1921 / 290 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 12 Dec 1921 18:00:01 GMT) scan diff

Dr. Herbst in Königsberg zum Oberpräsidialrat ernannt.

ͤa“ .“ 1927 ausgeschlossen. Die Stückeeinteilung für Reihen ist folgende: 400 Stück, Buchstabe A zu 5000 WWVWV1113I1n“ . 500 öu 200 100 Ir 2 7 100 Darmstadt, den 29. November 1921. . Hessisches Ministerium der Finanzen. Henrich.

UUNHAHl

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 112 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter 5

Nr. 8390 eine Bekanntmachung über den Beitritt Polens und der Freien Stadt Danzig zu dem am 23. September 1910 in Brüssel unterzeichneten Uebereinkommen zur einheitlichen Feststellung von Regeln über die Hilfsleistung und Bergung in Seenot, vom 28. November 1921, unter

Nr. 8391 eine Verordnung, betreffend Besteuerung von künstlichen Mineralwässern, Limonaden und anderen künstlich bereiteten Getränken, die unmittelbar aus dem Herstellungs⸗ gerät in unverschlossenen Gefäßen dem Verbrauche zugeführt werden, vom 30. November 1921, unter

Nr. 8392 weitere Bestimmungen über die Militärver⸗ sorgungsgerichte und das Reichsversorgungsgericht sowie über das Verfahren vor ihnen, vom 28. November 1921, unter

Nr. 8393 Ausführungsbestimmungen zum Artikel 91 des Vertrags von Versailles (Optionsordnung), vom 3. Dezember 1921, unter

Nr. 8394 eine Verordnung zur Anlage C der Eisenbahn⸗ verkehrsordnung, vom 30. November 1921, unter

Nr. 8395 eine Verordnung, betreffend Abänderung der Verordnung über die Gewährung freier Eisenbahnfahrt und einer Entschädigung an die Mitglieder des vorläufigen Reichs⸗ wirtschaftsrats vom 28. Juni 1920, vom 1. Dezember 1921, unter

Nr. 8396 eine Bekanntmachung über die Bewirtschaftung und den Höchstpreis von Leichtöl, Rohbenzol, Benzol und Toluol, vom 3. Dezember 1921, und unter

Nr. 8397 eine Bekanntmachung, betreffend die Bildung von Weinbaubezirken, von 30. November 1921.

Berlin W., den 10. Dezember 1921. Ppostzeitungsamt. Krüer.

Prensen. Finanzministerium.

Der bisherige Regierungsrat Dr. Hog vom Landes⸗ finanzamt Cassel ist zum Ministerialrat im Preußischen Finanz⸗ ministerium ernannt worden.

Dem Regierungs⸗ und Baurat Goehrtz bei der Re⸗ gierung in Köslin ist eine Beförderungsstelle bei dieser Re⸗ gierung verliehen. ..

Die Regierungsbaumeister des Hochbaufachs Hane im Reichsverkehrsministerium Zweigstelle Preußen⸗Hessen und Haase beim Hochbauamt in Stargard i. Pom. sind zu Regierungs⸗ und Bauräten ernannt.

Dem Regierungs⸗ und Baurat Haase ist die Vorstands⸗ stelle des Hochbauamts in Stargard i. Pom. verliehen.

Ministerium für Handel und Gewerb

Der Oberbergrat Grotefend von der Bergwerksdirektion

in Hindenburg ist als rechtskundiges Mitglied an das Ober⸗ bergamt in Halle a. S. versetzt worden.

Dem Bergrat Dr. Röttcher von der Bergwerksdirektion

in Recklinghaufen ist unter Ernennung zum Oberbergrat eine

ditgliedstelle bei der Bergwerksdirektion in Hindenburg über⸗

tragen worden.

—.—

Dem Elektrizitätswerk Lippoldsberg G. m. b. H. wird hierdurch S. Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221) das Recht verliehen, das zum Bau von Ueberlandleitungen im Kreise Hofgeismar erforderliche Grundeigentum im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten. Auf staatliche Grundstücke und staatliche Rechte an fremden Grundstücken findet dieses Recht keine Anwendung. Gleichzeitig wird auf Grund des § 1 der Verordnung, betreffend ein vereinfachtes Enteignungsverfahren, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) in der Fassung der Bekanntmachung, betreffend Neuveröffentlichung der Verordnung über ein vereinfachtes Enteignungsverfahren, vom 31. August 1921 (Gesetzsamml. S. 513) bestimmt, daß die Vorschrift dieser Verordnung bei der Ausübung des vor⸗ stehend verliehenen Enteignungsrechts Anwendung zu finden hat.

Berlin, den 1. Dezember 1921. Im Namen des Preußischen Staatsministeriums Der Minister für Handel und Gewerbe. EEE“

Ministerium des Innern. Das Preußische Staatsministerium hat den Oberregierun

gsrat

Er ist dem Oberpräsidium der Provinz Ostpreußen zugeteilt worden. 8 8 Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Versetzt sind der Regierungs⸗ und Baurat Steinma in Düsseldorf an die Regierung in Schleswig, unter Verleihung einer Regierungs⸗ und Bauratsbeförderungsstelle, der Re⸗ gierungs⸗ und Baurat Grochtmann von Duisburg nach Düsseldorf als Vorstand des Wasserbauamts daselbst.

