1922 / 18 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 21 Jan 1922 18:00:01 GMT) scan diff

a rsitzender: Präsident v. Specht. 1esis Direktor Dr. Thiel, Direktor Feldt, Direktor Dunkhase, Direktor Dr. Riedel, Ober⸗ regierungsrat von Kries. Beisitzer: 1 1. vom Reichspatentamt: Oberregierungsrat Dr. Rösing, Oberregierungsrat Dr. Jüngel. Stellvertreter: Oberregierungsrat Vogt, Ober⸗ egierungsrat Glafey Oberregierungsrat Birkenfeld, 8 Semgierungsrnt Dr. Kahle. 8 2. Patentanwälte: wie zu B b 2. S

Berlin, den 19. Januar 1922. der Präsident des Reichspatentamts. 6 v. Specht.

8)

Von der Deutschen Arzneitaxe 1922 wird eine zweite abgeänderte Ausgabe binnen kurzem im Verlage der Weidmannschen Buchhandlung in Berlin SW. 68, Zimmer⸗ straße 94, erscheinen. Sie kann zum Preise von 11 durch

b

Berlagsbuchhandlung bezogen werden.

BPek a nn tmachung,

betreffend Aus gabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber.

Der Bayerischen Handelsbank in München wurde die Genehmigung erteilt, innerhalb der gesetzlichen und satzungs⸗ mäßigen Umlaufsgrenze nachstehende, auf den Inhaber lautende, in Stücke zu 5000, 2000 und 1000 eingeteilte Schuldver⸗ schreibungen in den Verkehr zu bringen:

a) 20 Millionen Mark 4 %ige unverlosbare, vom Aus⸗ stellungstag an innerhalb 70 Jahren seitens der Bank mit zweimonatlicher Frist kündbare, jedoch vor Ablauf von zehn Jahren vom Ausstellungstage an nicht rückzahlbare Hypotheken⸗

pfandbriefe;

b) 20 Millionen Mark 4 %ige verlosbare, vom Aus⸗

stellungstag an innerhalb 60 Jahren seitens der Bank mit zweimonatlicher Frist kündbare Hypothekenpfandbriefe. München, den 18. Januar 1922. Staatsministerium für Handel, Industrie und Gewerbe. J. A.: Meinel.

Preußenn. FWinistieinnnnern— Das Preußische Staatsministerium hat auf Grund des

28 des Landesverwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1883

8 Gesetzsamml. S. 195) den Regierungsassessor von Breitenbach

in Koblenz zum Stellvertreter des ersten Mitglieds des Bezirks⸗

ausschusses in Koblenz auf die Dauer

Sitze des Bezirksausschusses ernannt.

Ministerium für Landwirtschaft, Dom und Forsten.

Aenderung der Prüfungsordnung der Kreistierärzte.

Die Vorschrift in § 23 Abs. 1 der Prüfungsordnung für Kreistierärzte vom 28. Juni 1910 wird wie folgt geändert: „Die Gebühren für die gesamte Prüfung betragen 400 ℳ, und zwar für die schristliche Prüfung 120 ℳ, für die praktisch⸗mündliche Prüfung 200 ℳ, für sächliche und Verwaltungskosten 80 ℳ.“

Diese Vorschrift tritt vom heutigen Tage ab in Kraft. Soweit die Prüfungsgebühren von den zur Prüfung zu⸗ gelassenen Tierärzten bereits bezahlt sind, wird von der Er⸗ hebung der erhöhten Gebühren abgesehen.

Berlin, den 10. Januar 1922.

Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und

Dr. Wendorff.

Ministerium für

1 In der Woche vom 8. bis 14. Januar 1922 auf Grund der Bundesratsverordnung über

des Krieges vom 15. Februar 1917 genehmigte öffentliche Sammlung.

während

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olkswohlfahrt.

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Wohlfahrtspflege

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114141““

Name und Wohnort ddes Unternehmers

Zu fördernder Wohlfahrtszweck

Stelle, an die die Mittel abgeführt werden sollen

Zeit und Bezirk. in denen das Unternehmen ausgeführt wird

Reichsverband zur Unterstützung deutscher Veteranen und Kriegs⸗ beschädigter E. V. Vater⸗ landsspende —, Berlin W. 9, Potsdamer Straße 126

Berlin, den 19. Januar 1922.

und Kriegsbeschädigter

Der Minister für Volkswohlfahrt. J. A.: Bracht.

Zur Unterstützung deutscher Veteranen

Verlängert bis 31. März 1922 für Preußen. Sammlung von Geld⸗ spenden mittels Auf 1fe, Sammel⸗ listen und Zeitungsmitteilungen.

Reichsverband

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.

Der ordentliche Professor Dr. Straub in Halle a. S. ist in gleicher Eigenschaft in die medizinische Fakultät der Universität in Greifswald versetzt worden.

11“

(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Die vereinigten. Ausschüsse des Reichsrats für Rechts⸗ pflege und Volkswirtschaft hielten heute eine Sitzung.

Die Konferenz der Reichsregierung mit den Ministerpräsidenten der Länder begann gestern vor⸗ mittag in der Reichskanzlei und dauerte mit einer kurzen Unterbrechung bis in den späten Nachmittag. An den Ver⸗ handlungen, bei denen der Reichskanzler und später der Vizekanzler den Vorsitz führte, nahmen außer den Reichs⸗ ministern die Regierungschefs aller achtzehn Länder oder ihre Vertreter sowie die Berliner Gesandten der Länder teil. Die Sitzung wurde laut Bericht des „Wolffschen Telegraphen⸗ büros“ eröffnet durch eine einleitende Begrüßungsansprache des Reichskanzlers. Darauf erstattete der Reichsminister a. D. Dr. Rathenau ausführlich Bericht über seinen Aufenthalt in London und Paris und über die Konferenz in Cannes. An das Referat Dr. Rathenaus schloß sich zunächst eine Aussprache über die außenpolitische Lage an, in deren Verlauf einzelne Regierungschefs, namentlich die Ministerpräsidenten von Preußen, Bayern und Württemberg, ihrem vollen Verständnis für die Schwierigkeiten der deutschen Außenxolitik Ausdruck gaben und den festen Entschluß ihrer Regierungen bekundeten, auch fernerhin in allen Gefahren treu zum Reiche zu stehen. Die Minister⸗ präsidenten regten an, die Reichsregierung möge durch ähnliche Konferenzen die Regierungen der Länder über die schwebenden Fragen der Politik stetig auf dem laufenden halten. Der Reichskanzler und Dr. Rathenau erleilten hierauf auf eine Reihe von Anfragen Aufschluß; der Reichskanzler erklärte, die Regierung werde der Anregung zu gemeinsamen Besprechungen mit den Regierungen der Länder bereitwilligst nachkommen. Hierauf trat die Konferenz in die Erörterung innerpolitischer Fragen ein. Der Vizekanzler Bauer schloß die Konferenz mit dem Dank der Reichsregierung an die Vertreter der Länder.

