1922 / 24 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 28 Jan 1922 18:00:01 GMT) scan diff

nc dos auch eirmal die Frage vorlegen, denn der jetzige Zustand,

bei dem ihre Städte zum großen Teil auf Grund einer veralteten Gesetzgebung nach meiner Meinung unbilligerweise Lasten tragen, wirklich besser ist als der Zustand, den wir ohne zu große Benach⸗ teiligung des Landes herbeiführen könnten und bei dem die Interessen der Gemeinden erheblich besser fortkommen als bei dem jetzigen Zustand.

Meine Damen und Herren, das sind die Gründe, aus denen die Staatsregierung Ihnen einen Gesetzentwurf über die Einführung einer vorläufigen Steuer von Grundvermögen vorlegen zu können geglaubt hat. Diese Steuer, wie sie in dem Ihnen vorliegenden Entwurf gestaltet ist, steht weder mit der Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen, noch mit den berechtigten Interessen der Gemeinden im Widerspruch.

Meine Damen und Herren, ich bitte an die Miquelsche Steuerreform der neunziger Jahre erinnern zu dürfen. Worin bestand denn der große und durchaus berechtigte Grundgedanke der Miquelschen Steuerreform? Er bestand darin, daß man sagte: ab⸗ gesehen davon, daß der preußische Staat das Rückgrat seiner Ein⸗ nahmen eigentlich in seinen damals so gut gehenden Eisenbahnen besitzt, wollen wir den preußischen Staat auf eine Besteuerung nach dem Grundsatz der Leistungsfähigkeit in Form einer gut funktionierenden und durch das Ergänzungssteuergesetz in bezug auf das fundierte Ein⸗ kommen noch ausgearbeiteten Einkommensteuer stellen. Man sagte sich, dem Staate gegenüber komme in erster Linie die Leistungsfähigkeit in Betracht, und man sagte sich weiter: Wir wollen eine reinliche Scheidung machen und den Gemeinden die Ertragssteuern überweisen, die Grund⸗ und Gebäudesteuer und Ge⸗ werbesteuer, weil die Beztehungen zwischen Grund⸗ und Gebäudebesitz und Gewerbe zu den Gemeinden viel enger sind als die zwischen Grund⸗, Gebäudebesitz und gewerblichem Betrieb zum Staat, und weil viele Aufwendungen der Gemeinden diktiert sind von der Rück⸗ sicht auf den Grund⸗ und den Gebäudebesitz und den Gewerbebetrieb. Bei der Heranziehung des Grund⸗ und Gebäudebesitzes und Ge⸗ werbebetriebes zu den Gemeindelasten kam in ganz anderem Maße und im Gegensatz zu dem von mir betonten Gesichtspunkt gegenüber dem Staat, nämlich der Leistungsfähigkeit, der Gesichtspunkt von Leistung und Gegenleistung in Frage. Das sind die beiden großen Gesichts⸗ punkte, auf denen die Miquelsche Steuerreform beruhte, ferner der Standpunkt der reinlichen Scheidung der Steuerhoheit zwischen Staat

und Gemeinden, so daß einerseits der Staat, andererseits die Ge⸗

meinden ihr eigenes Steuergebiet für sich beackerten und keiner dem anderen in seinen Acker kam.

Diese Grundlage der großen Miquelschen Steuerreform der neunziger Jahre ist zurzeit verschwunden. Preußen hat sowohl die Eisenbahneinnahmen wie die starke Einkommensteuer ans Reich ver⸗

loren. Diesem Ausfall gegenüber steht Preußen zunächst hilflos da

weil es, abgesehen von einigen kleinen Steuern, nur auf die Ueber⸗

weisungen vom Reich angewiesen ist. Da liegt der Gedanke sehr

3 nahe, wenn nun ohne unser Zutun durch die Macht der Verhältnisse dieser Miquelsche Grundgedanke ganz verschwunden ist, daß die

Folgen dieser Verschiebung von allen denjenigen getragen werden, die Vorteile von der Steuerreform gehabt haben, daß man die

Nachteile dieser Verschiebung nicht nur auf den Staat legt, sondern auch auf die Gemeinden. der Frage für die Gemeinden und der Leistungsfähigkeit der Gemeinden

Bei aller Anerkennung der Wichtigkeit

scheint es mir nicht richtig und gerecht, auch vom Standpunkt der

Gemeinden aus, lediglich zu verlangen: du, Staat, hast dich damit

abzufinden, daß dir alles weggenommen ist, die Eisenbahn und die

8

Einkommensteuer, und wir Gemeinden bleiben selbstverständlich im Besitz dessen, was uns damals unter ganz anderen Verhältnissen

überwiesen ist. Es scheint mir eine ganz einfache Forderung der Ge⸗ rechtigkeit zu sein, daß man aus dieser Verschiedenheit der Verhältnisse

auch die notwendige Folgerung zieht, nämlich sich zu fragen, ob wir nicht

nunmehr auch das Verhältnis in steuerlicher Beziehung zwischen

Staat und Gemeinden auf eine ganz andere, den jetzigen Verhält⸗

nissen mehr Rechnung tragende Grundlage stellen. Ich glaube, daß diesen Argumenten sich auch die Vertreter der Gemeindebehörden und Gemeindesinanzen bis zu einem gewissen Grade nicht werden ver⸗

chließen können, um so weniger, wenn letzten Endes diese Reform

will ich sie nicht nennen Gesetzgebung, diese Beteiligung

des Staats an der Grundsteuer vermöge der Verschiebung der staat⸗

lichen Veranlagung, Ersetzung der bisherigen durch eine bessere Ver“

anlagung, für die Gemeinden keinen Nachteil, unter Umständen nicht

uuerhebliche Vorteile bringen wird.

