J— ssakonto: Bestand in bar .. . Bestand in Marken.„
. ℳ 26 490,97 298,50
und Wirtschaftsgenossenschaften.
Iuni 1920.
V Kontokorrentkonto: 26 789 47
Kontokorrentkonto: Diverse Debstören It. Auszug
Warenkonto: Vorräte lt. Fihantar Effektenkonto: Depot be Mannheim ..
handels m. b. H., Karlsruhe: Geschäftsanteil.. ℳ
der Gewerbe
Gewerbebank Mannheim: Geschäftsanteil “ Einfuhrgesellschaft des bad. Lebensmittelgroß⸗
500,— Darlehensumme lt. Vertrag „ 50 000,—
2599 18 8 Diperse 202 59580 Diver
Konto B 30 000 —
Hypothekenkonto: 500,—
bank
fuhrwerkö.
50 500
mmobilienkonto: Genossenschaftsgebäͤude.
obilienkonto . Utensilienkonto . Kaffeeröstkonto: Rösterei
Soll.
2 Reingewinn 2
78 Gewinn⸗ und Verlustkonto.
Geschäftsanteilekonto: Anteile der Mitglieder. Diverse Kreditoren lt. Auszug Kreditoren lt. Rhein. Hypothekenbank . . . . . . . Fuhrparkkonto: Rücklage für ein neues Last⸗
Gewinn⸗ und Verlustkonto: Fewianre b
Passiva.
54 500 ℳ ,978 866 70 Gebäudehypothek bei der
490 043 2
44 700 6 000
. ℳ 5 147,67
1919/20 . . 30 134,86 35 282
630 525778 Haben.
E — —
An Handlungsunkostenkonto: Allgemeine Un⸗ Per Interessenkonto: Rabatte.. Gewinnvortrag 1918/19
kosten und Gehälter .
„ Bilanzkonto: Vortrag 1919 Reingewinn 1919/20.
ℳ
5 147,67 30 134,86
3 . 45 761 35
*—1919/20
16
162377]
Zahl der Mitglieder am 30. Juni 1919: 51. Im Laufe des Geschäftsiahres haben sich die Guthaben vermehrt um. Betrag der Haftsummen am 30. Junt 1920 ℳ 54 000, für w
ℳ 28 500. zukommen haben.
81 043/88 Zugang 5. Abgang 2.
Mannheim, den 24. August 1920. 1 1 Großeinkaufs⸗Vereinigung der Colonialwarenhändler Mannheim
Eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht.
arl Gfrörer.
Rudolf Bucher.
Warenkonto: Bruttogewinn
ℳNℳ ₰ 2 447 25 116186 5 147 67 an Waren pro
8 73 448 96
„ „ 2 „ „ 2
8105388
8
Zahl der Mitglieder am 30. Juni 1920: 54. % 28 500. Die Haftsummen haben sich vermehrt um elche am Jahresschluß alle Genossen auf⸗
ö“““ 86
Robert Zitt.
Vorstehende Bilanz in allen Teilen geprüft und mit den Büchern der Genossenschaft in Uebereinstimmung befunden zu baben, bestätigen Mannheim, den 25. August 1920. M. Koch, Theodor Kaiser, i. V. Chr. Baumgärtner, ie Sauer'’s Nachf. als Bücherrevisoren.
7) Niederlassung n. von Rechtsanwälten. 1eSe0 Rechtsanwalt Hugo Weitz, hier, ist heute in die Liste der zugelassenen Rechtsanwälte eingetragen.
Braunschweig, den 5. September 1921. Der Vorstand des Amtsgerichts.
[62631]
Der Rechtsanwalt Dr. vwg Curt Siegel in Leiwphig ist infolge Aufgabe der Zulassung in den hiesigen Anwalts⸗ listen gelöscht worden.
Landgericht und srstiperich Leipzig,
den 7. September 1921.
10) Verschiedene Bekanntmachungen.
[61299]
Die Ferrolyt G. m. b. H., Mann⸗ heim, Düsseldorfer Straße 10/12, ist durch Beschluß der Gesellschafterversamm⸗ lung vom 10. August 1921 aufgelöst. Carl Hirsch, Mannheim, Sophienstraße 18, ist als Liquidator bestellt.
Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Ansprüche geltend zu machen.
[62381]
Hierdurch machen wir bekannt, daß die Riemann, Stockhausen & Co. G. m. b. H. aufgelöst ist und fordern die Gläubiger der Gesellschaft auf, sich bei uns zu melden.
Riemann, Stockhausen & Co. G. m. b. H. in Liqu., Charlottenburg, Svbelstraße 22.
Die Liquidatoren:
Kölle. tockhausen.
[61298]
Die Süddeutsche Obst⸗ und Gemüse⸗ Verwertungs⸗Gesellschaft m. b. H. Mannheim wurde durch Gesellschafter⸗ beschluß aufgelöst. Hermann Wolff, Kaufmann, Mannheim, Augusta⸗Anlage 31, und Theodor David, Direktor, Neustadt a. H,. sind zu Liquidatoren bestellt⸗
Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Ansprüche sofort geltend zu machen.
Seendee e,
Die Außenhandels⸗Gesellschaft m. beschr. Haftung in Frankfurt a. M. ist aufgelöst. Die Gläubiger der Ge⸗ sellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden.
Frankfurt a. M., den 25 August 1921. Der Liquidator der Außenhandels⸗ Gesellschaft m. beschr. Haftung:
Dr. Wischnewetz ky.
