1922 / 93 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 21 Apr 1922 18:00:01 GMT) scan diff

282564. K. 38436.

Schimmeltöter

12/11 1921. Kirolit⸗Verke Wiesbaden G. m. b. H., Wiesbaden. 17/3 1922. 8 8 Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb chemisch pharmazeutischer Präparate. Waren: Schimmelvernich⸗ tungsmittel.

N. 11065.

282565.

Bobert Heubergers Heuro

Robert Neuberger, Ludwigshafen 17/3 1922.

7/12 e Rh., Maxstr. 66. 8 1 1 Ge chäftsbetrieb: Pharmazeutisch⸗chemische Fabri⸗ kation. Waren: Chemische Produkte für medizinische und hygienische Zwecke, sowie pharmazeutische Präparate.

P. 195

U.

282566.

Röudemisil1

27/12 1921. Fa. Dr. Preuß, Fabrik für Tier⸗ arzneimittel, Hannover. 17/3 1922. Geschäftsbetrieb: Fabrik für

Waren: Tierarzneimittel. 18 R. 26000.

8

Gelosterin

26/7 1921. J. D. Riedel Aktiengesellschaft, Berlin⸗ Britz. 17/3 1922. 1

Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von Chemikalien, Drogen und pharmazeutischen Präparaten, Export⸗ und Importgeschäft. Waren: Arzneimittel für Menschen und Tiere.

Tierarzneimittel.

282567.

——

R. 26449.

282568.

Degalol

28/10 1921. J. D. Riedel Aktiengesellschaft, Britz. 17/3 1922. 8 1 Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von Chemikalien, Drogen und pharmazeutischen Präparaten, Export⸗ und Importgeschäft. Waren: Arzneimittel für Menschen und Tiere, pharmazeutische Präparate.

Prolifera

7/1 1922. Eugen Reichner, München, Güllstr. 4. 17/3 1922. 1 . Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von chemisch⸗pharmazeutischen Präparaten. Waren: Arznei⸗ mittel, chemische Produkte für hygienische Zwecke, phar⸗ mazeutische Drogen und Präparate, Pflaster, Verband⸗ stoffe, kosmetische Mittel, Seifen.

282570.

Sygosal

Wittrockk & Sichler, Leipzig⸗Gohlis.

2.

282569.

8

W. 28762. 6

30/12 1921. 17/3 1922. 8 3 Geschäftsbetrieb: Fabrik pharmazeutischer Präpa⸗

rate. Waren: Schutzsalbe gegen Ansteckungen.

282571.

279.

Gummi⸗Regenerierwerk Han

12 1921. Hannoversche degen Luttermann & Co., G. m. b. H., Wunstorf b. nover.. 17/3 1922.

Geschäftsbetrieb: 1 Gummiwaren. Waren: Gummiabsätze, Gummisohlen, Gummi, Gummiersatzstoffe daraus für technische Zwecke.

und

282572.

Schleichkalze

5/1 922. G. m. b. H

Köln⸗Dellbrück. Geschäftsbetrieb: ing u Gummiwaren. Waren: Gummiabsätze,

Gund Gummischuhe.

3 b.

Radium⸗Gummiwerke 17/3 1922. Herstellung und Vertrieb vo

8 8 282573.

9/11 1921. Arnold Weinstock, Nürnberg, Josefpl. 17/3 1922.

Geschäftsbetrieb: Schuhwarengeschäft.

Herstellung und Vertrieb von Gummiecken, Waren

R. 26724.

Gummisohlen

Waren:

1922.

rate und⸗ Automat

8/11

Geschä Kochappar

kochertrommellaternen,

4.

10/9 1922. Geschä

15/12

ren: B

Becke

21/3 1921. Oelfeuerungsindustrie Becker & Co., Kommanditgesellschaft, Witzenhausen a. Werra.

Geschäftsbetrieb: Waren: Beleuchtungs⸗, Heizungs⸗, Koch⸗, Kühl⸗Appa⸗

en.

17/3 1922.

Ringstr. 15. Geschäftsbetrieb:

22 Schrubber,

282574. 1“ O. 8532.

7/3

Maschinen⸗ und Apparatebau.

