1922 / 41 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 17 Feb 1922 18:00:01 GMT) scan diff

die kommunalen Steuerdezernenten berufen werden. Zur Entlastung der Finanzämter wird angeregt, den Gemeinden die Voreinschätzung aller Einkommen bis zu 50 000 und die Veranlagung der Umsatz⸗ und Grunderwerbssteuer für ein bis zwei Jahre zu übertragen und sie auch mit der Erledigung der mit der Lohnsteuer verbundenen Arbeiten zu betrauen. Die einheitliche Wertermittlung des Grund⸗ vermögens für Steuerzwecke soll in Zukunft nicht mehr Aufgabe der Finanzätmnter, sondern der Katasterämter sein. Um die Steuerhebung zu beschleunigen, wird die Einziehung aller Reichssteuern durch die Gemeindekassen vorgeschlagen, soweit diese Kassen die Steuererhebung schon früher ausgeführt haben.

Die Vorschläge des finanzpolitischen Ausschusses, die, wie der Berichterstatter betont, nicht etwa die an übertriebener Zentralisation krankende Organisation der Finanzbehörden zer⸗ trümmern wollen, sondern im Interesse des Reichs, der Länder und Gemeinden notwendige Hilfsmittel bedeuten, erhebt das Plenum debattelos zum Beschluß.

Es folgt der Antrag des finanzpolitischen Aus⸗ schusses, der Reichsregierung zu empfehlen, den Depot⸗ zwang wieder aufzu heben.

Berichterstatter Dr. Schwartz: Die Verordnung über die Kapitalflucht hat ihre Absicht keineswegs erreicht. Der Absatz der festverzinslichen Wertpapiere ist gegen früher bedeutend zurückgegangen. Der Ausschuß empfiehlt die Annahme des Antrags.

Vertreter des Reichsfinanzministeriums Geheimrat Pfeiffer bittet namens der Reichsregierung, den Antrag abzulehnen. Die Verordnung über die Kapitalflucht habe ihren Zweck vollauf erreicht. Eine Aufhebung des Depotzwanges würde auf die Steuerhinterziehungen fördernd wirken.

Herr Dr Hilferding stimmt den Ausführungen des Ver⸗ treters des Finanzministeriums zu. Schon aus außenpolitischen Gründen lehne er den Antrag ab. .

Herr Schweizer (Angestelltenvertreter) lehnt den Antrag namens der Gruppe 2 ebenfalls ab.

Nach einem Schlußwort des Berichterstatters, in dem dieser Verwahrung gegen den Gedanken einlegt, als ob die Antragsteller eine Stützung der Steuerhinterziehung beabsichtigt hätten, wird der Antrag auf Aufhebung des Depotzwanges abgelehnt.

Schließlich beschäftigt sich der Reichswirtschaftsrat mit der durch die Brotpreiserhöhung bedingten neuen Be⸗ lastung. Dazu liegt eine Entschließung des wirtschafts⸗ politischen Ausschusses vor, die Reichsregierung zu er⸗ suchen, Maßnahmen zu treffen, durch die die Lohn⸗, Gehalts⸗ und Rentenempfänger und die erwerbsunfähigen Kleinrentner in den Stand gesetzt werden, die Folgen der Brotpreiserhöhung in voller Auswirkung zu ertragen.

Die Entschließung begründet und befürwortet Herr Dr. August Müller, der als Berichterstatter anerkennt, daß das Reich sich durch die Entente zum Abbau der Fuschässt zur Verbilligung der Lebensmittel gezwungen sehe. Die infolgedessen notwendig gewordene Preiserhöhung für das umlagefreie Getreide habe aber eine erhebliche Belastung der breiten Schichten der Bevölkerung zur Folge, die bei einem Verbrauch von vier Pfund pro Kopf und Woche eine jährliche Mehrausgabe von 293 für den einzelnen, von 585 für ein Ehepaar und von 1150 für eine vierköpfige Familie betrage.

Herr Backert (Arbeitnehmervertreter): Das Brot ist die Grund⸗

lage der gesamten Volksernährung. Wenn der Brotpreis steigt, so tritt in der Regel eine Erhöhung sämtlicher Preise ein. Es muß damit gerechnet werden, daß sich die Lebenshaltungskosten wieder um 50 bis 75 % steigern und dementsprechende Lohn⸗ und Gehalts⸗ erhöhungen erforderlich werden.

Herr Linz (Arbeitnehmervertreter): Die Brotpreiserhöhung be⸗ dingt bei einer vierköpfigen Familie eine Erhöhung des Stunden⸗ lohns von 44 Pfennig, bei Berücksichtigung der eventuellen Aus⸗ wirkungen sogar eine solche von 1,50 bis 8 Mark.

Herr Roßdeutscher (Arbeitgebervertreter): Die Brotpreis⸗ erhöhung hat in der Landwirtschaft große Mißstimmung hervor⸗ erufen. Sie wird zur Folge haben, daß man von der Landwirtschaft

in Zukunft keine Umlage mehr erhält. Darauf wird die Entschließung angenommen.

Ein Antrag, den wirtschaftspolitischen Ausschuß zu er⸗ chtigen, den Entwurf eines Gesetzes über die Er⸗ hebung einer Ausfuhrabgabe zu erledigen und der Reichsregierung ein Gutachten zu übermitteln, wird ohne Aus⸗ sprache angenommen. Damit ist die Tagesordnung erschöpft. Das Haus vertagt sich auf unbestimmte Zeit. Schluß 2 Uhr.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Hauptausschuß des Reichstags erledigte gestern den Haushalt des Reichsjustizministeriums. Auf eine Anfrage und Ausführungen der Abgg. Dr. Düringer (D. Nat.), Dr. Cremer (D. Vp) und Hoffmann⸗Kaiserslautern (Soz.) er⸗ widerte, wie das „Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungs⸗ verleger“ berichtet, der Reichsjustizminister Dr. Radbruch, daß er selbst der im preußischen Landtag aufgetauchten Anregung sympathisch gegenüberstehe, daß auch nichtstudierte, aber in der Praxis bewährte Personen zum Assessoreramen zugelassen werden sollen. Bezüglich der Aburteilung der sogenannten Kriegsverbrecher vor dem Reichs⸗ gericht in Leipzig wies der Minister auf das Buch „The Leipzig Trials“ von Barrister Claude Mullius, dem Mitgliede der englischen Delegation bei den Leipziger Prozessen, hin, das jeder deutsche Jurist nur mit dem Gefühl größten Stolzes lesen könne. Was die Patent⸗ gesetzgebung betreffe, so solle durch einen Erlaß dafür gesorgt werden, daß in Zukunft auf Antrag in den Patenten nicht nur der Name des Antragstellers, sondern auch der des Erfinders vermerkt werde. Abg. Dr. Rosenfeld (U. Soz.) hatte die Vorlegung eines Gesetz⸗ entwurfs beantragt, nach welchem die Rechtsprechung in Straf⸗ sachen durch vom Volke zu wählende Geschworene beiderlei Geschlechts auszuüben und Berufung in allen Strassachen zugunsten des Angeklagten einzuführen sei. Hierzu bemerkte der Reichsjustizminister Dr. Radbruch, daß er diesen Antrag schon aus formalen Gründen abzulehnen bitte, weil nicht hierdurch der allgemeinen Reform des Straiprozesses vorgegriffen

