1921 / 235 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 07 Oct 1921 18:00:01 GMT) scan diff

betrieb untersagt.

8

Artikell. Für die außerhalb Berlins wohnenden ertretenden Mitglieder beträgt die in § 1 Ziffer 1 und

ordnung vom 30. September 1920 vorgesehene inhundert Mark. .

Berlin, den 27. September 1921.

8 Das Preußische Staatsministerium. 8 Stegerwald. Fischbeck. am Zehnhoff. Dominieus. Warmbold. Saemisch.

Ministerium des Innern. 88 8

Das Prreußische Staatsministerium hat den Geheimen Regierungarat von Gusrard in Koblenz zum Oberregierungs⸗ rat ernannt.

8 § 2 der Ver⸗ Aufwandsentschädigung

Der Oberregierungsrat von Guérard präsidium in Koblenz zugeteilt worden.

11A“

Ministerium für Wissenschaft, Kun

und Volksbildung.

Bei dem Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volks⸗ bildung sind die Provinzialschulobersekretäre Richter und Rothkugel zu Ministerialsekretären ernannt worden.

Bekanntmachung. Dem Schankwirt Fritz Klein in Berlin, Jerusalemer Kirche 2, habe ich die Wiederaufnahme des durch Verfügung vom 24. Mai 1921 (R.⸗A. Nr. 127), Amtsblatt Stück 24, untersagten Handels mit Gegenständen des täg⸗ lichen Bedarfs 8 b 9 99 Absatz 2 der Bundesratsverord⸗ nung vom 23. September 5 (-EBl. S. 603) durch Verfügun vom heutigen Tage gestattet. 1 1 Berlin, den 30. September 1921. Der Polizeipräsident. Abteilung W.

Bekanntmachung.

Das am 19. August 1921 gegen den Händler Au u st Rtebesehl in Tewel erlassene Handelsverbor ist durch Verfügung des Herrn Regierungspräsidenten in Lüneburg vom 28. September 1921 I. H. 2039 wieder aufgehoben worden.

Soltau, den 4. Oktober 1921. Der Landrat. J. A.: P etors,

—nennn

Bekanntmachung.

Dem Händler Hermann Marquardt in Soltau Celler Straße 46, ist auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. Zeptember 1915 (RGBl. S. 603), betr. Fernhaltung unzu⸗ verlässiger Personen vom Handel, jeglicher Handel mit Ge gen⸗ ständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Kar⸗

An der

J. V.: Froitzheim.

Kreisamtssekretär. 8

toffeln, wegen Unzuverlässigkeit untersa gt worden. Soltau, den 3. Oktober 1921. 8 3 A.: Pe ters, Kreisamtssekretkär.

Der Landrat. J. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger

Persones vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603)

jaben wir dem Fräulein Elfriede Gussella, hier,

Fabrikstraße 20, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel

mit Geflügel, Eiern, Fischen, Wild, Obst und

Gemüse wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handels⸗

Tilsit, den 4. Oktober 1921. Stadtpolizeiverwaltung. J. V.:

——

Teschn

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. dag haben wir der Frau Elise Hammler, hier, Fabrikstraße 20, durch Verfügung vom heutigen Tage den ndel mit Butter und Käse wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handels⸗ betrieb untersagt. vAA1AAA“

Tilsit, den 4. Oktober 1921.

Deutsches Reich.

Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für innere Verwaltung und für Rechtspflege, die vereinigten Ausschüsse für innere Verwaltung und für Haushalt und Rechnungswesen sowie die vereinigten Ausschüsse für Volkswirts chaft und für Rechts⸗ pflege hielten heute Sitzungen. .“ 8

—.—

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Die Minister Dr. Rathenau und Loucheur haben gestern in Wiesbaden in Vollmacht ihrer Regierungen das Abkommen über deutsche Sachlieferungen an Frank⸗ reich abgeschlossen. Die Unterzeichnung der Neben⸗ abkommen U voraussichtlich am Freitag. Laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ bekunden die beiden Re⸗ gierungen in dem Hauptabkommen ihren Willen, den Wieder⸗ aufbau der zerstörten Gebiete Nordfrankreichs durch Lieferung beziehungsweise Bestellung von Einrichtungs⸗ und Betriebs⸗ gegenständen und von Raustaffen in möglichst großem Umfange zu bewirken. Es handelt sich mithin um Sachlieferungen im Sinne der Anlage IV des Teils VIII des Friedensvertrags. „Die Durchführung der Lieferungen soll auf beiden Seiten durch privatrechtliche Organisationen erfolgen. Die Lieferungen der deutschen Organisation laufen neben den Lieferungen des Reichs aus Anlage III (Schiffe), Anlage V (Kohlen⸗ und Kohlen⸗

Mitglieder und stell⸗

diese Preisdifferenz nicht größer ist als 5 vH. Der Wert diefer

den Bedingungen seiner Rohstoffversorgung und den inneren Bedürf⸗ nissen seines sozialen und wirtschaftlichen Lebens vereinbar sind. Der Gesamtwert der Leistungen auf Grund der Anlagen UI, V und VI zu Teil VIII des Friedensvertrags und der Lieferungen auf Grund des Abkommens soll bis zum 1. Mai 1926 sieben Millionen Goldmark nicht überschreiten.

Die Lieferungen sollen erfolgen durch nhesdhtelhane freie Verein⸗ barung der deutschen und französischen Organisationen. Für den Fall, daß eine Vereinbarung nicht zustande kommt, ist zwischen sogenannten marchandises banales und den sogenannten marchan- dises spéciales zu unterscheiden. Unter ersteren werden Waren fungibler Art, wie Holz, Glas und dergleichen, sowie Seriengegen⸗ stände verstanden, unter letzteren solche Waren, bei denen es dem Besteller auf den besonderen Charakter des Einzelstücks ankommt, wie industrielle Einrichtungen, Maschinen und so weiter.