Geräte, insbesondere Feuerungsanlagen, sowiern

S. 21182.

282575.

M

2 1922

282584.

Klauschutz

1922. Klausch G. m. b. H., Berlin.

14/1

1922. Geschäftsbetrieb: Schlössern Waren Schlösser, insbesondere ansetzbare Sicherheitsschlösser für b Möbel. 1b

Herstellung

und Sicherheitsverschlüssen.

282585. .1

Velofix“

Karo & Co., Berlin.

2 1 1922.

Max

Geschäftsbetrieb: Metallwarenfabritk. T

al⸗Fahrradschlösser.

91

17

1921. Emil Speer, Berlin, Marheinekepl. 5.

ftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von [lo

und Gebrauchsgegenstände. Bzaren 19 behälter für Geldscheine, Geldscheinklammern Sund Ja⸗

282586. P.

24/1 1922. Fa. F. Pardemann & Co., 7/3 1922

Geschäftsbetrieb: für Beleuchtung

Fabrik

Waren:

zusiebremsen.

aten und Geräten. Waren: Heißluftspar⸗

28297. 1“

282576 Sun of 1921. Fr. Weber &

Berlin.

Co.,

ftsbetrieb: Laternen⸗ und Metallwarenfabrik.

Waren: Sturmlaternen. 1b

K. 38634.

282577.

Sterilo

1921. Hubert Keßler, Schwabach, Südl. 17/3 1922. 8 Bürsten⸗ und Pinselfabrik. Wa⸗

orsten und Borstenwaren (Bürsten, Besen, Pinsel).

10/1

9b.

10/9

Stahl⸗

Hämmer

und

9b.

19/1 Söhne,

9b. 6

30/1

e

siiermess Schleif⸗

seife, pasten,

straße 30. Geschäftsbetrieb: dukte. W

„Globus

b. H., Remscheid. Geschäftsbetrieb: Handel in Stahl, sowie sämtlichen

besondere Fräs⸗, Bohrwerkzeuge, und Installation,

zieher, Bohrknarren, Feilkloben, Ausschneidemaschinen, Bohrmaschinen.

17/3 1922. Geschäftsbetrieb: G 5; Waren: Sicheln und Maschinenmesser.

29

walde a. d. Geschäftsbetrieb: u eb Rasiermessern, Rasierapparaten, Schleifapparaten für Ra⸗

sierapparate, Ro Rasierpinsel,

282578. . 26758.

Kochgeschirre, Sparkochherde. 13

& Rehm, Rastatt.

B.

282587.

Rubina

11/77 1921. Emil Vihler, Geislingen⸗Stg 922. Geschäftsbetrieb:

Fabrik chemisch⸗technisch

dukte. Waren: Schuhcreme und Bohnermasse.

3 282588. C.

Adolf Niederbühl’s Nachf. 17/3 1922

Chemische

18/10 1920.

Geschäftsbetrieb: Fabrik.

Schuhereme, Schuhweiß, Lederappreturen, Blitzschwärzen, Kaltpoliertinte, he spulver, Bodenwichse, Seifenpulver, Zahnpasta und Saal⸗ glätte.

Vaselinlederfett, Metallputz,

K. 38815.

und Vertrieb

Waren:

rcofix

Aufbewahrungs⸗

282589.

Linox 4/7 1921. Friedrich Eberhardt, weg 17. 17/3 1922. Geschäftsbetrieb: Fabrik chemisch⸗technif tikel. Waren: Aus e inem trockenen Pulver beß Reinigungsmittel.

4 Dresden 177,8

von

8. 12

„iele Kugeln“

23/12 1921. Bischoff & Rodatz, G. m. h Hamburg. 17/3 1922. Geschäftsbetrieb: warenfabrik. Waren: tagen, Bekleidungsstücke, Kammzug.

14. 282590.

38905.

Färberei, Garn⸗ und d Garne, Strumpfware Handschuhe, K. opfbe

17/3

2 8

Varen;

282591. 8. 12

„Zweikugel“

23/12 1921. Bischoff & Rodatz, G. Hamburg. 17/3 1922. Geschäftsbetrieb: warenfabrik. Waren: tagen, Bekleidungsstücke, Kammzug.

