Albg. Dr. Helfferich beantragt, auch bei den unter 1. ge⸗ t . und Betriebs⸗ vermögen von der Steuerpflicht auszunehmen, und weist darauf hin, daß dieses Vermögen schon der Besteuerung der Staaten unterliegt, in denen es sich befindet. Es würde also eine Doppel⸗
nannten Steuerpflichtigen das ausländische Grund⸗
besteuerung eintreten. Das müsse auf die
muüßten, weil die
müßten aufrecht erhalten bleiben. Reichsminister der Finanzen Dr. Hermes: Meine Damen
und Herren! Ich bitte, den Antrag, dessen Begründung eben der Herr Abg. Helfferich vorgetragen hat, abzulehnen. Ehe Dich mich zur Sache selbst wende, bitte ich Sie aber, mir zu gestatten, ein kurzes Wort gegen die Kritik zu richten, die heute der Herr Abg. Helfferich wieder im Hinblick auf die Nichtamwesenheit des Herrn Reichskanzlers in diesem hohen Hause geübt hat. Ich muß iese Kritik als über Ziel und Maß weit binausgehend bezeichnen. (Sehr richtig! im Zentrum.) Ich meine, auch darin sollte der Herr Abg. Helfferich mit uns einig sein — und er ist es ja auch nach seinen Ausführungen —, daß wir alles tun müssen, um die außenpolitische Lage des Deutschen Reiches zu erleichtern und in einem günstigen Sinne für unser Vaterland zu gestalten. Auch Sie werden nicht be⸗ streiten wollen, Herr Abg. HKelfferich, daß das heiße Bemühen und das nachdrückliche Bestreben des Herrn Reichskanzlers dieser Aufgabe gilt. Sie mögen über Methoden und Wege im einzelnen anderer Meinung sein, aber die Intensität der Arbeitsleistung und den ernsten Wi ie anerkennen. (Sehr richtig! im Zentrum.) Ich darf es hier nicht unausgesprochen lassen, daß die Art, in der diese Kritik immer wiederholt wird, nicht dazu beitragen kann, die ungeheuer schwierige außenpolitische Lage auch für den ersten Reichs⸗
stimmung im Zentrum. — Unruhe bei den Deutschnationalen.) Der Herr Reichskanzler konnte nicht erwarten, daß heute bei Gelegenheit der Spezialberatung diese Kritik wiederum geübt würde. Er hat ja bereits letzthin bei der Generalberatung hier im Hause geweilt, mußte aber leider infolge anderer dringender Amtsgeschäfte das Haus wieder verlassen. Der Herr Reichskanzler ist der Ansicht — und ich teile diese Auffassung —, daß der beste Dienst, den wir jetzt unserem Vaterlande außenpolitisch erweisen können, der ist, daß wir anstatt oft wiederholter allgemeiner Darlegungen die letzte positive Detailarbeit erledigen und das gesamte Werk der Steuervorlagen endlich zur Verabschiedung bringen.
Nun zur Sache selbst. Ich habe Sie gebeten, meine Damen und Herren, den Antrag des Herrn Abg. Helfferich abzulehnen. Die Ver⸗ mögenssteuer ist ja auf die Leistungsfähigkeit an einem Stichtage ab⸗ gestellt. Die steuerliche Leistungsfähigkeit zeigt sich aber auch in dem Besitze von ausländischem Grund⸗ und Betriebsvermögen, insbesondere dann, wenn es sich um Werte in hochvalutarischen Ländern handelt. Auch die Besitzer solcher Werte müssen daher zur Steuer heran⸗ gezogen werden. Dafür spricht aber auch noch ein anderer Grund. Ausländisches Grund⸗ und Betriebsvermögen war bereits notopfer⸗ steuerpflichtig. Der Zuschlag zur Vermögenssteuer soll den uner⸗ hoben bleibenden Notopferbetrag ersetzen. Würde man jetzt aus⸗ ländisches Grund⸗ und Betriebsvermögen steuerfrei lassen, so würden die Besitzer solcher Vermögensteile günstiger gestellt werden, als es
dem bisherigen Rechtszustand entspricht, wobei immer berücksichtigt
werden muß, daß es sich doch zum Teil um leistungsfähige Kreise handelt. Schließlich würde die Freilassung ausländischen Grund⸗ und Betriebsvermögens auch einen Anreiz bilden, das Vermögen künftig in solchen Werten anzulegen. Was überdies als ausländisches Betriebsvermögen anzusehen ist, ist für die Finanzämter, wie die Er⸗ fahrungen bei den früheren Veranlagungen gelehrt haben, oft mur
sschwer durchsichtig. Diesbezügliche Feststellungen bereiten sehr oft nicht unerhebliche Schwierigkeiten.
Ich vermag auch eine sachliche Berechtigung für den Antrag nicht anzuerkennen. Denn daß Deutsche durch die Heranziehung ihres aus⸗ lLändischen Grund⸗ und Betriebsvermögens zur Vermögenssteuer sich künftig von der Anlegung solcher Werte und damit von dem allseits als notwendig anerkannten Wiederausbau der zerstörten deutschen Wirtschaft im Auslande abhalten lassen, befürchte ich nicht. Anders liegt es nur da, wo die betreffenden Werte auch im Ausland zu einer entsprechenden Vermögenssteuer herangezogen werden. Zur Ver⸗ meidung solcher Doppelbesteuerung bildet aber, abgesehen von einem
im Einzelsall, der § 7 der Reichsabgabenordeumg die geeignete Grundlage. Nach dieser Vorschrift kann nämlich die Reichs⸗ und ausländischen Besteuerung die Steuerpflicht abweichend von den Steuergesetzen regeln. Darauf habe ich bereits im Ausschuß hinge⸗ wiesen, und ich darf diese Erklärung hier im hohen Hause nochmals ausdrücklich wiederholen.
