1921 / 179 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 03 Aug 1921 18:00:01 GMT) scan diff

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20/12 1920. A. Prée, G. m. b. H., Dresden⸗N. 18/7 1921.

Geschäftsbetrieb: Chemische Fabrik und Großhandel mit chemischen, technischen und Baumaterialien. Waren: Arzneimittel, chemische Produtkte für medizinische hygienische Zwecke, pharmazeutische Drogen und Präpa rate, Pflaster, Verbandstoffe, Tier⸗ und Pflanzenvertil⸗ gungsmittel, Desinfektionsmittel, Konservierungsmittel für Lebensmittel, Beleuchtungs⸗, Heizungs⸗, Koch⸗, Kühl⸗, Trocken⸗ und Ventilationsapparate und Geräte, Wasser⸗ leitungs⸗, Bade⸗ und Klosettanlagen, Borsten, Bürsten⸗ waren, Pinsel, Kämme, Schwämme, Toilettegeräte, Putz⸗ material, Stahlspäne, Scheuerpulver, chemische Produkte für industrielle, wissenschaftliche und photographische Zwecke, Feuerlöschmittel, Härte⸗ und Lötmittel, Abdruck⸗ masse für zahnärztliche Zwecke, Zahnfüllmittel, minera⸗ lische Rohprodukte, Dichtungs⸗ und Packungsmaterialien, Wärmeschutz⸗ und Isoliermittel, Asbestfabrikate, Dünge⸗ mittel, rohe und teilweise bearbeitete unedle Metalle, Eisenbahn⸗Oberbaumaterial, Farbstoffe, Farben, Blatt⸗ metalle, Firnisse, Lacke, Beizen, Harze, Klebstoffe, Wichse, Lederputz⸗ und Lederkonservierungsmittel, Appre⸗ tur⸗ und Gerbmittel, Bohnermasse, Mineralwässer, alkoholfreie Getränke, Brunnen⸗ und Badesalze, Gummi, Gummiersatzstoffe und Waren daraus für technischer Zwecke, Brennmaterialien, Wachs, Leuchtstoffe, technische Hle und Fette, Schmiermittel, Benzin, Kerzen, Nacht⸗ lichte, Dochte, Papier, Pappe, Karton, Papier⸗ und, Pappwaren, Roh⸗ und Halbstoffe zur Papierfabrikation, Tapeten, Porzellan, Ton, Glas, Glimmer und Waren daraus, Parfümerien, kosmetische Mittel, ätherische Hle, Seifen, Wasch⸗ und Bleichmittel, Stärke und Stärke⸗ präparate, Farbzusätze zur Wäsche, Fleckenentfernungs⸗ mittel, Rostschutzmittel, Putz⸗ und Poliermittel (ausge⸗ mommen für Leder), Schleifmittel, Sprengstoffe, Zünd⸗ waren, Zündhölzer, Feuerwerkskörper, Geschosse, Muni⸗ tion, Steine, Kunststeine, Zement, Kalk, Kies, Gips, Pech, Asphalt, Teer, Holzkonservierungsmittel, Rohr⸗ gewebe, Dachpappen, transportable Häuser, Schornsteine, Baumaterialien.

18233.

268493. P.

Egru

A. Prée, G. m. b.

34.

20/12 1920. 18/7 1921.

Geschäftsbetrieb: Chemische Fabrik und Großhandel mit chemischen, technischen und Baumaterialien. Waren: Arzneimittel, chemische Produkte für medizinische und hygienische Zwecke, pharmazeutische Drogen und Präpa⸗ rate, Pflaster, Verbandstoffe, Tier⸗ und Pflanzenvertil⸗ gungsmittel, Desinfektionsmittel, Konservierungsmittel für Lebensmittel, Beleuchtungs⸗, Heizungs⸗, Koch⸗, Kühl⸗, Trocken⸗ und Ventilationsapparate und Geräte, Wasser⸗ leitungs⸗, Bade⸗ und Klosettanlagen, Borsten, Bürsten⸗ waren, Pinsel, Kämme, Schwämme, Toilettegeräte, Putz⸗ paterial, Stahlspäne, Scheuerpulver, chemische Produkte für industrielle, wissenschaftliche und photographische Zwecke, Feuerlöschmittel, Härte⸗ und Lötmittel, Abdruck⸗ masse für zahnärztliche Zwecke, Zahnfüllmittel, minera⸗ lische Rohprodukte, Dichtungs⸗ und Packungsmaterialien, Wärmeschutz⸗ und Fsoliermittel, Asbestfabrikate, Dünge⸗ mittel, vohe und teilweise bearbeitete unedle Metalley Eisenbahn⸗Oberbaumaterial, Farbstoffe, Farben, Blatt⸗ metalle, Firnisse, Lacke, Beizen, Harze, Klebstoffe, Wichse, Lederputz⸗ und Lederkonservierungsmittel, Appre⸗ tur⸗ und Gerbmittel, Bohnermasse, Mineralwässer, alkoholfreie Getränke, Brunnen⸗ und Badesalze, Gummi, Gummiersatzstoffe und Waren daraus für technische Zwecke, Brennmaterialien, Wachs, Leuchtstoffe, technische Hle und Fette, Schmiermittel, Benzin, Kerzen, Nacht⸗ lichte, Dochte, Papier, Pappe, Karton, Papier⸗ und’ Pappwaren, Roh⸗ und Halbstoffe zur Papierfabrikation, Tapeten, Porzellan, Ton, Glas, Glimmer und Waren daraus, Parfümerien, kosmetische Mittel, ätherische Hle, Seifen, Wasch⸗ und Bleichmittel, Stärke und Stärke⸗ präparate, Farbzusätze zur Wäsche, Fleckenentfernungs⸗ mittel, Rostschutzmittel, Putz⸗ und Poliermittel (ausge⸗ nommen für Leder), Schleifmittel, Sprengstoffe, Zünd⸗ waren, Zündhölzer, Feuerwerkskörper, Geschosse, Muni⸗ tion, Steine, Kunststeine, Zement, Kalk, Kies, Gips, Pech, Asphalt, Teer, Holzkonservierungsmittel, Rohr gewebe, Dachpappen, transportable Häuser, Schornsteine, Baumaterialien.