werden solle. G abgelehnt. Angenommen

wurde dagegen ein Antrag der Abgeordneten Dr. Rosenfeld (U. Soz) und Moses (U. Soz), wonach den Geschworenen und Schöffen ausreichende Entschädigung zu zahlen sei. Abg Dr. Cremer (D. Vp) betonte 899 bezüglich der Reform des Eherechts, daß er schon aus religiösen Gründen sich nicht damit einverstanden erklären könne, wenn das Schuld⸗ prinziv im Ehescheidungsrecht völlig durch das Zerrüttungs⸗ Prinzip ersetzt werde. Die Unlöslichkeit der Ehe sei aus moralischen und religiösen Gründen gesetzlich nur für die Fälle aufzuheben, in denen durch das Weiterbestehen der Ehe sittliche Schäden zu befürchten seien. Abg. Dr. Düringer (D⸗Nat.) äußerte ebenfalls Bedenken gegen eine zu weitgehende Reform des Eherechts. Abg. Schulte⸗ Breslau (Zentr.) erklärte, die Ehe und ihre Unauflöslichkeit sei die wichtigste Grundlage der menschlichen Gesellschaft und des Staates. Namens seiner Partei könne er einer weiteren Erleichterung der Ehe⸗ scheidung schon aus der christlichen Weltanschauung heraus nicht zu⸗ stimmen; insbesondere ständen dem ernsthafte Bedenken entgegen, das Prinzip des Verschuldens zu verlassen. Hierauf wurde der Haushalt des „Reichsjustizministeriums bewilligt, und der Aueschuß vertagte sich auf Freitag. Im Reichstagsausschuß für soziale An⸗ gelegenheiten wurde der Entwurf eines Arbeits⸗

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nachweisgesetzes weiter beraten. Antrag des Abg. Andre (Zentr.), im 1 des Gesetzes vor dem Worte „Arbeitsnachweise“ das Wort „öffentliche“ einzufügen. Da⸗ durch werden in die Organisation der Arbeitsnachweisämter neben den Landesämtern für Arbeitsvermittlung und dem Reichsamt für Arbeitsvermittlung nicht noch alle sonstigen Arbeitsnachweise, sondern nur die öffentlichen Arbeitsnachweise einbezogen.

Im Reichstagsausschuß für Beamten⸗ angelegenheiten fand gestern im Bersein von Vertretern ver⸗ schiedener Spitzenorganisationen der interessierten Kreise eine Be⸗ sprechung über die Frage der gleitenden Lohn⸗ und Gehaltsskala statt. Der Vorsitzende Abg Deglerk (D. Nat.) berichtete über den Stand der fachlichen Vorbereitung der Frage und die Stellungnahme der Sachverständigen. Der Vertreter des Reichsstädtebundes befürwortete den Gedanken, das System der gleitenden Skala mit dem jetzt bestehenden Besoldungssystem in Verbindung zu bringen. Schwierig sei die Bestimmung der Inder⸗ ziffer. Der zentralen Feststellung für das ganze Reich sei es vorzuziehen, die Indexziffer für wirtschaftlich zusammen⸗ gehörige Bezirke zu bestimmen. Die gleitende Lohn⸗ und Gehaltsfkala sei aber geeignet eine gewisse Ruhe und Stabilität wenigstens für geraume Zeit zu schaffen. Der Vertreter des Reichs⸗Arbeitgeberverbandes der deutschen Kom⸗ munalverbände und des Deutschen Städtetages betonte, daß die Frage des Existenzminimums einer eingehenden Nach⸗

rüfung bedürfe. Man sei schon auf dem Wege zur gleitenden Lohn⸗ kala durch die Kurzfristigkeit der Lohntarifverträge. Man brauche sich nicht durch die fehlgeschlagenen Versuche abschrecken zu lassen. Es ließe sich die Lösung denken, daß man den ganzen Apparat in Bewegung setzen und den Bezirken die besondere Regelung überlasse. Der Ver⸗ treter des Allgemeinen deutschen Gewerkschaftsbundes legte zunächst die Schwierigkeit dar, den Begriff des Existenzminimums festzulegen. Die gewerkschaftlichen Organisationen würden seiner Meinung nach nicht gegen die Einführung einer gleitenden Lohnskala sein. Aber neben den Vorteilen seien mit einem solchen Verfahren auch Nachteile verknüpft. Eine große Schwierigkeit erblickte der Redner in der Berücksichtigung der verschiedenen örtlichen und wirt⸗ Verhältnisse, die eine zentrale Regelung beeinträchtige. ie ein solcher Apparat funktionieren werde, sei fraglich. Die ganze Frage drehe sich um die Beschaffung des Existenz⸗ minimums. Den unteren und mittleren Besoldungsgruppen müsse in erster Linie durch eine Regelung des Grundgehalts geholfen werden. Der Vertreter der Arbeitsgemeinschaft freier An⸗ gestelltenverbände (Afa⸗Bund) erklärte, daß die endgültige Stellungnahme seiner Organisation von den positiven Vorschlägen in dieser Frage abhängig sein werde. Die Besoldungsordnung sei anti⸗ sozial und reaktionär, weil sie die Mitbestimmung der Angestellten ausschließe. An die Stelle der Besoldungsordnung müsse der Tarif⸗ vertrag treten. Das Existenzminimum müsse nicht nur nach den Wärmekalorien, sondern nach den sozialen Bedürfnissen berechnet werden. Die gesetzliche Festlegung sei wohl wünschenswert, für den Erfolg aber sei Voraussetzung, datz die volkswirtschaft⸗ lichen Werte geschaffen werden. Der Vertreter des Deut⸗ chen Gewerkschaftsbundes für die Beamten hielt die Schaffung eines Existenzminimums und die gleitende Lohnskala theoretisch und praktisch für lösbar. Das kulturelle Existenzminimum müsse zugrunde gelegt werden; es sei freilich nur auf dem MWeße des Kompromisses festzustellen. Der Redner bestritt die Zuverlässigkeit der Indexziffern, die bisher festgestellt wurden. Die Regierung 88 eine Vorlage über die Neuregelung der Gehälter einbringen und so der Diskussion eine feste Grundlage geben. Unabhängig von dieser Frage der Besoldungsordnung müsse die Revision des Grundgehalts am 1. April erledigt sein. Der Ver⸗ treter des Gewerkschaftsringes wollte die Frage des Existenzminimums und der gleitenden Besoldungsskala nicht von der Frage ihrer Anwendung in der privaten Industrie abgetrennt wissen. Die Preisentwicklung sei stets der Lohnentwicklung voraus. Die hierdurch entstandene Verarmung müsse bei Bemessung der Lohn⸗ skala berücksichtigt werden. Die Schwierigkeiten der Ausführung seien nicht zu unterschätzen. Der Vertreter des Deutschen

