[8 1921. Fa. Grande Distillerie Frsngaise Da⸗ mase Hobé & Cie., G. m. b. H., Wien. BZI Pat. Anwälte Dr. B. Alexander⸗Kat u. Ferd. Born 8 erlin. 4/4 1922. ,— 66GG6G6ß166 Erzeugung von Likören, Rum, Kognak und anderen geistigen Getränken nach französischer Art, sowie Vertrieb von Erzeugnissen ausländischer Hobé⸗- UInternehmungen. Waren: Liköre, Spirih alko⸗ holische, sowie alkoholfreie Getränke aller Art.
283596. W. 28884.
Eisele-Beisele
24/1 1922. „Woguna“ Nahrungsmittel⸗Industrie G. m. b. H., Berlin. 4/4 1922. 1“
Geschäftsbetrieb: Import⸗ und Exportgeschäfte, ins⸗ besondere mit Erzeugnissen der Nahrungsmittelindustrie. Waren:
26a. Fleisch⸗ und Fischwaren, Fleischextra „ Konser⸗ ven, Gemüse, Obst, Fruchtsäfte, Gelees. .“
b. Eier, Milch, Butter, Käse, Margarine, Speise⸗ öle und Fette. 1 Kaffee, Kaffeesurrogate, Tee, Zucker, Sirup, Honig, Mehl und Vorkost, Teigwaren, Gewürze, Saucen, Essig, Senf, Kochsalz.
262a
— 8 8 8 Back⸗ Kon⸗ 1u“ . 2 5s eebexxxö Königsberg i. Pr. 4/4 1922.
ditorwaren, Hefe, Backpulver.
85
n
Lihörfabrike u. Cognacbrennerei wilh. giemer 6,mb.. Römgsberg LFr. Freindamm 121. Cegruünder 1652
Likör⸗Fabrik und Cognacbrennerei Wilh.
Geschäftsbetrieb: Likörfabrik. Waren: Likör.
e. Diätetische Nährmittel, Malz, Futtermittel, Eis.
2228 1896 28Seg
29/12 1921. Fa. Ernst Scheiber, Nordhausen/Harz. 4/4 1922.
Geschäftsbetrieb: Großdestillaͤ⸗ tion. Waren: Weinbrand⸗Verschnitt.
2 8 Sch. 28860.
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1
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Konserven. 1 waren und Fleischkonserven.
26/3 1921. Hermann RNei⸗ ert, Düsseldorf, Geibelstr. 57. 4 1922.
Geschäftsbetrieb: Handel nit Fleischwaren, Fetten, Käse, Waren: Fleisch⸗
283598.
2
9/2 2. Butterverst
8
eige⸗
rungsgesellschaft m. b. H., Berlin. 4/4 1922.
—
Geschäftsbetrieb: Verkauf von
Butter und anderen aus landwirt⸗ s Nahrungsmitteln.
chaftlichen Produkten hergestellten Waren: Kon⸗ ervierte Milch, Butter, Käsestoffe,
Käse, Eier, Fleisch roh, verarbeitet
ind konserviert, tierische Fette
roh und verarbeite
1921. Salomon Hamburg, Stadt⸗ 29/32. 4/4 1922. Geschäftsbetrieb: Kon⸗ rven und Feinkosthandlung n gros. Waren: Konser⸗ vierte Erbsen, Bohnen, Spargel, Honig, Früchte, Fruchtsaft
9/2 1922. Butterversteigerungsgesellschaft m. b. H., Berlin. 4/4 1922. Geschäftsbetrieb: Verkauf von Butter und anderen
aus landwirtschaftlichen Produkten hergestellten Nah⸗ rungsmitteln. Waren: Konservierte Milch, Butter,
9/2 1922. Butterversteige⸗ rungsgesellschaft m. b. H., Berlin. 4/4 1922.
Geschäftsbetrieb: Verkauf von Butter und anderen aus landwirt⸗ schaftlichen Produkten hergestellten Nahrungsmitteln. Waren: Kon⸗ servierte Milch, Butter, Käsestoffe, Käse, Eier, Fleisch roh, verarbeitet und konserviert, tierische Fette, roh und verarbeitet. “
9/2 1922.
Butterversteigerungsgesellschaft m.
b. H., Berlin. 4/4 1922. Geschäftsbetrieb: Verkauf von Butter und
anderen aus landwirtschaftlichen Produkten her⸗
gestellten Nahrungsmitteln. Ware n: Konser⸗ vieris Milch, Butter, Käsestoff, Käse, Eier, Fleisch
9/2 1922. Butterversteigerungsgesellschaft m. b. X., Berlin. 4/4 1922. 1 Geschäftsbetrieb: Verkauf von Butter und anderen aus landwirtschaftlichen Produkten hergestellten Nah⸗ rungsmitteln. Waren: Konservierte Milch, Butter,
roh, verarbeitet und konserviert, tierische Fette, roh und verarbeitet.
