Die Fahrpläne werden nach den Bedürfnissen der Industrie gevegelt, und der Aufenthalt der Arbeiterzüge, die über die Grenze fahren, wird nach Möglichkeit beschränkt werden. Die Kosten der sozialen und staatlichen Versicherungen zugunsten der Angestellten der schlesischen Eisenbahnen werden der Verwaltung dieser Eisen⸗ bahnen zur Last fallen.
Für den Betrieb der Eisenbahnen wird eine einheitliche Ver⸗ rechnung eingeführt werden, die alle Einnahmen und Ausgaben einschließlich der Unterhaltungskosten der Gleise und des Eisen⸗ bahnmaterzals und die Einzahlungen in die a für Erneue⸗ rungsarbeiten umfassen. Die Ausgaben für Neuarbeiten werden besonders verrechnet werden:; sie werden von dem Staate getragen, auf dessen Gebiet sie ausgeführt werden. Gewinn oder Verlust werden unter beide Länder je nach der Länge der ihnen gehörenden Eisenbahnlinien und nach der Bedeutung des Verkehrs verteilt
werden.
b) und Elektrizität. Soweit das Gebiet, in dem sich die Wasserleitungen befinden, nicht ganz einem der beiden Länder zugesprochen wird, bleiben mangels besonderer Abmachung “ es die Feheebexen Ibnsen Eesehen. Zu
iesem wi e,H pensaitig⸗ runddienst it ge n werden. Die Wasserkräfte der Gegend von Tarnowitz und Olkucz werden unter Bedingungen, die den Interessen beider Länder ent⸗ sprechen, zur Verfügn sS ganzen oberschlesischen Gebietes gestellt.
„Der gegenwärtige Betrieb der Oberschlesischen Elektrizitätswerke bleibt für drei Jahre aufrechterhalten. polnische Staat kann eeee. die Zentrale in Charzow und das daran angeschlossene Netz äuflich erwerben. Solange ein polnisches Unternehmen nicht er⸗ richtet ist, muß die Gesellschaft die Elektrizität in beiden Teilen des Gebietes zu gleichen Bedingungen liefern.
;) Geldwesen. Während eines Zeitraumes, der 15 Jahre nicht überschreiten soll, wird die deutsche Mark die einzige gesetz⸗ liche Münzeinheit in dem Abstimmungsgebiet bleiben.
Die beiden Regierungen können durch Vereinbarung beschließen,
eine Abänderung des Münzsystems vorzunehmen, wenn eine solche nötig werden sollte. Es wird der gemischten Kommission, die unten vorgesehen ist, obliegen, den Zeitpunkt zu bestimmen, von dem an deutsche Mark aufhört, die einzige gesetzliche Münz⸗ einheit 8 sein.
d) Post. Für die Dauer des Umlaufes deutschen Geldes in der polnischen Zone werden die Post⸗, Telegraphen⸗ und Telephon⸗ gebühren in deutscher Währung erhoben.
6) Seaes Die Zollgrenze wird an der neuen poli⸗ tischen Grenze errichtet werden, sobald diese ghahen ist. Die deutsche und polnische Zollgesetzgebung und ihre Zo tarife finden mit 318 Ausnahmen Anwendung:
1.) Während eines Zeitraumes von sechs Monaten werden
die Waren, die von anderen Ländern nach dem Abstimmungsgebiet in und die die ve. ölle an der deutschen oder polnischen Grenze vor der Teilung Oberschlesiens bezahlt haben, zollfrei die
dee.1 überschreiten können. 02.) Während eines Zeitraumes von 15 Jahren werden die natürl Herkunft in
ichen Erzeugnisse, die ihren Ursprung und ihre
einer der beiden Zonen des Abstimmungsgebietes haben und die dazu bestimmt sind, in der anderen Zone verbraucht oder verwendet zu werden, zollfrei über die Grenze gehen.
(3 a.) Während eines Zeitraumes von 6 Monaten werden die Rohstoffe und Halbfabrikate der Betriebe der einen der beiden
nen des Abstimmungsgebietes, die dazu bestimmt sind, in den
etrieben der anderen Zone verbraucht oder verarbeitet zu werden, zollfrei über die Grenze gehen. In den Einfuhrbewilli⸗
ngen für diese Erzeugnisse müssen die Absende⸗ und Empfangs⸗ tellen namhaft gemacht werden.
(3 b.) Während eines Zeitraumes von 15 Jahren werden die Rohstoffe und Halbfabrikate, deren Ursprung und Herkunft aus den Betrieben der einen der beiden Zonen des Abstimmungs⸗ gebietes feststeht und die dazu bestimmt sind, in den Betrieben der anderen Zone verarbeitet zu werden, zollfrei über die Grenze gehen, wenn sie wieder in ihr Ursprungsland eingeführt werden müssen. Die Einfuhrbewilligung dieser Erzeugnisse müssen die Absende⸗ und Empfangsstellen namhaft machen.
