1921 / 191 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 17 Aug 1921 18:00:01 GMT) scan diff

8 1“

5/1 1921. Fa. Hugo Bukow, Altona/ Elbe. 4/8 1921.

Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von Spirituosen. Waren: Spirituosen.

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00005S55SSSSSSSneeheneAhbIhheee

15/3 1921. Fa. Ferd. Rückforth Nachf., Aktien⸗Gesellschaft, Stettin. 4/8 1921. Geschäftsbetrieb: Fabrikation alkoholi⸗ scher und alkoholfreier Getränke. Waren: Wein, Sekt, Malzwein, Spirituosen, Liköre, alkoholfreie Getränke, Fruchtsäfte, Limonaden, Punsche, Extralte und Essenzen zur Herstellung von Getränken, Essig, Sprit, Spiritus, diäte⸗ tische Nährmittel.

R. 25279.

269048.

7/3 1921. Klosterkellerei Karl Schwarz, Düsseldorf. 4/8 1921.

Geschäftsbetrieb: Weinhandlung, Sektkellerei, Fruchtsaftpresserei und Likörfabrik, Kognakbrennerei, Essigsprit, Fabrikation alkoholfreier Getränke, Zucker⸗ und Schokoladenwaren, Keks und Biskuits. Waren: Spirituosen, Schaumweine.

269050. E. 14089.

11/4 1921. Fa. August Eysenck, a. Rh. 4/8 1921.

Geschäftsbetrieb: Weingroßhandlung, Spirituosen⸗

fabrik. Waren: Branntweine, Spirituosen und Liköre, alkoholarme und alkoholfreie Getränke.

269052. NR. 25462.

HAVEILNIAE

19/4 1921. August Rüßler, Potsdam, Jägerstr. 7. 4/8 1921.

Geschäftsbetrieb: Wein⸗ und Spirituosenhandlung. Waren: Weine, Spirituosen und alkoholfreie Getränke.

16 b. 269053. G. 22384.

eltlicht

Fa. Hugo Grünberger, Breslau. 4/8 Destillation und Likörfabrik.

Niederlahnstein

27/5 1921.

1921. Geschäftsbetrieb:

Waren: Spirituosen.

16 b. 269054.

4/8 1921.

Geschäftsbetrieb: Großdestillation, Fruchtsaft⸗ presserei und Weingroßhandlung. Waren: Weine, Spirituosen und Liköre. 1

269055. H. 42792.

9 12/5 1921. Fa. Robert Hahn, Waldenburg i. Schles. 4/8 1921. 1 w Geschäftsbetrieb: Großdestillation, Fruchtsaft⸗ presserei und Weingroßhandlung. Waren: Weine, Spirituosen und Liköre.

16 b. 269056.

7/4 1921. Fa. F. Schubert & Co. 4/8 1921.

Geschäftsbetrieb: Vertretungs⸗ und Importgeschäft. Waren: Spirituosen, Pflanzensäfte, Obst⸗ und Frucht⸗ säfte, Stillweine, Schaumweine, Sirupe, Mineralwässer, Limonaden, alkoholfreie Getränke, Essenzen für Gewürz⸗ zwecke, pharmazeutische Zwecke und zur Herstellung von Spirituosen, Gewürzextrakte, Essig, Weinessig, Essig⸗ essenzen, Sprit, Fruchtextrakte.

16 b. 269057. K.

München.

36884.

Schloss Reichartshausen

14/3 1921. C. A. F. Kahlbaum, Aktiengesellschaft, Berlin. 4/8 1921.

Geschäftsbetrieb: Likörfabrik. Spirituosen, Weine und Sekte.

16 b. 269058.

Waren: Liköre,

L. 22210.

1 1920. Ludwig & Wachsmann, Berlin. 4/8 PWes chäftsbetrieb: Weingroßhandlung und Spiri⸗ tuosen engros. Waren: Weinbrandverschnitt, Rum⸗ verschnitt, Arrakverschnitt, Liköre, Spirituosen.

16 . 269059. M. 32248.

Wäller

16/4 1921. Jakob Marz, Dierdorf, Bez. Coblenz. 4/8 1921.

