Vertrags von Versailles (ausschließlich der ihm durch d Artikel 8 bis 12 der Vereinbarung vom 28. Juni 85 b landabkommen — zur Last gelegten Leistungen) zu zahlen: a) in bar 720 Millionen Goldmark. Einbegriffen sind in dieser Summe die 281 Millionen 949 920,49 Goldmark, welche sich aus den von Deutschland bereits zur Erfüllung der von ihm durch die Reparationskomission im 8 1922 geforderten Zahlungen bewirkten Barzahlungen er⸗ geben. Die Disferenz, d. h. 438 051 079,51 Goldmark ist stehenden Fälligkeitstagen zu zahlen: 18 051 079,51 Goldmark am 1 50 000 000,— 8 18 50 000 000,— 8 50 000 000,— 50 000 000,— 50 000 000,— 50 000 000,— 60 000 000,— 60 000 000,— „ 15. Dez. „ Als Barzahlungen, welche auf die vorbezeichneten Fälligkeiten ngerechnet werden, sollen alle von Deutschland der Reparations⸗ kommission bis einschließlich 15. Dezember 1922 bewirkten baren Leistungen erachtet werden, ebenso alle anderen Summen, welche
an nach⸗
Mai
Jums Juli Aug. Sept. Okt.
15. Nov.
.April 1922 „ 125. — 15. 15. 15. 15.
an die Reparationskommission in bar zu zahlen sind und nach den
Bestimmungen der früher von ihr getroffenen oder noch zu tref enden Entscheidungen auf die von Deutschland im Verlauf des Jahres 1922 als Annuität nach Festsetzung des Artikels 4 des plans zu bewirkenden Zahlungen gutgeschrieben werden vollen,
b) in Sachleistungen den Gegenwert von 1450 Millionen Goldmark in Waren, davon 950 an Frankreich und 500 an die anderen Alliierten, in⸗ soweit als Frankreich oder die anderen alliierten Länder oder ihre Staatsangehörigen solche Lieferungen nach Maßgabe des Ver⸗ fahrens im Vertrage oder eines anderen von der Reparations⸗ kommission gebilligten Verfahrens fordern werden.
Als Sachleistung wird auch der Ertrag des britischen „Re⸗
paration Recovery Act“ und aller ähnlicher 1ö11 gelten,
welche von anderen alliierten Regierungen in Ausführung der Entscheidung der alliierten Regierungen vom 3. März 1921 ge⸗ troffen sind oder noch getroffen werden.
Sollte die Reparationskommission im Laufe des Hechre⸗ 1922
feststellen, daß von Frankreich oder seinen Staatsangehörigen oder
von den anderen reparationsberechtigten Mächten oder ihren Staatsangehörigen nach Maßgabe des im Vertrage vorgesehenen oder auf Grund eines von der Reparationskommission gebilligten Verfahrens und in den Grenzen der oben angegebenen Ziffern geforderte Sachleistungen infolge Obstruktion der deutschen Re⸗ gierung oder ihrer Organisationen oder infolge von Verstößen gegen das Verfahren des öö oder eines von der Re⸗ parationskommission gebilligten eerfahrens nicht ausgeführt worden sind, so werden von Deutschland am Ende des Jahres 1922 an Stelle der nicht ausgeführten Sachleistungen entsprechende Zu⸗ satzzahlungen in bar gefordert werden.
2. Die Sachleistungen, welche von Deutschland zwischen dem 1. Mai 1921 und dem 31. Dezember 1922 an eine Macht bewirkt
werden, welche wegen ihrer Besatzungsarmee forderungsberechtigt
t, sollen mit Vorrang und entsprechender gleicher Berücksichtigung m Ausgleich der Kosten der Besatzungsarmeen während des⸗ Iben Zeitraums verwandt werden. ur ein etwa verbleibender eestbetrag soll gleichzeitig mit den ö zum Ausgleich der Reparationsannuität nach Festsetzung von Artikel 4 des Zah⸗ lungsplans vom 5. Mai 1921 gutgeschrieben werden.
3. Der Unterschied zwischen den auf Grund des Zahlungs⸗ plans und wegen der Besatzungsarmeen geschuldeten und den 1921 und 1922 tatsächlich bezahlten Summen soll zuzüglich 5 vH jähr⸗ licher Zinfen eine Schuld Deutschlands bleiben, die über die Annuitäten des Zahlungsplans hinaus von ihm abgedeckt werden soll, sobald die Reparationskommission es dazu in der Lage er⸗ aches sges vorgehend gewährwe Rufsch 4. r vorste gewährte Aufschub soll zunächst einen pro⸗ visorischen Charakter haben. 1 6 cst 8
Am 31. Mai wird die Kommission prüfen, was von der deutschen Regierung geschehen ist, um den von der Eö kommission in ihrem heutigen Schreiben erwähnten Bedingungen Genüge zu leisten; nach dieser Prüfung wird die Kommission den u.“.“ Aufschub entweder bestätigen oder für unwirksam erklären. ’
Wird er für unwirksam erklärt, werden die auf Grund der
Entscheidung vom 13. Januar 1922 und der gegenwärtigen Ent⸗
scheidung vorläufig gestundeten Summen eingefordert werden können und müssen in den auf die Ungültigkeitserklärung folgenden 14 Tagen bei Vermeidung der Inkraftsetzung des in § 17 der An⸗ lage II des Teils VIII des Vertrages vorgesehenen Verfahrens gezahlt werden.
Solkte im Falle der Bestätigung des Aufschubs die Reparations⸗ kommission zu einem späteren Zeitpunkt eine Verfehlung Deutsch⸗ lands bei Erfüllung der im einzelnen aufgeführten Bedingungen feststellen, so würde der Aufschub für ungültig erklärt und der Zahlungsplan, so wie er Deutschland am 5. Mai 1921 mitgeteilt worden ist, vom Tage der Ungültgkeitserklärung des Aufschubs wieder in Kraft gesetzt werden.
Reparationskommission hat der deutschen Regierung gleichzeitig mit der Mitteilung über ihre Ent⸗ scheidung vom 21. März 1922 das nachstehende Schreiben an den Reichskanzler zugehen lassen: .
