Sgrgn
gierung anschlossen. In
schaftlichen Interessen zu verefnbarenden Erleichterungen gewährt. Der
finanzpolitische Ausschuß glaubt ferner, daß eine Umänderung der Bilanz⸗ vorschrift für die mit hochwertigen Auslandsschulden belasteten deutschen Unternehmungen veinger geboten erscheint. Die Reichsregierung wird ersucht, wegen Entschädigung der durch das Abkommen mit der Schweiz über die sogenannten Goldhypotheken Geschädigten dem Reichswirtschaftsrat eine Vorlage zu machen.“
Der Ausschuß beschäftigte sich sodann mit der Aenderung der Vorschriften über das Bankgeheimnis und der Verordnung über den Depotzwang. Der Vertreter des Reichsfinanzministeriums führte dazu aus, daß es sich bei der Auskunftspflicht der Banken um die nach § 177 ff. der Reichs⸗ abgabenordnung allgemeine Auskunftspflicht der Steuerbehörde gegen⸗ über im Steuerfestsetzungsverfahren handelt. Wenn die Banken davon ausgenommen werden sollen, müßte für sie eine besondere Ausnahme gemacht werden. Die Ferrchtigun der Finanzämter zur Einholung solcher Auskünfte knüpft sich an die Erfüllung der Vor⸗ bedingungen des § 209 Abs. 1 der R.⸗A.⸗O. (daß Verhandlungen mit dem Steuerpflichtigen selbst aussichtslos erscheinen oder nicht zum Erfolg geführt haben), deren Erfüllung durch Rechtsmittel nachgeprüft werden kann. Die Wiederherstellung des sogenannten Bankgeheimnisses würde die Banken zu einer Arskunft nur im Strafermittlungsverfahren, das nur unter Angabe von Gründen begonnen werden darf, verpflichten. Ein weitgehender Gebrauch des Strafermittlungsverfahrens würde die Wirtschaft stark beunruhigen und die 12 sehr belasten. Die Verpflichtung der Banken zur Aufstellung von Kunden⸗ listen besteht davon gesondert durch § 189 der R.⸗A.⸗O. Eine Rund⸗ frage bei den Landesfinanzämtern hat ergeben, daß die Kundenlisten für die Ermittlung Steuerpflichtiger und die Nachprüfung der Steuererklärungen gute Dienste getan haben und weiter tun. Ihre Wirkung wird so beurteilt, daß das Bewußtsein ihres Be⸗ stehens das Publikum allgemein zur richtigeren Steuerdeklaration bringt. Der Depotzwang ist die notwendige Ergänzung, ohne die die Kundenlisten und die Auskunftspflicht bedeutungslos werden. Der Reichsfinanzminister ist daher der Ansicht, daß die bestehenden Vorschriften aufrechterhalten werden sollen. — In der Erörterung wurde von seiten der Arbeitgeber gegen den Depotzwang geltend gemacht, daß er eine außerordentliche Belästigung für die Besiter festverzinslicher Werte darstellt und den Markt be⸗ sonders auch für die Anleihen öffentlicher Institute sehr ungünstig be⸗ einflußt. Besonders rechnen die Vertreter von Kreditinstituten und Genossenschaften bei Aufhebung des Depotzwangs mit einem starken Zufluß von Betriebskapital. Pur die Aufrechterhaltung des Depot⸗ zwangs sprachen sich die Arbeitnehmer mit der Begründung aus, daß ohne ihn die Auskunftspflicht keinen Sinn hat und die Erfassung des mobilen Kapitals gerade auch bei den neuen Steuergesetzen, z. B. dem Vermögenszuwachssteuergesetz, gefährdet erscheint. Für die Be⸗ schränkung der Auskunftspflicht auf das Strafermittlungsverfahren sprachen gch die Arbeitgeber aus, weil sie davon ein Zunehmen des bargeldlosen Verkehrs, also eine geringere Belastung der Reichs⸗ bank mit umlaufenden Zahlungsmitteln erwarten. Sie gingen dabei von der Voraussetzung aus, daß das Publikum Zahlungen über ein Bankkonto heute deswegen vermeidet, weil es die Nachprüfung und falsche Folgerungen daraus seitens des Finanz⸗ amts fürchtet, selbst wenn es sich um einen regulären Zahlungsverkehr handelt. Wenn der bargeldlose Verkehr ähn⸗ lich wie in Vorkriegszeiten wieder an die Stelle des heute üblichen Barverkehrs tritt, fließen Noten zur Reichsbank zurück, die eingezogen werden können, so daß auch von dieser Seite eine Art Sanierung der Reichsbank erfolgt. Die Arbeitnehmer sprachen sich für die Beibehaltung der Auskunftspflicht nach §§ 177 ff. der R.⸗A.⸗O. aus, indem sie sich der Begründung der Re⸗ der Erörterung über diesen Punkt wurde von Mitgliedern der Gruppe X besonders hervorgehoben, daß die Wirkung des von der Wiederherstellung des Bank⸗ geheimnisses 1 8 zunächst auf jeden Fall inflatorisch sein würde und ähnliche Erscheinungen wie im November vergangenen Jahres zeitigen müßte. — Mit 16 gegen 13 Stimmen, wobei die Arbeitgeber dafür,
die Arbeitnehmer dagegen, die Abteilung I11 getrennt stimmte, wurde
folgender Antrag angenommen: „Der finanzpolitische Aus⸗ schuß empfiehlt der den durch die Verordnung vom 24. Oktober 1919, betreffend die Kapital 8 zwang wieder aufzuheben.“ Der Antrag auf Aufbebung der in der gleichen Verordnung und in der Reichsabgabenordnung “ Vorschriften über die Auskunftspflicht der Banken wurde mit Stimmen⸗ gleichheit abgelehnt.
