schaften zum
Bezirken mehr als Wei bergestellt werden. Nach einem Antrag der Abgg. Körner (D. Nat.) und Dietrich⸗ Baden (Dem.) wurde an beiden Stellen 4 hl“ statt „2 Nl“ beschlossen. Dabei fand eine längere Debatte statt, in der die Schwarzbrennereien und hesonders die Begnadigungen wegen Schwarz⸗ brennerei in Süddeutschland bemängelt wurden. Staatssekretär Zapf erklärte, 89p gegen die Schwarzbrenner vorgegangen werden müsse, daß aber nicht die Verwertung von Obstresten an sich, sondern nur die Uebertretung der Vorschriften verhindert werden müsse. Für die zweite Lesung wurde ein Antrag angekündigt, wonach die Regierung eine Statistik über die Begnadigungen in Baden vorlegen soll. Der Ausschuß vertagte dann die weitere Beratung bis zum 5. Dezember. — Im volkswirtschaftlichen Ausschuß des Reichs⸗ tags wurden gestern bei der Beratung des von den Abgg. Frau Agnes (U. Soz.) und Genossen eingebrachten Gesetzentwurfs über die Regelung des Verkehrs mit Kartoffeln die Mängel der Kartoffelversorgung, besonders in den industriellen Gebieten, zur Sprache gebracht. Es lagen verschiedene Anträge vor, die sich auf die Lösung dieser Frage beziehen. In der Debatte wurde u. a. auf den schädigenden Einfluß der Ausfuhr von Kartoffeln hingewiesen, jedoch gleichzeitig bemerkt, daß diese einen beträchtlichen Umfang wohl keineswegs angenommen habe. Auch wurde der Mißstand beklagt, daß es den Verbraucher⸗ organisationen und den Erzeugern unmöglich sei, Waggons zu be⸗ kommen, während der Handel solche Waggons in genügender Weise erhalte. Bevorzugung der Verbraucherorganisationen und der Er⸗ zeuger sei unbedingt zu fordern. Von einem Abgeordneten wurde der Verdacht geäußert, daß man die Waggons nur an der Bahn erhalte, wenn Schmiergelder gezahlt würden. Der Staatssekretär Huber gab, wie das „Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungs⸗ verleger“ berichtet, namens der Regierung folgende Er⸗ klärung ab: Noch heute wird die Verordnung zur Ein⸗ schränkung des wilden Aufkaufwesens hinausgehen. Gestern sind die mit Landwirten, Händlern und Verbrauchern geführten Verhandlungen über die Maßnahmen zur Eindämmung der über⸗ triebenen Preisentwicklung zum Abschluß gekommen. Das Ergebnis der Beratung, das heute oder morgen in einer Note sämtlichen Landes⸗ regierungen mit dem Ersuchen mitgeteilt werden wird, unverzüglich die erforderlichen Einleiturgen zur Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahmen zu treffen, ist folgendes: Die Richtlinien für die Preis⸗ bemessung sind festgestellt. Auf Grund dieser Richtlinien werden unverzüglich in den einzelnen Ländern und Erzeugungsgebieten Kommissionen aus Landwirten, Händlern und erbrauchern unter amtlicher Leitung und wenn möglich unter Zuziehung von Beamten der Staatsanwaltschaft die für ihre Bezirke ange⸗ messenen Preise — zunächst für die gleichzeitig mit Nachdruck zu fördernden Abschlüsse zwischen landwirtschaftlichen und Verbraucher⸗ organisationen über die Lieferung von Kartoffeln — festsetzen. Diese Preise werden den Staatsanwaltschaften als Richtschnur für ihr Vorgehen gegen Wucher dienen. Zugleich werden auch Beamte des Ministeriums in die Haupterzeugungsgebiete gesandt werden, damit sie an Ort und Stelle auf das Zustandekommen von Liefe⸗ rungsverträgen zu angemessenen Preisen hinwirken und die Be⸗ strebungen der hier zunächst zuständigen Landesbehörden unterstützen. Eine von dem Ministerium ausgearbeitete, auf einer Durchschnitts⸗ ernte beruhendenden Berechnung angemessener Kartoffelpreise wird den Landesregierungen bekannt gegeben werden, damit in den einzelnen Gebietsteilen des Reiches eine möglichst gleichmäßige Preisfestsetzung erfolgt und die Gefahr einer Abwanderung der Kartoffeln aus den Gebieten mit niedrigeren Preisen und die damit zusammenhängende Gefahr einer eigenmächtigen Absperrung dieser Gebiete tunlichst aus⸗ geschaltet werden. b Nach eingebender Debatte gelangte die Mehrzahl der vorliegenden Anträge zur Annahme. Ein vom Abg. Schiele (D. Nat.) ein⸗ gebrachter Antrag billigt die von der Reich’regierung zur Be⸗ kämpfung des Preiswuchers auf dem Gebiete des Kartoffelhandels ge⸗ planten Maßnahmen, spricht aber die Erwartung aus, daß die Er⸗ mittlung der Erzeugungskosten den dazu bestellten örtlichen Kommissionen übertragen wird. Die Festecan wird aufgefordert, ungesäumt mit land⸗ wirtschaftlichen und Verbraucherorganisationen und dem Henee⸗ in Verhandlungen darüber einzutreten, wie die sofortige Belieferung der Bedarsestellen mit Kartoffeln gesichert werden könne. Auch möge die HRegierung schon jetzt alle Maßnahmen einleiten, um die Kartoffel⸗ erzeugung zu fördern und durch rechtzeitige Zusammenfassung von Er⸗ 8 zeugern, Verbraucherorganisationen und Handel Vorsorge zu treffen, daß im kommenden Jahre Mißstände, wie sie in diesem Jahre vorkamen, vermieden werden. Angenommen wurden ferner zwei Anträge von soztaldemokratischer Seite, deren erster die Regierung ersucht, festzustellen, welche Lieferungsverträge über Kartoffeln von Kreis⸗ und Kommunalverwaltungen sowie Verbrauchsorganisationen und landwirtschaftlichen Erzeugerorganisationen, Erzeugern oder Händlern abgeschlossen und nicht erfüllt worden sind, und Maß⸗ nahmen zu treffen, daß solche Verträge schleunigst erfüllt werden. In dem zweiten sozialdemokratischen Antrog wird die Regierung ersucht, sofort die Menge an Kartoffeln festzustellen, die in den einzelnen Städten hezw. Bezirken zu Versorgung der Bevölkerung fehlen, damit die Unterlagen für eine zweckmäßige Verteilung vorliegen und der Transvort sich reibungslos vollzieht. Ein Antrag Blum (Zentr.) ersuchte das Reichsverkehrsministerium, mit möglichster Beschleunigung eine ausreichende Zahl gedeckter Wagen zur Verfügung zu stellen, ungesunden Kartoffelpreisen und der Verschiebung von Kartoffeln ins Ausland entgegenzutreten. Schließlich gelangte noch ein Antrag Schlack (Zentr.) zur Annahme, der die Regierung ersucht, auf dem Wege der Verordnung durch freie Vereinbarung zwischen Behörden, Erzeuger⸗ Handel und Verbraucher bezirkswmeise Richtpreise festzusetzen, auf eine Autfbringung der zu erfassenden Menge durch eine freiwillige Umlage himuwirken und die Bereitstellung in den Bedarfsbezirken vor⸗
zusehen.