(4.) Gemäß Artikel 268 des Vertrages von Versailles werden die natürlichen Erzeugnisse oder die Fabrikate, deren 88 oder Ferbenft aus der polnischen Zone des Abstimmungsgebietes feststeht, bei ihrem Eingang in das deutsche Gebiet während eines Zeitraumes von 3 Jahren von jeder Zollabgabe befreit werden. Die Frist von 3 Jahren wird mit der Bekanntgabe der neuen Grenze an Deutschland und Polen zu laufen beginnen. 1 Für die Regelung der Ausfuhr werden beide Länder pflichten, während eines Zeitraumes von 15 Jahren die Ausfuhr von Erzeugnissen aus ihren Gebieten zu erleichtern, die für die “ es einen oder anderen Teiles des Abstimmungsgebietes unentbehrlich sind. Sie werden hierfür die notwendigen Ausfuhr⸗ genehmigungen erteilen und die Ausführung der Verträge, die zwischen Privatpersonen geschlossen werden, gestatten, umer der 8 Fen chghene daß die Einfuhrabgaben für diese Erzeugnisse bei
ch ver⸗
ihrer Einfuhr in deutsches bezw. polnisches Gebiet gezahlt werden,
soweit nicht in den vorhergehenden Paragraphen Ausnahmen vor⸗ gesehen sind. 8
Alle Bestimmungen über das Zollwesen an der neuen
deutsch⸗polnischen Grenze in Oberschlesien, die nicht lediglich eine
Anwendung der obigen Grundsätze sind, werden als ein gewöhn⸗
liches Wirtschaftsabkommen zwischen Polen und Deutschland an⸗
gesehen. 8 ) Kohle, Bergwerkserzeugnisse. Gemäͤäß Artikel 90 des Friedensvertrages von Ver ailles wird Polen während eines Zeitraumes von 15 Jahren von der endgültigen Zuteilung des Gebiets ab die Ausfuhr von Bergwerkserzeu nissen der polnischen Zone des Abstimmungsgebietes nach Deutschland gestatten. * Bezüglich der Kohle werden bei Anwendung dieses Artikels die Bestimmungen der verschiedenen Friedensverträge, Ent⸗ scheidungen und internationalen Abmachungen zwischen Deutsch⸗ land, len und den Ländern in Betracht gezogen werden, die unnmittelbar oder mittelbar an der Einfuhr vhässclessche Kohle interessiert sind, soweit die Verträge für Deutschland und Polen Verpflichtungen an Kohlenlieferungen enthalten. Deutschland wird während eines Feitraunen von 15 Jahren die Ausfuhr der Bergwerkserzengnisse seines Gebietes in die polnische Zone des Abstimmungsgebietes zu den in Artikel 90 des Versailler Vertrages vorgesehenen ngungen gestatten. Die Ausfuhrziffer der Berg⸗ bauerzeugnisse, auf die diese Bestimmung Anwendung findet, wird nach dem Durchschnitt des Umsatzes der Jahre 1911—1913 be⸗ rechnet werden. , g) Arbeitgeber⸗ und Arbeitnehmerverbände. Die deutsche und polnische Regierung werden für die Dauer von 15, Jahren die Arbeitgeber⸗ und Arbeitnehmerverbände, die im Abstimmungsgebiet tätig sind, anerkennen. Diese Verbände werden in e;. Lage sen. Kollektivverträge für das gesamte Ab⸗ stimmungsgebiet abzuschließen. 1 2 h) I “ Die Ueberweisung der Bestände der deutschen sozialen und staatlichen Versicherungs⸗ anstalten an Polen für den ihm zugesprochenen Teil von Ober⸗ schlesien wird gemäß den Vors vihtan und Bedingungen des Artikels 312 des Versailler Vertrages stattzufinden haben. Die Rentenempfänger der sozialen und staatlichen Versicherungs⸗ anstalten werden alle Entschäb gungen und Pensionen empfangen, die ihnen zugesichert worden sind. 8 .
Die polnische Regierung wird in kürzester uic in der polnischen Zone besondere Behörden für das Versicherungs⸗ wesen sowie für die Verwaltung und die streitige Gerichtsbarkeit schaffen. b * sschr örtlichen Kassen, sei es in der polnischen Zone, sei es in dem gesamten Abstimmungsgebiet (Oberschlesischer Knapp⸗ schaftsverein, Oberschlesische Berghauhilfskasse usw.) werden für die Dauer von 15 Jahren aufrecht erhalten werden, es sei denn,
erkannt sind, müssen das Recht haben, ihren Wohnsitz in Deut
lun
¹) Verkehr. Für die Dauer von 15 Jahren wird jeder, der in dem Abstimmungsgebiet einen ordnungsgemäßen Wohnsitz hat oder dort einer regelmäßigen oder beruflichen Tätigkeit nach⸗ geht, kostenlos eine Verkehrskarte erhalten, die es ihm gestattet, ohne weiteres die Grenze zu überschreiten. 1
i) Allgemeine Bestimmungen. Die im Ab⸗ stimmungsgebiet geltenden Bestimmungen, insbesondere die auf dem Gebiete des Bergbaus, der Industrie oder des Handels oder auf dem Gebiete der Arbeitsgesetzgebung bestehenden Vor⸗ schriften einschließlich der Ueberwachungsvorschriften, bleiben in dem an Polen fallenden Teil des Abstimmungsgebietes in Kraft, bis Polen auf diesem Gebiete Bestimmungen erlassen hat, die in seinem ganzen Lande zur kommen und an die Stelle der bestehenden Vorschriften treten können. Hierbei versteht es sich jedoch, daß Polen das Recht haben wird, in der schlesisch⸗ polnischen Zone die Aenderungen einzuführen, die Deutschland auf seinem Gebiete zu treffen für gut befinden wird.
Unbeschadet der Bestimmungen des Artikels 256 des 1 werden diese beiden Länder alle Rechte und besonders die Konzessionen und Privilegien, die vor der Teilung von Privatpersonen und FeFlcstt. oder anderen juristischen Personen erworben worden sind, auf dem ihnen zugeteilten
ebiete anerkennen und achten.
Polen verzichtet 2 die Dauer von 15 Jahren auf die Vorteile aus den Artikeln 92 und 297, betreffend die Enteignung von industriellen Anlagen, Bergwerken oder Lagerungen, außer wenn nach Ansicht der gemischten Kommission die Enteignung für 88 ““ des Betriebes nnumgänglich not⸗ wendig ist.
Alle Meinungsverschiedenheiten zwischen der deutschen und polnischen Regierung, die sich während eines Zeitraumes von 15 Jahren über eine gesetzgeberische Maßnahme der beiden Länder ergeben, die den Betrieb von Gesellschaften oder industriellen und Handelsunternehmungen betrifft und in unbilliger Weise die Freiheit dieser Gesellschaften und Unternehmungen in bezug auf die Nationalität ihres Personals, ihrer Administratoren oder ihrer Kapitalien beeinträchtigt, können von der interessierten Regierung dem Völkerbundsrat übergeben werden, dessen Entscheidung beide Regierungen anzunehmen sich verpflichten.
Beide Länder können auf Grund eines gemeinsamen Abkommens alle Uebergangsbestimmungen abändern oder beseitigen.
k) Nationalitätsrecht, Recht des Wohnsitzes und Schutz der Minderheiten in Oberschlesien. Die Fragen, die sich aus der Nationalität der — ergeben, die bei der endgültigen Zuteilung des oberschlesischen Gebietes in dem Polen Hesgsohesen Teile ihren Wohnsitz haben, werden gemäß Artikel 91 des Friedensvertrages von Versailles und den Artikeln 3, 4, 5 und 6 des Vertrages vom 28. Juni 1919 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika, dem Britischen Reich, Frankreich, Italien und Japan einerseits und Polen andererseits geregelt.
Alle Personen, die zu derselben Zeit in diesem Teil des Gebietes ihren Wohnsitz haben und die gemäß Artikel 91 des Friedensvertrages von Versailles das Recht der Option für die deutsche Staatsangehörigkeit ausgeübt haben, ohne ich der Möglichkeit zu bedienen, während der 12 Monate, die der Ausübung ihres Wahlrechts folgen, ihren Wohnsitz nach Deutschland zu verlegen, müssen ebenso wie die Personen, die im Paragraph 2 des Artikels 91 des Friedensvertrages von Versailles erwähnt sind, das Recht haben, ihren Wohnsitz 15 Jahre lang, vom Tage der endgültigen Zuteilung des Gebiets an ge⸗ rechnet, in Polen zu behalten.
