1922 / 78 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 01 Apr 1922 18:00:01 GMT) scan diff

24 217 001 (1110001) ℳ. An (150 000 000

(16 763 901) Passiven: Verankwor ordentliche Rücklagen 117 741 200 (29

Biegenschaften tliches Kapital 400 000 000 deutsche Elektrolvtku des „W. T. B.“ am 31. März 9493 ℳ) für 100 kg. eitens der Kundschaft bei Dritten be⸗ ℳ, Guthaben deutscher Banken und 12 821) ℳ, Einlagen auf gebühren⸗ halb 7 Tagen fällig 1 213 997 198 (713 542 067) us bis zu drei Monaten fällig 170 310 616 isch drei Monaten fällig 408 564 387 (233 892 603) äubiger, innerhalb 7 Tagen fällig 1 243 952 375 hinaus bis zu drei nach drei pte und Schecks 114 390 065 (26 279 189) ℳ, iegssteuer 101 268 (501 268) ℳ, (808 726) ℳ, Rückstellung für Grund⸗ ) ℳ, Baureserve 10 000 1 erechnung 1917 bis 1920 163 808 (176 834) ℳ, Dividende⸗ (15 000 000) ℳ, (697 155) A. Die Begebung von 110 Mil⸗ Aktien erzielte Aufgeld von 88,2 Mil⸗ urch Zuweisung von 5 258 800 aus der iug erhöht worden; die gesamten Rück⸗ Millionen Mark auf 135 Millionen 2 im neuen Jahre weitere 40 Mil⸗ Mark durch freihändige Verwertung des Restes der den angebotenen Cuuung an Gekbühren 80 965 872 (66 207 047) (5 271 590) 173 365 830 10 906 950 Rückstellungen 722 048 (871 224) schließlich des Vortrages ein Reingewinn von Der Aufsichtsrat hat beschlossen, vor⸗ hmigung durch die Generalversammlung, den (10 vH) Dividende

nutzte Kredite 43 122 (69 885) inkfirmen 692 921 571 (228 2 eie Rechnung, inner Mark, darüber hina (91 536 711) ℳ, na Mark, sonstige Gl (826 159 899) 242 762 (4 859 685) ℳ, 11 642 692) ℳ, Alkze; Rückstellung für Kri für Talonsteuer 1 108 726 erwerbssteuer 400 000 (

ℳ, darüber onaten fällig

noch mit einer Werterhöhr

Rückstellung unrentabel

28 000 000 Verlustrechnung 1922 lagenrechnun lionen Mar lionen Mark, ferner d Gewinn⸗ und Verlustr lagen sind mithin von 41, Mark gestiegen. Dazu treten

ist durch das bei argentinische

Gewinn⸗ 31. Dezember

(42 201 803) auch Beachtung finden.

122 980 827 Wertpapiere 29 922 337 Nark. K Verwaltungskosten (63 641 582) (9 633 438) ℳ, Abschreibungen und Mark. Nach Abzug dieser aus dem Vorjahre von 697 154 (183 998) 49 571 362 (39 718 194) ℳ. behaltlich der Gene Gewinn in folgen

getreidestelle bei. osten bleibt eins

der Weise zu verwenden: 14 vH auf 200 000 000 (150 000 000) = 28 000 000 (15 000 000) ℳ, weisung zur außerordentlichen Rücklage 5 2 Baureserve 10 000 000

58 800 (6 344 992) ℳ, (—) ℳ, Gewinnanteile an den Aufsichtsrat

4 549 921 (2 404 418) ℳ, Neuer Vortrag 1 762 641 (697 154) ℳ. ischen Staatsbank (Seehand⸗ lung) und bei der Preußischen Zentralgenossen⸗ schaftskasse bleiben die Büros und Kassen für die Kund⸗ schaft am Sonnabend, den 15. Aprild. J., geschlossen. In der gestrigen Sitzung des gemeinschaftlichen Ausschusses, bestehend aus Vertretern des deutschen Stahlbundes, der e, verständigte man sich, laut Meldung 1 ür Walzwerk⸗

Bei der Preu

braucher⸗ und Händlerkrei

erzeugnisse: Rohblöcke 7170 ℳ, Vorblöcke 7775 ℳ, Knüppel Formeisen 9325 ℳ, Fluß⸗Stabeisen 9500 ℳ, Universaleisen 10 355 ℳ, Bandeisen 10 580 ℳ, Walzdraht

10 265 ℳ, Grobbleche 56 mm und darüber 10 650 ℳ, Mittelbleche 3 bis unter 5 mm 12 140 ℳ, Feinbleche 1 bis unter 3 mm 12 770 ℳ,

Feinbleche unter 1 mm 13 200 ℳ. Es wurde allseitig anerkannt, daß die Märzpreise schon bald nach ihrer Festsetzung sich als un⸗ zulänglich erwiesen haben und daß die jetzt vorgenommene Steige⸗ aus notwendig angesehen werden muß. Die neuen Ob und evtl. wanm eine Neurege⸗

lung sich nötig machen wird, läßt sich angesichts der außerordentlich

unbeständigen Verhältnisse im Wirtschaftsleben und der unberechen⸗ baren Entwicklung der Mark noch nicht übersghen. 5

damit zu rechnen, daß im Laufe des Monats Apkil eine abermalige ie mit Wirkung vom 1. April 1922 in Aussicht stehende erhöhte Kohlensteuer ist in obigen Preisen noch nicht berücksichtigt, da ihre Auswirkung in voller Höhe noch Die Notierungen für die verschiedenen Fabrikate erhöhen sich automatisch nach der bekannten Kohlenpreisstaffelung, obald die Steuer zahlenmäßig bekannt ist.

siemens⸗Martin⸗Qualität beträgt bis auf weiteres 900 die Die Oberschlesischen Werke sind berechtigt, für Lieferungen bis auf weiteres allgemein einen Meh unter Fortfall des Siemens⸗Martin⸗ einem Mindestfrachworsprung von 420 ℳ. bdem Verein

8010 ℳ, Platinen 8200 ℳ,

marktpreise,

Berlin, 30. März. pommmerscher 16 600, Roggen, pommerscher 12 800, Sommergerste 14 400 14 500, Hafer, 12 400 12 500, Mais

r., 30. Mär

Preise gelten bis auf weiteres.

Es ist aber

Königsberg i. P 12 400, Gerste 14 400, Hafer 12

Hamburg, 30. März. Roggen prompt 12 800 13

Aussprache stattfinden wird.

nicht feststeht. Der Aufschlag für

reis zu fordern von 1250 ufschlages von 900 bei

Deutscher Gummireifen⸗ abriken angehörenden Firmen haben in ihrer Meh „W. T. B.“ meldet, beschlossen, ab 1. April 1922 die ür Vellodecken und Schläuche sowie Massivreifen für Lastkraftwagen um etwa 20 bis 23 vH Gummifabriken sehen sich zu diesem Schritt gezwungen durch die weitere Entwertung der Mark und die dadurch hervorgerufene Erhöhung der Gestehungskosten.