Beim Banalmaterial entscheidet bei Nichtzustandekommen einer Vereinbarung eine Kommission über Lieferungsmöglichkeit 8 Preis⸗, Transport⸗, Lieferungs⸗ und Abnahmebedingungen end⸗ gültig. Die Kommission setzt sich zusammen aus drei Mitgliedern: einem Deutschen, einem Franzosen und einer dritten gemeinsam bestimmten oder vom Schweizer Bundespräsidenten ernannten Person. Für die Preisfestsetzung, soweit sie nicht in freier Vereinbarung er⸗ folgt, stellt die Kommission einvierteljährlich ein Preisverzeichnis für alle in Frage kommenden Gegenstände auf, welches ungefähr dem normalen französischen Inlandspreis des betreffenden Erzeugnisses abzüglich der französischen Zollgefälle und der Transportkosten des betreffenden Bestellvierteliahrs entspricht. Ist der in den Preisverzeichnissen erstellte Preis niedriger als der gleiche Preis für die gleichen Waren in Deutschland, so ist Deutschland nur verpflichtet zu liefern, soweit

Verlustlieferungen wiederum kann höchstens 5 vH des Gesamtwerts der Lreferungen des betreffenden Jahres betragen.

Kommt für Spezialmaterial eine Verständigung nicht zu⸗ stande, so kann die französische Regierung auf das Lieferungsverfahren nach Anlage IV zu Teil VIII des Friedensvertrags zurückgreifen, jedoch nur, soweit die Gegenstände in den an Deutschland früher übergebenen Listen bereits enthalten sind.

Die Zahlungen an die deutsche Lieferunagsorganisation geschehen durch die deutsche Regierung; dieser wird der Wert der Lieferungen auf Reparationskonto gutgeschrieben. Dabei unterscheidet das Ab⸗ kommen drei Zeitabschnitte: bis 1. Mai 1926, bis 1. Mai 1936 und die Folgezeit. 8

Die Lieferungen im ersten Zeitabschnitt werden Deutschland nicht im vollen Werte, sondern nur mit 35 vH des Werts gutgeschrieben. Beträgt der Wert der Lieferungen aus dem Abkommen in einem Jahre weniger als eine Milliarde Gold⸗ mark, so werden in diesem Fahre 45 vH des Werts dieser Liefe⸗ rungen gutgeschrieben. Der Höchstbetrag, der Deutschland in einem Jahre einschließlich der Lieferungen aus Anlage III, V und VI zu Teil VIII des Friedensvertrags gutgeschrieben werden darf, ist eine Milliarde Goldmark. Der Betrag des in den ein⸗ zelnen Jahren nicht gutgeschriebenen Werts der Lieferungen trägt ein⸗ fache Jahreszinsen zu 5 vH.

Am 1. Mai 1926 werden die Restbeträge zusammen⸗ gerechnet. Die so gewonnene Summe ist in zehn gleichen Jahres⸗ raten bis zum 1. Mai 1936 nebst den fällig werdenden einfachen Zinsen gutzuschreiben. Bei den Lieferungen vom 1. Mai 1926 ab wird grundsätzlich der volle Wert (nicht nur 35 beziehungs⸗ weise 45 vH) gutgeschrieben. Jedoch darf die jährliche Gutschrift einschließlich der fälligen Jahresraten aus den Restbeträgen der Zeit vom 1. Oktober 1921 bis zum l. Mai 1926 zusammen mit dem Wert von Lieferungen aus den Anlagen III, V und VI, soweit sie nicht bis dahin erledigt sind, auch jetzt eine Milliarde Goldmark nicht überschreiien. 88

Beträgt der Gesamtwert der Leistungen einschließlich der in Aus⸗ führung der Anlagen III, V und VI bis zum 1. Mai 1926 mehr als 7 Milliarden Goldmark, so ist der überschießende Betrag inner⸗ halb dreier Monate ab 1. Mai 1926 Deutschland voll gutzuschreiben, ohne Rücksicht auf die Regelung der sonstigen Gutschriften.

Am 1. Mai 1936 ist wiederum festzustellen, welche Beträge etwa Deutschland noch guthat. Dieser Saldo ist nebst 5 % Zinsen und Zinseszinsen in vier Halbjahrsraten 1936 und 1937 abzutragen.

Alle Gutschriftbestimmungen gelten mit der Maßgabe, daß keine Jahresgutschrift höher sein darf, als der Anteil Frankreichs (52 vH) an den gemäß Artikel 4 des Londoner Zahlungsplans zur Verteilung unter die Alliierten gelangenden deutschen Annuitäten.

Vom 1. Mai 1936 ab kann Deutschland alle Leistungen ab⸗

lehnen, soweit durch ihre Ausführung der von Frankreich in einem Jahre äußersten Falls gutzuschreibende Betrag (52 vH der Annuität) überschritten werden würde. 8 Die Unterausschüsse Brom und Brompräparate der Außenhandelsstelle Chemie haben in ihrer Sitzung vom 5. Oktober 1921 neue Ausfuhrmindestpreise mit Gültigkeit vom 8. Oktober festgesetzt. Berichtigung. In der Veröffentlichung des Unter⸗ ausschuß „Erdfarben“ in Nr. 189 des „Reichsanzeigers“ vom 15. August, betreffend Erdfarben, muß es heißen: „Die Einfuhr von ausländischem Ocker“ statt „die Einfuhr von französischem Ocker“.

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Preußen.

Die interfraktionellen Verhandlungen der vier Parteien, die über die Regierungsbildung in Preußen zusammengetreten sind, wurden gestern früh fortgesetzt. Ein Abschluß ist, dem „Wolfsschen Telegraphenbüro“ zufolge, noch nicht erzielt worden, doch ergab sich in den Verhandlungen Uebereinstimmung in einigen grundlegenden Fragen. Die Verhandlungen sind im übrigen für streng vertraulich erklärt und werden im Laufe der nächsten Woche fortgeführt werden.