Angenommen wurde ein

Beamtenbundes behandelte eingehend die technischen 1. der Bestimmung des kulturellen Existenzminimums und der Inder⸗ ziffern. Die Revision der Grundgehälter sei die primäre Aufgabe. Der Vertreter des Reichsbundes höherer Beamten führte aus, daß das bisherige Besoldungssystem durch das Scheitern der Besoldungsattionen widerlegt sei. Die Schraube ohne Ende, von der man spreche, liege nicht in der gleitenden Skala, sondern in den Bewilligungen, die aber durch die Not der Zeit bedingt seien. Eine zentrale Regelung mit örtlichen Modifizierungen sei wohl denkbar. Bei einem Fallen der Inderziffern seien zunächst störende Wirkungen nicht zu erwarten. Ein solches Sinken der Ziffern sei in den Jahren 1920/21 nur zweimal vorübergehend eingetreten. Nur bei monatlicher Anpassung der Inderziffern wäre es überhaupt in die Erscheinung ge⸗ treten. Eventuell ließen sich Sicherungen bei Sinken der Index⸗ ziffer vornehmen. Der Redner empfahl noch die Vorlegung eines Referentenentwurfes. Reichsgerichtsrat Zeiler berichtete über seine Arbeiten auf dem Gebiete der gleitenden Gehaltsskala. Der Grund⸗ gedanke einer selbsttätigen Anpassung der Beamtengehälter an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung sei der, daß der Beamte an dieser in dem Maße des durchschnittlichen Volkswohlstands und des Durch⸗ schnittseinkommens teilnehme. Bei einer solchen Regelung könne er wirtschattlich nicht über das Durchschnittsmaß steigen, sei aber vor einem Sinken unter dieses Maß bewahrt. Die erforderlichen Wobl⸗ standszahlen ständen uns gegenwärtig nicht zur Verfügung; auch stiegen in Zeiten einer starken Teuerung die Lebenshaltungskosten stärker als der Einkommensdurchschnitt. Deshalb würde bei einer rein verhältnismäßigen Anpassung an den Einkommensdurchschnitt dem Beamten keine so hohe Einkommensmehrung zuteil, wie sie erforderlich sei, um den Notbedarf zu decken. Wenn also der Redner grundsätzlich die erstgenannte Regelung vertrete, so sei doch zurzeit nur eine Anvpassung an die Teurungszahlen möglich. Die Anpassung an die Teuerungszahlen könne grundsätzlich nicht in der vollen Höhe geschehen. Dies sei auch nicht nötig, da mit der zunehmenden Teuerung eine Senkung der Lebensbaltung notwendig verbunden sei Der Redner machte ver⸗ schiedene Vorschläge für eine selbsttätige Anpassung an die Teuerungs⸗ zahlen, wobei den Ausgangspunkt der Berechnung der Gesamtbetrag bilden solle, den der einzelne Beamte nach den Besoldungs⸗ vorschriften bezog, die für Oktober und November 192v galten. Die Anpassung solle monatlich geschehen und ebenso, wie für das Steigen, auch für das Sinken der Teuerungszahlen gelten. Während indessen von nun an dem Steigen der Teuerung die Er⸗ höhung des Einkommens mit einem Monat Abstand auf dem Fuße folgt, trete zum Ausgleich des Umstandes, daß das Beamten⸗ ,ee bisher der Teuerungsentwicklung stets nachgehinkt ist, ein Ab⸗ tieg erst nach einem halben Jahre ein, um dem Beamtenhaushalt bei einem „Abbau der Preise“ eine allmähliche Wiedererholung als Entgelt für die frühere mangelhafte Anpassung der Gehälter an die Preise zuteil werden zu lassen. Sachverständiger Dr. Kuczynski widersprach der Auffassung, daß sich das Existenzminimum nicht errechnen lasse Im Oktober des vergangenen Jahres habe das Gehalt des kinderlosen Beamten in Besoldungsklasse I die Höhe des von ihm errechneten Existenzminimums betragen. Das Wesen der gleitenden Lohnskala sei von den Vorrednern nicht immer richtig aufgefaßt worden. Die gleitende Lohnskala könne nur die Schwankungen der Kaufkraft der Mark ausschalten, aber natürlich nicht den sozialen Kampf aus der Welt schaffen. Professor Dr. Silbergleit wollte an die Stelle des Begriffs des Existenzminimums die Existenznorm setzen. Man dürfe nicht gegen die Berechnungen abfällig urteilen, weil sie, wie alle wissenschaftlichen Feststellungen, nur annäherungsweise gelten können. Sachverständiger Dr. Böhmert vertrat die Zentralisierung der Inderziffer und die monatliche Regelung. Der Abgeordnete Deglerk (D. Nat.) faßte nunmehr die Meinung des Ausschusses dahin zusammen, daß si

keiner der Redner gegen die gleitende Lohnskala ausgesprochen habe, nur beständen teilweise Bedenken, ob der gegenwärtige Zeitpunkt bereits für die Umsetzung in die Praxis geeignet sei und nicht zuvor die Neuregelung der Beioldung errolgen solle. Den Vorwurf, daß

noch kein Entwurf der Versammlung vorgelegen habe, wies der Vor⸗ sitzende unter Hinweis darauf zurück, daß die Gewerkschaftsorgani⸗

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sationen gefordert hatten, von Anbeginn on an dem Zustandekommen der Neuregelung teilzunehmen. b 8

