1921 / 295 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 17 Dec 1921 18:00:01 GMT) scan diff

Entscheidungen der Filmprüfstelle in

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Datum der Ent⸗ scheidung

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er Zeit vom 30. November bis einschließlich 13. Dezember 1921. . Zugelassen

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Hans Prechtl Straßburger & Co. Deutsche Bioskop, Berlin Hans Prechtl

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Ein Spitzbubenstreich . . Tong Dog, der geheimnisvolle Tote. Erkämpfte Liebe (In Treue fest)... Seine holde Schwiegermutter.. Regensburg im Fiiumn . . Hochgebirgsradtour der Münchener Stu⸗ denten Rud. Roßmann und Peter Hecker auf Naumanns Germania⸗Fahr⸗

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Filmprüfstelle München. Dr. Leibig.

1921, Dezember

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des Krieges vom 15. Februar 1917 genehmigte öffentliche Sammlungen,

während

Ministerium für Volkswohlfahrt. In der Woche vom 4. bis 10. Dezember 1921 auf Grund der Bundesratsverordnung über Wohlfahrtsp flege

tame und Wohnort

des Unternehmers

Zu fördernder Wohlfahrtszweck

Stelle, an die die Mittel abgeführt werden sollen

Zeit und Bezirk, in denen das Unternehmen ausgeführt wird

Zentralwohlfahrtsstelle der deut- Zugunsten der chen Juden,. Beilin 09 28

Rosenstraße 2—4

Schlesische Gesellschaft für Erd⸗ kunde, Breslau, Universität

gaben

Dezember 1921.

Nichtamtliches.

(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.) Deutscher Reichstag.

itzung vom 16. Dezember 1921, Nachmittags 3 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger“).)

Auf der Tagesordnung stehen zunächt kleine Anfragen.

Auf Anfragen der Abgg. Arnstadt (D. Nat.) und Hemeter (D. Nat.) über die Mängel bei der Versorgung der Landwirtschaft mit Stickstoffünger erwidert Regierungsrat Heinitz, daß der Wagenmangel die Schuld an den beklagten Mißständen trüge. Es werde aber Vorsorge getroffen, diesem Mangel abzuhelfen und dafür zu sorgen, daß die Landwirtschaft zur Frühjahrsbestellung über ausreichende Düngemittel verfüge.

Auf Anfrage des Abg. Schuldt (Dem.) und Genossen über die unkündbare Anstellung vieler Gruppen von Beamten der unteren Besoldungsgruppen erwidert ein Regierungs⸗ vertreter, daß schon im Juli 1920 beschlossen worden sei, die Kündigungsklausel zu streichen.

Auf Anfrage des Abg. Kunert (U. Soz.) über den Erlaß eines Notgesetzes, worin das Brennen von Kartoffeln zu Sprititus bei hoher Strafe verboten wird, erwidert Regierungsrat Heinitz: Zur Erzielung einer Preissenkung der Kartoffeln bemühen wir uns, die Spitzenorganisationen der Verbraucher und der Land⸗ wirte zusammenzuschließen. Durch Verordnungen vom November ist die Konzession für den Kartoffelhandel eingeführt. Das Brenn⸗ recht ist auf 33 Prozent beschränkt worden.

Auf eine weitere Anfrage des Abg. Kunert (U. Soz.) er⸗ widert ein Regierungsvertreter, daß die im Bvannt⸗ weinmonopolgeset zur Bekämpfung des Alkoholismus, der Tuberkulose und der Geschlechtskrankheiten zur Verfügung ge⸗ stellten 4 Millionen Mark erhöht werden sollten.

Abg. Kunert (U. Soz.) fragt drittens an, ob die Reichs⸗ regierung bereit sei, sich das amtliche amerikanische Material über die guten Wirkungen des Alkoholverbots zugänglich zu machen und daruf hinzuwirken, daß die deutsche Produktion von Alkohol ausschließlich für medizinische oder technische Zwecke erfolgen dürfe. Ein Regierungsvertreter erwidert, daß erst die Erfahrungen auch anderer Länder abgewartet werden müßten.

Abg. Hemeter (D. Nat.) fragt an wegen des dem Reichs⸗ wirtschaftsrat zugegangenen Entwurfes einer Einteilung Deutsch⸗ lands in Wirtschaftsbezirke. Es sei bedauerlich, daß eine Trennung der Provinzen Sachsen und Thüringen beabsichtigt sei, aus denen man zwei Wirtschaftsbezirke bilden wolle.

Ein Regierungsvertreter erwidert, daß es sich zu⸗ nächst nur um einen Ausgangspunkt für weitere Arbeiten handle. Zur Ergänzung des Materials seien vom Reichswirtschaftsrat die Wirtschaftsorganisationen der einzelnen Landesteile nochmals be⸗ fragt worden. Dabei sei den mitteldeutschen Organisationen auch die Frage vorgelegt worden, ob Sachsen und Thüringen einheit⸗ lich zu verbinden seien oder nicht. Erst nach Eingang der Ant⸗ worten und nach mündlicher Unterhaltung der Beteiligten werde ein Entwurf aufgestellt werden. Die Reichsregierung behalte sich ihre Stellungnahme vor.