[60858]
Die Alemannenhaus G. m. b. H., Freiburg i. Br., ist in Liquidation getreten. Die Gläubiger der Gesellschaft werden hiermit aufgefordert, ihre Forde⸗ rungen bei dem Unterzeichneten anzumelden. i. Br., den 1. September
Der Liquidator: Dr. Adrion. [60856] Papierfabrik Oeventrop G. m. b. H.
Unterzeichnete Gesellschaft soll auf⸗ gelöst werden. Etwaige Gläubiger werden aufgefordert, ihre Anspruche bis Ende September 1921 bei dem Sitze der Zesellschaft, Breslan, Blücherplatz 13, einzureichen.
Papierfabrik Oeventrop G. m. b. H.
Kepp.
11“
[59891]
Die Erich Pieritz & Co. Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung in Berlin ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei mir zu melden.
Der Liquidator der Erich Pieritz & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung:
Exich Pieritz,
Berlin NW. 21, Crefelder Straße 4. [60727]
Von der Deutschen Bank und der Firma Oscar ht en⸗ & Co., hier, ist der An⸗ trag gestellt worden,
ℳ 8 004 000 neue Etammaktien des Siegen⸗Solinger Gußstahl⸗ Aktien⸗Verein, Solingen, Nr. 6666 bis 6667 und 13 333 — 20 000 zu je ℳ 1200, davon Nr. 6666 — 6667 und 13 333 — 13 334 aus Umwandlung hervorgegangen,
zum Börsenhandel an der hiesigen Börse zuzulassen.
Berlin, den 7. September 1921.
. Zulassungsstelle an der Börse zu Berlin Kopetzky. 1
Gg. Bausenwein, Jacob Heß, E. Scheufele, Jacob Rög. Wir. Au
helm Kern, fsichtsräte.
als [62728]
Von der Deutschen Bank und der Firma Georg Fromberg & Co., hier, ist der Antrag gestellt worden,
ℳ 30 000 000 neue Stammaktien der Vereinigte Glanzstoff⸗Fa⸗ briken, Aktiengesellschaft, Elber⸗ feld, Nr. 40 001 — 70 000 zu je ℳ 1000,
zum Börsenhandel an der hiesigen Börse zuzulassen. —
Berlin, den 7. September 1921. Zulassungsstelle
an der Börse zu Berlin. Kopetzkyv.
Von der Bank für 599 und Industrie und der Deutschen Bank, hier, ist der Antrag gestellt worden,
ℳ 3000 000 neue Aktien der Industriebau Aktien⸗Gesellschaft in Kattowitz, O. S., Nr. 6001 bis 9000 zu je 1000,
zum Börsenhandel an der hiesigen Börse zuzulassen.
Berlin, den 7. September 1921.
Zulassungsstelle an der Börse zu Berlin. Kopetzkv. (62729]
[60152]
Bekanntmachung.
Die Ratskeller⸗Antomat Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist
aufgelöst. melden. Mittweida, den 30. August 1921.
Die Gläubiger der Gesellschaft wollen si
bei dem Unterzeichneten
Kurt Vogel, Mittweida, Rochlitzer Straße 14, als Liquidator der Ratskeller⸗ Automat Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
(61695]
Hanseatische Minen⸗Gesellschaft (D. K. G.).
In den Berichtsjahren 1913 bis einschließlich 1920 sind bergmännische Unter⸗
suchungsarbeiten nicht ausgeführt worden.
Die seitens der Südafrikanischen Regierung zur Prüfung 1 Rechtstitel der e
in Südwestafrika tätigen Konzessionsgesellschaften eingesetzte
ondere Concession⸗
Commission hat im November 1920 unsere Konzessionsrechte in vollem Umfange für null und nichtig erklärt. Da Freichzettig die Mittel der Gesellschaft nach den großen
Aufwendungen in Südnestafrika es ni
t mehr erlauben, eine andere Tätigkeit auf⸗
zunehmen, beantragte der Vorstand die Liquidation der Gesellschaft, welchem An⸗ trage auch in der ordentlichen Hauptversammlung am 27. August 1921 entsprochen
wurde.
Dieselbe genehmigte gleichzeitig die nachstehende Bilanz und Gewinn⸗ und
Verlustrechnung per 31. Dezember 1920, erteilte die Entlastungen und wählte den
ausgeschiedenen Aufsichtsrat wieder.
Zu Liquidatoren sind die Herren Bergrat a. D.
Duft⸗Berlin und Rechtsanwalt Martin Mevyer⸗Frankfurt a. Main bestellt.
Berlin, den 31. August 1921.
Hanseatische Minen⸗C
besellschaft (D. K. G.).
[61696]
Hanseatische Minen⸗Gesellschaft, Berlin.
tiva.
Bilanz am 31. Dezember 1920.
Passiva.
———ꝛꝛ::n
Gerechtsame... E1“ 440 Bankguthaben. ” 29 Debitoren.. Effekten.. Inventar.. Kontorutensilien. Verlust:
Vortrag vom Jahre 1912
339 885,538 Verlust 1913 bis 8
—
000,— 715 25 21860
Kapitekl
Gerechtsame⸗Amorti⸗ sation
— Rückstellungen.
— Kreditorden...
1 000 000
439 999 2 050 34 056
S 5 11“
219,15
ein 471 033,62 810 . 4 19
Hanseatische Minen⸗Gesellschaft.
