaiserjäger. Montag bis Sonnabend: Der Kaiserjäger.

Sonnabend (3 Uhr): Cavalleria rusticana. Bajazzi.

Wallnertheater. Wannertheater⸗ straße. Sonntag, 7 ½ Uhr: Die Fleder⸗ maus. Montag und Dienstag: Der Kuhreigen. Mittwoch und Donnerstag: Cavalleria rusticana. Bajazzi. Freitag: Zum ersten Male: Zigeuner⸗ liebe. Sonnabend: Zigennerliebe.

Kleines Schauspielhaus. Sonntag,

as

Komisch

Dienstag: berg (Oper).

(4 Uhr): lustik!

wacht..

Theater des Westens. Sonntag Die Pfarrhauskomödie. Abends 7 ½ Uhr: Montag bis Sonnabend: Morgen wieder lustik!

Theater am Rollendorfplatz. Sonntag (3 ½ Uhr): Wenn Liebe er⸗

Vetter aus Dingsda. Montag bis Sonnabend: Der Vetter aus Dingsda.

9 Schillerthegter. Charlottenburg.] Gräfm don Hanke mit Heghlecg Sonntag (3 ½ Uhr): Ein Prachtmädel. Abends 7 ½ Uhr: das Fräulein. Montag bis Sonn⸗ abend: Meine Frau das Fräulein.

e Oper. Sonntag, Abends 7 ¾ Uhr: Alt⸗Heidelberg (Oper). Montag bis Sonnabend: Alt⸗Heid

Reichsgraf von Merveldt Storkow i. Mark). ilhbelun ben Vermählt: Hr. Graf Wülkeln de Schleffen mmit Fri Irmengard »enreNenh. grꝛene ijedrich Imme (Berlin). Hr. N. Füfchrich Imae (Freiherr Emns ia Münchhausen (Cassel).

Meine Frau

el⸗

Verantwortlicher Schriftle te F. V.: Weber in Berlin, 8 Verantwortlich für den Anfeigenles Der Vorsteher der Geschristelen Rechnungsrat Mengering en vr Verlag der Geschaftsstele Menget i

8 ved. und Druck der Norddeutschen Buchdruckene Verlaqzanstalt, Berlin, Wil helmstraße?

Fünf Beilagen

Morgen wieder

Abends 7 ½ Uhr: Der

Abends 7 ½ Uhr: Reigen. Montag bis

4 4 und Erste, Zweite, Dritte und Veerte

Sonnabend: Reigen.

Thaliatheater. Sonntag, Abends 7 ½ Uhr: Mascottchen. Montag bis b Sonnabend: Mascottchen.

Girgense

Familiennachrichten.

Verlobt: Frl. Rita Baronesse London

mit Hrn. etmeister S. n 1

Zentral⸗ angelsregister Belns

sowie das Postblatt ver.⸗ und ein Verzeichnis geründigish

Prioritätsobligationen der if taft Märli Eisenbahngesellf

Tom erlin)

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 71

1921

(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)

Preußen.

Bekanntmachun

betreffend das Preußische Landeswappen.

Auf Grund eines Beschlusses des Preußischen Staats⸗ ministerums gebe ich hiermit bekannt, daß das Preußische eandeswappen auf weißem Grunde den einköpfigen, fliegenden schwarzen Adler zeigt, den Kopf vom Beschauer nach rechts gevendet, den geschlossenen Schnabel und die Fänge von gelber

Die im Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volks⸗ bildung vervahrten Muster sind maßgebend. Die künstlerische Ausgestaltung bleibt für jeden besonderen Zweck vorbehalten.

Berlin, den 11. Juli 1921. Der Ministerpräsident. Stegerwalld.

Meeuptberwaltung der Staatsschulden. 6 Bekaenntmachung.

Bei der heute öffentlich in Gegenwart eines Notars be⸗ vwirkten Verlosung der Prioritätsobligationen 4 III. Serie, III. Serie Lit. B und .“ II. Serie Lit. C 1. und 2. Emissio) der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahngese lschaft sind die in der Beilage verzeichneten Nummern gezogen worden. Sie werden den Besitzern zum 1. Januar 1922 mit der Aufforderung gekündigt, die in den ausgelosten Nummern er⸗ schrebenen Kapitalbeträge vom 2. Januar 1922 an

gegen Quittung und Rückgabe der Obligationen bei der Staats⸗ shudenülgungskasse in Berlin W. 8, Taubenstraße 29, zu erheben.

