1921 / 172 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 26 Jul 1921 18:00:01 GMT) scan diff

h bei dem AG. Berlin⸗Mitte und

7

Burg i. D.

liste ist auch

Dr.

8 bei dem AG. und dem LG. in

Muülber⸗ Kurt Ney, Dr. Kurt Hauptmann, Dr. Heinz Kuznitzky, Dr. Erich Kuttner im Bez. des KG. Abramowitz, Dr. Alfred Kunz, Dr. Georg Herden, John

Dr. helm Thomas, Heinrich Bez. des OLG.

Walter Danco, Josef Bolte, im Bez. des OLG. Köln,

Vrückner in Merseburg ist zum Oberregierungs⸗ und Schulrat

1“ 5 ““

ersten zehn Jahre, d. i. bis 1. August 1931, im Verlosung oder Kündigun 19 vo9; 8009, oc⸗ 188. 130

ypothekenpfandbriefe. olge . 2. 8 Mill ’⸗ 4

illionen Mark 4 % ige, vom 1. August 1921 an inner⸗ ¹b 70. Wege der Kündigung, Verlosung oder des freihändigen Ankaufes jederzeit einlösbare, in Stücke zu 10 000, 50 , 1000 und 500 eingeteilte Hypothekenpfand⸗

halb 70 Jahren i

00, 2. (Folge 131.) München, den 21. Juli 1921. Staatsministerinm für Handel, Industrie und Gewerbe. 8 J. A.: Nortz.

briefe.

168—

Preußen. 8

Ministerium des Innern.

Der Ministerialrat im Ministerium für Handel und Ge⸗ werbe, Geheime Regierungsrat Dr. Göhmann ist an Stelle des an die Oberrechnungskammer versetzten Ministerialrats, Geheimen Regierungsrats Schmidt zum Mitgliede der Prü⸗ fungskommission für höhere Verwaltungsbeamte ernannt worden.

Justizministerium.

LCDir. Dr. Hellwig vom LG. III in Berlin ist nach Potsdam versetzt. Zu LGDir. sind ernannt: AGRat Goebel aus Myslowitz in Oppeln, LüRat Cramer in Franffart a. M. daselbst. Dem LCRat Neumann in Tilsit ist die nachgesuchte Dienstentlassung erteilt. Dem ACRat Dr. Siebel in Duisburg ist die nach⸗ gesuchte Dienstentlassung mit Ruhegehalt erteilt. ie AGRäte Saur in Bersenbrück, Dr. Wilhelm Schmitz in Köln und Howeg in Zeitz sind gestorben. Die b.. aasättstanen in Köln wird vorläufig nicht wieder esetzt.

Versetzt sind: die AGRäte Dr. Niermann in Reinbek als LGRat nach Münster, Thilo in Scalfeld i. Ostpr. nach vegnn Pretzell in Düren nach Kreuznach, Nielebock in Bismark nach Düben.

Ernannt sind zum LGRat: LR. Stieve in Münster; hn. er Assess. Dr. Wilhelm Meyer (Taschenb. 1388) in Bottrop.

Zu StARäten sind ernannt: StA. Stiehl und Gernssess. Greeven in Köln, GerAssess. Dr. Baxmann in Duisburg.

Der Amtssitz ist angewiesen: den Notaren Siegfried

Lewinneck aus Pr. Stargard in Berlin innerhalb des Bezirks des Amtsgerichts Berlin⸗Mitte, Paul Hill aus Eddelan in

Zum Notar ist ernannt: RA. Joseph Zumloh in Minster i. W.

In der Liste der RA. sind gelöscht: die RA. Heucke bei

den LG. I, II und III in Berlin, Hirschfeld bei dem LG. in Potsdam, Dr. rer. pol. Budge bei dem LG. in vv. a. M., Leo Gans bei dem AG. Berlin⸗Tempelhof, Dr. Ohl⸗ gart bei dem AG. in Bittburg, Kamphausen bei dem AG. n Neunkirchen a. Saar.

Mit der Löschung des RA. Heucke in der Rechtsanwalts⸗ ein Amt als Notar erloschen.

In die Liste der RA. sind eingetragen: der frühere StA. Lunkenheimer bei dem AG. in Prüm. die RA. Lewinneck aus Pr. Stargard bei dem LG. I in Berlin, Scholten aus

Koͤln bei dem LG. in Essen, Dr. . aus PSrüig gerg i. Pr.

em LG. I in Berlin; die

GerAssess. Dr. Chons bei dem LG. I in Berlin, Dr. Holste

bei dem AG. und dem LG. in Hannover, Feiherr und Vogt

von bei dem AG. und dem LG. in Wiesbaden, önigs und Dr. Platt bei dem AG. und dem LG. in

Köln, Kurt Neumann 1S. 1144) und Stam brau

bei dem AG. und dem LG. in ve i. Pr., Dr. Helle

bei dem AG. und dem LG. in 65 e a. S., Alfred Born ordhausen, Dr. Ernst bei em AG. Höhr⸗Grenzhausen, Dr. Heinrich Bock bei dem AG.

n Zeitz; der fr. GerAssess. von Benzon bei dem AG. und

dem LG. in Verden.

u GerAssess. sind ernannt: die Referendare Dr. Willy

, Simon

Jacob im Bez. des OLG. Breslau, Karl Frerichs, Christian ngelbrecht im Bez. des OLG. Celle, Dr. Alexander Oster,

19 Pene Sulzberger im Bez. des OLG. Frankfurt a. M., ritz Marfording, Franz Thombansen, Dr. Wil⸗ Depenbrock, Albert Samson im amm, Otto Gansen, Dr. Waldemar Mult⸗ aupt, Dr. Heinrich Lüttger, Dr. Karl August Wegener,

Dr. Martin Tank, Kurt Stiege, Friedrich Nagel im Bez. es OLG. Königsberg i. Pr., Anton Behrendt im Bez.

des OLG. Marienwerder, Ernst Liesenberg, Dr. Theodor

Dr. Walter Strube im Bez. des OLG. Naum⸗ urg a. S.