105 *
Gewinn⸗ und Verlustrechnung
Ausgaben. für die Jahre 19¹³ bis einschl. 1920. Einnahmen.
r —
1 101 210 ehälter... 31 100 E116664* 64 8 Steuern und Abgaben.. 4 744 Geologische Karten.. 3 764 Kursverlusste 60 080 Abschreibungen:
a) Gerechtsame 381 399,— b) Inventar 1 758,50 383 157
ℳ584 121
2 Sx. viee. 91 616 Geologische Karten ... 181 Rückstellungen (Eingang 1
vom Kais. Bergamt).. 950 Kursgewinne.... 20 340 Verlust für die Jahre 1913
bis einschl. 1920 cJ.471 033
584 121
1161645]
Bekauntmachung. 5 Beschluß der außerordentlichen Auf Anordnung des Amtsgerichts Berlin⸗ Gesellschafterversammlung des Landwirt Mitte, Abt. 122, ist unterm 1. August schaftlichen Ein⸗ und Verkaufs⸗Ver 1921 bei der Firma Ludwig Wagner eins G. m. b. H. zu Röbel vom & Co., G. m. b. H., Berlin, unter 23. August 1921 ist die “ d Nr. 19 264 in das Handelsregister Abt. B Gesellschaft beschlossen. Die Gese schaft eingetragen worden: Die Gesellschaft ist ist damit in Liquidation getreten. Zum aufgelöst. Liquidator ist der Kaufmann Karl Ahren Liquidator ist der Bücherrevisor G. C. zu Rostock bestell,. Bender, Berlin⸗Reinickendorf⸗Ost, Gleichzeitig werden die Gläubiger der Rütlistraße 8. vorbezeichneten Gesellschaft aufgefordert, Forderungen an genannte Firma sind sich bei dieser zu melden. 6 bei dem Liquidator unter Ausschluß der Rostock, den 24. August 1921. Berücksichtigung bis spätestens 24. Sep⸗ Landw. Ein⸗ und Verkaufs⸗Verein
lden. G. m. b. H. in Liqu. tember 1921 anzumelden Abrens. [61297] 8
8) Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ . Versicherung.
Berufsgenossenschaft der Gas⸗ und Wasserwerke — Sektion V.
92922 Bekanntmachung des Wahlvorstandes 8
etreffend Nenwahl für die am 31. Dezember 1921 satzungsgemäß aus
scheidenden Vertreter zur Genossenschaftsversammlun und der itgliede
des Vorstands der Sektion V der Berufsgenossenschaft der Gas⸗ un Wasserwerke sowie deren Ersatzmänner. Wir machen hiermit bekannt, daß die Neuwahl der mit dem 31. Dezember 1921 ausscheidenden Vertreter zur Genossenschaftsversammlung und der Mitglieder des Sektionsvorstands und deren Ersatzmänner stattfinden muß. 8 Es sind zu wählen: 1 . 1. vier Vertreter zur “ (§§ 8, 9, 10 — in der
Fassun des vierten “ — 28 Ziffe bschnitt A der Wahlordnung).
2. sieben Mitglieder des Sektionsvorstands (§ 29 der Satzung, § 28 der
2.. h Sowohl für die Vertreter zur Genossenschaftsversammlung wie für die Sektionsvorstandsmitglieder sind Ersatzmänner in der gleichen Zahl zu wählen. Es empfiehlt sich, zu bestimmen, dnß die Ersatzmänner zugleich Stellvertreter für den Behinderungsfall sind. Die Wahlen gelten erstmalig vom 1. Januar 1922 ab bis zum 30. September 1925.
Der Wahlvorstand hat unter Berücksichtigun 8 Absatz 3 der R.⸗V.⸗O., wonach die Ausscheidenden wieder wähl
der Wahlordnung folgende Wahlvorschläge aufgestellt: 1. Vertreter zur Genossenschaftsversammlung:
PS und Firma (Betrieb) Beruf Wohnort
Mitglieder: 1. Bender, Franz
2. Klein, Wilhelm 3. Mollberg, Gustav
4. Martin, Georg
Ersatzmänner: 5. Schmidt, Karl Städt. Gas⸗ und Direktor Halle a. S. Wasserwerke 6. Pfeiffer, Dr. Otto 8 „ M . Zinck, Albert 8. Florin, Karl
8
der Fisttmwanc des § 16 ar sind, gemäß §
Betriebssitz
8
Städt. Kanalisations⸗ Direktor Magdeburg
werk Gas⸗ u. Elektr.⸗Werke Schönebeck Städt. Gas⸗, Wasser⸗ Greiz
u. Elektr.⸗Werke Städt. Gas⸗ und Erfurt
Wasserwerke
Magdeburg
8* S önebeck 8 Greiz
Erfurt
Halle a. S.
Magdeburg Halberstadt Magdeburg
Fgbehürg
. der erstadt
Allg. Gas⸗Akt.⸗Ge⸗ Gen.⸗Dir. agdeburg sellschaft
Die Ersatzmänner treten in folgender Reihenfolge ein und sind zugleich Stell 1
vertreter für den Behinderungsfall: 11. Direktor Schmidt, Halle a. S., 2. Direktor Dr. Pfeiffer, Magdebur 3. Direktor Zinck, Halberstadt, 4. Generaldirektor Florin, Magdeburg. Wahlvorschlagsvertreter ist Direktor Bender, sein Stellvertreter Direktor Klein.
2. Mitglieder des Sektionsvorstandes der Sektion V.
ö Beruf Wohnort
Firma (Betrieb)
e Direktor Magdeburg
we 1
Gas⸗ und Elektri⸗ zitätswerk
Städt. Gas⸗, Wasser⸗ u. Elektr⸗Werke
Städt. Gas⸗ und Wasserwerke
Magdeburg Schönebeck Greiz Erfurt Hasle a. S.
