1922 / 47 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 24 Feb 1922 18:00:01 GMT) scan diff

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nicht aus. Wir verlangen eine umfassende Amnestie, und ich mache gar kein Hehl daraus, mitbestimmend für unsere Haltung ist hier die Haltung des Reichsgerichts gegenüber den Kappisten. Auch wir verlangen stärkere Beteiligung des Volkes an der Recht⸗ sprechung, wir können aber nicht einem Antrag zustimmen, der das Urteil ganz in die Hände der Laien legt. (Hört, hört! auf der äußersten Linken.) Bei der Kompliziertheit unserer Ver⸗ hältnisse reicht der gesunde Menschenverstand allein nicht aus. Wir halten daran fest, daß die Richter gewählt werden müssen, und zwar so, daß die Gleichberechtigung der Klassen auch zahlenmäßig zum Ausdruck kommt. Ebenso fordern wir die Gleichberechtigung der Geschlechter. Ich als Bayer schäme mich über die Haltung des bayerischen Justizministeriums, das die Inferiorität des Ver⸗ standes bei der Frau gegen die Zulassung der Frau zum Richter⸗ amt geltend macht. Die Gründe gegen die Teilnahme der Frauen an den Parlamenten hat die Revolution hinweggefegt. Wir haben die Frauen hier alle gern. (Heiterkeit.) Die Ehescheidung muß erleichtert werden. Die erzieherische Kraft der Ehe und Familie ist nur vorhanden, wenn wirklich eine innere Lebensgemeinschaft da ist. Der kirchliche Segen und die bürgerliche Eheschließung machen nicht die harmonische Ehe. Wenn an die Stelle der Zu⸗

und Sachverständige erhöh:, nach den Ausschuß⸗ vorschlägen angenommen. Der Ausschuß ist über die Vor⸗ schläge der Regierung noch etwas hinausgegangen, und danach erhöhen sich die Entschädigungen der Zeugen und Sach⸗ verständigen für die Stunde Zeitversäumnis auf 1 bis 15 ℳ. Der Höchstbetrag der Sachverständigengebühren auf 20 ℳ, bei besonders schwierigen Leistungen auf 30 ℳ; die Ent⸗ schädigung für eine ohne Benutzung von Transportmitteln zurückgelegte Reise erhöht sich auf 50 Pfg. für das Kilometer; die Vergütung für den Aufwand erhöht sich für Zeugen und Sachverständige auf 50 für den Tag und das Ueber⸗ nachtungsgeld auf 30 ℳ.

Der Entwurf eines Schutzgesetzes für die Posener Landschaft wird in zweiter und dritter Lesung nach dem Vorschlag des Reichsausschusses unverändert angenommen. Danach wird eine von der Landeszentral⸗ behörde zu bestimmende Treuhandstelle ermächtigt, bei Hypotheken, die in das Grundbuch eines in den deutsch ge⸗

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Nichtamtliches.

- (Fortsetzung aus dem Hauptblatt.) Deutscher Reichstag.

175. Sitzung vom 22. Februar 1922. Nachtrag.

Die in der gestrigen Nummer d. Bl. auszugsweise wieder⸗ gegebene Erklärung, die bei der Beratung des Sonderetats des Reichskanzlers im Reichshausbalt für 1922 der Reichs⸗ kanzler Dr. Wirth abgegeben hat, hatte folgenden Wortlaut:

Meine Damen und Herren! Es ist ein Irrtum, anzunehmen, daß die Regierung sich weigert, beim Etat des Herrn Reichs⸗ präsidenten auch in eine politische Debatte einzugehen. (Lebhafte Zurufe rechts: Das hat der Reichsjustizminister erklärt!) Darf ich hinzusetzen: ich bin dahin unterrichtet worden, daß im Haupt⸗

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Das hohe Haus wird also

Augenblick ist aber ein großer Tei

ausschuß eine Vereinbarung getroffen worden sei, daß die Fragen, wie sie von der rechten Seite des Hauses gestellt worden sind, beim Titel Reichskanzler zur Sprache kommen sollen. (Wiederholte Zu⸗ rufe rechts.) Ich betone ausdrücklich: so bin ich unterrichtet worden! Es wird sich jetzt aus dem Verlauf der Debatte allerdings ganz klar ergeben, daß in Zukunft, natürlich vorbehaltlich der Bestim⸗ mung des Herrn Präsidenten wie des hohen Hauses, man wohl gut daran tun wird, zuerst den Titel des Reichskanzlers zu beraten und hernach erst den Titel des Reichspräsidenten zu er⸗ ledigen. Es ist also gar keine theoretische Meinungsverschiedenheit in dieser Sache vorhanden. .