Aus dem JZustizdienste sind geschieden: die GerAss. Dr. Mar Lorenz infolge seiner Uebernahme in den Reichsdienst nter Ernennung zum Vizekonsul, Elfgen und Rheins nfolge ihrer Uebernahme in die allgemeine Staatsverwal⸗ ung unter Ernennung zum Regssess.

Den GerAssess. Dr. Martin Cohn, Dr. Englisch, Fl Ferceen Köfig, zFheiedeich Roth, Dr. Ado aeffer, Pau hlesinger ie nachgesuchte

ntassung aus dem Justizdienste h ane 8 ha fuch

Ministerium für Wissenschaft, Kunst 2 ng. es2sz!8vg”

Der Regierungs⸗ und Schulrat, Geheimer Regierungsrat

rnannt worden.

Polizeiverordnung. Auf Grund des Gesetzes vom 8. Juli 1920 (Gesetzsamml. 437), betreffend die Abänderung des § 34 des Feld⸗ und Forstpolizeigesetzes vom 1. April 1880, in Verbindung mit 166 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom

30. Juli 1883 (Gesetzsamml. S. 195) wird für den Um des Staatsgebiets s emnas 7,.à 19 8 feng

§ 1. Die in den Anlagen 1 und 2 bezeichneten Tier⸗ und Pflanzenarten

Wege der 8 nicht rückzahlbare, in Stücke zu 500, 200 und 100 eingeteilte

Anordnungen, die einen über diele Verordnung hinausgehende Schutz von Tierarten, Pflanzen oder Naturschutzgebieten bestimmen, bleiben, in Kraft und können auch künftig erlassen werden.

Die Erklärung zum Naturschutzgebiet erfolgt durch Anordnung der zuständigen Minlster. ““

Es ist verboten, Tieren geschützter Arten Anlage 1 nach⸗ zustellen, sie mutwillig zu beunruhigen, zu ihrem Fang geeignete Vor⸗ richtungen anzubringen, sie zu fangen oder sie zu töten. Auch ist ver⸗ boten, Eier, Nester oder sonstige Brutstätten solcher Tiere fort⸗ zunehmen oder zu beschädigen. 8u- Absas 3 des Reichsvogelschutz⸗ gesetzes vom 30. Mai 1908 (-RGBl. S. 317) gilt jedoch auch für die Vögek, welche durch die auf Grund des Gesetzes vom 8. Juli 1920 (Gefe samml. S. 437) erlassenen Verordnungen geschützt find.

8 Diese Bestimmungen gelten auch für den Meeresstrand und das enmeer. Die Bestimmungen über das Sammeln der Eier der eigent⸗ lichen Möwen Larinae —, jedoch nicht der Seeschwalben, bleiben unberührt. 83

CEb ist verboten, Vögeln, mit Ausnahme der Enten Ana- tidae —, der Gänse Anseridae —, des Auerhuhns Tetrao urogallus —, des Birkhuhns Lyrurus tetrix und der Schnepfen Scolopacinae zur Nachtzeit nachzustellen.

Als Nachtzeit die Zeit von einer Stunde nach Sonnen⸗ untergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang.

§ 4. oder zu beschädigen, insbesondere sie auszugraben, auszureißen, Blüten, weige oder Wurzeln abzupflücken, abzureißen oder abzuschneiden.

sieses Verbot hat, soweit nichts anderes bestimmt ist, keine Geltung gegenüber dem Nutzungsberechtigten.

§ 5.

Es ist verboten, die auf Grund dieser Verordnung geschützten Tierarten einschließlich ihrer Eier und Nester sowie Pflanzen, soweit nicht eine anderweitige Anordnun getroffen 12 feilzuhalten, anzu⸗ kaufen, zu verkaufen sowie zu befer ern. Diesem Verbot unterliegt auch jede andere Art des Erwerbs oder der Veräußerung, das Aner⸗ bieten oder die Vermittlung solcher Rechtsgeschäfte, das Eingehen einer Verpflichtung zum Erwerb oder zur Veräußerung.

§ 6.

Die Staatliche Stelle für Naturdenkmalpflege in Preußen, Berlin⸗Schöneberg, Grunewaldstraße 6/7, der Regierungspräsident für den Umfang des Regierungsbezirks oder für Teile desselben sowie die von ihm ermächtigten, nachgeordneten Behörden sind befugt, schriftliche Ausweise zu erteilen, welche die darin bezeichnete Person berechtigen, fremde Grundstücke zu solchen Untersuchungen und Er⸗ mittlungen zu betreten, die den Schutz von Tierarten, von Pflanzen oder von Naturschutzgebieten betreffen.

Die Ausstellung des Ausweises erfolgt auf ein Kalenderjahr. In besonderen Fällen kann der Ausweis auf eine längere Zeit, jedoch nicht über mehr als drei Kalenderjahre erteilt werden.

Die Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten sind ver⸗ pflichtet, den mit Ausweis versehenen Personen den Zutritt zu ge⸗ statten und ihnen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

Der Ausweis ist jederzeit widerruflich.

855 Ablauf seiner v insbesondere auch nach erfolgtem ist der Ausweis der Behörde, die ihn ausgestellt hat, ab⸗ zuliefern.

§ 7.