Der Ausschuß beschloß, zur Erörterung der Frage, ob das Ver⸗ hältnis des Reiches zur Reichsbank einer Aenderung zu unterziehen und ob die Reichsbank selbst umzuformen sei, einen 12 gliedrigen Arbeitsausschuß einzusetzen. Dieser Ausschuß wird sich zunächst mit dem folgenden Antrage Bernhard zu befassen haben: „1. Die Voraussetzung für jede Sanierung der deutschen Finanzen und der deutschen Valuta ist das Aufhören der unbegrenzten
Notenausgabe. 2. Um den Zwang auf die Reichsfinanzverwallung zu
verstärken, die Deckung des Finanzbedarsfs ausschließlich in Steuern zu suchen und dadurch allmählich auch den Weg für die Begebung fundierter Anleihen wieder zu ebnen, müssen unverzüglich die Kriegs⸗ verordnungen außer Kraft gesetzt werden, soweit sie die Reichsbank ohne jede Einschränkung verpflichten, der Kontrahierung von Reichs⸗ schulden dienstbar zu sein. Während einer Uebergangszeit ist es der Reichsbank noch zu ermöglichen, ein bestimmtes Kontingent von Noten gegen Uebernahme von Schatzwechseln auszugeben. 3. Darüber hinaus ist die Reichsbank in ein aktien⸗ gesellschaftlich⸗organisiertes Institut umzuwandeln das unter Aufsicht des Reichs steht, dessen Präsident vom Reich zu bestätigen
14“
erwarteten Zurückströmens der gehamsterten Noten
stucht, eingeführten Depot⸗
deutschen Braunkohlenbergbau
Zäftsgebarung abhängig vom Reich geschieht und das Noten nur gegen den Ankauf von Gold oder von normalen Kaufmannswechseln ausgeben darf. 4. Als Gegenwert gegen die Konzession übernimmt das neue Institut einen Teil der in seinem Besitz befindlichen Reichsschatzwechsel als eine ewige und unverzinsliche Schuld des Reichs. Die Reichs⸗ bank erhält das Recht, in Höhe des überrommenen Ver⸗ trags Noten auszugeben und übernimmt die Verpflichtung, diese Noten bis zu einem Mindestbetrag aus dem Jahresgewinn zu tilgen. 5. Der Rest der im Augenblick der Umwandlung im Besitz der Bank befindlichen Schatzscheine einschließlich des noch auszugebenden Kon⸗ tingents verpflichtet sich das Reich in bestimmten Jahresraten zu amortisieren. 6. Das Kapital der neuen Bank soll mindestens eine Milliarde Mark betragen. Zur Verstärkung der Mittel der Bank soll der Gegenwert für die Ausgabe der neuen Aktien in Gold oder Depisen eingezahlt werden. 7. Für eine Uebergangszeit bleibt der Reichsbank gestattet, die Scheine der Reichsdarlehnskassen als Noten⸗ unterlage zu benutzen. Die bei deu Darlehnskassen beleihbaren Papiere sind auf Deutsche Kriegsanleihe und Reichsschatzscheine zu be⸗ schränken, deren Beleihungsprozente von Jahr zu Jahr zu er⸗ mäßigen sind.“
— Der sozialpolitische Ausschuß des Reichswirt⸗ schaftsrats beriet in seiner letzten Sitzung einen Antrag, der vom Reichsverkehrsministerium die Vorlegung eines dort in Vorbereitung befindlichen Gesetzentwurfs, betreffend die Arbeitszeit bei den Reichseisenbahnen, verlangt. Der Regierungsver⸗ treter begründete die Haltung des Ministeriums damit, daß die Verhandlungen über den Gesetzentwurf noch nicht abgeschlossen seien. Nach Erledigung im Kabinett werde er selbstverständlich vorgelegt werden. Der Ausschuß faßte eine Entschließung, die den Reichsverkehrsminister für verpflichtet er⸗ klärt, den Entwurf seiner grundsätzlichen Bedeutung wegen dem Reichswirtschaftsrat vorzulegen, und den Vorstand ersucht, dahin zu wirken, daß der Entwurf mit Rücksicht auf die derzeitigen Beratungen des Ausschusses über das Arbeitszeitgesetz für gewerbliche Arbeiter schon jetzt dem Reichswirtschaftsrat vorgalegt werde.
