Abg. Dr. Herchel Gentr). Wer den Städten hift, bewahrt uns ein hohes, köstliches Gut. In allen Parteien weiß man jetzt, daß die Finanzlage der deutschen Städte heute unsicher, undurch⸗ sichtig und unerfreulich ist. Die öffentliche Meinung hat sich leider mit der Finanznot der Gemeinden nur wenig bes äftigt, ebenso⸗ wenig wie seinerzeit mit Oberschlesten. Hoffentlich werden wir nicht auch hier ein „zu spät“ erleben. Ich möchte diesen Augen⸗ blick benutzen, um den hehlegen Gemeinden Oberschlesiens von dieser Stelle aus einen herzlichen Gruß zuzurufen, damit sie sehen, daß wir ihrer als treue Volksgenossen nicht vergessen. (Lebhafter Beifall!) Aus drei Gründen muß das Reich den Städten helfen: der Selbstverwaltung, der Wiedergutmachung und der Dankbar⸗ keit. Wiedergutzumachen ist vor allem die Entziehung der Steuer⸗ hoheik. Wir sind uns zwar darüber klar, daß die Steuergesetz⸗ gebung von 1919 eine Staatsnotwendigkeit war. Aber damit ist den Städten nicht nur ein großer Teil der finanziellen Selbstver⸗ waltung genommen worden, sondern auch ein Teil der kulturellen Selbstverwaltung. Muß das Reich, das den Städten immer neue Aufgaben zuweist, und damit neue Lasten auferlegt, den Gemeinden auch helfen, so dürfen die Gemeinden doch nicht allein nach Staats⸗ hilfe rufen, sondern es muß der Gedanke der Selbsthilfe 8 ganz besonders betont werden. Wenn der Staat den Gemeinden neue asten auferlegt, ist er verpflichtet, den Anteil der Gemeinden an den Neberweisungssteuern zu erhöhen und diesen Anteil beweglich zu gestalten. Die Städte werden nur auf dem Boden privat⸗ bar lalistischer Methoden gedeihen können. Von Sozialisierungs⸗ experimenten muß unbedingt abgesehen werden. Ein Zeichen dafür, wie groß die Not in verschiedenen Kreisen des städtischen Mittelstandes ist, beweist, daß die Hausbesitzerorganisation in Bres⸗ lau ihren alten Vorstand in einer stürmischen Versammlung ab⸗ eesetzt, und der neue Vorstand beschlossen hat, dem Staate die Steuern zu verweigern. Dem Willen der Gemeinden zur Selbst⸗ hilfe muß auf seiten des Reiches der Wille zur Tat folgen. Nur dann wird aus dem Zusammenarbeiten etwas Gedeihliches für Städte und Staat, fur Volk und Vaterland herauskommen. (Beifall.)
Abg. Berndt (D. Nat.): Wir sind an der Reichssteuergesetz⸗ gebung, der Ursache der Finanznot der Gemeinden, nicht schuld. Wir haben im Gegenteil vor den von uns vorausgesehenen Folgen gewarnt. Aber unsere Warnungen sind unbeachtet geblieben, ob⸗ wohl sie von den hervorragendsten Sachverständigen und auch vom Deutschen Städtetag geteilt wurden. Nach 1806 erkannte man, daß zum Wiederaufbau des Staates das Wiederaufblühen des Städte⸗ wesens notwendig war und organisierte die städtische Selbstver⸗ waltung. Jetzt ist man den umgekehrten Weg gegangen. Es war ein unverzeihlicher Fehler, die finanzielle Seeeacss öbigsgit der Städte so stark von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Reiches abhängig zu machen. Schon aus 35 Gründen hätte man gerade umgekehrt verfahren müssen. Man hätte die Selb⸗ ständigkeit der Städte auf finanziellem Gebiete nicht einschränken, sondern erweitern müssen. Dann hätten die Städte, wenn es unter dem Drucke der uns auferlegten Lasten zum Zusammenbruch kommen sollte, das feste Fundament für den Wiederaufbau bilden können. Nachdem man den Gemeinden das Recht der Einkommen⸗ steuerzuschläge, also die Einnahmequelle, genommen hatte, hätte man auch ihre Ausgaben beschränken sollen, aber man hat sie weiter mit Armenlasten, Schullasten und Fürsorgelasten über⸗ bürdet und diese Lasten sogar noch weiter gesteigert. Berlin muß allein 30 Prozent seiner Einkommensteuerüberweisung für Wohnungs⸗ und Siedlungszwecke ausgeben. Das Recht der Be⸗ steuerung des reichssteuerfreien Mindesteinkommens ist wieder ge⸗ nommen worden, und zwar zu einer Zeit, als die Gemeinden diese Einnahme bereits ihren Etats zugrunde gelegt hatten. Die Städte haben zwar das „Steuerfindungsrecht“, aber sie können die Tarife ihrer Betriebsunternehmungen gar nicht mehr weiter steigern. Berlin hatte 1920 ein Defizit von 400 Millionen, 1921 von 250 bis 350 Millißnen. Eine ganze Reihe von Bauten für Kranken⸗ häuser, Badeanstalten usw. hat stillgelegt werden müssen aus dess ge Selbst die Ferienpiele der Schulen mußten im letzten Sommer plötzlich aus Mangel an Mitteln eingestellt werden.
Turngeräte können nicht 89. beschafft werden. Was soll da aus der Ertüchtigung unserer Jugend werden? Viele Städte erhalten ihre Budgets nur mit künstlichen Mitteln, um nicht kreditunfähig zu werden. Alle Parteien des Hauses müssen mehr Interesse für die Lage der Städte beweisen. Ich bedauere, daß der Finanzminister heute die Interpellation nur in so beschränktem Maße beantwortet hat. Meine Freunde billigen die Abhilfemaßnahmen, die der Interpellant vorgeschlagen hat. Außerdem ist es notwendig, daß das Reich sich von sämtlichen Realsteuern sernhält und diese den Gemeinden vollkommen überläßt. Entschieden müssen wir gegen eine weitere Kontrolle der öu“ durch das Reich protestieren. Auf dem Städtetag ist gesagt: „Rettet ihr die Städte, so rettet ihr das Reich!“ Die Städte sind das Fundament unseres Wiederaufbaues. Ohne Selbstverantwortung keine Selbstverwal⸗ tung! (Beifall rechts.)