Aus besonderen Gründen, insbesondere zur Abwendung wesent⸗ licher wirtschaftlicher Nachteile, für Zucht⸗ und Brutzwecke, zu wissen⸗ schaftlichen und Unterrichtszwecken kann der Re serunjspräs ent nach Anhörung der Staatlichen Stelle für Naturdenkmalpflege Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung sowie anderer auf Grund des Gesetzes vom 8. Juli 1920 (Gesetzsamml. S. 437) ergehenden Anordnungen für den Bereich oder Teile seines Bezirks gestatten.

Die unterzeichneten Meericer behalten sich ihrerseits die Zu⸗ lassung von Ausnahmen sowie die Uebertragung dieser Befugnisse an andere Stellen vor. 93

Die Vorschriften dieser Verordnung serst die übrigen auf Grund des Gesetzes vom 8. Juli 1920 (Gesetzsamml. S. 138 ergangenen und ergehenden Anordnungen sind nicht anwendbar auf Tiere, die rechtmäßig in Privateigentum gelangt sind. Im übrigen gelten sie, soweit im Einzelfall nichts anderes bestimmt ist, auch gegenüber dem Eigentümer, dem Jagdberechtigten und dem Fischereiberechtigten.

§ 9. Uebertretungen dieser Polizeiverordnung sowie der auf Grund derselben ergehenden Anordnungen werden gemäß § 34 des Feld⸗ und Forstpolizeigesetzes in der Fagung des Gesetzes vom 8. Juli 1920 (Gesetzsamml. S. 437) mit Geldstrafe bis zu 150 oder mit Haft bestraft. Berlin, den 30. Mai 1921.

Der Minister 4 für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. J. V.: Ramm.

Anlage 1.

„Der 85 für STMII t, Kunst

und Volksbildung LW

8*

Liste

der nach vorstehender Polizeiverordnung auf Grund des seg. . 5 8n 1998 gegesfamm Schalter a ogelschutzgesetz und die Jagdgesetze hinaus i

ganzen Eihats geblet 5.1b4ele e. n 8

Insekten.

1. Die Apollofalter, Parnassius apollo L. und P. mn- L. 2. Gottesanbeterin, Mantis religiosa.

8 Kriechtiere. Sumpfschildkröte, Lmys orbicularis L.

Vögel.

Kormoran, Phalacrocorax carbo L. 2. Höckerschwan, Cygnus olor Gm. 1 3. Zwergtrappe, Otis tetrax L. 8 4. Schwarzer Storch, Ciconia nigra L. 6 8 Mfter 186 52 g-. 1. Reiher un rdommeln, deidae, mit Ausn

ischreihers, Ardea cinerea L. 1 ü ün 9 82s

7. Schlangenadler, Circaetus gallicus Gm.

8. Schreiadler, Aquila pomarfna Br.

9. Steinadler, Aquila chrysaetus L.

10. Seeadler, Haliaetus albicilla LN.

11. Wespenbussard, Pernis apivorus L.

12. Baumfalk Falco subbuteo L. 8L

13. Rotfußfalk, Cerchneis vespertina Ja.

14. Turmfalk, Cerchneis tinnunculus L.,

15. Eulen, Strigidae, einschl. des Uhus, Bubo

16. Spechte, Picidae.

17. Shes Würger, Lanius senator L.

18. Schwarzstirniger (Grau⸗) Würger, Lanius minor Gm.

19. Kolkrabe, Corvus corax L. 1“

20. Steinsperling, Petronia petronia L. 8

21. Karmingimpel, Carpodacus erythrinus Pal.

22. Wasserschmätzer (Wasseramsel), Cinclus.

b) Vom 1. März bis 31. August sind geschützt: 1. Eisalk (Tordalk), Alca torda L.

n

Es ist verboten, geschützte Pflanzen Anlage 2 zu entfernen

1 pelar aucher, Urinator arctleus L. Möwen und Seeschwalben, Laridae. .Eiderente, Somateria mollissima L. „Schellente, Clangula clangula L. Brandgans (Brandente), Tadorna . erussea⸗, Haematopus. . Steinwälzer, Arenaria. .Regenpfeifer, Charadrius. .Kiebitz, Vanellus. 1u“ 3. Triel, Oedicnemus. . Säbelschnäbler, Recurvirostra. . Strandläufer, Tringa. Kampfläufer, Pavoncella. . Wa Flüssern Totanus. . Uferschnepfe, Limosa. Brachvogel, Numenius. . Kranich, Grus. . Turteltaube, Turtur turtur ZB. ohltaube, Columba oenas L. ie Weihen, Circus, mit Ausnahme der Rohrweihe, Cmeus aeruginosus L. 24. Milane, Milvus. 25. Wanderfalk, Faloo peregrinus Tunstall. 26. Raubwürger, Lanius excubitor L. 27. Tannenhäher, Nuecifraga.

0) Vom 1. März bis 30. Juni sind geschützt: 1. Die Säger, Mergidae. 2. Graugans, Anser anser L.

Säugetiere.

1. Siebenschläfer, Glis glis L.

2. Baumschläfer, Dryomys nitedula Pall.

3. Gartenschläfer Eliomys quercinus L.

4. Fselnuga⸗ Muscardinus avellanarius L. Biber, Castor fiber L.

6. Nerz oder Sumpfotter, Mustela lutreola L.

Anlage 2.

5 8 8

Liste der nach vorstehender Polizeiverordnun Grund des Iee2e⸗ vom 8. beu r 1920 (Ge seu⸗ samml. S. 437) allgemein geschützten wild⸗ wachsenden Pflanzen.

