dem gesamten Kabinett auf dessen Wunsch am 20. Inni in einer Be⸗ sprechung mit dem französischen Botschafter über das Räumungs⸗ abkommen seiner Auffassung dahin Ausdruck gegeben, daß er an die ernsthafte Absicht der polnischen In urgenten, das Abstimmungsgebiet zu räumen, nicht glaube. Die Tatsachen haben diese Auffassung voll e- Sie sind auch dem französischen Botschafter durch einen Kattowitzer Augen⸗ zeugen am 7. Juli in Gegenwart des Außenministers bestätigt worden und sind der französischen Regierung bekannt. Die Räumung des Gebietes durch die Polen ist nur zum Schein erfolgt. Zwar sind die regnlären polnischen Truppen und Telle der Haller⸗Truppen mit den schweren Waffen über die Grenze gezogen, wo sie, zu neuem Einfall bereit, in ihren Aus⸗ gangsstellungen versammelt sind. Aber innerhalb des Abstimmungs⸗ ebiets ist die gesamte militärische Organisation der Insurgenten estehen geblieben. Die Waffen sind persteckt, die infolge der Amnestie straffrei gebliebenen polnischen Führer stehen auf ihren Posten. Die Mannschaften, die nach ihren eigenen Angaben nur auf einige Wochen beurlaubt sind, warten nur auf den Befehl zu neuem Losschlagen. Seitens der französischen Be⸗ satzungstruppen, welche gegen die deutschgesinnte Bevölkerung mit Haussuchungen und Verhaftungen vorgehen, ist nach hier vorliegenden Berichten für die Entwaffnung der polnischen In⸗ surgenten bisher nichts eml. ge⸗ schehen. Zum Teil sind sogar in den neueingerichteten Gemeinde⸗ wachen Insurgenten mit ihren Gewehren aufgenommen worden. Auch die Verwaltungsbefugnisse haben die Insurgenten nur zum Teil, und auch dann mehr nur zum Schein als in Wirklichkeit, an die Interalliierte Kommission abgegeben. Die Landräte haben in manchen Kreisen nur eine stark beschränkte Amtsgewalt. Die Amtsvorsteher sind zum Teil vertrieben, oder können es nicht wagen, ihre Amtsbefugnisse auszuüben. Die Gemeindevorsteher stehen teil weise notgedrungen unter dem maßgebenden Einfluß ungesetzlicher polnischer Beiräte. Wie sehr die pol⸗ nischen Insurgenten als Herren des Landes fühlen, zeigen in vielen Gegenden die Mißhandlungen und Ver⸗ schleppungen deutschgesinnter Leute, die immer wieder vorkommen, und zeigen besonders die polnischen Fahnen, die heute wieder über zahlreichen Werken wehen, nachdem sie für die Dauer der kürzlich vom General Le Rond unternommenen Inspektionsreise eingezogen waren. Vielfach haben auch die Insurgenten sogenannte Liquidationsbüros im Lande zurückgelassen, deren Leiter größtenteils während des polnischen Aufstands Insurgentenführer gewesen sind, in Wahrheit aber sich mit der Vorbereitung neuer Putschpläne be⸗ schäftigen. In Schoppinitz besteht noch heute das Haupt⸗ guartier Korfantys in Gestalt einer sogenannten Haupt⸗ liquidationskommission.
Die deutsche 1““ bedauert lebhaft, daß die französische Re⸗ ierung den vielen augenscheinlich von polnischer Seite ausgehenden alschen Behauptungen Glauben und Beachtung geschenkt hat. Sie gibt sich der Hoffnung hin, daß die französische Regierung auf Grund
der obigen tatsächlichen Richtigstellung der ihr vorliegenden Nach⸗ richten zu der ebenengung gelangen wird, daß von der „Gefahr eines deutschen Aufstandes oder von einer deutschen Drohung“ nicht gesprochen werden kann. Sie ist ferner der Ansicht, daß die Vermehrung der französischen Streitkräfte schwerlich dazu beitragen würde, die infolge der noch ausstehenden Entscheidung naturgemäß gespannte Lage in Oberschlesien zu be⸗
uhigen.
Die deutsche Regierung hat dadurch, daß sie das Ultimatum nicht nur angenommen hat, sondern auch in seiner Ausführung schon weit fortgeschritten ist, den Beweis geliefert, daß ihre Orientierung auf Frieden und nicht auf 1eeh Abenteuer gerichtet und daß das 3 ihrer Politik die Wiederberstellung friedlicher und normaler ziehungen ist. Sie hat bereits ungeheure Leistungen finanzieller und wirtschaftlicher Art vollbracht und hat auch in der Entwaffnungsfrage allen 1vS. Genüge getan. Die deutsche Regierung wird nach wie vor in diesem Be⸗ streben fortfahren. Innerhalb weniger Wochen hat sie, um nur einiges zu nennen, die schwere Artillerie der Land⸗ und Küstenbefestigungen, sowie das von der Kontrollkommission nicht
zugelassene Gerät des Heeres, der Marine und der Polizei abgeliefert;
sie hat die Herstellung von Luftfahrzeugen und ⸗motoren verboten, und alle in Deutschland noch bestehenden Selbstschutzorganisationen entwaffnet und aufgelöst. Die Durchführung des Friedens⸗ vertrages hängt aber unter anderem davon ab, ob es gelingt, die Feres dazu zu bringen, ihrerseits den Friedensvertrag zu a chken, von dem Streben nach unrechtmäßigen Zielen Abstand zu nehmen Üund auf die Anwendung aller Mittel der Gewalt zu verzichten.
——
Der französische Botschafter stattete vorgestern dem Reichsminister des Auswaärtigen Dr. Rosen einen Besuch ab und fragte, ob die deutsche Regierung erklären wolle, daß sie bereit sei, die nötigen Vorkehrungen für den Transport einer französischen Division zu treffen, die die französische Regierung nach Oberschlesien zu senden beabsichtige. Der Reichsminister des Auswärtigen hat dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge Abends die nachstehende Antwort erteilt: “
Bei unserem heutigen Gespräche haben Sie mir m geteilt, daß die französische Regierung entschlossen sei, eine Division ilfstruppen durch Deutschland nach Oberschlesien zu schicken, und haben hieran die Anfrage geknüpft, ob die deutsche Regierung bereit sei, die nötigen Vorkehrungen für den raschen Transport dieser Truppen durch
Deutschland zu treffen.