Der Generalversammlun

zu erhöhen. Die

der Ph. Holzmann A. G. in Frankfurt a. M., die am 17. April stattfindet, soll vorgeschlagen werden, daß die dividendenberechtigten 6 Mill⸗

ie satzungsgemäßen 6 vH Dividende auf die eingezahlten 1 500 000 Mark erhalten, und daß auf die dividendenberechtigten 49 800 000 Stammaktien wie im Vorjahr 12 vH Dividende verteilt werden. Die Aussichten für das laufende Geschäftsjahr werden als günstig

Heddernheimer Kupfer⸗ erkeund Süddeutschen Kabelwerke A.⸗G. in Fran urt a. M. schlägt die Verteilung einer Dividende von 20 vH im Vorjahr 15 vH) vor. 8 5 ““ . ngesellschaft in Hamburg wird für das lvidende von 20 vH (im Vorjahr 12 vH) Die ordentliche Generalversamm⸗

illionen Vorzugsaktien

Frankfurt a. 240 250 ℳ, frachtfrei Frankfurt a. M.

Butterversteigerungen:

Zugeführt und versteigert wurden reis 6290 ℳ, Durchschnitts⸗ tragen für Ostpreußen 6290 ℳ, Pommern 6470 7000 ℳ, g 6810 6990 ℳ, Braun⸗ 7000 ℳ, Oldenburg 6980 050 ℳ, Schleswig⸗Holstein 6930 ℳ. „Versteigert wurden 97 010 ℳ, niedrigster Preis 6290 ür Hannover 6290 7010 ℳ, Ostfriesland 683

bezeichnet. Der Aufsichtsrat

Berlin, 30. März. Höchster Preis 7100 ℳ, preis 6777 ℳ. Die erziel bis 6990 ℳ, Westpreußen Mecklenburg 6570 7100 ℳ, Brande schweig 6920 7000 ℳ, Hannover 6790 bis 7100 ℳ, Ostfriesland 7010 7

Bremen, 28. März. Höchster Preis 7 Preise betragen f

ldenburg 6800 6820 6180 6270 ℳ.

„Hamburg, 29. März. Zugeführt und versteigert wurden 342 Faß I. Qual. zu 6713 im Durchschnitt, hachster Nreis 6730 ℳ, ß II. Qual. zu 6468 im Durch⸗

i Vorschlag gebracht werden. ung silbe⸗ 8. 19. Mai 1922 statt.

Prag, 30. März. (W. T. B.) In der heutigen General⸗ der Böhmischen 2 Landwirtschaftlichen Kreditbank für Böhmen wurde die Fusion der beiden Banken sowie die Erhöhung des Aktienkapitals von 150 auf 240 Millionen Kronen beschlossen. Die fusionierte Bank wird „Böhmische Industrial⸗ und Landwirtschafts⸗

bank“ heißen.

London, 31. März. von England vom 30.

versammlung Industriebank

(W. T. B.) Wochenausweis der Bank sier Preis 6630 %, 4 Fa

im Vergleich zum Stande vom 23. März): Gesamtrücklage 2 000) Pfd. Sterl., Notenumlauf 122 719 000 (Zun. 1 015 000) d 97 931 000 (Zun. ). Sterl., Guthaben 120 504 000 (Zun. 174 000) Pfd. Sterl., Guthaben des Staates 30 037 000 (Zun. 8 177 000) Pfd. Sterl., Notenreserve Ubn. 21999009 ;fggen e 89 1 46 319 000 (Abn. G Verhe Nerpflichtungen 16,27 gegen 17,95 vH in der Vorwoche. EEE Altzeallae gegen die entsprechende Woche

illionen mehr.

Barvorrat

jerungssicherheiten

22 673 000 ältnis der Rück⸗

Clearinghouse⸗Umsa Mannheim

des Vorjahres 248

agengestellung für Kohle, Koks und Briketts Dortmund

am 30. März 1922: Oberschlesisches Revier

Nicht geßellt⸗

Die Clektrolvtkupkern otierung der Vereinigung pfernotiz stellte ich laut Ber

Bericht der Preisberichtstell Landwirtschaftsr

umgerechnet zu dem

Schlachtviehpreise in Mark für den Lebendgewicht.

Rinder,

Ochs., Bull, Kälber Schafe Schweine e

üh

Kühe 29. März 900 2000 1350 2500 900.1600 2000— 1400 2100 800-1450 2100 2700 1300 1950 800-1600 2000 2800 1500 2000 1350-1800 2200 2800 2000 2500 900 -1300 2200 2600

2000 2700 1400 2000 1000-1400 2000 —2800 1600 1900 1100-1500 1700 —2600 1400 2800 900-1600 2000 2800 1950 2850 1500 - 2200 1000-1550 2500 3000

00 2150 2650

27. März 1000 2100 27. März 750 2000 27. März 1100 2100 27. März 1100 2300 28. bis

30. Mär; 800 2900 27. März 1000 2300 27. März 900 2150 27. März 1000 2200 27. März 1325 2400

a. M. 27. März 1000 2250 28. März 850 2200

1278,30 B. Schweiz 5694,30 G., 5705,70

79 England 1279,70, G. B., Däͤnemari 6213,75 G. 6226.25

Italien 1488,50 G., 8 5094,90 G. 7557,55 B. Spanien 5 883,10 B. Budapest 36,33 G.

sche Dampf

liner Meldung ““ 554,45 G., 1554,55 B. 36,41 B. Wien 4 05 ¼ T. B.) (Börjenschlußkurfe.) 9* beee bis 648,00 bet, 00 bis 513,00 bez., Hamburg⸗Südamerike cher Aond 375,50 bis 378 ex. bez. Schantungbahn —,— G Bank 330,00 bis 334, ez., R 1200,00 bez., Norddeutsche Jutesvinn 8 Merc Guano 1115,00 bis 1135,00 bez. jener Gummi 1275,00 bis 1350,00 bez., Caoko 270,00 bez⸗ Neuguinea —,— —,— B., do do. Genuß

8 ah (W. T. B.) Sächsische Rente 60,75. 5 % Leipziger Stadtanleihe 101,00, Allgemeine Deutsche Credit⸗ anstalt 282,00, Bank für Grundbesitz 250,00, Chemnitzer Bank⸗ Ludwig Hupfeld —,—, ollspinnerei 1315,00

, 4,09 B.