Geschäftsbetrieb: Dampsdestillerie, Likör⸗ und Essigspritfabrik und Weinhandlung. Waren: Wein und

10/6 1921. Otto Heidemann, Maxr John, Waldemar Burghardt, Bochum. 4/8 1921.

Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb⸗ chemischer Produkte. Waren: Schutzmittel zur Ver⸗ hinderung der Tropfenhaftung auf Glasscheiben.

269061.

incent

4/4 1921. Fa. Carl Petereit, Aktien⸗Gesellschaft, Königsberg i. Pr. 5/8 1921.

Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von Spirituosen, Spirituosenessenzen, Likören, Fruchtsäften. und Limonaden. Waren: Spirituosen, Spirituosen⸗ essenzen, Liköre.

16 b. P. 18588.

*

4/4 1921. Fa. Carl Petereit, Aktien⸗ Königsberg i. Pr. 5/8 1921. ien⸗Gesel

Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrie Spirituosen, Spirituosenessenzen, Likören, Fnas Wund Limonaden. Waren: Spirituosen, Spir essenzen, Liköre. rit

269063. N. 2

Remy Diktiner

8

Deutscher Edellikz

5/8 1921.

feiner Edelliköre. Waren: Spirituosen.

16 b.

29/1 1921. Sutterer & Moesbach b. Achern i. B. 1921.

Geschäftsbetrieb: Brennerei und Handel mit Spirituosen. Waren: Zwetschenwasser und sonstige Branntweine, Liköre und Weine.

Cie., 5/8

269064.

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S. 19

ECHI

269065. Sch. 27154.

„llen Schulte“

27/12 1920. Fritz Schulte im Hofe Nachf., Gelsen⸗ kirchen. 5/8 1921.

Geschäftsbetrieb: Kornbranntweinbrennerei Likörfabrik. Waren: Spirituosen jeder Art.

16b. Sch. 27690.

Harl zchweltzer's Edellikör „Prunus“

18/4 1921. Carl Schweitzer, Freiburg⸗Zähringen, Unterfeldstr. 6. 5/8 1921.*

Geschäftsbetrieb: Weinhandlung, Brennerei, Likör⸗ fabrik. Waren: Branntweine und Likör.

16 b.

und

269067.

Stifts Perle

21/4 1921. Eduard Steinbrinck, Herdecke a. d. Ruhr. 5/8 1921.

Geschäftsbetrieb: Stiftsbrennerei, Dampfdestillerie, Likörfabrik. Waren: Spirituosen aller Art.

16 b. W. 27518.

St. 10794.

15/4 1921. Fa. Gebrüder Wolfermann, Berlin. 5/8 1921.

Geschäftsbetrieb: Weingroßhandlung und Likör⸗

fabrik. Waren: Liköre und Spirituosen.

269069.

Bonnes Nouvelle

75 1921. Gebr. Wossidlo, Stettin. 5/8 190 Geschäftsbetrieb: Weingroßhandlung. Weine, Spirituosen.

2/3 1921. Reinartz & Co., Düsseldorf. 5/81

[Geschäftsbetrieb: Fabrikation von Essenzen, rischen Hlen, Fruchtsaftpressevei, Kelterei, Obstvef tung. Waren: Fruchtessenzen und Fruchtextralt Herstellung kohlensäurehaltiger und nicht kohlenst haltiger Getränke, Limonaden, Fruchtsäfte, alkoht Getränke, künstliche und natürliche Mineralwösser, 9h und Gewürzextrakte für Konditoreien und Vach Stillwein und Schaumwein, Spirituosen, Bachg und Puddingpulver.

17. 269072.

2/6 1921. Kohler & Schaeser, Pforz⸗ heim. 5/8 1921.

Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von Gold⸗, Silber⸗, Alpakka⸗ und Bijouteriewaren. Waren: Gold⸗, Silber⸗ und Alpakkawaren, echte und unechte Schmucksachen.

17. 269073.

2/6 1921. Fa. Hans Lindner, Pforzheim. 5/8 1921. Geschäftsbetrieb: Herstel⸗ lung und Vertrieb von Gold⸗, Silber⸗ und Alpakkawaren. Wa⸗ ren: Ketten, Bijouterien und Ringe aus Edel⸗ und Unedel⸗ metall, echte und unechte Schmucksachen, Gold⸗, Silber⸗ und Alpakkawaren.

