1922 / 60 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 11 Mar 1922 18:00:01 GMT) scan diff

gebraucht, welche Zahl doch gewiß zu hoch ist. Ich wünsche über⸗ haupt, daß diese Zeitung nach kaufmännischen Grundsätzen Pleisst wird. Es muß erwogen werden, ob der „Reichs⸗ und eeer nicht in der Reichsdruckerei hergestellt werden

Abg. Dr. Meyer⸗Ostpreußen Komm.): Bei Aufn bon Wolff⸗Depeschen muß der 13.* falt aufwenden. Bei Berichten über Arbeitsstreitigkeiten und ähnliche Vorfälle der Arbeiterbewegung müßten die großen Gewerkschaften und politischen Parteien gehört werden, damit nicht gefärbte Berichte erscheinen. Der „Staatsanzeiger“ müßte e sein, wie mMan eine Zeitung objektiv leitet. Bei der jetzig Leitung dieses Organs habe 1 2 g dies rgans haben wir darauf aber keine Hoff⸗

Abg. Frau Dr. Wegscheider [Soz.): Es is off

daß die Reform des „Stgeetsangeigees⸗(Enathch ““ nichtoffigziellen Teiles bringen wird. Die Beziehungen zu der von Stinnes beeinflußten Druckerei müssen gelöst werden.

Abg. W eissermel (D. Nat.): Was den Fortfall des redaktionellen Teiles anlangt, so bitte ich zu bedenken, daß mit Ausnahme der parlamentarischen Berichte, die sachlich und inter⸗ essant sind, der „Staatsanzeiger“ vielleicht auch ein bißchen langweilig ist und daß er etwas schmackhafter ist, wenn zuweilen Artikel über Theater, Kunst, Geographie usw. erscheinen. Nur bei einer wesentlichen Ersparnis sollte man sich für den Fort⸗ fall des redaktionellen Teiles entschließen. Ist die Ersparnis aber unwesentlich, so möchte ich bitten, daß wir den „Staats⸗ anzeiger weiteren Kreisen interessanter machen und nicht ohne weiteres 1 verändern.

Ein egierungsvertreter erklärt, daß die Ver⸗ waltung des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ sich steks hüss Gesichtspunkt der Sparsamkeit leiten lasse. Es wird nachgeprüft werden, ob die Zahl von 18 Obersekretären nicht beschränkt werden kann. Bei der Beschränkung des nichtamtlichen Teiles muß alles erspart werden, was nicht dringend für ein amtliches Organ nötig ist. Nichtamtliche Mitteilungen sollen nur zum Füllen des Blattes aufrechterhalten werden. Unrichtige Mitteilungen werden in Zukunft möglichst vermieden werden. Auch den großen Tages zeitungen unterlaufen zuweilen Fehler. Eine Unterscheidung be⸗ züglich der Inserenten zu machen, wird erwogen werden.

Abg. Man asse (U. Soz.) bemängelt die Zahl von achtzehn Obersekretären. Es müßte eine Statistik darüber aufgestellt werden, ob die wirklich vorkommenden Druckfehler durch die 18 Obersekretäre geringer werden.

Der Haushalt des „Deutschen Reichs⸗ und Preußischen 11212 wird 89 in der unveränderten Ausschußfassung angenommen.

Es folgt die zweite Beratung des Haushalts der Preußischen Staatsbank.

Der Berichterstatter Abg. Leidig führt aus, daß die preußischen Anleihen heute keine Staatsanleihen mehr, sondern vom Reiche mitübernommen seien. Die bisher preußische, jetzige Reichsanleihe habe also die Garantie des Reiches und die des preußischen Staates. Die frühere preußische Staatsanleihe s-ehe also viel besser als die gleichartige Reichsanleihe.

Abg. Dr. Waldthausen (D. Nat.): Eine Hebung der preußischen Staatsanleihe wird so lange nicht möglich sein, als wir nicht in Deutschland vollkommen konsolidierte Verhältnisse wieder haben. Einer absoluten finanziellen Sicherheit stände das Ultimatum von London mit seinen Folgen entgegen. Durch die Zwangsanleihe wird das Interesse auch beeinträchtigt. Die Staatsbank habe trotz des außerordentlichen Geschäftsverkehrs zur vollen Zufriedenheit der Banken gearbeitet.

Ein Regierungsvertreter beantwortet mit wenigen Worten einige Anfragen des Abg. Dr. Waldthausen.

Darauf wird der Haushalt der Preußischen Staatsbank in der unveränderten Ausschußfassung angenommen.

Hierauf nimmt das Haus die Abstimmung über den Haushalt des Ministeriums für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung und über die sämtlichen da⸗

