des St 3 1 b atistischen 8 b” 1 Wareny vecc isses Litzen, Schnüre), Gewebe und Knopfmacher⸗ waren (auch mit Einlagen von Holz, Bein, Horn, Leder) aus unechtem Gold⸗ oder Silber⸗ eespinst ohne Beimischung von anderen Ge⸗ vinsten, mit Kern aus Svinnstoffen Gespinste aus unedlen Metallen oder aus Legierungen unedler Metalle (ausgenommen Aluminiumgespinst) sowie Tressenwaren (Be⸗ sätze. Bänder, Kordeln. Litzen, Schnüre), Ge⸗ webe und Knopfmacherwaren (auch mit Ein⸗ lagen von Holz, Bein, Horn, Leder) aus solchen Gespinsten ohne Beimischung von anderen Ge⸗ spinsten, mit Kern aus Spinnstoffen .. . . Einzelteile (Ersatz⸗ und Reservpeteise usw.) zu Motormwggen und Motorfahrräderm der Nrn. 915 “/ in Sendungen bis zum Rein⸗ gewichte von 3 kg gestrichen: 1e“ 1. Gespinste und Gespinstwaren in Verbindung mit Metallfäden (Draht und Lahnh)) aus 418.425 aus 440a —444b
1 aus 4722 — 482 und dafür eingesetzt: 1. Gespinste, Bänder und bandartige Gewebe bis zu einer Breite von 20 cm in Verbindung mit Metallfäden (Draht oder Lahhl)) aus 418 —425 1 aus 440a — 444b
aus 456b aus 457b aus 457( aus 4577 aus 4722 — 482 aus 492 aus 493 4. gestrichen: 1 Hohzwaren: andere; Holzmosaik und dafür eingesetzt: Holzwaren (ausgenommen Stab⸗ und Täfelboden⸗ [Parketthoden⸗]Teile, Leisten) mit eingelegter Arbeit, soweit sie nicht durch die eingelegten Stoffe unter andere Nummern fallen; fein bemalte, vergoldete, versilberte oder bronzierte Holzwaren (mit Ausnahme der Leisten): andere als nicht Holzmosaik
§ 3. 1 Bekanntmachung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 14. Februar 1922. 8
Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: Dr. Hirsch.
Ausführungsbestimmungen
über das Verfahren zum Gesetz vom 28. Dezember 1921 über Neuregelung der Zulagen in der Unfallversicherung (Reichsgesetzblatt 1922 S. 7).
Vom 16. Februar 1922.
§ 1. Die Entscheidungen der Versicherungsträger über Gewährung, Verfagung und Wegfall der Zulage sind zu begründen.
§ 2.
„Erhöht sich die nach § 3 Abs. 3 des Gesetzes berechnete Zulage, weil der jugendliche Berechtigte das sechzehnte oder einundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat, so kann der Versicherungsträger die Erhöhung der Zulage und ihre Berechnung durch formloses Schreiben mitteilen. Erhebt der Berechtigte Einwendungen, so ist eine einspruchsfähige Entscheidung zu erteilen. 8
9
„Bezieht ein Berechtigter Renten von mehreren Versicherungs⸗ trägern, so hat jeder Versicherungsträger die von ihm zu gewährende Zulage festzusetzen. Ergeben die Listen und Register eines Ver⸗ sicherungsträgers oder ist diesen sonst bekannt, daß ein Verletzter auch von anderen Versicherungsträgern Renten bezieht, deren Vomhundert⸗ fätze allein oder zusammen mit der von ihm gewährten Rente mindestens die Zahl 50 ergeben, so hat er mit diesen wegen Fest⸗ setzung der Rentenzulagen in Verbindung zu treten. Aendert ein Versicherungsträger eine Rente, zu der er eine Zulage gewährt, so hat er im Falle der Beteiligung mehrerer Versicherungsträger an der Zu⸗ lage diesen die Aenderung mitzuteilen.
1 § 4.
Ist eine Genossenschaft Versicherungsträger, so erfolgt die Ent⸗ scheiduag durch den Vorsitzenden des Genossenschaftsvorstands oder den Vorsitzenden des Sektionsvorstands, je nachdem die Haupt⸗ entschädigungsakten bei dem einen oder dem anderen Vorstand ge⸗ führt werden. 3
§ 5
„ . Die Entscheidung muß den Vermerk enthalten, daß sie endgültig binnen einem Monat nach ihrer 5 be Oberversicherungsamt einlegt. Das zuständige Oberversicherungsamt ist zu bezeichnen.
§ 6. Fst sowohl die Entscheidung des Versicherungsträgers über den Wegfall oder die Aenderung der Zulage als auch ein Bescheid oder ndhescheid, durch den die hisber gewährte Rente geändert ist, an⸗ Ctotes so hat 1eres Sseunazemt das Verfahren über den Einsvruch gegen die Zulageentscheidung bis zur rechtskräftigen Ent⸗ cheidung über den Rentenanspruch des h eden. Pe e ftic 5 Berlin, den 16. Februar 1922.
Das Reichsversicherungsamt, Abteilung für Unfallversicherung. Dr. Kaufmann.
