Hindernisse und Hemmungen, die im Wege stehen, sind wegzu⸗ räumen, so vor allem auch die überaus störende Zwangswirtschaft. Zur Vertiefung 8,Zö der Landwirte sind auch Lehr⸗ wirsschaften einzurichten; dafür geeignete Leiter und Wirtschaften werdan sich immer finden. Die landwirtschaftlichen Ferl bule Preußens sind ausreichend und können noch mehr Schüler auf⸗ nehmen; dagegen ist fun die Bedürfnisse der Landwirtschaft an den verschiedenen Universitäten noch lehe ungleich gesorgt. Für jede Provinz nns ein landwirtschaftliches Seminar vorhanden sein. An landwirtschaftlichen Mittelschulen haben wir nur eine kleine Anzahl, die unverkümmert bleiben muß. Ein großer Mangel bot an landwirtschaftlichen Winterschulen; wir brauchen über 600 und haben nur 200. Hier muß das Ministerium helfend ein⸗ greisen. Gerade die Winterschulen sind besonders geeignet, die be der landwirtschaftlichen Erkenntnis in die breiten ssen der landwirtschaftlichen Bevölkerung zu tragen. Auch die neue Aufbauschule muß dem landwirtschaftlichen Unterricht Be⸗ achtung schenken. Auf die Pferdezucht mu der Minister vor allem seine Aufmerksamkeit richten. Gegen den Vorwurf des Wuchers muß die Landwirtschaft sich auf das entschiedenste ver⸗ wahren. — Die Nordseefischer geben jetzt ihre Fünge nicht mehr an das Inland, sondern an das Ausland ab. Der Minister sollte doch Anweisung geben, daß sie angewiesen werden, wenigstens einen Teil an das Inland gelangen zu lassen, um die Ernährung der großen Städte zu erleichtern. — Wir wollen, darin stimme ich dem Abg. Milberg zu, nicht länger Bürger zweiter Klasse sein; wir verlangen die ushebung der Zwangswirtschaft gerade au 88 die Bauern. Die Umlage ist das größte Unrecht, was uns auern zugefügt werden konnte. Aus dem Erlaß des Vorstandes des Reichslandbundes kann man keinen Streik herauslesen, an den ist nicht gedacht, der Bund verfügt über andere Mittel. In einzelnen Fällen ist den Leuten von der Kreiswirtschaftsstelle alles, was sie besaßen, auf dem Wege der Umlage fortgenommen worden. (Hört, hört! Wo Uven diese Bauern ihr Recht egen einen unverständigen Landrat? Lassen Sie allen politischen Fofespalt ahren, dann wird es auch am wirtschaftlichen Wieder⸗ aufbau nicht fehlen. (Beifall bei den Deutschnationalen.)
Abg. Witt (D. Vp.): Mit der heutigen Gestaltung des Wirtschaftslebens können wir nicht vorwärts kommen; unter der Steuerlast und unter dem Druck weiterer wahnsinniger Forde⸗ rungen der Entente müssen wir über kurz oder lang zusammen⸗ brechen. Was kann zur Abwehr geschehen? Wollen wir abwarten, bis der Bürgerkrieg da ist? Nein, wir suchen einen anderen Weg! Wir müssen die Volkskraft erhöhen. Die Produktion kann ganz außerordentlich gesteigert werden, wenn genügend Dünger ge⸗ liefert wird. Jeder praktische Landwirt wird Ihnen dafür garan⸗ tieren. Allerdings müssen die Fabriken wie Leuna auch dauernd arbeiten, was leider wegen des Kohlenmangels nicht durchweg der Fall ist, und auch der Beamtenstreik, der die teilweise Zer⸗ störung der Lokomotiven nach sich zog, ist hier mitschuldig geworden. Fallen diese Erschwerungen weg, so wird sich die Pro⸗ duktion sicher außerordentlich erhöhen. Durch den Mehrverbrauch an künstlichem Dünger wird allein schon ein Teil der vorhandenen Ernährungsschwierigkeiten behoben werden; schließlich wird die heute noch vorhandene Einfuhr in eine Ausfuhr hochwertiger Artikel verwandelt werden. — Auf dem Gebiete der Pferdezucht wird großer Erfolg durch allgemeine Immunisierung gegen Krank⸗ heiten zu erzielen sein, wie sie die Fortschritte der Tierheilkunde jetzt ermöglichen. In der Moorkultur sind noch ganz enorme Er⸗ folge möglich; allein vor den Toren Berlins sind 250 000 Mogen Moorboden vorhanden, der auf Kultur wartet. Den bezüglichen Ausschußanträgen wird das ganze Haus hoffentlich beistimmen. Die Sturmschäden der letzten Zeit haben nicht bloß Borkum, sondern vor allem die Westküste Schleswig⸗Holsteins stark mit⸗ genommen. — Auf die Mißstände, die der illegitime Düngerhandel mit sich bringt, muß die Verwaltung ein besonders wachsames Auge haben. — Das Lehrwesen muß in der Landwirtschaft noch weiter ausgedehnt und gepflegt werden. Jeder Landwirt muß irgendeine landwirtschaftliche Schule besucht haben. Schleswig⸗ Holstein verdankt seine wirtschaftlichen Erfolge gerade der Tüchtig⸗ keit seiner Landwirte. (Beifall rechts.)