Hamburg Deutsch⸗Australi Hamburger Pa 708,00 bis 774,00 bez., Vereinigte Elb

des Deutschen ats für die Woche vom 25. 31. März 1922. Die Getreidepreise zogen während des ersten Teils der Woche im an die gleichzeitig noch weiter gestiegenen Dollar⸗ und Guldenkurse weiter an, gerieten ober dann mit diesen zugleich ins Schwanken nud schlossen am Endtage der Berichtswoche durchschnitt⸗ lich schwach. Immerhm geht der Weizen aus dem Wochenverkehr gg von etwa 50 hervor und die Weiter⸗ verarbeitung inländischen Weizens ist damit für die Mühlen geworden, er wurde dringend gesucht. Hierzu Auslandsweizen auf matten Haltung des Weltmarkts und der in den letzten Tagen ein⸗ getretenen Abschwächung der Devisen allmählich in ein nutzbringendes Bezugsverhältnis für unsere Müller gekommen war. 78 kg⸗Rosaféweizen,

ketfahrt 509,

beschiffahrt 920,00 Brasilianische rz⸗ und Privat⸗ 354 00 bis 358,00 bez., 1982,00 bez., 803,00 bis 880,00 bez., Gerbstoff daher von Sloman Salpeter B., Dtavi⸗Minen⸗Aktien 1I1“” Leipzig,

Umstand bei, verhältnismäßig

Der gute der einen nicht unbeträchtlichen Mehrwert dank der Qualität und Mehlausbeute für Müller gegen⸗ über der Mehrzahl der inländischen Weizenangebote besitzt, war zu 14,46 holl. Gulden für 100 kg zuletzt angeboten und stellt sich damit auf 884 für 1 Ztr. frei Hamburg, während gute inländische Sorten nur wenig darunter kosteten, weshalb dem Auslandsmaterial Vorzug gegeben wurde. nordamerikanischem Kansasweizen schwimmen 8 Hamburg zu demselben Preise wie der Rosaféweizen und dürften Ebenso wie diese ausländischen Angebote von schwimmendem oder bald abzuladendem Weizen die lage des Artikels trotz des geringen inländischen Angebots milderten, trug dazu auch ein ziemlich beträchtliches Tauschgeschäft der Reichs⸗ Diese hatte aus früheren Anschaffungen im Westen unseres Landes nicht unbeträchtliche Mengen von Auslandsweizen lagern, die sie im Tausch gegen Roggen an unsere Mühlen und Händler abgab, und zwar in der Art, daß sie gegen se 100 t Weizen je 130 t Roggen beanspruchte. sodaß die Mühlen material bekamen und dafür die Reichsgetreidestelle ihren Getreide⸗ entsprechend Transaktion die ziemlich zahlreich angebotenen nahen Roggenladungen schlanker Unterkommen, und da auch von den Roggenvorräten der Genossenschaften und Kauflente auf diese Weise vieles seinen Herrn wechselte, hat sich der Unterschied in den Weizen⸗ und Roggenpreisen, der zunächst noch weiter gestiegen war, schließlich ein wenig ver⸗ Gerste behielt in deutschem Material ihre sehr feste Ge⸗ schäftslage, da die große Nachfrage nur wenig Angebot fand und fast täglich höhere Preise zahlen mußte. ; atte nutzung des billigeren Märzbahntarifs noch ansehnliche Mengen nach Berlin genommen, wo sie aber keine gute Aufnahme fanden, weil der Bedarf bis zur Grenze seiner Kapitalkraft im allgemeinen ver⸗ sorgt war und auch der Handel wenig Neigung zur Lagerung der Ware hatte. In Mais fand ein außerordentlich großer Um satz während der Berichtswoche statt. Getreidenotierungen in Mark für die Tonne (Welt⸗ jeweiligen Wechselkurse); in Klammern geben in Mark das Steigen (+) bezw. Sinken (—) der Preise im Vergleich mit der Vorwoche an: Weizen, märkischer 17 000 17 200, märkischer 12 700 12 800,

immermann 885,00, Emaillier, u. Stanz⸗ Gnüchtel gn 15 u. Co. 1.g 1.e

innerei 1500,00, Sächs. Wollgf. vorm. el u. Krüger 1 u. Würker 989,00, Immmermann⸗Welke 680,00, Germania 857,00, Peniger Maschinenfabrik 491,00, Leipziger Werk⸗ zeug Pittler n. Co. 1140,00, Wotan⸗Werke 1271,00, Leipz Kammgarn⸗ spinnerei 1500,00, Hugo Schneider 850,00, Wurzner Kunstmühl. vorm. Krietsch 690,00, Hall. Zucker⸗Fabrik 1012,00, Kratzen 819,00, Fritz Schulz jun. 12680,00, ; Thüring. Gas 744,00, Hallesche Pfännerschaft 875,00. Schwach.

Frankfurt g. M. M

Kredit 104,00, Badische A

verein 308,25, Leipziger Baumw werke vorm. Gebr.

Mengen von

beträchtliche 1 in Konsignation auf

Mittweidaer Riebeck u. Co. 720,00

(W. T. B.) Hõo arbwerke 735,00, Lahmeyer 535,00, esteregeln Alkali hesse Feünencete Klevper 590,00, Pokorny u. Wittekind 779.00, Daimler Motoren 565,00, Maschinenfabrik Eßlingen Aschaffenburg Zellstoff 1035,00, Phil. Holzmann 660,00, Wayß u. Freytag 745,00, Vereinigte Deutsche Oelfabriken 1348,00, Zellstoff Waldhof 1040,00, Fuchs Waggonfabrik 870,00, . Zuckerfabrik Waghäusel 925,00, Zuckerfabrik Frankenthal 900,00. Zuckerfabrik Offstein 960,00, Zuckerfabrik Stuttgart 895,00. 88885 G 192 10gen Aweriganische 302,69 G., 303,31 B., Englische 1365, ., 1321,35 B., Holländi 1 688,30 G., 11 711,70 B., Polnische 7,63 ½ G., 7,66 ½6 B., Warse an 1 8- 8 G., —,— B. Telegraphische Holland —,— G., Lchau 7,73 ½ G.,

/71¹½ 1 (W. T. B.) Ungeachtet der Verste ifung der Devisenkurse begann die Börse bei leicht abgeschwächten Kursen in schwächerer Haltung. Böhmische Papiere waren im Einklang mit der Steigerung der tschechischen Krone bevorzugt, während der Markt sonst eine sehr lustlose Haltung zur Schau trug. Verlaufe wurde das Geschäft in der Kulisse etwas lebhafter. Kruppaktien ausgehend trat dann eine leichte Befestigung der Gesamt⸗ 1 Kruppaktien erreichten einen Kurs von 60 600. Die Börse schloß bei ruhigem Geschäft in fester Haltung. Devisen waren

(W. T. B.) Türkische Lose —,—, Oesterreichische Kronenwente 180, he Goldrente 1750, Ungarische Goldrente —,—, Ungarische Bankverein 5800,

Tausch hat sich schlank Weise sofort Roh⸗ vermehrte. Heidelberg Zement

Danzig, 31. M.

7 *7 7 Auszahlungen: London —,—

—,— B., Polen —,— 7,76 ½ B., Posen 7,68 G. Wien, 31. März.