Bekanntmachung,
hetreffend Neufestsetzung der Kalipreise für das Inland.
er Reichskalirat hat unterm 18. Februar 1922 auf Grund des § 55 Abs. 1 der Vorschriften zur Prnschfäteufns des Gesetzes über die Regelung der Kaliwirtschaft vom 18. Juli 919 (RGBl. S. 663) eine Erhöhung der in der Bekannt⸗ machung vom 6. Dezember 1921 (Nr. 287 des „Deutschen Reichzanzeigers und Preußischen Staaisanzeigers“ für 1921) aufgeführten Kalisalzhöchstpreise für das Inland mit Wirkung vom 20. Februar 1922 beschlossen:
Die Preise sind wie folgt festgesetzt worden: Carnallit mit mindestens 9 vom Hundert und weniger als 12 vom Hundert K,0, in gemahlenem Zustand 193 Pfg. Rohsalze mit 12 bis 15 vom Hundert KaO in gemahlenem Zustand . . . . . . .. .. 8 Düngesalze mit 18 bis 22 vom Hrfa KaO . Düngesalze mit 28 bis 32 vom Hundert Ka0 Düngesalze mit 38 bis 42 vom Hundert K20 Sölorkalium mit 50 bis 60 vom Hundert Ka0 Chlorkalium mit über 60 vom Hundert 259 1
20
schwefel nures Kali mit über 42 vom Hundert 642
schwefelsaure Kalimagnesig 705
229 340 426 475 521
FGleichzei wurden kalirats die Höchfipreise für das Inland für die nachbenannten Arten von Kalisalzen wie folgt festgesetzt:
Kklärzwecfen, tritt ein Preisgufschlag von 30 vom Hundert ein,
mit 12 bis 15 vom Hunderk mit 298 Pfennig für l vom Hundert Kali (Kz2O) im E nebst Na. Anfuhr⸗ gebühr bis zur Station heim Bezuge von Stückgut von 300 Pfennig für den Doppelzentner berechnet werden darf. 2. Für hochprozentigen Carnallit mit einem Mindestagehalt von 12 vom Hundert Kali (Kz20) zur Darstellung von Magnessum⸗ 8 metall auf 229 ₰ für 1 vom Hundert Kali (Kz0) im Doppel⸗ zentner nebst einer Ausklaubungsgehühr von 11,50 ℳ für den Doppelzentner.
ea, ne. Aufschläge zu den Höchstpreisen für das Inland fest⸗ Hele 28 1. Für doppelt gereinigtes und chemisch reines Chlorkalium mit über 60 vom Hundert KaO ein Aufschlag von 400 ℳ für den Doppelzentner K20. 2. Für doppelt gereinigtes und chemisch reines schwefelsaures Kali ein Aufschlag von 460 ℳ für den Doppelzentner KaO. Berlin, den 18. Februar 1922. Der Vorsitzende des Reichskalirats. Dr. Kempner. 8
anntmachung
hüber Ausgabe pon Schuldperschreibungen auf den Inhaber. ü 1 .
Mit Ministerialentschließung von heute ist genehmigt worden, daß die Stadtgemeinde Würzhurg mit 5 vH verzinsliche Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Gesamk⸗ betrag von 35 Millionen Mark, und zwar Stücke zu 1000, 2000, 5000 und 10 000 ℳ, in den Verkehr bringt.
München, den 15. Februar 1922.
Bayerisches Staatsministerium des Innern. J. A.: Graf von Spreti.
Preußen.
Ministerium des Innern. 1
Das Preußische Staatsministerium hat auf Grund des § 28 des Landesverwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1883 (Gesetz⸗Samml. S. 195) den Regierungsrat Ehrensberger in Düsseldorf zum Stellvertreter des Regierungspräsidenten, abgesehen vom Vorsitze, in der I. Abteilung des Bezirks⸗ ausschusses zu Düsseldorf, auf die Dauer seines Hauptamtes am Sitze des Bezirksausschusses ernannt. -
Ministerium fͤr Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Infolge des nberggnde der Restgebiete der Provinz Westpreußen östlich der We chsel in den Bezirk der Landwirt⸗ schaftskammer für die Provinz Ostpreußen in Königsberg ist der Oekonomierat Dr. Tolkiehn in Königsberg von den Geschäften eines Staass epeg gass für die zwischenzeitliche Verwaltung der Landwirtschaftskammer für die bezeichneten Restgebiete entbunden worden. v11“ —
5
Ministerium für Wissenschaft, Ku und dn e vit dschaf I Der Regierungs⸗ und Schulrat Dr. Dumdey in Potsdam ist zum Oberregierungs⸗ und Schulrat ernannt worden. Dem Landgerichtsrat W. Reinke in Greifswald ist die Stelle des Universitätsrichters an der Universität Greifswald zum 1. April 1922 nebenamtlich übertragen worden.
8
Bekanntmachung.
Das am 21. Dezember 1921 gegen den Schankwirt
Walter Schneider in Berlin⸗Wilmersdorf, Kaiser⸗
allee 31 a, ergangene Handelsverhot mit allen Gegen⸗
ständen des täglichen Bedarfs ist im Rechtsmittelwege aufgehoben
und in eine Verwarnung umgewandelt worden. Berlin, den 16. Februar 1922.
Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Froitzh eim.
(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten, Zweiten, Dritten, Vierten, Fünften und Sechsten Beilage.)
Nichtamtliches.
Deutsches Reich. Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für Haushalt und Rechnungswesen, für Volkswirtschaft, Ffär sas gaacals tung, für Verkehrswesen, für Steuer⸗ und Zollwesen, für Rechts⸗ pflege, für Reichswehrangelegenheiten und für Seewesen hielten heute eine Sitzung. . 8
Die neuen deutschen Konsular Vereinigten Staaten von Amerika, New York, Chicago, San Francisco St. Louis und New Orleans sind i Januar eröffnet worden.
ehörden in den die Generalkonsulate und die Konsulate Laufe des Monats
—
Preußen.