Die Polen deutscher Staatsangehörigkeit, die über 18 Jahre alt sind und am Tage der endgültigen Zuteilung des Gebietes Teil haben, 1
ihren Wohnsitz in dem Deutschland zugesprochenen 1 berechtigt, innerhalb der beiden folgenden Jahre gemäß Artikel 91 des Vertrages von Versailles für die polnische Staatsangehörigkeit zu optieren. 1 .
Die Polen, die zu dem gleichen Zeitpunkt ihren Wohnsitz in den Teilen Oberschlesiens haben, die endgültig Deutschland su⸗
h⸗
land 15 Jahre 1. von diesem Zeitpunkt an 2 zu be⸗ halten. Diese Regel muß auch auf die Polen deutscher Staats⸗ angehörigkeit, die für die polnische Staatsangehörigkeit gemäß des Artikels 91 des Friedensvertrages von Versailles optiert haben, ebenso wie auf polnische Staatsangehörige, die nicht deutsche Reichsangehörige sind, Anwendung finden. Der Vertrag über den Schutz der Minderheiten, der am 28. Juni 1919 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika, dem Britischen Reich, Frankreich, Italien und Japan einerseits und Polen andererseits abgeschlossen wurde, findet Anwendung auf den Teil Oberschlesiens, der endgültig Polen zuerkannt worden ist. Die Billigkeit ebenso wie die Aufrechterhaltung der Wirtschaft in Oberschlesien erfordert, daß die deutsche Regierung verpflichtet wird, mindestens für die Uebergangszeit von 15 Jahren, vom Zeitpunkt der endgültigen Zuteilung des Gebietes an gerechnet, die Bestimmungen der Artikel 1, 2, 7, 8, 9 1 und 2), 10, 11 und 12 des genannten Vertrags dgenehn eg. oweit es sich nicht um den Teil Oberschlesiens handelt, der endgültig Deutschland zu⸗ erkannt worden ist. Die Bestimmungen des Abkommens, das zwischen der deutschen und polnischen Regirung geschlossen wird, um die oben zum Ausdruck gebrachten Grundsätze in die Tat umzusetzen, begründen sowohl für Deutschland als auch für Polen Verpflichtungen von internationaler Tragweite und werden daher in derselben Weise wie die Bestimmungen des Vertrages vom 28. Juni 1919 unter die Garantie des Völkerbundes gestellt. Jede Einzel⸗ oder Sammeleingabe von Bewohnern Ober⸗ schlesiens an den Völkerbundsrat wegen dieser Bestimmungen oder wegen der Ausführung der Bestimmungen des Vertrages vom 28. Juni 1919 wird, soweit diese Bestimmungen Leute betreffen, die einer nationalen religiösen oder sprachlichen Minderheit an⸗ gehören, derjenigen Regierung eingeschickt werden, in deren Gebiet die Antragsteller ihren Wohnsitz haben. Diese Regierung ist ver⸗ pflichtet, die Eingabe mit oder ohne Stellungnahme dem Völker⸗ bundsrat zur Prüfung zu übersenden.
Für die Ueberwachung der Ausführung dieser Maßnahmen werden eingesetzt: I. Eine gemischte Kommission für Oberschlesien, bestehend aus 2 Deutschen und 2 Polen, die aus Oberschlesien gebürtig sind, und aus einem Präsidenten fremder Nationalität, der von dem Völkerbundsrat bestimmt wird.
II. Ein Schiedsgericht zwecks Schlichtung aller privaten Streitigkeiten, die aus der Anwendung des oben erwähnten Ab⸗ kommens sich ergeben können. Dieser Gerichtshof wird sich aus einem von der deutschen Regierung und einem von der polnischen Regierung ernannten Schiedsrichter zusammensetzen. Der Völker⸗ bundsrat wird gebeten werden, den Präsidenten dieses Gerichts⸗ hofes zu bestimmen. Alle Meinungsverschiedenheiten über die Aus⸗ ührung und die Auslegung des Abkommens müssen nach den Be⸗ stimmungen dieser Uebereinkunft getroffen werden.
III. Die in dem vorstehenden Artikel II vorgesthene Rege⸗ wird durch einen deutschen und einen polnischen Bevoll⸗ mächtigten unter dem Vorsitz einer vom Völkerbundsrat bestimmten Persönlichkeit verhandelt werden, die bei Meinungsverschiedenheiten zwischen bag Parteien die Fntsc eidung fällt.
Die deutsche und die polni che Regierung werden aufgefordert, den alliierten vh vi⸗ innerhalb acht Tagen nach der gegen⸗ wärtigen Entscheidung den Namen des Bevollmächtigten mitzu⸗ teilen, den jede von ihnen bezeichnet hat, um unter den oben be⸗ nannten Bedingungen das Abkommen über die wirtschaftlichen Fragen und über den Schutz der Minderheiten zu verhandeln, das auf der Grundlage des Artikels II beschlossen werden soll. Sowie
IV. Sobald die alliierten Hauptmächte der Ansicht sind die Grenzkommission die im Artikel 1 beschriebene Grenze an di und Stelle hinreichend festgesetzt hat, und daß die im Artik 8* vorgesehenen Verhandlungen zur Annahme einer Regelung UI Artikel II geführt haben, wird die Abstimmungskommissis nach deutschen und der polnischen Regierung die in den Absän der und 2 des § 6 der Anlage 88 vorgesehenen amtlichen Mittaen! zugehen lassen. eilung
V. Die deutsche und polnische Regierung werden aufgef werden, innerhalb der nächsten acht Tage ihre Delegierten sürder unter Artikel 1 vorgesehene gemischte Kommission zu bestimr die Die gemischte Feneneson wird sogleich zusammentreten men. interalliierten Kommission bei den Maßnahmen ihren Beistand er leihtän, 5 die Ueberleitung des augenblicklichen Zustandes 1 ngt. es mi VI. Die voreegende Entscheidung wird der Abstimmung⸗ kommission wie auch der deutschen und polnischen Regierung offinge mitgeteilt werden. g offiziell
gez. Hardinge of Penhurst
VBonin Longare J
Paris, den 20. Oktober 1921.