keit,

genommen

Das sind die Grundgedanken, die, abgesehen von der Notwendig⸗ die sich aus dem staatlichen Haushalt ergibt, der Regierung die rundsätzliche Zustimmung zu einem Gesetzentwurf möglich gemacht der sie dazu gezwungen haben, der die Erhebung einer vorläufigen

tener vom Grundvermögen vorsieht. Ich will in der ersten Beratung auf Einzelheiten des Gesetzentwurfs nicht eingehen⸗ sind in der Begründung ausführlich erläutert, und ich habe die

Entstehungsgeschichte schon geschildert und gesagt, daß das Staats⸗

inisterium darauf vorbereitet ist, daß ein so wichtiger Gesetzentwurf

wesentliche Aenderungen im Landtag erfahren wird. Ich möchte nur noch kurz auf folgendes eingehen: Die Hauptsache wird meiner Meinung nach die Höhe der Steuer in § 2 sein. Hier sind Doppel⸗

berechnungen aufgestellt, einmal die Höhe der Steuer, die berechnet

ist mit jährlich 4 vT., und zweitens die Festsetzung des Wertes,

die gegenüber den Feststellungen des Ergänzungssteuergesetzes vor⸗ ist. Wenn wir im Gegensatz zu dem bisherigen Grundsteuergesetz die Veranlagung zur Ergänzungssteuer, soweit sie das Grundvermögen betrifft, zur Grundlage dieser Steuer gemacht haben, so hat uns dazu der Umstand bewogen, daß wir bei der Finanz⸗ lage des Staates unter allen Umständen glaubten davon ausgehen zu müssen, den Staat bald in die Lage zu versetzen, aus dieser Steuer Einnahmen zu ziehen, und das war nur möglich, wenn wir uns an eine bereits vorhandene, auf modernen Grundsätzen beruhende Veranlagung anschlossen. Hätten wir warten wollen das ist natürlich auch erwogen worden —, bis wir zu einer umfangreichen Reform der veralteten Grund⸗ und Gebäudesteuergesetzgebung ge⸗ kommen wären, so wären darüber Monate, vielleicht auch ein Jahr vergangen, und wir glaubten es pflichtmäßig nicht verantworten zu können, das Defizit der Staatskasse, das unserer Meinung nach unter allen Umständen vorhanden sein wird und sich seit 1919 durchschleppt, im Jahre 1922 noch ungedeckt zu lassen.

Das sind die Gründe, weshalb wir uns entschlossen haben, den § 2 als maßgebend zugrunde zu legen, das Ergebnis der Ver⸗ lagung zur Ergänzungssteuer nach den bekannten Gesetzen, das für

sich auch ohne weiteres der Umfang des steuerbaren Vermögens, wie er im § 1 Abs. 1 vorgesehen ist, insbesondere auch die Mit⸗ besteuerung der Betriebsmittel bei dem landwirtschaftlichen Besitz. Einmal, meine Damen und Herren das ist natürlich an sich kein sachlicher Grund —, hätte eine Verschiedenheit der Steuer im Sinne dieses und des Ergänzungsstergesetzes notwendigerweise wieder dahin geführt, daß wir umfangreiche Veranlagungen hätten vornehmen müssen, die voraussichtlich das Ergebnis illusorisch gemacht hätten und dahin geführt haben würden, daß wir am 1. April Ein⸗ nahmen aus dieser Steuer nicht erzielen würden.

Auf der anderen Seite schien es uns auch durchaus billig, au die Gesetzgebung anzuknüpfen, soweit es sich um die Betriebsmittel handelt. Sie wollen berücksichtigen, daß schon bei der bisherigen Ge⸗ werbesteuer, die also jetzt von den Gemeinden erhoben, vom Staate veranlagt ist, die Betriebsmittel, das Betriebskapital mit berück⸗ sichtigt wird, während das bei der Landwirtschaft nicht geschieht. Aus diesem Grunde glaube ich ich will Sie damit nicht lange aufhalten, die Gründe sind in der Begründung aufgeführt worden —, ist es als durchaus billig und gerecht anzusehen, daß diese Betriebs⸗ mittel berücksichtigt werden.

Meine Damen und Herren, diese beiden Punkte der § 1, der den Begriff des steuerbaren Grundvermögens umgrenzt, und der § 2, der die Höhe der Steuer betrifft, vielleicht auch noch der § 19, der von der Abwälzung spricht, werden, soweit ich sehe, voraussichtlich den Angelpunkt der Debatten im Ausschuß bilden. Ich glaube und gebe das auch ohne weiteres zu, daß man in allen diesen Punkten natürlich sehr verschiedener Meinung sein kann. Woran ich aben bitte unter allen Umständen festzuhalten, das ist das, daß aus den Gründen, die ich mir erlaubt habe, vorhin darzulegen, wir nach Auffassung der Regierung keinesfalls länger mit einer derartigen Steuer warten können. Wir können mit Rücksicht auf unsere Finanzlage nicht länger warten, wir können aber auch vor allen Dingen nicht warten mit Rücksicht darauf, daß wir sonst Gefahr laufen, daß das Reich auf diese Steuer Beschlag legt. Ich bitte Sie, diese Gefahr für die

preußischen Finanzen doch nicht als eine leere Redensart, als ein

Schreckgespenst, das ich an die Wand male, anzusehen. Wir wissen alle, was jetzt vor der Tür steht, daß morgen die Note an die Entente abgehen muß, daß unsere früheren Feinde fordern können, daß wir für eine Besserung unserer wirtschaftlichen Verhältnisse sorgen müssen, daß wir ihnen zeigen, daß wir bereit sind, die steuer⸗ lichen Möglichkeiten, die uns im Innern bleiben, so auszuschöpfen, wie wir das tun können, um so die Leistungsfähigkeit der Steuer⸗ pflichtigen heranzuziehen. Es liegt durchaus nahe, daß sich da die Frage erheben wird: warum erhebt Ihr denn keine Reichsgrundsteuer, eine Grundsteuer, wie sie in den anderen Staaten besteht, die im Gegensatz zu uns keine Gynkommensteuer haben, aber dem Grund⸗ besitz die Hauptlast auferlegen. Dieser Frage können wir natürlich nur entgegentreten, wenn wir darauf antworten: ja, das wird dadurch wettgemacht, daß wir dieses Steuerobjekt in den Gemeinden und Ländern zur Steuer heranziehen. Wenn wir das nicht können, dann wird das Reich voraussichtlich sagen: wenn Ihr das nicht tut, bin ich gezwungen, die Hand darauf zu legen.