Ein Doppelsteuervertrag ist bereits mit der Tschecho⸗Slowakei ab⸗ geschlossen, und die Ratifikation dieses Vertrags steht bevor. Verträge mit weiteren ausländischen Staaten sind in Aussicht genommen Bei der starken Anziehung der Steuerschreäbe auch in den Dändern der Entente wird auch die Gegenseite Geneigtheit zeigen, solche Verträge mit uns zu tätigen. Wenn die deutschen Steuergesetze schon generell derartige Bestimrmungen aufnehmen, werden derartige Verhandlungen mit den ausländischen Staaten erschwert, weil wir uns dadurch von vorherein gewisser Aequiwwalente begeben. Ich darf Sie daher nochmals bitten, den Antrag abzulehnen. 1
Abg. Dr. Becker (D. Vp.): Es handelt darum, daß dieser Antrag e -; die Z.Gehenn 8 - Türt fich nüterhafte 8 Wiederaufnahme dieser Beziehungen erleichtern soll. Dafür, daß dieses Ziel auch ohne Annahme des Antvages nach der Regierungs⸗ erklärung erreicht werden würde, ist Garantie nicht gegeben. Vir werden daher für den Antrag stimmen.
Abg. Dr. Fischer (Dem.): Obwohl wir mit dem Grund⸗ gedanken des Antrages übereinstimmen, werden wir ihn ab⸗
hnen, weil sich aus der 1 des Rei⸗ s anzueinihters ergibt, daß sich bei Annahme des Antrages erhebliche Schwierig⸗
keiten ergeben würden. Weir, güssen der Regierung zustimmen, wenn sie glaubt, mit der Ausschußfassung zweiter Lesung weiter⸗ vF . daß das Werk das imsglusschuß begonnen Lee 5 Kach sebr. wird, nämlich die Milderung der Steuergesetze im Interesse der Besitzenden. Wir leiden gegenwärtg in Deutschland unter einem großen Kapital⸗ mangel. Aus diesem Kapitalmangel ergibt sich die Gefahr der Ueberfremdung der deutschen Industrie. Aus diesem Gesichts⸗ heraus wäre die e2. de⸗ des Antrages sehr bedenklich, un damit würde die Abwanderung des Seg Kapitals nur eze ichnend it es, daß dieser Antrag von
eberfremdung der deutschen
noch fördert werden. der Seite kommt, die behauptet, der Industrie entgegenwirken zu wollen.
be 1 äftswelt verheerend wirken, und in Zuschriften werde 85 aus⸗ ländische Niederlassungen deutscher Firmen eingezogen werden 1 die Steuern nicht bezahlt werden könnten. Die Be⸗ ziehungen mit dem Ausland und den überseeischen Gebieten
die §§ 1 bis 4 werden darauf nach der Ausschußsassung an⸗ genommen.
— § 5, der die Bestimmungen über die Befreiung von
r Vermögenssteuer enthält, beantragt 8— “ rnstein (Soz.) eine Aenderung dahin, daß die dem öffentli en Verkehr dienenden Sparkassen generell von der Steuer befreit sein sollen, während die Aus chußfassung diese Kassen nur dann befreit, sofern sie sich auf die Pflege des eigentlichen Spar⸗ verkehrs beschränken. -4 Dr. Hertz (u. Soz.) unterstützt den Antrag Bernstein. Hinter den Sparkassen stehen die öffentlichen Körperschaften. Aus⸗ wüchse, auf die zur Begründung der einschränkenden Bestimmung hingewiesen wird, sind nur in Einzelfällen vorgekommen und von den Kassen felbst beseitigt worden. Im übrigen 8* ja schließlich noch die Aufsichtsbehörden da, um erforderlichenfalls einzu⸗ chreiten. Der Redner beantragt Streichung der Bestimmung, daß
ersonenvereinigungen und Zweckvermögen, die kirchlichen Zwecken dienen, von der Steuer befreit sind. Dieser Antrag be⸗ deute nicht eine Feindschaft gegen die Kirche. Aber es sei auf keinen Fall sachlich gerechtfertigt, daß Vereinigungen mit kirch⸗ lichen Zwecken steuerfrei bleiben sollen.
Staatssekretär Z a 2 wendet sich gegen den Antrag Bernstein nunt Fieget es bei den Beschlüssen des 2 usschusses zweiter Lesung zu belassen.
Abg. Höllein (Komm.) befürwortet den Antrag Bernstein und beantragt, die Bestimmung zu streichen, daß die Kirchen sowie die kirchlichen und religiösen Gemenschh. steuerfrei sein sollen. Es sei unbedingt notwendig, daß die kirchlichen Vermögen genau wie andere Vermögen zur Steuer herangezogen würden, um so mehr, als diese Vermögen zum Teil in einer Weise aufgebracht worden seien, die man nicht als christlich bezeichnen könne. Der Redner unterstützt auch den Antrag Hertz auf Beseitigung der Be⸗ freiung von Vereinigungen mit kirchlichen Zwecken.
Abg. Dr. Becker⸗Hessen (D. Vp.): Die Annahme der An⸗ träge würde gar keine faktische Wirkung ausüben. Der Ausschuß hat eine Reihe von Entschließungen und u. a. auch diejenige angenommen, welche die Regierung um eine Vorlage ersucht, durch die die Besteuerung der Länder und Gemeinden durch das Reich und die Besteuerung des Reiches durch die Länder und Gemeinden geregelt wird. Damit ist genügend vorgesorgt. Wenn die Kom⸗ munisten die öffentlichen Sparkassen, die si die Pflege des eigentlichen Sparverkehrs beschränken, auch der Vermögenssteuer unterwerfen wollen, so lehnen wir diesen Antrag schon wegen auf Kommunalisierung und Sozialisierung hinweisenden Tendenz ab. Hierauf wird § 5, der die von der Vermögenssteuer befreiten Korporationen, Unternehmungen, Personenvereinigungen usw. aufhs lt, nach Ablehnung aller Abänderungsanträge in der
usschußfassung angenommen.