— Der Entwurf eines Gesetzes über Beamten⸗ vertretungen stand gestern zum erstenmal auf der Tagesordnung des Reichstagsausschusses für Beamtenangelegen⸗ beiten. Der Berichterstatter Abg. Steinkopf (Soz.) übte scharfe Kritik. an dem Entwurf; dieser stehe nicht genügend in Parallele zum Betriebsrätegesetz, finde nur den Beifall der höberen Beamten und enthalte zu viel Sollvorschriften. Warum werde das Gesetz nicht als Beamtenrätegesetz bezeichnet.
Geheimer Rat Isenbarth erwiderte, der Gesetzentwurf stelle alle Beamten gleich und bevorzuge keineswegs höhere Gruppen. Die Notwendigkeit der Sollvorschriften ergebe sich durchweg aus der Sache. Geheimer Rat Daniels verwies auf die Begründung der Vorlage, um darzutun, daß der Entwurf sich lediglich auf die eigentlichen Beamten und nicht auch auf die Beamten
der Körperschaften öffentlichen Rechts beziehen könne. Es gebe von solchen Körperschaften vnn Hauptarten: die einen hätten all⸗ gemeine öffentliche Aufgaben, andere nur für die Mitglieder Geltung (Kirchengemeinden). Das Verhältnis dieser Körper⸗
Reiche sei meist viel zu locker, als daß man
auf sie die Vorschriften des Gesetzes anwenden könne.
Abg, Schuldt (Dem.) lobte die Tätigkeit der schon bestehenden Beamtenvertretungen und bedauerte, daß der Entwurf nicht mehr Vertrauen zu diesen Vertretungen zeige. Redner verlangte
Ausdehnung des Gesetzes auf alle Beamten und fragte gleichfalls nach den Ursachen für die Benennung des Gesetzes, warum es nicht
Beamtenrätegesetz heiße. Geheimer Rat Roser betonte die Unter⸗ schiege in der Rechtslage von Arbeitern einerseits und Beamten andererfeits gegenüber ihren Arbeitgebern, Unterschiede, die eine Gleich⸗ artigkeit zwischen Betriebsrätegesetz und Beamtenvertretungsgesetz aus⸗
schließen müßten Geheimer Rat Triloff verteidigte die Be⸗ stimmung, die den Dienstvorgesetzten höchster Instanz das Recht gibt,
8 u entscheiden, wer im Sinne dieses Gesetzes Beamter sei.
8 hea. Steinkopf (Soz.) bemerkte: Für ihn sei die Bezeichnung „Beamtenrätegesetz“ eine programmatische Forderung. Darin liege, daß der Beamte als Arbeitnehmer in die Front aller übrigen Arbeit⸗ nehmer eingereiht werde. Die Räte dürften nicht bei „Dienst⸗ vorgesetzten“ eingerichtet werden, wie es § 1 verlange, sondern bei Behörden. Abg. Allekotte (Zentr.) hielt es nicht für be⸗
öb das Gesetz von Vertretungen e
W1““ ’—
von Räten spricht. Wer, wie die Sozialdemokraten, alle Beamten, auch alle Beamten der Körperschaften öffentlichen Rechts in das Gesetz einbeziehen wolle, wer dabei sogar an Klöster und dergleichen denke, der kenne die Kirche nicht oder wünsche Zwangs⸗ maßnahmen gegen diese. Man komme an der Erörterung des Mit⸗ bestimmungsrechts nicht vorbei. Die Fassung dieses Rechts in gesetz⸗ liche Bestimmungen dürfte allerdings schwierig sein. Die Ausführungen des Abg. Steinkopf schienen eine schwere Gefahr für das Berufs⸗ beamtentum zu sein. Wer, wie der Redner, den Beamten das Streikrecht nicht zuerkenne, sollte ihnen wenigstens die Ver⸗ tretung seiner Rechte mehr erleichtern, als der Entwurf es vor⸗ schlage. Geheimrat Roser bemerkte, daß über den Entwurf mit den Organisationen eingehend verhandelt worden sei. Wenn der Abg. Allekotte das Mitbestimmungsrecht in den Vordergrund stelle, so unterschätze er das Mitwirkungsrecht. Beide Begriffe seien gleichzustellen, wenn die Möglichkeit der Anrufung einer Schlichtungs⸗ stelle bestehe. Das führe zu der schwierigen Frage, ob nicht eine Schlichtungsstelle auch für Beamtenvertretungen einzurichten sei. Nach dem Betriebsrätegesetz habe die Schlichtungsstelle endgültiges Recht zu sprechen in vier bestimmten Fällen. Alle diese Fälle kämen für Beamte kaum in Frage. Ein Streikrecht der Arbeitnehmer könne nur anerkannt werden, wenn man dem Arbeit⸗ geber das Recht der Entlassung zugestehe. (Abg. Steinkopf: Sehr richtig!) Abg. Morath (D. Vp.) machte die Sozialdemokraten und Demokraten darauf aufmerksam, daß dieser Entwurf von einem sozialistischen Minister vorgelegt und von einem demokratischen Minister bearbeitet worden sei. Redner verlangte Schlichtungs⸗ ausschüsse und Immunität sowie einen Wahlmodus der es ausschließe, daß eine der drei Gruppen die absolute Mehrheit habe. Organisations⸗ vertreter müßten beratende Stimme im Hauptbeamtenausschuß haben. In bezug auf das Mitstimmungsrecht könnte man den Hauptaus⸗ schüssen weitergehende Befugnisse geben als den unteren Instanzen. Das Mitbestimmungsrecht mͤsfe gewährt werden, solle aber auf bestimmte Punkte beschränkt bleiben und dürfe die Verantwortung der Vorgesetzten nicht kerühren. Geheimrat Daniels führte aus: Der Beamte steht dem Staate nicht als gleichberechtigt gegenüber, weshalb es zwischen beiden keinen Schlichtungsausschuß geben darf. Auch die Verantwortlichkeit des Ministers würde eingeengt werden. In blug auf Immunität kann den Grundgedanken des Abg. Morath wohl Rechnung getragen werden. Daß die Beamten der Träger der Sozialversicherung unter den letzten Abjatz des § 1 fallen, halte jch für selbstverständlich. Abg. Delius (Dem.) bemerkte: Wir werden erst morgen nach den Ausführungen des Berichterstatters Stellung nehmen. Ich lasse es dahingestellt sein, ob ein volksparteilicher Minister ein besseres Gesetz vorgelegt haben würde, als mein Fraktionskollege Koch. Abg. Vogel⸗Berlin (D. Nat.) erklärte: Wir wollen den Beamten weitestgehende Rechte geben, die Grenze liegt bei den Er⸗ fordernissen der Staatspolitik. Von den Sozialdemokraten unter⸗ scheidet uns die Stellung zum Berufsbeamtentum. Soll das Gesetz ein Mantelgesetz werden oder nicht? Von der Mitbestimmung halten wir mehr als der Regierungsvertreter. In bezug auf die Immunität stimme ich mit Herrn Morath überein. Für uns genügt die Ausdehnung des Gesetzes auf öffentliche Beamte und die Möglichkeit, die das Gesetz gibt, auch Beamte der Körperschaften öffentlichen Rechts mit einzu⸗ beziehen. Abg. Schuldt (Dem.) bemerkte: Der Minister Koch hatte ursprünglich einen besseren Entwurf vertreten, er ist aber vom Reichsrat abgelehnt worden. Das Streikrecht als Naturrecht darf sich die Be⸗ amtenschaft nicht nehmen lassen; sie kann es nicht entbehren, wenn man ihre Rechte ihr absprechen will. Warum enthält der Entwurf keinen Zentralbeamtenausschuß? Geheimrat Daniels erklärte: Ein Zentralbeamtenausschuß würde Ueberorganisation bedeuten. Abg. Schmidt⸗Stettin (D. 85 stellte außerhalb der Tagesordnung fest, daß die am 18. November gefaßte Entschließung des Ausschusses gegen die Einstellung neuer Beamtenanwärter sich nicht gegen die Annahme von Militäranwärtern richte; gerade diese schütze here wenn man die Beamtenlaufbahn für Nichtversorgungsberechtigte perre.