zu vom Hauptausschuß gestellten und aus der Mitte des Hauses eingebrachten etwa 250 Anträge vor. Der Haushalt selbst wird nach den Vorschlägen des Hauptausschusses in Einnahme genehmigt und in Ausgabe bewilligt, doch wird eine Reihe von Ausgabetiteln, bei denen der Hauptausschuß Teil namhafte Erhöhungen für Kunst und Unterrichts⸗ zwecke bewilligt hatte, zur nochmaligen Prüfung auf deren Durchführbarkeit bei der augenblicklichen Finanzlage an den Hauptausschuß zurückverwiesen. 3 Die zu 8 E116164“*“ und All⸗ emeine Verwaltung, issenschaft, Kunst Volksbildung, Geistliche Verwaltung b Hauptausschuß gestellten 147 Anträge werden zum größeren Teil ohne Abstimmung genehmigt, ein Teil wird mit einer Mehrheit angenommen, die sich aus den beiden Parteien der Rechten und dem Zentrum zu⸗ ammensetzt. Einige der Ausschußanträge gehen an den Hauptausschuß zurück, einige andere werden dem Ausschuß für Beamtenfragen bezw. dem Ausschuß für Unterrichts⸗ wesen überwiesen. Abgelehnt wird der Ausschußantrag, an den Universitäten besondere staatswissenschaftliche Fakultäten zu schaffen, wo die Verhältnisse es gestatten, ferner der An⸗ trag, für die höheren Schulen neue Lehrpläne, wenigstens für die sogenannten Gesinnungsfächer, baldigst aufzustellen und g für Direktoren und Lehrer an den höheren Schulen und den Lehrerbildungsanstalten unverzüg⸗ lich zu erlassen, die dem Recht der Lehrerpersönlichkeit und der Bedeutung der Gesamtkonferenz für das Gedeihen der Schulen gerecht wird, ferner der Antrag, die erforderlichen Maß⸗ nahmen zu treffen, um den Zeichenlehrern den Aufstieg zum Oberzeichenlehrer nach einem bestimmten Dienstalter zu 8 rmöglichen, und endlich der Antrag, die Verwaltungsordnung der Schulausschüsse für die höheren Schulen dahin abzu⸗ ändern, daß statt drei bis vier Mitglieder vier bis fünf von der höheren Lehrerschaft gewählt werden. Von den aus der Mitte des Hauses gestellten Anträgen werden die⸗ jenigen der Kommunisten und Unabhängigen Soz. abgelehnt, soweit sie nicht die Bewilligung von Geldmitteln fordern und deshalb vom Hauptausschuß vorzuberaten sind. Ein Teil der übrigen Anträge, die von den Koalitionsparteien eingebracht sind, gelangt zur Annahme. Abgelehnt wird u. a. der An⸗ trag der Deutschnationaten auf baldigste Aushändigung des im Auftrage des Reichs verfaßten Volkskatechismus über die Hauptbestimmungen des Friedensvertrages von Versailles an alle Schüler und Schülerinnen der oberen Klassen der höheren mittleren, Volks⸗ und Fortbildungsschulen; angenommen wird der Antrag der Unabhängigen Sozialdemokraten, das Staats⸗ ministerium zu ersuchen, Vorsorge zu treffen, daß durch Berufsberatungsorganisationen Neigung und Fähigkeit der Schüler und Schülerinnen festgestelltt werden, um sie einem entsprechenden Berufe zuzuführen. Die Denkschrift über die geplante äußere Gestaltung des Berliner Museumswesens wird für erledigt erklärt. Die vom Präsidenten Leinert geleitete Abstimmung über den Haushaltsplan und die dazu gestellten Anträge hat 14½ Stunden in Anspruch genommen.

Die Anträge des Geschäftsordnungsausschusses, die Ge⸗

nehmigung zur Strafverfolgung des Unabhängigen Soz. Ab⸗

geordneten Kleinspehn, der ordneten Dahlem, Kilian,

spinnt sich eine längere Debatte.

Abg. Katz (Komm.) wendet sich gegen den Ausschußantrag. Wenn der Inhalt der in Frage stehenden Dokumente wahr gewesen wäre, dann hätte das Deutsche Reich ein Interesse daran haben müssen zu erfahren, was die Militaristen in Deutschland treiben. Es läge kein Grund vor, den Abgeordneten Scholem mit einem anderen Maß zu richten als den Ab Man könnte nur jagen, daß der eine Fall schwer und der andere leichter sei, das Delikt sei aber dasselbe. gerade einen Abgeordneten heraus, wo die Zeitungen abgedruckt wurden? Scholem sei nicht der Urheber der Dokumente. Mildernde Umstände seien, daß der Abgeordnete Scholem beabsichtigte, Deutschland durch die Veröffentlichung vor schwerem Schaden zu bewahren. Die Aufhebung der Immunität

würde ohne jede Motivierung erfolgen. Berichterstatter A bg. Nuschke

zwischen den Fällen Scholem und Dahlem. B handle es sich um eine einfache Beleidi Falle um versuchten Hochverrat. Angenommen, im Fall wird veine Reihe von Dokumenten veröffentlicht, und nu die Behörden nach der Logik des Herrn Katz gegen die Gesamt⸗ heit der Zeitungen vorgehen. Man wendet da sich natürlich an

Kommunistische Knoth, Kunze zu versagen, werden debattelos der Antrag, die Genehmigung zur Zeugenvernehmung des Abg. Dr. Meyer⸗Ostpreußen zu erteilen.

Bei der Beratung des Antrages des Geschäftsordnungs⸗ ausschusses, die Genehmigung zur strafgerichtlichen Ver⸗ folgung des Abg. Scholem (Komm.) wegen versuchten Hochverrats zu erteilen, zur Inhaftnahme zu versagen, ent⸗

2 Rusch

angenommen, ebenso

geordneten Dahlem.

Warum greift man Dokumente in vielen

einen Unterschied beim Fall Dahlem gungssache, im anderen

die Urheber. Ich bitte Sie, dem Ausschußantrag beizutreten.

Abg. Liebknecht (U. Soz.): Der Abdruck der der dem Abgeordneten Scholem vorgeworfen wird, Die Sicherheit des Deutschen Reiches Militaristen das Handwerk gelegt wurde.

den Antrag abzulehnen.

Abg. Dr. Meyer⸗Ostpreußen (Komm.): Es ist festgestellt, daß neben der „Roten Fahne“ auch andere Parteiblätter die Doku⸗ mente veröffentlicht haben. Daß der Abgeordnete Scholem der geistige Urheber ist, ist also ausgeschlossen. politisch, man kommt bei solchen Fällen wieder immer auf das eine Ergebnis: Das Haus prüft die Sache nicht, sondern will einen kommunistischen Abgeordneten von neuem der Jusstiz ausliefern. 18 Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.): Meines Erachtens beruht die Anklage des Reichsanwalts auf vollkommen haltloser Grundlage. Es hat sich ergeben, daß Unterstützungen von militari wegungen gar nicht erfolgt sind, und daß die unwahr sind. Wir werden den Antrag able Abg. Nuschke (Dem.): Das Delikt an und ür sich ist kein schwerwiegendes, es handelt sich nur um ein

Wir haben es aber vom Standpunkt

älschungen handelt.

In der Abstimmung wird der Antrag gegen die Linke des Hauses angenommen. Das Ergebnis wird von den Kom⸗ munisten mit Pfuirufen aufgenommen.

Der Antrag der Abgg. Richtarsky und G enossen (Zentr.) auf Einrichtung von Einigungsämtern zur Aende⸗ rung der in Altenteils⸗ usw. Verträgen vorgesehenen Geld⸗ renten nach Maßgabe der heutigen wirtschaftlichen Verhältnisse Beamte:

geht an den Rechtsausschuß.