Abg. Dauch (D. Vp.) begündet den Antrag auf Einfügung folgendes neuen § 5a: „Vom Zuschlag zur Vermö enssteuer sind befreit Personen, die erst nach dem 1. Januar 1920 ihren dauernden Wohnsitz vom Auslande nach Deutschland verlegt haben.“ Schon der Staatssekretär Mösle habe vor Jahr und Tag eine ZInf im Sinne des Antrags gemacht; es sei aber nichts eee 85 die nach Ende 1919 ins . Reich zurückgekehrten Auslands⸗ deutschen unterlägen dem Notopfer. Die Ausländer blieben von der Besteuerung ffreit. Diese verschiedenarti Behandlung wirke moralisch niederdrückend. Man dürfe doch 28 Wert der Aus⸗ landsdeutschen nicht unterschätzen. Staatssekretär Zapf: Bei aller Anerkennung für die berech⸗ tigten Interessen der Auslandsdeutschen kann eine solche Aus⸗ nahme nicht zugelassen werden. Die Vermögenssteuer enthält keinen Stichtag, sondern sie paßt die Belastung ohne Rücksicht auf irgendeinen Zeitpunkt der jeweiligen Leistun fähigkeit an. Der Antrag entbehrt der sachlichen Gerechtigkeit. 2 übrigen schweben Frfber, 8 thr “ die Umrechnung der Werte rzunehmen ist, um den Auslandsdeutschen die Möglichkeit geben, in die Heimat zurückzukehren. sg c. 8 Abg. Soldmann (U. Soz.): Es liegt absolut keine Ver⸗
anlassung vor, eine Ausnahme zu machen. Wenn ein Auslands⸗ deutscher nach Deutschland zurückkehrt 885 mit seinem Geld oder Vermögen unter die Bestimmungen dieses Gesetzes fällt, so soll er bezahlen wie jeder andere Deutsche auch.
g. Dr. . (Dnat.) erkennt an, daß eine Un⸗ gleichheit vorlie t. Es sei unerträglich, einen Beschluß zu fassen, der es einem Ausländer ermöglicht, nach Deutschland herein⸗ eees hier ein Geschäft zu eröffnen, ohne daß er zur Zahlung — Seagess. 8S ene. werde müssen, zur
Lesung eine andere Formulierung zu finden; der Antra der vorliegenden Fassung sei michts annehmbar. 1
einer weiteren Bemerkung des Staats tãrs Zap wird der Antrag Dauch gegen die See der eutschen Volkspartei abgelehnt.
Nach § 6 gelten als steuerbares Vermö een das gesamte bewegliche und unbewegliche ö — A8,n. der Schulden. Es wird unterschieden: Grundvermögen, Betriebs⸗ vermögen und sonstige Vermögen, § 10 zählt die Göjekte auf, welche als „sonstiges Vermögen“ in Betracht kommen. Dazu gehöven auch: Edelmetalle, Edelsteine und Perlen, Gegenstände aus edlem Metall, Schmuck⸗ und Luu gegenstände, sofern der Anschaffungspreis für den einzelnen Gegenstand 10 000 ℳ und darüber betragen hat, Kunßegecstände und Sammlungen, ofern 5 nach dem 31. Juli 1914 angeschafft sind, und der 5 preis für 28 1.Sg. Heger tan⸗ 8 d00, für
gleichartige r zusamme rige Gegenstände 200 000 ℳ und darüber betragen 5 hef
Die Kommunisten wollen das Wort „Anschaffungs⸗ preis“ durch „gegenwärtigen Handelswert“ und die Zißter 10 000 ℳ durch 9900 ℳ erseber vig Abg. Beyvnstein (Soz.) bean „ von den K ⸗ ständen diejenigen vs geheen. e nbensben 1S 15 Seer. verstorbenen deutschen Künstlern geschaffen sind. Nach längever Erörterung, an welcher sich die Abgg. Höllein Geeee Soldmann (U. Se i adie bgs buhr und Be rustein (Soz.) beteiligen, wird der Antrag der Kommunisten abgelehnt, der Antrag Bernstein (Soz.) angenommen. “ 8 18 Laufe dieser Erörterung gibt 8 Scetaatssekretär Zapf die Erklärung ab, daß die A 8 Feohnung mit wertvollen toppichen 8 E 1. ien Fhottung en 4 8 fenerhöchetn 1 gediegenen Haushalts hinausgeht, ebenfalls Nach § 11 gehört auch Hausvat nicht zum teuerbaren Vermögen. Ein Fntm der b9 hier 3— Wert⸗ renze von 200 000 ℳ einzufügen, um die Schieber und er zu treffen, die ihre erschwindelten Gewinne nach dem Krieg in Mobiliar angelegt haben, wird abgelehnt. § 16 und folgende handeln von der Wertermittlung. Während die egierungsvorlage die Wertermittlung bei Grundstücken durchweg nach dem gemeinen Wert vornehmen wollte, hat der Ausschuß beschlossen, den Ertragswert zugrunde zu legen. Anträge der Unabhängigen und der Kommunisten wollen die Regierungsvorlage wieder herstellen. Ferner liegt ein deutschnationaler Antrag vor, wonach die Bestimmung, daß in der Zeit der Zuschlagserhebung bei Ermittlung des nachhaltigen Frtrases insbesondere der Ertrag der letzten drei Jahre zu berücksi tigen ist, dahin ergänzt werden soll, daß „insbesondere“ das Wort „auch“ eingefügt wird.
8
Vor Beginn der Besprechung über den § 16 becntrag .
Abg. Höllein (Komm.) Vertagung. Bei der Wichtzes. des § 16 erscheine es notwendig, heute die Debatte dögcheche Abg Emminger (Bayer. Vp.): Wir haben alle dem da⸗ schlag des Aeltestenrates zugestimmt, daß wir diese Woche die e ratung über die Steuergesetze beenden. Das wird nur möglin sein, wenn wir heute die Verhandlungen bis in die achte nich neunte Stunde fortsetzen. Die Herren (nach links) sind do p 8 für den achtstündigen Arbeitstag. (Zurufe links; große bm im Hause.) he räsident Loebe: Bei der Wichtigkeit des § 16 we 1
wos gess kaum damit zu Ende kommen. Es ist als⸗ 1 . zustimmen, ob wir heute die Debatte darüber noch beginnen Der Vertagungsantrag wird gegen die Stimmen der
Kommunisten abgoelehnt.
In der Besprechung übern den § 16 befürt Abg. Hepp (D. Pp.) den Antrag Dr. Becker. orüe
Abg. Simon⸗Schwaben (Soz.): Zeinander sFurgen im Ausschuß ist das Lied von der notleidenden Landwir⸗ schaft wieder gesungen worden. Es ist aber gar kein Zweifel daß die Landwirtschaft zurzeit sehr gut dasteht. Die Einwe trift nicht zu, daß bei der Wertermittlung nach dem gemeinen Went der kleine Landwirt besondere Opfer zu bringen hätte. Die Be⸗ günstigu des Großgrundbesitzes muß durch ein einheitliches 8 ee ;” beseitigt werden, es darf keine Ausnahmebestimmun etr der. werden. Redner befürwortet den nunmehr auch 8” ozialdemokratischer Seite gestellten Antrag auf Wiederherstellung der Regierungsvorlage, an Stelle des Ertragswertes den gemeinen Wert zugrunde zu legen.