19586.

Berlin.

Färberei, Garn⸗ und Garne, Strumpfware Handschuhe, Kopfb

gskörper

282592. 1

„Dreikugel“

Rodatz,

41177.

8 23/12 1921. Bischoff & Hamburg. 17/3 1922.

Pro⸗ Geschäftsbetrieb: Färberei, Garn⸗ und

warenfabvik. Waren: Garne, Strumpfwaren

tagen, Bekleidungsstücke, Handschuhe, Kopf

Kammzug.

G. m. 1.

er

282593. B. †. 66

binkugel

Kuckuck

21407.

23/12 1921. Bischoff & Hamburg. 17/3 1922. Geschäftsbetrieb: Färberei, Garn⸗ und Smm warenfabrik. Waren: Garne, Strumpfwaren, tagen, Bekleidungsstücke, Handschuhe, Kopfbedet Kammzug.

Nodatz, G. m. Waren:

Scheuer

exod

Paul Rost, Tübingen, Reutlinger⸗ 1922. Fabrik chemisch⸗technischer Pro⸗ Laren: Schwabbelscheiben.

1922.

17/3

38058.

66

282579. K.

1921. W. Ferd. Klingelnberg Söhne, G. m. 17/3 1922.

und Eisenwaren. Waren: Verkzeuge, ins⸗ Reib⸗, Gewinde⸗, Spann⸗, Meß⸗ und sowie Werkzeuge für Telegraphenbau Sägeblätter, Maschinenmesser, Feilen, Schraubenschlüssel, Schrauben Zangen, Siederohrdicht⸗ Rohrwalzen,

Blechscheren,

7

Bohrwinden,

K. 38871.

282580.

Fa. H. P. Kuhlmann Krs. Solingen.

1922. Schlebusch,

Sensenfabrik.

282581. 11369.

SUBTILUS“

1922. Fritz Steinig, Ketschendorf b. Fürsten⸗ Spree. 17/3 1922. Fabrikation

St.

und Vertrieb von aller Art und Zubehör hierzu. Waren: und Abziehapparate und vorrichtungen, Ra⸗ Rasiermesser, Rasierhobelklingen, Rasiey⸗ Rasiernäpfe, Schleif⸗ und Abzieh⸗ Seifenbehälter, Toilettengegenstände.

er

9b.

8* 28/0 n]1922.

Geschäftsbetrieb: Messerschmiedewaren.

282582. St. 10911.

- (I MAͤRRKxE

3 1921. Otto Stamm Söhne, Solingen. 17/3

Herstellung und Vertrieb von Waren: Messerschmiedewarn.

9b. 9/1 lager Stuttg 1922. Ges 18 ren: Fahrze

schinen

lager und Maschinenwerk. Wa⸗

282583. 1921. Wämag Wälz⸗

Maschinenwerk A.⸗G. Stuttgart. 17/3

2 u. art,

chäftsbetrieb: Wälz⸗

Werkzeuge, Stahlkugeln, G Maschinen, Ma⸗

28/2 1920. Roger An⸗ dré Assémat, Berlin, Char⸗ lottenstr. 82. 17/3 1922. Geschäftsbetrieb:

Weingroßhandlung. Wa⸗ ren: Kognak. 1“

282595.

99

13/12 1921. Chemische Fabrik Mahler & Kommandit⸗Gesellschaft, Berlin. Geschäftsbetrieb: Herstellung und Ve Klebstoffen, Stärkepräparaten und Appreturmit ren: Wasserlösliche Klebstoffe, Stärke, Dext Appretur⸗ und Schlichtemittel.

17/3 1922.

Dr. Supf

14/7 1921. Fa. Otto Brandes,

1922. 1 Geschäftsbetrieb: Wein⸗ und Spirituce

handlung. Waren: Litöre und Spirituosen

rtrieb von teln. Wa⸗ rin, Leim,

16 b. 282597.

Fa. Borchardt Likörfabrik G. 17/3 1922. Likörfabrik.

5/1 1922. Berlin⸗Schöneberg.

Geschäftsbetrieb: Ware

ugteile, elektrotechnische Apparate, teile. 1

Spirituosen, alkoholfreie Getränke.