Zur Sache selbst gebe ich, nachdem jetzt der Etat des Reichs⸗

kanzlers zur Debatte steht, aber gern eine Erklärung ab. Soweit

ich unterrichtet worden bin, ist von dem Redner der Deutschen Volkspartei gesagt worden, daß im Lande größtes Interesse dafür besteht, wann und wie die Wahl des Herrn Reichspräsidenten erfolgen soll. Interesse besteht wohl, das ist richtig. Aber von einer Beunruhigung wie sie von rechts betont worden ist, kann in diesem Fall gar keine Rede sein. (Sehr richtig! bei den Sozial⸗ demokraten.) Jedermann in unserem Vaterlande hat nämlich begriffen, daß vor der Erledigung ich gehe sogar so weit, zu

sagen: vor der endgültigen Bereinigung der oberschlesischen Frage

die Wahl gar nicht hätte stattfinden können. (Wiederholte Zu⸗ stimmung im Zentrum und bei den Sozialdemokraten.) Da ist es ganz selbstverständlich, daß die Regierung vor Erledigung dieser Frage Erklärungen nicht abgeben konnte. Ich gebe aber und ich bin überzengt, auch die Meinung der zuständigen Stellen domit zu treffen die Erklärung ab, daß wir nach Erledigung dieser oberschlesischen Angelegenheit, die nun in Aussicht steht, alsbald sehr wohl mit den Parteifühgern aller Parteien des Hauses in eine Besprechung eintreten können, wie die Wahl des Reichspräsidenten insbesondere bezüglich des Termins am besten festzusetzen ist. Wenn wir da die Meinung des Reichstags mit den Parteiführern nicht treffen sollten, haben es die Herren selbst in der Hand, nach dem Gesetz vom 4. Mai 1920 über die Wahl des Reichspräsidenten, wo es in § 2 heißt: Den Wahltag bestimmt der Reichstag. Es muß ein Sonntag oder öffentlicher Ruhetag sein selbst vorzugehen. Es ist also hier vollkommen geschaffen. Ich gehe aber noch einen Schritt weiter und erkläre Ihnen, daß die Frage mit Erledigung der oberschlesischen Angelegenheit auch von der Regierung als eine vordringliche angesehen wird. Gelegenheit haben, zu dieser An⸗ im Zentrum und bei

klare Bahn

gelegenheit Stellung zu nehmen. (Bra den Sozialdemokraten.)

176. Sitzung vom 23. Februar 1922, Nachmittags 2 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger*).)

Vor Eintritt in die Tagesordnung bemerkt

Abg. Bartz (Komm.) zur Geschäftsordnung: Nach Zeitungs⸗ nach lcshen fa ba 9 die unter dem Verdacht der Ermordung des spanischen Ministerpräfidenten stehen, von der preußischen Regierung an Spanien ausgeliefert worden. Wir meinen, daß der Deutsche Reichstag hier ein Wort mitzusprechen hat, und verlangen, daß die Regierung hier Erklärungen darüber abgibt, aus welchen Gründen die Auslieferung erfolgt ist. Man wird uns auf Preußen verweisen, aber das Interesse des Reiches an dieser Angelegenheit ist sehr stark. Deshalb halten wir es für notwendig, daß dem Deutschen Reichstag Gelegenheit gegeben wird, vor der Welt klipp und klar seine Stellungnahme in dieser Angelegenheit mitzuteilen. Ich beantrage e ersten Punkt auf die Tagesordnung die Besprechung der Auslieferung