Uebertragen sind: dem Regierungs⸗ und Baurat Aefke

Eberswalde die Vorstandsstelle beim Neubauamte für den weiten Abstieg des Hohenzollernkanals bei Liepe in Ebers⸗ alde, unter Verleihung einer Regierungs⸗ und Baurats⸗

beförderungsstelle, dem Regierungs⸗ und Baurat Sieben⸗ hüner in Eberswalde die Vorstandsstelle beim Wasserbauamt

8 b““ Die Oberförsterstelle Münster im Fopfterri nange. bezirk der Regierung Minden ist zum 1. Oktober 1922 zu be⸗ setzen. Meldungen müssen bis zum 5. Januar 1922 hier ein⸗ gehen. Die Stelle hat keine Dienstwohnung.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst Sund Volksbildung.

Der kommissarische Abteilungsvorsteher Dr. Kuczynski ist zum Abteilungsvorsteher am Pathologischen Institut der 2 rich⸗Wilhelms⸗Universität in Berlin ernannt und mit der

eitung der parasitologischen und vergleichenden pathologischen Abteilung dieses Instituts beauftragt worden.

Es sind ernannt: die Zeichenlehrer Kado an der Ober⸗ realschule auf der Burg in Königsberg i. Pr., Straube an dem Prinz⸗Heinrichs⸗Gymnasium in Berlin⸗Schöneberg und Wimmer an dem Gymnasium nebst Realprogymnasium in Neuwied zu Oberzeichenlehrern,

die Gesanglehrer Professor Sonderburg an dem Gym⸗ nasium in Kiel und Musikdirektor Kuhne an dem Dom⸗ gymnasium in Magdeburg zu Obermusiklehrern.

Bekanntmachung

Dem Markscheider Gustav Vormberge aus Elfringhausen bei Bredenscheid in Westfalen ist von uns heute die Befugnis zur Verrichtung von Markscheiderarbeiten für den Umfang des preußischen Staats erteilt worden.

Clausthal, den 8. Dezember 1921.

reußisches Oberbergamt. 8 Steinbrinck.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung vetwversaggef Ien. vom Handel vom 23. September 1915 (NGBl. S. 6 9 aben wir dem Kaufmann Gustav Schütze, hier, Bachstr. wohnhaft, durch Verfügung vom heutigen Tage jeden Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln, Wein und Spiri⸗ tuosen wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Diese Untersagung hat Wirksamkeit für das ganze Reichegebiet.

Lauenburg i. Pomm., den 10. Dezember 1921.

Die Polizeiverwaltung. Dr. Mittenzwey.

8 Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

Nichtamtliches.

Dentsches Reich.

Der Reichsrat versammelte sich heute zu einer Voll⸗ sitzung: vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Haushalt und Rechnungswesen, für Volkswirtschaft, für innere Verwaltung, für Verkehrswesen, für Steuer⸗ und Zollwesen, für Rechtspflege, für Reichswehrangelegenheiten und für Seewesen sowie die ver⸗ einigten Ausschüsse fir Verkehrswesen, für Haushalt und Rechnungswesen und für Volkswirtschaft Sitzungen.

Der deutsch⸗italienische Gemischte Schiedsgerichts⸗ hof ist am 5. Dezember 1921 in Rom zu seiner Eröffnungs⸗ sitzung zusammengetreten. An der Sitzung nahmen der deutsche Geschäftsträger von Prittwitz und der Unterstaatssekretär im italienischen Ministerium des Aeußeren Senator Valvassori Peroni als Vertreter der beiden beteiligten Regierungen teil. Im Anschluß an die Eröffnungssitzung haben, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, Verhandlungen über die Prozeßordnung begonnen, die sich der Schieds⸗ gerichtshof zu geben hat. Die Prozeßordnung wird nach ihrer endgültigen Feststellung im Naeesgh b a6 ver⸗ öffentlicht werden. Die Errichtung beruht auf Arlikel 304 des Vertrags von Versailles, wonach zwischen Deutschland einer⸗ seits und Se alliierten und assoziierten Macht andererseits ein Gemis sind die Prozeßordnungen veröffentlicht für die zwischen Deutschland und folgenden Staateu gebildeten gemischten Schiedsgerichtshöfe: Frankreich, Griechenland, England, Japan, Belgien, Siam und Jugoslawien. Die Errichtung weiterer gemischter Schiedsgerichts öe steht bevor. Sie sind dazu bestimmt, über die auf Grund der wirtschaftllichen Bestimmungen des Teils 10 des Vertrags von Versailles ihnen besonders zugewiesenen Streitfälle zu entscheiden. In Betracht kommen im wesentlichen die Streitig⸗ keiten aus dem Ausgleichsverfahren, die Festsetzung der Ent⸗ schädigung bei Ansprüchen von Staatsangehörigen der alliierten und assoziierten Mächte, deren Vermögen während des Krieges in Deutschland von einer Liquidation, Zwangsverwaltung oder sonstigen außerordentlichen Kriegsmaßnahmen betroffen war, und die Entscheidungen über Streitigkeiten, die sich aus den aufrecht erhaltenen Vorkriegsverträgen ergeben. Dagegen ist es nicht die Aufgabe der Gemischten Schiedsgerichtshöfe, über die Ansprüche deutscher Staatsangehöriger, deren Vermögen im Auslande von Maßnahmen des Wirtschaftstrieges betroffen sind, zu entscheiden.