42181.

23/12 1921. Felixr Frauendorf, H⸗ Schulze & Birner, Halle a. S. 17 3 Geschäftsbetrieb: Vertrieb aller Waren: Sämtliche Likörfabrikate, Spi Mineralwässer, alkoholfreie Getränke.

rituosen

ͤͤ

282599.

16b.

23/12 1921. Felir Frauendorf, 8 Schulze & Virner, Halle a. S. 17,3 Geschäftsbetrieb: Vertrieb Waren: Likörfabrikate, Spirituosen, wässer, alkoholfreie Getränke. Berlin, den 20. Aprit * Reichspatentamt.

aller

Weine⸗

. b. H⸗,

Weine,

n;

Schuhwaren.

Berlag der Expedition (Nengering) in Berlin. Druch

von P. Stankiewicz’ Buchdruckerei G. m. b. H., Berlin 8W. 11, Bernburger Straße 14.

(se nach Lage der Empfangsstation auf Grund der tatsächlichen oder

*

8

eiger

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 7 k. Alle Postanstalten nehmen Bestellung 8s ün en. außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieden für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Nummern kosten 2,50 Mh. Tel.: Schriftleitung Zentr. 10 986, Geschäftsstelle Zentr. 1573. c

8 8 Anzeigenpreis für den Naum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 9 Mk., einer 3 gespaltenen Einheitszeile 16 Mk.

Anzeigen nimmt an:

die Geschäftsstelle des Neichs⸗ und Staatsanzeigers, Berlin

SW. 48,

89

Wilhelmstraße Nr.

i. 24

32.

4

oftschecktontoꝛ Verlin 41821. 1 922

mensnene

Nr. 93. Freitag, den 21. April, Abends.

Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder einschließlich des Portos abgegeben.

Berlin,

Für den durch den Handel erfolgenden Kleinverkauf wird noch folgendes bestimmt:

alls über die in diesem Kleinhandelsverkehr zu den obigen

Frnennungen ꝛc. 1 8 Höcht tpreisen zu erhebenden Zuschläge zwischen Verbraucher⸗ und Händler⸗

Erequaturerteilungen. verbänden in den einzelnen Bezirken Vereinbarungen nicht zustande⸗ kommen, beträgt der Zuschlag:

Bekanntmachung über Höchstpreise für Zement. 8 . V Bekanntmachung. betreffend die bei der Versteuerung von Aus⸗ 1. heh bis zu 50 Sack (je 50 kg Inhalt) nicht mehr

landskohle vom 20. April 1922 ab maßgeblichen Vergleichs⸗ 2. bis zu 100 Sack nicht mehr als 20 vH

werte. 8 3, bis zu 199 Sack nicht mehr als 10 vH. Bekanntmachungen, betreffend Abänderung der Bekanntmachung Auch die sich durch diese Zuschläge ergebenden Pre en

über den Landabsatz von Kohle im Gebiet der amtlichen Höchstpreise der 88 dcis i Eihen Preie gevn al

Verteilungsstelle für die Braunkohlenwerke rechts der Elbe B) Für direkte Lieferun vi St

vom 11. Oktober 1920 in der Fassung vom 24. September verwalin s e4““ E 2

1921/9. Februar 1922 und der Bekanntmachung für den en Ffpr.gend folgende Preife:

mitteldeutschen Braunkohlenbergbau in Halle vom gleichen a) Im Gebiete des Norddeutschen Zementverbandes

Tage. 8 10 065 + 1068 = 11 133 Bekanntmachung des Reichskohlenverbandes über Brennstoff⸗ b) Im Gebiete des Rheinisch⸗Westfälischen Zement⸗

verkaufspreise. verbanddeees 99525 + 1068 = 10 593 Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 30 Teil I. des c) Im Gebiete des Süddeutschen Zementverbandes

Neichsgesetzblatts. 1“ 1

1 Preußen.

10 343 + 1068 = 11 411 . Diese Preise sind gleichfalls Höchstpreise im Sinne des Höchst⸗ Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Beschluß der Hauptverwaltung der Staatsschulden und Reichs⸗

preisgesetzes. In Zukunft eintretende Kohlenpreiserhöhungen bedingen eine schuldenverwaltung über die Kosten der Neuausfertigung für Ersatzleistungen.