1. Straußenfarn, Onoclea struthiopteris Hoffm. (Struthiopteris germanica Willd.). 2. Königsfarn, Osmunda regalis L. 3. Alle Arten von Bärlapp, Schlangenmoos, Lycopodium. 4. Eibe, Taxus baccata L. 1— 5. Federgras, Stipa pennata L. 2 6. Türkenbund, Lilium martagon L. 7. rauenschuß Cypripedium calceolus L. 8 trandvanille, Epipactis rubiginosa Gaud. 9. Seidelbast, Daphne mezereum L. 10. Waflexmus Trapa natans L. 11. Stranddistel, Eryngium maritimum L. 12. Eichenblättriges Wintergrün, Chimophila (Pirola) um-⸗ bellata Nutt. 13. Die ausdauernden (blaublühenden) Arten von Enzian, Gentiana.

14. Linnäe, Linnaea borealig L.

Preußische Generallotteriebirektion. *

Die Neulose und die Ersatzlose zur 2. Klasse der 18. Preußisch⸗Süddeutschen (244. Preußzischen) Klassenlotterie sind nach den §88 5, 6 und 13 des Lotterie⸗ 18 unter Vorlegung der Verhsfcee bis zum Sonnabend, en 30. Juli d. J., Abends 6 Uhr, bei Verluft des Anspruchs zu entnehmen.

Die Ziehung der 2. Klasse beginnt Freitag, den 5. August d. J., Morgens 8 ½ Uhr, im Ziehungssaal des Lotteriegebäudes, Jägerstraße Nr. 56.

Berlin W. 56, den 23. Juli 1921.

Preußische Generallottexiedirektion. Gramms. Dr. Däumling.

. Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (7RGBl. S. 603), habe ich dem Händler n. Ricken in Wanne, Schlachthofstraße 52, durch Ver gung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art, sowie rohen Naturerzeugnissen, Heiz⸗ und Leuchtstoffen, wegen Un⸗ zuverlässigkeit in bezug auf den Handelsbetrieb bis auf weiteres untersagt.

Gelsenkirchen, den 22. Juli 1921.

Der kom. Landrat. J. V.: Moll, Reg.⸗Assessor. ——⸗Z—ZU .

Nichtamtliches.

Preußen.

Meldung des „Wolffschen vv enbüros“ ham es gestern Nacht in Dzierkowitz zwischen Deutschen und Polen zu lebhaften Schießereien. In Mirawa vurde ein Eisenbahnzug angehalten, weil gemeldet wurde, daß Dzierko⸗ witz mit bewaffneten Insurgenten besetzt sei. Die Glelse am Bahnhof wurden durch Waggons gesperrt. Erst nach anderthalbstündigem Aufenthalt konnte die Weiterfahrt er⸗ folgen. cir. Mirawa und Dzierkowitz war die Strecke von stark bewaffneten besetzt. Ungefähr 1 km. von Dzierkowitz mußte der Zug abermals halten, da die Strecke und der Bahnhof in Dzierkowitz von Polen besetzt war. Die Strecke hinter Dzierkowitz bis Ratibor Hammer ist 1b von Polen besetzt worden. Polnische Ortswehr hatte gestern nacht die deutsche Brückenwache bei Bukau (im südlichen Kreise Ratibor) unter heftiges Gewehrfeuer ge⸗ nommen. Diese polnische Ortswehr besteht aus 80 Mann, die gut ausgerüstet sind und unter anderem auch Maschinen⸗ dhe besizhen. Wie ferner gemeldet wird, haben die Deutschen in Rauden gestern telegraphisch den Kreis⸗ kontrolleur von Ratibor um sofortige Hilfe gegen die polnischen Gewalttätigkeiten angerufen.

8 Ungarn.

Der ungarische Minister des vhuß gegenüber dem österreichischen Ge

„Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, fest, daß der ungarisch

116“

sind geschützt. Der Schutz erstreckt sich, soweit . hin ee; 18, , sich, soweit es nicht anders be⸗

8

6 Trottellumme, Uria troille L. Papageientaucher Fratercula arctieca E. 8 ö. 1““ 86

Finanzminister die ihm durch das „Ungarische Farrsgenng, büro“ zugeschriebenen Worte, betreffend die we ungarischt

8

8 *

Frage, wonach er Oesterreich mit einem Taschendiebe ver⸗

glichen hätte, nicht gebraucht habe. Graf Banffy drückte dem schäftsträger mündlich sein Bedauern über diesen Vorfall aus, an dem eine unrichtige Presseberichterstattung die Schuld trage· Großbritannien und Irland.

Vorgestern vormittag wurde unter dem Vorsitz des Königs in Kronrat abgehalten. Gestern abend fand im Unterhause iine Kabinettssitzung statt. .

In einer Sitzung der Premierminister der Dominions, bei der Lloyd George den Vorsitz führte, wurde hie Washingtoner Nonferent und die Lage im Stillen Dzean besprochen.

Bach einer Havasmeldung dauern die Erörterungen

chen London und Paris über Oberschlesien an. Der anzösische Botschafter in London hatte gestern morgen mit Lord Curzon eine Rücksprache, der auch den deutschen Bot⸗ schafter empfing. Von dem britischen Geschäftsträger sind gestern morgen am Quai d'Orsay keine neuen Schritte unter⸗ nommen worden.

