8 8 — 8 b 8 3 8 2 2 2 I1“ “ 1.“ 1.“
sicht darauf, ob inzwischen ein richterliches Mitglied aus seinem Strafsachen 50 vom Hundert und von den Gebühren in bürger⸗ . “ 1 8 “ aa ana. eschieden oder die Wahlperiode eines gewählten Mit⸗ lichen Rechtsstreitigkeiten und im Konkursverfahren 8 Für die Berechnung der Zrnndgebüb ist die Zahl der z⸗ Bekanntma chung, ““ 8 B erichtigung. “ ö Sre 8 gebopen am 12 Men bnberagee aufen ist. Die Vorschrift des § 4 Abs. 2 Satz 2 bleibt bei Gegenständen bis zu 8200 Mark einschließlich 50 vom Beginn des Kalenderjahrs im Ortsnetz vorhandenen Hauptanschlüt ond Aenderung der Bekanntmachungen über In der in Nummer 162 des „Reichsanzeig 1883 iu Dienstadt, Bep⸗Amt Mosbach, wohnhaft in Frankfurt 8 . 3 9% z aees. den üb 18 20 000 Mart einschliehlie maßgebend. Die hiernach ru Grundgebühr tritt mit vn lrehr mit Zündwaren vom 30. Oktober 1920 14. Juli 1921 abgedruckten „Bekanntmachung, betreffend An⸗ a. Main, Klappergasse 8, wird hierdurch der Handel mit Der Staatsgerichtshof entscheidet „Im Namen des Reichs“. 278 . w. * Na⸗e — 8 ene suns eie 82 Vnberungen enc. zungde⸗ägt gegen. der -1851), 9. Mai 1921 (RCBl. S. 511) und vom meldung und Abstempelung von in deutschem Eigentum be⸗ eisshne:. des täglichen 4 2 f r Wiebeegen die findet weder ein Rechtsmittel noch die bei 1. n über 20 000 Mark sowie in nichwwvermögens⸗ kanntzumachen. ken, gelten, amtlich be⸗ *92. Dezember 1919 RGBl. S. 2151). 8 Feglichen ine 1 L“ ridyr 9 nb n 6 * 8 . erin 8 . Leu cht⸗ nahme des Verfahrens statt. . rechtlichen Streitigkeiten 100 vom Hundert. 5 oweit auf Grund der neuen Se eine Erhöhuug d. Vom 9. Juli 1921. . Nostrifizierung (Schuldanerkennung) durch die glich ngc . 1 Rait uxanche uüctelbare oder unmittelbare Beteiligung IV. Kosten des Verfahrens. Artikel III. Grundgebühr eintritt, sind die Teilnehmer berechtigt, ihre Anschlust 8 Regierung, vom 11. Juli 1921“, muß es in § 6 Absatz 1 sta offer velen dezug auf diesen
81 8
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8 1 Handel igkei § 29. 1.“ Im Falle einer weseneeieden Aend der wirtschaftlich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung mit einmoncü. vih Grund des 8 1 der Verordnung über den vr Reichsbanknebenstellen Reichsbankstellen heißen. 8 ö „, Rbec,g; Unzuverlässig 8e 8 vemn Ctaat;9 ises und den von ihm Verhimißß die Flaabaichene eren E“ 2 Ver⸗ Frist zu kündigen. § 6 5 uündwaren vom 16. Dezember 1916 (RGBl. S. 1393) B 2ac sih svei. uchten und beauftragten Stellen ist gebührenfrei. . 8 8 2 . § 6. n —: . 2 b Die Auslagen 8 Beteiligten 1,e. Fücht erstattet. Doch Reichsrgts de dausss ets gles n die Rit Hustgemußg ** Wird ein Ortsnetz neu errichtet, so ist für die Festsetzung 8 csimmt x8 . 11““ Der Polizeipräsident. Ehrler. kann der Staatsgerichtshof in den Fällen der §§ 2 und 15 dem bührenordnun für Re — wälge Seheneins hees.e r Ge⸗- Grundgebühr die Zahl der am Tage der Eröffnung vorhandener b *61 bis 8 der Bekanntmachung vom 30. Oktober 1920 ) 8 11I für schuldig Erklärten die Auslagen ganz oder zum Teil auf.— g e g üla Hauptanschlüsse maßgebend, bis die Anwendung des § 5 möglich Fn 1851) in der Fassung des Abschnitts I der Bekannt⸗ erlegen; er kann aussprechen, daß dem nicht für schuldig Erklärten8 Artikel IV. § 7. 8 1lS. 19“ Mai 1921 (REBl. S. 511) treten außer Kraft. 8 8 “ 1— seine Auslagen ganz oder teilweise ersetzt werden. h. Durch die Vorschriften des Artikels II wird der 8 93 der Ge⸗ Hauptanschlüsse dürfen mit Gesprächen in abgehender und an II bbetreffend Erweiterun des Staͤdtkreis .“ g.e . 