„Der Präsident des deutsch⸗italienischen Gemischten Schieds⸗ gerichtshofes ist der Richter am eidgenössischen Versicherungs⸗ gerichte Giuseppe Berta in Luzern. Deutscher Schiedsrichter ist der ordentliche Professor der Rechte und Oberlandesgerichts⸗ rat in München Dr. Rabel, sein Stellvertreter der auch zum Schiedsrichter beim deutsch⸗französischen und deutsch⸗polnischen gemischten Schiedsgerichtshof ernannte Reichsfinanzrat Dr. Scholz in Berlin. Deutsche Staatsvertreter sind der Ge⸗ heime Oberregierungsrat Dr. Heinke in Rom und der Land⸗ Erütedeher Dr. Viehweger, dem die Leitung der

erliner Geschäftsstelle der Staatsvertretung beim deutsch⸗ italienischen Gemischten Gerichtshof, Bernimn W. 8 (Behrenstr. 21) übertragen ist. 8

—en

Der bayerische Gesandte Dr. von Preger in Berlin hat am Freitag den Reichsminister der Justiz Dr. Radbruch aufgesucht, um ihn im Auftrage seiner Regierung über deren Stellungnahme zu der vom der Justiz in An⸗ spruch genommenen Re ichs aufsicht in Fragen des Straf⸗ vollzugs zu unterrichten. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, erblickt die bayerische Regierung nach seinen Mitteilungen

ter Schiedsgerichtshof gebildet werden soll. Bisher

an seine Regierung übergebenen Aufzeichnung des Neichs⸗

ministers der Justiz eine in Artikel 15 Abs. 3 der Reichs⸗ Recht der Mängelrüge aus üesa nsenchehen Gründen Hinweis darauf, daß zwar reichsrechtlich in § 17 Abs. 4 Strafart der Festungshaft gegeben, der Strafvollzug aber aus⸗ Bundesregierungen vom 28. Oktober 1897 geregelt sei. hierauf, daß er seinen Schritt bei der bayerischen Regierung

allerdings als Ausübung des Reichsaufsichtsrechts verstanden wissen wolle. Er stellte aber unter Hinweis auf den

licher Bedenken hinsichtlich der Durchführung des Straf⸗ Mängeln bei Durchführung von Reichsgesetzen gemäß Artikel 15

Reichsverfassung zu den Befugnissen der Reichsregierung in allen Angelegenheiten gehöre, in 1M. dem Reich das Recht

der Gesetzgebung zusteht. Le veehe lürung der Angelegenheit wird hiernach durch

Regierung erfolgen müssen.

Die Ungarische Gesandtschaft in Berlin eG olgende vom 1. d. M. datierte Bekanntmachung über die le geng s des Optionsrechts im Sinne des Friedens⸗

vertrags von Trianon.

welches im Sinne dieses Friedensvertrages von Ungarn abgetrennt und einem anderen Staat angegliedert wurde, ohne Rücksicht auf

ibren Wohnsitz, ohne vorherige Entlassung aus dem ungarischen

Staatsverband ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit am 26. Juli 1921 verlustig und werden mit gewissen Einschränkungen ohne irgendein Einbürgerungsverfahren oder sonstige behördliche Maßnahme rechtskräftige Staatsbüͤrger des Staates, in dessen Hoheitsgebiet ihre Heimatsgemeinde fällt. Nach Art. 63 des Vertrages von Trianon sind alle Seeheben Staatsangehörigen, die ihre ungarische X“ im obigen Sinne verlieren, innerhalb eines Jahres, d. h. bis ein⸗ schließlich 25. Juni 1922, berechtigt, die Beibehaltung ihrer ungarischen

Staatsangehörigkeit zu beanspruchen (Option). 8 Das Pplionsrecht kann durch mündliche Erklärung vor einer zuständigen Königl. ungarischen Behörde oder schriftlich durch ein an das Königl. ungarische Ministerium des Innern zu richtendes Gesuch ausgeübt werden. Die Entscheidung über alle Optionsgesuche steht ausschließlich dem Königl. ungarischen Ministerium des Innern zu. Nähere Auskünfte erteilen nachstehende Königl. ungarische Ver⸗

tungsbehörden: 88 Pesbebape ungarisches Generalkonsulat Berlin W. 57, Bülow⸗

t 21, 2. gaßer⸗ ungarisches Konsulat München, Schönfeldstraße 32,

Königl. ungarisches Konsulat Hamburg, Beneckestraße 48,

Die Rheinische Zentrumspartei hatte die Mitglieder des Provinzialausschusses gestern nach Königswinter zu einer außer⸗ ordentlichen Sitzung eingeladen, in der der Reichskanzler Dr. Wirth das Referat über eine Reihe der brennendsten politischen Tagesfragen übernommen hatte. Wie die Kölnische Volkszeitung“ berichtet, gab der Reichskanzler in seinen Darlegungen einen Einblick in den gesamten Fragenkompler der inner⸗ und außenpolitischen Lage, der auch in den nächsten Reichstagssitzungen behandelt werden wird. Der Reichskanzler sprach über das Schuldproblem, die Erfüllungspolitik, die Be⸗ mühungen um eine Verbreiterung der Koalition, das Wies⸗ badener Abkommen, die bevorstehenden Entscheidungen über das Steuerkompromiß, das Schlagwort von der Erfassung der Sach⸗ und Goldwerte, die Schwierigkeit der Devisenbeschaffung, das Verhältnis der Zentrumspartei zur Landwirtschaft, die Lageder Verkehrsanstalten, über Oberschlesien und die Reparationen als Kernproblem der Weltwirtschaft.

