1922 / 112 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 15 May 1922 18:00:01 GMT) scan diff

ͤ1X11X4““ v nicht auf die Straße setzen, sondern unter voller Wahrung ihrer Rechte und ihrer Aufstiegsmöglichkeit nur in die Steuerverwaltung überführen, denn dort können die Steuergesetze ohne Vermehrung des Personals nicht durchgeführt werden. Außerdem fehlen in der Landwirtschaft viele Arbeitskräfte, und es ist Raubbau am Volks⸗ körper, wenn man überflüssige Kräfte unproduktiv in der Reichs⸗ verwaltung beschäftigt. Wo sinnd denn die Männer vom Lande ge⸗ blieben? Sie sind in die Städte und zu den Reichsbehörden ge⸗ kommen; wir wollen sie in die Landwirtschaft zur Steigerung der Produktion zurückführen. Es muß doch eine vernünftige Politik getrieben werden. Bei einem großen Postamt gibt es neun Direktoren. Keinem großen industriellen Werk fällt es ein, so viel Direktoren zu halten; da stehen 10 000 Menschen unter einem Direktor. Die Beamten sind nicht vollbeschäftigt. Manche höhere Beamten arbeiten nur drei bis vier Stunden am Tage, und wenn der Vorgesetzte nicht da ist, arbeiten die anderen auch nicht. Im Prinzip bin ich für den Achtstundentag, aber eine Schematisie⸗ rung ist unhaltbar, wenn sie dazu führt, daß in den Hochöfen, in den Bergwerken, bei den Maschinen usw. die Arbeiter schwer arbeiten müssen, während in einer Postagentur der Beamte ge⸗ mütlich am Schalter sitzt. In der Postverwaltung gibt es viel zu viel Krankentage. Namentlich kann ich mir nicht vorstellen, daß eine Beamtin zugleich Gattin, Mutter und Hausfrau sein soll; denn wir haben unter den 2800 verheirateten Beamtinnen in der Postverwaltung durchschnittlich 122 Krankentage im Jahr. (Hört, hört!) Wir könnten auch Kräfte ersparen durch Ver⸗ wendung von Schreibmaschinen. In einem Amt mit 204 An⸗ gestellten befindet sich nicht eine Schreibmaschine. (Hört, hört!) Eine Verfügung einer Oberpostdirektion im Umfang von 16 ¼⅛ Seiten enthält eine Zusammenstellung der Bestimmungen über die telegraphischen Postanweisungen; aber alles, was darin steht, steht schon viel klarer und verständlicher in der Post⸗ ordnung. Ein Amtsvorsteher schreibt, der Donner 1- drein⸗ schlagen, denn es sei z. B. verlangt worden, daß jeder Beamte, der ein Ferngespräch führen wolle, dies zunächst in ein Verzeichnis eintragen und dann zum Vorsteher gehen müsse, um die Ge⸗ nehmigung dazu einzuholen, und wenn der Vorsteher nicht da sei, müsse er Stunden warten. Durch eine monatliche Bezahlung der Hilfskräfte bei der Post könnten große Summen gespart werden. Ebenso ist eine vereinfachte Führung des Kassenwesens zu er⸗ streben. Die meisten Drahtdiebstähle sind von Telegraphen⸗ arbeitern begangen worden. Das kommt daher, daß sie keine Uniformen und Abzeichen mehr tragen, so daß sich fremde Per⸗ sonen hineindrängen, die von den Telegraphenarbeitern nicht zu unterscheiden sind. Wir treten der Entschließung bei, die Post⸗ agenten besser zu besolden, wünschen aber, daß nur den voll⸗ beschäftigten Postagenten der volle Gehaltsatz bezahlt wird. Für einen Wiederaufbau der Postverwaltung brauchen wir zufriedene und arbeitsfreudige Beamte. Durch eine bessere Gehaltspolitik wird auch das alte Verantwortlichkeitsgefühl bei den Beamten wieder einkehren.