Dabei sind 8

a) mit den Obligationen III. Serie die Zinsscheine

Reihe VII Nr. 11 bis 20, ““ b) mit den Obligationen III. Serie Lit. B die Zins⸗ scheine Reihe VI Nr. 20,

c) mit den Obligationen III. Serie Lit. C 1. und

2. Emission die Zinsscheine Reihe VI Nr. 3 bis 20 nehst Erneuerungsscheinen für die nächsten Zinsscheinreihen un⸗ entgeltlich mitabzuliefern.

Die Staatsschulden⸗Tilgungskasse ist werktäglich von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags geöffnet.

Die Einlösung geschieht auch bei den Reichsbankanstalten außerhalb Berlins sowie bei den Regierungshauptkassen in Aurich, Stade und Sigmaringen; die Wertpapiere können schon vom 1. Dezember 1921 an einer dieser Kassen eingereicht werden, die sie der Staatsschulden⸗Tilgungskasse zur Prüfung vorzulegen und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung vom 2 Januar 1922 an zu bewirken hat. 1

Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapital zurückbehalten. Mit dem Ablauf des 31. De⸗ jember d. J. hört die Verzinsung der verlosten Obligationen auf. 8

„Zugleich werden die bereits früher ausgelosten, auf der Beilage verzeichneten, noch rückständigen Obligationen wieder⸗ holt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß ihre Verzinsung mit dem 31. Dezember des Jahres ihrer Verlosung aufgehört hat, und daß jeder Anspruch aus ihnen erlischt, wenn sie 10 Jahre lang alljährlich einmal öffentlich aufgerufen und dessenungeachtet nicht spätestens binnen Jahresfrist nach dem letten öffentlichen Aufruf zur Einlösung vorgelegt sein werden.

Vordrucke zu den Quittungen werden von sämtlichen oben⸗ genannten Kassen unentgeltlich verabfolgt.

Die Einlösung der Obligationen hat nach den Vorschriften der §§ 1 bis 3 der Verordnung über Maßnahmen gegen die Kapitalflucht vom 24. Oktober 1919 (RGBl. S. 1820) zu erfolgen. Nichtbankiers haben daher den Wertpapieren ein vom Finanzamt bestätigtes Stückeverzeichnis (8 3 der Ver⸗ ordnung) beizufügen.

Berlin, den 4. Juli 1921.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

8 Bekanntma chunh.,

Das durch Verfü vom 21. Januar 1921 gege

senler grurch Fersseung vog aus Cassel, Königstor Nr. 12

wohnhaft, erlafsene Verbot des Handels mit. Gehen⸗

änden des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Milch⸗

und Molkereiprodukten, wird hiermit aufgehoben. Cassel, den 11. Juli 1921.

Der Polizeipräsident. Haack 86

Reichs⸗

gegen den Milch⸗

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für innere Verwaltung, für Haushalt und Rechnungswesen und für Rechts⸗ pflege hielten heute Sitzung.

Der neuernannte chinesische Geschäftsträger Dr. Chang Yün Kai ist vom Reichsminister des Auswärtigen empfangen worden und hat die Leitung der Gefandtschaft übernom men. Die Kanzlei der Gesandtschaft befindet sich Kurfürstendamm 218 Tel. Steinplatz 4773. 9* 1