Preußen.

Im Laufe des gestrigen Sonntags fanden in Gleiwitz Besprechungen der Staatssekretäre a. D. Lewald und Göppert und des Regierungspräsidenten a. D. von Miquel mit den Vertretern des vor kurzem ins Leben gerufenen Ober⸗ schlesischen Verbandes für Heimatschutz und kulturelle Bestrebungen und des Oberschlesischen Zweckverbandes für Leibesübungen statt. Die eingehende un ausgedehnte Aussprache gab den deutschen Unterhändlern Gelegenheit, alle Wünsche und Forderungen der deutschen Bevölkerung in der 8 den abzutretenden Teil Oberschlesiens lebenswichtigen Frage

es Schutzes der deutschen Minderheiten kennen zu lernen. Dabei kam die lebhafte Sorge und die schwere Beunruhigung zum Ausdruck, mit der die deutsche Bevölkerung Oberschlesiens angesichts der schlimmen Erfahrungen ihrer Schicksalsgefährten in Posen und Westpreußen ihrem zukünftigen Schicksal ent⸗ gegenblickt. v“

OSDesterreich. Nach einer in Wien eingetroffenen Meldung hat die

Generalskommission die NI. für Oeden⸗ e

burg⸗Stadt auf den 14. Dezember, für die Umgebung von Oedenburg auf den 16. Dezember anberaumt. 1 Hierzu erfährt das „Wiener Telegraphen⸗Korrespondenz üro“: . Die interalliierten Truppen sind am 8. Dezember Abends in Oedenburg eingetroffen. Die ungarischen Trupven sind aber bisher nicht abgezogen. Da dieser Termin somit unvereinbar ist mit der Entscheidung der Botschafterkonferenz, betreffend die Sicherstellung der Abstimmungsreinheit und Unparteilichkeit, sowie mit dem durch die Entsendung der interalliierten Truppen zu erreichenden Zwech, diese Abstimmungsgrundlagen zu sichern, hat die österreichische Regierung, bevor sie aus der obigen Terminfestsetzung, welche eine freie und unbeeinflußte Abstimmung unmöglich machen würde, die notwendigen Folgerungen zieht, zunaͤchst die Pariser Botschaster⸗ konferenz telegraphisch um Abbilfe ersucht. In der vorgestrigen Nationalratsversammtung erklärte der Bundeskanzler Schober: so betrübend die gegenwärtige Lage Oesterreichs sei, so dürfe man sich doch nicht von dem egenwärtigen Stande wirtschaftlicher Depression allein be⸗ enee. lassen. Schon die nächste Zukunft weise seiner An⸗

in der seinerzeit dem bayerischen Gesandten zur Weitergabe

sicht nach darauf hin, daß bei konsequenter Durchführung der der Regierung Maß in der

assung vorgesehene Rüge von Mängeln bei Ausführung 435. en. Sie bestreitet der Reichsregiernng dieses

des Strafgesetzbuchs eine programmatische Umschreibung der schließlich landesrechtlich, nämlich durch die Vereinbarung der Der Reichsminister der Justiz Dr. Radbruch erwiderte

Inhalt der von ihm seinerzeit übergebenen Aufzeichnung, die bei der bayerischen Regierung die Prüfung einzelner recht⸗

vollzugs angeregt und um Mitteilung des Ergebnisses dieseer Prüfun habe, fest, daß nicht eine Rüge von

Abs. 3 der Reichsverfassung in Frage komme, sondern eine vel. um Information, 88 sie nach Artikel 15 Abs. 1 der

Verhandlungen zwischen der Reichsregierung und der bayerischen

8 Nach § 61 des Vertrages von Trianon werden lalle ungarischen Staatsangehörigen, deren Heimatsgemeinde in einem Gebiet liegt,

4. Königl. ungarisches Konsulat Köln, Richard⸗Wagnerstraße 35.

u1“

8 llung des wirtschaftlichen Gleich⸗ etenhe Besserung eintreten würde. Trotz des Sen hnb Ungemachs würde das Land auch fernerhin Ruhe

dung behaupten. „der Beendigung einer vorgestern mit Loucheur und abgehaltenen Konferenz erklärte der Ministerpräsident 1 er werde der Einladung Lloyd Georges Folge sich nach England begeben, sobald er frei sei. Der er Reise könne noch nicht bestimmt werden, aber auch nge sseansgeschoben werden. Der Minister Loucheur in auf seiner Reise nach England begleiten.