Die Reparationskommission, welche gleichzeitig der deutschen Regierung ihre Entscheidung Nr. 1841 über die von Deutschland im Jahre 1922 zu machenden Zahlungen mitteilt, erwidert durch folgende Bemerkungen auf das Schreiben des Kanzlers vom 28. Januar 1922: 1
Die Kommission nimmt von den Erklärungen des Kanzlers hinsichtlich der Beseitigung aller Subventionen für Ernährungs⸗ zwecke und hinsichtlich der Erhöhung der Post⸗ und Eisenbahn⸗ tarife zwecks Herstellung des Gleichgewichts zwischen den Aus⸗ gaben und Einnahmen der Staatsbetriebe Akt. Indessen ent⸗ spricht ein derartiges Programm, selbst wenn man zugäbe, was nicht der Fall zu sein scheint, daß alles ins Werk gesetzt worden ist, um seine vollständige Verwirklichung mit Beschleunigung sicherzustellen, bei weitem nicht den Verpflichtungen Deutschlands und den ihm gegebenen Möglichkeiten. Die Reparations⸗ kommission weist die deutsche Regierung auf das Bestimmteste darauf hin, daß sie von ihr eine andere vertiefte Reform der Reichsfinanzen und die endgültige Aufgabe der bis zu dem beiligen Tage begangenen Irrtümer zu erlangen gedenkt. Der ordentliche Haushalt der Reichsverwaltung weist nach Vorsorge für eine Ausgabe von 83 Milliarden einen Ueberschuß von 16 ½⁄ Milliarden Papiermark auf. Die deutsche Regierung be⸗ absichtigt, diesen Ueberschuß dazu zu verwenden, der Reparations⸗ last und den anderen Lasten des Friedensvertrages nach⸗ zukommen, aber der außerordentliche Haushalt der Reichs⸗ verwaltung ergibt einen Fehlbetrag von ungefähr 3 Milliarden Mark und der Haushalt der Betriebsverwaltungen einen Fehl⸗ betrag von 9 ¼ Milliarden. Der Haushalt über die Lasten des Friedensvertrags, so wie er sich darstellt (nach Gutschrift von 16 1¼ Milliarden hierher übertragenem Ueberschuß aus dem ordentlichen Haushalt) weist einen Fehlbetrag auf, welcher 171 Milliarden Papiermark erreicht, was bei Hinzufügung des Fehlbetrages des außerordentlichen Haushalts und desjenigen des Haushalts der Betriebsverwaltungen auf eine Ziffer von 183 ½ Milliarden als Gesamtfehlbetrag hinausläuft. 85 Der Fehlbetrag von 171 Milliarden in dem Haushalt de Friedensvertrages beruht allerdings hinsichtlich der Reparations⸗ schuld auf dem Zahlungsplan. Der heute von der Reparations⸗ kommission für die Zahrungen im Jahre 1922 bewilligte pro⸗
geführt wurde.
8 8 8
visorische Aufschub würde diesen Fehlbetrag um ungefähr 45 Milliarden ermäßigen; aber die Rechnungskosten im Reichs⸗ haushalt beruhen auf einem Kurse von 45 Papiermark für eine Goldmark, während sich der Kurs heute auf 70 beläuft. Das angenommene reine Defizit von 126 Milliarden wird also weit übertroffen werden, sofern nicht eine merkliche Besserung des Werts der Papiermark eintritt. Allerdings ist erklärt worden, daß das Reich beabsichtige, zu dem Mittel einer inneren Zwangs⸗ anleihe zu greifen; aber der Kommission ist kein Plan vor⸗ gelegt worden, der von ihr als geeignet angesehen werden könnte, für die Mittel, den Lasten aus dem Vertrage zu entsprechen, wirksame Sicherheit zu bieten.
Die Kommission ist der Ansicht, daß die Lasten aus dem Ver⸗ trage in immer stärkerem Maße und mit Beschleunigung in den Haus⸗ halt in dem Umfange aufgenommen werden müssen, in welchem die Einnahmen Deutschlands sie decken können, und daß das Kapital Deutschlands, sei es auf dem Wege der Anleihe, sei es durch direkte Abgabe, die weiter erforderliche Anstrengung aufbieten muß. Sie ist der Meinung, daß schon von 1922 an der Haushalt einen beträcht⸗
eine Belastung des Kapitals erlangt werden muß, so wie eben aus⸗ füh Um die Aufgabe der deutschen Regierung in dieser Hinsicht zu erleichtern, hat die ea ihre Entscheidung ge⸗ troffen. Aber es ist wohl zu beachten, daß der darin für
haltene Zahlungsplan provisorisch ist und daß die endgültige Auf⸗ rechterhaltung des vorläufig bewilligten Zahlungsaufschubs von der
85 Beobachtung der Deutschland auferlegten Bedingungen
ängt.
Diese Bedingungen sind die folgenden:
E “ 1. Reichsbhausbhohkll..
4) Einnahmen: zu ergreifende Maßnahmen. a.) Jede der in der Note der deutschen Regierung vom 28. Jamtar 1922 angekündigten Maßnahmen, für deren Inkraftsetzung in der Note ein fester Zeitpunkt vorgesehen ist, soll zu dem Festoefetzten Zeitpunkt getroffen werden; wenn dieser Zeitpunkt gegenwärtig ab⸗ gelaufen ist, ohne daß die Maßnahme getroffen sein sollte, soll sie in den 15 Tagen nach der gegenwärtigen Mitteilung getroffen werden. .b) Die neuen Steuern und Abgaben, die den Gegenstand des in Deutschland allgemein unter dem Namen Steuerkompromiß bekannten Programms vom 26. Januar 1922 gebildet haben, sollen vor dem 30. April bewilligt und in Kraft gesetzt werden.