— Im Reichstagsausschuß für Wohnungswesen wurde gestern die Beratung des Mietzinsgesetzentwurfs fortgesetzt. Die 8 7 und 8 (große eeeexöö. 9 (ge⸗ werbliche Betriebe), 10 (Festsetzung der Hundertsätze), 11 und 12 (Sammelheizung und Warmwasserversorgung), 13. (Untermieter), 14 (Entscheidungen des Einigungsamts) und 15 (Ausnahmebestim⸗ mungen) wurden im wesentlichen in der Fassung der Regierungs⸗ vorlage mit einigen sozialdemokratischen Aenderungsvorschlägen ange⸗ nommen.
— Der A“ des Reichstags beriet am Mittwoch über § 51 des Entwurfs eines Jugend⸗
wohlfahrtsgesetzes. Folgender Abänderungsantrag, vom Abg.⸗
D. Mumm (D Nat.) begründet, fand Annahme: „Die Unter⸗ stützung liegt endgültig dem Fugendan⸗ ob, in dessen Bezirk sich der Minderjährige bei Eintritt der Hilfsbedürftigkeit aufhält. Tritt die Hilfsbedürftigkeit vor Vollendung des 14. Lebensjahres des Hilfsbedürftigen ein, so kann das Jugendamt die Erstattung der Kosten und die Uebernahme verlangen, bei unehelichen Minderjährigen von dem Jugendamt, in dessen Bezirk die Mutter an dem ein Jahr vor der Geburt des Minderjährigen zurückliegenden Tage ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort besaß (ist ein solcher Aufenthalt nicht festzustellen, so ist der letzte weiter zurück⸗ liegende gewöhnliche Aufenthaltsort maßgebend), bei getrennt von beiden Eltern untergebrachten ehelichen Minderjährigen von dem Jugendamt, in dessen Bezirk der erziehungsberechtigte Elternteil, bei vollverwaisten ehelichen Minderjährigen von dem Jugendamt, in dessen Bezirk der zuletzt verstorbene Elternteil seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort besitzt oder besaß.“ Im übrigen blieb § 51 wesentlich unverändert, ebenso die folgenden Paragraphen. Dem noch nicht er⸗ ledigten § 19 wurde durch einen sozialdemokratischen Antrag Pfülf hin⸗ zugefügt, daß letzte Instanz bei Beschwerden das Reichsjugendamt ist. Bei § 80 (Zuschuß des Reichs an die Länder) forderte Abg. D. Mumm (D. Nat.) Erhöhung der von der Vorlage geforderten 50 Millionen auf 100 Millionen Mark. Abg. Frau- Wurm (U. Soz.) schlug 500 Millionen Mark vor. Freiherr von Maltzahn erklärte fich namens des Reichsfinanzministers mit einer Erhöhung auf 100 Millionen Mark einverstanden. Gegen die Stimmen der Deutschnationalen, der Bayerischen Volkspartei und eines Teils des Zentrums wurde die Regierungsvorlage angenommen. Es wurden statt 50 Millionen 100 Millionen Mark eingesetzt. Auf deutschnationalen Antrag wurde beschlossen, „die Reichsregierung zu ersuchen, durch einen Nachtragshaushalt eine Summe von 25 Millionen Mark zur Förderung der privaten Jugendhilfe und der Jugendbewegung im Sinne der im Entwurf des Reichs⸗ jugendwohlfahrtsgesetzes genannten Bestrebungen anzufordern“, Das Gesetz soll, weil zuvor Ausführungsgesetze der Länder erlassen sein müssen, am 1. April 1923 in Kraft treten. In das Einführungs⸗ gesetz wurde gegen sozialistische Stimmen die Vorschrift eingefügt: „Im Falle des § 48 (Anstalts⸗ und Vereinsvormundschaft) gelten die Anstalten als geeignet, solange nicht die Landesjugendämter auf Grund vorliegender Tatsachen gegenteilig entscheiden.“’ Die erste Lesung war damit beendet. Die zweite soll am 9. Dezember beginnen.
Der Arbeitsausschuß des vorläufigen Reichswirt⸗ schaftsrats zur Beratung des Arbeitszeitgesetzes und der finanz⸗ politische Ausschuß hielten heute Sizunen.