Abg. Schulz⸗Neukölln (Komm.): Bei ihrem so ausposaunten „Hilfswerk“ leitet die Großagrarier nackteste Profitsucht. Der Großgrundbesitz ist wirtschaftlich mehr als rückständig und daher der Hauptschuldige an dem Elend der deutschen Volksernährung. Wir müssen Riesenmengen an Lebensmitteln zu Phantasiepreisen ein⸗ führen. Die Agrarier aber wollen ihr „Hilfswerk“ nur durchführen, wenn „Ruhe und Ordnung im Lande herrscht“. Darunter verstehen sie die Fesselung des Landarbeiters, das Verbot des Streiks. Aus dem Müllberg des Abg. Milberg hörten wir auch heraus: Freiheit von jeder Fessel! d. h. völlige Wucherfreiheit, unbeschränkte Aus⸗ powerung des Konsumenten! Uebrigens hat Herr Schmidt, der sozialistische Führer des Deutschen Landarbeiterverbandes, auch die Trommel für dieses „Hilfswerk“ geschlagen. Mit der Bewilligung anständiger Löhne an die Landarbeiter wäre schon viel erreicht, aber davon sind die Väter dieses angeblichen „Hilfswerks“ himmelweit entfernt; es ist ihnen lediglich um ihren eigenen Profit zu tun. Die Berichte, auf die sich der Minister bezüglich der Durch⸗ führung der Betriebsratswahlen in landwirtschaftlichen Be⸗ trieben berief, sind gefärbt oder gefälscht; tatsächlich ist die Maßregelung von Betriebsräten nach wie vor an der Tagesordnung. Die 30 Millionen Staatsgelder für die ganz un⸗ nützen Pferderennen beantragen wir für die Unterstützung der stillenden Mütter und ihrer Säuglinge zu verwenden. Die Ent⸗ lassung solcher Mütter aus den Anstalten mitten im Winter und ohne daß sie Subsistenzmittel haben, ist eine Barbarei. Nur Schmutzfinken können gegen unsern Antrag stimmen. Auch für die Landarbeiter verlangen wir den Achtstundentag und das Existenzminimum als Mindestlohn. Das Wohnungselend der Landarbeiter schreit zum Himmel. Wir fordern Enteignung des Großgrundbesitzes und der privaten Kaliindustrie. Den kleinen Grundbesitz wollen wir in Genossenschaften zusammenschließen, um ihn leistungsfähig zu machen. reine Streikbrecherorganisation, muß aufgelöst werden. Herr Severing will sie freilich im trauten Verein mit den Agrariern noch meiter ausbauen! Graf Stolberg verlangte die Ausschaltung des illegitimen Handels als Maßnahme zur Bekämpfung des Wuchers; und dabei sind es gerade die Agrarier, die mit Hilfe der Genossenschaften den ärgsten Wucher treiben! Die nimmersatten und vollgefressenen Agrarier (große Unruhe rechts) treiben ja auch den unverschämtesten Milchwucher. Gegen diese Wucherer muß die Einheitsfront der Konsumenten aufgeboten werden. Selbst ein Stegerwald hat das Verlangen der Agrarier, den Kartoffel preis dem Dollarkurs anzupassen, als das Unverfrorenste be⸗ zeichnet, was ihm vorgekommen sei. Steht die Regierung Braun⸗ Hendorff auch auf Sheen Standpunkt? Allem Anschein nach hält sie es auch hier mit den Agrariern. (Beifall bei den Kom⸗ munisten, ironische Bravorufe rechts.)
Hierauf wird die Vertagung beschlossen. Fortsetzung der Beratung Donnerstag, den 30. März, Mittags 12 Uhr; um 4 Uhr Abstimmung über die Anträge zum Handels⸗ und Forst⸗ haushalt. .
Schluß 5 ¼ Uhr.
Parlamentarische Nachrichten. 6
Im Hauptausschuß des Reichstags wurde gestern die sechste Ergänzung des Besoldungsgesetzes beraten. Nach eingehender Aus prache wurde beschlossen, daß die Grund⸗
ehaltssätze bei den aufsteigenden Gehältern in den Gruppen I bis XII so geändert werden sollen, wie dies in der Vereinbarung mit den Spitzenorganijationen gescheben ist. Lediglich in Gruppe VII erfuhr das Endgehalt eine kleine Erhöhung. Weiter wurde beschlossen, daß der Kinderzuschlag auch für Kinder vom 14. bis zum 21. Lebensjahre gewährt wird, wenn die Kinder kein eigenes Einkommen von mehr als 4000 ℳ jährlich haben. Der Frauenzuschlag foll auch Witwern (Beamten und Pensionären) rt werden, wenn sie für den vollen
Die „Technische Nothilfe“, eine
Unterhalt versorgunasberechtigter Kinder im eigenen Hausbalt auf⸗
kommen. Angenommen wurde ferner ein Antrag, wonach zu dem Grundgehalt, den Diäten und dem Ortszuschlag, soweit diese Bezüge den Betrag von insgesamt 10 000 ℳ nicht übersteigen, die Teuerungszuschläge 60 vH, im übrigen 30 vH betragen sollen. Des weiteren nahm der Hauptausschuß einen Antrag des Abg. von Gusrard (Gentr.) an, wonach die Regierung schleunigst die notwendigen Anordnungen treffen solle, daß⸗ im besetzten Gebiete die sogenannten Ueberteuerungszuschüsse ohne Rücksicht auf die Wirt⸗ schaftsbeihilfe (Besatzungszulage) neben dieser Wirtschaftsbeihilfe ge⸗ zahlt werden. Auch wurde ein Antrag des Abg. Deglerk(D. Nat.) angenommen, daß bei künftiger Erhöhung der Bezüge der Beamten dem Familienstande in höherem Maße als bisher Rechnung getragen werden soll. Angenommen wurde schließlich noch ein Antrag des Abg. Dr. Höfle (Zentr.), die Wirtschaftsbeihilfen für die Beamten unter Beseitigung der bisherigen Grundsätze für die Bemessung in Zukunft nach Wirtschaftsgebieten zu gewähren. Hierauf vertagte sich der Ausschuß.
— Im Reichstagsausschuß für Bildungswesen wurde gestern der Entwurf eines Reichsschulgesetzes weiter beraten. Abg. Hofmann⸗Ludwigshafen (Zentr.) schlug u. a. vor, daß die Lösung der Frage nach der Stellung der Gemeinschafts⸗ schule, der weltlichen und der Bekenntnisschule dem Volks⸗ entscheid vorbehalten werden könne. Die Entscheidung würde vermutlich anders ausfallen, als in manchen Kreisen angenommen werde. Der Redner empfahl zur Herstellung des Friedens und zur Be⸗ ruhigung großer Teile der Bevölkerung die Annahme des Zentrums⸗ antrags auf Gleichwertigkeit der Gemeinschaftsschulen, Bekenntnisschulen und weltlichen Schulen. Abg. Hellmann (Soz.) glaubte, sich gegenüber den Ausführungen des Abg. Hofmann⸗Ludwigshafen mit Nachdruck auf den Boden des am 31. Juli 1919 geschlossenen Kom⸗ promisses stellen zu müssen. Es gehe nicht an, Art. 146 im Sinne des Zentrumsantrages auszulegen. Dies entspreche auch nicht der Auffassung der führenden Männer des Zentrums zurzeit des Ab⸗ schlusses des Kompromisses. Insbesondere sei von Mausbach an⸗ erkannt worden, daß sich die Simultanschule auf den Willen des Gesetzgebers stütze. Die weltliche Schule nehme sich der Religion an; sie könne es in freierer Weise, weil sie nicht dogmatisch gebunden sei, wie die Bekenntnisschule Die Simultanschulen seien nicht unchristlich, sondern paritätisch, wie es auch die Schule des preußischen Landrechts war. Der Nedner wandte sich eingehend gegen die neugeplante Bekenntnisschule. Konfessioneller Geschichtsunterricht usw. sei ebenso wie eine konfessionelle Schulaufsicht abzulehnen. Abg. Dr. Lauscher (Zentr.) führte aus, daß die preußischen Volksschulen in ihren geschichtlichen Grundlagen Bekenntnisschulen gewesen seien. Er begründete die Wahl des Wortes „Gemeinschule“ an Stelle des Wortes „Gemein⸗ schaftsschule’. Die Verfassung dürfe nicht in einem Sinne ausgelegt werden, der dem Willen der Mehrheit des großen Volkes widerspreche. Das Zugeständnis des Zentrums beim Kompromiß habe darin be⸗ standen, daß die Konfessionsschule die privilegierte Stellung auf⸗ gegeben habe. Der Schulkampf sei unausbleiblich, wenn nicht der Boden der Freiheit gewahrt bleibe. Sämtliche Demokratien außer⸗ halb Deutschlands hätten die freie Schule neben der öffentlichen. Die innere Geschlossenheit des Volkes dürfe nicht durch Schulkämpfe zerstört werden. Wenn der Staat nicht die Schulfreiheit zulasse, so müsse er seine öffentliche Schule so differenzieren, daß sie der Forderung der Erziehungsberechtigten entspreche. Die künstige Bekenntnisschule werde ebenso wie bisher Staatsschule sein.