c) Die deutsche Regierung soll unverzüglich einen Plan zur Vermehrung der Steuern vorbereiten und in Anwendung setzen, welcher im Laufe des Rechnungsjahres 1922/23 eine Summe von mindestens 60 Milliarden Papiermark über die Einnahme hin⸗ aus ergeben son welche in diesem Haushalt, berechnet worden ih. Dieser Plan soll vor dem 31. Mai 1922 bewilligt und in Kraft gesetzt werden; er soll die tatsächliche Erhebung von mindestens 40 Milliarden
zusätzlicher Einnahmen vor dem 31. Dezember 1922 sicherstellen. b“ Feee e ist der Ansicht, daß es der deutschen Re⸗ gierung obliegt, die Quellen auszuwählen, aus denen diese neuen Ein⸗ nahmen fließen sollen. Die Kommission wünscht aber, daß die deutsche Regierung sich von der Notwendigkeit überzeugt, ein System anzu⸗ nehmen, welches nach Maßgabe des Möglichen eine neue verwickelte Abschätzung der Einnahmen der Steuerpflichtigen vermeidet. dieser Hinsicht fordert die Reparationskommission die deutsche ⸗ gierung insbesondere auf, die Möglichkeit zu prüfen, ein System anzu⸗ nehmen, nach welchem die Steuersätze sich automatisch nach der künftigen Vermehrung der Schuld der deutschen Regierung gegenüber
auf dem innerdeutschen Markte erhöhen würden. 1 Are in Ausführung des ahügen Bese troff a e in Ausführung der obigen immungen getroffenen ge⸗ E oder esnessece ihen Bestimmungen von der utschen Regierung unverzüglich der geteilt werden. v11XA“ 8 1 b) Die Maßnahmen zur Amwendung der Steuer⸗ und Tarif⸗
festgesetzten Programms festgestellt sein werden wird, werden
zwischen den Delegierten der deutschen Regierung und der Reparations⸗ kommission beraten werden. Letztere wird durch Vermittlung des
Garantiekomitees in den verschiedenen Staffeln eine zur Genüge aus⸗
gedehnte Ueberwachung ausüben, damit man in jedem Augenblick sich setzgebung, insbesondere von der
genau von der Anwendung dieser Lage der Steuerveranlagung und Steuererhebung Rechenschaft ablegt und geeignetenfalls die Mängel, welche diese Anwendung aufweisen könnte, feststellen kann. Sie wird Deutschland gegebenenfalls auf⸗ fordern, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um festgestellten Mängeln abzuhelfen, und wird die erforderlichen Maßnahmen treffen, falls Deutschland binnen einer angemessenen Frist ausreichende Maß⸗ nahmen nicht getroffen haben sollte. 8
B) Herabsetzung der Ausgaben
Zu ergreifende Mofhmahsnsn. 1
Die deutsche Regierung wird eine Revision der in dem von ihr als Anlage ihrer ar — entwurf aufgeführten Ausgaben herbeiführen und der Reparations⸗ kommission während des auf die gegenwärtige Mitteilung folgenden Monats unterbreiten. Eine beträchtliche Anstrengung, welche in dem der Mitteilung vom 28. Januar beigefügten Entwurf nur angehoben ist, kann und muß im Sinne einer Einschränkung der Ausgaben hin⸗ sichtlich der Betriebsverwaltungen, der Beseitigung der Subventionen, der Subsidien, der Ausgaben für öffentliche Einrichtungen, welche keinem unmittelbar dringenden Bedürfnis dienen, der Luxusausgaben des Beitrags zu den Ausgaben verschiedener Verwaltungs⸗ und anderer
keinem Falle, weder insgesamt noch für irgend ein Kapitel des Haus⸗ halts, die in dem so revidierten Haushalt für die Ausgaben auf⸗ geführten Ziffern außer in Ausnahmefällen und nicht ohne daß ent⸗ sprechende Kredite ordnunasmäßig bewilligt worden sind, überschreiten,
und es soll davon der Reparationskommission unverzüglich Kenntnis
gegeben werden. 1 1 Die deutsche Regierung wird davon absehen, einen Dienstbetrieb
oder eine Art von Ausgaben, welche zur Zeit nach den Bestimmungen des der Note vom 28. Januar 1922 beigefügten Haushaltsentwurfs von 1922 aus dem Reichshaushalt bestritten wird, auf den Haushalt lokaler Stellen übergehen zu lassen.
- Ueberwachung:
Die deutsche Regierung wird im Einvernehmen mit der Repara⸗ tionskommission ein Verfahren feststellen, um die Ueberwachung der im Haushalt vorgesehenen Ausgaben zu organisieren, um Ueberschreitungen von Krediten zu vermeiden und auf eine Art, daß die tatsächliche Ver⸗ wendung der Fonds klar zutage tritt. Das Garantiekomitee wird sich von der Wirksamkeit dieser Ueberwachung vergewissern. ..
2. Anleihe und Abgaben vom Kapital: — a) Innere Anleihen:
Die deutsche Regierung soll vor dem 30. April 1922 einen Ent⸗ wurf für die Ausgabe ihrer inneren Anleihen in anderer Form als der von der Reichsbank diskontierten Schatzanweisungen und in einem Betrage aufstellen, welcher genügt, um dem Fehlbetrage des Haus⸗ halts bis zu dem Augenblick etwas gegenüberzustellen, in welchem der Haushalt mit Hilfe des Ertrages der Steuern ins Gleichgewicht gebracht werden kann.
b) Aeußere Anleihen:
Die wichtige Frage der von Deutschland aufzuehmenden Anleihe zwecks Ermöglichung seiner Befreiung von einem Teil Seg Reparationsschuld in Kapital wird Gegenstand einer be⸗ onderen Mitteilung bilden. 8
Sollte die Flüssigmachung eines Teils der Schuld Deutsch⸗ lands durch solche Anleihen nicht in einer vernünftigen Frist zu erlangen sein, so soll die deutsche Regierung im Zusammenwirken mit der Reparationskommission die notwendigen Maßnahmen prüfen, um eine Zahlung in Kapital durch andere Mittel, ins⸗
lichen Realwerte Deutschlands zu bewirken,
lichen Teil der in der obenerwähnten Entscheidung vorgesehenen er⸗ mäßigten Zahlungen decken muß, während der andere Teil durch
1922 ent⸗
ab⸗
der Reichsbank oder nach der Verminderung der Kaufkraft der Mark⸗
Reparationskommission mit⸗
gesetzgebung Deutschlands, so wie sie nach der Verwirklichung des oben
Note vom 28. Januar 1922 vorgelegten Haushalts⸗
Organisationen usw. durchgeführt werden. Die Ausgaben sollen in
3. Kapitalflucht.
Die deutsche Regierung hat der Reparationskommission biz zum 3. April 1922 ein Programm von Maßnahmen vorzulegen welche dazu bestimmt sind, der mißbräuchlichen Ausfuhr von Kapital ein Ende zu machen.
Diese Maßnahmen sollen ganz besonders im Auge haben, die Tätigkeit der von der deutschen Regierung für die Erfassung der aus der Ausfuhr von Waren und Dienstleistungen aller Art her⸗ rührenden verfügbaren ausländischen Devisen und allgemeiner für die Sicherstellung der Rückkehr des Gegenwertes der Ausfuhr nach Deutschland wirksamer zu gestalten. 1
Das Garantiekomitee wird mit der deutschen Regierung ein Verfahren ausarbeiten, welches dazu bestimmt ist, die Ueber⸗ wachung, welche das Komitee zurzeit über die Ausfuhr und die Erfassung der Devisen ausübt, in jedem notwendigen Maße zu verst irken und zu erweitern, um die Ausführung der vor⸗ bezeichneten Maßnahmen wirksam zu überwachen.
Endlich wird die deutsche Regierung alle möglichen Maß⸗ nahmen ergreifen, um die Rückkehr früher ausgeführter Kapitalien nach Deutschland herbeizuführen.
Bei der Wichtigkeit, welche die Reparationskommission der Vermeidung der Kapitalflucht für die Zukunft unter Sicherung der Rückkehr schon ausgeführter Kapitalien nach Deutschland bei⸗ mißt, wird diese Frage den Gegenstand einer ergänzenden Prüfung der Reparationskommission bilden. Die Inkraftsetzung der er⸗ gänzenden Maßnahmen seitens der deutschen Regierung, welche die Reparationskommission wird veranlaßt sein können von ihr zu fordern, durch diese bildet eine der Bedingungen des Aufschubs.
b 4. Autonomie der Reichsbank.