——U
““ 6 Der Hauptausschuß des preußischen Landtages setzte gestern die Vorberatung des Haushalts des Ministeriums fuüͤr Wissenschaft, Kunst und Volksbildung fort. Beim Kapitel „Höheres Mädchenschulwesen“ erklärte ein Ver⸗ treter des Ministe riums, daß die Verstaatlichung der Auguste⸗ Viktoria⸗Schule in Liegnitz an den Forderungen der Stadt gescheitert sei. Die Anstalt in Königswusterhausen solle im nächsten Etat einen Zuschuß erhalten. Nagh Kreuznach werde der Minister persönlich fahren. Betreffs der Schulreform warnte, wie das „Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger“ berichtet, der Minister vor
Ueberstũ trat für einen gesunden Fortschritt ei
Es solle der Versuch gemacht werden, ob an die Stelle des
8 16 Lyzeen sollen erhalten und
; ausgestaltet werden, daß der W Universität führt. Drei Klassen des Oberlyzeums sollen
eg zur bes tehen
bleiben. Eine sorgfältige Zusammensetzung des Lehrerkollegiums sei
nötig. Die Frage, in welcher Klasse der französische Unterricht; Sekee habe, hänge von den Voten der Provinzialschulkollegien ahe Se 2 des sieben⸗ jährigen Lyzeums das sechsjährige treten könne. Die Eigen⸗ art des weiblichen Geschlechts solle ernstlich in Betracht ge⸗ zogen werden. Eine generelle Koedukation sei nicht ratsam. Bedeut⸗ sam sei die Frage der Disziplin für diesen Gegenstand. Für die Ober⸗ schulen solle der Lehrvlan der Oberlyzeen von Bedeutung sein. Den Mädchen, die sonst keine Ausbildungsmöglichkeit haben, sei der Besu höherer Knabenanstalten zu gestatten. 1291 Mädchen besuchten heute höhere Knabenanstalten, und die Direktoren dieser Anstalten hätten sich im wesentlichen günstig ausgesprochen. Abg. Frau Wronka (Zentr.) bemerkte: In der deutschen Oberschule kann ein Ersatz für das Oberlyvzeum nur mit Vorbehalt gesehen werden. Es ist zu be⸗ dauern, daß die Lehrpläne für höhere Mädchenanstalten im Ministerium so spät in Angriff genommen wurden. Den weiblichen Lehrpersonen ist ein gebührender Einfluß zu sichern. Sisn dandsde Igen müssen für die gesamte Unterrichtsverwaltung verlangt werden. Die Rednerin trat für Privatschulen ein. Ministerialdirektor Jahnke erklärte, die Ober⸗ lvzeen waren keine Oberrealschulen. Die Zulassung zum Universitäts⸗ studium könnte nicht ohne weiteres erfolgen. Abg. Frau von Tiling (D. Nat.) bemerkte: Das Mädchenschulwesen muß als Ein⸗ heit behandelt werden. Alle Mädchenanstalten müssen demselben Ministerium unterstellt werden. Die Frauenschule ist pfleglicher zu behandeln. Beim Mädchenschulwesen ist ein einheitlicher Grundgedanke durchzuführen. Abg. Frau Dr. Wegscheider (Soz.) führte aus, das Lyzeum sei eine sehr wenig glückliche Anstalt. Ein Schutz der Privat⸗ schulen sei nur möglich, wenn die Gemeinden stark herangezogen werden. Abg. Dr. Gotts.chalk (Dem.) verlangte, daß die Reform nicht nur vom Gesichtspunkt des Studiums der Frau betrachtet werde. Die Erziehung für den eigentlichen Frauenberuf dürfe nicht vernachlässigt werden. Wir brauchten ein gesundes Frauen⸗ und Mädchengeschlecht. Warum würden Leiter von Frauenschulen nicht Oberstudiendirektoren? Unbedingt erforderlich sei die baldige Einstufung der seminarisch gebildeten Lehrer an höheren Lehrschulen in die Aufrückungsstellen. Im Ministerium sei eine Referentin für höhere Mädchenschulen notwendig. Abg. Frau Fröhlich (D. V.) forderte, daß die höheren Mädchenschulen in bezug auf die Mittel den Knabenanstalten angeglichen werden. Die Universitätsreife sei nicht für alle Mädchen erforderlich. Die Frauenschule müsse gepflegt werden. 8 Der Landtagsausschuß für Beamten⸗ angelegenheiten überwies 28 Eingaben über die Besoldungs⸗ frage der Regierung als Material. Zu einer Eingabe der nebenamt⸗ lichen Amtsanwälte bemerkte der Regierungsvertreter, daß die Bezüge seit dem 1. August erhöht seien und daß auch entsprechend der Neuregelung der Beamtenbesoldung rückwirkend vom 1. Oktober ab eine erneute beträchtliche Erhöhung der Bezüge eingetreten sei. Abg. Kickhöffel (D. Nat.) wünschte, daß bei den Vorbereitungen zur Justizreform die Erfahrungen auch der mittleren Justizbeamten in rechter Weise benutzt werden.
Lgiteratur.
Gustav Schröer: Der Schulze von Wolfen⸗ hagen. Die Geschichte eines Dorfes. (Verlag Quelle und Meyer in Leipzig. Preis geb. ℳ 28.) Des Bauerntums Kern nennt der Verfasser: Schlichtheit und ein fromm Gemüt. Beides spricht aus seinem Buch und erwärmt das Herz des Lesers. Von Mühe und Arbeit ist darin die Rede, und von bösen Menschen, die doch nicht ganz böse sind, und von solchen, deren braves, treues Gemüt in sich zu kämpfen hat. Es ist ein Buch, das Wege weist, wie Schlechtes überwunden werden kann, und wie das Gute dem Frieden und der Freude unter den Menschen zu dienen vermag. 8
Liesbet Dill: Die Herweghs. Eine rechtsrheinische Geschichte. (Deutsche Verlags⸗Anstalt, Stuttgart. Preis geb 27 ℳ.) Die Bücher Liesbet Dills haben alle äußeren Vorzüge des füten Unter- haltungsromans und gehen ihrem inneren Wert nach über diesen hinaus. Auch in den „Herweghs“ fesselt wieder das Menschliche und Allzu⸗ menschliche, weil die Verfasserin versteht, es dem Leser mit Humor und der Lebensklugheit einer erfahrenen Frau nahezubringen. In der Gestalt des ältesten Sohnes Ernst charakterisiert sie fein einen Menschen, dessen glückliche Entwicklung seiner guten Anlagen gehemmt wird durch die Last der Familienbande, und der sich zu einem Menschen durchringt, als diese Familie in der Zeit der Not ihn aufgibt. bl.
— Das ganze erst kürzlich erscheinende Oktoberheft der Süd⸗ deutschen Monatshefte (München, Königinstraße 103), das erste des neuen Jahrgangs, ist einem Engländer zur Verfügung gestellt worden: Harold Picton, der englische Pazifist, bietet hier die deutsche Ausgabe seines in England vergriffenen Buches „Das bessere Deutsch⸗ land im Krieg“. Das Buch, dessen Inhalt großenteils auf Material des Internationalen Roten Kreuzes beruht, bietet eine einwandtreie Widerlegung der Behauptungen, daß Deutschland den Krieg in barbarischer Weise geführt habe. Das Heft ist in allen Buchhandlungen für 4,50 ℳ zu haben.