Abg. Dr. Scholz (D. Vp.): Im dritten Bande seiner „Erinnerungen“ gebraucht Bismarck an der Stelle, wo er von der Selbstverwaltung der Gemeinden spricht, ein treffendes Wort. Er sagt: Selbstverwaltung — lucus a non lucendo. Im Reichstag und auch in der Reichsregierung macht sich allmählich mehr die Stimmung geltend, daß nicht allein für das Reich gesorgt werden muß, sondern daß man auch die Gemeinden leben laässen muß. Wenn das Reich den Gemeinden Sparsamkeit predigt, so erinnert das an die Predigt des Fuchses an die Enten. Die Reichs⸗ ministerien haben den Gemeinden zugeredet, die Forderungen ihrer Arbeiter nur ja zu bewilligen, damit die Streiks nicht weiter um sich greifen. So vermehrt das Reich die 88. der Gemeinden! In den Industriebezirken hat die Gewerbesteuer vielfach bis zu 4000 % erhöht werden müssen. Eine solche Belastung kann aber das Gewerbe einfach nicht tragen. Es war ein Unglück, die gesamte Reichsfinanzgesetzgebung und Reichsfinanzverwaltung zu zentrali⸗ sieren. Wenn wir die Reichseinkommensteuer für 1920 bereits hätten einziehen können, dann wäre die Finanznot der Gemeinden nicht so groß. (Sehr richtig!) Es ist geboten, wieder die Gemeinden mit der Steuereinziehung zu betrauen. Der Steueranteil der Gemeinden muß so bemessen werden, daß die Gemeinden ihre Etats beweglich gestalten können. Dieser Grundsatz muß in dem ange⸗ kündigten Landessteuergesetz zum Ausdruck kommen. Ist das nicht durchführbar, muß wenigstens der bisherige prozentuale Steuer⸗ anteil der Gemeinden entsprechend erhöht werden. Im Interesse der Selbstverwaltung muß den bereits in Erscheinung getretenen Versuchen des Reiches, die Finanznot der Gemeinden zur Ein⸗ führung einer Kontrolle der Gemeindefinanzen durch die Länder zu benutzen, mit aller Entschiedenheit entgegengetreten werden. Wir haben das größte Interesse daran, die Grundlage der Selbst⸗ verwaltung nicht zerstören zu lassen, denn nur sie ermöglichen eine praktische bemeinschaftsarbeit
Der Entwurfeines Gesetzes über die Her⸗ anziehung der Frauen zum Schöffen⸗ und Geschworenenamt und der Antrag der sozialisti⸗ schen Parteien über die Gleichstellung der Frauen in der Justiz wurden debattelos dem Rechts⸗ ausschuß überwiesen.
Nächste Sitzung Freitag 2 Uhr. Fortseßung der Inter⸗
ellationsbesprechung, Arbeitsnachweisgesetz, Anfragen, kleinere
Schkuß 6 4
86. Sitzung vom 19. Januar 1922, Nachmittags
(Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger“*).) Präsident Leinert eröfsnet die Sitzung nach 3 ¼ Uhr. Während der Weihnachtsferien sind die Abgg. Kamp
(Westfalen⸗Nord) und Dinslage (Westfalen⸗Süd), die dem
Zentrum angehörten, am 8. Januar verstorben. Das Haus
ehrt ihr Andenken in der üblichen Weise.
Die Vorlage wegen Abänderung der Anordnung, betreffend die Beschäftigung weiblicher Angestellten in Gast⸗ und Schankwirtschaften, wird ohne Erörterung an den Ausschuß für Handel und Gewerbe zurückverwiesen.
Zur ersten Beratung steht der Gesetzentwurf über die des zu Waldeck⸗Pyrmont gehörigen Gebietsteils Pyrmont mit dem Freistaate Preußen. Die Vereinigung mit Preußen ist von Pyrmont beantragt worden. Der über die Vereinigung zwischen Preußen und Waldeck⸗Pyrmont abgeschlossene Staatsvertrag, der die Ein⸗ verleibung von Pyrmont in den Kreis Hameln in der Provinz Hannover vorfieht, liegt zur Genehmigung dem Landtage vor. an der sich der Abg. Müller⸗Hameln (Soz.), ein Vertreter des Zentrums, die Abgg. von Campe (D. Vp.), Voß (Dnat.), Katz (Komm.) und Leid (U. Soz.) beteiligen, wird hauptsächlich die Frage erörtert, ob Pyrmont besser mit Hannover oder mit Westfalen Der Vertreter des Zent. den Anschluß an Paderborn für das Gegebene, während Abg. von Campe für Hameln eintritt. Antrag Pyrmonts im Sinne einer von Preußen gemachten moralischen Eroberung aufzufassen sei, stellt der Abg. Katz den bestimmtesten Widerspruch entgegen. Schließlich wird die Vor⸗ lage dem Verfassungsausschuß überwiesen, nachdem sich auch der Vertreter der Staatsregierung dafür ausgesprochen hat.
Es folgt die zweite Lesung des Gesetzentwurfs über das Wahlprüfungsgericht.
Die Sozialdemokraten prüfungsgericht nicht aus sieben, sondern aus acht Mitgliedern des Landtages neben sieben Mitgliedern des Oberverwaltungs⸗ gerichts bestehen zu las
Der Antrag wird angenommen.
§ 9 sieht unter anderem vor, daß über die Beeidigung der Zeugen und Sachverständigen das Gericht nach freiem Ermessen beschließen soll.
Abg. Katz (Komm.):
Vereinigung
längeren Aussprache,
zu vereinigen wäre. entrums hält
Der Ausführung, daß der
beantragen, das Wahl⸗
Diese Bestimmung ist pure Klassenjustiz gegen die Arbeiter. Wir haben Mißtrauen gegen die Justiz über⸗ haupt, dann aber besonders gegen einen aus bürgerlichen Abgeordneten bestehenden Gerichtshof.
§ 9 wird angenommen, ebenso der Rest des Gesetzes. sodann auch in dritter Lesung erledigt und gegen die Stimmen der Kommunisten endgültig angenommen.
Das Haus tritt sodann dem vom Verfassungsausschuß wonach die durch das Staats⸗ ministerium erfolgte Verkündung des Gewerbe⸗ und Han⸗ delslehrerdiensteinkommengesetzes vom 10. Juni 1921 mit der Maßgabe, daß bestimmte Vorschriften bis auf weiteres nicht ausgeführt werden zeichnet wird.
Die Beratung des Gesetzentwurfs über Erhebung einer vorläufigen Steuer vom Grundvermögen wird von der Tagesordnung abgesetzt.
Darauf tritt das Haus in die erste Beratung des Ent⸗ wurfs eines neuen Hebammengesetzes ein.