Die deutsche Regierung wird die notwendigen gesetzlichen Maßnahmen, um die volle Unabhängigkeit der Reichsbank geger über der deutschen Regierung zur Befriedigung der Reparations kommission sicherzustellen, rechtzeitig treffen, damit sie vor dem 31. Mai in Kraft treten können. .
5. Statistiken.
Die deutsche Regierung wird vor dem 31. Mai in der gleichen Form und in den gleichen Fristen wie vor dem Kriege die Fest⸗ stellung und die Veröffentlichung der wirtschaftlichen und finanziellen Statistiken wieder aufnehmen. Sie wird in den Fristen, welche ihr von der Reparationskommission in jedem einzelnen Falle mitgeteilt werden, jede neue Statistik oder jede neue Form der Ausarbeitung von vor dem Kriege bestebende Statistiken schaffen, welche die Reparationskommission zwecks Aus⸗ führung des Vertrags und insbesondere der gegenwärtigen Be⸗ stimmungen für nützlich erachten sollte.
Die deutsche Regierung wird im Zusammenwirken mit dem Garantiekomitee darüber wachen, daß die Statistiken in eine Art und Weise vorgelegt werden, welche die Arbeiten der Reparationskommission erleichtert.
Die deutsche Regierung hat dem Komitee alle zur Erledigung seiner Aufgaben notwendigen Schriftstücke und Nachrichten zu Verfügung zu stellen und ihm alle von ihr geforderten Erleichte rungen für seine Nachforschungen zu gewähren. 1 6. Schwebende Fragen.
Die Bewilligung des Aufschubs ist ferner von der Lösung gewisser zurzeit schwebender Fragen zur Befriedigung de Reparationskommission abhängig, welche den Gocernstand eine weiteren Mitteilung bilden werden.
—
Preußen.
Der Provinziallandtag der Provinz Ostpreußen hat gestern, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, einstimmig
folgende von fämtlichen Parteien, einschließlich der Kommunisten,
unterstützte Erklärung angenommen: “ ½ Der Herr Oberpräsident hat bei Eröffnung des Provinzialland⸗ tages als Vertreter der Staatsregierung bekundet, daß Ostpreußen nicht willens sei, das Schicksal des Wilnaer Landes zu teilen. Es unterliegt keinem Zweifel, daß die gegen Ostpreußen ge⸗ richteten Pläne nicht allein bei einzelnen Schwärmern besteben, sondern Gemeingut weiter Kreise in Polen sind. Demgegenüber erklärt der ostpreußische Provinziallandtag, daß die gesamte ost⸗ preußische Bevölkerung in dem festen Willen einig ist, di Ausführung der oben gekennzeichneten Pläne nicht zu dulden. 1 In sämtlichen Ortschaften der Marienwerder Niederung fanden gestern Kundgebungen gegen den Spruch der interalliierten Grenzfestsetzungskom mission und die damit verbundene Zerreißung des Deich⸗ verbandes statt. Auch Marienwerders selbst und aller Orte
regung bemächtigt. Das Volk fordert den durch Artikel 97 des Friedensvertrags garantierten Zugang zur Weichsel und Beachtung der Artikel 28 und 30, nach denen nur die Mitte der Hauptschiffahrtslinie der Weichsel als Grenzlinie in Frage kommen kann. v“
Oesterreich.
Im Nationalrat legte gestern der Finanzminister Gürtler unter Hinweis darauf, daß eine Gewährung auswärtiger Kredite die Grundlage für eine Sanierung des Staatshaus⸗ haltes biete, das auf dieses Ziel gerichtete Reform⸗
programm der Regierung dar. 1““ Laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros“ erklärte er zunächst, daß die im Gesetze vorgesehene Schaffung eines aus aus⸗ wärtigen Krediten zu bildenden Fonds zur Regelung des Valuta⸗ marktes den ernsten Willen bezeugen solle, die Auslandskredite nicht einfach zur Deckung des Abganges der Staatswirtschaft aufzuzehren, sondern zur Sanierung der gesamten Staatswirtschaft zu benützen. Es sei der ernste Wille aller für die österreichische Finanzpolitik ver⸗ antwortlichen Faktoren, das Budget durch eigene Kraft auf dem Wege der Selbsthilfe aufzubauen. Die von der Regierung vorge⸗ schlagenen Maßnahmen würden den Ernst der Gesinnung bekräftigen. Als unmittelbare und mittelbare Folge der Wirkung der Kredite auf die budgetäre Lage erwartet er eine bedeutende Verminderung der gegenwärtig ungefähr 200 Milliarden Kronen betragenden Kurs⸗ verluste sowie eine Verminderung des Aufwands des Staates süt sachliche und ganz besonders für personelle Ausgaben. Während die durch Regierungsmaßnahmen innerhalb des letzten Jahres erzielten Mebreinnahmen, von fast 300 Milliarden Kronen mangels ausländischer Kredite eine Besserung im Staatshaushalte nicht herbeizuführen ver⸗ mochten, sei nunmehr, wo man ernstlich an eine Stabilisierung des Geld⸗ wertes werde schreiten können, die Voraussetzung gegeben, die finanzpolili⸗ schen Maßnahmen zu einer Gesundung der staatsfinanziellen Lage einzu⸗ stellen. Gleichsam als Vorläufer der durch die Kredite eingeleiteten Entwicklung würden dem Nationaltat Regierungsvorlagen über ein Erhöhung der Stempelgebühren sowie über Einführung einet Kapitalgewinnsteuer und Warenumsatzsteuer mit einem schaͤtzungz⸗ weise angenommenen Gesamtjahresertrage von 14 ½ Milliarden Kronen unterbreitet werden. Als weitere Mahnahmen seien in Aussicht ge⸗ nommen eine Erhöhung der Branntwein⸗, Bier⸗ und Weinsteuer in einem Jahresmehrertrage von rund 23 Milltarden, die Einführung einer Mineralölsteuer mit Mehreinnahme von einer Millliarde⸗ eine Erhöhung der Tabakpreise mit einem jährlichen Einnahmeüber, schuß von mindestens 50 Milliarden, eine Erhöhung der Salzprei⸗ mit jährlichem Mehrertrag von rund 8 Milliarden, Erhöhungen den Tarife für Post, Telegraph und Telephon bis zur vollständins, Deckung des gegenwärtigen Defizits, Einzührung eines Reformtanne. bei den Eisenbahnen behufs voller Deckung des Betriebsabgangae
besondere durch eine Abgabe auf die beweglichen und unbeweg⸗
Der durch Minimalsätze garantierte Ertrag der Zölle die Grundlage für eine etwaige Sicherstellung von Aus⸗
rchend diesem Beschlusse zu handeln.