Abg. Körner (D. Nat.): Wir wünschen einen berufs⸗ freudigen Beamtenstand in allen Verkehrsanstalten. Die Ge⸗ bührenpolitik der Postverwaltung schafft nur Verärgerung. Man sollte der Geldentwertung nicht durch eine sprunghafte Erhöhung Rechnung tragen. Das letzte Mal betrug die Erhöhung für Briefe 1,40 und die neuerlich geplante wird vielleicht noch weit sprunghafter werden, und noch größere Verärgerung hervor⸗ rufen. Wir möchten dagegen einer allmählichen Gebühren⸗ erhöhung das Wort reden. Es gibt Gebiete in der Wirtschaft, bei denen die Grenze der Erträglichkeit fast erreicht ist. Für Propaganda und Reklame bleibt bei solch hohen Posttarifen nicht mehr viel Die Staatsbetriebe müssen wieder ganz in den Dienst der Allgemeinheit, gestellt und von politischen Be⸗ einflussungen freigemacht werden. Dann werden sie wie früher zu einer großen sozialwirtschaftlichen Einrichtung für das ganze Volk werden. Angesichts der heutigen Lage unseres Verkehrs⸗ wesens muß der Beamte seine volle Arbeitskraft dem Betriebe widmen. Wenn die Bevölkerung den Eindruck gewinnt, daß bei der Post auch tüchtig gearbeitet wird, dann wird sie auch leichter eine Gebührenerhöhung hinnehmen. Der Minister sagte im Hauptausschuß, daß die Hälfte aller Vertretungskosten erspart werden könnte, wenn die Arbeitszeit in den Urlaubszeiten auf 52 Stunden in der Woche ausgedehnt würde. Jedermann sei überzeugt, wage es aber nicht auszusprechen, daß man mit der reinen schematischen Anwendung des Achtstundentages nicht aus⸗ komme. Aus eigener Initiative könne er nichts machen, sagte der Minister. Wir haben die Absicht der Verwaltung betreffs der Verminderung der Zahl der Oberpostdirektoren gebilligt. Dabei möchten wir nicht unterlassen, auf die Notwendigkeit hinzu⸗ weisen, organisatorische Aenderungen im besetzten Gebiet und in den durch die Abtretung deutscher Gebiete verkleinerten Grenz⸗ bezirken mit besonderer Sorgfalt zu prüfen. Hier sind neben den finanziellen auch noch andere Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Die Postbeamten der Länder, die bei der Uebernahme in die Reichspost übergingen, beklagen sich, daß die ihnen gegebenen Versprechungen von der Regierung nicht eingehalten werden. Die entsprechende Entschließung des Ausschusses empfehlen wir zur Annahme. Die Wünsche der Beamten hätten geprüft werden und die gegebenen Versprechungen dann auch unbedingt gehalten werden müssen. Ein Schmerzenskind der Verwaltung sind die Briefmarken. Was an deren Ausgestaltung geleistet wird, ist zum Teil unter aller Kritik. (Lebhafte Zustimmung.) Dabei sollte es doch leicht sein, eine Briefmarke herauszubringen, die schön und vor allem volkstümlich ist. Die jetzigen Briefmarken müssen verschwinden und darch etwas ersetzt werden, was der deutschen Art und Kunst Ehre macht. (Beifall.) Dann ein Wort zur Frage der Zeitungsgebühren. Zunächst möchte ich dankbar anerkennen, daß die Postverwaltung seither der außer⸗ ordentlich schwierigen Lage des Zeitungsgewerbes Rechnung ge⸗ tragen hat. Es ist durchaus anzuerkennen, daß sich die Ver⸗ waltung den hier bestehenden schwierigen Verhältnissen nicht verschlossen hat. Ich darf die Verwaltung aber ganz besonders aufmerksam machen auf die ganz ausgezeichnete Rede unseres Präsidenten Löbe, in der er von dieser Stelle aus die schwierige Lage des Zeitungsgewerbes geschildert hat, worin er die Reichs⸗ regierung feierlichst und ernstlichst aufgefordert hat, das Nötige zu tun, um das Zeitungsgewerbe nicht untergehen zu lassen. Seither sind die Verhältnisse noch kritischer und schlimmer ge⸗ worden, und wenn damals von einer gewissen Zahl von Zeitungen gesprochen wurde, die untergingen, so hat sich diese Zahl inzwischen noch vermehrt. Wenn die Reichspostverwaltung der Meinung ist, daß bei der nächsten Tariferhöhung auch eine Erhöhung der Zeitungstarife kommen muß, so rate ich dringend davon ab. Wenn der Reichstag einstimmig von der äußersten Linken bis zur Rechten der Ansicht ist, daß von der Reichs⸗ regierung aus geholfen werden muß, um unsere Presse zu er⸗ halten, dann darf nicht eine einzelne Behörde herkommen und sagen: ja, das geht nicht, wenn andere Gebühren erhöht werden, müssen die Zeitungsgebühren auch erhöht werden. Es handelt sich um nichts anderes, als die Presse über Wasser zu halten. Ich möchte also dringend bitten, die bisherigen Gebühren für das Zeitungswesen zu belassen und nicht zu ändern. Hier kann auch die Postverwaltung den Beweis liefern, daß sie mit den übrigen Teilen der Regierung bereit ist, unseren Bestrebungen entgegen⸗ zukommen und die Zeitungen in ihrem Existenzkampf zu unter⸗ stützen. Auch bezüglich der Telegraphen⸗ und Telephongebühren bitte ich den Zeitungen gegenüber um ein weitgehendes Entgegenkommen und um Eingehen auf die Wünsche, die von den Redaktionen der Zeitungen und den verschiedenen Korrespondenzbüros an die Ver⸗ waltung gelangen. Das Handwerk muß von der Verwaltung mehr berücksichtigt werden. Sparsamkeit am unrechten Orte wäre es, die Landorte noch mehr vom Verkehr akzuschneiden. Die Postagenten müssen bessergestellt werden. Die Postverwaltung führt immer noch das alte schöne Posthorn im Wappen Ich erblicke darin eine Mahnung an die einfache und billige Zeit der Vergangenheit. Möge es für den jetzigen Postminister ein Signal sein, daß der Postverkehr zurückkehrt zu den einstigen guten Grundsätzen, und mögen alle Angehörige der Post darin wetteifern, die deutsche Post