Auf eine Anfrage des Abg. Wienbeeck (D. Nat.), der eine Unterstützung erwerbsunfähiger Rentner aus dem Stande der selbständigen Handwerker und Kleinkaufleute verlangt, wird regierungsseitig auf die im Haushalt bereitgestellten 100 Millionen verwiesen; aus diesen Mitteln wird den erwähnten Rentnern im f ein Zuschuß gewährt werden. Eine Anfrage des Abg. v. Dallwitz (D. Nat.) führt darüber Beschwerde, daß die Reichspostverwaltung seit Ende Mai d. J. die Anstellung der

vorgemerkten 8200 Militöranwärter gesperrt, dagegen mehr als außerplanmäßige Stellen für Post⸗ und Telegraphen⸗

15 000 Ein Regierungsvertreter erklärt, daß

gebilfinnen eingerichtet hat.

die Sperre nicht allein zuständig sei, und daß Erhebungen über Fufhebung der Sperre noch nicht abgeschlossen seien.

3 Eine Anfrage der Abg. Schmidt⸗Stettin (D. Nat.) und

Genossen wünscht eine Gleichstellung der aus dem Militär⸗

*) Mit-Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wjedergegeben sind.

Reichspot⸗ und Telegraphenverwaltung für die Aufhebung

Jüdischen Kinderhilfe“

Zugunsten ihrer satzungsgemäßen Auf⸗

ordnung

Zentralwohlfahrts⸗ Verlängert bis 1. März 1922 für

stelle .“ Preußen. Versendung von Auf⸗

rufen und persönliche Besuche in jüdischen Familien.

31. Januar 1922 für Preußen. Sammlung von Geldspenden durch Versendung von Werbeschreiben bis zur Höchstzahl von 1500 Stück an Privatpersonen und Körper⸗ schaften usw.

Der Minister für Volkswohlfahrt.

anwärterstande hervorgegangenen Reichsbeamten hinsichtlich der Anrechnung der Militärdienstzeit mit den entsprechenden preußischen Beamten. Die Antwort der Regierung verweist darauf, daß nach dem Reichsbesoldungsgesetz vom 30. April 1920 den Militäranwärtern im Hüchsthe e fünf aktive Dienstjahre auf das Besoldungsdienstalter bei ihrer ersten planmäßigen Anstellung angerechnet werden. Da tootz erhobenen Einspruchs des Reiches gegen die weitergehende Anrechnungsvorschrift des Preußischen Beamtendiensteinkommengesetzes der Preußische Landtag die An⸗ gleichung der günstigeren preußischen Bestimmungen an die reichs⸗ gesetzlichen Vorschriften erneut abgelehnt hat, wird die Reichs⸗ regierung auf eine Beschleunigung des Verfahrens vor dem Reichsschiedsgericht dringen.

„Eine Anfrage der Abgg. Vogel und Schmidt (D. Nat.) wünscht Auskunft, ob Maßnahmen getroffen werden, die die ungünstigen Folgen eines Berliner Elektrizitätsstreiks auf den Fernsprechverkehr beseitigen sollen. Ein Regierungsvertreter erklärt, daß die Berliner Fernsprechämter doppelte Akkumulatoren⸗ hatterien besitzen, und daß diese Einrichtungen unter normalen Verhältnissen bei den öffentlichen Elektrizitätswerken genügen, um den Fernsprechbetrieb bei kurzen Störungen der Stromlieferung sicher zu stellen. Ein großer Teil der Fernsprechämter ist mit weiteren Ersatzanlagen versehen worden, die aber ein Aufrechterhalten des Fernsprechbetriebes bei längeren Streiks nicht gestatten. Es werden sich deshalb bei längerem Versagen der Strombelieferung vorübergehende Betriebseinschränkungen nicht ganz vermeiden lassen. Bei dem Bau neuer Fernsprech⸗ ämter wird die Einrichtung leistungsfähiger eigener Strom⸗ erzeugungsanlagen ins Auge gefaßt werden. Auf eine demokratische Anfrage wegen der Schwierigkeit in der Kohlenversorgung erklärt Oberregierungsrat Willecke, daß die gegenwärtigen Schwierigkeiten in der Kohlenversorgung in erster Linie auf die unzureichende Förderung und auf Verkehrsschwierigkeiten zurückzuführen sind. Die Schwierigkeiten sind dadurch verschärft worden, daß die Eisenbahn selbst über keinerlei Kohlenvorräte verfügt, und daß deshalb für die bestimmte Kohlentransporte beschlagnahmt werden mußten. Wenn dadurch einzelne Werke zu Betriebseinschränkungen gezwungen worden sind, so war dies im Interesse der Allgemein⸗ heit nicht zu vermeiden.

Der Gesetzentwurf, betr. Verlängerungder Geltungsdauer der Verordnung über die Verwertung von Militärgut, und die Gesetzes⸗ vorlage, betr. die Anlegung des Prämien⸗ reservefonds privater Versicherungsunter⸗ nehmungen, werden ohne Aussprache in allen drei d Sererpesesu: be 8

Es folgt der mündliche Bericht des Rechtsausschusses über die Anträge der Fee P resh ser ten (aeseSö. (D, Nat.) und Frau Agnes (U. Soz.) auf Außerkraft⸗ setzung der vom Reichspräsidenten am 26. September er⸗ lassenen Verordnung über den Ausnahme⸗ zustand für das ganzeReich. 5

Abg. Marx (Zentr.) berichtet über die Verhandlungen des

Ausschusses. Der Ausschuß empfiehlt, aus verfassungsrechtlichen und tatsächlichen Gründen die Ankräge abzulehnen.