Sodann setzte der Ausschuß die am 13. Januar abgebrochenen Verhandlungen über die Vorsorge für kommende Arbeits⸗ losigkeit fort. Die Arbeitgeber erklärten, daß sie eine ein⸗ seitige Vorausleistung seitens der Unternehmer nach wie vor ablehnen müßten. Mit der paritätischen Vorausleistung der Beiträge seien sie dagegen einverstanden, müßten sich aber eine Stellungnahme über den Kreis der von der ersicherung zu Erfassenden vorbehalten. Die Arbeitnehmer bestanden demgegenüber auf der ein⸗ seitigen Vorausleistung, stimmten aber grundsätzlich der An⸗ rechnung dieser Leistungen für den zu, daß die Arbeits⸗ losenversicherung über ausreichende Reserven verfügen würde. Im Anschluß an die Verlesung einer Entschließung der Reichs⸗
land⸗ und forstwirtschaft⸗ licher Arbeitgeber⸗ und Arbeitnehmervereini⸗ gungen, die die Einbeziehung der Land⸗ und Forstwirtschaft in eine solidarische Erwerbslosenversicherung für nicht zweckentsprechend er⸗ klärt, kam es zu einer äußerst lebhaften Debatte darüber, ob es der Landwirtschaft möglich sei, eine einseitige Vorausleistung auf⸗ zubringen. Während die Arbeitnehmer nachdrücklichst auf die hohen Gewinne der Landwirtschaft, besonders aus dem umlagefreien Getreide, hinwiesen, bestritten die Arbeitgeber, daß man so allgemein von hohen Gewinnen der Landwirtschaft sprechen dürfe. Der Aus⸗ schuß schritt danach zur Abstimmung über einen die Grundlage der heutigen Verhandlung bildenden Antrag von Unternehmer⸗ seite. Die Abstimmung wurde absatzweise vorgenommen. Die einseitige Vorausleistung der Arbeitgeber wurde gegen die Stimmen sämtlicher Arbeitnehmer abgelehnt. Die Ausdehnung der Arbeitslosen⸗ versicherung auf den Kreis der der Krankenversicherung 1ön Personen gelangte mit dem gleichen Stimmverhältnis zur Ablehnung. Die paritätische Vorausleistung der Beiträge unter Fortfall der An⸗ lehnung an die Krankenversicherung wurde sodann gegen die Stimmen der Arbeitnehmer angenommen. Ueber die Gewährung von Zuschüssen seitens des Reichs kam es zu keinem Beschluß. Bei der Gesamt⸗
ist, dessen Ge
abstimmung gelangte der Antrag in folgender Fassung gegen die
Stimmen der Arbeitnehmer [nur ein Arbeitnehmer dafür) zur An⸗ nahme: „Bis zur endgültigen Verabschiedung des Gesetzes über die Arbeitslosenversicherung sind für diese von den Arbeitgebern und Arbeitnehmern von einem näher zu bestimmenden Zeitpunkte an im voraus Beiträge in gleicher Höhe zu leisten.“
Sodann wurde der Entwurf einer Verordnung, be⸗ treffendd Aenderung der Verordnung über die Ein⸗ stellung und Entlassung von Arbeitern und An⸗ gestellten während der Zeit der wirtschaftlichen Demobilmachung vom 12. Februar 1920, beraten. Der § 12 der Verordnung soll danach einen Zusatz erhalten, der für Reichs⸗ eisenbahn und Reichspost eine Verpflichtung zur Vermehrung der Arbeitsgelegenheit durch Verkürzung der Arbeitszeit nicht mehr vor⸗ siehbt. Der Ausschuß beschloß nach längerer Debatte die Ver⸗ nehmung besonderer Sachverständiger und Beschlußfassung wegen der Dringlichkeit der Sache in besonderer Sitzung.