Es folgt die Beratung des Antrages Braun und Genossen (Soz.) auf Vorlegung eines Ge⸗ setzentwurfs über die Berechtigung der Gemeinden, Kranken⸗ kassen usw. zur Errichtung von Apotheken in Verbindung mit dem Antrage derselben Antragsteller Reichsversi herungsordnung (Lieferung Arzneimitteln). Beide Anträge stammen aus dem Juli 1921.

Zur Begründung der Anträge wird das

langt.

Alkg. Dr. Weyl (u. Soz.): Mangels einer die Antragsteller muß ich schon diese Aufgabe Volksmund sagt, daß der Apotheker 200 % ver 200 % reichen nicht aus, sonst würden die

Ob juvristisch oder

Preßvergehen, ebenso ist es auch keine ehrenrührige Ancge ane en g. gn „Rote Fahne“ hat Dokumente in einer Aufmachung veröffentlicht, als ob es sich um Originale des Reichswehrministers handelt. noch besteht ein großes staatliches Interesse, gerichtlich nachzu⸗ weisen, daß es sich um Fälschungen handelt. .

weisen, ch un 1 Hätten wir die Sache juristisch zu entscheiden, würde ich den

Vorrednern beipflichten. 1b 5 des staatlichen n entscheiden. Es soll festgestellt werden, daß es sich u

auf Abänderung der verbilligten

Wort nicht ver⸗

Begründung durch übernehmen. dient.

Hermes n sollen

Dokumente, war notwendig. erforderte, daß Wir bitten dringend,

militaristischen Be⸗ Mitteilungen darüber

Interesses m plumpe

der Abgg. Vf, 21. 2. 1922,

t auffallend reiche Leute Im Wohlzaht ministerium wird uns schon seit drei Jahren versichert, eine Resüts⸗ in dem Sinne sei unterwegs, daß auch den Gemeinden 8. Krankenkassenverbänden usw. ermöglicht wird, Apotheken zu richten. Wir begrüßen darum diesen Antrag. Allerdings is 8 Ministerbank leer; ich sehe es als eine Respektlosigkeit gegen de Landtag und die Antragsteller, an deren Spitze doch der heutig Ministerpräsident steht, an, daß das Wohlfahrtsministerium über haupt nicht vertreten ist. Oder vermag es Gründe gegen die träge nicht vorzubringen? Daß die Apothekerbesitzer sich mit de⸗ größten Entschiedenheit gegen den Anspruch der Gemeinden 18 Krankenkassen wenden, kann niemand wundernehmen. 2. bitten, beide Anträge anzunehmen, eventuell sie dem Ausschun für Bevölkerungspolitik zu überweisen. Heutzutage wird ein ganz erheblicher Teil der Ausgaben der Krankenkassen den Apothekenbesitzern zugeführt, das geht in die Millionen und Abermillionen. 1 8

Abg. Meyer⸗Solingen (Soz.): Nach der vorzüglichen gründung unserer Anträge durch den Vorredner kann ich mich seh kurz fassen. Wir im besetzten Gebiet haben besonders zu dem zweiten Antrage Veranlassung, weil dort wegen der Teuerunge zuschläge die Krankenkassen ganz besonders belastet sind. Meine Bemerkungen in dieser Beziehung vor einigen Monaten hier 8 Hause haben denn auch in den Apothekerblättern einen Sturm Entrüstung erregt. Heute ist es mehr denn je eine Notwendigkeit den Gemeinden und den Krankenkassen das Recht zur Errichtung eigener Apotheken zu geben. Die Sozialisierung der bestehenden Apotheken wäre gar nicht der rechte Weg, denn sie stehen im Preise so hoch, daß eine Rentabilität im Falle des gemeinwirtschaftlichen Betriebes ausgeschlossen erscheint. 8

Abg. Katz (Komm.): Die Stadt Hannover besitzt bereits zwes städtische Apotheken, und der Erfolg macht sich im Etat 18 Krankenhäuser sehr günstig bemerkbar. 8

Abg. Dr. Quaet⸗Faslem (D. Nat.) nimmt die Apotheker gegen die Angriffe, als ob sie Wucher trieben, in Schutz und spricht

den sich ebenfalls für Ausschußberatung aus, hält aber die Verweisung

an den Hauptausschuß für zweckmäßiger.

Nachdem noch Abg. Schmedding (Zentr.) sich für dier Verweisung an den Ausschuß für Bevölkerungspolitik erksin hat. wird demgemäß beschlossen.

Der Antrag des Zentrums über die Gleich. stellung der preußischen Beamten mit den Reichsbeamten in den Aufstiegs⸗ und Be⸗ förderungsverhältnissen wird auf Antrag des Abg. Schüling (Zentr.) dem Ausschuß für Beamten⸗ angelegenheiten überwiesen. 1e“

Darauf beschließt das Haus, sich zu vertagen.

Schluß 5 Uhr. Nächste Sitzung Sonnabend, 11 Uhr. (Antrag der Volkspartei auf Bereitstellung weiterer Geldmittel für die Regelung der Hochwasser⸗, Deich⸗ und Vorflutverhältnisse an der oberen und mittleren Oder, Antrag der Deutschnationalen gegen die Sozialisierung von Handwert

Den⸗ und Gewerbe für die Regelung des öffentlichen Verdingungs⸗

wesens usw., Anträge der Unabhängigen, betr. Besoldung der Kassenangestellten, Antrag der Kommunisten, betr. die Hungersnot in Rußland.)