Wie der „Matin“ mitteilt, hat sich der Minister

vr gestern zu einem kurzen Aufenthalt nach Brüssel

um sich mit der belgischen Regierung über die Re⸗ zu besprechen.

ournal Officiel“ veröffentlicht den Text einer

ung 883 die Zollzuschläge ad valorem für alle

vanien kommenden Waren festgelegt werden.

der vorgestrigen Sitzung des Internationalen

geratischen Kongresses in Paris wurde beschlossen,

gtionales Aktionskomitee zu schaffen. Die Delegierten den Wunsch aus, die nächste Zusammenkunft des tionalen Demokratischen Kongresses möge in Wien oder in statfinden. 8

Der Kongreß der Liga der Menschenrechte, der in Reims abgehalten wurde, hat sich mit dem raufbau beschäftigt. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ wurde eine Entschließung angenommen, in der Arbeiter für den Wiederaufbau verlangt werden. müsse in London geltend machen ohne sich um Privat⸗

zu kümmern —, daß die Geschädigten im Namen einschaft, von der so oft gesprochen werde, tatsächlichen Hder Alliierten verlangten, und daß dem französischen präͤsidenten die notwendige Vollmacht gegeben werde, „daß er von der Entente dazu beauftragt werde, von and Materialien und Arbeitskräfte zu verlangen. Die ßung wird dem Ministerpräsidenten Briand und dem Loucheur durch eine Abordnung vorgelegt werden.

Amerika.

der vorgestrigen Sitzung der Washingtoner enz wurden laut Bericht des „Wolffschen Telegraphen⸗ zunächst die heiden schon bekannten Entschließungen des sses für die Fragen des Fernen Ostens erledigt, die sich Unabhängigkeit Chinas und auf die Frage erritorialitätsrechte beziehen. Ferner wurden zwei ßungen angenommen, die der dritten und fünften var. der 1e Denkschrift entsprechen. Die erstere tdie Frage der Neutralität Chinas im Kriegs⸗ n der zweiten verpflichten sich die Signatarmächte, kein en zu schließen, das mit den von der Konferenz an⸗ enen allgemeinen Grundsätzen ihrer chinesischen Politik ripruch steht. rauf verlas der Senator Lodge das Viermächte⸗ 9 8 am Freitag paraphiert worden ist. Das gen lautet:

Vereinigten Staaten, das britische Reich, nzöfische Republik und das japanische Reich chlossen, zwecks Erhaltung des Weltfriedens und chutze ihrer Rechte, betreffend ihre insularischen Be⸗ en und ihre insularischen Dominions im n Ozean ein Abkommen zu schließen. Zu diesem Zwecke Pertreter ernannt, die sich über folgende Bestimmungen

baben:

die hohen vertragschließenden Teile verpflichten sich gegen⸗

Rechte bezüglich ihrer insularischen Besitzungen und Bim Stillen Ozean zu achten. Wenn zwischen einigen vertragschließenden Teile eine Meinungsverschiedenheit ent⸗

Haus irgendeiner den Stillen Ozean betreffenden Frage d ihre oben erwähnten Rechte berührt, und wenn diese verschiedeuheit nicht auf diplomatischem Wege in be⸗ r Weise geregelt wird und die gegenwärtig zwischen ihnen erfreuliche Harmonie zu gefährden droht, werden diese e anderen vertragschließenden Teile zu einer Konferenz ein⸗ die Gesamtheit der Frage zur Prüfung und Regelung vor⸗

ollten die oben erwähnten Rechte durch die aggressive einer anderen Macht bedroht werden, so werden die hohen ließenden Teile sich untereinander in vollständiger und frei⸗ Weise verständigen, um zu einem Einvernehmen über die n Maßnahmen zu gelangen, die sie gemeinsam oder ge⸗ greifen werden, um allen Erfordernissen der Lage gerecht

2 vorliegende Abkommen bleibt von dem Tage an, an dem aft triitt, zehn Jahre lang in Gültigkeit Nach Ablauf traumes läuft es weiter mit dem Vorbehalt, daß jeder vertragschließenden Teile das Recht hat, es mit zwölf⸗ ündigung zu beenden. 86 gegenwärtige Abkommen wird sobald wie möglich ent⸗ en konstitutionellen Gebräuchen der hohen vertragschließen⸗ fatiftziert werden. Es tritt in Kraft, sobald die sitionsurkunden in Washington nieder⸗ Sobald dies geschehen ist, ist die zwischen itannien und Japan am 13. Juli 1911 in Lon don lossone Konvention aufgehoben.

Senator Lodge fügte hinzu, die Anwendung von 5 im nicht vorgesehen. Sanktionen seien altet. Das Abkommen sei ein Versuch, den Frieden Dsen sicherzustellen, indem man sich auf die er Völker verlasse. Er habe das Vertrauen zu den

Natione 3 1 vermeiden⸗ daß sie sich alle Mühe geben würden, den

snhlet der britische Delegierte Balfour eine Rede,

nnüsmnung in der pazifischen Frage sei beendet. Das 88 e Bündnis, daß nunthehr sein Ende nehme, habe die itten 894 großen Krisen überstanden. Unter diesen Um⸗ en wi ie Unterzeichner des Bündnisses nicht auseinander⸗ nfole Efemde. England sei Mißverständnissen ausgesetzt ni 89 1. sei das einzige Auskunftsmittel gewesen, den miche ertrag auf eine breitere Grundlage zu stellen. dvn sagte Balfour, „zu sehen, daß die Vereinigten nien rantreich jetzt durch ein gemeinsames Abkommen mit Fecund Japan verbunden sind. Niechts ist besser ge⸗ bn zu sichern und die Abrüstung zu ermöglichen.“ efes muegawa erklärte, ganz Japan werde der Voll⸗ Frien erkes zustimmen und sich über dieses Unter⸗ än. freuen. Schanzer sagte, die italienische 8 mit allen Maßnahmen einverstanden, die der Weltfriedens dienen. Der holländische Ver⸗ icwunnebeck sprach dem Staatssekretär Hughes nsch zu dem ersten Ergebnis der Konferenz

18 88 kommen durch weitere Abmachungen, an denen China teil haben werde, vervollständigt werde. Nach weiteren Ausführungen des portugiesischen Vertreters schloß der Staatssekretär Hughes die Sitzung mit den Worten: „Ich freue mich, daß dieses Ab⸗ kommen einen außerordentlichen Fortschritt auf dem Wege der

Erhaltung des Friedens bedeutet.