Der Botschafterrat hat der deutschen Regierung nur eine kurze Mitteilung, betreffend die Deutschen Werke, ge⸗ macht, die jedoch keine weileren Schlüsse zuläßt. Infolge dieser Unsicherheit hat sich der Arbeiterschaft der Deutschen Werke erneut eine große Erregung bemächtigt. Der des Konzerns der Deutschen Werke hat demzufolge erneut eine Pzrhandlung bei dem Präsidenten der Interalliierten Militär⸗ b Urollkommisfion General Nollet nachgesucht. In der S stattgefundenen Verhandlung erklärte Nollet, dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge, dem Betriebsrat, daß die Inter⸗

allierte Militärkontrollkommission zurzeit noch über die einzelnen Fragen Beralungen pflege und die endgültige Entscheidung erst in zirka zehn Tagen zu erwarten sei.

Preußen.

„Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, soll nach einer Meldung eines oberschlesischen Blattes das polnische Ministerium beschlossen haben, die polnische Delegation zu ermächtigen, den Eisenbahnarbeitern in Oberschlesien mitzuteilen, daß die polnische Regierung nicht die Absicht habe, das Liquidationsrecht für das bewegliche und unbeweg⸗ liche Gut auf diese Kategorie auszudehnen.

Hierzu ist zu bemerken, daß die deutsche Delegation nach wie vor den Standpunkt vertritt, daß weder der Versailler Vertrag noch die Genfer Entscheidung Polen irgend ein Liquidationsrecht in Oberschlesien gewährt. Als einzige Ausnahme sieht die Genfer Note die Möglichkeit der Enteignung von industriellen Anlagen und Bergwerken unter der Voraussetzung vor, daß nach Ansicht der gemischten Kommission die Enteignung 83 die Aufrechterhaltung des Be⸗ triebes unumgänglich notwendig ist. 1 18

Oesterreich. 1

Im Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten erklärte der Bundeskanzler Schober in der Generaldebatte über das politische Abkommen mit der tschecho⸗slo⸗ wakischen Republik laut Bericht des „Wolffschen Tele⸗ graphenbüros“: 1 1

Der Sinn dieses Abkommens sei eine politische Annäherung als Vorbedingung für wirtschaftliche Intimität. Eine solche politische Annäherung könne nicht als Preisgabe völtischer Interessen bezeichnet werden. Er spreche hier nicht nur als Redner und Leiter der Außen⸗ politik, sondern auch als Mensch mit seinem starken nationalen Empfinden. Eine Aenderung der territorialen Verhältnisse in staats⸗ rechtlicher Beziehung liege heute außerhalb des Bereiches ernster Politischer Kombinationen; das nach allen Seiten um Hilfe flebende Oesterreich sei gewiß in letzter Linie berufen, gegen einen durch inter⸗ nationale Vertraͤge geschaffenen Zustand ununterbrochen Protest zu er⸗ beben: eine Rolle, für die sich offenhar sogar das große Deutsche Reich, das mit der Tschecho⸗Slowakei die allerbesten Beziehungen unterhalte, nicht berufen fühle.

Nach längexer Aussprache wurde sodann das Abkommen einem Unterausschuß zur Vorberatung zugewiesen.

Ungarn.

Die in die Christliche Landwirte⸗ und Bürger⸗ partei umgewandelte ehemalige Friedrich⸗Fraktion hat den Grafen Andrassy einstimmig zum Präsidenten gewählt.

Großbritaunien und Irland. Gestern wurde in der Central Hall in Westminster unter Teilnahme von nahezu 2600 Delegierten aus allen Teilen des Landes die erste nationalliberale Konferenz der Koalitionsliberalen eröffnet. Der Premierminister Lloyd George mwurnde einstimmig zum Präsidenten und Lord Churchill zum Vizepräsidenten des nationalliberalen Rats gewählt. In einer Ansprache an die Konferenz e klärte der Generalstaatsanwalt Sir Gordon Hewart, man suche nicht