Nrr. 10 des „Ministerialblatts für die preußische innere Verwaltung“ vom 8. März 1922 hat folgenden Inhalt; Persönliche Angelegenheiten. Allgemeine Verwaltungssachen: If⸗ 28. 2. 1922, Erhöhung laufender Unterstützungen. Angelegenheiter der Kommunalverbände. Vf. 1. 3. 1922, Richtlinien f. die Kommunal⸗ beamtenbesold. Polizeiverwaltung. Einrichtung, Behörden, Im allgemeinen. Vf. 23. 2. 1922, Abschaff. d. Brie⸗ tauben b. d. Schutzpolizei. Kassen⸗ und Rechnungswesen. Verkauf unbrauchb. Gegenstände usw. d. Schutzpol. Vf. 22. 2. 1922, Ermietung von Kraftfahrzeugen. Vf. 27. 2. 1922, Unterkunftstitel d. Schutzpol. Vf. 22. 2. 1925 Kassenanschläge f. d. Landjägerei f. 1921. Gebührnise. Vf. 23. 2. 1922, Dienstland b. den Landjägerdienstwohnungen. Kredit⸗ und Versicherungswesen. Lotterien. Vf. 28. 2. 1922, Ban⸗ notversich. d. öffentl. Feuerversich.⸗Anstalten. Vf. 27. 2. 198 Lotterieausspielungen zu Reklamezwecken. Vf. 22. 2. 1922, Lotterie des Reichsverb. der deutsch. Presse. Paß⸗ und Fremdenpolifei. Vf. 29. 11. 1921 und 28. 2. 1922, Zolltechn. Erleicht. f. Mitglieder d. Interall. Kommissionen. Reichswehr und Marine. Vf. 2.2 1922, Ungekürzte Zahlung d. Veteranenbeihilfe. Kriegsübergangs⸗

wirtschaft. Vf. 24. 2. 1922, Kriegsleistungen. Vf. 27. 2. 192) 5 „ch glaube, Apothekerbesitzer nicht· ausschreibung. Handschriftliche Berichtigungen.

Kriegsleistungen. Verschiedenes. Vf. 22. 2. 1922, Stelle⸗

iet im Jahre 1921.

Vorläufiger Nachweis.

Zahl der Tabak⸗ pflanzer

Zahl der mit Tabak beflanzten

Flächeninhalt der mit Tabak

Grundstücke bepflanzten Grundstücke

Flächen⸗ Flächen⸗ inhalt inhalt

von nicht von mehr 1921

mehr aͤls als 2 Ar, zu⸗ 1921 1920

sammen mehr wen

F 80

ha

Königsberg Stettin.. Oppeln.. Breglau. . . .. Brandenburg.. Groß Berlin.. Mecklenburg⸗Lübeck Unterelbe Schleswig⸗Holstein Unterweser.. Oldenburg. Hannover . Münster Düsseldorf. Cassel.. Thüringen. Magdeburg

1

e . München. Nürnberg . Würzburg. Stuttgart. Darmstadt.. 8 .

76 781 44 553 6 378 28 088 37 976 392

3 617 55

931

134

6 152 1 034 1 042 1 341 2 037 4 000 8 307 328 34 151 15 002 19 253 6 565 28 262 2 948

76 467 1131 77 598 502,5

28 216 28 279 35 493 42 141

34 88838 254 35 137 13 143 3 052 16 195 . 1365 10 281 13 221 23 502 ,

3 654 2 958 46 612 668; 6 152 6 461 8

= SSSSSSS SboEEGns

392 395 3 613 94 3 707 85 56 938 939

13 135 3338% 6 503 1 033 1 038

665 434 1 099 1120 356 1 476 1 387 732 2119 3 339 4 3 343 1197

328 328 47

—.D¼

11 E=SSnSde

2 5980 ASES

88 22de S

—*

5 042 1 708 6 750 2 3825

3 920 35 658 39 578 4 568,4

öJ11111111“

1

Deutsches Zollgebi

¹) Berichtigte Angabe. Berlin, den 10. März 1922.

332 659

1245v19061851 129238. 3364 542 172 265 1 359 807 10 068,6 0)13 106,2

Statistisches Reichsamt. Delb ck.

zum Deutsch

Berlin, Sonnabend, den 11. März

Richtamtliches.

(Fortsetzung aus der Dritten Beilage.)

Parlamentarische Nachrichten.

Im Hauptausschuß des Reichstags wurde gestern nächst ein Antrag des Auswärtigen Amts behandelt, der 25 beschleunigten Ankauf eines Grundstücks für das Generalkonsulat in Antwerpen betraf. Regierungsseitig wurde, wie das „Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungs⸗ verleger“ berichtet, hierzu ausgeführt, daß trotz monatelanger Be⸗ mühungen es bisher nicht möglich gewesen sei, für das neuerrichtete Generalkonsulat in Antwerpen geeignete Räume zu finden, so daß die Geschäfte des Generalkonsulats bis heute noch von Brüssel aus geführt werden müssen. Wie überall, herrsche auch in Antwerpen größter Wohnungs⸗ mangel. Die Anmietung von geeigneten Räumen wäre nur gegen Be⸗ zahlung eines ganz exorbitanten Mietszinses möglich. Eine Aussicht, eines der sequestrierten Häuser für die Zwecke des Generalkonsulats freizubekommen, sei ausgeschlossen, da sie zum Teil von belgischen Be⸗ hörden belegt seien. Der für den Ankauf eines als geeignet be⸗ fundenen Grundstücks aufzuwendende Betrag würde sich insgesamt auf rund 650 000 Franken belaufen. Der Hauptausschuß entsprach dem Antrag und setzte hierauf die Beratung des Haushalts⸗ plans für das Reichsministerium des Innern fort. Abg. D. Mumm (D. Nat.) wandte sich gegen den Schmutz in Wort und Bild und verlangte energische Maßnahmen dagegen. In Sachen des Konkordats forderte der Redner vom paritätischen Staat gleichzeitige und gleichmäßige Verhandlung mit der Kurie und mit dem deutschen evangelischen Kirchenausschuß. Des weiteren forderte er ein Verbot der Veröffentlichung von Anzeigen der Zoppoter Spielhölle in reichsdeutschen Zeitungen. Abg. von Kardorff (D. Vp.) sprach zur Personalreform des Ministeriums und wünschte sorgfältige Auslese und lange Bewährung, ehe jemand zum Ministerialrat gemacht werde. Abg. Hoffmann⸗Kaisers⸗ lautern (Soz.) befürwortete eine bald einsetzende Hilfsaktion zur Milderung der Not der Junglehrer und empfahl eine rechtzeitige Verständigung zwischen Bayern und dem Reich über die Konfordats⸗ rage. Abg. Moses (U. Soz.) vertrat den bereits vom Abg. Mumm D. Nat.) eingenommenen Standpunkt, daß im Interesse der Volksgesundheit sobald als möglich dem Reichstag ein Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Trunksucht vorgelegt werden solle. Abg. Dr. Löwenstein (Unabh. Soz.) beklagte sich darüber, daß das Grundschulgesetz, für dessen Durchführung vom Reichstag ge⸗ nügend Mittel zur Verfügung gestellt seien, nun in den Ländern aus kleinlichen Sparsamkeitsrücksichten nicht tatkräftig durchgesetzt werde. Der Staatssekretär Schulz (vom Reichsministerium des Innern) widersprach dem. Daß das Grundschulgesetz in den Ländern nicht durchgeführt werde, sei dem Reichsministerium des Innern nicht bekannt. Würden ihm Fälle mitgeteilt, so würde es ihnen nachgehen. Das Gesetz über die Lehrerbildung sei eine der dringendsten Aufgaben. Nach der Reichsverfassung müsse die Allgemeinbildung auf einer der höheren Lehranstalten, die Berufsbildung auf der Fachschule erfolgen. An diesem Grundfatz sei festzuhalten. Es ständen dieser Regelung aber noch starke finanzielle Schwierigkeiten entgegen, die sich vor allem aus der Verbindung des Lebrerbesoldungsgesetzes mit der Besoldungsfrage der künftigen Lehrer ergäben. Bei der Bekämpfung des Schmutzes in Wort und Bild