Die amtliche Ausgabe der „Jahresberichte der preußi⸗ schen Regierungs⸗ und Aüvn und 2. behörden für 1921“ wird im April dieses Jahres in der Reichsdruckerei fertiggestellt werden. Wegen der Papierknapp⸗ heit werden nur so viele Abdrucke hergestellt werden, wie bis zur Drucklegung bestellt sind. Die Bestellungen nimmt die Direktion der Reichsdruckerei, hier SW., 68, Oranienstraße 91, bis 31. März d. J. entgegen. Wenn das Werk, wie zu er⸗ warten ist, etwa 60 Bogen umfaßt, wird der Preis einschließ⸗ lich der Gebühren für die Postheförderung ungefähr 124 ℳ für einen gehefteten Abdruck und etwa 185 ℳ für einen in Ganzkaliko gebundenen Abdruck betragen. Diesen Be⸗
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für 1 vom Hundert Kali ( K.O) im Doppelzentner
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in der borgenannten Sitzung des Reichs⸗
1. Für Rohfalze zu industriellen Zwecken, auch zu Bade⸗ und so daß Carnallit mit 251 Pfennig sowie Kainit und Rohsalze
Es wurden ferner für die Herstellung der nachbenannten Kali⸗
Die in Aussicht genommenen neuen Verhandlungen mit
genommenen Umfang erhalten, entsprechend geändert werden. Die genauen Preise werden sobald das Werk fertiggestellt ist, bekanntgegeben werden. . Vermeidung von Beanstandungen wird darauf auf⸗ merksam gemacht, daß jeder bestellte Abdruck auch von dem Bestekler bezahlt werden muß. 1 der Besteluig ist anzugeben, ob geheftete
G oder gebundene Abdrucke des Werkes gewünscht
werden.
druckerei durch Postnachnahme erhoben werden. i den Jahresberichten für 1921 werden porwiegend folgende Angelegenheiten besprochen werden: Die Durchführung der die Arbeitszeit der Arbeiter und Angestellten regelnden Ver⸗ ordnungen; die hei der Durchführung des Betriebsrätegesetzes gesammelten Erfahrungen; die Beschäftigungsarten, denen sich die Arbeiterinnen nach ihrer Ablösung durch männliche Arbeits⸗ kräfte zugewandt haben; die Mitwirkung der Betriebsräte sowie der Arbeiter⸗ und Angestelltenräte bei der Bekämpfung der Unfall⸗ und Krantheitsgefahr (§ 66 Ziffer 8. § 77 und § 78 Ziffer 6 des Betriebsrätegesetzes vom 4. Februar 1920); ferner Beobachtungen darüber, in welcher Weise die Arbeiter die nach Einführung des Achtstundentages ihnen reichlicher zur Ver⸗ g stehende Zeit ausnutzen, Außerdem werden die bei der Besichtigung von Handelsbetrieben gemachten Beobachtungen eingehend besprochen werden.
Polen über die Durchführung und zur Ergängung der im vorigen Jahr abgeschlossenen Verträge sollen nunmehr am 22. d. M. in Warschau beginnen. Am 21. abends werden sich die Senatoren Jewelowski und Dr. Goldmann, Senatsrat Krefft, Regierungsrat Dr. Ferber und Büro⸗
Telegraphenbüro“ erfährt, sollen die Verhandlungen direkt von Minister zu Minister geführt werden. Von polnischer Seite werden in erster Linie der Finanzminister Michalski und der Handels⸗ minister Straßburger beteiligt sein. Der diplomatische Vertreter der Republik Polen in Danzig, Vizeminister Plucinski, wird während der Verhandlungen gleichfalls in Warschau anwesend sein. 8
Großbritannien und Irland.
Der Marschall Allenby hatte gestern eine Audienz beim König und wird Anfang nächster Wache nach Aegypten zurück⸗ kehren. Die „Westminster Gazette“ meldet, daß die Regelung der ägyptischen Frage die Abschaffung des Protektorats und die Aufhebung des Belagerungszustands, die Bildung eines ägyptischen Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und die schließliche Einberufung einer konstitutionellen Versammlung vorsieht. Unter den von britischer Seite geforderten Sicher⸗ heiten befinde sich das Recht für Großbritannien, die Reichs⸗
EE1“ 8
macht den Suezkanal zu schützen. England verlange auch, daß die Rechte der Ausländer in Aegypten geachtet werden, könne nicht zulassen, daß Aegypten Verträge mit fremden Ländern abschließe, die gegen die britischen Interessen ge⸗ richtet seien. b — Im Unterhause erklärte der Schatzkanzler Sir
des Wolffschen Telegraphenbüros, daß die Reparationskommission nach den Verträgen von Versailles und St. Germain keine Macht besitze, der Abwanderung von Kapital aus Deutschland und Oesterreich Einhalt zu tun. Der Umfang, bis zu welchem es sich vielleicht als wünschenswert und möglich erweisen werde, die Ausfuhr von Kapital aus Deutschland zu kontrollieren, werde zweifellos im Zusammen⸗ hang mit dem Ersuchen der deutschen Regierung um eine teil⸗ weise Erleichterung der Reparationszahlungen für 1922 er⸗ wogen werden. Was Oesterreich beträfe, so erfahre er, daß die österreichische Regierung selbst versucht habe, die Kapital⸗ ausfuhr einer gesetzlichen Kontrolle zu unterwerfen. Darauf nahm das Haus die Vorlage über den Vertrag mit dem irischen Freistaate in allen ihren Teilen an. Ein von den Abgeordneten für Ulster eingebrachter Abänderungsantrag wurde mit 302 gegen 60 Stimmen abgelehnt.
rationskommission getroffenen Entscheidung hat Deutschland in fremden Devisen an die vom Garantieausschuß bezeichneten Banken eine vierte Reparationszahlung von ein und⸗ dreißig Millionen Goldmark geleistet.
— In der gestrigen Kammersitzung stand an erster Stelle die Interpellation des Abgeordneten Bouteille über die
Fwischen älle von Petersdorf und Gleiwitz auf der agesordnung.
Der Interpellant hedauerte laut Bericht des „Wolffschen Tele⸗ “ „daß die französische Regierung nicht rascher vorgegangen ei. die Tatsache, daß die Sanktionen nicht dem Attentat auf dem Fuße solgten, habe sich die öffentliche Meinung enttäuscht gefühlt. Deutschland habe weder moralisch noch materiell abgerüstet. Das be⸗ stätigten die Berichte des Generals Nollet jeden Tag. Die deutschen Arbeiter, so habe General Nollet festgestellt, sabotierten die Aufgabe der Kontrollkommission. Die Opfer des Attentats von Petersvorf seien die Opfer des deutschen Militarismus (t) und auch als Opfer der Schwäche der vorausgegangenen französischen Regierung gefallen.