An Hafer hatte man in Aus⸗

Erst im weiteren

stimmung ein.

zum Schluß sch ien, 31. März. rente 180, Februarrente Oesterreichis Kronenrente 1500, Anglobank 18 700, Wiener Oesterreichische Kreditanstalt 6870, Ungarische Kreditanstalt Länderbank 18 200, Oesterreichisch⸗Ungarische Bank —,—, giener Unionbank 5650, Lloyd Triestina —,—, Staatsbahn 52 100, Süd⸗ bahn 17 400, Südbahnprivritäten 23 900, Siemens u. Halske 8670, Alpine Montan 65 700, Poldihütte —,—, Rima Murany 21 900, Skoda⸗Werke 50 600, Salgo⸗Kohlen 63 500, Daimler Motoren 3870, Waffensabrik 4200, Galizia⸗Petroleum —,—, nand⸗Nordbahn 299 000. Wien, 31. März.

Kärz⸗April⸗Lieferung 10 800 bis

z. Weizen 16 600, Roggen 400 12 600.

Weizen prompt 17 300 17 500, 000, Hafer prompt 13 000 13 200, Wintergerste 14 200 14 600, Sommergerste 14 600 bis 15 000, Tunis und Marokko Gerste 13 400 13 800, 10 900 11 200, Mai⸗Lieferung 10 800 11 000.

Köln a. Rh., 28. März. Roggen, inl. 13 000 13 250, Hafer, inl. ausl. 14 000 14 500, Wintergerste, Mais, grober 14 000 14 500.

Chicago, 28. März. Weizen, Juli⸗Lieferung 14 442 (+ 1272), Mai Juli⸗Lieferung 8006 (+ 442).

Kartoffel

Landwirtschaftsrats. Mark je Zentner ab

Berlin, 31. Mär geschäftslos.

Magdeburg, 29. März: Je nach Qualität 160 175 ℳ.

Großhandelspreise: M., 27. März:

rager Eisen —,—,

Ma is, prompt itscher Magnesi

(W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale: Amsterdam 285 350 G., Berlin 2470,00 G., Kovpenhagen 159 875 G., London 33 025 G., Paris 68 050 G., Zürich 146 625 G., . Jugoslawische Noten lowakische Noten 14 130,00 G., Polnische Noten Ungarische Noten 884,50 G. Notierungen der Devisen⸗ sterdam 2020,00, Berlin 17,37 ½, holm 1392,50, Christiania 945 00, Kopenhagen 1040,00, —,—, London 233,25, New York 53,00, Wien 0,71 ¼, Mark⸗ noten 17,37 ½, Polnische Noten 1,37. wvehiesaekedenen fundierte Kriegsanleihe 8⸗ anleihe 88,00. London, 31. März. (W. T. B.) Schweiz 22,55 ½, Holland 11,59 ½, New York 4375 ⅞, 37, Deutschland 1260,00. (W. T. B.) Silber 34 ½8, Silber auf

Devisenkurse. Deutschland England 48,49, Holland Spanien 171,50. Devisenkurse. 75, New York 515,00, 5 Brüssel 43,40, Kopen⸗ ristiania 91,50, Madrid 79,75, Bukarest —,—, Agram 158,00. Devisenkurse. London 90, Schweiz 51,40, Wien 0,03 olm 68,90, Christiania 46,90, New Yo Madrid 51,40, Italien 13,42 ʃ.

(W. T. B.)

. 16 900 17 150, 13 500 14 000, 11 750 12 000,

Weizen,

Marknoten —,— G., Lirenoten 38 170 G. 8998 G., Tschecho⸗S 188,00 G., Dollar 7401,50 G.,

Praa, 31. März. zentrale (Mittelkurse): Am

Mai⸗Lieferung 16048 (+ 1004),

8, Mai⸗Lieferung 7568 (+ 334), (W. T. B.)

preise der Notierungskommission des Deutschen Erzeugerpreise für Sgeisekartoffeln in Verladestation:

z: Weiße und rote 185 195 ℳ. Frühmarkt (W. T. B.)

Privatdiskont 3 ½ 5 % Kriegsanleihe 98,25, 4 % Sieges⸗ Devisenkurse. Paris 48,52 ⅛, Belgien 52,07 ⅛½ Spanien 28.,24, „London, 31. März. Lieferung 34,00.

Paris, 31. März. 321, Amerika 1108,00, Belgien 53 „Italien 567/8, Schweiz 214,75,

Zürich, 31. März. 1,69, Wien 0,06 ⅞, London 22,56, hagen 109,00,

Italien 85

Norddeutsche weiß (W. T. B.)

en Preise * 25. .; Prag 9,60, Holland 6660 7010 Paris 46,52 ½, Italien 26,42 ½, Stockholm 134,00, Ch Buenos Aires 185,00, Budapest 0,59, Amsterdam, 31. März. 11,57 ½, Berlin 0,88, Paris 23, Kopenhagen 55,95, Stockh 264 ⅜, Brüssel 22,27 ⅛, Kopenh London 20,75, Antwerpen 40,00 123,40, Christ

N. Faß 88 Quat. (W. T. B.)

ℳ. Die erzielten Westfalen 6700 ℳ, 0—6850 ℳ. d- Devisenkurse. Paris 42,80, 179,60, Stockholm

31. März. ew Pork 475,00, Hamburg Zürich 92,35, iania 84,15, Helsingfors 9,60, Prag 9,10.

Stockholm, 31. März. 16,87, Berlin 1,30, Amsterdam 145,50,

Amsterdam

(W. T. B.) 8 35,00, Brüssel 32,75 Kopenhagen 81,50, 00, Helsingfors 7,70, Prag 7,20.

Christiania 31. März. (W. T

Devisenkurse, London

Zentner 8 Washington 386, .B.) Devisenkurse. London Paris 51.00, New York 566,00, Amsterdam lsingfors 11,50, Antw 119,50, Prag 10,50.

Hamburg 1,90, 213,50, Zürich 110,00,

- 47,75, Stock⸗ holm 146,75, Kopenhagen 1g 8

Berichte von auswärtigen Warenmärkten.

London, 30. März. schloß heute in fester bestand lebhafte Preisen wie im Monat Janua sich um 5 pH, nngereinigte Ka 30. März. (W. Einfuhr 9 10,36, Mailieferung 10 aumwolle je 7 Punkte, ägyptische 25

(W. T. B.) Die Wollauktion Für das Angebot von 9599 Ballen und Croßbreds wurden zu den Bessere Merinos Kapwolle um ca. 5 vH höher.

TX. B.) Baumwolle 8 zlieferung 10,43, April⸗ Amerfkanische und brasilianische

1250 2800 er Stimmung.

r gehandelt. 1300 2400 Liverpool,

10 000 Ballen, Ballen. Mär

Berichte don auswärtigen Wertpapiermärkten. 6Sel9. 31. März.

2„

unkte niedriger. Am Wollmarkt Am Garnmar

Bradord. war das Geschäf

o t bei fester Tendenz bes war die P

reisbewegung nicht gleichmäß

(W. Be⸗ 8 1 - —,— rankreich 2652,30 G. 2443,55 G., 2448,45 B., Amerika 29,90 .