8 “ § 30. bührenordnung für Rechtsanwälte nicht berührt. Jedoch sind kommender Richtung nicht derart belastet sein, daß sie bei besonderen 3 6 d11e“*“ Nichtamtliches Das Amt der Mitglieder des Staatsgerichtshofs ist ein Ehren⸗ Uebereinkünfte von Rechtsanwälten untereinander, durch die sie Prüfung unverhältnismäßig oft besetzt befunden werden. Hat die üloe nd 7 der Bekanntmachung vom 22. D. “ “ i 1921 k1“ amt. Die nicht richterlichen Beamten des Reichsgerichts und des einander zur Pflicht machen oder empfehlen, regelmäßig höhere Telegraphenverwaltung einen solchen Fall festgestellt, so fordert fi A 1) treten außer Kraft. 8. Vom 15. Juli 1921. Deutsches Reich. Reichsverwaltungsgerichts haben zugleich die Geschäfte bei dem als die gesetzlichen Gebühren zu vereinbaren, unzulässig. Hat ein den Teilnehmer auf, die Herstellung eines weiteren Anschlusses zu Unl III. 8 Der Landtag hat folgendes Gesetz beschlossen: 3 8 Staatsgerichtshof ohne besondere Entschädigung zu versehen. Rechtsanwalt auf Grund einer solchen Uebereinkunft nach dem beantragen. Der Teilnehmer hat das Recht, binnen zehn Tagen 8. inländischer Zündhölzer haben für je 600 000 1 b Der schwedische Gesandte Freiherr von Essen hat Berlin Bei Dienstverrichtungen außerhalb des Wohnsitzes haben die Inkrafttreten des Gesetzes mit seinem Auftraggeber eine höhere als nochmalige Prüfung zu verlangen. Verzichtet er darauf, oder hat dee Unh Die Hersteller ehe von 300 M tri 8 di ; E18’ 1 ünchen- verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der Erste Mitglieder und Beamten Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen. die gesetzliche Gebühr vereinbart, so ist der Ruftraggeber an die nochmalige Prssun⸗ das gleiche Ergebnis, so ist der Teilnehmer 8 tr eine ünürge in ghhr 8g IoECöuö6“ SeieeEöö“ vealons sekretär von Reuterswärd die Geschäfte der Ge⸗ V. Uebergangs⸗ rn Schlußbestimmungen. bee b M ter Mrhtit Federefecte vfenserae ung sgnerbalh ens 8 Eaaechme und Venvaltung der Umlage regelt der Reichs⸗ Ptrenae und nach Maßgabe der in Sen Anlagen 4 B 6 2 sandtschaft. § 31. rtikel V. i 4¼,5 3 s erwaltun rftaminister. b 3 ündung zum Entwurfe dieses Gesetzes se unter Nr. I ent⸗ — 8 6 1u“ 2 8 berechtigt, überlastete Anschlüsse zum nächsten zulässigen Zeit bottsminister 8g egründung 1 4 1 Bis zur Errichtung eines Reichsverwaltungsgerichts tritt n . Das (. 1 85 3 ündigen. 3 Feitpunkt u cn Ver der Bestimmung des § 1 zuwiderhandelt, wird mit ltenen, im Amtsblatte der Regierung in Düsseldorf zu veröffent⸗ 1 ohen⸗ die “ 8 Ferhase waltungsgerigts (§ v Sereee Rehean mth nn ier Veeeczngecschrägen an den EE dec aatnset rt ätätstatkütaseth ehätseet ates s § 12) 91 sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu zehn⸗ bageehes PFfebtanpaen Stadtgemeinde und, dem Stadtkreise 8i.hgea⸗ vhehs Tahenr Cis dem ,lfche schee Fegaan 6 an die Stelle des Präsidenten des Reichsverwaltungsgerichts de (Reichs⸗Gesetzbl. S. 2115 1 ändert: . 8 Se b dg gpar raft. ünchen⸗Gladbach vereinigt. ü zufolge; he s 2 e Pröstdent des Reichsgerichts und bei der Besetzung des Staats⸗ Im sänh vid i⸗ Zan d hän geiscen, an die Stelle der „Für die Benutzung der Verbindunggleitungen zwischen, gr. st nt 8 li 1921 1“ k 2. Futtermittel mit Zustimmung des Reichsernährungsministeriums gerichtshofs: WVorte „fünf Zehnten“ treien die Worte „zwanzig Zehntel“ schiedenen Ortsnetzen oder selbständigen, öffentlichen Sprechstelln elin, den 9. Juli 3 Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. und Reichsfinanzministerums ein Abkommen mit einer —in den Fällen des § 18 Ziffer 1 an die Stelle der drei Räte und an’die Sselle der Worte „dreißig Pfennig die Worte vwerden Ferngesprächsgebühren erhoben. Sie betragen für ein dean Der Reichswirtschaftsminister. Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet, nachdem der größeren Gruppe englischer Großbanken (u. a. Baring, ddes Reichsverwaltungsgerichts je ein Rat des Preußischen fünfzig Pfennig“. 1 einer Teilnehmerstelle ausgehendes Gespräch von nicht mehr als dri 1 Schmidt. 8 Staatsrat von seinem verfassungsmäßigen Rechte des Einspruchs keinen Kleinwort, Morgen Rothschild Schröder) getroffen worden, Oberverwaltungsgerichts, des Bayerischen Verwaltungs⸗ 2. Im § 6 werden die Worte „31. Dezember 1921“ durch die Minuten Dauer bei einer Entfernung. .. “ Gebrauch gemacht hat. 1u6 ch dem der Einfuhrgesellschaft ein Kredit in der Höhe von und des Sächsischen Oberverwaltung⸗ Worte „31. Dezember 1923“ ersetzt. Cee .. zu 8 Kilometer einschließlich 985 Mark Berlin, den 15. Juli 1921. “ zunzchst drei Millionen Pfund Sterling in der Weise zur Ver⸗ in den en des § 18 Ziffer 2 an die Stelle des Rates 2 1 Artikel VI. 1““ F1“ “ Ausführungsbest immungen Das Preußische Staatsministerium. fügung gestellt wird daß für die 85 tätigenden Brot⸗ 1“ SSh erichts Die Gebührenordnung für Gerichtsvollzieher wird dahin e85 15 veno 8 gerordnung über die Preise für das Umlage⸗ Stegerwald. Fischbeck. Becker. Dominicus. getreideein käufe von Uebersee die Verschiffer auf genanten ein Rat des Preu ischen Oberverwaltungsgerichts. geändert: 50 100 3,— „ getreide aus der Ernte 1921. 1b sarmbold. Saemisch. Beanken Wechsel mit viermonatiger Laufzeit ziehen. § 32 ö
88 e“ 1. Der § 2 Abs. 1 erhält folgende Fassunt: über 100 Kilometer für jede angefangenen weiteren 100 Kilometer 8 1 Die Präsidenten des Reichsgerichts ichs⸗ Die Gebühr für eine Zustellung durch Au abe zur 1 Mark 50 Pf. mehr. Ueberschreiten die Gespräche die Dauer vo guf Grund des § 3 der Verordnung über die Preise üür- E“ 8 veö verwaltun Fü-eeege können in Aüct 8” 18 darch eicha Post (Zivilprozeßordnung § 175), fär das an 15 Poft 3 Minuten, so wird die Gebühr für die überschießende Zeit bei Ene mlagegetreide aus der Ernte 1921 vom 4. Juli 1921 Ministerium für Landwirtschaft, Domänen B 1b Eenatspräschenten ihres Gerichts vertreten werden. gerichtete Ersuchen um Bewirkung einer Zustellung fernungen bis zu 100 Kilometern nach unteilbaren Gesprächseinheitr al. S. 804) wird bestimmt: und Forsten. 8 Bayern. 1 Dieser Senatspräsident und die in den §§ 18 und 31 ge⸗ (Zivilprozeßordnung § 194) sowie für die im Auftrag von 3 Minuten, bei Entfernungen von mehr als 100 Kilometern nach 8 § 1. t Schöttl in Stade ist die kommissarische Der Landtag hat den⸗ Wasserstraßenvorlagen zu⸗ nannten Räte sowie ihre Stellvertreter werden für jedes Geschäfts⸗ eines Anwalts an den Gegenanwalt bewirkte Zustellung einzelnen Minuten berechnet; in diesem Falle wird für jede volle oeer e Preis für zusammengewachsenes Gemenge richtet sich nach gern “ chöttler in Stade 8 irtg gestimmt, nämlich dem Gesetzentwurf über den Uebergang der jahr nach den Vorschriften bestimmt, die für die Bestimmung der beträgt 1 Mark. Stellt der Gerichtsvollzieher persönlich angefangene Minute ⁄ der für die erste Gesprächseinheit festgesetztn aallee Pneh, üides ung seicher Fisammensegung. Verwaltung der Kreistierarztstelle in Bremervörde übertragen Wasferstragen von den Ländern auf das Reich, dem Entwurf benatszeaidence und der Senatsmitglieder der Gerichte gelten, veie Seten hne bs6 Pder. Ket zu, 18 8bht Z8Z Gespräche wird die dreifache Gebühr erboh 8 82 worden. 8 eines zwischen der bayerischen Regierung und der Reichs⸗ denen sie angehören. er Gebühr von ark als weitere Gebühr de ür dringende Gespräche wird die dreifache Gebühr erhoben. 8 1 “ “ 88 . 1 (6“ 1 1 8 Fben. . § 33. der Postgebühren, der entstanden sein würne wenn vuh Dringende Presscepräche werden nach näher festusezemen Lr =ce ercbe eretzegten bei — ] 111“ dnage viißa eefah aasgen