arbeite das Reichsministerium des Innern in engstem Einverständnis

mit der maßgebenden Spitzenorganisation des gesamten deutschen Volks⸗ bilsungswesens mit dem Ausschuß der deutschen Volksbildungsvereini⸗ gungen. Diese Organisation veranstalte zurzeit unter sämtlichen ihr angelchlossenen Verbänden der perschiedensten Konfessionen eine En⸗ guete, die hundert besten Bücher der Weltliteratur zu bezeichnen. Wenn tatsächlich auf einzelne Bücher sich alle Konfessionen und Weltanschauungen einigten, so erscheine es leicht, den Absatz dieser guten Literatur unter diesem allgemeinen Druck der Empfehlung stark ju fördern. Abg. Qr. Everling (D. Vp.) begrößte die Erklärungen des Staatssekretärs zum Lehrerbildungsgesetz. Abg. Dr. Schreiber (Zentr.) beantragte, daß eine Denkschrift über die Zahl und Lage der Werkstudenten dem Reichstage vorgelegt werde. Weiter solle erwogen werden, wie den Bestrebungen studentischer Wirtsckaftshilse Kredite gewährt werden könnten. Der Redner bedauerte, daß die sächsische Regierung dem Bischof von Meißen den Besuch der Schule verweigere. Diese Auffassung sei mit Art. 149 der Reichsverfassung nicht v rträglich. Die Not der deutschen Werkstudenten sei sehr groß. Die Zahl der Studenten, die mit ihrer Hände Arbeit die Kosten ihres Unterhalts be⸗ streiten. wachse Der Redner begrüßte die Dresdener Studentenhilfe. Abg. Dr. Pachnicke (Dem.) wollte die bestehenden Volks⸗ bildungsverbände nicht von dem neuen Spitzenausschuß in den Hinter⸗ grund gedrängt sehen. Sie leisteten die Arbeit, sie brauchten die finanzielle Unterstützung des Reichs. Die Gesellschaft für Volks⸗ bildung stehe auf politisch neutralem Boden. In bezug auf das Konkordat sei eine rechtzeitige Verständigung zwischen Bayern und dem Reich dringend erwünscht. Für das Trunksuchtgesetz verlangte der Redner gründliche Prüfung. Mäßigkeit ja, völlige Enthalt⸗ zamkeit nein. Versuche im Ausland, die nickt die rechte Mitte hielten. hätten sich als verfehlt erwiesen. Abg. Koch (Dem.) erinnerte daran, daß der Haushaltsausschuß vorgestern einig darin gewesen sei. daß die Sparsamkeitsaktion nicht allein durch budgetäre Abstriche, sondern in erster Linie durch grundsätzliche organisatorische Aend erungen vor sich jeben müsse, die sich auf Verringerung der staatlichen Aufgaben, Deentralisation dieser Aufgaben bei Landes⸗ und Finanzämtern und auf Verringerung der Ministerien erstrecken müßten, sowie daß diese gaben sich nur auf den im Reichesministersum des Innern auf⸗ elellten breiten Grundlagen lösen ließen. Er hoffe daß der Reichs⸗

mnister des Innern an diesen Grundlagen festhalte. Den auf Grund

der Richtlinien der Deutschen Volkspartei getroffenen Vereinbarungen vaßten sie sich an. Die Klagen über polizeiliche Uebergriffe des preußischen Staatskommissars in Bavern würden nur verstummen, wenn der Minister endlich das Reichskriminalpolizeigesetz mit seinen maßvollen Bestimmungen herausbrächte. Das Lehrerbildungsgesetz müsse endlich herauskommen, da die Unsicherheit unerträglich sei. Sein Antrag sei ein Sukkurs für den Minister des Innern. Wenn in Kultursachen das Reich nicht in erheblichem Umfange die Führung erlangt habe, so sei die ungeheure Finanznot, daneben aber der Wider⸗ stand der festgefügten, eingearbeiteten Schulbehörden der Länder der Grund dafür. Gewisse Kukturfragen bedürften aber der Regelung durch das Reich, wenn unter der Verschiedenbeit der parlamentarischen Mehrheiten in den Ländern nicht die einheitliche Kultur Deutschlands leiden solle. Abg. Frau Müller⸗Otfried (D. Nat.) wandte sich gegen den sosialdemokratischen Antrag, wonach für weibliche Beamte und Hilfs⸗ kräfte die Tatsache der unehelichen Mutterschaft als solche nicht Grund zur Entlassung oder Anstrengung eines Disziplinarverfahrens sein solle Sie verwies auf Art. 119 der Reicksverfasung wonoch die CEhe als Grundlage des Familienlebens unter dem besonderen Schutz der erjassung snehe; auch hätten große Beamtinnen⸗ und Lebrerinnen⸗ organijsationen mit großer Entschiedenheit sich gegen die sozialdemo⸗ kaatische Auffassung gewandt. Die Rednerin verteidigte ferger den angegriffenen Professor Brunner. Abg. Dr. Rosen seld (U. Soz.) ragte, wie weit die Ausarbeitung des Gesetzes zum Schutze der Re⸗ publik gediehen sei. Dieses Gesetz sei nach der Ermordung Erzbergers angekündigt worden; es müsse endlich dem Reichstag vorgelegt werden. Der Reichsminister des Innern Dr. Köster außerte sich zunächst