Arbeitsstreitigkeiten. 1
Die nach Kündigung des Mantelvertrages im mittel⸗
geführten schwierigen
Verhandlungen wurden nach einer Meldung des „W. T. W. aus Halle als ergebnislos abgebrochen.
—
Die Zahl der eingeschriebenen Arbeitslosen G2 britanniens betrug am 10. Januar 1 933 450 gegen S8; am 30. Dezember 1921. Die Höchstziffer im Juni 1921 ver 2 177 899. 8 —
Kunst und Wifsfenschaft.
Die Akademie der Wissenschaften hält am Donnerz, tag, den 26. Januar, um 5 Uhr Nachmittags eine öffentlich, Sitzung zur Feier des Jahrestages König Friedrich II. unter dem Borh von Herrn Roethe, der die Sitzung mit einer Ansprache eröffnen, einen kurzen Jahresbericht erstatten und die Personal⸗ veränderungen bekannt geben wird. Daran schließt sich ein ausführ, licher Bericht über das Corpus medicorum Graecorum von Her Diels. Es folgt ein wissenschaftlicher Festvortrag von Hern Erman über die „Entzifferung der Hieroglvphen (zu ihrer Hunden. jahrfeier)“. Der Zutritt ist nur gegen Karten gestattet; f oweit über diese nicht bereits verfügt ist, werden sie von Montag, den 23. Januar ah in der Zeit von 9 bis 1 Uhr im Büro der Akademie (Unter der
1.“
Linden 38, I. Stock, Zimmer 16) ausgegeben.
Mannigfaltiges.
In der Schokoladenfabrik Sarotti, A.G., in Tempelbof brach gestern vormittag ein Brand aus, der sich trotz der angestrengten Bemühungen der Feuerwehr über die ganze Fabrikanlage ausdehnte und sie bis auf die Grundmauern einäscherte. Nach den bisher vorliegenden Berichten scheint der anfangs geringfügige Brand aus noch nicht geklärten Ursachen in Keller entstanden zu sein, wo sich große Holzwollevorräte befanden, Die Tempelhofer Feuerwehr konnte des Brandes nicht Herr werden, Die Wehren der Nachbarorte, namentlich die Berliner, sollen nach Angaben hiesiger Blätter zu spät zu Hilfe gerufen sein. Der heftig Ostwind fachte die Flammen an, die sich schnell über alle Stockwerte ausbreiteten. In den Stockwerken der Nord⸗ und Westfront lagerte größere Mengen von Zucker und Spiritus. Als das Feuer diesen Teil der Fabrikanlage ergriff, erfolgten zwei Explosionen Zahlreiche Angestellte der Fabrik befanden sich in hoher Lebensgefahr doch scheint ein Verlust an Menschenleben glücklicherweise nicht zn beklagen zu sein. rrung. r üb⸗
Fast das gesamte Personal, das fluchtartig die Arbeitz⸗ räume verlassen mußte, war gezwungen, die Straßenkleidung zurüc, zulassen. Der durch den Brand entstandene wirtschaftliche Schaden
ist ungeheuer groß.
Görlitz, 20. Januar. (W. T. B.) In dem Projzef gegen die gräfliche Familie von Schlieffen auf dem Waldschloß bei Schönberg (Oberlausitz), Kreis Görlitz, wege Anstiftung zum Morde gegen den Grafen Georg Wilhelm va Schlieffen auf Schlieffenberg bei Güstrow in Mecklenburg ve⸗ urteilte heute abend in der zehnten Stunde das Schw gericht nach dreitägiger Verhandlung die Gräfin Ella vo Schlieffen zu Schönberg wegen Aufforderung zu Mord“ zu zwei Jahren Gefängnis und zwei Jahn Ehrverlust, wobei die erlittene Untersuchungshaft nicht mt wird, den Grafen Hans Heinrich von Schlieffen Schönberg ebenfalls wegen Aufforderung zum Morde und vef botenen Waffenbesitzes zu einem Jahr sechs Monaten Gefängni unter Anrechnung von fünf Monaten Untersuchungshaft, den Handel mann Bruno Roessel aus Görlitz wegen Annahme der Au forderung zum Morde und wegen Vergehens gegen das Spueng stoffgeset zu insgesamt drei Jahren Gefängnis und i Jahren Ehrverlust unter Anrechnung von acht Monaten Unte suchungshaft, den Schlosser Herbert Stenschke aus Berz ebenfalls wegen Annahme der Mordaufforderung und verboten Waffenbesitzes zu einem Jahr drei Monaten Gefängnis unter A. rechnung der erlittenen Untersuchungshaft und Strafaufschub. A. Gesellschafterin der Gräfin Fräulein Minna Rupf wurde fie gesprochen. Der Antrag auf Haftentlassung des Grafen Hans Heinrie von Schlieffen wurde abgelehnt.