. 8 . 1 8 . N 8 2 4 4 9„ 8 n. p ; 1 we . 83 1 ain — WW 8* 2 & Im Falle des § 3 tritt bei Verhinderung des Präsidenten des die Post zugestellt worden wäre. dingungen zur einfachen Gebühr zugelassen . den Bedingungen ist ton, , und bei Lieferungen vom 1. Oktober 1921 ab = Anordnung dem Reiche, Bayern und Baden und jchegeh der Denkschrift
Reichsgerichts sein gesetzlicher Stellvertreter ein. Der § 3 wird gestrichen. auf die Bedürfnisse des übrigen Verkehrs Rücksicht zu nehmen. ⸗= 19 vH un 66“ 1 8 8 d 8. Der § 14 erhält folgenden Absatz 2: Die “ bis zu 25 Kilometern werden nach der Luft. nd icht übersteigt, und wenn es gut und gesund ist, auch hin, des Ministers für Volkswohlfahrt, betreffend über die Neueinrichtung einer Wasserstraßenverwaltung. An⸗
§ 34. ür die Erte⸗ schri ini 8 übri t seiner sonstigen Eigenschaften der Durchschnittsbeschaffenheit G. Dem.) Die bei der Errichtung des Reichsverwaltungsgerichts beim 8 für die Erteilung von Protokollabschriften beträgt linie gemessen. Au die Berechnung der übrigen Entfernun en finden ich semer vage ; 9 icht. 1 Wohnungsbes lagnahme bei Werkwohnungen. genommen wurde dabei ein Antrag Hartmann ( em.), Shactsgerigtsz angen “ 88 6 ctt feüsne EE1“ ö“ 1 Verschüisgen 2 18 ARCh 2 degs gesehes aben lösgelte⸗ lereffenden Getreideart in 9 1““ entspricht Vom 2. Juli 1921. wonach die zwischen dem Baerschen Pralverein und dem hratäath dhe düte hüci g; 35. 8 33 Mark. 3 e mindestens wird jedoch die Ferngesprächsgebühr ür Entfernungen g- für die Bewertung vr Getrepes 19 ivrine de 1 Auf Grund des § 9 der Bekanntmachung über Maß⸗ Mlahae Done toenmwürdigteit des Manndreiecks, auch im Der nach Artikel 172 der Reichsverfassung gebildete Senat er 8 A3r br- 8 1 mehr als 25 bis 50 Kilometern einschließlich erhoben. 88 an dem von dem Erwerber bezeichneten Bestimmungsorte nahmen gegen Wohnungsmangel vom B. September 1918 Rahmen des Vertrages über die Ausführung der Main-
zelne Ortschaften kann durch die Landes⸗ geebend. 4 (RGBl. S. 1143) in der Fassung des vom Donau⸗Wasserstraße Geltung haben sollen. 8
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bleibt zuständig für die zur Zeit des Inkrafttretens dieses Gesetzes
bei ihm anhängigen Sachen. justizberwaltung bestimmt werden, daß dem Gerichtsvoll⸗ Die in den 88 3,4 und 8 besinmten Gebührensätze koͤnnen du “ “ sai RG . 949) ordne ich mit Zustimmun Verümn, 89. 9. Juli 1921. zieher die Fuhrkosten, welche er behufs vve. einer den Reichspostminister mit Zustimmung des Rürtnensät und eines 8 di Preise gelten für Lieferung ohne Sack. Die näheren Be. 11. Mai 1920 (N7GBl. S. 949) or — 8 8
. mtshandlung innerhalb dieser Ortschaften infolge außer⸗ 21 Mitglieder sch 1 wumgen für leihweise Ueberlassung von Säcken, insbesondere über des Reichsarbeitsministeriums für den Umfang des Preußischen
Der Reichspräsidennt. L.“ gewöhnlicher Umstände besonders Äöö eicJh eg assten dees Rkeich casch enhähtec fähgebühren und über die Preise der Säcke, trifft die Reichs⸗ Staates an, daß die Inanspruchnahme von Wohnungen, Ebert. “ war, als Reisekosten zu erstatten sind. denjenigen Vororts⸗ und Bezirksnetzen ermäßigt werden, die während l elell jeweils durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs⸗ die zur Unterbringung von lalrblichrn Memelgebiet.
