bewegen. Ich würde ganz besonders begrüßen, wenn ich in der Lage wäre, aus meinem Antte eine ganze Reihe von Geschäften, die uns hier in der Zentrale im Ministerium übermäßig belasten, zu entfernen. Aber wie steht die Sache? Die Geschäfte werden von uns nicht gesucht, sondern sie werden an uns herangetragen. Wir können uns dieser Geschäfte heutzutage noch nicht erwehren, denn niemand, meine Damen und Herren, der irgend etwas auf dem Herzen oder irgendeine Beschwerde oder irgendeinen Wunsch hat, begnügt sich mit einer Entscheidung draußen bei der Direktion. Er traut der Direktion nicht, bezw. er hält sie für bürokratisch oder bekommt einmal eine weniger angenehme Ablehnung usw. Kurz und gut, das alles läuft heutzutage bei uns zusammen. Ich bin also durchaus bereit, in weitestem Maße die Geschäfte hinaus⸗ zulegen, denn ich halte es sachlich und in jeder Beziehung für un⸗ zweckmäßig, alle diese Dinge an der Zentrale im Ministerium zu erledigen.
Ich dürfte noch eine Bitte an den Herrn Abg. Dr. Wieland aussprechen und stelle diese Bitte auch an die anderen Herren, die davon Gebrauch machen wollen. Es kann uns nur nützlich sein, wenn Persönlichkeiten aus diesem Hohen Hause, die sich für die eine oder andere Frage besonders interessieren, sich mit uns in Verbindung setzen, sich mit der betreffenden Abteilung, in diesem Falle also mit dem Vorstande der Finanzabteilung bezw. mit dem technischen Staatssekretär bezüglich des Loslösens der Werkstätten vom Betrieb eingehend unterhalten und, wenn die Herren das einmal versuchen wollten, nach eingehender Prüfung der tat⸗ sächlichen Verhältnisse ihr Urteil abgeben. So scheint z. B. das Loslösen von den Werkstätten so einfach und ist riesig schwierig, vielleicht gar nicht durchführbar, denn nicht die Personalunion an der obersten Spitze ist die Hauptsache, sondern die Werkstätte hat einen dauernden, ununterbrochenen, täglichen, stündlichen Verkehr mit dem Betrieb. Es ist kein Fabrikationsbetrieb, sondern ein reiner Reparaturbetrieb, und die Verbindungen gehen dauernd hin und her. Deshalb gehen wird auf diesem Wege so vor, daß wir die Werkstätten in ihrer Arbeit selbständig stellen, in allen den Fragen, für die sie verantwortlich zeichnen müssen, also in der Tätigkeit der großen Reparaturstelle. Im übrigen aber möchte ich widerraten, den Zusammenhang zwischen Direktion, Betrieb und Werkstätten völlig zu zerschneiden. Denn auch die Personalunion an der Spitze schafft es nicht. Auf die kommt es gar nicht wesent⸗ lich an. Der Mann, der an der Spitze steht, wird sich von einer ganzen Masse Arbeit, die mit den Werkstätten zusammenhängt, später entlasten können, wenn die Organisation, wie wir sie vor⸗ haben, bei den Werkstätten erst durchgeführt ist.
Ich kann Ihnen also auch gerade beim Studium des Werk⸗ stättenwesens nur empfehlen, sich einmal in die Werkstätten zu begeben und eingehend festzustellen, ob nun tatsächlich die Los⸗ lösung der Werkstätten von den Betrieben nicht unzweckmäßig ist. Bis jetzt sind alle die Herren, auch die Herren in der Technik und Industrie, die sich mit dieser Frage befaßt haben, zu der Ent⸗ schließung gekommen: die Sache bleibt besser so, wie sie ist, und man beschränkt sich auf eine Selbständigmachung der Werkstätten als solche.
Daß das Reichsverkehrsministerium ein unbeholfener Körper wäre, das sieht vielleicht bloß äußerlich so aus. (Lachen und Zurufe bei den Deutschen Demokraten.) Ich kann aus meiner eigenen Erfahrung doch wohl sagen (Zuruf bei den Deutschen De⸗ mokraten — Heiterkeit), daß ich bei meinen Mitarbeitern dos größte Verständnis dafür finde, daß wir alle die Dinge, die etwa im sogenannten bürokratischen System begründet sind, und gewisse Hemmungen für schnelle Erledigung der Geschäfte usw. darstellen, beseitigen müssen. Von meinen Mitarbeitern geschieht alles, um mich nach dieser Richtung hin zu unterstützen.
Zahlenmäßig sind wir ja auch nicht so enorm angewachsen, wie es vielleicht den Anschein hat. (Zurufe bei den Deutschen Demo⸗ kraten.) Auch in dieser Beziehung ist eine eingehende Prüfung
der Verhältnisse durchaus nützlich. Ich lade die Herren ein, bei uns ihre Studien zu holen und dann ihr Urteil endgültig zu fällen.