r das allgemeine Etatsbild seines Ministeriums. Es sei sehr be⸗

9 8* 8 1“ 8

dauerlich, daß die Ausgaben für Kultur gegenüber den Ausgaben für Polizei und sonstige Sicherheitsmaßnahmen in einem recht ungünstigen Verhältnis ständen. Der Minister würde sich selbst am meisten freuen, wenn das Verhältnis umgekehrt sein könnte. Aber es sei ja bekannt, daß Europa und insbesondere leider auch Deutschland gegenwärtig in einem fieberbaften Uebergangsstadium sich be⸗ firde, das eben diese in höchstem Sinne vielleicht un⸗ produktiven Ausgaben für Sicherheit und Polizei nicht entbehren lasse.é Andererseits habe der Minister aber das Bestreben ge⸗ habt, die sogenannten Kulturpositionen in seinem Etat zu erhöhen. So seien z. B. über den vorjährigen Etat hinaus eingestellt für: Monumenta Germaniae 153 580 ℳ, Zentralinstitut für Erziehung

200 000 ℳ, Bücherei in Leipzig 500 000 ℳ, Förderung des Schul⸗

wesens 200 000 ℳ, Förderung wissenschaftlicher Zwecke 500 000 ℳ, Maßnahmen gegen die Rinderpest 1 772 120 ℳ, Beamtenerholungs⸗ heime 500 000 ℳ, Förderung der Wissenschaften 250 000 ℳ, Typhus⸗ bekämpfung 450 000 ℳ, Bekämpfung der Säuglingssterblichkeit 1 500 000 ℳ, Bekämpfung der Tuberkulose 500 000 ℳ, Arzneibuch 100 000 usw. Der Minister machte dann noch darauf auf⸗ merksam, daß er in einem Nachtragsetat zehn Millionen Mark zur Besämpfung der Seuchengefahr im Osten anfordern werde. Was die Zahl der Aenderungen der Verfassung auf dem Gesetz⸗ oder Verordnungswege betreffe, so seien herausgegeben vier Aenderungen des Wortlauts der Verfassung, 13 Gesetze, die materielle Aende⸗ rungen des Verfassungsrechts enthalten, unter Beachtung der Vor⸗ schriften für Verfassungsänderungen, vier Gesetze, bezüglich deren Meinungsverschiedenbeiten darüber beständen, ob sie eine Ver⸗ fassungsänderung enthalten, und die nicht unter Beachtung der Vor⸗ schriften für Verfassungsänderungen zustande gekommen seien. Bezüg⸗ lich des Staatsangehörigkeitsgesetzes machte der Minister die Mitteilung, daß dieses Gesetz im Entwurf fast fertiggestellt sei und daß nur der Umstand der Abwesenbeit des Hauvptreferenten, der seit Monaten dienstlich in Oberschlesien und Genf beschäftigt sei, die Vor⸗ legung im Reichsrat verzögert habe. Ein Gesetzentwurf gegen den Alkoholmißbrauch gehe vom Reichswirtschaftsministerium aus; sein Ministerium sei aber insoweit daran beteiligt, als die Polizei⸗ stunde, die Veransgabung von Alkohol an Iugendliche und die Trinker⸗ liste in Betracht kämen. Der Minister könne versichern, daß der Gesetzentwurf im großen ganzen das Einverständnis der Abstinenten⸗ verbände gefunden habe. Andererseits sei der Minister kein Freund einer zu umfangreichen Gesetzesmacherei auf noch allgemein juristisch und wirtschaftlich wenig beackerten Gebieten. Auf alle Fälle müßten die Erfahrungen, die Schweden und Amerika mit ihren Alkoholgesetzen gemacht haben, auf das sorgfältigste geprüft werden. Was das Gesetz zum Schutze der Republik betreffe so würden Gesetz⸗ entwürfe die sich damit beschäftigen, sowohl vom Reichsjustizministerium wie auch von seinem Ministerium bearbeitet. Der Gesetzentwurf des Reichsministeriums des Innern habe nicht den Namen „Gesetz zum Schutze der Repuolik“, sondern wolle eine Aenderung des Beamten⸗ gesetzes herbeiführen. Es werde darum der Verluch gemacht, das Beamtengesetz anzugleichen an die Erfordernisse des heutigen Staates. In neuerer Zeit habe auch ganz besonders die Frage des Streikrechts der LBeamten Bedeutung gewonnen, und eine Aenderung des Beamtenrechts solle diesen ganzen Fragenkomplex berücksichtigen. Der Staatssekretär Schulz erklärte, daß das Reichsministerium des Innern dem Problem der wirtschaftlichen Studentenhilfe volle Auf⸗ merksamkeit zuwende und die Zentrale der Bewegung in Dresden auch bereits finanziell unterstützt habe. In Hochschulangelegenheiten arbeite das Reich aufs beste mit den Hochschulländern zusammen, das Reich sei in der H k 1b Ir schuß de deutschen Volksbildungsvereinigungen werde die Selbständigkeit der einzelnen Organisationen nicht angetastet. In der Frage der einmaligen Einschulung werde das Reich sich mit Preußen in Ver⸗ bindung fetzen. 3

Bei der nun folgenden Abstimmung wurde vom Hauptaus⸗ schuß ein Antrag der Abg. Frau Pfülf (Soz.) angenommen, wonach für weibliche Beamte und Hilfskräfte die Tatsache der un⸗ ehelichen Mutterschaft als solche nicht Grund zur Entlassung oder Anstrengung eines Disuplinarverfahrens sein kann, auch die Be⸗ förderung einer Hilfskraft zur Beamtin lediglich aus diesem Anlaß nicht abgelehnt werden darf. Angenommen wurde ferner der Antrag des Abg. Dr. Schreiber (Zentr.) betreffs der eventuellen Ge⸗ währung von Krediten für die Bestrebungen studentischer Wutschafts⸗ hilfe. Schließ!ich nabm der Hauptausschuß einen Antrag des Abg. Koch (Dem.) an: zwecks Vereinfachung der Verwastung, im Inter⸗ esse des Publitams und mit Rücksicht auf die Wohnungsnot die Frage der Errichtung eines Hochbaues zur Unterbringung der hauptsächlichsten Stellen der Reichsregierung baldigst zum Abschluß zu bringen. Auch solle der Unsicherheit über die Zukunft der Lehrerbildung durch baldige Vorlegung eines Lehrer⸗ bildungsgesetzes ein Ende gemacht werden. 8