Kristiania, 20. Januar. (W. T. B.) Aus Bergen wi gemeldet, daß die ganze Geschäftsstraße in Vik nieder gebrannt ist. Das Feuer entstand in einem Laden und dehnt sich infolge des starken Windes schnell aus. Glücklicherweise dueht sich später der Wind, so daß es gelang, des Feuers Herr zu werden W. T. B.) Auf dem Güterbabn
agerhaus ab. Fünf Persen wird auf über d.
Glasgow, 20. Januar. der Nordbahn brannte ein kamen ums Leben. Der angerichtete Schaden halbe Million Pfund Sterling geschätzt.
Moskau, 18. Januar. (W. T. B.) Die Nansenhil veröffentlicht folgenden Bericht über die Lage im Hunger gebiete am 1. Januar 1922: 33 Millionen Menschen sind ve der Hungersnot betroffen, von denen 19 Millionen direkt von de Hungersnot bedroht sind. Täglich werden 800 000 Kinder durch d v und 375 000 Erwachsene und Kinder durch die Nanser
ilfe verpflegt. 2 185 000 Personen werden von der russischen Rezi
rung versorgt. Andere Hilfsorganisationen verpflegen gegen 6 Mil lionen Menschen. Der Rest ist rettungslos vom Hungertod bedrole wenn Europa nicht rasch Hilfe bringt.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten
und Zweiten Beilage.)
Die Zahl der Verunglückten soll aber über hunder
zum Deutschen Rei
chsanzeiger und Preußis
S
chen Staatsanzeiger
Berlin, Sonnabend, den 21. Januar
85 Deutsches Reich.
ßlich 17. Januar 1922.
Entscheibungen der Filmprüsstelle in Be
Ursprungs⸗
Datum der Ent⸗ scheidung
rlin in der Zeit vom 11. bis einschlie
—
Prüfnummer
auch vor Jugendlichen
(Zugelassen
für
Jugendlich verboten
Ausschnitte in m
Erneut zu⸗ gelassen nach Beschwerde
oder
Widerruf
Ein Winterausflug ins nördliche Schweden
Die Klappmütze, die größte Robbe des Nördlichen Eismeeres ... Winter im Jämtland (Schweden).. Deutscher Großgärtnereibetrieb und vb1X“; Wie man aus der Kartoffel Stärke ͤ116X“*“
Die Kartoffelfabrikaet Der Mordengel der kleinen Vogelwelt .
Feiertage der Lappen im Gebirge.. Wo das Eismeer Skandinaviens Nord⸗ 11664* Eine geschützte Vogelisel. Reykjavik, Islands Hauptstadt. Der Weg über das Gebige.. Die Schwimmvögel der Gebirgsseen. e ö1““ Rotdrossel, schwedisches Blaukehlchen, Wasserstar und andere Singvögel des schwedischen Gebirges .. E1X“ Danzig, das nordische Venedig. Königsberg, die alte Krönungsstadt. Glasbläserei in Stützerbach... Motorpflug „Hallensia Die Storchenfamilie
Wer ist’s? 9 9 2 2* — .0 2* 2 9 8 2 2. ““ Robinson Crusoe Berliner Kinder auf einem städtischen Ferienspielplatz im Sommer 1921 .. Nr. 36 ““ .“ Milliarden und Wohnungs⸗ Münchhausen, der berühmte Aufschneider Auf den Spuren des weißen Sklaven⸗ ““ Auf den Spuren des weißen Sklaven⸗ “ Der tugendhafte Baldurin.. Warum denn weinen, wenn — —. Das roße u“ Maria⸗Magdalen e
. 0
Um eine Million Dollar.. Die Intriguen der Madame d bbTb“] Ruk. Die Geliebte des Wojewoden.. Könnvved, der große Unbekannte .. Der glühende Kristall, I. Teil: flammende Scheibe. Ihre Vergangenheiit Der Todeskampf im Orienterpreß.. Kinder der Finsternis, II. Teil: Kämpfende 1A“X“ ier.ö
v 1“1“ Die Rache der Afrikanerin (Allein im 1zee8““ Der rote Handschuh, III. Episode: Ueber⸗ raschende Enthüllungen.. Der rote Handschuh, IV. Episode: Ein Mann ohne Gewissen.