Der Allgemeine Deutsche Gewerkschaftsbund der Deutsche Gewerkschaftsbund und 82 enfch⸗ Gewerkschaftsring haben als Vertreter von 220 000 Ar⸗ beitern und Angestellten dem Völkerbundsrat eine Denk⸗ schrift überreicht, in der gegen die vollständig irreführenden Angaben in den von polnischer Seite übergegebenen Denkschriften protestiert wird. An Hand von einwandfreiem Material wird die polnische Darstellung über die Betrieb sratswahlen wider⸗ legt, und die Aufmerksamkeit des Völkerbundsrats auf die polnischen Wahlmanöver nach dem letzten polnischen Putsch in Oberschlesien gelenkt. Die Dentkscheif hebt hervor, daß den

mit dem 15. Oktober aufgehoben wird. Die Be⸗ stimmungen über die bayerischen Volksgerichte bleiben un⸗ 6 Thüringen. Der neue Thüringische Landtag wurde gestern vor⸗ mittag vom Staatsminister Paulssen eröffnet. Zum Präsidenten wurde, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, der Abg. Leber, zum 1. Vizepräsidenten der Abg. Baum (Thür. Bauernbund) und zum 2. Vizepräsidenten der Abg. Drechsler (U. S. P.) gewählt. Die Wahl der neuen Regierung wird auf Antrag des Präsidenten vertagt. Die nächste Sitzun bestimmt das Präsidium. .“

OSDesterreich. vh

Nach einer amtlichen Mitteilung halten ungarisch Banden seit vorgestern gegen jedes Völkerrecht die offen Stadt Bruck a. d. Leitha andauernd unter Gewehr⸗ un Maschinengewehrfeuer. Wie das österreichische „Korrespondenz büro“ erfährt, hat die österreichische Regierung dieser neuerlichen, besonders krassen Bruch der internationalen Recht sofort den Mächten zur Kenntnis gebracht und dagegen seh energisch Einspruch erhoben.

In der Zeit vom 10. bis 30. September haben ir Wien Verhandlungen über einen Handelsvertrag mi Rumänien stattgefunden. Diese haben laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ zur Paraphierung eines Ver trags geführt, der zunächst den Regierungen zur Genehmigung unterbreitet und sodann den Parlamenten vorgelegt werden wird. Der neue Vertrag beruht auf dem Prinzip der beider⸗ seitigen Meistbegünstigung und enthält außerdem Be⸗ stimmungen über die Rechtsstellung der Staatsangehörigen, die Zulassung zum Gewerbebetriebe, die Behandlung der Handelsreisenden, die Handhabung der bestehenden Ein⸗ und Ausfuhrverbote sowie über die Transit⸗ und Verkehrsfragen.

Großbritannien und Irland.

In der gestern nachmittag abgehaltenen Kabinetts⸗ sitzung brachte der Premierminister Lloyd George im Kabinettsausschuß seine Vorschläge zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ein. Nach dem „Wolffschen Telegraphen⸗ büro“ sehen sie eine Ausgabe von etwa 15 Millionen Pfund

samtvorschläge, die dem Unterhause unterbreitet werden sollen. Heute findet eine weitere Kabinettssitzung statt, um einen vor⸗ läufigen Entwurf der Maßnahmen anzunehmen.

Einer Timesmeldung zufolge teilt Lord Curzon dem britischen Botschafter in Washington mit, daß Lloyd George infolge immer dringender werdender innerer Fragen nicht in der Lage sei, England zu verlassen. Groß⸗

sich jedoch zuerst mit

bald wie möglich mitteilen. Es müsse Lloyd

den Dominions und Indien ins Benehmen setzen.

Die britische Regierung würde jedoch dem

vertreten solle. Dominions Geltung verschaffen.

Standpunkt der Lloyd George, Lord Birken⸗

irischen Konferenz durch Laming

head, Sir Hamar Greenwood, Chamberlain, Sir Worthington Evans und Churchill vertreten werden.

Frankreich.

Auf der Grundlage des gestern mitgeteilten Beschlusses der Reparationskommission für die Berechnung der Be⸗ satzungskosten, für die bis zum 1. Mai 1921 der Durch⸗ schnittskurs desjenigen Vierteljahres zu berechnen ist, in dessen Verlauf die Ausgabe entstanden ist, betragen diese Kosten, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, für die Zeit vom 11. November 1918 bis 30. April 1921 für Amerika 278 067 610 Dollars, für Frankreich 2 304 850 470 Franken, für England 52 881 298 Pfund Sterling, für Belgien 373 731 390 belgische Franken und für Italien 15 207 717 Lire. Auf Ersuchen Frankreichs hat die Reparationskommission be⸗ schlossen, die Besatzungskosten nach dem Durchschnittskurse des Vierteljahrs in Goldmark anzurechnen. Hieraus ergeben sich in Goldmark folgende Ziffern: Amerika 1 106 732 830, Frankreich 1 276 450 838, England 991 016 859, Belgien 194 706 228, Italien 10 064 861, zusammen für die Zeit vom 11.“November 88 b86 1. Mai 1921 rund 3 Milliarden 639 ½ Millionen Goldmark.

Die „Agence Havas“ meldet, daß der Sa chver⸗ ständigenausschuß, der am 13. August vom Obersten Rat eauftragt wurde, eine Organisation zur Kontrolle der Ein⸗ und Ausfuhrbewilligungen für die besetzten deutschen Gebiete einzurichten, seine ersten Sitzungen in Koblenz am 1. und 4. Oktober abgehalten hat. Die deutschen Delegierten e am 10. Oktober mit den alliierten Sachverständigen eraten.