Die oberschlesischen Abgeordneten der fraktion des Reichstags und tages (gez. an ihre Wähler: 8
Die Entscheidung, wie sie jetzt durch die amtliche Bekannt machung der Botschafterkonferenz veröffentlicht worden ist, üͤbersten. alle Befürchtungen, die wir für unsere Heimat schon in den⸗ legke Wochen gehegt haben. Eure Abgeordneten und die Zentrumsfranzse des Reichstags und des preußischen Landtags verstehen nur zu u euren Schmerz und eure Entrüstung und keilen sie mit euch 2b richtigen Herzens. Es bedarf wohl weiter keiner ausdrücklice⸗ Versicherung, daß wir rastlos bemüht sind, das über uns herein gebrochene Unglück noch in letzter Stunde abzuwenden. Wir werden dabei unterstützt vürch das volle Verständnis der Zentrumsfraktie des Reichstags und der des Landtags, die ebenso unablässig tät⸗ sind, die Interessen der Oberschlesier nach allen Seiten hin und 5 allen Kräften zu wahren. In diesem Sinne bitten wir euch, wie bisher Vertrauen zu uns und unserer Arbeit zu haben, Ruße i wahren und alle unüberlegten Schritte zu vermeiden. 8
Zentrume⸗ des preußischen Lant.
Ungarn.
ungarische Nation eine Proklamation, Einwirkung des Venediger Abkommens, das wärtigen schwierigeu Lage als verhältnismäßig günstig bo⸗ zeichnet werden könne, klarlegt. In dieser Proklamation ist wie „W. T. B.“ mitteilt, ein besonderer Appell an die Aufständischen in Westungarn enthalten, in dem auf die von Oesterreich garantierte Amnestie sowie ouf die Katastrophe hingewichen wird, in die Ungam durch den Ungehorsam der Aufständischen gestürzt werden würde. Gleichzeitig gighein eine Verordnung der ungarischer Regierung, die strenge Maßnahmen für den Fal enthält, daß die E bis zum 30. Oktober die Waffen nicht niederlegen sollten.
Der Ministerpräsident Graf Bethlen hielt in Pecs in einer Wählerversammlung eine Rede, in der er auf die Not⸗ wendigkeit der Zusammenfassung aller politischen Kräfte hinwies.
Nach Meldung des „W. T. B.“ bezeichnete Graf Bethlen 8s als dringende Notwendigkeit, daß beide Regierungsparteien sich zu einer einheitlichen, die Regierung unterstützenden Partei verschmelzer, der auch alle intelligenten Elemente, welcher Partei sie in der Ve⸗ gangenheit angehört haben mögen, sowie auch die auf nationaer Grundlage stehende Arbeiterschaft sich anschließen sollen. Diese Partei solle im Geiste echt christlicher Kultur, de jede. Intoleranz auf konfessionellem Gebiete als verwerflich ausschließt, in erster Reihe auf den wirtschaftlichen und moralischen Wiederaufbau des seit tausend Jahren bestehenden, in die Katastrophe gestürzten Ungarn hinarbeiten. Der Minister⸗ präsident sprach sodann eingehend über die Königs frage. Durch die Revolution und die Unterzeichnung des Vertrags von Trianon sei Ungarn zu einem unabhängigen Staat geworden. Der König sei durch die Revolution in der 11- der Herrscherrechte verhinder worden. Da aber gemäß der ungarischen Verfassung in der Aus⸗ übung dieser Rechte keine Unterbrechung eintreten dürfe, anderer⸗ seits die Ausübung von der Annahme ggewisser Bedingungen abhänge, so müsse die Regierung im Auftrage der Nation mit dem König über diese Bedingungen verhandeln. Ihr liege ob die Pflicht, ohne auf den Standpunkt zu verzichten, daß die Erledigung der Königsfrage eine innere Angelegenheit sei, auch mit. den Signatarmächten die diplo, matische Fühlungnahme zur Bekanntgabe dgs ungarischen Standpunktes aufzunehmen. Spolange die Verhandlungen zu keinem Ergebnisse führten, würden alle Be⸗ strebungen zur Aufwerfung der Königsfrage innerhalb und außerhalb des Parlaments als verfassungswidrig und revolutionär von der Rie⸗ ierung unterdrückt werden. Die Regierung werde unter keinen Um⸗ ftäͤnden weder einen Putsch noch eine Dethronisation dulden.
Durch diese Erklärungen des Ministerpräsidenten erscheinen, wie das „Ungar. Tel.⸗Korr.⸗Büro“ erklärt, die Gegensäte zwischen den extremen Legitimisten und den extremen Yw⸗ hängern der freien Königswahl überbrückt.
in der er die in der gegen⸗
Großbritannien und Irland. De Valera hat ein Telegramm an den Papst
ge⸗
richtet, in dem er laut Mitteilung des „W. T. B.“ unter Be⸗
zugnahme auf die Botschaft des Papstes an den König von England und auf die Antwort des Königs an den Papst erklärt das irische Volk sei sicher, daß die im Namen des Königs Georg gesandten Zweideutigkeiten ihm nicht gerecht würden⸗ Das trsche Volk glaube nicht, daß es dem britischen König Treue schulde. Die Unabhängigkeit Irlands sei formell 8 den gewählten Vertretern Irlands verkündet und durch f8 nachfolgende Volksabstimmung ratifiziert worden. Irland sehmn⸗ sich darnach, in Frieden und Freundschaft mit dem britischen Volke wie mit allen anderen Völkern zu leben. “
Im Unterhaus wurde in Erwiderung auf eine Mi⸗ foags von der Regierung erklärt, daß die Allier
aßnahmen für eine wirksame Ueberwachung der Flugzeut industrie in Deutschland nach Zurückziehung der Kontrol⸗ kommission träfen 1
Frankreich. Die Kammer setzte gestern die Interpellations debatte fort. elde Als erster Redner sprach der Abg. Bonnet. Er fragte, weie Maßnahmen die Regierung zu ergreifen gedenke, um den für den Krieg und seine Durchführung verantwortlichen ehemaligen Wilhelm und die militärischen und politischen Führer Deut 8 emäß dem Vertrag von Versailles zur gerichtlichen Aburteilung „ rringen. Als zweiter Interpellant svrac der Abg. Gay Uer an französische Politik im besetzten Gebiet. Anr habe auf eine Einwendung von Maurice Barres erklärt, daß Fran
daß die beiden Regierungen nicht früher dahin übereinkommen, eine Teilung vorzunehmen,
die Bevollmächtigten namhaft gemacht sind, wird der Präsident sie an einen ihm geeignet erscheinenden Ort laden.