Abg. Aufhäuser (U. Soz.): In der Stellungnahme zur Eisenbahn Piegelhn sich die sozialen und wirtschaftlichen Verhält⸗ nisse ab. Der Stinneskampf um die Eisenbahn ist der Extrakt der großen sozialen Gärung unserer Zeit. Die Betriebsform der Reichsbahn ist der Kernpunkt unseres Verkehrsproblems. Ich sehe darin die Gefahr, daß die Ueberführung der Eisenbahn in den Privatbesitz in aller Stille aber systematisch betrieben wird, ohne daß man in der Oeffentlichkeit allzu viel darüber diskutiert. Einer der prominenten Vertreter der Industrie, Herr Dr. Reichert, hat gestern ungefähr gesagt: Wir sind für Staatsbetriebe, olange rein politisch in bezug auf die Staatsform etwa Zustände verrschen, wie sie im alten Deutschland waren. Im revolutionaren Deutschland aber sind wir nicht mehr für die Staatsbetriebe. Es ist also mit ziemlicher Offenheit gesagt, daß tatsächlich die schärfsten Vertreter des Klassenkampfes bei den Unternehmern sind. (Zu⸗ stimmung links.) Wenn wir von den Mißersolgen sprechen, so sind die Urheber dieser Mißerfolge nicht auf seiten derer zu finden, die die neue Staatssorm herbeigeführt haben, sondern, die für den Krieg und seine Folgen verantwortlich sind. (Widerspruch rechts, Beifall links.) Sie (nach rechts) wollen die heutigen Zu⸗ stände bei der Eisenbahn nur auf die Staatssorm zurückführen. Der innere Grund für die Bewegung, die Eisenbahn dem Privat⸗ besitz zuzuführen, ist aber nur, daß eben an der Eisenbahn etwas zu verdienen ist. In München wurde im Oktober und November erklärt, daß man dem Reiche Kredit gewähren könne, wenn die Eisenbahn in den Privatbesitz übergeführt würde, da man dann im Ausland eine Anleihe aufnehmen könnte Ich vermag nicht einzusehen, weshalb dasselbe Objekt nicht auch Kredit ermöglichen soll, wenn es vom Staate bewirtschaftet wird. Man diskutiert die Frage der Kreditaktion nur, um über die Entstaatlichung der Eisenbahnen zu reden. Man klagt über die schlechte Finanzlage des Reiches und will auf der anderen Seite die Abhängigkeit des Reiches von der Privatindustrie ins Unerträgliche steigern. Demgegen⸗ über bleibt die Regierung reichlich passiv. Es muß mit allem Nach⸗ druck auf die Gesahren hingewiesen werden, wenn wir nicht eines Tages vor vollendeten Tatsachen stehen sollen. (Zustimmung links.) Daß die Defizitwirtschaft erst mit der Revolution November 1918 begonnen habe, ist Demagogie und Heuchelei. Der Zusammen⸗ bruch der Eisenbahnfinanzen hat schon im Kriege begonnen und ist erst spaäter zum Ausdruck gekommen, weil im Kriege die Ausgaben zurückgehalten, die Revaraturen aufgeschoben wurden. Daß die Kriegsverhaltnisse auf die Eisenbahnfinanzen fast ohne Einfluß gewesen seien, i glatter Schwindel. (Abg. Dr. Reichert [D. Nat.): Das haben Sachverständige geschrieben. — Widerspruch links.) Die Unterbilanz der Eisenbahnen ist nach den Feststellungen der Gewerkschaften auf den Krieg zurückzuführen. Ich frage den Minister, ob es zutrifft, daß der Schlafwagengesellschaft Mitropa die Pacht zu sehr geringen Preisen eingeraͤumt worden ist, und daß diese Mitropa eine durchaus internationale Gesellschaft ist, die vor allem mit englischem Kapital unterhalten wird. Diese im Interesse des englischen Kapitals arbeitende Gesellschaft zahlt noch heute 158 geringe Pacht an das Reich. Was darüber vom Wolffschen Büro in der Oeffentlichkeit gesagt ist, ist recht dürftig. Die Denkschrift wirft der Eisenbahnverwaltung vor, daß sie die Konjunktur nicht genügend ausnutze, aber die großen Kartelle nehmen für ihre Lieferungen an die Eisenbahn dieser viel zu hohe Preise ab. Die Bürokratie in der Eisenbahnverwaltung kann und muß beschränkt werden, aber an dem Besitz des Reiches, der All⸗ G an der Eisenbahn darf nichts geändert werden. Der Vorschlag der Sozialisierungskommission zeigt, wie man den Eisenbahnbetrieb kaufmännisch und wirtschaftlich gestalten kann. Die Rohstoffe, die die Eisenbahn braucht, müssen in engste Ver⸗ bindung mit der Eisenbahn gebracht werden. Die Rohstoffbetriebe müssen der Eisenbahnverwaltung angegliedert werden. Die schematischen Massenentlassungen dei der Eisenbahn haben eine Massenflucht gerade der qualifizierten Arbeiter und Angestellten zur Folge. Die qualifizierten Techniker, die man erst in den Betrieb hins oesoen hat, werden jetzt einfach entlassen, weil sie durch technische Beamte ersetzt werden sollen. Wie denkt sich der Herr Minister denn die technische Reorganisation, wenn er diese besonders qualifizierten technischen Kräfte hinausdrängt? In dem Referentenentwurf über die Arbeitszeit bei der Eisenbahn wird durch den Begriff der Dienstbereitschaft der Achtstundentag völlig über den Haufen geworfen. Wir halten aber unbedingt an dem Achtstundentag fest, der durch Gesetz festgelegt werden muß. Durch tarifliche Vereinbarungen dürfen höchstens die Arbeitszeiten für besonders schwere Arbeiten gekürzt werden. Die Zusagen des Reichskanzlers wegen der Maßregelungen aus Anlaß des letzten Eisenbahnerstreiks sind nicht eingehalten worden. Gegen die
Beamten wird in weitgehendem Maße Rankunepolitik getrieben. Die Richtlinien des Kabinetts werden sogar dazu benutzt, Beamte wegen ihrer Beteilgung an früheren Streiks zu maßregeln, und der Reichsverkehrsminister hat sich mit der Anwendung dieser Richtlinien auf solche Beamte, die auch an früheren Streiks teil⸗ genommen haben, in einem Erlaß vom 28. März ausdrückli einverstanden erklärt. (Hört, hört! bei den Unabgengigen.) Es gibt keinen parlamentarischen Ausdruck, das Verhalten der Regierung zu bezeichnen, wenn sie von der neugegründeten Eisen bahnervereinigung Material über die Maßregelungen erbittet. Es ist die Pflicht der Regterung gewesen, mit derselben Organisation zu verhandeln, mit der sie den Abbruch des Streiks beschlossen hatte. Redner verlangt zum Schluß mit größtem Nachdruck, daß unter allen Umständen mit den Disziplinarverfahren Schluß ge⸗ macht und alle Kündigungen zurückgezogen werden. Auf die Dauer könnten soziale Bewegungen durch bürokratische Erlasse nicht unterdrückt werden. (Beifall links.)