und fuhr dann, sich gegen die unabhängigen Liberalen wendend,

ort: 11“ Unsere Partei ist die liberale Partei. Eine Organisation, die die liberale Partei zu sein behauptet, es jedoch nicht ist, verurteilt uns, weil wir die Regierung Lloyd Georges unterstützen. Unsere Politik ist: Frieden, Ersvarnisse und Resormen. Niemand ist so töricht, zu glauben, daß die gegenwärtige Regierung oder irgend eine andere Regierung das unbeschränkte Veto des Oberhauses wieder⸗ herstellen wird. Wir neten unnachgiebig für eine Politik des Frei⸗ handels ein. Es ist von vitaler Bedeutung, daß eine starke liberale Organisation besteht, solange die Koalition dauert, und auch, wenn es mit ihr zu Ende ist. Das Hauptinteresse in der Ffsterigen Sitzung konzentrierte sich auf die Rede Lord Churchills, die sich auf eine Ent⸗ schließung gründete, in der es u. a. heißt: „Die Konferenz des nationalliberalen Rates bestätigt den Grundsatz des Zusammen⸗ wirkens zwischen den Parteien und Klassen im Gegensatz zu dem Parteikampf, Klassenkampf und industriellen Kampf. Die Konferenz ist der Ansicht, daß die Wiederherstellung der nationalen Wohlfahrt am besten gesichert werden kann durch eine Verminderung der öffentlichen Lasten und durch die Be⸗ freiung der Industrie von der Einmischung durch den Staat. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ berichtet, führte Churchill in seiner Rede, in der er für die Fortdauer der Koalition ein⸗ trat, aus: 18— Die Vereinigung der Kräfte, die jetzt unter der Führung von Loyd George versammelt seien, werde nicht so leicht umgestürzt werden. Sie werde solange dauern, wie ihr Bestand im allgemeinen Interesse der Nation erforderlich sei. Eine baldige Herabsetzung der Steuerlasten müsse gesichert werden. Die Uebernahme der Macht durch die sozialistische Partei würde eine Katastrophe für England und das britische Reich sein. Angesichts dieser Gefahr dürfe man nicht uneinig sein. Churchill betonte, die Stärke der Koalition der Liberalen und Konservativen sei sehr groß. Wie groß sie sei, würden die Personen, die auf ihren Sturz spekulierten, schon mit den Jahren merken. Heftige Meinungsverschiedenbeiten und Suͤeitigkeiten seien jetzt schädlich. Nationales Zusammenwirken und nicht Parteikampf seien ietzt notwendiag. Der Kaufmann und der Fabrikant müßten sicher sein, daß die Periode der politischen Ruhe, die vor ihnen liege, nicht nur nach Monaten, sondern nach Jahren berechnet werden könne. Noch mehr als im Inlande sei im Aus⸗ lande eine Stabilität notwendig. Die Welt sei erschöpft und Europa fast ruiniert. Ueberall müßten wieder Vertrauen und Tätigkeit ein⸗ kehren. Mit zwei Millionen Arbeitslosen sei Großbritannien ver⸗ pflichtet, die Wiederherstellung des Welrkredits und die Förderung der Kaufkraft seiner Kunden als Gegengewicht fuüͤr seine Wohlfahrt anzusehen. Von dieser Aufgabe sei Lloyd George jetzt in Anspruch genommen. Die Zeiten, in denen man lebe, seien gehr ernst. Bei der Fülle der Notwendigkeiten, denen man gegenüberstehe, und angesichts der ernsten wirtschaftlichen Probleme könne man sich nicht den Luxus unnützer Parteien leisten. Die Soziatisten hätten ihre vollkommene Unfähigkeit für die Regierung gezeigt. Es gebe keinen Uiberalen Grundsatz, der nicht von den sozialistischen Doktrinen mit Füßen getreten werde. Die Sozialisten seien eine neue Partei, die noch durch eine lange Schule der Erfahrung gehen müsse, bevor sie imstande sein werde, die Regierung des britischen Reiches sicher zu führen. Wenn man tapfer und vereint kämpfe, werde man dem So⸗ zialismus eine bleibende Niederlage zufügen.

Vor Geschäftsleuten der Londoner City hielt gestern Asquith eine längere Rede, in der er sich mit der all⸗ gemeinen wirtschaftlichen Notlage beschäftigte und vor allem hervorhob, daß jeder wirkliche wirtschaftliche Wieder⸗ aufbau unmöglich sei, bevor die Fragen der Reparationen und interalliierten Schulden endgültig geregelt seien. Er führte obiger Quelle zufolge aus: .

gSDie die in noch nicht dagewesenem Maße fort⸗ dauere, koste dem Staat im gegenwärtigen Augenblick unmittelbar etwa zwei Millionen Pfund Sterling in der Woche und mittelbar eine unberechenbare weitere Zahl von Millionen. Der wahre Grund der herrschenden Erwerbslosigkeit und des Niedergangs des inter⸗ nationalen Handels Englands sei, daß andere Nationen nicht in der Lage seien, unter Bedingungen zu kaufen, unter denen England ver⸗ kaufen könne und umgekehrt. Der industrielle und wirtschaftliche Zv⸗ sammenbruch Deutschlands habe verhängnisvolle Folgen zeitigen müssen Vor dem Kriege sei Deutschland der beste Kunde und größte Lieferan Rußlands, Italiens, Oesterreichs und einer Anzahl kleinerer Staaten auf dem Kontinent und der zweitgrößte Kunde und Lieferant Groß⸗ britanniens gewesen. Der industrielle und finanzielle Zusammenbruch Deutschlands müßte daher die ernstesten Folgen nach sichziehen. Unglücklicherweise sei die Frage des wirtschaftlichen Wiederaufbaus des hungernden Europa fast die letzte Sorge der Staatsmänner und Diplomaten in Versailles und Paris gewesen, die mehr damit beschäftigten, die Weltkarte neu zu zeichnen und in großem Maße imaginäre Reparationen sestzusetzen. Auf den Waffenstillstand und den Friedensvertrag, die den Frieden für die erschöpfte Welt hätten sichern müssen, sei unmittelbar der neue Tarifkrieg gefolgt, in dem Frankreich, Spanien, Italien und Teile des früheren Oester⸗ reich⸗Ungarn und Rußland sowie Jugoslawiens sich eifrig mit der Errichtung von Tarifmauern beschäftigten. Die wilden Schwankungen der Wechselkurse seien nur Syinptome und Folgen, nicht die Ursache der wirtschaftlichen Unordnung. Jeder wirkliche wirtschaftliche Wiederaufbau sei unmöglich, bevor nicht die Fragen der Reparationen und interalliierten Schulden endgültig geregelt seien. chht der Unterzeichnung des Versailler Vertrages hätten nich weniger als zehn europäische Konferenzen über die Repa⸗ rationsfrage stattgefunden, die vor kurzem in dem von Cannes gipfelten. Jede der Konferenzen ei damit beschäftigt gewesen, das Werk der vorigen Konferenz abzuändern oder ungültig zu machen. Was die Welt, eh die Geschäftswelt wolle, sei Gewißheit und Endgültigkeit. Die werde man nicht erhalten. wenn man nicht ein für allemal im Lichte der Tatsachen die unmöglichen Bestimmungen 2 Versailler Friedensvertrags abändere. (Beikall.) 9 sei keine Frage der Milde gegen Deutschland. sondern eine Frage 8 eigenen Interesses für eine Anzahl von Staaten, die den Wohlsta 8 Europas nur neu schaffen könnten, wenn sie die gegenseitige wig, schaftliche Abhängigkeit voll anerkennen. (Beifall.) Eine wir ich⸗ dauernde Wiederherstellung könne nicht stattfinden, bevor sich 8 die großen und kleinen Nationen hereit zeigten, das Erbe, das uf Krieg zurückließ und das alle gemeinsam tragen müßten, multig’ sich zu nehmen. 1b 8

