1921 / 202 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 30 Aug 1921 18:00:01 GMT) scan diff

§ 2. 8 Eine Beschlagnahme von Druckschriften ohne richterliche An⸗ ordnung ist außer in den Fällen des § 23 Nr. 1 und 2 des Reichs⸗ geserys über die Presse vom 7. Mai 1874 auch dann zulässig, wenn der Inhalt der Druckschrift die Voraussetzung eines Verbots nach § 1 Absf. 1 erfüllt.

§ 3.

Wer eine nach § 1 verbotene Druckschrift herausgibt, verlegt, druckt oder verbreitet, wird mit Geldstrafe bis zu 500 000 und mit Gefängnis oder mit einer dieser Strafen bestraft.

§ 4.

Versammlungen, Vereinigungen, Aufzüge und Kundgebungen können außer den Fällen des Artikels 123 der Reichsverfassung ver⸗ boten werden, wenn die Besorgnis begründet ist, daß in den Ver⸗ sammlungen usw. Erörterungen stattfinden, die zur gewaltsamen Aenderung oder Beseitigung der Verfassung oder verfassungsmäßiger Einrichtungen des Reichs oder eines seiner Länder, zu Gewalttaten gegen Vertreter der republikanisch⸗demokratischen Staatsform, zum Ungehorsam gegen Gesetze oder rechtsgültige Verordnungen oder gegen die innerhalb ihrer Zuständigkeit getroffenen Anordnungen der ver⸗ fassungsmäßigen Behörden aufreizen, soiche Handlungen billigen oder verherrlichen oder die verfassungsmäßigen Organe und Einrichtungen des Staates in einer den inneren Frieden des Staates gefährdenden Weise verächtlich machen. öö

Zuständig für den Ausspruch des Verbots ist der Reichsminister des Innern, der die zum Vollzuge notwendigen Vorschriften erläßt.

§ 5.

Wer eine nach § 4 verbotene Versammlung usw. veranstaltet oder in einer solchen verbotenen Versammlung usw. als Redner auf⸗ tritt, wird mit Geldstrafe bis zu 500 000 und mit Gefängnis nicht unter einem Monat, wer an einer solchen verbotenen Versammlung usw. teilnimmt, mit Geldstrafe bis zu 100 000 und mit Gefängnis oder mit einer dieser Strafen bestraft. 8

Gegen ein Verbot nach §§ 1 und 4 und eine Beschlagnahme nach § 2 ist die Beschwerde an einen Ausschuß zulässig; die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Die Mitglieder des Ausschusses und ihre Stellpertreter wählt der Reichsrat aus seiner Mitte. Der Ausschuß entscheidet in der Besetzung von 7 Mitgliedern, die nach eigener freier Uebenengnng. erkennen. Den Vorsitz im Ausschuß führt ohne Stimmrecht der Reichsminister des Innern oder ein von ihm bestimmter Stellvertreter. Die Beschwerde ist beim Reichsminister des Innern einzureichen, der sie, falls er ihr nicht

stattgibt, dem Ausschuß zur Geefheheng vorlegt.

§ 7. Di Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 29. August 1921.

Der Reichspräsident. Ebert. er Reichskanzler. Dr. Wirth.

Die vereinigten Ausschüssen des Reichsrats für Volks⸗ wirtschaft und für Rechtspflege hielten am 30. August eine Sitzung ab.

Im Auswärtigen Amt ist am 28. d. M. ein vor⸗ läufiges Abkommen mit Italien unterzeichnet worden, das nach „W. T. B.“ folgenden Wortlaut hat:

Die Regierung 9-. Reichs un

die Italienische Regierun haben in dem Bestreben, die gegenseitigen bandelsbeseüungen zu regeln und zu erleichtern, nachstehendes vorläufiges Abkommen ge⸗ schlossen: b

Artikel 1. Die deutsche Regierung und die italienische Regierung werden

sich ohne Rücksicht auf gegenteilige Verfügungen, die gegenwärtig Gültigkeit haben oder in Zukunft erlassen werden könnten, die Er⸗

teilung von Ein⸗ und Ausfuhrbewilligungen für die in den Listen

Ab, B, C und D aufgeführten Waren gegenseitig erleichtern und bei Peüfäens der einzelnen Fälle mit möglichstem Wohlwollen verfahren. Für die Ausfuhr solcher Waren, die in der Anlage D aufgeführt sind, wird sich die Deutsche Regierung von dem Grundsatz leiten lassen, nach Deckung des inländischen Bedarfs Anträgen auf Ausfuhr⸗ bewilligung, die im Verhältnis zur Deckung des Bedarfs des an⸗ suchenden Staates stehen, grundsätzlich zu willfahren.

Die Bestimmungen des Abs. 1 beziehen sich auch auf Waren, die mittels Postpaket zum Versand gelangen.

Artikel 2.

Die Deutsche Regierung und die Italienische Regierung werden in bezug auf den gegenseitigen Warenverkehr keinerlei neue Ver⸗ fügungen, Maßnahmen verwaltungstechnischer Art, Verbote oder Be⸗ stimmungen treffen, welche im Gegensatz zu dem Geiste und dem Wortlaut dieser Abmachung geeignet wären, die sich daraus ergebenden Vorteile ganz oder teilweise aufzuheben. Sollte sich trotzdem aus schwerwiegenden Gründen eine der beteiligten Regierungen genötigt sehen, derartige Verfügungen, Maßnahmen, Verbote oder Be⸗ stimmungen zu treffen, so wird sie sich vorher mit der anderen Regierung in Verbindung setzen, um im gegenseitigen Einverständnis eine Abhilfe zu versuchen. Gelingt dieses nicht, so finden die etwa erlassenen Ein⸗ und Ausfuhrverbote auf Waren, die am Tage des derselben bereits zur Beförderung aufgegeben waren, eine Anwendung.

Artikel 3.

Die auf Grund dieses Abkommens eingeführten oder ausgeführten Waren müssen von einem Ursprungszeugnis begleitet sein. Diese Bescheinigungen sollen von den zuständigen Behörden kostenfrei aus⸗ gestellt und beglaubigt werden. ““ 8

Artikel 4.

Die gegenwärtige Vereinbarung tritt Kraft 8 hat Geltung f diesem Tage ab gerechnet. Falls sie nicht einen Monat vor Ablauf dieser Frist gekündigt wird, gilt sie als für den gleichen Zeitraum er⸗

neuert. Artikel 5.

Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung und Durchführung der vorstehenden Abmachung sollen von einer gemischten Kommission entschieden werden, die für jeden einzelnen Fall aus einer von der deutschen Regierung und einer von der italienischen Regierung zu er⸗ nennenden Person zusammengesetzt wird und an einem von diesen heiden Personen zu vereinbarenden Ort zusammentritt. In allen

ällen, wo sich die beiden Kommissionsmitglieder nicht einigen, ent⸗ scheidet ein von ihnen hinzuzuziehender Schiedsrichter. Können sie sich auch über die Person des Schiedsrichters nicht einigen, so soll um dessen Ernennung der schweizerische Bundespräsident gebeten werden.

Berlin, den 28. August 1921.

(gez.) Haniel von Hainhausen. (L. S.) gez.) Alfredo Frassati.

8 (L. S.) 8 8

Zu dem Abkommen ist noch zu bemerken, daß die Be⸗ handlung, welche deutschen Staatsangehörigen, Waren oder Schiffen in bezug auf die Niederlassung, die Ausübung des. Berufs, des Handels und Gewerbes, die industrielle Betäti⸗ gung, die Schiffahrt und den Verkehr in Italien gegenwärtig zuteil wird, tatsächlich schon die gleiche ist, wie diejenige, welche den Staatsangehörigen, Waren und Schiffen der anderen Nationen zugute kommt, abgesehen allerdings von der Zoll⸗ frage. Falls diese Behandlung eine Aenderung erfahren sollte,

Die deutschen Staatsangehörigen können daher damit rechnen, daß Italien an der gegenwärtig ihnen gegenüber geübten wohlwollenden Behandlung keine Aenderung vor⸗ nehmen wird.

Liste A.

Verzeichnis derjenigen Waren, die für die Einfuhr aus Deutschland nach Italien in Frage kommen.

Kaffeeersatz, Heiz⸗, Schmier⸗ und Treiböle aus Stein⸗ und Braunkohle, Parfümierte Totletteseifen, Parfümerien, Kosmetika, Toilettenwasser mit und ohne Alkoholgehalt, Künstliche Riechstoff⸗ essenzen u. a., Sprengstoffe, Pulver und geladene Jagdpatronen, Zündhütchen und Zündschnüre, Gelatine, Bestickte Gewebe aus Leinen, Baumwolle, Wolle, Seide und Hanf, einschließlich der bestickten Tülle, Schirme jeder Art, Spitzen aus Leinen, Baumwolle, Wolle und Seide, Fäͤcher, Gaze, Tülle, Krepp, Flor und ähnliche undichte Gewebe, nicht bestickt, Bodenteppiche aus Wolle, Feder⸗ schmuck roh und verarbeitet, Haararbeiten, Aufgeputzte Damenhüte aus Seide, Spitzen, Stickereien, Kinderhüte und Mützen aus allen Gespinstwaren, Künstliche Blumen, Konfektionierte Pelzwaren und zusammengenähte zubereitete Felle und Pelze, Waren aus Elfenbein,

erlmutter, Korallen, Schildpatt, Horn, Knochen und Klauen, Feine Holzwaren, einschl. der Rahmen, Bilderleisten, Spielzeug aus Holz, eine Möbel und Teile, Waren aus Papier und Pappe, Waren aus Edel⸗ metallen, auch in Verbindung mit Edel⸗und Halbedelsteinen, auch gezogen, gewalzt, gehämmert usw., Feine Porzellanwaren, Schleif⸗ und Luxusglas⸗ waren, Automobile, Belichtete kinematogr. Filme, Uhren, Uhren aus Gold, andere Uhren, Wand⸗, Turm⸗ und Standuhren usw., Uhr⸗ gehäuse und ⸗Teile, Jagd⸗ und Preßluftgewehre, Kurze Pistolen, Teile für Handfeuerwaffen, Klaviere, Klavierteile, Teerfarbstoffe, Mineralfarben, natürlich und künstlich sonstwie zubereitete Farben, Kurzwaren, gewöhnliche und feine aus allen Stoffen außer Holz, ein⸗ schließlich der Kinderspielzeuge, der unechten Bifouteriewaren und der Kanzleiwaren, Bier, Hopfen, Kakaoerzeugnisse, Zuckerrübensamen, Wein in Fässern und Gebinden, Wein in Flaschen, Spirituosen.

Liste B. Verzeichnis derjenigen Waren, deren Einfuhr aus Italien nach Deutschland in Frage kommt.

Warengattung: Marsala in Fässern und Gebinden, Wer⸗ muth in Fässern und Gebinden, Wein in Fässern oder Zisternen, Olivenöl, Sulphuröl, Pflanzenöl anderes, Essenzen aus Süd⸗ früchten, Essenzöle andere, Tabak verarbeitet, Borsäure roh, Zitronensäure, Oelfäure, Gerbstoffextrakte, Weinsteinsäure, Glycerin, Zitronensaurer Kalk, Lorbeerblätter, Betrocknete und frische Schalen von Südfrüchten, Lakritzensaft, Hanfgespinste von Nr. 1/2 10, Hanfgespinste von Nr. 10 aufwärts, Tülle aus Leinen und Hanf, Baumwollgespinste. Baumwollgewebe, Rohseide einfach, Rohseide gedoppelt oder gezwirnt, Seide gefärbt, ge⸗ sponnene Seidenabfälle roh, Passementeriewaren aus Seide, seidene Bänder, rohe Wurzeln für Bürsten, rohe Pfeifenköpfe unangebohrt, neue Möbel und Teile davon, Steinnußknöpfe, Geflecht aus Stroh, Bast und dergl., Lederhan dschuhe aller Art, Fußbekleidungen, Auto⸗ mobile, Marmor und Alabaster, roh, gesägt und bearbeitet, Bimsstein und Talk, Graphit, Glaswaren und Glasschmelz, Laufdecken, Voll⸗ reifen für Kraftwagen, Kartoffeln, einschl. der Frühkartoffeln, Weizengrieß, Teigwaren aus Weizenmehl, Frisches Gemüse, Frische Tomaten, Orangen, Zitronen und Mandarinen, Frische Tafeltrauben, Frisches Obst, Getrocknetes Obst (Mandeln, Korinthen, Rosinen, Feigen und Haselnüsse), Anderes Obst, ge⸗ trocknet und gedörrt, Tomatenkonserven, Andere landwirtschaftliche Erzeugnisse (Stroh, Heu und dergl.), Wacholderbeeren, Weichkäse, Hartkäse, Bettfedern roh oder gewaschen, bearbeitete oder unbearbeitete Haare, Schwämme, roh und verarbeitet, Korallen, bearbeitet, Elfen⸗ bein, Perlmutter und Schildpatt, roh, Schildpatt, Arbeiten daraus, Arbeiten aus Horn und Bein, Belichtete kinemat. Filme, Musik⸗ instrumente, Streichinstrumente, Blasinstrumente, Zebttasthumenn Hüte aus Haar und Wolle, Filz, fertige Stumpen, Hüte aus Stroh, Afbestarbeiten.