Der 39. Ausschuß des Reichstags veröffentltht durch „W. T. B.“ folgende Erklärung: „Der 39. Auesschuß des Reichstags hat in sehr vielen Sitzungen die Einstufung der einzelnen Orte nach dem neuen Ortsklassengesez vorgenommen Die Arbeiten sind zurzeit noch nicht beendet. Dee Beratungen tragen streng vertraulichen Charakter. Trotzdem sind Mitteilungen über die Beschlüffe in die Oeffentlichkeit gelangt. Es liegt hier ein grober Vertrauensbruch vor. Die Mitteilungen, die verbreitet worden sind, sind durchaus irreführend. Die Beschlüsse können keineswegs als endgültige betrachtet werden. Erst wenn die Gesamtberatung zu Ende ist, wird der Ausschuß im Einvernehmen mit dem Reichsrat feststellen, welche Orte höher ein⸗ gestuft werden sollen. Es ist deshalb zwecklos, jetzt solchen irre⸗ führenden Mitteilungen irgendwelchen Wert beimessen zu wollen. Ebenso zwecklos ist es aber, wenn jetzt noch zahllose Eingaben an den Reichstag gerichtet werden und viele Deputationen zur Rückzprache mit den Abgeordneten hier erscheinen. Irgendwelchen Einflus auf die fernere Gestaltung der Nachprüfung hat dieses Vorgehen nicht.

Höhe der Schneedecke in Zentimetern

am Montag, den 13. Februar 1922, um 7 Uhr Morgens. Mitgeteilt Pes vom Preußischen Meteorologischen Institut. (Stationen nach Flußgebieten geordnet.) Höhe der Schneedecke (cm). Oestliche Küstenflüsse.

Memel (Kurisches Haff) 2, Tilsit (Memel) 23, Gumbinnen (Pregel) , Insterburg (Pregel) , Nordenburg (Pregel) 7, Königsberg i. Pr. (Pregel) 20, Klenau (Frisches Haff) 2.

(N 9) 11 N wa (Narew) 17, Gorczytzen (Narew) 11, Neiden⸗ bns ee. —0— (Drewenz) 10, Altstadt (Drewenz) 2 Marienburg (Nogat) 11.

Kleine Flüsse zwischen Weichsel und Oder.

Lauenburg i. P. (Leba) 18, Neu Hammerstein (Leba) 2, Köslin 17, Schivelbein (Rega) ?, Naugard (Rega) 7.

Oder.

Schillersdorf 2, Ratibor 16, Beuthen (Klodnitz) 13, Oppeln 4, rgt (Glatzer Neisse) 10, Grunwald (Glatzer Neisse 9, einerz (Bad) (Glatzer Neisse) 31, . (Glatzer Neisse) 2, Weigelsdorf (Glatzer Neisse) 7, Ottmachau 2, Rosenberg (Stober)?, Krietern 5, Breslau 12, Liegnitz (Katzbach) 5, Fraustadt (Landgraben) 8, Schwarmitz (Faule Obra) 5, Schwiebus (Faule Obra) 10, Grün⸗ berg 5, Krummhübel (Bober) 23, Schneegrubenbaude (Bober) ², Wang (Bober) 42, Arnsdorf (Bober) 17, Schreiberhau (Bober) 7, Seifersdorf N. L. (Bober) ?, (Lausitzer Neisse) 6, Muskau (Lausitzer Neisse) 5, Lebus 8, linau (Warthe) 2, Neustettin (Warthe) ?, Deutsch Krone (Warthe) 13, Landsberg (Warthe) 6, Angermünde (Welse) 10, Stettin 4, Pammin (Ihna) , Pensin

(Peene) 8.

Kleine Flüsse zwischen Oder und Elbe.

Greifswald 3, Putbus 11, Wustrow 6, Güstrow (Warnow)¹, Rostock (Warnow) 2, Kirchdorf auf Poel 12, Lübeck (Trave) li, Marienleuchte 1, Eutin (Schwentine) 7, Schleswig (Schlei) 6, 2, Westerland auf Sylt ?, Wyk auf Föhr 0, Husum 2,

e.

Torgau ?, Roßlau 3, Dessau (Mulde) 10, Nenhaus a. R. (Saale) 40, Jena (Saale) 10, Eigenrieden (Saale) 38, Erfurt (Hoch⸗ heim) (Saale) 15, Bibra (Saale) , Nordhausen (Saale) 2, Greiz (Saale) 12, Altenburg (Saale) 12, Halle (Holdefleiß) (Saale) 7, Eis⸗ leben (Saale) 10, Bernburg (Saale) 10, Glauzig (Saale) 13, Brocken Saale) 70, Quedlinburg (Saale) 13, Harzgerode (Saale) 2¹¼, Zerbst 2, Magdeburg 8, Neustrelitz (Havel) 2, Zehdenick (Havel) 5, Cottbus 8252 6, Dahme (Havel) 4, Berlin N (Havel) 15, burg b. Berlin (Havel) 2, Spandau (Havel) ?, Dahlem (Havel) 15, Großbeeren (Havel) 2, Zehlendorf (Havel) 15, Potsdam Met. Obs. (Feve⸗) 17, Krüssau (Havel) 10, Kvyritz (Havel) 8. Gardelegen Aland) 8, Waren (Elde) 5, Warnitz (Elde) 5, Schwerin (Elde) 5,

Dömitz (Elde) 7, Lüneburg (Ilmenau) 7, Neumünster (Stör) l,

Bremervörde (Oste) 0.

Meiningen (Werra) 10, Brotterode (Werra) 45, Schnepfenthal (Werra) 11, Witzenhausen (Werra) 10, Fulda (Fulda) 8, Schwarzen⸗ born (Fulda) 12, Cassel (Fulda) 10, Mengeringhausen (Diemel) 20, Drieburg 2, Herford (Werre) 7, Nic. burg 9, Wasserleben (Aller) 13, Braunschweig (Aller) 10, Helmstedt (Aller) 2, Munster (Aller) 14, Göttingen (Aller) 11, Clausthal (Aller) 30, Seesen (Aller) 8, Hildes⸗ heim (Aller) 11, Hannover (Aller) 9, Bremen 2, Oldenburg (Hunte) 4, Elsfleth 0.