Der Ministerpräsident Poincaré beantwortete die Inter⸗ pellation und erklärte, das, was in Petersdorf vorgefallen sei, sei nur eine der Episoden der zahlreichen Attentate, die gegen die französischen Truppen in Oberschlesien gerichtet seien. Die Orgesch hätte aufgelöst und ihre Waffen an die interalliterte Kommisssen abgeliefert werden müssen. Aber deutsche Banden, die bewaffnet aus Deutschland gekommen seien, hätten sich allmählich von neuem gebildet. Die Entscheidung des Völkerbundes über Obeischlesien werde eine Verschärfung der Tätigkeit dieser Banden veranlassen. Der Ministerpräsident verlas eine lange Liste der Attentate, die gegen die französischen Truppen in Oberschlesien begangen worden sein sollen. Er sprach auch von zabl⸗ reichen Waffendepots, die man entdeckt habe und die den Beweis lieferten, wie gefährdet der Friede in Oberschlesien sei. Die deutschen Banden befreiten Gefangene. So habe man auch den Mörder des Majors Montalèégre aus dem Gefängnis berausgeholt. Der Minister⸗ präsident schilderte alsdann die Vorgänge in Petersdorf im einzelnen und erklärte, er habe vom General Lerond verlangt, daß die Kom⸗ mission die erforderlichen Feststellungen mache. Die Botschafter⸗ konserenz müsse sich mit der Angelegenheit bald befassen. Er habe guch durch den französischen Botschafter beim Reichskanzler Vor⸗ stellungen erheben lassen. Wenn bewiesen werde, daß der „8⁷α
in Petersdorf unter Mitwirkung von Elementen, die aus Deutschland gekommen seien, geschehen sei, dann stehe die Verantwortlichkeit der deutschen Regierung fest. Entschädigungen und Sanktionen würden
vechühmges liegen die jetzigen Verhältnisse bei den Löhnen und auf dem Papiermarkte zugrunde. Sollten darin Aenderungen eintreten, oder soll Werk einen anderen als den jetzt an⸗
von der französischen Regierung gefordert werden. Der Minister⸗ präsident h Kenntnis von deu Ergebnilsen der Haus⸗
9
so müßten auch die Preße
Die Kosten werden bei der Uebersendung von der Reichs⸗
eutsche Re
inspektor Hildebrandt nach Warschau begeben. Wie „Wolffs
verbindungswege zu sichern und durch eine britische Streit⸗
Robert Horne in Beantworlung einer Anfrage laut Bericht
Gemäß der in Cannes am 13. Januar von der Repa⸗
„
sen und Verhaftungen, die in Petersdorf und Umgegend mamommen seien. Er zweifle nicht daran, daß die Bot⸗ cfterkonferenz, wenn Mitschuldige aus dem Deutschen Reich igestellt würden, strenge Sanktionen erlassen werde. Die fran⸗ siche Regierung habe heschlossen, energische und strenge Maß⸗ sohmen zu verlangen. Man müsse in Betracht ziehen, daß Peters⸗ urf und Gleiwitz zu dem Gebiet gehören, das an Deutschland arükkehre, das aber noch augenblicklich ausschließlich unter der gatorikät der interalliierten Kommission stehe. Die deutsche Re⸗ ierung habe eine Untersuchung versprochen, deren Ergebnis, vie zu erwarten war, negativ ausgefallen sei. Aber die inter⸗ lierte Kommission setze ihre eigenen Untersuchungen fort. glls, was er im Augenblick der Kammer mitteilen könne, Ai, daß General Lerond nichts vernachlässigen werde, damit der Gerechtigkeit Genüge geschehe. Er habe den Eindruck, daß der Angriff in Petersdorf von Elementen einer mäͤchtigen deutschen Draanisation geleitet worden sei, die aber nur fortbestehen könne mnier der Mitschuld von deutschen Beamten und Industriellen (1). zum Schluß erklärte Poincaré, die Verhandlungen zwischen Polen ind Deutschland seien so weit fortgeschritten, daß in aller Kürze die teralltieerte Kommission den deutschen und polnischen Behörden mit⸗ eilen werde, daß sie VBesitz von den Gebieten ergreifen könnten, die bnen zugesprochen worden seien. Sowohl die polnische wie die
scfurg müßten die Rechte der anderen Seite achten. Gerade des alb habe die Regierungskommission in Oberschlesien be⸗ schlosseen, alle versteckten Waffen zu erfassen.
Da keine Tagesordnung eingebracht ist, forderte der Prä⸗ sdent zur Verhandlung des letzten Gegenstandes der Tages⸗ okldnung auf. Auf Antrag des Abg. Puech wurde alsdann die Erörterung wieder eröffnet, da der Abg. Dignae inzwischen ine Tagesordnung eingebracht hatte, in der die Erklärungen der Regierung gebilligt werden. Der Ministerpräsident
bincaré erklärte, die Regierung habe keine Vertrauens⸗ dttacnng verlangt, da die Kammer durch ihre Haltung ge⸗ igt habe, daß sie die Erklärungen der Regierung billige. sbenn aber eine Tagesordnung eingebracht werde, durch die das Ansehen der Regierung nach außen erhöht werden könne, werde sie die Regierung annehmen. Das eingebrachte Ver⸗ trauensvotum Dignae murde hierauf von allen anwesenden 206 Abgeordneten angenommen.
Die Kammer setzte darauf die Aussprache über das
sonderbudget der Ausgaben für den Wiederaufbau,
deren Rückerstattung Deutschland zufalle, fort.