Der Sachverständigenausschuß zur Festsetzun der albanischen Grenze ist gestern 1. zn Festset des Aeußeren zusammengetreten. Die Sachverständigen werden der Botschafterkonferenz demnächst das Ergebnis ihrer Arbeit unterbreiten.

Die radikalsozialistische Vereinigung des Seine⸗ departements hat . eine Entschließung angenommen, in der sie, dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge, die Repision des Caillaux⸗Prozesses verlangt. ( leichzeitig wird die Partei aufgefordert, alles zu tun, um die Ver⸗ bassungseteshaten zur Bestrafung zu bringen, die arin bestehen sollen, daß, wie durch Enthüllungen festgestellt worden sei, im Laufe der längeren, um den ri 6

berührt.

aten getroffenen

Sterling für unmittelbare Unterstützungen vor. Die Kabinetts⸗ sitzung faßte keinerlei endgültige Beschlüsse bezüglich der Ge⸗

britannien werde bis zu sechs Vertretern nach Washington entsenden und den Vereinigten Staaten ihre Namen so⸗

George teilte dem britischen Botschafter in Washington mit, eu. es sei auf der letzten britischen Reichskonferenz vereinbart worden, daß die britische Regierung das gauze Reich in Washingtoen 8 [In der Front Afiun Karahissar dauert die Offensibe Wie „Reuter“ erfährt, wird die Regierung auf der.

le Tepe und den Höhen von Polidsik geworfen.

1111“]

CESchweiz. 8 Völkerbundsrat befaßte sich in seiner gestrigen mit der Flugzeugfabrikation in Danzig. Da mcanziger Fabriken die Herstellung von nicht militärischen ,dienenden Verkehrsflugzeugen betreiben wollen, forderte sberkommissar von Danzig, wie „Wolffs Telegraphen⸗ Fmitteilt, ein Gutachten vom Völkerbund ein, das der usschuß für Luftschiffahrt einstimmig abgab. Das Gut⸗ an zeichnete bestimmte Flugzeug⸗ und Luftschifftypen als 2 scchen Zwecken dienend und erklärte eine neue Revision dieser vrmungen nach je zwei Jahren für notwendig. Der Völker⸗ meüberwies das Gutachten dem Ae von Danzig. hantlichen Mitteilungen des Völkerbundssekretariats über eschluß machen bisher keine Angaben über die von nterkommission aufgestellte Unterscheidung zwischen Ver⸗ siugzeugtnpen und militärischen Flugzeugen. Der erbundsrat beschloß in seiner gestrigen Sitzung khem, die auf Grund einer Entschließung der Völker⸗ versfammlung vom 3. Oktober aus drei Mit⸗ den bestehende Untersuchungskommission für hanien zu ernennen. Diese Kommission soll, sobald gotschafterkonferenz die Grenzen Albaniens festgesetzt. hat, Aosführung der von den alliierten und assoziierten Haupt⸗ Entscheidungen feststellen und für etwaige hen an den albanischen Grenzen Rechenschaft ablegen. Kommission steht das Recht zu, zu diesem Zweck un⸗ rische Missionen zu bezeichnen. Diese sollen möglichst am ovember in Albanien eintreffen, aber ihre Arbeiten selbst nach erfolgtem Beschluß der alliierten und assoziierten wimächte beginnen. Die aus der Entsendung der Kom⸗ on erwachsenden Unkosten sollen unter „Unvorhergesehene gaaben“ des Völkerbundes geführt werden, solange sie nicht 000 Goldfranken übersteigen. Die Mandatskommission des Völkerbundes egestern in zwei Sitzungen die von einigen Mandats⸗ hten zu rein informatorischen Zwecken eingereichten Berichte die Verwaltung der von ihnen nach dem Mandatssystem palteten Gebiete. Das Protokoll, betreffend die Errichtung eines 1.se Gerichtshofes, und die Klausel über Obligatorium ist von der litauischen Regierung unter⸗ inet worden. Das Internationale Arbeitsamt hat auf den Dktober seinen Verwaltungsrat, in dem auch Deutsch⸗ vertreten ist, zu einer Tagung nach Genf einberufen.

Polen.

Vorgestern ist laut Meldung der „Chicago Tribune“ chen 8. polnischen Regierung und der russischen wjetregierung eine Einigung über die Ausführung des tensvertrags von Riga zustande gekommen.

iner Meldung des Wolffschen Telegraphenbüros“ zus einf 2 -ee sehr gespannt. Die

der

EE121320

88 8

die politische Lage in nt. Die gsierung hat zwei Kriegsschiffe nach Kandia gesandt. 1 1

Türkei. der griechische Heeresbericht vom 4. Oktober meldet „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge:

ndie neu zusammengezogenen feindlichen Streitkräfte fort. Der dzog sich auf der ganzen Front unter großen Verlusten zurück

vurde aus dem Gebirgsmassiv Aghin Tepe, Bedvirli Tepe, Kara⸗ Die sechste

ische Division erlitt hierbei eine große Niederlage und wurde süd⸗ ch verfolgt. Die feindlichen Verluste sind sehr groß.

Alfien. „Bombay Chronicle“ veröffentlicht eine von Guadhi und weiteren Indern unterzeichnete Kundgebung, die das ht für jedermann fordert, seine Meinung frei äußern zu en, und sich dahin ausspricht, daß es mit der nationalen ne eines Inders unvereinbar sei, wenn er unter einem giment dienen soll, das den moralischen, wirtschaftlichen und tischen Zusammenbruch herbeiführen muß, unter einem gierungsinstem, das Soldaten in den Kampf schickt, um die ionalen Bewegungen und die Freiheit der Araber, Türken gegäpter zu ersticken, die in Indien niemandem Böses haben. Der Kaiser von Japan ist erkrankt. Nach einem lichen Bericht über seinen Gesundheitszustand nehmen wwenschwäche und Schmerzen, die ihn heimsuchen, ständig zu; schöpfungserscheinungen treten immer mehr zutage.