Minister für Volkswohlfahrt Hirtsiefer: Der Ihnen heute unterbreitete Entwurf, dessen Verabschiedung nicht in it hoffentlich ermöglicht wird, indern ausreichenden Schutz und
Der Gesetzentwurf wird
vorgelegten Antrag bei,
als nicht zulässig be⸗
1 zu fern liegender soll in gleicher Weise Frauen und - und Hilfe bieten, wie auch den Hebammen den ausreichenden wirtschaftlichen Unterhalt schaffen. Der Entwurf daß die Kreise
Hebammen
in Bezirke
in dem betreffenden überwiegende auch ferner zu den freien Gewerbetreibenden gehören. regelung des Hebammenwesens macht
Erhöhung der Hebammengebühren eine A aus öffentlichen Mitteln erforderlich, aus Mitteln des Staates gedeckt we zu einer Nachprüfung des Entwurfs im Ausschuß
daß ein Gesetz zustande kommt, das die gründliche Hebammen ermöglicht und die durch den Krie hehagern sehr geschädigte Volksges
nur so viel Versorgung der Frauen lich find.
Bezirk erforder⸗ Hebammen wird
neben einer wesentlichen usgabe von 19 Millionen von der mehr als die Hälfte Die Regierung ist bereit und hofft, Ausbildung der Krieg und seine Nach⸗ undheit wieder bessern kann.
rden muß.
Abg. Frau Ege (Soz
) spricht sich gegen den vorliegenden Gesetzentwurf
früheren Regierungsvorlage, Lesung einstimmig zur Annahme Der Minister Stegerwald habe sein rungen dem Landtage zialdemokratische Antrag, rungsentwu Ausschußbera
aus, der von der der Ausschußberatung in zweiter gelangte, gar nichts enthalte. Versprechen, die Vorlage mit wieder vorzulegen, nicht gehalten. der im wesentlichen dem früheren Regie immer nicht aus der gekommen. Der neue Gesetzentwurf hat so große unmöglich den Müttern und V In Allenstein sind 25 %,
der niederkommenden Mütter ohne jegliche ein Reichshebammengesetz für wichtigsten Forderungen der Hebammen, versorgung, sind in dem neuen Entwur der Gebührenordnung herrscht Willkür.
ere und längere Ausbildung erhalten. tellte des Staates sein. Wir Soz tzen, die Hebammenreform durch für die Hebammen und die Mütt dieser Gesetzentwurf unter keinen Umstünden verabs Ich setze das beste Vertrauen in den daß er mit uns recht bald eine Heb Wir beantragen, schuß der die notwendig
Auf Antrag des Abg. Dr. We Vertagung beschlossen.
Nächste Sitzung Freitag, 12 Uhr: Gesetzentwurfs, kleine Vorlagen, Auf den Staatsrat, Staatsschuldenverw
Schluß gegen 6 Uhr.
*) Mit Ausnahme der du der Heree Menahen die en Whe
geringen Aende
ung zurück⸗ Verschlechterungen, des Landes d, in Berlin 18 % Hebammenhilfe!
allerrichtigste.
vor allem die der Alters⸗ f gar nicht berücksichtigt. In e Hebammen müßten eine Vor allem sollen sie An⸗ zialdemokraten werden alles daran zubringen. Wenn wir das Beste er im Auge behalten,
sei leider noch
empfehlen können.
dann darf chiedet werden. Wohlfahrtsminister und hoffe, ammenreform anstreben wird. Bevölkerungspolitischen Aus⸗ en Aenderungen treffen wird.
yl (u. Soz.) wird hierauf
den Entwurf
Weiterberatung dieses schädigung für altungsgesetz.
ö Sperrdruck hervorgehohenen Reden rtlaute wiedergegeben sind.
Parlamentarische Nachrichten. G
chuß für Volkswirtschaft
Im Reichsta üro des Vereins deut
wurde, wie das „Nachrichtenb chtet, der Gesetzentwurf ü ändischen Zahl
scher Zeitun ber den Verk ungsmitteln ber
verleger“ beri⸗ mit ausl
Dauch (D. Vp.) hielt eine gesetzliche Regelung für notwendi dj aber das legitime Geschäft nicht stören dürfe. Der Redner hacts wie es mit der Wirkung des Gesetzes im besetzten Gebiet und in Oberschlesien stehe, Für die Anwendung des Gesetzes in diesen Gebieten müßten besondere Garantien geschaffen werden, wenn das Gesetz nicht ein Loch haben solle. Redner bemängelte die im Gesetz⸗ entwuͤrf enthaltene Bestimmung des Begriffs der ausländischen Zahlungsmittel. Dieser Begriff sei im Rahmen unserer ganzen Lage zu klären. Die Spekulation in fremden Valuten sönut auch ohne diese verfrühte Festlegung getroffen werden. Abg. Dr⸗ Dernburg (Dem.) wies darauf hin, daß der Dollar der feste Pegei sei und nur eine Spekulation in Mark stattfinde. Kaufmännische Zahlungen dürften nicht unter das Gesetz fallen; auch fänden diese ohnehin durch Banken statt, wie es im Gesetz gefordert werde. Das Gesetz stelle eine unerträgliche wirtschaftliche Belastung des Bank⸗ geschäfts dar. Das Gesetz sei ein Schlag ins Wasser, es sei fraglich ob die Leute in der Grenadierstraße gefaßt würden; andererseitz würde der Ausländer, der in fremder Valuta bezahlt, und ei Teil des legitimen erwünschten Außenhandels mit Patenten literarischen und künstlerischen Erzeugnissen ꝛc. getroffen. Die Verengung der Mark, die das Gesetz bedinge, sei ein Fehler Der Staatssekretär Dr. Hirsch teilte die Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit des Gesetzes in den besetzten Gebieten nicht. Nach den im Juli darüber gepflogenen Erörterungen seien seitdem wesentliche Verletzungen des Gesetzes in den Rheinlanden nicht be⸗ kannt geworden. Rechtliche und tatsächliche Gründe sprächen also nicht gegen die wirksame Jukraftsetzung des Gesetzes. Man bezwecke, auf dem vorgeschlagenen Wege die Sabotage der deutschen Währung im Binnenlande durch die sogenannten „schwachen Hände“, die Außenseiter des Wirtschaftslebens, einzuschränken. Die Regierung sei sich dessen be⸗ wußt, daß mit der gegenwärtigen Vorlage allein die deutsche Valuta nicht gehalten werden könne. Die 1 könne nur liegen in der Stabilisierung der Mark durch Ausgleich der Zahlungsbilanz und des inneren Etats. Wenn dies nicht geschehe, so werde sich die Wirtschaft aus sich selbst heraus helfen. Der Staatssekretär erinnerte daran, daß die Sache nicht von heute und gestern sei. Sie sei z B. hervorgetreten im Frühjahr 1921 vor Schließung des Lochs im Westen, als die Mark sich ebenfalls in katastrophalem Sturze befand. Damals habe man den Vorgang der Zahlung von Auslandz⸗ währung im Binnenlande als Sabotage der Mark in Inlande bezeichnet. Es bestände, falls sich die Repara⸗ tionslast mindere, wenigstens eine gewisse Hoffnung, zu einer relativen Ruhe in den Schwankungen der Währung zu gelangen. Der Staatssekretär verwies auf die bedenkliche Lage, die sich darin ausdrücke, daß allmählich die Markwährung durch eine Milch⸗, Aal⸗, Kartoffelwährung bei Pacht⸗ verträgen, Hypotheken und selbst bei Abgaben an Parteikassen abgelöst werde. Die gummiartige Dehnbarkeit der Valuta drobe gefährlich zu werden. Sei schon die Berechnung in Auslandswährung