Hierauf beantragt Abg. Höllein (Komm.) Vertagung und bezweifelt vor der Abstimmung die Beschlußfähigkeit des Hauses. Während die Auszählung beginnen soll, kommen die Abgeordneten in den Saal herein, so daß der Präsident die Beschlußfähigkeit des Hauses feststellt.
Der Vertagungsantrag wird gegen die Stimmen der Unabhängigen und Kommunisten abgelehnt.
Abg. Dauer (Baver. Vp.): Die sachlichen Ausgaben der Eisenbahnverwaltung sind in höherem Maße gestiegen als die per⸗ sönlichen Ausgaben. Man behauptet, daß der Privatbetrieb der Eisenbahn wirtschaftlicher arbeiten würde als der Staatsbetrieb; dabei verschweigt man aber, daß es den Privatbahnen in anderen Ländern nicht besser geht als unserer Eisenbahnverwaltung. Man⸗ darf nicht vergessen, daß die Eisenbahnen nach dem Kriege in jämmerlichem Zustand gewesen sind, und daß seitdem schon vieles verbessert worden ist. Im Kxrieg ist mit den Eisenbahnen Raubbau getrieben worden. Damit die bayerischen Bahnen nicht benach⸗ teiligt werden, muß ein großzügiger Staffeltarif eingeführt werden. Die Eisenbahnbehörden in den einzelnen Bezirken müssen besser zusammenarbeiten. Die einzige große Zentralverwaltung arbeitet viel kostspieliger als eine dezentralisierte. Bei der Uebernahme der einzelnen Staatsbahnen auf das Reich wurde Bayern die Zu⸗ sicherung gegeben, daß das Beschaffungswesen die bayerischen Liefe⸗ ranten berücksichtigen würde, aber es heißt jetzt, daß auch das Be⸗ schaffungswesen in Berlin zentralisiert werden solle; dann ist eine ungerechte Verteilung der Aufträge zu befürchten. In der Eisen⸗ bahnverwaltung dürfen die Inristen nicht bevorzugt werden, Juristen und Techniker müssen gleichmäßig gemischt werden; auch die letzteren können gute Verwaltungsbeamte sein. Der in der Entwicklung begriffene Kraftwagenverkehr kann der Eisenbahn⸗ verwaltung schwere Konkurrenz machen und ihr Ausfälle ver⸗ ursachen. Bei den Beamten⸗ und Arbeiterentlassungen muß indivi⸗ duell verfahren werden. In den Betriebswerkstätten hat sich das Gedingeverfahren als zu schwerfällig und bürokratisch erwiesen.
Abg. Bartz (Komm.): Nicht die Führer der Reichsgewerk⸗ schaft der Eisenbahnbeamten und Anwärter gehören auf die Anklagebank, denn nicht sie sind die Urheber des Streiks, sondern die Urheber sitzen in den Kreisen der Regierung. Der eigentliche Grund des Ausstandes ist die unsinnige reaktionäre Behandlung der Eisenbahner. Die Maßregelungen werden nur den revolutio⸗ nären Geist unter den Eisenbahnern stärken. Den Eisenbahn⸗ deenraesegennrnes lehnen wir mit aller Entschiedenheit ab. Die Personalpolitik des Reichsverkehrsministers ist eine Politik der Nadelstiche. Bei der Eisenbahnverwaltung wird unerhörte Gesinnungsschnüffelei getrieben. Die Art und Weise, wie das Verkehrsministerium und die nachgeordneten Stellen die Rentabilität der Eisenbahnen zu erreichen suchen, verdient schärfste Kritik, denn sie bedeutet eine Sabotierung des Betriebes. Die Industree ist es, die die Eisenbahn bewuchert, um auf Grund des dadurch hervorgerufenen fizits die Privatisierung der Bahnen zu er reichen. Diesen Bestrebungen wird die Arbeiterschaft eber schärfsten Widerstand entgegensetzen. Den Kampf um den Act stundentag, den wir nicht mehr überall haben, werden wir mi aller Kraft führen. Die Eisenbahner werden sich auf keinen Fal eine Verlängerung der Arbeitszeit gefallen lassen. Alle reakto⸗ nären Maßnahmen werden an dem Willen der Arbeiter und Beamten zuschanden werden, die Arbeiter werden sich ihre Errungenschaften nicht nehmen lassen und einst auch mit dem System Groener fertig werden.
Nach persönlichen Bemerkungen der Abgg. Dr. Quaatz (D. Vp.) und Aufhäuser (U. Soz.) vertagt das Haus die weitere Beratung des Eisenbahnhaushalts auf Freitag 1 Uhr, außerdem den Gesetzentwurf über die Kleinschifferverbände und Etat der Postverwaltung. — Schluß 8 ½ Uhr.
1. Untersuchungssachen.
2. vrfg⸗ ote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, eerdingungen c.
4 Verlosung c. von W ieren.
5. Kommanditgesellschaften auf Aktien. Aktiengesellschaften.
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Offentlicher Anzeiger.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 15 ℳ
6. Erwerbs. und Wirtschaftsgenossenschaften. 7. Niederlassung ꝛc. von hacgnoseäsche
8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.
9. Bankausweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen. 11. Privatanzeigen
2☛ Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. ☚
1) Untersuchungs⸗ [18809] sachen.
Der Steckbrief vom 15. Mai 1920 des Gerichts der Rw.⸗Brig. 15 — III d Str. P. L. 107/20 — über den Leutaant Mausch, zuletzt bei der Gruppe Plehwe, Munilionskolonne Oberleutnant Kleist, wird hiermit zurückgenommen.