Halberstadt Naumburg
.Bender, Franz Klein, Wilhelm .Mollberg, Gustav Martin, Georg
.Schmidt, Karl b Fencs Albert 1 racht, Karl
Ersatzmänner: . Pfeiffer, Dr. Otto
9. Buhe, Hans 10. Lerch, Georg
11. Voß, Max
12. Knopf, Leander 13. Schütte, Martin
14. Schlemming, Rinudolf Die Ersatzmänner treten in folgender Reihenfolge ein und sind zugleich Stelle vertreter für den Behinderungsfall: 1 1. Dr. Pfeiffer, Direktor, 2. Buhe, Direktor, 3. Lerch, Direktor, 4. Vo Direktor, 5. Knopf, Direktor, 6. Schütte, Direktor, 7. Schlemming, Direktor. Wahrvorschlagsvertreter ist Direktor Bender, sein Stellvertreter Direktor Klein. Weitere sblrerscha⸗ e können bis zum 28. September ecr. bei dem Wahlvorstande unter der dresse: Vorstand der Sektion V der Berufsgenossenschaft der Gas⸗ 1 und Wasserwerke in Magdeburg, Listemannstraße 6 eingereicht werden. Diese müssen von mindestens 20 Wahlberechtigten mit zusammen Stimmen unterzeichnet sein. Jeder Wahlvorschlag darf höchstens doppelt soviel Bewerber benennen, als Vertreter bezw. Vorstandsmitglieder zu wählen sind. In jedem Wahlvorschlag ist ferner ein Wahlvorschlagsvertreter und ein Stellvertreter für ihn zu bezeichnen (§ 7 der Wahlordnung). ie eingereichten Wahlvorschläge und der Vorschlag des Wahlvorstandes können nach ihrer Zulassung vom 24. Ok⸗ tober 1921 ab in der Geschäftsstelle der Sektion V in Magdeburg, Liste⸗ mannstraße 6, Zimmer 9, an den Werktagen in der Zeit von 8 Uhr Vor⸗ mittags bis 2 Uhr Nachmittags üngssssen werden. Die Stimmabgahe ist an die vußf assenen Wahlvorschläge gebunden (5 Abs. 2 der Wahlordnung). Die Wählerliste kann ebenfalls an genannter Stell von heute ab bis zum 10. Oktober 1921 eingesehen werden. Bis spätesten zu diesem Tage sind Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliste bei Vermeidun des Ausschlusses unter Beifügung von Beweismitteln bei dem Wahlvorstand ein zulegen. Der Wahlvorstand ist befugt, die Wahl⸗ und Stimmberechtigung jede Wählers bei der Wahlhandlung zu prüfen, weshalb es sich empfiehlt, einen Auswe hierüber 28 Wahlhandlung mitzubringen (§ 5 Abs. 3 der Wahlordnung). 3 Die Wahl findet am 8. November cr., Vormittags 11 Uhr, im Hotel Prinz Eugen zu Halberstadt statt. Die Wahlhandlung kann eine Stunde nach ihrem Beginn geschlossen werden Die Abhaltung der Wahlhandlung und der damit verbundenen außerordent lichen Sektionsversammlung wird nicht erforderlich, wenn außer dem Wahlvorschlag des Wahlvorstands weitere Wahlvorschläge nicht eingehen. Die Einladung zur Sektionsversammlung nach § 27 Absatz 2 der Satzung unterbleibt dan Magdeburg, Listemannstraße 6, den 6. September 1921. Der Wahlvorstand.
Greiz Erfurt Halle a. S.
Halberstadt Naumburg
Magdeburg
Nordhausen Arnstadt
Quedlinbur
Stendal Altenburg
Magdeburg
Nordhausen Arnstadt
Quedlinburg
Stendal Altenburg
Gaswerk Städt. Gas⸗ und Wasserwerke Städt. Gas⸗, Wasser⸗ u. Elektr.⸗Werke baurat Direktor
Städt. Gaswerk 8
Städt. Gas⸗ und 8 Bernburg Bernburg Wasserwerke
8
Stadt⸗
2
1 8 Bender, Vorsitzender.
11““
r 5 der Satzung und
Betriebssitz
Schönebeck
4) Handelsregister.
Erste Zentral⸗Handelsregister⸗
Beilage
zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanze
Nr. 212.
Berlin, Sonnabend, den 10. September
*
Der Inhalt dieser Beilage, in welcher die Bekanntmachungen
über 1. Eintragung ꝛc. von Patentanwälten, 2. Patente, 3. Gebrauchsmuster, 4. aus dem Handels⸗, 5. Güter
rechts⸗, 6. Vereins⸗, 7. Genossenschafts⸗, S. Zeichen⸗, 9. Musterregister, 10. der Urheberrechtseintragsrolle sowie 11. über Konkurse und 12. die Tarif⸗ und Fahrplanbekanntmachungen is bahnen onthalten sind, erscheint nebst der Warenzeichenbeilage in einem besonderen Blatt unter dem Titel
Zentral⸗Handelsregifter für das Deutsche Reich.
Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich kann durch alle Postanstalten, in Berlin für Selbstabholer auch durch die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers, SW. 48, Wilhelm⸗
straße 32, bezogen werden.
beträgt 18 ℳ f. d. Viertelja
Das F für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. — Der Bezugsvprei r. — Einzelne Nummern kosten 50 Pf. — Anzeigenvreis 1. d. Raum ein
H5gespalt. Einheitszeile 2 ℳ. Außerdem wird auf den Anzeigenpreis ein Teuerungszuschlag v. 80 v. H. erhoben
ern—
VWom „Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich“ werden heute die Nrn. 212 A, 212 B und 212 C ausgegeben.
2☛ Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.