des ehemaligen Abstimmungsgebiets hat sich eine große Er⸗⸗
zkrediten bilbden. Durch Schaffung eines neuen oll⸗ 5 soll der Zollertrag auf etwa 70 Milliarden “ mzilisiert werden. Der Finanzminister erörterte sodann das Problem
Abbaus der Ausgabenseite des Budgets und entwickelte ein auf
im der gesamten Verwaltung abzielendes Regierungsprogramm.
jeßlich gab er der Ueberzeugung Ausdruck, daß es durch Einfluß
kredite auf die valutarischen Verhältnisse Oesterreichs und durch zufammenwirken der auf die Einnahmen⸗ und die Ausgabenseite des zudgets gerichteten Maßnahmen gelingen werde, das Gleichgewicht i Staatshaushalt herbeizuführen oder in greifbare Nähe zu rücken.
tHilfe der Völkerbundkredite würden die Grundlagen einer neuen dertbeständigen Währung zuverlässig gelegt werden können.
— Der Vertreter des englischen Schatzamtes in Wien, goung, hat im Hinblick auf die Zustimmung des österreichi⸗ cjen Nationalrats zu dem Gesetz über die Verwendung der unswärtigen Kredite und auf das von der Regierung bekannt⸗ eegebene Finanzprogramm den englischen Kredit für die sterreichische Regierung zur Verfügung gestellt.
— Infolge der Washingtoner Nachricht über eine neue An⸗ ihe für Oesterreich sind in Washington Erkundigungen engezogen worden, die, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mit⸗ tilt, folgendes ergeben haben:
zm Senat gelangte der unter dem Namen Joint⸗Resolution be⸗
se Antrag des Senators Lodge zur Annahme, der die Rü ck⸗ ällung der amerikanischen Pfandrechte auf die sterreichischen Aktiven betrifft. Dieser Antrag geht jetzt sinen verfassungsmäßigen Weg und dürfte, wie aus den eingelaufenen inflichen Meldungen ersichtlich ist, bereits in wenigen Tagen Gesetz
n. Damit kann die Hauptschwierigkeit für die Rückstellung dieser
viandrechte für Oesterreich, soweit sie sich auf die Vereinigten Staaten wiehen, als gelöst betrachtet werden. 8
Großbritannien und Irland.
Die alliierten Sachverständigen haben in etrigen Vormittagssitzung die Bildung eines Redaktions⸗ zusschusses beschlossen, der den Auftrag erhält, einen Bericht erzubereiten, der die Anempfehlungen der Sachverständigen ir die verschiedenen Regierungen enthält. Die Sachverständigen
hierauf dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge e Prüfung des italienischen Berichts fort und elien weiterhin aus dem englischen und dem italienischen pericht die allgemeinen Grundsätze fest, die geeignet nd, von allen Alliierten angenommen zu werden und se dem endgültigen Bericht einverleibt werden sollen. die italienischen ebenso wie die englischen Sachverständigen uben in ihrem Bericht vorgeschlagen, daß die Wiederauf⸗ iahme der Wirtschaftsbeziehungen mit Sogwjet⸗ üßland in der Form eines Vertrags den Regierungen an⸗ ofohlen wird. Die Franzosen und die Belgier standen dieser dee nicht günstig gegenüber. Die Frage ist in der Weise ge⸗ egelt worden, daß in dem endgültigen Bericht bei der Stelle her die Wiederaufnahme der wirtschaftlichen Beziehungen nicht son einem Vertrage gesprochen wird. Am Nachmittag wurde eine Vollsitzung abgehalten; es fanden nur persönliche Be⸗ mrechungen statt.
— Im Unterhause fragte ein Abgeordneter gestern, ob das lische Kabinett mit Rücksicht auf das Fernbleiben der Ver⸗ tigten Staaten von der Genneser Konferenz den Be⸗ zuß, sich auf der Konferenz durch den Premierminister ersönlich vertreten zu lassen, rückgängig machen werde. Der en Chamberlain verneinte diese Frage und be⸗ perfte: —
In Cannes sei beschlossen worden, daß die Premierminister feder alion, wenn möglich, persönlich an der Konferenz teilnehmen sollten. die britische Regierung ebenso wie Lloyd George beabsichtigen, ent⸗ Angesichts der Wichtigkeit und der Rolle, die der Premierminister ge⸗
eeten
*r Genueser Konferenz
pielt habe, und angesichts des großen Einflusses, den er in Groß⸗
iiannien ausübe, würde es ein Unglück sein, und zwar nicht allein it England, wenn er verhindert sein würde, nach Genua zu gehen.
Darauf gab Churchill eine Erklärung über die Lage an der Grenze von Ulster ab. Er sagte:
Beide Parteien schieben sich gegenseitig die Schuld für die vor⸗ gekommenen Angriffe zu. Die Lage erfordert eine baldige Zusammen⸗ inft der Regierungshäupter von Nord⸗ und Südirland. Ferner iro es möglicherweise notwendig sein, durch britische Truppen eine Wiperrungskette an der Grenze zu ziehen, um die Feindseligkeiten srischen beiden Parteien in der Weise zu verhindern, wie dies seiner⸗ geit in Oberschlesien geschehen ist.
Frankreich. G
Der Botschafter der Vereinigten Staaten in Paris at gestern dem Ministerpräsidenten Poincaré die Note der Washingtoner Regierung über die Rückerstattung der gesetzungskosten des amerikanischen Heeres am linken heinufer überreicht. Die Note ist, dem „Wolffschen Telegraphen⸗ fir“ zufolge, ein sieben bis acht Seiten umfassendes Schriftstück, ß die Frage in ihrer Gesamtheit und auch vom rechtlichen gesichtscunkt aus behandelt. Die amerikanische Regierung 8 darin dar, daß sie alle alliierten Vorschläge entgegen⸗ sehmen werde, die geeignet seien, eine vernünftige Regelung der Zahlungen, die den Vereinigten Staaten für die Kosten
ihrer Besatzungsheere geschuldet würden, herbeizuführen. Die
Note erwähnt nicht die kürzlich zwischen den Alliierten ver⸗ inbarte Verteilung der schon von Deutschland gezahlten geträge; sie beschränkt sich lediglich darauf, das Recht der Krreinigten Staaten auf Rückerstattung festzusetzen, ohne eine Ftist zu stellen.