Liste C.

Verzeichnis derjenigen Waren, deren Einfuhr im Transit über Triest in Frage kommt. Kaffee, Tee, Gewürze (gewöhnliche Ware), Getrocknetes Obst für Eßzwecke, Getrocknetes Obst für Industriezwecke, Reis, Rohtabak, Kakaobohnen. 8 . Liste P.

8 111“ 51 8 Verzeichnis derjenigen Waren, deren Einfuhr aus Deutschland 6“ von Italien gewünscht wird. 1

Ungebrauchte Maschinen, Zellulose, Holzschliff, Thomasschlacke,

5

Künstlicher Dünger, Zeitungspapier.

—.—V—

Botschafter von Bergen hat einen Urlaub angetreten. Die Geschäfte der Botschaft beim Vatikan in Rom werden während seiner Abwesenheit von dem Legationssekretär Dr. Jordan geführt.

88 gewerkschaftlicher Seite wird dem „W. T. B.“ mit⸗ geteilt:

Am Montagnachmittag fand im Reichskanzlerhaus eine Be⸗ sprechung von Vertretern des Allgemeinen Deut⸗ schen Gewerkschaftsbundes, des Gewerkschafts⸗ ringes deutscher Arbeiter⸗, Angestellten⸗ und Be⸗ amtenverbände und des Afabundes mit dem Reichs⸗ kanzler statt. Die Vertreter der Gewerkschaften wiesen auf den durch die jüngste Mordtat blitzartig beleuchteten Charakter der politischen Situation hin und schilderten die in den Reihen der Arbeitnehmerschaft vorhandene starke Beunruhigung. Es wurde von ihnen mit Bedauern festgestellt, daß die am 20. März 1920 zur Sicherung der Republik getroffenen Vereinbarungen (acht Punkte) bis heute unerfüllt geblieben seien, und daß seitdem die Reaktion immer mehr erstarkt sei. Ausschreitungen schwerster Art gegen das Ansehen der Republik und deren Einrichtungen hätten sich ereignet, die Fahne der Republik sei mehr als einmal Gegenstand der Verhöhnung und Vernichtung gewesen, Veranstaltungen ehemaliger militärischer Formationen seien mit er⸗ unglimpfungen der Einrichtungen der Republik verbunden gewesen. Gegen derartige Handlungen des Hochverrats, soweit sie von rechts kämen, seien die Organe der Justiz gar nicht oder nur mit außerordentlicher Milde vorgegangen. Die bedenkliche innerpolitische Entwicklung zeige sich aber besonders in den Mordtaten gegenüber republikanisch gesinnten politischen Persönlichkeiten. Die Ermordung des Abg. Gareis in München sei bis heute noch ungesühnt; der Mord an Erzberger sei symptomatisch für die politische Atmosphäre. Die Vertreter der Gewerkschaften richteten daher an den Herrn Reichs⸗ kanzler die dringende Aufforderung, zur Beseitigung dieser Zustände in schärfster Weise durchzugreifen. Insbesondere forderten sie die Aufhebung des Ausnahmezustands in Bayern, Mitteldeutschland und Ostpreußen, das Verbot für Angehörige der Reichswehr, an antirepublikanischen Kundgebungen teilzunehmen, widrigenfalls sofortige Bestrafung und Entfernung aus der Reichswehr erfolgen müsse, unerbittliches Vorgehen gegen die unmittelbare und mittelbare Verherrlichung des politischen Mordes und der Anreizung dazu in Wort und Schrift, schärfstes Zufassen bei der strafrechtlichen Ver⸗ folgung politischer Mörder und deren Helfershelfer wie überhaupt die Ergreifung energischer . zur Sicherung der demo⸗ kratischen Republik. Die gewerkschaftlichen Vertreter erklärten aus⸗ drücklich, daß die hinter ihnen stehenden 11 Millionen Arbeiter, An⸗ gestellten und Beamten willens seien, sich zum Schutz der demo⸗ kratischen Republik der Regierung rückhaltlos zur Verfügung zu stellen. Sie erwarteten von der Regierung, daß sie unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen treffe.

Der Reichskanzler erklärte in seiner Erwiderung, daß er die von den Vertretern der Gewerkschaften vorgetragenen Besorgnisse teile. Es sei daher bereits eine Verordnung erlassen, die geeignet

besteht Einverständnis darüber, daß Deutschland berechtigt ist, I

von der g zucückzutreten.

885 2 rI“ 8

1 sein dürfte, den beregten N.

12,, 21. .98J14.— 8,8., 297 Hnee

ßständen nachdrücklich zu Keibe zu gehen.

F öte es, daß die Vertreter der Gewerkschaften sich in so ent⸗ ö hinter die Regierung stellen wollten, um sie bei der Sicherung der Republik nachdrücklichst zu unterstützen. Wegen Aufhebung des Ausnahmezustandes, die auch er für wünschenswert. halte, sei 89 den betreffenden Ländern in Verbindung zu treten. Die hinsichtlich der Rechtsprechung gegebenen Anregungen würden Gegenftand bevorstehenden gesetzgeberischen Maßnahme sein. Der Rei er behielt sich vor, den Vertretern der Gewerkschaften über 1 der getroffenen Maßnahmen in den nächsten Tagen eine Mitteilung zu lassen.

EE che Beamtenbund ist gleichfalls mit den ge⸗ werkschaftlichen Spitzenorganisationen in Fühlung 1 8 88 erklärt, daß er jeden politischen Mord aufs schärfsts verurtei 9

von der Regierung durchgreifende Maßnahmen zur Extgiftung, 5 politischen Atmosphäre erwartet. Auch der Deutsche Beam 8 8.

ist bereit, die Verfassung gegen jeden gewaltsamen Angriff mit allen

Mitteln zu schützen.