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H., Dresden⸗N.

P. 18235.

1920. A. Prée, G. m. b. H., Dresden⸗N. 1921. Geschäftsbetrieb: Chemische Fabrik und Großhandel nit chemischen, technischen und Baumaterialien. Waren: Arzneimittel, chemische Produkte für medizinische und hygienische Zwecke, pharmazeutische Drogen und Präpa⸗ rate, Pflaster, Verbandstoffe, Tier⸗ und Pflanzenvertil⸗ gungsmittel, Desinfektionsmittel, Konservierungsmittel ür Lebensmittel, Beleuchtungs⸗, Heizungs⸗, Koch⸗, Kühl⸗, Trocken⸗ und Ventilationsapparate und Geräte, Wasser⸗ leitungs⸗, Bade⸗ und Klosettanlagen, Borsten, Bürsten⸗ waren, Pinsel, Kämme, Schwämme, Toilettegeräte, Putz⸗ material, Stahlspäne, Scheuerpulver, chemische Produkte für industrielle, wissenschaftliche und photographische Zwecke, Feuerlöschmittel, Härte⸗ und Lötmittel, Abdruck⸗ masse für zahnärztliche Zwecke, Zahnfüllmittel, minera⸗ lische Rohprodukte, Dichtungs⸗ und Packungsmaterialien, Wärmeschutz⸗ und Isoliermittel, Asbestfabrikate, Dünge⸗ mittel, rohe und teilweise bearbeitete unedle Metalle, Eisenbahn⸗Oberbaumaterial, Farbstoffe, Farben, Blatt⸗ metalle, Firnisse, Lacke, Beizen, Harze, Klebstoffe, Wichse, Lederputz⸗ und Lederkonservierungsmittel, Appre⸗ tur⸗ und Gerbmittel, Bohnermasse, Mineralwässer, altoholfreie Getränke, Brunnen⸗ und. Badesalze, Gummi, Gummiersatzstoffe und Waren daraus für technische Zwecke, Brennmaterialien, Wachs, Leuchtstoffe, technische

und

mittel, Rostschutzmittel, Putz⸗- und Poliermittel (ausge⸗ nommen für Leder), Schleifmittel, Sprengstoffe, Zünd⸗ waren, Zündhölzer, Feuerwerkskörper, Geschosse, Muni⸗ tion, Steine, Kunststeine, Zement, Kalk, Kies, Gips, Pech, Asphalt, Teer, Holzkonservierungsmittel, Rohr⸗ gewebe, Dachpappen, transportable Häuser, Schornsteine, Baumaterialien.

P. 18241.

268495.

Preolignit

20/12 1920. A. Prée, G. m. b. H., Dresden⸗N. 18/7 1921.

Geschäftsbetrieb: Chemische Fabrik und Großhandel mit chemischen, technischen und Baumaterialien. Waren: Arzneimittel, chemische Produkte für medizinische und⸗ hygienische Zwecke, pharmazeutische Drogen und Präpa⸗ rate, Pflaster, Verbandstoffe, Tier⸗ und Pflanzenvertil⸗ gungsmittel, Desinfektionsmittel, Konfervierungsmittel für Lebensmittel, Beleuchtungs⸗, Heizungs⸗, Koch⸗, Kühl⸗, Trocken⸗ und Ventilationsapparate und Geräte, Wasser⸗ leitungs⸗, Bade⸗ und Klosettanlagen, Borsten, Bürsten⸗ waren, Pinsel, Kämme, Schwämme, Toilettegeräte, Putz⸗ material, Stahlspäne, Scheuerpulver, chemische Produkte für industrielle, wissenschaftliche und photographische Zwecke, Feuerlöschmittel, Härte⸗ und Lötmittel, Abdruck⸗ masse für zahnärztliche Zwecke, Zahnfüllmittel, minera⸗ lische Rohprodukte, Dichtungs⸗ und Packungsmaterialien, Wärmeschutz⸗ und Isoliermittel, Asbestfabrikate, Dünge⸗ mittel, rohe und teilweise bearbeitete unedle Metalle, Eisenbahn⸗Oberbaumaterial, Farbstoffe, Farben, Blatt⸗ metalle, Firnisse, Lacke, Beizen, Harze, Klebstoffe, Wichse, Lederputz⸗ und Lederkonservierungsmittel, Appre⸗ tur⸗ und Gerbmittel, Bohnermasse, Mineralwässer, alkoholfreie Getränke, Brunnen⸗ und Badesalze, Gummi, Gummiersatzstoffe und Waren daraus für technische Zwecke, Brennmaterialien, Wachs, Leuchtstoffe, technische Hle und Fette, Schmiermittel, Benzin, Kerzen, Nacht⸗ lichte, Dochte, Papier, Pappe, Karton, Papier⸗ und Pappwaren, Roh⸗ und Halbstoffe zur Papierfabrikation, Tapeten, Porzellan, Ton, Glas, Glimmer und Waren daraus, Parfümerien, kosmetische Mittel, ätherische Ole, Seifen, Wasch⸗ und Bleichmittel, Stärke und Stärke⸗ präparate, Farbzufätze zur Wäsche, Fleckenentfernungs⸗ mittel, Rostschutzmittel, Putz⸗ und Poliermittel (ausge⸗ mnommen für Leder), Schleifmittel, Sprengstoffe, Zünd⸗ waren, Zündhölzer, Feuerwerkskörper, Geschosse, Muni⸗ tion, Steine, Kunststeine, Zement, Kalk, Kies, Gips, Pech, Asphalt, Teer, Holzkonservierungsmittel, Rohr⸗ gewebe, Dachpappen, transportable Häuser, Schornsteine, Baumaterialien.

268496. 18245.

Preo’sit

20/12 1920. A. Prée, G. m. 19/7 1921.