Binnenlande bedenklich, aber vielfach schwer vermeidlich, so sei die Ausbreitung der Zahlung in ausländischer Paluta auf die Dauer verderblich. Die Ausbreitung der Zahlung in Auslandswährung führe zum Ruin der nationalen Währung. Das Gesetz solle dagehen neben anderen Maßnahmen eine gewisse Sicherung der nationalen Währung erstreben. Gewiß sei es leider nicht zu umgehen, daß bei den gewaltige Schwankungen der Paluta für die Zölle der Stand der Valuta d
Rechnungseinheit verwendet wird. Es werde jedoch nicht in Goh,
sondern in Papiermark gezahlt. Geradezu bedrohlich aber sei es, de ausländische Valuta als Zahlungseinheit des Binnenlandes einzu⸗ führen und hiermit im Zusammenhang in überflüssigem . fremd Zahlungsmittel hereinzunehmen. Das komme schließlich auf Hergate deutscher Realwerte für fremde Zahlungsmittel hinaus. Zveck der Regelung sei es, allzu krassen Auswüchsen zu begegnen und de inlandischen Währung als Zahlungseinheit eine gewisse Stütze 1 geben. Bei der Einzelberatung erklärte der Staatssekretär gegen⸗ über auftauchenden Bedenken, daß durch das 42 dder Verkehr mit ausländischen Zahlungsmitteln tatsächlich eingeschränt werden würde. Die von verschiedenen Abgeordneten b Mehrbelastung der Banken müßte, soweit sie eintrete, in Kauf genommen werden, wenn die erzielte Wirkung auf die Bessenng der Valuta erreicht würde. Der Berichterstatter Schlack wis danuf bin, daß durch das Gesetz der legitime Handel nicht getroßen vethe Der Ausschuß stimmte im wesentlichen den Beschlüssen der esten Lesung des Gesetzentwurfs zu. Zu § 1 wurde gemäß einem Uunne Helfferich (D. Nat.) beschlossen, daß Geschäfte über auelindice Zahlungsmittel nicht nur mit oder durch Vermittlung der Reichebent oder durch die im Gesetz gegen die Kapitalflucht näher bezeichneten, jm Sezftteriös ge⸗ Betrieb von Depot⸗ und Depositengeschäften rechtigten Banken und Bankiers und die sonst ausdrücklich⸗ geführten Händler, sondern auch durch diejenigen abgeschlose werden dürfen, denen die im § 3 vorgesehene Bescheinigung duh die zuständige Handelskammer erteilt ist. Zu § 2 wurde deschase daß eine Vergewisserung über die Person des Antragstellers durh
die im § 1 bezeichneten Banken und Bankiers bei Abschluß ver
Verkaufsgeschäften über ausländische Zahlungsmittel, erfordersch ist. Im Regierungsentwurf war nur allgemein von Geschäften lhe ausländische Jahiuggemnttel die Rede. Des weiteren stimmte der Ausschuß einem Antrag zu, wonach als Geschäft über ausländiche Zablungsmittel es nicht gilt, wenn ausländische Zahlungsmittel Zug um Zug gegeneinander umgetauscht werden. In einem Zusatz wild bemerkt, daß die in § 2 desinierte Verpfli tung der Banken entfäll, wenn es sich um einen Ausländer handelt, für den nach den Vor⸗ schriften der Reichsabgabenordnung vom 30. Dezember 1919 die Zu⸗ ständigkeit eines Finanzamts nicht gegeben ist. Entsprechend der Annahme dieses Antrages des 8 Dauch (D. Volksp.) wude auch zu §) 3 festgesetzt, daß Auslandsdeutsche jenen In⸗ ländern gleich zu achten sind, denen diese Bes v. erfellt ist. Gemäß einem Antrag Dernburg (Dem.) wurde be⸗ olsen daß bis zum 30. April 1922 die Bestimmungen der §§ 1 und 2 au im Handels⸗ und Genossenschaftsregister eingetragene Personen und ersonenvereinigungen keine Anwendung finden und daß vom I. Mai 922 ab die bezeichneten Personen und Personenvereinigungen die en Bestimmungen unterliegen, soweit nicht die zuständige Handelskammer ihnen bescheinigt, daß ihr Gewerbebetrieb Geschäfte über ausländicche Zahlungsmittel regelmäßig mit sich bringt. Einem weiteren vuiu des Abg. Dernburg gemäß wurde ju § 6 beschlossen, daß die fen bestimmungen dann eintreten, wenn die Zuwiderhandlung vorsä ¹ oder fahrlässig geschieht, während im Regierungsentwurf nur allgemäin von Zuwiderhandlungen die Rede war. Nach den Beschlüssen des Ausschusses soll das Sa- am 1. April 1922 in Kraft treten. Die zweite Lesung fand nach dieser Fesistellung ihren Abschluß⸗
— Der Reichstagsausschuß für das Branntwein, monopol beschloß angesichts einer Reihe schwieriger, noch klärender Fragen, vor Eintritt in die Einzelberatung die Vorberfin dieser Materien einem Unterausschuß zu übertragen. Es hand N. 23 8 Frngen der Zusammensetzung und des Einflusses des Bein und so for
Gnsiasenenges eer
Der Aeltestenrat des preußischen Landtag8 sie am Donnerstag vor Beginn der Vollsitzung eine Bespre ung, nde die Geschäftslage ab. Zunächst soll eine Reihe kleinerer genssi die darunter der Gesetzentwurf über das Wahlprüfungsgericht un Abänderung der Anordnung über die Beschäftigung weiblich estellten in Gast⸗ und Schankwirtschaften, erledigt werden. söbes ferner die ersten Beratungen über die Gesetzentwürfe, „ ie Grundsteuer und das Hebammenwesen. Mit den leinen 621 ständen hoffe man am Freitag zu Ende zu kommen. Für Semanezec sollen Strafverfolgungen, besonders die Fälle Eberlein, Schath und Scholem, beraten werden, ferner die Abänderung des lach gesetzes, durch die die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen ahen renitenten Abgeordneten die Dläten in besonderen Fällen zu eGegkte Für Montag steht die Besprechung von Fragen der besetten, Aug. für Dienstag die Besprechung der Notlage der Gemeinden Ein - sicht. Am Mittwoch wird der Finanzminister den neuen Auss bringen. Hieran schließt sich eine allgemeine politische
Danach foll eine Besprechung der neuen Grundsteuer erfolgen.—8
Dem Reichstag sind der Entwurf eines gesetes,
betrefkend den Kassenbestand der Reichsbank, de Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung . Reichs ausführungsbehörde für Unfallversicherung, der Entwurf eines Gesetzes über den Ersatz der durch den Krieg verursachten Personenschäden (Personen⸗ schädengesetz) und der Entwurf eines Gesetzes zur Abänderung des Gesetzes, betreffend die Be⸗ steuerung der Dienstwohnungen der Reichsbeamten, vom 31. Mai 1881 nebst den amtlichen Begründungen zur Beschlußfassung zugegangen.