Der Abg. Desjardins besprach die wirtschaftliche Lage Deutschlands, die er mit der Lage der befreiten Gebiete verglich. Die deutschen Fabriken arbeiteten, die deutsche Handelsmarine sei fast fo hereutend, wie vor dem Kriege (!), der Verkehr in den Häfen, gamentlich in Hamburg, wachse täglich. Der Abgeordnete besprach lledann die Frage der Sachlieferungen und verlangte Auskunft über has Wiesbadener Abkommen. Der Finanzminister de Last evrie erklärte, das Abkommen sei noch nicht ton allen alliierten Regierungen ratifiziert worden, es könne der Kammer nur zugehen, wenn ein endgültiges Einvernehmen erzielt
Desjardins sagte, das Wiesbadener Abkommen sei eine käuschung. Werde es angewendet, so würden die befreiten Gebiete
der deutschen Industrie abhängig. Der Abgeordnete besprach
die mangelhafte Rückerstattung der aus dem befreiten Gebiet eführten Gegenstände. Der Ministerpräsident Poincaré sagte eine ische Betreibung der Rückerstattung zu. Der Abg. Landry sprach die wirtschaftliche Lage Deutschlands, insbesondere über das deutsche get, dessen Defizit sich täglich erhöhe, ohne daß etwas Wirkungsvolles iner Beseitigung getan werde. Die Zwangsanleihe, die geplant verde ein ungenügendes Ergebnis haben. Die Steuerreform sei nügend, die Inflation nehme zu. Wenn Deutschland die gleichen
rengungen gemacht hätte wie Frankreich, so wäre die Reparations⸗
längst gelöst. Er glaube, man könne schon aus dem jetzigen chen Budget 15 Milliarden Franken verfügbar machen, wenn nur wolle. Der Wiederaufbau der verwüsteten Gebiete stehe im Gegensatz zu dem wirtschaftlichen Wiederaufbau der Welt. Die Weiterberatung des Finanzgesetzes wurde hierauf am dienstag vertagt. — Die parlamentarische Guuppe zur Verteidigung der nzösischen Interessen in Rußland hat, obiger Quelle ge, in einer vorgestern angenommenen Entschließung den Wunsch ausgesprochen, daß die Wiederaufnahme der beziehungen zu Rußland folgenden Bedingungen untergeordnet 1. Ausdrückliche Anerkennung der Verpflichtungen aller vorauf⸗ genen Regierungen, b 2. vollkommene Wiederherstellung des Besitzrechts aller fran⸗ hen Güter, “ 3. Wiederaufrichtung des Rechts der individuellen Freiheit und echtlichen Garantien und 8 4. Garantien zur Erfüllung der vorher angeführten Bedingungen.
Rußland. Hilfe für die Hungernden und zum Kampf
Zur 1 gu. Seuchen sowie zur Besserung des Loses der vom Staate unterhaltenen Kinder wird, wie „Wolffs Telegraphen⸗ büro“ meldet, für das Jahr 1922 in allen Teilen Sowjet⸗ rußlands und in den zur Somwjetföderation gehörenden Repu⸗ bliten eine allgemeine Staatsbürgersteuer von allen arbeitsfähigen Personen erhoben, und zwar von Männern vom 17. bis zum 60. Jahr, von Frauen vom 17, bis zum 55. Jahr. Von der Steuer befreit werden lediglich die Ange⸗ hörigen der Roten Armee und der Miliz, die sich im aktiven Dienst befinden, die Schüler der staatlichen Unterrichtsanstalten, Frauen, die mehr als ein Kind unter 14 Jahren zu erhalten haben, ursw. Der Betrag der Steuer wird in Vorkriegsgold⸗
währung festgesetzt.
In der Kammer sagte bei der weiteren Erörterung über he Regierungserklärung der Ministerpräsident Bonomi in Erwiderung auf die Ausführungen mehrerer Redner—
Jede Regierung, wie sie auch zusammengesetzt sei, müsse sich Rechenschaft geben über die Notwendigkeit, die wirtschaftlichen Inter⸗ isen Italiens in Genug zu wahren. Die Teilnahme Ruß lande n der Konferenz könne keine Gefahr bilden. Uebrigens entspreche die Wiederaufnahme der Beziehungen zu Rußland der der Regierung vom Parlament empfohlenen Politik. 86 „Bei der Abstimmung blieb das Ministerium, wie „Wolffe Telegraphenbüro“ meldet, in der Minderheit. Für das Kabinett simmten nur 107 Abgeordnete (die Katholische Volkopartei und
die Reformisten), gegen das Kabinett 295.
Spanien.
Nach einer Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ Haben die spanischen Truppen zwei neue Positionen im
Gebiet von Melilla genommen.
Schweiz. 8 8
Der zeitweilige Ausschuß des Völkerbundes für üsun ae sesebigkun en wird am 20. Februar in Paris imier dem Vorsitz Vivianis zusammentreten. Auf der Tages⸗ udnung steht vor allem die statistische Umfrage über den Küstungsstand der verschiedenen Länder in den Jahren, 1913 nn 19 ferner verschiedene Beschlüsse der zweiten Völker⸗
bundsversammlung. An Stelle von Lord Fisher, der kͤrzlich zurückgetreten ist, wird England durch Lord Esher vertreten.
— Vorgestern abend hielten die Reichsminister a. D. Schiffer und Simons, der Staatssekretär Lewald und der Unterstaatssekretär Goeppert im Deutschen Verein in Genf mit großem Beifall aufgenommene Reden üher die ober⸗ schlesische Frage, in denen die Trauer über den Verlust von urdeutschem Gebiet, aber auch das Vertkauen auf eine bessere Zukunft zum Ausdruck kam. Aus den Kreisen der deutschen Kolonie hielten Geheimrat Grob und Dr. Fiedler Ansprachen.
Rumänien.
Dem Finanzministerium ist die Ermächtigung erteilt worden, einen vorläufigen Haushaltsentwurf für das Rechnungsjahr 1922/23 gufzustellen. Der endgültige Haushalts⸗ entwurf wird im Laufe des Sommers nach Durchführung der Steuerreform und der Dezentralisation der Verwaltung aus⸗ gearbeitet werden.
3 Amerika.
Die Vereinigten Staaten von Amerika, Großbritannien, Japan und Frankreich haben als Unterzeichner des pazifischen Viermächteabkommens nach einer Reuter⸗ meldung Portugal und Holland formell mitgeteilt, daß sie fest entschlossen sind, die Rechte dieser heiden Notionen im Stillen Ozean zu achten.