Beschäftsbetrieb: Chemische Fabrik und Großhandel mit chemischen, technischen und Baumaterialien. Waren: Arzneimittel, chemische Produkte für medizinische und hygienische Zwecke, pharmazeutische Drogen und Präpa⸗ rate, Pflaster, Verbandstoffe, Tier⸗ und Pflanzenvertil⸗ gungsmittel, Desinfektionsmittel, Konservierungsmittel für Lebensmittel, Beleuchtungs⸗, Heizungs⸗, Koch⸗, Kühl⸗, Trocken⸗ und Ventilationsapparate und Geräte, Wasser⸗ leitungs-⸗, Bade⸗ und Klosettanlagen, Borsten, Bürsten⸗ waren, Pinsel, Kämme, Schwämme, Toilettegeräte, Putz⸗ material, Stahlspäne, Scheuerpulver, chemische Produkte für industrielle, wissenschaftliche und photographische Zwecke, Feuerlöschmittel, Härte⸗ und Lötmittel, Abdruck⸗ masse für zahnärztliche Zwecke, Zahnfüllmittel, minera⸗ lische Rohprodukte, Dichtungs⸗ und Packungsmaterialien, Wärmeschutz⸗ und Isoliermittel, Asbestfabrikate, Dünge⸗ mittel, rohe und teilweise bearbeitete unedle Metallen, Eisenbahn⸗Oberbaumaterial, Farbstoffe, Farben, Blatt⸗ metalle, Firnisse, Lacke, Beizen, Harze, Klebstoffe, Wichse, Lederputz⸗ und Lederkonservierungsmittel, Appre⸗ tur⸗ und Gerbmittel, Bohnermasse, Mineralwässer, alkoholfreie Getränke, Brunnen⸗ und Badesalze, Gummi, Gummiersatzstoffe und Waren daraus für technische Zwecke, Brennmaterialien, Wachs, Leuchtstoffe, technische Hle und Fette, Schmiermittel, Benzin, Kerzen, Nacht⸗ lichte, Dochte, Papier, Pappe, Karton⸗ Papier⸗ und Pappwaren, Roh⸗ und Halbstoffe zur Papierfabrikation, Tapeten, Porzellan, Ton, Glas, Glimmer und Waren daraus, Parfümerien, kosmetische Mittel, ätherische Ole, Seifen, Wasch⸗ und Bleichmittel, Stärke und Stärke⸗ präparate, Farbzusätze zur Wäsche, Fleckenentfernungs⸗ mittel, Rostschutzmittel, Putz⸗ und Poliermittel (aus⸗ genommen für Leder), Schleifmittel, Sprengstoffe, Zündwaren, Zündhölzer, Feuerwerkskörper, Geschosse, Munition, Steine, Kunststeine, Zement, Kalk, Kies, Gips, Pech, Asphalt, Teer, Holzkonservierungsmittel, Rohr⸗ gewebe, Dachpappen, transportable Häuser, Schornsteine, Baumaterialien.

34.

b. H., Dresden⸗N.

18259.

34. I1..

Umbraferol

20/12 1920. A. Prée, G. m. b. H., Dresden⸗N. 19/7 1921.

mit chemischen, technischen und Baumaterialien. Waren: Arzneimittel, chemische Produkte für medizinische und hygienische Zwecke, pharmazeutische Drogen und Präpa⸗ rate, Pflaster, Verbandstoffe, Tier⸗ und Pflanzenvertil⸗ gungsmittel, Desinfektionsmittel, Konservierungsmittel für Lebensmittel, Beleuchtungs⸗, Heizungs⸗, Koch⸗, Kühl⸗, Trocken⸗ und Ventilationsapparate und Geräte, Wasser⸗ leitungs⸗, Bade⸗ und Klosettanlagen, Borsten, Bürsten⸗ waren, Pinsel, Kämme, Schwämme, Toilettegeräte, Putz⸗ material, Stahlspäne, Scheuerpulver, chemische Produkte für industrielle, wissenschaftliche und photographische Zwecke, Feuerlöschmittel, Härte⸗ und Lötmittel, Abdruck⸗ masse für zahnärztliche Zwecke, Zahnfüllmittel, minera⸗ lische Rohprodukte, Dichtungs⸗ und Packungsmaterialien, Wärmeschutz⸗ und Isoliermittel, Asbestfabrikate, Dünge⸗ mittel, rohe und teilweise bearbeitete unedle 1e6 latt⸗

Seifen, Wasch⸗ und Bleichmittel,

Geschäftsbetrieb: Chemische Fabrik und Großhandel

Ole und Fette, Schmiermittel, Benzin,

lichte, Dochte, Papier, Pappe, Karton⸗ Papier⸗ und Pappwaren, Roh⸗ und Halbstoffe zur Papierfabrikation, Tapeten, Porzellan, Ton, Glas, Glimmer und Waren daraus, Parfümerien, kosmetische Mittel, ätherische Ole, Stärke und Stärke⸗ Wäsche, Fleckenentfernungs⸗

präparate, Farbzusätze zur und Poliermittel (aus⸗

mittel, Rostschutzmittel, Putz⸗ genommen für Leder), Schleifmittel, Sprengstoffe, Zündwaren, Zündhölzer, Feuerwerkskörper, Geschosse, Munition, Steine, Kunststeine, Zement, Kalk, Kies, Gips, Pech, Asphalt, Teer, Holzkonservierungsmittel, Rohr⸗ gewebe, Dachpappen, transportable Häuser, Scho⸗ isteine, Paumaterialien.

268498. Verbandzeichen.

Strihaga

2/7 1921. Vereinigung Deutscher Fabrikanten von Baumwoll⸗, Strick⸗ und Handarbeitsgarnen e. V., Engelskirchen⸗Rheinland. 19/7 1921. Waren: Strick⸗ und Handarbeitsgarne aus Baum wolle, Wolle, Ramie, Jute, Hanf, Seide, Leinen oder gemischten Gespinstfasern, Nähseide und Nähgarne so⸗ wie Garne aus Stapelfaser, Papier oder ähnlichen Er⸗ satzstoffen.

Zeichensatzung vom 9/5 1921.