K. 37

16ec.

2/5 1921. Dortmunder Actien⸗Brauerei, Dortmund. 5/8 1921.

Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von Erfrischungsgetränken. : Alkoh⸗ freie Getränke, Limonaden. ö

Spirituosen.

Berlag der Expedition (Mengering) in Verlin.

(Schluß in der folgenden Beilage.)

Patronus

6/5 1921. Fa. Feliz Remy, Mühlheim a⸗ d. Geschäftsbetrieb: Dampfspirituosenbrennerei,

auch die Geschäftsstelle SW 48,

82

Der Bezugspreis beträgt viertelsährlich 42 Mr. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zoitungsvertrseben für Selbstabholer

ichelmstrate

8

Einzelne Nummern kosten 1 Mr.

Anzeigenpreis föür den Naum einer 5 gespaltenen Einheits⸗

1 8n 2 Mk., einer 3 gespaltenen Einheitszelle 3,50 Mk. . LEEEI11111““ veor 2 auf 8 zuschlag von v.

Nr. 32. AAI die Geschaftsstene

en Anzetgenpreis ein Teuerungs⸗ erhoben. Anzeigen nimmt an: es Reichs⸗ und Staatsanzeigers.

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Berlin, Mittwoch, den n. August, Abends.

Postscheckkonto: Berlin 41821.

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———

8 Einzelnummern oder einzelne Beilagen

Inhalt des amtlichen Teiles⸗ Dentsches Reich. Preußen.

Ernennungen und sonstige Personalveränderu Handelsverbote. X“ 8

Ernennungen dd.

Denutsches Reich.

Bei der Reichsbank ist der Direktor bei der Reich nebenstelle in Rheydt Eix zum 15. August d. J. in die Stelle

des Zweiten Vorstandsbeamten der Reichsbankstelle in Katto⸗

witz zunächst interimistisch versetzt worden.

Preußen.

Preußische Generallotteriedirektion.

Der Bürodjätar bei der Hauptverwaltung der Staats⸗ schulden Walter Schleinstein ist als Lotterieobersekretär angestellt worden.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Bei dem Berggewerbegericht in Dortmund ist der Bergrat Segering in Essen unter Ernennung zum Stellvertreter des Vorsitzenden mit dem stellvertretenden Vorsitz der Kammer Essen III dieses Gerichts betraut worden. 8

Ministerium für Wissenschaft, und Frs itnb. Namens des Preußischen Staatsministeriums ist die Wahl des Studienrats 88 Kehlert am Löbenichtschen Realgymnasium in Königsberg i. Pr. 8 Studiendirektor derselben Anstalt und die Wahl des Studienrats Hassel am Realgymnasium in Grünberg zum Studiendirektor des städtischen Realgymnasiums in Grünberg in Schlesien bestätigt worden.

Kunst

ei Max Wessel, Carnaperstraße 83, ist Snn hog: 16 1 Handel mit Gegen⸗ s untersagt worden. 9

d *8 8 22. Juli 1921

zur erfügung vom 22. Juli

ständen des täglichen Bedar Barmen, den 12. Angust 1921. Die Polizeiverwaltung. J. A.- Suermondt

—ÿůy—

8 Bekanntmachung.

Auf Grund der 88§ 1 und 2 der Bundesratsverordnu 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässi er Personen vom Handel (RGBl. S. 603) und der Ausführungsbestimmungen hierzu vom 2. September 1915, wird dem Kaufmann Wil⸗ helm Richling ir., wohnhaft in Sterkrade, Steinbrink⸗ straße Nr. 50, der Handel mit Lebens⸗ und Futter⸗ mitteln aller Art sowie jede mittelbare oder unmittelbare Be⸗ teiligung an einem solchen Handel für das Gebiet des Deutschen Reichs untersagt. Die durch das Verfahren entstandenen baren Auslagen, insbesondeve auch die Kosten der Bekanntmachung, fallen dem Betroffenen zur Last.