Wir glauben ferner, daß die Steuer, wie sie im Entwurf vor⸗ gesehen ist, die rund etwa 4 für den Morgen betragen würde, in der Tat von der Landwirtschaft, zumal unter den jetzigen Verhält⸗ nissen, getragen werden kann. Ich habe auch Beziehungen zur Land⸗ wirtschaft, ich habe mit sehr vernünftigen und sehr sachverständigen Damen und Herren aus der Landwirtschaft darüber gesprochen, und sie haben mir alle bestätigt, daß auch ihrer Meinung nach die Steuer, wie sie hier vorgeschlagen wird, von der Landwirtschaft getragen werden kann, ohne daß dadurch in die Leistungsfähigkeit der Land⸗ wirtschaft eingegriffen oder gar, was heute natürlich das Falscheste wäre, die Produktion der Landwirtschaft irgendwie vermindert würde.

Das simnd Gesichtspunkte, aus denen das Staatsministerium dem Ihnen vorgelegten Entwurfe eines Gesetzes über die Erhebung einer vorläufigen Steuer vom Grundvermögen eine sehr große Bedeutung beimißt. Wenn diese Ihnen vorgeschlogene Steuer den Namen „vor⸗ läufige Stener vom Grundvermögen“ führt, so liegt der Grund darin, daß wir uns gesagt haben: die endgültige Steuer muß natür⸗ lich von einer grundsätzlichen Umgestaltung der bisherigen staatlichen Grundsteuer abhängig sein. Weil wir aber darauf bei dem dringen⸗ den Bedürfnis der staatlichen Finanzen nicht warten können, deshalb schlagen wir Ihnen, meine Damen und Herren, eine vorläufige Steuer vom Grundvermögen vor, die auf der Veranlagung nach dem Ergänzungssteuergesetz beruhen soll. Ich bitte Sie, gerade unter Berücksichtigung auch dessen, was ich im Interesse der Gemeinden gesagt habe, diese Steuer vorurteilsfrei zu prüfen. Ich weiß und'⸗ verstehe es vollkommen, daß viele einer derartigen Steuer ohne weiteres ablehnend gegenüberstehen. Aber bei den erusten Verhält⸗ nissen, unter denen sich gerade die preußische Staatskasse be⸗ findet, ist es doch schlechterdings unmöglich, einfach von der Zukunft zu erwarten, daß schon aufirgend eine Weise das Desizit der preußischen Staatskasse sich ausgleichen wird. Hätten wir die Hoffnung, daß unsere wirtschaftlichen Verhältnisse sich in ab⸗ sehbarer Zeit so bessern könnten, daß wir auf Grund dieser besseren Verhältnisse das Loch stopfen würden, dann würde ich selbst durchaus zu diesem Optimismus neigen. Da das aber nicht der Fall ist, da die Regierung sich dieser Auffassung nicht anschließen kann, so haben wir geglaubt, Ihnen trotz mancher Bedenken im einzelnen diesen Entwurf vorlegen zu müssen; ich bitte Sie, an die Prüfung des Entwurfs heranzugehen mit dem Bewußtsein, das auch uns leitet, daß lediglich die eiserne Not der preußischen Staatskasse, der preußischen Staatsfinanzen uns zu dieser Vorlage zwingt.

Hierauf wird um 5 ½ Uhr die Fortsetzung der Ber auf Sonnabend vormittag 11 Uhr ee;

Wohlfahrtspflege.

Aus einer Spende der amerikanischen Katholiken wurden dem Deutschen Zentralausschuß für die Aus⸗ landshilfe e. V. (Berlin NW. 7, Dorotheenstraße 2) durch die bischöfliche ö in Paderborn 847 Sack Mehl über⸗ wiesen, von denen der Stadt Groß Berlin insgesamt, 74 Sad Mehl zugeteilt werden konnten. Die Unterverteilung erfolgt durch den Wohlfahrtsausschuß für ausländische Liebesgaben, in dem die Ver⸗ treter der öffentlichen und privaten Wohlfahrtspflege zusammen⸗ arbeiten. Nach einem Beschluß des Arbeitsausschusses des Deutschen Zentralausschusses für die Auslandshilfe e. V. soll die Spende der osfenen und geschlossenen

8 8* 8. 8 8 1u. Hilfsaktion für das vvnlepengt Imad.

Altersfürsoxrge zugute kommen.