14. V. 8167.

268499. P. 18611.

PahkhIEhln

Pharmaceutisches Institut Ludwig Wil⸗ helm Gans, Oberursel (Taunus). 19/7 1921. Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb che⸗ misch⸗pharmazeutischer, Serum⸗ und Bakterien⸗Präpa⸗ rate. Waren: Arzneimittel, chemische Produkte für me⸗ dizinische und hygienische Zwecke, pharmazeutische Dro gen und Präparate, Pflaster, Verbandstoffe, Tier⸗ und Pflanzenvertilgungsmittel, Desinfektionsmittel, Konser⸗ vierungsmittel für Lebensmittel, Serum⸗ und Bakte⸗ rien⸗Präparate, Impfstoffe für die Humanmedizin und zur Bekämpfung von Tierseuchen, chemische Produkte für industrielle, wissenschaftliche und photographische Zwecke, Feuegrlöschmittel, Härte⸗ und Lötmittel, Abdruck— masse für zahnärztliche Zwecke, Zahnfüllmittel, minera⸗ lische Rohprodukte.

8/4 1921.

17. 268500

12/4 1921. Martin

Weise & Co., Leipzig.

19/7 1921.

Geschäftsbetrieb: Im⸗

port⸗ und Erxportgeschäft.

Waren: Messerschmiede⸗

waren, Garne, Seiler⸗

waren, Netze, Edelmetalle,

Gold⸗, Silber⸗, Nickel⸗ und

Aluminiumwaren, Waren

aus Neufilber, Briannia

und ähnlichen Metallegierungen, echte und unechte Schmucksachen, leonische Waren, Christbaumschmuck, Wa⸗ ren aus Holz, Knochen, Kork, Horn, Schildpatt, Fisch⸗ bein, Elfenbein, Perlmutter, Bernstein, Meerschaum, Zelluloid und ähnlichen Stoffen, Drechsler⸗, Schnitz⸗ und Flechtwaren, Bilderrahmen, Musikinstrumente und deren Teile, Papier, Pappe, Karton, Papier⸗ und Pappwaren, photographische und Druckereierzeugnisse, Spielkarten, Kunstgegenstände, Porzellan, Ton, Glas, Glimmer und Waven daraus, Schreib⸗, Zeichen⸗, Mal⸗ und Modellier⸗ waren, Bureau⸗ und Kontorgeräte, Lehrmittel, Spiel⸗ waren, Turn⸗ und Sportgeräte, Uhren und Uhrteile.

W. 27456.

36. 268501. P. 18103.

26/11 1920. Wilhelm Proeser, Darmstadt, Elisa⸗ bethenstr. 62. 19/7 1921. Geschäftsbetrieb: Zündwarenfabrikation. Zündwaren, insbesondere Pappzündstäbchen.

Umschreibungen, Berichtigungen und sonstige Nachträge.

Kl. 16b. 35468, 40246, 148008. Umgeschrieben auf J. Hré. Sécrestat Ainé Société Anonyme, Bor⸗ deaux; Vertr.: Dr. Antoine⸗Feill, Dr. Geert See⸗ lig, Dr. P. Ehlers, Hamburg.

Kl. 16b. 52629. Adresse: Goethestr. 5

Kl 37. 55592. Umgeschrieben auf Weber & Schulte, G. m. b. H., Mühlenrahmede i/ Westf.

Kl. 38. 56425. Wohnsitz: Gera⸗Reuß, Fürstenstr. 20.

Kl. 38. 117826. Umgeschrieben auf Schelp & Co, Bremen.

Kl. 16c. 56747. Umgeschrieben auf Henriette Wilhelmine

Rosenthal, geborene Pickardt zu Berlin, Dr. Henriette

Wilhelmine Rosenthal zu Charlottenburg und

Anna Rosenthal. Adresse für Zuschriften: Fa vpon Koenen & Co, Berlin, Lützowstr. 47.

Kl. 34. 124199, 127816. Umgeschrieben auf Paul Denschel, Berlin⸗Dahem, Lenze Allee 44.

Kl. 38. 143013. Firma geändert in: Fa. Ernst Runne⸗ baum, Barnstorf b. Bremen.

Kl. 34. 147919. Umgeschrieben auf Berlin⸗Adlershof, Bismarckstr. 27.

Kl. 2. 151387, 153021, 155118,

Kl. 260e. 173934.

Umgeschrieben auf Galenus Chemische Industrie,

Waren:

Edgar Jenner

.13. 157808, 161674, 166125. Umgeschrieben au

Chemische Industrie Rheydt Friedrich Cüsten

Rheydt.

. 16 b. 169710 Firma geändert in: H.

Kahlcz

Apotheke zur Altstadt, Inhaber Erich Friedlaender

Königsderg i/ Pr. 34. 175890. Umgeschrieben auf Mathias Kesse Düsseldorf, Elisabethstr. 43. 9

. 38. 189809. Umgeschrieben auf Georg Ferd Kittel, Aurich. 8 . 10. 212454. Vertreter: Dipl.⸗Ing. E. Bierre ist in Fortfall gekommen. . 6. 226175, 226867, 226873, 226874. Ungeschriehe auf Peter Friesenhahn, Berlin⸗Grunewald d bertus Allee 41. .34. 26 4106. Umgeschrieben auf Berliner Chemische Fabrik Dr. Müller & Geisler, G. m. b. H., Berln .2. 252 303. Umgeschrieben auf Dr. Earl S. Slocn Incorporated, New⸗York und Wilmington; Vertt. echtsanwälte Max Friedrich Bärwinkel u. Fih Hoffmann, Leipzig .41. 1060, 47236. Umgeschrieben auf Louis Hirt G. m. b. H., Gera Reuß). .38. 51071. Vertreter: Pat. Anw. Dipl.⸗Ing. Hamt Caminer, Berlin u. Karl Wentzel, Frankfurt a. 34 59392 61376, 75309, 79623. Ungeschrieken auf Ph. Brückner, G m. b. H., München.