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an die erste Stelle in der Welt zu bringen. (Lebhafter Beifall rechts.)

Die Rede des Reichspostministers Giesberts kann wegen verspäteten Eingangs des Stenogramms erst morgen ver⸗ öffentlicht werden.

Hierauf wird die Weiterberatung auf Montag, den 15. Mai, 12 Uhr, vertagt. Vorher Interpellation der U. Soz., betreffend die Vorgänge vor dem Berliner Rathause

m 2. Mai.

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Parlamentarische Nachrichten.

Im Hauptausschuß des Reichstags wurde am Sonn⸗ abend der Gesetzentwurf über die Autonomie der Reichsbank beraten. Wie das „Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger“ berichtet, führte der Präsident der Reichs⸗ bank von Havenstein aus, daß die Reichsbank ausschließlich auf Privatkapital gegründet und als eine selbständige, vom Reichsfiskus völlig unabhängige juristische Person errichtet sei. Angesichts der großen wirtschaftspolitischen Bedeutung des ihr perliehenen Noten⸗ ausgaberechts stehe sie jedoch gemäß § 12 des Bankgesetzes vom 14. März 1875 unter Aufsicht und Leitung des Reichs. Nach Lage der Verhältnisse er⸗ scheine es geboten, der Reichsbank eine autonome Stellung einzu⸗ räumen. Demgemäß müsse die dem Reiche zustehende Leitung in Fortfall kommen. Der Reichsbankpräsident verbreitete sich alsdan über die Vorteile, die aus dem vorgeschlagenen Gesetz der Reichsbank und der Politik des Reiches erwachsen. Der Berichterstatter Abg. Dr. Riesser (D. Vp.) referierte über den neuen Gesetzentwurf. Alles in allem, halte der Entwurf die bewährte öffentlich⸗rechtliche Struktur der Reichsbank bis auf die wichtige Frage der Leitung aufrecht. Das Reichsbank⸗ direktorium soll in jeder Beziehung unabhängig von der Reichs⸗ leitung werden und ihm auf diesem Wege die völlige Freiheit und Selbständigkeit seiner die Leitung und Verwaltung der Reichsbank betreffenden Entschließungen erleichtert werden. Bei der Ernennung des Reichsbankpräsidenten werde jede Sicherheit dafür geboten, daß alle berechtigten wirtschaftlichen Gesichtspunkte bei der Auswahl der Kandi⸗ daten berücksichtigt und politische Gesichtspunkte ausgeschlossen werden. Für Annahme der Anträge des Reichswirtschaftsrats könne er sich nicht aussprechen. Abg. Dr. Dernburg (Dem.) wies auf die außer⸗ ordentlich schweren Bedenken hin, die bestanden hätten und erwogen worden seien, ehe man sich habe entschließen können, die Autonomie der Reichs⸗ bank durchzuführen. Eine solche Autonomie könne die Geldpolitik des Deutschen Reichs und damit auch die ganze Finanzpolitik in ver⸗ hängnisvoller Weise beeinflussen. Wenn auch derartige Bedenken zu Lebzeiten des gegenwärtigen Reichsbankdirektoriums nicht Platz zu greifen brauchten, so müsse man doch bedenken, daß alle Menschen sterblich und Gesetze für längere Dauer als ein Menschenalter be⸗ stimmt seien. Die bisherige Abhängigkeit der Reichsbank von der Reichsregierung habe nicht die ungeheure Inflation verursacht. Vielmehr sei die Geldentwertung eine Folge der Notgesetze vom 4. August 1914, welche die übliche Deckung