Abg. Dr. Gradnauer (Soz.): Meine Fraktion ist der Auf⸗ fassung, daß der Zeitpunkt gekommen ist, an dem die Aufhebung der Verordnung vonstatten gehen kann. Die Angelegenheit ist nach der Auffassung meiner Fraktion nicht eine hochpolitische Frage, sondern lediglich eine Frage der Zweckmäßigkeit. Zu der Zeit ihres Erlasses, besonders nach dem Attentat gegen Erzberger, war ihre Einführung eine Staatsnotwendigkeit ersten Ranges. In⸗ zwischen aber haben sih die Dinge so entwickelt, daß die Verord⸗ nung an Bedeutung außerordentlich verloren hat. geschlagen, mit der Aufhebung noch so lange zu warten, bis die Frage gesetzlich geregelt sei. Bis dahin wird aber voraussichtlich noch eine recht geraume Zeit vergehen, und wir sind der Auf⸗ fassung, daß kein Anlaß vorliegt, noch solange zu warten. Bei der sachlichen Beurteilung der ganzen Frage hat man lediglich davon auszugehen, ob solche bedrohlichen Verhältnisse, wie sie beim Erlaß der Verordnung herrschten, heute noch bestehen, und weiter, ob ihre Aufrechterhaltung mit dem strengen Sinn der Reichsver⸗ fassung noch zu vereinbaren ist. Der Artikel 48 der Reichsver⸗ fassung spricht davon, daß für den Erlaß einer sol eine „erhebliche Störung oder Gefährdung d

Man hat vor⸗

lichen Sicherheit und Ordnung“ gegeben sein muß. Unzweifelhaft leben wir auch heute noch nicht in ruhigen Zeiten, aber es ist doch eine gewisse Beruhigung und Entspannung eingetreten. Der best Beweis dafür ist, daß die Verordnung von Monat zu Mon

weniger zur Anwendung gelangt. Ich möchte noch besonders be tonen, daß wir, wenn wir für ihre Aufhebung eintreten, dam

keineswegs eine Spitze gegen Bayern beabsichtigen. Wenn in Bayern auch noch gewisse betrübliche Erscheinungen herrschen, ich erinnere nur an die politischen Geheimorganisationen, so muß versucht werden, solche Dinge durch beiderseitiges Entgegenkommen und nicht auf dem Wege des Konflikts auszutragen. Die A.

nahmeverordnung ist nach der Meinung meiner Freunde nic mehr notwendig, gegen einzelne Entgleisungen kann sie nicht me

aufrecht erhalten werden. Wenn wir zur rechten Stunde mit A

nahmen vorgehen, müssen wir auch die Entschlußkraft haben, d

zur rechten Zeit aufzuheben und damit unser Vertrauen zur Be⸗ völkerung zu bekunden. (Beifall bei den Sozialdemokraten,)

Eingegangen ist ein Antrag Dr. Stresemang (D. Vp.), wonach die Verordnung des Reichspräsidenten vom 28. September 1921 am 31. Januar 1922 außer Kraft geset wird.

Bayer. Gesandter v. Preger: Namens der bayerische Regierung habe ich folgende Erklärung abzugeben: Die bayerische Regierung hat seinerzeit die von ihr erlassene Ausnahmever ordnung aufgehoben, nachdem die Verordnung des Reichspräsidenten eine Fassung erhalten hatte, die zwar nicht als vollwertiger Ersat, aber immerhin als Ersatz der bayerischen Ausnahmeverordnung gelten konnte. Es bestand Uebereinstimmung zwischen der baye rischen Regierung und der Reichsregierung darüber, daß die neu Verordnung des Reichspräsidenten nicht ohne vorheriges Eind nehmen mit der bayerischen Regierung außer Kraft treten sol⸗ Würde die Verordnung ohne dieses Einvernehmen aufgehoben, se würde das Vertrauensverhältnis zwischen der bayerischen und de Reichsvegierung erheblich leiden. (Lachen auf der äußersten Linke Die bayerische Regierung wäre von neuem vor die Frage gestell⸗ ob sie nicht ihrerseits mit einer Verordnung vorgehen sollte. Nach unserer Auffassung ist der Zeitpunkt für die Aufhebung der Werr⸗ ordnung noch nicht gekommen. Die eingetretene Beruhigung ißt nach Ansicht der bayerischen Regierung nur eine scheinbare. Le steht solche Verordnung, die wie ein Damoklesschwert über den; Exzessen geneigten Elementen schwebt, so werden diese strebungen eine Hemmung erleiden, während andererseits dieser Elementen schrankenlose Freiheit gegeben und Tür und Tor geo⸗ 2 ist. Die gegenwärtigen Zustände sind nach Ansicht der behe ri noch nicht normal. (Lachen auf der äußersten Linken.

Abg. Graef⸗Thüringen (D. Nat.): Herr Gradnauer verfucht heute einer Sache, die seinerzeit von seiner eigenen Partei zu einen Haupt⸗ und Staatsaktion gestempelt war, eine untergeordnete deutung beizulegen. Sie (zu den Sozialdemokraten) fürchten jedenfalls, daß Sie bei der Verteidigung dieser Ausnahmeverord nung bei den Massen unterliegen werden (Lärm bei den Sozial demokraten). Sie wollen rasch mit einer E über ei unangenehme Aussprache hinweggehen. ir tun das aber nicht und benutzen die Gelegenheit, da hier ein Kapitel der schlimmste Reaktion in ganz Deutschland abgehandelt wird. Es handelt sich um eine Niederlage der Reichsregierung, die sich würdig anrei ihrer schweren außerpolitischen Niederlage. Zu vergleichen m der Verordnung sind die Zustände im vorigen Jahrhundert zur Zeit der Demagogenverfolgung. Ich erinnere an die Karlsbader Beschlüsse. Damals aber war der Träger der Reaktion Fürst Metternich, der wenigstens Diplomat war, eine Eigenschaft, die Hen Dr. Wirth erst nachweisen muß. (Große Unruhe bei den Sczial⸗ demokraten und auf der äußersten Linken.) Wir wissen es ja, dah die gegenwärtige Regierung es mit der Verfassung nicht so genan nimmt. Darum hat sie auch bei dem Wiesbadener Abtommen 5 Reichstag übergangen, obwohl selbst der Justizminister in dieser Hinsicht zweifelhaft war. Die scheinbare Wendung der Verordnung auch nach links ist nur ein Vorwand. Satyrische Kritik gehört imme zu den besten politischen Waffen, aber die Herren der Ae⸗ gierung sind gegen eine solche Kritik außerg ewöhnlich empfindlit Um wirkliche Verächtlichmachungen von Staatseinrichtungen a ahnden, genügen die geltenden Strafgesetze vollkommen. (Eeh richtig! rechts.) Nach dem Wortlaut der Verordnung kann aud