23. 71646, 149304, 196959. Umgeschrieben am Alpine Maschinenfabrik⸗Gesellschaft Augsburg (Allen, inhaber Hugo Sachs), Augsburg.

12. 142306, 142307. Vertreter: Heinrich Lop Berlin, Heiligegeiststr. 13/14. 1

.26 b. 143372. Firma geändert in: Mauersberger & Co., Dresden. 8

.24. 145203. Firma geändert in: Marshall Patent Mattreß Company, Limited, London.

Kl. 10. 148410. Jetziger Vertreter: Pat.⸗Anw. Dr.⸗Ing.

R Geißler, Berlin.

16 b. 149645, 149646. Jetziger Anw Dipl⸗Ing. C. Huß, Berlin.

23. 161735. Wohnsitz: Münster i. W.

38. 168170. Umgeschrieben auf J. Dennhöͤfer §8 Cie., Nürnberg.

262. 168368. Firma geändert in: Blohm, Gätjenz & Co. vorm. Reichert & Co. G. m. b. H., Han⸗ burg.

4. 175432. Alleiniger Vertreter: Pat⸗Anw. M. Alexander⸗Katz, Berlin.

2. 243858. Umgeschrieben auf „Neopharm“ Che⸗ mische Fabrik Warfelmann & Co., Hannover.

2. 94313, 139508. Umgeschrieben auf Mor. Fatek chemisch⸗pharmozeutische Fabrik, Tribuswinc i. Ssterr; Vertr.: Pat.⸗Anw. Hans Heimam Berlin.

. 20 a. 51857. Bayreuth.

36. 69991. Jetzige Vertreter: Rechtsanwälte Na. Friedrich Bärwinkel und Fritz Hoffmann, Leipjig

.38. 106290. Firma geändert in: Cigaretten⸗ à Tabalfabrik „Ophyr“ Ostar Reik, Nachf., Namm

Vertreter: Pat⸗

Umgeschrieben auf M. Bauer Nach⸗

heim.

.26d. 117292. Umgeschrieben auf Thelen⸗Kreuda Chokoladen⸗Zuckerwaren Vertriebsgesellschaft m. b.9. Cöln a/Rh.

118304. Umgeschrieben auf Socié:é Civile de Héritiers de P. Basset, Tassin la Demi⸗Lum (Rhone); Vertr.: Dr. Antoine⸗Feill, Dr. Geet Seelig, Dr. P. Ehlers, Hamburg.

dl. 26d. 120801. Umgeschrieben auf Püpcke & Bernaf Halle a'S.⸗Diemitz.

38. 143330. Firma geändert in „Vulkan“ J. F.

Komendzinski Cigaretten⸗ und türkische Tabakfabti

iin Dresden, Dresden. 1

16 b. 144467. Umgeschrieben Fa. Rönsberg sen., Duisburg⸗Beeck.

162. 146298. Firma geändert in: Werger Brauer Akt.⸗Ges., Worms

32. 147584. Adresse: Potsdamerstr. 43a.

20 a. 148720, 148721. Jetziger Vertreter: Rechte anwalt Ludwig Marbe, Freiburg i. Br.

9b. 149740. Jetziger Vertreter: Pat.⸗Anw. Dr.⸗Ind R. Geißler, Berlin.

2. 151483, 158816. Jetziger Vertreter: Pat. Anm C. v. Ossowski, Berlin. 1b

38. 151617. Wohnsitz: Lörrach⸗Stetten (Baden,

18. 152151. Wohnsitz: Niederzwehren b. Cassel. 26e. 152482. Sitz: Baden⸗Baden.

.36. 9576, 9581, 9582, 9586, 9643, 11036, 110Fhb

11054, 14054, 15683, 16521, 18472, M

20938, 21690, 21765, 25645, 26292, 30lI- 36405, 36955, 45108, 48028, 51474, 52lI. 52439, 58211, 68693, 70226, 71662, 7166 73346, 84619, 84620. Umgeschrieben auf J. Hoesterecy (früher Barmen, j tzt Hannover⸗Lindeg G. m. b. H., Hannover⸗Linden.

Kl. 42. 267512. Im Warenverzeichnis ist statt 2N lasser zu solchen“ der Ausdruck „Anlasser zu bl tromotoren“ gesetzt worden.

Kl. 2. 178318. Ungeschrieben auf West⸗Laboratoriin G. m b. H., Hamburg⸗Billbrook.

Kl. 29. 77684. Wohnsitz: Tillowitz (Schlesien).

Teillöschungen.

21. Kl. 11. 2659962. Für chemische Prode füfr medizinische und hygienische Zud pharmazeutische Drogen und Präpargh Tier⸗ und Pflanzenvertilgungsmittel, 2. infektionsmittel, Konservierungsmittel Lebensmittel, Stahlspäne, chemische - dukte für wissenschaftliche und photog phische Zwecke, Feuerlöschmittel, Häf

und Lötmittel, Abdruckmasse für iüe ärztliche Zwecke, Zahnfüllmittel, mineral Rohprodukte, Asbestfabrikate, Blattmeim Packmaterial, Gummi, Gummiersatst und Waren daraus für technische Zu⸗ Leuchtstoffe, Schmiermittel, Benzin, 7 wiemen, ätherische Ole, Seifen, 2 und Bleichmittel, Stärke und Stärke parate, Farbz sätze zur Wäsche, Sch

8 mittel, Zement, Kalk, Gips, Pech, Afpt

Teer gelöscht.

Berlin, den 2 August 1921.

auf Jo ham

über die Versorgung der vor dem 1.

Zustimmung des Reichsrats hiermi 1

Alle Postanstalten n

den ten un auch bdie Geschaftsstele

Der Bezugspreis betraͤgt vierteigährüch 42 Me. Bestellung 2 . Berlin außer für Selbstabholer elmstraße Nr. 32.

Ginzelne Nummern Iüen 1 Mr.

Reichsbankgirökonto.