der Reichsbanknoten verwässert hätten, indem sie die Anleihen des Deutschen Reichs und sogar die Kassenscheine als vollgültige Deckung zugelassen hätten. Jedenfalls müsse man zugeben, daß nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes wirkliche Beziehungen der Reichsbank zum Reiche nicht mehr beständen. Es sei also zum mindesten notwendig, daß zwischen Reich und Reichsbank eine Auseinandersetzung geschehe, daß festgesetzt werde, was von dem, das bisher bestanden hat, notwendigerweise auf die Dauer erhalten bleiben solle. Bei Behandlung des Gesetzentwurfs sei der Reichswirtschaftsrat weit über die Grenze seiner Aufgabe hin⸗ ausgegangen. Abg. Dr. Helfferich (Dnat.) betonte, daß die Arbeit, die mit der Schaffung dieses Gesetzes verrrichtet werde, lediglich Zwangsarbeit sei, die auf der Entente ge⸗ schehe. Er glaube, daß man schon deshalb die hier zu leistende Arbeit auf ein Minimum von Aenderungen an dem bestehenden Gesetz be⸗ schränken solle. Er verstehe nicht, warum sich der Reichs⸗ wirtschaftsrat bemüßigt gefunden habe, das Problem in der Weise zu erweitern, daß er mit dem Gesetzentwurf gleich⸗ zeitig den Versuch einer Sanierung unseres Geldwesens verstricken wolle. Eine sachliche Möglichkeit für das Hineintragen dieser weiteren Gesichtspunkte liege zurzeit noch gar nicht vor. Der Sturz unserer Valuta hänge zusammen mit den Reparationszahlungen. Die primäre Ursache des Verfalls unserer Währung sei gar nicht die Geld⸗ politik unserer Regierung oder der Reichsbank. Das sei eine grund⸗ falsche Anschauung. Der Verfall zunserer Währung habe seine primäre Ursache in außenpolitischen Gründen, in unseren maßlosen Reparationsleistungen, die sich in einer nicht entfernt zu be⸗ friedigenden Nachfrage nach fremden Valuten, insbesondere Dollars, ausgewirkt hätten. Der Beweis, daß die Ursache nicht immer im Reiche, sondern außen liege, sei geradezu experimentell erbracht. Die Entwertung unserer Valuta, also des äußeren Geldwerts, eile stets der inländischen Entwertung des Geldes, wie sie in der sinkenden Kaufkraft (Indexzahlen) zum Ausdruck komme, voraus und habe auf den inländischen Geldwert zurückgewirkt. Die äußere Geldentwertung sei stets der inneren mit Siebenmeilenstiefeln vorangegangen. Erst wenn eine der deutschen Leistungsfähigkeit angepaßte Regelung der Reparationsfrage in Sicht sei, könne also die deutsche Währung wieder geordnet werden. Wenn der Reichswirt⸗ schaftsrat wünsche, in den verschiedenen Organen der Reichsbank zur Geltung zu kommen, so übersehe er dabei, daß diese Wünsche in einem gewissen Widerspruch mit dem Grundsatz der verstärkten Autonomie der Reichsbank ständen. Der Reichswirtschaftsrat sei ein verfassungsmäßiger Bestandteil der deutschen Legislative, wenn auch nur mit gutachtlichen Funktionen. Man könne nicht den Reichskanzler unter der Flagge der Autonomie ausschalten und dafür den Reichs⸗ wirtschaftsrat einschalten. Nachdem noch die Abgg. Kahmann (Soz.) und Ersing (Zentr.) zur Sache gesprochen hatten, war die Generaldebatte über die Regierungsvorlage beendet, und der Ausschuß vertagte sich.