Abg. Schiele (D. Nat.): Den Antrag Dr. Becker möchten wir unterstützen. Die letzten drei Jahre können nicht allein aus⸗ chlaggebend sein. Redner befürwortet einen deutschnationalen Intrag, daß im Falle einer Verpachtung die von dem Verpächter ei vwachten Vermögenswerte bei der Wertermittlung des ver⸗ pachteten Grundstücks nur als Ertragswert angerechnet werden.
Abg. Pohlmann (Dem.): Die demokratische Partei a bei diesem Paragraphen eine besseve Verständigung vewünfcht 1n⸗ der gegenwärtigen politischen Situation wäre es am richtigsten
ewesen, wenn man hier den Streit der Parteien ausgeschaltet hätte. Ich halte allerdings die vom Ausschuß vorgeschlagenen Be⸗ stimmungen nicht für befriedigend. Sie müssen sich erst in der Praxis bewähren und werden den Gerichten außerordentlich viel Schwierigkeiten machen. Auch der gemeine Wert unterliegt fort⸗ dauernder Umwandlungen. Die durchgängige Einführung des gemeinen Wertes würde bedeuten, daß nunmehr auch der Crann⸗ besitz nach Papier bewertet wird und dadurch die von allen Par, teien beklagte Inflation sich vermehrt. Wenn die Herren von der Linken den gemeinen Wert durchgängig einführen wollen, dann müßten sie auch de Reste der 1v beseitigen, um die Landwirtschaft vollkommen freizumachen. Wenn man einen Gegen⸗ stand bewertet nach dem Verkaufswert, so ist selbstverständlich, daß man den Verkehr damit auch vollständig freilassen muß. Esz bleibt ein gewisser Widerspruch in der Haltung der Linken, daß sie diese Konsequenz nicht gezogen hat. Entweder man besteht auf der Zwangswirtschaft oder man lehnt den gemeinen Wert ab. Wir bedauern natürlich den Ausgang der ganzen Sache, sehen aber keinen anderen Weg, um zu einer Entscheibieng zu kommen.
Abg. Herold (Zentr.) tritt für Beibehaltung des Ertrags⸗ werts 8 Schon in normalen Zeiten sei der Ertrag der einzi richtige Wertmaßstab; erst recht dürfte daher in einer Zeit mit o
chwankenden Geldverhältnissen von 88 nicht abgegangen werden.
8 würden heute für landwirtschaftliche Grundstüche vielfach Preise
ahlt, die gar nicht auf den Ertrag, sondern nur darauf abgestellt 2739 Werte in die Hand zu bekommen, die der Geldentwertung 8 Möglichbeit entzogen seien. Wie man bei Wertpapieren, die zu so hohen Kursen angekauft worden seien, daß eine angemessene und normale Verzinsung nicht möglich sei, auch den Ertrag berück⸗ sichtige, so müsse auch bei landwirtschaftlichen Grundstücken, nach⸗ dem sich hier ähnliche Verhältnisse eingestellt der Ertrags wert zugrunde gelegt werden. it der Einfügung des Wortes „auch“ erklärt Redner sich einverstanden; materiell würde dadurc im großen und ganzen nicht viel geändert. Ueber den Antrag, be⸗ treffend die Feststellung der Vermögenswerte der vom Pächter ein⸗ gebrachten Gegenstände, haben wir bereits im Ausschuß eingehend verhandelt. Die Regierung hat die Erklärung abgegeben, daß für die Interessen der Pächter bereits genügend gesorgt sei, und daß sich die Regierung bestreben werde, die berechtigten Intevessen des Pächters auch weiterhin zu wahren. Ich möchte die Regieru bitten, ihre Erklärung hier zu wiederholen. (Beifall im Zentrum.
Geheimrat Popitz: Die Einbeziehung der letzten drei Jahre ist in das Gesetz hineingekommen gerade um Fesees. daß auch ohne Ermittlung des gemeinen Werts eine ri tige Erfassung des Grundbesitzes möglich ist, wobei auf die Geldentwertung Rücksicht
senommen wird. 19 wiederhole, daß auf den Pächter und sein Fremte selbstverständlich die sonstigen Bestimmungen dieses esetzes Anwendung finden, so daß das Inventar nicht nach dem Verkaufswert bemessen wird. Damit sind meines Erachtens die Rechte der Pächter voll gewahrt.
Abg. Henke (uU. Soz.): Wir stimmen den Anträgen der Sozaldemokraten und der Kommunisten zu. Die Besteuerung nach dem Ertragswert erreicht nicht das Ziel. Die Grundbesitzer aben es immer vermocht, den Gesetzgeber zu zwingen, sich ihren Wünschen anzupassen. Die Agrarier fragen den Teufel nach dem Zusammenbruch des Staates, wenn sie nur dabei gewinnen önnen, wie es einmal aus Aeußerungen des Abg. Helfferich selbst hervorgegangen ist. Die katholischen Arbeitervereine denken gonz anders über die Frage des gemeinen oder des Ertragswertes als Herr Herold.
Abg. Höllein (Komm.): 8* dieser finanziellen Bedrän
nis des Reiches ist diese Steuersabotage ein Verbrechen am Vo
Die Steuerscheu des Agrariertums ist seit langen Jahren notorisch Neu ist nur, daß der sogenannte Liberalismus diese Steuerscheu begünstigt. Den famosen dreijährigen Durchschnitt hat man nicht nur für die Agrarier, sondern auch für die Banken und das sonstige Großkapital akzeptiert. Der Dollarwer ist heute auf 305 ge⸗ stiegen. In bezug auf die Preisteuerung steht die Landwirtschaft unerreicht da. Der Weizenpreis steht jetzt schon auf 1600 Mark. der Stegee kann nicht mehr überboten veac, Keg- diese ungeheuren Gewinne sollen nicht besteuert werden. Wir werden den Kampf gegen die Steuermogelei des Grundkeßtale des Bank kapitals und des großen Kapitals durchfechten. Die Agrarier und die Geldwechsler müssen zum Tempel hinausgejagt werden.