Wie mehrfach gemeldet, haben der Staatssekretär Hirsch im Reichswirtschaftsministerium und der Reichskommissar für die Ein⸗ und Ausfuhrbewilligung Trendelenburg an den Verhandlungen mit der französischen Regierung in Paris Ende voriger und Anfang dieser Woche teilgenommen. Laut Mitteilung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ sind hierbei deutscherseits auch die Mißstände zur Sprache gebracht worden, die seit Einrichtung des alliierten Zollregim ⸗8 im Rheinland infolge der durch das „Loch im Westen“ erfolgenden Einfuhr großer Mengen unerwünschter Waren für Deutschland entstanden sind. Französischer⸗ seits ist offiziell erklärt worden, daß Frankreich aus dem gegenwärtigen Zustand im Rheinland keinerlei Sonder⸗ vorteile für seinen Handel erstreben wolle. Die Unterhändler haben sich über ein Programm hinsichtlich der Ein⸗ fuhrregelung geeinigt, welches es der deutschen Regierung hoffentlich ermöglichen wird, alsbald auf die Handhabung der Ein⸗ und Ausfuhrbewilligung im Rheinland Einfluß zu nehmen. Dabei soll auch dem besonderen Bedürfnis Deutsch⸗ lands auf Sicherstellung der Devisenbeschaffung für die Reparation Rechnung getragen werden. Die französische Regierung wird der deutschen Regierung ihre Wünsche wegen der französischen Einfuhr mitteilen. Hierüber soll im August weiterverhandelt werden.

Die Tragweite der getroffenen Abmachungen wird sich erst übersehen lassen, wenn die diesbezüglichen Anordnungen der Rheinlandkommission getroffen worden sind. Die ander⸗ weiten Bemühungen der eutschen Regierung, die Alliierten von der Notwendigkeit zu überzeugen, den Gesamtkomplex der Sanktionen und insbesondere die für die deutsche Wirt⸗ schaft so überaus schädlichen Eingriffe in das deutsche Zoll⸗ und Steuerwesen sowie die Zwischenzollinie endlich außer Kraft zu setzen, werden selbstverständlich dadurch nicht SerHU

7

Die Verhandlungen zwischen der deutschen und der französischen Regierung uüͤber die Lieferung von Holz⸗ häusern für Nordfrankreich haben, wie amtlicherseits mit⸗ geteilt wird, zu einer Bestellung von 66 öböö“ mit 87 Wohnungen geführt. Die Häuser sollen mit größter Beschleunigung vergeben und in den zerstörten Gebieten auf⸗ gestellt werden. Es handelt sich um folgende Konstruktionen:

1. Häuser halbgemischter Bauweise (Außenwände aus Holz, Innenwände aus übertünchten Gipsplatten), und zwar 4 Doppel⸗ häuser und 5 Einzelhäuser vom Typ I (Arbeiterwohnungen), 3 Doppel⸗ häuser und 6 Einzelhäuser vom Typ II. (Meisterwohnungen) und 9 Einzelhäuser vom Typ III (Beamtenwohnungen), zusammen 27 Häuser mit 34 Wohnungen. G

2. Häuser gemischter Bauweise (Holzgerippe, Außenwände aus Zementplatten, Innenwände aus mit Kalkputz versehenen und über⸗ tünchten Gipsplatten), und zwar 2 Doppelhäuser und 2 Einzelhäuser vom Typ 1, 2 Doppelhäuser und 6 Einzelhäuser vom Typ I1. und 3 Einzelhäuser vom Typ III, zusammen 15 Häuser mit 19 Wohnungen. ¹ .

3. Holzhäuser, und zwar 10 Doppelhäuser vom Typ I, 10 Einzel⸗ häuser vom Typ II und 4 Einzelhäuser vom Typ III, mit zusammen

34 Wohnungen.

Der Unterausschuß Pottasche der Außenhandels⸗ stelle Chemie legte in seiner Sitzung vom 8. d. M. neue Mindestpreise mit sais Wirkung fest und beschloß, die Fakturierung in fremder Währung vorzuschreiben.

In der Ersten Beilage des der heutigen Nummer des und Staatsanzeigers beigefügten Zentral⸗Handels⸗ registers sind Entscheidungen des Reichsfinanzhofes veröffentlicht.

Preußen.

Der „Schlesischen Zeitung“ zufolge ist das deutsche Plebiszitkommissariat zufßergn worden. Zur Wahr⸗ nehmung der deutschen Interessen Oberschlesiens wollen sich die deutschen Parteien und die sonstigen Organisationen Ober⸗ schlesiens zu einem Volksrat zusammenschließen, an dessen Spitze Dr. Lukaschek tritt.