Schweiz. 8 1“ Der Völkerbundsrat trat am Montagnachmittag u seiner ersten Beratung über die vberschlesische Frase zusammen. Nach Mitteilung des „W. T. B.“ aus Henf waren sämtliche Ratsmitglieder anwesend, die vier ständigen Ishi⸗Japan, Balfour⸗England, Bourgeois⸗ rankreich und Imperiali⸗Italien, sowie die vier nichtständigen ellington Koo⸗China, Quinones de Leon⸗Spanien, da Cunha⸗Brafilien. und Hymans⸗Belgien. Der Generalsekretär des Völkerbundes Sir Eric Drummond und zahlreiche Beamte nahmen an der Sitzung teil, die, wie fast alle Völkerbundssitzungen, öffentlich war. Der Präsident Ishii führte den itz und verlas seinen Bericht über die fißlefiche Frage. Nach einer amtlichen Meldung hat der Völkerbundsrat beschlossen, die. ihm vom Obersten Rat übernehmen. Die Entscheidung wurde sofort telegraphi⸗ egete din Briamnd als dem Präsidenten des Obersten Rats mitgeteilt. Die nächste Sitzung des Völkerbundsrats findet Donnerstag, den 1. September, Nachmittags, statt. Aus den Verhandlungen wird bekannt,

ober⸗

nicht Vor⸗

ch dem Minister⸗

daß Briand dem Grafen Ishii

in einer Note vom 24. August mitgeteilt hat, daß sich in der

Sitzung des Obersten Rats vom 12. August jede der im

Obersten en in Laee. feierlichst verpflichtet habe, die Lösung,

die durch den Völkerbundsrat empfohlen werde, anzunehmen.

Theater und Mufik.

Im Opernhause wird morgen, Mittwoch, „Tannhäuser“ mit Walther En hün der Titelpartie als Gast aufgeführt. Ferner sind darin die Damen Schwarz, Heckmann⸗Bettendorf, Escher⸗ Vespermann und die Herren Schlusnus, Helgers, Noé, Stock, und Krasa beschäftigt. Musikalischer Leiter Anfang 6 Uhr.

Rate vertretenen Regierungen im Laufe der Be⸗

Lücke— ist Dr. Fritz Stiedry.

Im Schauspielhause wird morgen „Der Kronprinz“ in 3

bekannter Besetzung gegeben. Anfang 7 Uhr. Wegen Erraakung Albert Bassermanns wird im Deutschen

Theater täglich „Potasche und Perlmutter“

mit Paul Grätz und

Karl Ettlinger in den Hauptrollen gegeben. Am Sonntag, den

4. September, wird Albert Bassermann wieder in „Kean“ auftreten. Späterer Beginn der Vorstellungen im Deut⸗ schen Opernhause. s 1 stunde konnte im Charlottenburger Opernhause einem längst gehegten Wunsche der Besucher Rechnung getragen werden. Die Vorstellungen werden vom 1. September an in der Regel statt um 7 Uhr erst um 7 ½ Uhr beginnen. Für Opernaufführungen, die eine längere Spieldauer bedingen, b ziehungsweise eine volle Stunde früher angesetzt werden.

Mannigfaltiges. Breslau, 29. August. (W. T. B.)

9

Infolge der Verlängerung der Polizei⸗

h;

wird der Anfang um eine halbe, be⸗

Auf dem Haupt⸗

bahnhof wurden heute zwei Polen festgenommen, gegen

die von einem Sekretär der engli 1 in Oppeln wegen Ueberfalls im Zuge Berlin

schen Kommission

Breslau, wobei der Engländer am Gesicht und am Hinterkopf

verletzt ist, Der eine der

der eng ein Mitglied der polnischen Alerander Tomasiewicz aus War rend Polenaufstands in Lublinitz eine Rolle gespielt hat. Bei der polizeilichen

Anzeige erstattet worden war. lische Offiziersuniform trug, entg

Viehablieferungskommission namens

Polen, entpuppte sich als

schau, der während des

Vernehmung, die in Gegenwart von zwei Mitgliedern der englischen

Kommission in Breslau vorgenommen wurde, gab der polnische Ober⸗ leutnant Tomasiewicz auf die Frage nach Herkunft der englischen

Militäruniform die Antwort, daß er sie aus Paris habe.

Wie ver⸗

lautet, verlangt die polnische Viehablieferungskommission auf Grund

des Vorrechts der Exterritorialität die

Freilassung des als Engländer

verkleideten polnischen Oberleutnants, der dem Untersuchungsrichter

vorgeführt worden ist.

Halberstadt, 29. August. (W. T Regimentsfestes der ehemaligen

7. (Seydlitz⸗)

T. B.) Gelegentlich eines

Kürassiere kam es hier zu schweren kommunistischen

Ausschreitungen. Den Anlaß hierzu soll eine v. Obersten gehaltene Rede gegeben m nur vereinzelte Personen im Festsaal anwesend waren, etwa 200 Kommunisten und richteten große Verwüstungen an.

Schutzpolizei stellte die Ruhe wieder her.

Königsberg, 29. August. (W. T. B.) In In hielt am Sonntag der Heimatverein eine Tannenbergfeier ab, gleichzeitig die sozialistischen Parteien eine Kundgebung geßen wucher und Kriegshetzer veranstalteten.

an einem haben. Um die Mittagszeit, als erschienen

Die

erburg während Brot⸗ Von dieser Versammlung

kommende Arbeiterzüge versuchten den Tannenbergzug zu durchbrechen,

woran u sich jedoch Zusammenstö Demonstranten und S

e zwischen soziali

sie durch Schutzpolizei Henen wurden. Später Freißgeten

chen

utzpolizei, wobei es auf beiden

Seiten eine Anzahl von Verletzten gab. Die Gewerkschaften ver⸗

kündeten infolge der Vorgänge den allgemeinen Aus stand.

Bremen, 29. August. Auftrag der American Thicago, hochn 8 die amerikanischen Milchkühe in die Hände der Empfänger gekommen war, sind nunmehr weitere Mengen Grasfutter von den Spendern der Milchkühe zur Verfügung gestellt worden. Die Verteilung dieser zweiten Rate erfolgt in den ersten September⸗ tagen kostenfrei.

Dairy Cattle Company,

(W. T. B.) Nachdem Ende Juli im die erste Rate des hochwertigen Grasfutters für

Danzig, 29. August. (W. T. B.) Heute nachmittag erfolgte

hier in Gegenwart des Oberkommissars des Völkerbunds Generals Haking, des Generalkommissars für Polen Ministers Plucinski, des deutschen Reichs⸗ und Staatskommissars Förster, des Senats⸗ präsidenten Sahm, der Senatoren sowie von Vertretern der Be⸗ hörden, der Stadtverordnetenversammlung und zahlreicher Kaufleute die feierliche Eröffnung der Danziger Waren⸗, Textil⸗, Effekten⸗ und Devisenbörse.