Erhöhung der Zementpreise derart, daß jede Kohlenpreiserhöhung für Bekanntmachung, betreffend eine Sitzung des Landeswahl⸗

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.

8

zuschlagen ist. Hierbei sind die vom Reichskohlenverband für den Bezirk des Rheinisch⸗Westfälischen Kohlensyndikats festgesetzten Höchst⸗ preise (einschließlich Kohlen⸗ und Umsatzsteuer) zugrundezulegen.

In Zukunft auf den deutschen Reichseisenbahnen eintretende Kohlenfrachterhöhungen sollen ebenfalls eine Erhöhung der Zement⸗ preise bedingen, die auf ähnliche Weise berechnet wird.

Berlin, den 20.April 1922. 6

b ichskommissar für Zement.

10 000 kg, entsprechend ihrem prozentualen Anteil an der Zement⸗ erzeugung, in Anrechnung zu bringen und den Zementpreisen zu⸗ ausschusses. Aufhebung eines Handelsverbots.

Deutsches Reich.

Der Referent Dr. Perls ist zum Oberre

Bekanntmachung. Reichsarbeitsministerium ernannt worden. 2 8

„Nachstehend werden die gemäß Art. I Ziffer 7 des Gesetzes über Aenderung des Kohlensteuergesetzes vom 8. April 1922 (RGBl. I S. 378) bei der Versteuerung von Auslands⸗ kohlen vom 20. April 1922 ab maßgeblichen Ver⸗ gleichswerte bekanntgegeben: b 1. Steuerwert einer Tonne Fettstückkohle des niederrheinisch⸗ westfälischen Steinkohlenbergbaues . . . . . 827,50 ℳ, 2. Steuerwert einer Tonne Hausbrandbriketts des Kernbezirkts des mitteldeutschen Braunkohlen⸗ 1164“ ““ Berlin, den 20. April 1922. Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Denhard.

Dem argentinischen Konsul in Frankfurt a. Main Walte Kohlstedt, dem argentinischen Vizekonsul in Stuttgart Her⸗ mann von Fremery und dem bolivianischen Konsul in Hamburg Harry Meyer ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden. 1

Bekanntmachung über Höchstpreise für Zement.

8 Auf Grund des § 1 der Bundesratsverordnung vom B. Januar 1917 (RGBl. S. 74) wird bestimmt:

„Die Gültigkeit der durch Bekanntmachung des Reichskommissars für Zement vom 31. März 1922 (vergl. „Deutscher Reichs⸗ und Preußischer Staatsanzeiger“ Nr. 77 vom 31. März 1922) fest⸗ gesetzten Preise für Zement reicht bis einschließlich 20. April 1922.

„Vom 21. April 1922 ab werden die bisherigen Preise infolge Kohlenpreiserhöhung bis auf weiteres in nachstehend angegebener Weise erhöht.

Zement im Sinne dieser Bekanntmachung sind Portlandzement, Eisenportlandzement, Hochofenzement, Schlackenzement und zement⸗ üünliche Bindemittel, die in einer Mischung von 1:3 bei Wasser⸗ agerung nach 28 Tagen eine Druckfestigkeit von mehr als 140 kg/qcm aben. Die Umsatzsteuer ist in diesen Preisen mitenthalten.

4) Für Lieferungen an private Zementabnehmer: ²) Im Gebiete des Norddeutschen Zementverbandes:

Höchstpreis vom 1. April 1922 ab 10 135,—

116(60668

Höchstpreis vom 21. April 1922 ab 12703,—

b) Im Gebiete des Rheinisch⸗Westfälischen Zementverbandes,

einschl. der Verkaufsvereinigung Rheinischer Hochofenzement⸗

werke: Höchstpreis vom 1. April 1922 aub 9 595,— 1 068,—

e4“*“

Höchstpreis vom 21. April 1922 ab 10665,— 0) Im Gebiete des Süddeutschen Zementverbandes: Hhsöchstpreis vom 1. April 1922 ab . c————1—— Höchstpreis vom 21. April 1922 ab 1 781,—

8 Die Zementverbände stellen für die vorgenannten Ahbnehmer in den einzelnen Verkaufsstellen Stationsfrankopreise in Rechnung, die

525,70 ℳ.