—
Dem preußischen Landtage ist jetzt der Staats⸗ haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1922 zu⸗ gegangen. 1
Danach sind für das Rechnungsjahr 1922 die Einnah auf 29 131 289 882 ℳ, die Ausgaben im Söhenansan men 18817 606 951 ℳ, im Extraordinarium auf 10 313 682 931 ℳ, zusammen mithin ebenfalls auf 29 131 289 882 ℳ veranschlagt. Einnahme und Ausgabe halten sich also ohne Anleihe das Gleich⸗ wwicht. Gegenüher den Abschlußzahlen des Staatshaushaltsplans für 1921 ergibt sich nach Ausscheidung der größeren durchlaufenden Posten von 5976 Millionen Mark für 1921 und von 14 812 Millionen Mark für 1922 eine Steigerung um 3519 Millionen Mark und
gegenüber den Abschlußzahlen des letzten Friedenshaushalts für 1914
nach Ausscheidung der Einnahmen der inzwischen auf das Reich über⸗ gegangenen Eisenbahnen von 2691 Millionen Mark und 8
laufenden Posten von 237 Millionen Mark eine Steigerung um
12 402 Millionen Mark. Das Anwachsen der Abschlußzahlen ist gegenwärtig in der Hauptsache nichts weiter als eine Folge der Entwertung der deutschen Mark. Erwägt man, daß die Abschluß⸗ zahlen des Haushalts für 1922 sich auf das Siebeneinhalbfache des letzten Friedenshaushalts belaufen, während gegenwärtig der Wert der Mark im IJnlandsverkehr auf etwa den 15. Teil des damaligen Standes gesunken ist, so ergibt sich, daß die Hausbalts⸗ ansätze der Geldentwertung erst zur Hälfte gefolgt sind. Bei den Ausgaben bedeutet dies, daß hier Einschränkungen in weitestem Um⸗ fange gegenüber dem Friedensbedarf stattgefunden haben. Neu ein⸗ gestellt sind bei der allgemeinen Finanzverwaltung: a) eine Ein⸗ nabme von 948 000 000 ℳ aus der Steuer vom Grundvermögen; der entsprechende Entwurf ist dem Landtag jetzt vorgelegt worden; b) eine Einnahme von 140 000 000 ℳ aus der Abgabe zur Förderung des Wohnungsbaues.
Nr. 2 der „Veröffentlichungen des Reichsgesund⸗ heitsamts“ vom I1. Januar 1922 hat folgenden Inhalt: Gang der gemeingefährlichen Krankheiten. — Zeitweilige Maßregeln gegen Pest. — Gesetzgebung usw (Deutsches Reich) Fieberthermometer. — Krankheitserreger. — Schlachthöfe. — (Sachsen.) Entschädigung für Viehverluste. — (Württemberg.) Beförderung von Leichen. — (Thüringen.) Beaufsichtigung von Geflügelausstellungen. — Schweden.) Begrenzung der Arbeitszeit. — Tierseuchen im Deutschen Reich, 31. Deiember 1921. — Im Auslande. — Zeitweilige Maßregeln Pegn Tierseuchen. (Sachsen, Schweiz) — Wochentabelle über die
heburts, und Sterblichkeitsverhältnisse in den 49 deutschen Orten mit 100 000 und mehr Einwohnern. — Desgleichen in einigen gößeren Städten des Auslands. — Erkrankungen an übertragbaren Krankheiten in deutschen und außerdeutschen Ländern. — Witterung.
——
44 8 E1““ 8 8 8 18,g5 * 5
Verkehrswesen.
„Freimarken in Rollenform. Aus Verbraucherkreisen wird gegenwärtig darüber geklagt, daß seit der letzten Gebühren⸗ ahöhung Marken höherer Werte in Rollenform schwer zu erhalten sien. Dieser tatsächlich bestehende und von der Postverwaltung leb⸗ it bedauerte Mangel ist darauf zurückzuführen, daß die in Aussicht mmmen gewesenen Postgebübrensätze kurz vor der Einbringung der Ficzesvorlage an den Reichstag erhöht werden mußten und dadurch für die Herstellung der neuen Markenwerte bereits offenen Vorbereitungen unwirksam wurden. Die nach z Annahme des Postgebührengesetzes zur Verfügung stehende git reichte aber zur Fertigstellung der erforderlichen be⸗ utenden Mengen von Wertzeichen bei weitem vicht aus, wiewohl sise Reichsdruckerei andauernd mit allen Mitteln bemüht war und ist, lie gangbarsten Rollenmarken in den nötigen Mengen so schnell als möglich zu liefern. Gegenwärtig ist die Lage folgende: Rollenmarken u 1. 2 und 3 ℳ kommen in diesen Tagen zum Versand. Die jetzt hesonders viel verlanaten Wertzeichen zu 75 und 125 ₰ werden afs Germaniamarken nachgedruckt und in einigen Wochen wieder geliefert werden. Die 50 ₰⸗Marke wird demnächst die zu 4 ℳ in etwa drei Wochen erscheinen. Sobald als irgend möglich, sollen auch noch höhere Warte in Rollenform bhergestellt werden. An niederen Werten sind noch Bestände zu 10, 15, 25, 30, 40 und 60 ₰ vorhanden.