Wie „Reuter“ von unterrichteter Seite erfährt, trifft es nicht zu, daß die britische Regierung an die französische Regierung eine Note gerichtet habe, in der sie der Ent⸗ sendung französischer Truppen nach Oberschlesien unter Vorbehalt zustimmt. Nach wie vor geht die Anschauung der britischen Regierung dahin, daß bei unmittelbarer Ent⸗ scheidung keinerlei weitere Truppensendungen nötig scaen Die britische Regierung sei durchaus willens, den Ansichten der französischen Regierung in allen Punkten des einzuschlagenden PVerfahrens entgegenzukommen, jedoch unter der Voraussetzung,

daß die sofortige Entscheidung nicht länger hinausgeschoben

Oberste Rat etwa am 28. Juli zusammentritt, aber sie sei durchaus bereit, einen Aufschub von wenigen Tagen zuzu⸗ gestehen, damit Briand sich darauf einrichten könne. Sie halte jedoch nichtsdestoweniger durchaus ihre Ansicht auf⸗ recht, daß eine Verschiebung der Zusammenkunft bis Ende 82 dieser jede Aussicht auf eine erfolgreiche Entscheidung nehme.

Im Unterhause wurde von seiten der Regierung mitgeteilt, daß die gegenwärtige Stärke der englischen Truppen in Oberschlesien 4400 Mann betrage. Die Franzosen hätten dort eine stärkere und die Italiener eine geringere Truppenmacht. könnten nicht mitgeteilt werden. Hierauf wurden auf eine Reihe von Anfragen, betreffend die Verteilung der aus⸗ gelieferten deutschen Tonnage, die irische Frage und die Kriegsverbrecher“, seitens der Regierungsvertreter folgende Antworten erteilt:

Etwa 85 vH der ausgelieferten deutschen Tonnage st England zugewiesen worden. 1 350 000 Tonnen wurden britischen und aierten Firmen, etwa 75 000 Tonnen ehemals feindlichen Firmen überwiesen.

Lloyd George sagte, er hoffe bald in der Lagf zu sein, eine Erklärung über die irische Frage abzugeben. Dies werde ge⸗ schehen, sobald es ausgeschlossen sei, daß der erfolgreiche Verlauf der Perhandlungen durch eine Erklärung gestört werde. Lloyd George fügte hinzu, auf die Mitteilungen der Presse über die Bedingungen dle man keinen besonderen Wert legen. Die Berichte, die man gelesen habe, seien inkorrekt gewesen.

Eine Anfrage Bottomleys, ob der britische Botschafter in Berlin angewiesen sei, Schritte zu unternehmen, um ein Entweichen der Ariegsverbrecher zu verhindern, wurde von Harms⸗ worth verneint, mit dem Bedeuten, die Regierung sei nicht der Meinung, daß dies erforderlich sei. 11“

Frankreich.

Die Reparationskommission wird sich laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ am Sonntag und Fhe ta in zwei wichtigen Sitzungen unter anderem mit folgenden Fragen büschafagen⸗ 1. Abschätzung des Wertes der von Deutschland an die Alliterten ausgelieferten Handelsschiffe und endgültige Verteilung dieser Schiffe; 2. Auslegung einer Anzahl von Bestimmungen des Londoner Zahlungs⸗ statuts; 3. Prüfung des Berichts des Garant iekomitees über seine Verhandlungen mit der deutschen Regierung in Berlin.

werde. Es liege der vüeza Regierung daran, daß der

Belgien.

in Erwiderung auf die Anfrage, wieviel Deuts chland bis Fezahtt habe, und zwar für die ausländischen 5

Missionen, die in Deutschland tätig sind, und für die Requi⸗ sitionen für die belgis en und alliierten Truppen im Rhein⸗ land, erklärte der Finanzminister Theunis dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge:

Bis zum 1. Mai habe Deutschland für rund vier Milliarden Rohmaterialien und Lebensmittel gekauft und auf die freibleibenden 16 Milliarden durch Sachlieferungen die Summe von 4 831 773 000 Goldmark entrichtet. Seit dem 1. Mai habe Deutschland eine Milliarde Goldmark gezahlt. Die Kosten für das Besatzungsheer pro Mann und Tag seien im ersten Quartal 1921 gewesen für das amerikanische Heer 4 Dollar 32, für das britische Heer 13 Schilling 4 Pence, für das französische Heer 15 Franecz 19 Centimes, für das bösgische Heer 16 Francs 9 Centimes. Das letztere bedeute seit Ende ls eine Erhöhung um ungefähr 2 Francs. Die Besatzungskosten bis zum 1. Mai müßten von den Zahlungen abgerechnet werden. Deutschland habe ferner in Fapiergeld 470 Millionen oldmark ge⸗ jahlt sowie weitere Sachleistungen für die Armeen Fetätist Die Kosten für die Missionen, die in Deutschland tötig seien, seien bis ühl noch nicht bekannt. Diese müßten außerhalb der Reparations⸗ bosten gezahlt werden.

Polen.

Der polnische Minister des Aeußern Skirmunt erklärte dem eeschechonSlawakischen Pressebähre, zufolge in einer Pressekonferenz, die Ankunft des sschecho⸗slowakischen Handels⸗ ministers Hotowetz in Warschau eröffne die Aussicht auf engere Handelsbeziehungen zwischen den beiden Staaten, was durch -8 eines Vertrags im September zum Aus⸗ druck gelangen solle. Er betonte weiter als Standpunkt der polnischen Regierung, daß der nicht aus der Cesamtheit der Fragen der tschechisch⸗polnischen Politik heraus⸗ gerissen werden solle. Ein Handelseinvernehmen könne nur mit einem politischen Einvernehmen gleichlaufend sein.

ie Konferen 1 sst vorgestern fe⸗ Helsingfors eröffnet worden. An der Kon⸗ serenz nehmen als Hauptyertreter teil: für Polen der Unter⸗ staatssekretäir Dombski, für Lettland der Minister des Aeußern Meierowicz, für Estland der Minister des öh. ah Piip,

Die genauen der letzteren 1

Vertreter der baltischen Staaten

ö“

Spanien.