EEE eines üher hö ün der Verkäufer Säcke nur bis zur Verladestelle des Ortes, änes bestimmten gewerblichen oder landwirtschaftlichen Die Führer sämtlicher großen Berufsgruppen des
. . ; 8 — 2 ,v „ Soweit in Reichsgesetzen oder in Landesgesetzen auf Vor⸗ dem die Ware mit der Bahn oder zu Wasser versandt wird, zur E1ö11A“ ““ I8. Memellandes haben dem Oberkommissar des Memelgebiets
1 § 10. schriften der Gebührenordnung für Rechtsanwälte und der Ge⸗ Soweit sich die Gebühren vorher feststellen lassen, sind sie auli hierfür ei ihgebü f . 3 Petis 1 5 it der Bitte um Weiter⸗ 8 1 bührenordnung für Gerichtsvollzieher verwiesen wird, finden vor⸗ vierteljährlich im voraus fällig. . 8 Eö 1..“ “ oder gemietet sind, solange der Betrieb besteht und die Fie. sg z. 11“ E worin, wie das 8 6 “ “ keJotsc aneh se uig⸗ IansscseeFher Regelung die Vorschriften Auf die Einziehung der Telegraphengebühren einschließlich der de Preise gelten für Barddung binnen 15 Tagen nach Ab⸗ Wohnungen tatsächlich dem angegebenen Zwecke nur zur Mhtercesen Dumpfbbor⸗ melvet erklärt wird, die überwältigende 5 8 8 er Ht8⸗ 8 ) ; 3 2 8 2 ri 1 ¹ ü2e S 7 c 8 7 betreffend die Gebühren der Rechts⸗ veeptt dr. “ eches. Ertshgichsehübern 317da, debande. Postgesetes vom 28. Dober 0sang Min der Kaufpreis länger gettundet, so vürfan bis zu 2 vom Unterbringung von Arbeitern und Nanoegsellten des bekrefthgben Mehrheit der memelländischen Bevölkerung habe den Wunsch, anwälte und der Gerichtsvollzieher. Gesetzbl. S. 2115) sowie dieses Gesetz Anwendang. * 1 y “] Beriehe salascig sin nung vom 2. November 1920 — das memelländische Volkstum V 8 sendsünnigen 8 5 5 8 . gps; 5 . 8 28 1 . 8 „; 3 712
Vom 8. Juli 1921. Artikel VIII. — Die Fernsprechteilnehmer 12 zum Ausbau des Fernsprech⸗ Lerlin, den 5. Juli 1921. 8 II. 6. Nr. 5774 („Reichsanzeiger“ Nr. 271) — unterliegen die Staatsgebilde zu Sn. ber 8 Dieses Gesetz tritt mit dem 1. August 1921 in Kraft, netzes einen einmaligen Beitrag von 1000 Mark für jeden Haupt⸗ 2— der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. nach dem 29 November 1920 fertiggestellten Neubauten vor⸗ Litauen noch Polen zugetei 11““ L28 Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Die Vorschriften der Artikel I bis II finden auf die vor dem anschluß und von 200 Mark für jeden Nebenanschluß zu leisten; die J. A.: Dr. Heinrici. tehender Anordnung nicht richtige Bereitwilligkeit, mit allen Nachbarländern Hande 8⸗ Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird: Kecraftipesss dieses Gesetzes anhängig gewordenen Rechtssachen Zahlung des Beitrags ist Vorbedingung für die Belassung der be⸗ X“ 8 stehende Anord g 1. September 1920 — II. 6. Nr. 3670 — verträge abzuschließen; sie sei bereit, Deutschland, Litauen, Artikel I. 8 nwendung, soweit nicht die Instanz vor dem Tage des Inkraft⸗ stehenden und die Herstellung neuer Anschlüsse. 8 1 8 ; Die e1““ öu“ Polen und Lettland freie, unbehinderte Benutzung der Eisen⸗ 1 Die Gebührenordnung für Rechtsanwälte (Reichs⸗Gesetzbl. tretens beendet war. Die Pehten des Beitrags kann auf einmal oder, wo das wirt⸗ Verordnun g 8 i. wird hiermit aufgehoben. 16.“ bahnen, der Wasserstraßen und des Memeler Hafens ein⸗ 1898, S. 692, 1909 S. 475, 1910 S. 767, 1916 S. 1263, 1919 Das Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz über Teuerungs⸗ schaftliche Bedürfnis vorliegt, in vierteljährlichen Raten von 250 Mark 11 . ; Berlin, den 2. Juli 1921. zuräumen. Oberkommissar Petisne erklärte bei Entgegen⸗ S. 2115) wird dahin geändert: zuschläge zu den Gebühren der Rechtsanwälte und der Gerichts⸗ erfolgen. In besonderen Fällen bleibt dem Reichspostminister vor⸗ über die Einfuhr von kondensierter Milch. Der Minister für Volkswohlfahrt. nahme der Adresse, daß die Entscheidung allein bei der Bot⸗ 8 orte „Z0 Mark“⸗, an die Stelle der Worte „20 Mark“ die Kraft. Der § 6 Abs. 3 desselben findet entsprechende Anwendung Der Beitrag wird von dem auf die Einzahlung folgenden Monat 1 b 6 1 .“ schaf erkonferenz liege.
Worte „S0 Mark“ und an die Stelle der Worte „40 Mark“ Berlin, den 8. Juli 1921. mit 4 vH verzinst und dem Teilnehmer bei Aufhebung des Anschlusses Auf Grund des § 4 Abs. 3 der Verordnung über die 3 Oesterreich. I1“ “ zurückgezahlt. pelung der Eiffuhr vom 16. Januar 1917 (RGBl. S. 41) Anordnung Die österreichische Regierung hat dem Marchese della
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Der Reichsminister des Innern 8 Dr. Gradnauer.