Nach Rücksprache mit dem Herrn Reichskanzler Wirth beehre ich mich hierauf mitzuteilen, daß die deutsche Regie⸗ rung bereit ist, bezüglich der Transporte von Truppen der alliierten und assoziierten Mächte den Bestimmungen des Versailler Vertrages in 89 Weise nachzukommen. Indessen kann nach ihrer Auffassung ein Ersuchen um Beförderung von Truppen nach Oberschlesien nicht von einer der drei Mächte im eigenen Namen, sondern nur im Namen der Ge⸗ samtheit der drei Mächte, welche die Besetzun Oberschlesiens ausführen, gestellt werden. dar Enere Exzellenz daher um eine geneigte Mitteilung darüber bitten, ob das Ersuchen in diesem Falle im Namen der drei Okkupations⸗ mächte gestellt ist.
Genehmigen Sie, usw.
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft hat den Reichskommissar für Aus⸗ und binfuhronvilhrtschaft 5 „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, angewiesen, bis zum 1. Sep⸗ tember 1921 Einfuhrbewilligungen für artoffel⸗ stärke grün (Naßstärke) oder trocken, auch gemahlen, Ein uhr
Nr. 173a des Statistischen Warenverzeichnisses, zu erteilen. Eine Verlängerung der erteilten Einfuhrbewilligungen darf
Preußen.
Laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ wird aus den Kreisen Beuthen und Tarnowitz übereinstimmend berichtet, daß die dort eingetroffenen englischen Truppen mit allem Ernst an die v en. der Ortschaften heran⸗ gehen und auch die übrigen zur jederherstellung der Sicher⸗ heit erlassenen Verordnungen der Interalliierten Kommission er-gene esea n vnaffianae folgt in der Art, daß ie einzelnen aften von englischen ppen umstellt werden nd die Durchsuchungen hierauf von Haus zu Haus erfolgen.!
“ .“
Die Sicherheit in den so von Grund aus aziftzierten Ge⸗ meinden wird von Tag zu Tag besser, so daß die in die Stadt entflohenen Deutschen ohne Gefahr für Leib und Leben in 8 Orte zurückkehren können. Auf dem Bahnhof in Kattowitz
aben englische Truppen die Wache übernommen und führen auch hier eine scharfe Kontrolle. So sehr das energische Vor⸗ gehen der Engländer begrüßt werden muß, kann doch kein Zaeeifel darüber bestehen, daß die Engländer allein die Zurückführung Oberschlesiens zur vollkommenen Sicherheit nicht urchzuführen vermögen. In dem ganzen von den Franzosen besetzten Gebiet von Laurahütte und Kattowitz bis Myslowitz steht die polnische Grenze noch vollkommen as fen An den verschiedensten Grenzübergängen versehen polnische Apobeamte den sogenannten Sicherheitsdienst, das heißt, sie lassen die Polen 885 und hinüber, kurz, die ganze Lage ist hier dieselbe, wenn nicht noch schlimmer als vor dem Ausbruch des letzten Aufstandes. In den Orten der französischen Kreise herrschen in den verschiedensten Verkleidungen vollkommen die polnischen Bewaffneten. Ueberall bestehen noch die polnischen Ortswehren. Nirgends werden die von der Interalliierten Kommission befohlenen paritätischen Gemeindewachen durch⸗ geführt. Die wichtigsten, unmittelbar vom Industriegebiet nach Polen führenden Kreise sind in französischer Hand.
Am Sonntag, den 24. d. M., früh, ist in Berlin der frühere preußische Justizminister Dr. Max Georg Friedrich von Beseler im fast vollendeten achtzigsten Lebensjahre nach längerem Leiden sanft entschlafen. Der Heimgegangene wurde am 22. September 1841 als Sohn des aus Holstein stammenden Rechts⸗ lehrers Georg Beseler geboren. Nach Vollendung seiner Studien trat er 1863 in den Justizdienst, wurde 1870 zum Richter bei dem Amtsgericht in Hannover ernannt, 1874 an das Stadt⸗ gericht in Berlin versetzt und 1882 zum Landgerichtsdirektor befördert. Als solcher war er zunächst in Saarbrücken, dann in Düsseldorf tätig, bis 1888 seine Ernennung zum Land⸗ gerichtspräsidenten in Oppeln erfolgte. 1892 wurde ihm die neu Feschaffene Stelle eines Präsidenten des Amtsgerichts I in
erlin verliehen. 1897 wurde er Oberlandesgerichtspräsident in Kiel und 1904 ging er in gleicher Eigenschaft nach Breslau, um aber bereits gegen Ende des folgenden Jahres als haczsolger Dr. von Schönstedts als Justizminister nach Berlin berufen zu werden. Dieses hohe Amt hat der Entschlafene bis zum Jahre 1917 innegehabt und es während dieser zwölf Jahre mit der Kraft und der strengen Unparteilichkeit verwaltet, die seiner ganzen Persönlichkeit den Stempel aufdrückten. Von hohen Gaben des Geistes und bei äußerer Strenge von milder Herzens⸗ güte, allem bürokratischen Wesen abhold, hat er sich um die Rechts⸗ pflege und deren Diener sowie um die “ der Justizreform unvergeßliche Verdienste erworben. Die Hebung und zeitgemäße Verjüngung des Richterstandes, die planmäßige Ersetzung von Hilfsrichtern durch ständige Richter und die Anfänge der Ent⸗ lastung der Richter von minder wichtigen Ges 98 verdankt die preußische Justiz dem Verstorbenen. Insbesondere aber bleibt ihm in der Justiz sein wiederholtes mannhaftes Ein⸗ treten für die Unabhängigkeit der Rechtsprechung und deren strengste Wahrung auch in der eigenen Verwaltung für alle Zeiten unvergessen.
1 eeb2 3 4 8
Großbritannien und Irland.