Nr. 93 des „Zentralblatts der Bauverwaltung“
mit Nachrichten der Reichs⸗ und Staatsbehörden, herausgegeben im
preußischen Finanzministerium, am 19. November 1921, hat folgenden Inhalt: Amtliches: Dienstnachrichten. — Nichtamtliches: Die eisernen Gerüste der Helling⸗Kabelkrananlage für die Deutsche Werft A⸗G. in Finkenwärder bei Hamburg. — Eröffnung der kanalisierten Main⸗ strecke Offenbach -Aschaffenburg und des Aschaffenburger Hafens. — Vermischtes: Verleihung der Würde eines Doktoringenieurs ehren⸗ halber. — Wettbewerb für Entwürfe zu einem Kaffee⸗ und Tee⸗ service. — Deutsches Architekturmuseum. — Museum für nestliche Kunst in Tokio. — Geheimer Hofrat Dr.⸗Ing. ehrenhalber Joseph Bühlmann in München †. — Bücherschau.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der
1“ 1 8 LE111“ E1““
Opernhaus. (Unter den Linden.) Freitag: 241. Dauer⸗ bezugsvorstellung. Das Christ⸗Elflein. Anfang 7 ½ Uhr.
Sonnabend: Nachmittags: Mitgliederveranstaltung des Vereins „Lessing⸗Hochschule e. V.“: Erwin und Glmire. Anfang 3 Uhr. — Abends: Bohème. Anfang 8 Uhr.
Schaufpielhaus. (Am Gendarmenmarkt.) Freitag .234. Dauer. E“ Othello, der Mohr von Venedig. Anf 7 ⅔ r.
Sonnabend: Peer Gynt. Anfang 7 ½ Uhr.
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle Rechnungsrat Mengering in Berlin.
Verlag der Geschäftsstelle (Mengerinc) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt. Berlin Wilhelmstr. 32.
Fünf Beilagen eleinschließlich Börsenbeilage) rste. Zweite und Dritte Zentral⸗Handelsreagister⸗Ber
sowie eine Sonderbeilage des Berliner Pfandbrief⸗Amtes.
nlten §§ 7 — 11 nunmehr beraten.
Faupt zu bedecken. Da müßte eine elektrische, automatis⸗
Reichsa
Erste Beilage
Berlin, Donnerstag, den 24. November
nzeiger und Preußischen Staat
Nichtamtliches.
(ortsetzung aus dem Hauptblatt.)
Preußischer Lanbtag. 8 73. Sitzung vom 23. November 1921, Mittags 12 Uhr. Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger“).)
Präsident Leinert eröffnet um 12 Uhr 20 Minuten die Sitzung.
Vor Eintritt in die Tagesordnung beamtragt
Abg. Katz (Komm.), die Weiterberatung der Geschäftsordnung ibzusetzen. Die ganze Art der werde der politischen Situation nicht gerecht. Seine Fraktion werde einen Antrag ein⸗ Fringen auf sofortige Aufhebung des „über Berlin verhängten belagerungszustandes“. (Gemeint ist das Verbot des Polkzei⸗ präsidenten, Versammlungen unter freiem Himmel ab uhalten und Umzüge 11“ Auch die Beratung des Etats sei noch sehr im Rückstande.
Abg. Dr. Heß (Zentr.): Bisher hat den Kommunisten nichts EEE11151 “ Das wäre etwas ganz Neues. Zunächst muß es bei der Fortsetzun e unr ceschäftsordnung bleiben. 1““
Der Antrag auf Aenderung der ordnung wird abgelehnt.
Die Beratung des Entwurfs einer Geschä 2 ordnung wird fortgesetzt. b
Präsident Leinert teilt den Vors mit, wonach die Beratun
Tages⸗
d ag des Aeltestenrates 1— der Sir elren Paragraphen abschnitts⸗ veise zusammengefaßt und die Redezeit bei jedem Abschnitt und für jede Fraktion bei einer Rednerreihe auf ¼ Stunde festgesetzt verden 8 Sämtliche namentliche Abstimmungen sollen nicht bei den betreffenden Abschnitten, sondern zu einer späteren Tages⸗ sunde vorgenommen werden. Die Wiederholung der gestrigen namentlichen Abstimmung, bei der sich Beschlußunfähigkeit heraus⸗ tellte, soll heute nachmittag um 5 Uhr erfolgen. Der Präsident tellt fest, daß ein Widerspruch sich nicht erhebe. (Großer Lärm lei den Kommunisten, Ruf: Unerhört!, wir widersprechen, weitere Kufe: Frechheit, Schuftigkeit!)
Abg. Dr. Meyer⸗Ostpreußen (Komm.)' Wie wir im geltestenrat widersprochen haben, so protestieren wir auch hier, daß die namentlichen Abstimmungen von der Beratung der enzelnen Paragraphen getrennt werden. Die Vorschläge des geltestenrates zeigen, d0 es Ihnen darauf ankommt, mit allen Nitteln die neue Geschäftsordnung durchzupeitschen, die in ihrer Lendenz allein gegen die Kommunisten geht. Der Vorwurf des Abg. Heß war ungerecht, wir haben niemals gegen die T. he⸗ beratung Sabotage getrieben.
Abg. Raboldt (u. Soz.): Die neue Geschäftsordnung darf keiner en eeeah gesh irgendeiner Partei des Hauses dienen. Dagegen erheben wir stärksten
Ka deee — Sie (zur Mehrheit) leitet nur Partei⸗ leidenschaft. e Beschlüsse des Aeltestenrates sind einfach un⸗ durchführbar. Schützen Sie sich selbft vor Blamage, lehnen Sie jiese Vorschläge ab.
Gegen die Stimmen der Kommunisten und Unab⸗ hängigen Sozialisten werden die Vorschläge des gleltestenrates zum Beschluß erhoben. (Pfuirufe bei den Lommunisten.)
Der Rest des zweiten “ (Vorstand) wird mit — 1 5. iese Paragraphen ent⸗ holten die Bestimmungen über die Wahlhandlungen für das Präsidium und dessen Funktionen bei Leitung der Sitzungen, sührung der Geschäfte, Aufrechterhaltung der Ordnung im Landtagsgebäude, sowie die Berufung von Beiräten für Zücherei⸗ und Kassenwesen.