der b Spanier zu setzen. ccen. panen 5 Diesem Antrag kann natürlich nur statt⸗

2 ein Mitglied widerspricht. In diesem gegeben werden, wenn kein PEEEEA

in K is gesetzt worden. Außerdem kann diese Frage sowieso bemn zsae t öä ochen Esedenz uns damn wird auch dem Wunsch 8 Rees ncssnasfer 1““ Auch ich wollte Hverklären, daß wir bereit sind, im Rahmen der Debatte über den Justizetat auf den Fall der Auslieferung einzugehen. 8 Abg. Bartz zieht hierauf seinen Antrag zurück. 1 Auf der Tagesordnung steht zunächst die zweite Bes h des Gesetzentwurfs zur v““ c8 Aufgebotverfahrens; der Ausschuß hat böe Re⸗ gierungsvorlage dahin umgeändert, daß in der Zivilprozeß. ordnung bestimmt werden soll, daß statt des bisherigen ’55 maligen Aufgebots für Schuldverschreibungen allgemein einmalige Aufgebot 1““ 1 In dieser Fassung wird die Vorlage in zwe Kelendr per⸗ . gal angenommen, ebenso gleich in der dritten Lesung und in der Gesamtabstimmung. In zweiter und dritter Beratung wird der Gesetz⸗ sentwurf, der die Gebühren für Zeugen *) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden

bn Herxren Mimilter, die im Wogtlaute wiedergegeben sind.

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bliebenen Teilen der Provinz Posen gelegenen Grundstücks für die Posener Landschaft eingetragen sind, in Fürsorge für den Gläubiger dessen Rechte in Ansehung der Hypothek und der zu ihrer Sicherung eingetragenen landschaftlichen Neben⸗ rechte auszuüben.

Die zweite Beratung des Haushaltsp 1922 wird bei dem Haushalt des Rei ministeriums fortgesetzt.

Abg. Hoffmann⸗Kaiserslautern (Soz.): Die Justiz ist die beste, von der am wenigsten geredet und geschrieben wird. Unsere Justiz, besonders die Strafjustiz, ist nicht die beste, sie scheint nicht mehr Hüterin des gleichen Rechts, sondern des Unrechts zu sein, sie begünstigt in Rücksicht auf die wirtschaftliche und politische Macht die herrschenden Klassen. Dabei braucht bei dem einzelnen Richter gar nicht einmal der böse Wille und die Absicht, das Recht zu beugen, vorzuliegen, aber der Richter urteilt eben aus seinem gesellschaftlichen Milieu heraus. Der Potsdamer Richter, der bei Vernehmung einer Prinzessin den bürgerlichen Protokoll⸗ führer hinausschickt und einen adligen kommen läßt, hat vielleicht nicht einmal formell das Recht gebrochen, aber solche Dinge ge⸗ winnen doch als Symbole eine weit über den einzelnen Fall hinausgehende Bedeutung und müssen das Vertrauen zu der Justih erschüttern. Die Klassenjustiz zeigt sich nicht nur in der Urteilsfällung, sondern schon im ganzen Strafverfahren. 5 will über den Fall von Kähne kein Urteil fällen, aber ich be⸗ haupte, hätte nicht, wie in diesem Falle, der Junker einen Arbeiter niedergeschossen, sondern ein Arbeiter den Junker, dann säße der Arbeiter schon längst in Haft. (Sehr richtig! links. Zuruf des Abg. Hoffmann: Ja, Bauer, das ist gan etwas anderes!) Die Klassenjustiz leugnen, wie es von Fäse her Seite geschieht, heißt,