von der Gerechtigkeit seiner Sache und von seinem Recht übagngs die Sanktionen aufrecht erbalten werde. Nach seiner
farrer Ulizka) richteten folgende Kundgebung
Der Ministerpräfident Graf Bethlen erläßt an 8
dies das einzige Mittel, das Frankreich besitze, um die Ausführun sei disziedensverteages scherzustellen. Auch wirtschaftliche Sicher⸗ heiten brauche Frankreich, mit Versprechungen könne es sich nicht zu⸗ rtiden geben. Die augenblickliche Besetzung hindere Deutschland fitt an seiner Produktionsfähigkeit und mindere keineswegs seine vahlungskraft. Die Rheinländer hätten eine andere als die preußische Fünesant. Frankreich behindere sie keineswegs, und seine Alliterten nd Freunde müßten es verstehen, wenn es die Mittel in der Hand nhalten wolle, um von Deutschland die Erfüllung seiner Ver⸗ llichtungen, zu fordern. Der Abgeordnete verlangt eine Erklärung, daß von gegenwärtigen Besetzungsregime auf dem linken und dem rechten siheinufer nichts geändert werde, ohne daß das Parlament befragt erde. — Ministerpräsident Briand erklärte, die Frag⸗ sei, ob die Reegierung les ghene habe, was möglich gewesen sei, und ob andere nehr hätten leisten können. In diesem Falle müsse die Kammer es der Regierung klar zum Ausdruck bringen. Alle Minister seien solidarisch. Die Politik der Regierungsei eine Friedens⸗ wolitik, eine Politik des inneren Friedens und eine Politik des soialen Friedens, damit alle Franzosen in der Republik in Frieden leben könnten. Er wolle niemand anklagen, daß er eine Kriegspolitik betreiben wolle, aber ssüle⸗ en heiße eine Atmosphäre schaffen, in der bei den unruhigen Zuständen in Europa alles vermieden werde, was den Frieden stören könne. Die Kammer müsse sich klar über die Tätigkeit der Regierung aussprechen und sagen, ob sie unzufrieden oder zufrieden si. Als er, der Redner, die Regierung übernommen habe, habe man iren Friedensvertrag in Harde gehabt, gegen den er nichts sagen wolle, der aber einesteils Frankreich und die Alliierten solidarisch gemacht und andererseits Deutschland jedem Alliierten gegenübergestellt habe. Der Vertragstelleeine Einigung der Alliierten dar; bestehe sie nicht, dann gebe es auch keinen Vertrag. Wenn man sage, der Vertrag sei tot, dann erkläre man, daß das Einverständnis nicht vor⸗ hbanden sei. Ohne dieses Einverständnis der Alliierten hätte man die Deutschen nicht zur Zahlung zwingen können. Die Fecterung habe alles getan, um bei der Zahlungsfrist bis zum 1. Mai die Einigkeit der Alliierten aufrechtzuerhalten, und zwar nach den Bestimmungen der Kammer. Aber die früheren Regierungen hätten die Kammer darauf aufmerksam gemacht, daß der Friedensvertrag nicht nur Vorteile für rankreich enthalte, sondern auch Bestimmungen, die Frankreich nicht begünstigen. Vor dem 1. Mai habe man zur Einigkeit kommen vhen. Sie sei erzielt worden. Briand errinnerte weiter daran, unter welchen Umständen er seinerzeit gesagt habe, man werde Deutsch⸗ land die Hand an den Halskragen legen, wenn es nicht erfülle. Aber damals sei der Verfalltag, den der Friedensvertrag vorsah, noch nicht gewesen. Die Besetzung fei etwas Großes, aber Frankreich habe da⸗ mals geglaubt, man müsse noch neue Sanktionen nehmen. Die französische Regierung habe in Ruhrort, Düsseldorf und Duis⸗ burg neue Pfänder nehmen wollen, damit Essen im Bereich der französischen Kanonen liege. Es sei eine sehr lange Aus⸗ sprache nötig gewesen, um mit den Alliierten einer Einigung zu gelangen. Vor dem Verfalltage vom 1. Mai habe Frank⸗ reich seinen Alliierten gesagt, wenn Deutschland sich nicht unterwerfe, werde Frankreich neuerlich eine entschiedene Geste machen, und zwar wirtschaftlicher und militärischer Art; so habe man die Jahresklasse 1919 mobilisiert. Es sei leicht, jetzt zu kritisieren, aber wenn man die Verantwortung trage, dann durchlebe man ernste Augenblicke. Einen Augenblick habe es den Anschein gehabt, daß alles zu Ende sei, sogar eine befreundete Intervention sei not⸗ wendig gewesen. Briand ging alsdann dazu über, von den Creignissen in Oberschlesien zu sprechen, die dicht an die Grenze einer neuen Krisis geführt hätten. Jetzt behaupte man, man habe die Jahresklasse 1919 unnütz mobilisiert. Man vergesse, daß der damalige Reichskanzler eine provozierende Rede gehalten habe. Aber gegenüber der resoluten Haltung Frankreichs habe sich die Mehr⸗ heit des Reichstags gebeugt. Frankreich sei stark, es sei sogar am Maximum seiner Kraft angekommen. Aber es müsse sich auch um die Imponderabilien der Weltlage kümmern. Leon Daudet habe von Sedan und Waterloo gesprochen, aber damals sei Frankreich in PWaterloo geschlagen worden, weil es isoliert gewesen sei. Wenn ein Staatsmann in schwierigen Augenblicken das Schicksal seines Landes in Händen halte, dürfe er sich nicht daran erinnern, daß 40 Jahre hindurch Frankreich die Allianz und die Freundschaft der größten Völker verdient habe. Wenn er sehe, daß neben der Fahne rankreichs die Fahnen der Vereinigten Staaten, Belgiens, Englands, taliens und Rumäniens wehen, müsse er nicht, bevor er als Ver⸗ freter Frankreichs Verhandlungen unternehme, die ihm den Beifall gewisser Kreise eintragen, nachdenken? Er wolle nicht leichten Herzens eine derartige Verhandlung beginnen. Würde er das tun, dann sei er nicht wert, an der Ctelle zu stehen, die er heute einnehme. (Leon Daudet ruft: Das sind Worte!) Briand erwidert: Was, Waterloo und Sedan, das sind Worte? (Stürmischer Beifall.) Er könne keine entmutigenden Worte aussprechen, denn Frankreich
habe das Recht, Vertrauen zu sich selbst zu besitzen. Es gehe seiner
Wiedererhebung entgegen und auch seiner Sicherheit. Briand ent⸗ rüstet sich 18 baß man behaupte, die Regierung habe nichts getan, um Deutschland zu entwaffnen. Die materielle und moralische Kraft Frankreichs berechtige zu allen Hoffnungen. Wie könne man behaupten, daß Deutschland bis an die Zaͤhne bewaffnet sei, wenn es fast sämtliche Waffen ausgeliefert habe? Zweifellos bleibe Deutsch⸗ land eine Nation von 70 Millionen Menschen und eine ständige Gefahr. Es könne die zerstörten Kanonen wieder fabrizieren lafseh. Gewiß, aber es sei zu ungerecht, der Regierung vorzuwerfen, daß sie noch nicht die Kanonen von morgen zerstört habe. Man könne von ihr verlangen, daß sie die Wachsamkeit und die Kontrolle verlängere. Im weiteren Verlauf seiner Rede sprach der Ministerpräsident auch von der Aburteilung der Krie 1ech d bl Frank⸗ reich sei bereit, sie m contumaciam abzuurteilen. Auf die ober⸗ chlesische Frage zurückkommend, sagte Briand, jetzt sei man zu einem Ergebnis gekommen, Essen werde von den fran⸗ lösischen Kanonen bedroht, und das Arsenal von Dberschlesien koͤnne Deutschland nicht mehr dienstbar gemacht werden. Der Ministerpräsident sprach alsodann von Syrien und der französischen Politik im Orient. Die Regierung von Angora habe eingewilligt, F1ah zagn. mit Frankreich die Semi⸗ Ciliciens festzusetzen. Das sei ein Vorteil für Syrien. Weiter sprach der Ministerpräsident von der Repa⸗ rationsfrage. Niemals hätten die Volkswirtschaftler ahnen können, daß der Wechselkurs nach dem Kriege so in Unordnung ge⸗ raten werde, und daß die Reparationspflichten sich auf Tausende von eG belaufen würden. Die Finanzfrage habe einen Welt⸗
arakter.