““

Parlamentarische Nachrichten.-

Der Hauptausschuß des preußischen Landtags ie am Mittwochabend die Vorberatung des Haushalts der ndwirtschaftlichen Verwaltung fort. Er beschäftigte besonders mit Siedlungsfragen. Abg. Weber (Soz.) irte seine Zustimmung zur Siedlung; eine solche solle aber nicht Eigentum, sondern als Pachtsiedlung erfolgen, damit Grund und den der Allgemeinheit verbleiben. Besprochen wurde u. a. auch die sierdlung des Lockstädter Lagers. Am Donnerstag fand keine zung statt. Am heutigen Freitag hofft man, mit der allgemeinen lsprache über den Landwirtschaftshaushalt zu Ende zu kommen.

Woöohlfahrtspflege.

In einem Bericht an das deutsche Rote Kreuz vom 26. Sep⸗

aber teilt, wie „W. T. B.“ meldet, Professor Mühlens mit, daß ilfsexpedition des deutschen Roten Kreuzes etersburg von Vertretern der Re jerung des russischen ten Kreuzes, der Aerzteschaft sowie der Gewerkschaften auf das nzlichste empfangen wurde. Dem Wunsche des russischen Roten euzes gemäß wird sich die Expedition zunächst in das am schwersten mgesuchte Gebiet des Gouvernements Kasan begeben, um von t aus auch die Wolgadistrikte zu bereisen. Die Ausrüftung Sanitätszugs ist nahezu vollendet, so daß er spätestens

Kinder in Rußland. Sie befürwortete das Hooversche System und

hält eine Untersuchung für unerläßlich, ehe man die 1 weitgehendem Eingreifen veranlaßt. Aus Sto ckholm wird telegraphiert, daß die schwedische Regierung eine halbe Million Kronen für die Hilfsaktion in Rußland be⸗ willigt hat. Der Betrag wird dem schwedischen Roten Kreuz zur Verfügung gestellt werden.

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Regierungen zu

Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

Dem Reichsgesundheitsamt ist der Ausbruch der Maul⸗ und Ln. Reich 59 vom Viehhofe in München am 5. Ok⸗ tober 1921 gemeldet worden. 1“

Königsberg, 6. Oktober. (W. T. B.) Heute vormittag sind in Königsber bere Cholerafälle festgestellt worden. Eine im Bakteriologischen Institut beschäftigte Frau hat sich d und ihre beiden Untermieter angesteckt. Die Fran ist bereits gestorben, einer der beiden Untermieter ist leicht, der andere schwer erkrankt.

Gesundheitswesen,

Kunst und Wissenschaft.

Im Auftrage der Preußischen Akademie der Wissenschaften sollen, wie im Vorjahre, während des kommenden Winters von Mitgliedern der Akademie öffentliche Vorträge gehalten werden, die weitere Kreise in bedeutende wissenschaftliche Fragen und Aufgaben einzuführen bestimmt sind. Es werden sprechen: Sonnabend, den 29. Oktober: Herr kenthal über „Schutzfärbung und Mimikry“; Sonnabend, den 19. November: Herr Holl über „Töolstoi na seinen Tagebüchern“; Sonnabend, den 10. Dezember: Herr Haber über „Das Zeitalter der Chemie, seine Leistungen und Auf⸗ gaben“; Sonnabend, den 21. Januar: Herr Stutz über „Kurfürst Johann Sigismund von Brandenburg und die Toleranz“; Sonnabend, den 18. Februar: Herr Schuchhardt über „Die Kultur der Altslawen im östlichen Deutschland“ (mit Lichtbildern); Sonnabend, den 11. März: Herr Küstner (Bonn) über „Altes und Neues vom Fixsternhimmel“. Die Vorträge finden sämtlich in dem Festsaal der Akademie, Unter den Linden 38, statt und beginnen pünktlich um 7 ½ Uhr. Eine Karte für die gesamte Reihe kostet 20 ℳ, für die Einzelvorträge 4 ℳ, Stehplätze je 1 ℳ. Die Plätze sind numeriert. Eintrittskarten sind bei dem Pförtner der Akademie, Unter den Linden 38, sowie bei A. Wertheim, Leipziger Straße, zu haben. Der Ertrag ist für wissenschaftliche Zwecke bestimmt. Land⸗ und Forstwirtschaft.

Der beim Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft bestehende Düngestickstoffausschuß hat die Frage geprüft, ob die Verwendung und Lagerung der in den deutschen Sültckstoff⸗ werken erzeugten Ammonsalpeterdünger (Ammonsulfat⸗ salpeter, Kaliammonsalpeter, Gipsammonsalpeter) im Hinblick auf die Explosionskatastrophe in Oppau mit Gefahren verbunden ist. Auf. Grund der dreijährigen Erfahrungen mit diesen Düngemitteln und der Darlegungen technischer Sachverständiger ist der Düngestickstoffausschuß, wie „Wolffs Tele⸗ graphenbüro“ mitteilt, zu dem Ergebnis gekommen, daß kein Grund dazu vorliegt, die genannten Ammonsalpeterdünger in ihrer Verwendung oder Lagerung in den Werken, insbesondere in der Landwirtschaft, Einschränkungen zu unterwerfen, daß vielmehr der Landwirtschaft ohne Bedenken die Anwendung deutscher Salpetersorten nach wie vor

empfohlen werden kann.