E1u“
Laut amtlicher Mitteilung wird im Eisenbahnexpreß gut⸗ berkehr vom 1. Februar ab der bisberige Kilometertarif durch einen Staffeltarif 8 der durch einen 60 prozentigen Zuschlag zum seweiligen Eilgutstarif gebildet wird. Die Mindestfracht beträgt 12 ℳ, das Mindestgewicht für Frachtberechnung 10 kg, die Mindest⸗ entfernung 10 km. Die Beträge werden auf volle Mark aufgerundet. Auch die Fracht für beschleunigtes Eilgut wird vom 1. Februar ab nicht mehr durch Verdoppelung des Gewichts, sondern nach dem ein⸗ achen abgerundeten Gewicht für gewöhnliches Eilgut unter Zuschlag von 60 vH borechnet. Mindestfracht 20 ℳ, Mindestgewicht 20 kg. G Damit sind die Tarife für Expreßgut und beschleunigtes Eilguͤt mit Rücksicht auf die Gleichartigkeit der Beförderung gleichgestellt mit Ausnahme der geringen Unterschiede im Mindesigewicht.
Statistik und Volkswirtschaft.
Eingetragene Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossen⸗ schaften in Deutschland im Jahre 1921. 1 Die Statistische Abteilung der Preußischen Zentralgenossen⸗ thastskasse veröffentlicht in der „Statistischen Korrespondenz“ ver⸗ leichende Uebersichten über die vorläufigen Ergebnisse der deutschen sicrnessenschaftsftatistik für 1921 und das Vorjahr. Diese berück⸗ sctigen nicht mehr die Genossenschaften, die in den im Friedens⸗ 8 rag von Versailles abgetretenen Gebietsteilen ihren Sitz haben; 889 1. Januar 1919 bestanden dort 2099 preußische (36 ostpreußische, wesspreußzische, 1133 posensche, 22 schlesische und 328 rheinländische) 1. 924 elsaß⸗lothringische, zusammen 3023 Genossenschaften, und sche „ neueren Feststellungen sind zu diesen 3023 Genossen⸗ saften aus Gebietsteilen, die im Friedensvertrage abgetreten oder, weit das Saargebiet, unter fremde Verwaltung gekommen sind, 8 1edgs Genossenschaften getreten, die nachträglich vom Stande schleswisanuar 1920 in Abzug gebracht sind: 245 preußische (148 ü wiß holsteinische, 35 ostpreußische, 43 westpreußische und 19 schle⸗ (2. sowie 81 baperische (pfälzische) Genossenschaften. Die Zahl genoffengebietsgenossenschaften, die in den Uebersichten der Zentral⸗ voffe enschattskasfe über die vorläufigen Ergebnisse der deutschen Ge⸗ nschaftsstatistik nicht enthalten sind, ist auf 409 angewachsen:; gebiciveinländische und 81 pfälzische; die Bemühungen, die Saar⸗ üa. aigenossenschaften für die deutsche Genossenschaftsstatistik mitzu⸗ 8 sind ein eleitet, aber noch nicht zum Abschluß gelangt.
Deutenerhalb der im Friedensvertrage festgesetzten Grenzen des genossensch Reichs bestanden am 1. Januar 1921 — ohne die Zentral⸗ eingetra chaften — 44 307 (zur gleichen Zeit des Vorjahres 40 298) gene Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossen⸗
„ und zwar 21 222 (20 7 icht, 129 (136) mit u
t und 22 956 (19 380 Von diesen Genossenschaften (9782) mit unbeschränkter Ha Nachschußpflicht und 14 733 ( sammen 24 925 (22 292)
(3647) in der Propinz Schlesie 2822 (2552) in der Brandenburg (ohne in der Provinz Sachsen, in Hessen⸗Nassau, 1317 ( Ostpreußen, 399 (
n, 3570 (3192) Provinz Hannover, 2762
(im Vorjahre 53 eingetragen und 994 (711) beläuft sich somit für das Ja schaften durch Si 4009 Genosse einzelnen haben sich von 1920 auf 1921 die beschränkter Haftpflicht um 440 und die m um 3576 vermehrt, die mit unbeschränkter N. Ueberblickt man die E
tzverlegung aus abg
um 7 vermindert. 1903 zurück, so betrug die zah
1 lenmäßige jährliche werbs⸗ und Wirtschafts . ch
genossenschaften überhaupt H des Bestandes am Jahresanfang), 1905 1087 (4,51 vH), 1908 1278 (4,70 vH), 1911 1274 (42s vH), 1912 1567 (4,28 vH) 1914 922 (2,87 vH), 1915 270 (0,76 vH), 725 (1,2s vH), 1918 1774 (4 28 vH), 4009 (9,2s vH). Jahre 1920, wie folgt: Württemberg 127, Baden 156, Hessen 10 „Einen interessanten Einblick gewährt teilung der Genossenschaften nach deem Gegenstande des Unter⸗ Januar 1920 und 1921 im nossenschaften vorhanden bezw. an eueintrogungen und Auflösungen
in den Jahren 1919 und 1920
Bestand
Preußen 2633,
nehmens. waren am 1. Deutschen Reiche ohne die Zentra der sich aus den Zahlen der
ergebenden Zunahme (— Abnahme)
1. Kreditgenossenschaften 19 115 darunter Darlehnskassenvereine 17 189
. Rohstoffgenossensch., gewerbliche.. 3 8 landwirtschaftl. 4. Wareneinkaufsvereine .. . .. Werkgenossenschaften, gewerbliche. darunter Elektrizitätsgenossenschaften enschaften, landwirtsch. Flektrizitätsgenossenschaften zur Beschaffung von Maschinen und Geräten.