Kleine Flüsse zwischen Weser und Ems. Jever 7, Norderney 7, Emde 2.

gg.e

Ems. 5 Gütersloh 1, Münster i. W. 4, Osnabrück⸗Düstrum Löningen (Hase) 13, Schöninghsdorf 5. Rhein. Hechingen 2, Coburg (Main) ?, Frankenheim (Main) ², Geln⸗ hausen (Main) ?, Frankfurt (Main) 4, Feldberg i. Taunus (Main) 18, Wiesbaden 3, Geisenheim?, Birkenfeld [Nahe) 3, Kirchberg (Nahe),, Schloßböckelheim (Nahe) 7, Neukirch 17, Marburg (Lahn) 7, Weil⸗ burg (Lahn) 6, Schneifel⸗Forsthaus (Mosel) 5, Bitburg (Mosel) von der Heydt⸗Grube (Mosel) , Trier (Mosel) 1, Kaiserses (Mofel) ?, Koblenz 0, Neuwied 2, Hachenburg (Wied) , Müllen⸗ bach (Sieg) 2, Seelscheid (Sieg) 3, Köln 4, Crefeld 1, Arnsberg (Ruhr) 8, Alt Astenberg (Ruhr) 35. Dortmund 6, Essen 1, Kleve 4 Schmidtheim (Maas) 2, Aachen (Maas) 0.

Der Höhe von l1 em Schneedecke entsprachen: am Montag, den 13. Februar 1922, um 7 Uhr Morgens in Marggrabowa - 1,8 mm Schmelzwasser Neidenburg.. Weichsel 8 Schivelbein. Rega

8

21 11“

Habelschwerdt. Grunwald . Reinetz .. Weigelsdorf. Rosenberg O. Schl. 113811122 I Grünberg i. Schles. WaWö656 Nordhausen. Potsdam .. Schnepfenthal. Fulda Schwarzenborn Clausthal.. Neukirch .. Schneifelforsthaus v. d. Heydt⸗Grube . .

Am Montag, den 13 Februar 1922, lag ganz Norddeutschland unter einer etwa 10 cm messenden Schneedecke. Im äußersten Westen wurden teilweise nur 1 em., in Ostpreußen bis zu 23 cm gemessen. Größere Höhen kamen in den Gebirgen vor; im Thüringerwald lag m, im Harz 7 m. in der Südebene bis zu 1 m.

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Nichtamtliches. (Fortsetzung aus der Ersten Beilage.)

Statistik und Volkswirtschaft. 1 Arbeitsstreitigkeiten. 8 Wie Allgemeine Verband d Bankangestellten dem „W. T. B. mittefrt Se fes II“ 88 Gehaltstarifes am ittwoch, .22. Februar. Vormittags 1 zrbeitsministerium statt. 8 hr, im Reichs⸗

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Ab . aßrepelg. sperrungs

Weibliche Versicherte der Landesversi . anstalt Berlin können in den § Ih tsc ISr gsa. Aufnahme finden, und zwar sowohl im Sanatorium als in der Lungenheilstätte. Winterkuren sind nach sachmännischem Urteil be⸗ Ycasch. IE Bezirk Groß Berlin nd zu richten an die Landesversicherungsanst

17 Jnch ze Fer a.. nst Berlin, Am

Dem Reichsgesundheitsamt ist der Ausbruch und d 1 löschen der Maul⸗ und Schlecgt. viehhof in München am 15. Februar 1922 gemeldet worden.

reaaunueeüers,

Nachweisung über den Stand von Vieh euche in Oesterreich in der Zeit vom 25. 1. Februar 1922.

(Nr. 5 der Amtlichen Veterinärnachrichten.) —-——

(Aphthae epizooticae)

Klauenseuche Räude (Scabies)

Maul⸗ und (Erysipelas suum)

(Pestis suum)

3 Schweinepest

der

Laufende Nummer 22 8

Vez rke Gemeinden

Gemeinden Bezirke Gemeinden

Höfe (Weiden)

8

[0 Höfe (Weiden)

00 [9

Stadt Wien Niederösterreich⸗

and Oberösterreich 4 Salzburg .. Steiermark.. 6 Kärnten.. E1I1I11“ Vorarlberg..

Insgesamt - 65/3687237134531104 2664100 Oesterreich ist frei von Rinderpest und Lungenseuche.

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IIffIfI. I2 HFfe (Weiden)

Handel und Gewerbe. Fonds⸗ und Aktienbörse. Berlin, 17. Februar 1922.

Die beutige Börse zeigte wieder eine feste Haltung. Diese kam jedoch heute in erster Linie den rheinisch⸗westfälischen Werten zugute, von denen Deutsch⸗Luxemburg, Gelsenkirchener, Har⸗ vener, Hohenlohe, Phönix ihren Kurs beträchtlich erhöhen konnten. Dagegen waren die schlesischen Montanwerte, mit Ausnahme der wesentlich 1. Kattowitzer Berg⸗ bauaktien, wenig verändert. Auch der übrige Industrieaktien⸗ markt war befestigt, besonders chemische Metallwerte, während von Maschinenbauaktien Orenstein & Koppel anzogen. Von heimischen Anleihen waren 4 % Preußische Consols höher; von fremden Renten hlieben 4 % Ungarische Kronenrente besser. Der Schluß war ruhig.

Im März d. J. finden laut Meldung des „W. T. B.“, Börsenversammlungen in Berlin der Abteilung Wert⸗ pavierbörse an allen Wochentagen statt, ausgenommen Sonnabend. Im übrigen werden die in der Bekanntmachung vom 28 Dezember 1921 und vom 26. Januar 1922 bezüglich der

itbestimmungen und der Zulässigkeit des Handels enthaltenen Fest⸗ etzungen aufrechterhalten. 1

Ueber die Verkehrslage im Ruhrgebiet wird dem W. T. B.“ aus Essen mitgeteilt: Die vergangene Woche begann ür den Eisenbahnbetrieb im Ruhrgebiet unter äußerst ungünstigen Verhältnissen infolge des durch die Reichsgewerkschaft ausgerufenen Streiks. Die Verwaltung war gleich bei Ausbruch des Streiks darangegangen, mit Hilfe von im Dienst verbliebenen Beamten und technischer Nothilfe einen Notbetrieb zu organisieren und ständig weiter auszubauen. Auch am Sonntag, den 5. Februar, wurden die Bemühungen fortgesetzt, nach den bedürftigsten Stellen die lebenswichtigsten Güter zu bringen. Die für die