Nach 9 sorgt der
Abg. Frau Wolffste in (Komm.): räsident für die Ordnung im Landtagsgebäude. In Wirllichkeit 858 es heißen: Der Präsident Prßt für die Vergewaltigung der inderheit. Nach der geltenden ihct oronung bereits hat der Präsident das Recht, auch den Ausschußsitzungen mit beratender
etimme beizuwohnen; nach einer Erhasähunge die der de ilerdings nur an versteckter Stelle im Bericht erscheinen läßt so er, wenn er an sitzungsfreien Tagen in einem Ausschusse er cheint, afür auch noch Diäten beziehen. Also, wenn der Herr Präsident einert miäczgft geruht, in einer Ausschußsitzung zu erscheinen und 4 ine bösen Absichten gegen die Arbeiterpartei zur Geltung deingt, soll er auch dafür noch bezahlt werden. Nach den stürmischen luftritten, die wir jüngst erlebt haben, und die durch die Scham⸗ bigteit der Rechtsparteien provoziert waren, soll man sich doch in gulunft in bezug auf die Wahrung des 888 ens und der Würde ees Parlaments etwas vorsehen. Als neulich die Sitzung wegen es Lärms unterbrochen wurde, hat der Präsident untenassen. sein Zorrich⸗ dung geschaffen werden, durch die im gegebenen Moment sich diese clafmütze auf sein Haupt herabläßt. Das wäre auch vielleicht bes egen ganz zweckmäßig, weil er eventuell gegen Witterung inflüsse nicht genügend geschützt ist. Mit der Prüsidentenglode ind den drei auf dem Präsidium neben ihm aufgepflanzten Leut⸗ hants der Sipo und unter dem Schutz der elektrischen Zipfelmütze ind dann die Ordnung im Haus vollkommen sein, so vollkommen, baß die ihre volksfeindlichen Beschlüsse ungestört fassen eonnen. Tatsächlich wollen Sie in diesem Hause die brutalste Haus⸗ mechtsmanier einführen, aber auch das wird Sie nicht davor schüten, daß die wirklichen Vertreter des arbeitenden Volkes hier inziehen und das andere schäbige Pack zum Teufel jagen werden. .89 7, 8, 10 und 11 werden hievauf nach den Ausschuß⸗ korsclligen angenommen. Ueber § 9 wird um 5 Uhr nament⸗ ic vügesimmt werden. „Abschnitt III, § 12 handelt von den Fraktionen. Zu smer Fraktion soll eine Mindestzahl von 15 Mitgliedern ge⸗ saen Von den Kommunisten ist beantragt: eine maktion soll aus mindestens 2 Mitgliedern bestehen. hi Abg. Piek (omm): Sie wünschen offenbar möglichst schnell ii der Strangulierung der Kommunisten zu Ende zu kommen, die her M unangenehm ist, weil den Arbeitern draußen das Vorgehen beni ehrheit die Augen öffnet. Gerade das Bürgertum hat am iigsten Ursache sich über die Kommunisten in den Parlamenten 4⁸ mpören. Wir vertreten nur die Interessen des Proletariats für geben dessen Gefühlen offen und ehrlich Ausdruck, während die 1 gerlichen arteien die Parlamente bloß benutzen, um Geschäfte 48 achen und das Proletariat zu knebeln. Dieser Absicht der 1 altigung soll auch 6 12 dienen. Was wir in unserem Rindernungsantrag verlangen, ist nur ein vermehrter Schutz der t erheiten und bedeutet schon ein sehr weitgehendes Zugeständ⸗ enktione 8 des geltenden anscheinend gerechten, in Wirklichkeit eeonären ahlrechts schließt große Teile der Volksgenossen von rtretung in den Parlamenten aus. Die Wahlkreiseinteilung
* : b „ Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden
im Reichstag hat bewirkt, daß *% Million 2 Vertreter te. Auch “ Partei I1“ bei den Wahlen erlangt hat, müßte dieser als Parteivertretung anerkannt werden und das Recht erhalten, allen Ausschüssen anzu⸗ ehören. Die Zunahme der Wahlenthaltungen beweist, wie der nt arlamentarismus unter der Arbeiterschaft um sich greift wie die rkenntnis immer weiter dringt, daß in den Parlamenten nur Ir e organisiert und mit schönen Phrasen verteidigt Auch über § 12 wird um 5 Uhr namentliche Absti seninbcn hr namentliche Abstimmung Absatz VI §§ 13 bis 17 enthalten die Bestimmungen über die Zusammensetzung und die Befugnisse des Aeltestenrats und der Ausschüsse. Der § 13 bestimmt, daß die 21 stimm⸗ berechtigten Mitglieder des Aeltestenrats nach dem Verhältnis⸗ wahlrecht auf die Fraktionen verteilt werden, daß der Aeltesten⸗ rat auf Verlangen des Präsidenten oder mindestens dreier stimmberechtigten Mitglieder zusammentritt, daß er über die zu seiner Zuständigkeit gehörenden Angelegenheiten zu beraten 1geg ee 88 ” 8 er bei Anwesenheit von Uindestens der Hälfte seiner stimmberechtigten Mitglieder be⸗ schlußfähig 8 3 8 „Abg. Dr. Meyer⸗Ostpreußen (Komm. ü ie Ab⸗ änderungsanträge seiner Feltsrnenß Er 1e 8 5— Frarsce. wenigstens ein Vertreter im Aeltestenrat zustehen soll, daß der Aeltestenrat schon auf Verlangen eines seiner Mitglieder einzu⸗ berufen ist, und will dem Aeltestenrat nur das Recht 89 Bevatung nicht das der Beschlußfassung zugestehen, und ferner soll die Be⸗ grenzung hinsichtlich der Beschlußfähigkeit gestrichen werden. Ein weiterer Antrag der Kommunisten zu § 16 fordert, daß jede Fraktion auch in jedem Ausschuß mindestens einen Sitz erhalten soll, während die Ausschußfassung die Sitze auf die Fraktionen nach der Stärke verteilt. Zu § 17, der auch für die Zusammensetzung der Untersuchungsausschüsse das Stärkeverhältnis der Parteien berücksichtigt, verlangt ein kommunistischer Abänderungsantrag, daß ebenfalls jeder Fraktion mindestens ein Vertreter zustehen soll. Die Ab⸗ änderungsanträge der Kommunisten werden abgelehnt, die Abstimmung über den Paragraphen selbst wird, da nament⸗ liche Abstimmung beantragt ist, zurvückgestellt. Die §§ 13 a bis 17 werden unter Ablehnung der kommunistischen Ab⸗ änderungsanträge und eines demokratischen Antrages zum § 14 auf Einsetzung eines ständigen Ausschusses für sozial⸗ politische Angelegenheiten in der Ausfthatsefunn ange⸗ nommen. „Zum § 2ca, der bestimmt, daß die Wahl des Minister⸗ sheisheeten mit verdeckten Stimmzetteln dehg erfolgen ser. ri Abg. Katz (Komm.): Die Bestimmung bedeutet nur eine Ver⸗ Hhe e Kebhenec2 Pies 1 bisher bei dieser Wahl ieh war. icht den Ministerpräsidenten allein wählen, sondern die Geschäftsordnun
sollte der Landtag d esamte Regierung. Die vorliegende neue Geschäftso⸗ ug ist offenbar der Preis, den die Sozialdemokratie für die Einbezie hung in die Regierung bezahlt. Wir werden uns aber durch verschärfte Bestimmungen der Geschäftsordnung in keiner Weise abhalten lassen, das zu tun, was wir für richtig halten, und dann kann uns Ihr Präsident den Buckel runterrut chen. Dieses Schandgesetz werden Sie auf keinen Fall durchführen können. Wenn Sie uns hier gewaltsam zur Obstruktion zwingen, dann tragen Sie die Schuld an den zenen, die sich dann ereignen könnten. Die Arbeiterschaft wird aber dafür sorgen, daß nicht bloß dieses Schand⸗ C1“ auch noch andere Schandgesetze beseitigt werden. „Die Abstimmung zu § 20a, die wiederum namentli ĩ wird auf 5 Uhr nachmittags vertagt.