Der wirtschaftspolitische Ausschuß des vor⸗ läufigen Reichswirtschaftsrats beschäftigte sich in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Außenhandelskontroll⸗ ausschuß am 13. Mai mit dem Gutachten der für die Behandlung der Ausfuhrbedingungen eingesetzten Arbeitskommission über die Beibringung von Lieferwerksbescheinigungen bei der Ausfuhr von Waren. Das Gutachten geht davon aus, daß die Lieferwerksbescheinigungen heute als Bestandteil des Systems der Außenhandelskontrolle öffentlich⸗rechtlichen Charakter gewonnen haben und daher vom allgemeinen Interesse aus beurteilt werden müssen. Dieses liege in der Kontrolle der Ausfuhrmengen lebens⸗ wichtiger Waren Lebensmittel, Rohstoffe, Halbfabrikate usw. —, sodann in der billigen Belieferung des Inlandes bei gleichzeitig möglichst hohen Ausfuhrpreisen. Die Lieferwerksbescheinigung sei serner geeignet, eine Beteiligung des Herstellers der Ware am Valutagewinn bei der Ausfuhr durch den Handel zu ermöglichen. Zur Wahrnehmung dieser Interessen könne eine Ausgestaltung der Lieferwerksbescheinigung über die einfache Einverständniserklärung des Herstellers hinaus durch Angabe des Absatzlandes und durch Preis⸗ bestimmungen erfolgen. Diese Ausgestaltung dürfe von den Außen⸗ handelsstellen nicht auf Grund privater Verbandsbedingungen gefordert werden, sondern nur, soweit wirklich ein öffentliches Interesse als vorliegend anerkannt wird. Preisbestimmungen würden dann zuzu⸗ lassen sein, wenn zwinschen den zuständigen Verbänden von Industrie und Handel eine grundsätzliche Verständigung hierüber stattgefunden habe. Als zuständig seien diejenigen Organisationen anzusehen, welche ein Vorschlagsrecht für die Besetzung des Außenhandels⸗ ausschusses haben oder sonst einwandfrei als Vertreter der betreffenden Berufsgruppe gelten. Insofern eine Verständigung nicht erzielt werde und der zuständige Außenhandelsausschuß durch Beschluß erklärt habe, daß er dieses Verfahren für erwünscht halte, solle im Einzel⸗ falle der Reichskommissar unter Berücksichtigung des allgemeinen Interelhles an der Durchlührumgg der Aleltihen Kontrolle amd in gleich⸗

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scheiden. Der Reichskommissar könne zur Entscheidung schwieriger Fälle ein Gutachten des zuständigen Ausschusses des Reichswirtschafts⸗ rats einholen. Ebenso wäre bei der Aufnahme der Absatzländer zu verfahren. Soweit für die einzelnen Absatzländer stärker differenzierte Ausfuhrpreise für bestimmte Waren vorgeschrieben würden, sei eine Nennung möglichst weit zu umschreibender Absatz⸗ gebiete in der Lieferwertsbescheinigung statthaft. Für besondere Ausnahmefälle schlägt das Gutachten weiter vor, daß bei bestimmter Sachlage Waren, die an sich nur mit Lieferwerksbescheinigung aus⸗ geführt werden sollen, ohne Lieferwerksbescheinigung zur Ausfuhr zuzulassen seien, wenn entweder ein allgemeines Interesse oder ganz befondere persönliche Verhältnisse darauf hinwiesen, dem Beteiligten entgegenzukommen. Das Entgegenkommen müsse aber begrenzt fein durch die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung der Ausfuhr⸗ politik im allgemeinen. Die dafür bereits bestehenden Richtlinien des Reichskommissars für Aus⸗ und Einfuhrbewilligung werden gebilligt, Wenn in Einzelfällen die Ausfuhr erwünscht, die Beibringung der Lieferwerksbescheinigung aber besonders schwierig sei, solle von der durch den Reichswirtschaftsminister gegebenen Ermächtigung Gebrauch gemacht werden, an Stelle der Lieferwerksbescheinigung dem Antrag⸗ steller eine Sonderabgabe aufzuerlegen, soweit sie aus dem Valuta⸗ gewinn getragen werden könne. Die eingehenden Beträge sollten für die wirtschaftlichen Zwecke und nur mit Genehmigung des Reichskommissars für Aus⸗ und Einfuhrbewilligung verwandt werden. Die Berechtigung der Ausstellung einer Lieferwerks⸗ bescheinigung solle nicht von der Zugehörigkeit zu bestimmten Ver⸗ bänden oder von der Größe des Betriebs abhängig gemacht werden. Dafür, wer als Hersteller einer Ware anzusehen ist, sollten die Außenhandelsstellen für ihre Wirtschaftszweige die maßgebenden Merkmale aufstellen. Dem Reichskommissar solle es überlassen bleiben, für eine gewisse Einheitlichkeit in den Grundsätzen Sorge zu tragen. Einer Lieferwerksbescheinigung solle es in der Regel nicht bedürfen für Waren, die vom Antragsteller nachweislich zu einer Zeit erworben worden sind, als die Ausfuhr ohne die Beibringung einer Lieferwerksbescheinigung möglich war. Der Erlaß von Vorschriften für die Lieferwerksbescheinigung sowie Cntscheidungen darüber, ob eine Lieferwerksbescheinigung den Bedingungen entspricht, haben stets durch die Außenhandelsstellen selbst, nicht durch die Preisprüfungsstellen zu erfolgen.