Die
A. B. Svensk Stockholm⸗ Filmindustrie
Deulig⸗Film⸗Gesellschaft
Kulturabteilung der Uni⸗ versum⸗Film
A.B. Svensk Filmindustrie Stockholm
8
National⸗Film A.⸗G. Industrie⸗Film G. m. b. H.
A. B.Svensk⸗Filmindustrie Stockholm Industrie⸗Film
Bifon 101, New York
Deulig⸗Film⸗Gesellschaft
Institut für Kulkurforschung
Orient⸗Film
Albert Loewenberg Dammann⸗Film Messter⸗Film
Bell⸗Film
Russo⸗Film National⸗Film Ilag⸗Film Decla⸗Bioscop A.⸗G.
Universal⸗Film New York Dansk⸗Astra⸗Film Aquila⸗Turin
Gloria⸗Film Hofer⸗Film Hegewald⸗Film
John Hagenbeck⸗Film
Universal⸗Film Mfg. New Verse F fg
Svenska Biograf⸗Theater Deutsche Filiale
Deulig⸗Film⸗Gesellschaft
Kulturabteilung der Uni⸗ versum⸗Film
Svenska Biograf⸗Theater Deutsche Filiale
“
National⸗Film A.⸗G. Industrie⸗Film G. m. 5b. H. Svenska Biograf⸗Theater Deutsche Filiale Industrie⸗Film Merkur⸗Film⸗Verleih Deulig⸗Film⸗Gesellschaft “
.“
Institut für Kulturforschung Orient⸗Film
Albert Loewenberg Dammann⸗Film
Hansa⸗Film⸗Verleih Bell⸗Film
Decla⸗Bioscop A.⸗G National⸗Film Ilag⸗Film Kunst⸗Decla⸗Bioscop
Filmhaus Bruckmann & Co. ilmkunst
Knevels & Co. G. m. b. H.
Gloria⸗Film
I 8 egewald⸗Fillm
John Hagenbeck⸗Film
Wilhelm Feindt
Inland
Schweden
9 Inland 9
Schweden Inland Amerika
Inland
„ 2
Amerika Daͤnemark Italien
Inland
Amerika
G &n
e 2 20
6
160
170 175
714 326
625 127
175
164 295 173 157 280 185
235 122 107 315 202 340
56 86 997
175 130 125
102
1943 748 316
1155
1340
1616
1910 1618 1088 1913
1429 1781 1440 1375 1888 1969
2905 1761
222
1866]
1922, Januar
. 11.
E
+
8
ꝓr Ar rrr Herrr4 94‿47
*
+ ftiE hr*
Theater. Opernhaus. (Unter den Linden.)
Sonntag: 19. Dauerbezugsvorstellung. Pfitzner⸗Woche. Erster Tag: Palestrina. Anfang 5 ½ Uhr.
Montag: 20. Dauerbezugsvorstellung. Der Ring des Nibelungen. Vor⸗ abend: Das Rheingold. Anfang. 7 ½ Uhr.
Schauspielhaus. (Am Gendarmen⸗ markt.) Sonntag: Nachmittags: Karten⸗ reservesatz 20. Vorstellung zu ermäßigten Preisen: Die Räuber. Anfang Ühr. — Abends: 21. Dauerbezugs⸗ vorstellung. Lumpazi⸗Vagabundus. Anfang 7 ½ Uhr. . Montag: 22. T““ Peer Gynt. Anfang 7 ½ Uhr.
Opernhaus. Dienstag: Das Christ⸗ Elflein. — Mittwoch: Die Walküre. — Donnerstag: Der Zaubergeiger. — Bajazzi. — Freitag: Siegfried. — Sonnabend: Die Zauberflöte. — Sonn⸗ tag: Götterdämmerung. Schauspielhaus. Dienstag: Othello. — Mittwoch: Lumpazi⸗Vagabundus. — Donnerstag: Peer Gynt. — Freitag;. Othello. — Sonnabend: Lumpazi⸗ VBagabundus. — Sonntag: mittags: Flachsmann als Erzieher. — Abends: Lumpazi⸗Vagabundus.