m § 65 treten an die Stelle der Worte „6 Mark“ die Der Reichsprästhent. 8 Die Beiträge werden vo ichspostmini altet; ihre 29 (. 8 3 8 8 err. 1 2 E.r. 2 Worte „20 Mark“. 6 Ebe 88 6 Verwendung wich in einer de8an2eicha anafel verpengpi ede Eisahe van d, der südter nhac 8 für Volkswohlfahrt, betreffend Ver⸗ Torretta anläßlich seiner Ernennung zum iitalienischen . Im § 67 treten an die Stelle der Worte „6 Mark“ die - Der Reichsminister der Justi 1 und Telegraphenverwaltung nachgewiesen. Mich I 88 18. April 1916 (NBl. S. 302)/16. De⸗ wendung von Hotels. dsddes Aeußern ein Begrüßungstelegramm gesandt. Der Marchese Worte „40 Mark,, an die Stelle der Worte „10 Mark“ die Schiffer.“ e 12 ber vl6 SBr. S. 191 ird G dnet: Vom 5. Juli 1921. sddella Torretta hat der „Politischen Korrespondenz“ zufolge Soweit vorstehend nicht “ vekoffsn sind, werden 111““ 3 “ 6 an den Bundeskanzler eine Dankdepesche gesandt, in der er ihm
Worte „40 Mark“ und an die Stelle der Worte „20 Mark“ 8 v1“ “ F ür di inri d des § 9 der Wohnungsmangelverordnung in versicher ß die Königlich italienische Regier trachten Im 8§ , p 1 “ W“ die Bedingungen für die Benutzung der Fernsprecheinrichtungen und die Artikel I. Aulmluf Grund des 8 er Wohnungsmang mung versichert, daß die Königlich italienische Regierung trach 86 dhecg an die Stelle der Worte „2 Mark“ die Das Fernsprechgebührengesetz. Gebühren für den Sen veee enh. vom Reichspostminister mit Zu⸗ dine die nach § 1 der Verordnung über die Regelung der Ein⸗ der Fassung des Reichsgesetzes vom 11. Mai 1920 (RGBl. werde, nach Möglichkeit das Werk der wirts chaftlichen Im § 76 werden V ““ stimmung des Reichsrats durch Verordnung (Fernsprechordnung) festgesetzt vom 16. Januar 1917 (RGBl. S. 41)/22. März 1920 (RGBl. S. 949) ordne ich mit Zustimmung des Reichsarbeitsministeriums Wiederaufrichtung Oesterreichs zu fördern. im Abs. 1 die Worte „und der mit den Postgebühren om 11. Juli 1921. Hierdurch werden insbesondere geregelt: 133c) vorgeschriebene Bewilligung wird die Einfuhr gestattet für: für den Umfang des Preußischen Staates an, daß die Ver⸗ “
auf Grund des Gesetzes vom 21. Fan 1916 (Reichs⸗ Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das 2 95 Fenfichkimneagebüh. Fllnehmersprecstelen; — Linnahrmummer wendung von Hotels zu anderen Zwecken als denen des Hotel⸗ 9 “ Tesesn . zu erhebenden Reichsabgabe“ sowie der mit Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird: Vermittlungs fee artenc cl⸗ besenveteofispielis findd; mdes Stcbisäschen, betriebs, insbesondere zu Geschäfts⸗ und Bürozwecken, der Ge⸗ Die Premierminister der Dominions hielten gestern I.. N.een, ga⸗ 1 § J. 3. die Bedingungen für lüsse, wel ren Personen 1 1b de der; ng bb Mark“ durch die Worte „Für jeden Fernsprechhauptanschluß werden eine Einrichtungs⸗ unter 888 Lschrüsser weche kr gelkang vedahc sic, eingedickt (Sirupmilch) oder eingetrocknet (in Berlin, den 5. Juli 1921. toner Konferenz, Nachmittags die der Reichsverteidi⸗ aits . gebühr, eine Grundgebühr und Ortsgesprächsgebühren erhoben. mwerden (Gemeinschaftsanschlüsse); cen und Pulverform, auch mit Zusatz von Zucker 208 1 Der Minister für Volkswohlfahrt., gung erörtert. Ueber die Verhandlungen wird strengstes
im Abs. 3 die Worte „einhundertfünfzig Mark“ 111lb G C . 1 8 sch in juetdi Fa die Worte „vierhundertfünfzig vnderf 88 bie Worte 56 4 die Bedingungen für Nebenanschlüsse und Zusatzeinrichtungen; ic in luftdicht verschlossenen Behältnissen.. . . aus 219 Stegerwald. (Schweigen beobachtet.