Sterkrade, den 8. August 1921.

Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister: Dr. Heuser.

Bekanntmachung. uf Grund der §§ 1 und 2 der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend Fersbaktung vneg ver ae Personen vom Handel (RGBl. S. 603) und der Ausführungsbestimmungen hierzu vom 27. September 1915, wird den Eheleuten Phh t lipp Löhr sowie deren Töchter Käthe und Helene Löhr, wohnhaft in Sterkrade, von Trotha⸗Straße Nr. 31, der andel mit Lebensmitteln und Tabakwaren aller Art sowie jede mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem solchen Handel für das Gebiet des Deutschen Reichs unter⸗ sagt. Die durch das Verfahren entstandenen baren Auslagen, ins⸗ auch die Kosten der Bekanntmachung, fallen den Betroffenen

Sterkrade, den 8. Auguft 1921. 88 ,18 Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermei

8 6 eichsbank⸗

einschließlich des Portos abgegeben.

werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des

Nichtamtliches.

Deutsches Fretchkt.

Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für Steuer⸗ und Zollwesen, für Volkswirtschaft und für Rechtspflege sowie die vereinigten Sigh für Steuer⸗ und Zollwesen, für Volkswirtschaft, für und für Durchführung des Friedensvertrags hielten heute Sitzungen.

Der polnische Geschäftsträger Legationsrat Dr. de Wysocki hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der 1. Legationssekretär Roman de Janta⸗Polscyüski die Ge⸗ schäfte der Gesandtschaft.

Der französische Ministerpräsident hat dem deutschen Vertreter in Paris, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, folgende Note, die wirtschaftlichen Sanktionen betreffend, übermittelt:

Im Namen der im Obersten Rat vertretenen alliierten Re⸗ gierungen habe ich die Ehre Ihnen mitzuteilen, daß der Oberste Rat am 13. August 1921 bezüglich der am 7. März d. J. ver⸗ hängten wirtschaftlichen Sanktionen folgenden Entschluß gefaßt hat, dessen Wortlaut folgt:

1. Auf Grund der Annahme des Ultimatums vom 5. Mai 1921 durch Deutschland sowie auch auf Grund der ersten von Deutschland auf Neseegeee Peneg geleisteten Zahlungen und unter Vorbehalt der vollständigen Begleichung der Summen, die Deutschland am 31. August 1921 zu zahlen hat, Feeins der Oberste Rat einstimmig die Aufhebung der wirtschaftlichen Sanktionen, die durch ihn am 7. Rärz 1921 verhängt wurden. Diese Entscheidung wird gegebenenfalls am 15. September 1921 in Kraft treten.

2. Jedoch ist diese Entscheidung von folgenden, vorher von der deutschen Regierung anzunehmenden Be⸗ stimmungen abhängig;:

a) Es wird eine interalliierte Stelle geschaffen, die in Gemein⸗ sceft mit den zuständigen deutschen Stellen zusammenarbeiten wird, ei der Prüfung und Ausstellung solcher Ein⸗ und Ausfuhrbewilligungen, welche Waren betreffen, deren Empfänger oder Absender 1ees des auf Grund des Versailler Friedens besetzten Gebietes sind. Der einzige weck dieser Stelle ist es, Sicherungen dagegen zu schaffen und darüber tn wachen, daß nicht etwa das deutsche Ein, und Ausfuhrsystem hinsichtlich der besetzten Gebiete eine Benachteiligung der interalliierten Waren unter Verstoß gegen die Artikel 264—267 des Friedensvertrags zur Folge hat.

b) Die deutsche Regierung erkennt die Gültigkeit der Handlungen an, die während der Dauer der Sanktionen auf Grund der öen vorgenommen worden sind, welche die Interalliierte Rheinlandkommission in Ausführung der auf der Londoner Konferenz im März 1921 ge⸗ troffenen Entscheidungen erlassen hat. Es wird von allen ge⸗ richtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wegen solcher Handlungen Abstand genommen, die nach Maßgabe der erwähnten Verordnungen vorgenommen sind.