Käsestoffe, Käse, Eier, Fleisch roh, verarbeitet und kon⸗
Käsestoffe, Käse, Eier, Fleisch roh, verarbeitet und kon⸗ serviert, tierische Fette, roh und verarbeitet.
serviert, tierische Fette, roh und verarbeitet.
SasgeseAcae z 8
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8
Verlag der Expedition (Mengering) in Berlin. Druck von P. Stankiewicz’ Buchdruckerei G. m. b. H., Berlin SW. 11, Bernburger Seraße 14.
Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 75 Mh. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; c⸗ Berlin außer
den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße Mk
Einzelne Nummern kosten 2,50
hheae Schriftleitung Zentr. 10 986, Geschäftsstelle Zentr. 1573.
Reichsbankgirokonto.
. 32.
Anzeigenpreis für den Naum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 15 Mh., einer 3 gespaltenen Einheitszeile 25 Mh.
Anzeigen nimmt an:
die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers,
Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
Freitag, den 5. Mai, Abends.
Einzelnummern ober einzelne Beilagen werden nur einschließlich
8 8 Deutsches Reich. Ernennungen ꝛc. 8 Exequaturerteilung. “
Verordnung über Luftfahrzeugbau.
Bekanntmachung, betreffend Uebernahme des Reichswasserschutzes Eeie he Reichsverkehrsministerium, Abteilung für Wasser⸗ traßen.
Bekanntmachung, betreffend die Errichtung einer Reichsbank⸗ nebenstelle in Siegburg. 8
Preußen.
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
Erlaß, betreffend Höhe der von Privaten zu erstattenden Schreib⸗ gebühren.
Handelsverbot. 2
Amtliches.
Deutsches Reich.
Der bisherige elsaß⸗lothringische Unterstaatssekretär z. D. Cronau ist zum Präsidenten des Reichsentschädigungsamts für Kriegsschäden und 1 8
der bisherige Ministerialrat Geheime Oberregiexungsrat Dr. Siller zum Reichskommissar beim Reichswirzschaftsgericßt ernannt worden. III1InIn „Der frühere elsaß⸗lothringische Ministerialrat Dr. Lentze ist zum Senatspräsidenten beim Reichswirtschaftsgericht ernannt.
sächsische Landgerichtsdirektor Dr. Tittel aus
es der preußische bberlandesgerichtsrat Geheime Justizrat Georg Müller aus Naumburg und der württem⸗ bergische Amtsgerichtsdirektor Teichmann aus Stuttgart sind zu Reichsgerichtsräten ernannt worden. G
. 8 Bei der Reichsbank sind mit Wirkung vom 1. April d. J. folgende Personalveränderungen eingetreten: Reichsbankdirektor Kuntz aus Glogau ist die Stelle eines Referenten des Reichsbankdirektoriums übertragen worden; der Direktör bei der Reichsbank Boettger aus Dresden ist zum Reichsbankdirektor unter Uebertragung der Stelle des Ersten Vorstandsbeamten der Reichsbankstelle in Glogau ernannt worden; dem Direktor bei der Reichsbank Wever aus Insterburg ist die Stelle des Zweiten Vorstandsbeamten der Reichsbank⸗ telle in Dresden übertragen worden;
der Reichsbankrat Kasch aus Meerane ist zum Direktor bei der Reichsbank unter Uebertragung der Stelle des Zweiten vorstandsbeamten der Reichsbankstelle in Insterburg ernannt orden.
Bei der Reichsbank sind ferner folgende Personal⸗ veränderungen eingetreten: der Direktor einer Reichsbank⸗ nebenstelle Bulling aus Heilbronn ist zum Direktor bei der Reichsbank, unter Uebertragung der Stelle eines Hilfsreferenten des Reichsbankdirektoriums,
der Reichsbankrat Dr. blling aus Waldkirch zum Direktor der Reichsbanknebenstelle in Heilbronn und der Reichsbankinspektor Borberg aus Lörrach zum Reichs⸗ bankrat, unter Uebertragung der Verwaltung der Reichsbank⸗ nebenstelle in Waldkirch, ernannt worden.
Dem Königlich großbritannischen Vizekonsul in Stuttgart John Bowering und dem tschecho⸗slowakischen Vize Dortmund Zdenek Tobek sind namens des Re Exequatur erteilt worden.
8 .“
Verordnung über Luftfahrzengbau. Vom 5. Mai 1922.