Bei dem Titel der besetzten rheinischen Gebiete erfolgte eine Anfrage seitens des Berichterstatters Abg. Dr. Schreiber (Zentr.) über den Schuluntersuchungsausschuß und andere Angelegenheiten. Daran schloß sich eine längere vertrauliche Aussprache. Nachdem Abg. Dr. Zapf (D. Vp.) ebenfalls über das Thema der besetzten rbeinischen Gebiete gesprochen hatte, bebandelte von Guérard (Sentr.) die schwer gefährdete Lage des Kreises Monschau. Auch der Staatssekretär der besetzten rheinischen Gebiete machte längere vertrauliche Ausführungen.

Hierauf vertagte sich der Ausschuß. 3

8 volkswirtscha ftlichen Ausschuß des Reichs⸗ tags wurde gestern der Gesetzentwurf über die öffent⸗ liche Bekanntmachung von Verurteilungen wegen Preistreiberei, Schleichhandels, verbotener Ausfuhr lebenswichtiger Gegenstände und un⸗ zulässigen Handele beraten. Ein Antrag Körsten (Soz.) wünschte die Bestimmung in den Gesetzentwu. auf⸗ zunehmen, daß Strasverfolgungen nicht mehr stattfinden, sobald eine zum Schutz einer Verfehrsregelung getroffene Strafvorschrift aufgehoben ist. Ein Antrag Sivkovich (Dem.) schlug vor, den vorliegenden Gesetzentwurf in einen solchen über Aenderungen der Vorschriften, betreffend Preis eiberei ufw., zu verwandeln und dem⸗ entsprechend zu benennen. Dem Regierungsentwurf solle nach diesem Antrag eine Anzahl von Bestimmungen hinzugefügt werden, nach denen § 5 besagen würde, daß als Maßstab für die Angemessenheit des Preises die Marktlage bezw. der Wiederanschaffungspreis zu gelten habe. Regierungsseitig wurde betont, daß wir es gegen⸗ wärtig mit einer Notmarktlage zu tun hätten. Abg. Krätzig (Soz bemerkte, daß allerdings so lange eine Notmarktlage bestehe, als wir nicht die fehlenden Lebensmittel vom Ausland kaufen könnten. Diese Notlage werde von gewissenlosen Menschen benutzt, um die Ver⸗ braucher zu bewuchern Der Redner führte Beispiele für die enorme Preistreiberei in Lebensmitteln an Die Preistreibereiverordnung vom 8. Mai 1918 trage in manchen Wertichaftszweigen den veränderten Vervältnissen nicht mehr Rechnung, aber es ei ein Ur dng. in einem 3. inkt, wo eine lolche Wucherwelle über das Volk hinweg⸗ br. e, eine Aenderung der Pre vweil eiverordnung im Sinne d. den »kratischen Anträge vor, nehmen; denn dann könne der Preistreiberei gar keine Bremse mehr angelegt werden. Wenn heute schon 1800. für die Tonne Getreide der kommenden Ernte gezahlt würden, so werde das Brot der nächsten Ernte 60 kosten. Dabei müßten die lelenden Opfer des Krieges, die Sozial⸗ und Kleinrentner glatt verlungern. Die Abgg. Kuno (D. Volksp.) und Hammer (D. Nat.) bestritten, daß man dauernd von einer Nounarktlage sprechen könne. Der letztere führte aus, es

Hochschulkonerenz vertreten. Im Ausschuß der

—;—

gebe keine Partei, die den Wucher nicht treffen wolle; aber der Begriff des Wuchers sei nicht richtig aufgestellt. Ordnungsmäßig zustande gekommene Börsennotierungen müßten als geltende Markt⸗ preise anerkannt werden; es gebe keine dauernde Notmarktlage. Außer den tatsächlichen Unkosten bedürfe es einer den Martt⸗ verhältnissen entsprechenden hohen Risikoprämie, um die gleiche Menge bei höheren Preisen wieder anschaffen zu können. Nach einer eingehenden Erörterung, in der Redner aller Parteien zur Sache Stellung nahmen, wurde beschlossen, einen Unterausschuß zu bilden und ihm zu übertragen, gemeinsam mit der Regierung den Gesetzentwurf mit der Preiswucherverordnung zu verbinden, um so die Reform dieser Verordnung mit den notwendigen Sicherungen gegen den Wucher zu verbinden. Darauf vertagte sich der Ausschuß.

Der sozialpolitische Ausschuß des Reichstags setzte gestern die Beratung des Entwurfs eines Arbeits⸗ nachweisgesetzes fort. §146. der die Ueberleitung der gewerb⸗ lichen Stellenvermittlung in die öffentliche Arbeitsvermittlung be⸗ handelt, mußte zurückgestellt werden, nachdem sowohl die Kompromiß⸗ anträge der Parteien wie die Regierungsfassung abgelehnt waren. Die Fraktionen sollen hierdurch Gelegenheit erhalten, von neuem zu der Frage Stellung zu nehmen. .