h ees

und leitet die von der Altershilfe des deutschen V

März geplante Volkssammlung ein. 8

Nr. 3 des „Ministerialblatts für die Preußif innere Verwaltung“, vom 18. Januar 1922, hat 1 Inhalt: Persönliche Angelegenheiten. Allgemeine Verwaltungs⸗ sachen. Vf. 8. 1. 1922, Formulare zum Reg.⸗Amtsbl. Angelegen⸗ hbeiten der Kommunalverbände. Vf. 23. 12. 1921, Gewerbesteuern. Polizeiverwaltung. Aufgaben der Polizei. Vf. 7. 1. 1922, Karnevals, verbot. Vf. 5. 1. 1922, Wucherbekämpfung. Vf. 12. 1. 1922, Akten usw. d. Tumultsch.⸗Ausschüsse. Einrichtung, Behörden, Be⸗ amte. Im allgem. Vf. 2. 1. 1922, Fernsprechanschlüsse f. d. Schꝛtz⸗ polizei. Vf. 12. 1. 1922, Gebühren für Wohnungsanfragen. Gebührnisse, Dienstvorschriften. Vf. 6. 1. 1922, bade esseh. Vf. 12. 1. 1922, Ziff. 31 und 44 des Neudr. d. DA. f. die Land⸗ jägerei. Bekleidung, Ausrüstung usw. Vf. 4. 1. 1922, Waschen der Arbeitsanzüge der Schutzpolizeibeamten. Vf. 10. 1. 1922, Kraft⸗ fahrgerät der Schutzpolizei. Vf. 10. 1. 1922, Zuschläge gen § 10 der Höchstmietenanordnung für Landjägerdienstwohnungen. Vf. 11. 1. 1922, Berichterstattung über die Pol.⸗Schulen. Vf. 12. 1. 1922, Abgabe von Waffenquerschnitten. Gefängnisse. W 9. 1. 1922, Gefängn.⸗Beamtinnen. Vf. 11. 1. 1922, Ueberführung erkrankter Gerichtsgefangener. Reichswehr. Vf. 19. 1. 1972 Veteranenbezüge f. 1922. Kriegsübergangswirtschaft. Vf. 22. 12.1921, Einrichtung des Ausschels. zur Feststellung von Kriegsschäden i Bochum. Vf. 10. 1. 1922, Militärfiskalische Gelder. ges und Staatssteuern. Vf. 27. 12. 1921/4. 1. 1922, Vorschriften ü Steuerbücher. Vf. 12, 1. 1922, Fälschung von Einkommenstener, marken. Verkehrswesen. Vf. 11. 1. 1922, sbescheinigungen für Flugzeuge. Verschiedenes. Geschäfts⸗O. 8. 9. 1921 des Haupt⸗ betr ebarans beim Preuß. ö“ u. d. J. Berichtigungen. Neuerscheinungen auf dem Bücherma

Die am 288 Januar ausgegebene Nr. 4 desselben Ministerial, blatts hat folgenden Inhalt: Persönliche Angelegenheiten. Al⸗ gemeine EEö Vf. 6. 12. 1921, Reisekostenrechnungen Vf. 22. 12. 1921, AAnw. 3. B. D. E. G. Vf. 19. 1. 1982 Preise f. Orden u. Ehrenzeichen. Angelegenheiten der Kommsol verbände. Vf. 14. 1. 1922, Schulgelderhöhung mit rückwirka Kraft. Vf. 20. 1. 1922, Nachtragsumlagen f. d. Rechnungsjeße 1919. Polizeiverwaltung. Aufgaben der Polizei. Vf. 10. 1. 1927 Angabe d. Fel ionsbekenntn. b. polizeilichen Meldungen. Vf. 19. 1. 1922, betr. Kriminalstatistik. Einrichtung Behörden, Beamte: Organisation. Vf. 16. 1. 1922, Very stärkung des Straßendienstes der Schutzpolizei. Kassen⸗ und Rechnungswesen. Vf. 13. 1. 1922, Erläuterung des Gehbd⸗ bedarfs. Verpflegung. Vf. 19. 1. 1922, Beköstigungsgelder fir die Reichswehrstandorte im Dez. 1921. Lotterien. Vf. 9. 1. 1977 Lotteriegenehmigung. Vf. 9. 1. 1922, Ziehungstermin einer Wer⸗ lotterie. Vf. 14. 1. 1922, Lotteriegenehmigung. Kriegzsüben gangswirtschaft. Vf. 8. 11. 1921/15. 1. 1922, Ueberführung va Kriegerleichen. Vf. 16. 1. 1922, Familienunterstützungen. Vf. 20. 12. 1921/17. 1. 1922, Kriegs⸗ und Verdrängungsschäden. Vf. 18. 1.1922, Verlängerung der in den Schädengesetzen bezeichneten Anmeldefristen. Neuerscheinungen auf dem Büchermarkt.

Nachweisng— der Rohsolleinnahme an Reichsstempelabgabe für Gesel⸗ schaftsverträge und für Wertpapiere.

April 1921 bis

April 1970 bis

I. Gesellschaftsverträge und inländische nach dem bisherigen Gesch versteuerte Aktien un 8 Zwischenscheine 421822143

II. Ausländische Aktien und Zwischenscheine. 441 737 Verzinsliche Schuld⸗ verschreibungen sowie Rentenverschreibun⸗ Pr sofern sie auf den Inhaber lauten oder sofern sie entweder durch Indossament übertragbar oder in Teilabschnitten aus⸗ efertigt,. und mit Zinsscheinen oder Rentenscheinen ver⸗ sehen sind, die nicht auf den Namen lauten oder die durch In⸗ dossament übertrag⸗ karsind, und Zwischen⸗ eine: III. inländischer Gemein⸗ den, Gemeindever⸗ bände und Gemeinde⸗ kreditanstalten, in⸗ ländischer Körper⸗ schaften ländlicher od städtischer Grund⸗ besitzer oder inländi⸗ Grundkredit⸗ und Hypothekenbanken oder inländischer Schiffspfandbrief⸗ oder Schiffsbeleih⸗ ungsbanken oder in⸗ ändischer Siedelungs⸗ esellschaften oder in⸗ ändischer Eisenbahn⸗ 88 esellschaften, sofern di Papiere mit ftaaslicher Genehmi⸗ 1 gung ausge Fenster 1 158 608

„anderer inländischer Schuldner er 11 234 241 75.904 952 ,35 58 439 21713

V. ausländischer Staaten, Gemeinden oder G- 1“ meindeverbände und Eisenbahngesell⸗

l.e I dische⸗ anderer ausländi Schuldner.. 191 206

VII. ““ eine un in⸗ zahlungen auf solche 668 29 3 güss VIII. Benußscheine 99 380 7 463 232 zusammen 435684606/,29] 1 405 267 319.

Berlin, den 27. Januar 1922. Statistisches Rei D elbrü

7 570 094 20 10 048 59790

Nichtamtliches.

CFortsetzung aus der Zweiten Beilage.)