Von heteiligter Seite wird dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ über eine Preiserhöhung für Stickstoff dünger mit⸗ eteilt:

8 Die Entwertung der Mark hat zur Folge, daß auf allen Wirt⸗ schaftsgebieten starke Preissteigerungen eintreten. Die Löhne und Gehälter sind rückwirkend vom August ab erhöht worden; weitere Erhöhungen stehen in Aussicht. Die Kohlenpreise sind rückwirkend vom 1. September ab gesteigert worden. Eine Frachterhöhung um 30 vH wird am 1. November einsetzen. Gleichzeitig ist eine Kohlen⸗ steuererhöhung gehante und eine Verdopplung der Umsatzsteuer steht in naher, sicherer Aussicht. 1 ““

8 aher Pichereön 2n auf die Gestehungspreise der Stickstoffdünge⸗ mittel war unausbleiblich. Es mußte zu einer möglichst raschen Preis⸗ erhöhung auch bei den noch unter Höchstpreisverordnung stehenden Stickstoffdüngemitteln geschritten werden, um dieses für den deutschen Wiederaufbau wichtigste Wirtschaftsgebiet nicht notleidend werden zu

n. 8 58 8g Es ist deshalb von der Regierung nach Prüfung der Verhältnisse eine Erhöhung der jetzt geltenden Preise genehmigt und verfügt worden, und zwar um 20 vH für Kalkstickstoff, Ammoniakdünger und Ammonsalpeterdünger, während der reine Natronsalpeter im Hinblick auf seine wesentlich höheren Gestehungskosten eine Preiserhöhung von

7 vH erfahren hat. 1 . 1 3

vch eg 1 dieser Preiserhöhung ist der Stickstoffdünger bei dem heutigen Markkurs in Deutschland nur halb so teuer wie im Aus⸗ land, während die mit Hilfe des Stickstoffdüngers erzeugten land⸗ wirtschaftlichen Produkte sich den Auslandspreisen schon sehr weit eenähert haben. ur Bezahlung eines Doppelzentners Stickstoff Fraucht der Landwirt ein wesentlich kleineres Quantum Weizen, Roggen und Gerste zu be en hs ban dem Kriege, bei Kartoffeln,

und Zucker nur ungefähr die Hälfte. 8

Buttan g 8,Svd⸗ Feurigen Pretsen für Stickstoffdünger besteht des⸗ halb für jeden denkenden Landwirt ein großer wirtschaftlicher Anreiz zur Verwendung von möglichst viel von diesem wachstumfördernden Stoff.

Nr. 15 des „Ministerialblatts für die Preußische innere Verwaltung“, herausgegeben im Ministerium des Innern am 15. September 1921, hat folgenden Inhalt: 1865 sönliche Angelegenheiten. I. Allgemeine Verwaltungssachen. 270) Vf. 31. 8. 1921, Verpflichtung zum Halten der Gesetzsamml. und des Reichsgesetzblatts. 1II. Angelegenheiten der Kommunal⸗ verbände. 271) Vf. 29. 8. 1921, Fernere Ueberweisung von Anteilen an der Reichseinkommen⸗ und Körperschaftssteuer für 1921. 272) Vf. 30. 8. 1921, Rechtshilfe in Zuwachs⸗ steuersachen. 273) Vf. 3. 9. 1921, Gemeindegewerbesteuer⸗ ordnung. 274) Vf. 3. 9. 1921, Ankün Vüncsdurr. ordnung. IV. Polizeiverwaltung. A. Aufgaben der Polizei. 275) Vf. 2. 9. 1921, Ueberwachung der Luftfahrt. 276) Vf. 3. 9. 1921, Gefangenensammeltransportwesen. B. Einrichtung, Behörden, Beamte. a) Im allgemeinen. 277) Vf. 3. 9. 1921, Preisfestsetzungen der Polizeibeschaffungsstelle. b) Im besonderen. I. Schutzpolizei. 278) Vf. 1. 9. 1921, Unterrichtskurse für die An⸗ gehörigen der Schutzpolizei. 279) Vf. 2. 9. 1921, Rechnungswesen der Schutzpolizei. 2. Landjägerei. 280) Vf. 1. 9. 1921, Mieten für angemietete Landjägereidienstwohnungen. 281) Vf. 7. 9. 1921, Eisenbahnfahrkosten bei Dienstreisen der Landjägereibeamten. 282) Vf. 9. 9. 1921, Zusammenarbeiten der Landjägerei und der Schutz⸗ polizei. VI. Strafanstalten, Gefängnisse und Arbeitshäuser. 283) Vf. 27. 8. 1921, Erhöhung der Haftkosten. IX. Personenstands⸗

Postpakete a. / C ohne Rücksicht auf das Gewicht wie vor dem 20. April rhne Zoll⸗ inhaltserklärung und Aus⸗ fuhr werden. Den Zollstellen im besetzten Gebiet werden diese Pakete nicht mehr vorgeführt.

in Losheim (Kr. Malmedy) wieder von der deutschen waltung übernommen worden. Das Postamt führt künftig die Be⸗ zeichnung Losheim (Eifel). 2

allen Beziehungen den Vorschriften

der wirtschaftlichen Sanktionen können

Wegfalls nach dem besetzten Gebiet

Infolge aus und

oder Einfuhrbewilligung aufgeliefert

Am 1. Oktober ist das bisher von Belgien verwaltete Postamt chen Ver⸗

dahin unterliegen wieder in innerdeutschen Verkehrs.

Demnächst werden von den Postanstalten wieder gewöhnliche

ch dort infiziert Po stfrachtstücke bis 20 kg und solche mit Wertangabe nach

anada einschließlich Britisch⸗Columbien mit Vancouverinsel an⸗ enommen. Die Seebeförderung dieser Postfrachtstücke erfolgt ab

mburg durch Vermittlung von Spediteuren. Das Nähere ist bei

den Postanstalten zu erfahren.