Mabdrider Abendblätter melden aus Melilla den Tod des Generals Silvestre, der Obersten Morales und Manella und des Oberleutnants Mamera. Nach einigen Nachrichten sollen diese Offiziere, umzingelt, Selbstmord be⸗ gangen haben, nach anderen beim Rückzugsgefecht gefallen sein. Die spanische Regierung hat sechs enen. und drei Kriegs⸗ schiffe zur Verstärkung entsandt. er Madrider Garnison werden keine Truppen entnommen.

Schweiz. u.A““

Die beratende Kommission für Verkehr und Transit hielt gestern in Genf ihre erste Sitzung ab. Sie wählte zum Vorsitzenden den Vertreter der Niederlande in der Rheinkommission van Eysing, zu Vizepräsidenten den Ver⸗ treter Englands in den Nometisfivnen für Binnenschiffahrts⸗ wege Colonel Balbwin und den Gesandten von Uruguay in Madrid, Medina. 1

Türkei.

Der Ministerrat beriet vfrgePern abend über die Lage. Nach Schluß der Sitzung wurde der Großwesir vom Sultan empfangen.

Nach einer Levnamecung ah⸗ Smid setzen die Türken ihren siegreichen Angriff auf Biledschik, Jeni Schehir und Inhissar son⸗ Die türkischen Truppen sollen Afiun⸗Karahissar und Tulu Bunar bereits besetzt haben. Nach einer weiteren Meldung aus Konstantinopel berichtet der Korrespondent des biekischen Blattes „Vakit“ auch die Einnahme von Uschak durch die Türken. Ferner soll, dem amtlichen Bericht von Angora zufolge, Fedhie Hamidie von den Türken genommen sein, die auf Inegöl vormarschieren. 1“

Amerika.

Einer Meldung des „New York Herald“ zufolge stehen die Verhandlungen über den Abschluß einer Vereinigung der fünf zentralamerikanischen Republiken Panama, Sal⸗ vador, Guatemala, Nicaragua und Costa Rica zu einem einzigen souveränen Staate vor dem Abschluß.

Asien.

Der Kaiser von Japan hat, wie der „Temps“ mitteilt, am 19. Juli den Vertrag von Trianon ratifiziert.

Der amerikanische Geschäftsträger hat‚dem „Reuterschen Büro“ zufolge dem japanischen Minister des Aeußern die Antwort der amerikanischen Regierung auf Japans Anfrage wegen der Tagesordnung der Pacifik⸗Konferenz ausgehändigt. Man erwartet, daß Japan seinen Beschluß, an der 1. teilzunehmen, Anfang nächster Woche mitteilen werde.

Arbeitsstreitigkeiten.

Durch erneute Verhandlungen unter dem Vorsitz des Regierungs⸗ rals Dr. Brahn vom Reichsarbeitsministerium ist nach einer Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ eine Einigun 4 für das Buchdruckgewerbe erzielt worden. Wie ferner aus K ö In gemeldet wird, sind die dortigen Buchdruckergehilfen gestern wegen Lohnforderungen in den Ausstand getreten. Die vom Ausstand be⸗ troffenen Zeitungen geben bis auf weiteres gemeinsam ein Morgenblatt unter dem Titel „Nachrichtenblatt der Kölner Zeitungen heraus. Die „Rheinische Zeitung“ und die Satiametisch Republik“ erscheinen, da sie die Forderungen der Gehilfen bewilligt aben.

Der Deutsche Transportarbeiter⸗Verband hat durch seine Sektion Tertilgroßhandel, wie die „Deutsche Allg. Zeitung“ berichtet, ein Ultimatum an den Berliner Textilgroß⸗ handel gestellt, in dem er eine 25 50 prozentige Erhöhung der tarifmäßigen Pe,n gg mit Wirkung nur bis zum 1. Oktober fordert. Obwohl der Berliner Textilgroßhandel vor dem Demobilmachungskommissar weitgehende Zugeständnisse hat, die nach dossen Ansicht hätten angenommen werden müssen, hat der Transportarbeiter⸗Verband den Streik im Berliner Textil⸗ großhandel erklärt. Die streikenden Arbeiter sind sofort fristlos entlassen worden. Die Betriebe werden jedoch G

Die in Koblenz und Essen geführten Verhandlungen wegen Beilegung des Rheinschifferstreiks haben dem Wlflschen Telegraphenbüro“ zufolge den Erfolg ehabt, daß die Maschinisten und die Heizer die Arbeit am Mittnoch wieder aufnehmen wollten, nachdem ihre Forderungen im wesentlichen anerkannt waren. Nun⸗ mehr haben die Matrosen neue Forderungen estellt, so daß wiederum Verhandlungen nötig werden und die Aufnahme der Rheinschiffahrt am nächsten Mittwoch in Frage gestellt ist.

Die Vertreter der Arbeitsbörsen von Roubair, Turcoing und Umgegend haben, wie die „Agence Havas“ meldet, vorgestern be⸗ schlossen, für den 2. August den Generalstreik in der Textil⸗ industrie und allen anderen durch eine Lohnherab⸗ setzung bedrohten Arbeitszweigen zu erklären.

Kunst und Wissenschaft.

i Bergen ist gestern eine internationgle meteorolo⸗ ische *r;g eröffnet worden. Wie „Wolffs ekanzwbhen⸗ üro“ mitteilt, werden Vertreter aus England, Fran eich, Spanien, Schweiz, Belgien, Holland, Dänemark, Schweden und möglicherweise auch Finnland an den Verhandlungen teilnehmen, die eine Woche dauern und die die Herbeiführung eines meteorologischen Zusammen⸗ arbeitens zum Gegenstand haben.