gegen Personen eingeschritten werden, die in ihrer Krit 8r Wahrheit sagen. Das ist unerträglich. Solange man in Kreisen der Linken fortgesetzt den früheren Kaiser und ene Mann wie Ludendorff beschimpft, solange haben diese Kreise e Recht, sich aufzuregen, wenn einmal ein Winkelblättchen in 2. Kritik der Regierung über die Schnur haut. Wir werden 8 Zukunft in jedem Falle, in dem ein Zeitungsverbot wieder 88 gehoben werden muß. den Fiskus auf Schadenersatz ver ng Das Verbot der „Täglichen Rundschau“ sollte offenbar ie Morgengabe an die neue preußische Koalition darstellen. net Besserung der Verhältnisse, gegen die sich die Verordnun werbsgg ist inzwischen eingetreten; sie ist eingetreten in dem es xe als Herr Reichskanzler Dr. Wirth sich Zurückhaltung vürsn Das Kesseltreiben der Regierung gegen uns ist uns im a fernaun ganz gut bekommen. Wenn wir die Aufhebung der Veror Wet⸗ beantragen, so tun wir das, um die Pressefreiheit und das f eins⸗ und Versammlungsrecht zu schützen. Dem Antrage . mann werden wir zustimmen. (Lebhafter Beifall rechts.) eiche⸗

Abg. D. Dr. Kahl (D. Vp.): Die Verordnung de ar ke präsidenten, deren Außerkraftsetzung wir für den 31. Zosen dem antragen, ist zweifellos verfassungsmäßig, und wir wolle xr Reichspräsidenten gern alle Mittel zur Aufrechterhalung öffentlichen Ordnung zur Verfügung stellen. Andererset eine Ausnahmebestimmung nur für eine vorübergehende stehen. Da jetzt eine gewisse Beruhigung eingetreten ist un geberische Maßnahmen zum Schutze der Republik im Laemmar Januar verabschiedet werden können, dürfte mit Ende Wein der Zeiptunkt zur Beseitigung der Verordnung gekommen mpüh⸗

Abg. Dr. Rosenfeld (U. Soz.): Wir sind Fhut eine Gegner von Ausnahmeverordnungen. Der wirkliche 8 uür Republik kann nicht durch Gesetze geschaffen werden, sorbeik maß⸗ dadurch, daß die republikanischen Arbeiter in der Repuh usschu⸗ gebend sind. Die Verordnung des Reichspräsidenten ist kauffen, artig und deshalb nicht brauchbar. Das Gerede von

um den Bayern Bayern darf aber nicht - dieser Verordnung treten ¹ 8 Reichspräsidenten ist verfassungs⸗ widrig und zwecklos. Zum Schutze der Republik müssen Gesetze geschaf’en werden. Das Volk muß dazu erzogen werden, als Zürger die Republik zu schützen mit allem was er ist und hat.

Abg. Haas (Dem.): Wenn der Abg. Gräf in seiner Rede offensichtlich unwahre Behauptungen aufgestellt hat, so zeigt das, daß die Krankheitserscheinungen der Zeit auch an ihm nicht spurlos worübergegangen sind. Seine Behauptung, daß in der Untersuchung

n des Mordes an Erzberger Polizeibeamte Belastungsmaterial vorgetäuscht haben, um die ausgesetzte Belohnung zu erhalten, ist seeres Geschwätz, durch das die Autorität des Staates nur unter⸗ graben wird. Ob das Verbot der „Täglichen Rundschau“ sachlich berechtigt war, will ich hier nicht untersuchen. In jedem Falle enthielt der Artikel, der Veranlassung zu dem Verbot gab, eine ganz niederträchtige Verdächtigung gegen Reichskanzler und Regierung. Ein anderes rechtsradikales Blatt hat geschrieben, der gegenwärtige Staat beruhe auf Einbruch und Verrat. (Zuruf des Abg. Graefe: Das sagen viele Leute!) Dann wundert es mich allerdings nicht, daß es dann schließlich zu politischen Morden kommt. Wir können für die Aufhebung der Verordnung nicht eintreten, solange nicht die Regierung erklärt, daß sie die Verordnung entbehren kann. Zuruf des Abg. Hermann Müller: Der Reichsrat ist für die Aufhebung!) Dadurch werden Sie nicht von der eigenen Ver⸗ antwortung befreit. Ich verstehe die Haltung der Unabhängigen nicht. Auf der einen Seite halten sie die Zeit zur Aufhebung der Ausnahmeverordnung für gekommen und andererseits bringen sie einen Gesetzentwurf zum Schutze der Republik ein, der sehr er⸗ hebliche Einschränkungen der persönlichen Freiheit enthält. Und dieser Gesetzentwurf, der u. a. die Konfiskation des Vermögens der Dynastie Zähringen fordert, ist mitunterzeichnet von dem Ab⸗ Kordneten Schwarz, demselben Mann, der in den Tagen der Re⸗ volution in einer Proklamation erklärt hat, die badische Groß⸗ herzogsfamilie und deren Vermögen steht unter dem Schutz der KRepublik. Auch an dem Worte der Republik sollte man nicht deuteln und rütteln dürfen. Wir sind nicht so ängstlich. Uns genügt, was jetzt Rechtens ist. Wir freuen uns, daß das Ver⸗ ältnis von Bayern zum Reich sich gebessert hat und sich beide nicht mehr spitzige Noten zuschicken, wie am Vorabend eines Krieges. Darum wollen wir keinen neuen Zustand der Erregung in Bayern schaffen. Im ganzen Reich muß mit gleichem Maß gegen rechts und links und, wenn es sein muß, auch gegen die Mitte verfahren werden. Auch wir wünschen das Verschwinden der Verordnung, aber zuvor muß das Gesetz da sein. Nicht aus Freude an Ausnahmen wollen wir solche Verordnungen und Gesetze, sondern weil wir die Republik sichern wollen. (Beifall bei den Demokraten.)