Abschnitt VII handelt in den §§ 21 bis 36 von der Be⸗ handlung der Vorlagen und Anträge.
Abg. Eberlein (Komm.) befürwortet eine ahl Streichungs⸗ und Abänderungsanträgen seiner Pane 2n Die 5 stimmung, wonach der Landtag jederzeit über die Verschiebung einer Beratung bis auf den Zeitraum von vier Wochen beschließen darf, soll escbichen werden. Wir haben, so sagt der Redner, erst vor einigen Wochen die Schweinerei erlebt, daß nach einer skanda⸗ lösen Erklärung des damaligen Ministerpräsidenten über Ober⸗ schlesien die Mehrheit des Par aments in einen patriotischen Taumel gefallen ist und Lügen über Oberschlesien ausgesprochen werden konnten, ohne daß die Parteien, die eine andere Auf⸗ fassung hatten, diese geltend machen konnten. Ferner verlangen wir, daß überall die Bestimmung gestrichen wird, wona 76 15 Abgeordnete Uranträge stellen dürfen. Es ist eine sinnlose inschrän ung des Rechtes des gwählten Abgeordneten, daß eine Fraktion mindestens 15 Mitglieder haben muß, wogegen seinerzeit auch die Sozialdemokraten gerämpft haben, als sie hier weniger Mitglieder zählten. Jeder einzelne5 bgeordnete muß Anträge stellen und eine Besprechung beantragen können. Die Minorität darf nicht einfach abgewürgt werden, wie es die Ab icht bei der ganzen Geschichte ist. (Beifall bei den “
Abg. Nuschke (Dem.): Der Gedanke, jedem einzelnen Abge⸗ ordneten das Recht einer Fraktion zu geben, ihm dieselben Rechte zuzugestehen, wie einer Mehrheit von Mit liedern, würde die Tür su einer vollkommenen Atomisierung des Parlaments öffnen. Das st nicht parlamentarische Demokratie, sondern antiparlamentarische Anarchie. (Lachen bei den Kommunisten.) Dieser Gedanke würde ausmünden in das Vetorecht des alten polnischen Reichstags. Die Anträge der Kommunistischen Partei sind daher durch und durch reaktionär und ben mit Demokratie nicht das mindeste zu tun. 51 5 ven Lbö Ach bitte “ das demokratische
nent, diese reaktionären Anträge abzulehnen. ei .“ zuleh (Beifall bei
Hierauf wird ein Teil der Paragraphen in einfacher Ab⸗ stimmung unveründert nach den Eö ange⸗ nommen. Ueber die übrigen Paragraphen, zu denen Anträge der Kommunisten vorliegen, wird später in namentlicher Ab⸗ stimmung entschieden werden.
„Abschnitt VIII handelt in den §8 37 bis 43 von den Kleinen und Großen Anfragen. Große Anfvragen dürfen nur von insgesamt 15 Mitgliedern gestellt werden, und ihre Be⸗ “ darf nur erfolgen, wenn 30 Abgeordnete es bean⸗ hagen. . Abg. Garnich (D. Vp.) will die Abstimmungen über die Kleinen Anfragen in § 37 durch folgende Bestimmungen ersetzen: „Der Präsident teilt die Anfragen unverzüglich dem Staatsmini⸗ sterium zur schriftlichen Beantwortung mit. Die schriftlichen Ant⸗ worten werden verteilt.“ 5 38 soll so gefaßt werden, daß, wenn das Staatsministerium nicht binnen einer Woche antwortet, die Ant⸗ wort auf Verlangen des Fragestellers zur mündlichen Be⸗ antwortung auf die Tagesor f der für die Be⸗ antwortung der Kleinen Anfragen bestimmten Sitzung gesetzt wird. An zwei Tagen der Woche darf die erste Sitzungsstunde auf die
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derꝛen Minister, die im Wortlauts wiedergegeben sind.
Kleinen Anfragen verwendet werden. Die Fragesteller werden auf⸗
gerufen nach der Reihenfolge, in der sie die mündliche Beantwor⸗ tung ihrer Anfragen beantragt haben, und lesen sie r Der An. ruf unterbleibt, wenn der Gegenstand der Anfrage bereits auf der Tagesordnung der Sitzung steht. § 39 der Ausschußbeschlüsse (schriftliche Beantwortung) ist danach überflüssig geworden und soll nach dem Antrag Garnich gestrichen werden.
Ab . Dr. Meyer⸗Ostpreußen (Komm.) befürwortet Anträge seiner Partei, wonach jeder einzelne Abgeordnete eine Große An⸗ frage stellen und deren Besprechung beantragen darf. Ein weiterer Antrag will das Zensurrecht des Präsidenten über den Inhalt der Kleinen Anfragen streichen. Nach den Bestimmungen der Vorlage sind diese naäm schriftlich einzureichen, sie dürfen gegen die par⸗ lamentarische Ordnung nicht verstoßen, dürfen keine Ausführungen enthalten, die zum 2 erständnis der Frage nicht unbedingt er⸗ forderlich sind, und 8. sich darauf beschränken, knapp und sachlich anzuführen, worüber Auskunft gewünscht wird. Anfragen, die hiergegen verstoßen, hat der Präsident zurückzuweisen. Der Ministerpräsident Feceene 8 zu Anfang Oktober dem Ge⸗ schäftsordnungsausschu ein ünsche und Anregungen über die Behandlung der Kleinen Anfragen zugehen lassen, wodurch grund⸗ sätlich an dem Recht der Abgeordneten zur Stellung solcher An⸗ ragen nichts geändert werden sollte. Mein Antrag ändert auch daran nichts, kommt aber in einem Punkte dem Wunsche des Ministerpräsidenten entgegen, wonach von der schshancsce Be⸗ antwortung tunlichst Gebrauch gemacht werden sollte. Meine poli⸗ tischen Freunde sind der Ansicht, daß bei der Häufigkeit der Kleinen Anfragen die mündliche Beantwortung in der Vollsitzung tatfächlich nneic 5 Fe in Flruc v sewac⸗ für die Mitglieder, als für die Regierungsvertreter. ir schlagen daher vor, daß die schriftliche Beantwortung die Regel wird. 8 9 88 8 Damit schließt die Debatte; über die meisten der §8§ 37 bis 43 wird erst später in namentlicher Abstimmung ent⸗ schieden werden. Danach richtet sich dann auch die Entscheidu über den Antvag Garnich.