Am Schluß nahm die Versammlung einstimmig einen 5 1 Dr. Walter Leaf eingebrachten Antrag an, worin gefor e1 wird, daß Handel und Industrie von den Fesseln befad werden, die ihnen durch die In Wirge . . aufgelegt ag, und daß sie die Freiheit zurückerhalten, die sie vor dem ritge

enossen. Bei Begründung der Eefechee an ertlärte Lea alfte zeusche Ausfuhr nach Großbritannien habe in der letten Hüln des Vorjahres sehr stark abgenommen. Im dritten mionen des Jahres 1921 habe Großbritannien für 3 ¾ Te naeg deutsche Waren gegen 8 % in der gleichen Zeit hn Je um 1920 eingeführt. Je mehr deutsche Waren man einsühre, so mehr britische Waren werde man verkaufen.

Frankreich.

8* 1 inister⸗ Die radikale Kammerfraktion hat den F präsidenten davon verständigt, daß sie gegen die Le 7.8 eines mit außerordentlichen Vollmachten auszus

eine neue Partei zu hilden, sondern eine neue Organisation,

Generalinspekteurs der Armee sei.

en Aufsichts

Itarten.

Der Papst ist seit einigen Tagen an Bronchitis im Zu⸗ ꝛmmenhang mit Grippe erkrankt. Vorgestern abend wurde eltgestellt, daß die Entzündung sich auf den rechten Lungen⸗ lüögel ausgebreitet hat. Gestern abend wurde folgender ärztlicher gericht ausgegeben: „Der Zustand des Papstes ist unverändert anst. Der Prozeß in den Lungen hat sich nicht weiter aus⸗ gebreitet. Temperatur 38,3 Grad, Puls 110, Atmung 60.“ der Papst empfing gestern die Sterbesakramente, die ihm Monfignore Zampini, Vorsteher der päpstlichen Sakristei, reichte. Wie „Wolffs Telegraphenbüro meldet, hat sich das Befinden ds Papstes im Laufe der Nacht weiter verschlimmert. Sein zustand muß als hoffnungslos angesehen werden. Das Be⸗ vußtsein schwindet allmählich; über die Lippen des Leidenden ummen nur noch unzusammenhängen! Worte. .“ 11““ 1“

CSchweiz. Der Verwaltungsrat des Arbeitsamts in Genf hat vorgestern abend seine Arbeiten seendet. Außer dem bereits gemeldeten Beschluß über eine zwaige Teilnahme an der Konferenz von Genua faßte der Lerwaltungsrat laut Bericht des „Wolffschen Telegraphen⸗ düros“ noch folgende Bes chlüsse, die auf Anträge der letzten Internasionalen Arbeitskonferenz zurückgehen:

1. Der Verwaltungsrat genehmigte die Gründung eines beratenden Ausschusses für Landwirtschaft mit ilen Stimmen gegen die Stimme des französischen Regierungs⸗ tertreters, der ein Gutachten des Ständigen Internationalen Gerichts⸗ lefes und ein Einvernehmen mit dem Internationalen landwirt⸗ scaftlichen Institut in Rom abwarten wollfe.

2. Es sollen Sachverständige mit der Prüfung der die Kriegs⸗ beschädigten betreffenden Fragen betraut werden, soweit sie die Arbeitsorganisationen berühren.

3. Angesichts der Zwischenfälle, sollindischen Arbeitervertreters auf der Internationalen Arbeits⸗ vnserenz Anlaß gab, soll ein Gutachten des Ständigen Inter⸗ nationalen Gerichtshofs eingeholt werden über die Auslegung des