Nach einer Havasmeldung haben zwischen den japani⸗ schen und den chinesischen Delegierten in delkäni⸗ Verhandlungen über die Kontrolle der Eisenbahn Kiautschou Tsinanfu stattgefunden, in denen die Japaner darauf hingewiesen hätten, daß sie Deutschland für die Kosten dieser Eisenbehn nach den Reparationsbestimmungen des Versailler Vertrages Ersatz leisten müßten. Darauf en die Chinesen zu erkennen gegeben, daß China geneigt sei, Japan diese Kosten zu ersetzen, wenn die Eisenbahn zurückerstattet würde.

Der Gesetzentwurf des amerikanischen Senats, betreffend die auswärtigen Schulden, setzt den Zinsfuß auf 5 Proz. fest und bestimmt, daß der Fälligkeitstag der 1ee. Obligationen spätestens der 5. Juni 1947 ein solle. Der Gesetzentwurf überläßt es einem Ausschuß die Zinsenfälligkeitstage festzusetzen.

Nach einer Meldung des „New York Herald“ hat der Ahbgeordnete Fehhsen im ves ss ren Re⸗ präsentantenhause einen Gesetzentwurf eingebracht, in dem ein Einwanderungsverbot für drei Jahre vorgesehen ist. Von dem Verbot ausgenommen werden Ehemänner bezw. Ehefrauen sowie ab gag⸗ Kinder naturalisierter Bürger oder Bürgerinnen der Vereinigten Staaten. Nach demselben Gesetzentwurf sollen vorläufig keine Naturalisierungen vorgenommen werden, ausgenommen solche von Personen, die drei Jahre in den Vereinigten Staaten gelebt haben.

Die Nationalversammlun der Republik Guatemala hat den General José Maria Orellan zum Haupt der Exekutivgewalt gewählt.

8 .

Nach einer Meldung der „Chicago Trihune“ aus Tokio

ist gestern ein Mordanschlag auf den kürzlich ernannten

japanischen Premierminister Baron Takahaschi ver⸗

5 worden. Das Attentat ist das zweite innerhalb weniger age.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

Gang der gemeingefährlichen Krankheiten.

(Nach den „Veröffentlichungen des Reichsgesundheitsamts“, Nr. 48 vom 30. November 1921.)

Pest.

Portugal. Vom 28. August bis 3. September in Lisfsabon 2 Erkrankungen; auf den Azoren: vom 4. bis 10. September 1 Er⸗ krankung in Horta Faval, vom 28. August bis 24. September 14 Erkrankungen und 4 Todesfälle in Ribeira Grande.

Russisches Reich. Vom 1. bis. 31. Juli in Wladi⸗ wostok 4 Todes älle.

Mesopotamien. Vom 1. bis 31. Juli in Bagdad 1 Erkrankung und 1 Todesfall.

Siam. Vom 31. Juli bis 13. August in Bangkok 6 Er⸗ krankungen und 6 Todesfälle.

China. Vom 7. August bis 3. September in Amoy 9 Todesfälle.

Algerien. Vom 1. bis 31. August in Algier 1 Erkrankung und 1 Todesfall.

Madagaskar. Vom 20. Juni bis 24. Juli in Tananarive 49 Erkrankungen und 46 Todesfälle an Lungenpest.

Angola. Vom 17. bis 23. Juli in Loanda 1 v

Senegal. Vom 1. bis 31. August in Dakar 12 Er⸗ krankungen und 9 Todesgfälle.

Brasilien. Vom 31. Juli bis 27. August in Bahia 2 Erkrankungen und 2 Todesfälle; außerdem herrschte im August eine Epidemie in Pindobassu (200 mil. westlich von Bahia); es wurden 60 Todesfälle festgestellt.

Ecuador. Vom 16. bis 31. August in Guayaquil 2 Erkrankungen und 1 Todesfall.

Cholera.

Siam. Vom 30. Juli bis 6. August in Bangkok 1 Er⸗ krankung und 1 Todesfall.

China. Vom 14. bis 20. August in Swatau 1 Erkrankung und 1 Todesfall; vom 28. August bis 3. September in Amoy 2 Todesfälle; vom 28. August bis 10. September in Schanghai 11 Erkrankungen und 4 Todesfälle.

e. Vom 31. Juli bis 27. August in Manila 10 Erkrankungen und 1 ocken.

Deutsches Reich. In der Woche vom 11. bis 19. No⸗ vember wurde 1 Erkrankung Paruschowitz (Kreis Rybnit, Reg.⸗Bez. Oppeln) festgestellt.