Nachdem Briand noch kurz von seiner Reise nach Washington gesprochen hatte, verlangte er, sich einen Augen⸗ ö. ausruhen zu dürfen. Die Sitzung wurde deshalb um
21 Uhr unterbrochen. 1
„Nach Wiederaufnahme der Sitzung führte der Minister⸗ präsident Briand aus: Die Wiederherstellung des Gleichgewichts des Wechsel⸗ kurses könne die anze Welt besorgt machen, aber man dürfe trotzdem nicht die Realisierungen aus dem Auge verlieren, die man von Deutschland erwarten müsse. Den ersten Verfalltag habe Deutschland eingehalten. Der lange Krieg habe sämtliche Staats⸗ kassen in Mitleidenschaft gezogen. Für die Einzelpersonen sei das nicht der Fall. Sie hätten sich im Gegenteil mit dem Geld bereichert. Die Lage in Deutschland sei nicht anders. Die Regierung des Reichskanzlers Wirth habe den aufrichtigen Wunsch, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Sie habe ernstliche Anstrengungen ür die Entwaffnung und auch in finanzieller H n⸗ sicht gemacht. Deutschland müsse in ausländischen Devisen sahlen. Unter den Gegnern des Dr. Wirth, so erklärte Briand, befänden sich die großen Finanzleute und die Großindustriellen; sie führten ihre Waren und ihre Kapitalien aus, kauften sebriken und Zeitungen im Ausland und bereiteten den
ankerott Deutschlands vor. Dieser Bankerott sei nicht aufrichtig. Ganz Deutschland sei solidarisch, und man werde sich nicht täuschen
Ziele führen könnten, seien verwickelt. worfen, daß er Fühlung mit Rathenau genommen habe. Er habe im vollen Einve ständnis mit allen seinen Kollegen gehandelt. Das Wirtschaftsabkommen würde gestatten, denjenigen Teil Deutschlands zu entlasten, mit dem man in Frieden leben könne. Die Reparationskommission und die Alliierten seien loval von den Verhandlungen unterrichtet worden. Das Abkommen verpflichte Frankreich nicht, es sei gewissermaßen eine Option. Derartige Verhandlungen hätten auf den „gesunden Teil“ der deutschen Bevölkerung die beste Wirkung ausgeübt. Es ebe in Deutschland wie in Frankreich Leute, die durch den Krieg schrecklich gelitten hätten und den Versuch machten, den Frieden Briand sprach alsdann über das Saar⸗ gebiet und über die Rheinlande. Vom Rheinland, in dem ein Teil Verwandtschaft mit Frankreich vorhanden sei, sei es ein Irrtum, zu glauben, daß die Bevölkerung ihr Vaterland verlassen wolle, aber wenn man dahin gelangen könnte, daß die Rheinlande nicht mehr von Preußen regiert würden, hätte man schon ein großes Ergebnis erzielt. Briand erinnerte daran, daß die Zollinie am Rhein durch eine gemeinsame Entscheidung der Alliierten errichtet sei und daß sie darauf verzichtet hätten, sobald sie ihren Zweck erreicht hatte. Die Alliierten wollten Deutschland helfen, seine Verpflichtungen auszuführen. Was hätten sie Deutschland antworten sollen, wenn es gesagt hätte: „Ihr ver⸗ langt viel Geld, aber Ihr legt unseren Handel durch die Zollgrenze lahm.“ Briand gab der Kammer die Versicherung, daß die Kontrollkommission funktioniere. Er sprach dann über die Konferenz in Washington, die die erste internationale große Konferenz sei, die das schwere Problem der Entwaffnung und das Problem des Stillen Ozeans anschneiden wolle. Frankreich werde dort zeigen, daß es kein Störenfried sei. Es halte nicht aus Ver⸗ gnügen Tausende unter den Waffen. Die Frage seiner Abreise nach Washington sei eine Vertrauensfrage. Ueber die Lage in Deutsch⸗ land erklärte Briand ferner, die deutsche Politik sei gut. Frankreich hoffe, daß diese Politik fortgesetzt werde. Wenn Frankreich das Ruhr⸗ ebiet allein besetzt hätte, wäre ihm dies teuer zu stehen gekommen. Es bätte eine Lage Herbeigeführt, die dem Kriege nahe gekommen wäre. Wenn aber die Regierung Wirth gestürzt worden wäre, und wenn die Gegner, die ans Ruder gekommen wären, erklärt hätten, sie wollten den Vertrag von Versailles nicht mehr anerkennen, dann hätte Frank⸗ reich mit allen seinen Alliierten vorgehen können. Er hoffe, daß man niemals zu diesem Aeußersten schreiten müsse. Bezüglich der inneren Lage in Frankreich erklärte Briand, das Land habe einen gesunden Sinn. Die letzten Wahlen hätten auf einer erweiterten Grundlage stattgefunden. Die neuen Deputierten, die in die Kammer gekommen seien, wünschten eine feststehende Regierung. Sie wollten aber keine inneren Kämpfe innerhalb der republikanischen Familie. Die Mehrheit der Kammer müsse ein Reformprogramm in wirtschaftlicher und sozialer Beziehung haben. Die Republikaner achteten die Gewissensfreiheit. Aber sie wollten nicht nach rechts und nicht nach der reaktionären Seite gehen. Wenn er keine starke Mehr⸗ heit erhalte, werde er nicht nach Washington reisen. Er werde dann einem anderen die Sorge überlassen, die Staatsgeschäfte zu führen. Er habe seine Verantwortlichkeit übernommen, jetzt müsse die Kammer das gleiche tun. .