Internationalen

zu denen die Ernennung des

(Reichsarbeitsministerium) aus, daß das Betrieberätegesetz nur für diejenigen Unternehmungen eine Entsendung von Betriebsrats⸗ mitgliedern in den Aufsichtsrat verlange, für die ein Aufsichtsrat auch tatsächlich bestehe und wo nicht auf Grund anderer Gesetze eine gleich⸗ artige Vertretung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat vorgesehen sei. Nun wären aber Gesellschaften mit beschränfter Haftung sesethlich nicht zur Bildung von Aufsichtsräten verpflichtet. Wo asso kein Aufsichterat bestände, könnten auch keine Betriebsratsmitglieder in ihn entsandt werden. Anders sei es, wenn eine G. m. b. H. tat⸗ chlich einen Aufsichtsrat besitzt. In diesem Falle helfe auch die Aenderung seines Namens nicht, sondern es komme lediglich darauf an, ob dieses Aufsichtsorgan wie es auch bezeichnet sei die Funktionen eines Aufsichtsrats erfülle oder nicht Abg. Hoch (Soz.) hielt trotz dieser Ausführungen die Fassung des Gesetzes für unglücklich und beantragte eine . e, eei Abg. Moldenhauer (D. V.) stimmte den Ansichten der Re⸗ gierung zu. Es sei nicht angängig, eine Erweiterung des Betriebs⸗ rätegesetzes derart vorzunehmen, daß man auch für Unternehmungen, die geseßlich nicht zur Bildung eines Aufsichtsrats gehalten seien, die Entsendung von Betriebsratsmitgliedern in bestimmte Or ane, die tatsächlich keine Aufsichtsratsfunktionen ausübten, fordere. Der Vor⸗ sitzende Dr. Bell (Zentr.) verkündete hierauf, daß die Regierung eine neue Formulierung des § 1 vorlegen werde und daß der Ausschuß die Abstimmung über diesen Paragraphen so lange aussetzen werde, bis man sich über die Grundgedanken der Aenderung geeinigt habe. § 2 des Gesetzentwurfs wurde in der Regierungsvorlage an⸗ genommen. 1 3, der klarstellt, daß die Anwendung der S gesetzlichen Bestimmungen auf beide Arten von Aufsichtsrats⸗ mitgliedern an ihrer verschiedenen findet, beantragte Abg. Lambach (D. Nat.), die gesetzliche Haftpflicht solle auf die in den Aufsichtsrat entsandten Betriebsrats⸗ mitglieder nur derart übergehen, daß die Arbeiter vor vermögens⸗ rechtlicher Haftung bewahrt bleiben. Abg. Moldenhauer (D. V.) wandte sich dagegen, daß man einerseits die Gleichberechtigung der aus Arbeiterkreisen hervorgegangenen Aufsichtsratsmitglieder immer wieder betone, daß man dann aber ihre Haftpflicht beschränken wolle, indem man ihre permögensrechtliche Haftung ausschließe. Wer mitbestimmen wolle, müsse auch die Verantwortung voll mitübernehmen. Ministerial⸗ direktor Dr Ritter betonte ebenfalls, daß selbstverständlich Rechte gerechterweise auch Pflfchten nach sich zögen, und bat, den deutsch⸗ nationalen Antrag abzulehnen. Auch Abg. André (Zentr.) äußerte

Artikels 389 des Versailler Vertrags, nach dem die Ernennung der Arbeiter⸗ und Arbeitgeberdelegierten u. a. den maß⸗ gebenden Berufsorganisationen zusteht.

4. Der Direktor des Internationalen nächtigt, die Erhebungen über die sottzusetzen.

Auf der Tagesordnung der nächsten Internatio⸗ nalen Arbeitskonferenz, die im April in Rom abgehalten werden soll, stehen u. a. folgende Punkte:

Vorschläge zu einer Reform des Verwaltungsrates, d. b. einer sevision des Teiles 13 des Versailler Friedensvertrages und der ent⸗ grechenden Abschnitte anderer Friedensverträge; Mitteilungen der Kegierungen über Auswanderungs⸗, Heimtransport⸗ und Durch⸗ tansportvrobleme; eine Revision der Geschäftsordnung der Inter⸗ ationalen Arbeitskonferenzen; Erneuerung des Verwaltungsrats; ein fericht des Direktors über die allgemeine Tätigkeit des Arbeits⸗ intes; Ratifizierung der einzelnen Abkommen und endlich Aussprache her die Arbeitslosenfrage und de Rohstoffverteilung.

Arbeitsamts wird er⸗ Arbeitslosenkrise

Norwegen.

Im gestrigen Staatsrat wurde das Staatsbudget für 1922/23 vorgelegt. Das ordentliche Budget zeigt eine Lerminderung um 60 Millionen Kronen, das außerordentliche ene solche von 76 ½ Millionen. Der Staatshaushalt vom 1 Juli 1920 bis 30. Juni 1921 ist mit einem Netto⸗Defizit zon d. Millionen Kronen aufgeführt. Infolge der das mwegische Erwerbsleben augenblicklich beherrschenden Ver⸗ lmisse werden keine neuen Steuern erwogen werden. in gesamte Staatsschuld betrug am 31. Dezember 1921 299 965 000 Kronen oder eine Steigerung im Laufe des fahres um 73 Millionen Kronen. v“

Tschechv⸗Slowakei. 9

Auf Grund der im Justizministerium mit Vertretern des beutschen Heichs gepflogenen Verhandlungen ist gestern, ie „Wolsss Selegraphenbüro“ meldet, im Ministerium für mswärtige Angelegenheiten der Vertrag über das nechtsabkommen und die Rechtshilfe in givilsachen unterzeichnet worden. Desgleichen ge⸗ ungte man zu einem Uebereinkommen in der Frage der gegen⸗ seiigen Vollstreckbarkeit gerichtlicher Urteile in Zivilsachen.

Amerika. Die Konferenz der republikanischen Mitglieder jes amerikanischen Senats hat dem „Wolffschen Tele⸗ graphenbüro“ zufolge am Mittmoch beschlossen, den Gesetz⸗ intwurf über die Rückerstattung der Schulden der illiierten Staaten mit der Zusatzbestimmung anzunehmen, iaß der Zinsfuß für die von den Schuldnernationen bezahlten bligationen mindestens 4 ¾ Prozent d. h. ¼ Prozent veniger, als im ursprünglichen Entwurf vorgesehen, be⸗ tagen solle. Die Japaner haben auf ihre Ansprüche nuf die genals deutschen Kabel des Pachtgebiets von Kiautschou rzichte Australien. „Die Bundesregierung hat die Einladung zu der nternationalen Konferenz in Genua erhalten. Der Hughes teilte mit, daß Sir Joseph Cook, ner australische Oberkommissar in London, wahrscheinlich lustralien vertreien werde.