Der Vertreter des Reichswirtschaftsmini⸗ steriums und des Reichskommissars für die Ein⸗ und Ausfuhr⸗ bewilligung erklärte, daß das Gutachten den Anschauungen des Ministeriums und den bereits bestehenden Richtlinien des Reichs⸗ kommissars entspreche und empfahl seine Annahme. In der Er⸗ örterung wurde eingehend die Frage behandelt, wer als Hersteller und zur Ausstellung der ꝑFHF Berechtigter bei zu⸗ sammengestellten Waren zu gelten habe. Aus den einander gegen⸗ überstehenden Meinungen ergab sich, daß diese Frage nur von Fall zu Fall zu lösen sei. Der Vertreter der Regierung sagte zu, daß der Reichswirtschaftsrat in Zweifelsfällen gehört werde. Ferner machte ein Vertreter des Handels Bedenken gegen die Erschwerung des Einzelhandels geltend, die darin bestehe, daß ein für seinen persönlichen Bedarf einkaufender Ausländer eine Lieferwerksbescheinigung beibringen müsse, wenn er mit den gekauften Waren über die Grenze gehen wolle. Der Vertreter der Regierung gab dazu bekannt, daß zurzeit eine Regelung in der Art erwogen werde, daß große Geschäftshäuser mit Auslands⸗ kundschaft gegen Zahlung einer besonderen Abgabe von der Bei⸗ bringung einer Lieferwerksbescheinigung befreit werden. Von einem Vertreter der chemischen Industrie wurde betont, daß der Nachweis, ob eine chemische Ware vor oder nach Einführung der Lieferwerksbescheinigung erworben ist, sehr schwer zu führen sei, die Befreiung von der Beibringung der Lieferwerksbescheinigung für Waren, die zu einer Zeit erworben worden sind, als die Ausfuhr noch ohne Lieferwerksbescheinigung möglich war, also auch Waren zugute kommen werde, die eigentlich nicht unter die Befreiung fallen. Da eine einheitliche Regelung nicht möglich sei, schlug der Ver⸗ treter der Regierung vor, diese den Richtlinien des Reichs⸗ kommissars zu überlassen. Das Gutachten wurde darauf von den vereinigten Ausschüssen einstim mig angenommen.