Dem Reichstag ist der Entwurf eines Ge⸗ setzes über Aenderung von Geldbeträgen in der Unfallversicherung nebst Begründung zur Be⸗ schlußfassung zugegangen.
Durch die Artikel I, II, III, VI des Gesetzes, betreffend Aenderungen in der Unfallversicherung, vom 11. April 1921 ist ein der Unfallversicherung die Grenze für die Zwangsversicherung der Betriebsbeamten (§ 544 Abs. 1 Nr. 2, § 548 Nr. 3, §§ 896, 923 Abs. 1 Nr. 2, § 925 Nr. 2 der Reichsversicherungsordnung) und die Versicherungsgrenze in der See⸗Unfallversicherung (§§ 1063, 1170 der Reichsversicherungsordnung) von 5000 ℳ auf 40 000 ℳ erweitert worden. Durch Artikel IV desselben Gesetzes ist die Grenze des Jahresarbeitsverdienstes, bis zu der sich Unternehmer selbst versichern können (§ 550 Aks. 1, 2, § 927 Abs. 1, 2 der Reichsversicherungsordnung), von 3000 ℳ auf 40 000 ℳ hinauf⸗ gesetzt worden. Infolge der weiteren Geldentwertung sind, wie in der amtlichen Begründung des Gesetzentwurfs ausgeführt wird, diese Grenzen zu eng geworden. Nach der augenblicklichen Wirt⸗ schaftslage und unter Berücksichtigung der Gehalts⸗ und Lohn⸗ steigerungen der letzten Monate erscheint eine Er⸗ höhung auf 75 000 ℳ erforderlich und genügend. Durch Artikel V, VI des Gesetzes vom 11. April 1921 ist die sogenannte Drittelungsgrenze, das ist die Grenze, bis zu welcher der Jahresarbeitsverdienst in der Unfallversicherung der Berechnung der Leistungen und Beiträge unverkürzt zugrunde gelegt wird (§ 563 Abs. 2, § 732 Abs. 2, §§ 939, 1017 Abs. 2, §§ 1073, 1079, 1170 der Reichsversicherungsordnung), von 1800 ℳ auf 10 200 ℳ hinaufgesetzt worden. Auch diese Grenze bedarf bei der weiteren Steigerung der Gehälter und Löhne einer Aus⸗ dehnung. Es wird vorgeschlagen, sie bis zum Betrage von 18 000 ℳ zu ziehen. Die Reichsversicherungsordnung enthält im Dritten Buche noch eine Reihe weiterer Geldbeträge, deren An⸗ passung an die Geldentwertung geboten ist. U. a. soll der Mindest⸗ betrag für Sterbegeld (§ 586 Abs. 1 Nr. 1, § 1097 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung) von 50 ℳ auf 500 ℳ erhöht werden.
— Ferner ist der Entwurf eines Gesetzes, be⸗ treffend elsaß⸗lothringische Rechtsangelegen⸗ heiten, nebst Begründung dem Reichstag zugegangen.
Durch die Abtretung Elsaß⸗Lothringens haben die von den dortigen Gerichten vor der Einstellung des deutschen Gerichts⸗ betriebs erlassenen Urteile sowie die sonstigen reichs⸗ und landes⸗ gesetzlichen Vollstreckungstitel aus der vorangegangenen Zeit ihre Eigenschaft als rechtmäßige Akte deutscher Behörden nicht ein⸗ gebüßt. In ihren Wirkungen innerhalb des Reichs stehen sie daher entsprechenden Akten anderer deutschen Behörden in jeder Hinsicht gleich. Bei der Durchführung der Vollstreckung können sich aber Schwierigkeiten ergeben, als die nach den allge⸗ meinen Gesetzen ausschließlich zuständige bisher deutsche Behörde in Elsaß⸗Lothringen fortgefallen ist und es deshalb zurzeit hin⸗ sichtlich gewisser Prozeßhandlungen an einer zuständigen deutschen Behörde fehlt. Das deutsch⸗französische Abkommen über elsaß⸗ lothringische Rechtsangelegenheiten vom 5. Mai 1920, das unter bestimmten Voraussetzungen die Ueberleitung anhängiger elsaß⸗ lothringischer Rechtsangelegenheiten auf deutsche Gerichte ermög⸗ licht, bietet hier nur Abhilfe, soweit es sich um Zwangsvoll⸗ streckungen in anhängigen Prozessen, also um solche auf Grund vorläufig vollsteecegharer Entscheidungen vor Eintritt der Rechtskraft handelt. In den übrigen Fällen wird die nach den geltenden Vorschriften bestehende Lücke nur durch gesetz⸗ geberische Maßnahmen ausgefüllt werden können. Eine Regelung im Wege des Staatsvertrages kommt nicht in Frage, da es sich ledig⸗ lich um die Gestaltung des vor deutschen Behörden auf Grund deutscher Vollstreckungstitel stattfindenden Verfahrens, mithin um eine ausschließlich inländische Angelegenheit handelt. Der vor⸗ liegende Gesetzentwurf sucht die sich aus dem Fehlen eines inlän⸗ dischen Gerichtsstandes ergbenden Schwierigkeiten durch besondere Zuständigkeitsvorschriften zu beheben. Weiter macht die Eigenart der Verhältnisse einige Sondervorschriften für das Verfahren bei der Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung von Schuldtiteln erforderlich. Die gleichen Schwierigkeiten wie bei der Zwangsvoll⸗ stveckung treten im Kostenfestsetzungsverkfahren sowie bei der Wiederaufnahme rechtskräftig abgeschlossener Verfahren auf; für diese Fälle sieht der Entwurf eine entsprechende Regelung vor. Endlich wird im letzten Paragraphen eine Ermächtigung an den Reichsminister der Justiz zum Erlasse von Vorschriften gleicher Art hinsichtlich der übrigen Abtretungs⸗ gebie te vorgeschlagen. Ar liss gtectzgeh Ae. be H, at183 8
——yöö
Dem preußischen Landtag ist der Entwur eines Gesetzes zur Förderung des Wohnun 3 baues nebst Begründung zur Beschlußfassung vorgeleg worden. Danach soll der im § 1 des Gesetzes, betreffend die Bereitstellung von Staatsmitteln zur Abbürdung der Bau⸗
kostenüberteuerung, vom 14. Januar 1 921 ausgeworfene Fonds
um 712 257 200 Mark erhöht werden. Zwecks Gewährung von Beihilfen zur Abbürdung der Baukostenüberteuerung bei der Schaffung neuer Wohnungen sollen weitere 1500 Mil⸗ lionen Mark verwendet werden dürfen, und diese Summe soll sich noch um den Betrag erhöhen, um den das Aufkommen aus der Abgabe zur Förderung des Wohnungsbaues für die Rechnungsjahre 1921 und 1922 den Betrag von 770 Millionen Mark überschreitet.