Abg. Leicht (Bayer. Vp.): Ich habe den Eindruck, daß die Rede des Abg. Graef mehr eine Bierrede gewesen ist. (Heiterkeit.) Dr. Gradnauer hat einen Eiertanz ausgeführt. Namens meiner Partei erkläre ich: Die Verordnung vom 28. September trägt nicht allein unseren Wünschen Rechnung, aber sie muß zunächst loyal aufrechterhalten werden⸗ Wir lehnen darum alle Aufhebungs⸗ anträge ab. (Beifall.) 3

Abg. Dr. Herzfeld (Komm.): Der Mord an Erzberger war nur das einer Kette von Mordtaten der Reaktion. Die Verordnung ist vor allem nach links hin angewendet worden. Die Verordnung ist noch schlimmer als die Metternichsche Reaktion, von der der Abg. Graef gesprochen hat. Diese demokratische Republik schrect nicht vor solchen Verordnungen zurück. Die Aufhebung ist eine Notwendigkeit, wenn das Deutsche Reich den Anspruch erhebt, unter den Kulturstaaten genannt zu werden. (Beifall bei den Kommunisten.)

Nachdem Abg. Dr. Rosenfeld (U. Soz.) nochmals für Auf⸗

munistischen Putschplänen wird nur vorgebracht, eine kleine W eihnachtsfreude zu machen. eigene Anordnungen an die Stelle lassen. Die Verordnung des

hebung der Verordnung gesprochen hat. kommt es zur Abstimmung. Ueber den Ausschußantrag, betreffend Ablehnung aller Anträge auf

Aufhebung der Verordnung, wird im Wege des Hammelsprungs abgestimmt. Der Ausschußantrag wird mit 160 gegen 142 Stimmen abgelehnt. Für den Ausschußantrag stimmen Zentrum, Bayer. Volkspartei, Demokraten und Deutsche Volkspartei.

Die Anträge auf sofortige Aufhebung der Verordnung werden angenommen.

Nunmehr vertagt sich das Haus.

Nächste Sitzung Sonnabend, 12 Uhr skleinere Vorlagen,

Nachtragsetat und Einkommensteuergesetznovelle).

Schluß nach 8 Uhr.

Preußischer Landtag 84. Sitzung vom 15. Dezember 1921. Nachtrag. Die Ausführungen, die bei der gemeinsamen Besprechung

des Sommerhaushalts der Schutzpolizei (im Haus⸗

haltsplan für das Ministerium des Innern), der Haushalts⸗ pläne für das Staatsministerium, die Oberrechnungs⸗ kammer und den Landtag und des Gesetzentwurfs über die Feststellung des Staatshaushaltsplans für 1921 der Minister des Innern Severing gemacht hat, hatten folgenden Wortlaut:

Meine Damen und Herren! Der Herr Abgeordnete Rabold hat in seinen Ausführungen gemeint, daß im Ministerium des Innern eine Zentrale eingerichtet wäre, die mit der besonderen Aufgabe betraut sei, von dem Minister alles fernzuhalten, damit er nichts von den Vorgängen in der Schutzpolizei sehe. Ich weiß nicht, ob eine solche Zentrale eingerichtet ist. Wäre es geschehen, so müßte ich hier erklären, das wäre ein un⸗ kauglicher Versuch mit untauglichen Mitteln am untauglichen Objekt. Ob sich einige Offiziere verschwören, mir Vorgänge, die die Schutzpolizei betreffen, vorzuenthalten oder nicht, ist für die Ausgestaltung der Schutzpolizei im wesentlichen gleichgültig. Ich bekomme aus allen Teilen der Schutzpolizei täglich so viele Privat⸗ briefe, daß ich schöon durch diese Anregungen und Mitteilungen über alles das unterrichtet bin, was in der Schutzpolizei vorgeht. Die notwendige Remedur würde mir aber sehr erleichtert werden, wenn die Partei des Herrn Rabold in ihren Angriffen auf die Schutzpolizei sich der Mäßigung befleißigte, die erforderlich ist, wenn es den Herren von der Unabhängigen sozialdemokratischen . auf den wirklichen Schutz der Republik ankommt. (Sehr n Herr Abgeordnete Rabold hat auf einen Vorgang auf⸗ 88 gemacht, der schon bei früheren Debatten über die Ent⸗ s ung der Schutzpolizei eine gewisse Rolle hier im Hause ge⸗ e Er verlangt jetzt endlich ein Einschreiten. Wenn Paseesh. mit einem Einschreiten wirklich so lange ge⸗ mehng ga- wenn das Ministerium wirklich erst jetzt dieser Er⸗ h keas des Herrn Abgeordneten Rabold bedürfte, so stehe ich shinncht an, zu erklären, daß dann ein solches Verhalten die .“ Kritik und schärfste Verurteilung verdiente. Aber der geordnete Rabold sollte, wenn er nicht die „Deutsche All⸗- vos ich oder den „Reichs⸗ und Staatsanzeiger liest,