1 Reichsregierung verordnet auf Grund 8 Gesetzes über die Beschränkung des Luftfahrzeugbaues vom 29. Juni 1921 (RGBl. S. 789) was folgt: 8
§ 1 Ab skell V baues vom 29. Juni 1921 tritt mit dem 4 Mai 1922 außer Kraft.
8 Artikel II. Herstellung und Einfuhr von Luftfahrzeugen ist vom 5. Mai 1922
. 8
gestattet, soweit die aus der Anlage e ichtlichen Bestimmungen
zur
mi⸗
8
B) Luft
„Der bisher dem Reichsministerium des? Reichswasserschutz ist auf Grund einer Entschließung der
Beauftra
machun
te
erstattung Einrichtungen und ihrer Kenntnis Mitteilung ode zu enthalten. Das steuerlichen
Anfordern des
Kosten des Zuwi fall ist der Rei nahmen auf K
erfüllt sind. Die troffenen Gegenstände ist verboten.
Einfuhr der von Ark. 202 des Friedensvertrags be⸗
8 Artikel III.
Wer Luftfahrzeuge herstellt, hat innerhalb vierzehn Tagen nach Aufnahme des Betriebs dem Reichsverkehrsminister Anzeige zu machen.
Jedermann ist verpflichtet, dem Reichsverkehrsminister und seinen zuftragten auf Verlangen die von diesen als erforderlich erachteten Auskünfte über das von ihm hergestellte oder eingeführte Luftfahr⸗ zeuggerät zu erteilen. Die Auskunft kann durch öffentliche Bekannt⸗ schung oder durch Anfrage bei den einzelnen zur Auskunft Ver⸗ pflichteten erfordert werden. 8 1 Der Reichsverkehrsminister und seine Beauftragten sind befugt, Ermittlung wichtiger Angaben Geschäftsbriefe, Geschäftsbücher und sonstige Urkunden einzusehen sowie Räume zu besichtigen und zu untersuchen, in denen Gegenstände oder Urkunden sich befinden oder zu vermuten sind, worüber Auskunft verlangt wird.
Beauftragten find vorbehaltlich der dienstlichen Bericht⸗ und der Anzeige von Gesetzwidrigkeiten verpflichtet, über
Geschäftsverhältnisse, die durch ihre Tätigkeit zu
kommen, Verschwiegenheit zu beobachten und sich der r Verwertung der Geschäfts⸗ und Betriebsgeheimnisse
Ergebnis der Auskünfte oder Ermittlungen darf nicht zu
einhunderttausend Gegenstände wer
Zwecken verwen
det werden. Artikel IV.
Luftfahrzeuge dürfen in Deutschland nur verkehren, wenn sie die aus der Anlage ersichtlichen Bestimmungen erfüllen.
Artikel V.
Luftfahrzeuge, die dem Art. II zuwider hergestellt oder eingeführt werden, oder dem Art. IV zuwider in Deutschland verkehren, sind auf Reichsverkehrsministers mit den Bestimmungen auf
derhandelnden in Einklang zu bringen; im Weigerungs⸗
chsverkehrsminister berechtigt, die erforderlichen Maß⸗ osten der Betroffenen ausführen zu lassen.
Artikel VI.
Wer den Vorschriften der Art. II bis V zuwiderhandelt, wird Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu
Mark bestraft. Neben der Strafe können die
auf die sich die strafbare Handlung bezieht, eingezogen
en ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. Auf
die Einziehung kann selbständig erkannt werden, wenn das Straf⸗
verfahren gegen einen bestimmten Täter nicht durchgeführt werden kann. 1
Berlin, den 5. Mai 1922.
Die Reichsregierung. Bauer.
e“ IV).
8 8EI11“ “ 8 Bestimmungen für den Luftfahrzeugbau. 4) Luftfahrzeuge schwerer als Luft.
Bei Einsitzern darf der Motor nicht mehr als 60 Ps ent⸗
wickeln.