Devisenkurse.) 2637,75 8.

Dritte Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen St

Berlin, Sonnabend, den 1. April

Nichtamtliches.

(Fortsetzung aus der Zweiten Beilage.)

Neue Literatur zum eichseinko⸗ steuergesetz.

Die zahlreichen, zum Teil tiefgreikenden Aenderungen, die das Reichseinkommensteuergesetz vom 29. März 1920 in der kurzen Zeit seiner Geltung schon erfahren hat das unterm 20. Dezember 1921 ergangene Gesetz zur Aenderung des Einkommensteuergesetzes war innerhalb von 1 ¾ Jahr die fünfte Novelle zu ihm so daß durch⸗ schnittlich auf alle vier Monate eine Novelle entfällt —, haben be⸗ wirkt, daß auch die besten Erläuterungen desselben nach wenigen Monaten in vielen Punkten nicht mehr zutreffend waren. Davon wurde auch der bhochgeschätzte., bescheiden als „Hand⸗ ausgabe des Einkommensteuergesetzes vom 29 März 1920“‧ bhezeicknete Kommentar von dem Senats⸗ präsidenten am Reichsfinanzhof, preußischen Wirklichen Ge⸗ beimen Oberregierungsrat Dr. jur. Geora Strutz betroßken, dessen erste und zweite Auflage Ende 1920 erschienen war (Verlag von Otto Liebmann, Berlin) Schon das Gesetz zur Aenderung des Einkommensteuergesetzes vom 24. März 1921, die dritte Novelle zu ihm. brachte für mehr als die Hälfte aller Paragrapben Aenderungen. zum großen Teil solche einschneidendster und die Ezrundprinzipien des Gesetzes berührender Art; u. a. regelte es neu die Besteuerung der einmaligen Veränßerungsgewinne, die Bereckhnung des Geschäfts⸗ gewinns, die Zulassung steuerfreier Abzüge für Abschreibungen und Rücklagen für Ersatzanschaffungen, das Veranlagungsverfahren und den Steuertarif Unterm 30. Mai 1921 ergingen die umfongreichen Ausführungsbestimmungen des Reichsfinanzministers zum Einkommen⸗ steuergesetz. Durch das Gesetz über die Einkommensteuer vom Arbeitslohn vom 11. Juli 1921, die vierte Novelle, er⸗ zuhren die schon mehrmals abgeänderten 45 bis 52 des Ein⸗ kommensteuergesetzs eine abermalige Aenderung. durch die bereits für das Rechnungsjahr 1921 (vom 1. Avril ab) der 10 % ige Stenerabtug vom Lohn, der bis dahin nur die Be⸗ hHeutung einer Vorschußzahlung auf die spätere Neranlaaung batte. in eine Lobnsteuer für Arbeitseinkommen bis zu 21 000. verwandelt worden ist, so daß die Einbebaltung und Abführuna des Loßna nicht eine Abschlagszahlung, sondern eine Tilaung der Steuer darstellt und es für die angegebenen Einkommen einer Veranlagung nicht mehr bedarf. Dieses Gesetz sollte gemäß Nerordnung vom 25. November in der Hauptsache am 1. Jannar 1922 in Kraft treten. Zur Vor⸗ bereitung der neuen Rechtslage wurden die „Durchführunas⸗ bestimmungen zum Gesetz über die Einkommenstener vom Arbeits⸗ lohn“ vom 3. Dezember 1921 erlassen, die in 85 Pargaravhen und 6 Mustern eine Kodifikation des ganzen Lohnabzuasrechts enthielten Da beschloß der Reichstag infolge eines durch die im letzten Herbst sprunahaft fortgeschrittene Geldentwertung veranlaßten Antrags der Abgeordneten Marr, Emminger und Genossen in einer Nachtsitzung vom 17. Dezember, das Einkommensteuergesetz vom 29 März 1920 zum fünften Mafe zu ändern. Diese Novelle trägt das Datum vom 20. Dezember 1921. Durch sie wird, während bisber die Einkommensteuer nach dem in einem Kalenderjahr berogenen Ein⸗ kommen zu berechnen, aber für das Rechnunasjahr zu veranlagen war, vee Bestenerung für das Rechnungsjahr durch die Besteuerung für das K lenderjahr ersetzt. Daneben hat die Novelle vor allem eine Reihbe vesentlicher Steuererseichterungen gebracht. So ist, während ach dem „Gesetz über die Einkommensteuer vom Arbeits⸗ „ohn’“ vom 11. Juli 1921 der niedriasse Steuersatz von 10 % nur bei einem Einkommen bis zu 24 000 zu erbeben var, jetzt die Zehnprozentgrenze bis zu 50 000 erweitert worden: ruch für die mittleren und bohen Einkommen bat die Nopesle die Stoner wesentlich ermäßigt. Die für den Steuerpflichtigen, eine Ehefrau und seine mindersätrigen Kinder vorgesebenen

Ubzüge von der Steuer für das Existenzminimum sind ver⸗

Hoppelt, werden aber fünftig für den Steuerpflichtigen und seine Ehe⸗ frau nur hei einem Finkommen bis zu 50 000 für die Kinder bei einem Einkommen bis zu 200 (00 gewößrt. Der nach dem Gesetz über die Finkommenstener vom Arbeitslohn zur Abaeltung der Werbungskosten in Abzug zu bringende Betrag ist von 1800 auf 5400 erböht worden. Der Härteparaaraph 26) ist nicht wie bisber nur bei einem Einkommen bis zu 30 000 ℳ, sondern noch bei einem Einkommen bis zu 80 000 anwendhar. Lebensversicherungs⸗ vrämien dürfen, statt wie bisher nur mit 1000 ℳ, künftia mit 3000 in Abzug gebracht werden. Da wichtige Norschriften des Gesetzes vom 11. Jusi 1921 über die Einkommensteuer vom Arbeitslohn durch die fünfte Einkommersteuernovelle vom 20. De⸗ jember 1921 überbolt waren, mußten auch die am 3. Derember er⸗ lassenen Durchtührungsbestimmungen zum Lohneinkommensteuergesetz fofort wieder geändert werden. Unterm 20. Dezember erging der Erlaß des Reichsfinanzministers, betreffend die neuen Bestimmungen um Lohnabzug, durch den die wesentlichen Neuerungen vorläufig er⸗ öutert wurden, und unterm 22. Dezember 1921 die „Verordnung zur Aenderung der Durchführungsbestimmungen zum Gesetz über die Einkommensteuer vom Arbeitslohn“. Strutz Zat nach der Verabschiedung der vierten Einkommensteuernovelle, des Lobneinkommensteuergesenes vom 11. Juli 1921 geglaubt, die Her⸗ ausgabe einer neuen Auflage seines länast vergriffenen Handkom⸗ mentars nicht länger verschieben zu können, gibt im Hanuvt⸗ Zande der dritten Auflage (539 Seiten, geh. 50 ℳ) eine tief⸗ gebende, die Praxis erschöpfend verwertende Erläuterung zu Uen Bestimmungen des Einkommensienergesetzes in der Fassung, die es durch die dritte und vierte Novelle vom 24. März dezw. 11. Juli 1921 erhalten hat, und bebandelt die fünfte Ein⸗ kommensteuernovelle vom 20. Dezember 1921 in einem kürz⸗ lich erschienenen Nachtragshefte 786 Seiten, Preis 14 ℳ). Die klaren Ausführungen des Verfassers zu den durch die Novelfen unmittelbar oder mittelbar berührten Gesetzesvorschriften lassen zbenso wie die vielfach ergänzten oder geänderten sübrigen Er⸗ Kuterungen die völlige Beherrsckung des schwierigen Stoffes erkennen. Zu den Paragrapben, deren Auslegung die größten Schwierigkeiten bietet, gehört der auf Anträge im Ansschusse des Reichstags hin durch