lans chsjusti

ihr Vorschub leisten. Der Abg. Kahl hat sich im Ausschuß sehr heftig gegen das Schlagwort „Klassenjustiz“ gewandt. Er hat recht, es ist ein Schlagwort, aber der Reichstag ist ja kein wissen⸗ schaftliches Institut, sondern eine politische Körperschaft, und die Politik arbeitet mit Schlagwörtern ihr ist erlaubt, was der Wissenschaft verboten ist. g. rechts.) Auch Sie arbeiten mit Schlagwörtern ich brauche ja nur an den berüchtigten „Dolchstoß von hinten“ zu erinnern. Ein Student, ein Bank⸗ beamter und ein Kaufmann reißen während unseres Görlitzer Parteitags die am Tagungsgebäude angebrachte rote Fahne her⸗ unter. Kaiserin eine von den Deutschnationalen gehi warz⸗weiß⸗rote Flagge herunter die Nationalisten kommen mit einer Geld⸗ strafe von 100 bis 200 Mark davon, die Sozialisten erhalten Ge⸗ sän misferafen bis zu drei Monaten. (Hört, hört! links.) Diese ungeheuerliche Differenz in der Beurteilung des gleichen Tat⸗ bestandes ist zweifellos zu suchen in der verschiedenen ethischen Wertung der politischen Parteien durch die Richter oder gar in der politischen Gesinnung der Richter selbst. (Sehr wahr! links.) Das Reichsgericht hat Herrn von Jagow während des Straf⸗ verfahrens auf freiem Fuß gelassen und hat ihn später zu 5 Jahren Festung verurteilt; der Kommunist Weber, der ebenfalls wegen Hochverrat angeklagt, dann aber freigesprochen wurde, wurde in Untersuchungshaft gesetzt; die visec 8er, der Unter⸗ Hchnggshaht gegen Kautionsleistung wurde abgelehnt mit der eegründung, daß der Angeklagte die Kaution doch nicht aus eigenen Mitteln stellen würde. An diesen beiden Fällen ist zweierlei interessant, einmal, daß auch Herr von Jagow die aution nicht aus eigenen Mitteln gestellt hat, und zweitens, daß ein und derselbe Senat des Reichsgerichts über diese beiden Fälle entschieden hat. (Hört, hört! links.) Das ist, das, was wir Klassen⸗ und Tendenzgjustiz nennen. Ich darf in diesem Zu⸗ sammenhang auch auf das unglaublich milde Urteil im Pro 7. Schlieffen hinweisen. Die Tendenz zur Klassenjustiz erstreckt sie bis herunter zu den ausführenden Organen der Polizei. Die Polizei findet nach Jahren noch die Teilnehmer an kommunisti⸗ schen Putschen, aber die Mörder von Erzberger und Gareis findet sie nicht, und ebensowenig die aus den Gefängnissen entwichenen Ich bin überzeugt, sie wird auch Herrn von Jagow nicht finden, wenn er aus dem eeesent entwichen sein wird. (Sehr gut! links.) ehr viele Richter sind auch nicht in der Lage, sich in die neue Zeit und in die neue Staatsform hineinzudenken und danach zu handeln. Ich verstehe durchaus, daß viele Richter grundsätzliche Gegner der Republik sind; dadurch, daß sie an ihrer langgehegten politischen Meinung festhalten, ver⸗ lieren sie nichts an unserer Achtung; diejenigen, die sich allzu schnell bekehren, sind nicht immer die charaktervollsten Idealisten. Aber was sich die Republik nicht bieten lassen darf, das sind offen⸗ sichtliche und absichtliche Verächtlichmachungen der 868 .5 gehässige, verleumderische und provokatorische Beschimpfungen dur ihre eigenen Beamten. Solche Richter haben das gesetzl und moralische Recht verwirkt, im Dienste der Republik zu stehen. Ein Richter, der ein Urteil „im Namen des Pöbels“ hinausgehen läßt, dürfte auch nicht eine Stunde im Amte bleiben. (Beifall links.) Wenn die Republik ihr Ansehen nicht besser zu verteidigen weiß, dann verdient sie auch keine bessere Behand⸗ lung. Die großen Justizreformen dürfen nicht dadurch verzögert werden, daß zunächst die dringendsten Gegenstände in sferm von Novellen vorweggenommen werden sollen. Von gewisser Seite tadelt man den Justizminister wegen seiner revolutionären. Ideen. Nun, die Kommunisten sind Revolutionäre, die Unabhängigen und Sozialdemokraten waren es, die Deutsche Volkspartei und die Deutschnationalen werden es. (Heiterkeit.) Da bleiben nur noch Zentrum und Demokraten, und deren Vorväter haben auch 189 Len die 48er Bewegung mitgemacht. Der Großvater manches Zentrumsmanns stand damals auf den Barrikaden. (Zuruf links: eute nicht mehr!) Es ist beschämend, jemand wegen seiner revolutionären Gesinnung zu verdächtigen. Wer aus ehrenvollen Motiven und seiner Ueberzeugung willen Leben und Freiheit wagt, ollte der allgemeinen Achtung sicher sein. Außerdem kann ja der ebell von heute morgen an die Spitze der Regierung berufen werden. Wir erkennen gerne an, daß der Justizminister in weitherziger Auffassung an seine ungemein schwierige und undankbare Aufgabe herangegangen ist, aber für die politischen Gefangenen reicht das