Italien. Vom 31. Oktober bis 6. November 34 Er⸗ krankungen, und zwar in den Provinzen Caltanissetta 7, Caserta 6, Teramo, Reggio di Calabria, Messina je 5, Genua, Brescia, Ravenna, Perugia, Salerno und Cantazaro je 1.

Schweden. Vom 16. bis 31. Oktober 1 Erkrankung in

Malmzs. Fleckfieber.

Deutsches Reich. . der Woche vom 20. bis 26. No⸗ vember wurde 1 Erkrankung einer aus Rußland eingetroffenen Flüchtlingsfrau in Frankfurt a. O. festgestellt.

ür die Zeit vom 8. bis 19. November wurden vxvrg .; 2 Erkrankungen bei Heimkehrern in Swinemünde (Kreis Usedom⸗Wollin, Reg.⸗Bez. Stettin) mitgeteilt.

in der Provinz Messina.

Türkei. Vom 21. August bis 17. September 14 Erkrankungen in Konstantinopel.

64 ten. Vom 24. Juni bis 22. Juli 44 Erkrankun und (22 Todesfälle) in Kairo; vom 27. August bis 16. September 10 (5) in Alexandrien. 8

Tunesien. Vom 3. bis 9. September 1 Todesfall in Tunis.

Algerien. Vom 1. bis 31. August 3 Erkrankungen und 4 ö in Algier; vom 1. bis 10. September 1 Todesfall

ran.

Die Wirkungen des Verbots der Herstellung, des Vertriebes, des Transports und der Einfuhr aller zum Genuß bestimmten alkoholischen Ge⸗ tränke in den Vereinigten Staaten von Amerika legte auf Ersuchen des Vorsitzenden des Ausschusses der Reichshaupt⸗ stelle gegen den Alkoholismus, Oberverwaltungsgerichtsrats Dr. Wey⸗ mann, der zurzeit in Deutschland weilende Oberrichter A. Pollock aus Dubuque (Vereinigte Staaten) vor einem engeren Kreise von Vertretern von Behörden und Vereinen dar, die am 28. November in den Sitzungssaal des Landeshauses geladen

worden waren. Der Redner berichtete zunächst, wie der Verbots⸗

bacigefüche Delegierte Tse bemerkte, China freue

rreichte und hoffe, daß das gegenwärtige Ab⸗

edanke entstanden und sich im Laufe von etwa vierzig Jahren lang⸗ am von Staat zu Staat durchgesetzt habe, Hapuich. 48 Bundesstaaten mindestens 36 das Gesetz annehmen mußten

A nahme des sunken usw.

allen

allen,

t, Fööge ist.

daß der Erfo sondern aller

und 45 hätten es angenonnnen fassung - die

Aenderung oder gar

Generalsekretär erkannt ha

n der Sto ühen Vert

daß es unmögli Umstellung der

entstammten—

olmer Hochschul⸗ lun 698 c No

chück hielt, wie

sei es so fest in der Ver⸗

es wieder umzu⸗

Alkoholgewerbe auf andere pro⸗ uktive Zweige der Volkswirtschaft sei verhältnismäßig micht durchgeführt worden.

bei jedem Gesetz, und zwar nicht me kämen, werde durch Geld⸗ 88 Erütg. . erkannt; urch hoffe man bald der Uebertretungen Herr zu werden. nsreichen Wirkungen des Verhots 8 * be rbeitsleistungen der Arbeitnehmer Verbots;

Angaben Mitteln

die naturgemäß

hr als bei jedem Gesetz, auch und Gefängnisstrafen enigegen⸗ werde nur auf Gefängnisstrafe

ing der Redner näher sige

gen seit der An⸗

der Roheitsverbrechen sei ge⸗

in Amerika ver⸗

Northeliffe⸗Presse, die Verbot zu bekämpfen. Man solle darum allen nachteiligen Angaben Mißtrauen entgegen⸗ en. Alles in allem könne man heute günstigen Folgen des Alkoholverbots, über die leider nur selten Nach⸗ richten in die Presse gelangten, bei weitem überwiegen, so daß an eine ufhebung des Verbotsgesetzes in Amerika nicht u denken sei. An den Vortrag schloß sich eine Besprechung an, an

er sich Präsident Dr. Bumm, Weymann, der Vertreter des

schon sagen, daß die

Obervperwaltungsgerichtsrat Dr. Reichswehrministeriums u. a. be⸗

Kunst und Wissenschaft.

v11““ Offiziell wird mitgeteilt, daß das Nobelkomitee des norwegischen rthing den Nobelfriedenspreis für 1921 zur Palhice dem Staatsminister Branting und zur anderen Hälfte dem des Interparlamentarischen V

bandes Lange zu⸗

r Musil h am Sonn⸗ und Literatur in Anwesenheit LWEI“ 8 ebn. un enhei önigs und mehrerer ande

Mitglieder des Königlichen 2 2,9 rede des Professors fessor Freiherr de Geer die Rede au Walter N Entdeckungen hinwies,

einer kurzen Begrüßungs⸗ T. B.“ mitteilt, der Pro⸗ d 5 1“ in er er auf die epochemachenden die den Namen dieses Forschers weltbekannt

aben. Nach der Rede trat Professor Nernst zum

ständigen Schriftführers der S⸗ auf den Nobelp dann ebenfalls den Preis aus der der feierlichen Preisverteilun fessor Schück die Antwort

selben Tage seine

ieder holung sol krieg, einsetzen werden.