— Die internationale Konferenz, die sich mit der Verteilung der ehemaligen deutschen Kabel im Atlantischen Ozean befassen soll, wird binnen kurzem in Washington zusammentreten. An der Konferenz werden Vertreter von England, Italien, Frankreich, Japan und den Vereinigten Staaten teilnehmen.
— Dem amerikanischen Kongreß liegt ein Gesetzentwurf vor, der den Soldaten, die am Kriege teilgenommen haben, eine Gratifikation gewähren will. Die Ausgabe würde 5 Mil⸗ liarden Dollar betragen. Wie die „Agence Havas“ meldet, verursacht der Entwurf im ganzen Lande eine lebhafte Er⸗ regung. Gestern habe der Präsident Harding dem Kongreß erklärt, das einzige Mittel, das Geld für diese Gratifikationen aufzubringen, wäre eine allgemeine Steuer auf den Verkauf. Wenn der Kongreß diese Möglichkeit ablehne, wäre es geraten, die Gratifikationen bis zu dem Zeitpunkte zu vertagen, wo der Stand der Landesfinanzen ihre Bezahlung ermöglichen würde.
Parlamentarische Nachrichten.
Im Hauptausschuß des Reichstags wurde der Haushalt des Reichsministeriums für Wieder⸗ aufbau behandelt. Abg. Dr. Reichert (D. Nat.) beantragte die Streichung des Ministerpostens, ebenso Abg. Dauch (D. Pp.). Abg. Dr. Pachnicke (Dem.) trat für einstweilige Beibehaltung ein, Einige Ministerposten würden aufzubeben sein, die Frage sei aber als hochpolitische im ganzen und nicht willkürlich an dieser einzelnen Stelle zu lösen. In demselben Sinn äußerte sich Abg. Müller⸗Franken (Soß.) Der Staatzsekretär Dr.⸗ Ing. Müller (Reichsministerium für Wiederaufbau) bat, wie das „Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger“ berichtet, die Frage der Beibehaltung der Ministerstellen nicht hier bei diesem Etat zu bergten, sondern bis zur Beratung siber die Bei⸗ behaltung der verschiedenen Ministerstellen zurückzustellen. Der Redner gab dann einen allgemeinen Ueberblick über die Aufgaben des Reichsministeriums für Wiederaufbau und führte entgegen den Aus⸗ führungen des Abg. Reichert (D. Nat.) besonders aus, daß die Schaffung eines besonderen Wiederautbauministeriums nicht aus partei⸗ politischen Erwägungen erfolgt sei, sondern aus rein sachlichen Erwägungen, aus der rkenntnis heraus, daß eine ordnungsmäßige Durchführung des Friedensvertrages nur durch eine besondere Zentrale für diese besondere Aufgabe möglich sei. Er wies hin auf die schwerwiegenden politischen Rücksichten für die Beibehaltung dieses Ministeriums, die in der loyalen Durchführung des Friedensvertrags liegen sowie auf den Eindruck, den eine Streichung des Ministeriums im Auslande machen würde; sie würde leicht wieder als mangelnder guter Wille Deutschlands, seine Verpflichtungen aus dem Friedensvertrage zu erfüllen, aufgefaßt werden können. Der Staatssekretär erläuterte ferner die vielen neuen Aufgaben, die dem Ministerium erwachsen, besonders auf dem Gebiete der Ent⸗ schädigung, Aufgaben von ungeheurer wirtschaftlicher Tragweite, die ganz besonderer und gründlicher Prüfung bedürften. Er wies nach, daß eine Angliederung der verschiedenen Abteilungen oder der vielen, dem Ministerium nachgeordneten Behörden an andere Behörden wegen der besonderen Beschaffenheit der Aufgaben nicht möglich sei, da die eventuell in Frage kommenden anderen Ministerien diese Auf⸗ gaben nach gans anderen Gesichtspunkten bearbeiten müßten. Abg. Klöckner (Zentr.) bedauerte es vor allem aus außenpolitischen Gründen, daß ein Antrag habe gestellt werden können, der die Streichung des Ministerpostens für Wiederaufbau befürwortet. Unser Wille zur ernsthaften Reparationsleistung, der bei den Regierungsparteien durch⸗ aus vorhanden sei, könne nach Annahme solcher abwegigen Anträge vom Auslande in Zwetfff heroog werden. Abg. Dr. Cremer (D. Vp.) erwiderte hierauf, daß der Antrag auf Streichung eines Minister⸗ postens lediglich aus Gründen der Sparsamkeit und aus dem Wunsche heraus gestellt sei den Haushaltsplan zu sanieren. Dies aber sei eine Politik, die den Absichten des Auslandes entgegenkomme. In dem⸗ selben Sinne äußerte sich Abg. Schultz⸗Bromberg (D. Nat.). Abg. Dr. Haas (Dem.) betonte, daß die Frage des Abbaues des Ministeriums für Wiederaufbau nicht nur vom rein siskalischen Gesichtspunkt aus be⸗ trachtet werden dürfe, sondern auch vom Standpunkt des allgemein volkswirtschaftlichen und politischen Interesses. Abg. Stücklen (Soz.) schlug vor, daß eine kleine Kommission des Hauptausschusses die Frage prüfen solle, welche Stellen am 31. Dezember d. J. gestrichen werden könnten. Mittlerweile wäre die Regierung zu veranlassen, sich zu den Vorschlägen der Kommission hei etwaigem Widerspruch ihrerseits mit ausführlichen sachlichen Gegengründen zu äußern. Abg. Dr. Fleischer (Zentr.) glaubte, daß eine Streichung des Ministerpostens nicht zu einer Ersparnis, sondern zu einer Steigerung der Hausbaltskosten führen würde, weil die Verteilung der Aufgaben des Ministeriums, die ja bestehen bleiben, eine weniger ökonomische Arbeitsweise zur Folge haben würde. Abg. Dr. Pachniche (Dem.) erklärte, die Regierungsparteien blieben bereit, Ersparnisse zu machen, nur sei zwischen organisatorischen und politischen Fragen zu unterscheiden. Daß der Minister für den Wiederaufbau noch nicht ernannt worden sei, hänge damit zusammen, daß die Neuhildung des Kabinetts noch nicht beendet sei. Der Hinzu⸗ tritt der Volkspartei werde noch immer für möglich gehalten.