Zwei Arbeiter reißen am Bei Iengalcg. der früheren te schw

neigung und der geistigen Harmonie Haß und Abneigung tritt, so muß die Ehe geschieden werden können. Die Auslieferung der Mörder des spanischen Ministerpräsidenten entspricht unseren Wünschen nicht, aber ich enthalte mich vorläufig einer Aeußerung in der Erwartung, daß der Minister die Gründe der Regierun für die Auslieferung darlegen wird. (Beifall bei den Sozial⸗ demokraten.)

Abg. Warmuth (D. Nat.): Der Vorwurf der Weltfremd⸗ heit gegen den Richterstand ist abgeschmackt, da der Richter täglich in Fühlung mit allen Lebensverhältnissen steht. Ein anderer Vorwurf besagt, daß der deutsche Richter sich von Parteilichkeit nicht freimachen könne, daß er sich in der Zwangsjacke der Ge⸗ sellschaft befinde, in der er aufgewachsen sei, und sich nicht trennen könne von der Auffassung der herrschenden Klassen. Wäre das der Fall, wie könnte dann jemals eine Besserung eintreten? Jeder Mensch ist das Produkt seiner Milieus und Richter aus anderen Klassen würden dann gerade im Sinne der Sozialdemokraten genau denselben Schaden anrichten. Der Justizminister hat in einer früheren Rede von dem einseitigen Vorwurf der sogenannten Klassenjustiz gesprochen; damit hat er eigentlich seine Partei desavouiert. Liegt nicht in den Worten, die der Minister über politische Prozesse gesprochen hat, eine gewisse Rechtfertigung des Richterstandes? Wenn auf dem Görlitzer Parteitage die Absetz⸗ barkeit der Richter v worden ist, so könnte danach von einer Freiheit der richterlichen Entscheidung nicht mehr gesprochen werden. Wenn ein Richter befürchten muß, auf die Straße gesetzt zu werden, so kann er nicht mehr frei urteilen. Man will den Richter frei machen von einer autokratischen Kabinettsjustiz. Unsere Fraktion steht auf dem Standpunkt, daß der Richter die republikanische Verfassung als gegebene Tatsache nehmen muß⸗ Der Richter verdient nicht Richter zu sein, der in der objektiven Wertung dessen, was ihm als Tatbestand für seine Entscheidung vorliegt, seine persönliche politische Gesinnung hineinträgt, sei es die monarchische oder republikanische. Es ist falsch, aus Ver⸗ gehungen einzelner ein Urteil über den ganzen Stand herzuleiten. Daß ein Urteil reaktionär ist, kommt doch nur in der Minderzahl vor. Die Politik soll nicht in die Rechtsprechung hneingetragen werden, das geschieht aber gerade durch eine Forderung, die am Horizont erscheint, daß die Verhältniswahl für Schöffen und Ge⸗ schworene eingeführt wird. Dann würde der Gewählte gerade so wie ein Parlamentarier sich an die Wähler gebunden fühlen, die ihn zum Schöffen oder Geschworenen gemacht haben, und sein Urteil wird daher politisch beeinflußt sein. Durch den republika⸗ nischen Richterbund tritt gerade das ein, was Herr Hoffmann ver⸗ urteilt. Schon durch das Wort „republikanisch“ muß sich im Publikum die Meinung bilden, daß es zwei Sorten von Richtern gibt, die sich jeweilig von dem einen oder anderen Gesichtspunkt leiten lassen. Eine schwere Gefahr, die dem Richterstande droht, ist die Forderung der Zulassung „hervorragend befähigter und praktisch erprobter Persönlichkeiten aus allen Kreisen des Volkes“ zum Richteramt, eine Forderung, der sich auch der neue Herr Justiz⸗ minister angeschlossen hat. Was bedeuten denn die Worte „hervor⸗ ragend befähigt und praktisch erprobt?