Na 8 8 des Reichsgesetzes, betreffend die vorläufige Förderung des Wohnungsbaues, vom 12. Februar 1921, sind die Läaänder ver⸗ pflichtet, in den Jahren 1921 und 1922 zusammen mindestens je 30 ℳ auf den Kopf der Bevölkerung für den genannten Zweck zu verwenden. Unter Zugrundelegung der durch die letzte Volkszählung festgestellten Bevölkerungszahl hat Preußen mit 37 075 240 CEin⸗ wohnern für die Jahre und 1922 hiernach insgesamt 1 112 257 200 ℳ aufzubringen. Der Landtag hat auf Antrag seines Ausschusses für das Siedlungs⸗ und Wohnungswesen durch Beschluß vom 12. Juli 1921 die Staatsregierung ermächtigt, diesen Gesamt⸗ betrag bereits im Jahre 1921 zur Förderung des Wohnungsbaues voll zur Verfügung zu stellen. Demgemäß ist der Mittelverteilung für 1921 der oben ermittelte Betrag von 1 112 257 200 ℳ zugrunde ge⸗ legt worden. Für die Auszahlung von Vorschüssen auf die Bau⸗ beihilfen (Landesdarlehen) für die Bauten des Jahres 1921 hat das Reich dem Lande Preußen einen zinsfreien Vorschuß bis zu 924 488 4900 ℳ zur Verfügung gestellt, der bereits in Höhe von 800 Millionen Mark in Anspruch genommen ist und am 31. März 1922 zur Rückzahlung fällig wird. Preußische Staatsmittel, ins⸗ besondere auch der durch Gesetz vom 14. Januar 1921 bereitgestellte Kredit von 400 Millionen Mark, brauchten für die Bauten des Jahres 1921 daher bis heute nicht in Anspruch genommen zu werden. Zur Rückerstattung des Vorschusses an das Reich und zur vollständigen Auszahlung der für das Jahr 1921 bewilligten Landesdarlehen müssen, 1na. 290 durch etz vom 14. Januar 1921 bereits 400 Millionen Mark bewilligt sind, nunmehr noch 1 112 257 200 ℳ — 400 000 000 Mark = 712 257 200 ℳ bereitgestellt werden. 1
— Ferner ist der Entwurf eines Gesetzes über Aenderungen in der Beamtenbesoldung nebst Begründung dem Landtag zugegangen.
gent Rücscht auf. be vhachsende ’ die Grund⸗ ehaltssätze, die Ausgleichszuschläge usw. in Anlehnung an die des Reiches auch für die preußischen Staatsbeamten neu festgesetzt und nach den neuen Grundgehaltssätzen auch die Bezüge der Ruhegehalts⸗ und Wartegeldempfänger und die Hinterbliebenenbezüge neu berechnet werden.
—
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Gang der gemeingefährlichen Krankheiten.
Nach den „Veröffentlichungen des Reichsgesundheitsamts“, Nr. 12 8 8 vom 22. März 1922.)
Pest.
ürkei. 1. bis 7. Januar 1 Erkrankung
T b Vom antinopel. Brasilien. Jon 11. bis 17. Dezember v. J. 3 Erkrankungen nd 2 Todesfälle in Bahia. 6 Ecu e or. Vom 16. bis 31. Dezember v. J. 11 Erkrankunger und 3 Todesfälle in Guayaquil. I d. Vom 22. Brisbane. Neu Südwales. Vom 29. Januar bis 11. Februar 2 En
krankungen in Sydney.
bis 28. Januar 1 Erkrankung in
Cholera. ist de
35 Er⸗
Rußland. In Rostow a. Don und Kiew Cholera aufgetreten.
Philippinen. Vom 18. bis 31. Dezember v. J. krankungen und 16 Todesfälle in Manila.
Pocken.
Deutsches Reich. In der Woche vom 5. bis 11. Män wurde 1 Erkrankung in Straßenkrug⸗Bischdorf (Kreiz Rosenberg, Reg.⸗Bez. Oppeln) festgestellt.
Italien. Vom 13. bis 26. Februar 4 Erkrankungen, und zwar in Parma, Piacenza, Teramo und Caserta el.
Schweiz. Vom 26. Februar bis 4. März 3 Erkrankungen in Kanton Zürich.
Spanien. bis 14. Januar Barcelona. 1 1
Großbritannien und Irland. Vom 4. bis 31. Des zember v. J. 18 Erkrankungen in Nottingham; vom 1. bis 14. Januar 6 Erkrankungen, davon in Manchester 4, uin Nottingham 2.
Finnland. Vom 1. bis 15. Februar 19 Erkrankungen in Bezirk Uleaborg. 8 1
Serbien⸗Kroatien⸗Slawonien. Vom 31. Juli b 20. August v. J. 11 Erkrankungen und 1 Todesfall.
Türkei. Vom 1. bis 14. Januar 5 Erkrankung fälle in Konstantinopel.
Fleckfieber. 1
Oesterreich. Vom 26. Februar bis 4. März 3 und beo 19. bis 25. Februar 2 Erkrankungen in Wien.
Portugal. Vom 1. bis 14. Januar 1 Erkrankung und 1 Todesfall in O
Vom 8. 1 Todesfall in
..