Von amtlicher Seite erfährt die „Morning Post“, daß
keine weiteren diplomatischen Schritte in der ober⸗ schlesischen 81 eschehen sind. Die britische Regierung hat Briands Note bisher nicht beantwortet. Sie habe keinen Grund, ihre Halun zu ändern, und alle aus “ eintreffenden Nachrichten bekräftigen die Ansichten, auf denen diese ihre Haremg beruhe. Sie beabsichtige indessen nicht, sich mit. der französischen Re darüber zu streiten, sondern wünsche nur dringend, daß die oberschlesische Frage vom Obersten Rat so schnell wie möglich geregelt werde.
.—— Das Kabinett hat sich der „Daily Mail“ zufolge fes den Bau von Großkampfschiffen und für die Fort⸗ etzung des in dieser Beziehung aus⸗
gesprochen. Im Laufe der nächsten Jahre würden durch⸗
schnittlich 3 —4 Großkampfschiffe gebaut werden.
Frankreich. “ Der britische Geschäftsträger Sir Milne Cheetham hatte
vorgestern nachmittag mit dem Generalsekretär des Ministeriums
des Aeußern Berthelot eine Besprechung über den zur Regelung der oberschlesischen Frage einzuschlagenden Ge⸗ schäftsgang. Sir Milne Cheetham legte der „Agence Havas“ zufolge abermals die von Lord Curzon am letzten Donnerstag gegenüber dem Grafen de St. Aulaire vorgebrachten Argu⸗ mente dar. Berthelot erklärte, er sei beauftragt, auf der un⸗ verzüglichen Absendung von Verstärkungen zu bestehen.
„— Auf eine Anfrage, ob durch die direkten Verhandlungen zwischen der französischen und der deutschen Regierung über die Sachlieferungen nicht die Reparalionskommifsion um⸗ gangen werde, erklärte der Ministerpräsident Briand:
Er stehe nicht auf dem Standpunkt, daß die Verhandlungen so gedeutet werden könnten; denn sie hätten nur den Zweck, die Modali⸗ täten für die Lieferungen in natura und die Zablungsart genau zu bestimmen. Die französischen Delegierten bei der Reparations⸗ kommission würden täglich über die Verhandlungen auf dem laufenden gehalten. Uebrigens erklärte der Ministerpräsident es für un⸗ richtig, daß Deutschland ermächtigt worden sei, durch Sachlieferungen ⁄ der fälligen Summen zu bezahlen und daß in Deutschland Loko⸗ motiven und Waggons auf Konto Reparationen bessellt worden seien.
— Die Internationale Donaukonferenz hat vor⸗ gestern das ausgearbeitete Statut über den Verkehr auf der Donau durch die beglaubigten Delegierten der beteiligten Staaten unterzeichnen lassen.
8. Belgien. Die Kammer hat laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ mit Stimmenmehrheit een aholff gg. Frauen das Stimmrecht für die Provinzialwahlen zuzuerkennen. Für das Wahlrecht stimmten die Katholiken. Da die Katholiken im Senat die Mehrheit besitzen, ist ein Konflikt zwischen Kammer und Senat nicht ausgeschlossen.
—, Der Generalrat der sozialdemokratischen Partei hat sich in der letzten Sitzung mit der Militärfrage und der Frage der Neuwahlen für das Parlament be⸗ schäftigt. Der Grundsatz der nationalen Verteidigung im Falle eines Angriffs wurde obiger Quelle zufolge zugelassen. Die Mehrheit des Generalrats trat für Neuwahlen im Oktober ein. Das Wahlprogramm, das festgestellt wurde, ist das folgende:
Sechsmonatige Militärdienstzeit, Versicherung bei Un all, In⸗ validität und im Alter, 88 Statut 9. — “
werden.
ür die Angestellten es
Staats, Regelung der Heimarbeit, obligatorischer Fachunter⸗ richt für alle Personen zwischen dem 14. und 18. Lebensjahr, Sozialisierung der Eisenbahn einschließlich der Schmalsode⸗ bahnen, der Bergwerke und der elektrischen Kraftanlagen, Ver⸗ sicherungsmonopol und Fortentwicklung der Steuergesetzgebung durch besondere Belastung des erworbenen Reichtums. Ueber die Agrarfrage und die Finanzfrage soll später entschieden
Italien.
In der Kammer erklärte der Ministerpräsident Bonomi
bei der Beendigung der Diskussion über die Regierungs⸗ erklärung laut Bericht der „Agenzia Stefani“:
Die Frage der Unabhängigkeit und Freiheit Fiumes sei gelöst. Es sei noch die wirtschaftliche Frage zu lösen, die mit der der östlichen Grenzen zusammenhänge und deren Lösung der in Rapallo vorgesehenen Kommission obliege. Was Montenegroanbetreffe, so werde Italien, wenn die Mehrheit des montenegrinischen Volkes sich an einen internationalen Kongreß wenden werde, sich an der Prüfung der Frage mit seinem herkömmlichen Gerechtigkeitsgefühl beteiligen. Bonomi erklärte weiter, daß das Defizit für das am 30. Juni ab⸗ gelaufene Rechnungsjahr von 10 370 Millionen Lire auf 4262 Millionen Lire herabgedrückt sei. Für das Rechnungsjahr 1921/22 werde es si unter 5 Milliarden bewegen. Nachdem der Ministerpräsident schließlich bezüglich jüngst erfolgter Zwischenfälle zwischen Faszisten und Kommu⸗ nisten erklärt hatte, daß die Regierung fest entschlossen sei, die Freibet aller Parteien zu sichern und dem Gesetz Gehorsam zu verschaffen, stellte er die Vertrauensfrage.
Die Kammer nahm in namentlicher Abstimmung mit 302 gegen 136 Stimmen eine Tagesordnung an, die der Re⸗ gierung Vertrauen ausspricht. Gegen die Tagesordnung stimmten nur die Sozialisten, Faszisten, Kommunisten, sowie einzelne Republikaner.
Spanien.
Einer Pergetermelbanh zufolge sollen ernste Nachrichten aus Spanisch⸗Marokko in Madrid eingetroffen sein. Das Pariser „Journal“ erfährt, daß Eingeborene einen vor⸗ geschobenen Posten bei Melilla angegriffen hätten. König
Alfons sei am Freitag infolge der aus Marokko eingetroffenen
Nachrichten von San Sebastian nach Madrid zurückgekehrt.