. 8 2 8
1. Zulässigkeit der Erhebung des Reichsstempels für Gesellschaftsverträge neben dem Schlußnotenstempel, Be⸗ rechnung des Schlußnotenstempels. Bei der Gründung einer Aktiengesellschaft sind sämtliche Aktien von den Gründern über⸗ nommen. Auf die Aktien sind 25 vH des Nennwerts eingezahlt. In diesem Falle sind die Stempelbeträge nach Tarifnummer 1 Aa und Larifnummer 4a des Reichsstempelgesetzes (Gesellschaftsstempel und Schlußnotenstempel) nebeneinander zu erheben. Dies ergibt sich aus der Entstehungsgeschichte des Gesetzes. Auch enthält das Reichsstempelgesetz keine allgemeine Vorschrift — abgesehen von der hier nicht zutreffenden Bestimmung des § 7 Abs. 5 des Reichs⸗ stempelgesehes —, daß, sofern die einzelnen in einer Urkunde ent⸗ haltenen Geschäfte sich als Bestandteile eines einheitlichen, nach dem Tarife steuerpflichtigen Rechtsgeschäfts darstellen, nur der für das letztere vorgesehene Stempelbetrag zu entrichten ist.
Sowohl im Falle der Simultan, als auch im Falle der Sukzessivgründung einer Aktiengesellschaft ist die Uebernahme der Aktien durch die Gründer bezw. ersten Erwerber ein Anschaffungs⸗ geschäft im Sinne der Tarifnummer 4 a, für welches der Schluß⸗ notenstempel zu erheben ist. 8
Die Berechnung des Schlußnotenstempels erfolgt nach Spalte 4 der Tarifnummer 4a des Reichsstempelgesetzes nach dem Werte des Gegenstandes des Geschäfts. Der Wert des Gegenstandes wird nach dem vereinbarten Kauf⸗ oder Lieferungspreise, sonst durch den mittleren Börsen⸗ oder Marktpreis am Tage des Geschäftsabschlusses bestimmt. Der Berechnung des Schlußnotenstempels ist nicht der Nennbetrag, sondern nur der auf die Aktien eingezahlte Betrag zugrunde zu legen. Hierbei sind die von den Gründern als Einrichtungskosten der Ge⸗ sellschaft bezahlten Beträge außer Ansatz zu lassen. (Urteil vom 24. Juni 1921, 1I X 176/21.)
2. Zur Bewertung eines in eine Aktiengesellschaft ein⸗ gebrachten vb für die Berechnung des Reichs⸗ stempels für Gesellschaftsverträge. Eine Brauereiaktien⸗ gesellschaft hat ihr Grundkapital erhöht und einen Teil, der neuen Aktien als Entgelt für die Uebertragung des Vermögens einer anderen Brauereiaktiengesellschaft an sie gewährt. In Betracht kommen der Frhöhungsstempel und der Stempel für das Einbringen. Maßgebend für die Berechnung des Erhöhungsstempels (Tarifnummer 1 Ka) ist, wenn die neuen Aktien nicht gegen Barzahlung übernommen werden, der Gesamtwert der dafür von den ersten Erwerbern gewährten Gegenleistungen (Sacheinlagen). Die Abgabe nach Tarifnummer 1 Ad berechnet sich nach dem Entgelt für die in die Gesellschaft einge⸗ brachten Vermögensgegenstände einschließlich der auf der Ein⸗ lage ruhenden, auf die Gesellschaft übergehenden Verbind⸗ lichkeiten und des Wertes aller sonstigen ausbedungenen Leistungen und vorbehaltenen Nutzungen. Besteht, wie hier, das Entgelt in sungen Aktien, so kann deren Wert nur nach dem Werte der Sach⸗ einlagen bemessen werden. Da die Sacheinlage hier in dem Ver⸗ mögen einer Brauereiaktiengesellschaft bestand, so war in Betracht zu ziehen, daß die Brauereitätigkeit gegenwärtig öffentlich⸗rechtlichen Beschränkungen unterworfen ist, so daß die Brauereien gehindert sind, ihre Betriebseinrichtungen voll vöö Ein solcher Ge⸗ schäftsbetrieb verliert hierdurch an Wert. Das erkennt der § 137. Abs. 2 der Reichsabgabenotvnung an, wonach jede wirtschaftliche Ein⸗ heit für sich zu bewerten und ihr Wert im ganzen festzustellen ist. Damit ist nicht nur gesagt, daß bei der Bewertung eines Unter⸗ nehmens zu der Summe der Werte seiner einzelnen Bestandteile immer noch ein besonderer Posten (Geschäftswert, Goodwill) zuzu⸗ rechnen wäre, sondern es kann auch umgekehrt das Gesamtunter⸗ nehmen aus besonderen Gründen weniger wert sein als die Summe seiner einzeln bewerteten Bestandteile für sich allein betrachtet, die in der Regel nicht ohne weiteres aus dem Unternehmen heraus⸗ genommen und für sich besonders verwendet werden können. Der hiernach festzustellende Wert der Sacheinlagen stellt die Gegen⸗ leistung der Uebernahme der neuen Aktien dar und ist somit der Stempelberechnung nach Tarifnummer 1 Aa des Reichsstempel⸗ gesetzes zugrunde zu legen. Nach ihm bemißt sich alsdann der Wert der dafür hingegebenen Aktien, so daß er neben den übernommenen Passiven auch für die Berechnung des Stempels nach Tarif⸗ nummer 1 Ad a. a. O. in Betracht kommt. (Urteil vom 30. Juni 1921, II A 270/21.)