Die „Schlesische Zeitung“ veröffentli hotel in Beuthen gefundenes geheimes S Inhalts:

RNundschreiben an alle Wenn es bisher den zu erreichen, was sie sich ö haben, Dingen, wenn sie durch die Franzosen an manchen Orten daran gehindert wurden, sollen sie sich nicht verleiten lassen, deshalb etwa gegen die Franzosen feindlich vorzugehen. Diese sind und bleiben unsere Freunde und Verbündeten, die ihre eigene Taktik und ihre eigenen Ziele ver⸗ folgen. Wenn es auch manchmal so aussieht, als ob deren Hand⸗ jungen gegen uns gerichtet wären, so ist dies nicht der Fall, denn die Franzosen müssen auf die Verbündeteu Rücksicht nehmen und vor⸗ sichtig arbeiten. Wenn Sie die Taktik der Franzosen genau verfolgen, werden Sie wahrnehmen, daß es ihnen nur darauf an⸗ kommt, das Deutschtum zu unterdrücken und auszu⸗ rotten. Auf dem Lande geben sie uns Polen selbst die Deutschen in die Hand, damit die Absicht schneller ausgeführt wird. Es wäre ihnen sehr leicht gewesen, unsere Handlungen zu unter⸗ binden. Sie werden auch dafür sorgen, daß wir durch eine andere Macht in unserem Vorhaben nicht gestört werden. In den Städten bemerken wir freudigst, daß die Unterdrückung der Deutschen durch sie selbst besorgt wird.

ht ein im Lomnitz⸗ riftstück folgenden

Kommandostellen. Militärabteilungen nicht gelungen ist, vor allen

Anderenfalls werden sie es dazu bringen, daß auch die Städte in unsere Hand kommen. Vor allen Dingen ist es erforderlich, daß F⸗ durch die Polentruppen nicht gestört werden, damit andere Mächt von diesem Vorhaben nichts erfahren. Dieses Rundschreiben darf nicht in unrechte Hände kommen Große Vorsicht ist geboten.

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Bayern.

In gestrigen Sitzung des Staatshaush ltsaus- schusses des Landtags, der sich mit den Gesetzentwürfer betr. den Uebergang der Wasserstraßen von der Ländern auf das Reich, und dem abzuschließenden Staat⸗ vertrag wegen Ausführung der Main⸗Donau⸗Wasser straße beschäftigte, gelangten, wie „Wolffs Telegraphenbüro berichtet, Anträge zur Annahme, wonach Bayern ein Vor⸗ kaufsrecht für die sämtlichen in das Eigentum des Reiches über gehenden Grundstücke einzuräumen ist und eine Verpfändung Bayern gelegener Wasferstraßen durch das Reich nicht ohne Be⸗ fragung Bayerns vorgenommen werden kann. Weiter wurde eine Entschließung angenommen, daß der Landtagsbeschluß, betreffenn Dezentralisation der Reichswasserstraßenverwaltung, aufrecht erhalten wird. Die bagyerische Regierung soll dahin wirken daß die Verwaltung und der Aufbau der Reichswasserstraßer durch die mittleren und unteren Stellen mindestens für die Dauer des gemischtwirtschaftlichen Betriebs der Main⸗Donau Wasserstraße durch bayerische Behörden auf Kosten des Reichs erfolgt. Schließlich fand der Staatsvertrag als Ganzes die Billigung des Ausschusses. Bei der Beratung des Vertrags⸗ entwurfs wegen Ausführung der Main⸗Donau⸗Wasserstraße erklärte der Ministerialdirektor von Graßmann:

Die Regierung sei überzeugt, daß Bayern und das Reich mit Hilfe Dritter an das Unternehmen herantreten müßten. Auf eine Rentabilität des Unternehmens sei mit völliger Sicherheit zu rechnen. Als Bauzeit für den Ausbau bis Nürnberg rechne man mit elf Jahren. Was die Beschaffung des Kapitals anlange, so sei vor⸗ gesehen, bei einem Bauaufwand von 9,7 Milliarden zunächst ein Aktienkapital von 250 Millionen aufzunehmen und Obligationen in Höhe von 600 Millionen auszugeben. Nach drei bis vier Jahren sei von 6 auszubauenden Wasserstraßen bereits ein günstiger Ertrag zu erwarten. 1“ 11“

Oesterreich.