Der Hauptausschuß des preußischen Landtags fetzte vorgestern die Aussprache zum Haushalt der allgemeinen Finanzverwaltung fort. Abg. Rhiel (Zentr.) kritisierte das Ueberalterungsgesetz. Der Finanzminister Dr. von Richter erklärte, wie das „Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungs⸗ verleger“ berichtet, die Grundsteuer sei notwendig, wenn Preußen lebensfähig bleiben solle. Eine Reichseinkommenstener wäre nach dem Kriege in jedem Falle nötig geworden. Falsch sei aber die Zer⸗ schlagung der alten Steuerverwaltung gewesen, doch sei der Reichs⸗ finanzminister der Ansicht, daß die Kinderkrankheiten überwunden seien. Bei Ueberweisung neuer Aufgaben müsse das Reich für die Kosten aufkommen. Auf die Einkommensteuer werde das Reich nicht ver⸗ zichten können. Die Dotationen seien vorläufig unentbehrlich. Das EE1 habe schlimme Wirkungen für die Universitäten, da Autoritäten nicht mehr nach Preußen kämen und von Preußen in andere Länder gingen. Der Staatssekretär Weber erklärte, das Reich wolle die verschiedenen Entschädigungen (Ostpreußen usw.) nicht zahlen, sondern nur amortisieren, und zwar auf der Grundlage von Papiermark in Höhe der Goldmark. Abg. Lüde⸗ mann (Soz.) bedauerte, daß von Zentrumsseite gegen die Grundsteuer Bedenken geäußert worden seien, wandte sich gegen die Dotationen und forderte eigene Einnahmequellen für Länder und Ge⸗ meinden, zum mindesten höhere Prozente an bestehenden Steuern. Abg. Dr. Preyer (D. Nat.) befürwortete die Gestaltung der Grundsteuer als Kommunalsteuer unter Zugrundelegung des Ertrags⸗ werts. Der Gedanke, die Einkommensteuer den Ländern zu über⸗ weisen, werde sich durchsetzen. Wenn das Ueberalterungsgesetz für die Wissenschaft schädlich wirke, müsse es geändert werden. In der weiteren Aussprache lehnte Abg. Hirsch (Soz.) die Grundsteuer in der vorgeschlagenen Fassung ab. Abg. Meier (U. Soz.) schloß sich dem an. 8

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Aeronantisches Observatorium. Lindenberg, Kr. Beeskow. 13. Mai 1922. Drachenaufstieg von 5 ¼ a bis 6 a.

Wind

Relativpe Feuchtig⸗ Geschwind.

keit Richtung Sekund.⸗ % Meter

742,1 98 NoO

707 0,7 90 NOzN

690 0,0 100 NOzN

675 0,0 100 NOzN Regen. Sicht: 4 km.

Lustdruck Temperatur C0

oben unten

Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

b .

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle Rechnungsrat Mengering in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (NMengering) in Berlin. 2 E 8 . 8 . 8 Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstr. 32.

Sechs Beilagen (einschließlich Börsenbeilagi). Dritte und Vierte Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage

mäßiger Behandlung der Interessen von Handel und Industrie ent⸗

Marktverkehr mit Vieh !

Nichtamtliches.

G (Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)

b auf den 36 bedeutendften Schlachwwiehmärkten Deufschlands im Monat kpril 1922.

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Statistik und Volkswirtschaft.

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Statistische Landesamt veröffentlicht, ergeben die in 50 Hauptmarkt⸗ orten Preußens im Monat März d. J. am häufigsten gezahlten Kleinhandelspreise die folgeneen Gesamtdurchschnitte in 5 8 e vin hi 8 im s P nenen. 18 den Vormonat Februar r den März orjahrs 1921, der Jahre 191 5 und zelt . ür Ikg gelbe Erbsen zum Kochen 1432,7 gegen 1255,8 j Februar d. J., 5105 im März 1921. 1128 in Mär 1910 868 ung 29% im März 1911, b ür weiße Speisebohnen 1432,e gegen 1237,8 im vorausgegangenen Februar, 499,8 bezw. 115,7, 118,8 . Rün, t dhlt 8 888 1914 3 7, 118,8 und 44,9 im r Linsen 2384,3 gegen 1978,5 im Vormonat Febr 976,7 bezw. 142, 2 und 53, im März der Jahre 1921, 1915 8 1984. 85— 2 eln 185701 gegen 396,„ im voraus⸗ e ebruar, „5 bezw. 11,0, 14, 7,0 im nsgch. ö“ r 1 kg utter 10574,0 gegen 9802,2 im Vormonat Fe⸗ bruar, 4100,8 bezw. 521,5, 331,a und 275 % im Ma vier Ve Kescäeinen 88 o im März der vier Ver⸗ ür Weizenmehl 839,2 gegen 779,0 im Februar d. J. 288,0 bezw. 50,4, 54,7 und 37,, im März der 5 für 1 kg Roggenmehl 791, gegen 731,0 im Vormonat Februar, 269,0 bezw. 44,1, 48,6 und 28,° im März der Vergleichsjahre für 1 kg Weißbrot (Semmel) 862,8 gegen 791, im vor⸗