undertachtzig Mark“ durch die Worte „fünfhunderwvierzig en Die Einrichtungsgebühr ist ein einmaliger Zuschuß zu den Kostern 5. die Bedingungen für die Verlegung und für die Uebertragung 8 Notitel zI. — Im Unterhause erklärte der Generalstaatsanwalt in are ersetzt. düferin Einrichtung der Teilnehmersprechstellen (vgl. § 12 Abs. 28 1 88 nschlüssen⸗ ür di zffentlicher Sprechstellen; bagende Verordnungen treten außer Kraft: “ verschiedener Anfragen von Abgeordneten über 6. Der 89 8 Cerhattt folhende Faslung: Pegtsanvvalt tochebal 1). 93 8 7 die Vee aunah sür N. Henußuns 8 vfgzenicen. Seche 1. hh ung über die Einfuhr von kondensierter Milch 1 B h sie Leipziger Urteile der „Agence Havas“ zufolge, daß gshe 1 ⸗ ; 8 ““ 5 G 1 8 G 1 hälch 1 S. 302 8 ; 5 ; ; anszsischer je 6 — lich der Bestimmungen in den 88§ 18, 37, 39 Abs. Pder Die Grundgebühr ist die Vergütung für die Ueberlassung und der Tagesdienstpausen der Vermittlungsstellen; lt Cegember ehrnleGem 8 EE11“— Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetziamml. über die Haltung der französischen Regierung keine anderen Rechtsanwaltsordnung, Unterhaltung der Apparate sowie für den Bau und die Instand⸗ 8. die Bedingungen für die Gesprächsverbindungen im Vororts⸗ Ausführungsbestemmungen vom 18. April 1916 in der assung S. 357) ist bekanntgemacht: “ „ . Informationen vorlägen als die bereits in der Presse ver⸗ I. an Tagegeldern .. . 60 Mark, haltung der Anschlußleitungen. Sie beträgt jährlich für jeden An⸗ und Bezirksverkehr, che l eer Bekanntmachung vom 16. Dezember 1916 und 5 Januar der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 17. Mai öffentlichten. Er teilte ferner mit, daß die Reihe von Pro⸗ II. für ein Nachtquartier. . 24 „. schluß, der von der Vermittlungsstelle, an die er geführt wird, nicht 9. die Bedingungen für die Zulassung dringender Pressegespräche „1917 (RGBl. 1916 S. 303, 1392, 1917 S. 13). 182821, betreffend die Genehmigung der von der 47. General⸗ zessen, die vorläufig von der britischen Regierung ausgewählt ür Wegestrecken, die bei Geschäftsreisen auf Eisen⸗ weiter als 5 Kilometer entfernt ist, 28 einfachen Gebühr; b „Die Bekanntmachungen über die Durchfuhr von kondensierter versammlung der Mitglieder, der Schleswig, Holsteinischen seien, beendet sei, und daß die Frage der einzunehmenden Hal⸗ bahnen, Schiffen oder sonstigen öffentlichen regelmäßigen u in Ortsnetzen 10. die Hedöcgunsen für die Benutzung der Fernsprechleitunien „ Milch und von Milchpulver vom 13. Oktober 1916 (RGBl Landschaft am 14. Januar 1921 beschlossenen Aenderung der ung genau von den Alliierten geprüft werden würde. Er anwalt an Fuhrkosten die wirklich erwachsenen Auslagen „ mehr als 50 bis einschl. 100 Hauptanschlüssen 420 11. die Bedingungen für die besonderen Telegraphen und die 1 1 in Schleswig Nr. 29 S. 215, ausgegeben am 2. Juli 1921. h. d gli der Reisekost ürd n Deutschland be ahlt einschließlich der Kosten für Beförderung und Versicherun . 100 „ 500 „ —. 460 Nebentelegraphen; ia⸗ Artikel III. 86 schließlich 8 eisekosten wür 4 axsn. des notwendigen Gepäcks zu erstatten. Der Rechtsanwalt ⸗ 09-ä6 500 12. die Frogfunafn für die Uebermittlung von Telegrammen Liese Verordnung tritt am 15. September 1921 in Kraft. 1 1 “ Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde von einem Ab⸗ hat Anspruch auf Benutzung der ersten Schiffs⸗ oder „ 1868 8 “ 560 und von achrichten durch den 1 , Verlin, den 18. Juli 1921. Bekanntmachung. geordneten der Regierungspartei ein Antrag eingebracht, der zweiten Wagenklasse. 000 „ . 1 600 13. die Ausführungsbestimmungen über den einmaligen Femnspre d “ 19. Oktober 1920 gegen die Händlerin Maria bestimmt, daß Abgaben, welche auf gemeinnützige Geschäfte er⸗
ic, entkeimt (sterilisiert) oder peptonisiert . aus 133a nehmigung der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde bedarf. Vollsitzungen ab. Vormittags wurde die Frage der Washing⸗