8 Magazingenossenschaften, gewerbliche
10. Rohstoff⸗ u. Magazingen gewerbliche 11. Rohstoff⸗ u. Maga landwirtschaftliche.. 85 Produktivgenossenschaften
Genossenschaften
landwirtsch. ossenschaft., zingenossenschaft., „ gewerbl. . landwirtsch. darunter Meiereigenosse Brennereien. Winzervereine “ Genossensch. f. d. Vertrieb v. Feld⸗ u. Gartenfrüchten
Fporsewenossenschaften Zuchtvieh⸗ und Weidegenossenschaft. onfumvereine. C“*“ 16. Wohnungs⸗ u. Baugenossenschaften,
17. Wohnungs⸗ u. Baugenossenschaften, Vereinshäuser . 18. sonstige Genossenschaften
) mit heschränkter H haben ihren Sitz in P ftvflicht, 107 (111) mit unbeschränkter 12 399) mit beschrankter Haltpflicht, zu⸗ Genossenschaften, davon 4042 hin der Rheinprovinz, (2249) in der Provinz 2260 (2018) in Westfalen, 2228 (2057 2221 (2059) in Pommern, 1968 (1765 1317 (1205) in Schleswig⸗ 365) im Stadtkreise Berlin waltungsbezirk Westpreußen⸗Posen und 95 (91) i schen Landen. In Bayern bestehen 7697 (71 in Württemberg 2550 reistaat Sachsen 1623 ( Hessen 1229 (1124), in 767 (708), in Oldenburg 604 75 in Hamburg 219 Mecklenburg⸗Streli Im Jahre 1920 wur
23) Erwerbs⸗ u
Holstein, 944 (855) in 297 (237) im Ver⸗ in den Hohenzollern⸗ 1 01) Genossenschaften, (2423), in Baden 2314 (2158), im im Lande Thüringen 1316 Mecklenburg⸗Schwerin — 58), in Braunschweig 519 (198), in Anhalt 150 (133), in tz 106 (102) usw. den im Deutschen nd Wirtschaftsgenossenschaften ne u aufgelöst. Die reine Zunahme zuzüglich von drei Genossen⸗ etretenen Gebietsteilen auf Vorjahr auf 4612). Im Genossenschaften mit un⸗ it beschränkter 68 achschußpflicht ntwicklung bis zum Jahre . der Er⸗ 1903 1373 (oder r6 1904 1431 (6,47 vH), 1906 1067 (4,38 vH), 1907 1150 (4 1909 1296 (4 1) vH), 1910 1052 (3 „ 1913 1276 (3,88 vH), 1916 819 (2,% vH), 1917 1919 4612 (12,80 vH) und 1920 Länder verteilte sich die Zunahme im Bavern 596, Sachsen 136, 5, übrige Länder 256. die Statistik in die Ver⸗
2 045 453 3 669 464 1 305 425 345 3 27 4
3 955 940
3 059 885
17 — 140 4 859 84
392 95
41 6 1 288 120 3 751 — 17 3 176 — 29 112 — 3 198 — 2
89 188 7 738 57 2 438 132 2 546 741
144 5 656 124
reußen 10 085
Reiche 5000
Zunahme
am 1. Januar (— Abnahme) 1921 1919 19 983 976 18 052 826
schaften, deren am 1. Anfang 1920 19 115, Reichs 17 462 porhanden waren.
die Rohstoffgenofsenscha
und Magazingenossenschaften“ ““ gegen zur gleichen
nossenschaften, 43059 genossenschaften der gewerblichen übrigen aufge ührte Dabei fällt die gegenüber den gewerblich werden, daß obige Uebe
waren
schaften sin enossensch ie Winzervereine unter unbeschränkter Haftp lichen Robstoffgenossenschaf genossenschaften haben noch pflichtart gewählt, von den er letzteren nicht ganz ein Sechst gruppen herrscht die beschränkte Auf eine Anregung aus
) In der befonderen über die Neugründungen un
ten nicht genau denselben der Bestandsübersicht jener Veröffentlich beiden ersten Zahlensp
Genossensch
Genossenschaften überhaupt 40 298 44 307 4612 4006.
Bei weitem am zahlreichsten sind die Kreditgenossen⸗ Januar 1221 19 983 bestanden, 1910 im damaligen Gebiet des Deutschen Darauf folgen in weitem Abstand ften, am 1. Januar 1921 5714 Fanuar 1920, neben denen noch 433 gegen 370. vorhanden waren, die aften, am 1. Januar 1921 5039 eit des Vorjahres, und die Werkge⸗ gegen 3587. Während bei den Kredit⸗ eine Unterscheidung der landwirtschaftlichen und nicht voagenemmen worden, ist bei den meisten der n Genossenschaftsgruppen diese Trennung durchgeführt. ahl der landwerischaftlichen Unternehmungen en auf. Allerdings muß in Betracht gezogen . 1 isicht kein vollstand,ges Bild von der Ver⸗ breitung der einzelnen Genossensch aftsruppen gibt, da sie feine Aus⸗ kunft über die Mitgliederzahlen gewährt.
würde die Bedeutung mancher Genosseuschaf der Konsumvereine, erst rie wäre auch ein Aufschluß Von den Kreditgen 16 645 (Anfang 1920 16 285) 33 (36) solche mit unbeschränkter N solche mit beschränkter Haftpflicht kassenvereinen befanden sich 16 03 aftpflicht, 15 (16) mit unbes 2001 (1595) mit beschränkter
noch die land
Durch deren Mitteilung agruppen, wie z. B. die chtig erfaßt werden können. Wünf über die Höhe des investierten Kapitals ossenschaften 3 solche mit unbeschränkter achschußpflicht und 3305 (2794) „ insbesondere unter den Darlehns⸗ 8) Genossenschaften mit unbe⸗ chränkter Nachschußpflicht und Haftpflicht. Außer den Kreditgenossen⸗ wirtschaftlichen Produktiv⸗ „ namentlich die Meiereigenossenschaften und ganz überwiegend Genossenschaften mit flicht, und auch de . ten sowie die landwirtschaftlichen Werk⸗ u einem erheblichen Teile diese Haft⸗ eren mehr als ein Drittel und von den Bei allen übrigen Genossenschafts⸗ aftpflicht bei weitem vor. nossenschaftskreisen werden in der
die landwirtschaft⸗
Uebersicht der amtlichen Veröffentlichung d Auflösungen von Genossenschaften, aus der die oben angegehene Zu⸗ bezw. Abnahme errechnet ist, sind einige Gruppen zugerechnet, wie in ung, der die Angaben in den nspalten obiger Tabelle entnommen 8 darauf beruht die rechnerische Unstimmigkeit in den einzelnen
In der vorletzten Zahlenspalte Genossenschaften in den Gebietsteilen, Versailles abgetreten worden sind, keine Berücdksichtigung m
während
Anfang 1921
ruppen. — auch für das Jahr 1919 die die im Friedensvertra
Statistischen Abteilung der E Zentralgenossenschaftskasse jetzt auch Monatsnachweise über die Genossenschaftebewegung im Deutschen Reiche aufgestellt. Diese Monatsnachweise beruhen nicht auf dem amtlichen Zählmaterial, da dieses bestimmungsgemäß nur vierteljäbrlich bei A renßischen Zentralgenossenschaftskasse einläuft; sie werden ledigli aus den Veröffentlichungen der Re⸗ gistergerichte im Deutschen Reichsanzeiger“ zusammengetragen und können auf absolute Genauigkeit keinen Anspruch machen, weil sie im Interesse einer alsbaldigen Bekanntgabe mit den Veröffent⸗ lichungen am letzten Monatstage abschliezen, während die Neu⸗ eintragungen oder nhnDheeen von Genossenschaften aus den letzten Monatstagen teilweise erst im nachfolgenden Monat veröffentlicht werden. Nach den Monxetenagheeisen für Januar bis ein⸗ schließlich November 1921 sind 4473 Neueintragungen und 1410 Auflösungen von Genossenschaften vorgekomnmen. Demgemäß beziffert sich der Genossenschaftsstand im Deutschen Reiche unter Be⸗ achtung des Vorhergesagten am 1. Dezember 1921 auf 47 370 5F Eenossenfchaften. Von dieser Zahl sind jedoch in Abrechnung zu bringen die Genossen⸗ schaften, die durch die Teilung Oberschlesiens verloren gehen. Die oberschlesischen Landesteile, die abgetrennt werden, stehen noch nicht genau fest; nach vorläufigen Ermittelungen kommen 234 Ge⸗ nossenschaften in Frage. Von den vom 1. Januar bis zum 30. No⸗ vember 1921 neu eingetragenen und aufgelösten Genossenschaften
entfallen MNeuein, Auf⸗
“ tragungen lösungen Preußen.. 1 b”
avern. 8 2 7 Sachsen. 1 Württemberg 11“ Baden
Zunahme
Hessen.. 8 andere Länder 8
Nach dem Gegenstande des Unternehmens ver⸗ teilten sich die Neueintragungen und Auflösungen d Genossen⸗ Feths 6; den Monaten Januar bis Ende November 1921 wie folgt:
e. Auf⸗ ragungen lösungen .Kreditgenossenschafttern. 551 135 darunter Darlehnskassenvereine 44 84 Rohstoffgenossenschaften, gewerbl · 153 8 „ I 28 55 Wareneinkaufsvereine ... 1; 156 . Werkgenossenschaften, gewerb 52 21 darunter Elektrizitätsgenossensch. 2 3 Werkgenossenschaften, landw... darunter Elektrizitätsgenossensch. „Gen. z. Beschaffung p. Masch. usw. Magazingenossenschaften, gewerbl. . . 7 landw.. Rohstoff⸗ u. Magazingen., gewerbl.