3. Die Interalliierte Rheinlandkommission ist ermächtigt, unter Mitwirkung des Beauftragten der italienischen Regierung, Ausführungs⸗ und Uebergangsbestimmungen zu erlassen und durchzuführen, die sich auf die vorgenannten Entscheidungen sowie auf die Verwendung der vereinnahmten Gelder und die Prüfung der geleisteten oder noch zu leistenden Ausgaben beziehen.

4. Der Oberste Rat überträgt die Ausarbeitung der näheren Bestimmungen über die im § 2 erwähnte Stelle einem Sachver⸗ ständigenausschuß, der von den Regierungen der Besatzungsmächte und von der italienischen Regierung ernannt wird und seine Vor⸗ schläge vor dem 1. September den Regierungen zu unterbreiten hat. Die Sachverständigen werden möglichst bald in Koblenz zusammen⸗ treten und sich dort mit den deutschen Delegierten treffen.

Ich habe die Ehre, Sie zu bitten, dieses Schriftstück Ihrer Re⸗ gierung zu übermitteln und ihr mitzuteilen, daß ich mich freuen würde, von Ihnen zu erfahren, daß sie die in der Entscheidung der Alliierten Mächte aufgezeichneten Bedingungen Kghtusn.⸗

riand.

Der für die Bearbeitung der Reparationsfragen gebildete Sonderausschuß des Keeköußigen Reichswirtschafts⸗ rats hat laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ wegen der Einlösung der Reparationsgutscheine folgenden Antrag beschlossen:

Es wird beantragt, daß Fundsot ich das Reich die volle, durch die Einbehaltung der Exportabgabe verlorene Summe ersetzen soll.

Dabei sind folgende Möglichkeiten zu unterscheiden: a) Es hat ein Verkauf in Mark stattgefunden. Die Rückzahlung des vollen, beschlagnahmten Betrages findet in Mark statt. b) Es hat ein Verkauf in Auslandswährung stattgefunden. Das Reich hat denienigen Markbetrag zu ersetzen, welcher den ee in die Lage seßt, am Tage der Auszahlung durch das Reich den beschlagnahmten Betrag in der gleichen, aus⸗ ländischen Währung wieder zu beschaffen. Der Exporteur ist verpflichtet, den Quittungsschein der englischen

Regierung unverzüglich zur Einlösung vorzulegen.

über Eigentum und Verwaltun

Betrages

Die beteiligten Ministerien haben diesen beiden An⸗ trägen grundsätzlich zugestimmt. Die erforderlichen Ver⸗ handlungen mit der englischen Regierung sind eingeleitet worden. Zu dem Antrag a ist die englische Regierung gebeten worden, 88 den Reparationsgutscheinen außer den Pfundbeträgen auch die ursprünglichen Markbeträge angeben zu lassen, aus denen die Pfun beträge errechnet worden sind. Die englische Regierung hat bei den vorläufigen Besprechungen darüber in Aussicht gestellt, daß au den Gutscheinen entweder der Markbetrag selbst oder wenigstens der Umrechnungskurs angegeben wird, der der Errechnung des Pfundbetrages aus dem ursprünglichen Markbetrag zu⸗ grunde gelegen hat. Sobald entsprechende Weisungen an die englischen Zollbehörden ergangen sind und die Gutscheine die notwendigen Angaben enthalten, wird von der mit der Einlösung der Reparationsgutscheine betrauten Friedensvertragabrechnungsstelle nicht mehr der Kurs des Tages der Ausstellung des Gutscheins, sondern der wirkliche Markbetrag für die Auszahlung zugrunde gelegt.

Was den Antrag b anbelangt, so sind die beteiligten Ministerien auch hier grundsätzlich bereit, dem Antrag zu folgen, d. h. für die Berechnung des Markgegenwertes in Zukunft nicht mehr, wie bisher, den Kurs des Tages der Ausstellung des Gutscheins, sondern den Kurs des Tages der Auszahlung des Markgegenwertes Fgrnne. zu legen, p daß der empfangsberechtigte Exporteur einen Markbetrag erhält, der am Tage der Auszahlung dem Pfundbetrag entspricht, mit dem der Exporteur bei Abschluß des Geschäfts gerechnet hat.