Oporto. 86 Serbien⸗Kroatien⸗Slawonien. Vom 31. Juli bics
20. August v. J. 2 Erkrankungen und 1 Todesfall. 1 Türkei. Vom 1. bis 7. Januar 6 Erkrankungen in Kor
stantinopel. Algerien. Vom 1. bis 10. Januar 1 Todesfall in Oran.
Nr. 12 der „Veröffentlichungen des Reichs⸗ gesundheitsamts“ vom 22. März 1922 hat folgenden Inhalt: Gang der gemeingefährlichen Krankheiten. — Gesetzgebung usw. (Preußen). Einfuhr von gefrorenem Speck. Vieheinfuhr aus Amerika. — Kommunal⸗ und Fürsorgeärzte. — Prüfungsordnung fürt. Zahnärzte. — Erysipel als Impfschädigung. — Deutsche Arzneitax 1922, dritte abgeänderte Ausgabe. — Teuerungszuschläge auf Arzneie — (Bayern). Einfuhr dänischen Schlachtviehs. (Baden) Nahrungs⸗ und Genußmittel. — (Mecklenburg⸗Schwerin). Hebammen. wesen. — (Italien). Ungeziefervertilgung auf Schiffen mittels Blausäure. — Blausäure bei sanitären Maßnahmen im Marine wesen. — (Schweden). Blausäure zur Vernichtung von Ungeziefe — Maßregeln bei der Verwendung der Blausäure zur Vernichtung von Ungeziefer. — Tierseuchen im Auslande. — Zeitweilige Maß regel gegen Tierseuchen. (Sachsen). — Vermischtes. (Deutsches Reich). Kriminalstatistik, 1915. — Approbationen der Aerzte, Zahn ärzte, Tierärzte, Apotheker und Befähigungsausweise der Nahrungs mittelchemiker 1919/20. Fleckfieber und Cholera in Osteuropo (Vereinigte Staaten von Amerika). Statistik der Geschlechts krankheiten, 1919 und 1920. — Geschenkliste. — Wochentabelle über die Geburts⸗ und Sterblichkeitsverhältnisse in den 46 deutschen Orte mit 100 000 und mehr Einwohnern. — Desgleichen in einige größeren Städten des Auslandes. — Exrkrankungen an übertrag baren Krankheiten in deutschen und außerdeutschen Ländern.
—
—
Wööeöee.‧“
um Deutschen Reich
—
Nr. 76.
Berlin, Donnerstag, den 30. März
ger 1922
Nichtamtliches.
(Fortsetzung aus der Fünften Beilage.) Statistik und Volkswirtschaft.
g durch die Brotkorn⸗
te des Jahres 1921.
88 hat in seinem also ohne die Abtretungsgebiete einschließlich Oberschlesiens, das Saar⸗
Malmedy, an Brotkorn (Weizen, Spelz,
Kartoffeln 18,814 Millionen
Die Volksernährun Öund Kartoffelern Im letzten Jahre hat Preußen
gebiet und die Kreise Eupen, Roggen) 6,657 Millionen Tonnen, an Tonnen geerntet. Es drängt sich die
Mengen dem Verbrauche zur Verfügung stehen und für die Er⸗
nährung der Bevölkerung ausreichen. stellung für Preußen allein nur
sichtigt werden. Nach Abzug der benötigten Mengen
Kartoffeln verbleiben zu Verbrauchszwecken
in Preußen 6 037 023 t 14 207 142 t Vor dem Kriege waren im Durchschnitt der Jahre 1893 bis 1914 und Ausfuhr im Deutschen Reiche und tierische Ernährung sowie für und 600,1 kg Kartoffeln auf
Brotgetreioe.. 11“
unter Berücksichtigung der Ein⸗ zum Verbrauche für menschliche gewerbliche Zwecke 238,8 kg Brotkorn den Kovpf der Bevölkerung verfügbar.
Volkszählung von 1919 im jetzigen Gebietsumfange 36 094 944 Per⸗ sonen in Preußen, 59 267 510 im Reiche. Berichtsjahre für den Verbrauch verfügbaren Mengen entfallen somit
auf den Kopf der Bevölkerung
in Preußen G 167,25 kg
8 Brotgetreiie
Um die Ernährungsmöglichkeiten in Deutschland ähnlich und so aus⸗ reichend zu bemessen wie vor dem Kriege, würde demnach das hierfür vorhandene heimische Erzeugnis nicht entfernt ausreichen, da in da⸗ maliger Zeit die Kopfmenge an Brotkorn um 86,88 kg, an Kartoffeln
E11 erscheinen auf den ersten Blick äußerst hoch, doch darf nicht übersehen werden, daß in den Koprmengen vor dem Kriege der sehr starke Verbrauch 3
um 268,„ 8 kg größer war.
Ernährung und besonders für gewerbliche
zeugung von Spiritus, Bier, Hefe, Stärke usw., mitenthalten war. Einen solchen unbeschränkten Verbrauch an Nahrungs⸗ und Genuß⸗ mitteln kann sich das deutsche Volk aber auf absehbare Zeit nicht gestatten; nur eine etwas reichlichere V Nahrungsmitteln als bisher kann bestenfalls angestrebt werden.
einen bedin geregeltes und abgeschlossenes Verbrauchs sie sich unmittelbar mit den Lebensfragen des deutschen Volkes, wenn gleichzeichtig die entsprechenden Angaben für das Reich mit berück⸗
gebiet ist; dagegen berührt
amtlich 200 die während
heutigen Umfange, getreide.
Frage auf, inwieweit diese
Allerdings hat solche Fest⸗ gten Wert, da es kein für sich
an Saatgut und der kranken
im Reich 901001 5 19 654 025 t
Letztere umfaßt nach der
Von den im laufenden
im Reich. 152,02 kg 8 331,932 „
für tierische Zwecke, wie z. B. zur Er⸗
ersorgung mit den nötigsten
Nachdem von August v. J. Getreide auf 8 Umlag 8
zu Markenbrot auf den völkerung festgesetzt;
gestanden wurde.
oder 6 Zentnern Kartoffeln als Kopf der Bevölkerung ergibt sich ein Gesamtverbrauch
im Reich 9 956 942 t
an Brotgetreide.. 1660 281
n Kartoffellln .