Berlin NW. 52, Rathenower Str. 79, den 28. April 1922.
Loch, Staatsanwaltschaftsrat.
2) Aufgebote, Ver⸗ lust⸗und Fundfachen, Zustellungen n. dergl.
1 18810] Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen am 29. Juni 1922, Vormittags 11 ugr. an der Gerichtsstelle Berlin,
Parzellen 1892/42
1902/42, 1905/42
rolle Nr. 757, 759 — 761.
am
15. Angust 1922,
am 28. April 1922,
eckwohnhaus mit, linkem
werk, Zimmer Nr. 113/115, vüvnin rolle Nr. 4650 85 K b, 2 8 8 6 .
werden die in Berlin, Fennstr. 38/4
belegenen, im Grundbuche vom Oranien⸗ burgertorbezirk Band 26 Blatt Nr. 768 eingetragenen, am 1. Mai 1922, dem Tage der Eintragung des Versteigerungspermerks berrenlosen Grundstücke, und zwar: a) Re⸗ mise und offener Schuppen links, b) Vorder⸗ wohnhaus mit abgesondertem Abtritt links und unterkellertem Hof, Stall und Remise nechts, c) Vorderwohnhaus mit abgeson⸗
am 11. Kugust 1922,
Neue
werden das in
dertem Abtritt links und unterkellertem Hof, d) Vorderwohnhaus mit abgeson⸗ dertem Abtritt rechts und unterkellertem Hof, Gemarkung Berlin, Kartenblatt 19, ꝛc., 1898/42, 1901/42, 2163/43 c. 2164/43 ꝛc., 59 n 73 qm groß, 14,91 ℳ, Grundsteuermutterro Nutzungswert 14 690 ℳ, Gebäudesteuer⸗
Berlin, den 4. Mai 1922. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 87.
[18811] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll „ Vormittags 10 Uhr, an der Gerichtsstelle Berlin⸗ Neue Friedrichstraße 13/15, drittes Stock⸗ werk, Zimmer Nr. 113—11 werden das in Berlin, Memeler Straße 66 und Rüdersdorfer Straße 63 belegene, im Grundbuche von der Königstadt Band 115 Blatt Nr. 5313 (eingetragener Eigentümer dem Eintragung des Versteigerungsvermerks: der Tischlermeister Heinrich Petermeier zu Berlin) eingetragene Grundstück: Vorder⸗ b link Seitenflügel, Quergebäude und Hof, Gemarkung Berlin, Kartenblatt 44, Parzelle 1142/172, 4 2 86 gam
Neue Friedrichstraße 13/15, drittes Stock⸗ Art. 24 244,
5, versteigert
Zebäudesteuer⸗
Berlin, den 6. Mai 1922. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 85.
[18812) Zwangsversteigerung. Im der Zwangsvollstreckung soll 1 22, Vormittags 10 7 an der Gerichtsstelle, Berlin, Friedrichstraße 13/15, drittes Stock⸗ werk, Zimmer Nr. 113 — 115,
„versteigert Berlin, Ackerstraße 64
belegene, im Grundbuche vom Oranien⸗ burgertorbezirk Band 2 Blatt Nr. 57 seingetragener Eigentümer am 13. April 1922, dem Tage der Eintragung des Versteigerungsvermerks: Oberpostschaffner Ernst Schmidt zu Benn) eingetragene Grundstück: a) Vorderwohnhaus mit Hof und Garten, b) Werkstattgebäude rechts, c) Wohnhaus quer, Gemarkung Berlin, Kartenblatt 18, Parzelle 1003/41, 5 a 70 qm groß, Grundsteuermutterrolle Art. 56, Nutzungswert 6770 ℳ, Gebäude⸗ steuerrolle Nr. 56; festgesetzter Grundstücks⸗ wert 123 000 ℳ. — 85. K. 34. 22. Berlin, den 6. Mai 1922. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 85.
[19279] C11“
Abhanden gekommene Coupons.
Aus den Diensträumen des Reichsaus⸗ gleichsamts sind fünf Dividendenbezugs⸗ scheine der Canadian Pacific Railway Company zu Ablieferungsscheinen A zu 96 — 100 abhanden gekommen. Es wird vor ihrem Ankauf gewarnt und bei Vor⸗ kommen dringend ersucht, dem Reichs⸗ ausgleichsamt in Berlin W. 66, Wilhelm⸗ straße 94/96, zu dem Aktenzeichen 16 1984 Mitteilung zu machen.
Berlin, den 5. Mai 1922.
MReeichsausgleichsamt.
In Vertretung: Brill. [19282]
Bei einer Firma in der Umgebung Dresdens sind seit Ostersonnabend 8 Stück Wechsel à Stück auf 812 000 ℳ, aus⸗ am 8. April 1922, fällig am Juli 1922 und zahlbar bei der Ver⸗ einsbank Hamburg, Filiale Altona, auf noch nicht geklärte Weise abhanden gekommen. Akzeptant ist eine Brauerei in der Nähe Hamburgs. Die Wechsel
ein gewarnt.
ac und Reinertrag lle Art. 757,
[19278]
Rentners
wird der
bewirken,
Tage der
[19280]
[19281]
tragen die laufenden Nummern 139 bis schließlich 146. Sachdienliche zu C Unbek. B 1178/22 an Kriminal⸗ polizei Dresden. Dresden⸗A., am 10. Mai 1922. Das Polizeipräsidium. Abteilung C.
Zahlungssperre.