G IX handelt von den Eingaben (Petitionen).
g. Gehrmann (Komm.) bemängelt, daß nur alle vierzel Tage ein Ver chnis der Eingaben mit hhaksgnegdte 5 teilt werden soll, dies müsse allwöchentlich geschehen. Ueberdies solle mit Rücksicht auf die sristige Qualifikation, die bei den meisten Abgeordneten viel bin wünschen übrig lasse, besonders bei den rechts⸗ stehenden, die schlecht mit dem Schreiben bewandert seien (Lachen), L der Ausschüsse nicht mehr schriftlich, sondern mündlich
n.
Piese Anträge werden abgelehnt, Abschnitt IX wird an⸗ genommen.
Abschnitt X (Auskünfte des Saatsministeriums über die Ausführung der Beschlüsse des Landtages) wird unter Ab⸗ lehnung eines Antrages der K ommunisten angenommen.
Abschnitt XI „Die Sitzungen des dtages“ umfaßt die §§ 48—80. Die 8§§ 59 (Ordnungsbestimmungen) und 59a C .“ “ werden
weggenommen. Bei diesen Paragraphen findet unbe⸗ schränkte Aussprache statt. “ 88
8 5 ze ski Fot)an en den Kommunisten werden artei wegen ihrer Mitarbeit an der Geschäftsordnun seüwerscr Vorwürfe erhoben. Die Bestimmung, die 8e zum nüe schluß kommen soll, wird als eine reaktionäre aßnahme hingestellt. Das ist durchaus falsch. (Lachen bei den Kommunisten.) Die Minderheit, namtlich die Kommunisten, werden wesentlich günstiger gestellt, als durch die alte Geschäftsordnung. Jeder einzelne kann einen Antrag einbringen, ohne ihn schriftlich stellen zu müssen. Auch die Unterstützungsfrage wird erheblich vereinfacht. (Unruhe.) Der § 59, der zum Schutz insbesondere des Präsidenten geschaffen wird, hat außerordentlich ernsten Inhalt. Er beabsichtigt aber nichts, als (Zuruf: die Kommunisten mundtot zu machen!) Ihnen die Möglichkeit zu geben, wie jedem anderen Mitglieder, sich gegen Beschimpfungen zu wehren. Wenn Sie diese Abwehr nicht unter⸗ stützen, so beweisen Sie nur, 5 Sie sich mit diesen Beschimpfungen identifizieren. Leider befinden sich da wieder die Unabhängigen im Schlepptau der Kommunisten. (Abg. Liebknecht: Wir e finden proletarisch! Fortgesetzte Unruhe und Zurufe von den Unabhünane⸗ en und Kommunisten. Ruf: Er redet wie ein reaktionärer grarier!) Tatsächlich haben Auswüchse zu diesen Bestimmungen Anlaß Fgeben, die sich in einem anständigen Parlament, einem Volksparlament nicht zeigen sollten. (Großer Lärm. Ruf Das ist hier kein anständiges Parlament! Abg. Frau Wolff⸗ stein läßt wiederholt eine Trillerpfeife erschallen. Frs von den Sozialdemokraten: auf dem letzten Loch! Seiterkeit.) Am 16. Juni bei Beratung des Justizetats wurde ein Kommunist zur Ordnung gerufen wegen des Ausrufes: Pöbelhaftes Gesindel! Als Antwort auf den Ordnungsruf sagte Abg. Katz zum Prä⸗ sidenten, daß er ihn mit einbeziehe. Eine derartige Be chimpfung einer Präsidenten, die die Vertrauensmänner im Parlament sind önnen wir uns nicht gefallen lassen. (Abg. Geschke [Kommunists: Sie sind nicht die Vertrauensmänner des Parlaments! Großer Lärm.) Ich spreche von der Mehrheit des Hauses. (Wohl ein halbes Dutzend Abgeordnete der 1.S Linken schreien dem Redner anhaltend etwas zu, Frau Wolffstein setzt abermals die Pfeife an den Mund. Große Unruhe. Vizepräsident Porsch er⸗ sucht die um den Tisch des Hauses stehenden Abgeordneten, sich auf ihre Plätze zu begeben. Dieser Aufforderung wird auch Folge ge⸗ leistet. mit Ausnahme von den Kommunisten. Abg. Piek ruft: Das ist der Schuft, der diesen Paragraphen ausgeheckt hat, dafür ist er 5 Staatssekretär!) Ich bin nicht mehr Staats⸗ sekretär, sondern nur einfaches Mitglied des Hauses. (Ruf: Wer ein “ werden will, krümmt sich beizeiten!) Die Zef aäfts⸗ ordnung schreibt vor, daß ein Abgeordneter, der in grober Weise. die Ordnung des Hauses verletzt, von der Sitzung ausgeschlossen werden kann. Eine vüschtmpfuang, wie sie am 16. Juni erfolgte, würde dazu Anlaß geben. (Lärmende Zurufe.) Sie vertreten eigentümliche Begriffe. (Ununterbrochener Lärm.) Es soll auch der Entzug der Diäten ausgesprochen werden können. (Großer Lärm, die Trillerpfeife ertönt, Ordnungsrufe.) Dem Präsidenten müssen gewisse Druckmittel verliehen werden, und dazu gehört die Ausschließung für acht Sitzungstage. Ein von den Koalitions⸗ parteien eingebrachter Antrag will Ihnen (nach links) noch besonders entgegenkommen, durch den gegen den Ordnungsruf die Ausweisung durch den Präsidenten und gegen die Entscheidung des Aeltestenrates schriftlich Einspruch erhoben werden kann, über den das Haus zu entscheiden hat. (Ruf: Ihr Heuchler!) Die Kommunisten scheinen sich ihre Anträge gar nicht zu überlegen, ich lasse dahingestellt, ob sie die Fähigkeit dazu haben. Fantraßen z. B. Abschaffung der Ordnungsrufe, lassen aber die Beschwerden gegen rdnungsrufe bestehen (Heiterkeit), also gegen einen Ordnungsruf, der gar nicht verhängt werden kann. Auch das Verhalten in dem Geschäftsordnungsausschu ist für die Kommunisten bezeichnend. (Ruf: Schuftigkeit wir nicht mit!) Wir werden diesem ganzen Abschnitt zustimmen und bitten um Annahme des § 59 a in der von uns vorgeschlagenen assung. Abg. Lichtenstein (u. Soz.): Es ist tief bedauerlich, daß der Vertreter der echtssozialisten für den § 59 eingetreten ist. Wesentliches hat er nicht vorgebracht, um diese Ausnahme⸗ bestimmung zu stützen, er hat vielmehr in der Hauptsache seine
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Redezeit auf ein ganz kindisches Mätzchen verwandt. n Sie