3. Zum Begriff der Selbständigkeit eines Gewerbe⸗ treibenden im Sinne des Umsatzsteuergesenes. Nur selb⸗ ständige Gewerbetreibende sind vnete erettcs Als selbständig wird bezeichnet, wer eine gewerbliche Tätigkeit unter eigener Ver⸗ antwortung ausübt. Diese Begriffsbestimmung reicht aber nicht immer aus; namentlich dann nicht, wenn die Verhältnisse so ge⸗
— —
8 86
92003 “
Ahlden, Aller. Allstedt, Rohne.
In das hiesige Gö ist zu der unter Nr. 15 eingetragenen Aktiengesellschaft Deutsche Kaliwerke weigniederlassung Hülsen mit dem unter Nr. 1 heute folgendes eingetragen:
Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 24. Juni 1921 ist in Abände⸗ rung des § 3 des Gesellschaftsvertrages beschlossen worden, das Grundkapital um
idungen des Rei
Aktien ist 72 000. Die Einziehung von Aktien mittels Ankaufs ist gestattet. Ahlden, den 29. August 1921. Das Amtsgericht.
Im Handelsregister Abt. B ist bei der ser Lingenegfinen 12en Sitze i rei Uingbostel, „Aktienbierbrauerei edt“ in All⸗ Sitze in Hülsen, Kreis Fallingbost sed 8n eingetragen Eöfden.
zurch Vertrag vom 2. August 1920 is 8s F A1ö1u6“ 9 mit der Vereinsbrauerei Artern, A.⸗G. ör . und Gießermeister Carl Arthur in Artern die Verschmelzung Aktiengesellschaften unter Ausschluß der
chsfi
8
ordnet sind, daß die Früchte der Tätigkeit sowohl dem, der die Te
keit ausübt, wie auch einem Dritten zufallen, seine Tatkraft und Arbeitsentfaltung also teilweise ihm, teilweise dem Dritten zugute kommt und unkkar bleibt, ob er im eigenen Namen oder im Namen des Dritten handelt. Daher wird als selbständiger Gewerbetreibender anzusehen sein, wer weder als Stellvertreter das Gewerbe betreibt, das ist im Namen und für Rechnung eines anderen, noch in einer solchen wirtschaftlichen und persönlichen Abhängigkeit von einer anderen Person, daß er als deren gewerblicher Arbeiter erscheint. Unselbständigkeit liegt nur da vor, wo jemand im geschäftlichen Organismus des Unternehmens eines anderen dessen Weisungen zu folgen verpflichtet ist. Danach setzt die Ab⸗ hängigkeit voraus, daß die Tätigkeit, um die es sich handelt, einen Teil der gewerblichen Tätigkeit eines anderen bildet, d. h. als zu dessen Gewerbebetriebe gehörig erscheint. Dieser Gesichtspunkt kann dazu führen, in Fällen, wo das Sachverhältnis bürgerlich⸗rechtlich als Pacht⸗ oder Werkvertrag gekennzeichnet ist, z. B. bei einem Droschkenunternehmen, bei Bierfahrern, bei dem Verhältnis zwischen Schiffseigner und Kahnführer, dennoch ein Angestelltenverhältnis als vorliegend anzunehmen. Die hiernach noch verbleibenden Zweifel
werden im Einzelfalle nur durch die Prüfung gelöst werden können,
ob unter Zugrundelegung etwa bestehender Verträge jemand nach seiner gesamten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Stellung, wie sie sich tatsächlich gestaltet hat, als selbständig oder abhängig anzu⸗ sehen ist. (Urteil vom 17. Mai 1921, II A 65 — 71/21.)
4. Zum erbschaftssteuerrechtlichen Begriff der sittlichen Pflicht einer Aktiengesellschaft zu einer Zuwendung an die bei ihr bestehende Ruhegehaltskasse der Beamten des Unter⸗ nehmens. Die Zuwendung einer Aktiengesellschaft an die bei ihr bestehende Ruhegehaltskasse der Beamten entspricht dann nicht einer ittlichen Pflicht, wenn die Erhöhung der Mitgliederbeiträge mit Rücksicht auf die stattgehabten Gehaltsaufbesserungen nicht derartig unerträglich wird, daß die Zuwendung erforderlich ist, um die Leistungs⸗ fähigkeit der Kasse aufrechtzuerhalten. Eine sittliche Pflicht zur Zu⸗ wendung liegt auch deswegen nicht vor, weil etwa anzunehmen wäre, daß die Aktiengesellschaft ihren Angestellten durch den Beitritt zur Kasse die Aussicht auf ein auskömmliches Ruhegehalt eröffnet habe und deswegen dafür habe eintreten müssen, daß diese Aussicht sich nicht verschlechtere. Auch trifft es nicht zu, daß in Höhe der für die Zuwendung geschuldeten Schenkungssteuer eine sittliche Pflicht zur Zuwendung für die Aktiengesellschaft bestanden hat. Denn jede
chenkung, die das Maß desjenigen überschreitet, was zur Zeit der Zuwendung zu dem beabsichtigten Zwecke als notwendig anzusehen ist, macht nicht nur das Uebermaß, sondern die Zuwendung in ihrem ganzen Umfange steuerpflichtig, ohne daß es bierbei auf die zwischen den Beteiligten bestehenden Beziehungen ankommt. (Urteil vom 10. Mai 1921, La A 31/21.)