E—

Der sozialpolitische Ausschuß des Reichswirt⸗ schaftsrats setzte am 9. März 1922 die am 16. Februar d. J. begonnene Beratung des Entwurfs eines Gesetzes, betr. Aenderung des Versicherungsgesetzes 1 An⸗ gestellte, fort. Die von Arbeitgeber⸗ und Arbeit⸗ nehmerseite eingesetzten Referenten unterbreiteten, wie das „Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger“ berichtet, Leitsätze tolgenden Inhalts:

1. Leitsätze der Arbeitnehmer (Auszug): a) Im Be⸗

reiche der Alters⸗, Invaliden⸗ und Hinterbliebenenversicherung ist die

Dovppelversicherung zu beseitigen. b) Die Invalidenversicherung für Arbeiter kennt keine Höchstgrenze des versicherungspflichtigen Jahres⸗ arbeitsverdienstes. Demgemäß ist auch in der Angestelltenversicherung zu verfahren. Eine Ausnahme ist lediglich für Angestellte in leitender Stellung zuzugestehen, die als bevollmächtigte Betriebsleiter ꝛc. ein Stelleneinkommen von mindestens 60 000 jährlich beziehen. c) Zahl und Höhe der Gehaltsklassen sind der Geldentwertung anzu⸗ passen. d) Der Einführung des Markensystems wird zugestimmt. e) Dem übereinstimmenden Verlangen nach weitergehender Selbst⸗ verwaltung ist Rechnung zu tragen, und zwar durch Beauftragung des Verwaltungsrats mit der geschäftlichen Beaufsichtigung der Reichs⸗ versicherungsanstalt und ihrer bedeutsameren Betriebsmaßnahmen, außer⸗ dem durch Wahl mindestens der leitenden Funktionäre durch den Ver⸗ waltungsrat. f) Die Außenkontrolle der Reichsversicherungsanstalt soll den von den Versicherten und den Arbeitgebern gewählten Vertrauens⸗ männern bezw. Ortsausschüssen verbleiben. g) Eine Zusammenlegung der Rechtsprechungsinstanzen der Angestelltenversicherung mit den Spruchbehörden der Invalidenversicherung wird wegen der abweichenden Rechts⸗ und Wirtschaftsverhältnisse der Angestellten als unerwünscht betrachtet h) Ebenso wird die Gleichstellung der Invalidenversicherung mit * Angestelltenversicherung in den Leistungen als unmöglich angesehen.

2. Leitsätze der Arbeitgeber (Auszug): a) Der Kreis der Angestellten, die 1914 der Versicherungspflicht unterlagen, darf nicht erweitert, eine Doppelversicherung muß vermieden werden.

b) Die Anpassung an die Geldentwertung ist durch Heraufsetzung der Versicherungsgrenze über 30 000 hinaus bis zu 50.000 zu gewährleisten. c) Der neuen Berechnung der Leistungen nach einem einheitlichen Grundbetrag und nach Steigerungssätzen wird

zugestimmt. d) Der Einführung des Markensystems wird zugestimmt, falls hierdurch eine erhebliche Verbilligung und Verein achung der Verwaltung erreicht wird. e) Bei allen zu beschließenden Aenderungen des Versicherungsgesetzes für Angestellte ist auf die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sowie auf eine tunlichste Ein⸗ schränkung der finanziellen Belastung von Arbeitgebern und Arbeit⸗ nehmern ent-prechend Rücksicht zu nehmen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer stimmten also in wesentlichen Punkten überein. Dagegen wandten sich dze Arbeit⸗ geber entschieden gegen grundsätzliche Aenderung der Versiche⸗ rung, so gegen den Fortfall der Versicherungsgrenze und die Hinein⸗ nahme neuer Berufsgruppen in die Versicherung. Ebenso erblickten sie in einer etwaigen Erhöhung der Gehaltsgrenze in der Angestellten⸗ versicherung auf 100 000 nur eine neue Belastung der Arvbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Arbeitnehmer wünschten eine grundsätz⸗ liche Erörterung der mit der Angestelltenversicherung verbundenen Fragen; so erklärte der Berichterstatter von Arbeitnehmerseite, daß man sich endlich für oder gegen die Selbständigkeit der Angestelltenversiche⸗ rung entscheiden müsse. In der dann folgenden Aussprache wurde von Arbeitnehmerseite darauf hingewiesen, daß auch der 6. Ausschuß des Reichstags über die in der Regierungsvorlage gegebene Basi⸗ hinauszugehen beabsichtige. Es erscheine deshalb angebracht, erst da

Ergebnis der dortigen Verhandlungen abzuwarten. Von anderer

Seite wurde demgegenüber die Ansicht vertreten, daß man ruhig un unabhängig vom Reichstage in die Erörterung der Grundfragen ein treten und deshalb die Materie einem besonderen Unterausschuß über weisen solle. Der Ausschuß setzte diesem Vorschlag entsprechen einen neungliedrigen Unterausschuß ein.

Der Verkehrsausschuß des preußi an tags beschäftigte sich am Mittwochabend mit den Anträgen

die den Ausbau von Kanälen in Ostpreußen betreffen.

Nach längeren grundlegenden Ausführungen des Geheimrats Hech

vom Landwirtschaftsministerium und eingehender Begründung der

ostpreußischen Wünsche, insbesondere durch die deutschnationalen Abgg Dr. Preyer und Haseloff wurde ein Antrag einstimmig

angenommen, worin die Staatsregierung ersucht wird, mit der chiffahrtsrinne von vier Meter Tiefe zum Elbinger Hafen und wegen weiteren Ausbaues des Oberländischen Kanals ein⸗

Reichsregierung wegen Herstellung einer

schließlich seiner Verlängerung bis Allenstein in Ver⸗ bindung zu treten.

Wohlfahrtspflege.

Ueber die Forderung von Gesundheitszeugnissen vor der Eheschließung hat in Erledigung eines vom preußischen Landtag am 6. Dezember v. J. an das Staatsministerium gerichteten Ersuchens der ensh Minister für Volkswohl fahrt eine Denkschrift aus⸗ arbeiten lassen und dem Landtag übermittelt (Drucksache Nr. 2162). Sie behandelt: 1. die durch den Krieg entstandene Minderung unserer Volkskraft und Gefährdung unseres Nachwuchses; 2. die Gesährdung

der Ehegatten bezw. der Nachkommenschaft durch Geschlechtskrant⸗

beiten bezw. durch Vererbung kranthafter Anlagen; 3. Vor⸗ schläge zur Erzielung rassenhpgienischer Wirkungen: a) Unfrucht⸗ barmachung minderwertiger Personen ( Verbrecher, Geistes⸗ kranker usw.), b) Prüfung des Gesundheitszustandes aller Ehe⸗ bewerber vor der Ehe, c) Merkblatt für Eheschließende, d) Ein⸗ fübrung besonderer Gesundheitszeugnisse vor der Ehe, e) Eheverbote (Amerika, Schweden), †) Austausch von Gesundheitszeugnissen nach

““ b 8

——

——

ETEE“