„Abg. Schiele (D. Nat.) stellt gegenüber dem Ministeriol direktor Popitz fest, daß er zur Begründung seiner Ansicht eins künstliche Auslegung nicht angewendet habe. Die Tatsache, dc der Pächter anders gewertet werde als der Verpächter, sei doch im 2üis- begründet. Dem Regierungsvertreter sei es vielmehr vor⸗ behalten geblieben, die Definition von den zwei verschiedenen Personen zu geben. Die Sicherung, die für den Besitzer besteht, ist nicht für den Pächter gegeben, so daß also zweierlei Recht vor⸗ liegt, wobei es nicht — ankommt, daß es sich um zwei ber⸗ chiedene Personen handelt, sondern um eine Grundeinheit e wird bei der Abstimmung diese Ausnahmebestimmung eitigt.
Damit ist die Aussprache über § 16 geschlossen. Das hous vertagt sich auf Dienstag, 2 Uhr (Abstimmung über 16, Fortsetzung der Beratungen über die Steuergesetze, c entwurf über Verlä g der Geltungsdauer der Mobü⸗ machungsverordnungen ¹ b
Schluß gegen 8 Uhr.
Der A Eiigrurn die Slamen de Pe atiracen ecen⸗ Deutschen Volkapartei abgelehre
sselbe bezweckt ein Antrag der Abgg. ecker D Vy.) Marks (Zentr.) und Leicht (Bayer. Vp.).
119. Sitzung vom 18. März 1922. 3 Nachtrag. .““
bei Fortsetzung der Beratung über den aushaltsplan für die Forstverwaltung und die su diesem gestellten Anträge der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Dr. Wendorff gehalten hat, hatte folgenden Wortlaut:
Meine Damen und Herren! Von den Herren Vorrednern st verschiedentlich bemängelt worden, daß die Zahlen, die der Haushalt aufweist, nicht der Wirklichkeit entsprechen. Es ist vor allen Dingen gerügt worden, daß die Haupteinnahmesumme unter Kap. 2 Tit. 1 mit 1 300 000 ℳ hinter der Wirklichkeit zurückbleibt. Diese Beanstandungen entbehren nicht der Berechtigung. Die Ursache dafür liegt aber darin, daß der Haushalt zu einer Zeit aufgestellt worden ist und aufgestellt werden mußte, zu der sich die sprunghafte Aufwärtsbewegung der Holzpreise, die erst etwa vom November des vorigen Jahres an einsetzte, nicht zu über⸗ sehen war. So ist es ohne weiteres zuzugeben, daß die Zahlen mit der Wirklichkeit nicht mehr übereinstimmen und aller Voraus⸗ sicht nach mit einer nicht unerheblichen Mehreinnahme aus dem Holzverkauf zu rechnen sein wird. Auf der anderen Seite aber bitte ich nicht zu übersehen, daß die Ausgaben in gleicher Weise eine erhebliche Erhöhung erfahren müssen und erfahren werden. Ich begrüße es deshalb, daß das hohe Haus bisher durch die Beschlüsse seines Hauptausschusses davon Abstand genommen hat, unter Würdigung dieser Verhältnisse, die ich mir eben erlaubte anzudeuten, eine Heraufsetzung der Einnahmen vorzunehmen und damit in eine Veränderung der Haushaltsziffern einzutreten. Ich glaube, daß das auch am besten sein wird, da im Augenblick nicht zu übersehen ist, wie auf der einen Seite sich die Einnahmen steigern, auf der anderen Seite die Ausgaben zunehmen werden.
Hinsichtlich des letzteren Punktes darf ich nur darauf ver⸗ weisen, in welcher Weise die Werbungskosten für den Festmeter Holz im Laufe der letzten Jahre und vor allen Dingen während der letzten Hauperiode gestiegen sind, und man darf wohl annehmen, daß das Ende der Steigerung noch nicht erreicht sein wird. Die Werbungskosten für einen Festmeter be⸗ trugen im Jahre 1900 1,04 Mark, im Jahre 1910 1,40 Mark, 1914 1,45 Mark, 1921 22 Mark, und man kann sie jetzt auf etwa 34 bis 35 Mark annehmen. Sie sehen also, daß eine ganz er⸗ hebliche Steigerung eingetreten ist, und daß, wie ich schon er⸗ wähnte, diese Steigerung auch noch nicht als abgeschlossen be⸗ zeichnet werden kann.
Unser Bestreben und die Pflicht der Staatsfortstverwaltung wird es auch fernerhin sein, aus den Staatsforsten die höchst⸗ möglichen Erträge herauszuholen unter Wahrung des Kapitals⸗ werts also in einer Weise, die die dauernde Nutzung aus den Staatsforsten nicht in Frage stellt. Das geht aus der Steigerung der Einnahmen hervor, erweist sich besonders aus der Drucksache Nr. 2063, in der in Form einer kurzen Denk⸗ schrift dargelegt ist, wie das Bestreben der Forstverwaltung mit Erfolg darauf gerichtet gewesen ist, den Abnutzungssatz zu steigern und domit, soweit es forstlich möglich und zulässig ist, die Verminderung der Waldfläche auszugleichen. In der genannten Drucksache finden
Die Rede die bei
Sie, daß bei einer Betriebsfläche von 2 542 870 Hektar im Jahre 1903 im ganzen 5 441 441 Festmeter Holz geworben wurden, was
einer Hauptnutzung von 2,14 Festmeter je Hektar entspricht, und daß diese Nutzung bezw. diese Betriebsfläche sich im Jahre 1913 auf 2 715 901 Hektar mit einem Gesamtertrage von 6 205 085 Festmeter, also 2,28 Festmeter je Hektar, gesteigert hat. Im Jahre 1921 sind von einer Betriebsfläche von 2 165 092 Hektar im ganzen 5 263 130 Festmeter, also 2,43 Festmeter je Hektar, geworben worden. Ich möchte auf die letzte Zahl des laufenden Wirtschaftsjahres besonders hinzuweisen, wo bei einer Betriebsfläche, die aus den Ihnen bekannten Ursachen, durch die Verluste aus dem Friedensvertrag durch die abgetretenen Gebiete auf 2 145 657 Hektar heabgemindert ist, trotzdem ein Abnutzungssatz von 5 451 124 Festmeter erzielt worden ist, also nicht nur ebensoviel, sondern sogar etwas mehr als im Jahre 1903, mit anderen Worten, daß die Hauptnutzung je Hektar vom Jahre 1903 mit 2,14 Festmetern im laufenden Jahre auf 2,54 Festmeter je Hektar gestiegen ist.