9 Hiernach ist die ermittelte Ernte an Kartoffeln für den Tischverbrauch völlig ausreichend; es bleibt sogar ein Ueberschuß in Preußen von fast 3,4 Millionen, im Reich von 2, Millionen Tonnen zu gewerb⸗ lichen Zwecken, zur Viehfütterung usw., der allerdings ziemlich gering ist, wenn man bedenkt, daß die Futtermittel im ganzen äußerst knapp sind und der Verbrauch an Kartoffeln in den Brennereien allein im Betriebsjahre 1913/14 etwa 3,8 Millionen Tonnen betrug. An Brot⸗ deckt die Ernte in Preußen allenfalls den Bedarf der eigenen Bevölkerung, im Reich ergibt sich jedoch ein Fehlbetrag von etwa
1,% Million Tonnen. Rechnet man hinzu, daß bestimmte Mengen
das Umlageverfahren abgebaut worden g täglich
in Preußen 6 063 951 t 10 828 483 t
ab die Zwangsbewirtschaftung für
oder im ganzen Wirtschaftsjahr 73 kg Mehl Kopf der nicht selbst sich versorgenden Be⸗ diese Kopfmenge entspricht ungefähr derjenigen, des Krieges und in den Folgejahren 1919 und 1920 zu⸗ 1 Da für das Mehl eine Ausmahlung von 85 % vorgeschrieben ist, entfallen somit auf den Kopf etwa 84 kg Brot⸗ Es ist jedoch nicht möglich, schon am Beginn und im Ver⸗ lauf des ersten Teils des laufenden Wirtschaftsjahrs die wirklich benötigte durchschnittliche Kopfmenge für eine einigermaßen aus⸗ reichende Ernährung zu bestimmen, da letztere in der Hauptsache davon abhängt, welche Mengen an sonstigen Nahrnngsmitteln, wie Kartoffeln, Gemüse, Fleisch, Fett, Milch, Käse usw., verfügbar und so preiswert sind, daß sie der Bevölkerung auch erreichbar werden. nun in Betracht, daß den Landwirten und den sonstigen Selbst⸗ versorgern, also solchen Bevölkerungskreisen, denen außer Brot auch alle sonstigen Nahrungsmittel greifbar zur Verfügung stehen, amtlich eine jährliche Kopfmenge an Brotkorn von 144 kg zugestanden worden ist, so wird es nicht zu hoch gegriffen sein, wenn man als mittlere Brotkornmenge für alle Erzeugnisse der Bäckereien und zum Küchenverbrauch auf den Kopf der Gesamtbevölkerung einschließlich des Schwundes etwa das Doppelte der Markenration von 84 kg, also 168 kg, der Berechnung für den Gesamtverbrauch zugrunde legt. Hierfür spricht auch besonders noch, daß wir in der großen Zahl unserer Schwerarbeiter sowie in allen jenen Schichten der beruflich tätigen Personen, die während der Arbeitszeit vornehmlich auf Brot⸗ nahrung angewiesen sind, starke Verbraucherkreise haben.
Auch bei Kartoffeln wird man bei dem jetzigen freien Handel nicht weniger als das „1 ⅞ fache der früheren zwangsmäßigen Ration für Nichtselbstversorger, die einschließlich des Schwundes 200 kg jährlich betrug, in Rechnung stellen müssen, da diese Menge während des Krieges den Landwirten und sonstigen Selbstbewirtschaftlern als Kopfverbrauch zugebilligt worden war.
Bei Zugrundelegung von obigen 168 kg Brotgetreide und 300 kg jährliche Durchschnittsmenge auf d
ist, hat man
Zieht man
dieses Getreides unbedingt zur Aufzucht von Jungvieh erforderlich sind und ferner die Brennereien, Nährmittelfabriken usw, eine mehr oder weniger große kontingentierte Menge zur Weiterführung ihrer Betriebe benötigen, so kann mit dem Fehlen von einer oder von zwei weiteren Millionen Tonnen Brotkorn gerechnet werden. Daß die Beschaffung dieser Fehlmengen dem Reich infolge des tiefen Standes unserer Zahlungsmittel ungeheure Summen kosten, ist bekannt.
Arbeitsstreitigkeiten.
Zum Tarifstreit im Versicherungsgewerbe teilte „W. T. B.“ mit: Der Reichsarbeitsminister hatte die Tarifvertragsparteien gestern zu einer Aussprache über die durch Ablehnung des Schiedsspruchs ge⸗ schaffene Lage eingeladen. Diese Aussprache hat zu keiner Einigung geführt. Der Arbeitgeberverband deutscher Ver⸗ sicherungs⸗Unternehmungen hat aber, um den Bedürfnissen der Angestellten Rechnung zu tragen, beschlossen, seine Mitglieds⸗ gesellschaften anzuweisen, unverzüglich mit Wirkung vom 1. März das zu zahlen, was die schwierige Lage der Versicherungsunternehmungen zulasse. Es erhalten demnach beispielsweise die über 25 Jahre alten Angestellten einen monatlichen Mehrbetrag von 400 ℳ; dazu tritt bei Verheirateten eine Erhöhung der für das laufende Halbjahr bereits vorausgezahlten Verheiratetenzulage um 400 ℳ und der Kinderzulage um 400 ℳ für jedes Kind.
Nach einer von „W. T. B.“ übermittelten Meldung der Londoner Blätter erhöht sich durch weitere Aussperrungen in der Maschinenindustrie die Zahl der von dem industriellen Streikin England berührten Arbeiter auf über eine Million. Trotz des für die Werftarbeiter ergangenen Streikbefehls des Ver⸗ bandes wurde auf manchen Schiffswerften weiter gearbeitet.
Nach einem Telegramm des „W. T. B.“ aus Innsbruch melden die „Innsbrucker Nachrichten“, daß der Verhand der chrift⸗ lichen Textilarbeiter Oesterreichs in den Stricke⸗ reien des Vorarlberger Oberlandes den allge⸗ meinen Ausstand erklärt hat, weil die Strickereifabrikanten sich weigern, mit der Arbeiterschaft einen Kollektivvertrag abzuschließen, und weil die jetzigen Lohnsätze trotz des guten Erportgeschäfts viel zu niedrig seien. Der christliche Textilarbeiterverband hat über alle Strickereibetriebe des Oberlandes und einzelne Vorarlberger Firmen die Sperre verhängt.
Der Verband der Arbeitgeber der böhmischen Glasindustrie teilt, wie „W. T. B.“ aus Prag erfährt, mit, daß das Löschen der Oefen sämtlicher Fabriken am Dienstagmittag eingesetzt hat und bisher störungslos verlaufen ist. Gestern sollten neue Verhandlungen unter der Teilnahme der Ver⸗ treter des Ministeriums für soziale Fürsorge stattfinden. (Vergl. Nr. 74 d. Bl.)
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1. Untersuchungsfachen.
2. Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
b. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.
—
ffentlicher Anzeiger.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 9 ℳ.
6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften.
7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.
8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.
9. Bankausweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen. 11. Privatanzeigen.
—
—z
2☛ Befriftete Anzeigen müffen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. ☚l
D Untersuchungsfachen.
[138572] Beschluß.