Parlamentarische Nachrichten. e Ausschuß des

4

Der Auswärti

an die

über den Peröffentlicht würde. Es sprechen (Dem.) und Dauch (D. Vp.). Wirth nahm zu kurzen handlungen wohnte Dr. Rathenau bei, der Aussprache.

Im Reichstagsausschuß für Sozialpoliti

ber vorgestern von den ncdchü asien der 8 1 g-

dem Zentrum und den Demekraten eingebrachte, noch unerledigte

Beratungen über das Arbeitsnachweisgesetz bis zur Vor⸗ Arbeitslosenversicherungsgesetzes zurückzustellen, wiederum

lage

u einer ausführlichen

mäßig nicht das Recht zustehe, lenum zur Beratung überwiesen usschußbeschluß

hierzu n di Helfferich (D. Nat.), Dr. ““ EEEö11. Au Ausführungen das Wort.

STTTT

itzenden usschusses, dem Abg. Dr. Bell (Zentr.), wurde na dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins Deutscher berleger darauf hingewiesen, daß dem Ausschuß geschäftsordnungs⸗ eine Vorlage, 1 n habe, kurzer Kand dur gegen die Stimmen der einem bestimmten Termin zurückzustellen.

1—

Reichstags trat werde.

Zunächst des die voraussichtlich bald Abgg. Dr.

der Reichskanzler Dr. as Den Ver⸗ beteiligte sich aber nicht an

nahm ihren

eutschen Volkspartei,

Vom Vor⸗

die ihm das einen Minderheit bis zu Der Ausschuß könne die

brennereien

Untersuchun gsachen.

1. 2. 3. Verkäufe, 4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

5. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.

2☛ Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungs

Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

ginge nicht an.

und der Deutschen Volksp handlungen über das setzen. Hierauf vertagte sich der Ausschu

erster Lesung angenommen.

weinaufschlag, wie

Vorlage entweder annehmen oder ablehnen, er köͤnne auch Abände⸗ rungen beschließen aber die ganze Beratung einfach bg. Hoch (Soz.) machte de. daß, wenn dem Antrage zugestimmt werden solle, im Aeltestenrat darauf drin nachweisgesetzes wiede Daraufhin der Ablehnung ihres erst Arbeitsnachweisgesetzes der Erwartung, übrigen ihm zugewiesenen Vorlagen versicherungsgesetzes zugewiesen werde. und die Deutsche Vol daß die Beratungen üb

Der A

r an das antragten die Deutschnationalen

solle

vorläufig dem

Ausschuß der Entwurf eines

daß

Im Reichtagsausschuß für Branntweinmonopol wurden laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins Deutscher Zeitungsverleger die Betriebszuschläge, die Zahlung des Uebernahme⸗ geldes und die Befreiung von der Anlieferung gemäß den Beschlüssen In § 79 wurde jedoch gemäß einem An⸗ trage Diez (Zentr.), Ersing (Zentr.), Koerner (D. Nat.) der Brannt⸗ besonders festgesetzt: Für Verschluß⸗ 1 nicht mehr 4 hl Weingeist auf 50 Hundertteile; für Verschlußbrennereien

folgt,

mit einer Jahreserzeugung von

Offentlicher Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gesp Einheitszeile 3 ℳ. Außerdem wird ein Teuerungs⸗

zuschlag von 80 vH erhoben. (Vom 1. Februar ab 9 einschließlich Teuerungszuschlag.)

termin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

urückzustellen,

seine gen werde, daß die Vorlage des lenum des Reichstags verwiesen für den Fall en Antrages folgendes: Die Beratung

ausgesetzt vor Erledigung der in

n we Hiergegen brachten das Zentrum kspartei einen Antrag ein, der darauf abzielte, er das Arbeitsnachweisgesetz bis zum 8. Februar ausgesetzt werden sollten, um bis dahin die notwendige S nahme der Fraktionen herbeiführen zu können. Aber auch diese An⸗ träge befriedigten die Linke nicht und die Geschäftsordnungsdebatte Fortgang. Schließlich wurde der Antrag des Zentrums artei vom Ausschuß angenommen, die Ver⸗ vre zum 8. Februar auszu⸗

en Staatsanzeiger

mit einer Weingeist aufmerksam, mit einer aktion rbeits⸗

werden,

denen

Arbeitslosen⸗

als

mäßigen Verkaufspreise regelmäßigen

ellung⸗ ch

Hersteller führen.

als

Jahreserzeugung auf 75 Hundertteile

Jahreserzeugung 1 Weingeist, für Stoffbesitzer mit einer Jahreserzeugung von nicht mehr als 501 Weingeist auf 60 Hundertteile. Bei Beratung der auf die Branntweinverwertung und den Branntweinhandel bezüglichen Paragraphen wurden die Bestimmungen der §§ 83 bis 89 gemäß den Beschlüssen der ersten Lesung angenommen. Zu Antrag Eggerstedt (Soz.) vor, der forderte, Abs. 2 und besonders bestimmt 1 weinhersteller der in einem Betriebsjahr mehr Branntwein bezieht, ihm durch die Entscheipune des Reichsrats zum regel⸗ zusteht, Verkaufspreis

len hat und daß den gleichen erechtigte Trinkbranntweinhersteller zu seitig wurde dieser Antrag unterstützt. das Branntweinmonopol durch die Beschlüsse des Ausschusses habe, würde diese Bestimmung zu einem Privatmonopol für die alten Der Antrag Eggerstedt (Soz.) auf wurde vom Ausschuß angenommen. § die Billigung des Ausschusses. § 92 wurde jedoch in der Fassung der Regierungsvorlage angenommen, mit der Maßgabe, daß die Er⸗ eintritt, wenn die Kontrolle darüber besteht, daß der Alkohol nicht als Genußmittel verwandt wird. Auch §§ 93 und 94 wurden gemäß der Regierungsvorlage angenommen. 1““

Die Reichstagsabgeordnete Luise im 57. Lebensjahr gestorben. Die hängigen Sozialdemokratischen Partei an und war Mitglied der verfassunggebenden Deutschen Nationalversammlung.