„n ihm nicht in jedem Fall zumuten will (Heiterkeit), doch nigstens die „Freiheit“ lesen. Ich erinnere mich sehr gut,

A dieFreiheit⸗ seinerzeit von diesen Dingen, von Bestrafungen,

die das Ministerium selbst ausgesprochen hat, Mitteilung gemacht hat. Von den beschuldigten Offizieren ist niemand mehr in der Beschaffungsstelle. (Hört, hört!) Diese Vorgänge in der Be⸗ schaffungsstelle haben mir Veranlassung gegeben, sie vollständig umzustellen, so daß jetzt an Stelle der Offiziere, die in der Tat manchmal aus dem Vollen gewirtschaftet haben, wie ich schon in Köln als Zeuge erklärt habe, tüchtige Kaufleute, Techniker und Verwaltungsbeamte stehen. Ich glaube nicht, daß der Herr Abgeordnete Rabold heute noch ein Recht hat, über Verschleude⸗ rung von Steuersummen durch die Beschaffungsstelle zu klagen. (Zuruf bei den U. Soz.) Aber diese Beamten, die die Zigaretten⸗ etuis oder andere Geschenke von Firmen angenommen haben, die zur Lieferung für die Schutzpolizei beauftragt waren, sind ent⸗ lassen worden. (Zuruf bei den U. Soz.: Wo ist die Bestrafung?) Aber Herr Abgeordneter Rabold, es besteht ein Unterschied zwischen administrativen Maßnahmen, die der Minister zu treffen hat, und dem Vorgehen der Staatsanwaltschaft. (Sehr gut! bei den Soz. und im Zentrum.) Ich weiß nicht, ob die Staats⸗ anwaltschaft in der Annahme dieser Geschenke einen Anlaß sieht, ein Verfahren gegen die betreffenden Beamten einzuleiten.

Mit Bezug auf den Schießerlaß und andere Vorkommnisse in der Schutzpolizei hat der Herr Abgeordnete Rabold daran erinnert, daß sich die Führung der Geschäfte der republikanischen Minister sehr eigenartig ausnehme gegenüber der Praxis früherer „junker⸗ licher“ Minister, wie z. B. des Ministers von Hammerstein. Herr Abgeordneter Rabold, man kann in Preußen, natürlich besonders dann, wenn man sich in der Opposition befindet, derartige Töne riskieren. (Heiterkeit) Aber im Braunschweigischen und im Sächsischen Landtage unter der Ministerpräsidentenschaft des Herrn Sepp Oerter und unter der Verwaltung des sächsischen Innen⸗ ministers Lipinski muß man schon vorsichtiger sein (Heiterkeit); die gelegentlichen Mißhandlungen von Staatsbürgern durch Polizeibeamte sind nämlich keine preußische Spezialität, sondern sollen auch gelegentlich einmal in Braunschweig und in Sachsen vorkommen. (Heiterkeit Zuruf des Abg. Rabold.) Aber, Herr Abgeordneter Rabold, ich habe angenommen, daß Sie so etwas wie von einer materialistischen Geschichtsauffassung gehört und auch ein wenig davon kapiert hätten. (Heiterkeit.) Die Polizei, glaube ich, ist immer das die Anordnung der „Obrigkeit“ spielt dabei gewiß eine gewichtige Rolle, was ich gar nicht leugnen will —, was die öffentliche Sicherheit oder Unsicherheit daraus macht (sehr gut! bei den Sozialdemokraten), und unter einem Hammerstein hatten wir andere Verhältnisse, da hatten wir keine durch einen vieljährigen Krieg so demoralisierte Bevölkerung, wie das heute leider festzustellen ist (sehr gut! bei den Sozial⸗ demokraten), da stieg die Kriminalität nicht von Tag zu Tag, und da bildeten sich keine Räuberbanden, die auf ihr „politisches“ Pro⸗ gramm geschrieben hatten, den Staat durch ständige Ueberfälle zu beunruhigen und ihn dann zu eliminieren. (Sehr gut! bei den Sozialdemokraten.) Ich erzähle Ihnen da keine Räubergeschichten; ich trete Ihnen gleich den Beweis für diese Behauptungen an. Jetzt will ich nur sagen, daß der Herr Abgeordnete Rabold in seinen Parallelen doch ein wenig vorsichtiger sein sollte. (Sehr gut! bei den Sozialdemokraten.)