das preußische

ZJahre 1921, 1916, 1915

ausgegangenen Februar, 294,7 bezw. 67,9, 73 s imn vo

für 1 kg Roggengraubrot mit Zusatz von Wei 685,1 gegen 625,1 im Februar d. J., 242, bezw d on 8 G im 8 21 L“ b“ ür g eis 1990, % gegen 1718,1 im Vormonat 666,8 bezw. 177,8, 106,8 und 48,4 im März der Verakeagat geb 1 kg, g zbrannte n aff 8e 16213³ gegen 13 350 im ., 2,6 bezw. 5 6, 985 - 310 är, Beagfikäghee „0 bez „6, 335,4 und 310⸗59 im März der ür 1 kg Kaffeeersatz 1900,4 gegen 1476,8 im Februar n 11 8 8. (220,8 im März 1917) u für I kg harten Zucker 1910, gegen 1513, 1 . gegangenen Februar, 796,8 8ns 64,8, 55, 8 1 50,1 sn ah Porant. und 1914 2, für 1 kg Speisesal] 174,2 gegen 155% im Fe⸗ 8 838 bemw. 28 22,, und 20, im Mäcao der VergleschesgaeeS” „v. für 1 kg ausländisches Schweineschmalz (Preß⸗ schmalz) 8314,2 gegen 66202 im Vormonat Februar, 2374,2 bezw. 276,¼ und 143, ½ im März der Jahre 1915 und 1914, für 1 kg Nudeln 2880,/1 gegen 2199,° im Februar d. J., im März der Jahre 1921,

1420,2 bezw. 118,2, 120,2 und 81 iglg, 1013 und 1914, 5 ür g gemischtes Backobst 3534,5 gegen 2830,2 im vorausgegangenen Februar, 1234,3 bezw. 217,4, 157 1078 i Ver leichsjahre, 8 F“ für g inländische Steinkohlen (Hausbrandkohl frei Keller 6145,5 gegen 5021,8 im Februar d. 8, Len 155 und 140 im März der Vergleichsjahre, Braunkohlenbriketts ge⸗ 4281,8 gegen 3386,% im Vormonat

für 50 kg inländische 8 Formats frei Keller Februar, 1682,, bezw. 138,5, 119,, und 110,⸗ im März V

8 1 1 . n Mar 19 2⁰⸗ gleichsjahre, 1

für 1 1 Petroleum 1118,2 gegen 1026,5 im Februar d. N.

713 1 bezw. 31,9, 25,2 und 202 im März der Vergleichsjahre,

18

für 11 Vollmilch 638, gegen 608, % im pv 1 nilc„h 638, 808,5 i orausgegangenen Reiäse Ff bezw. 28,7, 23,1 und 20,5 im ärz der Ver⸗ uür nerei 339,1 gegen 459,1 im 153,8 bezw. 19,8, 11,8 und im März der . heanerbt. 5 98ör 1 kg Noßfleisch 27580 gegen 2136,8 im Februar d. J 1519¼ bezw. 203,9, 104,6 und 89,7, im März der vier Vergleichs⸗ vahte 1821 und 1616 bis 1914 nri m Maäarz d. J. haben die Kleinha spreise mittel fast durchweg eine w eitere, 8 r g 61 erfahren: für 1 kg Erbsen um 177 9 Linsen um 406 ₰%, Kartoffeln um 61 9, Butter um 772 Xerageh. Roggenmehl und Roggengraubrot um 60 Weißbrot nm 1 % Reis um 273 %₰ Kaffee um 2863 ₰, Kaffeeersatz um 424 3 Zu g ü 397 ₰, Salz um 18 ₰% ausländisches Schweineschmalz in 694 ₰, Nudeln um 681 %%, Backobst um 704 und für 1 Liter um 89 Dagegen ging der Preis für 1 Ei im März um 2 5* zurück. Die Preise fär Brennmaterialien sind ebenfalls 9 98 i 4 888 fe P 18 1 iner für 1 Zentner Steinkohlen 2e . ) ehn etts um 894 4. Petroleum ist im Preise

Handel und Gewerbe.

Der Ankauf von Gold für das Reich durch die Rei e n Te 8 st frfolgt laut des „W. u 88 889. 2† 8 . unverändert wie i V sum Preise von 1200 für ein Zwanzig mor ngre” gcbeche für ein Zehnmarkstück. Für die ausländischen Goldmünzen werde entsprechende Preise gezahlt. Der Ankauf von Reichssilbe 8 mäͤnzen durch die Reichäbank, und Post Rindet vnderäabers Lfen 21 fachen Betrag des Nennwerts statt.