1922

von nicht mehr als 10 hl und für abgefundene Brennereien von nicht mehr als 2 hl

8 90 lag ein zu streichen, wird, daß ein Trinkbrannt⸗

für diesen Mehrbedarf zum Zuschlag von 10 vH zu Zuschlag nicht entschädigungs⸗ gn haben. Regierungs⸗ ach der Umwandlung, die ahren

einen

Streichung § 91 und 92 fanden ebenfalls

ietz, geb. Körner, ist gestern erstorbene gehörte der Unab⸗

——

——

6. Erwerbs⸗ und 7. Niederlassung ꝛc. von Re 8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.

9. Bankausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen. 11. Privatanzeig

eeossenschaften.

tsanwälten.

1) Unterfuchungs⸗

fl 14234] Haun, Friedrich, vorm. Rechtsanwalt, weg. Verg. wid. d. Sittlichkeit. Beschluß der II. Strafkammer des Landgerichts München I. Auf Antrag des im Wieder⸗ aufnahmeverfahren freigesprochenen F. Haun wird angeordnet, daß die Auf⸗ bebung des verurteilenden Erkenntnisses Urteil der II. Strafkammer des Land⸗ eerichts München I vom 3. Juni 1910— ach den „Deutschen Reichsanzeiger“ und den „Fränkischen Kurier“ in Nürnberg, Klanntgemacht bezw. veröffentlicht werde. 411 Abs. 4 R.⸗St.⸗P.⸗‚O. Geist, stv. 1u.“ Held, Fischer, Landger.⸗

ate.

München, den 16. Januar 1922.

eer Erste Staatsanwalt

bei dem Landgericht München I. (Unterschrift.)

1I14233] Beschinß. Der am 19. April 1901 in Schalkau Sachsen⸗Meiningen) geborene Schütze der 2 Fnpagmee Inf.⸗Regiments Nr. 18 Reinhold Truthahn, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, wird gömäß § 12 des Gesetzes 88 r August 1920 für fahnenflüchtig erklär - Amtsgericht Hameln, 20. Januar 1922.

9) Aufgebote, Ver⸗ lust⸗und Fundsachen, Zustellungen n. dergl.

1114691] Zwangsversteigerung.

111. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll

m 13. April 1922, Vormittags 10 uhr, an der Gerichtsstelle, Berlin, Neue Friedrichstraße 13/15, drittes Stock⸗ verk, Zimmer Nr. 113/115, versteigert verden das in Berlin, Dunckerstraße 84, kelegene im Grundbuche vom Schönhauser⸗ vrbezirk Band 18 Blatt Nr. 515 ein⸗ petragene, am 30. Mai 1921, dem Tage der Eintragung des Versteigerungsvermerks, verrenlose Grundstück: Vorderwohngebäude mit rechtem Seitenflügel. Doppelquer⸗ ebäude, zweitem rechten Seitenflügel und wei Höfen, Gemarkung Berlin, Karten⸗ blatt 31, Parzelle 611/1, 9 a 74 gm groß, Grundsteuermutterrolle Art. 687, Nutzungs⸗ vert 12 600. %, Gebändesteuerrolle Nr. 687. Werlin, den 16. Januar 1922. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 87. 1113944 um Sammelaufgebot vom 6. Oktober Uiel muß es heißen: bei 15 anstatt Lit. E 2 305 095: Lit. und bei 1 38 an⸗ - . 0 11 294 517: 11 294 577. Die e. 120 des Aufgebots, betr. die Reichs⸗ haldverschreibungen 7) 894 963 über 8 ℳ, 8 006 799 über 200 und 01 633 über 1000 ist durch Zurück⸗ Aune des Antrags erledigt. 81. Gen. L.6. tgericht Berlin⸗Mitte, Abteilung 81, den 24. Januar 1922.

ntrag 1. des Bankiers Alfred

leger in Berlin⸗Pankow, Neue Schön⸗ be Eisge 7, 2. des Herm C F. Bach⸗

mann in Berlin⸗Zehlendorf, Heidestraße 2, wird zu 1 der Schubert & Salzer Ma⸗ schinenfabrik Aktiengesellschaft in Chemnitz, zu 2 der Pöge Elektricitätg⸗Aktiengesell⸗ schaft in Chemnitz mit Rücksicht auf die künftige Einleitung des Aufgebotsver⸗ fahrens zwecks Kraftloserklärung zu 1 der Aktie Nr. 1992 über 1000 ℳ, der Schubert & Salzer Maschinenfabrik Aktien⸗ gesellschaft in Chemnitz, zu 2 der Aktien Nr. 149, 244, 1181, 2467 und 2951 über je 1000 der Pöge Elektricitäts⸗Aktien⸗ gesellschaft in Chemnitz verboten, an die Inhaber der iere eine Leistung zu be⸗ wirken, insbesondere neue Zins⸗, Snen oder Gewinnanteilscheine oder einen Er⸗ neuerungsschein auszugeben. Die Ein⸗ lösung der ausgegebenen Zins⸗, Renten⸗ oder Gewinnanteilscheine wird von dem Verbot nicht betroffen. Amtsgericht Chemnitz, Abteilung E, den 23. Januar 1922.

[114238 Aufgebot.

Die Aktiengesellschaft in Firma Deutsche Bank zu Berlin hat das Aufgebot der Aktie Nr. 9005 der Bergwerké A.⸗G. Consolidation zu Gelsenkirchen, die an⸗ eblich abhanden gekommen ist, beantragt. Per Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 13. Dezember 1922, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Overwegstraße 35, Zimmer 37, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen

wird. Gelsenkirchen, den 10. Januar 1922. Das Amtsgericht.

[1146922 Aufgebot.

Die Oberpostdirektion in Berlin C. 2 hat das Aufgebot der Aktie Nr. 35 990 der Rombacher Hüttenwerke mit Gewinn⸗ anteilscheinen Nr. 19 bis 24 für die Zeit vom 1. Juli 1919 bis 30. Juni 1923 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 10. Angyust 1922, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht. Zimmer 22, anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Koblenz, den 2. Januar 1922.