8

Verkehrswesen.

ückgang der Postdiebstähle. In vielen Ländern sind n bes Krieges sowie in 8 Fachete szeit wie bei der Eisenbahn so auch bei der Post die Ausgaben für Ersatzleistungen ehr bedeutend gestiegen. Die Postverwaltung der Schweiz berechnet san ihren Bereich nach ihrem neuesten Verwaltungsbericht die Zu⸗ nahme der Paketverluste gegenüber der Vorkriegszeit auf 675 vH. In Frankreich haben sich nach dem „Temps“ die Ausgaben für Er⸗ satleistungen bei der Post von 1,5 Mihlionen Franes in der Por⸗ kriegszeit auf 24 Millionen Francs, also um 1600 vH vermehrt. Der Umfan ar. Paketverkehrs macht dabei etwa den ünften Teil des deutschen gus. fige Feichepofivernalthag kam beh Fem Kriege in ihrem Haus⸗ halt mit einer Jahressumme von 240 000 aus, um daraus alle Entschädigungen zu bestreiten, die Ersa leistungen betrafen. Dagegen erreichten diese Ausgaben im Rechnungsjahre 1916 1 Million, 1917 5 Millionen, 1918 10 Millionen und 1919 wo die gleichartigen Aus⸗ gaben bei der Reichs⸗Eisenbahnverwastung nach einer veglich von ihr der Presse gemachten Mitteilung inzwischen auf 120 Millionen Mark angewachsen waren den vierten Teil davon, also 30 Millionen. Im Rechnungsjahr 1920 haben sich die Ausgaben bei den Ersatztiteln weiter erhöht. Die Hauptabgänge an Patm sind, während der Eisenbahnbeförderung entstanden, weil die Pakeke, um die es sich hier namentlich handelt, neuerdings auf Verlangen der Eisenbahn wegen Ueberlastung der Personenzüge überwiegend 2 Feerna befördert werden müssen und hierbei nücht nur Einzeldiebe, sondern auch organi⸗

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sierte Diebesbanden forkgesetzt Gelegenheit sinden, die plom Eisenbahnwagen mit Postgut, namentlich während der längeren Aufenthalte, die die Güterzüge auf den Rangierbahnhöfen erleiden, zu erbrechen und zu berauben. Das Publikum glaubte sich hiergegen erfolgreich dadurch zu sichern, daß es in weitem Umfange dazu Pper⸗ ging, feßehane Pakete unter zu versenden. Infolgedessen schwoll die Zahl der Wertpakete derark an, daß sie sich unterwegs im Großbetriebe der Post nicht mehr ordnungsmäßig bearbeiten ließen. Vor allem galt dies von ihrer Behandlung in den fahrenden Post⸗ ämtern, den Bahnposten. b konnten die Wertpaketmassen schließlich wegen Raummangels überhaupt nicht mehr untergebracht werden, da die Zahl der Eisenbahnzüge auf einen Bruchteil des Friedensfahrplans der Feeerfesh a hatte beschränkt werden müssen. Unter diesem Drucke der Verhältnisse sah sich die Postverwaltung Ausgang 1919 genötigt, in ihrem inneren Betriebe von dem Ein der Wertpakete bis 3000 vorläufig abzusehen. Solche Wertpakete mußten fortan zusammen mit den gewöhnlichen Paketen in nicht von Postpersonal begleiteten verschlossenen VIe befördert werden. Flerdurch waren sie aber der Entwendung und Beraubung durch unredliche Elemente jetzt ebenso aus⸗ gesetzt wie die gewöhnlichen akete. Dieser unerquick⸗ liche Zustand dauerte bis September 1920. Inzwischen hatte die Reichspostverwaltung den an das Publikum zu zachlenden Vergütungssatz für verlorene oder beschädigte gewöhnliche Pakete namhaft erhöht, so daß jetzt nach und nach ein Rückgang in der Zahl der Wertpakete eintrat. Vor allem aber waren inzwischen auch die Beförderungsverhältnisse bei der Eisenbahn besser geworden. Die Postverwaltung konnte infolgedessen jetzt die Wertpakete wieder wie in der Vorkriegszeit besonders behandeln. Unter der Wirkung dieser Maßnahme sind die Fälle der Veruntreuungen von Wertpaketen erheblich zurückgegangen, nämlich von 11 000 Stück im zweiten Viertel des Rechnungsjahres 1920 auf 3000 Stück im ersten Vierkel des Rechnungsjahres 1921. Dementsprechend haben sich die Ersatzbeträge für diese Sendungen veemindert von 8 Millionen Mark im zweiten Viertel 1920 auf 4,8 Millionen Mark im ersten Viertel 1921. In vollem Umfange ttitt der tatsächliche Rückgang hierbei noch nicht in die Erscheinung, weil die Erledigung der Ersatzfälle immer eine gewisse Zeit in Anspru nimmt und deshalb die Zahlen für das erste Viertel 1921 n. eine größere Menge von Ersatzfällen aus der vor September 1920 liegenden Zeit mit enthalten. Auch Maßnahmen der Pact⸗ verwaltung, E ge. die Verschärfung des Ueberwachungsdienstes namentlich auch in dem besonders gefährdeten rheinisch⸗westfälischen Industriegebiet, ferner die ständige Einwirkung auf das Postpersonal, an der Ermittelung von Postdieben mitzuwirken, sowie die Aus⸗ merzung zahlreicher unzuverlässiger Posthelfer und ihr Ersatz durch Postfachbeamte haben zu jenem Ergebnis mit dazu beigetragen. Ds ist hiernach zu erwarten, daß die Sicherheit im Postbetriebe fort⸗ gesetzt weiter zunimmt.