Anzeigenpreis för ben Naum einer 5 gespaltenen Einheits zeile 2 Mk., einer 3 gespaltenen Einhei 1 Außerdem wird auf 9 vvR.NNAnnHene zuschlag von 80 v. die Geschäftsstelle

Verlin SW 48, Wilhelmstratze Nr. 32. —— en

ein Teuerungs⸗ Anzeigen nimmt an:

und Staatsanzeigers.

erhoben. es Reichs⸗

Berlin

..

Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Varbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich. Ceesmethmereg ung, GZesetz über die Versorgung der vor dem 1. August 1914 aus

der Wehrmacht ausgeschiedenen hea1, Naauf und ihrer 2 ( etz). esetz zur Ergänzung des etzes über die Entschädi vhügliede des Nechstage 1““ erordnung, betreffen änderung der V ü 8“ fhit ö 8 ““ ekanntmachung, betreffend die Anmeldung privpatrechtli Forderungen des Deutschen Reichs und 8 derfogtrechhicher sowie privatrechtlicher ö“ gegen alliierte Staaten und der Ansprüche aus Artikel 306 Abs. 4 des Friedens⸗ 19-ernnage E“ „Ausführungsanweisung zu der Bekanntmachun 12. Mai 1920 über die Anmeldung und Buntmachung, 2* Urkunden und Wertpapieren aus Anlaß der Durchführung der Bestimmungen des § 10 Abs. 1 der Anlage zu Artikel 298 des Friedensvertrags.

Preußen. i und sonstige EEE

Bekanntmachung der nach Vorschrift des Gesetz⸗ 8 1872 hic g h Vorschrift de 855 vom 10. April

en Regierungsamtsblättern veröffentlicht Urkunden usw. ichten Erlasse,

Aufhebungen von Handelsverboten. Handelsverbote.

Amtliches. Deutsches Reich.

Dem Portugiesischen Konsul in Dresden, Florencio Gomes ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.

ugust 1914 aus der Wehrmacht ausgeschiedenen Militärpersonen und ihrer Hinterbliebenen (Altrentnergesetz).

Vom 18. Juli 1921.

Der Reichstag hat das folgende gesg⸗ beschlossen, das mit it verkündet wird: 1

§ 1.

Für die früheren Angehörigen der deutschen Wehrmacht und ihre Hinterbliebenen gilt, soweit ihnen Versorgungsgebührnisse nur infolge einer vor dem 1. Nuguft 1914 beendeten Dienstleistung zu⸗ erkannt sind oder nach den vor dem Reichsversorgungsgesetz vom 12. Mai 1920 (RGBl. S. 989) erlassenen Militärversorgungsgesetzen noch zuerkannt werden können, das Reichsversor ungsgesetz nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften. Der Versorgungsberechtigte wird jedoch nach den bisher für ihn geltenden Gesetzen versorgt, wenn er dies innerhalb eines Monats nac Zustellung des Bescheids über die Neufeststellung der Versorgungsgebührnisse beantragt.

Die Vorschriften des Abs. 1 gelten nicht für die mit Ruhegehalt verabschiedeten Berufsoffiziere, deckoffiziere und ⸗beamten der Wehr⸗ macht sowie ihre Hinterbliebenen.

§ 2.

Die neue Feststellung der schon früher bewilligten Versorgungs⸗ gebührnisse erfolgt ohne Antrag. Dabei gelten die nach den vor dem Mannschaftsversorgungsgesetze vom 31. Mai 1906 (RGBl. S. 593) erlassenen Militärversorgungsgesetzen als „dauernd gänzlich erwerbs⸗ unfähig“ anerkannten Beschädigten auch im Sinne des Reichs⸗ versorgungsgesetzes als erwerbsunfähig, die dauernd größtenteils Erwerbsunfähigen“ als 70 vom Hundert und die „dauernd teilweise Erwerbsunfähigen“ als 30 vom Hunbert in der gemindert, es sei denn, daß eine Nachprüfung ein anderes Ergebnis hat.

§ 3. 1 und Hausgeld soll den Beschädigten nach den Vorschriften der §§ 4 bis 20 des Reichsversorgungsgesetzes gewährt werden. Auf Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel haben sie in dem im § 7 des Reichsversorgungsgesetzes vorgesehenen Umfang Anspruch. 1

Heilbehandlung, Krankengeld

§ 4.

Die in den §§ 32, 33 und 52 des Reichsversorgungsgesetzes ent⸗ haltenen Vorschriften über das Uebergangsgeld, den Beamtenschein und die Anmeldefrist finden auf die nach diesem Gesetze zu ver⸗ sorgenden Personen keine Anwendung.

einschließlich des Portos abgegeben.

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gesetze vom 26. Juli 1918 RGBl. S. 993 —) oder vom 26. li 1918 (RGBl. S. 994) Kapitalabfindung aches konnten, ee

die Vorschriften de 72 bi 1 1e r 88 72 bis 85 des Reichsversorgungsgesetzes An⸗

§ 7.

Soweit die im § 1 Abs. 1 5 . nüar 1989 § s. 1 genannten Beschädigten am 1. Ja⸗ eine Teilrente von 10 vom Hundert nach dem Mannschafts⸗

versorgungsgesetze vom 31. Mai 1906 (RGBl. S. 593) oder unabhängig von der Minderung der Erwerbsfähigkeit eine In⸗ validenpension fünfter Klasse nach dem Militärpensionsgesetz vom 27. Juni 1871 (RGBl. S. 275) oder eine Invaliden⸗ pension vierter Klasse nach dem preußischen Gesetz vom 6. Juli 1865 (Preußische Gesetzsamml. S. 777) oder diesen Pensionen entsprechende Versorgungsgebührnisse auf Grund anderer Militärversorgungsgesetze bezogen haben, werden ihnen die nach den bisher für sie geltenden Gesetzen und den hierzu bis zum 1. Januar 1921 ergangenen Ver⸗ ordnungen und Erlassen zu zahlenden Gebührnisse bis zum 31. De⸗ zember 1921 weitergezahlt. Mit dem 1. Januar 1922 wird an Stelle dieser Gebührnisse von Amts wegen eine einmalige Abfindung in Höhe des dreifachen Jahresbetrages gewährt. Der Berechnung des Jahresbetrags wird der für Dezember 1921 gezahlte Monatsbetrag zugrunde gelegt, soweit er nach den bis zum 1. April 1920 ergangenen Verordnungen und Erlassen zu zahlen war.