Auf Antrag des früheren Wirts jetzigen Rent Friedrich s Schüren, Kr. Hörde, Dorfstrate, vertreten durch den Sachwalter Westermann in Hörde, Viktoria⸗ und Bismarckstraße⸗Ecke, 1 Reichsschuldenverwaltung in Berlin betreffs der angeblich abhanden ge⸗ kommenen Schuldverschreibungen der 5 pro⸗ zentigen Kriegsanleihe des Deutschen Neichs Nr. 3 740 94 1 und 3 740 942 über je 1000 ℳ verboten, an einen anderen Inhaber als den obengenannten Antragsteller eine eistung
scheine oder einen Erneuerungsschein zugeben. — 154. F 203. 22
Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 154, den 10. Mai 1922.
Abhanden gekommen: Akt. Nr. 587 der Braunschweigischen Kohlenwerk A⸗G. (Helmstedt, über 600 ℳ nebst Dividenden⸗ bogen und Talons.
Berlin, den 11. 5, 1922, (Wp, 168/22.) Der Poltzeipräsident. Abtellung IV. E.⸗D.
Abhanden gekommen: ℳ Rombacher⸗Huͤtte⸗Akt, Nr. 5941, 12 787, 29 826, 36 589 5/1000 Berlin, den 11, 5, 1922. (Wp. 167/22.) Der Polizeivräsident. Abtellung 1V. E.⸗H.
[1928328 Bekanntmachung.
Vom 24. Oktober 1921 ab sind der Kommanditgesellschaft G. Beißwenger Stuttgart, vermutlich durch Diebstal folgende Wertpapiere abhanden gr kommen: ℳ 3000 Ebinger Trikotaktien Nr. 1689/91 mit Dividendencoupor 1921/22 ff. und Talons. Vor Anka⸗ wird gewarnt. Bei Angebot Zurt haltung der Wertpapiere, schleunige nachrichtigung der nächsten Polizeibehörde;. Festnahme des Anbietenden und Nachric hierher zu II 6087 A. B. 2 Nr. 1754 erbete
Stuttgart, den 9. Mai 1922.
Polizeidirektion. Abteilung IL.
[129486] Aufgebot.
Die Rechtsanwalte Dr. Gerngroß 1 Dr. Hering in Nürnberg namens de Societa di Navigazione a vapore de Lloyd Triestino Agenzia general Vienna (Generalagentur Wien], gesetzlich vertreten durch 1es Direktor Hofra Albert Frankfurter in Wien, haben da Aufgebot des angeblich abhanden ge kommenen Schecks Nr. 7073/4074 über 15 000 ℳ auf die Deutsche Bank in Berlin vom 12. November 1919, ausgestellt von Credito Italiano di Napoli, versehben mit einem Blankoindossemente des Barons Ferrucio Berlingierri beantragt. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert, patestens in dem auf den 22. Mai 1922, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrich⸗ straße 13, 3. Stock, Zimmer 105, anbe⸗ raumten Aufgebotstermine seine Rechte an⸗ zumelvden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung Urkunde erfolgen wird. — 154 F. 12. 22. Amtsgericht Bertin⸗Mitte, Abteilung 1b½ den 25. Februar 1922.
Vor Einlösung wird Mitteilungen
Wilberg sen. in
Zins⸗ aus⸗
insbesondere neue
5000 11 745,
24 -
1. Untersuchungssachen.
2. Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 3 Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
4 Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
5. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.
———
1922
Berlin, Freitag, den 12. Mai
Offentlicher Anzeiger.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 15 ℳ
——
6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. 7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.
8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 9. Bankausweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
11. Privatanzeigen.
92☛ Befriftete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. ☚
9) Aufgebote, Verlust⸗ und Fundsachen, Zu⸗ stellungen u. dergl.
(18813] Aufgebot.
D. Leb.⸗Vers.⸗Schein Nr. 213 718, d. d. Teutonia N⸗A.⸗G. in Leipzig am 2. 4. 1911 f Alois Adlberger, Ge⸗ schätsreisender in Straubing, ausgef hat, s, abh. gek s. W ford d. elw. Inh. auf, s. unt. Vorl. d. Vers⸗Sch. binn. zwei Mon. v. heute ab bei uns u meld. Meld. s. niem., s. werd. w. d. Veri.⸗Sch. f. kraftl. erkl.
Leipzig, den 10, Mai 1922.
Teutonia Leipziger Niederlassung des Nordstern Leb⸗Vers.⸗Act.⸗Ges.
118814] Aufgebot. Der Peter Schmid, Bauer in Laichingen, hat beantragt, den verschollenen, am 13 September 1841 in Machtolsbeim, O⸗A. Blaubeuren, geborenen Matthäus Weberruß, zuletzt wohnhaft in Hamburg, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spä⸗ festens in dem auf Montag, den 4. Dezember 1922, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Tedeserklärung erolgen wird. An alle welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforde⸗ rung, spätestene im Aufgebotstermine dem
Gericht Anzeige zu machen.
Blaubeuren, den 8. Mai 1922. Württembergisches Amtsgericht. Frick, G.⸗A.
[12815] Aufgebot. Die Brüder Gustav und Eberhard Haß⸗ mann von Böblingen haben beantragt, ibren verschollenen Stiefbruder, den am 2I. November 1865 in Schönaich geborenen vpaul Gottlob Pflomm⸗Baumgärtner, zuletzt mit unbekanntem Aufenthalt in Nordamerifa, für tot zu erklären. Der beieichnete Verschollene wird aufgefordert, sch spätestens in dem auf Mittwoch, den 20. Dezember 1922, Vor⸗ nittags 9 Uhr, vor dem unterzeich⸗ eten Gericht anberaumten Autfgebots⸗ rmine zu melden, widrigenfalls die odeserklärung erfolgen wird. An alle, nelche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, egeht die Aufforderung, spätestens im Auf⸗ w76 ,g h dem Gericht Anzeige zu sgachen. Böblingen, den 8. Mai 1922. Das Amtsgericht. Dr. Klaiber, Amtsrichter.
18816] Aufgebot.