Durch diese Zahlen ist also der Beweis geführt, daß die Staatsforstverwaltung mit Erfolg bemüht ist, durch Heraufsetzung des Abnutzungssatzes einen höchstmöglichen Ertrag aus der ge⸗ nutzten Fläche zu erzielen, ohne — ich wiederhole das — die dauernde Nutzung in Frage zu stellen.
In gleicher Weise sind wir bemüht gewesen, auch die Ein⸗ nahmen aus den Nebennutzungen zu steigern. Ich habe mir bereits im Hauptausschuß darauf hinzuweisen erlaubt, daß es durch eine Verfügung vom 21. Januar d. J. geschehen ist, in der die einzelne Nebennutzung angeführt und darauf hingewiesen ist, daß die nachgeordneten Stellen bemüht sein sollten, in der ange⸗ deuteten Richtung erhöhte Erträge zu erzielen, vor allen Dingen durch eine Abänderung der Pachtverträge dahin, daß auch bei diesen Pachtverträgen über die Nebennutzungen, soweit es irgend möglich ist, die gleitende Pachtskala auf Grund der Naturalwert⸗ pacht einzuführen ist und dadurch allerdings Mehreinnahmen er⸗ gielt werden, ohne andererseits die Belange der Pächter zu ge⸗ sährden. Vor allem gilt dies für die Neuverpachtungen, auf die im einzelnen in dieser Verfügung hingewiesen ist, bei denen der
Nachweis durch Beispiele geführt ist, wie die Berechnungen vor⸗
zunehmen sind. Das gleiche gilt für die Verpachtung von
Fischerei und Seen. Es ist weiter darauf hingewiesen, daß die Waldweide und die Waldstreu einerseits nur ausnahmsweise gewährt werden können, nämlich in wirtschaftlichen Notjahren, daß sich üaͤber andeverseits die dafür verlangten Preise den gestiegenen Preisen für andere Streumaterialien anzupassen haben. Mit Recht ist — wie auch mein Herr Vorredner eben hervorhob — angeordnet, daß Landwirte, die selbstgewonnene Streu verkauft und Waldstreu erhalten haben, für das nächste Jahr oder nach Lage des Falles für längere Zeit von der Zuweisung von Wald⸗ u ausgeschlossen sein sollen. Ich wiederhole, was ich eben con angedeutet habe, daß die Waldweide und Waldmtzung als außerordentliche, an und für sich der Forstkultur abträgliche Maß⸗ nahmen anzusehen sind (sehr richtig! rechts), daß aber selbst⸗ verständlich unter Anerkennung besonderer wirtschaftlicher Not⸗ lage in der Landwirtschaft auch fernerhin Waldweide und Wald⸗ ihrt werden muß, daß allerdings seitens der Forst⸗
bei dem Eintreiben des Viehs in den Wald geübt und Schädi⸗ gungen der Forstkulturen unter allen Umständen vermieden werden müssen.
Hinsichtlich der Abgabe von Beeren und Pilzen ist in dieser Verfügung darauf hingewiesen worden, daß die Zettel für das laufende Jahr zu den unveränderten, meines Erachtens mäßigen Preisen abgegeben und andererseits alle Erleichterungen durchgeführt werden sollen, die den beerensuchenden Verbrauchern es möglich machen, ohne große Wege und ohne erhebliche Um⸗ stände in den Besitz des Beerenzettels zu gelangen und sich ihrer Sammeltätigkeit hinzugeben. 1
Wenn hier im Zusammenhang mit der Steigerung der Ein⸗ nahmen auch auf die Einnahmen aus der Jagd hin⸗ gewiesen ist, so darf ich daran erinnern, daß nunmehr die ge⸗ samten Einnahmen aus der Jagd in die Staatskasse fließen, daß aber auf der anderen Seite die gesamten Ausgaben und Kosten zu Lasten der Staatskasse fallen. Dadurch ist es zu erklären, daß die reinen Mehreinnahmen im laufenden Haushalt gegenüber der Steigerung der Roheinnahmen verhältnismäßig gering erscheinen. Ich habe aber auch bereits im Hauptausschuß darauf hingewiesen und möchte es hier wiederholen, daß die Staatsverwaltung in be⸗ sonders geeigneten Ausnahmefällen auch zur Verpachtung von Jagden schreiten wird, um an den Stellen, wo hohe Nutzungen zu erzielen sind und die örtlichen Verhältnisse besonders dazu ge⸗ eignet erscheinen, auch tatsächlich höhere Nutzungen der Staats⸗ kasse zuzuführen.
Wenn von Herrn Abgeordneten Schmelzer auch hier in der Vollversammlung des Landtages wie im Hauptausschuß des hohen Hauses Vorwürfe in der Richtung erhoben worden sind, daß die Belange der Staatskasse und der Staatsforstverwaltung bei der Vergebung von Grubenholz an die Hibernia nicht ge⸗ nügend gewahrt worden seien, so möchte ich noch einmal darauf hinweisen, daß bei der Ueberlassung der 105 000 bis 110 000 Fest⸗ meter Grubenholz, die gegenüber der Hibernia getätigt sind, tat⸗ sächlich der damals allgemein gültige Preis innegehalten worden ist und von einer geschenkweisen oder auch nur vorzugsweisen Ueberlassung von Grubenholz an die Hibernia nicht die Rede sein kann. Es darf ferner darauf hingewiesen werden, daß im Haupt⸗ ausschuß gelegentlich der Beratungen des Haushalts der Berg⸗ verwaltung deradezu gefordert worden ist, daß seitens der Staats⸗ forstverwaltung diesen Staatsbetrieben — denn die Hibernia ist heute ein fast reiner Staatsbetrieb geworden — Holz freihändig zu den jederzeit gültigen Preisen überlassen werden möchte.
Ich möchte auch noch in diesem Zusammenhang darauf hin⸗ weisen, daß es unzutreffend ist, wenn gelegentlich behauptet worden ist, daß die Verkäufe an die Hibernia deren eigenen Bedarf überschritten und sie dadurch befähigt hätten, ihrerseits verhältnis⸗ mäßig billig erhaltenes Staatsforstholz zu hohen Preisen zu ver⸗ kaufen. Das ist nicht richtig, denn der Bedarf der Hibernia über⸗ steigt die Menge des freihändig erworbenen Holzes aus Staats⸗ forsten um mehr als 50 v. H.