8 Südslawien.
Der Ministerrat
für den 26. Juli und die Nationalversammlung für den
30. Juli einzuberufen, um über Maßnahmen aus Anlaß der
Ermordung des ehemaligen Ministers Drakovic Beschluß zu fassen.
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Türkei.
Nach Athener Blättermeldungen werden die Reste der kürkischen Armee von Eski Schehir und Kutahia in der Richtung auf Angora verfolgt, wo sie sich zu konzentrieren suchen. Die griechische Kavallerie gehe parallel der Eisenbahn⸗ linie vor. Ismet Pascha sei verwundet, sein Generalstabschef getötet worden. Die Türken müßten die Halbinsel Ismid räumen. 8
Der „Agence Havas“ wird aus 8e gemeldet, bei Antingach (2) habe eine erbitterte Schlacht stattgefunden, die zugunsten der Türken geendet habe. Die Griechen hätten zahlreiche Gefangene, acht Geschütze, mehrere Maschinen⸗ gewehre und viel Munition und Kriegsmaterial verloren.
“ Bulgarien.
Der französische, der englische und der italienische
Gesandte in Sofia haben nach dem „Intransigeant“ bei
dem Ministerpräsidenten Stambulinski Vorstellungen erhoben
wegen gewisser Machenschaften, deren Ziel es sei, in Thrazien Unruhen hervorzurufen, die für Bulgarien von schlimmen Fölgen sein könnten. Der Ministerpräsident Stambulinski habe er⸗ widert, daß die bulgarische Regierung niemals dem Willen der Großmächte zuwiderhandeln werde. “
“ “
Die beratende technische Kommission für Verkehr und Transit wird nach einer Meldung der ,Schweizerischen Depeschenagentur“ am 25. Juli in Genf zusammentreten. Diese Kommission wurde auf der Konferenz von Barcelona ins Leben gerufen und dem Völkerbund angegliedert. Sie hat über die Anwendung und Verwertung der in Barcelona an⸗ genommenen Grundsätze zu wachen. Der Kommission gehören 16 Mitglieder an, und zwar vier Mitglieder der füinan im Völkerbund vertretenen Mächte und 12 Mitglieder, die auf der Konferenz selbst gewählt worden sinndX.
Amerika.
Nach einer Meldung der „Chicago Tribune“ aus Washington wird von zuständiger Seite die baldige Bekanntgabe des Zeit⸗ punktes der Abrüstungskonferenz in Aussicht gestellt. Trotz der Einwendungen Japans sei man der Ansicht, daß die Nap⸗ und die Schantungfrage auf das Konferenzprogramm gehören und darauf erscheinen würden, falls nicht vor der Aufnahme der Beratungen eine Regelung zustande komme. Die Regierung habe Belgien und andere interessierte Mächte davon in Kennt⸗ nis gesetzt, daß ihrer Vertretung bei den Beratungen nichts ent⸗ gegenstehe, wenn die Beratungen Gegenstände ihres Interesses
erührten. 8 — Die bolivianische Regierung hat, der „Agence Havas⸗ zufolge das Protokoll über die Wiederaufnahme der Beziehungen mit Deutschland rati⸗ fiziert.
Parlamentarische Nachrichten.
Nachstehend wird der Entwurfeines Gesetzes zur Er⸗ weiterung des Anwendungsgebiets der Geldstrafe und zur Einschränkungder kurzen Freiheitsstrafen nebst Begründung veröffentlicht:
1. Der Höchstbetrag der Geldstrafen, die in reichs⸗ oder landes⸗ rechtlichen Etrasporschristen bei Verbrechen, Vergehen oder es 8 angedroht sind, wird auf das Zehnfache, bei Verbrece⸗ oder Vergehen aber auf mindestens zwanzigtausend Mark v Ermächtigt das Reichsrecht oder das Landesrecht eine Behörde 8 einen Beamten, Strafvorschriften zu erlassen und darin Geldstra 8 bis sn einem bestimmten Höchstbetrag anzudrohen, so wird der gelassene Höchstbetrag auf das Zehnfache erhöht. 1 hte Die Vorschriften des Abs. 1 gelten nicht, wenn die Fmgehie Geldstrafe in dem Mehrfachen eines bestimmten Betrages besteht.
§ 2. Das Strafgesetzbuch wird geändert, wie folgt: 1 1. Im § 1 Abj. 2 und werden die Worte: „einhundert fünfzig Mark“ jeweils durch die Worte: hundert Mark“ ersetzt. 8
„eintaus
hat beschlossen, den Justizausschuß
2. Im § 28 Abs. 2 werden die Worte: „sechshundert Mark“ durch die Worie: „sechstausend Mark' ersetzt. 3. Im 8⁸ werden die Worte: „fünfzehn Mark“ jeweils durch die Worte: „einhundertfünfzig Mart⸗ ersetzt. Im § 27 Nr. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzs werden di Vorte: „von höchstens sechshundert Mark“ gestrichitn.
st für ein Vergehen, sür das nach den bestehenden Vorschriften geldstrafe überhaupt nicht oder nur 12 Freiheitsstrafe zulässig ist, icht mehr als ein Monat Freiheitsstrafe verwirkt, so ist an Stelle er Freiheitsstrafe auf Geldstrafe bis zu zwanzigtausend Mark zu nälennen, wenn der Strafzweck durch eine Geldstrafe erreicht werden
hnn.
Soweit die Geldstrafe nicht beigetrieben werden kann, tritt die vewirkte Freiheitsstrafe an ihre Shete Bei der Umwandlung ist ves Gericht an den Maßstab des §29 des Strafgesetzbuches nicht gebunden.
4
§ 4. Ist dem Verurteilten nach seinen wirtse i Verhältnissen siht zuzumuten, daß er die Geldstrafe Ffirsschofühchen kann ihm bericht eine Frist bewilligen oder gestatten, die Strafe in bestimmten velbeträgen zu zahlen.
Das Gericht kann diese Vergünstigungen auch nach dem Urteil bewillgen. Es kann seine Entschließungen nachträglich ändern. beistet der Verurteilte die Teilzahlungen nicht rechtzeitig oder bessern sch seine wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich, so kann das Gericht de Vergünstigung widerrufen.