— Die Verhandlungen über die Orientfrage saben gestern nachmittag begonnen. Die Minister beschlossen tbiger nelle zufolge ein gemeinsames Telegramm an die segierungen von Konstantinopel, Angora und Athen u senden. In diesem Telegramm wird gesagt, daß, um diese Aegierungen instandzusetzen, Kleinasien zu räumen, die aliierten Minister des Aeußern ihnen vorschlügen, einen Vaffenstillstand abzuschließen, und zwar unter den fol⸗ senden Bedingungen: Die Feindseligkeiten zwischen der Türkei⸗ nd Griechenland hören an einem noch festzusetzenden Tage auf. Die Truppen halten die Hauptlinien, — laben, weiter besetzt, doch sollen die vorgeschobenen Teile zurück⸗ sesogen werden, so daß ein Zwischenraum von etwa zehn Kilometern zwischen den beiden Fronten gelassen wird. Es verden alliierte Kommissionen zur Kontrolle gebildet werden, 8 die eingegangenen Verpflichtungen eingehalten düe Dauer des Waffenstillstands werde drei Monate vnnte ohne vorherige Benachrichtizung bis z terzeich: 8 Präliminarfriedens erneuert werden. Die drei alliterten berkommissare in Konstantinopel, General Pellet, Marquis paconia und General Harrington, werden aufgefordert, sich zu veisändigen, um von der türkischen Regierung eine Antwort unf diese Vorschläge sobald wie möglich zu erhalten. 8.— Der im Senat verteilte, vom Generalberichterstatter Fenator Berenger verfaßte Bericht des Finanzaus⸗ schusses über das Budget, der von Deutschland zu er⸗ dattenden Ausgaben für das Jahr 1922 erörtert auf
sein und
ihrer.
die sie augenblicklich besetzt
werden.
zur Unterzeichnung
250 Seiten die gesamte Reparationsfrage und die Zahlungen Deutschlands. Damit rollt der Bericht, wie die „Agence Havas“ in ihrer Mitteilung bemerkt, gleichzeitig die gesamte Frage der französischen Finanz⸗ und Haushaltspolitik auf, da die von Deutsehland zu ersetzenden Ausgaben in Wirklichkeit nicht ersetzt würden und nur durch 5 Anforderungen an den Anleihemarkt oder an die Steuerkraft sichergestellt werden könnten. 4 Die Vorgeschichte des Wiederherstellungsbudgets für das Jahr 1922, heißt es in dem Bericht, sei zugleich die Geschichte der zahl⸗ reichen Mißerfolge der Reparationskommission und der aufeinander⸗ folgenden Verzichtleistungen des Obersten Rates von den Ab⸗ machungen von Hythe und Spaa im Jahre 1920 gerechnet bis zu denen von Paris und London im Jahre 1921 und von Cannes im Jahre 1922. Senator Berenger stellt sich unter An⸗ ljührung zahlreicher Einzelheiten auf den Standpunkt, daß Deutschland vollkommen in der Lage sei, seine Schulden zu bezahlen, wenn es wolle, denn seine Wirtschaftslage sei glänzend. Aber es habe sozusagen systematisch den Bankerott des Staates eingeleitet, um das Land, die Trusts und die Kartelle frei zu machen. Der Garantieausschuß hat nach dem Berichterstatter seit November 1921 keinerlei ernstliche Steuer⸗ und Währungskontrolle ausgeübt. Berenger wiederholt die längst widerlegte Behauptung, die Deutschen zahlten dreimal so wenig Steuern wie die Franzosen und viermal so wenig wie die Engländer und fügt hinzu, deshalb sei ein entschiedenes Vorgehen geboten, um der völligen Zerrüttung der deutschen Staatsfinanzen abzuhelfen. Dann würde Deutschland auch in der Lage sein, Frankreich und seine Verbündeten bezahlt zu machen. Der Finanz⸗ ausschuß des Senats lehnt deshalb im Einvernehmen mit der Re⸗ gierung es ab, in das Budget Ziffern und Einnahmequellen einzu⸗ stellen, die aller Wahrheit, ja aller Wahrscheinlichkeit zuwiderlaufen, wie etwa 7 Milliarden, die angeblich Deutschland im Laufe des Jahres 1922 zahle, während vor aller Augen sichtbar sei, daß es sie nicht zahlen werde, und niemand sagen könne, was es tatsächlich zahle.
—. In der gestrigen Sitzung der Kammer wurde die allgemeine Aussprache über das Militärdienstpflichtgesetz geschlossen. Die Kammer beschäftigte sich alsdann mit einem
und die Regierung auffordert, den Unterzeichnern des Ver⸗ sailler Friedensvertrages die gleichzeitige Entwaffnung und Aufhebung der ständigen Heere und die Einrichtung einer internationalen Streitkraft vorzuschlagen, die die Entscheidungen des Völkerbundrats auszuführen hätte. Dieser er . den der Abgeordnete Sembat begründete, wurde mit 403 gegen 77 Stimmen abgelehnt.
Rußland. Niach einer Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ ist auf der Konferenz der Vertreter der Transkaukasischen Republiken in Tiflis beschlossen worden, eine gemeinsame Regierung der Transkaukasischen Republiken zu errichten. Im Präsidium der Sowfjet⸗Volkskommissäre der Transkaukasischen Republiken befinden sch Marianow, Mdivani und Mjasnikow. * 8 Belgien. Die Kammer hat den Gesetzentwurf über die Ab⸗ änderungen des Zolltarifs für Waren, die aus Deutsch⸗ land eingeführt werden, mit 87 gegen 14 bei 39 Stimm⸗ enthaltungen angenommen. 6
Schweiz. Die Vermitklungsbemühungen
des Präsidenten Calonder in den deutsch⸗polnischen Verhandlungen sowie die direkten Besprechungen zwischen den deutschen und polnischen Bevollmächtigten, die gestern fortgesetzt wurden, haben, seitdem die Einigung in der Frage des Verkehrs über Kreuzburg erzielt worden ist, wie „Wolffs “
meldet, zu keinem weiteren Ergebnis mehr geführt und sind nunmehr eingestellt worden. Die drei wichtigen Fragen: 1. der Liquidation, 2. der Anwendung des Artikels 256 des Versailler Vertrages auf das deutsche und preußische Staatseigentum und 3. der Zuständigkeit des internationalen gemischten Ausschusses für den Minderheitenschutz müssen infolgedessen durch Schiedsspruch des Präsidenten gelöst werden. Heute und morgen werden daher in öffentlichen Sitzungen der Konferenz die endgültigen Grundlagen für den Schiedsspruch geschaffen werden, und zwar wird die Donnerstags⸗Sitzung der Frage der Liquidation, die Freitags⸗ Sitzung den beiden anderen Fragen gewidmet sein. Der Präsident Calonder wird die Sitzungen mit einer einleitenden Ansprache eröffnen, worauf der Reichsminister a. D. Schiffer und der Minister Olszowski ihre Auffassungen vertreten werden. Der Schiedsspruch wird dann wahrscheinlich am Sonnabend oder Montag in neuer ordentlicher Sitzung gefällt werden. Dabei mag daran erinnert werden, daß der Präsident
für die eine wie für die andere Auffassung entscheiden kann, aber auch seine Entscheidung auf Grund einer dritten Lösung fällen darf.