Bekanntmachung, betreffend Abänderung der Bekanntmachung über den Landabsatz von Kohle im Gebiet der Amtlichen Ver⸗ teilungsstelle für die Braunkohlenwerke rechts der Elbe vom 11. Oktober 1920 in der Fassung vom 24. September 1921/9. Februar 1922.

Auf Grund der §§ 1, 2, 4 und 6 der Verordnung des Bundesrats über die Regelung des Verkehrs mit Kohle vom 24. Februar 1917 (RGBl. S. 167) in Verbindung mit 88 1 und 7 der Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichs⸗ kanzlers üher die Bestellung eines Reichskommissars für die Kohlenverteilung vom 28. Februar 1917 (RGBl. S. 193) und mit der Verordnung des Reichswirtschaftsministers über die Ver⸗ öffentlichung der Bekanntmachungen des Reichskommissars für die Kohlenverteilung vom 25. Januar 1922 (RGBl. S. 191) sowie der Peae enh des Reichskommissars für die Kohlenverteilung, betreffend Veröffentlichung seiner Bekannt⸗ machungen vom 9. Februar 1922 (Reichsanzeiger Nr. 44), wird bestimmt:

Die Bekanntmachung über den Landabsatz von Kohle im Gebiet der Amtlichen Verteilungsstelle für die Braunkohlenwerke rechts der Elbe wird wie folgt geändert:

I. Der § 3 erhält folgenden neuen Wortlaut:

1. Der Verkauf von Kohle im Landabsatz darf nur gegen Abgabe von Hansbrandlandabsatzscheinen erfolgen soweit für besondere Verbraucher ober⸗ für bestimmte Koblenarien von der Amtlichen Verteilungsstelle nicht andere Ausweise zugelassen sind. Die Hausbrandlandabatzscheine, aut 1. 2, 5, 10, 20, 30, 40, 50, 60 80 und 106 Zentner lautend, werden auf Veranlassung der Amtlichen Verteilungsstelle durch das Ostelbische Braunkohlensvndikat den Ver⸗ sorgungsbezirken gegen Erstattung der Unkosten zur Ver⸗ fügung gestellt. Sie bestehen aus einem Stamm, der heim Werk für Revisionszwecke zu verbleiben hat, und aus einer Belieferungsanzeige, die vom Werk mit eigenhändiger

10 413,—

81 Durchschnittsfrachten bemessen und von dem Reichswirtschats⸗ mnisterium auf ihre Zulässigkeit geprüft werden. Etwaige Ueberschüsse er gehlbeträge sind auf Anordnung des Reickewntschartsministeriums

i der Berechnung späterer Stationsfrankopreise auszugleichen. Diese 9; den einzelnen Verbänden in Rechnung gestellten Stationsfranfopreise bäcn für 10 000 kg Zement ohne Verpackung und sind somit die Zement⸗ Uhreise im Sinne des Höchstpreisgesetzes vom 4. August 1914 Bl. S. 339) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember

4, vom 22. März 1917 und der Verordnung vom 17. Januar

vorherige Einsendung des Betrages

2

Werksstempel versehen am Monatsende an den betreffenden Versorgungsbezirk zurückzugeben ist. Der Stamm zum Landabsatzschein muß den Stempel der Verteilungsstelle und den des Versorgungsbezirks ragen . Die Hausbrandlandabsatzscheine und die von der Amtlichen Verteilungsstelle zugelassenen anderen Ausweise sind nicht übertragbar (vergl. auch Absatz 1). II. Die Absätze 1, 2, 3, 4, 5 und 7 des § 13 kommen in Fortfall.

Diese Bekanntmachung tritt mit dem 1. Mai 1922 in Kraft. Berlin, den 21. April 1922. Der Reichskommissar für die Kohlenverteilung.