1. Frau Landwirt Marie Krüll, geb. Schäffer, aus Schilde, hat beantragt, ihren erschollenen Vater, Arbeiter Joachim schäffer, zuletzt wohnhaft in Schilde, eboren am 15. Oktober 1855 in Bentwisch, 2. der Pfleger Friedrich Pankow aus Harlin hat beantragt, seine verschollenen rei Mündel: a) Eigentümer Carl Grün⸗ wald, b) dessen Sohn Johann Friedrich Grünwald, geboren am 16. August 1843 n Garlin, c) Arbeitsmann George Ger⸗ off, sämtlich angeblich zuletzt wohnhaft Garlin und etwa in den 50 er Jahren
sch Amerifa ausgewandert für tot zu maͤren. Die bezeichneten Verschollenen verden aufgefordert, sich spätestens in dem zuf den 13. Dezember 1922, Mittags
2 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, immer 12, anberaumten Aufgebotstermine
melden, widrigenfalls die Todeserklärung folgen wird. An alle, welche Auskunft ber Leben oder Tod der Verschollenen zu rteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, srätestens im Aufgebotstermine dem Ge⸗
cht Anzeige zu machen.
Perleberg, den 26. April 1922.
Das Amtsgericht.
178051]
Der Maler Hans Hugo Heinrich Biniszkiewicz in Treuenbrietzen, geboren am 30. Juni 1898 zu Berlin⸗Steglitz, führt an Stelle des Familiennamens Biniszkiewicz den Familiennamen Bienig. Diese Aenderung des Familiennamens er⸗ streckt sich auf seine Chefrau.
Berlin, den 20. April 1922. Justizminister.
Beeeferechi⸗ Treuenbrietzen, den 5. Mai 1922 Das Amtsgericht.
Der
1SSe7)
Die mindersährige Margarete Ilse Fehnwald in Halle a. S., geboren am Oktober 1917, ist durch den Herrn faver, Justizminister ermächtigt worden, a Stelle des Familiennamens Hohnwald sünr Familiennamen „Gebhardt“ zu hlen.
Weistenfels, den 1. Mai 1922.
Das Amtsgericht.
[18834]
Durch Ausschlußurteil vom 4. Mai 1922 sind die vierprozentigen Schuldverschrei⸗ bungen der Stadt Zerbst vom 27. Mai 1909 Buchstabe C Nr. 4088 über 500 ℳ und Buchstabe E Nr. 4715 über 200 ℳ für kraftlos erklärt.
Amtsgericht Zerbst.
[18382]
Der Kaufmann Otto Emil Ludwig
Schurig in Berlin NW. 87, Wallen⸗ weberstraße 11, hat die dem Hofkorb⸗ machermeister Richard Karl Albin Schurig in Dresden, Große Plauensche Straße 12, erteilten Generalvollmachten vom 29. De⸗ zember 1895 und vom 4. November 1910 und die Vollmacht vom 18. März 1907 sowie etwaige weitere ihm erteilten Voll⸗ machten widerrufen und für kraftlos er⸗ klärt. Auf Antrag des Otto Emil Ludwig Schurig wird dies mit Bewilligung des Amtsgerichts Dresden⸗Altstadt öffentlich bekanntgemacht. Dresden, den 4. Mai 1922. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
’ 1gang
Durch Ausschlußurteil vom 25. April 1922 ist der verlorengegangene Hypothekenbrief über die im Grundbuche von Gr. Rohdau Blatt 84 Abteilung III Nr. 4 einge⸗ tragene Hypothek von 2400 ℳ für kraftlos erklärt worden.
Riesenburg, den 27. April 1922. Das Amtsgericht.
[18833] Oeffentliche Bekanntmachung. Durch Urteil vom 4. Mai 1922 sind die Eigentümer des Grundstücks Unruh⸗ stadt Blatt 260 ausgeschlossen. Amtsgericht Unruhstadt, den 6. Mai 1922.
[18831]
Durch Ausschlußurteil vom 2. Mai 1922 ist der Hypothekenbrief vom 3 Januar 1913 über die Abteilung II11 Nr. 16 auf Blatt Nr. 346 Stadt Bunzlau für den Buchdruckereibesitzer, Stadtrat Hermann Fernbach in Bunzlau eingetragene Dar⸗ lehnsforderung von 15 000 ℳ für kraftlos erklärt worden. (3. F. 70/21.)
Bunzlau, den 2. Mai 1922.
Das Amtsgericht.
[18828]
Durch Ausschlußurteil vom 5. Mai 1922 ist der Wilhelm Becker, geboren am 23. Februar 1884, zuletzt wohnhaft zu Essen⸗Borbeck, Poststraße 3, für tot er⸗ klärt. Als Zeitpunkt des Todes ist der 6. September 1908 festgestellt.
Essen⸗Borbeck, den 5. Mai 1922.
Das Amtsgericht.
118829] Durch Ausschlußurteil vom 5. Mai 1922 ist der am 9. Oktober 1836 zu Mülheim am Rhein geborene Franz Bertoldi, zu⸗ letzt wohnhaft in Buenos Aires, für tot erklärt worden. Als Todestag gilt der 31. Dezember 1881. . Köln⸗Mülheim, den 5. Mai 1922. Das Amtsgericht. 8.
18381 — E“ vom 2. Mai 1922 ist der am 16. November 1898 in Gr. Pösd orf, Kreis Osterode geborene Musketier dolf Julius Schröder der 9. Kompagnie Inf⸗Regts. Nr. 446 für tot erklärt worden. Als Todestag ist der 1. Sep⸗ tember 1918 festgesetzt. Hohenstein, Ostpr., den 2. Mai 1922. Das Amtsgericht.
[18830) Ausschlußurteil.