Parlamentarische Nachrichten. , Im Reichstagsausschuß für soziale Angelegen⸗

einten wurde, wie das „Nachrichtenbüro des Vereins deutscher tungsverleger“ berichtet, zunächst der Gesetzentwurf über Entsendung von Betriebsratsmitgliedern in lichtsrat behandelt. Der Regierungsvertreter dns daranf hin, daß der Entwurf eine Ergänzung des Betriebsräte⸗ haedes bedeute. Dieses Gesetz schlage im § 70 die Entsendung von nefnn oder zwei Betriebsratsmitgliedern in den Aufsichtsrat des be⸗ e den Unternehmens vor, und der Entwurf enthalte die Be⸗ mungen zur Ausführung dieses Paragravhen. Es handle sich um gememneuerung grundlegender Art, um die Verwandlung des im all⸗ rect 8 ewährten Mitberatungsrechts in ein Mitbestimmungs⸗ sehr di Diese werde vorgeschlagen in der Ueberzeugung, daß nichts so e. afe Arbeitgfreudigkeit, das Verantwortungsgefühl und das Inter⸗ er Hebung der Betriebsleistungen und des Ertrages zu

ne. Keianet sei, als die verantwortliche Mitwirkung an der ahb eitung des Unternehmens. Abg. Aufhäuser (Unabba. nit betonte, daß bereits einzelne Firmen, insbesondere Gesellschaften Haftung, dem Gesetz schen jetzt verugeass suchen,

ihren Aufsichtsrat umtaufen und ihrem Au sichtsorgan

einen anderen Namen geben. Sie glauben dadurch

t unter das Gesetz fallen zu können, da hierin jig nur die

von Arbeitern in den „Autsicktsrat“ bezeichnet sei.

daß also den Aufsichtsratsmitgli

sich gegen den deutschnationalen Antrag. Man könne unmöglich den Arbeitern nur Rechte einräumen. Hierauf zog Abg Lambach D. Nat.) seinen Antrag zurüik.

Zu § 5, der im Hinblick auf die Bedeutung der Stellung als Aufsichtsratsmitglied die gebotenen Wählbarkeitsbeschränkungen be⸗ handelt, wurde vom Ausschuß beschlossen, alle nicht bereits im Betriebs⸗ rätegesetz vorgesehenen Beschränkungen fallen zu lassen. § 6 schützt die in der Minderheit . Arbeitnehmergruppen gegen Majori⸗ Freen durch die gemeinsame Wahl und kommt in der Industrie den Angestellten, im Handel den Arbeitern zugute. Hierzu wurde ein Antrag des Abg. Giebel (Soz.) vom Ausschuß angenommen, wonach die Minderheitsgruppe der Arbeitnehmer, sofern ihr mindestens zwei Mitglieder des Wahlkörpers angehören, mit Stimmenmehrheit oder Stimmengleichheit die Entsendung eines Vertreters ihrer Gruvpe beschließen kann. Eine längere Debatte entspann sich über die Frage, ob diejenigen Unternehmungen, deren Betriebe an verschiedenen Orten liegen, verpflichtet sein sollen, die Unkosten zu tragen, die den Betriebsräten aus der Wahl und der Berichterstattung erwachsen. Vom Abg. Thiel, (D. V.) wurde zunächst einmal Klarheit darüber gefordert, ob die Erstattung der vorher erwähnten Unkosten bereits durch das Betriebsrätegeser geregelt sei. Ministerial⸗ direktor Dr. Ritter (Reichsarbeitsministerium) erklärte hierzu, daß alle Kosten, die für ein Aussichtsratsmitglied notwendig sind, um sein Amt sachgemäß auszuüben, unter xAa⸗ des Betriebsrätegesetzes fallen,

edern von den Unternehmern diese Auslagen wieder ersetzt werden müssen. Im übrigen wurde der Ge⸗ setzentwurf angenommen. Das Gesetz soll mit dem 1. Februar dieses

Jahres in Kraft treten.

Im Reichstagsausschuß für das Bildungs⸗ wesen wurde zunächst über den Antrag der Abgg. D. Mumm (D. Nat ) Dr. Oberfohren (D. Nat.) und Schulze⸗Berlin (D. Nat.) verhandelt, „die Reichsregierung zu ersuchen, mit den Ländern darüber zu verhandeln, daß in denienigen höheren Lehranstalten, die einem germanischen Nachbar⸗ staat am nächsten gelegen sind, die Sprache dieses Landes 9. gt werde (holländische und flämische Sprache am Niederrhein und in Ostfriesland, schwedische Sprache in Mecklen⸗ burg usw.)“. Der Antrag wurde in folgender Form angenommen: „die Reichsregierung zu ersuchen, mit den Ländern darüber zu ver⸗ handeln, 1. daß in den höheren Lehranstalten die Sprache der Nachbarländer gepflegt wird, 2., der Pflege der spanischen

Sprache in den höheren Lehranstalten besondere Aufmerksamkeit zu

widmen“.