— Eine gestern erschienene amtliche Mitteilung des Völkerbundssekretariats bestätigt die Meldung über eine Zusammen kunft des Völkerbundsrats am 24. März in Paris zu einer Besprechung über die Beteiligung des Völkerbundsrats an der Genueser Konferenz. Es bestätigt sich gleichfalls, daß England und Frankreich an den Präsidenten es Rats in dieser Angelegenheit herangetreten sind. Der Völker⸗
in welcher Form die Beteiligung durchzuführen ist.
Parlamentarische Nuachrichten.
Der Reichstagsausschuß für auswärtige An⸗ gelegenheiten trat gestern, wie das „ 1 Vereins deutscher Zeitungsverleger“ berichtet, in Anwesenheit des Reichskanzlers Dr. Wirth und des Ministers des Auswärtigen ünderung des Wiesbadener Abkommens zu beraten. In der Uriprachs kam zunächst der Abg. Dauch (D. Vp.) zum Wort, dem der Reichskanzler erwiderte. Während der Ver⸗ handlungen trat eine Mitteilung über den Inhalt der Reparations⸗ note ein; der Ausschuß besch 1 deshalb, seine Verhandlungen ab⸗ zubrechen, und er wird voraussichtlich. am Freitag wieder zu einer Sitzung zusammentreten, um zunächst über die Reparations⸗ note zu beraten.
9 alts der Reichseisenbahn fortgesetzt. Ein Mit⸗ ei 1 dach nt sozialdemokratischen Fraktion kritisierte die Personalpolitit des Reichsverkehrsministeriums. Die Entlassung von Arbeitern schaffe in das ganze Personal Unruhe und erhöhe die Un⸗ zufriedenheit Während seit 1913 an Beamten 61 vH mehr eingestellt worden seien sei die Zahl der Arbeiter nur um 17 vH erhöht worden. grüßte die in der Denkschrift enthaltene Anerkennung der Pflicht⸗ erfüllung der Beamten und Arbeiter. Der Reichsverkehrsminister
Groener äußerte sich, wie das „Nachrichtenhüro des
verkehrs
sozialistischen Vorschlag, der die Vertagung der Debatte wünscht
für seinen Schiedsspruch völlig freie Hand hat und sich sowohl
bundsrat wird nunmehr darüber zu entscheiden haben, ob und
„Nachrichtenbüro des
Dr. Rathenau zu einer Sitzung zusammen, um über die Ab⸗
— Im Hauptausschuß des Reichstags wurde die Beratung
Für die Materialbeschaffung müsse mehr geschehen. Der Redner be⸗
Vereins deutscher Zeitungsverleger“ berichtet, sehr ausführ⸗ lich zu den verschiedenen Anregungen, die in der Aussprache des vorhergehenden Tages vorgebracht worden sind. Im Personen⸗ verkehr habe die Tariferhöhung im Monat Juni 1921 eine Mehr⸗ einnahme von 33 ½ vH gebracht, im November 1921 eine solche von 65 vH., im Dezember 192! eine Mehreinnahme von 88,8 vH und im Januar 1922 eine solche von 83,8 vo. Im Güterverkehr habe sich im April 1921 eine Mehreinnahme von 80,4 52 im November 1921 eine solche von 183,3 vH, im Dezember 1921 eine Mehr⸗ einnahme von 240 vH, im Januar 1922 eine solche von 245.1 vH ergeben. Die Tatsachen bewiesen, daß eine Abnahme des Güter⸗ nicht zu erwarten sei. Auch die Besetzung der Per⸗ sonen⸗ und Schnellzüge sei mit 66 bis 72 vo im Gesamtdurch⸗ schnitt als recht gut zu bezeichnen, obwohl wir doch nicht in der eigentlichen Reisezeit uns befänden. Schlafwagen dritter Klasse seien auf den Strecken nach München, Königsberg und Köln eingeführt.
Die Besetzung sei eine gute; auf den Linien nach München und
Königsberg seien regelmäßig ¾ der Schlafwagenplätze durchschnittlich besetzt, auf der Strecke nach Köln werde die dritte Klasse der Schlafwagen etwas weniger benutzt. Der Minister hielt die Wagengestellung im vergangenen Jahre für nicht zufrieden⸗ stellend. Aber man möge bedenken, bereits wieder eine respektable Höhe erreicht habe. Im ganzen betrage im Oktober 1921 die Zahl der Wagenachs⸗ kilometer schon wieder 91,9 vH der Vorkriegszeit. Auf zahl⸗ reichen Strecken sei der Verkehr der Vorkriegszeit sogar schon wesent⸗ lich überschritten worden. Sehr ungünstig habe auf die Wagen⸗ gestellung der Fortfall der Saarkohle gewirkt, da als Ersatz hierfür zur Versorgung Süddeutschlands die Kohle aus dem entfernten Ruhr⸗ gebiet und dem noch weiter entfernten Oberschlesien herangefahren werden müsse. Dies schaffe in erster Reihe eine starke Ueberlastung der Rheinlinie. Dagegen sei die Wagengestellung für Braunkohle i den mitteldeutschen Bezirken bedeutend gestiegen. Der Minister gab dann noch bekannt, daß vom 1. Juni ab beschleunigte Personenzüge mit 4. Klasse fahren werden, so nach Eydtkuhnen, Altona, Strallund, München usw. Abg. Geck⸗Mannheim (Soz.) führte darüber Klage, daß bei den heute bestehenden Tarifsätzen für die Umschlagladung der Bezug von Massengütern auf dem Wasserwege sich so verteuert habe, daß diese Steigerung für die hierauf angewiesenen Industrien katastrophal wirke. Abg. Dr. Pachnicke (Dem.) bezweifelte, ob der Optimismus des Ministers in den Tatsachen seine Rechtfertigung finden werd Die Gehaltserhöhungen, die für das Reich 15 Milliarden betrüge und in der Hauptsache auf die Eisenbahn entfielen, ebenso die fortgesetzte Geldentwertung würden alle Voranschläge um. werfen. Die Bilanzverhältnisse bedürften einer genauen Nach prüfung. Die Schlafwagen dritter Klasse⸗ hätten Antlang gefunden, bedürften freilich technischer Verbesserungen. V orttarif sei auf Orte auszudehnen, in denen sonst infolge hohen Fahrkosten eine Entwertung des Grundbesitzes und eine Einschränkung der Erwerbsmöglichkeit eintrete. Abg. Seiber: (D. Vp.) wies darauf hin, daß durch die mangelhaft Beschaffenheit und Anlage vieler Ladehallen, Ausladegleise und Rangierhahnhöfe enorme Verluste an Zeit und Kohl entständen. Stundenlang müßten jetzt die Güterzüge unter Damp vor den Rangierbahnhöfen halten, ehe sic entsorden werde könnten. Was dadurch an Kohle nutzlos sei ungeheuer; außerdem ständen . Waggons zwecklos da, was auf die Wagengestellung schädigend zurück wirke. Durch sinngemäßen Umbau der Ladehallen und Ausladeglei könnten viele große Verluste erspart werden. Abg. Degler (D. Nat.) führte aus: An Ausschüssen scheine die Eisenbahnver waltung keinen Mangel zu leiden. Von positiver Arbeit dieser