D es Theater. Sonntag, Nach⸗ ee hen lings Erwachen. — bends 7 ½ Uhr: Tartüff. — Scapins Schelmenstreiche. — Montag,
Nach⸗
Mittwoch, Donnerstag und Sonnabend:
Tartüff. — Scapins Schelmenstreiche. 5 und Freitag: Ein Traum⸗ piel. Kammerspiele.
Sonntag, Nachmittags 2 ½ Uhr: Ostern. — Abends 8 Uhr: Anatol. — Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: Anatol. — Donnerstag: Zum ersten Male: Bajazzo. — Das Abentener. “ Bajazzo. — Das Aben⸗ euer.
Großes Schauspielhaus. Am Zirkus— Karlstraße —Schiffbauerdamm.
Sonntag, Abends 7 ½ Uhr: Orpheus in der Unterwelt. — Montag bis 1“ Orphens in der Unter⸗
2 9 Berliner Theater. Sonntag (3Uhr): Der letzte Walzer. — Abends 7 ½ Uhr: Prinzessin Olala. — Montag bis Sonnabend: Prinzessin Olala.
Theater in der Königgrätzer
Straße. Sonntag (3 Uhr): Erdgeist. — Abends 7 ½ Uhr: Die Fahrt ins Blaune. — Montag bis Sonnabend: Die Fahrt ins Blaue.
Lessingtheater. Sonntag (3 Uhr): Die Marquise von Arcis. — Abends 7 ½ Uhr: Die rote Robe. — Montag, Dienstag, Mittwoch und Sonnabend: Die rote Robe. — Donnerstag: Wenn
wir Toten erwachen. — L
(Karussell. —
Komödienhaus. Sonntag (3 Uhr): Heinrich Heine. — Abends 7 ½ Uhr: Montag bis Sonn⸗ abend: Karussell.
Thaliatheater. Sonntag (3 Uhr): O schöne Zeit, o selige Zeit. — Abends 7 ½ Uhr: Die Herren von und zu ! — Montag bis Sonn⸗ abend: Die Herren von und zu „
Volksbühne. (Theater am Bülow⸗ platz.) Sonntag (2 ½ Uhr): König Lear. — Abends 7 ⅛ Uhr: Ueber die Kraft (erster Teil). — Montag und Don⸗ nerstag: Der fahrende Schüler bannt den Teufel. — Hierauf: Der gestiefelte Kater. — Dienstag: König Lear. — Mittwoch: Ueber die Kraft (erster Teil). — Freitag: Masse Mensch. — Sonnabend: Der Bauer als Millionär. .
Sonnabend (3 Uhr): Vorstellung des Klassischen Theaters: Das Käthchen von Heilbronn.
Schloßpark⸗Theater. (Berlin⸗ Steglitz, Schloßstr. 48.) Kleines Haus. Sonntag (3 Uhr): Das Ex⸗ temporale. — Abends 7 ½ Uhr: Zum ersten Male: Des Meeres und der Liebe Wellen. — Montag, Dienstag und Donnerstag: Des Meeres und der Liebe Wellen. — Mittwoch: Paria. — Scheiterhaufen. — Freitag: Das Konzert. — Sonnabend: Das Extemporale. u“ 1
Schillertheater. Charlottenburg Sonntag (3 Uhr): Der Richter bo Jalamea. — Abends 8 Uhr: Im weiße Röstel. — Montag und Mittwoch: II weisten Rös’'l. — Dienstag, Donneriig Ss und Sonnabend: in Prnieraifce
2 2 1 — Freitag: ie me
Kleines Schauspielhaus. Sonntag schlacht.
(3 Uhr): Kindertragödie. — Abends Sonnabend (3 ⅞ Uhr): Der Biberpel 7 ½ Uhr: Die Mütter. — Montag, gees Dienstag. Mittwoch, Freitag und Sonn⸗ Komische Oper. Sonntag, Aben abend: Die Mütter. — Donnerztag: 7¼ Uhr: Der Herr der Welt.
Montag bis Sonnabend: Der
Reigen. Deutsches Opernhaus. Sonntag, “ Vormittags 11 Uhr: Kammermusik⸗ Luftspielhaus. Sonntag (6 ½ ule Matinee. — Nachmittags 2 ½ Uhr: Der Nachtasyl. — Abends 8 Uhr: de Waffenschmied. (Vereinsvorstellung.) — Werwolf. — Montag bis Som abend: Der Werwolf.