die dritte Novelle vom 24. März 1921 in das Einkommensteuergesetz

eingefügte, für weite Kreise wichtige § 59 a, der von den steuerfreien Rücklagen für Mehrkosten der Ersatzbeschaffung der zum 88 oder forstwirtschaftlichen oder gewerblichen oder bergbaulichen Anlagekapital gehörigen Gegenstände in den Rechnungsfahren 1920 —1926 handelt. Er wäre, wie Strutz bemerkt, für Steuerpflichtige wie für Steuer⸗ behörden ein Buch mit sieben Siegeln geblieben, wenn nicht inzwischen Richtlinien für seine Anwendung in Gestalt einer nach Anhörung eines vom Reichstag gewählten Ausschusses unter Zuziehung von Sachverständigen erlassenen Verordnung des Reichsfinanzministers vom 25. Juli 1921 und einer Verfügung desselben vom 5. August 1921, die sich als ein Kommentar zu dieser Verordnung darstellt be⸗ kannigegeben worden waren. Nöllige Flärung baben aguch diese Ver⸗ ordnungen in dem wünschenswerten Maße noch nicht gebracht: doch

varf sich der Steuerpflibtige anch hier der Führung

von Strutz anvertrauen, der die heiden Nerordnungen nicht nur in den Anmerkungen zum § 59 berücksichtigt, sondern sie auch in einem Anhange noch im Wortlaute wiedergibt und ausführlich erläutert, und dessen Ansichten bei den höchstrichterlichen Entscheidungen des Reichsfinanzbess icht ohne Ein⸗ Auß bleiben dürften. Auch die besonders gründliche Sehandlung von

§. 13 des Einkommensteuergesetzes, der die zulässigen Abzüge vom Einkommen aufzählt, wird den Steuerpflichtigen willkommen sein, die in den 126 Anmerkungen zu diesem Gesetzesparagraphen (50 Seiten) wohl keine der sie ir endwie interessierenden Fragen über das, was sie von ihrem Einkommen als nicht steuer⸗ pflichtig absetzen können, unbeantwortet finden. In dem Nach⸗ tragsheft sind alle diejenigen Paragraphen des Einkommensteuer⸗ gesetzes, die durch die neueste Novelle vom 20. Dezember 1921 eine Aenderung erfahren haben, in der neuen Gestalt unter Hervor⸗ bebung der Aenderungen durch Sperrdruck nochmals vollständig wiedergegeben, darunter die Nummern der nach wie vor Geltung be⸗ haltenden Anmerkungen des Hauptwerks wiederum angegeben und die durch die Aenderungen notwendig gewordenen weiteren erläuternden Anmerkungen mit sich in die Nummernfolge derjenigen des Haupt⸗ werks einfügenden Nummern bezeichnet. So bietet das Gesamtwerk alle zurzeit geltenden Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes mit eingehenden, leicht verständlichen Erläuterungen einschließlich des ge⸗ samten Materials über die Einkommensteuer vom Arbeitslohne, in Anhängen auch die umfangreichen ministeriellen Durchführungs⸗ --. soweit sie für die Steuerpflichtigen von Interesse sein önnen.

Ein anderer ausführlicher Kommentar zum Einkommen⸗ steuergesetz hat gleichfalls einen bekannten hervorragenden Steuer⸗ fachmann, den badischen Geheimen Oberfinanzrat E. Zimmer⸗ mann, jetzt Reichsfinanzrat und Mitglied des Reichsfinanzhofs in München, zum Verfasser (Verlag von J. Heß, Stuttgart). Er ist erst im vergangenen Jahre erschienen und erläutert bereits das Gesetz in der inhastlichen Neugestaltung, die es durch die umfassende dritte Einkommensteuernovelle erhalten hat, unter Verwertung der langjährigen Erfahrungen des Verfassers in der Steuerverwaltung. Die weiteren Abänderungen des Einkommensteuergesetzes, die die wesentlichen Grundlagen desselben nicht mehr berührten, werden in zwei Ergänzungs⸗ händen behandelt. Das Gesetz über die Einkommen⸗ steuer vom Arbheitslohn vom 11. Juli 1921, die vierte Novelle, die den Arbeitslohn unter gewissen Beschränkungen von der im Einkommensteuergesetz geregelten VNeranlagung ausnimmt und einer vereinfachten Besteuerung ohne Mitwirkung der Steuerbebörde unterwirft, hat eine sehr gründliche Erläuterung wie in keinem anderen bisher erschienenen Kommentar erfahren, die der Verfasser, da sowohl der Gegenstand dieser Besteuerung als auch das Ver⸗ fahren in dem Gesetz besonders geregelt ist, als ein felbständiges Buch nicht bloß als Nachtrag zu seinem Hauptwerk, herausgegeben hat (184 Seiten, geh. 28 ℳ). Auch dieses Gesetz birgt viele nicht leicht zu lösende Zweifelsfragen die in den anderen Erläuterungsbüchern nicht berührt sind, von Zimmermann aber eingehend erörtert werden. Es sei z. B. hingewiesen anf die zum § 45 EinkStG. in seiner neuen Fassung gemachten nicht weniger als 45 Seiten einnehmenden Ausführungen über die Frage, was als Arbeitslohn zu gelten hat, über die Abarenzung des Arbeitslobns gegenüber umsatzsteuerpflichigem Entgelt über zweifelbafte Grenzfälle über Arbeitnehmer bei Unter⸗ nehmungen von Gesellschaften, über vorübergehende Arbeits⸗ verhältnisse, über das Verbältnis der Umsatz⸗ und der Lohnsteuer, über Einkünfte, die nicht in Geld, sondern in geldwerten Vor⸗ teilen bestehen, und deren Bewertung, über den Arbeitslohn hei Dienstbeschaffungsverträgen u. dal., über den Arbeitslohn als Entgelt für Arbeitsleistungen und Aufwendungen des Arbeitnehmers, über die Fälle, in denen ein Arbeitsvertrag mit anderen Nerein⸗ barungen verbunden wird, usw. Die seichtverständlichen Erörte⸗ rungen sind ein wertvoller Beitrag zur Klärung der die weitesten Kreise berührenden Fragen. Ein mweiter Ergänzungsband, von geringerem Umfange, unter dem Titel „Neue Einkommen⸗ steuer einschließlich Steuerabzuag vom Arbeitslohn, steuerfreie Rücklagen nach dem Gesetz vom 20. De⸗ zember 1921“ erschienen (Preis 30 ℳ), unterrichtet über die Abänderungen bezw. Ergänzungen, die das Einkommensteuergesetz durch diese fünfte Novelle und durch die zu § 59a ergongenen Ausführungs⸗ verordnungen über steuerfreie Rücklagen erfahren hat. Gemeinverständ⸗ liche Darlegungen behandeln die Grundzüge des Gesetzes vom 20. De⸗ zember 1921, die wichtigsten Grundsätze der Durchführnngsbestimmungen zum Gesetz über die Einkommensteuer vom Arbeitslohn (Lohnabzug) und die Bedeutung der Rückstellung nach § 59a. Dann folgen der vollständige Wortlaut des Einkommensteuergesetzes in seiner jetzt geltenden Fassung mit Kennzeichnung aller Neuerungen und dem neuen Steuertarif, die Ausführungsbestimmungen zum Einkommensteuergesetz, soweit sie die Abgabe der Steuererklärung, die Lohnlisten und Ge⸗ haltsnachweisungen betreffen, der Wortlaut der Durchführungs⸗ bestimmungen zum Gesetz über die Einkommensteuer vom Arbeitslohn