Die weitere Aussprache über die Streichung des Ministerpestens wurde nunmehr vorläufig ausgesetzt, und der Ausschuß wandte sich der Behandlung verschiedener persönlicher Ausgaben, der sächlichen und vermischten Ausgaben und der gemeinsamen Ausgaben zu, die ohne Debatte bewilligt wurden. Bei den Ausgaben für das Reichs⸗ entschädigungsamt und den Reichskommissar beim Reichs⸗ wirschaftsgericht kritisierten die Abgg. aas em.) und Dr. Fleischer (Zentr.) das Entschädlaungsversahren. Die Abgg. Dr. Fleischer (Zentxr.) und öE Bromberg (D. Nat.) bemängelten ferner, daß die Ortsspruchkommissionen nicht mit örtlichen Beamten besetzt seien, und brachten die Lage der Domänenvpächter der abgetretenen Gebiete zur Sprache. Abg. Dauch (D. Vp.) empfahl die Beschleuniguug des Entschädigungs⸗ verfahrens und des Erlasses von Ausführungsbestimmungen zu den
Entschädigungsgesetzen. rasche Geldentwertung mache die
Enkschädigung immer wirkungsloser. Ein genauer Plan der Schützungs⸗ grundsätze sei noch immer nicht vorhanden. Der Ministerialdirekkor Lotholz führte aus, daß die Kriegsschädengesetze erst im Juli 1921 nach langwierigen Verhandlungen im Ausschuß des Reichstags ver⸗ abschiedet seien. Erst danach habe an die Bearbeitung der Aus⸗ führungsbestimmungen herangegangen werden können; es handle sich etwa um ein Dutzend von Bestimmungen, die wegen der Schwierig⸗ keit der Materie natürlich nicht in kürzester Frist hätten erledigt werden können. Derartige Aufgaben, wie sie der Friedensvertrag geschaffen, habe es noch nie in der Welt gegeben. Ein Teil der Bestimmungen, be⸗ sonders diejenigen über die Zuschläge, seien fertiggestellt und lägen dem Reichsrat vor. Die Tatsache, daß der Reichsrat seit den ersten Tagen des Januar die Bestimmungen über die Zuschläge noch nicht habe erledigen können, sei ein starker Beweis dafür, daß in der Hauptsache die Schwierigkeit der Materie den raschen Abschluß erschwere. Was die Entschädigung in der Praxis anlange, so sei von den Spruchkom⸗ missionen in verhältnismäßig kurzer Zeit eine Riesenarbeit erledigt worden. Von 88 625 Anträgen, die von den Interessenvertretungen der Auslandsdeutschen eingegangen, seien 83 328 durch Spruch erledigt. Zuerkannt seien als Vorschüsse auf Liquidationsschäden 891 863 830 ℳ, als Beihilfen auf Sachschäden 229 284 162 ℳ, als Unterstützungen 107 038 396 ℳ, zusammen also 1 228 186 387 ℳ. Die Zuziehung von elsaß⸗lothringischen Beamten zu dem Entschädigungsverfahren der Elsaß⸗Lothringer wie die von Kolonialbeamten zu dem kolonialen und der aus dem Osten stnmenden Beamten zu dem Ent⸗ schädigungsverfabren der Stländer sei in Aussicht genommen. Eine solche Zuziehung von Beamten, denen die Verhältnisse be⸗ kannt seien, liege ganz in der Absicht und im Interesse der Regierung, Abg. Haas (Dem.) gab zu, daß eine volle Entschädigung nicht möglich sei, empfahl aber, den Entschädigungsberechtigten klaren Wein über das einzuschenken, was man geben könne. Pig se ge Vergütung sei tatsächlich wirkungslos. — Von den Ausgabetiteln des Reichs⸗ entschädigungsamts und des Reichskommissars beim Reichswirtschafts⸗ gericht wurden die Besoldungen und sonstige persönliche Ausgaben bewilligt. Darauf vertagte sich der Ausschuß.
— Im Reichstagsausschuß für Steuerfragen wurde gestern der Entwurf eines Vermögenssteuer⸗ gesetzes weiter beraten. Zur Erörterung stand zunächst die Frage der Besteuerung von Sammlungen. Im Anschluß an die Verhandlungen in der vorigen Sitzung wurden gemäß einem Antrag Lange⸗Hegermann (Zentr.) die von der Steuer frxei⸗ bleibenden Werte beträchtlich erhöht. Der Ausschuß heschloß, die betreffende Bestimmung des § 10 folgendermaßen zu fassen; „Als steuerbares Vermögen sollen Gegenstände aus edlem Metall, Schmuck⸗ und Luxusgegenstände, sofern der An⸗ schaffungspreis für den einzelnen Gegenstand 10 000 ℳ und darüber betragen hat, gelten, ferner Kunstgegenstände, Kunstsammlungen, ofern sie nach dem 31. Juli 1914 angeschafft sind und der An⸗ chaffungspreis für den einzelnen Gegenstand 20 000 ℳ und darüber oder für mehrere gleichartige oder zusammengehörige Gegenstände 200 000 ℳ und darüber betragen hat.“ uß 11, der bhe⸗ sagt, was von der Vermögenssteuer ausgenommen ist, lag ein Antrag Bernstein (Soz.) vor, die bei der ersten Lesung eingefügte Bestimmung zu streichen, daß zu de steuerfreien Vermögensbeträgen auch diejenigen gehören sollen, die au Grund des § 59 a des Reichseinkommensteuergesetzes in Erneuerungs⸗, Rücklage⸗ und ähnlichen Fonds festgelegt sind. Ein Antrag des Abg. Dr. Fischer⸗Köln (Dem.), der von den Abgg. Dr. Helf⸗ ferich (D. Nat.) und Dr. Becker⸗Hessen (D. Pp.) unterstützt wurde, forderte, daß auch die auf Grund des § 13 Abs. 1 Ziffer 1b des Reichseinkommensteuergesetzes erfolgten Rücklagen vom steuerbaren Vermögen auszunehmen sind. Ministerialdirektor Dr. Popitz widersprach diesem Antrag. Was der Antrag bezwecke, werde bereits durch die in der Reichsabgabenordnung porgeschriebene Be⸗ wertung des Gesamtunternehmens erreicht. Innerhalb dieser sänden Rücklagen auf Grund des § 59 a des Einkommensteuergesetzes bereits ihre deeregäege Berücksichtigung. Die Annahme des Antrags würde nur geeignet sein, Verwirrung zu schaffen. — Der Antrag Bern⸗ tein (Soz.) auf Streichung der ausdrücklichen Bestimmung über
ie steuerliche Befreiung der Rücklagen wurde vom Ausschuß angenommen, nachdem der Verkreter des Zentrums betont hatte, daß nach der Erklärung des Regierungsvertreters die erforderliche Berücksichtigung der Rücklagen erfolge.