Befriedigung der großen Werke und namentlich der Kohlenzechen

erforderli Wagen konnten natürlich zunächst nicht in genügender Zahl 8” veenen. Es kam hinzu, daß das Bedürfnis an leeren Wagen sehr hoch war, weil die Kanäle zugefroren waren und der Rbein durch Frost in seinem Verkehr zeitweise behindert war. Als der Streik am Mittwoch, den 8. Februar für beendet erklärt wurde und sich die Bediensieten zum großen Teil im Laufe des Abends wieder zum Dienst einfanden, konnte der Betrieb erst allmählich wieder aufgenommen werden. Die an vielen Lokomotiven während des Streiks entstandenen Frostschäden machten die sofortige Wiederaufnahme eines vollen Werkbetriebes unmöͤglich, und so mußte in den letzten Tagen der Woche ein beschränkter Güter⸗ zugfahrplan durchgeführt und allmählich weiter ausgebaut werden. Hierbei wurden die bedürftigsten Gegenden durch Sonderzüge Ke⸗ Kohlen versorgt. In demselben Maße, wie sich die 5 2 lage im Rubrgebiet selbst und im Ablauf nach anderen Be⸗ jirfen verbesserte, wurden die Annahmebeschränkungen für Göter, die bei dem Notbetrieb hatten angeordnet werden müssen, wieder aufgehoben. Die Zahl der für Boeenftoff⸗ gestellten Wagen war entsprechend der geschilderten Lace . i Beginn der Woche außerordentlich gering und betrug in der 8n Hälfte der Woche täglich nur einige Tausende. Die Zechen 4 en

n bei Ausbruch des Streiks im Ruhrgebiet vorhandenen Vorrat an leeren Wagen beladen, von anderen Bezirken waren nur sehrenehiss gen zugelaufen und in den Zechengleisen und auf den Ba 80is. standen viele Tausende beladener Kohlenwagen, die nicht abge bfuhr

konnten. Nach Abbruch des Streiks wurde mit der

vecstellung kege werden kann.

eingetreten. gebiete des Provinzialelektrizitätswerks

Zweite Beilage

Verlin. Freitag, den 17. Fehruar

der vielen heladenen Wagen begonnen und allmählich utkt dem Freiwerden der Gleise die Zufuhr der leeren Wagen ver⸗ stärkt. Am Sonnabend, den I1. Februar, wurden bereits 20 226 leere Wagen für Brennstoffe gestellt. Der Zulauf an leeren Wagen ist zurze t gut, so daß weiter mit verbesserter Wagen⸗ 6 3 Für Kohlen, Koks und Briketts t vom 9. bis 11. Februar d. J. im arbeitstäglichen aschl. der nachträglich bestellten Wagen 25 539 Wagen erechnet zu je 10 Tonnen) angefordert. Gestellt wurden arbeits⸗ lcch d schnittlich 18 188 Wagen (Höchstgestellung am I1. Fe⸗ bruar 20 226.) Im Peichen Zeitraum des Vorjahrs betrug die Durchschnittsgestellung 23 408 Wagen. Die Brennstofflagerbestände auf den Zechen nahmen unter den geschilderten Verhältnissen ge⸗ waltig zu: sie beliefen sich am 11. Februar auf 1 669 518 (1 138 676) Tonnen. Der Wasserstand des Rheins, der am 7. Februar mit vier Meter am Kauber Pegel seinen Höchststand erreicht, war infolge des Frostes die ganze Woche bin⸗ durch rückgängig; am 11. Februar zeigte der Kanber Pegel noch einen Stand von 2,38 m. Der Schiffsverkehr wurde aber durch Frost und Treibeis fast völlig unterbunden. Unter Einwirkung dieser Schwierig⸗ keiten und des Streiks ging der Brennstoffumschlag an den Kippern in den Dutsburg⸗Ruhrorter Häfen sehr stark zurück. Arbeitstäglich würden nur 5312 (11 077) t gekippt. Der Umschlag in den Zechen⸗ bäfen der Kanäle, der zu Beginn der Berichtswoche noch sehr lebhaft war, kam in den letzten Tagen ganz zum Stillstand. Die Leistung betrug hier werktäglich 15 275 8 18 702) t. Die Eisdecke auf den Kanälen ist stellenweise so stark, daß auch bei Nachlassen des Frostes der Versand in den ersten Tagen noch nicht wird wieder aufgenommen werden können.

In der am 14. d. M. abgehaltenen Sitzung des Verwaltungs⸗ rats der Preußischen Central⸗Bodenkredit⸗Aktien⸗ gesellschaft wurde laut Meldung des „W. T. B. beschlossen, die Generalversammlung auf den 9. März cr., Nachmittags 3 Uhr, einzuberufen und derselben die Verteilung von 8 ½ vH für 1921, wie in den letzten beiden Vorjahren, vorzuschlagen.

Der Reichsverband der Elektrizitätsabnehmer (Rea) bielt laut Meldung des „W. T. B.“ am 13. Februar im Ingenieurhaus in Berlin eine außerordentliche Mitgliederbersamm⸗ lung ab. Nach einem einleitenden Vortrage des Bürgermeisters Dr. jur. Weichelt über die Notwendigkeit der vom Vertreterausschuß empfohlenen Neuorganisation des Rea genehmigte die Versammlung die vorgelegte Neufassung der Satzung, wonach der Rea in Zukunft Spitzenverband seiner in sesbständige Landes⸗ bezw. Provinzialverbände umzuwandelnden Landes⸗ bezw. Provinzialgruxpen und anderer im Deutschen Reiche bestehenden Vereinigungen von Elektrizitätsabnehmern oder verbrauchern ist. Die seitherigen Mitglieder des Rea werden Mitglieder des in ihrem Gebiete bestehenden Verbandes vorgenannter Art oder, falls ein solcher Verband in dem betreffenden Gebiete noch nicht besteht, vorläufig einem benachbarten Verbande als Mitglied zugeteilt. Unmittelbare Mitglieder können außer den vorgenannten Verbänden nur noch Juteressenvertretungen aller Art (Spitzen⸗ verbände) werden, die sich über mehrere Unterverbandsgebiete erstrecken. Die örtlichen Belange der Einzelmitglieder der Interessenvertretungen können aber nur von den Unterverbänden selbst wahrgenommen werden. Der Verband der Elektrizitätsabnehmer von Rheinland und West⸗ falen in Düsseldorf und der Verein mitteldeutscher Elektrizitäts⸗ abnehmer in Leipzig haben inzwischen ihren Beitritt zum Rea erklärt. Nach Erledigung der Organisationsfragen wurde in Verhandlungen über die Stromversorgung und Strompreispolitik der Elektrizitätswerke Geklagt wurde besonders über die häufigen Strom⸗

und Strompreisforderungen im Versorgungs⸗ Schlesien, des Mär⸗ kischen Elektrizitätswerks und verschiedener Thüringischer Werke. Zum Schluß wurde über schiedsgerichtliche Erfahrungen nach der Strompreisverordnung vom 1. Februar 1919 berichtet. Die Einsetzung einer Berufungsinstanz sei eine dringende Notwendigkeit. Es wunde die Abberufung der Schiedsrichter einschließlich des Ob⸗ manns gefordert, falls diese das Vertrauen der Parteien nicht mehr genießen. Meinungsverschiedenheiten über die Höhe der Strompreise müssen auf legalem Wege bezw. vertragsmäßiger Grundlage zum Austrag gebracht werden, aber nicht durch Absperrung des Stroms. Gegen nicht vertragsmäßige Strombelieferung können Schadenersatz⸗

wurden in der Dnrchschnitt ein

unterbrechungen

ansprüche geltend gemacht werden, falls dem Werke ein Verschulden

an dem Ausbleiben oder der Mangelhaftigkeit des Stroms nachweis⸗

bar ist.