Das gleiche gilt für alle in den §§ 45 Nr. 1 und 2 und 47 des Mannsch sversorgungsgesetzes genannten Beschädigten und für die im § 74 Abs. 1 und 2 des Mannschaftsversorgungsgesetzes genannten früheren Schutztruppenangehörigen, deren Erwerbsfähigkeit nach dem Mannschaftsversorgungsgesetz um 10 vom Hundert gemindert oder wiederhergestellt ist, die aber die für sie günstigere Versorgung nach den vor dem Mannschaftsversorgungsgesetz ergangenen Militär⸗ versorgungsgesetzen oder zum Ausgleich des Unterschieds zwischen dieser Versorgung und der nach dem Mannschaftsversorgungsgesetz einen Zuschuß bezogen haben.

Wenn die im § 1 Abs. 1 genannten Beschädigten zwar höhere gese liche als die vorstehend genannten Versorgungsgebührnisse am . Januar 1921 bezogen haben, aber bei der ersten Nachprüfung auf Grund dieses Gese festgestellt wird, daß ihre Erwerbsfähigkeit infolge einer Dien lbeschädigung nicht oder um weniger als 15 vom Hundert gemindert ist, so wird ihnen an Stelle der bisher bezogenen Gebührnisse als Abfindung der Betrag gezahlt, der ihnen unter den Voraussetzungen des Abs. 1 (als Empfängern einer Teilrente von 10 vom Hundert, einer Invalidenpension fünfter Klasse ufw.) bis zum 31. Dezember 1924 zu zahlen wäre.

Nach Zahlung der Abfindungssumme entsteht ein neuer Anspruch auf Versorgung nur nach den Vorschriften dieses Gesetzes. Ein auf die Zeit der neuen Versorgung entfallender Teilbetrag der Abfmdungs⸗ summe wird angerechnet.

§ 8.

Für die im § 1 Abs. 2 des Mannschaftsversorgungsgesetzes ge⸗ nannten Kapitulanten (Löhnung⸗ und Gehaltempfänger) und die nach den Vorschriften des Militärpensionsgesetzes vom 27. Juni 1871 oder den Vorschriften des preußischen Gesetzes vom 6. Juli 1865 oder den entsprechenden Vorschriften anderer Militärversorgungsgesetze auf Grund von mindestens Fütgchereer Dienstzeit unabhängig von Dienst⸗ beschädigung versorgten Militärpersonen der Unterklassen, die vor dem 1. August 1914 aus dem aktiven Militärdienst ausgeschieden und nicht nach dem Reichsversorgungsgesetze zu versorgen sind, gelten die Vor⸗ schriften des 8 95 Abs. 1 und 3 des Reichsversorgungsgesetzes. Für alle nach § 9 Abs. 3 des Reichsversor ungsgesehes zu gewährenden Kinderzulagen gilt auch der § 30 Abs. 2, 3 und 4 des Reichsver⸗ sorzacnsegesetes

Die nach einer Dienstzeit von mindestens 18 Jahren auf Grund des § 1 Abs. 3 des Mannschaftsversorgungsgesetzes versorgten Kapitu⸗ lanten einschließlich der seit 1. August 1914 ausgeschiedenen Löhnung empfangenden und der in der Zeit vom 1. August 1914 bis 31. März 1920 ausgeschiedenen Gehalt empfangenden Kapitulanten 95 des Reichsversorgungsgesetzes) und die unabhängig von Dienstbeschädigung 5 mindestens achtzehnjähriger Dienstzeit auf Grund der früheren Gesetze versorgten Militärpersonen der Unterklassen haben Anspruch auf die nach den Vorschriften des § 11 des Mannschaftsversorgungs⸗ esetzes berechneten Renten. An Stelle der Vollrente des Mann⸗ sca tsversorgungsgesetzes tritt hierbei die Vollrente des Reichs⸗ versorgungsgesetzes 29), zu dieser Rente wird Kinderzulage 30), Ortszulage 51) und Teuerungszulage 87) gewährt. Sind diese Personen seit 1. August 1914 im aktiven Militärdienst wieder verwendet worden, so erhöht sich ihre Rente mit jedem weiteren Dienstjahr um drei Hundertstel dieser Vollrente bis auf ihren vollen

Betrag. Für alle auf Grund der Abs. 1 und 2 und auf Grund des § 95

des Reichsversorgungsgesetzes versorgten Personen gelten hinsichtlich des Ruhens die gesetzes, grenze von 2000 auf 9000 ℳ, die im Einkommensgrenze von 2000 auf 6750 erhöht.

Vorschriften des § 36 des Mannschaftsversorgungs⸗ jedoch wird die im § 36 Nr. 3 vorgesehene Einkommens⸗ § 36 Nr. 4 vorgesehene

Die Abs. 1 bis 3 gelten auch für die Gehalt empfangenden Kapitulanten, die auf Grund des § 99 des Reichsversorgungsgesetzes

Für das Ruhen der Hinterbliebenenbezüge, die auf Grund des Abs. 5 gewährt werden, gilt das Militärhinterbli Äbs. 3e gewöhrt ngxe 5 b19hs itärhinterbliebenengesetz vom

§ 9. Deckoffiziere und Beamten des Beurlaubten⸗ es, die Beamten der Zivilverwaltung, Geistliche und andere kirch⸗ liche Beamte, die nicht zu den Beamten des eeee c. hende densrss 38 be eerner die im es Offizierpensionsgesetzes vom 31. Mai 1906 (REBl. S. 565) genannten Personen, die gegen den Militärfiskus Anspruch auf Pension haben und die nach § 1 bats zu 1ö1 sind, ch den bisher erhalten, wenn ihnen na is geltenden Vorschriften höhere Gebührnisse als nach diesem Gesetze zustehen, bis zum 31. Dezember 1921 diese höheren Gebührnisse. Vom 1. Januar 1922 ab wird ihnen Versorgung nur nach diesem Gesetze gewährt. Zum Ausgleich für den Fortfall der früheren höheren Gebührnisse wird eine ein⸗ malige Ubfindungssumme gewährt. Diese beträgt für die Offiziere, Deckoffiziere und Beamten des Beurlaubtenstandes und für die im § 35 des Offiszierpensionsgesetzes enannten Personen das Dreifgche des Unterschieds zwischem dem Jahresbetrage der nach diesem Gesetze zu zahlenden Gebührnisse und den Gebührnissen, die nach den früheren Vorschriften am 1. Januar 1922 zu zahlen wären.