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Don P.,“ 8 8 8 8 8b Für Wegestrecken, di icht 10 000 . jtrag. Ter Neichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. Die unterm 1 1 1 8.s — Schiffen verh ves bffanuzchenregefeachigen abaßgnen. 30 000⸗ 640 . beitrag Fn. 3. sü 1 dbG egg. schaf Deppe von hier erlassene Handelsuntersagung wird hoben ven nicht 8 n Uhges hces dar mitteln zurückgelegt werden können, wird für jedes an⸗ 100 000 720 Dieses Gesetz tritt mit dem 1. Oktober 1921. in Kraft. “ 8 hiermit aufgehoben. Anwendung b sollen, ie eescgh Eens dt iüten Fiäsrseicät. Er Fai äh ssK. edck .⸗ha e 8e2arieden Lhneen Uwed deinfdut Fere e sdehs,eee heehe aüs n⸗ ö1“ . hgeöe.e E. Pnaen echeries. ⸗Fa ber gütung von ennig gewährt. War der Rechtsanwalt sie er ich für jede angefangenen weiteren 50 000 isse zember SBl. S. 711), d 3 des Gesetzes, 1 k a 6ö“ izeiverw . Der Oberbürgermeister: midt. ⸗; 8 b durch besondere Umstände genötigt, sich eines um 40 Mark. Hauptanschlüsse Telegraphen⸗ und . 8 Mai 1820 SBl. Bekanntmachung, Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeif 8 spruchs der Regierung vom Hause verabschiedet,
3 VB betr 8 sn bedienen, so sind ihm in angemessenen Grenzen die S. 894) und die Bestimmung im § 6 Abs. 2 des Gesetzes über dos effend Ausgabe von Schuldverschreibungen nachdem er von Asquith unterstützt worden war. Als das
8 § 4. Inkosten zu ersetzen. Die Ortsgesprächsgebühren sind die Vergütung für die Her⸗ Telegraphenwesen des Deutschen Reichs vom 6. April 1892 (REBl. G auf den Inhaber. 8 Bekanntmachung. Ergebnis der Abstimmung bekanntgegeben wurde, brach die Eilehenzrostcn. insbesondere beim 85 und Abgang zur 2 der Gesprächeverbindungen im Ortsverkehr. Sie betragen S. 167 außer Kraft. 1 bis c lit Ministerialentschlißung von heute ist genehmigt Der Handelsfrau Friederike Peters, geb. Albrecht, ganze Opposition in stürmischen Beifall aus, der mehrere isenbahn, sind in angemessenen Grenzen zu erstatten. Pfeso . jedes Gespräch. Dem Teilnehmer werden Jeder Fernsprechteilnehmer ist berechtigt, seinen Anschluß men, daß das Ueberlandwerk Oberfranken A.⸗G. in in Pr. Börnecke, habe ich die W iederaufnahme des durch Minuten dauerte. Als dann der Vizepräsident die Beratung Artikel II. in Ortsnetzen mit nicht mehr als 1000 Hauptanschlüssen 3 vH, 1. September 1921 zum 30. September 1921 zu kündigen. 5 enberg mit fü der insliche Schuld⸗ meine Verfügung vom 1. Februar d. J. (R⸗A. Nr. 31) unter⸗ eines anderen Antrags beginnen lassen wollte, stellte der Ab⸗
in Ortsnetzen mit mehr als 1000 bis einschließlich Der Reichspostminister ist ermächtigt, die Bestimmungen des 8 lschreib ünf vom Hundert Fsen iche hu sagten Handels mit Gegenständen des täglichen 5 gs beg 8 d 1 bven vre steht neben der nach den geltenden Vor⸗ 10 000 Hauptanschlüssen . . . .. . 4 und des § 9 Satz 2 dieses Gesetzes zu einem früheren Zeitpunk u agn 15 Milimgen auf den Inhaber im Gesamtbhetrage Bedarfs, insbesondere Lebens⸗ und Futtermitteln geordnete Maclean die Geschäftsordnungsfrage und wies sofüften R. gebührenden Vergütung ein besonderer Teuerungs⸗ 1 in Ortsnetzen mit mehr als 10 000 Hauptanschlüssen .5 ⸗ Kraft zu setzen. i . “ Mark, und zwar Stücke zu 5000 ℳ, 2000 ℳ, aller Art sowie rohen Naturerzeugnissen, auf Grund darauf hin, daß es üblich sei, 8 . Nü herlag. der Re⸗ Der Zuschlag wird von den nac der Gebührenordnung für 1ls Henege lnsch Se n. Orksgespräche nicht ange. Berlin, den 11. Juli 1921. Münge 500 ℳ, in den Verkehr brimgt. deeeeeehe e vberläfsgg 8 Fecde G ähs nsescegen 8 8 ve. 87 e Rechtsauwälte und dem Gesetz über Te . W den ‚für jeden Hauptanschluß die Gebühren sür bn - München, d Personen vom Handel vom 23. September 1915 RGBl. S. 603 auf der Tagesordnung stehenden Beratungen fo zusetzen. Cham⸗ E unnd⸗ 19 8 vern nehsssägfie. “ Seset. monatlich zu entrichten. “ Der Reichspräsident. 1- en 16. Juli 1921. — durch Verfügung vom heutigen Tage gest attet. berlain antwortete darauf: Wir haben die Absicht, die Beratungen 18. Dezember 1919 Reschs⸗Gesetzbl 8. 218) 39. dohcbehben 88 anschkaße 11“ des Mindestbetrags werden alle Haupt⸗ ““ Ebert. Bayerisches Staatsministerium des Innerr. OQOuedlinburg, den 15. Juli 1921. foortzusetzen. Darauf schrien die Abgeordneten der Opposition: bühren und Pauschsätzen berechnet. Er beträgt bie 1 efines Teilnehmers zusammengefaßt, die an dieselbe Ver⸗ Der Reichspostmini J. A.: Luxenburger. .J. V.: Schinkel sdeputierter. urücktreten! zurücktreten!, während die Anhänger der Re⸗ 1d Pauschf ch gt bis h. weiteres mittlungsstelle angeschlossen und beim Teilnehmer so geschaltet se⸗ 8 8 ge 8” Der Landrat. J. V RiEEIN putie 1b
von den Pauschsätzen 100 vom Hundert, von den Gebühren in l daß sie wahlweise benutzt werden können. 9 geschaltet sind, Giesberts. E 8 8 M“* Chamberlain Beifall spendeten. Zum Schluß der
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