London, 30. August. (W. T. B.) „Daily Telegraph“ meldet aus New York, daß der Obexst Wilhelm Haskell zum Leiter der amerikanischen Hilfsaktion für Rußland ernannt worden ist und nächste Woche abfährt. 6

4 aAiir aiaxb. V—, 2 5 Argee r. a Imn üammmnnmn ve.Ee hs ES 8 88

Amerikanische Banknoten 1000—5 Doll

Rom, 29. August. (W. T. B.) Bei dem Eisenb 9 2 2 . 8 8 * 1 a n 8 unglück bei Magliana sind neunzehn 8en.; 9 tötet und 85 schw er verletzt worden, von denen eine im Kan kerhause, sen enegen 8 er egen ist. Etwa vierzig Personen abe e Verletzungen erlitten. Der Eis r ist wi verssa e ee :6 Eisenbahnverkehr ist wieder

Christiania, 28. August. (W. T. B.) Die d Ninens uchflottille, die im Weißen Mere * ein tche von Aalesund nach DüntseLn⸗ abgegangen. Der Kreuzer „Hamburg“ ist gestern abgegangen.

Handel und Gewerbe.

Telegraphische Auszahlung.

30. August Geld Brief 2672,30 2677,70

641,85 643,15 1166,30 1168,70 Kopenhagen

ö1478,50 1481,50

Stockholm und Gothen⸗ .

burg.. .1853,10 1856,90 Helsingfors. . 124,60 124,90 Fhllen 1,78 369,40 London. „15r1* 316,85 Rew York. 85,16 85,34 Paris.. 665,80 667,20 Schweiz.. 1453,50 1456,50 Spanien.. . 1110,85 1113,15 Wien (altehh).. Wien (Dtsch.⸗Oesterr.),

abgestemp. *

udapest.

29. August Geld Brief 2709,75 2715,25

649,35 650,65 1166,30 1168,70 1486,00 1489,00

1870,60 1874,40 125,10 125,40 371,10 371,90 319,65 320,35

86,53 ½ 86,71 ½ 673,30 674,70 1476,00 1479,00 1125,85 1128,15

Amsterdam⸗Rotterdam Prüser und Antwerpen Cbristiants. ..

000 2292 29 —292 2—2⸗2⸗

10,28 102,05 22,0

10,32 10235 22,08

10,58 102,35 22,37

10,62 102,65 1 22,43 Bulgarien 2 Konstantinopel

2 2⁴ 90 0 aiN

Ausländische Banknoten vom 30. August.

Geld 84,60 84,15

638,25

1475,50

315,50

314,60

123,50

663,75

2668,25

369,25

1161,25

I“ 8,30 8,75

8,40 8,85 101,55

102,05 1845,—

1849,— 1451,— 1105,75

1454,— 1108,25

101,75

101,25

2

Belgische Dänische Englische sten 0 Französische olländische Italienische Norwegische HOesterreichische 8 9

Kr.) . alte (10 100 Kr.). neue (1000 Kr.). Rumänische Schweizer f Gvanische * 100 Fr

Tschecho⸗slow Staatsnot., neue (100 Kr. u. darũ . 8 unter 100 Kr..

102,25 101,75

28 2

88 8

Der am 25. August in Eisenach in Gegenwart der Reichstags⸗ abgeordneten Dr. Stresemann, Hammer, Dr. Most, Gräf, Wetzge. und Findeisen sowie des Landtagsabgeordneten Schmidt eröffnete Verbandstag der Handelsschutz⸗ und Rabattspar⸗ vereine Deutschlands, der sich zu einer machtvollen Kund⸗ Pdung für Handel und Gewerbe gestaltete, hat gegen den

gezug und Vertrieb entbehrlicher Warxen aus den Ländern des Feindbundes einmütig folgende Ent⸗ schließung gefaßt: „Die dem deutschen Volke durch Diktat auf⸗ erlegten unerhörten Lasten zwingen uns zur Gegenwehr. Die Kinzige Waffe, die wir noch besitzen, besteht in dem einmütigen Ablehnen der aus den Ländern des Feindbundes stammenden entbehr⸗ lichen Waren. Wir fordern Handel und Gewerbe auf, dahin zu wirken, daß der Bezug solcher aus den Ländern des Feindbundes ein⸗ geführten Waren auf das unbedingt nötige Maß beschränkt bleibt. Gleichzeitig verpflichten wir die deutschen Kaufleute, an das kaufende ublikum die dringende Mahnung zu richten, Handel, Gewerbe und ndustrie unseres schwergeprüften Vaterlandes durch Bezug nur deutscher Waren zu unterstützen. An der Schicksalswende des deut⸗ schen Volkes dürfte es nicht schwer sein, die deutsche Käuferschaft an den Verbrauch unserer vollwertigen deutschen Erzeugnisse zu gewöhnen.“ z. Reichstagsabgeordneter Hammer⸗Zehlendorf schilderte in einer Rede über „Kleinhandel und Gewerbe unter der zu⸗ nehmenden steuerlichen und sozialen Belastung“ die Handel und Gewerbe aus den neuen Steuerplänen drohenden Gefahren und empfahl eine anderweitige gerechte Verteilung der teuerlasten. Hierauf wurde eine die Umsatzsteuer betreffende Entschließung gefaßt, in der es heißt: „Die von der Regierung vor⸗ gesehene Erhöhung der Umsatzsteuer auf das Doppelte würde die wirt⸗ schaftlichen Nachteile für Handel und Gewerbe in erheblichem Maße vermehren. Eine anders gestaltete Verteilung der Lasten ist deshalb dringendes Erfordernis. Handel und Gewerbe erklären sich bereit, nach Maßgabe ihrer Kräfte steuerlich zu leisten; sie erheben aber Einspruch gegen die Abänderung des Umsatzsteuergesetzes in der vorgeschlagenen Form, da hierin eine einseitige, unerträgliche Helastung für Handel und Gewerbe erblickt wird. Dagegen wird de Erfassung der Umsatzsteuer an der Wurzel, also beim Hersteller, Uheuger und Einführer der Waren, als die gerechteste Art der erteilung der Lasten angesehen. Durch dieses System der Erfassung zn der Wurzel wird die Erhebung der Steuer vereinfacht, das Ver⸗ sasren verbilligt, Steuerhinterziehungen werden auf ein Mindestmaß beschrnkt, der geheime Warenhandel wird gleichfalls zur Besteuerung berangezogen, und die Unpopularität der Steuer verschwindet, weil sie neim, Verkauf an den letzten Verbraucher nirgends in Erscheinung d Reichstagsabgeordneter Oberbürgermeister a. D. Dr. Most⸗ Duisburg sprach über die Bedrohung der wirtschaft⸗ ichen Selbständigkeit durch Spozialisierung und koümmunalisierung. An seine Ausführungen schloß sich eine debhafte Aussprache an, in der von den bürgerlichen Parteien nach⸗ vrücklichst verlangt wurde, alle Bestrebungen, die auf Sozialisierung der. Feen.she von mittelständischen Wirtschaftsbetrieben injielen, abzulehnen. Die Versammlung nahm folgende Ent⸗ leßung an: „Der 19. Verbandstag der Handelsschut⸗ und 8 attsparpereine Deutschlands, Sitz Hannover, spricht sich sendse lich hhn jede Sozialisierung und Kommunalisierung i mittelständischen Wirtschaftsbetrieben aus. Die kommunale knng chaft im ganzen Reiche hat bewiesen, daß ihr die zum Betriebe Ueh männischer Unternehmungen notwendige Umsicht und Einsicht, die Ffbersicht, über die Marktlage, das aus eigenem Interesse diktierte velichtgefühl und die Fühtgtest die Waren pfleglich zu behandeln, dens fehlen. Der früher nicht gekannte Verderb ungeheurer Waren⸗ 95* ist der beile Beweis für die Unfähigkeit kommunaler Wirtschaft. reit Versammlung fordert Ablehnung der der Regierung unter⸗ aftabrn Khtwärfs zum Gesetz über die Kommunalisierung von Wirt⸗ n. Handelsschuldirektor Dörner⸗Ha r. gen sprach über „die Gestal⸗ tung des kaufmännischen Lehrlings⸗ und Fort⸗ 8