Im Reichstagsausschuß für Beamtenan⸗ gelegenheiten wurde gestem die Beratung des Gesetz⸗ entwurfs über die Beamtenvertretungen fort⸗ gesetzt. Zur Debatte stand zunächst § 6, der das Wahl⸗ recht allen mindestens 20 Jahre alten Beamten zuspricht, während die Abgg. Schuldt (Dem.) und Steinkopf (Soz.) be⸗ antragt haben, es allen mindestens 18 Jahre alten Beamten zu⸗ zuerkennen. Viel umstritten waren die Festsetzungen des § 7 über Zusammenlegung und Teilung der Wahlkörper. Abg. Steinkopf (Soz.) beantragte, daß die Vereinigung und Teilung mit Zu⸗ stimmung der Wahlberechtigten geschehen solle, und wandte sich gegen die Bestimmung der Regierungsvorlage, wonach die betreffende Entscheidung den Dienstvorgesetzten 8 Verhandlung mit schon bestehenden Beamtenausschüssen oder, wenn folche nicht vorhanden sind, mit Vertretern der Beamtenschaft, überlassen bleiben soll. Auch Abg. Morath (D. Vp.) wollte das Recht des Dienstvorgesetzten durch eine besondere zusätzliche Bestimmung einschränken. Ministerial⸗ rat Roser wies auf den wichtigen Unterschied der Vereinigung und der Teilung des Wahlkörpers hin. Die Teilung sei naturgemäß mit erhöhten Kosten verbunden. Abg. Morath bea ntragte, daß Vereinigungen mehrerer Ortsbeamtenräte bei übereinstimmenden Be⸗ schlüssen der einzelnen Ortsbeamtenräte erfolgen müsse. Der An⸗ trag Steinkopf (Soz.) wurde bei der Abstimmung ab⸗ elehnt, 87 in der Fassung der Regierungsvorlage unter Hinzu⸗ ügung der vom Abg. Morath (D. Vp.) beantragten Bestimmung angenommen. Abg. Schuldt (Dem.) führte zur Begründung der Erteilung des aktiven Wahlrechts an die Beamten mit 18 Jahren aus, daß man sie nicht hinter die Arbeiter, denen man es im Betriebs⸗ rätegesetz gewährt habe, zurückstellen dürfe. Abg Frau Zietz (U. S.) sprach sich ebenfalls für die Erteilung des Wahlrechts an die Beamten mit vollendetem 18. Jahre aus. Abg. Morath (D. Pp.) trat auf den Boden der Regierungsvorlage. Abg. Dr. Höfle (Zentr.) bemerkte., zur Bestärkung des Antrags auf Gewährung des aktiven Wahlrechts mit 18 Jahren, daß das Interesse am Betriebe gesteigert würde, wenn man den jungen Be⸗ amten Einfluß auf die Gestaltung des Beamtenrats gebe. Abg. Vogel (D. Nat.) nahm gegen den Antrag Stellung und ver⸗ wies auf die Gefahr der Politisierung der Betriebsräte. Auch die übrigen Bestimmungen des § 6 unterlagen einer lebhaften Kritik. Es handelte sich hierbei um die Frage, * während einer Enthebung vom Amte, sowie während eines längeren als dreimonatigen, nicht auf Krankheit beruhenden Urlaubs das Wahlrecht ruben soll. Abg. Steinkopf (Soz.) machte geltend, es müsse verhütet werden, daß gewerkschaftlich oder auch als Ab⸗ geordnete beurlaubte Beamte von der Ausübung des aktiven Wahl⸗ rechts ausgeschlossen würden. Abg. Morath (D. Vp.) bean⸗ tragte, daß die Bestimmung nur bestehen solle bei einem aus wirtschaftlichen Gründen von einem Beamten beantragten Urlaub. Die zweite Frage betraf die Bestimmung, daß nebenamtliche Beamte auf Grund des Nebenamts nicht wahlberechtigt sind, daß aber Ausnahmen der höchste Dienstvorgesetzte nach Verhandlung mit dem ihm beigegebenen letztinstanzlichen Beamten at an⸗ ordnen kann. Hierzu lag ein demokratischer Antrag

führte der Ministerialdirektor Dr. Ritter

vor, an die Stelle der Worte „letztinstanzlichen Beamtenrates“ das

1

erkunft notwendig ihre Grenze

Wort „Hauptbeamtenrat“ zu setzen. Geheimer Rat Daniels wies auf die Schwierigkeiten hin, die bei Annahme dieses Antrages für die Ortsausschüsse entständen. Im Ausschuß wurde die Ansicht vertreten, daß durch die Ausmerzung des Begriffs des Dienst⸗ vorgesetzten in § 1 eine entsprechende Aenderung hier vorgenommen 5 müsse. Die Abstimmung über den § 6 wurde noch aus⸗ gesetzt.

Der -32 des Reichstags hat gestern den Geschäftsplan für das Plenum für die nächste Zeit folgender⸗ maßen vereinbart: Am heutigen Sonnabend wird neben kleineren Vorlagen die Interpellation der Deutschnationalen über die Wirt⸗ schaftslage in Ostpreußen besprochen werden. Am Montag wird das a zur ersten Beratung kommen. Am Dienstag beginnt sodann die große politische Aussprache, und vom 30. Januar ab wird die erste Lesung des Reichshaushalts für 1922 stattfinden.

Dem Reichstag hat der Reichsarbeitsminister den Ent⸗ wurf eines Gesetzes zur Abänderung des Gesetzes über die Erhebung einer Abgabe zur Förderung des Wohnungsbaues vom 26. Juni 1921 nebst Begründung zur Beschlußfassnng vorgelegt.

Ferner ist dem Reichstag der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Feststellung eines vierten Nachtrags zum Reichs haushaltsplane für das Rechnungsjahr 1921, zugegangen. Danach treten dem Reichshaushaltsplane für 1921 hinzu: im ordentlichen Haushalt der allgemeinen Reichs⸗ verwaltung an Einnahmen und an fortdauernden Ausgaben je 323 000 000 ℳ, in deren außerordentlichem Haushalt an Ein⸗ nahmen und an Ausgaben je 562 750 000 ℳ, im ordentlichen Haushalt der Reichs⸗Post⸗ und Telegraphenverwaltung an Ein⸗ nahmen und an fortdauernden Ausgaben je 239 000 000 und im ordentlichen Haushalt der Verwaltung der Reichseisen⸗ bahnen an Einnahmen und an fortdauernden Ausgaben je 3 300 000 000 ℳ. Der Reichsminister der Finanzen soll ermächtigt werden, zur Bestreitung einmaliger au erordentlicher Ausgaben die Summe von 562 750 000 im Wege der Anleihe flüssig zu machen. Der § 15 des Gesetzes, betreffend die Feststellung des Reichshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1921, vom 26. März 1921 in der Fassung des Gesetzes, betreffend die Feststellung eines dritten Nachtrags zum Reichshaushalts⸗ plane für das Rechnungsjahr 1921, vom 2. Dezember 1921 erhält folgenden weiteren Zusatz: „Mit Wirkung vom 1. Ja⸗ nuar 1922 ab beträgt der Teuerungszuschlag zu dem Grund⸗ gehalte, den Diäten und dem Ortszuschlage der planmäßigen und außerplanmäßigen Reichsbeamten, soweit diese Bezüge w Betrag von insgesamt 10 000 nicht übersteigen, 40 vH, im übrigen 20 vH, der Teuerungszuschlag zu den Kinderzuschle en 20 vH. Die außerplanmäßigen Reichsbeamten erhalten außer⸗ dem weitere Teuerungszuschläge nach Maßgabe des vorigen Tsst.. In der beigegebenen Erläuterung wird dazu emerkt:

Die schwierige wirtschaftliche Lage und die in Aussicht stehende weitere Verteuerung der Lebensbedürfnisse läßt eine Aufbesserung der Bezüge der Beamten notwendig erscheinen. Um den geringbesoldeten, von der Teuerung am meisten betroffenen Beamten eine verhältnis⸗ mäßig wirksamere Hilfe zuteil werden zu lassen, empfiehlt es sich, eine Erhöhung des Teuerungszuschlags für die ersten 10 000 des Diensteinkommens vorzusehen. Die Bestimmungen im letzten Absatz des § 3 des Gesetzes, betreffend die Feststellung eines drüͤten Nachtrags zum Reichshaushaltsplane für das Rechnungs⸗ jahr 1921, vom 27. Dezem 1921 wegen Gewährung eines weiteren Teuerungszuschlags an die außerplanmäßigen Reichs⸗ beamten müssen auch für die Zeit vom 1. Januar 1922 ab. in Kraft bleiben. Einschließlich der Rückwirkungen, die sich hieraus für

ensionäre, Angestellte und Reichsarbeiter ergeben werden, und ein⸗ chließlich der Ausgaben für Post und Eisenbahnen kann die dem Reiche erwachsende Mehrausgabe auf rund 4000 Millionen Mark jährlich geschätzt werden, für Januar bis März 1922 mithin auf rund 1000 Millionen Mark. Auf die allgemeine Reichsverwaltung ent⸗ fallen hiervon 170 Millionen Mark für ein Vierteljahr.

Dem Reichstage liegt ein sehr umfangreiches Be⸗ ratungsmaterial vor, zu dem noch der Reichshaushalts⸗ plan für 1922 hinzutreten wird, der voraussichtlich am Ende der nächsten Woche dem Hause zugehen wird.

Zunächst sind noch die und umfangreichen Steuervorlagen zu erledigen, deren zweite sungen in den beiden Steuer⸗ ausschüssen noch ausstehen. Neben einer großen Reihe kleinerer Gesetzesvorlagen sind noch nicht in Angriff genommen, stehen also noch vor der ersten Beratung, das etz zur Ausführung des Artikels 146 1b.2 der Reichsverfassung, d. b. das Reichsschulgesetz, das Ar SAveee das Gesetz über den Ersatz der durch den Krieg verursachten Personen⸗ schäden (Personenschädengesetz), das Frle über die Errichtung einer Reichsausführungsbehörde für Unfallversicherung, das Gesetz über den Kassenbestand der Reichsbank, die Novelle zum Gesetz über die Abgabe zur Förderung des Wohnungsbaues. Der zweiten Beratung unterliegen noch der Bericht des Ausschusses für Bildungswesen über die Berücksichtigung der kulturellen Interessen bei den Eisenbahn⸗Personentarifen, der Gesetzesantrag der Linksparteien, betreffend Gleichstellung der Frauen in der Justiz, der Bericht des Ausschusses für Bevölkerungs⸗ politik über den Alkoholmißbrauch, der Ausschußbericht über einen Antrag der Unabhängigen Sozialisten wegen Abänderung der Reichs⸗ versicherungsordnung, der Gesetzesantrag der Kommunisten, der den Entwurf eines Amnestiegesetzes enthält, ein Bericht des Ausschusses für Beamtenangelegenheiten, betreffend die Regierungs⸗ und Referenten⸗ entwürfe in Beamtenfragen (Anhörung des Ausschusses). Die dritte Lesung steht noch aus für den Gesetzentwurf wegen Auf⸗ hebung von Kleinschifferverbänden. In den Auss chüssen befinden sich noch neben den Steuervorlagen ein Gesetz über die Ver⸗ Pütung von Leistungen für die bewaffnete deutsche Macht, das

esetz über den Verkehr mit ausländischen Zahlungsmitteln, eine Novelle zur Reichsversicherungsordnung und eine Novyelle zum Versicherungsgesetz für Angestellte, das Gesetz über die Ent⸗ sendung von Betriebsratsmitgliedern in den Aussichtsrat, das Rapon⸗ steuergesetz, ein eingebrachter Gesetzentwurf von der Deutschen Volks⸗ partei über die beschleunigte Zahlung der Umsatzsteuer für 1920, der Antrag der Demokraten wegen Verzögerung der Veranlagung und Erhebung der Reichseinkommensteuer, das Re chsmietengesetz, der von der Deutschen Volkspartei eingebrachte Gesetzentwurf über das Reichs⸗ wirtschaftsgericht, ein von den Unabhängigen Sozialisten dingebrachter Gesetzentwurf zum Schutze der Repnölsh das Gesetz über Beamten⸗ vertretungen, das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz, das Luftverke örsgesetz und endlich das Gesetz über das Branntweinmonopol. Außerdem hercn der Erledigung noch zwölf Interpellationen der verschiedenen

arteien.

Der finanzpolitische Ausschuß des Reichgw irt⸗ schaftsrats behandelte in seinen Sitzungen am 19. und 20. Januan die Maßnahmen zum Schutze der deutschen Valuta⸗ schuldner auf Grund eines Antrags des Mitglieds M. Cohen, über den der höpeseste Arbeitsausschuß eingehend Bericht erstattete. Nach längeren Erörterungen, die für vertraulich erklärt wunden, faßte der Ausschuß folgende Entschließung einstimmig: „Der finanzpolitische Ausschuß nimmt Kenninis von den Bemühungen der Reichsregierung, den deutschen Valutaschuldnern aus der Kriegs⸗ und Vorkriegs geit soweit wie möglich Hilfe zuteil werden zu gassen. Er erwartet, daß die Reichsregierung diese Bemühungen mit allem Ernst fortsetzt und besonders den zur

Hilfeleistung für die Valutaschuldner bestimmten Ervortorganisatione bei der Ausfuhr deutscher Waren jede mit den allgemeinen volkswict⸗