Hierauf wurde die weitere Interpellationsdebatte auf
Dienstagvormittag vertagt.
en
zu befestigen.
Spanien.
1 828
Ein Königliches Dekret ordnet die Ausgabe 5 prozentiger teuerfreier Schatzobligationen zum 4. November ohne hencehnenes des egg an.
Der Fin anzminister lenkt in einer Note an den Präsi⸗ denten des Zentralausschusses der hantscher Banken seine Auf⸗ merksamkeit auf den Nachteil, der dem Wirtschaftsleben Spaniens im allgemeinen und den spanischen Banken im be⸗ sonderen durch die Spekulation in ausländischen De⸗ visen, besonders Markdevisen, zugefügt wird. Der Minister bittet ben räsidenten, die Maßnahmen vorzuschlagen, die ge⸗ eignet seien, jede Spekulation zu verhindern, und fügt hinzu, daß er selbst bereit sei, wenn nötig, strenge Maßnahmen zu treffen, um der Spekulation Einhalt zu tun.
n.
Die Konferenz zur Neutralisierung der Aalands⸗ inseln 1en 11 eldung des „W. T. B.“ aus Genf, eine Konvention an, die bezweckt, Bürgschaften zu schaffen, damit die Inseln niemals Ursache von Gefahren in militärischer Hin⸗ icht werden können. Sie umfaßt zehn Artikel. Der amtliche
ortlaut wird in einer Woche veröffentlicht werden. An der Ausarbeitung dieses Abkommens haben zehn Staaten teil⸗
genommen. Rumänien.
Der Ministerrat genehmigte die in der Schweiz abge⸗ schlossene Anleihe von 40 Millionen Francs, wovon 16 Mil⸗ lionen in bar und 24 Millionen in Material Tele⸗ graphen und Eisenbahnen geleistet werden sollen. Der Verfall⸗ termin der Anleihe wurde auf 1923 festgesetzt, und zwar soll sie durch 7500 Waggons Getreide der diesjährigen Ernte und 7500 Waggons der nächstjährigen Ernte bezahlt werden. Der
manz nireer erklärte, die Einnahmen der letzten fünf Monate überstiegen die Ausgaben um 253 Millionen. Die Regierung werde strenge Maßnahmen zur Behebung der Wechselkrise er⸗ greifen. Der Finanzminister sprach sich ferner gegen ein Moratorium der fremden Schuldforderungen aus.
Man habhbe Loucheur vorge⸗ 1
Theater und Mufit,
Im Opernhause wird morgen, Sonntag, Hans Pfi „Palestrina,“ mit den Damen Gnszalewicz, Marherr⸗Wagner, MWözper⸗ nagel, Jäger⸗Weigert, Bieber, Mancke und den Herren Graarud als Gast, Armster, von Schwind, Henke, Fabic, Helgers, Ziegler, Stock, Zador, Nos, Düttbernd, Krasa, Lücke, Plusch, Löwe, Kopach, Spangen⸗ berg, Vorbrodt besetzt, gegeben. Musikalischer Leiter ist Dr. Fritz Stiedry. Anfang 6 Uhr. — Am Montag wird „Violetta“, mit den Damen von Catopol, Jacobs und den Herren Batteux, Ziegler, Lücke, Bachmann, Hieber und Philipp besetzt, aufgeführt. Musikalischer Leiter ist Dr. Carl Besl. Anfang 7 ½ Uhr.
Im chauspielhause wird morgen „Die gefesselte hankasie“ in bekannter Besetzung wiederholt. Anfang 7 ½ Uhr. — m Montag wird außer dem Dauerbezuge „Peer Gynt“ mit Günther Hadank in der Titelrolle gegeben. Anfang 7 ½ Uhr.
Dr. Max Burkhardt spricht am Freitag, den 28. Oktober, Abends 8 Uhr, im Feurichsaal über „Mozart und Haydn“,
ihr Leben, ihre Persönlichkeit und ihre Stellung in der Musikgeschichte.
Mannigfaltiges.
Das Deutsche Rote Kreuz teilt mit, daß das Central⸗ 11 in New York durch die „New Yorker Staatszeitung“ wieder einen Bekrag von 38 500 ℳ und 4600 Dollar an den . in Oppau⸗ zur Linderung der Not der von dem Explosionsunglück Betroffen überwiesen hat. (W. T. B.)