“ Es kann einer in seinem Beruf ein hohes Maß praktischer Erfahrung besitzen, er braucht deshalb aber noch lange nicht zum Richteramt befähigt zu sein. Ich fühle mich frei von jeder Ueberschätzung des Examens, aber ich sage: Die wissenschaftliche Vertiefung des juristischen Denkens, wie sie durch unsere ganze juristische Vorbildung und Ausbildung gewährleistet wird, dieses e e in den Geist der Juris⸗ prudenz, die Beherrschung der Gesetze nicht allein, sondern vor allem die Schulung des Denkens, die Unabhängigkeit des Urteils, die leidenschaftslose und objektive Handhabung der Gesetze, das sind alles Dinge, die nur durch das Universitätsstudium in Mrbindung mit dem darauffolgenden Vorbereitungsdienst erreicht und durch nichts und wieder nichts ersetzt werden können. Und warum schätzt man gerade nur die Juristerei so tief ein. In der Medizin wird es niemandem einfallen, einen als vollgülti en Arzt anzuerkennen, der nicht die medizinische Laufbahn hinter sich hat. Die Zuverlässigkeit und die Gediegenheit der deutschen Recht⸗ sprechung beruht auf der Art der Ausbildung unserer Juristen, und das Vertrauen zu unserer Rechtspflege muß einen schweren Stoß erleiden, wenn man daran rütteln wollte. (Beifall rechts.) Und worauf gehen alle diese Bestrebungen letzten Endes hinaus? Die ganze Sache spitzt sich zu auf das Schlagwort „Volksrichter“, auf die Schaffung einer „Volksjustiz“. Aber vergessen wir doch nicht, daß diese Volksjustiz im Grunde genommen nichts anderes sein würde, als eine ständige Klassenjustiz. (Beifall und Zu⸗ stimmung rechts.) Unzweifelhaft sind eine Reihe von Gesetzen überlebt und veraltet, aber niemand wünscht mehr eine Abänderung dieser Gesetze, als die Richter selbst, die darunter zu leiden haben, daß die Konflikte, die sich aus diesen veralteten Gesetzen und dem modernen Rechtsbewußtsein ergeben, von einer böswilligen Agita⸗ tion gegen sie ausgeschlachtet werden. Man sollte doch bei der Beurteilung einzelner Rechtssprechungsfälle sehr vorsichtig sein. Das gilt Ppezien auch von dem Falle des Herrn von Kähne. Durch die Vernehmung des Hauptzeugen ist einstweilen festgestellt, daß der erschossene Arbeiter Nietert mit der Axt auf den Förster und auf Herrn von Kähne losgegangen ist, so daß also unzweifel⸗ haft Notwehr vorliegt und es zum mindesten sehr zweifelhaft erscheint, ob überhaupt eine Verurteilung des Herrn von Kähne ausgesprochen werden kann. Etwas Aehnliches gilt für den Fall der Frau von Schlieffen. In diesem Falle hat nicht Anstiftung zum Mord vorgelegen, wie behauptet worden ist, sondern nur eine Aufforderung zur Begehung eines Verbrechens, und die dafür aus⸗ gesprochene Strafe ist natürlich erheblich geringer. Die Referendare, die am Krieg teilgenommen haben, haben zwar durch Zubilligu eines Zwischensemesters eine Abkürzung ihres Universitätsstudium erreicht, doch wird ihnen jetzt eine Verkürzung ihrer Referendar⸗ 8 vorenthalten. Das ist eine Ungerechtigkeit. Ich möchte den Wunsch aussprechen, daß bei der Justizreform endlich hanze Arbeit gemacht wird. Seit Jahren wird uns vom Ministertisch ver⸗ sichert, die Reform sei so weit gediehen, daß sie vor das Haus gebracht werden könnte, und immer ist noch nichts erfolgt. Es ist aber unvorteilhaft, wenn durch fortwährende kleine Verände⸗

rungen in die Prozeßordnung und in das materielle Recht ein⸗