Für die Leipziger Frühjahrsmesse häufen sich laut Meldung des „W. T. B.“ die Anmeldungen aus⸗ ländischer Besucher. Von Holland liegen bereits 900, von Ungarn 500 Anmeldungen vor. Gleich günstig lauten die Mit⸗ teilungen aus den nordischen Staaten, besonders auch aus Süd⸗ osteuropa.

Wien, 16. Februar. (W. T. B.), Der Verwaltungsrat der Oesterreichischen Waffenfabrik hat beschlossen, einer für den 6. März einzuberufenden außerordentlichen Generalversammlung den Antrag auf Erhöhung des Aktienkapitals von 189 Millionen bis zu 378 Millionen Kronen zu

unterbreiten. London, 16. Februar. (W. T. B.) Die Bank von England hat den Diskont von 5 vH auf 4 vH herab⸗

8

Koks und Briketts

Wagengestellung für Kohle, am 15. Februar 1922:

——— —— Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen

—ᷣ——

—õ—

Gestellt. Nicht gestellt.. Beladen zurück⸗ geliefert: am 14. Februar am 15. Februar

Die Elektrolvtkupfernotierung der PVereinigung

für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung B.“ vom 16. Februar auf 6000 (am 15. Februar auf 16,64, Berlin 1,92, Paris 33,10,

des „W. T. 5985 ℳ) für 100 kg.

Berichte von aunswärtigen Wertpapiermärkien.

Köln, 16 Februar. (W. T. B.) (Amtliche Devisenkurse.) olland 7494 95 G., 7510,05 B. Frankreich 1735,75 G. 1739,25 B., elgien 1657,30 G. 1660,70 B., Amerika 200 54 G. 200,96 B.,

England 874,60 G. 876,40 B., Schweiz 3921,05 G., 3928,95 B., Italien 979,00 G. 981,00 B. Dänemark 4145.85 G. 4154,15 B. Norwegen 3360,60 G. 33,3,40 B., Schweden 5254,70 G. 5265,30 B. Spanien 3151,80 G., 3158,20 B. Prag 380,60 G.) 381,40 B., Budavpest 30,71 G., 30,79 B., Wien (neue) 5,98 G., 16. Februar (W. T. B.) (Borfenschlußkurse.) Deutsch⸗Australische Dampfschiß⸗Gesellschaft 579,00 bis 60300 ben,

chsanzeiger md Preußische

Hamburger Paketfahrd 482,00 bis 493,00 bez., Hamburg⸗Südamerika 385,00 A2—c- 8. Noorddeutscher Lloyvd 376,00 bis 384,00 bez. Vereinigte Elbeschiffahrt 933,00 bis 944,00 bez., Schantungbahn 490,00 bis 510,00 bez, Brasilianische Bank —,— G., B Commerz⸗ und Privat⸗Bank 330,00 bis 334,00 bez., 345,00 bis 349,00 bez., Alsen⸗Portiand⸗Zement —,— G., —, g- Anglo⸗Continental 1410,00 bis 1445,00 bez., Asbest Calmon —,— G. —,— B., Dvnamit Nobel 810,00 bis 849,00 bez., Gerbstoff Renner 930,00 bis 940,00 bez.,, Rorddeutsche Jutespinneret —,— G. —,— B., Merck Guano 945,00 bis 990,00 bez., Harbug⸗Wiener Salpeter 430,00 bez., Neuguinea —,— G., —,— B., Otavi Minen⸗Aktien 820,00 bez., do do. Genußsch. 780,00 bez. Fest Leivzig, 16. Februar. (W. T. B.) Sächsische Rente 59.40. 5 % Leipziger Stadtanleihe 102.50, Allgemeine Deutsche Credit, anstalt 305,00, Bank für Grundbesitz 265,00, Chemnitzer Bank verein 295,00, Ludwig Hupfeld 675,00, Piano Zimmermann 852,00. Leipziger Baumwollspinnerei 1540,00, Sächs. Emaillier⸗ u. Stanz⸗ werke vorm. Gebr. Gnüchtel 750,00, Stöhr u. Co. 2035,00, Thür Wollgarnspinnerei 1250,00, Sächs. Wollgf. dorm. Tittel u. Krüger 1400,00, Tränkner u. Würker 930,00, Zimmermann⸗Werke 550,00, Germania 775,00, Peniger Maschinenfabrik 475,00, Leipziger Werk⸗ teug Pittler u. Co. 910,00, Wotan⸗Werke 985,00, Leipz. Kammgarn⸗ svinnere 1280,00, Hugo Schneider 715,00, Wurzner Kunstmühl. vorm. Krietsch 650,00, Hall. Zucker⸗Fabrik 1010,00, Mittweidaer Kratzen 1200,00, Fritz Schulz fun. 1000,00, Riebeck n. Co. 880,00, Thüring. Gas 679.00, Hallesche Pfännerschaft 680,00. Meist fest. Frankfurt a. M., 16. Februar. (W. T. B.) Oesterr Kredit 82,00, Badische Anilin 700,00, Chem. Griesbeim 820,00, Höchster Farbwerke 665,00, Lahmever 569,00, Westeregeln Alkali 2810,00, Adlerwerke Kleyer 630,00, Pokorny u. Wittekind 730,00, Daimler Motoren 599,00, Maschinenfabrik Cüngen 1050,00, Aschaffenburg Zellstoff 1098,00, Phil. Holzmann 860,00, Way Frevptag —,—, Vereinigte Deutsche Oelfabriken 920,00, Waldhof 950,00, Fuchs Waggonfabrik 840,00, Heidelberg Zement 843.00, Zuckerfabrik Waghäusel 835,00, ckerfabrik Frankenthal 825,00. Zuckerfabrik Offstein 949,50, Zuckerfabrik Stuttgart 840 00 Danzig, 16. Februar. (W. T. B.) Noten: Amerikanische 199,17 ½ G., 199,67 ½ B., Englische 873,10 G., 874,90 B., Holländische G., —,— B., Polnische 5,68 ½ G., 5,71 ¼ Bü. Tele⸗ Warschau 5,71 G., 5,74 B., Posen