Abends 7 Uhr: Carmen. — Montag: Der Tronbadour. — Dienstag: Die gan
Deutsches Künstlertheater. 20 tag (3 Uhr): Flamme. — Abe
Bohème. — Mittwoch: Der fliegende Holländer. — Donnerstag: Mignon. — Freitag: Figaros Hochzeit. — Sonn⸗ 7 ½ Uhr: Die Scheidungsreise. Montag bis Sonnabend: Die 9 dungsreise.
abend: Tannhäuser und der Sänger⸗ krieg auf Wartburg.
Verantwortlicher Schriftleiter. . Direktor Dr. Tyrol in Charloktenbe
Großes Haus. Sonntag (3 ½ Uhr): .89 letzten Male: Der gestiefelte
ater. — Abends 7 ½ Uhr: Femina. — Montag: Femina. — Dienstag: Klavier⸗ abend Eduard Erdmann. — Don⸗ nerstag: Tanzabend Sent M⸗Ahcha.
71
er.heater des Westens. Sonntag nteil:
88 Uhr): ““ een⸗ vErüc. nds 5 Uhr: Der Tanz Verantwortlich für den Anzeige ddad arer xons ins Giag. Senn⸗ —Rc¶Oer Voreher ver escarigh Sonnabend (4 Uhr): Hänsel und Rechnunasrat Mengering e ring Gretel. Verlag der Geschäf rltege EM. ense in D 1 Und zdruckerei T eater Druck der Norddeutschen Buchdruc 2 (3 ½ an. deaeee 8. Verlagsanstalt. Berlin, Wilhelmftme Din 8 — n 71 8r 8 Die Gte e. — Montag bis Sonnabend: Die Ehe im Kreise.
11ö“ Berlin.
erlin, den 20. Januar 1922. 8 8 8 . V. Dr. Beyer.
—
Entscheidungen der Filmprüsstelle in München in der Zeit vom 4. Januar 1922 bis einschließlich 17. Januar 1922.
— —
Datum Zugelassen
der Ent⸗ scheidung
Länge in m
Ursprungs⸗
Antragsteller land
Ursprungsfirma Akte
Prüfnummer verboten
auch vor Jugendlichen für
Jugendliche
Ausschnitte in m
Verboten
Erneut zu⸗
gelassen nach Beschwerde oder Widerruf
Bemerkungen
1922, Januar 4. 5. 17. 12. 9 13. 14.
17
Unionfilm⸗Co.
Emelka⸗Konzern
Neue kin Gef. m. b. H. Teanvfilmges. m. b. H. Emelka⸗Konzern
Arnold & Richter Drehwa⸗Filmvertrieb
Weltkinemat. Julius Bär, Freiburg
Unionfilm⸗Co.
Emelka⸗Konzern Neue kin. Ges. m. b. H. Teanofimges. m. b. H.
Das Höschen der Ballerina.. Küssen ist keine Suͤndd.... eee1.““
F
en Kindern mehr Sonne. Teano⸗Witz⸗Bilder, Serie L. Prutze von Trutzberg. .. . . . . Emelka⸗Konzern Baver. Stimeisterschaft Tegernsee 1922 p FArnold & Richter om Fels zum Meer .Drehwa⸗Filmvertrieb winnung des Eisens, Stahl und Hoch⸗ ofenwerk
88evggnodnoe α◻ ½
+
Weltkinemat. Julius Bär, Freiburg
2 2 9 6 9 69 686 5656
Das Verwendungsgebiet der Elektrizität in der Landwirtschaft und im Klein⸗ gewerbe
„ 8686
Eisenbahnbau⸗Ges. Becker & Co., Bayer. Nieder⸗ 8 8 lassung 1 8 1 8
Bildstreifen „Der Zechpreller“ nunmehr al neu zensiert ist.
Filmprüfstelle München. 8 Dr. Leibi 8 1
Siemens⸗Schuckert⸗Werke, Berlin
9 0 09 89 6902—60
Die unter Prüf.⸗Nr. 328 herausgegebenen Zensurkarten sind ungültig, da der wen den 17. Jannar 192232. ö
.“
8
Neuzulassung für Jugend⸗ liche
Neuzulassung für Jugend⸗ liche
G
1 Vor 4, n. A 1341 m
2 n. A. 1611 1