In dem Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Todeserklärung des verschollenen Schneidermeisters und Kommissionärs Johann Christian Lipbrandt in Nord⸗ hausen, geboren am 25. August 1828, hat das Thüring. Amtsgericht, Abt. 3, in ö82 durch den Gerichtsassessor Melzer für Recht erkannt: Der ver⸗ schollene Schneidermeister und Kommissionär Johann Christian Lipbrandt in Nord⸗ hausen, geboren am 25. August 1828, zu⸗ letzt wohnhaft in Sondershausen, wird für tot ertlärt. Als b des Todes wird der 31. Dezember 1894, Nachm. 12 Uhr, festgestellt. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Nachlasse zur Last.
Sondershausen, den 4. Mai 1922. Thüringisches Amtsgericht. Abteilung 3 [18835) Oeffentliche ZIustellung.
Gertrud Höhne geb. Kolberg, in Berlin, vertreten durch den Rechtsanwalt Seelig in Berlin, klagt gegen ihren Ehemann Wilhelm Höhne auf Grund des § 1565 B. G.⸗B. mit dem Antrag auf Che⸗ scheidung und Schuldigerklärung des Be⸗ klagten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 17. Zivifkammer des Land⸗ gerichts 1 in Berlin, Grunerstraße,
II. Stock, Zimmer 25, auf den 19. Sep⸗ tember 1922, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Berlin, den 8. Mai 1922.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts I.
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[18386] Oeffentliche Zustellung.
„Der Kellner Paul Wilhelm Hauschild in Kattowitz, Bernhardstraße 10, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Dr. Wiester in Beuthen, O. S., klagt gegen seine Ehefrau Anna Hauschild, eb. Malek z. Zt unbekannten Aufenthalts, früher in Berlin, Invalidenstraße 7, unter der Behauptung, daß die Beklagte Che⸗ bruch getrieben habe, mit dem Antrag auf Scheidung der Ehe. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Beuthen, O. S. — Stadtyark —, auf den 29. September 1922, Vormittags 9 ¼ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Beuthen, O. S., den 2. Mai 1922.
11u““ als Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[18836] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Gärtners Ernst Max Wilhelm Solbrig, Emma Sophie geb. Wieting, in Neuenburg b. Varel, ver⸗ treten durch die Rechtsanwälte Pohl u. Dr. Katzenstein in Bremen, klagt gegen ihren Ehemann, früber in Bremen, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Eheschei⸗ dung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien wegen Ehebruchs des Beklagten und wegen ehewidrigen Verhaltens zu scheiden, den Beklagten als allein schuldi an der Scheidung zu erklären, ihm 880 die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht, Zivilkammer II, zu Bremen im Gerichtsgebäude, 1. Obergeschoß⸗ Zimmer 67, auf Dienstag, den 4. Juli 1922, Vormittags 8 ½ Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.
Bremen, den 6. Mai 1922.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[18837] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Maschinenschlossers Heinrich Hohn, Magdalene Hermine geb. Gericke, in Bremen, vertreten durch den Rechtsanwalt Kaemena in Bremen, klagt gegen ihren genannten Ehemann, früher in Bremen, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären. Sie ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Landgericht, Zivilkammer III, zu Bremen, in das Gerichtsgebäude, I. Obergeschoß, auf Donnerstag, den 6. Juli 1922, Vormittags 8 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung wird dieser Auszug der Klage be⸗ kanntgemacht.
Bremen, den 9. Mai 1922.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[18838] Oeffentliche Zustellung.
Der Landwirt Julius Winkelmann in Werneuchen i. d. Mark, Kläger, Prozeß⸗ bevollmächtigte: Rechtsanwälte Justizrat Memelsdorff und Dr. Heymann, Berlin, Martin⸗Luther⸗Straße 91, klagt gegen seine Ehefrau Marie Winkelmann, geb. Prawitz, früher in Werneuchen, Beklagte, auf Grund des § 1567 Ziff. 2 B. G.⸗B. mit dem Antrage auf Ehescheidung. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 24. Zivilkammer des Landgerichts III in Berlin zu Charlottenburg. Tegeler Weg 17 — 20, auf den 13. Inli 1922, Vor⸗ mittags 10 Uhr, Zimmer 114, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. — 38. R 112. 22.
Charlottenburg, den 8. Mai 1922.
Der Gerichtsschreiber
8 des Landgerichts III Berlin. [18389] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Helene Frieda Fischer, geb. Aeblig, in Seifersvorf, Amtshauptmann⸗ schaft Dippoldiswalde, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechteanwalt Dr. Renkert in Cottbus, klagt gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Martin Kurt Fischer, zusetzt in Clettwitz, N. L., jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung daß
derselbe sie in böslicher Absicht verlassen
habe und sich fern von ihr halte, mit dem Antkage, die Ehe zu scheiden und den Be⸗ klagten für den allein schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Cottbus auf den 10. Juli 1922, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen An⸗ walt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.
Cottbus, den 26. April 1922.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[18839]
Der Kutscher Anton Weber in Barmen, In der Oede 4, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Fechner in Barmen, klagt gegen seine Ehefrau Toni, geb. Krütt, früher in Barmen, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, auf Grund der §§ 1565 und 1568 B. G.⸗B. wegen bös⸗ lichen Verlassens und Ehebruchs u. a., mit dem Antrag auf Ehescheidung. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Landgerichts in Elberfeld auf den 7. Juli 1922, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Elberfeld, den 1. Mai 1922.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[18841] Oeffentliche Zustellung.