Die in dem Antrag des Vorläufigen Reichswirtschaftsrats ver⸗ langte „Unverzüglichkeit’ der Vorlage reicht nach Ansicht der be⸗ teiligten Ministerien aber nicht aus, den für den Umrechnungskurs mshe nden Tag zweifelsfrei festzulegen, da die Vorlage des Gut⸗ scheins bei der Friedensvertragabrechnungsstelle nicht nur von der Schnelligkeit abhängt, mit der der empfangsberechtigte Exporteur den he zugegangenen Gutschein vorlegt, sondern auch noch von einer

eihe anderer zeitlicher Zufälligkeiten, die sich im Einzelfalle nicht beurteilen lassen, ob der Gutschein tatsächlich „unverzüglich“ vorgelegt worden ist. Es wird daher versucht, den Tag der Ueberweisung des Markgegenwerts in anderer Weise so festzulegen, daß er von dem Willen des empfangsberechtigten Exporteurs und von sonstigen zeit⸗ lichen Zufälligkeiten unabhängig ist. Mit der englischen Regierung wird deswegen verhandelt.

Von dem Ausschuß des Reichswirtschaftsrats ist ferner gewünscht worden, daß neben der unmittelbaren Einsendung der Reparationsgutscheine an die Friedensvertragsabrechnungsstelle * die Einreichung der Gutscheine durch Vermittlung der Reichsbank⸗ anstalten zugelassen wird. Obwohl eine Beschleunigung der Auszahlung dadurch im allgemeinen nicht erreicht werden wird, soll diesem Wunsche in Zukunft doch stattgegeben werden. Der empfangsberechtigte Ex⸗ porteur kann daher den Reparationsgutschein bei der Reichsbankanstalt, in deren Bezirk er seinen Wohnsitz hat, einreichen. Die Reichsbankanstalt leitet den Reparationsgutschein an die Friedensvertragabrechnungs⸗ stelle weiter und sahlt den Markgegenwert für Rechnung des Reichs an den empfangsberechtigten Exporteur aus, sobald sie von der Friedensvertragabrechnungsstelle darüber verständigt worden ist, daß der Gutschein in Ordnung und wie hoch der Markgegenwert ist. Die von den Reichsbankanstalten berechneten Gebühren (1 % für die ersten 10 000 ℳ, ½ % für den 10 000 übersteigenden Betrag, mindestens 2 für das Stück) und die Kosten der Versendung des Gutscheins nach Berlin hat der Anftraggeber zu tragen.

Bis zum 31. Juli 1921 einschließlich wurden gemäß Artikel 238 des Friedensvertrages zurückgegeben an Belgien 9734 Staatsbahnwagen und 145 Privatwagen, an Frankreich

4258 Staatsbahnwagen und 454 Privatwagen, zusammen

Preußen.

MNiach Meldungen des „Wolffschen Telegraphenbüros“ aus Rosenberg kam es in der Nacht zum Montag bei den Dörfern Sternalitz und Kostenli an der Grenze zu einem Gefecht mit regulären polnischen Truppen, denen es gelang, durch eine umfassende Bewegung die beiden Dörfer mit Gewehr⸗ und Mas nes zu nehmen. Rasch herbeigeeilten deutschen Kräften gelang es, nach heftigen Kämpfen, bei denen auch Handgranaten verwendet wurden, die Polen über die zu treiben. Die Polen hatten 24 Tote und eine Anzahl Verwundeter.

Wie ferner aus Beuthen gemeldet wird, waren auf Grund verschiedener Vorfälle Anzeichen vorhanden, daß ein örtliches Losschlagen polnischer ehemaliger Insurgenten für die Nacht zum Mittwoch stattfinden sollte. Die Engländer haben aus diesem Grunde besondere Vorkehrungen getroffen. In den Mittagsstunden besetzten sie die Außenbezirke der Stadt, um Angriffe von polnischer Seite sofort zunichte zu

Danzig. 3 . Da bei den Verhandlungen zwischen Danzig und Polen der Eisenbahnlinien im Gebiete der e Stadt Danzig sowie im Hafen⸗ ausschuß zwischen den Danziger und polnischen Mitgliedern über die Auslegung des Begriffs Hafenbahn keine