bildungswesens“. Nach längerer Aussprach⸗ wurden Leitsätze zur Lehrlingsausbildung gutgeheißen, die vom Verband für kauf⸗ männisches Bildungswesen aufgestellt worden sind. Dann hielt Landtagsabgeordneter Schmidt⸗Plauen einen Vortrag über den von verschiedenen Seiten geforderten „6⸗Uhr⸗Laden⸗ schluß“. Nach eingehender Aussprache wurde eine Eatslieung gefaßt, in der es heißt: „Durch den Achtstundentag für Angestellte und Arbeiter haben Handel und Gewerbe empfindliche Nachteile erlitten, da der Käuferschaft Zeit und Gelegenheit zum Einkauf erheblich verkürzt wurden. Eine weitere Verkürzung der Verkaufszeit würde die Nach⸗ teile bedeutend vergrößern und den Fortbestand zahlreicher wirtschaft⸗ licher sestständihe⸗ Existenzen in Frage stellen. Auch der Gehilfenstand würde schwer benachteiligt werden, weil eine weitere Verringerung der Kaufgelegenheit die Verminderung der Einnahmen und die Ent⸗ lassung zahlreicher Angestellten zur Folge haben müßte. Mit Nach⸗ druck wendet sich die Versammlung ferner gegen die von Gemeinden in Aussicht genommene kommunale Einführung des 6⸗Uhr⸗Laden⸗ schlusses, weil die anders liegenden Verhältnisse in Nachbargemeinden dn nveniszariche ve. b. . flns diesem Grunde erklärt sich die Versammlung auch gegen die tarifliche Einführung des 6⸗Uhr⸗Ladenschlusses.“ 1 Zum Schluß wurde noch gegen die Ueberhandnahme der Wanderlagerbetriebe eine Entschließung angenommen. (W. T. B.)

„— Die Roheinnahmen der Baltimore and, Ohio⸗ Eisenbahn ergaben laut Meldung des „W. T. B.“ im Juli 1921 eine Abnahme gegen das Vorjahr um 2 535 000 Dollar; die Rein⸗ einnahmen eine Zunahme um 7 826 000 Dollar.

Die Roheinnahmen der Canada⸗Pacific⸗Eisen⸗ bahn ergaben laut Meldung des „W. T. B.“ im Juli 1921 eine Abnahme gegen das Vorjahr um 1 603 000 Dollar, die Reineinnahmen eine Zunahme um 435 000 Dollar.

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts.

Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen

am 28. August 1921

——

Gestellt.. Nicht gestellt. 1 Beladen zurückt.

geliefert.

29. August 1921 Gestellt.. 20 390 Nicht gestellt. Beladen zurück⸗ geliefert..

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung von 1ee;8 2 am 29. d. M. auf 2357 (am 26. d. M. auf 2276 ℳ) ür g.

Berichte von auswärtigen Wertpapiermärkten.

rankfurt a. M., 29. August. (W. T. B.) Schantung⸗ Eisenbahn 590,00, Oesterreichisch⸗Ungarische Staatsbahn 122,50, Hamburg Packetfahrt 222,00, Norddeutscher Lloyd 220,00, Berliner Hengeresesehschaft 260,00, Darmstädter Bank 195,00, Deutsche Bank 55,00, Disconto Kommandit 277,50, Dresdner Bank 229,00, Nationalbank für Deutschland 208,00, Mitttldeutsche Kredit⸗ bank 186,00, Oesterreichische Kredit 55,00, Allgemeine Elek⸗ trizitäts⸗Gesellschaft 398,00, Badische Anilin 501,00, Berg⸗ mann Elektr. 420,00, Bochumer Gußstahl 635,00, Chem. Gries⸗ heim⸗CEloktr. 419,00, Daimler 330,00, Deutsch⸗Luxemb. Bergw. 519,00, Felten u. Guilleaume —,—, Gelsenkirchener Bergw. 525,00, Harpener Bergbau 755,00, Höchster Farbwerke 415,00, Laurahütte 479,00, Mannesmannröhren 900,00, Oberschles. Eisenbahn⸗Bed. 471,00, Oberschles. Eisenindustrie 389,00, Phönix 780,00, Rütgers⸗

werke 519,50, Schuckert 385,00, Siemens u. Halske 469,00, Lahmeyer

340,00, Deutsche Gold⸗ u. Silbersch. 880,50, Holzverkohlungs⸗Ind. Konstanz 720,00, Kaliwerke Westeregeln 748,00, Zellstoff Waldhof 501,00, Adlerwerke 380,00, Aschaffenburger Zellst. 538,00, Gebr. Füngbzne 385,00, Mitteld. Gummi (Peter) 600,00, Fuchs Waggon⸗ abrik 605,00, Pokorny u. Wittekind 520,00, Vereinigte deutsche Oel⸗ fabriken 448,00, Voigt u. Häffner 650,00, Wayß u. Freytag 524,00, Zuckerfabrik Frankenthal 490,00, uckerfabrik Waghäusel —,—, Heidelber er Cement 550,00, Karlstädter Cement —,—, Lothringer Cement 585,00, 3 % Deutsche Reichsanleihe 76,90, 5 % Mexikanische Silberanleihe 512,00, 5 % Mexikanische Goldanleihe 904,00, 3 % Mexikanische Silberanleihe —,—, 5 % Tehuantepec⸗Anleihe 510,00, 4 ½ % G Irrigationsanleihe 525,00, 4 % Missouri Pacific ertif. 500,00.