Immer wieder kommen Klagen, c die deutschen Absender Briefsendungen nach der Tschecho⸗Slowakei un⸗ richtig nach den Inlandsgebühren statt nach denen des Weltpostvereins freimachen. Das erschwert nicht nur den Postbetrieb, sondern be⸗ nachteiligt vor allem die Empfänger, die für die Sendungen das Doppelte des an der richtigen Gebühr fehlenden Betrags zu zahlen haben; z. B. hat der Empfänger eines mit nur 60 freigemachten Briefes aus Berlin nach Prag 250 Heller zu zahlen. Vielfach gibt die Belastung der Sendungen mit Nach ebühr auch Anlaß, daß die Empfänger die Annahme verweigern, so daß die Sendungen ihren Zweck verfehlen. 1 3 Da anscheinend nicht allgemein bekannt ist, welche Gebiete zur Tschecho⸗Slowakei gehören, seien sie im folgenden genannt: Ganz Böhmen (darin u. a. Aussig, Bndweis, Eger, Franzensbad, Gablonz, Johannisbad, Karlsbad, Marienbad, Pilsen, Prag, Reichenberg, Teplitz und Trautenau), Mähren (u. a. Brünn, Iglau, Olmütz und Znaim), der ößte Teil von Oesterreichisch⸗Schlesien (u. a. Freiwaldau und Frrppan. ferner

Teile von Un ess (u. a. Bartfeld, Munkacs, Neusohl, Neutra, Preßburg und Ungvar), ein kleiner Teil von Niederösterreich und das Hultschiner Ländchen. 8 ur Vermeidung von Weiterungen wird dringend geraten, darauf zu achten, daß Briefsendungen nach der Tschecho⸗Slowakei nach den Weltpostvereinssätzen freigemacht werden.

I“ Theater und Musik. 3

Im Opernhause beginnt morgen, Sonnabend, eine Ge⸗ samtaufführung des „Ring des Nibelungen“ mit dem Vorabend: „Rheingold'. Die einzelnen Partien sind mit den Damen Branzell, Feclmaan ettendorf⸗ Jäger⸗Weigert, von Catovpol, von Scheele⸗Müller, Mancke und den Herren Fritz Soot vom Landes⸗ theater in Stuttgart als Gast Krgo). Braun, Zador, Nos, Brons⸗ eest, Lücke, Helgers und Stock besetzt. Musitkalischer Leiter ist der eneraldirektor Leo Blech. Anfang 7 ½ Uhr.

Im Schauspielhause wird morgen Peer Gynt“ mit Herrn Günther Hadank in der Titelrolle aufgeführt. Anfang 7 ½ Uhr.

Mannigfaltiges.

Stadtverordnetenversammlung wurde zunächst der Bericht des vorberatenden Ausschusses über die Erhöhung der Erwerbslosenunterstützung erstattet. Die Anträge des

und Staatsbehörden die Erhöhung der Unterstützungssätze wie folgt u beantragen: A. für männliche Personen: a) über 21 Jahre, füherm sie nicht im Haushalt eines anderen leben, von 12 auf 16 ℳ; b) über 21 Jahre, sofern sie im Haushalt eines anderen

leben, von 10 auf 14 ℳ; c) unter 21 Jahren von 7 25 4 auf 10 25 J. B. für weibliche Personen: a) über 21 Jahre, sofern sie nicht im Haushalt eines anderen leben, von 10 auf 16 ℳ; b) über 21 Jahre, sofern sie im Haushalt eines anderen leben, von 7 25 % auf 10 25 % c) unter 21 Jahren von 4 75 ) auf 7 75 J, C. Familienzuschlage; a) für den Ehegatten von 5 auf 7 ℳ; b) für jedes Kind und sonstige unterstützungsbedürftige Angehörige von 4 25 auf 6 25 ₰. Die Abstimmung ergab die Annahme des Ausschußantrags und eines dazu gestellten Antrags des Stadtv. Heimann (Soz), der die Bereitstellung von acht Millionen Mark zur Anschaffung von Brennmaterial für Minder⸗ bemittelte forderte. Ueber die Vorlage, betreffend den Ver⸗ kauf der 50 Einfamilienhäuser des Südteils der Siedlung Lindenhof im Bezirk l1 (Berlin⸗Schöne⸗ berg) entspann sich eine scharf zugespitzte Auseinandersetzung zwischen rechts und links über die Tätigkeit der Schöneberger Siedlungs⸗ deputation. Die Länge der Erörterung nötigte den Kämmerer Dr. Karding zu der Erklärung, daß der Magistrat diese Vorlage vorläufig zurückziehe, damit der wichtigste Gegenstand der Tages⸗ ordnung: die Deckung der Lohn⸗ und Gehalts⸗ erhöhungen erledigt werden könne. Durch Obstruktion von seiten der Kommunisten, die beantragten, nunmehr an erster Stelle

stimmung über ihren Antrag, betreffend die Auflösung der Orgesch⸗ und Selbstsschu eea8 „vo zu⸗ nehmen, mußte die Sitzung schließlich wegen Beschlußunfähigkeit geschlossen werden, ohne daß die ecungsvorlage zur Verhandlung

gekommen wäre. .

Wie das Deutsche Rote Kreu; mitteilt, hat das Central Relief Committee in New York durch die „New Yorker Staatszeitung- neuerdings 4500 Dollar (ungefähr 550 000 ℳ) an den Oppauer Reichshilfsausschuß über⸗

wiesen. (W. T. B.)

Museumsführunge n. Wie im Vorjahre, finden in den kommenden Wintermonaten, Sonntags, öffentliche, wissenschaftliche Führungen durch Direktorialbeamte in den Staatlichen Museen statt, die ersten am 9. Oktober im Kaiser Friedrich⸗Museum (Abteilung Deutsche Bildwerke) und im Museum für Völkerkunde (Ameri⸗ ees beüFrF hg Beginn 9 ½ Uhr. Karten zu 1 am Eingang der Museen.