Auf die nach Abs. 2 zu treffenden Entscheidungen findet § 494 der Strafprozeßordnung entsprechende Anwendung.
§ 5. Soweit die Geldstrafe nicht gezahlt wird, ist sie beizutreiben. Der Versuch, die Geldstrafe beizutreiben, kann unterbleiben, wenn mit Sicherheit vorauszusehen ist, daß sie aus dem beweglichen Permögen des Verurteilten nicht beigetrieben werden kann.
§ 6. Die Vollstreckungsbehörde kann dem Verurteilten gestatten, eine meinbringliche Geldstrafe durch freie Arbeit zu tilgen.
§ 7.
Auf Antrag der Vollstreckungsbehörde kann das Gericht (§ 494 der Strafprozeßordnung) anordnen, daß die Vollstreckung der Ersatz⸗ feiheitsstrafe unterbleibt, wenn der Verurteilte ohne sein Verschulden “ ist, die Geldstrafe zu zahlen oder durch freie Arbeit zu filgen.
§ 8.
Das Gesetz tritt mit dem 1. Oktober 1921 in Kraft.
Ist vor Inkrafttreten dieses Gesetzes wegen eines Vergehens, wegen dessen nach den bestehenden Vorschriften auf Freiheitsstrafe mkannt werden mußte, eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Monat erkannt worden, so kann das Gericht (§ 494 der Strafprozeß⸗ udnung) dem Verurteilten auf seinen Antrag gestatten, die Freiheits⸗ frafe, soweit sie noch nicht verbüßt ist, durch Zahlung einer Geld⸗ stafe bis zu zwanzigtausend Mark abzuwenden; dies gilt auch dann, venn das Urteil erst nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes rechts⸗ bäftig wird. § 3 Abs. 2 gilt entsprechend.
Begründung.
Das Strafmittel der Geldstrafe ist in den geltenden Straf⸗ s nur in beschränktem Maße ausgenutzt. Im Reichsstrafgesetz⸗ uch ist ihr Anwendungsgebiet eng begrenzt, das Höchstmaß durch weg nidrig. Das gleiche gilt von den übrigen Strafgesetzen des Reich s und der Länder, die vor dem Kriege und in den ersten Kriegs⸗ ahren erlassen worden sind. Auch die Vollstreckung der Geldstrafe st unzureichend geregelt. Vor allem ist nicht dafür gesorgt, daß der Verurteilte seine Arbeitskraft zur Abtragung der Geld⸗ stafe ausnutzen kann; infolgedessen muß weit häufiger, als 8 im Interesse der Allgemeinheit und des Verurteilten er⸗ wünscht ist, die Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt werden. Das ge⸗ inge Höchstmaß der Geldstrafen in den älteren Strafgesetzen tritt jeute, nachdem der Wert des Geldteils auf einen Bruchteil des früheren Wertes gesunken ist, mehr denn je hervor; diese Straf⸗ drohungen haben jetzt gegenüber bemittelten Personen den Charakter einer Strafdrohung nahezu verloren. 1
Das Verhältnis von Geldstrafe zu Freiheitsstrafe von Grund auf neu zu ordnen, muß der allgemeinen Reform des Strafrechts vorbehalten bleiben. Der Entwurf beschränkt sich darauf, das Höchstmaß der Geldstrafen heraufzusetzen und die Vorschriften über die Vollstreckung zweckmäßiger auszugestalten
1, §§ 4 bis 7). Hierdurch wird zugleich der dringend awünschte Erfolg erzielt, daß die Geldstrafe mehr als bisher um Ersatz der Freiheitsstrafe dienen kann. Außerdem eröffnet der Entwurf der Geldstrafe ein neues Gebiet, indem er das Gericht er⸗ nächtigt, überall da, wo wegen eines Vergehens bisher auf eine Freiheitsstrafe erkannt werden mußte, eine Geldstrafe zu verhängen, venn nicht mehr als ein Monat Freiheitsstrafe verwirkt ist und der Strafzweck durch eine Geldstrafe erreicht werden kann (§ 3 Abs. 1). die seit langem erhobene Forderung, die kurzen Freiheitsstrafen ein⸗ suüdämmen, wird damit in der Hauptsache erfüllt. Die Tragweite ier Nenerung geht daraus hervor, daß künftig z. B. in milder liegenden Fällen des einfachen Diebstahls auf Geldstrafe wird erkann verden können. 8
Im einzelnen ist folgendes zu bemerken:
Zu § 1.
Eine Heraufsetzung der Höchstbeträge der Geldstrafen auf das Hehnfache Hera ssezung de gesunkenen Geldwert gerechtfertigt. Um ber die Geldstrafe zu einem brauchbaren Ersatz für die Freiheits⸗ srafe zu machen, soll der Höchstbetrag bei Verbrechen und Vergehen
1kdenfalls auf 20 000 ℳ festgesetzt werden.
Die Vorschrift bezieht sich auf alle kriminellen Strafdrohungen ds Reichs und der Länder. Ordnungsstrafen (zu vergl. z. B. §§ 1487 lis 1489 der Reichsversicherungsordnung) und Zwangsstrafen (z. B. jegen Zeugen, die ihr Zeugnis verweigern — § 69 der Strafprozeß⸗ nonung, § 380 der Zivilprozeßordnung —, von der Polizeibehörde zur Erzwingung von Handlungen oder Unterlassungen festgesetzte Geld⸗ frafen) werden nicht berührt. 1
u § 2. 1
2 Vorschriften des § 2 dacechn, das geltende Recht mit § 1 es Entwurfs in Einklang zu bringen. 1 1
Nach te Abs. 2 des Strafgesetzbuchs ist eine mit Geldstrafe bis g 150 9. .n n- Handlung eine Uebertretung und eine mit Geld⸗ irafe von mehr als 150 ℳ bedrohte Handlung ein Vergehen. Der öntwurf setzt die Grenze entsprechend der Verzehnfachung der Geld⸗ stafdrohungen auf 1500 ℳ herauf (Abs. 1 Nr. 1). Einer gleichen Lenderung bedarf die Vorschrift des § 28 Abs. 2 des Strafgesetz⸗ duchs, welche die Umwandlung einer bei Vergehen allein oder an eister Stelle oder wahlweise neben Haft angedrohten Geldstrafe in haft statt in Gefängnis zuläßt, wenn die erkannte Strafe den Betrag von 600 ℳ nicht übersteigt (Abs. 1 Nr. 2). “ r5
Die Verzehnfachung des Höchstbetrags der Geldstrafe macht e veiter neRer⸗ 2 Hung stab für 89 Umwandlung einer Geldstrafe in eine Crstig. den htaf (§, 29 des Strafgesetzbuchs) abzuändern. Während bisher einer eintägigen Ersatzfreiheitsstrafe der Betrag von lächstens 15 ℳ Geldstrafe gleichgestellt ist, soll künftig ein Betrag dg”n 150 ℳ einem Tage Freiheitsstrafe gleichgeachtet werden Abs. 1 Nr. 3). 3
Nach § 9 Nr. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes gehören Ver⸗ tehen, die mit keiner höheren Geldstrafe als 600 ℳ bedroht sind, ur ursprünglichen Zuständigkeit der Schöffengerichte. Der Entwurf seht davon aus, daß das Höchstmaß der angedrohten Svev. allein fir die Zuständigkeit nicht ausschlaggebend ist. Er schlägt deshalb vor, ie Begrenzung in § 27 Nr. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes ganz efugeben (Abs. 2).