Im Zusammenhang damit möchte ich mit einigen Worten auf das eingehen, was von Herrn Abgeordneten Wende hier zum
schluß an die Vorgänge bei der Verpachtung eines Kreidebruchs in Saßnitz ganz allgemein fordert, daß das Staatsministerium bei Verpachtungen einer sich bewerbenden Ge⸗ meinde vor privaten Bewerbern den Zuschlag geben solle, wenn der gebotene Pachtpreis nicht wesentlich geringer ist und die Ge⸗ meinde eine Gewähr für eine volle Erfüllung des Pachtvertrages bietet. Ich bin der letzte, der nicht durchaus bereit ist, die Be⸗ lange der Gemeinden, deren außerordentlich ungünstige finanzielle Verhältnisse mir bekannt sind, nach Möglichkeit wahrzunehmen und zu fördern. Ich möchte aber doch dringend bitten, von der Annahme dieses Antrages abzusehen, denn es ist unmöglich, meine ich, in dieser allgemeinen Fassung von der Staatsforstverwaltung zu verlangen, daß eine, ich möchte sagen, vorzugsweise Be⸗ rücksichtigung der Preisangebote von Ge⸗ meinden eintritt. In dem Sonderfall, um den es sich hierbei handelt und der wohl, wenn ich nicht irre, den Anlaß zu diesem Antrag und zu der gesamten Erörterung auch im Hauptausschuß gegeben hat, kann ich nur wiederholen, daß die Belange sowohl der Gemeinde Saßnitz wie auch der Staatsforstverwaltung meines Erachtens in durchaus sachlicher und einwandfreier Weise berück⸗ sichtigt und gewahrt worden sind. Ich freue mich, in diesem Zu⸗ sammenhang feststellen zu können, daß ich erst gestern eine Unter⸗ redung mit dem Herrn Gemeindevorsteher der Gemeinde Saßnitz hatte und er durchaus bereit ist, mit mir und der Staatsforst⸗ verwaltung über die Ueberlassung eines anderen Geländes zur Kreidegewinnung zu verhandeln, daß sich jedenfalls die Gemeinde Saßnitz in keiner Weise auf die Dauer dadurch benachteiligt fühlt, daß die Vergebung seinerzeit an den Höchstbietenden geschehen ist. Ich möchte auch das noch beiläufig bemerken, daß die Auffassung in der Gemeinde Saßnitz über die Nützlichkeit oder Nichtzwech⸗ mäßigkeit der Erweiterung ihrer Gemeindebetriebe geteilt ist. Es sind an das Ministerium Eingaben seitens einiger Gemeinde⸗ mitglieder gerichtet worden, die sich überhaupt gegen die Pachtung derartiger Kreidebrüche durch die Gemeinde Saßnitz aussprechen. Vor allem in der Presse — im „Saßnitzer An⸗ zeiger“ — sind erhebliche Bedenken von einem Teil der Einwohner⸗ schaft erhoben worden, daß die Gemeinde Saßnitz sich diesen erheblich erweiterten und größeren Kreideverarbeitungsbetrieb an⸗ gliedert. Sie ist tatsächlich schon Pächterin für andere Stücke aus fiskalischem Besitz, auf denen sie den Betrieb ausübt. Ich glaube, daß in diesem Fall sachgemäß verfahren ist und der An⸗ trag 2358 in dieser Allgemeinheit über das Ziel hinausschießt. Wenn im Zusammenhang mit den Nutzungen aus der Forst auch die Siedlung gestreift und von dem Abg. Held darauf hinge⸗ wiesen ist, daß die Summen aus den Verkäufen von Sied⸗ lungsland sich nicht in Uebereinstimmung befänden mit den Summen, die zum Erwerb von neuem Forstland bestimmt sind, so möchte ich auf folgende Zahlen hinweisen. Aus den preußischen Staatsforsten sind zur landwirtschaftlichen Nutzung oder zur Sied⸗ lung verkauft worden vom 1. April 1919 bis 30. September 1921 insgesamt 2002 Hektar, darunter bisheriger Holzboden 1630 Hektar. Erstmalig verpachtet sind im selben Zeitraum 3017 Hektar, dar⸗ unter bisheriger Holzboden 2158 Hektar. Seit dem 1. Oktober 1921 bis 1. Februar 1922, mit dem die Zusammenstellung abschließt,
wurden Verkäufe genehmigt über ge — von aes
so daß insgesamt 2175,56 Hektar bisher zur Sieblung
Antrag Nr. 2358 ausgeführt worden ist, ein Antrag, der im An⸗
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Was die bemängelte vermeintliche Unstimmigkeit zwischen den von mir genannten Summen angeht, so darf ich den Abg. Held auf die Erläuterungen des Haushalts Seite 21 verweisen. Er wird daraus ersehen, daß einerseits durch den Forsthaushalt in Einnahme ge⸗ stellt ist die Summe aus den Verkäufen von Forstgrundstücken in Höhe von 9 Millionen und andererseits auf die Forstverwaltung für ihre Verwendung entfallen 7,9 Millionen. Die entstehende Spannung von 1,1 Millionen erklärt sich dadurch — auch das geht aus den Erläuterungen hervor —, daß diese Summe der allge⸗ meinen Staatskasse zuzuführen ist. Ich habe schon im Hauptaus⸗ schuß betont, daß es sich hier um Zahlen handelt, die nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmen. Es sind Durchgangsposten, die im Haushaltsplan unverändert aus dem vorigen Jahre übernommen find, deren endgültige Höhe im Augenblick noch nicht feststeht. Zur Frage des Siedlungsholzes möchte ich feststellen, daß es im Gegensatz zu der Uebung der vorigen Jahre in diesem Jahre nicht möglich ist, die Belieferung der Siedlungsgesellschaften zu einem Vorzugspreise vorzunehmen. Das Wohlfahrtsministerium hat dagegen Einspruch erhoben, um von sich aus in der Bemessung der Baukostenzuschüsse und darlehne ungehindert zu sein, weil sonst nicht zu übersehen sei, wie schon eine Abbürdung der Bau⸗ kosten durch Gewährung von billigem Siedlungsholz geschehen ist. Es ist also durchaus im Sinne und zugunsten der Siedler ein anderes Verfahren in diesem Jahre eingeschlagen worden, das letzten Endes darauf hinausläuft, daß in weitem Umfange den Siedlungsgesellschaften ein möglichst großer Teil ihres Bedarfs an Siedlungsholz durch freihändigen Verkauf zu den marktgängigen Preisen zur Verfügung gestellt worden ist. Verschiedene Siedlungs⸗ gesellschaften haben mir gegenüber zutreffend darauf hingewiesen, daß es ihnen weniger darauf ankäme, in diesem Jahre Holz zu er⸗ mäßigten Preisen zu bekommen, als vielmehr darauf, die Sicher⸗ heit zu haben, daß sie den Bedarf an der örtlich günstigst gelegenen Stelle annähernd eindecken können. Das ist auf die Weise erreich⸗ bar, die ich mir eben zu schildern erlaubte. Ich kann feststellen, daß es in weitem Umfange möglich gewesen ist, den Bedarf der Siedlungsgesellschaften an Bauholz zu decken, und daß wir auch jetzt noch weiterhin bemüht sind, erneute Anträge und Wünsche der Siedlungsgesellschaften nach dieser Richtung zu erfüllen.