Für die Beamten der Zwilverwaltung, die Geistlichen und anderen kirchlichen Beamten beträgt die Abfindungssumme das Drei⸗ fache des Unterschieds zwischen dem Jahresbetrage der ihnen nach diesem Gesetze zustehenden Verforgungsgebührnisse und der ihnen da⸗ neben zustehenden Frvispension einerseits und dem Jahresbetrage der ihnen bisher insgesamt zustehenden Pensionsgebührnisse anderseits

Die Vorschrift des § 7 Abs. 4 gilt entsprechernd].

§ 10. Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1921 in Kraft. Nachzahlungen für einen vor dem 1. Januar 1921 liegenden Zeitraum finden nicht statt.

Die auf Grund der bisher geltenden Gesetze zu zahlenden Ver⸗ sorgungsgebührnisse werden nach dem 1. Januar 1921 so lange weitergezahlt, bis die Gebührnisse nach diesem Gesetze festgestellt sind. Die Feststellung erfolgt rückwirkend vom 1. Januar 1921 an; die nach Satz 1 gezahlten Be geh sind anzurechnen. Sind die nach diesem Geet festgestellten Ge ührnisse niedriger als die bisher ge⸗ währten Gebührnisse, so tritt die Minderung mit dem Ablauf 8 Monats ein, der auf die Zustellung des Bescheids folgt 8

12. 88 8

Der Lauf der in den 88 4 und 54 des Reichsversorgungsgesetzes bezeichneten Fristen beginnt für die im § 1 genannten Hraterbülegenen frühestens mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes. 8—

8

Sofern in einzelnen Fällen aus den Vorschriften dieses Ge besondere Härten sich ergeben, kann der Reichsarbeitsminister im Ein⸗ bezatzemen mit dem Reichesminister der Finanzen einen Ausgleich gewähren. 1s

14. Die usführunasbestimmurden erläßt der Reichsarbeitsminister Berlin, den 18. Juli 1921. Der Reichspräsident. Ebert.

Für den Reichsarbeitsminister. Bauer.

8 1I11 Gese 2 6““ 5* Ergänzung des Gesetzes über die Entschädigung er Mitglieder des Reichstags vom 10. Juli Vom 27. Juli 1921. Der Reichstag hat das folgende Geseß beschlossen, das mit Zustimmung des Reichsrats hiermit v ündet wird. Das Gesetz über die Prtschädegeng. der Mitglieder des Reichs⸗

tags vom 10. Juli 1920 (RGB .. 1437) wird dahin ergänzt,

daß vom 1. Juli 1921 an 1. den in der Stadtgemeinde Berlin wohnhaften Mitgliedern a) zur Anfwandsentschädigung ein Teuerungsz xchlag von 1 monatlich fünfhundert Mark gewährt, 8 b) zu dem im § 2 bezeichneten Tagegeld ein Teuerungszuschlag

von zwanzig Mark gewährt, 8 um zwanzig Mark erhöhter

c) beim Abzug nach § 3 ein Betrag abgezogen, 2. den übrigen Mitgliedern G a) zur Aufwandsentschädigung ein Teuerungszuschlag von 8 monatlich eintausend Mark ewährt, b) zu dem im § 2 bezeichneten Lagegeld ein Teuerungszuschlag von füntunddreißis Mark gewährt, 0) beim Abzug nach § 3 ein um fünfunddreißig Mark erhöhter Betrag abgezogen wird.

8 Versorgung nach den vor dem Reichsversorgungsgesetz erlassenen Gesetzesvorschriften Se. haben.

Für die Hinterbliebenen der im Abs. 2 genannten Kapitulanten und für die Hinterbliebenen der während der Zugehörigkeit zur Wehr⸗ macht nach zehnjähriger Dienstzeit gestorbenen Militärpersonen der Uattencahg wird Versorgung nach den Vorschriften der §§ 36 bis 39 und 41 bis 42 des Reichsversorgungsgesetzes gewährt, ohne daß der Nachweis eines ursächlichen Zusammenhanges des Todes mit einer Dienstbeschädigung geführt werden braucht.

Frankfurt a. M.

151953. Firma geändert in: Erste Neu⸗Isen⸗ burger Maschinenfabrik, Enim⸗Werk, G m. b. H., Neu⸗Isenburg. 34. 155780. Umgeschrieben auf Mayener Seifen⸗ und Seifenpulverfabrik Peter Barrenstein, Nachf. Paul Groß, Mayen.

Buchdruckerei G. m. b. d., Berlin 8W. 11, Bernburger

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Expedition

Berlin, den 27. Juli 1921. 1 Der Reichspräsident. Ebert.

Der Reichsminister des Inne Dr. Gradnauer.

§ 5.

Die Landeszentralbehörden können an Stelle der nach den 88 68 bis. 71 des Reichsversorgungsgesetzes zur Mitwirkung berufenen Hauptfürsorgestellen und Fürsorgestellen der Kriegsbeschädigten⸗ und Kriegshinterbliebenenfürsorge deren Aufgaben auf andere Behörden übertragen.

Kl. 23

§ 6. 3 die auf Grund der Kapitalabfindungs⸗

Nur lch . dur auf solche Personen S. 680) (mit dem Ergänzungs⸗

gesetze vom 3. Juli 1916 (REBl.

8 Verlag der (Mengering) in Berlin. Druck von P. Stankiewicz“ Straße 14

8 1b 85