„ Die Vorschrift des 46. ³ ist erforderlich, weil sonst auf dem uUmweg über die Ersatzfreiheitsstrafe den Täter nicht selten eine tchere Freiheitsstrafe als die an sich verwirkte treffen würde. Deshalb vr das Gericht auch bei der Umwandlung an den Maßstab des
üoe des Straßgesetzbuchs nicht gebunden sein.
nur auf die Fälle
Zu § 4.
Die Vorschrift bezieht 8 nicht des § 3 des Entwurfs, sondern auf alle Fälle, in denen eine Geldstrafe verhängt wird. Die beiden ersten Absätze sind dem vor kurzem veröffentlichten Entwurf zu einem Deutschen Strafgesetzbuch (Entwurf von 1919) entnommen (§ 56; zu vergl. S. 61 der dem Entwurf beigegebenen Denkschrift). Soweit die Vergünstigungen nicht, wie in der Regel, im Urteil getroffen werden, sind sie von dem Vollstreckungsgericht unter entsprechender Anwendung der Vorschriften des § 494 der Strafprozeßordnung zu erlassen
bs. 3 bae. u 5 bis 7.
88
Die Vorschriften der §§ 5, 6 sind ebenfalls unverändert aus dem Entwurf von 1919 übernommen. Auch die Vorschrift des § 7 stimmt in ihrem Grundgedanken mit dem Entwurf von 1919 überein 9 57 Abs. 1, 2; — § 59 Abs. 1; S. 61 letzter Absatz, S. 62
bs. 3 und 4 der Denkschrift).
Die Vorschrift des Abs. 2 85 den vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes Verurteilten die Vergünstigung des § 3 nach⸗ träglich zukommen zu lassen, soweit der Strafanspruch nicht bereits durch die Vollstreckung der Freiheitsstrafe erloschen ist. Die Vor⸗ schrift soll sowohl dann gelten, wenn das Urteil zur Zeit des Inkraft⸗ tretens des Gesetzes bereits rechtskräftig war, als auch dann, wenn das Urteil zwar vor dem Inkrafttreten des Gesetzes erlassen, aber erst nach dem Inkrafttreten durch Ablauf der Rechtsmittelfrist oder durch Verwerfung des Rechtsmittels rechtskräftig wird.
8
Statistik und Volkswirtschaft. —
Arbeitsstreitigkeiten.
Wie der Deutsche Bankbeamten⸗Verein dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ mitteilt, haben die von ihm bean⸗ tragten Rachverbandkungen für die Verlängerung des Reichstarifs zu einer Seessenn geführt. Sowohl der Arbeit⸗ geberverband als auch die Angestelltenorganisationen haben den Ver⸗ des Reichsarbeitsministers angenommen. Die ö erstreckt sich bis zum 31. März 1922, jedoch kann über eine Regulierung der Bezüge für die Zeit nach dem 1. Januar 1922 und über eine anderweitige Anrechnnng von Berufsjahren im De⸗ zember 1921 neu verhandelt werden.
Der Landarbeiterstreik im Kreise Greifswald ist Blättermeldungen zufolge völlig 1. sam mengebrochen. sämtlichen Gütern wird wieder gearbeitet. Auch im Bezirk Bünzow, wo auf 12 Gütern S wurde, ist die Arbeit heute morgen be⸗ dingungslos wieder aufgenommen worden.
Nach einer Meldung des „Peuple“ aus Straßburg haben die dortigen Elektrizitätsarbeiter eine von der Direktion ver⸗ fügte 25 prozentigen Lohnherabsetzung abgelehnt und sind in den Streikgetreten. Die Stromlieferung ist unterbrochen. Im ganzen Unterelsaß sind die Metallarbeiter ausgesperrt.
mittlungsvorschlag
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Gang der gemeingefährlichen Krankheiten.
(Nach den „Veröffentlichungen des Reichsgesundheitsamts“, 8 Köhsee 8* 20. Junt 19819 1
Pest. Mesopotamien. Im Monat Februar wurde 1 Erkrankung und 28 e 1ö ds festaestell. (Bull. des Eidgen. Ge⸗ dheitsamts d. weiz S. 8 b 1 Britisch⸗Hstindlen. In Burma vom 17. April bis 14. Mai in Bassein 21 Erkrankungen (und 15 Todesfälle), in Mulmein 17 (15), in Rangun 100 (92). (Desgl. S. 231.) Cevylon. Vom 3. April bis 7. Mai 8 Erkrankungen und 6 Todesfälle in Colombo. (Desgl. S. 231.) 18 E 85 8. Wr 5 m odesfälle in Singapore. esgl. S. 3 n 8 vee Vom 19. April bis 4. Mai 4 Erkrankungen und 4 Todesfälle. (Desgl. S. 231.) China. In der Mandschurei wurden in Charbin vom 21. März bis 9. April 1319 Fälle festgestellt. (Publ. health rep. . 1299. v“ gPoge1. an 68 17. Zuns 2 gekrankanden . d. Eidgen. Gesu itsamts d. weiz S. 8 . n 3 8 ver pht 23 Erkrankungen und 8 Todesfälle in is. (Desgl. S. 231. Zaris. (Desg1.. 901.), „il vom 16. big 20, April 3 Er⸗ krankungen und 1 Todesfall. (Publ. health rep. S. 1299.)