Das Amtsgericht. Abteilung 7.

[114240]

Die Zahlungssperre vom 19. Januar 1920 wird hinsichtlich der Schuldverschrei⸗ bungen der Kriegsanlei

81 203, Mitte, Abteil tsgeri⸗ erlin⸗ 2 un 8- 24. Januar 1922. 8

1bI 1 Die Zahlungssperre vom 17. 21 über die Schuldverschreibung der Kriegs⸗ anleihe Nr. 7 297 292 über 1000 wird dufgeboben, Z. eütm mritte, Abteilanasa

ts erlin⸗ 1 eilung 84, b 6 den 24. Januar 1922.

14695 11 368 8 Antrag der Firma Gebr.

Arnbhold in Dresden⸗A. am 17. Juli 1920

geordnete Zahlungssperre wegen der Plfer N 7389, 7190, 6878, 6564. 5471, 3397 5348, 52382, 5074, 4964, 4273 und

3054 über je 300 der Aktiengesellschaft!

he Nrn. 15 733 472, 15 733 473, 15 733 474, 15 733 476 und 15 733 477 über je 1000 aufgehoben.

Maschinenfabrik Germania vorm. J. S. S & Sohn in Chemnitzrwird auf⸗ gehoben. Amtsgericht Chemnitz, Abt. E. üx⸗ enen,2 [114730] Zahlungssperre.

Das Aufgebot 28 nachstehenden an⸗ geblich abhanden gekommenen Urkunden: 4 % Schuldverschreibungen der Stadt Köln von 1919 II. Abteilung B Nr. 25 001 bis 25 010 à 1000 ist von der Feuer⸗ Versicherungs⸗Aktiengesellschaft „Victoria“

Justizrat Boehlau in Berlin, 8 worden. Gemäß 8 1019, 1020 Z.⸗P.⸗O. wird der Ausstellerin, der Stadt Köln, verboten, an den Inhaber der genannten ehe eine Leistung zu bewirken, ins⸗ esondere neue Zinsscheine oder einen Er⸗ neuerungsschein auszugeben. Das Verbot findet auf den oben bezeichneten Antrag⸗ steller keine Anwendung. Köln, den 24. Januar 1922.

Das Amtsgericht. Abteilung 60.

[114242] Erledigung: Die im Reichsanzeiger Nr. 11 vom 13. Januar unter Wp. 50/22 gesverrten 3000, Oswald⸗Film⸗A.⸗G.⸗ Aktien sind ermittelt. Berlin, den 26. 1. 1922. (Wp. 50,22.) Der Polizeipräsident. Abt. IV. E.⸗D.

[114243] Erledigung.

vom 6. Januar 1922 Kr. a. 187 angeführten 1000 Riedinger Bronce⸗ fabrik⸗Aktien sind erledigt. Kr. a. 187. Frankfurt a. M., den 20. Januar 1922. Der Polizeipräsident: J. A.: Schlörecke.

In der Unterabteilung 5 (Aktiengesell⸗ schaften ꝛc.) befindet sich eine Bekannt⸗ machung der Dannbia, Aktiengesell⸗ schaft für Mineralölindustrie, Regensburg, in der Aktien der ge⸗ nannten Gesellschaft als für kraftlos erklärt angezeigt werden.

1112328

Der Jersiczerungsschein A 349 427 über 10 000 Versicherungsfumme, auf das Leben des Bäckers Herrn Christian Gott⸗

eblich abhanden gekommen. Alle Per⸗ onen, welche Ansprüche aus dieser Ver⸗ icherung zu haben glauben, werden hier⸗ urch aufgefordert, sie innerhalb 2 Mo⸗ naten bei Vermeidung ihres Verlustes bei uns geltend zu machen. Magdeburger Lebens⸗ Versicherungs⸗Gesellschaft in Magbdeburg.

4 . 11seean er

räulein Helene Sophie Trovmm in Leipzig⸗Gohlis, Fritzschestraße 9, hat das Aufgebot des verloren gegangenen Kux⸗ scheins Nr. 1 über einen sie auf Seite 10 183 des Gewerkenbuches ein⸗ güeraeens Kux der Mansfeld'schen Kupfer⸗ chiefer bauenden Gewerkschaft in Eisleben 1 nhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 21. September 1922, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerict, immer 53, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden umd die Urkunde

vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung erfolgen wird.

beantragt. Der

Eisleben, den 18. Januar 1922.

in Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt

Die in meiner Bekanntmachung Nr. 4

schalk in Rauschenberg lautend, ist an⸗ 8

[113841] Ahfgebot.

Der Leutnant Egon Rammrath in Berlin W., Kurfürstendamm 253, hat das Aufgebot eines Kuxscheins (Nr. 801.—900) der Gewerkschaft Friedrich mit dem Sitz in Gotha und dem Verwaltungs⸗ sitz in Berlin⸗Wilmersdorf, Fasanen⸗ straße 644 über 100 Kuxen beantragt. Wer die Urkunde besitzt, wird aufgefordert spätestens in dem auf den 1. November 1922, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 19, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Gotha, den 20. Januar 1922.

Thüringisches Amtsgericht. 2.

[113059

Laut Anzeige ist das Sparbuch unserer Genossenschaft Nr. 1997 b mit einem Be⸗ stand von 1798,10 verloren gegangen. Der etwaige dieses Sparbuchs wird hierdurch aufgefordert, dasselbe inner⸗ halb der nächsten 6 Monate an unserer Kasse vorzulegen und seine Ansprüche geltend zu machen, widrigenfalls die Aus⸗ zahlung der Einlagen nebst Zinsen an den Antragsteller f. Zt. erfolgen wird.

Meiningen, den 21. Januar 1922.

Vereinsbank Meiningen e. G. m. b. H.