Der Gefreite Wilhelm Rost der neunten Kompagnie im Infanterieregiment Nr. 7, geboren am 14. Juli 1898 in Ronsdorf, Kreis Lennep, wird gemäß §§ 64, 69, 70 des Militärstrafgesetzbuchs und §§ 360 ff. Mil.⸗Str.⸗G.⸗B. für fahnenflüchtig erklärt. Gleichzeitig wird gemäß §§ 360, 361 Mil.⸗Strafgerichtsordnung und §§ 332 ff. Str.⸗P.⸗O. das im Deutschen Reiche be⸗ findliche Vermögen des Wilhelm Rost mit Beschlag belegt. — 32 D. 335/21
Breslau, den 15. März 1922.
Das Amtsgericht.
[138573]) Fahnenfluchtserklärung.
In der Untersuchungssache gegen den Matrosen Herbert Schön vom Linien⸗ hiff „Hannover“, geb. am 30. Oktober 1903 zu Schlichtinghain, Kreis Fraustadt, wegen Fahnenflucht wird der Beschuldigte auf Grund der §§ 69 ff. M.⸗St.⸗G.⸗B. sowie §§ 356, 360 M.⸗St.⸗G.⸗O. hierdurch für fahnenflüchtig erklärt. — J. III. 31/22. Kiel, den 22. März 1922.
Gericht der Seestreitkräfte der Ostsee. 1138574 Beschluß. Der Schütze Bruno Meder, 12. (M.⸗G.) Komp., Inf.⸗Regt. Nr. 16, in Oldenburg, geb. am 2. August 1898 in Roubaix b. Lille (Frankreich), wird für fahnen⸗ flüchtig erklärt. 8
Oldenburg, den 21. März 1922.
Das Landgericht. Strafkammer I.
[138575] Fahnenfluchtserklärung. In der Untersuchungssache gegen den Husaren Hans Adams, 1. Eskadron Reiterregiment Nr. 15, wegen Fahnen⸗ flucht wird der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt. Paderborn, den 20. März 1922. Das Amtsgericht.
1138576] 1 „Der Fahrer Otto Däehne der 2. Esk. Nieders. Fahrabt. Nr. 6 in Wolfenbüttel, geb. 25. März 1899 Jävenitz (Kreis Gardelegen), wird für fahnenflüͤchtig erklärt. Wolfenbüttel, den 24. März 1922. Das Amtsgericht.
2) Aufgebote, Verlust⸗ und Fundsachen, Zu⸗ stellungen u. dergl.
12663227 Aufgebot.
schatzanweisungen werden auf Antrag der nachgenannten Personen aufgeboten: 18 “ der 5 % Reichs⸗
anleihe.
1. Nrn. 8 524 952/53 über je 500 ℳ. Antragstellerin Fräulein Selma Meier in Köln, Kurfürstenstr. 24, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Schnutgen, Köln, Marsilstein 3.
2. Nrn. 7 120 382 bis 84 über je 1000 ℳ, 10 768 272 über 500 ℳ und 10 150 170 über 100 ℳ. Antragsteller Fleischermeister Karl Koch in Hinsdorf, vertreten durch den Vorstand der städtischen Kreissparkasse, Dessau.
3. Nrn. 10 620 128 über 500 ℳ, 6 716 466 bis 71 über je 100 ℳ 9 120 395 über 200 ℳ, 8 286 819 bis 22 über je 100 ℳ. Antragsteller Lokomotiv⸗ führer Otto Koska, Cöthen, Anh., Ring⸗ straße 139, vertreten durch Rechtsanwalt Naumann, Cöthen, Heinrichstr. 40.
4. Nr. 490 060 über 1000 ℳ. Antrag⸗ stellerin Fräulein Johanna Elisabeth Muth, Osthofen⸗Rheinhessen, vertreten durch die Vorsteher der Filiale der Pfäl⸗ zischen Bank, Osthofen⸗Rheinhessen.
II. Die Schuldverschreibungen der 3 % Reichsanleihe von 1901.
5. Nrn. 503 957 bis 59 und 428 658 über je 1000 ℳ. Antragsteller Rent⸗ meister a. D. Johannes Looff, Lübeck, Körnerstraße 10. 98
III. Die auslosbaren 5 % Se. anweisungen des Deutschen Reichs von 1915.
6. Serie III Lit. E Nr. 88 579 über 5000 ℳ. Antragstellerin Frau Hedwig Meßner, geb. Schenk, Charlottenburg, Ahornallee 18.
Ah Serie I Lit. H Nr. 393 274 über 1000 ℳ. Antragsteller Frans Micheels, Aachen, Holzgraben 4, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Wildt, Aachen, Wilhelmstraße 65. 8 Die Inhaber der Urkunden werden auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 24. Oktober 1922, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Berlin, Neue Friedrichstr. 13/14, III. Stock, Zimmer 106/108, anberaumten Aufgebots⸗ termin ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls Kraft⸗
Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 18. Dezember 1922, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 72 (tiefes Erdgeschoß), anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird. Cassel, den 17. März 1922. Das Amtsgericht. Abteilung 3.
[137728] Aufgebot.
Der Hessische Bankverein, A. G Filiale Gießen, hat das Aufgebot der Aktien Nr. 186 und Nr. 115 der Aktien⸗ gesellschaft Weyersberg, Kirschbaum und Cie. in Solingen beantragt. Der In⸗ haber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 11. Ok⸗ tober 1922, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an⸗ beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.
Solingen, den 10. März 1922.
Das Amtsgericht. Dr. Wirtz.
[138580)0 Bekanntmachung.
Widerrufen wird die Ausschreibung der im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 20 vom 25. Januar 1921 Beil. I Soll⸗Nr. 110 207 ausgeschriebenen 3/1000 er junge Ver⸗ einigte Fränkische Schuhfabrik⸗Aktien Nr. 10 564 — 66 mit Gewinnschein 1920. München, den 27. März 1922
Die Polizeidirektion.
[138707] Zahlungssperre. Auf Antrag der Frau Fleischermeister Bertha Pakulla in Kattowitz, Schiller⸗ straße 39, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Loebinger, Kattowitz, Grundmann⸗ straße 14, wird der Reichsschuldenver⸗ waltung in Berlin betreffs der angeb⸗ lich abhanden gekommenen Schuldver⸗ schreibungen der 5 prozentigen Reichs⸗ anleihe des Deutschen Reichs für 1918 Nr. 15 365 768/70 zu je 1000 ℳ verboten, an einen anderen Inhaber als die oben⸗ genannte Antragstellerin eine Leistung zu
loserklärung erfolgen wird. — 84. Gen. XIII 18. 21.
Berlin, den 23. Februar 1922. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 84.