4 Cholera.
Rußland. Das Auftreten wird unter dem 19. Mai aus dem Kußtafde, Kolomna, Rostow am Don und der Ukraine gemeldet. (Publ. health 6“ 1356.) 1
Briti „Ostindien. In Kalkutta wurden vom 10. April 811 9. Mai 374 Erkrankungen (und 328 Tapesfäng ge⸗ meldet, in Negapatam vom 6. März bis 2. April 7 (7), in Madras vom 24. April bis 21. Mai 2 (2), in Bombay vom 24. April bis 8. Mai 3 (3); in Burma wurden festgestellt: vom 10. April bis 14. Mai in Bassein 73 (45), in Rangun 18 (15). (Bull. d. Eidgen. Gesundheit samt d Schweiz S. 229.)
Siam. In Bangkok vom 6. März 2. April 3 krankungen. (Publ. health rep. S. 1299.)
Gelbfieber. Mexiko. In der Zeit vom 15 bis 21. Mai 1 Erkrankung in
Tuxpan. . Pocken. 8
s Reich. Nachträglich wurden für die Zeit vom
13 Errach gen n eteilt, und zwar in Beuthen
d Birawa (Kreis Cosel) je 1, in Antonien⸗ te 2 und Birkenthal 7, in Rosdzin (Kreis Kattowitz)
— eis Ratibor, Reg.⸗Bez. Oppeln) je 1. 3 Tn her 26. Juni bis gügult wurden 6 Erkrankungen gemeldet, und zwar im Kanton Zürich 4, im Kanton Solothurn und in der Stadt Basel je 1. (Bull. d. Eidgen. Gesundheits⸗
.228. tl 08 d. In der Zeit vom 1. bis 31. Mai 15 Erkrankungen,
davon in Riga 3 und im Kreise Windau 11.
Fleckfieber. 1 Ungarn. In der Zeit vom 13. bis 19. Juni im Komitat
les 2 Erkrankungen. 8 F 88 t 1 and. 3 In der Heit vom 1. bis 31. Mai 106 Erkrankungen,
v 17. dese, a s6 1 Vom 1. bis 19. März 111 Erkrankungen und
11 Todesfälle. (Bull. d. Eidgen. Gesundheitsamts d. Schweiz S. 230.) .
Aegypten. In Alexandrien vom 2. bis 15. April 8 Erkrankungen und 4 Todesfälle.
t 281c5
Wohlfahrtspflege.
Der Nationalstiftung ist von hochherzigen Freunden und Landsleuten in St. Louis (Nordamerika) eine Summe von 130 000 ℳ übermittelt worden, die, dem Wunsche der Spender entsprechend, für
die Tätigkeit der Stiftung auf dem Gebiete der Heimunterbringung 12e keglerarfaen riechensen vernwendetewestc dene
Auf vnr⸗fen des Reichsverbandes der privaten gg. geh Kranken⸗ und flegeanstalten eutschlands, der bei dem Ministerpräsidenten Stegerwald bezüglich dringender Fragen in der gegenwärtigen Krankenhaus⸗ politik vorstellig geworden war, hatte dieser eine Konferenz von Sach⸗ verständigen einberufen, die am 21. Juli im Volkswohlfahrts⸗ ministerium getagt hat. An ihr nahmen, wie „Wolffs Telegraphen⸗ büro“ berichtet, Vertreter kommunaler und Heribaten geinein⸗ nütziger Krankenanstalten, Vertreter des preußise Städtetages, des Verbandes preußischer Landkreise, des Vereins Füecer Ver⸗ waltungsbeamten von Krankenanstalten, der Krankenkassen usw. teil. Das einleitende Referat erstattete Professor Langstein, Direktor der Reichsanstalt zur Bekämpfung der Säuglings⸗ und Klein⸗ kindersterblichkeit und Schriftführer des Reichsverbandes der privaten gemeinnützigen Kranken⸗ und Pflegeanstalten Deutschlands uüber die notwendig erscheinenden Wege für eine wirtschaftliche Kranven⸗ hauspolitik. Die Frage der Höhe der Pflegesätze, der Ein⸗ heitlichkeit derselben, der tarifmäßig festgesetzten Löhne, der Notwendigkeit von Erwägungen, ob und unter welchen Um⸗ ständen, trotz Leerstehens mancher Anstalten, neue Krankenhäuser und Pflegestätten errichtet werden dürfen, wurde eingehend erörtert. Mannigfache Anregungen zu einer Verbilligung und Berbasceesgs des Krankenhausbetriebs wurden gegeben und vom Vorsitzenden, Ministerial⸗ direktor Gottstein, entsprechende Richtlinien in Aussicht gestellt. Auch wurde die Notwendigkeit einer engen Arbeitsgemeinschaft zur Lösung der vorhandenen Schwierigkeiten zwischen den Vertretern der ver⸗ bee,e⸗ von nanstalten und den Krankenkassen von allen Seiten
Literatur.
Sein Leben und seine Werke. Von Karl Jakubezyk, Domvikar in Breslau. Mit einem Tktelbild. (Freiburg i. Br. 1921, Herder. 20 ℳ; geb. 26 ℳ und Zuschläge.)
Dante: Die Göttliche Komödie. Uebertragen von Richard Zoozmann. Mitt Einfüh i und Anmerkungen von Constantin Sauter. Dritte und vierte Auflage. (Freiburg i. Br. 1921, Herder. 31 ℳ; geb. 38 ℳ und Zuschläge.)