— Der Bildungsausschuß des Reichstags be⸗ handelte gestern die Not der Junglehrer. Der Ausschuß⸗ vorsitzende D. Mumm konnte feststellen, daß in allen Parteien die durch den Friedensschluß und das Zurückströmen der Lehrer aus den entrissenen Gebieten entstandene Not anerkannt werde; die Ver⸗ schiedenheit der Meinungen betreffe die Wege der Hilfe. Abg⸗ Dr. Löwenstein (U. Soz) befürwortete den Austauf der Junglehrer zwischen den Ländern und Gewährung von Reichs⸗ mitteln. Abg. Hellmann (Soz.) empfahl letzteres nicht, sondern Verhandlungen mit den Ländern, um den Jucghssfmn eine ihre Berufstätigkeit fördernde Beschäftigung an den Schulen zu sichern. Abg. Hensel (D. Nat.) forderte entsprechende Maßnahmen der Länder und wies auf die Notlage auch der akademisch vorgebildeten Schulamtsbewerber hin. Abg. Rheinländer (Zentr.) wies darauf hin, daß infolge der mangelhaften Ausbildung während des Krieges und infolge der wirtschaftlichen Not jetzt unser Volk in Gefahr stehe, ein schlechteres Lehrpersonal als in der vergangenen Zeit zu erhalten. Späte Anstellung führe auch zu späterer Gründung eines Hausstandes. Der Staats⸗ sekretär Schul erkannte die Not der Junglehrer als eine persönliche Not der Betroffenen und allgemeine Kulturnot für die künftigen Generationen an. Verhandlungen zwischen den Reichs⸗ und Landesressorts könnten auf Grund der jetzigen Beratungen eingeleitet werden. Das erforderliche Material werde von den Ländern zu erbitten und die Angelegenheit gegebenenfalls bei der nächsten Tagung des Reichsschulausschusses mit den Ländern zu er⸗ zrtern sein. Abg. Weiß (Dem.) wies auf das vorbildliche Vorgehen Bayerns hin. Abg. Schulze⸗Berlin (D. Nat.) bemerkte, daß die anderweitige Beschäftigung der Junglehrer mitunter sieben, acht v2 dauere und die Lehrer dadurch in den empfänglichsten
ahren des Lebens ihrem eigenen Beruf entfremdet würden, ja mit⸗ unter gar nicht in ihn zurückkehrten. Das Reich müsse den Ländern und Städten es zur Pflicht machen, bei Besetzung von Stellen von
ugendpflegern, Sozialbeamten, Gewerbelehrern in größtem Maße Lehrer und Lehrerinnen zu berücksichtigen. — Abg. Dr. Deermann (D. 88 hielt für beionders wichte die spätere hace sauns der Wartejahre auf das Besoldungsdienstalter; Studienassessoren von 37 Jahren kämen noch nicht zur festen Anstellung. — Abg. Dr. Schreiber (Zentr.) wies auf das hin, was hisher schon das Reich für die Flüchtlingslehrer getan hat. — Die vorliegenden Anträge wurden einem Unierausschuß überwiesen.
at-Sen Verkehrsausschuß des Reichswirtschafte⸗ r
ats beschäftigte sich in seiner Sitzung am 16. Februar mit einer Entschließung der “ der Post⸗ und Tele⸗ graphenbeamten, die eine Ueberführung der Verkehrseinrichtungen der Reichspost, und ⸗telegraphenverwaltung in privaten Besitz ab⸗ lehnt. Da ein derartiger Plan bisher von keiner maßgebenden Seite in Erwägung gezogen wurde, faßte der Ausschuß folgende Entschließung: „Der Verkehrsausschuß des Reichswirtschaftsrats nimmt die Enischließung der Reichsgewerkschaft der Post⸗ und Tele⸗ raphenbeamten zur Kenntnis. Für den Verkehrsausschuß liegt zurzeit ein Anlaß vor, zur Sache selbst eine Entschließung zu fassen. — Der Ausschuß beschäftigte sich ferner mit den Anträgen seines Mitglieds Vögele⸗Mannheim und der Rheinischen Kohlenhandels⸗ und Reedereigefellschaft in Mülheim (Ruhr) auf Schaffung von Ausgleichstarifen für Wasserumschlagplätze. Die Anträge weisen darauf hin, daß durch den neuen, auf weite Ent⸗ fernungen stark gestaffelten Tarif die Wassertransporte teurer würden als die direkte Bahnbeförderung, besonders dadurch, daß die Anfubr 8g Hafen und die Abfuhr zur Zielstation der kurzen Strecke wegen fast stets in der höchsten Staffel liegen und außerdem die doppelte Abfertigungsgebühr Erern werden muß. Der Vertreter der
Reichseisenbahnverwaltung im Reichswirtschaftsrat wies