138577 Aufgebot.
Der (e Radokf Lange in Dort⸗ mund, Weißenburger Straße 2, hat das Aufgebot der 3 ½ % Schuldverschreihung der Stadt Cassel. Casseler Stadtanleihe von 1902 Abt. I1 Lit. 0 Nr. 641 im Nenn⸗
Folgende angehlich abhanden gekommenen
Reichsschuldverschreihungen und Reichs⸗
vche ü
wert von 1000 ℳ, beantragt. Der
oder einen Erneuerungsschein auszugeben. — 81. F. 648. 21. 1 Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abteilung 81,
[138579]
Nr. 62 vom 14. März gesperrten ℳ 73 600 3 ½ % Preuß. Consols und ℳ 110 000 4 % Preuß. Consols sind ermittelt.
Der Polizeipräsident. Abteilung IV. E.⸗D.
bewirken, insbesondere neue Zinsscheine
den 28. März 1922.
Erledigung. Die im Reichsanzeiger
[138706] mannwerke⸗Akt. Nordd. 166 398. Berlin, den
[114236]
anwalt Martin das Aufgebot d gangenen
Industrie 1921, beantragt. kunde wird aufg auf den 28.
Zimmer 106,
Urkunde
wird. — 84. F. Berlin, den
[137727]
hat das Aufgebo
haber der
gebotstermine sei
wird.
[138611] Berlin, Fritz Emmerich,
Aufenthalts,
Sie keiten, Berlin O.
Berlin, den 28. 3. 1922. (Wp. 105/22.)
8₰2 „ Feenneenö1öe”
Abhanden
18 988, 24 683, Loyd⸗Akt. Hamb.⸗Amer. Packetf.⸗Akt.
Der Polizeipräsident. Abteilung IV. E.⸗D.
Aufgebot. Der Landwirt Adolf Mehl in Klein Chelm, O. S., vertreten durch den Rechts⸗
Schecks 20 000 ℳ, ausgestellt von der Bank für Handel und Industrie in Kattowitz auf die Zentrale der Bank für Handel und in Berlin
mittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstr. 13/14, 3. Stock,
termine seine Rechte anzumelden und die Irku vorzulegen, Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen
Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 84.
7271. Aufgebot. Die Firma Hugo Bergmann, Säge⸗ werk und Holzwarenfabrik in Sitzendorf,
von der Schweizerischen Bankgesellschaft in Zürich auf sie ausgestellten Schecks Nr. 3 001 781 über 1680 ℳ 20 ₰ zahlbar an ihre Order, gezogen auf die Deutsche Bank in Berlin, Urkunde spätestens in dem auf den S. Dezember 1922, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗
die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung
Königsee, den 18. März 1922. Thüringisches Amtsgericht.
Neue Friedrichstraße 4. An Herrn Abrahamsam, unbekannten
kannten Begleiter. haben in meinen Lagerräumlich⸗
28. November 1921 Waren zum Gesamt⸗ preis von 24 170 ℳ gezahlt, Ihr Versprechen aber, die Ware
1
am nächsten Tage abzuholen und zu be⸗ zahlen, nicht eingelöst. Ich setze Ihnen daher zur Zahlung des Restkaufpreises und zur Abnahme der Ware unter gleich⸗ zeitiger Mahnung eine Nachfrist von drei Tagen mit der Erklärung, daß ich nach fruchtlosem Ablauf der Frist die Annahme der Leistung ablehnen werde. Hochachtungsvoll Fritz Emmerich. Beglaubigt: Rosenthal, Rechtsanwalt. Auf Anordnung des Amtsgerichts Berlin⸗Mitte, Abteilung 96, bekannt⸗ gemacht.
——õõͦU—UE— [138616] Beschluß.
In Sachen der Commerz⸗ und Bank, Aktien⸗Gesellschaft, Filiale Leipzig, gegen den Rudolf Günther in Ehren⸗ breitstein wird die öffentliche Zustellung des nachstehenden Schriftstücks antrags⸗ gemäß bewilligt.
Ehrenbreitstein, den 9. März 1922.
Das Amtsgericht. Hassert.
Leipzig, den 7. März 1923.
Rudolf Günther in Ehrenbreit⸗
ein.
Die Firma Haupt & Co. in Leipzig hat bei uns ein Stück Sparprämienanleihe über 1000 ℳ hinterlegt, welches angeblich Ihnen “ Bei der Einreichung hat sie Ihr Eigentumsrecht nicht ver⸗ lautbart. Da wir bei der Einlieferung hinsichtlich des Eigentumsrechts der Firma Haupt & Co. in gutem Glauben waren, haben wir an dem vorbezeichneten Stück Prämienanleihe auf Grund unserer allge⸗ meinen Geschäftsbedingungen bezw. den gesetzlichen Bestimmungen ein Pfandrecht erworben.
Die Firma Haupt 8 Co. schuldet uns
zurzeit den Betrag von ca. 2500 ℳ.
Wir drohen Ihnen hiermit den zwangs⸗
weisen Verkauf des vorbezeichneten Stückes
Sparprämienanleihe an.
Hochachtungsvoll
Commerz⸗ und Privatbank, Aktiengesellsch ““ Filiale Leipzig.
(Gez. zwei Unterschriften).
[138578] Fnfgebor.
a) Der Landwirt Otto Haase und der Schuhmachermeister Robert Straßenberg, beide in Pölitz. vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Neumann in Pölig⸗, haben das Aufgebot der Gläubigerin der Post Abt. III Nr. 2 des Grundstücks Pölitz Bd. III Bl. 205 bezw. der Post Abt. 111 Nr. 12 des Grundstücks Pöli Bd. X Bl. 48 von noch 98 Tasern 8 Silbergroschen, eingetragen für Chrißtine Wilhelmine Gottschalk in Pölitz beantragt. b) Der Landwirt Albert Grahlow in Jasenitz, vertreten durcch den Rechtsanwalt
kommen: Zimmer⸗ zu 1200 ℳ Nrn. 18 783,
zu 300 ℳ Nr. 1799, Nrn. 363 296 — 300, Nrn. 160 772,
29. 3. 1922. (Wp. 122/22.)
Ehrlich in Kattowitz, hat es angeblich verloren ge⸗
Nr. 796 736 über Privat⸗
am 25. Oktober Der Inhaber der Ur⸗ efordert, spätestens in dem April 1922, Vor⸗
anberaumten Aufgebots⸗
widrigenfalls die 22 23. Januar 1922.
220.
t des am 1. April 1919
Der In⸗
aufgefordert,
beantragt. wird
ne Rechte anzumelden und der Urkunde erfolgen den 10. Februar 1922.
Berlin C. 2,
und an dessen unbe⸗
27, Schicklerstraße 5, am
ekauft, 2000 ℳ an⸗