Die Wiederkehr des Tages, an dem vor 600 Jahren Italiens größter Dichter in Ravenna die müden Augen schloß, hat das Inter⸗ esse für Dante und seine Schöpfungen neu belebt. In einer Zeit der Enttäuschungen und usammenbruchs erscheint er Vielen als kundiger Führer, um den Frieden der Seele wiederzufinden, als ein gewaltiger Prediger an das heillos zerrissene und in Materialismus oder dumpfer Verzweiflung versunkene Abendland. Der ver⸗ dienstvolle Herdersche Verlag, der seit Jahrzehnten bemüht war, den edlen Florentiner dem Verständnis des deutschen Volkes näherzubringen, hat uns in diesem Jubeljahre durch zwei neue Danteveröffentlichungen erfreut. In dem Jakubchzykschen Buche schenkte uns der Verlag ein durch gedrängte Uebersichtlichkeit und wohlgestaltete, edle Fassung ausgezeichnetes lehrreiches Bild des Menschen⸗ und Künstlertums Dantes. Die fast unübersehbare Dante⸗ wissenschaft, ihr Bestes schuf bekanntlich tiefgründige deutsche Arbeit, wurde sorgfältig benutzt und durchgehends zutreffend bewertet. Denen, welche in die ihnen bisher fremde Welt Dantes eindringen wollen, wird dies Buch als Wegweiser willkommen sein. Von ihm in Dantes Werdegang als Mensch und Dichter eingeführt, greife man zu Zoozmanns Uebersetzung der Göttlichen Komödie. Sie ist eine der besten, in jahrzehntelanger, unermüdlicher Arbeit immer wieder verbesserte Nachdichtung des Danteschen Meisterwerks, aus⸗ gezeichnet durch sprachlichen Wohllaut und tiefstes Erfassen des unergründlichen Tiefsinns der Divina Commedia. Die vportrefflichen Einführungen und Anmerkungen Sauters, eines der besten neueren Danteforschers, machen diese Volksausgabe der Zoozmannschen mehr⸗ bändigen Uebertragung des Dantewerks besonders wertvoll. Die Aus⸗ stattung beider Veröffentlichungen ist, wie das bei dem Verlag Herder üblich, geschmackvoll und ansprechend. k.
Dante.
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Die Kontrolle in kaufmännischen Unterneh⸗ mungen. Von Professor FriedrichLeitner. Zweite, stark ver⸗ mehrte Auflage. VIII und 297 Seiten mit 4 Schaubildern im Text und 3 Tafeln. Geh. 30 ℳ einschl. des Teuerungszuschlags. Frank⸗ furt a. M., J. D. Sauerländers Verlag. — Der durch seine mehrfach aufgelegten Werke über die Selbstkostenberechnung industrieller Be⸗ ’’5 über das Bankgeschäft und seine Technik, über Buchhaltung und Bilanzkritik und über die Privatwirtschaftslehre der Unter⸗ nehmung in Fachkreisen bekannte Verfasser, Leiter eines Industrieseminars, behandelt im vorliegenden Buche Organisationsprobleme privatwirt⸗ schaftlicher Unternehmungen: die kaufmännischen Kontrollmaßnahmen. Die Organisation der Kontrolle in Waren⸗ und Bankbetrieben, die verhältnismäßig einfach, in der Hauptsache eine Gebarungskontrolle ist, wird kürzer dargestellt, um so eingehender die vielgestaltige Kontrolle im Industriebetriebe, besonders auch die Statistik, das Revisionswesen und die Finanzverwaltung in den Großbetrieben. Neben grundsätzlichen Erörterungen über die Organisation und Ver⸗ waltung von privaten Sewennsceen im Großbetrieb werden typenmäßige Beispiele und zahlreiche Tabellen zur Veranschaulichung des Allgemeinen am Besonderen verwandt. Die neue Auflage ist noch bereichert durch die Aufnahme des Gründungs⸗ und des Prüͤfungsberichts einer Revistonskommission, eines Revisionsplans, einiger Beispiele für die Kontrolle der Kalkulation und die finanzielle Entwicklung einer Unternehmung sowie durch eine ausführliche Darstellung der Kontrolle der Montage, zunächst derjenigen der Werkstattmontage (als Teil⸗ prozeß der Fabrikation innerhalb der Organisation), und dann der Kontrolle der Montage außerhalb der Erzeugungsstätte. Das Buch wird auch ein erprobter Fachmann der Industrie nicht aus der Hand legen, ohne Neues gelernt oder Altes in neuer Form bestätigt gefunden
zu haben. f.
Verkehrswesen.
Die zwischen dem Reichspostministerium und den Vertretern der amerikanischen gan kgeen haft kürzlich in Berlin gepflogenen Verhandlungen sind erfolgreich beendet worden. Als erste Folge der Verhandlungen tritt laut „W. T. B. eine Ermäßigung der bisherigen auf die Funkstrecke entfallenden Gebühr um rund ein. Hieraus ergibt sich vom 1. August ab eine Verbilligung der Gebühren für Funktelegramme nach New York um 4,50 ℳ für das Wort. Gleichzeitig ist es möglich gewesen, auch für Funkpressetelegramme nach Amerika, die schon jetzt nur den vierten Teil der Gebühr für gewöhnliche Telegramme kosten, eine weitere Gebührenermäßigung von 50 ₰ für das Wort durchzusetzen.
Banwesen.
ö Wettb I E drei augruppen von zierwo ngen r die Besatung in München⸗Gladbach schreibt die Stadtverwaltung unter Architekten im Stadt⸗ und Landkreis M.⸗Gladbach und im Stadtkreis Rheydt mit Frist bis zum 10. August d. J. aus. Es sind neun Preise vorgesehen in Höhe von 2400 bis 1000 ℳ und mehrere Ankaͤufe. Die Wettbewerbsunterlagen sind für 20 ℳ, die dem Bewerber — werden, vom Neubauamt fü eeie eie . in Müänchen⸗Glg bach zu beziehen. in Wettbewerb für ntwürfe zu eine
schlichten Gedächtnismal für die Stadt Greifen
erg i. Pomm. wird mit Frist bis zum 15. August d. J. und mit drei Preisen von -r.Jn; ℳ ausgeschrieben. Die Unter⸗ lagen für den Wettbewerb sind für 10 ℳ, die den Bewerbern zurück⸗
egeben werden, vom Magistrat der Stadt Greifenberg i. Pomm. zu
eziehen. EE““ fuͤr E zu einem Kranken⸗ haus in Ilmenau in Thüringen, Rfü veemen vom tad eindevorstandunter Arch Sringeneöhe der
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