1 Anatole verteilten Friedenspreis ne Verehrung dar. äußerte Anatole France, der kein Friedensvertrag, Europa wird unt arlamenten Pla eine Rede zu Ehren der chemischen Fissenschaft sagte Nernst, haben soviel Arbeit gemeinsam, und die Belohnungen nicht Sache eines einzelnen, ranting hielt zuletzt in der Teilung des Friedens⸗

ist Der Ministerpräsident eine kurze Ansprache, in der er erklärte, s zwischen einem Schweden und einem Norweger erblicke er eine schaft dafür, daß die Völker des Nordens ihre ganze Kraft gegen

cher furchtbaren Ereignisse, wie der letzte Welt⸗

König vor und empfing den Nobelpreis. Darauf folgte die Rede des 1 chwedischen Akademie Dr. Karlfeldt

reisträger in Literatur Anatole France, der Hand des Königs empfing. Nach g fand ein Festessen statt, bei dem Pro⸗ neuen Nobelpreisträger feierte. In France den am und brachte namentlich

tbarsten Kriege

ein Friedensvertrag eine Verlängerung n 212 8 dh ofessor ern elt da

chwedischen Akavemie⸗ *

Die Vertreter der

Carl Besl.

IFtalien. Vom 29. August bis 4. September 2 Erkrankungen

daß von den

LITRAH

amen Artot de P ard Tauber vom Landestheater in Dresdeu als Gast, Krasa, Lücke und Hieber besetzt, gegeben. Musikalischer Leiter ist Dr. Anfang 7 ½ Uhr.

Im Schauspielhause wird morgen „Othello“ mit Fritz Albert Steinrück als Jago und Margarete Anfang 7 ½ Uhr.

spiel von Fritz Peter G chauspielhause als ee der Mitglieder des Deutschen Theaters aufgeführt worden ist, b als Nachmittags⸗

Kortner in der Titelrolle, Schön als Desdemona wiederholt. „Prinzessin Llchn⸗ ein Märf⸗

im G

wird von Mittwoch, vorftellung regelmäßig im Großen Schauspiel hause gegeben werden. In der am Donnerstag im Schillertheater Char⸗ lottenburg stattfindenden Erst „Wintermärchen“ wird die Rolle der Hermione von Else Heims dargestellt; den Leontes spielt Georg Paeschte, den Polyxenes Gustav

Theater und Musik.

Opernhause wird morgen, Dienstag, „Mignon“, mit Herren Kammersänger

dem 4. Januar 1

abich,

von Shakespeares

i den anderen Hauptrollen sind beschäftigt: die Damen

hardt, Köstlin, Menzel, W die künstlerischen Rahmen hat der Maler Arava oper geschaffen.

Memel, 10. Schleppzug,

hatten eine Ladung öhe von Libau

in

brüchiger“ telegraphiert: „Hans“ aus Hamburg, Kapitän Ko

nach Istad bestimmt, am Weststrand gestrandet, drei Per⸗ sonen gerettet durch Raketenapparat der Station.

aris, 11. Dezember. 8

Lille, 11. Dezember.

Mannigfaltiges. (W. T. B.)

der Schleppzu dessen Verlauf ank; der an Bord befindli nden ihren Tod in den

„Mottlau“ lief darauf mit dem Seeleichter „Lima“ Pernau als Nothafen an, wo die Petroleumladung des Seeleichters gelöscht wurde. Von hier aus ging er nach Liba Danzig in See. beide Schiffe abermals in einen sch der Seeleichter wurde vom Schlepper losgerissen und trieb zwei Tage und zwei Nächte hindurch bis auf die Von hier aus wurde ein Memeler S Schiff in den Memeler Hafen brachte dampfer „Mottlau

Braun, Fritz, Illis, Neufeld. Paschke, Wagenbreth, die Herren Eber⸗ irth. Die Spielleitung hat Alfred Braun; utinos von der Staats⸗

Ein Danziger bestehend aus dem Danziger Schleppdampfer „Mottlau“ und den beiden Seeleichtern „Limg und „Julma“, wurde das Opfer eines schweren Seeunglücks. mit dem Bestimmungsziel Reval verlassen, beide See⸗ an Bord. Auf der einen schweren ter „Julma“ ührer sowie ein Matrose Der Schleppdampfer

Er hatte vor einigen Tagen

von Libau wieder nach ruesterort gerieten weren Sturm,

öhe von Nidden im Meere. lepper angefordert, der das

em Schlepp⸗

hat man bisher nichts gehör

Bremen, 10. Dezember. (W. T. G.) Die Rettungg⸗ station Prerow der „Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiff⸗

Dezember von dem Schoner ow, mit Roheisen von Lübeck

(W. T. B.) Nach einer Meldung ork Herald“ aus Washington sind 1301 Schiffe fahrtsamts außer Betrieb.

8 (W. T. B.) Eine Feuersbrunst bat gestern einen großen Teil der auf dem Gebiet von Roubair bestehenden Oelwerke vernichtet. Trotz der raschen Ankunft der Feuerwehr, die wenige Minuten nach dem und Stelle war, hat das Feuer sich auf drei gedehnt, wo das ganze Material und das Mauerwerk vernichtet Der sehr erhebliche Schaden konnte noch nicht abgeschätzt

eueralarm an Ort äumlichkeiten aus⸗