in der Fassung vom 22. Dezember 1921 sowie die Verordnung zur

Ausführung des § 59a EinkStG., betreffend steuerfreie Rücklagen, und der ausführliche Erläuterungen dazu enthaltende Erlaß des Reichefinanzministers. Durch die beiden Ergänzungsbände ist Zimmer⸗ manns Kommentar zum Einkommensteuergesetz auf den neuesten Stand gebracht.

Der Gesetzgebung über den Steuerabzug vom Arbeits⸗ lohn, wie er seit dem 1. Januar 1922 nach dem Lohnsteue gesetz vom 11. Juli 1921 und den Abänderungen, die die Einkommensteuer⸗ nopelle vom 20. Dezember 1921 gebracht hat, nach den Durchführungs⸗ bestimmungen vom 3. Dezember und deren durch diese Novelle not⸗ wendig gewordenen Aenderungen vom 22. Dezember 1921 sich regelt, sind noch zwei neue Erläuterungsbücher gewidmet, das eine von Dr. jur. Hans Werner. Paetel, Mitarbeiter im Verband Berliner Metallindustrieller, herausgegeben (160 Seiten, geh. 36 ℳ, Karl Hevmanns Verlag, Berlin), das andere von Rechtsanwalt Dr. Fritz Koppe, Hauptschriftleiter der „Deutschen Steuerzeitung“, bearbeitet (138 Seiten, Preis 17,60 ℳ, Industrieverlag Spaeth u. Linde, Berlin). Beide Verfasser stellen die Durchfübrungs⸗ kestimmungen in der Fassung vom 22. Dezember 1921 an die Spitze, die, wie schon erwähnt, eine vollständige Kodifikation des Lohn⸗ abzugsrechts enthalten und insbesondere den Gesetzestert, auf Grund dessen sie ergangen sind, nicht nur wiederholen, sondern auch erläutern, und knüpfen die weiteren Erläuterungen in der Hauptsache an diese Durchführungsbestimmungen an, so daß der Leser in beiden Werken den gesamten Stoff an einer Stelle findet. Der Kommentar von Paetel ist zum Teil noch eingehender als der von Koppe und beant⸗ wortet auch manche Zweifelsfragen. Doch behandeln die Er⸗ läuterungen von Koppe gleichfalls alles Wesentliche in großer Uebersichtlichkeit. Der zweite Teil enthält in beiden Büchern die Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes über den Lohnabzug, wie sie sich auf Grund des Lohnsteuergesetzes vom 11. Juli un der Novelle vom 20. Dezember 1921 endgültig gestaltet haben, mit Hinweisen auf die entsprechenden Vorschriften der Durchführungs⸗ verordnung und deren Erläuterung, der dritte Teil die für die Rechtslage seit dem 1. Januar bedeutsamen weiteren Verordnungen, u. a. den Erlaß des Reichsfinanzministers vom 20. Dezember 1921, der die wichtigsten Aenderungen an der Hand von Beispielen er⸗ läntert. In einem Anhang findet man bei Kopve noch Muster⸗ beispiele für die Berechnung des Steuerabzugs vom Arbeitslohn auf Grund der neuen Vorschriften, während Paetel im Kom⸗ mentar zu den Durckrührungsbestimmungen deren Wirkung durch Beispiele veranschaulicht hat. Beide Bücher vermögen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gute Dienste zu leisten.

Zweckdienlich für die Einkommensteuerpflichtigen sind noch zwei weitere Schriften, die aiphabetische Zusammenstellungen der bei der Einkommensteuecererklaärung und »ver⸗

zulässigen Abzüge vom Einkommen und

58

—-mʒm

1922

nicht abziebhharer Ausgaben enthalten. 1

früheren Berliner Oberstadtsekrettr und Sündcwerorcneies n grer 8 egebene Anleitung, die sich in ihren schnell 82.1nnes olgenden Auflagen schon weiten Kreisen der Steuerzahler air nützlich erwiesen hat, liegt bereits in elfter, von dem Obe steuerinspektor im Reichsfinanzministerium Friedrich Streit unten Berücksicktigung der oberstrichterlichen Rechtsprechung nach den Einkommensteuernovellen vom 24. März, 11. Juli und 30. Dezemben 1921 neu bearbeiteter Auflage vor (Verlag von Franz Vahl Berlin, Preis 15 ℳ). Den alphabetischen Zusammenstellungen 8e statthaften und nicht statthafter Abzüge beigefügt sind gemein⸗ verständliche Aufklärungen über die Errechnung des gewerblichen Ein⸗ kommens (Inventur, Bilanz) insbesondere bei Kleingewerbetreibenden. Handwerkern und Landwirten und über die des Grundstück. einkommens (Hauskonto) als Grundlagen für die Einkommensteuer⸗ erklärung, über die Berechnung der einkommensteuerfreien Einkommens⸗ teile, über die Steuerermäßigungsmöglichkeiten, über das allgemein Arbeitgeber wie Arbeitnehmer berührende Steuerabzugsverfahren und über die Einkommensteuerberechnung, die auch an ei ier Anzahl praktischer Beispiele durchgeführt wird. Daran schließen sich der Einkommensteuertarif und Tabellen, aus denen für Lohn⸗ und für Nichtlohnempfänger die nach Abzug der Ermäßigungen (für den Steuerpflichtigen selbst, seine Ehefrau, seine Kinder und sonstige mittellose Angehörige, zur Abgeltung von Werbungskosten) berechnete Steuer ohne weiteres abgelesen werden kann. Eine zweite sehr brauchbare alphabetische Zusammenstellung der zulässigen und nicht zulässiger Abzüge, der steuerpflichtigen und der nicht steuerpflichtigen Einnahmen, die in ihrer Aufzählung noch reichhaltiger und auf die bei Gesellichaften an die Stelle der Einkommensteuer tretende Körper⸗ schaftssteuer ausgedehnt ist, stammt aus der Feder des Herausgebers der „Deutschen Steuerzeitung“ und Direktors der Vaterländischen Treu⸗ hand⸗ und Revisionsgesellschaft in Frankzurt a. M. R. Ritter und des Rechtsanwalts und Syndikus der genannten Gesellschaft W. Stern (Industrieverlag Spaeth u. Linde, Berlin, Preis 14 ℳ). Auch sie berücksichtigt in der vorliegenden zweiten Auflage die neueste Ein⸗ kommensteuergesetzgebung und oberstrichterliche Rechtsprechung. Eine Erläuterung der von Ermäßigungen der Steuer handelnden §§ 23 bis 26 des Einkommensteuergesetzes in der neuen Fassung, ein Abdruck des Einkommensteuertarifs und eine Uebersicht über die Ermäßigung der Steuersätze des neuen Tarifs gegenüber dem alten beschließen