Die Auflösung der Hundertschaft zur sonderen Verwendung hat der Herr Abgeordnete Rabold bemängelt durch die Erwähnung, daß die Beamten, die andern Ab⸗ teilungen zugewiesen worden seien, dort ihr unseliges Spiel weiter⸗ treiben könnten. Nach seinem Rezept hätte ich die Hundertschaft nicht nur auflösen, sondern alle Mitglieder dieser Hundertschaft ohne jegliche unterschiedliche Behandlung entlassen müssen. Ich glaube, meine Damen und Herren, das wäre eine große Unge⸗ rechtigkeit den Beamten gegenüber gewesen, die in dieser Hundert⸗ schaft bemüht gewesen sind, nicht allein ihre Pflicht zu erfüllen, sondern auch den unheilvollen Einfluß der Meyer und Erren zu paralysieren. Daran hat es ebenfalls nicht gefehlt. Wenn der Herr Abgeordnete Rabold oder seine Freunde im Laufe des ver⸗ flossenen Sommers recht oft Mitteilungen von der Hundertschaft zur besonderen Verwendung bekommen haben, vermute ich, werden diese Mitteilungen nicht zuletzt den Kreisen entstammen, die treu zur Republik und treu zur demokratischen Verfassung gehalten haben. Diese Leute aber aus der Hundertschaft zu entfernen oder überhaupt aus der Schutzpolizei, das ich betone das noch einmal wäre meines Erachtens eine Ungerechtigkeit, eine Grausamkeit, die die Beamten nicht verdient haben. Daß Leute wie Stennes, Meyer, Erren keine weitere Verwendung finden, wie alle nicht, gegen die der begründete Verdacht der Mitwisserschaft oder der Mittäterschaft an Paßfälschungen besteht, das bedarf, glaube ich, an dieser Stelle keiner besonderen Betonung.

Nun hat der Herr Abgeordnete Rabold auf die Notwendigkeit einer Revision oder Aufhebung des Schieß⸗ erlasses verwiesen. Er hat in der ihm nahestehenden Presse fast jeden Tag mich an die Verpflichtung erinnert, diesen Schießerlaß so schnell wie möglich aufzuheben, und dabei auf das Beispiel des erschossenen Sylt und des erschossenen Lohse ver⸗ wiesen. Wenn Herr Abgeordneter Rabold an meiner Stelle säße, z0 meine ich, er hätte nicht viel anders gehandelt, als ich in diesem Falle getan habe. Ich habe die Notwendigkeit zu einer Revision des Schießerlasses nicht erst erkannt, als im April Sylt erschossen wurde. Ich glaube überhaupt nicht, daß der Fall Sylt und der Fall Lohse zur Begründung der Auffassung des Herrn Abgeordneten Rabold heranzuziehen sind. Insbesondere ist es falsch, die Schutzpolizei als Einrichtung bei dieser Erschießung heranzuziehen. Ich möchte Herrn Abgeordneten Rabold darauf aufmerksam machen, daß bei der „Ermordung“, wie gesagt worden ist, bei der Erschießung des Arbeiters Sylt und bei der Ver⸗ wundung des Arbeiters Lohse die Schutzpolizei überhaupt nicht ist Frage kam. Es sind Kriminalbeamte gewesen. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Meyer (Ostpreußen.] Ich wiederhole, es waren Kriminalbeamte, die mit der Schutzpolizei organisatorisch gar nichts zu tun haben. Daß der Abteilung I A des Polizei⸗ präsidenten es gelungen ist, einen solchen gemeingefährlichen Mann wie Lohse festzunehmen, das erachte ich als ein besonderes Verdienst der Abteilung I A. (Sehr richtig! Zurufe von den Komm.) Herr Abgeordneter Rabold, ich danke Ihnen für Ihre warme Anteilnahme an den Schicksalen der beiden erschossenen Arbeiter. Ich glaube aber, Sie sind darin sehr einseitig. Sie haben hier von dieser Stelle aus niemals Protest erhoben, wenn Beamte der Schutzpolizei von Räubern erschossen worden sind. (Sehr wahr! Sehr richtig!t) Und ich meine, das Leben der Schutzpolizeibeamten ist mindestens so viel Wert als das Leben

des Lohse, von dem festgestellt worden ist, daß er aktives Mitglied

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einer Räuberbande in Mitteldeutschland war. Hört! Hört!

Zurufe von den Komm.) Ich habe nicht den Ehrgeiz, der be⸗

sonderen Logik des Herrn Abgeordneten Dr. Meyer zu folgen, ich

will nur auf folgendes hinweisen: Bei der Verhaftung des Ar⸗

eiters Lohse ist in seinem Besitz ein Revolver gefunden. (Ab⸗

geordneter Rabold: Der ihm abgenommen wurde!) Lohse hat auch den Fluchtversuch nicht ohne weiteres unternommen, sondern

er hat die beiden Beamten, die ihn begleiteten, geschlagen. Und

ich weiß nicht, ob die Beamten nicht berechtigten Grund hatten

anzunehmen, daß Lohse sich noch im Besitz von weiteren Werk⸗

zeugen befand. (Abgeordneter Rabold: Sie haben ihn doch durch⸗ sucht!) Jedenfalls habe ich nach den Berichten, die mir über diesen Fall übermittelt worden sind, nicht den Eindruck bekommen, als ob sich der Fall Lohse ganz besonders zur Argumentation der Herren geeignet hätte, die eine dringliche Revision oder Auf⸗ hebung des Schießerlasses gefordert haben. Immerhin, ich habe im vorigen Frühjahr schon eingesehen, daß dieser Schießerlaß in seinem Wortlaut zu Mißverständnissen führen könnte, und habe damals schon eine Revision angeregt, die damals auch schon durchgeführt worden wäre, wenn nicht die mitteldeutschen Un ruhen nicht nur, sondern die Märzunruhen überhaupt und ihre Bekämpfung mich zu ganz besonderer Vorsicht gemahnt hätten. Denn, meine Damen und Herren, ich kann das Gefühl bei den Beamten nicht groß werden lassen, als ob sie von der Zentrale im Stich gelassen werden (sehr richtig!), wenn sie sich anschicken, im Interesse des Staates und der verfassungsmäßigen Regierung schwere Aufgaben durchzuführen. (Sehr richtig!) Der Zeitpunkt schien mir für die Revision damals nicht geeignet, kein Amts⸗ vorgänger hat in einer verhältnismäßig ruhigen Zeit die Ueber⸗ prüfung angeordnet, die leider verzögert worden ist, so daß ich nur die ersten Erhebungen in den Akten des Ministeriums fand, als ich mein Amt antrat. Ich habe eine beabsichtigte Enquete, die bei den Regierungspräsidenten veranstaltet werden sollte, auf⸗ gehalten und angeordnet, daß die Polizeipräsidenten der wich⸗ tigsten Städte mündliche Gutachten über eine Revision des Schießerlasses abgeben sollten. Die Präsidenten sind am Schlusse der vorigen Woche gehört worden, der Schießerlaß ist revidiert worden und wird morgen in folgendem Wort⸗ laut bekanntgegeben werden:

Die mir unterstellten Polizeiexekutivbeamten, Hilfspolizei⸗ exekutivbeamten und Landjägereibeamten dürfen von der Schußwaffe Gebrauch machen:

a) zur Abwehr eines Angriffs oder einer Bedrohung mit gegen⸗ wärtiger Gefahr für Leib und Leben des Beamten oder der in seinem Schutz befindlichen Personen.

Dieser Fall ist auch dann gegeben, wenn die Täter der mit den Worten „Waffen nieder, oder ich schieße!“, „Hände hoch, oder ich schieße!“ oder ähnlich zum Ausdruck gebrachten Aufforderung des Beamten, Waffen oder andere gefährliche Werkzeuge nieder⸗ zulegen oder loszulassen, nicht sofort nachkommen oder die nieder⸗ gelegten oder losgelassenen Waffen oder Werkzeuge wieder auf⸗ zunehmen sich anschicken.

b) zum Anhalten von Personen, die sich der Feststellung, Fest⸗

nahme und Festhaltung seitens des Beamten durch die Flucht

3u entziehen versuchen. 8

Bei offensichtlich geringfügigen Berfehlungen, insbesondere

politischen Charakters, darf indessen von der Schußwaffe zur Ver⸗

hinderung von Fluchtversuchen nicht Gebrauch gemacht werden.

Dem Gebrauch der Schußwaffe gegen Flüchtende muß der Anruf „Halt, oder ich schieße!“ oder „Hände hoch, oder ich schieße!“ erfolglos vorangegangen sein. Der Anruf kann nötigen⸗ falls durch zwei kurz hintereinander in die Luft abgegebene Schüsse ersetzt werden.

Diesem Erlaß sind Richtlinien beigefügt, die folgenden Wortlaut haben:

1. Der Gebrauch der Schußwaffe ist nur zulässig, wenn die An⸗ wendung anderer Mittel offenbar nicht zum Ziele führen würde.

.In keinem Fall darf er weiter gehen, als es zur Erreichung des gesetzlichen Zweckes erforderlich scheint.

.Gegen Kinder darf die Schußwaffe überhaupt nicht angewandt werden.

.Auf die Verhütung von Gefahren für Unbeteiligte, insbesondere in belebten Straßen und geschlossenen Räumen, ist sorgfältig Bedacht zu nehmen. 1

Festgenommene Personen sind unverzüglich darauf hinzuweisen, daß bei Fluchtversuch von der Schußwaffe Gebrauch gemacht werden kann. .

Ich bin überzeugt, daß dem Herrn Abg. Meyer diese Revision nicht weit genug geht, aber ich bin nicht in der Lage, dem Wunsch der Herren von der kommunistischen Partei restlose Erfüllung zuzusichern, wenn ich anderweitig erfahren muß, daß ausgerechnet in diesem Augenblick von Herren, die nicht offiziell der K. P. D. angehören, aber doch⸗ von Leuten, die sich Kommunisten nennen, eine ganz besondere Kampfmethode in Angriff genommen werden soll. (Hört, hört!) Der „Berliner Lokalanzeiger“ berichtete unter dem 26. November von einem Kriegsbericht aus Halle⸗Bruckdorf und von Proklamationen an das revolutionäre Proletariat, in dem offen zu Diebstählen aufgefordert wurde. (Hört, hört!) Ich habe diesen und ähnlichen Notizen sofort die größte Aufmerksamkeit zu⸗ gewendet. Ich bin überzeugt, daß die Herren von der kom⸗ munistischen Partei diese Aufrufe als Spitzelaufrufe bezeichnen werden. Leider, meine Herren, sind alle diese Dinge nicht in die Bereiche von Spitzeln und Erfindern zu verweisen. Sie haben leider einen sehr realen Hintergrund. (Hört, hört!) Es ist der⸗ selben Abteilung der Berliner Kriminalpolizei, die eben schon erwähnt wurde, erfreulicherweise gelungen, vor einigen Tagen vier Mitglieder einer solchen Räuberbande festzunehmen, Mitglieder der Räuberbande, die in Döbeln einen leider erfolgreichen Versuch der Brandschatzung unternommen haben. Bei den Mitgliedern dieser Räuberbande wurde eine Broschüre gefunden: „Der organisierte rote Schrecken“. Ich bin bereit, diese Broschüre gleich zur Einsicht⸗ nahme auf den Tisch des Hauses niederzulegen. Ich bin der Objektivität wegen verpflichtet zu erklären, daß der Verfasser dieser Broschüre auf die Herren von der kommunistischen Partei Deutsch⸗ lands gar nicht gut zu sprechen ist, und die Herren von der Un⸗ abhängigen Sozialdemokratischen Partei finden bei diesem Herrn Plättner, dem Verfasser der Broschüre, gar keine Gnade. Besser kommen schon die Mehrheitssozialisten weg. Die sind ja überhaupt schon verdammt, von denen erwartet man schon gar nichts meh