A. Brodführer. eer.

[114236] Anfgebot.

Der Landwirt Adolf Mehl in Klein Chelm, O. S., vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Martin Ehrlich in Kattowitz, hat das Aufgebot des 8S verloren he⸗ gangenen Schecks r. 796 736 über 20 000 ℳ, ausgestellt von der Bank für Handel und Industrie in Kattowitz auf die Zentrale der Bank für Handel und Industrie in Berlin am 25. Oktober 1921 beantragt. Der Inbaber der Ur⸗ kunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 28. April 1922, Vor⸗ mittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstr. 13/14, 3. Stock, Zimmer 106, anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die rkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urtunde erfolgen wird. 84. F. 3. 22.

Berlin, den 23. Januar 1922. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 84.

[114239] Aufgebot. Die Hinterlegungsstelle beim Amts⸗ gericht in Glatz hat das Aufgebot des vom Fleischermeister August Pfeiffer in Stolzenau, Kreis Glatz, am 1. September und 11. Oktober 1890 hinterlegten Be⸗ trages von 1124,37 nebst 280 Hietfrleanngszinsen beantragt. August feiffer hat diesen Betrag zwecks Auf⸗ 85 der auf den Grundstücken Stolzenau Bl. Nr. 3 und 162 und Reichenau Bl. Nr. 42 für die verwitwete Freirichterguts⸗ besitzerin Theresia Rosenberger in Wün⸗ schelburg eingetragene Hypothek von 1050 nebst 5 % Zinsen seit dem 1. April 1889 auf des Amtsgerichts Glatz hinterlegt. Alle Beteiligten, ins⸗ besondere diejenigen, die ihr Verfügungs⸗ recht über die vorerwähnte Hypotheken⸗ forderung nachweisen, werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 1. April 1922, Vormittags 9 Uhr, vor dem

unterzeichneten Gericht, Zimmer 24, anbe⸗ raumten Aufgebotstermin ihre Rechte an⸗

6. Juli 1909

zumelden, widrigenfalls die Ausschließung ihrer Ansprüche gegen die Staatskasse er⸗ folgen wird. latz, den 20. Januar 1922. Das Amtsgericht.

Aufgebot.

Es haben zum Zwecke der Kraftlos⸗ erklärung beantragt:

1. Professor Dr. A. Borgert in Bonn, Kaufmannstraße 45, das Aufgebot des Hypothekenbriefs vom 6. Mai 1913 über die im Grundbuch von Ottensen Bd. XIII Blatt 641 Abt. III Nr. 15 für Antrag⸗ steller eingetragene mit 4 ½ % verzinsliche Hypothek von 24 000 ℳ.

2. Bäckermeister v. Stamm in Uetersen das Aufgebot der Hypotheken⸗ briefe: a) vom 31. Mai 1888 über die im Grundbuche von Altona⸗Nord Bd. 23 Blatt 1132 in Abt. III Nr. 4 eingetragenen 3000 ℳ, verzinslich mit 4 ½ %, b) vom 30. November 1887 über die daselbst Abt. III Nr. 5 einge⸗ tragenen 3000 ℳ, verzinslich mit 4 ½ %, c) vom 28. Februar 1888 über die da⸗ selbst in Abt. I1I Nr. 7 eingetragenen 3000 ℳ, verzinslich meit 5 %.

3. Kaufmann Jeremias genannt James Henschel in Hamburg, Schlüterstraße 3, das Aufgebot der Hypothekenbriefe über die im Grundbuche von Altona⸗Nord Bd. 29 Blatt 1437 Abt. III Nr. 10, 11 und 12 auf den Namen des Dr. Carl Ferdinand Wagner in Frankfurt a. M. eingetragenen Hypotheken von 5000, 5000 und 10 000 ℳ.

4. Maurermeister Carl 18sc09. Lud⸗ wig Töpper in Altona, Philosophenweg 41, das Aufgebot des Hypothekenbriefs vom über die im Grundbuche Altona⸗Südwest Bd. 21 Blatt 1037 in Abt. III Nr. 5 dSve pothek von 27 000 für e Marie Caro⸗ line Nikoline Claussen, geb. Mackeprang, in Altona.

5. Kaufmann Robert Albert Johann Sees in Hamburg, Evppendorfer Weg 138, das Aufgebot des Hypotheken⸗ briess vom 10. Juni 1910 über die im Grundbuche von Lokstedt Bd. VII Blatt 309 Abt. III Nr. 9 für Antrag⸗ ee erars von 20 000 ℳ.

[114235]

aufmann Friedrich Carl Lohfert in Hamburg, Alardusstraße 12, das Aufgebot des Hypothekenbriefs vom 15. Dezember 1917, betreffend die im Grundbuch von Altona⸗Ost Band III Blatt 119 Abt. III Nr. 16 für Antragsteller eingetragene Dar⸗ lehnshvpothek von 10 000 ℳ, verzinslich mit 6 vom Hundert.

7. der Bankdirektor Hermann Engel⸗ brecht, früher in Hamburg, jetzt in Elms⸗ horn, das Aufgebot des Hypothekenbriefs vom 7. Februar 1900, betreffend die im Grundbuch von Altona⸗Nord Band V Blatt 206 Abt. III Nr. 6 für Friedri Ferdinand Engelbrecht eingetragene Hypo thek von 3600 ℳ, verzinslich mit 5 vo Hundert.

8. Grünwarenhändler Johann Eggers, Altona, Lornsenplatz 14, als Bevoll mächtigter, das Aufgebot des Hypothek briefs vom 18. November 1898, betreffen die im Grundbuche von Altona⸗Nordwe Bd. 19 Bl. 915 in Abt. 11I Nr. 1 für Witw

riederike Eteonore (Eleonore Friederike

idore Funck, eb Schmidt, in Alton ngetragene mit 5 % verzinsliche Hypoth von 3800 8

9. Landmann Heinrich Harder in Wend lohe dat das de enene,g⸗ eschliehang