Wien, 15. Februar. (W. T. B.) Die heutige Börse verlief rubig. Starkes Angebot machte sich auch wieder im freien Valuta⸗ handel geltend, so daß ungeachtet der neuerlichen Abschwächung der Züricher Kronendevise auf 0,17 die fremden Zablungsmittel eine weitere Verbilligung erfuhren. Auf dem Aktienmarkte ver⸗ mochten sich die Kurse bei ruhigem Geschäft im all. gemeinen zu behaupten. Im weiteren Verlaufe gestaltete sich die Tendenz etwas freundlicher, wobei namentlich Schranken⸗ papiere einen Teil ihrer letzten Kurseinbußen wieder hereinbringen konnten. Schließlich wurde das Geschäft etwas reger, wobei zahl⸗ reiche Kursbesserungen zu verzeichnen waren. Devisen zogen leicht im Kurse an. Auf dem Anlagemarkte lagen Renten durchweg schwach, die Rückgänge beliefen sich dort auf 5 bis 15 vH. Ungarische Kronen⸗ rente gingen von 1800 auf 1500 zurück. In der nächsten Woche

graphische Auhhaßlunien:

Linie 153,50, Atchison, Topeka & Santa —,—,

Ferdinand⸗Nordbahn 251 000.

finden die Börsenversammlungen am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag statt. b Wien, 15. Februar. (W. T. B.) Türkische Lose 29 900, Mai⸗ rente 118, Februarrente 118., Oesterreichische Kronenrente 118, Oesterreichische Goldrente —,—, Ungarische Goldrente —,—, Ungarische Kronenrente 1500, Anglobank 16 500, Wiener Bankverein 6300, Oesterreichische Kreditanstalt 6740, Ungarische Kreditanstalt 18 500, Länderbank 19 100, Oesterreichisch⸗Ungarische Bank 22 000, Wiener Unionbank 5600, Lloyd Triestina —,—, Staatsbahn 42 500, Süd⸗

bahn 14 200, Südbahnprioritäten 16 600, Siemens un. Halske 9480,

Alpine Montan 41 000, Poldihütte 48 500, Prager Eisen 125 000, Rima Muranv 20 400, Skoda⸗Werke 52 500, Brüxer Kohlen 69 000, Salgo⸗Kohlen 55 500, Daimler Motoren 4850, Veitscher Magnesit

300 000, Waffensabrik 5100, Galizia⸗Petroleum 298 000, Kaiser⸗

Prag, 16 Februar. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale (Mittelkurse): Amsterdam 1975,00, Berlin 26,45 Stock⸗ holm 1385 00, Christiania 885 00, Kopenbagen 1095,00, Zürich 1030,00, London 230,50, New York 52,85, Wien 0,81 ¼, Marknoten 26,45,

Polnische Noten 1 50.

London, 15. Februar. (W. T. B.) Privatdiskont 3 ⁄19, 4 % fundierte Kriegsanleihe 80,00, 5 % Kriegsanleihe 971 , 4 % Siegesanleihe 8426. 1

London. 16. Februar. (W. T. B.) Devisenkurse. is 50,40, Belgien 52,82 Schweiz 22,31, Holland 11,67, New York 435 ⅛8, Spanien 27,69 ½, Italien 89,75, Deutschland 875,00.

London, 16. Februar. (W. T. B.) Silber 33 % Silber auf Lieferung 33 ½.

Paris, 16. Februar. (W. T. B.) Devisenkurse. Deutschland 5,75, Amerika 1155,50, Belgien 95 2 92, England 50,35 ½, Holland 431,00. Italien 56 25, Schweiz 225,50. Spanien 181,2.

Zürich, 16. Februar. (W. T. B.) Devisenkurse. Berlin 2,56, Wien 0,16 ½, Prag 9,72 ½. Holland 191,25, New York 513 00, London 22,32 ½¼ Paris 44,30, Italien 24,87 ½8, Brüssel 42,15, Kopen⸗ bagen 105,25, Stockholm 134,10, Christiania 85,75, Madrid 80,50, Buenos Aires 187,50, Budavpest 0,79, Bukarest —,—, Agram 165,00.

Amsterdam 16. Februar. (W. T. B.) Devisenkurse. London 11,67 ½, Berlin 1nt Paris 23,20, Schweiz 52,35, Wien 0,08 ½, Kopenhagen 55,50, Stockholm 70,15. Christiania 45,30, New York 268,00, Brüssel 22,12 ½, Madrid 42,07 ½, Italien 13,05.

Amsterdam, 16. Februar. (W. T. B.) 5 % Nieder⸗ ländische Staatsanleihe von 1915 86 %, 3 % Niederländ. Staats⸗ anleihe 57 ⅛, 3 % Deutsche Reichsanleihe Januar⸗Juli⸗Coupon —,—, Königlich Niederländ. Petroleum 401,50, S

Islan —,—, Southern Pacific 90,50, Southern Railway 21.50, Union Pacific —,—, Anaconda 105,75, United States Steel Corp. 96,00.

Lustlos. 1 Kopenh 8 n, 16. Februar. (W. T. B.) Devisenkurse. mburg 2,43, Paris 41,80,

London 21,05, New York 484,00, Antwerpen 39,80, Zürich 94,40, sterdam 180,50, Stockholm 126,80. Christiania 81,60, Helsingfors 9,70, Prag 9,35. Christianta, 16 Februar. (W. T. B.) Devisenkurse. London Brüssel 31,50, schweiz. Nlaͤge 74,60, Amsterdam 142,80, Kopenhagen 79.25. Christiania ,0, Washington 381,50, Helsingfors 7,40, Prag 7,30.

Stockholm, 16. Februar. (W. T. B.) Devisenkurse. London 25,90, Hamburg 3,10, Parig 51,75, New York 593,00, Amsterdam 223,00, Zürich 116,50, Heisingfors 12.00, Antwerpen 49,00, Stockholm 155,00, Kopenhagen 123,50, Prag 1 1,75.

Berichte von auswärtigen Warenmärkten

Liverpool, 15. Februar. (W. T. B.) Umsatz 4000 Ballen, Einfubr 3000 Baljen. davon amerienisehe Baumwolle Ballen. Februarlieterung 9,90, Märzlieserung 9.,94 Aprilljeferung 9,93. Amerikanische un brasilianische Baumwolle je 51 Punkte, ägyptische 100 150 Punkte höher.

Baumwolle.