Es klagen: 1. die EChefrau Kriminal⸗ kommissar Heinrich Erdmann, Sofie geb Blechmann, in Iserlohn, Callerweg 3, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Rosch in Hagen (Westf.), gegen ihren Ehemann, früher in Iserlohn, Callerweg 3, 2. die Ehefrau Andreas Kendziora, Maria geb. Kendsiora, in Lünen⸗Süd, Jägerstraße 34, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Trepper in Hagen (Westf.), gegen ihren Ehemann, früher Oestrich bei Letmathe, 3. der Schleifer Wilhelm Körner in Hagen (Westf.), Eilperstr. 70, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Rustige in Hagen (Westf.), gegen seine Ehefrau Irene, geb. Frei⸗ schläger, früher in Witten (Ruhr), 4. die Ehefrau Fabrikarbeiter Carl Dresen, Franziska geb. Leupold, verwitwete Vöhl in Haspe (Westf.), Wasserstraße 14, EE“ Rechtsanwalt Rustige in Hagen (Westf.), gegen ihren Ehemann, früher in Haspe (Westf.), zuletzt in Winterswyk, Kreis Wirden (Holland), mit dem Antrag auf Ehescheidung. Die Kläger laden die Beklagten, deren jetziger Aufenthalt unbekannt ist, vor das Land⸗ gericht, 4. Zivilkammer, in Hagen (Westf.), auf den 2. Oktober 1922, Vormittags 10 Uhr, Zimmer 19, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.
Hagen (Westf.), den 8. Mai 1922.
Kemper, Justizobersekretär des Landgerichts.
[18393] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Dorothea Catharina Sörensen, geb. Hagedorn, Hamburg, Reginenstraße 22, bei Ruhberg, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Alfred Rosen⸗ thal, Hamburg, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Steward Peter Sörensen, zurzeit unbekannten Aufenthalts, aus §§ 1565, 1568 B. G.⸗B. und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Hamburg, Zivilkammer 12 (Ziviljustiz⸗ gebäude, Sievekingplatz), auf den 5. Juli 1922, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug aus der Klage bekannt⸗ gemacht.
Hamburg, den 9. Mai 1922.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
([18842] Oeffentliche Zustellun
Die Ehefrau Artur Kirschstein, trud geb. Bothe, in Köln, Buttermarkt 31, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Hans Blied in Köln, klagt gegen den Tage⸗ löhner Artur Kirschstein, früher in Köln, Buttermarkt 31, unter der Be⸗ hauptung, daß Beklagter schon in einer rechtsgültigen Ehe lebt, mit dem Antrage auf Nichtigkeitserklärung der zwischen den Parteien bestehenden Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Landgerichts in Köln auf den 26. Okrober 1922. Vorm. 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen. 88
Köln, den 9. Mai 1922.
Uhrmeister, Gerichtsschreiber des Landgerichts.
“ 8
[18394] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Ida Seeboth, geb. Mark⸗ graf, in Weferlingen, Gartenstraße 18, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt von Mangoldt in Lüneburg, klagt gegen ihren Ehemann, den Sergeanten Karl August Seeboth, 4. Komp. Marine⸗ Regts. 3, II. Marinebrigade, Wilhelms⸗ haven, früher im Munsterlager, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß der Beklagte die Zerrüttung der Ehe verschuldet und die Klägerin böslich verlassen habe, mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe aus Verschulden und auf Kosten des Beklagten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Landgerichts in Lüneburg auf den 19. September 1922, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Lüneburg, den 8. Mai 1922.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts
[18843] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Meta Schinke, geborene Ruthemann, in Magdeburg, Halberstädter Straße 117, Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Pistorins in Magdeburg klagt gegen den Kaufmann Bruno Schinke, zurzeit unbekannten Aufenthalts früher in Magdeburg, Braunschweiger Straße 99. auf Grund des § 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivilkammer des Landgerichts in Magdeburg auf den 5. Oktober 1922, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Magdeburg, den 6. Mai 1922.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[18844] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Anna Rohloff, geb. Rahn, in Stolp, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Justizrat Jacobsohn in Stolp, klagt gegen ihren Ehemann, den Drechfler Albert Rohloff, früher in Stolp, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte die Klägerin öfter mißhandelt und nicht für die Familie gesorgt habe, mit dem Antrag: 1. die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den schuldigen Teil zu erklären, 2. dem Be⸗ klagten die Kosten des Rechtsstreits auf⸗ zuerlegen. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Landgerichts in Stolp auf den 10. Juli 1922, Vormittags 9 Uhr. mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.
Stolp, den 28. April 1922.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[18845] Oeffentliche Zustellung.
In Sachen Brey. Jaliane. Korbmachers⸗ frau in Neustadt a. D., Klägerin, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt von Gaehler II. in Straubing, gegen Brey. Johann. Korbmacher. 12 in Schierling, nun unbekannten Aufenthalts, wegen Ehe⸗ scheidung, wurde mit Beschluß des Ober⸗ landesgerichts München vom 16. März 1922 die öffentliche Zustellung der Ladung des Beklagten vor das Prozeßgericht be⸗ willigt. Verhandlungstermin ist bestimmt auf Donnerstag, den 13. Jnli 1922, Vorm. 9 Uhr, im Sitzungssaale des Landgerichts Straubing. Klägerin ladet zu diesem Termine den Beklagten Johann Brey mit der wiederholten Aufforderung vor, einen beim Landgericht Straubing zugelassenen Rechtsanwalt zu seiner Ver⸗ tretung zu bestellen. Der kläger. Ver⸗ treter wird beantragen, zu erkennen: I. Die am 6. Januar 1915 vor dem Standes⸗ amte Regensburg zwischen den Streits⸗ teilen geschlossene Ehe wird geschieden. II. Der Beklagte ist der schuldige Leil. III. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Zum Zweck der öffentlichen Zustellung an den aufenthalts⸗ unbekannten Beklagten wird dieser Auszug aus der Ladung bekanntgemacht.
Stranbing, den 8. Mai 1929.
Gerichtsschreiberei des Landgerichts Straubing 118847]% Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Minna Hoyer, geb. Geifert. in Coswig i. Anh., Breiterweg 57, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Jhlow in Torgau, klagt gegen den Schlosser Adolt Hoyer, früher in Wittenberg, setzt unde kannten Aufenthalts, unter der Behaupe. ncnh; daß der Beklagte die Klägerin bös⸗ willig verlassen und 8 Klägerin bis heute