Der Gemeinnützige Verein für Rechtsauskunft in Groß Berlin verlegt seine bisher in dem Hause Oranienstraße 105 unterhaltene Rechtsauskunftsstelle nach Berlin 0., Marcusstraße 49, Verwaltungsgebäude des Bezirksamts V, Friedrichshain (Sprech⸗

In der gestrigen Sitzung der einstweiligen Berliner

Ausschusses gingen dahin: Den Magistrat zu ersuchen, bei den Reichs⸗

stunden: Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags, Nachmittags

die in voriger Sitzung (wegen Beschlußunfähigkeit) ausgesetzte Ab.

polnischen Berechnungen nicht der geringste Wert zukommt, Friedensvertrag schon deshalb nicht, weil die Betriebsratswahlen keineswegs 1 immer nach nationalen, sondern nach örtlich⸗sozialen Gesichts⸗ punkten stattfinden. Sollte trotzdem den Betriebsratswahlen

eine entscheidende Bedeutung beigemessen werden, so beantragen

10. Oktober von Petersburg abgehen kann. In der ersten tzung der in Brüssel zusammengetretenen Internationalen ilfskommission für Rußland varen zahlreiche Persön⸗ gkeiten aus Belgien und anderen Ländern a. wesend. Vertreten ren Deutschland, Frankreich, England, Belgien, Holland, die hweiz und die Vereinigten Staaten von Amerika. Der Minister Aeußern bewillkommnete die Teilnehmer im Namen der belgischen

Die alliier . 5 e 8 gierung und 1 Arbeiten Erfolg. Auf den Vor⸗ te Konferenz in Brüssel, die über die g und wünschte ihren die 88 e den Belgier

Besetzungskosten beraten soll, ist nach einer Mittei von Nounlens wählte die büene Lehane, g, vch din in shin auihct ssi gerFesegcen ettereehe Hüehe 4 Verschiebung steht im Zusammenhang mit dem seenferenz für Rußland die ven Hocver und Nansen mit Sowjet⸗ ia2. 9 zedaß am 14. Oktober erst die Verhandlungen des gland getroffenen Sie scheint Privatinitiative zu amerikanischen Senats über den Friedensvertrag mit D itsch⸗ vorzugen, ohne Staatshilfe abzuwarten, mit die 8 11“ .“ .“ 8 E11““

produkte) und Anlage VI (Farbstoffe und chemisch⸗pharmazeutische Produkte) zu Teil VIII des Friedensvertrags. sch

Zu dem Verfahren der Anlage IV zu Teil VIII des Friedens⸗ vertrags kann nach einer Kündigungsfrist von einem Jahr zurückgekehrt werden. Die deutsche Regierung darf jedoch

diese Kündigung frühestens am 1. Mai 1923 für den 1. Mai 1924 die genannten Verbände, die Betriebsrats InIT aussprechen. Für die Lieferungen aus dem Abkommen gilt die Ein⸗ . 1 Betriebsratswahlen in Ober⸗

schränkung, daß sie Frankreich lediglich für Zwecke des Wiederaufbaues schlesien durch zuverlässige Personen nachprüfen zu lassen.

verwenden darf. Die zugunsten Deutschlands beziehungsweise der 16 Lieferungsorganisation auf Grund des Abkommens entstehenden Kredite und die dieser Organisation gehörigen, in Frankreich besindlichen Waren und Barbeträge sind dem in § 18 der Anlage II zu Teil VIII des Friedensvertrags eventuell vorgesehenen Zugriffe Frankreichs eutzogen.

Zu den Lieferungen ist die deutsche Organisation nur insoweit rerpflichtet, als sie mit den Produktionsmöglichkeiten Deutschlands,

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enheiten. 284) Vf. 11. 2. 1921, Ehefähigkeitszeugnisse pol⸗ 4 7). Desgleichen wird die bisher im Cecilienhaus in Charlottenburg acgele besten.. I Heer⸗ und Marinewesen. 285) r. 26. 8. unterhaltene Auskunftsstelle in das städtische Verwaltungsgebäude in 1921, Heeresbrieftauben. XII Kriegsübergangswirtschaft. 286) Bf. Charlottenburg, Kirchhofstraße 9, verlegt (Sprechstunden: Montags, 15. 8. 1921, Rückzahlung der zur Deckung vorschußweise gezahlter Dienstags, Donnerstags und reitags, Nachmittags 5 7 ½). Der Familienunterstützungen dienenden Beträge. XIY. Kirche, Unter⸗ Verein erteilt weiter unentgeltliche Rechtsauskun ftse sch richt, Kunst und Wissenschaft. 287) Vf. 31. 8. 1921, Heranziehung Huristisch vorgebildete Fachleute an folgenden Stellen: Berlin N., der Realsteuern zu den Kirchensteuern. 288) Vf. 25. 8. 1921, Lindower Straße 6, im Stadtbahnbogen (Sprechstunden: Mon ag, Reichsfilmstelle. XV. Bau⸗ und Verkehrswesen. 289) Vf. 1. 9. Dienstag, Mittwoch, Heeie und eeee⸗ 4—8); 1921, Aufstellung von Siedlungsplänen. XIX. Neuerscheinungen Berlin G., Schicklerstraße 5, Hof links II Tr. (Sprechstunden: Diens⸗ auf dem Büchermarkt. BP tag, Donnerstag und Sonnabend, Vormittags 10—1, und Montag, 1 1 Dienstag, Donnerstag, Freitag, Nachmittags 5—8); Schöneberg im städtischen Verwaltungsgebäude, Hauptstraße 15 (Sprechstunden: Montag, Mittwoch, Freitag, Nachmittags 3—7); Friedenau, Rathaus

von Versailles geführten Verhandlungen die Interessen Frank⸗ reichs geschädigt und Abkommen getroffen vörberelen d nach der Verfassung dem Parlament zur Genehmigung hätte vorgelegt werden müssen.

Bayern. Amtlich wird durch das Gesamtministerium die Ver⸗ ordnung veröffentlicht, wonach gemäß den Vereinbarungen mit der Reichsregierung der Ausnahmezustand in Bayern

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land beginnen.