Ausschüsse sei jedoch wenig zu spüren. In der Organisationstrage
sei das einzige Ergebnis der Vorschlag, drei zentrale Aemter einzu richten. Gegen die Einrichtung solcher Aemter seien erbebliche Be
denken geltend zu machen. Ueber die großen Fragen der Organisation,
wie Trennung des Baues vom Betriebe, Vereinigung von Betrieb un Verkehr, Unterstellung der Dienststellen eines Ortes unter eine Vorstand, Beseitigung der Aemter oder Stärkung ihrer Stellun habe sich der Minister nicht ausgesprochen. Redner Mitteilungen über die Personalreform, Vorbildung der höhere Beamten, der Supernumerare, der Militäranwärter. Bei Gestaltun der Tarife wünsche er eine schonende Behandlung Ostpreußens. Di Wagenverteilung werde einer Nachprüfung in der Richtung zu unte ziehen sein, ob nicht den Dienststellen größere Selbständigkeit als bis
daß der Verkehrsumfang
verbinacht werde aber auch Lokomotiven und
Ebenso vermisse der
ber der Gestellung einzuräumen sei. Der Wagenumlauf werde sich durch Herstellung von Selbstentladewagen sowohl für Anschlußgleise
als auch für den Freiladeverkehr sehr erheblich beschleunigen lassen Der Redner bat um Angaben darüber, wie sich die Personalvermehrun
verteile und wünschte, daß die Schlafwagen dritter Klasse baldigst auch auf der Strecke Berlin — Breslau eingeführt würden. Bei dem Gedingeverfahren sei der größte Wert auf die richtige Bemessung Stückzeiten zu legen. Der Staatssekretär Stieler gab in groß Zusammenhang ein Bild der allgemeinen Tariferhöhungen: Bie
infolge des Achtstundentags auf die verschiedenen Arten des Personals
1. Dezember 1920 waren allmähliche Tariferhöhungen erfolgt, die in
sehr vorsichtiger Weise eine prozentuale Steigerung bezweckter Bis zu diesem Datum wurden die Tarife um insgesamt 490 pvH erhöht. Bei den späteren Tariferhöhungen wurden die Streckensätze in ganz erheblicher Weise gestaffelt, derart, da weitere Strecken günstiger gestellt wurden als kurze Strecken. Sollt beispielsweise der Frachisatz für 100 km 160 ℳ betragen, so wurd
er für 1000 km nicht auf das Zehnfache festgesetzt, sondern nur auf
820 ℳ. Das tat man in besonderer Berücksichtigung von Ostpreußen, Was die gewünschten Ausgleichstarife
Süddeutschland und Bayern. für die Umschlagplätze betreffe, so erklärte der Staatssekretär. di Binnenschiffahrt sei vollauf belastet. Durch die Erhöhung der Tarife
dann
8
habe der Frachtverkehr nicht gelitten. Es werde aber trotzdem die an⸗
geregte Frage erwogen werden. Auch Abg. Ersing (Zentr.) trat für die Schaffung von Ausgleichstarifen bei den Umschlagplätzen ein, damit de Interessen und Wünschen der süddeutschen Industrie entgegengekommer werden könne. Der Nachteil, der daraus entstände, daß die Ausgleichs tarife nicht gewährt würden, sei unendlich größer als die Ausfälle a Einnahmen. und von Selbstentladewagen in möglichstem Ausmaße fördere. Abg Dr. Maretz ki (D. Vp.) erkannte die neuerlichen Leistungen de Hauptwerkstätten an und hoffte, daß das dort bewährte Gedingever überall zur Einführung gelange. Leider Organisationen der Arbeitnehmer gegen seinen tatsächlichen Erfolgen schon
sei, die
mit Front
wieder
Abg. Stücklen (Soz.) verlangte einen billigen Vorortverkehr für
den Chemnitzer Industriebezirk. Er fragte dann, warum die Eisen bahnverwaltung den äußerst rentablen Schlafwagenbetrieb aus de Hand gegeben und der Mitropagesellschaft übertragen habe. Dem Vernehmen nach solle der betreffende Geheimrat, der seiner zeit Sache mit der Direktorium der klagte sich der Redner darüber, Schlafwagenkarten in vielen verfahren werde.
Mitropa geführt habe, jetzt in Mitropa eingetreten sein. daß bei
der Ausgabe
Konnexionen usw. Die Eisenhahnverwaltung müsse scharf zufassen, um die 8 mit den Schlafwagenkarten zu verhindern. Vielleicht wäre es gut, wenn einmal ein Hotelportier ing
Ministerium berufen würde; dieser könnte den Herren die beste Aus. Junft geben über alle die Schleichwege und Hintertüren, die bei
der Nachfrage nach Schlafwagentarten jetzt zu benutzen seien Der Staatssekretär Stieler bielt es nicht für möglich. daß im Augenblick eine Ausdehnung der Vororttarife, wie
sie von einigen Vorrednern gewünscht worden sei, ins Auge gefaßt
werden könne. Es seien hierbei die Interessen in den verschiedenen Landesteilen verschieden. Jetzt gebe es Vororttarife nur um Berfin
und Hamburg. Eine Ausstaͤttung weiterer Ortschaften mit Vorort. tarifen würde für die Eisenbahnverwaltung einen so namhaften Aus.
fall an Einnahmen bedeuten, daß dies ganz außer Diskussion
Der Ministerialdirektor Angererklärte, daß die Eisen. bahnverwaltung den Bau von. Güterwagen mit großer Ladefähigkeit
fahren, das auch von der dortigen Arbeiterschaft begrüßt worden machten dieses System
im Reichsverkehrsministerium die Verhandlungen in a as Des weiteren be⸗ von Fällen unmöglich ordnungsgemäß Zur Erlangung von Schlafwagenkarten bedürfe man oft besonderer Schleichwege und aller möglichen Mittelchen, hier einmal