Pfändungsbeschlüsse und Vorpfändungen gegen Postscheck uthaben. Um die Weiterungen zu be⸗ seitigen, die bei der Zuftellung der Püenvna gagiase und Vor⸗ pfändungen gegen das Postscheckguthaben entstanden sind, hat der Reichspostminister angeordnet, daß vom 1. August 1921 ab für die Entgegennahme der Zustellung von Pfändungsbeschlüssen und Ver⸗ pfa rcien en, die sich auf das Postscheckguthaben beziehen, nur die Postscheckämter zuständig sind.

Abstempelung eingegangener Flugpostsendungen. Vom 10. August an erhalten alle Flugpostsendungen von dem Post⸗ amt, bei dem sbre Flugbeförderung planmäßig endet, einen auffallenden Stempelabdruck mit dem Wortlaut „Mit Luftpost befördert (Bezeich,⸗ nung des Flugpostamts)“. Der Stempel soll Gewißheit darüber geben, daß die Flugbeförderung tatsächlich stattgefunden hat, und dazu beitragen, auf die Flagposteintichtungen und ihre großen Vorteile bei sehr niedrigen Fluggebühren in weiteren isen der Verkehrswelt hinzuweisen. 1“

Verbesserung im Hürnghtepst Die Vorteile der schnellen Flugpostbeförderung sind bisher in einigen großen Städten, . B. Berlin und Hamburg, durch die erheblichen Entfernungen zwischen Flugplatz und Briefverteilungsamt stark beeinträchtigt worden. Die Postverwaltung hat deshalb jetzt teilweise unter Mitwirkung der ““ in Berlin, Hamburg und einigen anderen Städten, wo es an einer günstigen ständigen Verbindung Eisen⸗ bahn, Straßenbahn und dergl. zwischen Flugpostamt und Flugplatz fehlt, schnelle Motorrad⸗ oder Kraftwagenfahrten für den Flugpoft⸗ zubringerdienst eingerichtet. Dadurch hat sich die Dauer der Flug⸗ postbeförderung auf einzelnen Linien um 1 bis 2 Stunden verkürzen lassen. Dieser Vorteil äußert he ner die Verkehrswelt in der Weise, daß die Schlußzeiten für die Einlieferung von Flugpostsendungen entsprechend später festgesetzt werden und die Sendungen an den Be⸗ stimmungsorten schneller in die Hände der Empfänger gelangen können. Nähere Auskunft über die Schlußzeiten und Bestellzeiten für die Flugpostsendungen erteilen die Postanstalten. v

Flugpostverkehr mit Litauen. Am 26. J Anschluß an die Flugpostverbindung zwischen Berlin und Königsberg ein täglicher Flugpostverkehr mit Litauen auf der Strecke Fenens Kowno aufgenommen. Abflug Königsberg 3,25 N., an Kowno 5,15 N. Zurück ab Kowno 7,45 V., an Königsberg 9,35 V. ugelassen sind alle Arten von Briefsendungen, gewöhnliche und cingeschriebene. Der Flugpostzuschlag ist derselbe wie für den Verkehr mit Holland, also 40 gf für die Postkarte und für je 20 g Briefe außer der gewöhn⸗ lichen Gebühr. Die Flugpostbeförderung auf der Strecke zwischen Berlin und Kowno nimmt im ganzen nur 8 ½ Stunden in Anspruch, bietet also gegenüber der Eisenbahnpostbeförderung ganz erhebliche Vorteile. Nähere Auskunft erteilen die Postanstalten.

qtns dr he ges ear hen für Samoga. Nach einer Mitteilung der Postverwaltung von Neu Seeland ist die Einfuhr von deutschen und österreichischen Waren nach West Samoa nur mit Erlaubnis der Verwaltung von 5 Samoa gestattet. Bei der Beförderung über Neu Seeland ist die Erlaubnis vom Ministerium für auswärtige Angelegenheiten in Wellington einzuholen. Ein⸗ wände gegen die Zulassung deutscher Waren als Geschenk Deutscher an Verwandte oder Freunde in Samoa werden im allgemeinen nicht erhoben werden.

Infolge des durch die anhaltende Trockenheit veryrsachten niedrigen Elbwasserstandes hat sich, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, die Sächftsch⸗Böhmische Dampfschiffahrt zur Einstellung des Ber⸗ kehrs stromaufwärts von Bodenbach gezwungen gesehen.

Theater und Musik.

Theater in der Königgrätzer Straße.

nac Anzengruber und Schönherr brachte die Exltruppe in den letzten Tagen Stücke des zeitgenössischen Tiroler Dramatikers Rudolf Brix auf die Bühne, von dem am Sonnabend ein Lust⸗ spiel „Das Gnadenbild’ und gestern die Bauerntragödie „Der dürre Baum“ aufgeführt wurde. Beide Stücke legen Hen nis von der dramatischen Begabung des Verfassers ab, sind aber psychologisch so wenig vertieft und auf so krasse Wirkungen gestellt, daß sie tiefere Anteilnahme nicht erwecken und keinen na 8gs Eindruck hinter⸗ lassen. In beiden werden die Beziehungen der Geschlechter zueinander be⸗ handelt: im „Gnadenbild“ das Liebesleben der Burschen und Mädchen

weier Nachbardörfer, in dem „Dürxen Baum“ die Tragik einer kinder⸗ soß en Ehe. en Problem des Lustspiels ist uct nechtferllger Laune ohne 1“ 2 1“ 8 8