5. Anerkennung der Gemeinnützigkeit eines städtischen Markthallenbetriebs im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Die Aufrechterhaltung der Ordnung, Sicherheit und Ruhe auf städtischen öffentlichen Straßen und Plätzen durch Entlastung von dem den Verkehr behindernden Marktbetriebe sowie die Fürsorge für den Schutz und die bessere Erhaltung der Marktwaren durch Unterbringung in geeigneten Räumen (Markthalle), besonders ein⸗ erichteten Ständen und Kühlräumen, dient dem a gemeinen Wohle, ist daher als gemeinnützig anzuerkennen. Bei der Anerkennung der Gemeinnützigkeit im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sind aber nur die entgeltlichen gemeinnützigen Leistungen zu berücksichtigen. Hier erfolgen die gemeinnützigen Leistungen der Allgemeinheit, dem Publikum, das als Käufer die Markthallen aufsucht, gegenüber unentgeltlich. Die Mieter der Standplätze, Kühlräume usw. sind nicht die Destinatäre der Leistungen. Für unentgelt⸗ liche Leistungen kommt aber die Umsatzsteuerpflicht nicht in Frage. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist daher als gegenstandslos zu versagen. (Beschluß vom 18. Mai 1921, I B 159/21.)
6. Anerkennung der Gemeinnützigkeit einer öffentlichen Sparkasse im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Bei dem Geschäftsbetrieb einer öffentlichen Sparkasse ist Flernag h zwischen den den hauptsächlichen Zweck des Unternehmens bildenden Geschäften der Annahme von Spargeldern und Gewährung von Darlehen gegen mäßige Zinsen sowie der Förderung gemeinnütziger und wohltätiger Zwecke und denjenigen Geschäften, die mit der Annahme von Spar⸗ geldern nicht zusammenhängen und insoweit einen vom Sparkassen⸗ betrieb tatsächlich getrennten und selbständigen Geschäftszweig dar⸗ stellen, zu unterscheiden. Soweit die erste Art der Tätigkeit in Frage kommt, verfolgt die Sparkasse der Allgemeinheit zum Besten dienende,
jalso ausschließ
ßlich gemeinnützige Zwecke. Unter diese Zwecke füllt nicht
nur die Annahme der Spareinlagen und die Verzinsung dieser Einlagen sondern auch die Verwaltung dieser Einlagen durch Anlage in Wert⸗ papieren, Hypotheken und durch Hingabe von Darlehen, die zatzungsgemäß gegen mäßige Zinsen gewährt werden sollen. Diese Zinsen fallen innerhalb des als gemeinnützig anzuerkennenden Sparkassenbetriebs an. Bezüglich dieses selbständigen Kreises ihrer Geschäftstätigkeit ist die Anerkennung der Gemeinnützigkeit auszusprechen und die Sparkasse demnach umsatzsteuerfrei. Für die Geschäfte, die sich mit dem bar⸗ geldlosen Zahlungsverkehr und Scheckverkehr, der Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren, der Vermittlung des Verkehrs mit der Verwaltung des Reichs⸗ und Staatsschuldbuchs befassen, kann die Gemeinnützigkeit und damit Umsatzsteuerfreiheit nicht anerkannt werden, da die Sparkassen hinsichtlich dieser Geschäfte rein bankmäßig und im Wettbewerb mit den Banken arbeiten. Diese Geschäfte sind daher der allgemeinen und unter Umständen der erhöhten Umsatzsteuer nach § 25 des Umsatzsteuergesetzes unterworfen, soweit nicht Steuerfreiheit nach § 2 Nr. 2 des Gesetzes (Kreditgewährungen und Umsätze von Geldforderungen) gegeben ist. (Beschluß vom 11. Februar 1921, I B 33/20.) “ 6
7. Stenerwert des Weines bei einer Höchstpreisüber⸗ schreitung. Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 des Sesshi hesese⸗ gilt als steuerpflichtiger Wert bei Wein, der gegen Entgelt an einen Ver⸗ braucher 8e wird, der diesem in Rechnung gestellte Preis. Die Weinsteuer ist als eine den Weinverbrauch treffende Wertsteuer ge⸗ dacht. Der Abgabe des Weines an den Verhraucher gegen Entgelt liegt zwar ein rechtsgeschäftlicher Vor ang (Kaufvertrag, Tauschvertrag) zugrunde. Die Steuerpflicht ist aber nicht an das Rechtsgeschäft selbst, fondern an den wirtschaftlichen Vorgang der Abgabe des Weines serngvfr Darum beeinträchtigt das Schicksal des Rechts⸗ geschäfts selbst die Steuerpflicht nicht. Enthält das der Weinabgabe zugrunde liegende Rechtsgeschäft eine Höchstpreisüberschreitung, und gilt es nach den Grundsätzen des Privatrechts als zum Höchstpreis abgeschlossen, so beeinflußt diese privatrechtliche Gestaltung die Steuer⸗ pflicht nicht, da für diese der wirtschaftliche Vorgang und dessen wirt⸗ schaftlicher Erfolg maßgebend ist und der Grundsatz, daß die Erhebung einer Steuer mit einem sittenwidrigen oder strafbaren Tun mit der Rechtsordnung unvereinbar sei, nicht anzuerkennen ist. Bei einer Hhltnr hcher chretfung stt de F⸗ 1 “ in Rechnung gestellte Preis der steuerpflichtige Wert des Weines. (Beschluß p
87., April 1921, 1V 0)/21.) v11“