N⸗ 1

V.: Keil. 8

8

8 J.

Bekanntmachung,

betreffend Abänderung der Bekanntmachung über den Landabsatz von Kohle im Gebiet der Amtlichen Ver⸗ teilungsstelle für den mitteldeutschen Braunkohlen⸗ bergbau in Halle vom 11. Oktober 1920 in der Fassung vom 24. September 1921/9. Februar 1922.

Auf Grund der §S§ 1, 2, 4 und 6 der Verordnung des Bundesrats über die Regelung des Verkehrs mit Kohle vom 24. Februar 1917 (RGBl. S. 162) in Verbindung mit 88 1 und 7 der Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichs⸗ verplers über die Bestellung eines Reichskommissars für die Kohlenverteilung vom 28. Februar 1917 (RGBl. S. 193) und mit der Verordnung des Neichswirtschaftsministers über die Veröffentlichung der Bekanntmachungen des Reichskommissars für die Kohlenverteilung vom 25. Januar 1922 (RGBl. S. 191) sowie der Bekanntmachung des Reichskommissars für die Kohlenverteilung, betr. Veröffentlichung seiner Bekannt⸗ machungen vom 9. Februar 1922 (Reichsanzeiger Nr. 44), wird bestimmt: 16“

Die Bekanntmachung über den Landabsatz von Kohle im Gebiet der Amtlichen Verteilungsstelle für den mitteldeutschen Braunkohlen⸗ bergbau in Halle wird wie folgt geändert:

I. Der § 3 erhält folgenden neuen Wortlaut:

1. Der Verkauf von Kohle im Landabsatz darf nur gegen Abgabe von Hausbrandlandabsatzscheinen erfolgen, soweit für besondere Verbraucher oder für bestimmte Kohlenarten von der Amtlichen Verteilungsstelle Halle nicht andere Ausweise zugelassen sind. Die Hausbrandlandabsatzscheine, auf 1, 2, 5, 10, 20, 30, 40, 50, 60, 80 und 100 Zentner lautend, werden von der Amtlichen Verteilungsstelle den Versorgungsbezirken gegen Erstattung der Unkosten zur Verfügung gestellt. Sie bestehen aus einem Stamm, der beim Werk här Revisionszwecke zu verbleiben hat, und aus einer Belieferungsanzeige, die vom Werk mit eigen⸗ händiger Unterschrift des zuständigen Werksbeamten und mit dem Werksstempel versehen. an den betreffenden Versorgungsbezirk am Monatsende zurückzugeben ist.

Der Stamm zum Landabsatzschein muß den Stempel der amtlichen Verteilungsstelle Halle und den des Versorgungs⸗ bezirks tragen.

Die Hausbrandlandabsatzscheine und die von der Amtlichen Verteilungsstelle Halle zugelassenen anderen Ausweise sind nicht übertragbar (vergl. auch Abs. 1).

II. Der § 13 und die Absatze 1, 2 und 4 des § 14 kommen in Wegfall.

Diese Bekanntmachung tritt mit dem 1. Mai 1922 in Kraft. Berlin, den 21. April 1922. Der Reichskommissar für

die Kohlenverteilung. eil.

Biekannkifrachninz.

Gemäß Beschluß des Reichskohlenverbandes vom 19. April 1922 gelten ab 20. April 1922 folgende Brennstoff⸗ verkaufspreise je Tonne einschließlich Kohlen⸗ und Umsatz⸗

2

steuer: I. Rheinisch⸗W

Fettkohlen: . . -S.v. ee 77 Förderkohlen ... Melierte Kohlen .. Bestmelierte Kohlen Stückkohlen ... gew. Nuß

estfälisches Kohlensyndikat:

.. 890,30 . 907,50

960,60

1019,10

I1..xb6. 16“; E“ IV 8. 9 . 9 9 V 20 2 b Kokskohlen.. Gas⸗ und Gasflamn Föördergruskohlen .. lammförderkohlen . sflammförderkohlen Generatorkohlen ... 8 Gasförderkohlen.. . .

2 2 2 * 9 2 2 9

.1031.40

220 (RGBi. 1914 S. 516, 1917 S. 253, 1920 S. 9). b Unterschrift des zuständigen Werksbeamten und mit dem

Stückkohlen .. . . .....11794,90