das Buch.

11““ Verkehrswesen.

Erhöhung der Gebühren für Pakete, Tele⸗ gramme und Ferngespräche im Auslandsverkehr. Die anhaltende Verschlechterung des deutschen Markkurses zwingt die Postverwaltung, bei der Gebührenerhebung im Auslandspaket⸗ und Telegrammverkehr das seit dem 24. März auf 56 für den Gold⸗ frank festgesetzte Umrechnungsverhältnis abermals, und zwar mit Wirkung vom 1. April an, auf 66 zu erhöhen. Dieses Um⸗ rechnungsverhältnis ist auch für die Wertangabe auf Briesen und Paketen nach dem Ausland maßgebend. Wegen entsprechender Er⸗ höhung der Gebühren für Ferngespräche nach dem Ausland bleibt besondere Benachrichtigung vorbehalten. Ueber die Einzelheiten geben die Postanstalten Auskunft. .“

Mannigfaltiges.

Zu einer eindrucksvollen Kundgebung gestaltete sich nach dem Bericht des „W. T. B.“ die Sitzung 8 Reichsaus⸗ schusses für die holzverarbeitende Industrie, dem Arbeitgeber (Vertreter der Industrie, des Handwerks und des Handels), Arbeitnehmer und Vertreter der Verbraucherverbände angehören, am 30. März 1922 im Großen Saal des Reichs wirtschaftsministeriums. In der Sitzung, die von dem Geheimen Regierungsrat Nehring vom Reichswirtschaftsministe⸗ rium geleitet wurde und an der Vertreter des Reichsministeriums Ernährung und Landwirtschaft, des Reichsministeriums für Wiederaufbau, des Auswärtigen Amts, der sächsischen Regierung, der württembergischen Regierung, der badischen Regierung und anderer Reichs⸗ und Landesbehörden teiknahmen, erstattete der Syndikus Baum als Geschäftsführer des Reichsausschusses für die holzverarbeitende Industrie zunächst einen kurzen Bericht über die bisherige Tätigkeit des Reichsausschusses. Im Mittelpunkt der Tagung stand dann die Stellungnahme der holzverarbeitenden Industrie zu den Holzlieferungen an die Entente und zu der Frage der Holzausfuhr überhaupt. In seiner Einleitungsrede über diesen Beratungsgegenstand gab der Syndikus Baum als Geschäfts⸗ führer des Wirtschaftsverbandes der Deutschen Holzindustrie den aus allen Teilen des Reichs kommenden heftigen Klagen über den Holzmangel, der durch die Holzlieferungen an die Entente und die Holzausfuhr noch wesentlich verschlimmert würde, eindringlichen Ausdruck. Die sich anschließende Aussprache zeigte ein einmütiges Zusammengehen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern: ein Beweis dafür, wie groß die Not und wie unhaltbar die Lage im deutschen Holzgewerbe durch den Mangel an Holz Fache üt. Auch die Regierungsvertreter konnten sich der Tatsache nicht ver⸗ schließen, daß für die Sesse Fee e die Lage sehr ernst geworden sei und unbedingt Schritte getan werden müßten, um sie vor Schädigungen zu schützen. Der .8 für die holzverarbeitende Industrie brachte darauf die ihn ewegende ernste Besorgnis in nachstehender Entschließung, die e stimmig angenommen wurde, zum Ausdruck: 86

„Die mißliche Lage auf dem Holzmarkt ist für alle beteiliaten Kreise offenkundig. Sie hat eine gefährliche Verschärfung er⸗ fehren durch das ohne Anhören der holzverbrauchenden Induftri abgegebene Holzangebot und wird sich zu einer eseees 188 alle an den holzverbrauchenden In ustrien beteiligten Zolfs- schichten auswirken, sobald wir in seine praktische Erfüllung ein⸗ treten. Die Verantwortung hierfür lehnen wir als a- gesamten holzvevarbeitenden Gewerbes mit allem Nachdru Kes Um für die Zukunft solche wirtschaftlichen Schädigungen 2 * meiden, fordern wir: a) zu den jetzt und später ’vv Beratungen rechtzeitige Heranziehung unserer Sachbe b) Holz in rohem und gesägtem Zustande nur in göe, für Reparationszwecke notgedrungen auf Grund des Frie 1 8 trages an die Entente zu liefern, als es mit den 22 deutschen Rohstoffversorgung und mit den zur enen 8 des sozialen und wirtschaftlichen Lebens notwer 3 2 nneven Bedürfnissen vereinbar ist. (Vgl. Artikel 1 der An g.. sun Memorandum des Wiesbadener Abkommens.) Die augenb ickli he Lage verlangt schärfstes Haushalten mit unseren schon heute ganz

ve es N. Zäeesh hah . aseF. b ten, und zurzeit die möglich unzulänglichen inländischen Holzv orräten, 58 gPe vestlose Sperre jeder Ausfuhr von Nutzholz pföble⸗ 8 8 sägtem Zustande mit Ausnahme von Rammpfä 8. un adel⸗ 8e neee in erträglichen Mengen. über een im einzelnen zu verhandeln wäre, ferner g —* Holzes an der Schweizer Grenze, welches laut Urteil der Sach⸗ verständigen in der letzten Sitzung des Arbeitsausschusses der Außenhandelsstelle für Robholz 98 8 für den inländischen Verbrauch sten Fen

8 an diesen wichti Nee ⸗Nen 89b Anfsae eingebracht, daß die zurzeit