Flugzeuge dürfen nicht so eingerichtet sein, daß sie ohne Führer fliegen können. 1 Flugzeuge dürfen nicht gepanzert oder in ähnlicher Weise
geschützt,
noch mit einer Einrichtung zur Anbringung von
Bewaffnung — Geschützen, Abwurfbomben — oder 2 isier⸗ vorrichtungen hierfür versehen sein. 8 Höchstgrenzen für Flugzeuge sind:
a) 4000
m Gipfelhöhe bei voller Belastung; 88
b) 170 km Stundengeschwindigkeit in 2000, m Höhe bei
voller
Belastung;
800 170 0) n g / PS an Oel und Kraftstoffen (bezogen auf
bestes Fliegerbenzin), wobei V die Stundengeschwindig⸗
keit 8
bei voller Belastung und voller Motorleistung in
m Höhe bedeutet;
d) 600 kg Nutzlast einschließlich der Luftfahrer und der
nstr ind. Flugzeug
umente, sofern die Grenzen unter a bis c erreicht
e dürfen keine Moto mit Einrichtung zur Ueber⸗
verdichtung haben.
schiffe. Luftschiffe dürfen folgenden Gasrauminhalt nicht überschreiten: Starrte... 30
Raummeter,
2. Halbstarre. 8 000 Raummeter,
3. Unst
tree Raummeter. 8
unern unterstellte
Reichsregierung mit dem 14. April 1922 auf meine Ver⸗ waltung (Abteilung für Wasserstraßen) übernommen worden.
Das Deutsche Reich wird in allen Angelegenheiten, die den Reichswasserschutz betreffen, 8 Reichsverkehrs⸗ ministerium gerichtlich vertreten.
lin,
ven 29
April 1922.
Der Reichsverkehrsminister.
J. V.: Dr. Kirschstein.
Am 8. Mai 1922 wird in Siegburg eine von der Reichsbankstelle in Bonn (Rhein) abhängige Reichsbank⸗ nebenstelle mit Kasseneinrichtung und beschränktem Giro verkehr eröffnet werden.
Berlin, den 22. April 1922. Reichsbank⸗Direktorium. von Glasenapp. Kauffmann.
Preußen.
Bei der staatlichen Münze in Berlin sind: der Buchhalter und Kontrolleur Wegener zum Münzrendanten, der Kassierer und Materialienverwalter Schubert zum Buchhalter und Kontrolleur und der Münzobersekretär Som mer zum Kassierer und Materialienverwalter ernannt worden.
Betrifft Höhe der von den Privaten zu erstattenden Schreibgebühren. In Abänderung des Runderlasses vom 23. März d. J. — F⸗M. P. 507, M. d. J. Ia 334 — bestimmen wir, daß für die auf Kosten von Privaten angefertigten Schreibarbeiten an Stelle des bisherigen Satzes von jetzt ab fünf Mark für die Seite zu erheben sind. 8 Berlin, den 28. Agril 1922.
Zugkeich in Ramen des Ministers des Innermn.
Der Finanzministe “ von Richter. 8 6g An die nachgeordneten Behörden. Ministerium füͤr Landwirtschaft, Domäne und Forsten. Die vom Rittertage der Calenberg⸗Göttingen⸗Grubenhagen
schen Ritterschaft am 21. Februar 1922 vollzogene Wahl des Regierungsrats von Wedemeyer in Eldagsen zum Mitgliede der Calenberg ⸗Göttingen⸗Grubenhagen⸗Hildesheirnschen ritter⸗
schaftlichen Kreditkommission wird hiermit bestätigt.
Ministerium für Wissenscha 1. t und Volrsbsälduschaf g
Der Direktor Dr. Quincke ist zum ordentli rofessor an der Technischen Hochschule in Hannover und “
der Oberstudiendirektor Dr. Rothstein am Lyzeum nebst Oberlyzeum in Minden zum Oberschulrat ernannt und als be dem Provinzialschulkollegium in Münster überwiesen worden.
Die Wahl des Leiters der bisherigen städtischen höheren Müdcherschule in Studienrats Dr. Knochen⸗
öppel zum Studiendirektor des städtischen Lyzeums in
Schwerte ist bestätigt worden. 8
—ö—
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuberlässi Personen vom Handel vom 23. 1915 ( NGBr. 8. s habe ich den Metallhändlern Juda Scheratzki und Schaje Dzialoschinski in Berlin, Forster Straße 43, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Metall wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersa gt.
Berlin, den 29. April 1922.
Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Froi tz heim.
Deutsches Reich. 8
Der Reichsrat hielt am Donnerstagnachmittag unte dem Vorsitz des Reichsministers des Innern Dr. Köster eine öffentliche Fichang ab, über die das „Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger“, wie folgt, berichtet:
Angenommen wurde ein Entwurf eines Gesetzes zur 8 eh der Geltungsdauer der Pachtschutz⸗
vom 9. 20. Die Verordnung, die zunächst zum 30. Mai dieses ahres gelten follte, bildet die Grundlage für die von den einzelnen Ländern zum Schutze der Pächter getroffenen Maßnahmen. Der Wunsch nach Verlängerung ihrer Geltungsdauer war allgemein und ist auch in einer Versammlung, die das Reichs
1 arbeitsministerium unter Teilnahme von Vertretern der Länder