9* 2 82 9 2 landw. Produktivgenossenschaften, gewerbl. 8 „landw. darunter Meiereigenossenschaften. 1 ssnd. u. Weidegenossensch..
SgSgene
Konsumvereien ... 16. Wohnungs⸗ u. Baugen., eigentliche 17. 88 „ „ Vereinshauser 18. sonstige Genossenschaften .. Summe 4 473 1 410 3 063.
Zum Schluß behandelt die amtliche Veröffentlichung die SesI(Herht) Feralfeness⸗ und ihre Bewegung. Danach bestanden am I. Januar 1921 mit dem Sitz im heutigen Reichsgebiete deren 143 (gegen 130 zu Anfang 1920), und zwar 55 (54) Zentralfreditgenossenschaften, 29 (26) Hauptgenossenschaften für gewerbliche Rohstoffpereine und 31 (28) für landwirtschaftliche Rohstoffpereine sowie 28 (22) Hauptgenossenschaften für den Absatz landwirtschaftlicher Artikel und andere. Sämtliche Zentral (Haupt;⸗ genossenschaften sind solche mit beschränkter Haftpflicht. Von ihnen haben 93 (gegen 84 zu Anfang 1920) ihren Sitz in Preußen, 15 (14) in Vavern, 10 (8) in Sachsen, 9 (9) in Baden, 4 (4) in Oldenburg, 4 (3) in Württemberg, 3 (2) in ecklenk urg⸗Schwerin, je 2 (2) in Hessen und Hambhurg und 1 (2) im Lande Thüringen. Im Jahre 1920 wurden 16 (im Vorjahre 8) Zentrasgenossenschaten neu gegründet, von denen 11 ihren Ei in Preußen haben, und 3 (2) aufgelöst. Für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Nopember 1921 sind 8 Neugründungen und 4 Auflösungen zu verzeichnen.
Arbeitsstreitigkeiten.
„ Die Verhandlungen in der süd deutschon Holzindustrie über eine von den Arbeitern geforderte 50 prozentige Lohnerhöhung sind, wie dem „W. T. B.“ aus Stuttgart gemeldet wird, endgültig gescheitert. Die Arbeitgeberverbände Württembergs und Badens haben wegen des ausgebrochenen wilden Streiks die A ussperrung über sämtliche Betriebe verhängt.
Der dänische Arbeitgeberyerein spricht in einem Schreiben an die vereinigten Gewerkschaften Dänemarks die Aus⸗ sperrung der Arbeiter aus, deren Verträge am 1. Februar ab⸗ laufen. Die Aussperrung betrifft etwa 80 000 Arbeiter. In Betrach kommen u. a. das Baufach, die Eisen⸗ und Holzindustrie, die Textil⸗ fabriken, Ziegeleien und Schiffswerften
8 *
Bauwesen.
Die gemeinsame Tagung für Denkmalpflege und Heimatschutz in Stuttgart wird in der Zeit vom 27. bis 30. September d. J gehalten werden; mit ihr wird eine Reihe von Ausstellungen verbunden sein. Dem vorbereitenden Arbeitsausschuß ehören u. a. an: Oberbürgermeister Lautenschlager als Vo. itzender.
irektor Dr. Gößler, Vorstand des Landesamts fün Denfmalpflege, als stellvertretender Vorsitzender, Direktor Bäuerle, Prof. Dr. Baum, Dr. Buchheit. Direktor an den staatl Kunstsammlungen. Dr. Fbist, Oberst Diehl. Prof. Dr. Fiechter, Ministerialrat Freey vom Kullus⸗ ministerium, Freiherr Friedrich von Gaisberg⸗Schöckingen, Ober⸗
baurat Kuhn.
verwaltung und Präsident der Akademie des Bauwesens, Ministerial⸗ und Oberbaudirektor Dr.⸗Ing. Sympher ist am 16. Januar d. J. einem Schlaganfall erlegen.
Der Laaec technische Leiter der preußischen Wasserstraßen⸗
Nr. 6, des Zentralblatts der Bauverwaltung“, berausgegehen im preußischen Finanzministerium, vom 18. Januar 1922 bat folgenden Inbalt: Das Temperaturmwesverfahren zur Be⸗ stimmung der Sickerwasserverluste von Kanälen Schluß). — Ver⸗ mischtes: Wettbewerbe für Entwürfe zu einem Kaufmannshaus in Köln, zu „Inlaid“⸗Linoleummustern, zum Bau einer Vo. sschule in Liberias und zur künstlerischen Ausgestostung des Aeußeren eines Kraftwerks in Bremen. — Technische Hochschule Berlin. — Mi⸗ nisterialkommission für das Staatliche Materia prüfungsamt in Berlin⸗ Dahlem. — Bauwirtschaftliche Beratungsstellen. — Wanderzirkusse S6 keslweiser Senedern ereee. “ dn, . in
gdeburg. — Arbeitgeberzu se für Wobnungen für Beam Angestellte und Arbeiter in Hessen — Eulersche Knickformel. 8