Der Nationalrat erledigte in seiner gestrigen Sitzung eine große Anzahl von Vorlagen, darunter den neuen Zoll⸗ tarif, das Gesetz, betreffend die Vorkriegsschulden gemäß Artikel 248/49 des Vertrages von St. Germain, sowie das Handelsübereinkommen zwischen der Republik Oester⸗ reich und der tschecho⸗slowakischen Republik.

Der Finanzminister Dr. Grimm hat, wie die Abend⸗ blätter melden, seine Rücktrittsabsicht aufgegeben.

Großbritannien und Irland.

Nach einer Reutermeldung hält es die britische Regierung nicht für notwendig, in Verbindung mit dem Gerichtsver⸗ fahren gegen die deutschen Kriegsbeschuldigten einen neuen Schritt zu unternehmen. Die Berichte der richterlichen Beamten der Krone über die bereits behandelten Fälle sind noch nicht eingetroffen, und da noch nicht sämtliche britischen Fälle abgeschlossen sind, ist ein vollständiger Bericht im Augen⸗ blick unmöglich. Die Fälle können nicht einzeln erwogen werden, sondern müssen als Ganzes behandelt werden. Die Prozesse werden jedoch aufmerksam verfolgt, als Prüfstein für den guten Willen Deutschlands, die von ihm übernommenen Verpflichtungen auszuführen.

Einer Mitteilung des Kriegsamts zufolge ist die Stärke der territorialen Armee gegenüber der Zeit vor dem Kriege um 40 Infanteriebataillone vermindert worden und beträgt jetzt 180 Bataillone mit einer Gesamtstärke von 4704 Offizieren und 114 240 Mann. Die Küstenverteidigung ist mit Rücksicht auf die verminderte Gefahr einer Invasion völlig den königlichen Garde⸗, Artillerie⸗ und Pioniertruppen übertragen worden. Diese Maßnahmen erbringen eine Er⸗ sparnis von 390 Millionen Pfund Sterling jährlich.

Der Premierminister Lloyd George äußerte vor⸗ gestern in einer Rede zur Abrüstungskonferenz, England habe die Einladung des Präsidenten der Vereinigten Staaten nicht nur bereitwilligst, sondern mit Freuden angenommen. Er hoffe, daß, wenn die Konferenz stattfinde, sie zu etwas führen werde, was über bloße Entschließungen zugunsten der Ab⸗ rüstung hinausgehe, daß sie zu einer wirklichen Verständigung und einem tatsäͤchlichen Uebereinkommen führe.

Im Unterhause wurde vorgestern auf eine Anfrage von der Regierung erklärt, es liege keine Mitteilung über eine russische Mobilisierung gegen Polen vor.

Fraukreich.

Der Präsident der Republik hat gestern den neuen amerikanischen Botschafter Herrick empfangen, der sein Be⸗ glaubigungsschreiben überreichte.

Die Abrüstungsfrage, die auf Veranlassung des Präsidenten Harding aufgerollt ist, wird heute in Paris bei der Sitzung der gemischten Kommission des Völkerbundes für die Beschränkung der Rüstungen besprochen werden. Diese Kommission, deren Aufgabe darin besteht, einen Bericht für die Versammlung von 1921 vorzulegen, wird heute im Luxemburg Palast unter dem Vorsitz Vivianis zusammentreten. einer Reutermeldung aus Riga vom 14. Juli hat lettis ssische

Nach der allrussische Vollzugsausschuß das Eisenbahnabkommen ratifiziert.

1 Belgien. Die belgische Regierung bemüht sich, dem „Petit Journal“ zufolge, zur Washingtoner Konferenz zugelassen zu werden, weil sie ihre Interessen im Fernen Osten zu ver⸗ treten habe und weil Belgien als unmittelbarer Nachbar Deutschlands ein Hauptinteresse an der Festsetzung der mili⸗ tärischen Streitkräfte habe. v

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