m Wissenschaftlichen Theater der „Urania“ wurde u.“ zum ersten Male ein von Geheimrat, Professor Dr. Miethe auf⸗ genommener astronomischer Füln „Im Flugzeug zum Monde vorgeführt. Geheimrat, Professor Dr. Spies, der diese Vorführung leitete, schickte ihr einführende Erläuterungen mit Lichtbildern und Experimenten voraus. Dieser einleitende Vortrag unterrichtete die Hörer nicht nur über die Methoden, nach denen eine astronomische Filmaufnahme hergestellt wird, sondern bot in knapper Zusammenfassung und in meisterhafter Darlegung auch das zum Verständnis der Filmbilder notwendige Wissen über die Bahn und die Phasen des Mondes, über seine phvsikalische Beschaffenheit und die Gestaltung seiner Oberfläche. Der Vortrag wurde durch Experimente und treffliche Lichtbilder wirksam vefefftagt. Ueber den hochinteressanten Film selbst ist zu sagen, daß bei ihm selbstverständ⸗ lich die Phantasie in weitem Maße mitschaffend tätig gewesen ist. Der zwischen Erde und Mond sich breitende luftleere Raum schließt eine Flugzeugfahrt nach unserem Nachbargestirn ja aus. Die auf den Flügeln der Phantasie unternommene Reise zeigte aber Mondlandschaften, die nach photographischen Aufnahmen und Ver⸗ größerungen der durch das Fernrohr gewonnenen Bilder herxgestellt waren. Da die großen astronomischen Fernrohre den Mond bis auf etwa 500 Kilometer nahe rücken, entstehen durch die Vergrößerungen der scharfen Aufnahmen Bilder, die überraschende Einblicke in den Bau der Mondoberfläche — die früher als Meer gedeuteten Ebenen, die hohen und steilen Gebirge und die gewaltigen Krater — bieten. Das wertvolle wissenschaftliche Anschausngsmaterial ist in dem Film mit einem humorvoll erfundenen Phantasieerlebnis verknüpft. Die Filmbilder führen den Beschauer auf eine Sternwarte, deren Assistentin über der Aufzeichnung der Ergebnisse von Beobachtungen, die der Professor und sein Assistent in der Turmkuppel am Fernrohr machen, einschläft. Im Traum macht sie dann mit dem Assistenten im Flugzeug die Fahrt nach dem Monde, dessen Hen a g⸗ Landschaft den Fliegenden nahe und näher rückt. In den gewaltigen dolomitenartigen Felstürmen eines Mondgebirges stür t das Flugzeug schließlich ab. ie Träumerin erwacht und sieht den erzürnten Professor vor sich stehen. Der geschickte Aufbau dieses Films bietet also Gelegenheit, neben den Mondbildern auch solche vom wissenschaftlichen Betrieb einer Sternwarte zu zeigen und damit anschauliche Aufklärung darüber zu geben, wie astronomische Auf⸗ nahmen überhaupt entstehen. Erwähnt sei noch, daß Professor Dr. Spies in seinem Vortrag auch interessante, durch Lichtbilder erläuterte Ausführungen über die Gezeitenreibung und ihren Einfluß auf die Länge des Erdentages machte. Die Vorführung hielt die zahlreich er⸗ schienenen Hörer bei gespannter Aufmerksamkeit und fand mit Recht lebhaften Beifall. Die Vorführungen dürften noch öfter wiederholt werden, und ihr Besuch sei angelegentlich empfohlen. b.
Nürnberg, 21. Oktober. W. T. B.) Im Hauptbahn⸗ hof fng; eine ii erh 6 Uhr 30 Minuten auf den einfahrenden Personenzug 239 a2 uf, der von Treuchtlingen kam. Drei Wagen entgleisten, vier Personen wurden leicht verletzt.
Stuttgart, 21. Oktober. (W. T. B.) Im Stuttgarter Handelshof wurde heute nachmittag die Auswanderungs⸗ Wanderausstellung des Deutschen Auslands⸗ instituts in Anwesenheit von Vertretern der Behörden sowie
zahlreicher Gäste eröffnet. r
ö“ 8 Paris, 22. Oktober. (W. T. B.) Gestern abend wurde eine kommunistische in dem Lokal Wagram .. um die Begnadigung der beiden Arbeiter Sacco und Vanzetti von der amerikanischen Regierung zu perlangen. Einige Kommunisten hatten keinen Zutritt zu dem Saal erlangen können und verteilten vor der Tür Broschüren. Die Polizei wollte den ugang zum Saal freimachen. In diesem Augenblick wurde eine S geschleudert. Nach dem „Petit Parisien“ beträgt die Zahl der Verletzten fünfzehn.
Kopenhagen, 21. Oktober. (M. T. B.) Nach einem Telegramm der „Berlingske Tidende“ aus Stockholm sind nach einer amtlichen süpedi en Meldung die schwedischen Gewässer jetzt von Treibminen gereinigt.
Madrid, 20. Oktober. (W. T. B.) In Saragossa ist
Statistik und Volkswirtschaft.
1““ Arbeitsstreitigkeiten. 8 In Chicago hat, wie „W, T. B.“ erfährt, eine Zu⸗
kunft zwischen dem Schlichtungsausschuß und den Führern der Eisenbahner zu keinem Ergebnis geführt. Die Eisenbahner haben nach Beendigung der Sitzung erklärt, der Aus⸗ schuß habe keine greifbaren Vorschläge gemacht, die geeignet seien, den Ausstand zu verhindern. — Die Arbeitskommission hat alle Organisationen der Eisenbahnangestellten ein⸗ eladen, am 28. Oktober vor ihr zu erscheinen, damit sie bestimmen önne, ob diese Organisationen den Befehl zur Herabsetzung der Ge⸗ hälter perletzen. Die Kommission hat außerdem die beiden Parteien benachrichtigt, daß sie den status quo im Eisenbahndienst so lange aufrechterhalten müßten, bis 88 ihren Beschluß bekanntgegeben habe. Dies bedeutet, daß es jedenfalls vor dem 30. Qktober keinen Ausstand geben wird, es sei denn, daß die Vereinigungen beab⸗ sichtigten, die Regierung herauszufordern. — Die Beamten des Staats⸗ departements bestreiten, daß die Absicht bestehe, im Falle eines Eisenbahnerausstands zur Anwendung von Maßnahmen aus der Kriegszeit zurückzukehren. Sie erklären, daß sich die Nation im Frieden befinde, und daß man durch gütliche Verhandlungen zu einem endgültigen Ergebnis kommen könne. — In Chicago ergab nach einer weiteren Meldung des „W. T. B.“ eine Abstimmung für oder gegen einen Ausstand in der Fleischkonservenindustrie 35 354 Stimmen für den Streik und 3490 Stimmen gegen den Streik.
Kunst und Wissenschaft.
Eine Ausstellung von Scherenschnitten von Johanna Beckmann ist bis gegen Ende November d. J. in der
lassen. M. üss tschland die Erfüllung seiner Berpflch anise De u. ,fern. Hies Mittel, dem dietem
Bibliothek des Kunstgewerbe ⸗Museums wochentäglich 10 —9 Uhr unentgeltlich geöffnet. 8 8
ersonalchef einer Waggonfabrik einem syndikalisti⸗
de s ben Anschlag zum Opfer gefallen.
Handel und Gewerbe. Heute fand kein Börsenverkehr statt.
Telegraphische Auszahlung.
22. Oktober 21. Oktober
Geld Brief Geld Brief 5644,35 5655,65 5204,75 5215,25
51,90 52,10% 49,85 49,95 1196,30 1198,70] 1119,35 1121,65 2147,85 2152,15 1978,00 1982,00 3186,80 3193,20 2947,05 2952,95
3876,10 3883,90 3596,40 3603,60 261,70 262,30 239,75 240,25 659,30 660,70 615,35 616,65 659,30 660,70 612,85 614,15 167,33 167,67 155,34 155,66
1199,75 1202,25 1137,85 1140,15
3061,90 3068,10 2857,10 2862,90
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