Herr Abg. Wende hat dann darauf hingewiesen, daß die Aus⸗ gabezahlen für Forstkultur⸗ und für Bauzwecke nicht dem wahrscheinlichen Bedarfe entsprechen werden. Das ist ohne weiteres zuzugeben, obwohl diese Haushaltsansätze gegenüber dem vorigen Jahre nicht unerheblich erhöht worden sind; sind doch die Beträge, die im diesjährigen Haushaltsplan für den Forst⸗ kulturfonds im außerordentlichen und ordentlichen Haushalt aus⸗ geworfen sind, zusammen auf 108 Millionen Mark gegenüber 50 Millionen im vorigen Jahre erhöht worden; auch für den Wohnungsbau stehen mit den in diesem Haushalt ausgeworfenen 30 Millionen Mark nicht unerheblich höhere Summen als im Vor⸗ jahre zur Verfügung. Aber ich gebe ohne weiteres zu, daß es bei den weiter steigenden Preisen wahrscheinlich ist, daß diese Summen nicht ausreichen, und ich nehme gern Veranlassung, hier vor den Oeffentlichkeit des hohen Hauses die Erklärung zu wiederholen, die ein Vertreter des Finanzministeriums schon im Hauptausschuß abgegeben hat, daß Ueberschreitungen dieser ausgeworfenen Haus⸗ haltssummen zugelassen und vom Herrn Finanzminister bewilligt werden, soweit es sich als notwendig erweist. Ich darf auch fest⸗ stellen, daß Herr Kollege Wende sich mit dieser Erklärung zufrieden gegeben und davon Abstand genommen hat, eine Erhöhung der für diese Zwecke ausgeworfenen Beträge zu beantragen.
Von verschiedenen Seiten ist darauf hingewiesen worden, daß es notwendig und dringend erwünscht wäre, daß endlich das Forstkulturgesetz herauskommt, von dem in diesem Hause und im Landwirtschaftsausschuß und sonstigen Ausschüssen des Hauses auch in anderem Zusammenhang, namentlich in Verbindung mit dem Kahlschlaggesetz, die Rede gewesen ist. Ich darf wieder⸗ holen, was ich schon hier in der Vollversammlung ausgesprochen und im Hauptausschuß erneut gesagt habe, daß ich durchaus der Auffassung bin, daß auch die Privatforsten einer staatlichen Be⸗ aufsichtigung bedürfen, und daß dafür gesorgt werden muß, daß einerseits eine unwirtschaftliche Verminderung des Privatforst⸗ bestandes durch zu weitgehende Abholzungen hintangehalten wird und andererseits auch durch Einwirkung des Staates in Notfällen die Wiederaufforstung abgeholzter Flächen erfolgt. Das ist letzten Endes des Zweck des Forstkulturgesetzes, das, wie ich hier nicht unterlassen möchte, zu betonen, im Ministerium so gut wie fertig⸗ gestellt ist. Dem Herrn Kollegen Schmelzer möchte ich sagen, daß wiederholt gerade auch unter Beteiligung von Vertretern des Groß⸗, Mittel⸗ und Kleinwaldbesitzes über die Vorlage verhandelt worden ist, und ich darf wohl aussprechen, daß in sachlicher Be⸗ ziehung Meinungsverschiedenheiten zwischen den Privatwald⸗ besitzern und der Staatsforstverwaltung kaum noch bestehen, daß die Meinungsverschiedenheit sich eigentlich nur auf die formelle Seite bezieht, nämlich auf die Frage, in welcher Weise und durch wen die Staatsaufsicht ausgeübt werden soll. Da bin ich aller⸗ dings auch der Meinung, daß ein wirksames Forstkulturgesetz der Mitarbeit der Organisationen und der sachverständigen Vertreter des Piviatwaldbesitzes, der Waldbauvereine usw. nicht entraten kann; sonst bleibt es eben ein Gesetz, das lediglich auf dem Papier steht und nicht die Wirkung, die wir alle wünschen, haben wird. Erst kürzlich hat wieder eine Beratung des ganzen Entwurfs auch mit Vertretern der Landwirtschaftskammern und des Waldbesitzes in meinem Ministerium stattgefunden; das Ergebnis dieser Be⸗ ratungen wird zurzeit einer Prüfung unterzogen und erneut in die Form eines Gesetzentwurfs gegossen. Die Einbringung dieses Gesetzentwurfs hängt aber nicht allein von uns ab, sondern hängt zusammen mit der Notwendigkeit, daß vom Reich ein allgemeines Ermächtigungsgesetz gegeben wird. Ich darf der Hoffnung Aus⸗ druck geben, daß die Schwierigkeiten, die sich auf diesem Wege noch um die Jahreswende herausgestellt haben, als im wesentlichen überwunden angesehen werden können, und daß wir damit rechnen dürfen, ein solches Reichsermächtigungsgesetz bald zu bekommen. Sowie uns die Grundlage gegeben ist, wird vom Ministerium aus mit aller Beschleunigung der Forstkulturgesetzentwurf auch diesem hohen Hause unterbreitet werden und, wie ich hoffe, in einer Ge⸗ stalt, die den von allen Seiten dieses Hauses erstrebten Zielen der Vorbeugung der Waldverwüstung einerseits und der Sicherung der Forstkultur andererseits im besten Sinne gerecht wird.
Dann hat Herr Abgeodnete Wende darauf hingewiesen, daß “ der ändig zu bezeichnenden
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