Leipzig, 29. August. (W. T. B.) Sächsische Rente 54,25, 5 % Leipziger Stadtanleihe 97,25, Creditanstalt 220,00, Bank für Grundbesitz 157,00, Chemnitzer Bankverein 215,00, Leipz. Immobilien Gesellschaft 166,00, Ludwig Hupfeld 539,00, Piano Zimmermann 575,00, Leipziger Baumwollspinnerei 950,00, Sächs. Emaillier⸗ u. Stanz⸗ werke vorm. Gebr. Gnüchtel 515,00, Stöhr u. Co. 1100,00, Thür. Wollgarnspinnerei 1000,00, Sächs. Wollgf. vorm. Tittel u. Krüger 778,00, Tränkner u. Würker 748,00, Chemnitzer Zimmermann 395,00, Germania 520,00, Peniger Maschinenfabrik 314,50, Leipziger Werk⸗ zeug Pittler u. Co. 600,00, Wotan⸗Werke 764,00, Leipz. Kammgarn⸗ spinnerei 850,00, Hugo Schneider 445,00, Wurzner Kunstmühl. vorm. Krietsch 385,00, Hall. Zucker⸗Fabrik 695,00, Mittweidaer Kratzen 600,00, Fritz Schulz jun. 654,00, Riebeck u. Co. 345,00, Thüring. Gas 460,00. Während des Monats September bleibt die Börse Dienstags, Donnerstags und Sonnabends geschlossen.

Hamburg, 29. August. (W. T. B.) Börsenschlußkurse. Fest. Deutsch⸗Australische Dampfschiff⸗Gesellschaft 284,50 bis 289,50 bez., Hapag 197,00 bis 214,00 bez,, Hamburg⸗Südamerika 427,50 bis 445,00 pez., Norddeutscher Lloyd 198,75 bis 210,50 bez., Vereinigte Elbeschiffahrt 589,00 bis 598,00 bez., Schantunghahn 579 bis 601,00 bez., Brasilianische Bank —,— G., 652,00 B., Commerz⸗ und Privat⸗Bank 215,00 G., 216,00 B., Vereinsbank 203,00 G., 205,00 B., Alsen⸗Portland⸗Zement 900,00 G., 1000,00 B., Anglo⸗Continental 583,00 bis 608,00 bez., Asbest Calmon 390,00 bis 400,75 bez., Dynamit Nobel 400,00 bis 403,00 bez., Gerbstoff Renner 573,00 G., 585,00 B., Nordd. Jutespinnerei 750,00 G., —,— B., Mercksche Guano —,— G., —,— B., Harburg⸗Wiener Gummi 687,00 G., 698,50 B., Caoko 165 bez, Sloman Salpeter 2650 bes., Kolmanskoy —,— G., —,— B., Neuguinea 650,00 bis 675,00 bez., Otavi⸗Minen⸗Aktien 710,00 bis 720,00 bez., do. do. Genußsch. —, G. 680,00 B.

Danzig, 29. August. (W. T. B.) Noten: Amerkkanische 86,91 G., 87,09 B. Englische 320,15 G., 320,85 B. Polnische 331 G., 334 B. Auszahlung Warschau 321 G., 324 B.

Wien, 29. August. (W. T. B.) Die Börse stand bei Be⸗ ginn, unter dem Eindruck der namhaften Erhöhung der fremden Devisen⸗ und Valutenkurse. Im Anschluß hieran nahm die Konter⸗ mine Deckungen vor, die starke Kurssteigerungen veranlaßten. Nach Erledigung der ersten Kaufaufträge trat eine Abschwächung ein, die mit den Ereignisseu in eee in Zusammenhang gebracht wurde. Im weiteren Verlauf gestaltete sich der Verkehr bei fester Grundstimmung im allgemeinen ruhig. Im Schranken wurden neben Petroleumwerten auch Dampfschiff⸗, Elektro, und Montanaktien zu wesentlich höheren Kursen umgesetzt. Valuten blieben Auf dem Anlagemarkt herrschte eine ruhige Tendenz bei nicht einheitlicher Kursbildung. Türkische Lose 5150, Staatsbahn 5930, Südbahn 3390, Südbahnprioritäten 3490, Oesterreichi⸗ sche Kredit 1685, Ungarische Kredit —,—, Anglobank 2095, Unionbant 1232, Bantverein 1380, Länderbank 2940, Oesterreichisch⸗ Ungarische Bank 5400, Alpine

ontan 8210, Prager Eisen 15 500,

8 8 Rima Muranyer 5710, Skodawerke 6500, Salgokohlen 11 300, Brüxer Kohlen 144,90, Galizia 632,00, Waffen 2695. Lloyd⸗Aktien —,—, Poldihütte 6080, Daimler 999,00, Oesterreichische Goldrente 285, Oesterreichische Kronenrente 112, Februarrente 120, Mai⸗ rente 112, Ungarische Goldrente 700, Ungarische Kronenrente 305, Veitscher —,—, Siemens⸗Schuckert 2220.

Wien, 29. August. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale: Amsterdam 339,00 G., Berlin 1247,00 G., Kopenhagen 185,25 G., London 4000,00 G., Paris 8405,00 G., Zürich 184,25 G.,

Marknoten 1245,00 G. Lirenoten 4590,00 G., Jugoslawische Noten 2385,00 G., Tschecho⸗Slowakische Noten 1282,50 G.

Prag, 29. August. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale: Berlin 96 G., Marknoten 97 ½ G., Wien 5,57 ½ G.

London, 29. August. (W. T. B.) 2 ½ % Englische Konsols 47 ⅞, 5 % Argentinier von 1886 93,00, 4 % Brasilianer von 1889 49,00, 4 % Japaner von 1899 65,00, 5 % Mexikaͤnische Goldanleihe von 1899 58,50, 3 % Portugiesen 25,00, 5 % Russen von 1906 12,00, 4 ½ % Russen von 1909 8,00, Baltimore and Ohio 48,00, Canadian Paesse 148,50, Pennsylvania 50,00, Southern Pacific 100,00, Union Pacific 157,50, United States Stexl Corporation 98,00, Rio Tinto 30,00, De Beers 12, Goldfields 1 ¾2, Randmines 21⁄19.