S. Reichsstempelpflicht der Uebertragung nicht z bestehender Kuxe. Durch rechtskräftiges reneng Hich mn Mecht festgestellt, daß eine Gewerkschaftsgründung nichtig war. Trotzdem dies den Beteiligten bekannt war, haben sie die ihnen gehörenden „Kuxe“ gegen Gewährung von Gegenleistungen durch notariellen Ver⸗ trag an einen Dritten übertragen. Damit haben die Beteiligten nicht die Wertpapiere als solche, sondern die ihnen am Unternehmen zu⸗ stehenden Rechte übertragen. Diese Rechte waren Rechte aus dem Gesellschaftsverhältnis, in dem das Unternehmen zu den Beteiligten stand. Daraus folgt, daß der Vertrag der Uebertragung der Kure zwar nicht als Anschaffungsgeschäft nach Tarifnummer 4a, wohl aber 2 Heherlassung, 86 Gesellschaftsvermögen nach Tarifnummer e des Reichsstempelgesetzes steuerpflichtig ist. (Urtei vomn 93. pril 1921, 11 X 118b0h —bes steuerbfüchtig ist. (Uneit
9. Wirte als Händler im Sinne des Wein Wirte und Kleinhändler bringen ebenso wie z. B. Kereege secbeg. händler Wein gewerbsmäßig in Verkehr. Sprachgebräuchlich sind sie daher als Personen anzusehen, die mit Wein handeln. Sie sind der sich für sie hieraus an und für sich ergebenden Pflicht, ihren Betrieb anzuzeigen, lediglich deswegen nicht unterworfen, weil sie vom Gesetze entgegen der tatfächlichen Lage nicht als Weinhändler sondern als Verbraucher behandelt werden. Diese ausnahmsweise vom Gesetz zugelassene Vergünstigung geht verloren, wenn der Wirt nicht lediglich Wein unmittelbar vom Faß verschänkt oder im kleinen in Mengen unter fünf Liter über die Straße verkauft, sondern innerhalb des an sich gewerbsmäßigen Weinvertriebs größere Mengen von Wein, wenn auch nur ausnahmsweise und einmal, absetzt. Für diesen Posten gilt der Wirt als Händler und muß die Steuer nochmals entrichten, wenn er den Wein an einen Verbraucher abgibt. Ein Anspruch auf Er⸗ stattung oder Anrechnung desjenigen Steuerbetrags, den er schon beim Ankauf des Weines als Verbraucher entrichtet hat, steht ihm nicht zu. Hierge macht es keinen Unterschied, ob es sich um genau denselben I . handelt oder 8 Insa von Zuckerwasser oder der⸗ gleichen eine Veränderung seiner Beschaffenheit ei vom 27. April 1921, 1W A 35/21.) buu*
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[62095]
Arnswalde. 8 2 ist einge⸗
In unser Handelsregister tragen: 16 8 Re. 174, Firma Martin Wendt: Die Firma ist erloschen. 4 “ Nr. 4, Hermann Kuhnke: Als jetziger Inhaber dieser Firma der Holz⸗ und Kohlenhändler Martin Wendt in Arns⸗ walde. Arnsmalde, den 25. August 1921. Das Amtsgericht.
Gebr. F.
“ [62094]
Firma
Aschafrfenburg. 1[62096] „Hoffmann & Koppenhoefer“ in Aschaffenburg. Der Gesellschafter Otto
beider
Aschaffenburg. [62097] . reund in Aschaffenburg. Dem Kaufmann Albert Gudenberg in re.Fe. ist Prokura erteilt. Aschaffenburg, den 3. September 1921. waren. Das Amtsgericht — Registergericht. Aschaffenburg. Unter der Firma „C. A. Schlett & Eberhardt Metallgußwerk“ mit dem Sitze in Kleinostheim
chlett und Christian Eberhardt, dortselbst, in offener Handelsgesellschaft seit 15. August 1921 die Herstellung und
leute Otto Koppenhoefer und Karl Mell,
1921 in offener Handelsgesellschaft ein Großhandelsgeschäft in Textil⸗ Un Kun⸗ 8
Aschaffenburg, den 3. September 192
62098] Das Amtsgericht — Registergericht.
Aschaffenburg. 1
In das Handelsregister wurde
irma I““ zur Main rücke Walther Adrian“ mit der Sitze in Miltenberg eingetragen. In haber ist der Kaufmann Walther Adrian ebenda. Gegenstand des Unternehmens
betreiben die beide
beide in Aschaffenburg, seit 22. August
10 000 000 ℳ zu erhöhen. Die Erhöhung ist durchgeführt. Das Grundkapital be⸗ trägt jetzt 72 000 000 ℳ.
Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 24. Juni 1921 hat § 3 der Satzungen folgende Fassung erhalten: Das Grundkapital beträgt 72 000 000 ℳ; die Zahl der auf je 1000 ℳ gestellten
Liquidation vereinbart worden.
Die Generalversammlung vom 3. August 1920 hat der Verschmelzung und dem Aus⸗ schluß der Liquidation zugestimmt. Infolge der Verschmelzung ist die Aktiengesell⸗ schaft aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
Allstedt, den 2. September 1921.
Thüringisches Amtsgericht.
Koppenhoefer ist ausgeschieden und die offene Handelsgesellschaft aufgelöst. Allein⸗ inhaber des Geschäfts ist der bisherige Gesellschafter Otto Hoffmann, Kaufmann in Kahl a. M., der es unter unveränder⸗ ter Firma fortführt.
Aschaffenburg, den 3. September 1921.
Das Amtsgericht — Registergericht.
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den Vertrieb von Metallgußwaren (Halb⸗ hegenst fabrikate). üeee mit Zigarren, Zigaretten und Aschaffenburg, den 3. September 1921. Tabakwaren en gros und en detail. Das Amtsgericht — Registergericht. Aschaffenburg, den 5. September 1921 aexhse Gatcht Pecsec Das Amtsgericht — Registergericht. Aschafrfenburg. 62099] u
Unter der Firma „O. Koppenhoefer & Cie.“ mit dem Sitze in Aschaffen⸗ burg, Roßmarkt 15, betreiben die Kauf⸗
Aschersleben. e0 In unser Handelsregister Abteilung A Nr. 524 ist heute bei der Firma Heinrich