London, 29. August. (W. T. B.) Wechsel auf Paris 47,56. Wechsel auf Belgien 49,15 ½, Wechsel auf Schweiz 21,73, Wechsel auf Holland 11,80, Wechsel auf New York 369 ¼, Wechsel auf SSe en 8Sr. Wechsel auf Italien 86,25, Wechsel auf Deutsch⸗ and 322,50.

„London, 29. August. (W. T. B.) Silber 38 ¼, Silber auf Ligferung 37 ⅜, do. auf Gold —,—.

London, 29. Pugust. (W. T. B.) Privatdiskont 4 ⁄¼. 4 % fundierte Kriegsanleihe 71, 5 % Kriegsanleihe 88 16, 4 % Siegesanleihe 76 ¼.

Paris, 29. August. (W. T. B.) 5 % Französische Anleihe 81,45, 4 % Französische Anleihe 66,60, 3 % Französische Rente 56,75, 4 % Spanische äußere Anleihe —,—, 5 % Russen von 1906 29,75, 3 % Russen von 1896 —,—, 4 % Türken unifiz. 36,75, Suezkanal 57,80, Rio Tinto 571.

Paris, 29. August. (W. T. B.) Devisenkurse. Deutschland 14,75, Amerika 1287,00, Belgien 96,75, England 47,59, Holland 403,50, Italien 55,25, Schweiz 218,75, Spanjen 167,75.

Amsterdam, 29. August. (W. T. B.) Wechsel auf London 11,81 %, Wechsel auf Berlin 3,70, Wechsel auf Paris 24,77 ½, Wechsel auf Schweiz 54,05, Wechsel auf Wien 0,37 ½, Wechsel auf Kopenhagen 54,90, Wechsel auf Stockholm 69,30, Wechsel auf Christiania 43,15, Wechsel auf New York 319 ¼, Wechsel auf Brüssel 24,00, Wechsel auf Madrid 41,60, Wechsel auf Italien 13,72 ½.

Amsterdam, 29. August. (W. T. B.) 5 % Niederländ. Staatsanleihe von 1915 91 %⁄6, 3 % Niederländ. Staatsanleihe 62 7⁄16, 3 % Deutsche Reichsanleihe, Januar⸗Juli⸗Coupon 7, Königlich Niederländ. Petroleum 441,50, Holland⸗Amerika⸗Linie 212,00, Atchison, Topeka u. Santa —,—, Rock Island —,—, Southern Pacific 97,00, Southern Railway —,—, Union Pacific —,—, Anaconda 841⁄16, United States Steel Corp. 93 ½. Matt.

Kopenhagen, 29. 1 e. (W. T. B.) Sichtwechsel auf London 21,55, do. auf New York 585,00, do. auf Hamburg 6,80, do. auf Paris 45,50, do. auf Antwerpen 44,20, do. auf Zürich 99,50, do. auf Amsterdam 183,00, do. auf Stockholm 126,00, do. auf Christiania 79,25, do. auf Helsingfors 8,50.

Christiania, 29. August. (W. T. B.) Sichtwechsel auf London 27,30, do. auf Hamburg 8,60, do. auf Paris 57,75, do. auf New York 743,00, do. auf Amsterdam 232,00, do. auf Hbrich 128,00, do. auf Helsingfors 11,00, do. auf Antwapen 56,50, do. auf Stock⸗ holm 160,75, do. auf Kopenhagen 127,25.

Stockholm, 29. August. (W. T. B.) Sichtwechsel auf London 17,10, do. auf Berlin 5,40, do. auf Paris 36,00, do. auf Brüssel 35,00, do. auf schweiz. Plätze 78,80, do. auf Amsterdam 144,75, do. auf Kopenhagen 79,50, do. auf Christiania 62,75, do. auf Washington 463,00, do. auf Helsingfors 6,80.

t Berichte von auswärtigen Warenmärkten.

Liverpool, 29. August. (W. T. B.) Baumwolle. Umsatz 10 000 Ballen, Einfuhr 540 Ballen, davon amerikanische Baumwolle —. Ballen. Augustlieferung 10,41, Septemberlieferung 10,40, Oktoberlieferung 10,38. Amerikanische und brasilianische je 33 Punkte höher, ägyptische 75 Punkte höher.

Bradford, 29. August. (W. T. B.) Die Haltung des Wollmarkts war stetig. Man wartet das Ergebnis der kommenden Londoner Wollauktionen ab. Der Garnmarkt ver⸗ kehrte in fester Haltung.

Nr. 69 des „Zentralblatts der Bauverwaltung“ mit Nachr ichten der Reichs⸗ und Staatsbehörden, herausgegeben im preußischen Finanzministerium am 27. August 1921, hat folgenden Inhalt: Amtliches: Dienstnachrichten. Nichtamtliches: Die Wohnungsfürsorge in der preußischen Berg⸗, Hütten⸗ und Salinen⸗ verwaltung. V. (Schluß.) Die Rheinschiffahrt von 1914 bis 1920. Die Baukunst der Armenier und Europa. Vermischtes: Ver⸗ leihung der Würde eines Doktoringenieurs ehrenhalber. Wett⸗ bewerb für Entwürfe zur Bebauung eines Siedlungsgeländes in Neuwied. Neuzeitliche Holzbauweise. Wahl des Städtebau⸗ direktors für Berlin. Technische Hochschule München. Technische Hochschule Dresden. Staatliche Tiefbauschule in Rendsburg. Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure. Architektur⸗ ausstellung der Nordischen Woche in Lübeck. Besuch der Messe durch die Vertreter technischer Behörden. Die Greueltaten der polnischen Aufrührer. Bücherschau.

Theater.

HOpernhaus. (unter den Linden.) Mittwoch: 168. Dauer⸗ bezugsvorstellung. Tannhäuser und der Sängerkrieg auf Wart⸗ burg. Anfang 6 Uhr.

7. Versiegelt. Josephs⸗Legende. Anfang Uhr.

Schauspielhaus. An Gendarmenmarkt.) Mittwoch: 170. Dauer⸗ bezugsvorstellung. Friedrich der Großte. I. Teil: Der Kronprinz. Anfang 7 Uhr. b Donnerstag: Torquato Tasso. Anfang 7 Uhr.

Familiennachrichten.

Gestorben: Hr. Major a. D. Wilhelm von Kalckreuth (Sa 8 Hr. Kommerzienrat Louis Ladewig (Chemnitz).

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg.

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsst -ö. enger in g in Berlin. cäftsst elle

Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berkin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags i ber sss an. he bwLrei n (einschließlich Warenzeichenbeilage Nr. 75 A und B und Erste und Zweite Hentral⸗Hondelsregister⸗Beilage.